V/0728/2023
Fuß- / und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen der Kanalstraße und dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord - Grundsatzbeschluss
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Anlage 3
2041 Zeichen
Fh FhFh P PPP P P P P P P P P H A H H GGGGGGGGGG 12 a129999 151515151313131311111111 6 4 a4 16 22 a 42 1816 20 5 3 25 3133 2210 85898787 a81 1029395IIIII IV III I I I III V IIII I I I III I V V IIII II I I IIIIII IV IV III I IV IVIVIV I IV I III IVIVIVIVIVIVIV SFFF S FS F SS IVVI IIII I IIII IV Hamm (Westf) - Emden Rbf Flur 1213535 10 a10 8 a86 a 2119 7 IIIIIIIII IV II II SSKES SS F F F II I I I IV VIV III II III IIIIII IIIIII IIII IV IVVII III Abwasser Abwasser Abwasser Abwasser Rampe Rampe RampeRampeRampe Rampe RampeRampe Rampe Rampe Hamm (Westf) - Emden RbfHamm (Westf) - Emden Rbf Münstersche AaMünstersche Aa )+IU|IIHQWOLFKH9HUZDOWXQJ 24244141 21 a 258 3038 36 14 9 12 10 a 8 66 a 181814 1919 19 40 3 34 20 2523212927 810 2222 7983 97 41 a 40 9991 a91 101 Staatliches Umweltamt I I III I II IIIIV IV IV IVVV IV V IV IVIII I II III I IIII IV IIIIII III I I VI .DQDOVWUDH .DQDOVWUDH Im Hagenfeld -RVHSK.|QLJ6WUDH-RVHSK.|QLJ6WUDH NevinghoffNevinghoff $OEUHFKW7KDHU6WUDH$OEUHFKW7KDHU6WUDH Nevinghoff 125 128 31 58 59 98 100 113 205192193 207 208 162 163190 152 233 249 251 174 213 212 173 211 475476 61 97 95 858889 101 109 98 141 143 127 215 214213 142 242243 32 31 3537 5556 61 65 43 80 88 90 91 95 7071 7273 124 44 465253 15 54 134 137 139 178 180181 96 140 117 123 165167 158159160 161 175 176 474 183 187 188 118 174 184 182 232 228 229 248 250 224 225 226 222223 485 486 487 491492 163 103106 144 152153154 478 244245 36 44 45 54 28 13 17 4750 155156162 110 111 221 56 2938 27 Notwendige Umleitung bei1HXEDXGHU$D%UFNHLQder BestandslageDB -RVHSK.|QLJ6WUDH $OEUHFKW7KDHU6WUDH Wegeverbindung wirdbei Trassenumlegungaufrecht erhalten Start/Ziel:.DQDOVWUDH*OHLVWUDVVHStart/Ziel:Haltepunkt Zentrum Nord =XNQIWLJHWegeverbindung nachTrassenumlegung Plot 25.04.2024 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetAnlage-Nr.:( ) Verkehrstechnischer Entwurf 3 3-3April 2024MümkenApril 2024MümkenGleistrasseMögliche Umleitungen während der BaumaßnahmeKanalstraße/Haltepunkt Zentrum NordPlot 16.04.2024
Anlage 1
1222 Zeichen
Fh PPP P P P P P H A H H GGGGG 22 a 1816 20 5 3 25 3133 22 I V I I I III I V V I IV IV IVIVIV I IVIII IVIVIVIVIVIVIV S I Flur 1213535 II KE F F F I I VIV III II III IIIIII IIIIII III IV IVVII III Abwasser Abwasser Abwasser Rampe Rampe RampeRampeRampe Rampe RampeRampe Rampe Rampe Hamm (Westf) - Emden Rbf Münstersche AaMünstersche Aa NevinghoffInstitutszentrumLandwirtschaftliches 24244141 3038 36 14 1919 19 40 34 20 2523212927 2222 41 a 40 Staatliches Umweltamt I I IV I VI I .DQDOVWUDH -RVHSK.|QLJ6WUDH NevinghoffNevinghoff $OEUHFKW7KDHU6WUDH Nevinghoff 125 207 233 61 97 91 103 109 98 141 143 127 215 214213 142 242243 32 31 34 3537 40 5556 61 65 43 80 88 90 91 95 7071 7273 124 44 465253 15 54 180181 96 117 165167 175 183 187 188 118 184 182 228 224 225 226 222223 54 28 13 17 4750 221 56 2938 27 Bereich der neuen/LQLHQIKUXQJ%UFNHQEDXZHUN% %UFNHQEDXZHUN&Wehranlage9HUVHW]XQJXQG5FNEDXGHV%UFNHQEDXZHUNV YRUK/LQLHQIKUXQJ DB %UFNHQEDXZHUN$ Plot 26.04.2024 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 11000April 2024RevermannApril 2024MümkenGleistrassePlanbereich der LinienführungKanalstraße/Haltepunkt Zentrum NordPlot 16.04.2024
