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1453/2024

Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab Mitte 2025, hier: Konzept und Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung

Mitteilung Ausschuss 30.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 06.05.2024, TOP 7.2.5

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - (Vorläufige) Niederschrift der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.04.2024

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Anlage 2 - Präsentation der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsb-teiligung vom 17.04.2024

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Mitteilung Ausschuss

11241 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1453/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.05.2024 
 
Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab Mitte 
2025, hier: Konzept und Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen 
Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung 
Aktueller Stand der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Bereits mit Beschluss der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Ende der Pilotphase hat 
der Rat 2020 einen schrittweisen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in 
Köln mit dem Ausblick einer flächendeckenden Umsetzung ab Mitte 2025 beschlossen 
(1056/2020, Seite 7). 
Dieser Ausblick wurde mit dem Ratsbeschluss vom 08.09.2022 zum Ausbau der Systemati-
schen Öffentlichkeitsbeteiligung bekräftigt (2084/2022, Seite 4).  
Die Leitlinien regeln, dass Öffentlichkeitsbeteiligung, also die Beteiligung der Einwohner*innen 
und anderer Akteur*innen, in Köln systematisch erfolgt. Dies bedeutet, 
- dass Einwohner*innen zu jeder Verwaltungsvorlage der Beschlussgremien, die die 
Leitlinien umsetzen, eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen können und 
- dass zu jeder Verwaltungsvorlage der Beschlussgremien, die die Leitlinien umsetzen, 
eine begründete Empfehlung durch die Verwaltung erfolgt, ob eine Öffentlichkeitsbe-
teiligung empfohlen wird oder nicht. 
- Die Entscheidung darüber trifft das Beschlussgremium. 
 
Derzeit werden die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung von folgenden Gremien umgesetzt 
und gelten damit für Verwaltungsvorlagen, für die jene Gremien entscheidungsbefugt sind: 
- Alle Bezirksvertretungen 
- Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
- Stadtentwicklungsausschuss 
- Verkehrsausschuss 
Außerdem gelten die Leitlinien für alle Verwaltungsvorlagen, die ein Mobilitätsthema als Be-
schlussgegenstand aufweisen.  
 
 
Die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln hat sich während der Pilot- und den Aus-
bauphasen I und II bewährt. Genauer gesagt haben sich die bestehenden Strukturen und 
Rahmenwerke, wie das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung, die Qualitätsstandards

2 
 
und grundsätzlich auch die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung bewährt 
(siehe auch: 
4349/2022 - Reflexion Gesamtdaten 2022 zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung und 
Arbeit des Kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung 
0191/2024 - Reflexion und jährliche Berichte zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung für 
das Jahr 2023). 
Damit die flächendeckende Umsetzung der Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung ab Mitte 
2025 gelingt, empfiehlt es sich, zwei Rahmenbedingungen zu erfüllen beziehungsweise An-
passungen vorzunehmen: 
1. Die Kölner Freiwilligen Agentur wird institutionell gefördert, um den stadtgesellschaftli-
chen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wahrzunehmen. So ist 
eine bessere Planungssicherheit und Kontinuität in den Tätigkeiten des kooperativen 
Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung möglich, was Voraussetzung für dessen erfolgrei-
ches und nachhaltiges Wirken ist. 
2. Die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung werden angepasst, um die notwendige Un-
terscheidung von Information bzw. Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung 
sicherzustellen. 
 
 
Begründung und Erläuterungen zu Nr. 1: 
 
Die Kölner Freiwilligen Agentur (KFA) hat seit 2019 wesentliche Beiträge zur Förderung politi-
scher Teilhabe in Köln und zur (verbesserten) Gestaltung und Umsetzung von Beteiligungs-
verfahren geleistet (siehe auch 0191/2024, Anlage 3: Jahresbericht 2023 zum Förderpro-
gramm „Förderung der politischen Partizipation“). Die aufgebauten Kompetenzen und Potenzi-
ale sind nicht einfach durch andere Akteur*innen zu ersetzen. 
Darüber hinaus sind das Team des städtischen Teils des kooperativen Büros für Öffentlich-
keitsbeteiligung und des stadtgesellschaftlichen Teils (wahrgenommen durch die KFA) in den 
fünf Jahren zusammengewachsen. Es findet eine kooperative und partnerschaftliche Zusam-
menarbeit auf Augenhöhe statt. 
Im Interesse einer nachhaltigen und kontinuierlichen Weiterentwicklung und Stärkung der Be-
teiligungskultur in Köln, für dessen Umsetzung das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteili-
gung ein Erfolgsfaktor ist, ist eine längerfristige (jeweils fünfjährige), institutionelle Förderung 
der KFA ab 2025 sinnvoll –statt einer weiteren zweijährlichen öffentlichen Förderung. 
Eine institutionelle Förderung für eine Förderperiode von jeweils fünf Jahren ermöglicht: 
- die Fortsetzung und qualitative sowie quantitative Weiterentwicklung der Strukturen 
und Maßnahmen des Empowerments für politische Teilhabe – divers, inklusiv, selbst-
ermächtigt, von unten 
- die weitere stadtgesellschaftliche Beratung und Unterstützung bei der qualitativen Wei-
terentwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie bei der Realisie-
rung von Beteiligungsverfahren 
Die KFA ist derzeit sowohl Fördermittelempfängerin des Förderprogramms zur Förderung der 
politischen Partizipation als auch Dienstleisterin für die stadtgesellschaftliche Beratung und 
Unterstützung im Rahmen der Verstetigung und des Ausbaus der Systematischen Öffentlich-
keitsbeteiligung.  
Zu letzterem benötigt die Verwaltung aufgrund der gesammelten Erfahrungen und Erkennt-
nisse seit Umsetzung der Pilotphase weniger externe Expertise und Beratung. 
Die institutionelle Förderung soll ein festes Budget für die Jahre 2025 – 2029 für die Personal- 
und Sachkosten der KFA umfassen. Zur Zusammensetzung bzw. Höhe des Budgets wird der 
Ratsbeschluss weitere Hinweise enthalten.

