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SV-2014/0017

Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 23. April 2014 betr. stationäre und mobile Verkehrsüberwachung

Große Anfragen 24.04.2014

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SV-2014/0017

2965 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2014/0017 
 
 
Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 23. April 2014 betr. stationäre und mobile 
Verkehrsüberwachung 
 
 
 
 
Große Anfrage der FDP-Fraktion betreffend stationäre und mobile Verkehrsüberwachung 
 
Wir fragen den Magistrat: 
 
1)  Wie viele stationären Verkehrsüberwachungsgeräte (Blitzer) wurde seit dem Jahr 2012 
neu installiert? 
 
2)  Welche technischen Ausstattungsmerkmale besitzen diese Geräte? 
 
3)  Wie hoch waren die Investkosten für die Anschaffung der neuen 
Verkehrsüberwachungsgeräte? 
 
4)  Falls es sich um Leasinggeräte handelt, wie hoch sind die jährlichen Leasingkosten? 
 
5)  Sind alle Verkehrsüberwachungsgeräte gleichzeitig betriebsbereit? 
 
6)  Sind alle Verkehrsüberwachungsgeräte an ein automatisches Datenübertragungssystem 
zur unmittelbaren Weiterleitung der Bilder an einen Zentralserver  
(o.ä.) angeschlossen? 
 
7)  Nach welchen Kriterien wurden die Standorte für die neuen 
Verkehrsüberwachungsgeräte ausgewählt? 
 
8)  Wie hoch sind die Betriebskosten aller Verkehrsüberwachungsgeräte pro Jahr (ohne 
Leasingkosten)? 
 
9)  Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt aus 
den Verwarn/Bußgeldern der neuen Verkehrsüberwachungsgeräte in den Jahren 2012 
und 2013? 
 
10)  Wie viele mobile Verkehrsüberwachungsgeräte waren im Jahr 2013 im Einsatz und wie 
hoch waren die jährlichen Betriebskosten (inklusive Personalkosten)? 
 
11)  Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen aus den Verwarn-/Bußgeldern der mobilen 
Geschwindigkeitskontrollen? 
 
12)  Wieviele Verwarnungen für Parkvergehen wurden in den Jahren 2010 bis 2013 
vergeben? 
 
13)  Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Darmstadt daraus? 
 
14)  Wie hoch sind die anteiligen Personalkosten für die Kontrollen der Parkvergehen? 
 
15)  Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt in den Jahren 2009 bis 
2013 an einem Verstoß gegen Tatbestand 137600, 137601, 137602 (gegliedert nach 
Einnahmen je Tatbestand)?

2 
 
16)  Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt in den Jahren 2009 bis 
2013 an einem Verstoß gegen Tatbestand 141224, 141225, 141665, 141666 
(gegliedert nach Einnahmen je Tatbestand)? 
 
17)  Wie sind die Daten in den Verkehrsüberwachungsgeräten gespeichert bzw. wie werden 
diese übermittelt? 
 
18)  Wie ist nach aktuellem Stand der Technik sichergestellt, dass Dritte nicht unberechtigt 
an die Daten gelangen?  
 
19)  Werden die Daten einer Verschlüsselung zugeführt? 
 
20)  Welche Vergehen/Verstöße werden mit den Blitzern kontrolliert? (nur 
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Missachten des Rotlichtes oder auch 
Telefonieren während der Fahrt und evtl. Verletzung der Anschnallpflicht) 
 
21)  Wie häufig ist die Erteilung weiterer Bußbescheide neben Bescheiden zu 
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Missachten des Rotlichtes von Signalanlagen? 
 
 
Darmstadt, 23. April 2014 
 
 
 
Sandra Klein         Leif Blum 
Fraktionsvorsitzende        Stadtverordneter

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Bürgermeister 
Rafael Reißer 
 
Postfach 11 10 61 
64225 Darmstadt 
   
    
  
 
Bürgermeister 
Rafael Reißer 
  
FDP-Fraktion 
Rheinstraße 22 
64283 Darmstadt 
 
 
Neues Rathaus am Luisenplatz  
Luisenplatz 5a  
64283 Darmstadt  
Telefon: 06151 13-2301 – 04  
Telefax: 06151 13-2214  
Internet: http://www.darmstadt.de  
E-Mail: buergermeister@darmstadt.de 
 
Datum: 
 
   21. Mai 2014 
 
 
Große Anfrage betreffend stationäre und mobile Verk ehrsüberwachung vom 23. April 2014 
 
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 
 
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt: 
 
Frage 1: 
Wie viele stationären Verkehrsüberwachungsgeräte (Blitzer) wurde seit dem Jahr 2012 neu installiert? 
 
Antwort: 
Zurzeit sind zehn stationäre „Blitzersäulen“ betriebsbereit eingerichtet. Diese werden wechselweise mit 
den drei vorhandenen Messeinsätzen bestückt. 
 
Frage 2: 
Welche technischen Ausstattungsmerkmale besitzen diese Geräte? 
 
Antwort: 
Die Messeinsätze/Kameras sind in der Lage, sowohl die gefahrenen Geschwindigkeiten wie auch die 
Einhaltung des Rotlichts der Lichtsignalanlage zu überwachen. 
 
