Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0334/2021 vom 02.02.2021
Stand: Am 04.02.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Rat
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII Vorlagen-Nummer 0334/2021 Freigabedatum 02.02.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Denkmalschutz und Denkmalpflege Berufung sachverständiger Bürger Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beruft 1. den amtierenden Dombaumeister / die amtierende Dombaumeisterin 2. Frau Prof. Dr. Barbara Schock-Werner (Regionalverbandsvorsitzende Köln des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz) 3. Herrn Jürgen Keimer (Vorstandsmitglied im Haus der Architektur Köln) als für die Denkmalpflege sachverständige Bürgerinnen und Bürger mit beratender Stimme zur Bera- tung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz in den Ausschuss für Kunst und Kultur. Rat 04.02.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nord- rhein Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) in Verbindung mit § 2 der Satzung über den Fach- ausschuss für Denkmalschutz und Denkmalpflege vom 22.12.1982 können sachverständige Bürge- rinnen und Bürger mit beratender Stimme für die jeweilige Wahlperiode berufen werden. Der Vor- schlag ist abgestimmt mit dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL), welcher erfahren ist in den Bereichen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Der Regionalverband Köln unterstützt die zentralen Ziele des Vereins und setzt sich unter anderem vor Ort für bedrohte Denkmäler der Region ein. Die sachverständigen Bürgerinnen und Bürger üben ein Ehrenamt im Sinne der Gemeindeordnung aus. Die Vorgeschlagenen besitzen die für das Amt notwendige Sachkunde. Begründung für die Dringlichkeit: Die Dringlichkeit der Vorlage ist gegeben, da die sachverständige Bürgerinnen und Bürger vor der nächsten Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 09.03.2021 benannt sein müssen.
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz