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3213/2017

Neubeschaffung von 6 Elektro Schmalspur Kippern mit Einzelkabine (bis 3,5 t) für die Grünpflege und die Bestattungen auf den Kölner Friedhöfen

Beschlussvorlage Ausschuss 23.11.2017

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Begründung zu Bedarfsprüfung Elektro Schmalspur Kipper

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RPA Votum 6 Elektro Schmalspurkipper

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Begründung zu Bedarfsprüfung Elektro Schmalspur Kipper

2821 Zeichen

67 == -09.02.17
672/22 Herr Staat
R 25128

-14 -

Anlage zur Bedarfsprüfung vom 09.02.2017 zur Beschaffung:

Beschaffung von 6 Elektro Schmalspur Kipper für die Grünpflege und die
Bestattungen auf verschiedenen Kölner Friedhöfen.

Begründung zur Beschaffung:

In den letzten Jahren sind auf dem Markt einige Anbieter die zu den herkömmlichen
Verbrennungsmotoren alternative Antriebsarten anbieten. Gerade in dem Segment
Kipperfahrzeuge werden kleinere Fahrzeuge mit einem Elektromotor angeboten. Im
letzten Jahr wurden für die Bestattungen 13 Elektrofahrzeuge beschafft. Diese
Fahrzeuge haben im Alltagsgeschehen ihre Sinnhaftigkeit bewiesen und konnten
neben den Aufgaben in der Bestattung auch einige Arbeiten in der Grünpflege
abdecken. Um die bestehenden Elektrofahrzeuge für die Bestattungen zu erhalten
sind im neuen Fahrzeug und Maschinenkonzept weitere Elektro Schmalspur Kipper
mit einer höhereri Nutzlast vorgesehen. Diese werden sowohl in der Bestattürig als
auch in der Grünpflege eingesetzt. Die geringen Fahrzeugabmessungen tragen zu
der enormen Wendigkeit dieser Fahrzeugkategorie bei. Die Nutzlast zu den
bisherigen Elektrofahrzeugen liegt um 400kg höher bei nun ca. 1000 kg. Dies schafft
ausreichend Kapazität die Fahrzeuge für größere Transportaufgaben einzusetzen.

Der emissionsfreie Elektroantrieb des Fahrzeugs ist besonders geeignet für den

Einsatz auf den Friedhöfen.

Eine Anhängerkupplung ermöglicht das ziehen von Bahrwagen und leichten
Anhängern.

Ein Laubgitteraufsatz vergrößert das Transportvolumen von leichteren Gütern wie

z.B. Laub und Heckenschnitt.

Die frühere strikte Trennung der Aufgabenbereiche Bestattung und Grünpflege
wurde im Laufe der Zeit aufgehoben. Die Urnenbestattungen mit einem geringeren
Arbeitskräftebedarf je Einzelfall und dem ggfs. unmittelbar folgenden Einsatz bei
einer Sargbestattung mit deutlich höherem Arbeitskräfteeinsatz erfordert eine hohe
Flexibilität in der Arbeitsplanung und in der Arbeitsweise der Beschäftigten.

Auch die gesteigerte Dienstleistungsorientierung, etwa mit einer Ausweitung der
regelmäßig möglichen Terminierung von Bestattungen an Samstagen, erfordert eine

flexible Arbeitsplanung.
Parallel steigen die Anforderungen in der Grünpflege.

Um auf diesen Wandel reagieren zu können, müssen die einzelnen Beschäftigten
heute flexibel zwischen den Aufgabenbereichen wechseln können. Dies bedingt auch
höhere Anforderungen an die Mobilität der Kolonnen. Hier sollen die Elektro
Schmalspur Kipper unterstützend beitragen um die Arbeitsprozesse auf dem Friedhof

insgesamt zu optimieren.