Die Funktionsweise lässt sich wie folgt kurz erklären: Der Lasermesskopf der Kamera sendet Laserimpul-
se mit hoher Wiederholrate auf einen definierten Fahrbahnbereich und erfasst sich nähernde Fahrzeuge. 
Die Geschwindigkeiten werden durch die Reflektionen der Fahrzeuge exakt ermittelt und an einem vorher 
festgelegten Punkt wird bei Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ein Bild 
ausgelöst. Bei Rotlichtverstößen ist die Verfahrensweise ähnlich, hier erhält das Messsystem zusätzlich 
von der Ampelsteuerung ein Signal über den Lichtzeichenstatus. 
            . . .

2 
Frage 3: 
Wie hoch waren die Investkosten für die Anschaffung der neuen Verkehrsüberwachungsgeräte? 
 
Antwort: 
Die Investitionskosten für Hardware (Säulen, Kameraeinsätze, Tiefbauarbeiten, Eichung) lagen bei ca. 
480.000 €. 
 
Frage 4: 
Falls es sich um Leasinggeräte handelt, wie hoch sind die jährlichen Leasingkosten? 
 
Antwort: 
Es handelt sich nicht um Leasinggeräte. 
 
Frage 5: 
Sind alle Verkehrsüberwachungsgeräte gleichzeitig betriebsbereit? 
 
Antwort: 
Es wurden drei Kameraeinsätze beschafft. Mit diesen werden die Überwachungssäulen wechselweise 
bestückt. Diese drei Säulen sind dann gleichzeitig betriebsbereit. Da von außen nicht erkennbar ist, 
welche Säule mit einer Kamera bestückt wurde, dienen auch die übrigen Säulen mittelbar der 
Verkehrssicherheit. 
 
Frage 6: 
Sind alle Verkehrsüberwachungsgeräte an ein automatisches Datenübertragungssystem zur unmittelba- 
ren Weiterleitung der Bilder an einen Zentralserver (o. ä.) angeschlossen? 
 
Antwort: 
Die Säulen/Kameraeinsätze sind nicht an ein Datenübertragungssystem angeschlossen. Die Fälle werden 
verschlüsselt in einem internen Speicher abgelegt. Nur mit einem speziellen USB Stick/Hardwarekey 
können die Daten mit einem Laptop vor Ort ausgelesen werden. 
 
Frage 7: 
Nach welchen Kriterien wurden die Standorte für die neuen Verkehrsüberwachungsgeräte ausgewählt? 
 
Antwort: 
Der Beschluss zur Wiederaufnahme der Rotlichtüberwachung geht auf einen Magistratsbeschluss 
(2008/0352) aus dem Jahr 2008 zurück. Hierin wurden auch bereits mögliche Standorte genannt. Die 
Standorte wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe /Arbeitsgruppe Rotlicht, an denen neben verschiedenen 
städtischen Ämtern auch die Hessische Polizei beteiligt ist, überarbeitet. Die Auswahl der Standorte 
erfolgte auf Grund von Unfallhäufigkeit, Verkehrsbelastung, Fußgängerverkehr, Schulweg etc.). 
 
Frage 8: 
Wie hoch sind die Betriebskosten aller Verkehrsüberwachungsgeräte pro Jahr (ohne Leasingkosten)? 
 
Antwort: 
Die Betriebskosten lassen sich zurzeit nur grob schätzen. Der Haushaltsansatz liegt bei 40.000 € pro 
Jahr für alle Verkehrsüberwachungsgeräte (stationär/mobil).  
 
            . . .

3 
Frage 9: 
Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt aus den Verwarn-/Bußgeldern der neuen 
Verkehrsüberwachungsgeräte in den Jahren 2012 und 2013? 
 
Antwort: 
Die Verwarngelder/anteiligen Bußgelder lassen sich lediglich für alle Verkehrsüberwachungsanlagen 
(stationär und mobil) beziffern. Sie lagen bei 487.507 € im Jahr 2012 und 950.712 € im Jahr 2013. 
 
Frage 10: 
Wie viele mobile Verkehrsüberwachungsgeräte waren im Jahr 2013 im Einsatz und wie hoch waren die 
jährlichen Betriebskosten (inklusive Personalkosten)? 
 
Antwort: 
Im Jahr 2013 waren zwei Fahrzeuge zur Überwachung des fließenden Verkehrs im Einsatz. Ein Fahrzeug 
verfügt über eine fest eingebaute Kamera. Das zweite Fahrzeug verfügt über zwei mobile, frei aufstellbare 
Kameras. 
 
Frage 11: 
Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen aus den Verwarn-/Bußgeldern der mobilen Geschwindigkeits- 
kontrollen? 
 
Antwort: 
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Eine Trennung der Verwarnungsgeldeinnahmen und der 
anteiligen Bußgeldeinnahmen nach ihrer Entstehungsart (mobile Überwachung/stationäre Überwachung) 
erfolgt nicht.  
 
