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1978/2025

Verteilung Z für Frauenprojekte / Arbeitslosenberatung in den Jahren 2025 und 2026

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 05.08.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 28.08.2025, TOP 3.3

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

6253 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/503/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1978/2025 
Freigabedatum 
 05.08.2025 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit-
glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 
Absatz 2 Satz 2 GO NRW. 
Betreff 
Verteilung Z für Frauenprojekte / Arbeitslosenberatung in den Jahren 2025 und 2026 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 28.08.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Erst durch die Genehmigung des Haushalts für die Jahre 2025/2026 wurde eine Verteilung 
der Mittel für die Frauenprojekte/Arbeitslosenberatung möglich. Die daran anschließenden 
verwaltungsinternen Abstimmungen zu dem über den politischen Veränderungsnachweis neu 
hinzugekommenen Ansatz haben weitere Zeit in Anspruch genommen, so dass die Sitzung 
des Ausschusses am 05.06.2025 nicht mehr erreicht werden konnte. 
 
Eine Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da die beiden betroffenen Vereine Verläss-
lichkeit in der Planung benötigen, um Personal- und Sachkosten sowie Mietzahlungen beglei-
chen zu können. Die zeitnahe Auszahlung der auf diesem Wege neu bereitgestellten Mittel ist 
dringend erforderlich, um die Struktur der beiden Frauenvereine zu sichern und eine kontinu-
ierliche Fortsetzung der Tätigkeiten zu gewährleisten. Ohne eine zeitnahe Entscheidung dro-
hen Liquiditätsschwierigkeiten einzutreten. 
 
Eine spätere Beschlussfassung erst in der Sitzung am 28.08.2025 würde die Sicherstellung 
der vielfältigen Beratungsangebote für Frauen durch die Vereine gefährden. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, die Vereine 
 
- FrauenLeben e.V. in Höhe von 53.000 Euro und 
- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. in Höhe von 63.000 Euro 
 
in den Haushaltsjahren 2025 und – vorbehaltlich der Haushaltssituation- 2026 zu fördern. Die 
Mittel in Höhe von 116.000 Euro je Haushaltsjahr sind im genehmigten Haushalt 2025/2026 
im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504, 
Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen ent-
halten. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
05.08.2025    i. V. Blome  Rudolph

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  116.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026: 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    116.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:      
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bis zum 31.12.2024 wurden institutionelle Förderungen für kommunale Eingliederungsleistun-
gen durch das Jobcenter gemäß § 16a SGB II direkt an die Träger ausgezahlt. Diese Form 
der Förderung ist ab dem Jahr 2025 nicht mehr möglich (siehe Mitteilung 3931/2024) 
 
Im Rahmen des Beschlusses über den politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 
2025/2026 wurden daher zusätzliche Mittel für den Titel „Z für Frauenprojekte/ Arbeitslosenbe-
ratung“ bereitgestellt (AN 0061/2025). Diese Zuwendung richtet sich an die Vereine FrauenLe-
ben e.V. und Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Ziel ist die Fortführung und nachhaltige Si-
cherstellung der Beratungsangebote dieser Vereine durch institutionelle Förderungen, insbe-
sondere durch Deckung laufender Miet- und Sachkosten sowie Personalkosten. 
 
Gemäß den Vorgaben der Kommunalaufsicht, Bezirksregierung Köln, sind alle Haushaltsposi-
tionen laufend hinsichtlich ihrer rechtlichen und zeitlichen Notwendigkeit zu überprüfen. Dar-
über hinaus ist auch bei rechtlich verpflichtenden Aufgaben zu prüfen, ob Standards gesenkt 
werden können. Zudem ist zu prüfen, ob freiwillige Leistungen kurz- oder mittelfristig aufgege-
ben werden können.

3 
 
Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass eine finanzielle Unterstützung eine zentrale Vo-
raussetzung für den Fortbestand und die nachhaltige Sicherung der Beratungsangebote für 
Frauen darstellt. Ein Aussetzen oder die vorzeitige Einstellung dieser freiwilligen Leistungen 
würde nicht nur die Liquidität der Vereine gefährden, sondern auch schwerwiegende Auswir-
kungen auf die bestehenden Hilfestrukturen nach sich ziehen. Diese Strukturen sind das Er-
gebnis langjähriger Aufbauarbeit und sichern die Versorgung und Unterstützung zahlreicher 
Frauen in Köln. Eine Unterbrechung oder gar ein Wegfall dieser Angebote würde das be-
währte Netzwerk unwiederbringlich beschädigen und einen erheblichen Rückschritt für die so-
ziale Infrastruktur bedeuten. 
 
Zur Förderung der beiden Frauenvereine sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnisplan 
0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) 
bei „Z für Frauenprojekte/Arbeitslosenberatung“ für die Jahre 2025 und 2026 Mittel von jeweils 
116.000 Euro veranschlagt. 
 
Zur Auszahlung der Mittel aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 ist durch den Ausschuss für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ein ent-
sprechender zweijähriger Verteilungsbeschluss erforderlich. Eine Beschlussfassung für 
2025/2026 schafft die erforderliche Planungssicherheit für die beiden Frauenvereine. 
 
Die Mittelverwendung wird wie in den Vorjahren über Verwendungsnachweise geprüft. 
 
Finanzierung: 
 
Die Mittel in Höhe von 116.000 Euro je Haushaltsjahr stehen im genehmigten Haushalt 
2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produkt-
gruppe 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferauf-
wendungen zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1978/2025
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
05.08.2025
Erstellt
16.06.2025 11:42