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Regionales Fahrradmietsystem einführen

Stellungnahme der Verwaltung 200415 vom 27.02.2020

Stand: Am 27.02.2020 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200415 Der Oberbürgermeister —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Regionales Fahrradmietsystem einführen Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.02.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der beigefügte Antrag wurde aus dem Rhein-Sieg-Kreis in die Sitzung eingebracht. Anlage/n 1 Antrag der Kreistagsfraktionen CDU GRUENE v 27.02.20_Regionales Fahrradverleihsystem einführen (öffentlich) Seite 1 von 4 CDU-Kreistagsfraktion Rhein-Sieg DIE GRÜNEN Geschäftsstellen: Kaiser-Wilhelm-Platz 1 -Kreishaus- 53721 Siegburg eMail: kontakt@cdu-fraktion-rsk.de eMail: info@gruene-fraktion-rhein-sieg.de Internet: www.cdu-fraktion-rhein-sieg.de Internet: www.gruene-fraktion-rhein-sieg.de Tel. 02241/69777 Fax 02241/64225 Tel. 02241/50737 Fax 02241/53642 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Verkehr Herrn Ingo Steiner 27.02.2020 Kreishaus 53721 Siegburg nachrichtlich: Fraktionen/Gruppen Antrag Regionales Fahrradverleihsystem einführen Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Fraktionen von CDU und GRÜNEN stel len folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Verkehr: Die Ausschüsse für Planung und Verkehr der Bundesstadt Bonn und des Rhein- Sieg-Kreises begrüßen die bisherigen positiven Initiativen zur Schaffung von Fahrradmietsystemen und setzen sich im nächsten Schritt für die regionale Vernetzung der Systeme der Stadt Bo nn und der unmittelbar angrenzenden Kommunen des Kreisgebietes ein. Das regionale Mietsystem soll sowohl klassische Mieträder als auch Pedelecs und zumindest perspektivisch auch Lastenräder umfassen. 1. Die Stadtwerke Bonn als Betreiber des Fahrradmietsystems in der Bundesstadt Bonn werden gebeten, gemeinsam mit der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein -Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) unter Beteiligung der beiden zuständigen Aufgabenträger für den ÖPNV – Stadt Bonn und der Rhein- Sieg-Kreis – die entsprechenden rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen. Seite 2 von 4 - 2 - Geschäftsstellen: Kaiser-Wilhelm-Platz 1 -Kreishaus- 53721 Siegburg eMail: kontakt@cdu-fraktion-rsk.de eMail: info@gruene-fraktion-rhein-sieg.de Internet: www.cdu-fraktion-rhein-sieg.de Internet: www.gruene-fraktion-rhein-sieg.de Tel. 02241/69777 Fax 02241/64225 Tel. 02241/50737 Fax 02241/53642 Hierfür sind zunächst folgende Fragestellungen zu beantworten: Wie kann das in Bonn von der SWB und das im linksrheinischen Kreisgebiet von der RVK implementierte Fahr radmietsystem auf andere Gemeinden im Umland erweitert und zu einem Verbundsystem in der Region Bonn/Rhein -Sieg erweitert werden? Dies gilt ebenso für die Vermietung von Pedelecs, die auch in Bonner Bereichen attraktiv sind (z. B. Venusberg, Heiderhof)? Auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt kann das für das rechtsrheinische Kreisgebiet in der Vorbereitung befindliche Fahrradmietsystem der RSVG integriert werden? Welche organisatorischen, administrativen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Die Stadt Bonn sowie die betroffenen Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises sollen mit den Betreibern abstimmen, ob in einem ersten Schritt kurzfristig virtuelle Stationen an Bahnstationen und anderen zentralen Orten eingerichtet werden können, damit ein Abstellen der Mietfahrräder auch in der Nachbarkommune möglich ist. 2. Des Weiteren ist zu prüfen, ob und wie Pilotprojekte identifiziert und umgesetzt werden können. Ziel des Antrags ist es, in einem ersten Schritt das Fahrradmietsystem mit den direkt an Bonn angrenzenden Städten und Gemeinden zu vernetzen. Hierfür sind bilaterale Gespräche mit den betreffenden Kommunen unter Beteiligung der RVK und der RSVG aufzunehmen. Mittel- bis langfristig ist neben dem Verb undsystem des ÖPNV im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) ein gemeinsames, konsistentes und für alle Kunden des VRS nutzbares Fahrradmietsystem zu entwickeln. Die Ergebnisse und Umsetzungsvorschläge sollen zeitnah vorgelegt werden, idealerweise zur nächste n gemeinsamen Sitzung der beiden Fachausschüsse am 03.09.2020. Seite 3 von 4 - 3 - Geschäftsstellen: Kaiser-Wilhelm-Platz 1 -Kreishaus- 53721 Siegburg eMail: kontakt@cdu-fraktion-rsk.de eMail: info@gruene-fraktion-rhein-sieg.de Internet: www.cdu-fraktion-rhein-sieg.de Internet: www.gruene-fraktion-rhein-sieg.de Tel. 02241/69777 Fax 02241/64225 Tel. 02241/50737 Fax 02241/53642 Begründung Ziel der Einführung des Fahrradmietsy stems ist es, für den Kunden des ÖPNV eine einfache, günstige und umweltgerechte Fahrgelegenheit zwischen dem Haltepunkt des ÖPNV und dem Endziel des Kunden zu schaffen. Das von dem Unternehmen Nextbike GmbH im Auftrag der SWBmobil betriebene Fahrradmietsystem in Bonn ist räumlich auf das Stadtgebiet der Bundesstadt beschränkt, so dass die Mietfahrräder oftmals direkt an der Bonner Stadtgr enze abgestellt werden. Die Vorteile, unter anderem 30 Freiminuten für ÖPNV -Stammkunden, die Kombination aus festen Stationen und „Free -floating“, aber auch die Abstellmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Bonn sind für den Erfolg maßgeblich und müssen beibehalten werden. Die sechs linksrheinischen kreisangehörigen Kommunen sind Vorreiter beim Verleih von Elektro -Fahrrädern. Sechs Vermietstationen inklusive Lademöglichkeit sowie weitere virtuelle Stationen für Pedelecs existieren derzeit ber eits an Verknüpfungspunkten mit dem ÖPNV und weiteren zentralen Orten in Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg. Ein weiterer Ausbau ist bereits in Planung und soll 2020 erfolgen. Anbieter ist dort ebenfalls das Unternehmen Nextbike. Ziel der Antragsteller ist es, die Fahrradmietsysteme auch über die Grenze zwischen der Stadt Bonn und dem Rhein -Sieg-Kreis im Interesse der Menschen nutzbar zu machen und auszubauen. Eine besondere Herausforderung wird nicht nur die tatsächliche Umsetzung sein. Zunächst müssen vergabe - und kommunalrechtliche Vorschriften zwischen den beiden betroffenen ÖPNV -Aufgabenträgern in Wechselwirkung mit den drei beteiligten Verkehrsunternehmen geklärt und mögliche Hinderungsgründe ausgeräumt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Torsten Bieber Michael Schroerlücke Oliver Krauß Ingo Steiner f.d.R. Hans Schwanitz Seite 4 von 4

Beratungsverlauf

  1. 27.02.2020

    Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

    TOP 5.2, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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