Folgende Bereiche sind als zukünftige Standorte vorgesehen:

Süd und Streulage
Melaten und Streulage
Westfriedhof

672/214 Nordfriedhof und Niehl
672/221 Porzer Friedhöfe
6721222 Kalk/Mülheim/Deutz

Tabelle 1: Aufstellung der zukünftigen Standorte

a

RPA Votum 6 Elektro Schmalspurkipper

2088 Zeichen

14 DA 02.2017

141/1 Frau Allerödder
24875

67

6 Elektro Schmalspur Kipper für die Grünpflege und die Bestattungen auf den Kölner
Friedhöfen (141/17/11/17)

hier: Bedarfsprüfung

Voraussichtliche Auftragssumme: 173.100 € brutto / 145.500 € netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 09.02.2017 übersandten Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die
Neubeschaffung 'von 6 Elektro Schmalspur Kipper für die Grünpflege und die Bestattungen
auf den Kölner Friedhöfen.

In dem zukünftigen Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzept sind die 6 Elektro Schmalspur
Kipper enthalten. Das Konzept befindet sich derzeit in der letzten Fertigstellungsphase und
soll im März diesen Jahres den zuständigen Gremien vorgelegt werden.

Aufgrund Ihrer Ausführungen stimme ich dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung zu.
Mit freundlichen Grüßen
{

Fazer

Frau Allerödder
24875

14
14111

Si stadt Köln M
Eingang 14, Nov. 207 |_

Alt

67 - Amt für Landschaftspflege
und Grünflächen

67 —_

Kostenerhöhung für die Beschaffung von 6 Elektro Schmalspur Kippern für die Grün-
pflege und die Bestattungen auf den Kölner Friedhöfen (141/17/11/17)

hier: Bedarfsprüfung

Anteil Kostenerhöhung 138.900 € brutto / 116.700 € netto
Kosten der Fahrzeuge insgesamt: 312.000 € brutto / 262.200 € netto

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 19.10.2017 übersandten Sie das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für Kos-
tenerhöhung für die Beschaffung von 6 Elektro Schmalspur Kippern für die Grünpflege und
die Bestattungen auf den Kölner Friedhöfen.

Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für den grundsätzlichen Bedarf für die 6 Elektro Schmal-
spur Kipper habe ich bereits mit Schreiben vom 21.02.2017 zugestimmt.

Dem Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die Zusatzkosten stimme ich aufgrund Ihrer Ausfüh-
rungen ebenfalls zu. :

Durch die Kostenerhöhung ist nun eine Beschlussvorlage für den Finanzausschuss nach
Vorberatung durch den Ausschuss Umwelt und Grün erforderlich. Ich bitte Sie der Be-
schlussvorlage sowohl dieses Schreiben als auch mein Schreiben vom 21.02.2017 beizufü-

gen.
Mit ffeundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

5218 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 3213/2017 
Freigabedatum 23.11.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubeschaffung von 6 Elektro Schmalspur Kippern mit Einzelkabine (bis 3,5 t) für die 
Grünpflege und die Bestattungen auf den Kölner Friedhöfen 
hier: Bedarfsfeststellung und Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplante Neubeschaffung von 6 
Elektro Schmalspur Kippern für die Grünpflege und die Bestattungen auf den Kölner Friedhöfen 
fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in  
Höhe von 317.200 EUR im Teilfinanzplan 1303 / Friedhöfe, Zeile 9 / Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 0000 -1303-0-0002 /  
Beschaffungen KFZ, Hpl. 2016/2017, Hj. 2017. 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   317.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   31.720 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Auf den Kölner Friedhöfen sind zurzeit 13 Elektrofahrzeuge zu Bestattungszwecken im Einsatz. Diese 
Fahrzeuge erwiesen sich im Alltagsgeschehen als sinnvolle Beschaffung und konnten neben den 
Aufgaben in der Bestattung auch Arbeiten in der Grünpflege abdecken. Gerade in dem Segment 
Kipperfahrzeuge werden kleinere Fahrzeuge mit Elektromotor angeboten, sodass nunmehr 6 weitere 
Elektro Schmalspur Kipper beschafft werden sollen. 
Die Fahrzeuge sollen sowohl in der Bestattung als auch kompleme ntär in der Friedhofsgrünpflege 
eingesetzt werden und haben im Vergleich zu den vorhandenen Elektrofahrzeugen eine höhere Nut z-
last von ca. 1.000 kg. Damit können sie für größere Transportaufgaben verwendet werden. Der emi s-
sionsfreie Elektroantrieb und die überdurchschnittliche Wendigkeit sind besonders geeignet für den 
Einsatz auf Friedhöfen. 
 