Anlage 2
525 Zeichen
DB Kanalstraße Steinfurter Straße Hoher HeckenwegKönigsberger Straße Salzmannstraße Zum Rieselfeld Friesenring Niedersachsenring Orléans Ring Grevener Straße Veloroute 2Greven-Münster Veloroute 1Greven-Münster Plot 04/16/24 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 1- April 2024RevermannApril 2024MümkenGleistrasseÜbersichtsplan Legende:Fahrradnetz BasisrouteFahrradnetz HauptrouteFahrradnetz Veloroutegepl. Linienführungehemalige Gleistrasse Plot 16.04.2024
Anlage A
1832 Zeichen
Anlage A zur V/0728/2023 Kurzüberblick Ziel des Grundsatzbeschlusses ist es, den Fuß- und Radverkehr im nördlichen Stadtgebiet zu fördern. Durch die Umlegung der Linienführung auf die ehemaligen Gleistrasse zwischen dem Haltepunkt Zentrum Nord und der Kanalstraße entsteht eine attraktive und gradlinige Wegever- bindung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Förderung des Fuß,- und Radverkehrs“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll ab 2026 umgesetzt werden. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Umlegung der Linienführung auf die ehemalige Gleistrasse hat zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen. Die Kosten für die jeweils notwendigen Umbaumaßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorlagen mitgeteilt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beschlussvorlage
8141 Zeichen
V/0728/2023
V/0728/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fuß- / und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen der Kanalstraße und
dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord - Grundsatzbeschluss
Beratungsfolge
28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Umlegung der Linienführung der Geh - und Radwegeverbindung zwischen der Kanal-
straße und dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord von der Bestandslage auf die ehemalige
Gleistrasse wird auf Grundlage des Konzeptplans (Anlage 1) zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für die neu entstehende Wegeverbindung zwi-
schen der Kanalstraße und dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord aufzustellen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Umlegung der Linienführung auf die ehemalige Gleistrasse hat zum jetzigen Zeitpunkt keine fi-
nanziellen Auswirkungen.
Die Kosten für die jeweils notwendigen Umbaumaßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorla-
gen ermittelt und mitgeteilt.
Für die Maßnahme können Förderanträge mit der noch zu erstellenden Ausführungsplanung bei der
Bezirksregierung gestellt werden.
