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2279/2020

Schaffung von stadtplanerischen Voraussetzungen für einen Ankauf der Flurstücke 2045/39, 513 und 540 Flur 72 Gemarkung 054963 Ehrenfeld für die Entwicklung eines Kulturbausteins Helios

Beschlussvorlage Ausschuss 25.08.2020

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Anlage zur BV 2279-2020 Historie und Nutzungsvarianten Kulturbaustein Helios

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage zur BV 2279-2020 Historie und Nutzungsvarianten Kulturbaustein Helios

8562 Zeichen

Utopie oder Chance?
Der Kulturbaustein Helios in Köln 
Ideen zu einem harmonischen Miteinander von Nacht-Kultur 
und Wohnen
Die Oberbürgermeisterin
Folie 1

Folie 2
• liegt zwischen Vogelsanger Straße, Heliosstraße, 
Venloer Straße und Ehrenfeldgürtel
• 4 Hektar – Grundstücke sind im Besitz von Stadt und 
privatem Investor
• zurzeit: Gewerbe, Einzelhandel, Wohnen sowie 
Kulturnutzung
• entstehen sollen: Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel, 
Schule, Kultur
• 2012 Bürgerbeteiligungsverfahren HELIOS-Forum
Ergebnis: Leitbild Belebtes Stadtquartier für alle
sowie Kodex aus sieben Punkten.
Die Oberbürgermeisterin
Fakten zum Entwicklungsgebiet Heliosgelände Ehrenfeld

Folie 3
1. Kein Einkaufszentrum und keine Ausweitung der 
Handelsflächen
2. Durchwegung mit Plätzen und  Grünflächen
3. Kulturmeile Helios 
4. Bildung als Impuls 
5. Wohnen belebt 
6. Historische Gebäude als Wahrzeichen 
7. Innovatives Verkehrskonzept – Shared Space
Kodex soll der zukünftigen Gestaltung und Nutzung des 
Heliosgeländes zugrunde liegen 
Die Oberbürgermeisterin
Kodex und Kulturmeile Helios

Folie 4
Die Heliosstraße soll als 
Kulturschwerpunkt ausgebaut 
werden 
Die bestehenden kulturellen 
Einrichtungen und Orte auf dem 
Heliosgelände sind wichtige Teile 
der Kulturszene Ehrenfelds, deren 
Erhalt gesichert werden soll 
Die historischen Hallen sind 
Potenzial für die 
Weiterentwicklung von Kultur und 
Kreativwirtschaft
Die Oberbürgermeisterin
Kulturmeile Helios

Folie 5
Im kooperativen Gutachterverfahren entwickelten drei Planungsbüros 2013 eine städtebauliche Planung
Siegerentwurf: Planung des Büros Ortner & Ortner aus Köln
Entwurf wurde überarbeitet und den politischen Gremien 2015 vorgelegt
Stadtentwicklungsausschuss forderte Überarbeitung und formulierte Veränderungswünsche
Städtebauliches Planungskonzept wurde am 26. September 2017 öffentlich vorgestellt
Teilfläche von ca. 2.800 m² für kreative und kulturelle Nutzung vorgesehen 
Kulturbaustein Helios (KBH): Gebäude mit rd. 1.700 m² Grundfläche und maximaler Höhe von 18 m geplant
2018 Ratsbeschluss: Runder Tisch KBH
Ziel: Verfahren mit Investor zur Entwicklung des Kulturbausteins vereinbaren 
Die Oberbürgermeisterin
Stand des Bebauungsplanverfahrens

Folie 6
Kulturbaustein soll Nutzungsmix für Ehrenfeld schaffen und existierende Kulturnutzung in Heliosstraße ergänzen
Nähe zur Heliosschule schafft Kooperationsmöglichkeiten bei Bildungsangeboten, aber auch Zielgruppenkonflikte
In direkter Nähe zu geplanten Wohnungen bedeutet Nachtkultur ggf. Aufkommen von Lärmschutz-Konflikten
Kulturveranstaltungsort muss trotz Dichte des Gebietes Stellplätze nachweisen
Mietpreis-Vorstellungen der Eigentümerin und der Kulturnutzer klaffen durch hohe Investitionskosten auseinander
Durch lange Entwicklungsphase mussten frühere Nutzer ausziehen, weitere Umzüge sind ggf. nicht zu vermeiden
Kündigung anderer Kulturstandorte in Ehrenfeld erhöht Begehrlichkeit auf/Erwartung an Kulturbaustein
Die Oberbürgermeisterin
Kulturbaustein Helios und seine bisherigen Herausforderungen

Folie 7
TeilnehmerInnen: Verwaltung, Politik, Kulturschaffende, die bisher auf dem Heliosgelände gearbeitet haben, die Eigentümerin
Moderation: Büro DeweyMuller
Ergebnisse:
Raumkonzept aus Club mit Konzertraum und Partyraum, Ausstellungshalle für Kunst und Design, Ateliers, Saal für 
Klassikkonzerte und Theater sowie Gastronomiebetrieb
Wunsch der Kulturschaffenden: langfristige Sicherung von kulturellen Nutzungen sowie bezahlbare Mieten zur 
Gewährleistung des kulturellen Betriebs
Dagegen Forderung der Grundstückseigentümerin: Rentabilität für die Entwicklung bzw. Realisierung einer 
kulturwirtschaftlichen Nutzung sowie Drittverwertungsmöglichkeit des Gebäudes
Offene Punkte bleiben:
Finanzierungsmodell? Betreiberkonstrukt?
Wie ist (Nacht)Kulturnutzung mit heranrückender Wohnbebauung kompatibel?
Die Oberbürgermeisterin
Der Runde Tisch für den Kulturbaustein (2018-2019)

Folie 8
2018 Ratsauftrag Integrierung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung:
Interkommunaler Workshop und Studie zu Instrumenten, um Kulturräume zu sichern und in Quartiere zu integrieren
Erstellung eines Clubkatasters in Kooperation mit IHK und Klubkomm
2018 Stadtstrategie Kölner Perspektive 2030:
Entwicklung von Kulturquartieren als wichtiges Thema unter Produktives Köln
2018 Beschluss Entwicklung geeigneter stadtplanerischer Instrumente zur Sicherung der Clubkultur in Ehrenfeld:
Gutachten zu planungsrechtlichen Möglichkeiten einer Sicherung der Clubkultur 
2019 Umsetzung Kulturentwicklungsplanung: 
Beauftragung von Konzept eines Raummanagements mit Empfehlung, Liegenschaften für kulturelle Raumbedarfe in 
eigenem Besitz zu halten
2019 Haushaltsbeschluss für 2020/21:
Budgets für den Ankauf des Kulturbausteins 
Die Oberbürgermeisterin
Städtisches Vorgehen zu den offenen Punkten

Folie 9
Die Oberbürgermeisterin
Studie zur Integrierung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in 
die Stadtplanung

Folie 10
Was bietet die Studie 
Dez. 2019?
Maßnahmenempfehlungen zu den 
Themen:
• Liegenschafts- und 
Stadtentwicklungspolitik
• Integrierte Planung, 
Bauleitplanung und 
Immissionsschutz
• Intra-, Inter- und 
Extrakommunale Kommunikation
• Organisation und Vernetzung von 
Kulturschaffenden
• Formen und Möglichkeiten der 
Schaffung und Förderung von 
Kreativräumen.
Die Oberbürgermeisterin
Studie zur Integrierung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in 
die Stadtplanung

Folie 11
Warum ist der Ankauf des Grundstücks sinnvoll?
• Für den Investor: Durch städtebauliche Gesamtentwicklung wird brachliegendes Gelände aufgewertet
• Für Stadtgesellschaft: Die Errichtung des Kulturbausteins ist immaterielle Aufwertung für die BewohnerInnen
des Stadtteils
• Der Ankauf wird trotz der hohen Kosten daher als positive Entscheidung eingeschätzt
Voraussetzungen für alle drei Varianten
umfangreiche stadtplanerische Klärungen u.a.:
Wie erfolgt Schutz des Kulturbausteins vor heranrückender Wohnbebauung?
Wie erfolgt Kompensation der Anforderungen eines Stellplatznachweises?
Wie können Nutzungskonflikte von Schulhof und Zuwegung zu Kulturbaustein gelöst werden?
Die Oberbürgermeisterin
Die Weichen sind gestellt für Kulturbaustein Helios
3 mögliche Entwicklungsvarianten

