V/0760/2018/1
Schifffahrter Damm/Hessenweg - Ausbau und Signalisierung des Knotenpunktes
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0760/2018/1 V/0760/2018/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Schifffahrter Damm/Hessenweg - Ausbau und Signalisierung des Knotenpunktes Beratungsfolge 28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW von September 2018 zum Ausbau des Knotenpunktes Schifffahrter Damm/Hessenweg wird zugestimmt. 2. Der vom Landesbetrieb geplante Geh- und Radweg entlang der Straße Schifffahrter Damm wird nicht wie vorgesehen in einer Breite von 2,50m, sondern in einer Breite von 3,00m ausgebaut. Die zusätzlichen Kosten für die Herstellung und Ablöse in Höhe von ca. 80.000 € werden durch die Stadt Münster finanziert. 3. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird gebeten zu prüfen, ob der Radweg entlang des Schifffahrter Damms auf der östlichen Seite bis zur Tankstelle weitergeführt wer- den kann. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 610.000 € ent- stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 318.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 19.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hecht Telefon: 492 61 63 Hecht@stadt-muenster.de - 2 - V/0760/2018/1 Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 610.000 Einzahlungen 2019 318.000 FöRi-kom-Stra (60 %) Saldo 292.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster Ost hat in ihrer Sitzung am 08.11.2018 die Annahme des Beschluss- vorschlages in folgender geänderter Fassung beschlossen: 1. Der Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW von September 2018 zum Ausbau des Knotenpunktes Schifffahrter Damm/Hessenweg wird zugestimmt. 2. Der vom Landesbetrieb geplante Geh- und Radweg entlang der Straße Schifffahrter Damm wird nicht wie vorgesehen in einer Breite von 2,50m, sondern in einer Breite von 3,00 m aus- gebaut. Die zusätzlichen Kosten für die Herstellung und Ablöse in Höhe von ca. 80.000 € wer- den durch die Stadt Münster finanziert. 3. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Radweg entlang des Schifffahrter Damms auf der östlichen Seite bis zur Tankstelle weitergeführt werden kann. Zu 1.: Der Beschlussvorschlag entspricht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Ausbau des Kno- tenpunktes entsprechend der Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW aus der Hauptvorlage V/0760/2018. Zu 2.: Von Seiten des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurde dargelegt, dass der Regelquerschnitt für einen vom Land ausgebauten gemeinsamen Geh- und Radweg 2,50 m beträgt. Eine Finanzierung über das landesweit übliche Maß hinaus ist nicht möglich. Grundsätzlich bestehen jedoch keine Be- denken den Geh- und Radweg in einer Breite von 3,00 m auszubauen, sofern die zusätzlichen Kos- ten von der Stadt Münster übernommen werden. Für die zusätzlichen Baukosten und Ablöse wurden ca. 80.000 € benannt. Die erforderliche Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über die Kostenübernahme für den Knotenpunktausbau, ist entsprechend um den städtischen Anteil am Radwegebau zu ergänzen. Zu 3.: Die für den unter Beschlusspunkt 1 geplanten Knotenpunktausbau notwendigen Flächen befinden sich im Eigentum des Landes und der Stadt. Grunderwerb von Dritten ist hierfür nicht erforderlich. Die Maßnahme kann aufgrund dieser Rahmenbedingungen als Fall unwesentlicher Bedeutung kurzfristig im kommenden Jahr umgesetzt werden. Für eine Verlängerung des Geh- und Radweges auf der Ostseite des Schifffahrter Damms bis zur Tankstelle ist Grunderwerb aus Privatflächen erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass hierfür ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. Eine Umsetzung im Zuge des Knotenpunk- tausbaus im kommenden Jahr ist daher zeitlich und rechtlich nicht möglich und muss unabhängig von - 3 - V/0760/2018/1 der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Maßnahme im Nachgang erfolgen. Die Verwaltung wird den Landesbetrieb bitten die Planung für eine Fortführung des Geh- und Radwe- ges umgehend aufzunehmen und möglichst zeitnah umzusetzen. i.A. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Schifffahrter Damm
- Hessenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0760/2018/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37