Verbesserung der Situation am Herz-Jesu-Heim/Oberländer Wall
Mitteilung BV 0028/2019 vom 08.01.2019
Stand: Am 24.01.2019 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0028/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 Verbesserung der Situation am Herz-Jesu-Heim/Oberländer Wall hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 08.11.2018, TOP 5.1.7 Beschluss: „Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung, vor dem Herz-Jesu-Heim, Oberländer Wall 16 … 3. einen Behindertenparkplatz anstelle der ersten Ladezone vor dem Eingang zu errichten (der unmit- telbar daneben befindliche zweite Ladezonenparkplatz bleibt bestehen). …“ Mitteilung der Verwaltung: Allgemeine Behindertenparkplätze werden für eine unbestimmte Anzahl von in ihrer Mobilität einge- schränkten Menschen (Merkmal „aG“ = außergewöhnlich gehbehindert oder „Bl“ = blind) im öffentli- chen Straßenland auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingerichtet, damit diese am täglichen Leben teilnehmen können. Dabei handelt es sich um Örtlichkeiten, an denen Arztpra- xen, Einkaufsmöglichkeiten oder kulturelle Einrichtungen vorhanden sind. Im vorliegenden Fall wird seitens des Herz-Jesu-Heims die Einrichtung eines allgemeinen Behinder- tenparkplatzes begehrt, damit der dortige Bus dort abgestellt bzw. die Bewohner ein- und aussteigen können. Dies entspricht jedoch in keiner Weise dem Sinn und Zweck eines allgemeinen Behindertenparkplat- zes, zumal das Seniorenheim die vorhandene Ladezone benutzen kann bzw. eine eigene Zufahrt vorhanden ist. Die Einrichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes kann daher in der genannten Örtlichkeit nicht erfolgen, da dies eine Zweckentfremdung darstellen würde.
Beratungsverlauf
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24.01.2019
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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