Folie 12
1. Grundstückserwerb durch die Stadt, Abgabe des Grundstücks in Erbbaurecht, 
Realisierung des KBH durch Erbpachtnehmer
Zum Zwecke der Gewährleistung einer günstigen und langfristigen Bereitstellung des Grundstücks und
gemeinwohlorientierte kulturelle Nutzung, Vergabe in Erbpacht an:
a) zu gründende Baugruppe „Initiative der Kulturschaffenden Helios“, die auch zukünftige Betreibergesellschaft 
des Hauses ist
b) eine per Konzeptausschreibung zu suchende Betreibergesellschaft
2. Zur Gewährleistung einer günstigen und langfristigen Bereitstellung des Grundstücks und unter Sicherstellung 
einer gemeinwohlorientierten kulturellen Nutzung, wird das Grundstück an eine gemeinwohlorientierte Stiftung 
verkauft, die
a) das Gelände entwickelt und an Kulturnutzer günstig vermietet
b) das Gelände an einen kulturellen Nutzer verpachtet, der den Kulturbaustein baut und betreibt
Die Oberbürgermeisterin
Mögliche Entwicklungsvarianten

Folie 13
3. Zur Gewährleistung einer günstigen und langfristigen Bereitstellung des Grundstücks und unter Sicherstellung einer
gemeinwohlorientierten kulturellen Nutzung, wird das Grundstück an eine gemeinwohlorientierte Stiftung verkauft,
die
a) das Gelände entwickelt und an Kulturnutzer günstig vermietet
b) das Gelände an einen kulturellen Nutzer verpachtet, der den Kulturbaustein baut und betreibt
Vorteil: Im Vergleich zu anderen Optionen geringerer kommunaler Arbeitsaufwand und Mitteleinsatz
Die Oberbürgermeisterin
Mögliche Entwicklungsvarianten

Folie 14
Die Oberbürgermeisterin
Die Weichen sind gestellt
Mögliche Betriebsvariante mit Musikclub
Bei einer möglichen Nutzung des Kulturbausteines inklusive eines Standortes für einen Musikclub könnte sich 
ein Nutzungsmix aus einer Fläche von ca. 25% für Proberäume, ca. 6% für einen Musikclub und 
Gastronomie, ca. 11% Ateliers sowie ca. 21 % verschiedenfach nutzbarer Fläche für 
Veranstaltungen und Ausstellung, ergeben. Die restlichen Flächen setzten sich zusammen aus 
Erschließungsflächen für die einzelnen Nutzungen sowie weiteren allgemeinen Erschließungsflächen wie 
Tiefgarage etc.

Folie 15
Fazit 1: 
Die Entwicklung des Heliosgeländes sollte eines der Pilotprojekte sein,
für die Erarbeitung von Instrumente und Handlungsempfehlungen
für ein
Handlungskonzept Kreativquartiere in der Stadtplanung
Die Oberbürgermeisterin

Beschlussvorlage Ausschuss

15061 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2279/2020 
Freigabedatum 
 25.08.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schaffung von stadtplanerischen Voraussetzungen für einen Ankauf der Flurstücke 2045/39, 
513 und 540 Flur 72 Gemarkung 054963 Ehrenfeld für die Entwicklung eines Kulturbausteins 
Helios 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt 
 
den Kulturbaustein Helios mit einem Musikclub im Hinblick auf die lärmtechnischen Auswir-
kungen und notwendige technische Voraussetzungen zu prüfen..  
 
- mit den, aus dem oben beschriebenen Prozessen gewonnenen Erkenntnissen und Vorausset-
zungen, die Verhandlungen mit dem Eigentümer der Flurstücke 2045/39, 513 und 540 Flur 72 
Gemarkung 054963 Ehrenfeld zum Erwerb der Fläche für den Kulturbaustein aufzunehmen. 
 
- Der Liegenschaftsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungs-
ausschuss und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen.  
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Liegenschaftsausschuss 25.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 20.000,-€    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit AN/1372/2019 wurden im Rat der Stadt Köln 5.000.000 € zum Ankauf eines „Kulturbaustein He-
liosgelände“ bereitgestellt. Um die Verhandlungen über den Ankauf der hierfür vorgesehenen Flurstü-
cke 2045/39, 513 und 540 Flur 72 Gemarkung 054963 Ehrenfeld auf eine solide Grundlage zu stellen, 
wird die Verwaltung ein Lärmgutachten in Auftrag geben, welches bewerten soll, unter welchen Vo-
raussetzungen der Kulturbaustein als Standort für einen Musikclub geeignet ist. Die Ergebnisse des 
Lärmgutachtens sollten im Weiteren als Grundlage für die Gebietsausweisung im Bebauungsplanver-
fahren dienen. 
Durch den Wegfall von attraktiven künstlerisch wertvollen Musikclubs in Köln und insbesondere in 
Ehrenfeld besteht erheblicher Bedarf an kleinen bis mittleren Musikclubs, zudem würde dieser Nut-
zungsmix das Kulturangebot des anliegenden ZAMUS sehr gut ergänzen und die Heliosstraße zu 
einer Straße der freien Musik ausbauen. 
Für die Realisierung des Clubs ist ein Lärmgutachten zwingend erforderlich, so dass geklärt werden 
kann, unter welchen Voraussetzungen ein Musikclub einen erfolgreichen und langwährenden Teil des 
Kulturbausteins bilden kann. Hier geht es um die Frage, welche aktiven und passiven Lärmschutz-
maßnahmen zwingend sind, um sensible Nutzungen in der Nachbarschaft nicht zu stören. Gleichzei-
tig sind aber auch Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Annäherung sensibler Nutzung an das 
ehemals kulturell genutzte Areal zu verhindern. Auch die Frage, nach dem finanziellen Aufwand und

3 
der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung eines Musikclubs kann so konkretisiert werden. Anhand der 
Kostenaufwände für den entsprechenden baulichen Lärmschutz und einer Prognose, ob diese Maß-
nahmen auch langfristig dazu geeignet sein werden, den Musikclub betreiben zu können, kann ent-
schieden werden, welche technischen Maßnahmen im Kulturbaustein Helios realisiert werden müs-
sen. Das Lärmgutachten wird somit die Basis für ein tragfähiges Nutzungskonzept bilden. 
 
Im derzeit laufenden Bebauungsplanverfahren wird parallel geprüft, welche Gebietsausweisung für 
den Kulturbaustein erfolgen kann, um andere als kulturelle Nutzungen auszuschließen. Es muss noch 
geprüft werden, ob die Ausweisung eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO, die Ausweisung eines 
Urbanen Gebietes gem. § 6a BauNVO oder die Ausweisung eines Sondergebietes für Kultur hierzu 
besser geeignet sind. So soll der Kulturbaustein auch planungsrechtlich gesichert werden. Gleichzei-
tig ist darauf zu achten, dass der Bebauungsplan im direkten Umfeld möglichst keine weiteren sensib-
len Nutzungen zulässt, insbesondere in dem Bereich, der den Lärmwerten eines Clubs ausgesetzt 
wäre. Im Umfeld existieren bereits Wohngebäude, und es liegen auch genehmigte Bauanträge für 
weitere Wohnungsbauten vor. Der Bestandsschutz dieser existenten bzw. genehmigten Nutzungen 
muss berücksichtigt werden. Nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren ist der Vorgabenbe-
schluss, der im 4. Quartal 2020 in die politischen Gremien eingebracht wird.  
Insgesamt sind sowohl das Lärmschutzgutachten als auch die planungsrechtliche Sicherung im Be-
bauungsplanverfahren essentielle Grundlage für die Ankaufsverhandlungen der Verwaltung mit dem 
Eigentümer. Zudem werden die oben beschriebenen Festsetzungen im Bebauungsplanverfahren für 
das Grundstück des Kulturbausteins deutliche Auswirkungen auf den Ankaufspreis haben, welcher so 
im Bereich einer gewerblich nutzbaren Fläche ermittelt werden kann. 
 
Bisherige Planungen zum Heliosgelände  
Im Rahmen des Moderationsverfahrens HELIOS FORUM (2011-2012) wurden ein Leitbild mit Formu-
lierungen zur angestrebten, zukünftigen Entwicklung des Geländes und ein Kodex mit Zielen und 
Vorgaben für die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Geländes erarbeitet. Die (Wieder-) Ansied-
lung von Kunst und Kultur auf dem Gelände wurde unter dem Titel „Kulturmeile Helios“ als Planungs-
vorgabe innerhalb des Kodex formuliert.  
Das vorliegende städtebauliche Konzept für das Heliosgelände wurde von Ortner & Ortner Baukunst 
in Zusammenarbeit mit FSWLA Landschaftsarchitektur (Gewinner des kooperativen Gutachterverfah-
ren 2013, Überarbeitung 2017) erarbeitet und sieht dementsprechend u. a. die Errichtung eines so-
genannten „Kulturbaustein“ an der Heliosstraße vor.  
Im Zuge der Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) 
am 26.09.2017 und daran anschließender Gelegenheit zu Stellungnahmen vom 13. September bis 
06. Oktober 2017 im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde auf verschiedene Problemstel-
lungen im Hinblick auf die Umsetzung des „Kulturbausteins“ hingewiesen. Es wurde z. B. angemerkt, 
dass die Mieten für Kulturschaffende bezahlbar sein müssen und dass die Stellplatzanforderungen für 
Versammlungsstätten sowie Auflagen hinsichtlich Lärm-Emissionen, die bei einer Nutzung bspw. 
durch einen kommerziellen Musik-Club berücksichtigt werden müssen, Herausforderungen bei der 
Planung darstellen.  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat daher beschlossen, die Bezirksvertretung Ehrenfeld zu beauf-
tragen, gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt und dem Kulturamt zu einem „Runden Tisch“ zur 
Thematik „Kultur auf dem Heliosgelände“ einzuladen. Mit dem Ziel, der vitalen Ehrenfelder Szene 
auch in Zukunft ausreichend Raum zur Verfügung zu stellen, sollten im Rahmen der Gespräche Ideen 
für die Nutzung und Entwicklung des Kulturbausteins gesammelt werden. Teilnehmende waren inte-
ressierte Organisationen aus der kommerziellen wie freien Kunst- und Kulturszene vor Ort, insbeson-
dere Kulturanbieter, die auf dem Gelände ansässig sind oder waren, Vertreter der Grundstückseigen-
tümerin PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG, Vertreter aus dem Stadtentwicklungs- und Kulturaus-
schuss, Vertreter städtischer Ämter (Kulturamt und Stadtplanungsamt), Vertreter der Bürgerinitiative 
Helios, Vertreter der inklusiven Universitätsschule „IUS Heliosschule“ sowie weitere politische Vertre-
ter aus dem Rat und der Bezirksvertretung Ehrenfeld. 
Die Konzeption, Moderation und Dokumentation der Veranstaltungen des Runden Tischs „Kulturbau-
stein Helios“ wurden nach Beauftragung durch das Stadtplanungsamt vom Architektur- und Stadtpla-

4 
nungsbüro Dewey Muller durchgeführt. Von Juni bis September 2018 wurden insgesamt drei Veran-
staltungen des Runden Tisches „Kulturbaustein Helios“ durchgeführt. Bis Oktober 2019 wurde ein 
weiteres moderiertes Gespräch vorbereitet, das mit Vertretern der Grundstückseigentümerin und der 
sich 2018 gegründeten „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ stattfinden sollte. Der Finanzaus-
schuss beschloss in seiner Sitzung vom 11.10.2019 die investive Maßnahme „Ankauf Kulturbaustein 
Heliosgelände“ mit einer Summe von 5 Mio. € in den Haushaltsplan für die Jahre 2020/21 aufzuneh-
men.  
Dieser ist mit einer Höhe von ca. 18 Metern und einer Grundfläche von rd. 1.700 m² bei ca. 22,0 bis 
25,0 x 77,5 Metern geplant. Die sich ergebende Brutto-Grundfläche (BGF) steht in Abhängigkeit von 
der Anzahl der Geschosse und somit von den erforderlichen Raumhöhen der angestrebten Nutzun-
gen. Aufgrund der bestehenden und geplanten Wohnbebauung in der Umgebung bestehen erhöhte 
Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm (Technische Anlei-
tung zum Schutz gegen Lärm). Nutzungen im Kulturbaustein zum Tageszeitraum zwischen 6 und 22 
Uhr, sofern mit geeigneten Schallschutzmaßnahmen an der Lärmquelle versehen, erweisen sich als 
weitestgehend unproblematisch. Bei nächtlichen Nutzungen zwischen 22 und 6 Uhr, bspw. durch eine 
Diskothek oder einen Musikclub, sind hingegen insbesondere die Außenbereiche problematisch (hier: 
Ankunft, An-/Abfahrender PKW -Verkehr, Rauchen, Verlassen des Gebäudes).  
 
 
Mögliche Nutzungsvariante für den Kulturbaustein: 
Für den Kulturbaustein wird gemäß des Planungskonzeptes von Ortner & Ortner von einer Grundflä-
che 22 m x 77,5 m ausgegangen (1.705 qm). Die Gebäudehöhe beträgt ca. 18 m. Da die einzelnen 
Nutzungen unterschiedliche Geschosshöhen benötigen, variiert die Geschossigkeit zwischen 2,5 und 
5 Geschossen. 
Im Rahmen der Runden Tische zum Helios Gelände wurden von DeweyMuller drei Funktions- und 
Volumenstudien unter Zugrundelegung einer beispielhaften Nutzung durch das ZAMUS (Mehrzweck-
raum Musik), die 1st Division GmbH (Partyraum, Konzertsaal Pop/Rock, Kneipe), dem Büro Voggen-
reiter und artrmx (Ausstellungshalle, Ateliers und Showrooms) sowie einer gastronomischen Nutzung, 
erstellt. 
Die angenommene Brutto-Gesamtgeschossfläche variiert innerhalb der Szenarien nur geringfügig 
zwischen 8.060 m² und 8.115 m², inkl. der allgemeinen Erschließungsflächen (wie Tiefgarage etc.). 
Die Kulturverwaltung schließt sich dem Nutzungskonzept des Runden Tisches grundsätzlich an, 
schlägt jedoch einen leicht variierten Nutzungsmix vor, der die Raumbedarfe des ZAMUS nicht be-
rücksichtigt. Das ZAMUS hat sich in der Zwischenzeit entschieden, seinen erhöhten Raumbedarf an 
seinem bisherigen Standort in der Heliosstraße mit seinem Vermieter durch einen Ausbau der Rhein-
landhalle zu einem „Haus der Musik“ zu erweitern und hat somit seinen Raumbedarf im Kulturbau-
stein zurückgezogen.  
Insgesamt würde ein Nutzungskonzept dann Flächen für Ateliers, Proberäume, eine Ausstellungsflä-
che sowie einen Musikclub nebst jeweiliger Gastronomie vorsehen. Weiterhin ist ein Veranstaltungs-
saal vorgesehen, der jedoch als Mehrzwecksaal für vielfältigere Veranstaltungsarten nutzbar sein 
sollte. Für alle fünf Kulturnutzungsarten existieren weiterhin erhebliche Bedarfe in Köln – insbesonde-
re in Ehrenfeld durch den Wegfall von bisher existierenden Flächen für Proberäume, Musikclubs und 
Atelierräume. 
Entfernt man also das ZAMUS aus dem potenziellen Nutzungs-Mix, würde -  bei einer angenomme-
nen Deckenhöhe von 3 Metern, eine Fläche ca. 2.400 m² frei verfügbar sein.  
Dies entspräche einer Erweiterung der Brutto-Gesamtgeschossfläche um ca. 1.000 m² auf ca. 
9.100 m², inkl. der allgemeinen Erschließungsflächen (wie Tiefgarage etc.). 
Eine denkbare grob geschätzte Nutzungsaufteilung könnte, bei einer angenommenen Brutto-
Gesamtgeschossfläche von ca. 9.000 m² wie folgt aussehen: 
 
