mandari

Allgemeinverfügung der Kreisstadt Mettmann zur Regelung eines Ausübungsverzichts hinsichtlich der städtischen Vorkaufsrechte im Sinne des § 31 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Erbbaurechtsgesetz

Beschlussvorlage 329/2025 vom 03.12.2025

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 19, beschließend.

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz