SV-2014/0017
Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 23. April 2014 betr. stationäre und mobile Verkehrsüberwachung
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SV-2014/0017
2965 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2014/0017 Große Anfrage der FDP-Fraktion vom 23. April 2014 betr. stationäre und mobile Verkehrsüberwachung Große Anfrage der FDP-Fraktion betreffend stationäre und mobile Verkehrsüberwachung Wir fragen den Magistrat: 1) Wie viele stationären Verkehrsüberwachungsgeräte (Blitzer) wurde seit dem Jahr 2012 neu installiert? 2) Welche technischen Ausstattungsmerkmale besitzen diese Geräte? 3) Wie hoch waren die Investkosten für die Anschaffung der neuen Verkehrsüberwachungsgeräte? 4) Falls es sich um Leasinggeräte handelt, wie hoch sind die jährlichen Leasingkosten? 5) Sind alle Verkehrsüberwachungsgeräte gleichzeitig betriebsbereit? 6) Sind alle Verkehrsüberwachungsgeräte an ein automatisches Datenübertragungssystem zur unmittelbaren Weiterleitung der Bilder an einen Zentralserver (o.ä.) angeschlossen? 7) Nach welchen Kriterien wurden die Standorte für die neuen Verkehrsüberwachungsgeräte ausgewählt? 8) Wie hoch sind die Betriebskosten aller Verkehrsüberwachungsgeräte pro Jahr (ohne Leasingkosten)? 9) Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt aus den Verwarn/Bußgeldern der neuen Verkehrsüberwachungsgeräte in den Jahren 2012 und 2013? 10) Wie viele mobile Verkehrsüberwachungsgeräte waren im Jahr 2013 im Einsatz und wie hoch waren die jährlichen Betriebskosten (inklusive Personalkosten)? 11) Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen aus den Verwarn-/Bußgeldern der mobilen Geschwindigkeitskontrollen? 12) Wieviele Verwarnungen für Parkvergehen wurden in den Jahren 2010 bis 2013 vergeben? 13) Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Darmstadt daraus? 14) Wie hoch sind die anteiligen Personalkosten für die Kontrollen der Parkvergehen? 15) Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt in den Jahren 2009 bis 2013 an einem Verstoß gegen Tatbestand 137600, 137601, 137602 (gegliedert nach Einnahmen je Tatbestand)? 2 16) Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt in den Jahren 2009 bis 2013 an einem Verstoß gegen Tatbestand 141224, 141225, 141665, 141666 (gegliedert nach Einnahmen je Tatbestand)? 17) Wie sind die Daten in den Verkehrsüberwachungsgeräten gespeichert bzw. wie werden diese übermittelt? 18) Wie ist nach aktuellem Stand der Technik sichergestellt, dass Dritte nicht unberechtigt an die Daten gelangen? 19) Werden die Daten einer Verschlüsselung zugeführt? 20) Welche Vergehen/Verstöße werden mit den Blitzern kontrolliert? (nur Geschwindigkeitsüberschreitungen und Missachten des Rotlichtes oder auch Telefonieren während der Fahrt und evtl. Verletzung der Anschnallpflicht) 21) Wie häufig ist die Erteilung weiterer Bußbescheide neben Bescheiden zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und Missachten des Rotlichtes von Signalanlagen? Darmstadt, 23. April 2014 Sandra Klein Leif Blum Fraktionsvorsitzende Stadtverordneter
anlage 1
9219 Zeichen
Bürgermeister
Rafael Reißer
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Bürgermeister
Rafael Reißer
FDP-Fraktion
Rheinstraße 22
64283 Darmstadt
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5a
64283 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2301 – 04
Telefax: 06151 13-2214
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E-Mail: buergermeister@darmstadt.de
Datum:
21. Mai 2014
Große Anfrage betreffend stationäre und mobile Verk ehrsüberwachung vom 23. April 2014
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Ihre Große Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele stationären Verkehrsüberwachungsgeräte (Blitzer) wurde seit dem Jahr 2012 neu installiert?
Antwort:
Zurzeit sind zehn stationäre „Blitzersäulen“ betriebsbereit eingerichtet. Diese werden wechselweise mit
den drei vorhandenen Messeinsätzen bestückt.
Frage 2:
Welche technischen Ausstattungsmerkmale besitzen diese Geräte?
Antwort:
Die Messeinsätze/Kameras sind in der Lage, sowohl die gefahrenen Geschwindigkeiten wie auch die
Einhaltung des Rotlichts der Lichtsignalanlage zu überwachen.
Die Funktionsweise lässt sich wie folgt kurz erklären: Der Lasermesskopf der Kamera sendet Laserimpul-
se mit hoher Wiederholrate auf einen definierten Fahrbahnbereich und erfasst sich nähernde Fahrzeuge.
Die Geschwindigkeiten werden durch die Reflektionen der Fahrzeuge exakt ermittelt und an einem vorher
festgelegten Punkt wird bei Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ein Bild
ausgelöst. Bei Rotlichtverstößen ist die Verfahrensweise ähnlich, hier erhält das Messsystem zusätzlich
von der Ampelsteuerung ein Signal über den Lichtzeichenstatus.
. . .
2
Frage 3:
Wie hoch waren die Investkosten für die Anschaffung der neuen Verkehrsüberwachungsgeräte?
Antwort:
Die Investitionskosten für Hardware (Säulen, Kameraeinsätze, Tiefbauarbeiten, Eichung) lagen bei ca.
480.000 €.
Frage 4:
Falls es sich um Leasinggeräte handelt, wie hoch sind die jährlichen Leasingkosten?
Antwort:
Es handelt sich nicht um Leasinggeräte.
Frage 5:
Sind alle Verkehrsüberwachungsgeräte gleichzeitig betriebsbereit?
Antwort:
Es wurden drei Kameraeinsätze beschafft. Mit diesen werden die Überwachungssäulen wechselweise
bestückt. Diese drei Säulen sind dann gleichzeitig betriebsbereit. Da von außen nicht erkennbar ist,
welche Säule mit einer Kamera bestückt wurde, dienen auch die übrigen Säulen mittelbar der
Verkehrssicherheit.
Frage 6:
Sind alle Verkehrsüberwachungsgeräte an ein automatisches Datenübertragungssystem zur unmittelba-
ren Weiterleitung der Bilder an einen Zentralserver (o. ä.) angeschlossen?
Antwort:
Die Säulen/Kameraeinsätze sind nicht an ein Datenübertragungssystem angeschlossen. Die Fälle werden
verschlüsselt in einem internen Speicher abgelegt. Nur mit einem speziellen USB Stick/Hardwarekey
können die Daten mit einem Laptop vor Ort ausgelesen werden.
Frage 7:
Nach welchen Kriterien wurden die Standorte für die neuen Verkehrsüberwachungsgeräte ausgewählt?
Antwort:
Der Beschluss zur Wiederaufnahme der Rotlichtüberwachung geht auf einen Magistratsbeschluss
(2008/0352) aus dem Jahr 2008 zurück. Hierin wurden auch bereits mögliche Standorte genannt. Die
Standorte wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe /Arbeitsgruppe Rotlicht, an denen neben verschiedenen
städtischen Ämtern auch die Hessische Polizei beteiligt ist, überarbeitet. Die Auswahl der Standorte
erfolgte auf Grund von Unfallhäufigkeit, Verkehrsbelastung, Fußgängerverkehr, Schulweg etc.).
Frage 8:
Wie hoch sind die Betriebskosten aller Verkehrsüberwachungsgeräte pro Jahr (ohne Leasingkosten)?
Antwort:
Die Betriebskosten lassen sich zurzeit nur grob schätzen. Der Haushaltsansatz liegt bei 40.000 € pro
Jahr für alle Verkehrsüberwachungsgeräte (stationär/mobil).
. . .
3
Frage 9:
Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt aus den Verwarn-/Bußgeldern der neuen
Verkehrsüberwachungsgeräte in den Jahren 2012 und 2013?
Antwort:
Die Verwarngelder/anteiligen Bußgelder lassen sich lediglich für alle Verkehrsüberwachungsanlagen
(stationär und mobil) beziffern. Sie lagen bei 487.507 € im Jahr 2012 und 950.712 € im Jahr 2013.
Frage 10:
Wie viele mobile Verkehrsüberwachungsgeräte waren im Jahr 2013 im Einsatz und wie hoch waren die
jährlichen Betriebskosten (inklusive Personalkosten)?
Antwort:
Im Jahr 2013 waren zwei Fahrzeuge zur Überwachung des fließenden Verkehrs im Einsatz. Ein Fahrzeug
verfügt über eine fest eingebaute Kamera. Das zweite Fahrzeug verfügt über zwei mobile, frei aufstellbare
Kameras.
Frage 11:
Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen aus den Verwarn-/Bußgeldern der mobilen Geschwindigkeits-
kontrollen?
Antwort:
Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Eine Trennung der Verwarnungsgeldeinnahmen und der
anteiligen Bußgeldeinnahmen nach ihrer Entstehungsart (mobile Überwachung/stationäre Überwachung)
erfolgt nicht.
Frage 12:
Wie viele Verwarnungen für Parkvergehen wurden in den Jahren 2010 bis 2013 vergeben?