 
Prozentualer

5 
Anteil  
Proberäume  24,44 % 
+ Nebennutzflächen Proberäume:  2,22 % 
Mehrzwecksaal (ehemals Konzertsaal 
Rock/Pop) 800 m², Höhe 8 Meter, sollte 
flexibel nutzbar sein, auch für Theater 
etc. 
9,78 % 
+ Nebennutzfläche Mehrzwecksaal:  4,00 % 
Club 600 Stehplätze: 3,78 % 
Kneipe/Gastronomie: 2,22 % 
+ Nebennutzfläche Club und Kneipe:  4,44 % 
Ausstellungsfläche für Präsentation der 
Arbeiten der Künstler: 3,67 % 
Ateliers: 11,00 % 
+ Nebennutzfläche Ausstellung und Ateliers:  1,33 % 
Gastronomie: 2,44 % 
+Nebennutzfläche Gastronomie:  3,56 % 
Erschließungsflächen ( Tiefgarage etc.): 27,11 % 
Brutto-Gesamtgeschossfläche: 100,00 % 
 
Dieses Szenario kann jedoch bisher nur ein rein hypothetisches sein. Änderungen bei Deckenhöhen, 
entsprechend der jeweiligen tatsächlichen Nutzung, wirken sich auf die Gesamtverteilung der Ge-
schossfläche aus. Überdies muss dringend darauf hingewiesen werden, dass sich eine tatsächliche 
Aufteilung der jeweiligen Nutzungen, erst unter Berücksichtigung eines tragfähigen Betreiberkonzep-
tes, welches im Rahmen der Konzeptausschreibung erstellt werden sollte, darstellen lässt. 
 
Im Bebauungsplan kann für die Fläche des Kulturbausteins festgesetzt werden, dass ausschließlich 
Schank- und Speisewirtschaften und Anlagen für kulturelle Zwecke zulässig sein werden sowie Ver-
gnügungsstätten in Form von Einrichtungen und Betrieben, die Musik- und Tanzveranstaltungen an-
bieten. Hierunter würde auch grundsätzlich die Wiederansiedlung von Musik-Kultur fallen. Es wird 
noch geprüft, ob die Ausweisung eines Mischgebietes gem. § 6 BauNVO, die Ausweisung eines Ur-
banen Gebietes gem. § 6a BauNVO oder die Ausweisung eines Sondergebietes für kulturelle Nut-
zungen hierzu besser geeignet sind. 
 
Umsetzung: 
Für das Lärmgutachten sieht die Verwaltung Mittel bis zu einer Höhe von 20.000 Euro vor. 
Die Umsetzung der Maßnahme dient der dringenden Vorbereitung der Entwicklung des Kulturbau-
steins Helios und somit der notwendigen Struktursicherung von Produktions- und Veranstaltungsräu-
men der Kultur. 
 
Finanzierung: 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. 
Demzufolge ist eine Beauftragung eines Lärmschutzgutachtens entsprechend dieser Beschlussvorla-
ge nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung in Höhe von ca. 20.000 Euro 
steht im Teilergebnisplan 0901 Stadtplanung, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen im Haushaltsjahr 2020 bereit. 
 
Begründung der Dringlichkeit:

6 
Die Verhandlungen zum Ankauf des Geländes des Kulturbausteines Helios müssen zügig aufge-
nommen und somit zeitnah das Lärmschutz Gutachten beauftragt werden.

Beratungsverlauf (4)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
25.08.2020 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2279/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.08.2020
Erstellt
24.07.2020 09:16