V/0949/2016
Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien
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Beschlussvorlage
2322 Zeichen
V/0949/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien Beratungsfolge 16.11.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Folgende Umbesetzung wird beschlossen: 1. Vergabeausschuss von der FDP-Fraktion Mitglied Liste der Stellvertretungen 1. RH Jürgen Reuter Maximilian Kemler 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL als 2. stellvertre- tende Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung RF Sylvia Rietenberg benennt. Begründung: Zu 1.: Die Umbesetzung wird von der FDP-Fraktion mit Schreiben vom 14.11.2016 beantragt. Zu 2.: RF Dr. Didem Ozan war seit dem 06.05.2015 2. stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Gleichste l- lung. Sie ist aus dem Ausschuss für Gleichstellung ausgeschieden. Mit Schreiben vom 14 .11.2016 benennt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL als 2. stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung RF Syliva Rietenberg. Vorlagen-Nr.: V/0949/2016 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 15.11.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0949/2016 Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Verwa l- tungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu ach- ten. Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europ äische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011- 2013 und Aktionsplan 2013 -2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune - Paritätische Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Ra t richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die E r- wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lande s- gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze g e- schlechtsparitätisch besetzen werden.“ I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0949/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37