Regionalrat Köln

V/0710/2005

Eintragung in die Denkmalliste und Erhaltung des Gasometers am Albersloher Weg

Vorlage 25.08.2005

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.09.2005, TOP 4

Antrag 25/2003 Gasometer

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Beschlussvorlage

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Antrag 25/2003 Gasometer

1836 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
  
 22. September 2003 bm 
 
 
 
Antrag 
 
Weitere Zukunft des münsterschen Gasometers 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Ga someter am Albersloher Weg 
auch nach seiner Stilllegung durch die Stadtwerke Münster GmbH erhalten und einer  
eventuellen anschließenden Nutzung zugeführt werden  kann. Dazu sollen konkrete 
Zahlen über die dafür benötigten Finanzmittel vorgelegt werden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Gasometer ist seit vielen Jahren ein stadtpräge ndes Element, das gerade für die 
unmittelbaren Anwohner als Wahrzeichen und somit id entitätsstiftend für die 
anliegenden Bereiche empfunden wird. Daher muss ein gehend geprüft werden, ob 
dieser Industriebaukörper auch ohne seine ursprüngl iche Funktion erhalten werden 
kann und, nach dem Beispiel des Gasometers in Oberh ausen und weiterer 
ehemaliger industrieller Liegenschaften, eventuell einer möglichst öffentlichen 
Nutzung zugeführt werden kann.  
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Marie-Luise Bartling 
Frank Baumann 
Miriam M. Becker-Merino 
Rolf Branse 
Horst Beitelhoff 
Elfriede Dalla Riva-Hanning 
Helmut Damwerth 
Edgar Drüge 
Dr. Dietmar Erber 
Bernd Fehige 
Markus Funk 
 
 
Magdalene Gefroi 
Hermann Greve 
Richard M. Halberstadt 
Gregor Hellmons 
Eleonore Heyne 
Manfred Holtschulte 
Rolf Klein 
Maike Laddach 
Hubert Lenich 
Josef Lütke Notarp 
Dieter Maager 
Christian Moll 
 
 
 
Robert Otte 
Carmen Paulsmeyer 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Ursula Schaffstein 
Günter Schulze Blasum 
Florian Steinforth 
Barbara Stober 
Peter Verfürth 
Stefan Weber 
Dr. Wolfgang Weikert 
Helga Welker

Beschlussvorlage

12281 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Eintragung in die Denkmalliste und Erhaltung  des Gasometers am Albersloher Weg
Antrag Nr. 25/2003 der CDU-Fraktion vom 22.09.2003 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Eintragung des Gasometers in die Denkmalliste der Stadt Münster wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
2. Die Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz wird für die Entfernung der Glocke und Tele-
skope zur Altlastenbeseitigung, bei gleichzeitiger Erhaltung von Gerüst und Wasserbecken 
als Baudenkmal und prägende Landmarke in der Stadtsilhouette, erteilt. 
 
3. Der Antrag Nr. 25/2003 der CDU-Fraktion vom 22.09.2003 (Anlage) ist damit erledigt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.11.2003 beauf-
tragt, für den Gasometer Nutzungsvorschläge zu entwickeln und Folgekosten sowie Finanzie-
rungsvorschläge zu ermitteln. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob es sich bei dem Gasometer 
um ein Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz NW handelt. Über das Ergebnis soll nach Vorbe-
ratung in der BV Südost und dem Planungsausschuss der Haupt- und Finanzausschuss unterrich-
tet werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0710/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Pick 
Ruf: 
492 61 43 
E-Mail: 
PickG@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Beurteilung des Denkmalwertes 
Bei dem 
Gasbehälter in Münster am Albersloher Weg (Gasometer) handelt es sich um einen Nie-
derdruckgasbehälter, bestehend aus einem nach unten offenen Zylinder (Glocke), der zur Abdich-
tung des Speicherraums in ein mit Wasser gefülltes Becken eintaucht. Der münsterische Gasbe-
hälter ist ein dreihübiger Behälter. Das Wasserbecken  besitzt einen Durchmesser von 54 m. Der 
Gasometer erreicht bei vollständig ausgefahrener Teleskopierung eine Bauwerkshöhe von ca. 51,5 
m. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 75.000 m³ bei einem für die Gasversorgung spei-
chernutzbaren Volumenanteil von ca. 67.500 m³.  
 
Der Behälter wurde in den Jahren 1953/54 von der Fa. August Klönne errichtet, die seiner Zeit 
Marktführer in diesem Bereich war. Von den ehemals zahlreichen Glockengasbehältern sind nach 
Angaben der Forschungsstelle der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches 
e.V.) an der TH Karlsruhe heute noch 37 in Deutschland und davon 9 in Nordrhein-Westfalen er-
halten. Daneben gibt es den Typus des Scheibengasbehälters, mit fester Hülle, in deren Innen-
raum eine Scheibe den Gasdruck reguliert. Bekanntestes Beispiel ist der Gasometer in Oberhau-
sen. 
 
Die Gaserzeugung begann in Deutschland in den 1820er Jahren. 1854 wurde in der Gasstraße – 
heute Friederich-Ebert-Straße – Münsters erste Gasfabrik eröffnet. Mit ständig steigendem Bedarf 
wurden bis in die 1920er Jahre an unterschiedlichen Standorten mehrfach neue, größere Behälter 
aufgestellt. Dabei handelte es sich immer um den Typus des Glocken- oder Teleskopgasbehälters. 
1917 wurde die eigene Gasherstellung wieder eingestellt und Münster als eine der ersten Städte 
mit Ferngas aus einer Kokerei in Hamm versorgt.  
 
Im 2. Weltkrieg wurden die beiden bestehenden Gasbehälter zerstört. Nur einer konnte wiederher-
gestellt werden. Im Dezember 1952 wurde der Bau des heutigen Gasbehälters beschlossen und 
im Herbst 1954 in Betrieb genommen. Ab 1971 erfolgte die Umstellung von Kokerei auf Erdgas. 
Inzwischen wurde der neue, unterirdische Röhrengasbehälter an der Weseler Straße fertig gestellt 
und im Juni in Betrieb genommen. Als einer der wenigen noch bestehenden Glockengasbehälter in 
Nordrhein-Westfalen und letztes in Münster vorhandenes Beispiel dieser früher weit verbreiteten 
Technik großstädtischer Gasversorgung dokumentiert  er die Entwicklung der Gaswirtschaft und 
die des Gasbehälterbaus. Er erinnert zugleich an eine der großen Firmen des Behälterbaus, die 
1879 gegründete Firma August Klönne in Dortmund. Durch den weithin sichtbaren Standort am 
Albersloher Weg / Umgehungsstraße wurde der Gasometer zu einem markanten Teil der südöstli-
chen Stadtsilhouette mit hohem Identifikationswert für die Bevölkerung. Für seine Erhaltung als 
Baudenkmal sprechen stadt-, wirtschafts- und technikgeschichtliche Gründe.  
 
Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste - Unterschutzstellung - 
Nach Feststellung des Denkmalwertes durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege wurde die 
Stadt als Untere Denkmalbehörde, mit Schreiben vom 08.03.2004, gebeten den Gasometer in die 
Denkmalliste einzutragen. Mit einem Anhörung sschreiben an die Stadtwerke als Eigentümerin 
wurde das Eintragungsverfahren am 23.03.2004 eingeleitet. Auf Bitten der Stadtwerke wurde das 
Verfahren angehalten, um die Begründung des Denkmalwertes zu überprüfen,  technische Mög-
lichkeiten der Erhaltung zu untersuchen, über eventuelle Nutzungskonzepte nachzudenken und 
Kosten zu ermitteln. 
 
Die DVGW-Forschungsstelle wurde von den Stadtwerken mit einem Gutachten über den baulichen 
Zustand, die Altlastensituation, eine historisch technische Bewertung und über Nutzungsmöglich-
keiten beauftragt. Das Gutachten kommt zu den Ergebnissen, dass es sich um einen typischen 
(„nüchternen“) Industriebehälter von einfacher (zylindrischer) Bauart ohne besondere Auffälligkei-
ten handelt. Seine volle Funktionsfähigkeit ist derzeit nicht gegeben und wird sich ohne Bauunter-
haltung zukünftig verschlechtern. Durch die jahrzehntelange Speicherung von Kokereigas haben 
sich an den Innenwänden und im Wasserbecken schädliche Substanzen abgelagert, die kurzfristig 
beseitigt werden sollen. Die dadurch erforderliche Dekontamination kann nur dann vollständig und 
kostengünstig erfolgen, wenn alle Bereiche (innerhalb des Behälters) gut erschließbar sind, Glocke 
und Teleskope also entfernt werden.

- 3 - 
Außerdem kommt das Gutachten in der Gesamtbewertung zu dem Schluss, der Denkmalwert wä-
re nicht gegeben und ein ausreichend breiter Querschnitt an denkmalgeschützten Gasbehältern 
gleichen Typs vorhanden, so dass sich die Unterschutzstellung des Behälters am Albersloher Weg 
erübrige.  
 
Die Aussagen des Gutachtens berücksichtigen nicht die Zweistufigkeit des Denkmalverfahrens, in 
dem auf der ersten Stufe allein die Frage des Denkmalwertes behandelt wird. Erst nach der Unter-
schutzstellung greifen die Regelungen des Gesetzes. Deshalb können erst auf dieser zweiten Stu-
fe die Problemstellungen Erhalt, Nutzung und Kosten behandelt werden. Die angeführten Gründe 
gegen eine Unterschutzstellung waren im Gutachten nicht stichhaltig und nicht ausreichend belegt. 
Die Stadtwerke wurden von dieser Einschätzung der Denkmalbehörden in Kenntnis gesetzt und 
die Eintragung vollzogen.  
 
Denkmalrechtliche Erlaubnis zur Sanierung;  
Nutzungsmöglichkeiten und Unterhaltungsaufwand 
Die Stadtwerke haben inzwischen die Erlaubnis zur Vorbereitung der Sanierung beantragt, die wie 
folgt begründet wird:  
 
Bei technischen Untersuchungen an den im Jahr 1953/1954 von der Firma August Klönne errichteten 3-
hübigen Gasbehälter wurden Mängel erkannt. Im Da ch- als auch im Wandbereich sind Korrosionsschäden 
festzustellen. Der Zustand des Bodenbereiches ist ni cht zu kontrollieren. Dieses kann erst nach Außerbe-
triebnahme erfolgen. Bei Undichtigkeiten des Bodens is t eine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen. In 
der Regel ist bei Gasbehälterstandorten nasser Bauart wie hier mit Bodenverunreinigungen zu rechnen. 
 
Um im Rahmen der jetzigen Außerbetriebnahme und Untersuchungen einer weiteren Kontamination vorzu-
beugen ist beabsichtigt, mit den Maßnahmen umgehend zu beginnen. Dafür sind die Glocke, Teleskope sowie 
der Boden zu entfernen. Die Wasserbeckenwand und das Führungsgerüst bleiben erhalten. Ein umsetzbares 
Konzept, dass die Erhaltung von Glocke und Teleskop erfor dert, ist nicht vorhanden. Deshalb stehen auch 
keine Mittel für Instandhaltung bereit. Die Erhaltung  von Wasserbeckenwand und Führungsgerüst wird als 
Kompromiss im Sinne der Denkmalpflege - wie der Gasometer Duisburg - vor allem als Landmarke mit 
Stadtbild prägender Wirkung gesehen.  
 
Bei Recherchen von Seiten der Stadtwerke und der Städtischen Denkmalbehörde hinsichtlich ei-
ner dauerhaften sinnvollen Nutzung bei Gasometern diesen Typs konnte kein in Münster realisier-
bares Beispiel gefunden werden. In Schlieren bei Zürich wird derzeit mit großem technischen und 
finanziellen Aufwand (bisher ca. 3,4 Mio. Euro) versucht, einen Glockengasometer als Museum 
begehbar zu machen und den Behälter mit Druckluft auf und ab zu bewegen um den ursprüngli-
chen Betrieb anschaulich darzustellen. Der Behälter ist Teil eines großen, denkmalgeschützten 
stillgelegten Gaswerks zur Versorgung von Stadt und Kanton Zürich. Aufgrund technischer Prob-
leme ist es bisher nicht gelungen den Gasometer zugänglich zu machen. Die Gesamtanlage ge-
hört dem Kanton Zürich und wird von einer Heimatschutzvereinigung „ Stiftung Pro Zürcher Haus“ 
mitfinanziert und betreut. Im Landschaftspark Nord, dem ehemaligen Thyssen Stahlwerk in Duis-
burg, wurden Glocke und Teleskope aus dem dortigen Gasometer entfernt. Größe, Funktion und 
Einbindung in das Stahlwerk sind bis heute nachvollziehbar. Das Wasserbecken wird für den 
Tauchsport genutzt. Die Anlage wurde allerdings im Rahmen der IBA finanziert und war Teil des 
Gesamtprojektes Landschaftspark Nord.  
 