Die frühere strikte Trennung der Aufgabenbereiche Bestattung und Grünpflege auf den Friedhöfen 
wurde im Laufe der Zeit aufgehoben. Bedingt wurde dies durch den häufig er werdenden Wechsel 
zwischen der Vorbereitung einer Grabstätte zur Urnenbestattung und einer anderen Grabstätte zur 
Sargbestattung sowie der inzwischen regelmäßigen Ausweitung der Bestattungstermine auf Samst a-
ge. Parallel dazu steigen die Anforderungen in der Friedhofs-Grünpflege. 
Um diesem Wandel gerecht werden zu können, müssen die Beschäftigten flexibel zwischen den A r-
beitsbereichen wechseln können. Hier sollen die 6 elektrobetriebenen Schmalspur Kipper unterstü t-
zend beitragen, um die Arbeitsprozesse auf dem Friedhof insgesamt zu optimieren. 
 
Die Neubeschaffung der Fahrzeuge ist unter Punkt 5.2 Bestandteil des vom Rat am 18.05.2017 b e-
schlossenen „Fahrzeug- und Arbeitsmaschinenkonzeptes (II. Fortschreibung) 2017 – 2025, Stadtgrün 
– Forst – Friedhof“. 
 
Die Abweichung der Kosten im Vergleich zu den im Konzept genannten ergibt sich im Wesentlichen 
aus der derzeitigen hohen Nachfrage nach Elektro -Nutzfahrzeugen und der fortschreitenden Akku -
Technologie zu Lithium Ionen -Akkus sowie der im Vergleich zu den bishe r eingesetzten Elektrofah r-

3 
zeugen höheren Nutzlast.  
Fahrzeuge mit Elektroantrieb werden zurzeit stetig weiterentwickelt und damit einhergehend die Qu a-
lität und Technik verbessert. Der Bereich der Fahrzeuge mit Elektroantrieb wird aktuell immer stärker 
ausgebaut, die Zahl der Anbieter wird voraussichtlich eine steigende Tendenz erfahren. 
 
Die Kostenberechnung für die Beschaffung der 6 Elektro Schmalspur Kipper  beläuft sich zuzüglich 
der Anschaffungsnebenkosten auf 317.200 EUR. Das Rechnungsprüfungsamt hat de r Bedarfspr ü-
fung (Anlage 1) mit Schreiben vom 21.02.2017 bzw. vom 13.11.2017 – RPA-Nr. 141/17/11/17 zug e-
stimmt (Anlage 2). 
 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 317.200 € stehen im Teilfinanzplan 1303/ Friedhöfe, 
Zeile 9, Auszahlungen für den Er werb von beweglichem Anlagevermögen, bei Finanzstelle 0000 -
1303-0-0002/ Beschaffungen KFZ, Hpl. 2016 / 2017, Hj 2017 zur Verfügung. 
 
Die durch die Beschaffung der Elektro Schmalspur Kipper  entstehenden Abschreibungen wurden im 
Teilergebnisplan 1303 Friedhö fe, Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen, Hpl. 2018 incl. Mittelfristpl a-
nung berücksichtigt. 
 
 
Anlage: 
Begründung zur Bedarfsprüfung (Anlage 1) 
Bedarfsanerkennung des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2) 
 
 
Gez. i. V. BG Blome

Beratungsverlauf (2)

07.12.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3213/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.11.2017
Erstellt
18.10.2017 11:47