2025/0242
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2
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Punkt 24: Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2 (V-Nr. 2025/0242) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
2025/0242
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0242
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 910-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto:
Betreff: Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt -Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2
Vorlage vom: 21.08.2025
Beschlussvorschlag :
1. Dem Gemeinsamen Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt -Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2, mit den Kapiteln Grundlagen, Ziele
/ Leitbild, Bestandsaufnahme, Anforderungsprofil, Mängelanalyse, Beispiele für
Prüfaufträge zu Maßnahmen der Angebotskonzeption, Linienbündelung / Teilnetzbildung,
Vergabestrategie, wird unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit zugestimmt.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass erst mi t einer Beschlussfassung separater
Umsetzungsvorlagen finanzwirtschaftliche Relevanz ausgelöst wird.
Anlagen: Anlage Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und
den Landkreis Darmstadt -Dieburg 2025ff, Stufe 1 von 2
(wird nur digital zur Verfügung gestellt)
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2025
Die Aufstellung und Fortschreibung von Nahverkehrsplänen (NVP) erfolgt auf Grundlage des
Personenbeförderungsgesetzes (§ 8 Abs. 3 PBefG) und des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Hessen (§ 14 ÖPNVG Hessen). Die Aufgabenträger – in Hessen die
Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte – haben die Verantwortung zur
Ausgestaltung und Finanzierung des lokalen ÖPNV gesetzlich übertragen bekommen. Zu den
Verpflichtungen der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV gehört auch die Festschreibung der
Rahmenplanung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des ÖPNV, die im NVP ihren
Ausdruck findet. Die NVP werden durch die Aufgabenträger oder auch die lokalen
Aufgabenträgerorganisationen aufgestellt.
Das Instrument NVP stellt die wesentliche Grundlage des Aufgabenträgers für die Planung,
Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV dar. Mi t dem Aufstellen bzw. der Fortschreibung
des NVP sollen die verkehrlichen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Ziele für die
weitere Ausrichtung des ÖPNV in den nächsten Jahren definiert werden.
Die Erarbeitung des Gemeinsamen NVP für die Wissensc haftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt -Dieburg 2025 ff. erfolgt in zwei Stufen:
- Stufe 1 enthält die Kapitel Grundlagen, Ziele / Leitbild, Bestandsaufnahme,
Anforderungsprofil, Mängelanalyse, Beispiele für Prüfaufträge zu Maßnahmen der
Angebotskonzeption, Linienbündelung / Teilnetzbildung, Vergabestrategie.
- Stufe 2 beinhaltet die Kapitel Maßnahmen der Angebotskonzeption mit
Maßnahmenvorschlägen, Maßnahmenwirkung, finanzielle und verkehrliche
Maßnahmenbewertung.
Mit dieser Vorlage wird die Stufe 1 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für die Erstellung des NVP wurde nach einem Ausschreibungsverfahren im Dezember 2023
das Büro Cramer Consult, Brannenburg in Oberbayern, durch die DADINA beauftragt.
Aufgrund einer Aufhebungsvereinbarung führen seit November 2024 die DADINA und die
ÖPNV-Koordination die Arbeiten als Eigenleistung fort. Die Erstellung wurde durch einen
Lenkungskreis mit u. a. den Verkehrsdezernenten beider Gebietskörperschaften gesteuert
und mit einer vierwöchigen Öffentlichkeitsbetei ligung in Form einer Online -Plattform im
ersten Quartal 2025 begleitet. Das Anhörungsverfahren gemäß § 14 Abs.7 ÖPNVG Hessen
wurde im Zeitraum 21.05.2025 – 17.06.2025 durchgeführt und relevante Stellungnahme -
Aspekte wurden eingearbeitet. Die Verbandsversam mlung der DADINA hat am 02.07.2025
der Stufe 1 des NVP vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gremien der beiden
Gebietskörperschaften zugestimmt.
Die Stufe 2 wird im Laufe des zweiten Halbjahres 2025 erarbeitet und im ersten Quartal
2026 zur Beschlussfas sung vorgelegt werden.
Inhaltlich sucht der Gemeinsame Nahverkehrsplan den Kompromiss, das Verkehrsangebot
im ÖPNV im Bedienungsgebiet der beiden Aufgabenträger zu halten und auszubauen sowie
die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die vorh andene Teilnetzbildung
wird beibehalten, die Fortsetzung der Inhouse -Vergabe von fünf Linienbündeln an die HEAG
mobiBus vorgesehen sowie eine weitere Dekarbonisierung der Fahrzeugflotten im ÖPNV
angestrebt.
- 4 -
Der NVP ist der Rahmenplan zur Weiterentwicklung des ÖPNV. Erst mit der
Beschlussfassung separater Vorlagen zur Umsetzung von Maßnahmen des NVP wird eine
finanzwirtschaftliche Relevanz ausgelöst.
Dezernat VI
Paul Georg Wandrey
Stadtrat
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Punkt 6: Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2 (V-Nr. 2025/0242) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Enthaltung: Die Linke, AfD
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Punkt 20: Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2 (V-Nr. 2025/0242) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Gemeinsamer
Nahverkehrsplan
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
und den Landkreis Darmstadt Dieburg
2025 ff.
Stufe 1 von 2
mit Synopse
aus Anhörungsverfahren
gemäß ÖPNVG Hessen
Stand:
31.07.2025
GNVP25 | Stufe 1 von 2 | Gliederung
1
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
Gliederung
Stufe 1 von 2
Ka
pitelnummer Thema
1 Grußworte (in Vorbereitung)
2 Exzerpt
3 Beteiligung und Gremien
4 Bestandsaufnahme
5 Leitbild
6 Anforderungsprofil
6.A Anforderungen an den SPNV
6.B Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge
7 Mängelanalyse
7.A Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans
8 Linienbündelung, Flottenmanagement und Vergabestrategie Bus
9 Angebotskonzeption: Beispiele für Prüfaufträge
Synopse der Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren
gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 2 von 2
9
Angebotskonzeption (Maßnahmenentwicklung)
10 Maßnahmenwirkung (Finanzierung und Organisationskonzept)
11 Maßnahmenbewertung und Priorisierung
(Umsetzung und Wirkungskontrolle)
12 Anlagen und Karten
Gender-Hinweis
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet und auf
die Verwendung von m/w/d verzichtet. Die in diesem Dokument verwendeten
Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.
GNVP25 | Grußworte
2
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
1 Grußworte
in Vo
rbereitung
Vorstandsvorsitzender der DADINA
Geschäftsführer der DADINA
GNVP25 | Exzerpt
3
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
2 Exzerpt
Folgend ist zusammengefasst wiedergegeben, welche wesentlichen Neue rungen und Änderungen
ab 2025 in Gegenüberstellung zum Nahverkehrsplan 2019 bis 2024 geplant sind. Diese
Neuerungen, Änderungen und Ergänzungen sind den einzelnen Kapiteln des hier vorgelegten
Planwerkes zugeordnet:
Kapitel 4 – Bestandsaufnahme
On-Demand-Mobilität
Während der Gültigkeit des Planwerkes 2019 bis 2024 ist als weitere Säule des ÖPNV im
DADINA-Gebiet der On-Demand-Verkehr dazu gekommen. Ausschlaggebend war die Teilnahme
am Sofortprogramm „Saubere Luft“ des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur.
Ein weiteres Förderprogramm ist die „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DKV)“, über
das die Förderkulisse abgewickelt wird.
On-Demand im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter dem Produktnamen
„HeinerLiner“. Eingeführt im Jahr 2021 bot der HeinerLiner bis Dezember 2024 eine
Ergänzung zum Linien-ÖPNV für die Nahmobilität im Stadtgebiet. Der HeinerLiner wird mit
einem neuen, den Nutzungsgewohnheiten entsprechenden Angebot weitergeführt.
On-Demand im Landkreis Darmstadt-Dieburg unter dem Produktnamen „DadiLiner“.
Eingeführt im November 2022 bot das Schwesterprodukt bis Dezember 2024 eine
Ergänzung zum Linien-ÖPNV in zwei Bediengebieten: „West“ mit den Kommunen
Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim und Pfungstadt“ sowie „Babenhausen“ im Stadtgebiet
Babenhausen. Der DadiLiner verfolgt seit Dezember 2024 einen sehr innovativen Ansatz,
sowohl ein On-Demand-Angebot als auch eine Kompensation für nachfrageschwachen
Linienverkehr zu leisten. Seine Bediengebiete sind seit Dezember 2024 die Bereiche:
„Modautal/Ober-Ramstadt“, wo er eine Rufbusleistung für die Linie MO4 vorhält; „Groß-
Umstadt/Otzberg“, wo die Rufbusleistung für die Linien GU3 und GU4 erfolgt;
„Babenhausen“, wo eine Rufbusleistung für die Linien BA2, BA3 und BA4 geboten wird.
S-Bahn
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 übernahm die Linie S6 den Ast nach Darmstadt Hbf von
der Linie S3. Am Fahrplan änderte sich für das DADINA-Gebiet nichts.
Straßenbahn
Das Netzkonzept 2.0 wurde und wird sukzessive umgesetzt. Dies bedeutet neue Linienwege mit
mehr umsteigefreien Verbindungen zwischen den Linienästen. Die neue Schnelllinie 10 (Griesheim
– Darmstadt) verkehrte bereits zeitweilig, ist aber zurzeit ausgesetzt.
GNVP25 | Exzerpt
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Bus
Stadtverkehr Darmstadt
Auf den Hauptlinien verkehren die Busse nunmehr im Normalverkehr im 10-Minuten-Takt. Eine
Ausnahme bilden die Linien F/FM und K. Diese verkehrt weiterhin im 15-Minuten-Takt.
Lokaler Verkehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Im Bereich der Stadt Babenhausen sowie des Bachgaus wurde mit der Neuvergabe im
Dezember 2021 ein neues Konzept umgesetzt, das zu einer Verstetigung der Linienwege
sowie einem übersichtlichen Takt führte. Im Stadtgebiet verkehren die Linie BA1, BA2, BA3
und BA4. Als neues Angebot wurde die Linie BG1 eingeführt. Diese verkehrt von der S-
Bahn-Station Rodgau-Dudenhofen über Babenhausen, Schaafheim, Großostheim,
Niedernberg bis Kleinwallstadt. Diese Linie bedient zwei Bundesländer und vier Landkreise,
zwei davon im benachbarten Bundesland Bayern.
Im Bereich Darmstadt/Ober-Ramstadt/Reinheim wurden die Linien neu geordnet. Ziel ist,
auf den Linien, die bis Darmstadt verkehren, Gelenkbusse einzusetzen. Die Linien MO1,
GB und RH verkehren als Gelenkbusse. Die Abschnitte im Bereich Rohrbach, die bisher
von der Linie MO1 bedient wurden, werden von der neu eingeführten Linie MO4
erschlossen.
Im Bereich Mühltal/Ober-Ramstadt wurden zum Dezember 2024 die Linien neu geordnet
und der Nachfrage entsprechend ausgestaltet. Die Linie O verkehrt mit Gelenkbussen
zwischen Darmstadt und Ober-Ramstadt. Die Verbindung bis Modautal wird nunmehr
bedarfsgerecht mit verbesserten Umsteigemöglichkeiten über die neuen Linien B und MX
geleistet. Die bisherigen Linien N und NE werden von neugestalteten und übersichtlicheren
Linien M1, M2 und M3 übernommen.
Regionaler Verkehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bei der Neuvergabe im Bereich Darmstadt/Roßdorf/Dieburg wurden die Linienwege
übersichtlicher. Die Linie 679 verkehrt als Hauptlinie auf unverändertem Linienweg, wird
aber zwischen Dieburg und Ober-Roden gestärkt. Hier übernimmt sie die Leistungen der
Linie 674, die nicht mehr als eigene Linie erscheint. Zudem wurde die X-Linie X74
aufgewertet und bedient auch Siedlungsschwerpunkte in der Gemeinde Eppertshausen.
Bei der Neuvergabe im Bereich Darmstadt/Dieburg/Groß-Umstadt w urde das Angebot der
Linien 671 und X71 neu geordnet. Die Linie X71 verkehrt deutlich häufiger und auch
verstetigt in beiden Richtungen. Die Linie 671 erhielt mehr Angebot gerade für Dieburg und
hat einen einheitlichen Endpunkt am Bahnhof Groß-Umstadt Mitte. Die Linie X71
übernimmt dafür einzelne Fahrten zwischen Groß-Umstadt und Wiebelsbach. Zur
Entlastung der Odenwaldbahn sowie als neue beschleunigte Verbindung zwischen dem
Odenwald und der Stadt Darmstadt ist eine neue Linie X69 eingeführt worden, die die
Regionalbuslinie 693 ergänzt und eine Maßnahme einer erfolgten Machbarkeitsstudie des
RMV darstellt.
GNVP25 | Exzerpt
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Kapitel 5 – Leitbild
Herausgelöst aus dem Anforderungsprofil wird das Leitbild als eigenständiges Kapitel aufgestellt.
Folgende Themen werden behandelt:
Rolle und Funktion des ÖPNV
Fahrgäste im ÖPNV
Nachfrage im ÖPNV
Siedlungsstrukturen und ÖPNV
Wirtschaftlichkeit im ÖPNV
Umwelt und ÖPNV
Barrierefreiheit im ÖPNV
ÖPNV-Organisation
Gesundheit und ÖPNV
ÖPNV und Daten
ÖPNV und Intermodalität
Kapitel 6 – Anforderungsprofil
Erschließungswirkung
Darmstadt Innenstadt
Die Innenstadt gilt als umsteigefrei vom ÖPNV erschlossen, wenn eine der genannten Haltestellen
angedient wird:
Luisenplatz
Mathildenplatz
Schloss
Willy-Brandt-Platz
Ziel der Definition ist, für eine Entlastung des an seiner Leistungsfähigkeit frequentierten
Luisenplatz zu sorgen, den Betrieb auch bei weiteren Taktverdichtungen sowie
Angebotserweiterungen in Form von neuen Linien zu gewährleisten und für mehr Stabilität und
Flexibilität zu sorgen.
Übrige Gebiete
Die Zuordnung der Einzugsradien mit 300 Metern Luftlinie für B us und Straßenbahn in
Darmstadt und in den Kernorten der Mittelzentren, Bus und Straßenbahn in allen übrigen
Bereichen mit 500 Metern und für den SPNV mit 1.000 Metern führt zu
Erschließungsdefiziten in einigen Bereichen des DADINA-Gebietes.
Die Vorgabe, dass mit der Bereitstellung einer hochwertigen Ra dverkehrsinfrastruktur die
Erschließungswirkung auf 2.000 bis 3.000 Meter erhöht werden kann, bietet eine Abhilfe,
erreicht jedoch nicht alle Fahrgäste. Hierauf wird in der Mängelanalyse vertieft
eingegangen. Lösungsansätze finden sich in der Angebotskonzeption.
GNVP25 | Exzerpt
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Betriebs- und Verkehrszeiten
Die im Planwerk 2019 bis 2024 neu eingeführte Verkehrszeit „Ne VZ“ als sinnvolle und
zeitgemäße, weil den Lebensgewohnheiten der Fahrgäste angepasste Lösung hat sich
bewährt. Die NeVZ liegt im Angebot zwischen der Tagesverkehrszeit und der
Nachtverkehrszeit, also zwischen dem Grundangebot und der nachfrageschwachen Zeit.
Im Stadtgebiet Darmstadt zeigt sich, dass während der mittägli ch-nachmittäglichen
Hauptverkehrszeit teilweise vereinzelt Überkapazitäten bestehen, weil die flexibilisierten
Arbeitszeiten der Fahrgäste sowie neue Arbeitszeitmodelle, eine Verlagerung von
Freizeitaktivitäten nicht mehr eine fest definierte Hauptverkehrszeit erkennen lassen.
Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitsleistungen
Die 10-Minuten-Garantie, die zuletzt verbundweit Anwendung fand, ist seit dem 01.02.2024
aufgehoben.
Haltestellenausbau
Die Verwirklichung der vom PBefG geforderten vollständigen Bar rierefreiheit soll während
der Gültigkeit des neuen Planwerks fortgeführt werden. Alle Haltestellen im DADINA-Gebiet
sollen mit einem Status für den barrierefreien Haltestellenausbau und mit einer Priorität
versehen werden.
Ausnahmetatbestände werden eindeutig gekennzeichnet und begrün det.
Für die Darmstädter Innenstadt soll die Barrierefreiheit ganzh eitlich betrachtet werden, wie
es auch bei der Erschließungswirkung definiert wird.
Innovative bauliche, auch provis orische oder experimentelle Vorhaben werden
Berücksichtigung finden.
Kapitel 7 – Mängelanalyse
Erschließungsqualität
Im Stadtgebiet Darmstadt werden Erschließungsmängel im Bereich Kranichstein /
bioversum sowie im Steinberg-/Paulusviertel identifiziert.
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden Erschließungsmängel im B ereich der Gemeinde
Fischbachtal für die Ortsteile Nonrod und Meßbach festgehalten. In der Gemeinde Münster
werden Erschließungsmängel im Bereich östlich der Kulturhalle sowie am Breitefeld
identifiziert. In der Gemeinde Seeheim-Jugenheim weist der Bereich am Schulungszentrum
der Lufthansa ein Erschließungsdefizit auf.
In Teilbereichen der Mittelzentren Griesheim, Dieburg und Groß -Umstadt ist eine
gebührende Erschließung noch nicht gesichert. Hierzu sind Prüfaufträge aufzustellen.
Verbindungsqualität
Die Verbindung der beiden Campi der Hochschule Darmstadt ist z war vertretbar und
ausreichend mit dem ÖPNV abgebildet, fällt jedoch hinsichtlich eines Reisezeitenvergleichs
zu bestimmten Zeiten hinter dem MIV zurück. Hierzu ist ein Prüfauftrag aufzustellen.
GNVP25 | Exzerpt
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Ausreichende Kapazität und Nachfrageverteilung
Auf den Hauptkorridoren zwischen Darmstadt Hauptbahnhof und de r Darmstädter
Innenstadt, insbesondere auf den ÖPNV-Trassen entlang der Rheinstraße ist ein
Missverhältnis zwischen der Auslastung der Linienbusse und der aufnahmestärkeren
Straßenbahn festzustellen, zudem ist die Fahrtreihenfolge von Bus und Straßenbahn nicht
optimal.
Für die Verbindung zwischen Darmstadt Hbf und der Heimstättens iedlung bestehen zwar
montags bis freitags mit der verlängerten Linie K zwei Routen, die aber nicht ausgewogen
nachgefragt werden.
Haltestellenausbau und Barrierefreiheit
Hier sind die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil sowie die Vo rhaben aus der
vorgenommenen Prioritätenliste noch nicht vollständig umgesetzt.
Fahrgastinformation
Nicht aktuelle, ausgefallene und verwirrende Fahrgastinformati onen sowie nicht
übereinstimmende Auskünfte verschiedener Medien sind noch zu verbessern. Hierzu
finden bereits Workshops mit der HEAG mobilo zu einem Konzept der Fahrgastinformation
der Zukunft – „FIZ“ – statt.
Kapitel 8 – Linienbündelung, Flottenmanagement und
Vergabestrategie Bus
Mit den planerischen Inhalten der Angebotskonzeption werden die Grundlagen geschaffen, damit die
Linienverkehre ökonomisch und betrieblich sinnvoll umgesetzt bzw. weiterentwickelt werden können.
Dies wir durch die verkehrliche Verknüpfung mehrerer Linien im Linienbündel, die im Zusammenspiel
Synergien erzeugen und bei einer starken Vernetzung Standzeiten und Leerfahrten reduzieren.
Die Zuordnung einzelner Linien zu ihren Linienbündeln bleibt u nverändert, auch wenn sich
deren Linienweg ändert.
Bei neuen Linien ist zu entscheiden, welchem Linienbündel diese zugewiesen werden.
Es wird unterschieden zwischen der Direktvergabe und der Wettbe werblichen Vergabe. In beiden
Fällen wird mit dem Verkehrsunternehmen ein Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) geschlossen.
Direktvergabe / ÖDA an HEAG mobiBus
Eigenleistung: Einsatz emissionsfreier Busse bei Neubeschaffung
Subunternehmerleistung: Einsatz von Fahrzeugen mit alternative n Antrieben, sofern von
Aufgabenträgern vorgegeben
Wettbewerbliche Vergabe
Einsatz des HVO100-Diesels als genereller Mindeststandard
Einsatz emissionsfreier Busse – sofern zur Quotenerfüllung erforderlich
Sofern nicht zur Quotenerfüllung erforderlich, aber wirtschaft lich tragfähig: Einsatz
emissionsfreier Busse
GNVP25 | Exzerpt
8
Direktvergabe / ÖDA an HEAG mobiBus
Die Laufzeit beträgt 11.12.2016 – 12.12.2026 und ab 13.12.2026 für 15 Jahre:
Bergstraße
Darmstadt Nord
Darmstadt / Vorderer Odenwald
Eberstadt / Pfungstadt
W e i t e r s t a d t
Wettbewerbliche Vergabe
Betriebsaufnahme 13.12.2026
Darmstadt / Ober-Ramstadt
Reinheim
Betriebsaufnahme 12.12.2027
G r o ß - U m s t a d t
Betriebsaufnahme 09.12.2029
Babenhausen
Bachgau
Kapitel 9 – Angebotskonzeption: Beispiele für Prüfaufträge
Die Bearbeitung von Prüfaufträgen und die daraus resultierende Erarbeitung von Maßnahmen der
Angebotskonzeption erfolgt in der Stufe 2 von 2 dieses Nahverkehrsplans. Beispielhaft sind
Themenfelder für Prüfaufträge aufgelistet.
GNVP25 | Beteiligung und Gremien
9
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
3 Beteiligung und Gremien
Kernteam
(Bestehend aus den Projektteams der DADINA und der ÖPNV-Koordination im Mobilitäts- und
Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt)
Lenkungskreis
(Bestehend aus den Projektteams der DADINA, den Vertretern des Mobilitäts- und Tiefbauamtes
der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der ÖPNV-Koordination, den Vorstandsvorsitzenden der
DADINA und ihren Referaten, der Holding der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der
Konzernsteuerung des Landkreises Darmstadt-Dieburg, HEAG mobilo, Hessen Mobil, RMV und
LHO)
24.04.2024 1. Sitzung – Auftakt Kick-Off im Landratsamt mit Vo rstellung ioki
23.07.2024 2. Sitzung – mit Ergebnispräsentation ioki
30.01.2025 3. Sitzung – Präsentation der Vorgehensweise, den Na hverkehrsplan im
Hause DADINA selbst zu erarbeiten
20.05.2025 4. Sitzung – Ziel Versandfreigabe zur Einleitung des TÖB-
Anhörungsverfahrens gemäß ÖPNVG Hessen
Beirat
12.06.2025 Sitzung als Videokonferenz mit Charakter einer Infor mationsveranstaltung
während der Stellungnahmenfrist im Anhörungsverfahren
Öffentlichkeitsbeteiligung
Als Onlineplattform von 12.02.2025 bis 12.03.2025
Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Erste Stufe mit Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen 21.05.2025 bis 17.06.2025
Zweite Stufe voraussichtlich im vierten Quartal 2025
Beschließende Gremien
02.07.2025 Verbandsversammlung der DADINA
15.09.2025 Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg
25.09.2025 Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
GNVP25 | Bestandsaufnahme
10
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
4 Bestandsaufnahme
4.1 Herausforderungen für den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV)
Der neue Gemeinsame Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis
Darmstadt-Dieburg hat verschiedene Rahmenbedingungen und Herausforderungen bei der
Weiterentwicklung des ÖPNV zu berücksichtigen. Zwischen Wachstum (Bevölkerung /
Arbeitsplätze / Einpendler), Berücksichtigung von Zielen der Nachhaltigkeit, gesetzlichen
Vorgaben, Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit, Finanzierungsmodalitäten,
unterschiedlichen Ansprüchen verschiedener Kundengruppen und Raumstrukturen werden
Handlungsfelder ersichtlich, die nicht konfliktfrei sind. Zudem hat die Nahverkehrsplanung
zunehmend auf die Flexibilisierung des Mobilitätsverhaltens einzugehen, weshalb neben dem
klassischen Linien-ÖPNV auch die Vernetzung mit erweiterten Mobilitätsformen eine bedeutsame
Rolle einnimmt. Entsprechend der beschriebenen Spannungsfelder definiert der Plan Ziele und
Standards für die Qualität des ÖPNV und dient als Maßstab für dessen Bewertung. Er hat zur
Aufgabe, die Grundlagen für die Entwicklung des zukünftigen ÖPNV-Angebots ab dem Jahr 2025
im Plangebiet zu liefern.
4.2 Rahmenbedingungen
4.2.1 Gesetzliche Vorgaben
EU-Verordnung (EG) 1370/2007 aus dem Jahr 2009
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der novellierten Fassung von 2013
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPN VG)
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
UN-Behindertenkonvention
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
In der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird in §
8 Abs. 3 als Zielsetzung des ÖPNV eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen
definiert: „Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger)
zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des
Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende
Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die
Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen,
für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan
Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche
Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die
vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder
Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und
Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen
(…)“. Der Nahverkehrsplan dient somit als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Die Regelungen zur
Aufstellung von Nahverkehrsplänen sowie die Bestimmung der Aufgabenträger des ÖPNV bleiben den
Ländern vorbehalten. In der Novellierung des PBefG wird der grundsätzliche Vorrang der
GNVP25 | Bestandsaufnahme
11
eigenwirtschaftlichen Verkehre beibehalten und die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Sicherstellung
einer ausreichenden Verkehrsbedienung festgelegt. Mit der Vorabbekanntmachung, in der der
Aufgabenträger die Verkehrsleistung bestimmt, beginnt eine dreimonatige Antragsfrist für
eigenwirtschaftliche Verkehre. Liegen nach dieser Frist keine oder keine genehmigungsfähigen Anträge für
eigenwirtschaftliche Verkehre vor, ist der Weg für die Vergabe eines Verkehrsvertrags frei. Im PBefG ist
neben den Genehmigungserfordernissen für Linienverkehrsleistungen auch die Berücksichtigung der
Nahverkehrspläne festgesetzt.
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG)
Aus § 7 Abs.2 i.V. § 14 Abs. 2 ÖPNVG ergibt sich, dass die lokalen Nahverkehrspläne durch den lokalen
Aufgabenträger aufzustellen und zu beschließen sind. Das ÖPNVG fordert die Beachtung der Ziele der
Raumordnung sowie die Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung. Bedeutsame Grundsätze der
Raumordnung gemäß § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz1 sind insbesondere:
1 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist. Gewährleistung der Erreichbarkeit von
Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, Schaffung der räumlichen
Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität und ein integriertes Verkehrssystem, Verbesserung der
Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und
Wasserstraße vor allem in verkehrlich hoch belasteten Räumen, Gestaltung der Raumstrukturen so, dass die
Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird. Ferner formuliert das ÖPNVG in §§ 3
und 4 eine Reihe von Zielen und Anforderungen an den ÖPNV, denen ein NVP entsprechen muss, darunter
Stärkung des ÖPNV als Teil eines Gesamtverkehrssystems zur Befriedigung der Mobilitätsnachfrage,
regelmäßige Bedienung, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und Übergangssicherheit, Pünktlichkeit,
Sicherheit, Sauberkeit und aktuelle Fahrgastinformationen, ein leicht zugängliches und transparentes
Fahrpreis- und Fahrscheinverkaufssystem sowie ausreichende Kapazitäten als wichtigste
Leistungsmerkmale des ÖPNV, Verknüpfung der verschiedenen Angebote des öffentlichen
Personennahverkehrs untereinander und mit den Angeboten anderer Verkehrssysteme, besondere
Beachtung der sozialen Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs. Das ÖPNVG formuliert in § 14
(4) Mindestinhalte an einen NVP: Bestandsaufnahme, Analyse und Prognose des Gesamtverkehrs
einschließlich der Verkehrsinfrastruktur und eine Bewertung, das Strecken- und Liniennetz sowie Vorgaben
zur Verkehrsabwicklung (Bedienungs- und Verbindungsstandards, Beförderungs- und
Erschließungsqualität), Finanzierungskonzept (inkl. Kostenabschätzung geplanter Projekte,
Investitionsprogramm, Organisationskonzept).
Schließlich fordert das ÖPNVG die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Neben dem PBefG und dem ÖPNVG sind im BGG Aussagen zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV
festgesetzt. Gemäß § 8 Abs. 2 des BGG vom 01. Mai 2002 ist die „Herstellung von Barrierefreiheit in den
Bereichen Bau und Verkehr“ zu gewährleisten. Dort heißt es: „Sonstige bauliche oder andere Anlagen,
öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel
im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes
barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.“ Barrierefreiheit
wird im § 4 BGG wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle
Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie
für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
GNVP25 | Bestandsaufnahme
12
4.2.2 Nationale und internationale Trends
Digitalisierung
Dekarbonisierung
Demographischer Wandel
24-Stunden-Gesellschaft
Langsamverkehr
Multimodalität
Intermodalität
Third-Places
Wearables
4.2.3 Relevante übergeordnete Rahmenpläne
Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) des Rhein-Main-Verkehrsverbu ndes
Regionalplan Südhessen
Regionaler Flächennutzungsplan
Masterplan 2030+
Mobilitätskonzept 2030+
Green City Plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Darmstadt-Di eburg und seine
Kommunen
SUMP für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Dieburg
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Groß-Umstadt
4.2.4 Relevante Studien
Untersuchungen zur Verkehrsanbindung zwischen Darmstadt und de m Ostkreis
Straßenbahn Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern
Straßenbahn Weiterstadt
Straßenbahn Griesheim West – Riedstadt
Straßenbahn Wixhausen
Knotenanalyse Innenstadt Darmstadt
4.2.5 Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger
Kreis Groß-Gerau (LNVG Kreis Groß-Gerau)
Kreis Offenbach (kvgOF)
Kreis Bergstraße (VRN)
Odenwaldkreis (OREG)
Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg (AMINA)
4.2.6 Personengruppen im ÖPNV
Hochmobile Fahrgäste
o Berufstätige
o Senioren
Gelegenheitsfahrgäste
o Touristen
o Senioren
Fahrgäste die insbesondere auf den ÖPNV angewiesen sind („Capt ive Riders“)
o Schüler
o Senioren
o Personen mit Mobilitätseinschränkungen
GNVP25 | Bestandsaufnahme
13
Differenzierung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen, für die sich besondere
Anforderungen an den ÖPNV stellen:
Menschen mit Gehbehinderung
Blinde bzw. seheingeschränkte Menschen
Personen im Rollstuhl
Gehörlöse bzw. hörgeminderte Menschen
Greifbehinderte Menschen
Kleinwüchsige Menschen
Menschen mit kognitiven Einschränkungen
Menschen mit Gleichgewichtsstörungen
Hochbetagte Menschen
4.3 Struktur des Untersuchungsraums
Die Raumstruktur und Siedlungsentwicklung findet eine Orientierung an den verkehrlichen
Hauptachsen. Hier sind die Hauptachsen des Schienenverkehrs benannt.
Frankfurt – Darmstadt – Bensheim – Heppenheim – Weinheim – Rhe in/Neckar (S6, RE60,
RB67, RB68 mit RB66 „Pfungstadtbahn“)
Wiesbaden – Mainz – Groß-Gerau – Darmstadt – Dieburg – Babenha usen – Aschaffenburg
(RB75)
Darmstadt – Reinheim – Groß-Umstadt – Erbach – Eberbach (RE80, RB81, RB82)
Groß-Umstadt – Babenhausen – Seligenstadt – Hanau – Frankfurt (RE85, RB86)
Dieburg – Münster – Eppertshausen – Ober-Roden – Dreieich – Fr ankfurt (RB61)
4.3.1 Einwohnerdichte / Vergleich zu 2015
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2015 2024 (30.06.) Veränderung in %
Mitte 19.760 21.541 9,0
Nord 31.720 33.321 5,0
Ost 14.480 14.988 3,50
West 18.240 22.033 20,8
Arheilgen 17.480 17.847 2,1
Bessungen 14.280 16.423 15,0
Eberstadt 23.340 23.867 2,3
Kranichstein 11.240 11.843 5,4
Wixhausen 6.150 6.594 7,2
Summe 157.390 168.457 +7,0
Tabelle 4.1
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2015 2024 (30.06.) Veränderung in %
Alsbach-Hähnlein 9.299 9.252 -0,5
Babenhausen 16.728 17.481 4,5
Bickenbach 5.777 5.993 3,7
Dieburg 15.500 15.905 2,6
Eppertshausen 6.231 6.426 3,1
Erzhausen 7.864 7.859 -0,1
Fischbachtal 2.627 2.711 3,2
Griesheim 26.907 29.345 9,1
Groß-Bieberau 4.730 4.583 -3,1
Groß-Umstadt 20.821 21.269 2,2
Groß-Zimmern 14.069 14.630 4,0
Messel 3.972 4.235 6,6
Modautal 5.100 5.084 -0,3
GNVP25 | Bestandsaufnahme
14
Mühltal 13.753 13.958 1,5
Münster 14.076 14.808 5,2
Ober-Ramstadt 15.029 15.137 0,7
Otzberg 6.360 6.358 0,0
Pfungstadt 24.548 25.359 3,3
Reinheim 16.277 16.490 1,3
Roßdorf 12.250 13.111 7,0
Schaafheim 9.221 9.092 -1,4
Seeheim-Jugenheim 16.218 16.442 1,4
Weiterstadt 25.416 26.486 4,2
Summe 292.773 302.014 +3,2
Tabelle 4.2
4.3.2 Arbeitsplatzschwerpunkte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Kommune Standort
Alsbach-Hähnlein Pfarrtanne
Sandwiese
Babenhausen Continental
VDO
Eppertshausen Gewerbegebiete I und II
Babenhäuser Straße
Park 45
Groß-Bieberau Senator
Groß-Umstadt Kreisklinik
Sparkasse Dieburg
Resopal
EMS Chemie
Mühltal Traisa
Ruckelshausen
REA Elektronik
Ober-Ramstadt DAW
Gewerbegebiet II
Reinheim Merz
Grass
Roßdorf Haftpflichtkasse Darmstadt
Enviro
Envigo
Autoneum
Seeheim-Jugenheim Lufthansa-Schulungszentrum
Weiterstadt Skoda
Seat
Loop 5
Segmüller
Im Rödling
Tabelle 4.3
GNVP25 | Bestandsaufnahme
15
4.3.3 Weiterführende Schulen Im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Kommune Name der Schule Schulform
Alsbach-Hähnlein Melibokusschule Koop. Gesamtschule
Babenhausen Joachim-Schumann-Schule Integr. Gesamtschule
Edward-Flanagan-Schule Förderschule
Bachgauschule Gymn. Oberstufe
Dieburg Alfred-Delp-Schule Gymn. Oberstufe
Anne-Frank-Schule Förderschule
Goetheschule Koop. Gesamtschule
Gustav-Heinemann-Schule Förderschule
Landrat-Gruber-Schule Berufliche Schule
Landrat-Gruber-Schule Abendrealschule
Eppertshausen Mira-Lobe-Schule Förderschule
Griesheim Gerhart-Hauptmann-Schule Koop. Gesamtschule
Albert-Schweitzer-Schule Förderschule
Schule am Kiefernwäldchen Förderschule
Groß-Bieberau Albert-Einstein-Schule Koop. Gesamtschule
Groß-Umstadt Ernst-Reuter-Schule Integr. Gesamtschule
Max-Planck-Gymnasium Gymnasium
Groß-Zimmern Albert-Schweit zer-Schule Koop. Gesamtschule
Bischof-Ketteler-Schule Förderschule
Mühltal Wichernschule Förderschule
Münster Schule auf der Aue Koop. Gesamtschule
Ober-Ramstadt G.-Chr.-Lichtenberg-Schule Integr. Gesamtschule
Otzberg Otzbergschule Gr./H./R. mit Förderstufe
Pfungstadt Friederich-Ebert-Schule Koop. Gesamtschule
Schillerschule Förderschule
Reinheim Dr.-K.-Schumacher-Schule Koop. Gesamtschule
Roßdorf Justin-Wagner-Schule Koop. Gesamtschule
Schaafheim Eichwaldschule Gr./H./R. mit Förderstufe
Seeheim-Jugenheim Schuldorf Bergstraße Koop. Gesamtschule
Weiterstadt Albrecht-Dürer-Schule Koop. Gesamtschule
Hessenwaldschule Koop. Gesamtschule
Tabelle 4.4
GNVP25 | Bestandsaufnahme
16
4.3.4 Weiterführende Schulen in der Wissenschaftsstadt Darmstad t
Name der Schule Schulform
Christoph-Graupner-Schule Förderschule
Ernst-Elias-Niebergall-Schule Förderschule
Herderschule Förderschule
Mühltalschule Förderschule
Gutenbergschule Koope rative Gesamtschule
Stadtteilschule Arheilgen Kooperative Gesamtschule
Bernhard-Adelung-Schule Integrierte Gesamtschule
Erich Kästner Schule Integrierte Gesamtschule
Mornewegschule Integrierte Gesamtschule
Abendgymnasium Gymnasium
Bertolt-Brecht-Schule Gymn. Oberstufe
Eleonorenschule Gymnasium
Georg-Büchner-Schule Gymnasium
Justus-Liebig-Schule Gymnasium
Lichtenbergschule Gymnasium
Ludwig-Georgs-Gymnasium Gymnasium
Viktoriaschule Gymnasium
Alice-Eleonoren-Schule Berufsschule
Erasmus-Kittler-Schule Berufsschule
Friedrich-List-Schule Berufsschule
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Berufsschule
Martin-Behaim-Schule Berufsschule
Peter-Behrens-Schule Berufsschule
Wilhelm-Leuschner-Schule Haupt- und Realschule
Tabelle 4.5
4.3.5 Hochschulen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Technische Universität Darmstadt
o Campus Innenstadt am Herrngarten / Alexanderstraße
o Campus Lichtwiese
o Campus Botanischer Garten
o Standort Mathildenhöhe
Hochschule Darmstadt
Evangelische Hochschule Darmstadt
4.3.6 Hochschulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Hochschule Darmstadt – Mediencampus Dieburg
GNVP25 | Bestandsaufnahme
17
4.3.7 Sehenswürdigkeiten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Auswahl)
Mathildenhöhe (Welterbe)
Rosenhöhe
Vivarium
Botanischer Garten
Jagschloss Kranichstein
B i o v e r s u m
Staatstheater
Landesmuseum
Kunsthalle
4.3.8 Sporteinrichtungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (A uswahl)
Stadion am Böllenfalltor
Jugendstilbad
Nordbad
Freibad am Woog
Freibad Eberstadt
Bürgerpark
Eissporthalle am Messplatz
Steinbrücker Teich am Oberwaldhaus
Freibad Grube Prinz von Hessen
Arheilger Mühlchen
4.3.9 Sehenswürdigkeiten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Landkreis Darmstadt-
Dieburg (Auswahl)
Burg Frankenstein
Alsbacher Schloss
Schloss Heiligenberg
Schloss Braunshardt
Schloss Fechenbach
Schloss Lichtenberg
Grube Messel
Grube Prinz von Hessen
Grube Messel (Welterbe)
4.3.10 Sporteinrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg (Beisp iele)
Hallenbad Weiterstadt
Freibäder
4.3.11 Festveranstaltungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Heinerfest
Schlossgrabenfest
GNVP25 | Bestandsaufnahme
18
4.3.12 Festveranstaltungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Fastnachtsumzug Dieburg
Bergsträßer Weinlagenwanderung
Schlossgartenfest Dieburg
Ortskernfest Roßdorf
Winzerfest Groß-Umstadt
Straßenkerb Pfungstadt
Zwiebelmarkt Griesheim
Martinsmarkt Dieburg
Weihnachtsmarkt Lichtenberg
Weihnachtsmarkt Neunkircher Höhe
4.3.13 Mobilitätsverhalten / Modal Split (im Vergleich zu ander en Großstädten)
Fuß % Rad % ÖV % MIV %
2023 DA 32 27 14 27
2023 WI 34 8 16 42
2023 MZ 3 11 33 53
2018 F 26 20 21 33
2018 KS 31 11 18 40
Tabelle 4.6
Quellen: MiD, SRL
4.4 ÖPNV-Angebot im Plangebiet
4.4.1 SPNV (Regionalzug und S-Bahn)
Main-Neckar-Bahn: S6, RE60, RB67 und RB68
Frankfurt – Langen – Darmstadt – Bensheim – Heppenheim – Weinh eim – Rhein/Neckar
Pfungstadtbahn: RB66
Darmstadt – Da.-Eberstadt – Pfungstadt
Rhein-Main-Bahn / Hessische Ludwigsbahn: RB75
Wiesbaden – Mainz – Groß-Gerau – Weiterstadt – Darmstadt – Mes sel – Dieburg –
Babenhausen – Aschaffenburg
GNVP25 | Bestandsaufnahme
19
Odenwaldbahn: RE80, RB81, RB82; RE85, RB86
(Frankfurt -) Darmstadt – Mühltal – Ober-Ramstadt – Reinheim – Otzberg – Groß-Umstadt
Wiebelsbach – Michelstadt – Erbach – Eberbach
Groß-Umstadt Wiebelsbach – Groß-Umstadt Mitte – Babenhausen – Seligenstadt – Hanau
(– Frankfurt)
Dreieichbahn: RB61
Dieburg – Münster – Eppertshausen – Ober-Roden – Dreieich – Fr ankfurt
Abbildung 4.1: Ausschnitt aus dem Regionalen Schienennetzplan des RMV 2025
4.4.2 Stadtverkehr Darmstadt
Straßenbahn
Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (und gemäß NVK* Linie 10)
Stadtbus
Hauptliniennetz mit den Linien F/FM, G, H, K, L, R, WX
Quartiersbusbereiche mit den Linien: A, AH, EB
*) NVK: Nahverkehrskonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt
GNVP25 | Bestandsaufnahme
20
Abbildung 4.2: RMV-Liniennetzplan Stadt Darmstadt 2025
GNVP25 | Bestandsaufnahme
21
4.4.3 Lokaler Busverkehr im DADINA-Gebiet
Bereich Darmstadt/Ober-Ramstadt/Reinheim
Linien GB, MO1, NHX, RH
Bereich Reinheim/Groß-Bieberau/Fischbachtal/Modautal
Linien MO2, MO3, MO4
Bereich Darmstadt/Mühltal/Ober-Ramstadt/Modautal
Linien B, M1, M2, M3, MX, O
Bereich Groß-Umstadt/Otzberg
Linien GA, GU1, GU2, GU3, GU4, MD, ME
Bereich Babenhausen/Bachgau
Linien BA1, BA2, BA3, BA4, BG1, BG2, BG3
Bereich Eberstadt/Pfungstadt
Linien P, PE, PG
Bereich Bergstraße
Linien BE1, BE2, BE3
Bereich Darmstadt/Weiterstadt
Linien WE1, WE2, WE3, WE4
Bereich Darmstadt/Flughafen Frankfurt
Linie AIR (Airliner)
GNVP25 | Bestandsaufnahme
22
Abbildung 4.3: RMV-Liniennetzplan Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025
4.4.4 Regionaler Busverkehr im DADINA-Gebiet (Linien in Regie d es RMV)
Bereich Darmstadt/Roßdorf/Dieburg (RMV-Linienbündel LDD-DIE)
Linien: 672, 673, 679, X74, X78
Bereich Darmstadt/Groß-Umstadt/Odenwald (RMV-Linienbündel LDD-ODW)
Linien 671, 693, X69, X71
Bereich Darmstadt-Arheilgen/Kreis Offenbach (RMV-Linienbündel LOF1)
Linie 662
Ergänzt wird das Busangebot durch die RMV-Nachtbuslinien n71 und 678, die lokale Buslinie 40
des Kreises Groß-Gerau und die Linie V86 des Kreises Offenbach. Im südlichen Kreisgebiet ist die
VRN-Linie 670 von Bedeutung. Im Bereich der Stadt Griesheim findet eine Verknüpfung mit den
lokalen Buslinien aus dem Kreis Groß-Gerau statt. Dies sind die Linien 44, 45, 46, 52 und 62.
4.4.5 On-Demand-Mobilität
Während der Gültigkeit des Planwerks 2019 bis 2024 ist als weitere Säule des ÖPNV im DADINA-
Gebiet der On-Demand-Verkehr dazu gekommen. Ausschlaggebend war die Teilnahme am
Sofortprogramm „Saubere Luft“ des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Ein
weiteres Förderprogramm ist die „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DKV)“, über das
die Förderkulisse abgewickelt wird.
GNVP25 | Bestandsaufnahme
23
On-Demand im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter dem Produktnamen
„HeinerLiner“. Eingeführt im Jahr 2021 bot der HeinerLiner bis Dezember 2024 eine
Ergänzung zum Linien-ÖPNV für die Nahmobilität im Stadtgebiet. Der HeinerLiner wird mit
einem neuen der Nutzungsgewohnheiten entsprechenden Angebot weitergeführt.
On-Demand im Landkreis Darmstadt-Dieburg unter dem Produktname n „DadiLiner“.
Eingeführt im November 2022 bot das Schwesterprodukt bis Dezember 2024 eine
Ergänzung zum Linien-ÖPNV in zwei Bediengebieten: „West“ mit den Kommunen
Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim und Pfungstadt“ sowie „Babenhausen“ im Stadtgebiet
der Stadt Babenhausen. Der DadiLiner verfolgt seit Dezember 2024 einen sehr innovativen
Ansatz, sowohl ein On-Demand-Angebot als auch eine Kompensation für
nachfrageschwachen Linienverkehr zu leisten. Seine Bediengebiete sind seit Dezember
2024 die Bereiche: „Modautal/Ober-Ramstadt“, wo er eine Rufbusleistung für die Linie MO4
vorhält; „Groß-Umstadt/Otzberg“, wo die Rufbusleistung für die Linien GU3 und GU4
erfolgt; „Babenhausen“, wo eine Rufbusleistung für die Linien BA2, BA3 und BA4 geboten
wird.
4.5 Tarif
Das Plangebiet ist gemäß des RMV-Tarifsystems in A und A0-Tarifgebiete eingeteilt.
Das Tarifgebiet 40 umfasst die Wissenschaftsstadt Darmstadt un d den westlichen
Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie den an die Großstadt grenzenden nordöstlichen
Bereich mit der Gemeinde Messel.
Das Tarifgebiet 41 umfasst das nordöstliche und östliche Kreis gebiet mit den Städten
Dieburg, Babenhausen und Groß-Umstadt
Das Tarifgebiet 39 umfasst den südlichen Bereich des Landkreis es entlang der Bergstraße
sowie den Bereich des Odenwaldes.
4.6 Fahrzeuge
Die Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet werden durch die regelmäß ige Neuvergabe der
Linienbündel (i.d.R. alle 8 bis10 Jahre) mit entsprechenden Anforderungen an die
Fahrzeugausstattung auf modernem Niveau gehalten. Berücksichtigung finden dabei neben
Umweltstandards insbesondere auch Belange der Barrierefreiheit (z. B.
Niederflurfahrzeuge mit Sondernutzungsfläche) sowie Fahrgastinformationsausstattung wie
Haltestellenanzeigen und -ansagen und weitere Qualitätsstandards.
Neufahrzeuge verfügen beispielsweise über W-LAN und USB-Buchse n zum Laden von
mobilen Endgeräten. Neben weiteren technischen Ausstattungen wie Wärmeschutzglas,
moderner Klimatechnik, akustischen und optischen Haltestelleninformationen erfüllen neue
Busse die gängigen Emissionsnormen und verbessern die Emissionsstandards der
Busflotten.
Die Erreichung der lokalen Klimaschutzziele wird auch durch di e Reduzierung von
Emissionen der Busflotte unterstützt. Es wird eine sukzessive Umstellung der
Busfahrzeuge auf lokal emissionsfreien Betrieb durchgeführt.
Auch der Fuhrpark der Straßenbahnen wird erneuert.
4.7 Haltestellen
Die Aufenthaltsqualität einer Haltestelle wird im Wesentlichen durch den Komfort der Ausstattung,
ihr Erscheinungsbild, ihre Lage und das Umfeld bestimmt. Die Haltestellen im Untersuchungsraum
weisen eine noch unterschiedliche Ausstattungsqualität auf. Während in der Stadt Darmstadt
zahlreiche Haltestellen über Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten verfügen, sind diese im
Landkreis Darmstadt-Dieburg seltener vorhanden. Während Abfallbehälter an fast allen
GNVP25 | Bestandsaufnahme
24
Haltestellen zu finden sind, ist ein Witterungsschutz meistens zumindest in einer Fahrtrichtung
gegeben. Sitzgelegenheiten sind selten vorhanden. Die Haltestellen sind neben den Fahrzeugen
das Aushängeschild für den ÖPNV. Die visuelle Wahrnehmung der Haltestellen kann durch eine
einheitliche Gestaltung (Wiedererkennungseffekte) und eine regelmäßige Pflege der
Ausstattungsmerkmale deutlich verbessert werden. Eine Beschilderung mit Angabe des
Haltestellennamens, der Linienbezeichnung(en), der diese Haltstellen anfahrenden Linie(n), das
Fahrtziel sowie das Verkehrsunternehmen ist an allen Haltestellen zusammen mit dem Logo des
RMV grundsätzlich vorhanden. Die Fahrgastinformation wird durch die Ausstattung mit den
aktuellen Fahrplänen vorgehalten. Einige Verknüpfungspunkte verfügen über DFI-Anzeigen.
Störungen der Anzeigen werden i.d.R. umgehend behoben. Weitergehende Informationen,
beispielsweise Umgebungspläne oder Informationen zu Tarifen, sind mindestens an den
Verknüpfungspunkten vorzufinden.
GNVP25 | Leitbild
25
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
5 Leitbild
Herausgelöst aus dem Anforderungsprofil wird das Themenfeld zum Leitbild als eigenständiges
Kapitel aufgestellt und im Folgenden wiedergegeben:
5.1 Rolle und Funktion des ÖPNV
Der ÖPNV ist integraler Bestandteil des ganzheitlichen Verkehrssystems im Landkreis
Darmstadt-Dieburg und in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Er trägt wesentlich dazu bei, die
Standortqualität zu sichern wie auch zu verbessern und die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen
in der Region –Einwohner, Ein- und Auspendler wie auch Gäste – zufriedenstellend zu erfüllen.
Zentrale Herausforderungen der kommenden Jahre, die auch das Verkehrssystem betreffen, sind
die Wirtschaftsstabilität, das Bevölkerungswachstum in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung sowie
der in zunehmendem Maße der Klima- und Umweltschutz. Der ÖPNV liefert als Teil des so
genannten „Umweltverbundes“ im Zusammenspiel mit Fußverkehr, Fahrradverkehr und weiteren
effizienten Mobilitätsangeboten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung dieser
Herausforderungen in der Mobilitätswende.
Im Fokus steht dabei das Ziel einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Abwicklung
des Verkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der
Nachhaltigkeitsbegriff hat hier die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in
unterschiedlichen Lebenssituationen sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor negativen
Folgewirkungen des Verkehrs sowie einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel und der
sonstigen Ressourcen, unter Beachtung der nationalen und international geltenden
Klimaschutzgesetze und –ziele, zu beachten. Der ÖPNV ist Teil und zugleich wesentliches
Instrument einer integrierten Gesamtverkehrspolitik, die den Landkreis Darmstadt-Dieburg, die
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die angrenzenden Gebietskörperschaften als
zusammenhängendes Verkehrsgebiet versteht. Der ÖPNV ermöglicht ein nahtloses Reisen in
diesem Gebiet und unterstützt den Zusammenhalt sowie das weitere Zusammenwachsen der
gesamten Region, über den Planungsraum hinaus.
Während durch Verkehrsmittel des Individualverkehrs (IV) – Zufußgehen, Fahrradfahren, Kfz –
eine flächendeckende Erschließung des Planungsraumes und prinzipiell jedwede Verbindung
gewährleistet werden, kann der ÖPNV diesen Ansprüchen nur bedingt gerecht werden. Die
Grundversorgung durch den ÖPNV ist im gesamten Bedienungsgebiet unter wirtschaftlichen und
verkehrlichen Erwägungen zu gewährleisten. Für alle Menschen soll der ÖPNV konsequent in
seiner Attraktivität gepflegt und verbessert sowie zu einer echten Alternative zum eigenen Kfz
werden. Sofern Angebotsstandards hierbei mit On-Demand-Angeboten erfüllt werden, darf dies
nicht zu erschwerten und die Nutzung hemmenden Bedingungen für die Fahrgäste erfolgen.
Mithilfe neuer, flexibler und bedarfsgesteuerter Mobilitätsformen wie den On-Demand-Verkehr lässt
sich im ÖPNV die Versorgung verbessern und sichern sowie Fahrgästen auch abseits von
Hauptkorridoren und zu nachfrageschwachen Zeiten ein gebührendes Maß an Mobilitätsteilhabe
ermöglichen.
GNVP25 | Leitbild
26
5.2 Fahrgäste im ÖPNV
Der ÖPNV ist Partner aller Menschen in der Region. Zielführend ist die Integration der
verschiedenen Verkehrsmittel von der Mikromobilität über Sharingangebote bis zur
Implementierung zur Verfügung stehender eigener Kfz in eine ganzheitliche Betrachtungsweise
unter Nutzung aller geeigneten Marketinginstrumente.
Zentrale Anforderung bei der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots ist die einfache und bequeme
Nutzbarkeit für alle Fahrgäste. Sie bezieht sich auf Ausstattung und Gestaltung von Haltestellen,
Bahnhöfen und Fahrzeugen, auf das Tarif- und Vertriebssystem sowie auf individuelle
Informationen über das Angebot.
Der Partnerschaftsgedanke im Verkehrsverbund schließt ein, dass Kunden bei Fragen und
Beschwerden unkompliziert und zügig Hilfe und Antwort erhalten und dass Aufgabenträger und
Verkehrsunternehmen auf Störungen und Probleme angemessen reagieren.
5.3 Nachfrage im ÖPNV
Die Weiterentwicklung und Optimierung des gesamten Verkehrssystems im beschriebenen Sinne
erfordert zweifelsohne die Steigerung des ÖPNV-Anteils am Modal Split. Der Anteil von
Fahrten, die im Umweltverbund zurückgelegt werden muss steigen. Im Gegenzug gilt es, Fahrten
im MIV zu reduzieren. Zum Erreichen der für alle Aktionsebene notwendigen Ziele, insbesondere
im Klima- und Umweltschutz müssen deutliche Verkehrsmengen auf den ÖPNV verlagert werden.
5.4 Siedlungsstrukturen und ÖPNV
Die Attraktivität und die Marktfähigkeit des ÖPNV werden wesentlich von der Siedlungsstruktur
sowie von der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur bestimmt. Damit der ÖPNV die ihm zugedachte
Rolle und Funktion erfüllen kann, gewährleisten Kreis- und Stadtentwicklungsplanung, dass bei
räumlichen Entwicklungsvorhaben ein wirtschaftlicher und attraktiver Einsatz von öffentlichen
Verkehrsmitteln ermöglicht wird. Siedlungsverdichtung genießt Priorität. Neue Siedlungsflächen
werden ausschließlich im Einzugsbereich von Haltestellen leistungsfähiger ÖPNV-Achsen
ausgewiesen bzw. wird der ÖPNV entsprechend leistungsfähig ausgebaut. Städte und Gemeinden
stimmen im Rahmen der Anhörungsverfahren ihre städtebaulichen und verkehrlichen
Planungsvorhaben in jedem Einzelfall umfassend mit den entsprechend der gültigen formulierten
Zielen und Vorgaben des Nahverkehrsplans ab. Dabei stehen die störungsfreie Abwicklung des
ÖPNV-Betriebs sowie die Effizienz der Erschließung und Anbindung neuer oder veränderter
Siedlungsflächen im Mittelpunkt.
5.5 Wirtschaftlichkeit im ÖPNV
Ziel ist die weitere nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Hinblick auf
den erforderlichen Finanzierungsbedarf. Wesentliche Strategien sind:
Konsequenter Einsatz von Investitionen zur Weiterentwicklung des ÖPNV nach den
Gesichtspunkten der verkehrlichen Wirksamkeit und des Nutzens im ÖPNV-Gesamtsystem
Maßnahmen, die eine nennenswerte Zunahme der Nachfrage bzw. Ve rlagerung vom MIV
erwarten lassen oder einen hohen Verkehrswert gewährleisten, sind dabei generell zu
bevorzugen
Regelmäßiges Monitoring der angebotenen Verkehrsleistungen, des Fahrzeugeinsatzes
sowie der Bedienungsform im ÖPNV in Bezug zur Effizienz und zu ihrer Marktausrichtung
(d.h. Markterfolg); hieraus folgernd gezielte Optimierung bzw. Anpassung der
Bedienungsangebote, die durch eine steigende bzw. zurückgehende Nachfrage und
Marktakzeptanz gekennzeichnet sind (auch im Sinne von gegensteuernden Maßnahmen
bei zurückgehender Fahrgastakzeptanz, um diese wieder zu steigern)
GNVP25 | Leitbild
27
Steigerung der ÖPNV-Nutzung insbesondere auch außerhalb der de rzeitigen
Nachfragespitzen und in Bereichen mit nennenswerten Potenzialen außerhalb des Berufs-
und Schulverkehrs durch zielgruppenspezifische Angebotsgestaltung; Zielgruppen mit
Zuwachspotenzialen liegen insbesondere im Bereich vom Versorgungs- und
Einkaufsverkehr sowie im Freizeitverkehr.
Insbesondere in auch Grenzen des Planungsraum überschreitenden Korridoren mit geplanten, teils
leistungssteigernden Erweiterungen des überörtlichen Straßennetzes muss der ÖPNV erhebliche
Mengen heutigen Straßenverkehrs aufnehmen, um die begrenzten Investitionsmittel für
klimaschonende Verkehrsarten einsetzen zu können.
5.6 Umwelt und ÖPNV
Die Weiterentwicklung des ÖPNV soll konsequent das Erfüllen der umwelt- und klimapolitischen
Zielsetzungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt
flankieren, insbesondere die Reduktion der Schadstoff- und Treibhausgasbelastungen durch den
MIV. Hierzu ist der wichtigste Ansatzpunkt die Reduzierung des MIV und die Förderung des
ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs, die Verknüpfung von Verkehrsmitteln sowie Informations-
und Beratungsleistungen im Sinne der Mobilitätswende.
Entsprechend muss auch das lokale Tram- und Busangebot deutlich leistungsfähiger werden. Der
GNVP muss also alle, auch infrastrukturelle, Voraussetzungen hierfür und entsprechende
Maßnahmen benennen. Zur Stärkung des Vorbildcharakters und zur weiteren Akzeptanz des
ÖPNV als umweltfreundliches Verkehrsmittel sind die Lärm- und Schadstoff-Emissionen durch
den ÖPNV schrittweise, soweit wirtschaftlich in angemessenem Umfang realisierbar, durch
umweltfreundlichere Antriebstechniken nachhaltig zu vermindern. Dies ist durch technische
Maßnahmen in der bestehenden Fahrzeugflotte, durch die Anschaffung von Neufahrzeugen mit
neuestem Standard und emissionsarmen Leistungsmerkmalen und Antriebstechniken sowie
weiterer Maßnahmen (z. B. durch Einsatz emissionsarmer Reifen und Schulung des Fahrpersonals
für ein emissionsarmes Fahrverhalten) zu erreichen.
5.7 Barrierefreiheit im ÖPNV
Eine fortwährende Aufgabe ist die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur behinderten- und
kundenfreundlichen Ausgestaltung des ÖPNV. Hierunter fallen u.a. der barrierefreie und
behindertengerechte Ausbau von Haltestellen sowie die Beschaffung und der Einsatz von
Fahrzeugen, die den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen entsprechen (siehe
Kapitel Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen). Durch den Einsatz eines „universellen
Designs“ kann somit nicht nur mobilitätseingeschränkten, sondern allen Nutzergruppen eine
einfache Nutzung des ÖPNV ohne Hürden gewährleistet werden. Aufgrund der Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nimmt das Themenfeld Barrierefreiheit im ÖPNV eine
zentralere Rolle ein. Für mobilitätseingeschränkte Nutzer des ÖPNV ist die Möglichkeit zur
eigenständigen, selbstbestimmten, unabhängigen und sicheren Nutzung des ÖPNV zu
gewährleisten. Der Nahverkehrsplan übernimmt dabei die zentrale Steuerungsfunktion. Er muss
zur konsequenten Wahrnehmung dieser Funktion aufzeigen, wie und in welchen Zeiträumen die
Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt werden soll, wo aus welchen Gründen die Barrierefreiheit, als
Ausnahme, (noch) nicht erreicht werden kann (beispielsweise ist die Zuwegung zu Haltestellen zu
nennen, welche auch Thema der Nahmobilität ist).
Die Barrierefreiheit im ÖPNV-System wird für die Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen dann
vollständig sichergestellt, wenn die Wege- und Nutzungskette durchgängig, d. h. ohne Lücken,
vollständig barrierefrei bezüglich der jeweiligen Mobilitätseinschränkung ist. Daher ist die
Barrierefreiheit vorrangig an Umsteigehaltestellen, die vom Fahrgast nicht vermieden werden
können, umzusetzen. Sollte die Barrierefreiheit an bestimmten Umsteigehaltestellen absehbar
umsetzbar, sollen Planungsalternativen betrachtet werden.
GNVP25 | Leitbild
28
5.8 ÖPNV-Organisation
Die Attraktivität des ÖPNV-Angebots wird wesentlich von der Qualität bei seiner Planung und
Durchführung bestimmt. Um das hohe Niveau dieser Prozesse zu sichern und
weiterzuentwickeln, werden bei baulichen Vorhaben alle Beteiligten eingebunden, arbeiten alle
Akteure im ÖPNV – Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, ÖPNV-Infrastruktur-Betreiber,
Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörden, Planungsbehörden, der Fahrgastbeirat und
sonstige Beteiligte – kooperativ und in effizienten Strukturen zusammen. Es werden alle bei der
Planung des ÖPNV und bei der Erstellung des ÖPNV-Angebots erforderlichen Prozesse
hinsichtlich Zuständigkeiten und Prozessschritten einschließlich der Kommunikation zwischen
den Akteuren klar definiert. Die Prozesse werden angepasst, wenn sie sich in der Praxis nicht
bewähren sollten oder wenn sich neue Potenziale zu ihrer Verbesserung zeigen.
5.9 Gesundheit und ÖPNV
Zu Beginn der Corona-Pandemie stiegen viele Menschen vom ÖPNV auf den MIV um, weil dort
die Ansteckungsgefahr aufgrund der Mitfahrgäste erhöht war. Diese Gefahr sehen heute sicherlich
noch Menschen, insbesondere im Herbst und Winter. Obwohl es Studien gibt, welche die
Ansteckungsgefahr im ÖPNV als überschätzt einstufen, waren sicherlich die Hygienekonzepte im
Laufe der Pandemie ein wichtiges Mittel, um das Vertrauen der Fahrgäste wieder zu gewinnen.
Insbesondere eine Belüftung auf hoher Stufe reduzierte laut einer Studie die Ansteckungsgefahr
auf 0,1 %. Diese Konzepte liegen für künftige Ausnahmezeiten bereit und können zur
Verbesserung der Qualität auch heute schon teilweise im Regelbetrieb angewendet werden.
Auch bei der Ausstattung der Fahrzeuge sind Entwicklungen, die sich positiv auf die dortige
Hygiene auswirken zu berücksichtigen.
5.10 ÖPNV und Daten
Der technische Fortschritt ermöglicht zunehmend einfach eine anonyme Erfassung der
Fahrgastbewegungen, z.B. an den Türen der ÖPNV-Fahrzeuge. Durch dieses Potenzial kann das
Monitoring und die Planung des ÖPNV-Angebots noch besser auf die tatsächliche Nachfrage
eingehen. Die Daten dienen der Transparenz und können so auch den Fahrgästen (z.B. Anzeige
des erwarteten Fahrgastaufkommens) einen Nutzen bieten. Um das Potenzial bestmöglich zu
nutzen, ist langfristig eine flächendeckende Ausstattung der ÖPNV-Flotten anzustreben und eine
transparente, auf Standards basierende Datenplattform zu schaffen. Bei dieser sollte der Schutz
der persönlichen Fahrgastdaten an erster Stelle stehen.
5.11 ÖPNV und Intermodalität
Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilität, weil er allen Menschen uneingeschränkt zur Verfügung
steht. Der ÖPNV ist effektiv gegenüber Individualfahrten und verringert so das
Gesamtverkehrsaufkommen (positiv für Klima und Freiraumgestaltung / Aufenthaltsqualität). Auf
dem Mobilitätsmarkt etablieren sich zunehmend Alternativen zum eigenen Pkw, die auch gerade
im Verbund mit dem ÖPNV eine wichtige Rolle einnehmen. Vorangetrieben durch die
Digitalisierung verändert sich das Mobilitätssystem. Sharing-Angebote (Pkw, Fahrrad, Pedelec, E-
Scooter etc.) sind bereits im urbanen Raum etabliert und können dort per App gebucht werden.
Technologien, wie das autonome Fahren, befinden sich bereits in der Erprobung. Fahrgäste
können auf Ihren Wegen immer leichter Angebote kombinieren (Intermodalität) oder haben mehr
Auswahl zwischen den Verkehrsmitteln (Multimodalität). Auch die Nutzung privater Verkehrsmittel
spielt eine wichtige Rolle bei der Inter- oder Multimodalität (B+R, P+R, Fahrgemeinschaften). Bei
den Fahrrädern werden zunehmend Elektroantriebe genutzt, weshalb hier die Reichweiten
vergrößert werden und z.B. auch Haltestellen besser erreicht werden, wodurch dort Lade- sowie
sichere Abstellmöglichkeiten eine größere Rolle einnehmen. Kernprodukt der Pkw-Alternativen
bleibt der ÖPNV und eine gegenseitige Berücksichtigung in der Planung ist notwendig.
GNVP25 | Anforderungsprofil
29
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
6 Anforderungsprofil
6.1 Vorbemerkung
Das Anforderungsprofil definiert Ziele und Standards für die Qualität des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Planungsraum des DADINA-Gebietes. Diese Vorgaben
gelten für den lokalen schienen- und straßengebundenen ÖPNV auf den Gemarkungen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Es dient als
Maßstab für die Bewertung des bestehenden ÖPNV-Systems und als Grundlage für die
Herleitung des Angebotskonzepts zur Weiterentwicklung des ÖPNV ab 2025.
6.2 Handlungsfelder für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots
Um dem Leitbild (siehe Kapitel 5) zu entsprechen, werden folgende schwerpunktmäßigen
Handlungsfelder definiert:
Pflege und Weiterentwicklung bestehender Bedienungsqualitäten unter Beachtung
wirtschaftlicher Gesichtspunkte
Der 10-Minuten-Takt wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt a ls
gesamtstädtisches Bedienungsangebot in der Haupt- und Tagesverkehrszeit
konsequent umgesetzt.
Auf den Achsen mit starker Nachfrage sowie bei Linienüberlager ung verdichtet sich
das Angebot. Lediglich in Randbereichen sowie in den Schwachverkehrszeiten
wird das Bedienungsangebot entsprechend der geringeren Fahrgastnachfrage im
30-Minuten-Takt vorgehalten.
Im Gebiet des Landkreises wird auf den Hauptkorridoren in der Haupt- und
Tagesverkehrszeit ein 30-Minuten-Takt zum Ziel gesetzt.
In den übrigen Verkehrszeiten wird ein 60-Minuten-Takt vorgese hen, der sich
durch Linienüberlagerungen wiederum verdichtet.
Als Grundangebot ist ein 60-Minuten-Takt vorzusehen, der auch über ein On-
Demand-Angebot sichergestellt werden kann.
Fokus ist im Linienverkehr die Fortführung und Pflege des vert akteten Angebotes
zu allen Verkehrszeiten mit für die Fahrgäste leicht zu merkenden Abfahrtszeiten.
Taktverdichtungen ergeben sich durch die Verdoppelung der Fahr tenanzahl des
dünneren Taktes und besitzen somit eine logische Merkbarkeit und sichern
Anschlussbeziehungen
GNVP25 | Anforderungsprofil
30
6.3 Entwicklung der Netzhierarchie
6.3.1 Netzkategorisierung für de n Landkreis Darmstadt-Dieburg
Wesentliche Grundlage für die Erarbeitung von Qualitätsstandards für das kreisweite
ÖPNV-Angebot und dessen räumliche Differenzierung ist die Gliederung des
Kreisgebietes nach einheitlichen raum- und siedlungsstrukturellen Kriterien. Damit wird
insbesondere die unterschiedliche verkehrliche Bedeutung der Städte und Gemeinden
und die Beziehungen zwischen diesen Städten und Gemeinden untereinander
berücksichtigt.
Folgende Kriterien werden bei der Kategorisierung betrachtet:
Einwohnergröße und -entwicklung
In Anlehnung an die zentralörtliche Gliederung des Regionalplan Südhessen 2010 und der
Hessischen Landes- und Raumordnung werden die Städte und Gemeinden in drei
Gemeindetypen unterteilt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind die Kommunen
folgendermaßen zugeordnet:
Oberzentren (Darmstadt und fürs östliche Kreisgebiet das bayer ische
Aschaffenburg)
Mittelzentren (Dieburg, Groß- Umstadt, Griesheim, Pfungstadt, Weiterstadt)
Grundzentren (unterschieden in Unterzentren und Kleinzentren, die übrigen
kreisangehörigen Kommunen)
Zu gewährleisten ist eine möglichst umsteigefreie Beziehung mit SPNV/ÖPNV aus den
Kommunen des Landkreises mit einem der genannten Oberzentren. Zudem sind die
nächstgelegenen Mittelzentren der einzelnen Verkehrsteilräume gut mit dem ÖPNV/SPNV
anzubinden.
Über den Planungsraum hinaus sind die ebenfalls bedeutsamen Oberzentren der
benachbarten Verkehrsräume und Verkehrsverbünde zu betrachten:
Frankfurt am Main
Offenbach am Main
Hanau
Wiesbaden
Mainz
Mannheim
Heidelberg
W o r m s
Folgende weitere Kriterien werden bei der Kategorisierung betrachtet:
Pendlerbeziehungen
Raumstruktur
Bildungs- und Schulstandorte
Aufgrund der freien Schulwahl in Hessen können keine eindeutigen
Grenzen für die Einzugsgebiete von Schulen gezogen werden.
Gemäß dem Prinzip der nächstgelegenen Schule der
entsprechenden Schulform lassen sich jedoch
Schülerverkehrsbeziehungen darstellen.
Verkehrsnachfrage
GNVP25 | Anforderungsprofil
31
6.3.1.1 Definition der Netzkategorien im Landkreis
Netzkategorie
Charakterisierung
Kategorie 0 Relationen zwischen Orten mit ausgeprägter Quell-
Zielbeziehung und in direkter Beziehung zum Oberzentrum
Darmstadt im Sinne einer Weiterführung städtischer
Strukturen in den Landkreis
Kategorie 1 Relationen zwischen Orten mit ausgeprägter
Quell-/Zielbeziehung
Verbindungsfunktion steht im Vordergrund; Verbindungen
können ggf. in angrenzenden Bereichen in Teilabschnitten
Erschließungsfunktionen übernehmen
Verbindungen mit erhöhtem Nachfragepotenzial
Kategorie 2 Relationen zwischen Orten mit bedeutender
Quell-/Zielbeziehung
Verbindungsfunktion steht im Vordergrund; Verbindungen
können ggf. in angrenzenden Bereichen in Teilabschnitten
Erschließungsfunktion übernehmen
Verbindungen mit erhöhtem Nachfragepotenzial
Kategorie 3 Relationen zwischen Orten mit moderater
Quell-/Zielbeziehung
Gemeindeübergreifende Verbindungen mit
Erschließungsfunktion
Verbindungen mit moderatem Nachfragepotenzial bzw.
moderater Quell-/Zielbeziehung
Kategorie 4 Relationen zwischen Orten mit geringer
Quell-/Zielbeziehung
Gemeindeübergreifende Verbindungen mit
Erschließungsfunktion
Verbindungen mit moderatem Nachfragepotenzial bzw.
moderater Quell-/Zielbeziehung
Ohne Kategorie Relationen begründet durch zeitliche und/oder ör tliche
Sondernachfrage (bspw. Schulverkehre sowie Arbeits-,
Schicht- oder Werkverkehre)
Tabelle 6.1: Definition der Netzkategorien im Landkreis
In Ergänzung zur Definition der Relationen die als Verbindung zwischen unterschiedlichen
Orten zu sehen sind, bedarf es einer Charakterisierung der verschiedenen
Siedlungsbereiche, um hierauf aufbauende Aussagen zu den Verkehren mit
verflechtender bzw. erschließendem Charakter ableiten zu können, worüber letztendlich
die Verfügbarkeit des ÖPNV in der Fläche beschrieben werden kann.
GNVP25 | Anforderungsprofil
32
6.3.1.2 Definition der Siedlungsbereiche im Landkreis
Netzkategorie
Charakterisierung
Siedlungsbereiche über
10.000 Einwohner
Verdichteter, multifunktionaler Kern innerhalb der
Mittelzentren (hohe Wohn-, Bebauungs- und
Arbeitsplatzdichte) mit vielfältigen Quell-/Zielbeziehungen in
der Binnenbeziehung
Siedlungsbereiche mit
1.000 bis 10.000 Einwohnern
Bereiche mit geschlossener und verdichteter Bebauung;
Innenstadt sowie angrenzende Wohn- und Gewerbegebiete
mit moderatem Binnenverkehr
Siedlungsbereiche mit 200 bis
1.000 Einwohnern
Siedlungsränder, Siedlungsflächen und Ortsteile mit
eingeschränkten Versorgungs- und
Infrastruktureinrichtungen; solitär liegende Gewerbegebiete
Tabelle 6.2: Siedlungsbereiche im Landkreis
Es werden die Relationen zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises
Darmstadt-Dieburg, der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie mit ausgewählten
Destinationen außerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg bewertet und in Kategorien
gefügt. Im Ergebnis ergibt sich in der folgenden Abbildung die dargestellte
Kategorisierung:
Abbildung 6.1: Netzkategorien
6.3.2 Netzkategorisierung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird für die Netzkategorisierung ein differenziertes
Vorgehen aufgegriffen. Zu gewährleisten ist die ÖPNV-Bedienung zwischen den
Stadtteilen und dem Darmstädter Innenstadtbereich sowie den wichtigen
Verknüpfungspunkten zum SPNV (insbesondere Darmstadt Hauptbahnhof).
GNVP25 | Anforderungsprofil
33
Die Erreichbarkeit folgender Ziele ist sicherzustellen:
Darmstädter Innenstadt
Es wird festgesetzt, dass eine ÖPNV-Linie die Innenstadt ausreichend erschließt, wenn
eine der genannten Haltestellen umsteigefrei erreicht wird:
Luisenplatz
Schloss
Mathildenplatz
Willy-Brandt-Platz
Ziele in Darmstadt
TU-Darmstadt (Innenstadtcampus)
Hochschule Darmstadt (Zentralcampus)
Darmstadt Hauptbahnhof
Darmstadt Nordbahnhof
Darmstadt Südbahnhof
Darmstadt-Eberstadt Bahnhof
Darmstadt-Kranichstein Bahnhof
Darmstadt-Arheilgen Bahnhof (S-Bahn)
Darmstadt-Wixhausen Bahnhof (S-Bahn)
TU Darmstadt (Campus Lichtwiese)
Stadtteilzentren in Darmstadt
Arheilgen
Eberstadt
Kranichstein
Arbeitsplatzschwerpunkte in Darmstadt
Pallaswiesenviertel
Europaviertel
Kavalleriesand / Telekom-Viertel
Darmstadt Nord / Merck
Wixhausen Ost / GSI
Darmstadt West / Grenzbereich Weiterstadt-Riedbahn – Weitersta dt Im Rödling
Weitere Schwerpunktziele für eine ÖPNV-Anbindung sind Zentren der gesundheitlichen
Versorgung, der schulischen Bildung sowie der Nahversorgung wie auch Fachmärkte für
den gelegentlichen Bedarf.
Entsprechend der sich ändernden Rahmenbedingungen sind Angebotsausweitungen in
der Stadt Darmstadt vorzunehmen. Die bestehenden infrastrukturellen Engpässe
(beispielsweise an den Knotenpunkten Luisenplatz und Hauptbahnhof) können zur
Herausbildung weiterer tangentialer Korridore führen. Unter Berücksichtigung der
Anbindung relevanter Ziele im Stadtgebiet ergeben sich Korridore mit den nachfolgenden
Kategorien:
GNVP25 | Anforderungsprofil
34
6.3.2.1 Definition der Netzkategorien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Netzkategorie
Charakterisierung
Kategorie A Relationen zwischen Orten mit ausgeprägter
Quell-/Zielbeziehung
Verbindungen mit erhöhtem Nachfragepotenzial
Verbindungen können in Teilabschnitten
Erschließungsfunktion in angrenzenden Bereichen
übernehmen.
Kategorie B Relationen zwischen Orten mit bedeutender
Quell-/Zielbeziehung
Verbindungen mit erhöhtem Nachfragepotenzial
Verbindungen können in Teilabschnitten
Erschließungsfunktion in angrenzenden Bereichen
übernehmen.
Kategorie C Relationen zwischen Orten mit moderater Quelle-
/Zielbeziehung
Verbindungen mit moderatem Nachfragepotential
Gemeindeübergreifende Verbindungen mit
Erschließungsfunktion
Weiteres Stadtgebiet (ohne
Bezug zu Kategorien A bis C)
Sicherstellung der Erreichbarkeit der Siedlungsgebiete in
Darmstadt und Anbindung an die Hauptkorridore in
Darmstadt
Tabelle 6.3: Netzkategorien
Die Abbildung „Netzkategorisierung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt“ verortet die
Korridore mit den jeweiligen Kategorien. Die Verbindung zwischen den umliegenden
Kommunen und der Stadt Darmstadt wird über die am Stadtrand bzw. im Stadtzentrum
liegenden Verknüpfungspunkte sichergestellt.
GNVP25 | Anforderungsprofil
35
Abbildung: Netzkategorisierung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt
Abbildung 6.2: Netzkategorien
GNVP25 | Anforderungsprofil
36
6.4 Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung der ÖPNV-Angeb ote
Nach §§ 3 und 4 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes ist der ÖPNV Teil des
Gesamtverkehrssystems und trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist
es, den öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des
Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot des ÖPNV ist leistungsfähig und
effizient zu gestalten. Eine im öffentlichen Verkehrsinteresse ausreichende
Verkehrsbedienung ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach dem Stand und der
Entwicklung der Mobilitätsnachfrage entsprechend den regionalen und örtlichen
Gegebenheiten zu gestalten.
Der Nahverkehrsplan soll dazu beitragen, das erreichte Angebotsniveau des ÖPNV im
Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt zu erhalten, zu pflegen und
auszubauen. Eine wesentliche Aufgabe des Nahverkehrsplanes ist es daher, die
Qualitätsziele für das ÖPNV-Angebot konkret festzulegen. Anhand dieser
Qualitätsstandards soll das ÖPNV-Angebot im Untersuchungsraum im Bestand und in der
Weiterentwicklung gemessen und bewertet werden.
Die Qualitätsstandards sind bei Neuvergaben für alle im Landkreis Darmstadt-Dieburg und
in der Stadt Darmstadt in der Ist-Situation und in der Zukunft tätigen Verkehrsunternehmen
gleichermaßen verbindlich. Gleichzeitig bieten sie den Unternehmen eine verlässliche
Arbeits- und Entscheidungsgrundlage bezüglich der von den Aufgabenträgern
angestrebten ÖPNV-Entwicklung.
Übersicht über die Qualitätskriterien
Im Rahmen der Analyse des Nahverkehrsplans wird das bestehende ÖPNV-Angebot im
Nahverkehrsraum untersucht und bewertet.
Verkehrsmitteleinsatz
Netz- und Fahrplangestaltung
Erschließungsqualität
Betriebs-/Verkehrszeiten
Sonderverkehre
Bedienungsqualität
Verbindungsqualität (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit),
Verknüpfung und Anschlüsse
Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
Qualitätsanforderungen an Haltestellen
Qualitätsanforderungen an Fahrzeuge, Hygiene
Betrieb, Leitstelle und Störungsmanagement
Marketing, Fahrgastinformation, Vertrieb und Tarif
Fahrpersonal und soziale Standards
Intermodalität an wichtigen Haltestellen
GNVP25 | Anforderungsprofil
37
6.4.1 Verkehrsmitteleinsatz
Kriterien für die Wahl des Verkehrssystems und des Fahrzeugeinsatzes sind in der Regel
das Beförderungsaufkommen und damit einhergehend die erforderliche Bereitstellung von
Beförderungskapazitäten sowie die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur (Befahrbarkeit der
Strecken und Wendemöglichkeiten etc.)
Auf nachfragestarken Relationen, die bislang nicht im Schienenverkehr bedient werden,
sind anhand von Potenzial- und Machbarkeitsstudien Möglichkeiten zu prüfen, den ÖPNV
auf die Schiene zu bringen. Wo eine Schienenbedienung nicht sinnvoll oder aufgrund
räumlicher Bedingungen nicht zu verwirklichen ist, soll alternativ eine hochwertige
Busbedienung (z. B. BRT-Systeme oder Expressbuslinien) geprüft werden. Auch neuen
Technologien und alternativen Verkehrsträgern, wird offen gegenübergestanden.
In Zeiten und Räumen schwacher Fahrgastnachfrage ist eine Umstellung auf bzw.
Einrichtung von bedarfsgesteuerte und flexible Bedienungsformen (z. B. AST oder On-
Demand mit erforderlicher Voranmeldung) zu überprüfen, sofern keine Spielräume für
getaktete Festbedienung mit geringem Aufwand möglich sind. Diese Verkehre müssen als
Ergänzung zum etablierten ÖPNV-System eingerichtet werden, z. B. in Räumen und
Zeiten disperser oder schwacher Fahrgastnachfrage in Form von Zubringerverkehren zu
den Hauptachsen des ÖPNV-Angebotes im Schienen- und Busverkehr. Für
bedarfsgesteuerte Bedienformen sind genauso wie für den Regelverkehr eine barrierefreie
Beförderung herzustellen, dazu zählt auch die Bestellung (Buchung per Telefon und
digital). Sofern Angebotsstandards alleinig mit On-Demand-Angeboten erfüllt werden
können, darf es keine Mindestbeförderungsstrecke und keine tariflichen Zuschläge geben.
6.4.2 Netz- und Fahrplangestaltung
Linienwege und Streckenführungen sind möglichst einheitlich und systematisch zu
gestalten. Der Fahrplan einer Linie soll eine möglichst geringe Anzahl unterschiedlicher
Linienwege aufweisen. Paralleler Verkehr, insbesondere zwischen Bus und SPNV, aber
auch zwischen verschiedenen Buslinien ist zu vermeiden, sofern die Linien die gleichen
verkehrlichen Funktionen abdecken. Bei Taktverkehren sollen die Abfahrtszeiten an den
Haltestellen in allen Bedienungszeiträumen gleich sein.
Ziel ist, ein übersichtliches und leicht zu begreifendes Liniennetz im ÖPNV vorzuhalten, in
dessen Ausgestaltung auch eine verkehrliche Klassifizierung des Bedienungsangebotes
deutlich wird, die z. B. durch eine Unterscheidung der Linienbezeichnungen (z. B. für
Expressbusverbindungen oder Verwendung spezifischer Bezeichnungen) erkennbar wird.
Diese Differenzierung ist als Bestandteil der Fahrgastinformation auch entsprechend zu
vermarkten.
GNVP25 | Anforderungsprofil
38
6.4.3 Erschließungsqualität
Die Bewertung der Erschließungsqualität richtet sich nach der räumlichen
Erschließungswirkung der ÖPNV- Haltestellen. Dabei werden in Anlehnung an die
Empfehlungen des VDV die nachfolgenden Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche
(Radius um eine Haltestelle; Luftlinie) herangezogen:
Bus und Straßenbahn in Darmstadt und in den Kernorten der Mitt elzentren: 300
Meter
Bus und Straßenbahn in allen übrigen Bereichen: 500 Meter
SPNV: 1.000 Meter
Mit der Bereitstellung einer hochwertigen Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von
Abstellanlagen an ÖPNV-Zugangsstellen, kann die Erschließungswirkung auf 2.000 bis
3.000 Meter erhöht werden.
Ein Siedlungsbereich gilt als erschlossen, wenn er in dem Einzugsbereich einer Haltestelle
liegt, von der täglich vertaktete Abfahrten angeboten werden. Dieses Angebot kann auch
in Form von On-Demand-Bedarfsverkehr ausgestaltet werden, was als gleichwertiger
ÖPNV zu bewerten ist. Ziel ist eine ausreichende und angemessene Erschließung, bei der
ebenso auf eine nachhaltige und nachfragegerechte Erfüllung zu achten ist. Diese soll den
örtlichen Gegebenheiten sowie der tatsächlichen Nachfrage entsprechen.
Abweichungen von den dargestellten Standards können im Einzelfall durch den
Aufgabenträger in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie den
Verkehrsunternehmen festgelegt werden.
Als nicht erschlossen gelten Bereiche, die als Teil einer Siedlung mit mehr als 200
Einwohnern außerhalb der Erschließungsradien liegen. Eine möglichst direkte
Erschließung ist für folgende Bereiche vorzusehen:
Stadtzentren und Haupteinkaufbereiche
Berufs- und Ausbildungsstandorte sowie
Wichtige Infrastruktureinrichtungen mit hoher Bedeutung für de n Publikumsverkehr
(z. B. Krankenhäuser und Behörden)
6.4.4 Betriebs-/Verkehrszeiten und Sonderverkehre
Der definierte Betriebszeitraum sowie die einzelnen Betriebszeitfenster der Verkehrszeiten
für den ÖPNV berücksichtigen die typischen Fahrtenanlässe (z. B. Beruf, Ausbildung,
Einkauf, Freizeit) für bestimmte Zeitabschnitte, die aktuellen Ladenöffnungszeiten sowie
die Tagesganglinien der Verkehrsnachfrage im MIV und im ÖPNV.
GNVP25 | Anforderungsprofil
39
6.4.4.1 Definition der Verkehrszeiten im Tagesverlauf
Es werden folgende Verkehrszeiten unterschieden:
Abbildung 6.4: Verkehrszeiten
Die Ausprägung der HVZ, insbesondere der mittäglich-nachmittäg lichen, kann auf
einzelnen Achsen in Abhängigkeit der tatsächlich bestehenden Nachfrage auch
kürzer sein.
Das Bedienungsangebot in der abendlichen Neben- und Schwachver kehrszeit
montags bis samstags ist auch auf den Bedarf der Beschäftigten im
Einzelhandelsgewerbe sowie Schichtbetriebe z. B. am Flughafen oder im
Krankenhaus) auszurichten. Zu berücksichtigen sind hierbei Anschlüsse von
übergeordneten Verkehrsmitteln (SPFV und SPNV), hierbei insbesondere die
jeweils letzten Anschlüsse an einem Verkehrstag.
An den Verkehrstagen Montag bis Freitag besteht für bestimmte Linien bzw.
Relationen mit ausgeprägter Zubringerfunktion in Richtung arbeitsplatzintensiver
Zentren bereits vor 6.00 Uhr eine erhöhte Nachfrage. Ein genereller früherer
Beginn der Hauptverkehrszeit wird aufgrund der häufig lastrichtungsbezogenen
Bedeutung sowie der fehlenden kreisweiten Allgemeingültigkeit nicht empfohlen.
Auf den Relationen mit entsprechender Nachfrage ist jedoch der Betriebsbeginn
der Linien bzw. eine Verstärkung des Angebots analog zur HVZ vorzusehen.
Insoweit ist bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen an die
Verkehrszeiten (z. B. Gewerbestandorte, Kliniken) eine flexible Handhabung bei
der Definition der Verkehrszeiten zu gewährleisten.
Bei grundsätzlichen Änderungen der Schulzeiten (z. B. späterer Schulbeginn) sind die
Zeitfenster entsprechend anzupassen.
6.4.5 Bedienungsqualität
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im
öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dies gilt als
Mindestanforderung und muss im Einzelfall differenziert betrachtet werden. Für städtische
Verkehre ergeben sich somit andere Anforderungen als für die ÖPNV- Versorgung in der
Region. Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes für
die Fahrgäste, wobei insbesondere die Kriterien Bedienungshäufigkeit und Regelmäßigkeit von
Bedeutung sind.
Uhrzei
t
Mo-Fr
Sa
So/ FT
4 6 89 0
GNVP25 | Anforderungsprofil
40
6.4.5.1 Bedienungsstandard im Landkreis Darmstadt-Dieburg, nach Darmstadt
sowie zu benachbarten Zentren
Als Richtwerte für die Bedienungsqualität werden Mindestwerte der Bedienungshäufigkeit
definiert. Für die Bedienungshäufigkeit wird die entwickelte Netzkategorisierung aufgegriffen
und eine Bedienungshäufigkeit für die einzelnen Kategorien definiert. Im Ergebnis werden die
Relationen wie folgt den einzelnen Kategorien zugeordnet:
Zuordnung der Relationen in Kategorien
Kategorie 0
Darmstadt – Weiterstadt Darmstadt - Griesheim
Kategorie 1
Darmstadt – Pfungstadt Darmstadt – Groß-Zimmern
Darmstadt – Mühltal Darmst adt – Alsbach-Hähnlein
Darmstadt – Ober-Ramstadt Darmstadt – Seeheim-Jugenheim
Darmstadt – Dieburg Darmstadt – Roßdorf
Darmstadt - Frankfurt D armstadt – Reinheim
Kategorie 2
Darmstadt – Bickenbach Babenhausen – Aschaffenburg
Darmstadt – Groß-Umstadt Darmstadt – Groß-Gerau
Darmstadt – Babenhausen Die burg – Groß-Zimmern
Darmstadt – Langen D armstadt – Münster
Dieburg – Münster Darmstadt – Erzhausen
Darmstadt – Groß-Bieberau Dieburg – Groß-Umstadt
Darmstadt – Messel Groß-Z immern – Groß-Umstadt
Kategorie 3
Darmstadt – Schaafheim Darmstadt – Modautal
Darmstadt – Otzberg Darmstad t – Mörfelden-Walldorf
Weiterstadt – Griesheim Griesheim – Riedstadt
Darmstadt – Fischbachtal Weiterstadt – Mörfelden-Walldorf
Kategorie 4
Pfungstadt – Riedstadt Als bach-Hähnlein – Bensheim
Groß-Umstadt – Babenhausen Pfungstadt – Gernsheim
Groß-Umstadt – Otzberg Eppertshausen – Rödermark
Pfungstadt – Bickenbach Groß-Umstadt – Schaafheim
Erzhausen – Langen Pfungstadt – Seeheim-Jugenheim
Tabelle 6.5: Zuordnung Relationen
Verkehrszeiten und Bedienungshäufigkeit für das Angebot im Landkreis Darmstadt-
Dieburg
Kategorie
HVZ TVZ NeVZ SVZ
Montag- Freitag 6-9 und 12- 20 9-12 5-6, 20-23 23-1.30
Samstag 9-18 5.30-9 und 18-23 23-1.30
Sonn- und Feiertag 7-18 18-1.30
Kategorie 0 T10 T10 T30 T30
Kategorie 1 T15 T15 T30 T30
Kategorie 2 T30 T30 T30 T30
Kategorie 3 T30 T30 T30 T60
Kategorie 4 T30 T30 T30 T60
Bereiche>10.000EW T30 T30 T30 T60
Bereiche>1.000EW T30 T30 T30 T60
Bereiche>200EW ggf. zuschlagf reies On-Demand-Angebot
Tabelle 6.6: Zuordnung Bedienungshäufigkeiten
GNVP25 | Anforderungsprofil
41
Die Bedienungshäufigkeiten sowie die Umfänge der Betriebszeiten sollen den örtlichen
Gegebenheiten sowie der tatsächlichen Nachfrage entsprechen. Die in der Tabelle
genannten Werte sind als Maximalvorgaben zu betrachten, die in den Teilbereichen,
insbesondere auch nach Unterscheidung von Verdichtungsräumen und ländlicheren
Räumen als Cluster genaueren Prüfungen zu unterziehen sind. Ergebnisse von
Fahrgastzählungen sind zu berücksichtigen. Die Angebote sind alternativ zum
Linienverkehr bei entsprechender Eignung auch als On-Demand-Bedarfsverkehre
auszugestalten.
Weitere strukturelle Besonderheiten und potenzielles Abweichen vom Qualitätsstandard
Weitere räumlich strukturelle Besonderheiten, die das Abweichen von den festgelegten
Qualitätsstandards erforderlich machen können, sind:
Große Gewerbestandorte
Neubaugebiete
Schulen und weitere Bildungseinrichtungen
Einzelziele mit besonderer Bedeutung für Versorgung, Tourismus und Freizeit
Die Erreichbarkeit der relevanten Zeile in der Wissenschaftsstadt Darmstadt von den Städten
und Gemeinden des Landkreises sowie der benachbarten Verkehrsräume wird über
Verknüpfungspunkte am Stadtrand bzw. im Stadtzentrum sichergestellt.
In der Nachtverkehrszeit ist in den nachfragestarken Nächten (Nächte Freitag/Samstag,
Samstag/Sonntag und Nächte vor Feiertagen) ein bedarfsorientiertes (stündliches) Angebot
vorzusehen. Für das Nachtnetz sollen keine abweichenden Linienverläufe vorgesehen werden,
sondern eine Bedienung auf ausgewählten Linien (Hauptrelationen) erfolgen. Die
Verbindungen konzentrieren sich hier auf das Ziel bzw. die Quelle der Darmstädter Innenstadt
sowie auf weitere ausgewählte freizeitrelevante Ziele im Nachtverkehr.
Bei Großveranstaltungen mit entsprechend zu erwartender Fahrgastnachfrage sollen spezielle
Bedienungsangebote (Sonder-/ Eventverkehre) eingerichtet werden. Regelmäßig jährlich
wiederkehrende Sonderverkehre sind im Nahverkehrsplan mit den grundlegenden
Angebotsparametern darzustellen.
6.4.5.2 Bedienungshäufigkeit für das Angebot in der Wissenschaf tsstadt
Darmstadt
Kategorie
HVZ TVZ NeVZ SVZ
Montag- Freitag 6-9 und 12- 20 9-12 5-6, 20-23 23-1.30
Samstag 7-20 5.30-7 und 20-23 23-1.30
Sonn- und Feiertag 7-18 18-1.30
Kategorie A T5 bei
Linienüberlagerung
T10 T30 T30
Kategorie B T10/15 T15 T15 T30
Kategorie C T15 T15 T30 T60
Mindestbedienung /
Ergänzungsnetz
T30 T30 T60 T120
Tabelle 6.7: Bedienungshäufigkeiten
GNVP25 | Anforderungsprofil
42
6.4.6 Verbindungsqualität (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit), Verknüpfung und
Anschlüsse
Ein weiterer wichtiger Faktor im Hinblick auf die Erreichbarkeit ist die Tür-zu-Tür-Reisezeit. Im
Nahverkehrsplan werden Richtwerte definiert, innerhalb derer ein Fahrgast die relevanten Ziele
erreichen kann.
Für Darmstadt werden die Vorgaben aus dem beschlossenen NVK Straßenbahn als
Mindeststandard übernommen. Diese setzen eine umsteigefreie Verbindung mit dem
Luisenplatz im 10-Minuten-Takt und eine umsteigefreie Verbindung mit dem Hauptbahnhof im
20-Minuten-Takt fest.
6.4.6.1 Anforderungen an die Erreichbarkeit und Umsteigehäufig keit
Kategorie
Umsteigehäufigkeit Max. Umsteigezeit
Anbindung aller Orte im Landkreis
mindestens an das nächste
Unterzentrum
Umsteigefreie Verbindung
Anbindung aller Gemeinden im
Landkreis an das nächste
Mittelzentrum, wobei Darmstadt
diese Funktion für viele
Kommunen übernimmt
Möglichst umsteigefreie
Verbindung, max. ein Umstieg
25% der Gesamtreisezeit
Anbindung aller Mittel- und
Unterzentren an das nächste
Oberzentrum.
Möglichst umsteigefreie
Verbindung, max. ein Umstieg
25% der Gesamtreisezeit
Anbindung aller Ober- und
Mittelzentren im Dadina-Gebiet
an ihre benachbarten Ober- und
Mittelzentren benachbarter
Gebietskörperschaften
Maximal ein Umsteigevorgang 25% der Gesamtreisezeit
Anbindung aller Ober-Mittel- und
Unterzentren an die Ober- und
Mittelzentren benachbarter
Gebietskörperschaften sowie zum
Flughafen Frankfurt Rhein-Main
Maximal zwei Umsteigevorgänge 25% der Gesamtreisezeit
Tabelle 6.8: Umsteigehäufigkeiten
Da Umsteigen von den Fahrgästen akzeptiert wird, wenn es zuverlässig funktioniert, das
Umsteigen komfortabel ermöglicht wird und etwaige Wartezeiten geschützt und bequem
verbracht werden können, haben die Ausstattungsstandards der Haltestellen ebenfalls eine
hohe Bedeutung für die Verknüpfungspunkte.
GNVP25 | Anforderungsprofil
43
6.4.6.2 Verknüpfungspunkte – Definition von und Anforderungen
Kategorie Taktfolge Übergangszeiten in Min. Anschlusssicherung
Zentrale innerstädtische
Verknüpfungspunkte in Darmstadt
< 30 Minuten 5 – 10 (Bus/Strab – SPNV)
3 – 8 (Bus/Strab – Bus/Strab)
nein
> 30 Minuten 5 – 15 (Bus/Strab – SPNV)
3 – 10 (Bus/Strab –
Bus/Strab)
ja
Verknüpfungspunkte mit besonderer
Bedeutung im Zulauf auf das Oberzentrum
Darmstadt
< 30 Minuten 5 – 10 (Bus/Strab – SPNV)
3 – 8 (Bus/Strab – Bus/Strab)
nein
> 30 Minuten 5 – 10 (Bus/Strab – SPNV)
3 – 10 (Bus/Strab –
Bus/Strab)
ja
Verknüpfungspunkte im Kreisgebiet an
denen ein systematischer Übergang auf sich
kreuzende und abzweigende Linienverläufe
ermöglicht werden soll
< 30 Minuten 5 – 15 (Bus – SPNV)
3 – 10 (Bus – Bus)
nein
> 30 Minuten 5 – 15 (Bus – SPNV)
3 – 10 (Bus – Bus)
ja
Intermodale Verknüpfungspunkte im Sinne
einer verbesserten ÖPNV-
Erschließungswirkung
- - -
Tabelle 6.9: Verknüpfungspunkte
6.4.7 Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln
Das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im
Landkreis Darmstadt-Dieburg befindet sich im Wandel. Zunehmend sind Menschen
multimodal unterwegs, sie nutzen situativ verschiedene Verkehrsmittel für ihre Wege
oder sie legen ihre Wege intermodal zurück, kombinieren also mehrere Verkehrsmittel
in einer Wegekette.
Bekannte Beispiele sind Bike + Ride (B+R), Park + Ride (P+R) oder die Kombination
des ÖPNV mit Pkw- oder Fahrrad-Mietsystemen (Carsharing / Bikesharing).
Auf die RMV-Maßnahmenpläne Park + Ride sowie Fahrrad und ÖPNV wird
hingewiesen.
In Bereichen, wo über den klassischen ÖPNV keine flächendeckende Erschließung
bereitgestellt werden kann, vermag das Fahrrad oder der Pkw (eigenes Fahrzeug oder
Verleihsystem) den Einzugsbereich für die ÖPNV-Korridore erheblich zu erweitern.
Für die Mobilitätsplanung resultiert hieraus ein Bedeutungszuwachs einer guten
Verknüpfung der Verkehrsmittel untereinander.
Wettergeschützte B+R-Anlagen sollten grundsätzlich an allen-Haltestellen des
Schienenverkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im Landkreises bestehen,
des Weiteren an ausgewählten Straßenbahn- und Bushaltestellen, auf die die
genannten Potentiale in besonderem Maße zutreffen. Bei der Gestaltung der
Fahrradabstellanlagen ist neben dem Diebstahl- und Witterungsschutz auch die
Nutzerfreundlichkeit (Beleuchtung, Handhabung, Zugang) zu berücksichtigen. An
aufkommensstarken Haltepunkten des Berufspendlerverkehrs sind zusätzlich
Fahrradboxen anzuordnen. Das Stellplatzangebot ist grundsätzlich am Bedarf zu
orientieren, wobei auch zukünftige Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen sind.
GNVP25 | Anforderungsprofil
44
Die Potentiale für P+R liegen aufgrund der größeren Pkw-Reichweite und des
Flächenbedarfs der Anlagen insbesondere im Landkreis und am Darmstädter
Stadtrand. Dabei gilt es die mit dem Pkw zurück gelegte Strecke zu minimieren und die
Wegstrecke mit dem ÖPNV zu maximieren. In Bezug auf die P+R-Anlagen sollten im
Hinblick auf die Anwohnerverträglichkeit möglichst kleinere, dezentrale Anlagen
gewählt werden. P+R-Anlagen sind i. d. R. nur an Haltepunkten des Schienenverkehrs
vorzusehen, insbesondere an solchen mit Bedeutung für den Berufs- und
Ausbildungsverkehr.
Ferner sollten v. a. an Stationen abseits von Siedlungen Kurzzeitparkzonen zum
Bringen und Abholen von Fahrgästen mit dem Pkw eingerichtet werden (Kiss+Ride-
Anlagen). Die Kapazität von P+R- Plätzen soll regelmäßig überprüft und
gegebenenfalls angepasst werden.
Vermietsysteme (Carsharing, B ikesharing) ergänzen den ÖPNV, wo dieser die
Mobilitätsbedürfnisse aufgrund vorgegebener Fahrpläne und Linienwege nicht überall
und zu jeder Zeit befriedigen kann. An zentralen Verknüpfungspunkten und weiteren
geeigneten Plätzen (z. B. Unternehmens-, Hochschul-, Verwaltungsstandorte) ist die
Einrichtung von Vermietstationen zu prüfen. Beide sollten möglichst in
Mobilitätsstationen integriert werden. Geeignete Standorte finden sich auch an
Bahnhöfen ohne weitere ÖPNV-Verknüpfung.
Haltestellen, die über ein sehr gutes ÖPNV-Angebot verfügen und gleichzeitig mit einer
Vielzahl an intermodalen Ausstattungsmerkmalen ausgestattet sind, sollten im Sinne
einer Mobilitätsstation weiterentwickelt werden. Hierzu bedarf es neben der baulichen
Ausstattung einer Ergänzung um die Aspekte Kommunikation und
Marketinginformation, Service und Aufenthaltsqualität. P+R- und B+R-Anlagen sowie
Vermietsysteme sind soweit als möglich in das vorhandene Tarif- und Vertriebssystem
sowie in das Marketing des ÖPNV zu integrieren, um die Durchgängigkeit der
Verkehrsmittelnutzung aus Kundensicht zu verbessern.
6.4.8 Mobilitätsmanagement
Mobilitätsmanagement ist ein strategischer Ansatz zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage
hin zu einer nachhaltigeren Mobilität. Der Fokus liegt dabei auf den Mobilitätsbedürfnissen der
Menschen. Mobilitätsmanagement adressiert sich i. d. R. unmittelbar an eine
„verkehrserzeugende Einrichtung“ (Unternehmen, Verwaltungen, Schulen), an eine konkrete
Zielgruppe (Schüler, Pendler) und einen konkreten Standort. Es erfordert die Zusammenarbeit
vieler verschiedener Akteure, koordiniert durch einen definierten Kümmerer. In der
Wissenschaftsstadt Darmstadt fungiert die HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleisterin.
Mobilitätsmanagement stellt eine integrierte Vorgehensweise dar mit Maßnahmen aus den
Bereichen Verkehrsangebot, Infrastruktur sowie Information, Öffentlichkeitsarbeit und Service.
Die Durchführung eines Mobilitätsmanagements ist insbesondere für regionalbedeutsame
Arbeitgeber, Hochschulen und große Verwaltungsstandorte angezeigt. Die Pflege und
Ausweitung von Projekten des Mobilitätsmanagements sollen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
sowie in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen.
6.4.9 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
Ein pünktlicher und zuverlässiger ÖPNV-Betrieb ist für die Fahrgäste neben den
Anforderungen an die Bedienungs- und Verbindungsqualität und dem Tarif ein entscheidendes
Merkmal für die Beurteilung der Qualität des ÖPNV-Systems. Als verbindliche Abfahrtszeit gilt
die jeweilige im Fahrplan veröffentlichte Abfahrtszeit an einer Haltestelle. Eine verfrühte
Haltestellenabfahrt ist absolut unzulässig (aus Fahrgastsicht als Fahrtausfall anzusehen). Die
Verkehrsunternehmen sind verantwortlich für die Fahrplantreue. Sie haben ihre Linien
kontinuierlich zu überwachen, müssen Probleme identifizieren und analysieren und müssen auf
die übrigen Beteiligten zugehen, um Lösungen anzustoßen. können.
GNVP25 | Anforderungsprofil
45
6.4.10 Qualitätsanforderungen an Haltestellen
Die Haltestelle dient als Zugangsstelle zum Mobilitätssystem und ist somit das
„Aushängeschild“ für den ÖPNV.
Zielsetzung ist es daher, die Haltestellenqualität weiterzuentwickeln. Dazu gehören
insbesondere die Verbesserung der Information an den Haltestellen, die Ergänzung von Wind-
und Regenschutz sowie von Sitzgelegenheiten und die verbesserte Nutzbarkeit der
Haltestellen durch mobilitätseingeschränkte Personen.
Bei der Weiterentwicklung des ÖPNV und beim Infrastrukturausbau sind gemäß dem
Behindertengleichstellungsgesetz die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zu
berücksichtigen. Bei dem Aus- und Neubau von öffentlichen Verkehrsanlagen sind diese
barrierefrei und behindertenfreundlich zu gestalten.
Folgende Aspekte sind für mobilitätseingeschränkte Personen bei der Haltestellengestaltung
von besonderer Bedeutung, um die Nutzbarkeit der Haltestellen zu optimieren:
Barrierefreie und übersichtliche Gestaltung des Haltestellenbereichs sowie der
Zugangswege
Kurze und stufenfreie Umsteigewege an Haltestellen mit Verknüpfungsfunktion
Kontrastierende, taktile und akustische Leit- und Orientierungssysteme für blinde bzw.
seh- und hörbehinderte Personen
Orientierungshilfen für Menschen mit Lernschwierigkeiten
Erhöhung des Einstiegsbereichs, um Reststufenhöhen beziehungsweise
Neigungswinkel von Rampen möglichst gering zu halten
Sitzgelegenheiten, auch für ältere und gehbehinderte Menschen geeignet
Witterungsschutz mit ausreichender Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer
Ausreichende und blendfreie Beleuchtung
Geeignete akustische und visuelle Fahrgastinformation
Richtungshaltestellen sollten sich dicht gegenüberliegen, um dem Fahrgast die
Orientierung zu erleichtern. Im Bereich der Haltestellen an verkehrsreichen Straßen
sollten, soweit möglich, Querungshilfen angelegt sein.
Für die Darstellung der Standards werden die Straßenbahn- und Bushaltestellen in folgende
Kategorien gegliedert. Diese Gliederung orientiert sich am Kategorisierungsschema, wie es im
verbundweiten Nahverkehrsplan für die Region Frankfurt Rhein-Main (Regionaler
Nahverkehrsplan des RMV, RNVP) dargestellt ist:
Kat. A: Zentrale Umsteigehaltestelle
Zentrale Verknüpfung im Linien netz: Bus-Bus oder / und Bus-Strab
Lage am Fernbahnhof und Nahverk ehrsbahnhof (RE, RB) der Bahn
Hohe Anzahl Umsteiger (>1.000)
Sehr hohes Fahrgastaufkommen
In städtischen Gebi eten, zentrale Lage
Kat. B: Stations-Haltestelle
Viele Umsteigeverbindun gen Bahn-Bus (500-1.000)
Lage an Nahverkehrsbahnhof ( RE, RB) oder S-Bahnstation
Hohes bis mittleres Fahrgastaufkommen
In städtischen und l ändlichen Gebieten
Kat. C: Umsteige-Haltestelle inkl. aller weiterer SPNV-Stationen
Mittlere Anzahl Umsteigeverbi ndungen Bus-Bus oder Bus-Strab (200-500)
Lage an S-Bahnstati on oder an Nahverkehrsbahnhof (RB oder RE)
Hohes/mittleres Fahrgastaufkommen
In städtischen und l ändlichen Gebieten
Stadtkern, Stadtteilz entrum, Gemeindezentrum
GNVP25 | Anforderungsprofil
46
Kat. D: Haltestelle (ggf. inkl. aller weiterer Haltestellen in Darmstadt – Ausnahme
außerhalb von zusammenhängenden Siedlungsgebiet)
Geringe Anzahl Umsteiger (<200)
Mittleres Fahrgastaufkommen
Alle Lagen in städtischen und ländlichen Gebieten
Kat. E: Haltepunkt / Bushaltestelle
Keine Umsteigebeziehungen
Geringes Fahrgastaufkommen
in ländlichen Gebieten, Lage: S tadtrand, Ortsteil, außerhalb Siedlungen
Kat. F: AST-Haltepunkt
Haltepunkt für Anruf-Sammel-Taxi-Betrieb
kein „klassischer" Linienbetrieb
in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage
in städtischen und l ändlichen Gebieten
6.4.10.1 Ausstattungsstandards für Haltestellen
GNVP25 | Anforderungsprofil
47
GNVP25 | Anforderungsprofil
48
Tabelle 6.10: Haltestellenausstattung
GNVP25 | Anforderungsprofil
49
Vorzusehen ist ferner die Ausst attung von Endhaltestellen (an denen das Fahrpersonal
regelmäßig eine längere Wartezeit im Rahmen seiner Dienst- und Wendezeit abhält)
mit sanitären Anlagen für das Fahrpersonal.
Bei der Neueinrichtung einer Haltestelle können zunächst in einer Testphase (max.
zwei Jahre) die Standards der Kategorie E angewendet werden. Danach sind jedoch
das tatsächliche Fahrgastaufkommen zu erfassen und die entsprechenden
Ausstattungsmerkmale zu ergänzen. Für die Einrichtung, den Betrieb und ggf. die
Auflassung von Haltestellen sind alle erforderlichen Prozesse und die jeweiligen
Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren, um durch klare und
transparente Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern.
Die Verkehrsunternehmen sind zuständig für die Anbringung und Instandhaltung der
Fahrplanaushänge und haben die Haltestellen hinsichtlich der Fahrgastinformationen
auf Vollständigkeit und Beschädigungsfreiheit zu kontrollieren. Fehlende bzw.
beschädigte Fahrgastinformationen sind unverzüglich durch das Verkehrsunternehmen
nach Meldung zu ersetzen.
Die Kommunen oder von ihnen beauftragte Dritte sind für die Reparatur von
beschädigten Haltestellenflächen und Unterständen an Bushaltestellen verantwortlich.
Mängel an Haltestellenflächen und Unterständen sind unverzüglich zu beseitigen.
Ebenso sind die Kommunen für die Reinigung der Haltestellenflächen (einschließlich
Abfallbehälter) zuständig.
Bei Haltestellen der Darmstädter Straßenbahn ist die HEAG mobilo zuständig.
Bei Haltestellen des SPNV ist dies die DB InfraGO. Das Bahnhofsumfeld befindet sich
in Zuständigkeit der Kommunen und dessen Instandhaltung ist somit eine kommunale
Aufgabe.
Die Sicherstellung der Sauberkeit der Haltestellen erfolgt durch die Kommunen.
Die Verkehrsunternehmen sind fü r die Reinigung der angebrachten
Kundeninformationen zuständig. Diese sind bedarfsabhängig zu reinigen. Die
Kommunen sind für die regelmäßige Reinigung der Fahrgastunterstände aus Glas und
Wartehäuschen zuständig.
6.4.10.2 Zielsetzungen für die Umsetzung
Zielsetzung ist ein vollständig barrierefreier ÖPNV in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im
Landkreis Darmstadt-Dieburg sein. Für den Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans wird die
Zielerreichung für drei Teilzielfelder definiert:
bei Neubau bzw. umfassendem Um bau von Verkehrsanlagen bzw. bei der
Neuanschaffung von Fahrzeugen ist die Barrierefreiheit im Sinne des BGG zwingend
vorzusehen,
bei Umbau von Verkehrsanlagen bz w. Fahrzeugen ist die Gewährleistung eines
stufenfreien Einstiegs bzw. einer stufenfreien Erreichbarkeit des
Bahnsteigs/Haltestellenkante sowie weitgehend durchgängige Orientierbarkeit für
Blinde/Sehbehinderte/Gehörlose umzusetzen
bei den bestehenden Verkehrsanlagen ist eine Verbesserung der Erreichbarkeit bzw.
Nutzbarkeit des ÖPNV durch punktuelle/kostengünstige Maßnahmen an der
vorhandenen Infrastruktur anzustreben.
GNVP25 | Anforderungsprofil
50
6.4.11 Qualitätsanforderungen an Fahrzeuge im lokalen Verkehr
Standards und Vorgaben für den Regionalen Verkehr werden im Regionalen
Nahverkehrsplan des RMV festgelegt.
Neben der Haltestellenausstattung stellen das wichtigste Definitionsmerkmal für die
Beförderungsqualität die Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge dar. Sicherzustellen ist
eine höchstmögliche Qualität im Linienverkehr. Die Qualitätsstandards für die im ÖPNV
eingesetzten Fahrzeuge in der Wissenschaftstadt Darmstadt als auch im Landkreis
Darmstadt-Dieburg beschreiben die erforderliche Ausstattung, das Alter, den Zustand und das
Erscheinungsbild. Dabei spielen die Themen Barrierefreiheit, Komfort, Fahrgastinformation,
Betrieb, Vertrieb und Sicherheit eine wichtige Rolle.
Grundsätzlich sind für die Ausstattung von Neufahrzeugen die relevanten Vorschriften und
Richtlinien der EU, des VDV und die aktuellen Grenzwerte zu Schadstoffemissionen
einzuhalten.
