1453/2024
Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab Mitte 2025, hier: Konzept und Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/OB-2 Vorlagen-Nummer 1453/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 06.05.2024 Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab Mitte 2025, hier: Konzept und Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Stand der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Bereits mit Beschluss der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Ende der Pilotphase hat der Rat 2020 einen schrittweisen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln mit dem Ausblick einer flächendeckenden Umsetzung ab Mitte 2025 beschlossen (1056/2020, Seite 7). Dieser Ausblick wurde mit dem Ratsbeschluss vom 08.09.2022 zum Ausbau der Systemati- schen Öffentlichkeitsbeteiligung bekräftigt (2084/2022, Seite 4). Die Leitlinien regeln, dass Öffentlichkeitsbeteiligung, also die Beteiligung der Einwohner*innen und anderer Akteur*innen, in Köln systematisch erfolgt. Dies bedeutet, - dass Einwohner*innen zu jeder Verwaltungsvorlage der Beschlussgremien, die die Leitlinien umsetzen, eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen können und - dass zu jeder Verwaltungsvorlage der Beschlussgremien, die die Leitlinien umsetzen, eine begründete Empfehlung durch die Verwaltung erfolgt, ob eine Öffentlichkeitsbe- teiligung empfohlen wird oder nicht. - Die Entscheidung darüber trifft das Beschlussgremium. Derzeit werden die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung von folgenden Gremien umgesetzt und gelten damit für Verwaltungsvorlagen, für die jene Gremien entscheidungsbefugt sind: - Alle Bezirksvertretungen - Ausschuss Klima, Umwelt und Grün - Stadtentwicklungsausschuss - Verkehrsausschuss Außerdem gelten die Leitlinien für alle Verwaltungsvorlagen, die ein Mobilitätsthema als Be- schlussgegenstand aufweisen. Die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln hat sich während der Pilot- und den Aus- bauphasen I und II bewährt. Genauer gesagt haben sich die bestehenden Strukturen und Rahmenwerke, wie das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung, die Qualitätsstandards 2 und grundsätzlich auch die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung bewährt (siehe auch: 4349/2022 - Reflexion Gesamtdaten 2022 zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung und Arbeit des Kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung 0191/2024 - Reflexion und jährliche Berichte zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Jahr 2023). Damit die flächendeckende Umsetzung der Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung ab Mitte 2025 gelingt, empfiehlt es sich, zwei Rahmenbedingungen zu erfüllen beziehungsweise An- passungen vorzunehmen: 1. Die Kölner Freiwilligen Agentur wird institutionell gefördert, um den stadtgesellschaftli- chen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wahrzunehmen. So ist eine bessere Planungssicherheit und Kontinuität in den Tätigkeiten des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung möglich, was Voraussetzung für dessen erfolgrei- ches und nachhaltiges Wirken ist. 2. Die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung werden angepasst, um die notwendige Un- terscheidung von Information bzw. Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Begründung und Erläuterungen zu Nr. 1: Die Kölner Freiwilligen Agentur (KFA) hat seit 2019 wesentliche Beiträge zur Förderung politi- scher Teilhabe in Köln und zur (verbesserten) Gestaltung und Umsetzung von Beteiligungs- verfahren geleistet (siehe auch 0191/2024, Anlage 3: Jahresbericht 2023 zum Förderpro- gramm „Förderung der politischen Partizipation“). Die aufgebauten Kompetenzen und Potenzi- ale sind nicht einfach durch andere Akteur*innen zu ersetzen. Darüber hinaus sind das Team des städtischen Teils des kooperativen Büros für Öffentlich- keitsbeteiligung und des stadtgesellschaftlichen Teils (wahrgenommen durch die KFA) in den fünf Jahren zusammengewachsen. Es findet eine kooperative und partnerschaftliche Zusam- menarbeit auf Augenhöhe statt. Im Interesse einer nachhaltigen und kontinuierlichen Weiterentwicklung und Stärkung der Be- teiligungskultur in Köln, für dessen Umsetzung das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteili- gung ein Erfolgsfaktor ist, ist eine längerfristige (jeweils fünfjährige), institutionelle Förderung der KFA ab 2025 sinnvoll –statt einer weiteren zweijährlichen öffentlichen Förderung. Eine institutionelle Förderung für eine Förderperiode von jeweils fünf Jahren ermöglicht: - die Fortsetzung und qualitative sowie quantitative Weiterentwicklung der Strukturen und Maßnahmen des Empowerments für politische Teilhabe – divers, inklusiv, selbst- ermächtigt, von unten - die weitere stadtgesellschaftliche Beratung und Unterstützung bei der qualitativen Wei- terentwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie bei der Realisie- rung von Beteiligungsverfahren Die KFA ist derzeit sowohl Fördermittelempfängerin des Förderprogramms zur Förderung der politischen Partizipation als auch Dienstleisterin für die stadtgesellschaftliche Beratung und Unterstützung im Rahmen der Verstetigung und des Ausbaus der Systematischen Öffentlich- keitsbeteiligung. Zu letzterem benötigt die Verwaltung aufgrund der gesammelten Erfahrungen und Erkennt- nisse seit Umsetzung der Pilotphase weniger externe Expertise und Beratung. Die institutionelle Förderung soll ein festes Budget für die Jahre 2025 – 2029 für die Personal- und Sachkosten der KFA umfassen. Zur Zusammensetzung bzw. Höhe des Budgets wird der Ratsbeschluss weitere Hinweise enthalten. 3 Begründung und Erläuterungen zu Nr. 2: In den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Bedeutsamkeit einer qualitativen Kommu- nikation und Information als Grundlage für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung an meh- reren Stellen fest verankert. So wird – zusätzlich zu einem eigenen Qualitätsstandard, der sich allein auf die Aspekte Infor- mation und Kommunikation bezieht – in nahezu allen weiteren Qualitätsstandards deren Be- deutsamkeit betont. In den Leitlinien ist unter anderem folgende Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einer freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung festgelegt: „Es gibt Gestaltungsspielraum und die inhaltlichen Entscheidungen sind noch nicht getroffen“ (Seite 4). Das scheint nicht mehr passgenau zu der ebenfalls in den Leitlinien beschriebenen Stufe der Beteiligung „Information“: „Die Öffentlichkeit kann sich über Planungen oder Entscheidungen informieren, sie nimmt aber keinen Einfluss darauf.“ Das Modell der Beteiligungsstufen in den Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung (Seite 5) ist nicht mehr passgenau. Das Stufenmodell bietet zwar einen einfachen Einstieg in Öffentlich- keitsbeteiligung, ist aber auch mit Nachteilen verbunden. So suggerieren die Stufen eine ein- deutige Unterscheidbarkeit und Trennung der Stufen, die eher eine Ausnahme ist: - Systematisch sind die weniger intensiven Stufen Bestandteil der jeweils höheren Stufe. - In der Praxis beinhalten viele Beteiligungsverfahren Elemente beziehungsweise For- mate aus mehreren Stufen. Die Stufen berücksichtigen noch keinen weitergehenden koproduktiven / kollaborativen Pro- zess, in denen stadtgesellschaftliche Akteure mitentscheidende und mitumsetzende Part- ner*innen sind. Koproduktion / Kollaboration beschreibt eine - Form der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Stadtgesellschaft - zu Zielen, die nur gemeinschaftlich erreicht werden können und deshalb - die erforderlichen Aktivitäten vom Start bis zur Umsetzung und Evaluation - als Prozess gleichberechtigter Partner organisiert werden. Die Leitlinien legen die Einführung und Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteili- gung als kontinuierlichen Lern-und Entwicklungsprozess fest (S. 11). Aufgrund der gesammel- ten Erfahrungen ist es sinnvoll, die Leitlinien zu überarbeiten – konkret das Modell der Beteili- gungsstufen. Dazu wird eine geeignete Visualisierung und eine geeignete Begrifflichkeit erar- beitet, die berücksichtigen, dass: - Information/Kommunikation als Basis und Grundlage für alle Stufen (oder anderer Be- griff) berücksichtigt wird, aber keine eigene darstellt – denn zu Beteiligung gehört un- bedingt Gestaltungsspielraum, - weniger intensive Stufen (oder anderer Begriff) Bestandteil der jeweils höheren sind und - Koproduktion/Kollaboration als intensivste Stufe (oder anderer Begriff) berücksichtigt wird. Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsbe- teiligung zu den Anpassungsvorschlägen der Verwaltung In der Sitzung am 17.04.2024 wurde dem stadtgesellschaftlichen Beratungsgremium für Öf- fentlichkeitsbeteiligung die Anpassungsvorschläge vorgestellt und begründet. Die nicht-anwe- senden Mitglieder und Stellvertretungen erhielten die Möglichkeit per Mail Stellung zu neh- men. 4 Das stadtgesellschaftliche Beratungsgremium für Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit dem Vor- schlag einverstanden und empfiehlt das beschriebene Vorgehen. Nächste Schritte Die Verwaltung wird auf dieser Grundlage einen entsprechenden Ratsbeschluss vorbereiten. Gegenstand des Ratsbeschlusses werden die drei Punkte sein: 1. Die flächendeckende Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Gremien und den Rat selbst ab dem 1. Juli 2025. 2. Die institutionelle Förderung der Kölner Freiwilligen Agentur für jeweils fünf Jahre ab dem 1. Januar 2025, um den stadtgesellschaftlichen Teil des Büros für Öffentlichkeits- beteiligung wahrzunehmen. 3. Die sofortige Anpassung der Beteiligungsstufen in den Leitlinien, um die Unterschei- dung von Information und Beteiligung sicherzustellen Zu Nr. 2 wird der Ratsbeschluss Hinweise zur Finanzierung enthalten. Überdies wird der Ratsbeschluss Hinweise zur weiteren benötigten externen Expertise und Beratung enthalten. Wie im Ratsbeschluss 1056/2020 mitgeteilt, soll die Verwaltung mittelfris- tig flächendeckend über hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstandards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewähr- leisten. Erfahrungsgemäß haben die Ausbauschritte auf weitere Gremien und damit weitere Handlungsfelder jeweils entsprechende Herausforderungen mit sich gebracht. Um diese gut zu lösen, braucht es für weitere zwei Jahre externe Expertise und Beratung zur methodischen Entwicklung und Unterstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate (Methodische Beratung) und der projektbezogenen Kommunikation (Kommunikations-Beratung) – für letz- tere in geringerem Umfang als bisher, um auch der Notwendigkeit der Kosteneinsparungen der Verwaltung Sorge zu tragen. Es ist notwendig und zielführend, diese beiden Schwer- punkte externer Unterstützung über Dienstleistungs-/Rahmenverträge für die Jahre 2025 und 2026 ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Anlagen 1. (Vorläufige) Niederschrift der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.04.2024 2. Präsentation der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffent- lichkeitsbeteiligung vom 17.04.2024
Anlage 1 - (Vorläufige) Niederschrift der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17.04.2024
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oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Niederschrift der 8. Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung am 17. April 2024 von 17:00 bis 19:15 Uhr, digital über BigBlueButton. Anwesend waren: Mitglieder und Stellvertretungen des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung Becker, Volker Beth, Brunni Feles, Frank Haine, Marc Kummer, Hans (Vorsitzender) Trapp, Ulrich Willmann, Viktoria (Stellvertretende Vorsitzende) Weitere Teilnehmende Fedke, Jana (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln) Pitko, Katharina (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln) Schöffmann, Dieter (Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Kölner Freiwilligen Agentur) Gäste Seite 2 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 1 Begrüßung, Ziele der Sitzung und Festlegung der Tagesordnung Nach der Begrüßung durch Frau Pitko und Herrn Schöffmann beschließen die Anwesenden die Agenda der Sitzung (siehe Folie 3 der beigefügten Präsentation). Die anwesenden Gäste erhalten Rederecht. Frau Pitko erläutert, dass die Geschäftsstelle die Folien zum Schwerpunktthema der Sitzung, Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung – Perspektiven für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2025, den Mitgliedern und Stellvertretungen bereits am 16. April 2024 per E-Mail zur Verfügung gestellt hat, damit diese bis zum 21. April 2024 dazu Rückmeldung geben können. 2 Schwerpunktthema der Sitzung: Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung – Perspektiven für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2025 Frau Pitko und Herr Schöffmann stellen den Vorschlag des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung für einen zeitnahen Ratsbeschluss (Juni oder August 2024) vor (siehe Folien 5 – 34 der beigefügten Präsentation) und beantworten Rückfragen der Anwesenden. Die anwesenden Mitglieder und Stellvertretungen sind mit dem Vorschlag einverstanden und empfehlen das beschriebene Vorgehen. Darüber hinaus ist es den Anwesenden wichtig, dass im Rahmen der Anpassung der Leitlinien geeignete Begrifflichkeiten bei der Änderung der Beteiligungsstufen verwendet werden und eine passende grafische Darstellung gewählt wird. Das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung sagt zu, das Beratungsgremium ÖB vor Einbringung des Ratsbeschlusses zu den Änderungen der Begrifflichkeiten und zur grafischen Darstellung der – aktuell noch – Beteiligungsstufen erneut einzubeziehen. 3 Aktuelle Projekte der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung a. Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan Frau Pitko stellt den aktuellen Stand zum Projekt „Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan“ vor und erläutert die nächsten Schritte (siehe Folie 36 der beigefügten Präsentation). b. Verkehrsversuch Venloer Straße Frau Pitko stellt den aktuellen Stand zum Projekt „Verkehrsversuch Venloer Straße“ vor und erläutert die nächsten Schritte (siehe Folien 37 – 43 der beigefügten Seite 3 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Präsentation). Herr Schöffmann und Herr Kummer berichten von ihren Erfahrungen als Teilnehmende bei den Gestaltungsworkshops. 4 Verschiedenes Herr Schöffmann stellt die Ergebnisse der Umfrage bei den Mitgliedern des Beratungsgremiums ÖB vor (siehe Folien 45 – 46 der beigefügten Präsentation). Herr Schöffmann erläutert, dass die Hinweise zu Themen fürs Beratungsgremium ÖB aus der Umfrage mit den Vorsitzenden und der Geschäftsstelle weiter aufgegriffen werden. Frau Pitko erläutert auf Rückfrage von Herrn Trapp, dass ein Pilotprojekt zu Sachstandsberichten in den Bezirksvertretungen und Fachausschüssen der Stadt Köln angestoßen wurde (vgl. Mitteilung 0890/2022). Zur Ablösung der bisherigen Jahresberichte nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen wurde ein integriertes Berichtswesen entwickelt, welches eine unterjährige Aktualisierung von Sachständen zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse ermöglicht. Ziel des neuen Verfahrens ist es, die Sachstandsberichte dem Gremium nicht zu einem bestimmten Datum im Rahmen einer Mitteilung, sondern immer dann zur Verfügung zu stellen, wenn ein neuer Meilenstein erreicht wurde. Dazu werden die Sachstandsberichte zur Umsetzung der Beschlüsse jeweils von der Schriftführung des Gremiums über das Sitzungsmanagementsystem bei der zuständigen Dienststelle angefordert und nach Schlusszeichnung in den Portalen freigeschaltet. Mittlerweile setzen alle Gremien das beschriebene Vorgehen um. Darüber hinaus ist das Thema Öffentlichkeitsarbeit und Medienbegleitung seit Mai 2023 fester Bestandteil bei Vorlagen der Verwaltung in den politischen Gremien. 5 Dank und Verabschiedung Frau Pitko kündigt an, dass die nächste digitale Sitzung des Beratungsgremiums ÖB am 30. April 2024, um 17:00 Uhr, stattfinden wird (siehe Folie 48 der beigefügten Präsentation). Sie erläutert, dass neben der Mitteilung des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema Flächendeckende Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung die Beantwortung einer Anfrage aus der Bezirksvertretung Porz zum Thema Online-Umfragen auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden am 6. Mai 2024 stehen wird. Frau Pitko und Herr Schöffmann bedanken sich bei den Anwesenden und schließen die Sitzung. Seite 4 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Anlagen 1. Präsentation der 8. Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung ___________________________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift des Vorsitzenden)
Anlage 2 - Präsentation der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums für Öffentlichkeitsb-teiligung vom 17.04.2024
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8. Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung 17. April 2024 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Begrüßung, Ziele der Sitzung und Festlegung der Tagesordnung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Agenda 1 Begrüßung, Ziele der Sitzung und Festlegung der Tagesordnung 2 Schwerpunktthema der Sitzung Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung – Perspektiven für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2025 3 Aktuelle Projekte der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Kurzer Überblick des kooperativen BÖB über aktuell laufende Beteiligungsprojekte 4 Verschiedenes Kurzer Überblick zu den Ergebnissen der Umfrage zur inhaltlichen Vorbereitung der nächsten Sitzungen 5 Dank und Verabschiedung Schwerpunktthema der Sitzung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 4 Vorschlag des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung für einen zeitnahen Ratsbeschluss (Juni oder August 2024) Der Rat beschließt: 1. Die flächendeckende Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung in allen Gremien und den Rat selbst ab dem 1. Juli 2025. 2. Die Kölner Freiwilligen Agentur ab dem 1. Januar 2025 institutionell zu fördern, um den stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeits- beteiligung wahrzunehmen. 3. Die sofortige Anpassung der Beteiligungs- stufen in den Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung in Dimensionen der Beteiligung, um die Unterscheidung von Information und Beteiligung sicherzustellen. 5 1. Flächendeckende Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 6 Begründungen und Erläuterungen Die Öffentlichkeitsbeteiligung, also Beteiligung der Bürger*innen und anderer Menschen, erfolgt in Köln systematisch. Das regeln die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung. Systematisch bedeutet, • dass Bürger*innen zu jeder Verwaltungsvorlage für die oben genannten Gremien eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen können und • dass zu jeder Verwaltungsvorlage für die oben genannten Gremien eine begründete Einschätzung durch die Verwaltung erfolgt, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung empfohlen wird oder nicht. Die Entscheidung darüber trifft das Gremium. Öffentlichkeitsbeteiligung wird also stets mitgedacht und es erfolgt immer eine Auseinandersetzung damit. 7 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Unser Ziel von Beginn an: Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitbeteiligung (kurz: SÖB) in Köln Bereits mit dem Beschluss der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Ende der Pilotphase hat der Rat 2020 einen schrittweisen Ausbau der SÖB in Köln mit dem Ausblick einer flächendeckenden Umsetzung der SÖB ab Mitte 2025 beschlossen. Den vollständigen Ratsbeschluss finden Sie im Ratsinformationssystem (S. 7): https://buergerinfo.stadt- koeln.de/getfile.asp?id=767521&type=do 8 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Der Kölner Weg: Seit 2020 schrittweiser Ausbau der SÖB bis zur flächendeckenden Umsetzung ab Mitte 2025 9 2023 bis Mitte 2025 Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich verbindlich für den Stadtentwicklungsausschuss und alle Bezirksvertretungen Mitte 2020 bis Ende 2022 Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich für den Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün und die Bezirksvertretung Nippes und ab 2021 für die Bezirksvertretung Kalk und Lindenthal sowie den Bereich Mobilität (im Verkehrsausschuss und darüber hinaus) Ab Mitte 2025 Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 1 2 3 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Flächendeckende Umsetzung der SÖB in Köln Folgende Gremien setzen die Leitlinien für ÖB bereits um: • Ausschuss Klima, Umwelt und Grün • Verkehrsausschuss • Bezirksvertretungen • Stadtentwicklungsausschuss • Rat (zum Handlungsfeld Mobilität) 10 Durch die flächendeckende Umsetzung der Leitlinien für ÖB ab Mitte 2025 gelten diese für alle weiteren Gremien sowie für den Rat: • Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Interna- tionales • Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden • Ausschuss Gleichstellung von Frauen und Männern • Ausschuss Kunst und Kultur • Ausschuss Schule und Weiterbildung • Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren • Bauausschuss • Digitalisierungsausschuss • Finanzausschuss • Gesundheitsausschuss • Hauptausschuss • Jugendhilfeausschuss • Liegenschaftsausschuss • Rechnungsprüfungsausschuss • Sportausschuss • Wahlausschüsse • Wahlprüfungsausschuss • Wirtschaftsausschuss Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln hat sich während Pilot- und Ausbauphasen I und II bewährt Die bereits bestehenden Strukturen und Rahmenwerke, wie das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung, die Qualitätsstandards und grundsätzlich auch die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe auch Punkt 3-Anpassung der Leitlinien) haben sich bewährt. 11 Damit die flächendeckende Umsetzung der SÖB ab Mitte 2025 gelingt, müssen zwei Rahmenbedingungen erfüllt sein bzw. Anpassungen vorgenommen werden: • Die Kölner Freiwilligen Agentur wird institutionell gefördert, um den stadtgesellschaftlichen Teil des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wahrzunehmen. So ist eine bessere Planungssicherheit und Kontinuität in den Tätigkeiten des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung möglich, was Voraussetzung für dessen erfolgreiches und nachhaltiges Wirken ist. • Die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung werden angepasst, um die notwendige Unterscheidung von Information bzw. Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. 2. Institutionelle Förderung der Kölner Freiwilligen Agentur als stadtgesellschaftlicher Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 12 Begründungen und Erläuterungen Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Die Kölner Freiwilligen Agentur (KFA) hat seit 2019 wesentliche Beiträge zur Förderung politischer Teilhabe in Köln und zur (verbesserten) Gestaltung und Umsetzung von Beteiligungsverfahren geleistet. Die aufgebauten Kompetenzen und Potenziale sind nicht einfach durch andere Akteur*innen zu ersetzen. Darüber hinaus sind das Team des städtischen Teils des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung und des stadtgesellschaftlichen Teils (wahrgenommen durch die KFA) in den fünf Jahren zusammengewachsen. Es findet eine kooperative und partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe statt. Im Interesse einer nachhaltigen und kontinuierlichen Weiterentwicklung und Stärkung der Beteiligungskultur in Köln, für dessen Umsetzung das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erfolgsfaktor ist, ist eine längerfristige, institutionelle Förderung der KFA ab 2025 sinnvoll – statt einer weiteren zwei-jährlichen öffentlichen Förderung. 13 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Institutionelle Förderung … … für die Fortsetzung und qualitative & quantitative Weiterentwicklung der Strukturen und Maßnahmen des Empowerments für politische Teilhabe – divers, inklusiv, selbstermächtigt, von unten … • Information | Beratung | Qualifizierung | Vernetzung • Impulse für politische Teilhabe | eigene Initiativen 14 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Institutionelle Förderung … … für die weitere stadtgesellschaftliche Beratung und Unterstützung bei der qualitativen Weiterentwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie bei der Realisierung von Beteiligungsverfahren • Stadtgesellschaftlicher Teil des Kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung (Zusammenwirken für die SÖB, Begleitung des Beratungsgremiums ÖB, …) • Stadtgesellschaftliche Beratung & Unterstützung bei städtischen Beteiligungsverfahren (Konzeption, Umsetzung mit aktivierenden Maßnahmen im Rahmen des Personalbudgets, …) 15 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzierung des stadtgesellschaftlichen Teils des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung Bisher zwei Budgets • Förderung 60.000 EUR/Jahr • Dienstleistung Rahmenbudget 90.000 EUR/Jahr Zukünftig: Ein Budget für Personal- und Sachkosten als Förderung • 2025: 120.000 Euro für Personal-, Aktions- und Overheadkosten • 2026ff: jährliche Steigerung um 2% 16 3. Anpassung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung in Bezug auf die Unter- scheidung von Information und Beteiligung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 18 Begründungen und Erläuterungen Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Leitlinien für Öffentlichkeits- beteiligung als Basis für eine systematische Öffentlichkeits- beteiligung in Köln Der Rat hat die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung am 18. Juni 2020 beschlossen. Den vollständigen Beschluss finden Sie im Ratsinformationssystem: https://buergerinfo.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=94745 Die vollständigen Leitlinien finden Sie auch auf unserem Beteiligungsportal: https://meinungfuer.koeln/informationen#leitlinien 19 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Wir sind überzeugt: Gut aufbereitete Information ist die Grundlage für eine erfolgreiche Öffentlichkeits- beteiligung Das ist in den Leitlinien bereits in den Qualitätsstandards (Abschnitt II „Was sind unsere Ziele?