1978/2025
Verteilung Z für Frauenprojekte / Arbeitslosenberatung in den Jahren 2025 und 2026
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 1978/2025 Freigabedatum 05.08.2025 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit- glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Verteilung Z für Frauenprojekte / Arbeitslosenberatung in den Jahren 2025 und 2026 Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 Begründung für die Dringlichkeit: Erst durch die Genehmigung des Haushalts für die Jahre 2025/2026 wurde eine Verteilung der Mittel für die Frauenprojekte/Arbeitslosenberatung möglich. Die daran anschließenden verwaltungsinternen Abstimmungen zu dem über den politischen Veränderungsnachweis neu hinzugekommenen Ansatz haben weitere Zeit in Anspruch genommen, so dass die Sitzung des Ausschusses am 05.06.2025 nicht mehr erreicht werden konnte. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da die beiden betroffenen Vereine Verläss- lichkeit in der Planung benötigen, um Personal- und Sachkosten sowie Mietzahlungen beglei- chen zu können. Die zeitnahe Auszahlung der auf diesem Wege neu bereitgestellten Mittel ist dringend erforderlich, um die Struktur der beiden Frauenvereine zu sichern und eine kontinu- ierliche Fortsetzung der Tätigkeiten zu gewährleisten. Ohne eine zeitnahe Entscheidung dro- hen Liquiditätsschwierigkeiten einzutreten. Eine spätere Beschlussfassung erst in der Sitzung am 28.08.2025 würde die Sicherstellung der vielfältigen Beratungsangebote für Frauen durch die Vereine gefährden. Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, die Vereine - FrauenLeben e.V. in Höhe von 53.000 Euro und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. in Höhe von 63.000 Euro in den Haushaltsjahren 2025 und – vorbehaltlich der Haushaltssituation- 2026 zu fördern. Die Mittel in Höhe von 116.000 Euro je Haushaltsjahr sind im genehmigten Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen ent- halten. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 05.08.2025 i. V. Blome Rudolph 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 116.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 116.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bis zum 31.12.2024 wurden institutionelle Förderungen für kommunale Eingliederungsleistun- gen durch das Jobcenter gemäß § 16a SGB II direkt an die Träger ausgezahlt. Diese Form der Förderung ist ab dem Jahr 2025 nicht mehr möglich (siehe Mitteilung 3931/2024) Im Rahmen des Beschlusses über den politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2025/2026 wurden daher zusätzliche Mittel für den Titel „Z für Frauenprojekte/ Arbeitslosenbe- ratung“ bereitgestellt (AN 0061/2025). Diese Zuwendung richtet sich an die Vereine FrauenLe- ben e.V. und Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Ziel ist die Fortführung und nachhaltige Si- cherstellung der Beratungsangebote dieser Vereine durch institutionelle Förderungen, insbe- sondere durch Deckung laufender Miet- und Sachkosten sowie Personalkosten. Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht, Bezirksregierung Köln, sind alle Haushaltsposi- tionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Dar- über hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgege- ben werden können. 3 Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zentrale Vo- raussetzung für den Fortbestand und die nachhaltige Sicherung der Beratungsangebote für Frauen darstellt. Ein Aussetzen oder die vorzeitige Einstellung dieser freiwilligen Leistungen würde nicht nur die Liquidität der Vereine gefährden, sondern auch schwerwiegende Auswir- kungen auf die bestehenden Hilfestrukturen nach sich ziehen. Diese Strukturen sind das Er- gebnis langjähriger Aufbauarbeit und sichern die Versorgung und Unterstützung zahlreicher Frauen in Köln. Eine Unterbrechung oder gar ein Wegfall dieser Angebote würde das be- währte Netzwerk unwiederbringlich beschädigen und einen erheblichen Rückschritt für die so- ziale Infrastruktur bedeuten. Zur Förderung der beiden Frauenvereine sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) bei „Z für Frauenprojekte/Arbeitslosenberatung“ für die Jahre 2025 und 2026 Mittel von jeweils 116.000 Euro veranschlagt. Zur Auszahlung der Mittel aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 ist durch den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ein ent- sprechender zweijähriger Verteilungsbeschluss erforderlich. Eine Beschlussfassung für 2025/2026 schafft die erforderliche Planungssicherheit für die beiden Frauenvereine. Die Mittelverwendung wird wie in den Vorjahren über Verwendungsnachweise geprüft. Finanzierung: Die Mittel in Höhe von 116.000 Euro je Haushaltsjahr stehen im genehmigten Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produkt- gruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferauf- wendungen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1978/2025
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.08.2025
- Erstellt
- 16.06.2025 11:42