Die Qualitätsstandards für Fahrzeuge gelten grundsätzlich für alle in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg eingesetzten Fahrzeuge, so dass im Weiteren
nicht explizit Ausnahmen formuliert werden müssen. Für die Einhaltung der Anforderungen
sind die jeweiligen Konzessionsinhaber zuständig.
Die Mindestanforderungen an die Ausstattung von Straßenbahnen und Bussen sind im Kapitel
6.B – „Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge“ aufgeführt.
Die Strategie zum Flottenmanagement ist im Kapitel 8 – „Linienbündelung, Flottenmanagement
und Vergabestrategie Bus“ unter Punkt 8.2 abgehandelt.
6.4.12 Qualitätsanforderungen an Betrieb, Leitstellen und
Störungsmanagement im lokalen Verkehr
Die Koordination des Betriebsablaufs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im
Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgt unter Einbezug des SPNV sowie flexibler
Bedienungsformen durch ein Betriebsleitsystem. Die Aufgabenträger vereinbaren mit
den Verkehrsunternehmen und mit dem Betreiber des Betriebsleitsystems
Rahmenvorgaben zur Nutzung des Betriebsleitsystems, insbesondere zu
Betriebsabwicklung und Fahrgastinformation im Störungsfall sowie zum Monitoring der
Betriebsqualität.
Die Beschleunigung des ÖPNV z. B. durch separate ÖPNV-Trassen oder die
Beschleunigung an Lichtsignalanlagen ist mit Hilfe eines Beschleunigungsprogramms
weiter zu verfolgen. Hierzu gehört auch die leistungsfähige Gestaltung der ÖPNV-
Knotenpunkte in der Innenstadt von Darmstadt sowie – im Rahmen der technischen
Möglichkeiten – eine Verknüpfung zwischen den in Anwendung befindlichen
Betriebsleitsystemen.
Bei Störungen ist zwischen geplanten und unvorhersehbaren Störungen zu unterscheiden:
Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Straßensperrungen aufgrund von Verkehrsunfällen)
können zu einer einmaligen Abweichung vom Fahrplan führen für die planerisch keine
Vorsorge getroffen werden kann. Bei etwaigen Ad-hoc-Ereignissen soll das
Fahrpersonal Störungen an die Leitstelle melden, woraufhin Entscheidungen für den
Betriebsablauf auch auf weiteren Linien getroffen werden können. So können z. B. bei
kleineren Fahrplanabweichungen Linien an Verknüpfungspunkten zum Warten
aufgefordert werden, wodurch Anschlüsse gesichert werden. An einigen
Verknüpfungspunkten gewähren die Verkehrsunternehmen für definierte Linien
Anschlussgarantien. Gleichzeitig besteht für Verkehrsunternehmen die Möglichkeit,
GNVP25 | Anforderungsprofil
51
Kurzwenden zwecks Verspätungsabbau und Fahrplanstabilisierung vorzunehmen,
wobei für die betroffenen Fahrgäste ein Umstieg auf das Folgefahrzeug gewährleistet
wird.
Bei unvorhersehbaren Störungen im Betriebsablauf sind möglichst kurzfristig
umfassende, verständliche und unternehmensübergreifende Informationen über Art
und voraussichtliche Dauer der Störung sowie ggf. über Reisealternativen an die
Fahrgäste (im Zwei-Sinne-Prinzip) in den betroffenen Fahrzeugen und an den
betroffenen Haltestellen weiterzugeben. Diese Informationen sollen auch für Fahrgäste
nutzbar sein, die sich vor Beginn ihrer Reise über den aktuellen Ist-Fahrplan
informieren möchten (z. B. im Internet, Information per SMS, App etc.).
Die Aufgabenträger wirken auf die Straßenbaulastträger ein, die Straßen in einem
Zustand zu halten, der den sicheren, komfortablen und pünktlichen Betrieb des ÖPNV
ermöglicht. Geplante Eingriffe im Straßennetz, die Störungen des Betriebs nach sich
ziehen werden, sind rechtzeitig dem Aufgabenträger und den Verkehrsunternehmen zu
melden.
Von Städten und Gemeinden initiierte Umleitungen wegen Baustellen und
Veranstaltungen sind im Vorfeld mit den Unternehmen und dem Aufgabenträger
abzustimmen, um die Behinderungen für den ÖPNV zu minimieren.
Für die Betriebssteuerung und das Störungsmanagement sind alle erforderlichen
Prozesse und die jeweiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren,
um durch klare und transparente Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern.
6.4.13 Qualitätsanforderungen an Marketing, Information und Vertrieb im
lokalen Verkehr
6.4.13.1 Marketing
Die Qualitäten des ÖPNV-Angebot s sind im Rahmen der kontinuierlichen
Öffentlichkeitsarbeit der Aufgabenträger aktiv und offensiv zu bewerben. Dabei sind – in
Kooperation mit weiteren Partnern – die integrierten, zielgruppenbezogenen Strategien
des so genannten Mobilitätsmanagements zu nutzen. Zielrichtung des Marketings ist
die Etablierung einer nachhaltigen Mobilitätskultur zur Nutzung des Umweltverbundes.
Bei Änderungen und Neuerungen des ÖPNV-Angebots sind weitreichende und
umfassende Maßnahmen zur Fahrgastinformation vorzusehen, um bestehenden
Fahrgästen und potenziellen Neukunden alle individuell relevanten Informationen
anbieten zu können. Ferner sollen potenzielle Kunden gezielt in Situationen
angesprochen werden, in denen Entscheidungen über das Mobilitätsverhalten geprägt
werden (z. B. Neubürger, Arbeitsplatzwechsler, Kinder und Jugendliche). Die
Aufgabenträger bedienen sich eines gemeinsamen, unternehmensübergreifenden
Marketings, unter Berücksichtigung der Corporate Identity der einzelnen
Verkehrsunternehmen. Bei rein betrieblichen Maßnahmen findet die
Öffentlichkeitsarbeit durch die Verkehrsunternehmen statt. Zwischen Aufgabenträgern
und Verkehrsunternehmen sind einvernehmlich Regeln und Prozesse zu entwickeln,
welche die operative Umsetzung des Marketings für alle Beteiligten transparent und
nachvollziehbar beschreiben. Die Umsetzung vom Corporate Design des RMV wird
den Verkehrsunternehmen über die mit ihnen geschlossenen Verkehrsserviceverträgen
vorgegeben. Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen führen kontinuierliche
Nachfrageermittlungen durch oder veranlassen diese, um umgesetzte Maßnahmen im
ÖPNV im Sinne einer Erfolgskontrolle bewerten zu können. Sie wirken auf die
regelmäßige Durchführung von Erhebungen zum Mobilitätsverhalten im Landkreis
Darmstadt- Dieburg und in der Stadt Darmstadt hin.
GNVP25 | Anforderungsprofil
52
6.4.13.2 Information und Vertrieb
Öffentlicher Nahverkehr ist insbesondere für Erstnutzer eine erklärungsbedürftige
Dienstleistung. Daher ist es eine wichtige Aufgabe für den Aufgabenträger sowie für die
Verkehrsunternehmen, neue Kunden mit den erforderlichen Informationen zu
versorgen, die für eine Erstnutzung des ÖPNV notwendig sind.
Ebenso sind aber auch bestehende Kunden umfangreich und aktuell über das Angebot
und dessen Veränderungen zu informieren und zu beraten. Nur wenn die notwendigen
Informationen leicht zu erhalten sind, können potentielle Neukunden dauerhaft für den
ÖPNV gewonnen werden.
Eine aktuelle, umfassende und richtige Information der (potentiellen) Fahrgäste ist
somit eine entscheidende Voraussetzung für die Nutzung des ÖPNV durch die
Bürgerinnen und Bürger. Zur Informationsvermittlung sind alle gängigen Medien und
Informationskanäle zu nutzen. Dies sind gedruckte Informationen, die persönliche
Auskunft und die Information per Telefon oder Internet bzw. Social Media. Derzeit findet
unter dem globalen Trend der Digitalisierung eine Verlagerung innerhalb der
Informationskultur statt. Während Printmedien zunehmend an Bedeutung verlieren,
gewinnen digitale Informationskanäle auch im Bereich des ÖPNV stetig an Bedeutung.
Gemeinsam mit stationären Informationseinrichtungen gilt es eine ausgewogene
Mischung von Informationsquellen bereitzustellen. Die Koordination und Vermarktung
der Informationsangebote und die Bereitstellung attraktiver Informationskanäle sind
dabei von Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen und ggf. weiteren Partnern
voranzutreiben. Unter „Vertrieb“ werden alle Dienstleistungen verstanden, die im
Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrkarten und der Weitergabe von
Informationen stehen. Beschrieben werden die Vertriebswege und Vertriebsstätten.
Betrachtet werden folgende Informations- und Vertriebswege:
Information- und Buchungsservice über Telefon oder Internet
Information und Verkauf in Fahrzeugen der Verkehrsunternehmen
Information- und Verkaufsstellen sowie Mobilitätszentralen
Vertrieb über stationäre Fahrscheinautomaten
Vertrieb über App
Sowohl bei der Beschaffung von Informationen durch den Kunden als auch bei dem Dialog
zwischen Kunden und Verkehrsunternehmen (Anregungen, Beschwerden) kommt den Medien
Telefon, Smartphone-App und Internet eine große Bedeutung zu. Das gesamte
Internetangebot ist barrierefrei auszugestalten. Die Fahrplanauskunft per Internet sowie per
Apps ist bereitzustellen und laufend zu aktualisieren. Es sind die Fahrpläne aller Linien sowie
Liniennetzpläne als Download anzubieten. Informationen über kurzfristige Betriebsstörungen
sind bereitzustellen. Zur individuellen Planung müssen detaillierte und aktuelle Informationen
über alle barrierefreien ÖPNV- Angebote und Anschlussverbindungen über das Internet
abrufbar sein.
Für die Buchung von Fahrten bedarfsgesteuerter Angebote (Anruf-Sammel-Taxi) ist eine
einheitliche, aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz gleichermaßen erreichbare
Telefonnummer vorzuhalten, die Buchungsmöglichkeit per Internet oder App bzw. Handy-
Ticket ist gleichsam vorzusehen.
6.4.13.3 Verkaufsstellen, Mobilitätszentralen und Tarif
In den kommenden Jahren wird nur noch ein eingeschränkter Bartarif, d.h. Einzelfahrkarten
und Tageskarten auf Papier ausgegeben werden. Alle Zeitkarten (Wochenkarte und aufwärts)
sind ausschließlich über das Medium Chipkarte (eTicket RheinMain) erhältlich.
GNVP25 | Anforderungsprofil
53
In diesem Zusammenhang ermöglicht die weitere Verbreitung des Elektronischen
Fahrgeldmanagements in Verbindung mit den internetbasierten Vertriebskanälen in Gestalt des
Ticketshops und Handy-Tickets eine Konzentration des personenbedienten Vertriebs.
Einhergehen soll diese Optimierung mit einer qualitativen Steigerung des personenbedienten
Vertriebs. Mit der Einführung der drei Service Levels ist eine stärkere Profilierung der
Vertriebsstellen vorzusehen:
Service Level 1: Mobilitätszentralen (umfassender Verkauf, Beratung und Service)
Service Level 2: Agenturen bzw. MobilitätsInfos (vorwiegend Verkauf und Beratung)
Service Level 3: Private Vertriebspartner (vorwiegend Verkauf)
6.4.14 Qualitätsmanagement
Die Aufgabenträger prüfen regelmäßig die Einhaltung von Qualitätsstandards im ÖPNV
mittels Qualitätskontrollen und Zufriedenheitsbefragungen. Das Verfahren und die
Ergebnisse der Kontrollen werden den Verkehrsunternehmen bekannt gemacht.
Die Qualität im ÖPNV im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt wird
mittels eines Bonus- Malus-Systems bewertet.
Mit Hilfe eines Beschwerdemanagementsystems werden die Entgegennahme und
Bearbeitung von Beschwerden von Fahrgästen und anderen Personen systematisiert
und erleichtert.
Ziele sind dabei die Kundenbindung und die rasche Klärung und Behebung von
Problemen.
6.4.15 Anforderung an die Sicherheit im lokalen Verkehr
Bei der Nutzung des ÖPNV spielt das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste eine große Rolle.
Damit ein Unsicherheitsgefühl, insbesondere in den Tagesrandlagen sowie in den
Nachtstunden, nicht zur Nutzung anderer Verkehrsmittel, zu einer Mobilitätseinschränkung
oder sogar zu einem völligen Mobilitätsverzicht führt, ist es eine vordringliche Aufgabe der
Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen, dem entgegenzuwirken:
Sicherer Zugang zum ÖPNV durch Vermeidung bzw. Beseitigung von Angsträumen
(z. B. ausgeleuchtete, übersichtliche und sichere Zuwege)
Gewährleistung der sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum sowohl an Haltestellen
wie auch im Haltestellenumfeld insbesondere abends (z. B. durch ausreichende
Beleuchtung, transparente Gestaltung sowie gute Einsehbarkeit des
Haltestellenbereichs)
Bedarfsgerechte Fahrangebote für die unterschiedlichen Nutzerinnengruppen in der
Schwachverkehrszeit abends und am Wochenende (z. B. Taxi-Ruf beim Fahrer)
Bedarfsgerechte Ausstattung der Fahrzeuge (z. B. Stellplätze für Kinderwagen in
Türnähe und Absenkanlagen gemäß der EU-Richtlinie 2001/85/EG)
Sicherheit im Fahrzeug durch höhere Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft von Seiten
des Fahrpersonals.
Die Nutzung der Multifunktionsbereiche wird folgender Priorität unterworfen, was auch in
der Fahrgastinformation Widerhall findet. Vorrangig sind die Flächen für Fahrgäste im
Rollstuhl, Fahrgäste mit Gehhilfe (Rollator) vorbehalten. Es folgen Fahrgäste mit
Kinderwagen oder Kinderkarren. Werden die Flächen nicht von diesen Personengruppen
benötigt, so können die Multifunktionsbereiche zur Mitnahme von Fahrrädern genutzt
werden. Auch haben Personen mit großem Reisegepäck dort bessere Möglichkeiten, sich
aufzuhalten. Für Fahrgäste der genannten ersten beiden Gruppen (vorrangig Fahrgäste
mit Handicap, sodann Fahrgäste mit Kinderwägen/Kinderkarren) sind die Bereiche bei
Notwendigkeit freizumachen.
GNVP25 | Anforderungsprofil
54
6.4.16 Anforderungen Fahrpersonal und soziale Standards
Die Qualitätsstandards für das Fahrpersonal dienen dazu, eine einheitlich hohe Qualität im
Kontakt mit den Fahrgästen herzustellen, da der direkte und persönliche Umgang ein zentrales
Element der Dienstleistung im öffentlichen Verkehr darstellt. Die Verkehrsunternehmen haben
daher bei der Auswahl des Personals zu gewährleisten, dass es den Anforderungen und
Ansprüchen an einen attraktiven Nahverkehr mit umfassender Kundenorientierung entspricht.
6.4.16.1 Anforderungen an das Fahrpersonal
Beherrschen der deutschen Sprache
Kennen und Anwenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV
Kennen und Anwenden der rechtlichen Vorgaben (BOKraft, PBefG, StVO, StVZO)
Richtigen Fahrpreis für jede gewünschte Fahrtverbindung nennen und verkaufen
können
Über die tariflichen Übergangsgebiete des RMV und über seine verbundweiten
Sonderangebote (z. B. Kombitickets) jederzeit richtig Auskunft geben können,
Linienverlauf kennen (Namen und Reihenfolge der bedienten Haltestellen, sowie
Kenntnis über sämtliche Verknüpfungspunkte)
Die Rampe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicher bedienen können
Sich kundenfreundlich und serviceorientiert verhalten
Auskünfte zu den Anschlussmöglichkeiten geben können.
Haltestellen, insbesondere solche, die barrierefrei ausgebaut sind, so anfahren, dass
kein vermeidbarer Spalt entsteht
Auf korrekte Ansage und Anzeige der nächsten Haltestelle achten
6.4.16.2 Anforderungen an Verkehrsunternehmen
Die Verkehrsunternehmen dürfen das tarifvertraglich vereinbarte Niveau für das private
Omnibusgewerbe des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer e. V. (LHO)
in der jeweils gültigen Fassung nicht unterschreiten. Dieses definiert sich aus den
Vorgaben der §§ 2 und 3 sowie dem allgemeinen Anhang zu § 3 des LHO
Lohntarifvertrages ohne Beachtung betriebsinterner Zulagen aus den
betriebsspezifischen Anlagen 1 bis 5 zu § 3. Die Verkehrsunternehmen werden bei
Beauftragung von Subunternehmern (im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger) für
deren beschäftigtes Personal die gleichen vertraglichen Bedingungen nach Absatz 1
mit den Subunternehmern vereinbaren und auf die Einhaltung derselben achten
Regelmäßige Schulung der Fahrzeugführer zum Umgang mit
mobilitätseingeschränkten Fahrgästen und des Servicepersonals (Mobilitätsberatung)
Schulung der Fahrer zum korrekten Anfahren barrierefreier Haltestellen etc.
Anreizsystem zur Vergütung guter Fahrerleistung schaffen Anforderungen an die
Kommunen: Einrichtung von sanitären Anlagen an Linienendpunkten.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV
55
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
6.A Anforderungen an den
Schienengebundenen
Personennahverkehr (SPNV)
6.A.1 Vorbemerkung
Hinsichtlich der Zuständigkeiten für den ÖPNV in Hessen ist zu beachten, dass auf der
Grundlage des § 5 (1) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über den öffentlichen Personen-
nahverkehr in Hessen (ÖPNV-G Hessen) die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV bei den
Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten in gemeinsamer Aufgabenwahr-
nehmung mit den Verkehrsverbünden liegt. Die Prüfung von Angebotskonzepten im regiona-
len Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist somit auf Grundlage der für das Land Hessen
getroffenen Aufgabenzuweisungen eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe von der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Zusammenarbeit mit
dem zuständigen Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV).
Nachfolgend werden die Anforderungen von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg im SPNV definiert. Diese sollen im Rahmen des Gegenstrom-
prinzips Eingang finden in die entsprechenden Planungen des RMV und die nächste Fort-
schreibung des verbundweiten Regionalen Nahverkehrsplans des RMV.
6.A.2 Angebot
6.A.2.1 S-Bahn
S6: Darmstadt Hauptbahnhof – Da.-Arheilgen – Da.-Wixhausen – Erzhausen – Langen
– Frankfurt Süd – Frankfurt Hauptwache – Frankfurt Hauptbahnhof (tief) – Frankfurt
West – Bad Vilbel – Friedberg
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 fand ein Linientausch statt. Einhergehend mit der
Aufnahme des neuen Konzeptes auf eigenen Gleisen der S-Bahn zwischen Frankfurt West
und Bad Vilbel samt der Inbetriebnahme der neuen Umsteigestation „Frankfurt-Ginnheim“
erreicht nunmehr die Linie S6 Darmstadt.
