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0210/2022

Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 24.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 31.01.2022, TOP 4.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1: Beschlussvorlage 1056/2020

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Anlage 2: Präsentation Überblick Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

3179 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0210/2022 
Freigabedatum 
 24.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
Ansatz, Stand und Steuerung 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss nimmt den Ansatz, Stand und Ausblick zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
in Köln zur Kenntnis und stimmt dem vorgeschlagenen Verfahren zur – über die allgemeine Transpa-
renz hinaus gehenden - regelmäßigen Information des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregun-
gen und Beschwerden zu. 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Ansatz zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln basiert auf dem Ratsbeschluss vom 
27. September 2018 (2306/2018). Ihr Ausbau basiert auf dem Ratsbeschluss vom 18. Juni 2020 
(1056/2020), der diesem Beschluss beigefügt ist (Anlage 1). 
Der aktuelle Stand zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln ist ausführlich in der Präsen-
tation dargestellt, die diesem Beschluss ebenfalls angefügt ist (Anlage 2). 
Transparenz  
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung dokumentiert standardmäßig die Ergebnisse einer Öffentlich-
keitsbeteiligung zu jedem abgeschlossenen Projekt der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung auf 
dem Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln. 
Zusätzlich bietet das Portal seit November 2021 Controlling-Daten zu allen im Portal abgebildeten 
Projekten – also auch über die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus. Die für die projekt-
übergreifende Einschätzung und Steuerung relevanten Daten werden unter der Rubrik „Zahlen, Daten 
und Fakten“ übersichtlich strukturiert dargestellt. Die Daten werden monatlich aktualisiert. Dies er-
laubt einen umfassenden und fortlaufenden Blick auf den aktuellen Stand für Politik, Stadtgesellschaft 
und Verwaltung. 
Ergänzend zu dieser Praxis wird vorgeschlagen, jeweils zum Jahresabschluss die Gesamtdaten des 
abgelaufenen Jahres durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung fachlich zu interpretieren und dar-
aus Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen in Bezug auf die Systematische Öffentlichkeitsbe-
teiligung in Köln und die Arbeit des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung zu ziehen und den Ausschuss 
für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden jährlich darüber zu informieren. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Termin zur Vorstellung der Thematik im Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be-
schwerden in der Sitzung am 31. Januar 2022 wurde bereits im Oktober 2021 vereinbart. Die Politik 
hat sich dazu eine Beschlussvorlage gewünscht. Aufgrund der internen Abstimmungserfordernisse 
hat sich die Bereitstellung der Beschlussvorlage zeitlich leider verzögert. 
 
Anlagen:  
1: Beschlussvorlage 1056/2020 (ohne Anlagen) 
2: Präsentation Überblick Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1: Beschlussvorlage 1056/2020

25718 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/OB-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1056/2020 
Freigabedatum 
12.05.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 18. Juni 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln (Anlage 1). 
 
2. Der Rat beschließt die verbindliche Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
 ab sofort für das bisherige Pilotgremium, den Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG), 
 ab 2021 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, bei denen der Ver-
kehrsausschuss das Entscheidungsgremium ist, 
 ab 2022 für alle Vorlagen des Dezernates III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobilitäts-
thema als Beschlussgegenstand aufweisen.  
 
3. Der Rat beschließt, das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung für die Umsetzung der Leitlinien für 
Öffentlichkeitsbeteiligung dauerhaft einzurichten und erkennt den durch den Haushaltplan finan-
zierten Gesamtbedarf in Höhe von 3.958 Tsd. € für die Jahre 2020 bis 2024 an (siehe Kosten-
übersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a). Es ist ein kooperatives Büro der 
Verwaltung zusammen mit einer stadtgesellschaftlichen Trägerin beziehungsweise einem stadt-
gesellschaftlichen Träger, die beziehungsweise der in einem Auswahlverfahren bestimmt wird. 
  
4. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin durch 
einen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wird. Dieser ist ein trialogisches Gremium aus 
Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung. 
 