Im Online-Forum „Gasometer“ wurden Anregungen zur Nutzung des Gasometers vorgeschlagen, 
von denen einige konstruktiv auch umgesetzt werden könnten. Allerdings wird meist nicht berück-
sichtigt, dass der Gasometer in seinem Erscheinungsbild erhalten werden soll und aufgrund seines 
Konstruktionsprinzips nicht so einfach zu nutzen ist, wie Gasbehälter mit festen Hüllen (Beispiele: 
Oberhausen, Wien, Berlin etc.) Feste Bauten wie Wohnhäuser, Hotels etc. sind nur nach Abriss als 
Neubauten zu realisieren. Bauteile des Gasometers könnten in die Fassadengestaltung einbezo-
gen werden, würden aber nur ein sehr reduziertes, oberflächliches Erinnerungsbild erreichen.  
 
Für Sportnutzungen oder kulturelle Nutzungen müssen aufgrund der dünnen Blechwandungen 
Schall-, Wärmeschutz und Heizung mit großem technischen Aufwand erstellt werden oder wären

- 4 - 
nur auf eine saisonale Nutzungsdauer begrenzt. Einige Vorschläge bedingen im Inneren selbsttra-
gende Konstruktionen, die mit hohem Aufwand installiert werden müssten. Für alle diese Einrich-
tungen wären hohe Kosten zu veranschlagen und deshalb die angestrebten Nutzungen kaum wirt-
schaftlich zu betreiben. Ein potentieller Betreiber müsste einen langen finanziellen Atem mitbrin-
gen, um Umbau, Unterhaltungskosten und Betriebskosten zu schultern.  
 
Im Rahmen der jetzt anstehenden Außerbetriebnahme stehen Kosten für Reinigungs- und Entsor-
gungsarbeiten in Höhe von € 700.000.- an. Für die Instandhaltung des Führungsgerüstes mit 
Treppenaufgang und Wasserbecken wurden € 500.000.- veranschlagt, die aber erst im Rahmen 
einer eventuellen späteren Nutzung anfallen. Derzeit müssen noch keine Korrosionsschutzmaß-
nahmen erfolgen. Dagegen müssten bei Sanierung und Wiederherstellung des Gasometers, ana-
log dem Modell Zürich, über € 3 Mio. investiert werden. Die Kosten für anderweitige Nutzungen 
sind aufgrund der unterschiedlichen baulichen Vorraussetzungen nicht zu schätzen. 
 
Der von den Stadtwerken unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes angestrebte Kompromiss 
nach Entfernen der Glocke und Teleskope Gerüst und Wasserbecken zu erhalten ist, auch nach 
Auffassung der Denkmalbehörden, eine vertretbare Lösung. Die ursprüngliche Funktion bleibt 
nachvollziehbar und die markante Stadtbild prägende Wirkung erhalten. Diese Lösung verursacht 
die geringsten Kosten, weil auf eine Sanierung der Bauteile vorerst verzichtet werden kann. Damit 
die Stadtwerke möglichst zügig mir den Sanierungsarbeiten beginnen können, soll die Erlaubnis 
nach § 9 (1) Denkmalschutzgesetz nach Zustimmung durch die Ratsgremien umgehend erteilt 
werden.  
 
I. V. 
gez.  
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.09.2005 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mauritzstraße 7
  • Weseler Straße
  • Albersloher Weg
  • Umgehungsstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0710/2005
Typ
Vorlage
Datum
25.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37