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Pläne für die Verkehrsführung auf der Eiler Straße bzw. der Rather Schulstraße während der Sanierung der A3-Brückenbauwerke in Köln-Rath/Heumar

Mitteilung BV 3569/2017 vom 02.01.2018

Stand: Am 25.01.2018 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3569/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 Pläne für die Verkehrsführung auf der Eiler Straße bzw. der Rather Schulstraße während der Sanierung der A3-Brückenbauwerke in Köln-Rath/Heumar hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 07.09.2017, TOP 7.7 Beschluss: „1. Die Verwaltung wird gebeten, sofern noch nicht geschehen, mit Straßen NRW zu klären, wie wäh- rend der Bauphase der A3-Brückenersatzbauwerke für die Brücken “Eiler Straße“ und „Rather Schulstraße“ in Köln-Rath/Heumar der Verkehr durch den Stadtteil Rath/Heumar geleitet werden soll. 2. Die Verwaltung erstellt kurzfristig mit Straßen NRW einen gemeinsamen Zeitplan, wann welche Umleitungen genutzt werden sollen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Dringlichkeit des Themas die Bezirksvertretung Kalk kurzfristig zu unterrichten.“ Mitteilung der Verwaltung: In Absprache mit StraßenNRW wurde festgelegt, dass während der Baumaßnahme die Rather Schulstraße für den Verkehr vollgesperrt wird und nur die Fußgänger durchgelassen werden. Im Bereich der Eiler Straße ist eine einstreifige Verkehrsführung mittels einer Baustellensignalisierung vorgesehen. Daher kann von der Einrichtung einer Einbahnstraße abgesehen werden. Genauere Abstimmungsgespräche können erst stattfinden, wenn der Ausführungszeitraum bekannt ist. Die Baumaßnahme wird erst nach Beendigung der Errichtung des Ersatzneubaus der Brücke Frank- furter Straße über die A4 erfolgen. Wann der Ersatzneubau fertiggestellt ist, ist zurzeit noch nicht be- kannt.

Beratungsverlauf

  1. 25.01.2018

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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