 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /  
Internationales 
08.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020 
Rat 18.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Anlage 2a € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen    s. Anl. 2a € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Anl. 2a € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Den folgenden Bezirksvertretungen werden inhaltsgleiche Vorlagen mit folgendem Beschlusstext vor-
gelegt (BV 8 Kalk: 28.05.2020; BV 5 Nippes: 04.06.2020; BV 3 Lindenthal: 08.06.2020): 
 Die Bezirksvertretung Nippes beschließt als bisheriges Pilotgremium, die Leitlinien für die Öf-
fentlichkeitsbeteiligung ab sofort umzusetzen. (Vorlagennummer 1095/2020) 
 Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2021 
umzusetzen. (Vorlagennummer 1099/2020) 
 Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung ab 
2021 umzusetzen. (Vorlagennummer 1100/2020) 
Mit gesonderter Mitteilungsvorlage (Vorlagennummer 1102/2020) werden parallel informiert: 
 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler):       04.06.2020 
 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen):      15.06.2020 
 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld):       15.06.2020 
 Bezirksvertretung 9 (Mülheim):       15.06.2020 
 Bezirksvertretung 7 (Porz):        16.06.2020

3 
 Integrationsrat:         26.05.2020 
 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender:   16.06.2020  
 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (vorab Mitteilung per Mail): 03.12.2020 
 
Zur Stärkung der Beteiligungskultur in Köln hat der Rat im Jahr 2015 (Vorlagennummer 1157/2015) 
einen Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen. Die repräsentativ demokra-
tischen Entscheidungsprozesse der Stadt Köln sollen durch Angebote zur bürgerschaftlichen Beteili-
gung noch besser unterstützt werden. In einem breit und tiefgreifend angelegten, trialogischen Pro-
zess durch Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung wurden Leitlinien dazu entwickelt.  
Der inhaltliche Kern dieser Leitlinien ist (Anlagen 1 und 3): 
 Alle grundsätzlich in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung werden um eine 
begründete Empfehlung oder Ablehnung zur Beteiligung und gegebenenfalls auch zur Gestal-
tung der Beteiligung ergänzt (Anlage 4). 
 Bürgerinnen und Bürger können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung eine Öffentlich-
keitsbeteiligung anregen und dies soll, soweit formal möglich und ausreichend Spielraum und 
Zeit bestehen, auch geschehen.  
Dies ist beispielsweise für sämtliche Beschlussvorlagen, zu denen der Ausschuss für Umwelt 
und Grün (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 4.2) sowie die Bezirksver-
tretung Nippes (grundsätzlich Themen unter dem Tagesordnungspunkt 9.1) das Entschei-
dungsrecht besitzen, möglich. 
 Das jeweils zuständige Gremium der Stadt entscheidet über das „Ob“ und gegebenenfalls 
auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung, soweit die Verfahren nicht anderweitig 
geregelt sind. 
 Die Ergebnisse von Beteiligungsprozessen werden dokumentiert und von den verantwortli-
chen Gremien als eine der Entscheidungsgrundlagen genutzt.  
 
Akteursbezogen ist dabei ein wichtiges Leitziel, einen chancengerechten Zugang zu Beteiligung zu 
schaffen und sogenannte “Stille Zielgruppen“, die sich erfahrungsgemäß nicht an städtischen Planun-
gen und Entscheidungen beteiligen, jeweils zielgruppengerecht anzusprechen.

4 
I Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
2018 haben der Rat und die Bezirksvertretung Nippes eine Pilotphase Systematische Öffentlichkeits-
beteiligung beschlossen (Vorlagennummer 2306/2018). Seit Anfang 2019 wurde die Umsetzung der 
Leitlinien für alle grundsätzlich in Frage kommenden Vorlagen der Verwaltung in zwei Gremien getes-
tet: 
 dem Ausschuss für Umwelt und Grün (AUG) und 
 der Bezirksvertretung Nippes. 
Zusätzlich wurden die Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung - als wesentlicher Teil der 
Leitlinien - von verschiedenen Bereichen der Verwaltung für einzelne Beteiligungsverfahren testend 
angewendet (siehe Übersicht: www.mitwirkungsportal-koeln.de). 
Alle Beteiligungsverfahren der Pilotphase wurden vom Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend 
reflektiert und vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer systema-
tisch evaluiert (Anlage 5). 
Das Ergebnis der Pilotphase ist insgesamt positiv. Das FÖV Speyer kommt zu folgender abschlie-
ßenden Gesamtbewertung: 
„Die Evaluationsergebnisse und deren Reflexion bestätigen, dass sich die Leitlinien und die darin 
gesetzten Qualitätsstandards, Strukturvorstellungen und Prozesse grundsätzlich bewähren. Auch 
die Verfahren zur Anregung, Entscheidung und Planung von Beteiligungsverfahren funktionieren: 
Sie sind systematisch, transparent und mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.“ (FÖV, Ma-
nagement Summary, S. 12, Ziffer 3 Abschließende Gesamtbewertung, Abs. 1). 
Als wesentliche Lernpunkte der Pilotphase werden die projektbezogene sowie die projektübergreifen-
de Information und Kommunikation deutlich ausgebaut. Dies ist wichtig, um das Aktivierungspotenzial 
für Beteiligungsverfahren zu erhöhen. Auch der Zugang zu sogenannten „Stillen Zielgruppen“ steht 
noch am Anfang. 
Im Ergebnis hat der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.03.2020 mit nur einer Enthaltung die - 
dieser Beschlussvorlage zu Grunde liegenden - Eckpunkte für die Fortentwicklung und den Ausbau 
der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln sowie die daran anknüpfenden Umsetzungs-
schritte empfohlen. Die Eckpunkte lauten: 
 Die Leitlinien, Entscheidungs- und Planungsverfahren sowie die entwickelten Beteiligungsfor-
mate haben sich in der vom Rat 2018 beschlossenen Pilotphase Systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung grundsätzlich bewährt und sollen schrittweise dauerhaft in allen Bereichen der 
Verwaltung umgesetzt werden. Dabei sollen sie jedoch weiterhin lernend reflektiert und fort-
entwickelt werden. 
 Die Ergebnisse und Bewertung der Pilotphase erlauben die Verstetigung der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung in den bisherigen Pilotbereichen und den Einstieg in einen Ausbau 
der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies entspricht einer in Stadtgesellschaft, Politik und Verwal-
tung weithin geteilten Erwartung.  
 Damit verbunden sollen sukzessive die vom Rat beschlossenen Qualitätsstandards zur Öffent-
lichkeitsbeteiligung auch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ange-
wendet werden. 
 Mit dem Ausbau der Öffentlichkeitsbeteiligung auf weitere Gremien und Handlungsfelder sol-
len auch weitere Beteiligungsformate entwickelt, getestet und als Transfergegenstände nach-
folgenden Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk 
gilt dabei dem chancengerechten Zugang zu Beteiligung.

5 
II Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Als zentrales Element der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bereits 2018 die Ziele und 
Qualitätsstandards (Kapitel II: Was sind unsere Ziele?) vom Rat der Stadt Köln (Vorlagennummer 
2306/2018) beschlossen.  
Nach dem erfolgreichen Verlauf der Pilotphase werden dem Rat nun die Leitlinien für Öffentlichkeits-
beteiligung umfassend und als dauerhafte Grundlage für die Beteiligung von Kölnerinnen und Kölnern 
an städtischen Planungen und Entscheidungen zur Beschlussfassung empfohlen (Anlage 1). 
 
III Verstetigung und Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Mit dem empfohlenen Beschluss der Leitlinien wird die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln verbindlich 
aufgestellt. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: 
 Die Leitlinien sowie die Beteiligungsverfahren und Beteiligungsmethoden sollen weiterhin ler-
nend reflektiert und gegebenenfalls fortentwickelt werden. 
 Die Geltung der Leitlinien und ihre Anwendung werden schrittweise ausgebaut. So können 
weitere Erfahrungen gesammelt und genutzt werden. Dies dient Qualität und Wirtschaftlichkeit 
gleichermaßen. 
Mit der Pilotphase wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch für die grundsätzlich in 
Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwaltung in der Bezirksvertretung Nippes und dem Aus-
schuss für Umwelt und Grün erfolgreich erprobt. 
Die Verwaltung schlägt vor, in beiden Bereichen die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung nahtlos 
fortzusetzen und auf Basis der jeweils gültigen Leitlinien und Beschlüsse als Standard und Routine 
fest zu institutionalisieren.  
Zusätzlich wird für den nächsten Schritt die Ausweitung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung 
auf zwei weitere Bezirksvertretungen empfohlen: 
 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Beide Bezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Lage und ihrer sozio-ökonomischen Rahmenbe-
dingungen vom Bezirk Nippes und sind daher für den Ausbau von Öffentlichkeitsbeteiligung und die 
dadurch generierten Erfahrungen gut geeignet. 
Die Umsetzung ist mit der Konstituierung der Bezirksvertretungen nach der Kommunalwahl voraus-
sichtlich ab Anfang 2021 möglich. 
Das Handlungsfeld Mobilität ist von großer Bedeutung für die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit 
von Köln. Es erfährt auch unter den Gesichtspunkten Wirtschaft, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und 
Umwelt große Beachtung und erweckt starkes Interesse für Öffentlichkeitsbeteiligung. Daher emp-
fiehlt die Verwaltung mit Unterstützung des Beirates, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung auf 
das Handlungsfeld Mobilität auszuweiten.  
Für die Praxis bedeutet dies vor allem: 
 Die grundsätzlich für eine Beteiligung in Frage kommenden Beschlussvorlagen der Verwal-
tung werden standardisiert und um eine kurze Empfehlung ergänzt, ob eine Öffentlichkeitsbe-
teiligung durchgeführt werden sollte (Anlage 4). 
 Grundlegend haben Kölnerinnen und Kölner die Möglichkeit, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu 
den Beschlussvorlagen vorzuschlagen. In diesem Fall wird das beschlussfassende Gremium 
darüber informiert (Anlage 3). 
 Wenn eine Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gremium beschlossen ist, erstellt die Fachverwal-
tung ein Beteiligungskonzept, in dem die Gestaltungsspielräume, die vorrangigen Zielgruppen 
und das geplante Vorgehen (Formate, Methoden) skizziert sind. Auch dieses wird vom be-
schlussfassenden Gremium entschieden. 
 Die Fachverwaltung setzt das Beteiligungsverfahren um und bringt die Ergebnisse in den ab-
schließenden Beschlussvorschlag ein.

6 
Ein Ausbau Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezernat III Mobilität und Liegenschaften 
knüpft an eine Reihe vom Dezernat ohnehin geplanter Schritte an. Beispiele sind: 
 ExWoSt-Modellvorhaben „aktive Mobilität in städtischen Quartieren“ (Vorlagennummer 
0251/2020) 
 Sustainable Urban Mobility Plan (inklusive auch repräsentativer Bürgerbefragung) 
 Neugestaltung der Anliegerinformation in Verbindung mit der Erhebung von Straßenausbau-
beiträgen 
In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2021 alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegen-
schaften, bei denen der Verkehrsausschuss das Entscheidungsorgan ist, in das Verfahren der Sys-
tematischen Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Dies umfasst die Geschäftsbereiche folgender 
Fachämter: 
 Bauverwaltungsamt 
 Amt für Verkehrsmanagement 
 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. 
Es werden dabei alle Entscheidungsgegenstände in das neue Verfahren eingespeist. Dies bedeutet, 
dass auch bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren Beteiligungskonzepte unter Anwendung 
der Qualitätsstandards, die ohnehin schon vielfach eingehalten werden, erstellt und durch den Ver-
kehrsausschuss entschieden werden.  
Grundsätzlich sollen auf alle Vorlagen des Dezernats III Mobilität und Liegenschaften, die ein Mobili-
tätsthema als Beschlussgegenstand aufweisen, die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung angewen-
det werden. Nach jetzigem Stand soll diese zweite Stufe 2022 beginnen. Dies hängt jedoch maßgeb-
lich von den Erfahrungswerten – auch in Bezug auf den Ressourcen- und Organisationsaufwand - 
aus der ersten Stufe ab. 
Nach der Beauftragung durch den Rat benötigt das Dezernat III Mobilität und Liegenschaften eine -
durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützte - Vorbereitungszeit, um insbesondere durch 
eine vorherige Qualifizierung der Mitarbeitenden die Leitlinien in der notwendigen Qualität verlässlich 
umsetzen zu können. Der Umsetzungsstart ist daher für den 01.01.2021 vorgesehen. 
Die Leitlinien finden nur für neue Beschlussvorlagen ab dem Starttermin verbindliche Anwendung. 
Bestandteil des Ratsbeschlusses zur Pilotphase war, dass zusätzlich zu den Pilotgremien in folgen-
den Bereichen/Handlungsfeldern jeweils mindestens ein Beteiligungsverfahren gemäß der beschlos-
senen Qualitätsstandards durchgeführt wird: Sport, Kultur, Stadtplanung, Verkehr. Dies diente neben 
einer weiteren Erfahrungsbasis auch der schrittweisen Heranführung breiter Teile der Verwaltung an 
die Leitziele für Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Die Verwaltung bietet an, diesen Ansatz fortzuführen und um die Felder Umwelt/Klima und Jugend zu 
erweitern, so dass die Bereiche  
• Jugend, 
• Sport, 
• Kultur, 
• Stadtplanung, 
• Umwelt und Klimaschutz 
nach Möglichkeit bis Ende 2022 jeweils mindestens zwei qualifizierte Beteiligungsverfahren nach den 
Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. 
Grundsätzlich werden alle durch Beschluss dieser Vorlage ausgerichteten Beteiligungsverfahren bis 
Ende 2022 - wie bereits in der Pilotphase – vollständig im Themen- und Dialogportal transparent ge-
macht, systematisch evaluiert und zusätzlich Teil des Berichtswesens gegenüber dem Beirat Öffent-
lichkeitsbeteiligung.