Ausgangslage
Das im Zuge der Geh - und Radwegeverbindung zwischen Kanalstraße und Haltepunkt Münster
Zentrum Nord vorhandenen Brückenbauwerk, inklusive Hochwasserwehr über die Aa, bildet als
Baustufe 5 den letzten Abschnitt der notwendigen Maßnahmen zum Hochwas serschutz der
Münsterschen Aa (vgl. V/0667/2015). Ein Rückbau ist unumgänglich, um den Hochwasserschutz der
Aa dauerhaft gewährleisten zu können. Die Maßnahme ist verbindlich in den kommunalen
Steckbriefen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementplanung des Landes NRW (basierend
auf der EG -Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
(EG-HWRM-RL)) aufgeführt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
14.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koops
Telefon: 492-6590
GKoops@stadt-muenster.de
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V/0728/2023
Abbildung 1: Brückenbauwerk inkl. Wehranlage nördlich der alten Glei strasse (Mai, 2019)
Zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung ist der Neubau der in Abbildung 1 darge-
stellten Brücke erforderlich. Es sollte dabei die daraus resultierende Chance genutzt werden, die Fuß-
und Radwegeverbindung zwischen der Kanalstraße und dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord von
der bestehenden Trasse auf die ehemalige Gleistrasse zu verlegen, um sie für den Fuß- und Radver-
kehr in attraktiver Breite ausbauen zu können.
Der gegenwärtige Verlauf, der teilweise den Charakter einer Allee aufweist, beinhaltet eine Fülle von
alten, erhaltenswürdigen Bäumen. Eine durchgehende Verbreiterung der unterdimensionierten Fuß-
und Radwegeverbindung ist hier zukünftig nicht möglich. Hinzu kommt eine mit dem zunehmenden
Alter der Bäume steigende Notwendigkeit von Pflegeeingriffen für die Verkehrssicherung. Im Ver-
gleich dazu hat sich entlang des Verlaufes der ehemaligen Gleistrasse im Laufe der letzten Jahrzehn-
te ein Baumbestand mit Waldeigenschaft entwickelt. Bei einer Verlegung der Fuß- und Radwegever-
bindung auf die ehemalige Gleistrasse ist eine Kompensation dieser (aus Sukzession entstandenen)
Waldfläche im Verhältnis 1:1 erforderlich. Für die Kompensation w erden standortgerechte, klimabe-
ständige Laubhölzer verwendet. Als Kompensationsfläche kann nach Umlegung des Fuß- und Rad-
wegs die alte, entsiegelte Wegeverbindung verwendet werden.
Abbildung 2: Links bestehende Wegebeziehun g und rechts Verlauf der ehemaligen Gleistrasse
(April, 2024)
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V/0728/2023
Die Wegeverbindung (Anlage 2) hat im Fahrradnetz 2.0 eine wichtige Funktion als Basisroute. Klein-
räumlich stellt sie zunächst den Anschluss zwischen Bahnhaltepunkt Zentrum Nord und Kanalstraße
her. Auch im weiteren Verlauf soll die Gleistrasse Nord zukünftig den Ansprüchen einer unterbre-
chungsarm geführten Querverbindung gerecht werden und somit die Erschließungsfunktion für den
Bahnhaltepunkt aus westlicher Richtung erfüllen (Gewerbegebiet Meßkamp, Hochschuleinrichtungen
und Forschungsinstituten im Bereich Corrensstraße/Von-Esmarch-Straße/Busso-Peus-Straße, etc.).
Es handelt sich bei der beabsichtigten Trassenverlegung also um einen Baustein, um perspektivisch
über die gesamte eh emalige Gleistrasse eine attraktive Fuß- und Radwegeverbindung zu realisieren
und so auch die Velorouten 1 und 2 miteinander zu verbinden.
Beschreibung der geplanten Baumaßnahme
Die ehemalige Gleistrasse befindet sich je nach Lage 10 – 30 m südlich der jetzigen Wegeverbin-
dung. Durch die Nutzung der Gleistrasse besteht die Möglichkeit, die bestehende Wegeverbindung
von im Bestand nur 2,0 m auf 4,0 m zu verbreitern. So kann zukünftig eine deutliche Steigerung der
Attraktivität und ein komfortables und ver kehrssicheres Befahren des gemeinsamen kombinierten
Geh- und Radwegs erreicht werden.
Auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen den Straßen Nevinghoff und Kanalstraße befinden sich
zwei weitere Brückenbauwerke östlich und westlich der Aa (siehe Anlage 1 Br ückenbauwerk -B/-C).
Zum einen muss der Max -Clemens-Kanal an der Kanalstraße, zum anderen eine Verbindung zwi-
schen zwei Regenwasserüberlaufbecken in Richtung Nevinghoff überquert werden. Hierbei handelt
es sich um zwei Brückenbauwerke (aus den Jahren 1983/ 1954), auf denen derzeit kein Verkehr ab-
gewickelt wird. Für eine erneute Nutzung dieser Brücken ist ein Ersatzneubau notwendig.
Unabhängig von diesem Grundsatzbeschluss ist das Brückenbauwerk -A (siehe Anlage 1) in der ge-
genwärtigen Fuß- und Radwegeverbindung sanierungsbedürftig. Die Verwaltung prüft derzeit, ob die-
ses Brückenbauwerk bei Verlagerung der Fuß- und Radwegeverbindung auf die ehemalige Gleistras-
se entfallen kann oder zur Erschließung angrenzender Grundstücke benötigt wird. Sofern es zur
Grundstückserschließung erhalten bleiben muss, wird auch hier eine umfassende Sanierung notwen-
dig – unabhängig von der Entscheidung über die Verlagerung der Fuß- und Radwegeverbindung. Das
Ergebnis dieser Prüfung wird der Politik im Rahmen der ausstehenden Beschlussvorlage zum Pla-
nungs- und Baubeschluss mitgeteilt.
Ausschreibung und Bau
Der Bau aller Brückenbauwerke ist aufgrund der besch riebenen Dringlichkeit des Brückenrückbaus
im Rahmen des Hochwasserschutzes für das Jahr 2026 vorgesehen.
Ein Planungs- und Baubeschluss, der die notwendigen Maßnahmen der mit dieser Vorlage festgeleg-
ten Linienführung darlegt, wird der Politik voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 zur Beschlussfas-
sung vorgelegt.
Bei einer Umsetzung der Baumaßnahmen auf der ehemaligen Gleistrasse bestünde die Möglichkeit
die aktuelle Wegeverbindung während der Bauzeit aufrecht zu erhalten. Bei einem Ersatzneubau der
Aa-Brücke in der Bestandslage ist dies nicht möglich und die Wegeverbindung kann für die Zeit der
Baumaßnahme von ca. zehn Monaten nicht aufrechterhalten werden. Radfahrende und Zu -Fuß-
Gehende würden dann vom Bahnhof Zentrum-Nord zur Kanalstraße/Gleistrasse über die Alberecht-
Thaer-Straße, Joseph -König-Straße, Nevinghoff und Kanalstraße umgeleitet werden
(siehe Anlage 3). Die entfernungsgleiche Umleitung beinhaltet mehr Querungen für den Radfahren-
den und Zu-Fuß-Gehenden. Infolgedessen würde die Attraktivität und die Verkehrssicherheit der We-
gebeziehung für die Zeit der Baumaßnahme deutlich beeinträchtigt werden.
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V/0728/2023
Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme ist ein l andschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich. Die Verwaltung hat be-
reits ein artenschutzrechtliches Gutachten beauftragt welches Bestandteil des Begleitplans ist.
Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die notwendigen Flächen für einen Ausbau der Gleistrasse wurden bereits im Jahr 2010 von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1: Planungsbereich mit Linienführung
Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 3: Mögliche Umleitungen während der Baumaßnahme
Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Kanalstraße
- Salzmannstraße
- Niedersachsenring
- Steinfurter Straße
- Grevener Straße
- Von-Esmarch-Straße
- Busso-Peus-Straße
- Joseph-König-Straße
- Zum Rieselfeld
- Corrensstraße
- Friesenring
- Orléans-Ring
- Im Hagenfeld
- Nevinghoff 125
- Meßkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0728/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 08.12.2023 14:56