3 
 
Begründung und Erläuterungen zu Nr. 2: 
 
In den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Bedeutsamkeit einer qualitativen Kommu-
nikation und Information als Grundlage für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung an meh-
reren Stellen fest verankert. 
So wird – zusätzlich zu einem eigenen Qualitätsstandard, der sich allein auf die Aspekte Infor-
mation und Kommunikation bezieht – in nahezu allen weiteren Qualitätsstandards deren Be-
deutsamkeit betont. 
In den Leitlinien ist unter anderem folgende Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung 
einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt: 
„Es gibt Gestaltungsspielraum und die inhaltlichen Entscheidungen sind noch nicht getroffen“ 
(Seite 4). 
Das scheint nicht mehr passgenau zu der ebenfalls in den Leitlinien beschriebenen Stufe der 
Beteiligung „Information“: „Die Öffentlichkeit kann sich über Planungen oder Entscheidungen 
informieren, sie nimmt aber keinen Einfluss darauf.“ 
Das Modell der Beteiligungsstufen in den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung (Seite 5) ist 
nicht mehr passgenau. Das Stufenmodell bietet zwar einen einfachen Einstieg in Öffentlich-
keitsbeteiligung, ist aber auch mit Nachteilen verbunden. So suggerieren die Stufen eine ein-
deutige Unterscheidbarkeit und Trennung der Stufen, die eher eine Ausnahme ist: 
- Systematisch sind die weniger intensiven Stufen Bestandteil der jeweils höheren Stufe. 
- In der Praxis beinhalten viele Beteiligungsverfahren Elemente beziehungsweise For-
mate aus mehreren Stufen. 
Die Stufen berücksichtigen noch keinen weitergehenden koproduktiven / kollaborativen Pro-
zess, in denen stadtgesellschaftliche Akteure mitentscheidende und mitumsetzende Part-
ner*innen sind. 
Koproduktion / Kollaboration beschreibt eine  
- Form der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Stadtgesellschaft 
- zu Zielen, die nur gemeinschaftlich erreicht werden können und deshalb  
- die erforderlichen Aktivitäten vom Start bis zur Umsetzung und Evaluation  
- als Prozess gleichberechtigter Partner organisiert werden. 
Die Leitlinien legen die Einführung und Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteili-
gung als kontinuierlichen Lern-und Entwicklungsprozess fest (S. 11). Aufgrund der gesammel-
ten Erfahrungen ist es sinnvoll, die Leitlinien zu überarbeiten – konkret das Modell der Beteili-
gungsstufen. Dazu wird eine geeignete Visualisierung und eine geeignete Begrifflichkeit erar-
beitet, die berücksichtigen, dass: 
- Information/Kommunikation als Basis und Grundlage für alle Stufen (oder anderer Be-
griff) berücksichtigt wird, aber keine eigene darstellt – denn zu Beteiligung gehört un-
bedingt Gestaltungsspielraum, 
- weniger intensive Stufen (oder anderer Begriff) Bestandteil der jeweils höheren sind 
und 
- Koproduktion/Kollaboration als intensivste Stufe (oder anderer Begriff) berücksichtigt 
wird. 
 
 
Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsbe-
teiligung zu den Anpassungsvorschlägen der Verwaltung 
 
In der Sitzung am 17.04.2024 wurde dem stadtgesellschaftlichen Beratungsgremium für Öf-
fentlichkeitsbeteiligung die Anpassungsvorschläge vorgestellt und begründet. Die nicht-anwe-
senden Mitglieder und Stellvertretungen erhielten die Möglichkeit per Mail Stellung zu neh-
men.

4 
 
Das stadtgesellschaftliche Beratungsgremium für Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit dem Vor-
schlag einverstanden und empfiehlt das beschriebene Vorgehen. 
 
 
Nächste Schritte 
 
Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage einen entsprechenden Ratsbeschluss vorbereiten. 
Gegenstand des Ratsbeschlusses werden die drei Punkte sein: 
1. Die flächendeckende Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung in allen 
Gremien und den Rat selbst ab dem 1. Juli 2025. 
2. Die institutionelle Förderung der Kölner Freiwilligen Agentur für jeweils fünf Jahre ab 
dem 1. Januar 2025, um den stadtgesellschaftlichen Teil des Büros für Öffentlichkeits-
beteiligung wahrzunehmen. 
3. Die sofortige Anpassung der Beteiligungsstufen in den Leitlinien, um die Unterschei-
dung von Information und Beteiligung sicherzustellen 
Zu Nr. 2 wird der Ratsbeschluss Hinweise zur Finanzierung enthalten. 
Überdies wird der Ratsbeschluss Hinweise zur weiteren benötigten externen Expertise und 
Beratung enthalten. Wie im Ratsbeschluss 1056/2020 mitgeteilt, soll die Verwaltung mittelfris-
tig flächendeckend über hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die 
Umsetzung der Qualitätsstandards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewähr-
leisten. Erfahrungsgemäß haben die Ausbauschritte auf weitere Gremien und damit weitere 
Handlungsfelder jeweils entsprechende Herausforderungen mit sich gebracht. Um diese gut 
zu lösen, braucht es für weitere zwei Jahre externe Expertise und Beratung zur methodischen 
Entwicklung und Unterstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate (Methodische 
Beratung) und der projektbezogenen Kommunikation (Kommunikations-Beratung) – für letz-
tere in geringerem Umfang als bisher, um auch der Notwendigkeit der Kosteneinsparungen 
der Verwaltung Sorge zu tragen. Es ist notwendig und zielführend, diese beiden Schwer-
punkte externer Unterstützung über Dienstleistungs-/Rahmenverträge für die Jahre 2025 und 
2026 ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. 
 
Anlagen 
 
1. (Vorläufige) Niederschrift der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums 
für Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.04.2024 
2. Präsentation der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffent-
lichkeitsbeteiligung vom 17.04.2024

Anlage 1 - (Vorläufige) Niederschrift der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.04.2024

5715 Zeichen

oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Niederschrift 
der 8. Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums 
Öffentlichkeitsbeteiligung am 17. April 2024 von 17:00 bis 19:15 Uhr, digital über 
BigBlueButton. 
Anwesend waren: 
Mitglieder und Stellvertretungen des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Becker, Volker 
Beth, Brunni  
Feles, Frank 
Haine, Marc 
Kummer, Hans (Vorsitzender) 
Trapp, Ulrich 
Willmann, Viktoria (Stellvertretende Vorsitzende) 
Weitere Teilnehmende 
Fedke, Jana (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln) 
Pitko, Katharina (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln) 
Schöffmann, Dieter (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Kölner Freiwilligen Agentur) 
Gäste

Seite 2 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung   
1 Begrüßung, Ziele der Sitzung und Festlegung der Tagesordnung 
Nach der Begrüßung durch Frau Pitko und Herrn Schöffmann beschließen die 
Anwesenden die Agenda der Sitzung (siehe Folie 3 der beigefügten Präsentation). 
Die anwesenden Gäste erhalten Rederecht. 
Frau Pitko erläutert, dass die Geschäftsstelle die Folien zum Schwerpunktthema der 
Sitzung, Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
– Perspektiven für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2025, den Mitgliedern und 
Stellvertretungen bereits am 16. April 2024 per E-Mail zur Verfügung gestellt hat, 
damit diese bis zum 21. April 2024 dazu Rückmeldung geben können. 
 
2 Schwerpunktthema der Sitzung: Flächendeckende Umsetzung der 
Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung – Perspektiven für die 
Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2025 
Frau Pitko und Herr Schöffmann stellen den Vorschlag des kooperativen Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung für einen zeitnahen Ratsbeschluss (Juni oder August 2024) 
vor (siehe Folien 5 – 34 der beigefügten Präsentation) und beantworten Rückfragen 
der Anwesenden.  
Die anwesenden Mitglieder und Stellvertretungen sind mit dem Vorschlag 
einverstanden und empfehlen das beschriebene Vorgehen. 
Darüber hinaus ist es den Anwesenden wichtig, dass im Rahmen der Anpassung der 
Leitlinien geeignete Begrifflichkeiten bei der Änderung der Beteiligungsstufen 
verwendet werden und eine passende grafische Darstellung gewählt wird.  
Das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung sagt zu, das Beratungsgremium 
ÖB vor Einbringung des Ratsbeschlusses zu den Änderungen der Begrifflichkeiten 
und zur grafischen Darstellung der – aktuell noch – Beteiligungsstufen erneut 
einzubeziehen. 
 
3 Aktuelle Projekte der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
a. Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan 
Frau Pitko stellt den aktuellen Stand zum Projekt „Besser durch Köln. Der 
nachhaltige Mobilitätsplan“ vor und erläutert die nächsten Schritte (siehe Folie 36 der 
beigefügten Präsentation). 
 
b. Verkehrsversuch Venloer Straße 
Frau Pitko stellt den aktuellen Stand zum Projekt „Verkehrsversuch Venloer Straße“ 
vor und erläutert die nächsten Schritte (siehe Folien 37 – 43 der beigefügten

Seite 3 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung   
Präsentation). Herr Schöffmann und Herr Kummer berichten von ihren Erfahrungen 
als Teilnehmende bei den Gestaltungsworkshops. 
 
4 Verschiedenes 
Herr Schöffmann stellt die Ergebnisse der Umfrage bei den Mitgliedern des 
Beratungsgremiums ÖB vor (siehe Folien 45 – 46 der beigefügten Präsentation). 
Herr Schöffmann erläutert, dass die Hinweise zu Themen fürs Beratungsgremium 
ÖB aus der Umfrage mit den Vorsitzenden und der Geschäftsstelle weiter 
aufgegriffen werden. 
Frau Pitko erläutert auf Rückfrage von Herrn Trapp, dass ein Pilotprojekt zu 
Sachstandsberichten in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen der Stadt 
Köln angestoßen wurde (vgl. Mitteilung 0890/2022). Zur Ablösung der bisherigen 
Jahresberichte nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen wurde ein integriertes Berichtswesen entwickelt, welches eine 
unterjährige Aktualisierung von Sachständen zur Umsetzung der gefassten 
Beschlüsse ermöglicht. Ziel des neuen Verfahrens ist es, die Sachstandsberichte 
dem Gremium nicht zu einem bestimmten Datum im Rahmen einer Mitteilung, 
sondern immer dann zur Verfügung zu stellen, wenn ein neuer Meilenstein erreicht 
wurde. Dazu werden die Sachstandsberichte zur Umsetzung der Beschlüsse jeweils 
von der Schriftführung des Gremiums über das Sitzungsmanagementsystem bei der 
zuständigen Dienststelle angefordert und nach Schlusszeichnung in den Portalen 
freigeschaltet. Mittlerweile setzen alle Gremien das beschriebene Vorgehen um. 
Darüber hinaus ist das Thema Öffentlichkeitsarbeit und Medienbegleitung seit Mai 
2023 fester Bestandteil bei Vorlagen der Verwaltung in den politischen Gremien. 
 
5 Dank und Verabschiedung 
Frau Pitko kündigt an, dass die nächste digitale Sitzung des Beratungsgremiums ÖB 
am 30. April 2024, um 17:00 Uhr, stattfinden wird (siehe Folie 48 der beigefügten 
Präsentation). Sie erläutert, dass neben der Mitteilung des kooperativen Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema Flächendeckende Umsetzung der Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung die Beantwortung einer Anfrage aus der Bezirksvertretung 
Porz zum Thema Online-Umfragen auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden am 6. Mai 2024 
stehen wird. 
Frau Pitko und Herr Schöffmann bedanken sich bei den Anwesenden und schließen 
die Sitzung.

Seite 4 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung   
Anlagen 
1. Präsentation der 8. Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
 
___________________________________________________________________ 
(Ort, Datum, Unterschrift des Vorsitzenden)

Anlage 2 - Präsentation der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsb-teiligung vom 17.04.2024

24598 Zeichen

8. Sitzung des 
stadtgesellschaftlichen 
Beratungsgremiums 
Öffentlichkeitsbeteiligung
17. April 2024
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung

Begrüßung, Ziele der 
Sitzung und Festlegung 
der Tagesordnung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
2

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
3
Agenda
1 Begrüßung, Ziele der Sitzung und Festlegung der Tagesordnung
2 Schwerpunktthema der Sitzung
Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung –
Perspektiven für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2025
3 Aktuelle Projekte der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung
Kurzer Überblick des kooperativen BÖB über aktuell laufende Beteiligungsprojekte
4 Verschiedenes
Kurzer Überblick zu den Ergebnissen der Umfrage zur inhaltlichen Vorbereitung der 
nächsten Sitzungen
5 Dank und Verabschiedung

Schwerpunktthema 
der Sitzung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
4

Vorschlag des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
für einen zeitnahen 
Ratsbeschluss
(Juni oder August 2024)
Der Rat beschließt:
1. Die flächendeckende Umsetzung der 
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung in 
allen Gremien und den Rat selbst ab dem 
1. Juli 2025.
2. Die Kölner Freiwilligen Agentur ab dem 
1. Januar 2025 institutionell zu fördern, um 
den stadtgesellschaftlichen Teil des 
kooperativen Büros für Öffentlichkeits-
beteiligung wahrzunehmen.
3. Die sofortige Anpassung der Beteiligungs-
stufen in den Leitlinien für Öffentlichkeits-
beteiligung in Dimensionen der Beteiligung, 
um die Unterscheidung von Information und 
Beteiligung sicherzustellen.
5

1. Flächendeckende 
Umsetzung der Leitlinien 
für Öffentlichkeits-
beteiligung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
6
Begründungen und Erläuterungen

Die Öffentlichkeitsbeteiligung, 
also Beteiligung der Bürger*innen 
und anderer Menschen, erfolgt in 
Köln systematisch.
Das regeln die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung.
Systematisch bedeutet, 
• dass Bürger*innen zu jeder Verwaltungsvorlage für 
die oben genannten Gremien eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung anregen können und
• dass zu jeder Verwaltungsvorlage für die oben 
genannten Gremien eine begründete Einschätzung 
durch die Verwaltung erfolgt, ob eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen wird oder 
nicht. 
Die Entscheidung darüber trifft das Gremium.
Öffentlichkeitsbeteiligung wird also stets mitgedacht 
und es erfolgt immer eine Auseinandersetzung damit.
7

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Unser Ziel von Beginn an: 
Flächendeckende 
Umsetzung der 
Systematischen 
Öffentlichkeitbeteiligung 
(kurz: SÖB) in Köln
Bereits mit dem Beschluss der Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Ende der Pilotphase hat 
der Rat 2020 einen schrittweisen Ausbau der SÖB in 
Köln mit dem Ausblick einer flächendeckenden 
Umsetzung der SÖB ab Mitte 2025 beschlossen.
Den vollständigen Ratsbeschluss finden Sie im 
Ratsinformationssystem (S. 7): 
https://buergerinfo.stadt-
koeln.de/getfile.asp?id=767521&type=do
8
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Kölner Weg: 
Seit 2020 schrittweiser Ausbau der SÖB bis zur 
flächendeckenden Umsetzung ab Mitte 2025
9
2023 bis Mitte 2025
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich verbindlich für den Stadtentwicklungsausschuss und alle 
Bezirksvertretungen
Mitte 2020 bis Ende 2022
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich für den Ausschuss für Klima, Umwelt und 
Grün und die Bezirksvertretung Nippes und ab 2021 für die Bezirksvertretung Kalk und 
Lindenthal sowie den Bereich Mobilität (im Verkehrsausschuss und darüber hinaus)
Ab Mitte 2025
Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln
1 2 3

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Flächendeckende 
Umsetzung der 
SÖB in Köln
Folgende Gremien setzen die 
Leitlinien für ÖB bereits um:
• Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün
• Verkehrsausschuss
• Bezirksvertretungen
• Stadtentwicklungsausschuss
• Rat (zum Handlungsfeld 
Mobilität)
10
Durch die flächendeckende Umsetzung der Leitlinien für ÖB ab Mitte 
2025 gelten diese für alle weiteren Gremien sowie für den Rat:
• Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und 
Rechtsfragen/Vergabe/Interna-
tionales
• Ausschuss Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden
• Ausschuss Gleichstellung von 
Frauen und Männern
• Ausschuss Kunst und Kultur
• Ausschuss Schule und 
Weiterbildung
• Ausschuss Soziales, 
Seniorinnen und Senioren
• Bauausschuss
• Digitalisierungsausschuss
• Finanzausschuss
• Gesundheitsausschuss
• Hauptausschuss
• Jugendhilfeausschuss
• Liegenschaftsausschuss
• Rechnungsprüfungsausschuss
• Sportausschuss
• Wahlausschüsse
• Wahlprüfungsausschuss
• Wirtschaftsausschuss

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Systematische 
Öffentlichkeitsbeteiligung in 
Köln hat sich während Pilot-
und Ausbauphasen I und II 
bewährt
Die bereits bestehenden Strukturen und Rahmenwerke, 
wie das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung, 
die Qualitätsstandards und grundsätzlich auch die 
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe auch Punkt 
3-Anpassung der Leitlinien) haben sich bewährt.
11
Damit die flächendeckende Umsetzung der SÖB ab 
Mitte 2025 gelingt, müssen zwei Rahmenbedingungen 
erfüllt sein bzw. Anpassungen vorgenommen werden:
• Die Kölner Freiwilligen Agentur wird institutionell 
gefördert, um den stadtgesellschaftlichen Teil des 
kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung 
wahrzunehmen. So ist eine bessere 
Planungssicherheit und Kontinuität in den Tätigkeiten 
des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung 
möglich, was Voraussetzung für dessen erfolgreiches 
und nachhaltiges Wirken ist.
• Die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung werden 
angepasst, um die notwendige Unterscheidung von 
Information bzw. Öffentlichkeitsarbeit und 
Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen.

2. Institutionelle Förderung 
der Kölner Freiwilligen 
Agentur als 
stadtgesellschaftlicher Teil 
des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
12
Begründungen und Erläuterungen

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Kölner Freiwilligen Agentur (KFA) hat seit 2019 
wesentliche Beiträge zur Förderung politischer Teilhabe in 
Köln und zur (verbesserten) Gestaltung und Umsetzung 
von Beteiligungsverfahren geleistet.
Die aufgebauten Kompetenzen und Potenziale sind nicht 
einfach durch andere Akteur*innen zu ersetzen.
Darüber hinaus sind das Team des städtischen Teils des 
kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung und des 
stadtgesellschaftlichen Teils (wahrgenommen durch die 
KFA) in den fünf Jahren zusammengewachsen. Es findet 
eine kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit 
auf Augenhöhe statt.
Im Interesse einer nachhaltigen und kontinuierlichen 
Weiterentwicklung und Stärkung der Beteiligungskultur in 
Köln, für dessen Umsetzung das kooperative Büro für 
Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erfolgsfaktor ist, ist eine 
längerfristige, institutionelle Förderung der KFA ab 2025 
sinnvoll – statt einer weiteren zwei-jährlichen öffentlichen 
Förderung. 
13

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Institutionelle Förderung …
… für die Fortsetzung und qualitative & 
quantitative Weiterentwicklung der 
Strukturen und Maßnahmen des 
Empowerments für politische Teilhabe –
divers, inklusiv, selbstermächtigt, von 
unten …
• Information | Beratung | Qualifizierung | 
Vernetzung
• Impulse für politische Teilhabe | eigene 
Initiativen
14

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Institutionelle Förderung …
… für die weitere stadtgesellschaftliche 
Beratung und Unterstützung bei der qualitativen 
Weiterentwicklung der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie bei der 
Realisierung von Beteiligungsverfahren
• Stadtgesellschaftlicher Teil des Kooperativen 
Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung 
(Zusammenwirken für die SÖB, Begleitung des 
Beratungsgremiums ÖB, …)
• Stadtgesellschaftliche Beratung & 
Unterstützung bei städtischen 
Beteiligungsverfahren (Konzeption, Umsetzung 
mit aktivierenden Maßnahmen im Rahmen des 
Personalbudgets, …)
15

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzierung des 
stadtgesellschaftlichen Teils 
des kooperativen Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bisher zwei Budgets
• Förderung 60.000 EUR/Jahr
• Dienstleistung Rahmenbudget 90.000 EUR/Jahr
Zukünftig: Ein Budget für Personal- und Sachkosten 
als Förderung
• 2025: 120.000 Euro für Personal-, Aktions- und 
Overheadkosten
• 2026ff: jährliche Steigerung um 2%
16

3. Anpassung der Leitlinien 
für Öffentlichkeitsbeteiligung 
in Bezug auf die Unter-
scheidung von Information 
und Beteiligung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
18
Begründungen und Erläuterungen

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Leitlinien für Öffentlichkeits-
beteiligung als Basis für eine 
systematische Öffentlichkeits-
beteiligung in Köln
Der Rat hat die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
am 18. Juni 2020 beschlossen.
Den vollständigen Beschluss finden Sie im 
Ratsinformationssystem:
https://buergerinfo.stadt-
koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=94745 
Die vollständigen Leitlinien finden Sie auch auf 
unserem Beteiligungsportal:
https://meinungfuer.koeln/informationen#leitlinien  
19

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Wir sind überzeugt:
Gut aufbereitete Information 
ist die Grundlage für eine 
erfolgreiche Öffentlichkeits-
beteiligung
Das ist in den Leitlinien bereits in den 
Qualitätsstandards (Abschnitt II „Was sind unsere 
Ziele?“) fest verankert.
Auch in Abschnitt III „Wie setzen wir das um?“ der 
Leitlinien wird die Bedeutung von Information im Sinne 
einer kontinuierlichen Kommunikation betont und 
unterstrichen.
Die Bedeutsamkeit einer qualitativen Information / 
Kommunikation ist an mehreren zentralen Stellen in 
den Leitlinien verankert.
20

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Thematisierung der 
Bedeutsamkeit von 
Kommunikation in den 
Qualitätsstandards
21
„Erfolgreiche Kommunikation findet auf Augenhöhe statt. 
Sie basiert auf der gegenseitigen Anerkennung der 
Gesprächspartner*innen. Nur so ist eine konstruktive, 
das heißt an der Lösung in der Sache orientierte, 
Zusammenarbeit möglich. Kölner Verfahren zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung sind so ausgestaltet, dass sie 
den Rahmen für eine respektvolle, faire und auf die 
Sache gerichtete Diskussion schaffen. Jede Position 
wird gleichermaßen ernst genommen, unabhängig 
davon, wer diese Position geäußert hat.“