7 
Aus heutiger Sicht ist ein weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit einem weiteren deutlichen 
Ausbau erforderlich, bevor dann die flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbe-
teiligung in Köln hergestellt werden kann: 
 
Grafik: Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
 Legende: AUG = Ausschuss für Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung 
 
Der Ausbau der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2023 erfordert weitere Beschlüsse des 
Rates und betroffener Bezirksvertretungen. Die Beschlüsse definieren weitere Handlungsfelder 
und/oder Gremien, die in die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung integriert werden sollen - inklu-
sive der jeweils notwendigen Umsetzungsbedingungen. 
 
 
IV Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein Erfolgsfaktor, damit die Ziele und Standards der Öffent-
lichkeitsbeteiligung umgesetzt und weiterentwickelt werden und der Ausbau gelingt.  
Dafür muss es dauerhaft folgende Funktionen und Aufgaben erfüllen (Anlage 2): 
1. Qualitätssicherung und Fortentwicklung der Ziele, Standards und Verfahren 
2. Projektübergreifende Information und Kommunikation 
3. Service: Beratung und Unterstützung  
4. Projektleitung im Einzelfall für Verfahren mit besonderer bereichsübergreifender Bedeutung 
und/oder zur Entwicklung innovativer Verfahren und Formate 
5. Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur 
Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen (Förde-
rung Beteiligungskultur, Schwerpunkt politische Partizipation) 
Im Hinblick auf die Organisationskultur ist ein durchgängig kooperatives Verständnis der Aufgaben-
wahrnehmung durch das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung nach innen und außen von höchster Be-
deutung. Dazu gehört auch, sich in besonderer Weise zu Transparenz und breiter Information, Kom-
munikation und Beteiligung auf Augenhöhe zu verpflichten.  
Strukturell soll das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als kooperatives Büro aufgestellt werden. Es 
besteht aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil. 
Der städtische Teil ist im Referat für Strategische Steuerung angesiedelt, das unmittelbar der Ober-
bürgermeisterin unterstellt ist. Er ist für die Umsetzung des Ratsbeschlusses insgesamt verantwortlich 
und gegenüber den städtischen Gremien und der Oberbürgermeisterin berichtspflichtig und wei-
sungsgebunden. Zu den städtischen Aufgaben gehören auch die Geschäftsführung sowie die Be-
richtspflicht gegenüber dem Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung. Zur dauerhaften Einrichtung des städti-
schen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung sind die in Anlage 2 dargestellten Voraussetzun-
gen im Stellenplan zu schaffen. 
Der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung wird über ein städtisches För-

8 
derprojekt finanziert. Schwerpunkt der Förderung soll die oben unter Ziffer 5 beschriebene projektun-
abhängige beziehungsweise projektübergreifende Förderung der Beteiligungskultur in Köln mit dem 
Schwerpunkt „Politische Partizipation“ sein. Zudem soll der stadtgesellschaftliche Teil des Büros für 
Öffentlichkeitsbeteiligung systematisch in die konzeptionelle Ausrichtung neuer Beteiligungsverfahren 
einbezogen werden – insbesondere, wenn es um die Entwicklung innovativer, barrierearmer Formate 
und um die Ansprache und Aktivierung sogenannter „Stiller Zielgruppen“ in der Stadtgesellschaft 
geht. Insgesamt ist für das Förderprogramm ein Budget in Höhe von 60.000 €/Jahr netto geplant. Die 
Fördermittelempfängerin beziehungsweise der Fördermittelempfänger sollte bereits in der Stadtge-
sellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein. Die konstruktiv-
zielführende Zusammenarbeit beider Teile des kooperativen Büros soll durch eine Kooperationsver-
einbarung verlässlich ausgerichtet werden. 
Ergänzend wird das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens bis zu einer flächendeckenden 
Routine mit Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung externe Expertise und Beratung benötigen. 
Schwerpunkte sind zum einen die methodische sowie die stadtgesellschaftliche Entwicklung und Un-
terstützung konkreter Beteiligungsverfahren und -formate sowie zum anderen der Auf- und Ausbau 
der grundständigen und der projektbezogenen Kommunikation. Es ist notwendig und zielführend, 
diese beiden Schwerpunkte externer Unterstützung über Dienstleistungsverträge (Rahmenverträge) 
ergebnisorientiert und kosteneffizient zu steuern. Mittelfristig soll die Verwaltung flächendeckend über 
hinreichend Methodenkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Umsetzung der Qualitätsstan-
dards grundsätzlich ohne externe Dienstleistungen zu gewährleisten. 
Grundsätzlich kann eine Organisation aus der Stadtgesellschaft sowohl Fördermittelempfängerin als 
auch Dienstleisterin im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung sein. 
 
 
V Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung 
Neben dem Büro ist der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiterer Erfolgsfaktor für die Förderung 
der Beteiligungskultur und die lernende Umsetzung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbe-
teiligung. 
Gemäß Ziffer 7 der Leitlinien (Anlage 1) ist der wesentliche Zweck des Beirats die beratende Beglei-
tung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung, um so zu einer 
qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beizutragen. 
Die begleitende Auseinandersetzung und Beratung richtet sich im Kern auf 
 Beteiligungskonzepte und -verfahren, auf die die Leitlinien gemäß Ratsbeschluss bereits An-
wendung finden sollen, 
 Evaluationsergebnisse (Monitoring) zu den Beteiligungsverfahren und den damit zusammen-
hängenden Prozessen und Strukturen, 
 gegebenenfalls entstehenden Verbesserungs- beziehungsweise Fortschreibungsbedarf der 
Leitlinien. 
Außerdem reflektiert der Beirat begleitend das Förderprojekt „Politische Partizipation“ und gibt hierzu 
gegebenenfalls Empfehlungen. 
Die trialogische Zusammensetzung des Beirates durch Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesell-
schaft, Politik und Verwaltung soll fortgesetzt werden. Jede der drei Perspektiven soll künftig durch 8 
Personen im Beirat vertreten sein. Der Rat entsendet wie bisher aus seiner Mitte 5 Vertreterinnen und 
Vertreter. Die drei weiteren Plätze werden für Vertreterinnen und Vertreter aus den Stadtbezirken zur 
Verfügung gestellt und anschließend von den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern 
bestimmt. Der derzeitige Beirat setzt seine Arbeit bis zur Neukonstituierung nach der Kommunalwahl 
fort. Es wird eine Geschäftsordnung erarbeitet, die die künftige Arbeitsweise des Gremiums sowie 
das Besetzungsverfahren für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Stadtgesellschaft neu regelt. 
Durch ein verändertes Besetzungsverfahren soll die demografische Vielfalt Kölns im Beirat noch bes-
ser vertreten sein. 
Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt den Beirat als Geschäftsstelle.

9 
VI Finanzierung 
 
Die zur Finanzierung der beschriebenen Maßnahmen benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe 
von insgesamt 3.957.985 € stehen für die Jahre 2020 und 2021 im Teilergebnisplan 0101 - Politische 
Gremien und Verwaltungsführung in den Teilplanzeilen 11 - Personalaufwendungen, 13 - Aufwen-
dungen für Sach - und Dienstleistungen und 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen in den Haus-
haltsjahren 2020 – 2021 bereit (Jahr 2020 = 899.400 €, Jahr 2021 = 1.152.293 €).  
Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 verbleiben im Vergleich zur aktuellen Mittelfristplanung in den 
Personalkosten Mehraufwände in Höhe von 146.400 Euro pro Jahr. 
Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann z u-
gewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel im Teilergebnisplan 0101 - Politische Gremien und 
Verwaltungsführung in der Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen vorsehen. 
 
Die Berechnung der Personalkostenveränderungen im Vergleich zu der Vorlage 2306/2018 (Pilotpha-
se mit begleitender Evaluation) sind in der Anlage 2 erläutert. 
Zur besseren Veranschaulichung der haushaltsmäßigen Auswirkungen im Detail wird auf die Kosten-
übersicht Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 2a verwiesen.  
 
Die Umsetzung der Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise wird durch das Re-
ferat für Strategische Steuerung (OB/2) berücksichtigt. Der Aufgabenschwerpunkt ist formal der „Si-
cherung bestehender Strukturen“ zuzurechnen. Wegen der Besonderheiten im Auftrag und in der 
Umsetzung wird festgestellt, dass die Fortsetzung und Ausweitung der Systematischen Öffentlic h-
keitsbeteiligung unverändert fortgeführt werden muss. Im Jahr 2020 wird aus den angemeldeten Mit-
teln ein Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise in Höhe insgesamt von 254.900 € geleistet.

10 
Anlagen 
Anlage 1:  Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2:  Organisation des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung  
Anlage 2a: Kostenübersicht Ausbau Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 3:  Systematik für Beteiligungsverfahren 
Anlage 4:  Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 5: Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer: Evaluation 
„Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln“, Management Summary. Stand 
28.02.2020

Anlage 2: Präsentation Überblick Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

7752 Zeichen

Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
Ansatz, Stand, Ausblick
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 1

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 2
Sinn und Nutzen von Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadt im Dialog gestalten
Hierarchisch-zentralistische Planung und Steuerung funktioniert immer weniger
Bürger*innenbeteiligung unterstützt die kommunalen Planungs- und 
Entscheidungsprozesse 
Wissen Bürger*innen als Expert*innen einbeziehen
Legitimation Akzeptanz durch Mitwirkung
Effizienz Vermeidung von Verzögerungen in Projekt-Schlussphase
Bürger*innenbeteiligung bekämpft Politikverdrossenheit und Populismus
Akteur*innen Bürger*innen erleben sich als Subjekte und nicht als Objekte
Kultur Bürger*innen erleben Komplexität und Konflikthaftigkeit von Themen 
und „erlernen“ Wege für konstruktiven Austausch und Kompromisse

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 3
Politik
Stadtgesellschaft
Verwaltung
Kölner*innen können zu allen Beschlussvorlagen der Verwaltung 
eine Öffentlichkeitsbeteiligung anregen
• keine Beschränkung auf bestimmte Handlungsfelder oder 
ausgewählte Projekte
• begründete Abwägung des repräsentativen Gremiums zu 
jedem Beschluss
Verwaltung gibt Einschätzung zu Öffentlichkeitsbeteiligung bei 
allen infrage kommenden Beschlussvorlagen (= Standard)
• mit einer Kurz-Begründung und Erst-Einschätzung zur Art 
einer Beteiligung
• Später: Skizzierung in detailliertem Beteiligungskonzept
Die sachlich verantwortlichen Gremien entscheiden sowohl über 
das „Ob“ als auch über das „Wie“ einer Öffentlichkeitsbeteiligung
• uneingeschränkte Verantwortlichkeit bleibt erhalten
• Stärkung repräsentativer Entscheidungsprozesse durch 
freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung
Leitziele der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung
Ratsbeschluss 2019

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 4
Leitziele der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung
Politik
Stadtgesellschaft
Verwaltung
Gemeinsamer Anspruch: 
Die Perspektiven und Bedürfnisse aller 
vorrangig von einer Angelegenheit betroffenen 
Zielgruppen einbeziehen
• auch wenn diese Gruppen ansonsten eher 
schwer zu erreichen und passiv sind
• Notwendig: Innovative Formate der 
Information, Ansprache, Aktivierung und 
Einbeziehung
Die Einführung der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt schrittweise 
in einem mehrjährigen Prozess.

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 5
Schrittweiser Ausbau
Aktueller Stand
Gremien der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausschuss Klima, 
Umwelt und Grün
Bezirksvertretung 
Lindenthal
Bezirksvertretung 
Kalk
Handlungsfeld Mobilität
Stufe 1: Vorlagen von Dez. III im 
Verkehrsausschuss
Stufe 2 ab 9/2022: Ausweitung auf alle 
mobilitätsbezogenen Vorlagen aus Dez. III
Mindestens jeweils ein 
Beteiligungsverfahren pro Bereich
Sport
Stadtplanung
Kultur
Jugend
Umwelt/ Klima
Bezirksvertretung 
Nippes

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 6
Weiterer Ausbau ab 2023
Weiterer Schritt Anfang 2023 bis Mitte 2025 mit weiteren deutlichen Ausbau erforderlich, 
bevor flächendeckende Umsetzung Systematischer Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
hergestellt werden kann:
Anfang 2023 bis Mitte 2025
Weiterer deutlicher Ausbau der Systematischen
Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln
Mitte 2020 bis Ende 2022
Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich für AKUG + BV Nippes 
und ab 2021 für BV Kalk und Lindenthal sowie den Bereich Mobilität
2 31
Ab Mitte 2025
Flächendeckende Umsetzung der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln
Legende: AKUG = Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün / BV = Bezirksvertretung

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 7
Sie, die gewählten Politiker*innen, haben es in 
der Hand!
Als teilnehmende*r 
Beobachter*in 
verfolgen Sie den 
Beteiligungsprozess.
Der Prozess:
Sie als Beobachter*in
Sie nutzen die im 
Beteiligungsprozess 
gewonnenen 
Erkenntnisse für eine 
abgewogene 
Entscheidung.
Das Ergebnis:
Sie als Nutzer*in
Sie wägen 
kriteriengestützt die Vor-
und Nachteile einer 
Beteiligung ab und 
entscheiden über das 
„Ob“ und „Wie“ der 
Beteiligung. 
Sie beauftragen den 
Beteiligungsprozess.
Der Start:
Sie als Auftragsgeber*in

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 8
Ihre Entscheidungsgrundlage
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Alle Beschlussvorlagen der Verwaltung 
- für alle Gremien, die bereits in der 
Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sind –
erhalten eine Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung.
So wird routinemäßig vor jeder Entscheidung 
über eine Öffentlichkeitsbeteiligung 
entschieden.

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Unser Erfolgsfaktor
Konzeption und Umsetzung passgenauer Beteiligungsformate
Viele Möglichkeiten, z.B. ...
Folie 9

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 10
Passgenaue 
Beteiligung
Jedes Vorhaben wird 
individuell geplant!
Phase im 
Beteiligungsprozess
•Ideensammlung
•Rückmeldung/ Feedback
•Ergebnispräsentation
Beteiligungsziel
•Kooperation
•Unterstützung 
•Akzeptanz 
•Verständnis
Beteiligungsstufe
•Mitgestaltung/ 
Mitverantwortung 
•Anhörung/ Beratung
•Information
Zielgruppe
•Ausführliche 
Zielgruppenanalyse 
•Formate Mix
Vorhaben

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 11
Unser Erfolgsfaktor
Systematische Verzahnung von 3 Ebenen

Praxisbeispiel: Ein neuer Park für Porz Mitte
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 12

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 13
Ein neuer Park in Porz Mitte
Phase 1: Ideensammlung zu den Nutzungsmöglichkeiten
und Erwartungen Porz
Verschiedene Formate der 
Öffentlichkeitsbeteiligung
• Aufsuchende Beteiligung mit 
Vertretern*innen des 
Fachamtes
• Postwurfsendungen
• Online-Dialog
• Expertengespräche 
• Jugendbeteiligung
• Briefkasten vor Ort
Weit gefächerte 
Kommunikation
• Info-Banner vor Ort
• Beteiligungsportal
• diverse Social-Media-Kanäle 
• Pressekonferenz und 
Pressemitteilungen 
• Newsletter
• Wochenblatteinlage

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 14
Erste Phase
Eingänge, Teilnahmen und Kanäle 1

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 15
Das Beteiligungsportal
www.meinungfuer.koeln
• zentraler Einstieg zur 
Beteiligung in Köln 
• Abbildung von Vorhaben und 
Projekten 
• Durchführung von Online-
Dialogen
• Veranstaltungen und 
Meldungen rund um das 
Thema Beteiligung
• Transparente Darstellung von 
Controlling-Daten

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 16
Das Beteiligungsportal – Startseite
Projekte
Das Beteiligungsportal MeinungfuerKoeln – seit 2019 die 
zentrale digitale Plattform für Öffentlichkeitsbeteiligung in 
Köln
Die drei wichtigsten Bausteine auf einen Blick auf der Startseite:
• Projekte
• Veranstaltungen
• Meldungen
Die aktuellsten Vorhaben, zu denen Bürger*innen ihre Ideen und 
Vorschläge einbringen können beziehungsweise konnten, in der 
Projektübersicht
• Zusätzlicher Zugang zur Einzeldarstellung und zum Projektearchiv:

Folie 17
Das Beteiligungsportal – Startseite
Zahlen, Daten und Fakten
https://www.meinungfuer.koeln/zahlen -

Folie 18
Zahlen, Daten und Fakten
• seit November 2021
• monatliche 
Aktualisierung der 
Daten
Kategorien

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Folie 19
Städtischer Teil:
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
der Stadt Köln
Stadtgesellschaftlicher Teil:
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
der Kölner Freiwilligen Agentur e. V.
Externe Beratung
methodisch: Zebralog
Kommunikation: alle freiheit
Umsetzung und Weiterentwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung
Frau Fedke Herr Gruss
Frau Firmenich
Frau Pitko
 Frau Vits
der Stadt Köln
Folie 20
Frau Stehr

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 21
Ihre Fragen und Ihre Meinung!

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Folie 22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0210/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.01.2022
Erstellt
17.01.2022 17:32