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V/0728/2023

Fuß- / und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen der Kanalstraße und dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord - Grundsatzbeschluss

Vorlagen 25.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 28.05.2024, TOP 5.4

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3

2041 Zeichen

Fh
FhFh P
PPP
P
P
P
P
P
P
P
P
H A
H
H
GGGGGGGGGG
12 a129999
151515151313131311111111
6
4 a4
16 22 a
42 1816
20
5
3
25
3133
2210
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IV
III
I
I
I III
V
IIII
I I
I III
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IV
III
I IV IVIVIV
I IV
I III
IVIVIVIVIVIVIV
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S
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SS
IVVI
IIII
I IIII
IV
Hamm (Westf) - Emden Rbf
Flur 1213535
10 a10
8 a86 a
2119
7
IIIIIIIII
IV
II
II
SSKES
SS
F
F
F
II
I
I I
IV
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III
IIIIII
IIIIII
IIII
IV
IVVII
III
Abwasser
Abwasser
Abwasser
Abwasser
Rampe
Rampe
RampeRampeRampe
Rampe
RampeRampe
Rampe
Rampe
Hamm (Westf) - Emden RbfHamm (Westf) - Emden Rbf
Münstersche AaMünstersche Aa
)+IU|IIHQWOLFKH9HUZDOWXQJ
24244141
21 a
258
3038
36
14
9
12
10 a
8
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181814
1919
19
40
3
34
20
2523212927
810
2222
7983 97
41 a
40
9991 a91 101
Staatliches Umweltamt
I I
III I II
IIIIV
IV
IV
IVVV
IV
V
IV
IVIII
I
II III
I
IIII
IV
IIIIII
III
I
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VI
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.DQDOVWUD‰H
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-RVHSK.|QLJ6WUD‰H-RVHSK.|QLJ6WUD‰H
NevinghoffNevinghoff
$OEUHFKW7KDHU6WUD‰H$OEUHFKW7KDHU6WUD‰H
Nevinghoff
125
128
31
58
59
98
100
113
205192193
207
208 162
163190
152
233
249
251
174
213
212
173
211
475476
61
97
95
858889
101
109
98
141
143
127
215
214213
142
242243
32
31
3537
5556
61
65
43
80
88
90
91 95
7071
7273
124
44
465253
15
54
134
137 139 178
180181
96
140
117
123
165167
158159160
161
175
176
474
183
187
188
118
174
184
182
232
228
229
248
250
224
225
226
222223
485
486
487
491492
163
103106
144 152153154
478
244245
36
44 45
54
28
13
17
4750
155156162
110
111
221
56 2938
27
Notwendige Umleitung bei1HXEDXGHU$D%UFNHLQder BestandslageDB
-RVHSK.|QLJ6WUD‰H
$OEUHFKW7KDHU6WUD‰H
Wegeverbindung wirdbei Trassenumlegungaufrecht erhalten
Start/Ziel:.DQDOVWUD‰H*OHLVWUDVVHStart/Ziel:Haltepunkt Zentrum Nord
=XNQIWLJHWegeverbindung nachTrassenumlegung
Plot 25.04.2024
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetAnlage-Nr.:(   )
Verkehrstechnischer Entwurf
3   3-3April 2024MümkenApril 2024MümkenGleistrasseMögliche Umleitungen während der BaumaßnahmeKanalstraße/Haltepunkt Zentrum NordPlot 16.04.2024

Anlage 1

1222 Zeichen

Fh
PPP
P
P
P
P
P
H A
H
H
GGGGG
22 a
1816
20
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I
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I IVIII
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I Flur 1213535
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IV
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III
Abwasser
Abwasser
Abwasser
Rampe
Rampe
RampeRampeRampe
Rampe
RampeRampe
Rampe
Rampe
Hamm (Westf) - Emden Rbf
Münstersche AaMünstersche Aa
NevinghoffInstitutszentrumLandwirtschaftliches
24244141
3038
36
14
1919
19
40 34
20
2523212927
2222
41 a
40
Staatliches Umweltamt
I
I
IV
I VI
I
.DQDOVWUD‰H
-RVHSK.|QLJ6WUD‰H
NevinghoffNevinghoff
$OEUHFKW7KDHU6WUD‰H
Nevinghoff
125
207
233
61
97
91
103
109
98
141
143
127
215
214213
142
242243
32
31
34
3537
40
5556
61
65
43
80
88
90
91 95
7071
7273
124
44
465253
15
54
180181
96
117
165167
175
183
187
188
118
184
182
228
224
225
226
222223
54
28
13
17
4750
221
56 2938
27
Bereich der neuen/LQLHQIKUXQJ%UFNHQEDXZHUN%
%UFNHQEDXZHUN&Wehranlage9HUVHW]XQJXQG5FNEDXGHV%UFNHQEDXZHUNV
YRUK/LQLHQIKUXQJ
DB
%UFNHQEDXZHUN$
Plot 26.04.2024
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
11000April 2024RevermannApril 2024MümkenGleistrassePlanbereich der LinienführungKanalstraße/Haltepunkt Zentrum NordPlot 16.04.2024

Anlage 2

525 Zeichen

DB
Kanalstraße
Steinfurter Straße
Hoher HeckenwegKönigsberger Straße
Salzmannstraße
Zum Rieselfeld
Friesenring
Niedersachsenring
Orléans Ring
Grevener Straße
Veloroute 2Greven-Münster
Veloroute 1Greven-Münster
Plot 04/16/24
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
1- April 2024RevermannApril 2024MümkenGleistrasseÜbersichtsplan
Legende:Fahrradnetz BasisrouteFahrradnetz HauptrouteFahrradnetz Veloroutegepl. Linienführungehemalige Gleistrasse
Plot 16.04.2024

Anlage A

1832 Zeichen

Anlage A zur V/0728/2023 
Kurzüberblick 
Ziel des Grundsatzbeschlusses ist es, den Fuß- und Radverkehr im nördlichen Stadtgebiet zu 
fördern. Durch die Umlegung der Linienführung auf die ehemaligen Gleistrasse zwischen dem 
Haltepunkt Zentrum Nord und der Kanalstraße entsteht eine attraktive und gradlinige Wegever-
bindung.  
 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Förderung des Fuß,- und Radverkehrs“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll ab 2026 umgesetzt werden.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Die Umlegung der Linienführung auf die ehemalige Gleistrasse hat zum jetzigen Zeitpunkt keine 
finanziellen Auswirkungen. Die Kosten für die jeweils notwendigen Umbaumaßnahmen werden in 
gesonderten Beschlussvorlagen mitgeteilt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beschlussvorlage

8141 Zeichen

V/0728/2023 
V/0728/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fuß- / und Radwegeverbindung auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen der Kanalstraße und 
dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord - Grundsatzbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Umlegung der Linienführung der Geh - und Radwegeverbindung zwischen der Kanal-
straße und dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord von der Bestandslage auf die ehemalige 
Gleistrasse wird auf Grundlage des Konzeptplans (Anlage 1) zugestimmt. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für die neu entstehende Wegeverbindung zwi-
schen der Kanalstraße und dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord aufzustellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Umlegung der Linienführung auf die ehemalige Gleistrasse hat zum jetzigen Zeitpunkt keine fi-
nanziellen Auswirkungen.  
 
Die Kosten für die jeweils notwendigen Umbaumaßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorla-
gen ermittelt und mitgeteilt.  
 
Für die Maßnahme können Förderanträge mit der noch zu erstellenden Ausführungsplanung bei der 
Bezirksregierung gestellt werden. 
 
 
Ausgangslage 
Das im Zuge der Geh - und Radwegeverbindung zwischen Kanalstraße und Haltepunkt Münster 
Zentrum Nord vorhandenen Brückenbauwerk, inklusive Hochwasserwehr über die Aa, bildet als 
Baustufe 5 den letzten Abschnitt der notwendigen Maßnahmen zum Hochwas serschutz der 
Münsterschen Aa (vgl. V/0667/2015). Ein Rückbau ist unumgänglich, um den Hochwasserschutz der 
Aa dauerhaft gewährleisten zu können. Die Maßnahme ist verbindlich in den kommunalen 
Steckbriefen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementplanung des Landes NRW (basierend 
auf der EG -Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken  
(EG-HWRM-RL)) aufgeführt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
14.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0728/2023 
 
Abbildung 1: Brückenbauwerk inkl. Wehranlage  nördlich der alten Glei strasse (Mai, 2019) 
 
Zur Aufrechterhaltung der Fuß- und Radwegeverbindung ist der Neubau der in Abbildung 1 darge-
stellten Brücke erforderlich. Es sollte dabei die daraus resultierende Chance genutzt werden, die Fuß- 
und Radwegeverbindung zwischen der Kanalstraße und dem Haltepunkt Münster Zentrum Nord von 
der bestehenden Trasse auf die ehemalige Gleistrasse zu verlegen, um sie für den Fuß- und Radver-
kehr in attraktiver Breite ausbauen zu können.  
 
Der gegenwärtige Verlauf, der teilweise den Charakter einer Allee aufweist, beinhaltet eine Fülle von 
alten, erhaltenswürdigen Bäumen. Eine durchgehende Verbreiterung der unterdimensionierten Fuß- 
und Radwegeverbindung ist hier zukünftig nicht möglich. Hinzu kommt eine mit dem zunehmenden 
Alter der Bäume steigende Notwendigkeit von Pflegeeingriffen für die Verkehrssicherung. Im Ver-
gleich dazu hat sich entlang des Verlaufes der ehemaligen Gleistrasse im Laufe der letzten Jahrzehn-
te ein Baumbestand mit Waldeigenschaft entwickelt. Bei einer Verlegung der Fuß- und Radwegever-
bindung auf die ehemalige Gleistrasse ist eine Kompensation dieser (aus Sukzession entstandenen) 
Waldfläche im Verhältnis 1:1 erforderlich. Für die Kompensation w erden standortgerechte, klimabe-
ständige Laubhölzer verwendet. Als Kompensationsfläche kann nach Umlegung des Fuß- und Rad-
wegs die alte, entsiegelte Wegeverbindung verwendet werden. 
 
 
 
Abbildung 2: Links bestehende Wegebeziehun g und rechts Verlauf der ehemaligen Gleistrasse  
           (April, 2024)

- 3 - 
V/0728/2023 
Die Wegeverbindung (Anlage 2) hat im Fahrradnetz 2.0 eine wichtige Funktion als Basisroute.  Klein-
räumlich stellt sie zunächst den Anschluss zwischen Bahnhaltepunkt Zentrum Nord und Kanalstraße 
her. Auch im weiteren Verlauf soll die Gleistrasse Nord zukünftig den Ansprüchen einer unterbre-
chungsarm geführten Querverbindung gerecht werden und somit die Erschließungsfunktion für den 
Bahnhaltepunkt aus westlicher Richtung erfüllen (Gewerbegebiet Meßkamp, Hochschuleinrichtungen 
und Forschungsinstituten im Bereich Corrensstraße/Von-Esmarch-Straße/Busso-Peus-Straße, etc.). 
Es handelt sich bei der beabsichtigten Trassenverlegung also um einen Baustein, um perspektivisch 
über die gesamte eh emalige Gleistrasse eine attraktive Fuß- und Radwegeverbindung zu realisieren 
und so auch die Velorouten 1 und 2 miteinander zu verbinden.  
 
 
Beschreibung der geplanten Baumaßnahme  
Die ehemalige Gleistrasse befindet sich je nach Lage 10 – 30 m südlich der  jetzigen Wegeverbin-
dung. Durch die Nutzung der Gleistrasse besteht die Möglichkeit, die bestehende Wegeverbindung 
von im Bestand nur 2,0 m auf 4,0 m zu verbreitern. So kann zukünftig eine deutliche Steigerung der 
Attraktivität und ein komfortables und ver kehrssicheres Befahren des gemeinsamen kombinierten 
Geh- und Radwegs erreicht werden.  
 
Auf der ehemaligen Gleistrasse zwischen den Straßen Nevinghoff und Kanalstraße befinden sich 
zwei weitere Brückenbauwerke östlich und westlich der Aa (siehe Anlage 1 Br ückenbauwerk -B/-C). 
Zum einen muss der Max -Clemens-Kanal an der Kanalstraße, zum anderen eine Verbindung zwi-
schen zwei Regenwasserüberlaufbecken in Richtung Nevinghoff überquert werden. Hierbei handelt 
es sich um zwei Brückenbauwerke (aus den Jahren 1983/ 1954), auf denen derzeit kein Verkehr ab-
gewickelt wird. Für eine erneute Nutzung dieser Brücken ist ein Ersatzneubau notwendig.  
 
Unabhängig von diesem Grundsatzbeschluss ist das Brückenbauwerk -A (siehe Anlage 1) in der ge-
genwärtigen Fuß- und Radwegeverbindung sanierungsbedürftig. Die Verwaltung prüft derzeit, ob die-
ses Brückenbauwerk bei Verlagerung der Fuß- und Radwegeverbindung auf die ehemalige Gleistras-
se entfallen kann oder zur Erschließung angrenzender Grundstücke benötigt wird. Sofern es zur 
Grundstückserschließung erhalten bleiben muss, wird auch hier eine umfassende Sanierung notwen-
dig – unabhängig von der Entscheidung über die Verlagerung der Fuß- und Radwegeverbindung. Das 
Ergebnis dieser Prüfung wird der Politik im Rahmen der ausstehenden Beschlussvorlage zum Pla-
nungs- und Baubeschluss mitgeteilt. 
 
 
Ausschreibung und Bau 
Der Bau aller Brückenbauwerke ist aufgrund der besch riebenen Dringlichkeit des Brückenrückbaus 
im Rahmen des Hochwasserschutzes für das Jahr 2026 vorgesehen.  
Ein Planungs- und Baubeschluss, der die notwendigen Maßnahmen der mit dieser Vorlage festgeleg-
ten Linienführung darlegt, wird der Politik voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 zur Beschlussfas-
sung vorgelegt.  
 
Bei einer Umsetzung der Baumaßnahmen auf der ehemaligen Gleistrasse bestünde die Möglichkeit 
die aktuelle Wegeverbindung während der Bauzeit aufrecht zu erhalten. Bei einem Ersatzneubau der 
Aa-Brücke in der Bestandslage ist dies nicht möglich und die Wegeverbindung kann für die Zeit der 
Baumaßnahme von ca.  zehn Monaten nicht aufrechterhalten werden. Radfahrende und Zu -Fuß-
Gehende würden dann vom Bahnhof Zentrum-Nord zur Kanalstraße/Gleistrasse über die Alberecht-
Thaer-Straße, Joseph -König-Straße, Nevinghoff und Kanalstraße umgeleitet werden  
(siehe Anlage 3). Die entfernungsgleiche Umleitung beinhaltet mehr Querungen für den Radfahren-
den und Zu-Fuß-Gehenden. Infolgedessen würde die Attraktivität und die Verkehrssicherheit der We-
gebeziehung für die Zeit der Baumaßnahme deutlich beeinträchtigt werden.

- 4 - 
V/0728/2023 
Genehmigungen/Vereinbarungen 
Für die Maßnahme ist ein l andschaftspflegerischer Begleitplan erforderlich. Die Verwaltung hat be-
reits ein artenschutzrechtliches Gutachten beauftragt welches Bestandteil des Begleitplans ist.  
 
 
Liegenschaftliche Regelungen  
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.  
Die notwendigen Flächen für einen Ausbau der Gleistrasse wurden bereits im Jahr 2010 von der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben. 
 
 
 
In Vertretung  
 
 gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: Planungsbereich mit Linienführung 
Anlage 2: Übersichtsplan 
Anlage 3: Mögliche Umleitungen während der Baumaßnahme 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Kanalstraße
  • Salzmannstraße
  • Niedersachsenring
  • Steinfurter Straße
  • Grevener Straße
  • Von-Esmarch-Straße
  • Busso-Peus-Straße
  • Joseph-König-Straße
  • Zum Rieselfeld
  • Corrensstraße
  • Friesenring
  • Orléans-Ring
  • Im Hagenfeld
  • Nevinghoff 125
  • Meßkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0728/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2024
Erstellt
08.12.2023 14:56