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Thematisierung der 
Bedeutsamkeit von 
Kommunikation in den 
Qualitätsstandards
22
„Öffentlichkeitsbeteiligung kann nur auf einer soliden 
Wissensbasis aller Beteiligten stattfinden. 
Um diese aufzubauen, braucht es einerseits 
ausreichend Zeit und andererseits vollständige und 
dienliche Informationen, die für alle Interessierten leicht 
und verständlich zugänglich sind. 
Daher wird in Köln frühzeitig und transparent über 
städtische Angelegenheiten, Projekte und Planungen 
informiert. 
Information und wechselseitige Kommunikation sind 
dabei nicht nur im Vorfeld einer Entscheidung oder 
Planung wichtig, sondern müssen die gesamte 
Realisierungsphase begleiten.“

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Thematisierung der 
Bedeutsamkeit von 
Kommunikation in den 
Qualitätsstandards
23
„Innerhalb von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung 
sind die Ziele und die Intensität der Beteiligung 
(Beteiligungsstufe) sowie der bestehende inhaltliche 
Gestaltungsspielraum von Beginn an klar.
Ziele, Beteiligungsstufe und Gestaltungsspielraum 
werden unmissverständlich und deutlich kommuniziert.
Dadurch werden Frustrationserlebnisse und enttäuschte 
Erwartungen von Beginn an vermieden. Zur 
Beschreibung des Gestaltungsspielraums gehört es 
auch, klar mitzuteilen, in welchen Bereichen eine 
Beteiligung der Kölner*innen nicht vor gesehen ist.“

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Thematisierung der 
Bedeutsamkeit von 
Kommunikation in den 
Qualitätsstandards
24
„Innerhalb Kölner Beteiligungsverfahren herrscht 
Klarheit darüber, auf welche Weise und an welcher 
Stelle die Ergebnisse in den politischen 
Entscheidungsprozess einfließen. Die 
Entscheidungsverantwortlichen setzen sich verlässlich 
mit den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren 
auseinander und wägen ihre Entscheidungen sorgfältig 
ab. 
Getroffene Entscheidungen werden schlüssig begründet 
und verbindlich umgesetzt. 
Dies trägt zur Vertrauensbildung zwischen Politik und 
Stadtgesellschaft bei.“

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Gestaltungsspielraum und 
Offenheit der inhaltlichen 
Entscheidung sind 
Voraussetzungen für 
freiwillige Öffentlichkeits-
beteiligung
In den Leitlinien ist unter anderem folgende 
Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einer 
freiwilligen ÖB festgelegt:
Es gibt Gestaltungsspielraum und die inhaltlichen 
Entscheidungen sind noch nicht getroffen. (S. 4)
25

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Gut aufbereitete Information 
ist Grundlage jeder 
Beteiligungsstufe Nach den Leitlinien gliedert sich Öffentlichkeits-
beteiligung in drei Intensitätsstufen. Je höher die Stufe, 
desto stärker sind die Möglichkeiten der Einflussnahme 
auf Seiten der sich beteiligenden Personen und 
Gruppen. Und desto stärker ist auch ihre 
Mitverantwortung für das Ergebnis. 
Die Beteiligungsstufen reichen dabei von Information hin 
zu gemeinsamer Gestaltung –
wobei gut aufbereitete Informationen die Grundlage 
jeder Beteiligungsstufe sind.
26

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Unsere Erfahrung zeigt: 
Modell der Beteiligungs-
stufen ist nicht mehr 
passgenau
In den Leitlinien wird als eine Voraussetzung für eine 
erfolgreiche freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung 
genannt, dass es Gestaltungsspielraum gibt und die 
inhaltlichen Entscheidungen noch nicht getroffen sind.
Das scheint nicht mehr passgenau zu der ebenfalls in 
den Leitlinien beschriebenen Stufe der Beteiligung 
„Information“: Die Öffentlichkeit kann sich über
Planungen oder Entscheidungen informieren, sie 
nimmt aber keinen Einfluss darauf.
27

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Unsere Erfahrung zeigt: 
Das Stufenmodell bietet 
einen einfachen Einstieg in 
Öffentlichkeitsbeteiligung –
ist aber auch mit Nachteilen 
verbunden
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Die Stufen suggerieren eine eindeutige 
Unterscheidbarkeit und Trennung der Stufen, die 
eher die Ausnahme ist:
• Systematisch sind die weniger intensiven 
Stufen Bestandteil der jeweils höheren Stufe.
• In der Praxis beinhalten viele Beteiligungs-
verfahren Elemente/Formate aus mehreren 
Stufen.
Die Stufen berücksichtigen noch keinen 
weitergehenden koproduktiven / kollaborativen 
Prozess, in denen stadtgesellschaftliche Akteure mit-
entscheidende und mitumsetzende Partner*innen 
sind.

