Allgemeinverfügung der Kreisstadt Mettmann zur Regelung eines Ausübungsverzichts hinsichtlich der städtischen Vorkaufsrechte im Sinne des § 31 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und Erbbaurechtsgesetz
Beschlussvorlage 329/2025 vom 03.12.2025
Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
329/2025
PDF 116.2 KB
Beratungsverlauf
-
Termin unbekannt
Sitzung
TOP 19, beschließend.
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz