V/0710/2005
Eintragung in die Denkmalliste und Erhaltung des Gasometers am Albersloher Weg
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Antrag 25/2003 Gasometer
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 22. September 2003 bm Antrag Weitere Zukunft des münsterschen Gasometers Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Ga someter am Albersloher Weg auch nach seiner Stilllegung durch die Stadtwerke Münster GmbH erhalten und einer eventuellen anschließenden Nutzung zugeführt werden kann. Dazu sollen konkrete Zahlen über die dafür benötigten Finanzmittel vorgelegt werden. Begründung: Der Gasometer ist seit vielen Jahren ein stadtpräge ndes Element, das gerade für die unmittelbaren Anwohner als Wahrzeichen und somit id entitätsstiftend für die anliegenden Bereiche empfunden wird. Daher muss ein gehend geprüft werden, ob dieser Industriebaukörper auch ohne seine ursprüngl iche Funktion erhalten werden kann und, nach dem Beispiel des Gasometers in Oberh ausen und weiterer ehemaliger industrieller Liegenschaften, eventuell einer möglichst öffentlichen Nutzung zugeführt werden kann. gez. H.-Dieter Sellenriek Marie-Luise Bartling Frank Baumann Miriam M. Becker-Merino Rolf Branse Horst Beitelhoff Elfriede Dalla Riva-Hanning Helmut Damwerth Edgar Drüge Dr. Dietmar Erber Bernd Fehige Markus Funk Magdalene Gefroi Hermann Greve Richard M. Halberstadt Gregor Hellmons Eleonore Heyne Manfred Holtschulte Rolf Klein Maike Laddach Hubert Lenich Josef Lütke Notarp Dieter Maager Christian Moll Robert Otte Carmen Paulsmeyer Karin Reismann Josef Rickfelder Ursula Schaffstein Günter Schulze Blasum Florian Steinforth Barbara Stober Peter Verfürth Stefan Weber Dr. Wolfgang Weikert Helga Welker
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Eintragung in die Denkmalliste und Erhaltung des Gasometers am Albersloher Weg Antrag Nr. 25/2003 der CDU-Fraktion vom 22.09.2003 Beratungsfolge 13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.09.2005 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Die Eintragung des Gasometers in die Denkmalliste der Stadt Münster wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz wird für die Entfernung der Glocke und Tele- skope zur Altlastenbeseitigung, bei gleichzeitiger Erhaltung von Gerüst und Wasserbecken als Baudenkmal und prägende Landmarke in der Stadtsilhouette, erteilt. 3. Der Antrag Nr. 25/2003 der CDU-Fraktion vom 22.09.2003 (Anlage) ist damit erledigt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Folgekosten entstehen. Begründung: Die Verwaltung wurde mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.11.2003 beauf- tragt, für den Gasometer Nutzungsvorschläge zu entwickeln und Folgekosten sowie Finanzie- rungsvorschläge zu ermitteln. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob es sich bei dem Gasometer um ein Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz NW handelt. Über das Ergebnis soll nach Vorbe- ratung in der BV Südost und dem Planungsausschuss der Haupt- und Finanzausschuss unterrich- tet werden. Vorlagen-Nr.: V/0710/2005 Auskunft erteilt: Herr Pick Ruf: 492 61 43 E-Mail: PickG@stadt-muenster.de Datum: 25.08.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Beurteilung des Denkmalwertes Bei dem Gasbehälter in Münster am Albersloher Weg (Gasometer) handelt es sich um einen Nie- derdruckgasbehälter, bestehend aus einem nach unten offenen Zylinder (Glocke), der zur Abdich- tung des Speicherraums in ein mit Wasser gefülltes Becken eintaucht. Der münsterische Gasbe- hälter ist ein dreihübiger Behälter. Das Wasserbecken besitzt einen Durchmesser von 54 m. Der Gasometer erreicht bei vollständig ausgefahrener Teleskopierung eine Bauwerkshöhe von ca. 51,5 m. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von 75.000 m³ bei einem für die Gasversorgung spei- chernutzbaren Volumenanteil von ca. 67.500 m³. Der Behälter wurde in den Jahren 1953/54 von der Fa. August Klönne errichtet, die seiner Zeit Marktführer in diesem Bereich war. Von den ehemals zahlreichen Glockengasbehältern sind nach Angaben der Forschungsstelle der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) an der TH Karlsruhe heute noch 37 in Deutschland und davon 9 in Nordrhein-Westfalen er- halten. Daneben gibt es den Typus des Scheibengasbehälters, mit fester Hülle, in deren Innen- raum eine Scheibe den Gasdruck reguliert. Bekanntestes Beispiel ist der Gasometer in Oberhau- sen. Die Gaserzeugung begann in Deutschland in den 1820er Jahren. 1854 wurde in der Gasstraße – heute Friederich-Ebert-Straße – Münsters erste Gasfabrik eröffnet. Mit ständig steigendem Bedarf wurden bis in die 1920er Jahre an unterschiedlichen Standorten mehrfach neue, größere Behälter aufgestellt. Dabei handelte es sich immer um den Typus des Glocken- oder Teleskopgasbehälters. 1917 wurde die eigene Gasherstellung wieder eingestellt und Münster als eine der ersten Städte mit Ferngas aus einer Kokerei in Hamm versorgt. Im 2. Weltkrieg wurden die beiden bestehenden Gasbehälter zerstört. Nur einer konnte wiederher- gestellt werden. Im Dezember 1952 wurde der Bau des heutigen Gasbehälters beschlossen und im Herbst 1954 in Betrieb genommen. Ab 1971 erfolgte die Umstellung von Kokerei auf Erdgas. Inzwischen wurde der neue, unterirdische Röhrengasbehälter an der Weseler Straße fertig gestellt und im Juni in Betrieb genommen. Als einer der wenigen noch bestehenden Glockengasbehälter in Nordrhein-Westfalen und letztes in Münster vorhandenes Beispiel dieser früher weit verbreiteten Technik großstädtischer Gasversorgung dokumentiert er die Entwicklung der Gaswirtschaft und die des Gasbehälterbaus. Er erinnert zugleich an eine der großen Firmen des Behälterbaus, die 1879 gegründete Firma August Klönne in Dortmund. Durch den weithin sichtbaren Standort am Albersloher Weg / Umgehungsstraße wurde der Gasometer zu einem markanten Teil der südöstli- chen Stadtsilhouette mit hohem Identifikationswert für die Bevölkerung. Für seine Erhaltung als Baudenkmal sprechen stadt-, wirtschafts- und technikgeschichtliche Gründe. Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste - Unterschutzstellung - Nach Feststellung des Denkmalwertes durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege wurde die Stadt als Untere Denkmalbehörde, mit Schreiben vom 08.03.2004, gebeten den Gasometer in die Denkmalliste einzutragen. Mit einem Anhörung sschreiben an die Stadtwerke als Eigentümerin wurde das Eintragungsverfahren am 23.03.2004 eingeleitet. Auf Bitten der Stadtwerke wurde das Verfahren angehalten, um die Begründung des Denkmalwertes zu überprüfen, technische Mög- lichkeiten der Erhaltung zu untersuchen, über eventuelle Nutzungskonzepte nachzudenken und Kosten zu ermitteln. Die DVGW-Forschungsstelle wurde von den Stadtwerken mit einem Gutachten über den baulichen Zustand, die Altlastensituation, eine historisch technische Bewertung und über Nutzungsmöglich- keiten beauftragt. Das Gutachten kommt zu den Ergebnissen, dass es sich um einen typischen („nüchternen“) Industriebehälter von einfacher (zylindrischer) Bauart ohne besondere Auffälligkei- ten handelt. Seine volle Funktionsfähigkeit ist derzeit nicht gegeben und wird sich ohne Bauunter- haltung zukünftig verschlechtern. Durch die jahrzehntelange Speicherung von Kokereigas haben sich an den Innenwänden und im Wasserbecken schädliche Substanzen abgelagert, die kurzfristig beseitigt werden sollen. Die dadurch erforderliche Dekontamination kann nur dann vollständig und kostengünstig erfolgen, wenn alle Bereiche (innerhalb des Behälters) gut erschließbar sind, Glocke und Teleskope also entfernt werden. - 3 - Außerdem kommt das Gutachten in der Gesamtbewertung zu dem Schluss, der Denkmalwert wä- re nicht gegeben und ein ausreichend breiter Querschnitt an denkmalgeschützten Gasbehältern gleichen Typs vorhanden, so dass sich die Unterschutzstellung des Behälters am Albersloher Weg erübrige. Die Aussagen des Gutachtens berücksichtigen nicht die Zweistufigkeit des Denkmalverfahrens, in dem auf der ersten Stufe allein die Frage des Denkmalwertes behandelt wird. Erst nach der Unter- schutzstellung greifen die Regelungen des Gesetzes. Deshalb können erst auf dieser zweiten Stu- fe die Problemstellungen Erhalt, Nutzung und Kosten behandelt werden. Die angeführten Gründe gegen eine Unterschutzstellung waren im Gutachten nicht stichhaltig und nicht ausreichend belegt. Die Stadtwerke wurden von dieser Einschätzung der Denkmalbehörden in Kenntnis gesetzt und die Eintragung vollzogen. Denkmalrechtliche Erlaubnis zur Sanierung; Nutzungsmöglichkeiten und Unterhaltungsaufwand Die Stadtwerke haben inzwischen die Erlaubnis zur Vorbereitung der Sanierung beantragt, die wie folgt begründet wird: Bei technischen Untersuchungen an den im Jahr 1953/1954 von der Firma August Klönne errichteten 3- hübigen Gasbehälter wurden Mängel erkannt. Im Da ch- als auch im Wandbereich sind Korrosionsschäden festzustellen. Der Zustand des Bodenbereiches ist ni cht zu kontrollieren. Dieses kann erst nach Außerbe- triebnahme erfolgen. Bei Undichtigkeiten des Bodens is t eine Gefährdung des Grundwassers zu besorgen. In der Regel ist bei Gasbehälterstandorten nasser Bauart wie hier mit Bodenverunreinigungen zu rechnen. Um im Rahmen der jetzigen Außerbetriebnahme und Untersuchungen einer weiteren Kontamination vorzu- beugen ist beabsichtigt, mit den Maßnahmen umgehend zu beginnen. Dafür sind die Glocke, Teleskope sowie der Boden zu entfernen. Die Wasserbeckenwand und das Führungsgerüst bleiben erhalten. Ein umsetzbares Konzept, dass die Erhaltung von Glocke und Teleskop erfor dert, ist nicht vorhanden. Deshalb stehen auch keine Mittel für Instandhaltung bereit. Die Erhaltung von Wasserbeckenwand und Führungsgerüst wird als Kompromiss im Sinne der Denkmalpflege - wie der Gasometer Duisburg - vor allem als Landmarke mit Stadtbild prägender Wirkung gesehen. Bei Recherchen von Seiten der Stadtwerke und der Städtischen Denkmalbehörde hinsichtlich ei- ner dauerhaften sinnvollen Nutzung bei Gasometern diesen Typs konnte kein in Münster realisier- bares Beispiel gefunden werden. In Schlieren bei Zürich wird derzeit mit großem technischen und finanziellen Aufwand (bisher ca. 3,4 Mio. Euro) versucht, einen Glockengasometer als Museum begehbar zu machen und den Behälter mit Druckluft auf und ab zu bewegen um den ursprüngli- chen Betrieb anschaulich darzustellen. Der Behälter ist Teil eines großen, denkmalgeschützten stillgelegten Gaswerks zur Versorgung von Stadt und Kanton Zürich. Aufgrund technischer Prob- leme ist es bisher nicht gelungen den Gasometer zugänglich zu machen. Die Gesamtanlage ge- hört dem Kanton Zürich und wird von einer Heimatschutzvereinigung „ Stiftung Pro Zürcher Haus“ mitfinanziert und betreut. Im Landschaftspark Nord, dem ehemaligen Thyssen Stahlwerk in Duis- burg, wurden Glocke und Teleskope aus dem dortigen Gasometer entfernt. Größe, Funktion und Einbindung in das Stahlwerk sind bis heute nachvollziehbar. Das Wasserbecken wird für den Tauchsport genutzt. Die Anlage wurde allerdings im Rahmen der IBA finanziert und war Teil des Gesamtprojektes Landschaftspark Nord. Im Online-Forum „Gasometer“ wurden Anregungen zur Nutzung des Gasometers vorgeschlagen, von denen einige konstruktiv auch umgesetzt werden könnten. Allerdings wird meist nicht berück- sichtigt, dass der Gasometer in seinem Erscheinungsbild erhalten werden soll und aufgrund seines Konstruktionsprinzips nicht so einfach zu nutzen ist, wie Gasbehälter mit festen Hüllen (Beispiele: Oberhausen, Wien, Berlin etc.) Feste Bauten wie Wohnhäuser, Hotels etc. sind nur nach Abriss als Neubauten zu realisieren. Bauteile des Gasometers könnten in die Fassadengestaltung einbezo- gen werden, würden aber nur ein sehr reduziertes, oberflächliches Erinnerungsbild erreichen. Für Sportnutzungen oder kulturelle Nutzungen müssen aufgrund der dünnen Blechwandungen Schall-, Wärmeschutz und Heizung mit großem technischen Aufwand erstellt werden oder wären - 4 - nur auf eine saisonale Nutzungsdauer begrenzt. Einige Vorschläge bedingen im Inneren selbsttra- gende Konstruktionen, die mit hohem Aufwand installiert werden müssten. Für alle diese Einrich- tungen wären hohe Kosten zu veranschlagen und deshalb die angestrebten Nutzungen kaum wirt- schaftlich zu betreiben. Ein potentieller Betreiber müsste einen langen finanziellen Atem mitbrin- gen, um Umbau, Unterhaltungskosten und Betriebskosten zu schultern. Im Rahmen der jetzt anstehenden Außerbetriebnahme stehen Kosten für Reinigungs- und Entsor- gungsarbeiten in Höhe von € 700.000.- an. Für die Instandhaltung des Führungsgerüstes mit Treppenaufgang und Wasserbecken wurden € 500.000.- veranschlagt, die aber erst im Rahmen einer eventuellen späteren Nutzung anfallen. Derzeit müssen noch keine Korrosionsschutzmaß- nahmen erfolgen. Dagegen müssten bei Sanierung und Wiederherstellung des Gasometers, ana- log dem Modell Zürich, über € 3 Mio. investiert werden. Die Kosten für anderweitige Nutzungen sind aufgrund der unterschiedlichen baulichen Vorraussetzungen nicht zu schätzen. Der von den Stadtwerken unter Gesichtspunkten des Denkmalschutzes angestrebte Kompromiss nach Entfernen der Glocke und Teleskope Gerüst und Wasserbecken zu erhalten ist, auch nach Auffassung der Denkmalbehörden, eine vertretbare Lösung. Die ursprüngliche Funktion bleibt nachvollziehbar und die markante Stadtbild prägende Wirkung erhalten. Diese Lösung verursacht die geringsten Kosten, weil auf eine Sanierung der Bauteile vorerst verzichtet werden kann. Damit die Stadtwerke möglichst zügig mir den Sanierungsarbeiten beginnen können, soll die Erlaubnis nach § 9 (1) Denkmalschutzgesetz nach Zustimmung durch die Ratsgremien umgehend erteilt werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Mauritzstraße 7
- Weseler Straße
- Albersloher Weg
- Umgehungsstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0710/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37