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Exkurs: Ko-Produktion/ 
Kollaboration als erweiterte 
Beteiligung
Koproduktion/Kollaboration beschreibt eine 
• Form der Zusammenarbeit zwischen Stadt und 
Stadtgesellschaft 
• zu Zielen, die nur gemeinschaftlich erreicht werden 
können und deshalb 
• die erforderlichen Aktivitäten vom Start bis zur 
Umsetzung und Evaluation 
• als Prozess gleichberechtigter Partner organisiert 
werden.
29
In der Praxis, gewinnt Koproduktion/Kollaboration in 
verschiedenen Handlungsfeldern an Bedeutung, 
besonders
• Stadtplanung
Gestaltung und Bespielung/Betreuung von 
öffentlichen Räumen/Plätzen
• Klimaschutz
Entwicklung und Umsetzung von 
Kampagnen/Maßnahmen außerhalb öffentlicher 
Regelungsmöglichkeiten
• Kultur
Entwicklung und Umsetzung von soziokulturellen 
Räumen und Angeboten

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Sinne der Leitlinien 
(Lernfähigkeit): 
Änderung der Beteiligungs-
stufen in Beteiligungs-
dimensionen
Die Leitlinien legen die Einführung und Umsetzung 
der SÖB als kontinuierlichen Lern- und 
Entwicklungsprozess fest (S. 11). 
Aufgrund unserer gesammelten Erfahrung, ist es 
sinnvoll die Leitlinien zu überarbeiten
– konkret das Modell der Beteiligungsstufen.
30

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Wir wollen die Beteiligungsstufen in den Leitlinien für ÖB 
überarbeiten und die Beteiligungsstufen durch 
Beteiligungsdimensionen ersetzen.
Zudem möchten wir eine geeignete Visualisierung der 
Beteiligungsdimensionen erarbeiten (z. B. Visualisierung 
als Leiter: Die jeweils höhere „Sprosse“ kann nur 
aufgestiegen werden, wenn die „Sprosse“ darunter 
erfüllt ist?!).
31
In den Beteiligungsdimensionen wird 
berücksichtigt:
• Information/Kommunikation wird in den 
Beteiligungsdimensionen als Basis und 
Grundlage für alle Dimensionen berücksichtigt, 
ist aber keine eigene Beteiligungsdimension 
– denn zu Beteiligung gehört unbedingt 
Gestaltungsspielraum
• Weniger intensive Dimensionen sind 
Bestandteil der jeweils höheren Dimension
• Ko-Produktion/Kollaboration wird als 
intensivste Dimension berücksichtigt
Im Sinne der Leitlinien 
(Lernfähigkeit): 
Änderung der Beteiligungs-
stufen in Beteiligungs-
dimensionen

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag für weiteres Vorgehen bis zum Ratsbeschluss
33
Ab Mitte 2025
Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln
3
17. April 2024
Thematisierung des Vorschlags in der 
Sitzung des stadtgesellschaftlichen 
Beratungsgremiums 
Öffentlichkeitsbeteiligung
bis 21. April 2024
Möglichkeit für diejenigen, die 
nicht an der Sitzung teilnehmen 
können, schriftlich Stellung zum 
Vorschlag zu nehmen
22. bis 26. April 2024
Vorbereitung Mitteilungsvorlage mit 
Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen 
Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung 
für den Ausschuss Bürgerbeteiligung 
Anregungen und Beschwerden

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag für weiteres Vorgehen bis zum Ratsbeschluss
34
Ab Mitte 2025
Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln
3
29. April 2024
Veröffentlichung Mitteilungsvorlage im 
Ratsinformationssystem
6. Mai 2024
Mitteilungsvorlage im Ausschuss 
Bürgerbeteiligung, Anregungen 
und Beschwerden 
27. Juni oder 21. August 2024
Entscheidung des Rates 
Mai bis August
Vorberatung der verschiedenen 
Fachausschüsse, wie z. B. den Ausschuss 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden

Aktuelle Projekte 
der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
35

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Besser durch Köln.
Der nachhaltige 
Mobilitätsplan
36
Noch bis zum 28. April 2024 können Sie 
mitmachen, uns Ihre Einschätzung zu 
einzelnen Stellschrauben mitteilen und 
diskutieren: 
https://meinungfuer.koeln/mobilitaetsplan
Der nachhaltige Mobilitätsplan "Besser durch 
Köln" stellt die übergreifende Strategie für die 
Zukunft der Mobilität in Köln dar. 
Der Rat hat 2023 das Leitbild zum Mobilitätsplan 
beschlossen, das Ziel ist also klar.
Nun geht es um das „Wie?“: Was sind die 
wichtigsten Stellschrauben der Kölner Mobilität 
und wie wollen wir sie gestalten?

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Verkehrsversuch 
Venloer Straße
Seit dem 23. Oktober 2023 läuft die 2. Stufe 
des Verkehrsversuchs auf der Venloer
Straße. Sie ist seitdem eine Einbahnstraße 
und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 
30 km/h.
Gleichzeitig gibt es die auf unserem 
Beteiligungsportal die Möglichkeit, 
Feedback zur 2. Stufe des 
Verkehrsversuchs zu geben.
37
Im März 2024 haben wir zwei 
Gestaltungsworkshops mit 83 
Teilnehmenden und einen Workshop mit 
Gewerbetreibenden durchgeführt.
Die vollständigen Dokumentationen sind 
bereits auf dem Portal zu finden:
https://meinungfuer.koeln/verkehrsversuch-
venloer-strasse

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Wie sahen die 
Gestaltungsworkshops 
aus?
• Die Teilnehmenden sind in verschiedene 
„Personas“ eingetaucht und haben für 
sie ihre „Traumstraße“ entwickelt
• Darauf aufbauend, haben die 
Teilnehmenden zahlreiche Ideen 
entwickelt und besonders geeignete 
Ideen priorisiert
• Zu den priorisierten Ideen haben die 
Teilnehmenden einen Ideen-Steckbrief 
sowie einen ersten Prototypen entwickelt
• Kindergruppe hat sich in „tierische“ 
Besucher*innen hineinversetzt und 
Visionen der Einbahnstraße entwickelt
38
Leitfrage:
„Wie können wir Menschen dabei 
unterstützen, die Venloer Straße für 
Erledigungen, zum Verweilen, zum 
Passieren zu nutzen, so dass sich alle sicher 
fühlen und dort gerne Zeit verbringen?“

