2018/0163
Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2018/0163
3212 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.05.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0163
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG Holding AG
Vorlage vom: 28.05.2018
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat entsendet Oberbürgermeister Partsch in den neuen Aufsichtsrat der HEAG
Holding AG
2. Der Magistrat wählt 8 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gem. § 55 Absatz 1 HGO in den Aufsichtsrat der HEAG Holding AG.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.05.2018
In der HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG), im folgenden HEAG Holding AG genannt, steht die Hauptversammlung mit den
Neuwahlen des Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich
betrachtet gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das alleinige
Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften, die der
Stadt gehören, oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das
Wahlverfahren im Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweiligen
Listen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze nach d em Hare-
Niemeyer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle
des Ausscheidens von Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten
gegeben sind.
Für den amtierenden Oberbürgermeister der Wissenschaftss tadt Darmstadt besteht gemäß
Satzung ein besonderes Entsendungsrecht der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. 5 dieser Sitze nehmen die Arbeit -
nehmervertreter/innen ein (Drittelparität), ein Sitz geht an die Sparkasse Darmstadt im
Rahmen ihrer Beteiligung mit 5,01 %. 9 Sitze stehen demnach dem Magistrat zur Besetzung
zu. Nach der Satzung wird der jeweilige amtierende Oberbürgermeister in den Aufsichtsrat
vom Magistrat entsandt. Er wird damit nach § 125 Abs. 2 HGO zugle ich dessen Vorsitzender.
Demzufolge sind noch 8 Sitze zu wählen.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu
beachten.
Darmstadt, 28.05.2018
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0163
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.05.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00