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2018/0163

Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG

Magistratsvorlage 24.05.2018

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2018/0163

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2018/0163

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
29.05.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0163 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG  
 
Vorlage vom: 28.05.2018 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat entsendet Oberbürgermeister Partsch in den neuen Aufsichtsrat der HEAG 
Holding AG 
 
2. Der Magistrat wählt 8 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl gem. § 55  Absatz 1 HGO in den Aufsichtsrat der HEAG Holding AG.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.05.2018 
 
In der HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(HEAG), im folgenden HEAG Holding AG genannt, steht die Hauptversammlung mit den 
Neuwahlen des Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich 
betrachtet gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 nach 
den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das alleinige 
Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften, die  der 
Stadt gehören, oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das 
Wahlverfahren im Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweiligen 
Listen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze nach d em Hare-
Niemeyer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle 
des Ausscheidens von Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten 
gegeben sind.  
 
Für den amtierenden Oberbürgermeister der Wissenschaftss tadt Darmstadt besteht gemäß 
Satzung ein besonderes Entsendungsrecht der Wissenschaftsstadt Darmstadt.  
 
Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. 5 dieser Sitze nehmen die Arbeit -
nehmervertreter/innen ein (Drittelparität), ein Sitz geht an die Sparkasse  Darmstadt im 
Rahmen ihrer Beteiligung mit 5,01 %. 9 Sitze stehen demnach dem Magistrat zur Besetzung 
zu. Nach der Satzung wird der jeweilige amtierende Oberbürgermeister in den Aufsichtsrat 
vom Magistrat entsandt. Er wird damit nach § 125 Abs. 2 HGO zugle ich dessen Vorsitzender. 
Demzufolge sind noch 8 Sitze zu wählen.  
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil 
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu 
beachten. 
 
Darmstadt, 28.05.2018 
772/da 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0163
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.05.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00