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V/0760/2018/1

Schifffahrter Damm/Hessenweg - Ausbau und Signalisierung des Knotenpunktes

Vorlagen 13.11.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 28.11.2018, TOP 8.2

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4965 Zeichen

V/0760/2018/1 
V/0760/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Schifffahrter Damm/Hessenweg - Ausbau und Signalisierung des Knotenpunktes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW von September 2018 zum Ausbau des 
Knotenpunktes Schifffahrter Damm/Hessenweg wird zugestimmt. 
 
2. Der vom Landesbetrieb geplante Geh- und Radweg entlang der Straße Schifffahrter 
Damm wird nicht wie vorgesehen in einer Breite von 2,50m, sondern in einer Breite 
von 3,00m ausgebaut. Die zusätzlichen Kosten für die Herstellung und Ablöse in Höhe 
von ca. 80.000 € werden durch die Stadt Münster finanziert. 
 
3. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird gebeten zu prüfen, ob der Radweg entlang 
des Schifffahrter Damms auf der östlichen Seite bis zur Tankstelle weitergeführt wer-
den kann. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 610.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 318.000 €.  
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und –anlagen 
   
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
19.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Hecht 
Telefon: 492 61 63 
Hecht@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0760/2018/1 
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2019 610.000  
Einzahlungen   2019 318.000 FöRi-kom-Stra (60 %) 
 
 
Saldo 292.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster Ost hat in ihrer Sitzung am 08.11.2018 die Annahme des Beschluss-
vorschlages in folgender geänderter Fassung beschlossen: 
 
1. Der Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW von September 2018 zum Ausbau des 
Knotenpunktes Schifffahrter Damm/Hessenweg wird zugestimmt. 
2. Der vom Landesbetrieb geplante Geh- und Radweg entlang der Straße Schifffahrter Damm 
wird nicht wie vorgesehen in einer Breite von 2,50m, sondern in einer Breite von 3,00 m aus-
gebaut. Die zusätzlichen Kosten für die Herstellung und Ablöse in Höhe von ca. 80.000 € wer-
den durch die Stadt Münster finanziert. 
3. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Radweg entlang des Schifffahrter 
Damms auf der östlichen Seite bis zur Tankstelle weitergeführt werden kann. 
 
Zu 1.: 
Der Beschlussvorschlag entspricht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Ausbau des Kno-
tenpunktes entsprechend der Planung des Landesbetriebs Straßenbau NRW aus der Hauptvorlage 
V/0760/2018. 
 
Zu 2.: 
Von Seiten des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurde dargelegt, dass der Regelquerschnitt für 
einen vom Land ausgebauten gemeinsamen Geh- und Radweg 2,50 m beträgt. Eine Finanzierung 
über das landesweit übliche Maß hinaus ist nicht möglich. Grundsätzlich bestehen jedoch keine Be-
denken den Geh- und Radweg in einer Breite von 3,00 m auszubauen, sofern die zusätzlichen Kos-
ten von der Stadt Münster übernommen werden. Für die zusätzlichen Baukosten und Ablöse wurden 
ca. 80.000 € benannt. 
Die erforderliche Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Landesbetrieb Straßenbau 
NRW über die Kostenübernahme für den Knotenpunktausbau, ist entsprechend um den städtischen 
Anteil am Radwegebau zu ergänzen. 
 
Zu 3.: 
Die für den unter Beschlusspunkt 1 geplanten Knotenpunktausbau notwendigen Flächen befinden 
sich im Eigentum des Landes und der Stadt. Grunderwerb von Dritten ist hierfür nicht erforderlich. Die 
Maßnahme kann aufgrund dieser Rahmenbedingungen als Fall unwesentlicher Bedeutung kurzfristig 
im kommenden Jahr umgesetzt werden. 
 
Für eine Verlängerung des Geh- und Radweges auf der Ostseite des Schifffahrter Damms bis zur 
Tankstelle ist Grunderwerb aus Privatflächen erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass hierfür ein 
Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. Eine Umsetzung im Zuge des Knotenpunk-
tausbaus im kommenden Jahr ist daher zeitlich und rechtlich nicht möglich und muss unabhängig von

- 3 - 
V/0760/2018/1 
der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten Maßnahme im Nachgang erfolgen. 
Die Verwaltung wird den Landesbetrieb bitten die Planung für eine Fortführung des Geh- und Radwe-
ges umgehend aufzunehmen und möglichst zeitnah umzusetzen. 
 
 
 
i.A. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (1)

28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Schifffahrter Damm
  • Hessenweg

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Details

Aktenzeichen
V/0760/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
13.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37