Frage 12: 
Wie viele Verwarnungen für Parkvergehen wurden in den Jahren 2010 bis 2013 vergeben? 
 
Antwort: 
Es wurden in den einzelnen Jahren folgende Anzahl von Verwarnungen für Verstöße im ruhenden Verkehr 
geahndet: 
 
2010  88000 
2011  75700 
2012  86500 
2013  85700 
 
Frage 13: 
Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Darmstadt daraus? 
 
Antwort : 
Die Einnahmen aus den einzelnen Jahren hinsichtlich der Verwarnungsgeldverfahren aus den Kontrollen 
des ruhenden Verkehrs beliefen sich auf: 
 
2010  1,16 Mill.€ 
2011  1,05 Mill.€ 
2012  1,19 Mill.€ 
2013  1,25 Mill.€ 
            . . .

4 
Frage 14: 
Wie hoch sind die anteiligen Personalkosten für die Kontrollen der Parkvergehen? 
 
Antwort: 
Die Frage kann nicht beantwortet werden. Die Bediensteten der Kommunalpolizei sind nicht nur für die 
Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst auch Ermittlungstätigkei- 
ten, präventiven Streifendienst etc. Zeitanteile lassen sich nicht beziffern. 
 
Frage 15: 
Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt in den Jahren 2009 bis 2013 an einem 
Verstoß gegen Tatbestand 1376600, 137601, 137602 (gegliedert nach Einnahmen je Tatbestand)? 
 
Antwort: 
Diese Daten betreffend einzelnen Tatbestände sind mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln. Aus 
datenschutzrechtlichen Gründen ist ein Großteil dieser detaillierten Falldaten auch bereits gelöscht. 
 
Frage 16: 
Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt in den Jahren 2009 bis 2013 an einem 
Verstoß gegen Tatbestand 141224, 141225, 141665, 141666 (gegliedert nach Einnahmen je 
Tatbestand)? 
 
Antwort : 
Diese Daten betreffend einzelner Tatbestände sind mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln. Aus 
datenschutzrechtlichen Gründen ist ein Großteil dieser detaillierten Falldaten auch bereits gelöscht. 
 
Frage 17: 
Wie sind die Daten in den Verkehrsüberwachungsgeräten gespeichert bzw. wie werden diese übermittelt? 
 
Antwort : 
Die Daten sowohl der stationären Anlagen wie auch der mobilen Anlagen werden auf einem internen 
Speicher abgelegt. Ausgelesen werden die verschlüsselten Falldaten mittels spezieller USB Sticks bzw. 
eines ausschließlich hierfür vorgesehenen und mit einem speziellen Hardwarekey versehenen Laptops.  
 
Frage 18: 
Wie ist nach aktuellem Stand der Technik sichergestellt, dass Dritte nicht unberechtigt an die Daten 
gelangen? 
 
Antwort: 
Der Prozess der Gewinnung, Übertragung, Verarbeitung und Speicherung der gewonnenen Falldaten aus 
den Kontrollen des fließenden Verkehrs wurde vor Inbetriebnahme durch die städtische Datenschutzbe- 
auftragte sorgfältig geprüft. Der Kreis der städtischen Beschäftigten mit Zugriff auf die Falldaten ist auf 
wenige Personen beschränkt. Die Auswertung/Veränderung der Falldaten ist lediglich zwei Bediensteten 
möglich. Eine Verknüpfung der Falldaten mit den Halterdaten der betroffenen Fahrzeuge erfolgt nicht bei 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sondern im Rechenzentrum der ekom21. 
             . . .

5 
Frage 19:  
Werden die Daten einer Verschlüsselung zugeführt? 
 
Antwort: 
Die Daten sind bereits in den Geräten verschlüsselt abgelegt. Ein Auslesen bzw. eine Nutzung der Daten 
ist Unbefugten nicht möglich. 
 
Frage 20: 
Welche Vergehen/Verstöße werden mit den Blitzern kontrolliert? (Nur Geschwindigkeitsüberschreitungen 
und Missachten des Rotlichtes oder auch Telefonieren während der Fahrt und evtl. Verletzung der 
Anschnallpflicht?) 
 
Antwort: 
Bei der Auswertung der gewonnen Falldaten hinsichtlich Erkennbarkeit des Fahrers/der Fahrerin, 
möglicher Störeinflüsse etc. wird von den beiden Bediensteten auch auf weitere Ordnungswidrigkeiten 
geachtet. Diese werden dann, wenn das Vergehen eindeutig ist, gleichzeitig geahndet. 
 
Fragen 21: 
Wie häufig ist die Erteilung weiterer Bußgeldbescheide neben Bescheiden zu Geschwindigkeitsüber- 
schreitungen und Missachten des Rotlichtes von Signalanlagen? 
 
Antwort: 
Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da hierüber keine Statistik geführt wird. Es ist jedoch 
regelmäßig der Fall, dass Verstöße gegen die Anschnallpflicht und gerade gegen das Verbot, ein Handy 
am Steuer zu nutzen, geahndet werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 26.1

Orte (2)

  • Rheinstraße 22
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2014/0017
Typ
Große Anfragen
Datum
24.04.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00