Antwort:
Es wurden in den einzelnen Jahren folgende Anzahl von Verwarnungen für Verstöße im ruhenden Verkehr
geahndet:
2010 88000
2011 75700
2012 86500
2013 85700
Frage 13:
Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Darmstadt daraus?
Antwort :
Die Einnahmen aus den einzelnen Jahren hinsichtlich der Verwarnungsgeldverfahren aus den Kontrollen
des ruhenden Verkehrs beliefen sich auf:
2010 1,16 Mill.€
2011 1,05 Mill.€
2012 1,19 Mill.€
2013 1,25 Mill.€
. . .
4
Frage 14:
Wie hoch sind die anteiligen Personalkosten für die Kontrollen der Parkvergehen?
Antwort:
Die Frage kann nicht beantwortet werden. Die Bediensteten der Kommunalpolizei sind nicht nur für die
Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst auch Ermittlungstätigkei-
ten, präventiven Streifendienst etc. Zeitanteile lassen sich nicht beziffern.
Frage 15:
Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt in den Jahren 2009 bis 2013 an einem
Verstoß gegen Tatbestand 1376600, 137601, 137602 (gegliedert nach Einnahmen je Tatbestand)?
Antwort:
Diese Daten betreffend einzelnen Tatbestände sind mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen ist ein Großteil dieser detaillierten Falldaten auch bereits gelöscht.
Frage 16:
Wie hoch waren die anteiligen Einnahmen der Stadt Darmstadt in den Jahren 2009 bis 2013 an einem
Verstoß gegen Tatbestand 141224, 141225, 141665, 141666 (gegliedert nach Einnahmen je
Tatbestand)?
Antwort :
Diese Daten betreffend einzelner Tatbestände sind mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln. Aus
datenschutzrechtlichen Gründen ist ein Großteil dieser detaillierten Falldaten auch bereits gelöscht.
Frage 17:
Wie sind die Daten in den Verkehrsüberwachungsgeräten gespeichert bzw. wie werden diese übermittelt?
Antwort :
Die Daten sowohl der stationären Anlagen wie auch der mobilen Anlagen werden auf einem internen
Speicher abgelegt. Ausgelesen werden die verschlüsselten Falldaten mittels spezieller USB Sticks bzw.
eines ausschließlich hierfür vorgesehenen und mit einem speziellen Hardwarekey versehenen Laptops.
Frage 18:
Wie ist nach aktuellem Stand der Technik sichergestellt, dass Dritte nicht unberechtigt an die Daten
gelangen?
Antwort:
Der Prozess der Gewinnung, Übertragung, Verarbeitung und Speicherung der gewonnenen Falldaten aus
den Kontrollen des fließenden Verkehrs wurde vor Inbetriebnahme durch die städtische Datenschutzbe-
auftragte sorgfältig geprüft. Der Kreis der städtischen Beschäftigten mit Zugriff auf die Falldaten ist auf
wenige Personen beschränkt. Die Auswertung/Veränderung der Falldaten ist lediglich zwei Bediensteten
möglich. Eine Verknüpfung der Falldaten mit den Halterdaten der betroffenen Fahrzeuge erfolgt nicht bei
der Wissenschaftsstadt Darmstadt, sondern im Rechenzentrum der ekom21.
. . .
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Frage 19:
Werden die Daten einer Verschlüsselung zugeführt?
Antwort:
Die Daten sind bereits in den Geräten verschlüsselt abgelegt. Ein Auslesen bzw. eine Nutzung der Daten
ist Unbefugten nicht möglich.
Frage 20:
Welche Vergehen/Verstöße werden mit den Blitzern kontrolliert? (Nur Geschwindigkeitsüberschreitungen
und Missachten des Rotlichtes oder auch Telefonieren während der Fahrt und evtl. Verletzung der
Anschnallpflicht?)
Antwort:
Bei der Auswertung der gewonnen Falldaten hinsichtlich Erkennbarkeit des Fahrers/der Fahrerin,
möglicher Störeinflüsse etc. wird von den beiden Bediensteten auch auf weitere Ordnungswidrigkeiten
geachtet. Diese werden dann, wenn das Vergehen eindeutig ist, gleichzeitig geahndet.
Fragen 21:
Wie häufig ist die Erteilung weiterer Bußgeldbescheide neben Bescheiden zu Geschwindigkeitsüber-
schreitungen und Missachten des Rotlichtes von Signalanlagen?
Antwort:
Die Frage kann so nicht beantwortet werden, da hierüber keine Statistik geführt wird. Es ist jedoch
regelmäßig der Fall, dass Verstöße gegen die Anschnallpflicht und gerade gegen das Verbot, ein Handy
am Steuer zu nutzen, geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rafael Reißer
Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Rheinstraße 22
- Luisenplatz 5a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2014/0017
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 24.04.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00