“) fest verankert. Auch in Abschnitt III „Wie setzen wir das um?“ der Leitlinien wird die Bedeutung von Information im Sinne einer kontinuierlichen Kommunikation betont und unterstrichen. Die Bedeutsamkeit einer qualitativen Information / Kommunikation ist an mehreren zentralen Stellen in den Leitlinien verankert. 20 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Thematisierung der Bedeutsamkeit von Kommunikation in den Qualitätsstandards 21 „Erfolgreiche Kommunikation findet auf Augenhöhe statt. Sie basiert auf der gegenseitigen Anerkennung der Gesprächspartner*innen. Nur so ist eine konstruktive, das heißt an der Lösung in der Sache orientierte, Zusammenarbeit möglich. Kölner Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind so ausgestaltet, dass sie den Rahmen für eine respektvolle, faire und auf die Sache gerichtete Diskussion schaffen. Jede Position wird gleichermaßen ernst genommen, unabhängig davon, wer diese Position geäußert hat.“ Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Thematisierung der Bedeutsamkeit von Kommunikation in den Qualitätsstandards 22 „Öffentlichkeitsbeteiligung kann nur auf einer soliden Wissensbasis aller Beteiligten stattfinden. Um diese aufzubauen, braucht es einerseits ausreichend Zeit und andererseits vollständige und dienliche Informationen, die für alle Interessierten leicht und verständlich zugänglich sind. Daher wird in Köln frühzeitig und transparent über städtische Angelegenheiten, Projekte und Planungen informiert. Information und wechselseitige Kommunikation sind dabei nicht nur im Vorfeld einer Entscheidung oder Planung wichtig, sondern müssen die gesamte Realisierungsphase begleiten.“ Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Thematisierung der Bedeutsamkeit von Kommunikation in den Qualitätsstandards 23 „Innerhalb von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Ziele und die Intensität der Beteiligung (Beteiligungsstufe) sowie der bestehende inhaltliche Gestaltungsspielraum von Beginn an klar. Ziele, Beteiligungsstufe und Gestaltungsspielraum werden unmissverständlich und deutlich kommuniziert. Dadurch werden Frustrationserlebnisse und enttäuschte Erwartungen von Beginn an vermieden. Zur Beschreibung des Gestaltungsspielraums gehört es auch, klar mitzuteilen, in welchen Bereichen eine Beteiligung der Kölner*innen nicht vor gesehen ist.“ Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Thematisierung der Bedeutsamkeit von Kommunikation in den Qualitätsstandards 24 „Innerhalb Kölner Beteiligungsverfahren herrscht Klarheit darüber, auf welche Weise und an welcher Stelle die Ergebnisse in den politischen Entscheidungsprozess einfließen. Die Entscheidungsverantwortlichen setzen sich verlässlich mit den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren auseinander und wägen ihre Entscheidungen sorgfältig ab. Getroffene Entscheidungen werden schlüssig begründet und verbindlich umgesetzt. Dies trägt zur Vertrauensbildung zwischen Politik und Stadtgesellschaft bei.“ Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Gestaltungsspielraum und Offenheit der inhaltlichen Entscheidung sind Voraussetzungen für freiwillige Öffentlichkeits- beteiligung In den Leitlinien ist unter anderem folgende Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung einer freiwilligen ÖB festgelegt: Es gibt Gestaltungsspielraum und die inhaltlichen Entscheidungen sind noch nicht getroffen. (S. 4) 25 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Gut aufbereitete Information ist Grundlage jeder Beteiligungsstufe Nach den Leitlinien gliedert sich Öffentlichkeits- beteiligung in drei Intensitätsstufen. Je höher die Stufe, desto stärker sind die Möglichkeiten der Einflussnahme auf Seiten der sich beteiligenden Personen und Gruppen. Und desto stärker ist auch ihre Mitverantwortung für das Ergebnis. Die Beteiligungsstufen reichen dabei von Information hin zu gemeinsamer Gestaltung – wobei gut aufbereitete Informationen die Grundlage jeder Beteiligungsstufe sind. 26 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Unsere Erfahrung zeigt: Modell der Beteiligungs- stufen ist nicht mehr passgenau In den Leitlinien wird als eine Voraussetzung für eine erfolgreiche freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung genannt, dass es Gestaltungsspielraum gibt und die inhaltlichen Entscheidungen noch nicht getroffen sind. Das scheint nicht mehr passgenau zu der ebenfalls in den Leitlinien beschriebenen Stufe der Beteiligung „Information“: Die Öffentlichkeit kann sich über Planungen oder Entscheidungen informieren, sie nimmt aber keinen Einfluss darauf. 27 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Unsere Erfahrung zeigt: Das Stufenmodell bietet einen einfachen Einstieg in Öffentlichkeitsbeteiligung – ist aber auch mit Nachteilen verbunden 28 Die Stufen suggerieren eine eindeutige Unterscheidbarkeit und Trennung der Stufen, die eher die Ausnahme ist: • Systematisch sind die weniger intensiven Stufen Bestandteil der jeweils höheren Stufe. • In der Praxis beinhalten viele Beteiligungs- verfahren Elemente/Formate aus mehreren Stufen. Die Stufen berücksichtigen noch keinen weitergehenden koproduktiven / kollaborativen Prozess, in denen stadtgesellschaftliche Akteure mit- entscheidende und mitumsetzende Partner*innen sind. Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Exkurs: Ko-Produktion/ Kollaboration als erweiterte Beteiligung Koproduktion/Kollaboration beschreibt eine • Form der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Stadtgesellschaft • zu Zielen, die nur gemeinschaftlich erreicht werden können und deshalb • die erforderlichen Aktivitäten vom Start bis zur Umsetzung und Evaluation • als Prozess gleichberechtigter Partner organisiert werden. 29 In der Praxis, gewinnt Koproduktion/Kollaboration in verschiedenen Handlungsfeldern an Bedeutung, besonders • Stadtplanung Gestaltung und Bespielung/Betreuung von öffentlichen Räumen/Plätzen • Klimaschutz Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen/Maßnahmen außerhalb öffentlicher Regelungsmöglichkeiten • Kultur Entwicklung und Umsetzung von soziokulturellen Räumen und Angeboten Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Im Sinne der Leitlinien (Lernfähigkeit): Änderung der Beteiligungs- stufen in Beteiligungs- dimensionen Die Leitlinien legen die Einführung und Umsetzung der SÖB als kontinuierlichen Lern- und Entwicklungsprozess fest (S. 11). Aufgrund unserer gesammelten Erfahrung, ist es sinnvoll die Leitlinien zu überarbeiten – konkret das Modell der Beteiligungsstufen. 30 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Wir wollen die Beteiligungsstufen in den Leitlinien für ÖB überarbeiten und die Beteiligungsstufen durch Beteiligungsdimensionen ersetzen. Zudem möchten wir eine geeignete Visualisierung der Beteiligungsdimensionen erarbeiten (z. B. Visualisierung als Leiter: Die jeweils höhere „Sprosse“ kann nur aufgestiegen werden, wenn die „Sprosse“ darunter erfüllt ist?!). 31 In den Beteiligungsdimensionen wird berücksichtigt: • Information/Kommunikation wird in den Beteiligungsdimensionen als Basis und Grundlage für alle Dimensionen berücksichtigt, ist aber keine eigene Beteiligungsdimension – denn zu Beteiligung gehört unbedingt Gestaltungsspielraum • Weniger intensive Dimensionen sind Bestandteil der jeweils höheren Dimension • Ko-Produktion/Kollaboration wird als intensivste Dimension berücksichtigt Im Sinne der Leitlinien (Lernfähigkeit): Änderung der Beteiligungs- stufen in Beteiligungs- dimensionen Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Vorschlag für weiteres Vorgehen bis zum Ratsbeschluss 33 Ab Mitte 2025 Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 3 17. April 2024 Thematisierung des Vorschlags in der Sitzung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung bis 21. April 2024 Möglichkeit für diejenigen, die nicht an der Sitzung teilnehmen können, schriftlich Stellung zum Vorschlag zu nehmen 22. bis 26. April 2024 Vorbereitung Mitteilungsvorlage mit Stellungnahme des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung für den Ausschuss Bürgerbeteiligung Anregungen und Beschwerden Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Vorschlag für weiteres Vorgehen bis zum Ratsbeschluss 34 Ab Mitte 2025 Flächendeckende Umsetzung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 3 29. April 2024 Veröffentlichung Mitteilungsvorlage im Ratsinformationssystem 6. Mai 2024 Mitteilungsvorlage im Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 27. Juni oder 21. August 2024 Entscheidung des Rates Mai bis August Vorberatung der verschiedenen Fachausschüsse, wie z. B. den Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Aktuelle Projekte der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 35 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Besser durch Köln. Der nachhaltige Mobilitätsplan 36 Noch bis zum 28. April 2024 können Sie mitmachen, uns Ihre Einschätzung zu einzelnen Stellschrauben mitteilen und diskutieren: https://meinungfuer.koeln/mobilitaetsplan Der nachhaltige Mobilitätsplan "Besser durch Köln" stellt die übergreifende Strategie für die Zukunft der Mobilität in Köln dar. Der Rat hat 2023 das Leitbild zum Mobilitätsplan beschlossen, das Ziel ist also klar. Nun geht es um das „Wie?“: Was sind die wichtigsten Stellschrauben der Kölner Mobilität und wie wollen wir sie gestalten? Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Verkehrsversuch Venloer Straße Seit dem 23. Oktober 2023 läuft die 2. Stufe des Verkehrsversuchs auf der Venloer Straße. Sie ist seitdem eine Einbahnstraße und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Gleichzeitig gibt es die auf unserem Beteiligungsportal die Möglichkeit, Feedback zur 2. Stufe des Verkehrsversuchs zu geben. 37 Im März 2024 haben wir zwei Gestaltungsworkshops mit 83 Teilnehmenden und einen Workshop mit Gewerbetreibenden durchgeführt. Die vollständigen Dokumentationen sind bereits auf dem Portal zu finden: https://meinungfuer.koeln/verkehrsversuch- venloer-strasse Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Wie sahen die Gestaltungsworkshops aus? • Die Teilnehmenden sind in verschiedene „Personas“ eingetaucht und haben für sie ihre „Traumstraße“ entwickelt • Darauf aufbauend, haben die Teilnehmenden zahlreiche Ideen entwickelt und besonders geeignete Ideen priorisiert • Zu den priorisierten Ideen haben die Teilnehmenden einen Ideen-Steckbrief sowie einen ersten Prototypen entwickelt • Kindergruppe hat sich in „tierische“ Besucher*innen hineinversetzt und Visionen der Einbahnstraße entwickelt 38 Leitfrage: „Wie können wir Menschen dabei unterstützen, die Venloer Straße für Erledigungen, zum Verweilen, zum Passieren zu nutzen, so dass sich alle sicher fühlen und dort gerne Zeit verbringen?“ Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Personas 39 „Mit der Hitze im Sommer und den vielen Menschen entsteht ein bedrückendes Gefühl. Es wird einfach unangenehm.“ „Moralisch denken Radfahrer, dass die im Recht sind.“ „Ich fahre oft und gerne mit dem Rad. Aber haltende Autos auf der Straße sind schon nervig.“ Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Impressionen einiger Top-Ideen 40 „Klarheit“ „Grüner Himmel und grüne Oasen“ „Die Flaniermeile“ Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Was sind die nächsten Schritte? 41 • Geplant ab Juni 2024: Spaziergänge, um Feedback zu Ideen und Prototypen aus den Gestaltungsworkshops einzuholen Derzeit werten wir die Ideen aus und übersetzen diese in Planungsideen und Prototypen. Im nächsten Schritt bieten wir Bürger*innen die Möglichkeit, Feedback zu den weiterentwickelten Ideen zu geben und diese so weiter an ihre Bedürfnisse anzupassen. Dies geschieht im Rahmen von „Spaziergängen“ auf der Venloer Straße, so dass wir vor Ort erneut die Meinung von Bürger*innen einholen. Das Feedback wird im Anschluss ausgewertet und eingearbeitet. Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Wie sah der Workshop mit den Gewerbetreibenden aus? • Teilnehmende waren Gewerbetreibende (Gesundheit und Pharma, Gastronomie, Finanzen, Immobilien & Versicherungen usw.) und Vertreter*innen der IHK und HWK • Vorab hatten wir gemeinsam mit IHK und HWK Umfrage unter Gewerbetreibenden durchgeführt • Ergebnisse der Umfrage sowie Zwischenauswertung des Feedbacks auf dem Beteiligungsportal wurden vorgestellt • Gemeinsam haben wir uns die Situation vor Ort angeschaut 42 Leitfragen: • Welche Bedarfe haben Sie in Bezug auf die Lade- und Liefersituation auf der Venloer Straße? • „Wie sieht die theoretische Lade- und Liefersituation aus und entspricht diese der Praxis?“ • „Was ist notwendig, damit die Lade- und Liefersituation für Sie besser wird?“ Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Hinweise aus diesem Workshop (Auszug) • Anlieferung ist schwieriger geworden (u.a. werden Ladezonen durch parkende Autos blockiert) • Kund*innen & Lieferant*innen müssen Umwege fahren • Kund*innen stehen weniger Parkplätze zur Verfügung 43 • Anwohnerparken in Barthonia Forum „schmackhaft“ machen • Mehr Kontrollen in der Venloer Straße • Leitsystem für Parken • Mehr Kurzzeitparkplätze Vorschläge für Verbesserungen für Lade- und Lieferzonen (Auszug) Verschiedenes Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 44 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Umfrage bei den Mitgliedern des Beratungsgremiums ÖB - Ergebnisse 45 • Insgesamt liegen vier Rückmeldungen vor 1. Motivation: • Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsprozessen zu begleiten • Informationsgewinnung, Horizonterweiterung • Impulse setzen, Sensibilisieren, Versäulung aufbrechen • Teilhabe fördern, Empfehlungen mitzugeben 2. Fragen/Themen, die mich aktuell bewegen • Spannungsfeld zwischen Vorwurf mangelnder Beteiligungsformen und in der Realität überschaubarem Beteiligungsengagement • Wie machen wir Beteiligung attraktiv? Wie beteiligen wir diejenigen, die wir nicht erreichen? • Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen älterer Generation Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Umfrage bei den Mitgliedern des Beratungsgremiums ÖB - Ergebnisse 46 • Insgesamt liegen vier Rückmeldungen vor 3. Themen fürs Beratungsgremium ÖB: • Menschen auf Notwendigkeit des Wählens hinweisen • Wie geht Beteiligung an besondere Orte? • Wie erreichen wir, dass Beteiligung ernsthaft wahrgenommen wird (von Bürger*innen, Verwaltung, Politik)? 4. Interesse an anstehenden Beteiligungsverfahren / Aktivitäten der KFA beobachtend teilzunehmen bzw. in Vorbereitungen einbezogen zu werden • Breites Interesse aber fehlende zeitliche Ressourcen Dank und Verabschiedung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 47 Für Ihren Kalender: Sitzungsangebot 2024 48Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Sitzung Ausschuss BAB Mögliche Sitzung Beratungsgremium ÖB (sofern es Themen gibt) Mögliche digitale Sitzung Beratungsgremium ÖB (sofern es Themen unter TOP 4 des Ausschuss BAB gibt) 06.05.2024 17.04.2024 30.04.2024 24.06.2024 05.06.2024 19.06.2024 23.09.2024 04.09.2024 18.09.2024 18.11.2024 30.10.2024 13.11.2024 09.12.2024 20.11.2024 04.12.2024 Das Beratungsgremium ÖB 49Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstr. 5-11 50667 Köln Telefon 0221 / 221-25044 Stadt Köln Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung www.meinungfuer.koeln Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 50 Wir bedanken uns herzlich bei Ihnen !
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1453/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.04.2024
- Erstellt
- 29.04.2024 10:10