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Personas
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„Mit der Hitze im Sommer und 
den vielen Menschen entsteht 
ein bedrückendes Gefühl. Es 
wird einfach unangenehm.“
„Moralisch denken Radfahrer, 
dass die im Recht sind.“
„Ich fahre oft und gerne mit dem 
Rad. Aber haltende Autos auf der 
Straße sind schon nervig.“

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Impressionen einiger Top-Ideen
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„Klarheit“
„Grüner Himmel und 
grüne Oasen“
„Die Flaniermeile“

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Was sind die nächsten 
Schritte?
41
• Geplant ab Juni 2024:
Spaziergänge, um Feedback zu Ideen 
und Prototypen aus den 
Gestaltungsworkshops einzuholen
Derzeit werten wir die Ideen aus und übersetzen 
diese in Planungsideen und Prototypen. Im 
nächsten Schritt bieten wir Bürger*innen die 
Möglichkeit, Feedback zu den weiterentwickelten 
Ideen zu geben und diese so weiter an ihre 
Bedürfnisse anzupassen. Dies geschieht im 
Rahmen von „Spaziergängen“ auf der Venloer
Straße, so dass wir vor Ort erneut die Meinung 
von Bürger*innen einholen. Das Feedback wird 
im Anschluss ausgewertet und eingearbeitet.

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Wie sah der Workshop 
mit den 
Gewerbetreibenden aus?
• Teilnehmende waren Gewerbetreibende 
(Gesundheit und Pharma, Gastronomie, 
Finanzen, Immobilien & Versicherungen 
usw.) und Vertreter*innen der IHK und 
HWK
• Vorab hatten wir gemeinsam mit IHK und 
HWK Umfrage unter Gewerbetreibenden 
durchgeführt
• Ergebnisse der Umfrage sowie 
Zwischenauswertung des Feedbacks auf 
dem Beteiligungsportal wurden vorgestellt
• Gemeinsam haben wir uns die Situation 
vor Ort angeschaut
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Leitfragen:
• Welche Bedarfe haben Sie in Bezug auf 
die Lade- und Liefersituation auf der 
Venloer Straße?
• „Wie sieht die theoretische Lade- und 
Liefersituation aus und entspricht diese 
der Praxis?“
• „Was ist notwendig, damit die Lade- und 
Liefersituation für Sie besser wird?“

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Hinweise aus diesem 
Workshop (Auszug)
• Anlieferung ist schwieriger geworden (u.a. 
werden Ladezonen durch parkende Autos 
blockiert)
• Kund*innen & Lieferant*innen müssen 
Umwege fahren
• Kund*innen stehen weniger Parkplätze zur 
Verfügung
43
• Anwohnerparken in Barthonia Forum 
„schmackhaft“ machen
• Mehr Kontrollen in der Venloer Straße
• Leitsystem für Parken
• Mehr Kurzzeitparkplätze
Vorschläge für 
Verbesserungen
für Lade- und Lieferzonen 
(Auszug)

Verschiedenes
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
44

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Umfrage bei den Mitgliedern 
des Beratungsgremiums ÖB 
- Ergebnisse
45
• Insgesamt liegen vier 
Rückmeldungen vor
1. Motivation:
• Entwicklung und Umsetzung von 
Beteiligungsprozessen zu begleiten
• Informationsgewinnung, Horizonterweiterung
• Impulse setzen, Sensibilisieren, Versäulung
aufbrechen
• Teilhabe fördern, Empfehlungen mitzugeben
2. Fragen/Themen, die mich aktuell 
bewegen
• Spannungsfeld zwischen Vorwurf 
mangelnder Beteiligungsformen und in der 
Realität überschaubarem 
Beteiligungsengagement
• Wie machen wir Beteiligung attraktiv?
Wie beteiligen wir diejenigen, die wir nicht 
erreichen?
• Teilhabe von Menschen mit Behinderung, 
Menschen mit Migrationshintergrund, 
Menschen älterer Generation

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Umfrage bei den Mitgliedern 
des Beratungsgremiums ÖB 
- Ergebnisse
46
• Insgesamt liegen vier 
Rückmeldungen vor
3. Themen fürs Beratungsgremium ÖB:
• Menschen auf Notwendigkeit des Wählens 
hinweisen
• Wie geht Beteiligung an besondere Orte?
• Wie erreichen wir, dass Beteiligung ernsthaft 
wahrgenommen wird (von Bürger*innen, 
Verwaltung, Politik)?
4. Interesse an anstehenden 
Beteiligungsverfahren / Aktivitäten 
der KFA beobachtend teilzunehmen 
bzw. in Vorbereitungen einbezogen zu 
werden
• Breites Interesse aber fehlende zeitliche 
Ressourcen

Dank und Verabschiedung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
47

Für Ihren Kalender: Sitzungsangebot 2024
48Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Sitzung Ausschuss BAB Mögliche Sitzung
Beratungsgremium ÖB 
(sofern es Themen gibt)
Mögliche digitale Sitzung 
Beratungsgremium ÖB 
(sofern es Themen unter TOP 4 
des Ausschuss BAB gibt)
06.05.2024 17.04.2024 30.04.2024
24.06.2024 05.06.2024 19.06.2024
23.09.2024 04.09.2024 18.09.2024
18.11.2024 30.10.2024 13.11.2024
09.12.2024 20.11.2024 04.12.2024

Das Beratungsgremium ÖB
49Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung

Brückenstr. 5-11
50667 Köln
Telefon 0221 / 221-25044
Stadt Köln
Büro für 
Öffentlichkeitsbeteiligung
www.meinungfuer.koeln
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 50
Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen !

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1453/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.04.2024
Erstellt
29.04.2024 10:10