Das Fahrtenangebot bleibt unverändert bei einem 30-Minuten-Takt zwischen Langen und
Darmstadt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzen
sich dafür ein, auf diesem Abschnitt einen 15-Minuten-Takt einzuführen, um insbesondere
den Darmstädter Stadtteilen Wixhausen und Arheilgen ein attraktiveres Angebot auch mit
der S-Bahn zu schaffen.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV
56
Szenario S2 – S-Bahn Dieburg:
… Dietzenbach Bahnhof – Dietzenbach Süd – Rödermark-Urberach – Rödermark-Ober-
Roden – Eppertshausen – Münster – Dieburg – Messel – Da.-Kranichstein – Da. Nord –
Darmstadt Hauptbahnhof
Eine Machbarkeitsstudie des RMV empfiehlt folgendes Szenario mit besonderer Relevanz
für den nördlichen Kreisbereich im Bereich des Korridors Dieburg – Münster – Eppertshau-
sen – Ober-Roden. Die zurzeit stumpf in „Dietzenbach Bahnhof“ endende S-Bahnlinie S2 soll
über Dietzenbach Süd auf einer neu zu bauenden Strecke an den Bahnhof Rödermark-Ur-
berach geführt werden und dort auf die Trasse der Dreieichbahn (RB61) schwenken. Sie
folgt der Route der RB61 bis Dieburg, wechselt dort auf die Route der RB75, sodann auf die
Main-Neckar-Bahn.
Szenario S1 – S-Bahn Dieburg:
… Rödermark-Ober-Roden – Eppertshausen – Münster – Dieburg – Messel – Da.-Kra-
nichstein – Da. Nord – Darmstadt Hauptbahnhof
Es wird als Alternative angeregt, statt der S2 die Linie S1 über Ober-Roden auf die zu elektri-
fizierende Strecke Ober-Roden – Eppertshausen – Münster – Dieburg bis Darmstadt Haupt-
bahnhof zu verlängern und mit dieser Linie die angestrebte Aufwertung zur S-Bahn umzuset-
zen.
Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzen sich für die Umsetzung
eines dieser Szenarien ein.
6.A.2.2 Regionalexpress/Regionalbahn
Grundsätzlich sollen die bestehenden Fahrzeitprofile der Regionalzuglinien im DADINA-Ge-
biet überprüft werden, ob diese noch zeitgemäß sind und auf die mittlerweile auf allen Linien
eingesetzten beschleunigungsstarken Triebzüge passen.
Hessische Ludwigsbahn / Rhein-Main-Bahn
RB75: Wiesbaden – Mainz – Groß-Gerau – Weiterstadt – Darmstadt – Messel – Dieburg
– Babenhausen – Aschaffenburg
Auch auf dem Abschnitt Darmstadt – Messel – Dieburg – Babenhausen – Aschaffenburg sol-
len die Züge im 30-Minuten-Takt verkehren. Zudem sollen die Züge an allen Wochentagen
stets in Doppeltraktion eingesetzt werden (mindestens 6 Waggons).
Auf dem Abschnitt zwischen Darmstadt und Wiesbaden soll die bereits bestellte Doppeltrak-
tion verbindlich gewährleistet und auch auf die Verkehrszeiten erweitert werden, während
derer zurzeit noch Einzelgarnituren bestellt sind. Hiermit soll den deutlich gestiegenen Fahr-
gastzahlen insbesondere auch im Freizeitverkehr und den benötigten Flächen für die Abstel-
lung von Fahrrädern entsprochen werden.
Während der Vollsperrung der Riedbahn werden zahlreiche Fahrten der RB75 mit der RB26
(„Mittelrheinbahn“) verknüpft und verkehren zwischen Darmstadt und Bingen Hauptbahnhof.
Diese Relation bewährt sich und ist sehr attraktiv. Denn so bestehen über Mainz hinaus um-
steigefreie Kurse ins Obere Mittelrheintal mit der Anbindung der Kreisstadt Ingelheim sowie
dem Mittelzentrum Bingen. Diese Verbindung hat auch ein Potenzial für den Freizeitverkehr.
Es wird daher dafür plädiert, eine solch attraktive Verbindung zwischen Darmstadt und dem
Oberen Mittelrheintal dauerhaft anzubieten.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV
57
Eine Anbindung der Landeshauptstadt Wiesbaden soll in gewohntem Umfang erhalten blei-
ben. Es ist einer Abwägung zu unterziehen, ob alternierend die RB75 auch planmäßig zwi-
schen Mainz-Bischofsheim und Wiesbaden über Mainz-Kastel verkehrt, wie es bei Umleitun-
gen praktiziert wird. Vorteil dieser Streckenführung ist eine kürzere Fahrzeit zwischen Darm-
stadt und Wiesbaden sowie die Bedienung des Wiesbadener Stadtteils Mainz-Kastel. Nach-
teilig ist, dass bei dieser Führung die verkehrsstarken Umsteigepunkte Mainz Römisches
Theater und Mainz Hauptbahnhof nicht angedient werden können. Es bestehen jedoch in
Mainz-Bischofsheim Umsteigemöglichkeiten mit der S-Bahnlinie S8 sowie mehreren RE- und
RB-Linien über Mainz.
Szenario Hessenexpress: Wallauer Spange
HE7: Darmstadt – Frankfurt Flughafen Fernbahnhof – Wiesbaden
Ausschlaggebend für die Einführung dieser Linie des zukünftigen Hessenexpress-netzes ist
der Ausbau der Wallauer Spange an der bestehenden ICE-Schnellfahrstrecke Rhein-
Main/Rhein-Sieg zu einem vollständigen Gleisdreieck. Mit der genannten Hessenexpress-
Linie entsteht eine neue und schnelle Direktverbindung nicht nur zwischen Darmstadt und
dem Flughafen, sondern auch zwischen Darmstadt und Wiesbaden.
Main-Neckar-Bahn
G60: Frankfurt – Darmstadt – Bickenbach – Hähnlein-Alsbach – Zwingenberg – Bens-
heim – Heppenheim – Weinheim – Ladenburg – Neu-Edingen/Friedrichsfeld – Heidel-
berg / Schwetzingen / Mannheim
mit
Pfungstadtbahn
RB66: Darmstadt – Pfungstadt
Auf der Pfungstadtbahn soll das Fahrtenangebot auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet wer-
den.
Umsteigefreie Direktverbindungen zwischen Frankfurt über Darmstadt mit Pfungstadt sollen
vorgesehen werden. Alternativ können nach einer Elektrifizierung der Pfungstadtbahn Flügel-
konzepte mit dem Main-Neckar-Ried-Express untersucht werden.
Szenario Hessenexpress: Osthessen – Kinzigtal – Frankfurt Süd – Main-Neckar
HE5: Bebra – Fulda – Gelnhausen – Hanau - Frankfurt
Es soll bei der Netzgestaltung zum Hessenexpress ein weiteres Szenario geprüft werden.
Angeregt wird die Verlängerung der vorgesehenen Linie HE5. Untersucht werden soll, diese
Linie am Frankfurt Süd auf die Trasse der Main-Neckar-Bahn zu führen und über Langen
und Darmstadt bis ins Rhein-Neckar-Gebiet, bevorzugt Mannheim, zu verlängern. So ergibt
sich eine umsteigefreie, schnelle Verbindung zwischen Osthessen und Südhessen. Zudem
wird eine schnelle Verbindung von den südlichen Bereichen in und um Frankfurt mit Darm-
stadt geschaffen. Dies dient zum einen der Entlastung des Frankfurter Hauptbahnhofs und
schafft eine Ergänzung zur S-Bahn.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV
58
Odenwaldbahn
G80: Frankfurt / Darmstadt – Mühltal – Ober-Ramstadt – Reinheim – Otzberg-Lengfeld
–
Groß-Umstadt-Wiebelsbach – Erbach – Michelstadt – Oberzent – Eberbach (RE80,
RB81, RB82)
mit
Odenwaldbahn
G85: Frankfurt – Hanau – Seligenstadt – Babenhausen – Babenhausen-Langstadt –
Groß-Umstadt-Klein-Umstadt – Groß-Umstadt Mitte – Groß-Umstadt-Wiebelsbach
(RE85, RB86)
Die Planungsansätze der Erbacher Erklärung vom Juni 2020 sind voranzutreiben und umzu-
setzen. Diese sind:
‐ Verlängerung der Bahnsteige auf 170 Meter (Halten von Triebzüg en in Dreifachtrak-
tion)
‐ Fahrzeuge mit neuen Antriebstechnologien
‐ Schaffung von Kreuzungsbahnhöfen in Mühltal und Hetzbach
Für den G85 ist ein 30-Minuten-Takt auf der gesamten Strecke zwischen Hanau und Groß-
Umstadt-Wiebelsbach anzustreben.
Dreieichbahn
RB61: Frankfurt – Dreieich-Buchschlag – Rödermark-Urberach – Rödermark-Ober-Ro-
den – Eppertshausen – Münster - Dieburg
Die Empfehlung der Machbarkeitsstudie, den Korridor zwischen Rödermark-Ober-Roden und
Dieburg auszubauen, zu elektrifizieren und in eine S-Bahn zu wandeln, wird unterstrichen.
Die Schaffung eines S-Bahn-Ringes ist vorzusehen.
Die DADINA unterstützt die Bestrebungen, die eigentliche Dreieichbahn ebenfalls zu elektrifi-
zieren (Kreis Offenbach, Regie kvgOF).
6.A.3 Infrastruktur: Stationen
6.A.3.1 Neubau
Es wird angeregt, folgende Stationen im Gebiet der DADINA neu zu errichten. Ziel ist eine
bessere Erschließung und Erreichbarkeit des SPNV an den vorhandenen Strecken.
Babenhausen-Sickenhofen (RB75)
Groß-Umstadt Nord (RB86)
Weiterstadt Ost (RB75)
6.A.3.2 Gleisbelegung
Während der Sperrung der Riedbahn werden am Darmstädter Hauptbahnhof vermehrt auch
die Bahnsteigkanten Gleis 11 und Gleis 12 genutzt. Es wird empfohlen, die Bahnsteigkanten
am Darmstädter Hauptbahnhof dauerhaft gleichmäßiger auszulasten. Somit können auch die
Fahrgastrückstaubildungen an den Treppen und Überfüllungen der Bahnsteige verringert
werden.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV
59
6.A.3.3 Barrierefreiheit
Der barrierefreie Ausbauzustand der SPNV-Stationen im Gebiet der DADINA befindet sich
bereits auf einem hohen Niveau.
Auf Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist noch auszubauen:
Darmstadt Nord
Auf Gemarkung des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind noch auszubauen:
Babenhausen-Hergershausen
Groß-Umstadt Wiebelsbach
(Im Status quo wird für umsteigende Fahrgäste hier eine barrierearme Situation er-
zeugt, indem eine Art Spanische Lösung geschaffen wird. Das Gleis 2 hat Bahnsteig-
kanten an beiden Seiten, so dass Fahrgäste dort einen stehenden Zug durchschrei-
ten können um umzusteigen.)
Eppertshausen und Münster
(Diese Stationen bieten Fahrgästen gegenwärtigen eine barrierearme Situation bei
Einsatz der Dieseltriebwagen PESA Link. Im Kontext der Elektrifizierung und der Um-
wandlung in einen Streckenabschnitt der verlängerten S-Bahnlinie S2 sind die Station
vollständig barrierefrei auszugestalten.)
6.A.4 Infrastruktur: Schienenstrecken
Main-Neckar-Bahn / Odenwaldbahn
Das Gleisdreieck auf Höhe der Firma Merck soll vollständig ausgebaut werden, um eine bes-
sere und behinderungsfreie Betriebsstabilität zu erzielen und künftig niveaugleiche Zugkreu-
zungen reduzieren zu können. Dies wird insbesondere nach Inbetriebnahme einer neuen
ICE-Basis im Bereich Da.-Kranichstein wichtig werden.
Odenwaldbahn
Die vorgesehene Möglichkeit von Zugkreuzungen in Mühltal wird begrüßt, denn sie erhöht
die Betriebsstabilität und ermöglicht dichtere Zugfolgen.
Nachrichtlich: Eine weitere Zugkreuzung in Hetzbach (Stadt Oberzent im Odenwaldkreis, Re-
gie bei der OREG) wird für den Abschnitt südlich von Groß-Umstadt als sinnvoll erachtet.
Die Herstellung einer Gleisverbindung zwischen Otzberg-Lengfeld und Groß-Umstadt Mitte –
genannt „Umstädter Kurve“ – soll weiterhin in den Vorhabenkatalogen benannt bleiben. So-
mit entstünde die Möglichkeit, umsteigefrei zwischen Darmstadt und dem wichtigen kern-
stadtnahen Bahnhof „Groß-Umstadt Mitte“ zu verkehren. Zudem ließe sich so ein vollständi-
ges Gleisdreieck zwischen Lengfeld, Groß-Umstadt und Wiebelsbach ausbilden und mehr
Flexibilität auch bei Streckensperrungen vorhalten.
Alle Bahnsteige entlang der Odenwaldbahn müssen so verlängert werden, dass sie den vor-
gesehenen und notwendigen Fahrzeugtraktionslängen in Zukunft genügen.
Pfungstadtbahn
Der Abschnitt zwischen Da.-Eberstadt und Pfungstadt ist mit Oberleitung zu elektrifizieren.
Somit werden durchgebundene Fahrten auf der Main-Neckar-Bahn, Zugflügelungen oder
auch eine Verlängerung der S-Bahn Rhein-Main bis Pfungstadt möglich.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV
60
Dreieichbahn
Der Abschnitt zwischen Ober-Roden und Dieburg soll elektrifiziert werden. Dies steht im Zu-
sammenhang mit der Planung, die S-Bahnlinie S2 auf diese Strecke zu verlängern und über
Dieburg hinaus bis Darmstadt zu führen, siehe hierzu das beschriebene Szenario „S2 – S-
Bahn-Ring“. Nachrichtlich: Eine Elektrifizierung der eigentlichen Dreieichbahn zwischen Drei-
eich-Buchschlag und Rödermark (Kreis Offenbach, Regie der kvgOF) wird begrüßt.
6.A.5 Reaktivierung
Darmstadt – Bessunger Forst – Roßdorf – Groß-Zimmern
Darmstadt – Griesheim – Wolfskehlen (Kleine Riedbahn)
Die oben genannten Strecken sind nicht mehr für eine Reaktivierung als Volleisenbahnen
vorgesehen. Ihre Trassen sind nunmehr Bestandteil von Untersuchungen, die meterspurige
Darmstädter Straßenbahn auf ihnen in den Landkreis und in die Region zu verlängern. Sie
werden somit bei Realisierung der Straßenbahnverlängerungen betrieben werden.
Reinheim – Groß-Bieberau
Es soll weiterhin daran festgehalten werden, diesen Abschnitt der Gersprenztalbahn als Voll-
eisenbahn zu reaktivieren und in das Betriebsprogramm der Odenwaldbahn einzufügen. Al-
ternativ zu überlegten Zugflügelungen in Reinheim soll untersucht werden, Angebotsverdich-
tungen zwischen Darmstadt und Reinheim weiter bis Groß-Bieberau zu führen. Ein Bedarf
von Angebotsverdichtungen besteht vor allem zwischen Darmstadt und Reinheim.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge
61
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
6.B Qualitätsanforderungen an die
Fahrzeuge
Neben der Haltestellenausstattung stellen die Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge
das wesentlichste Definitionsmerkmal für die Beförderungsqualität dar. Hierbei ist eine
höchstmögliche Qualität für den Linienverkehr im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und im Landkreis-Darmstadt-Dieburg anzustreben.
Die Anforderungen an die Ausstattung von Straßenbahnen und Linienbussen sind im
Folgenden aufgelistet. Ausführungen zur Antriebstechnik von Busfahrzeugen bei der
Vergabe von Linienbündeln finden sich im Kapitel 8 dieses Nahverkehrsplans unter dem
Punkt zum Flottenmanagement unter Punkt 8.2.
6.B.1 Allgemeines / Verkehrssicherheit
Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssiche rem Zustand
befinden.
Die Fahrzeuge haben während ihres Betriebes den relevanten ges etzlichen
nationalen Bestimmungen StVZO, des PBefG und der BOKraft bzw. BOStrab sowie
den europäischen Direktiven wie der UNECE-Regelung Nr. 107 zu entsprechen.
Sonstige einschlägige Rechtsvorschriften und die Unfallverhütu ngsvorschriften sind
zu befolgen.
Die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung muss stets funktion sfähig und
gekennzeichnet sein.
Der Unternehmer gewährleistet gem. § 35 StVZO den Einsatz von Kraftfahrzeugen
mit angemessener Motorleistung entsprechend den topografischen und betrieblichen
Gegebenheiten sowie den Fahrplanvorgaben.
Die Fahrzeuggrößen müssen der Nachfrage während der verschiede nen
Verkehrszeiten entsprechen. Gibt es auf einer Linie oder auf bestimmten Fahrten
Auslastungsprobleme, ist dies vom Verkehrsunternehmen mittels geeigneter Daten
den Aufgabenträgern bekannt zu geben und einvernehmlich für Abhilfe zu sorgen.
6.B.2 Erscheinungsbild der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge sind mit den RMV-Designelementen Dachbanderole, RMV-Heck- und
-Seitenlogo, sowie RMV-Frontlogo zu bekleben. Die Designelemente (Klebefolien)
werden vom RMV nach Abforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei
Beschädigung sind die Designelemente vom Unternehmer auf seine Kosten zu
ersetzen.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge
62
Werbeanbringungen am oder im Fahrzeug sind zulässig, insoweit sie den
Grundsätzen und Verhaltensregeln des Deutschen Werberates entsprechen. Sie
dürfen den Zielen des ÖPNV nicht zuwiderlaufen. Die Beklebung von Fensterflächen
darf die Funktion von Notausstiegsfenstern nicht beeinträchtigen. Nicht überschritten
werden sollen 20 % der Fensterflächen.
Je zehn eingesetzte Busse bzw. je Linienbündel stellt das Verk ehrsunternehmen
einen Bus zur Außenwerbung für den ÖPNV bzw. die Aufgabenträger zur Verfügung.
Details werden in den Verkehrsserviceverträgen geregelt.
Die Information zum erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) ist im Fahrgastraum gut
sichtbar anzubringen.
Die kundenrelevanten Einrichtungen am und im Fahrzeug sind fre i von groben
Verschmutzungen sowie funktionsfähig und nutzbar zu halten. Die Fahrzeuge haben
einen sauberen Gesamteindruck zu hinterlassen.
6.B.3 Kapazitäten
Gelenkbusse mit 18 m bis 18,75 m Länge: Zulassung für mindestens 120 Fahrgäste
im Linienverkehr nach § 42 PBefG
Standard- bzw. Solobusse mit 12 m Länge: Zulassung für mindestens 75 Fahrgäste
im Linienverkehr nach § 42 PBefG
Für Kleinbusse mit maximal acht Fahrgastplätzen, für Midibusse, Großraumbusse
mit mehr als 18,75 m Länge und für Doppeldecker werden die Sitz- und
Stehplatzkapazitäten nach den Erfordernissen für die betriebene Linie zwischen den
Aufgabenträgern und dem Unternehmen abgestimmt.
Straßenbahnfahrzeuge im Bestand: Zulassung der Triebwagen für mindestens 150
Fahrgäste, Beiwagen für mindestens 80 Fahrgäste
Straßenbahnneufahrzeuge: Triebwagen mit über 40 m Länge: Kapazität für
mindestens 230 Fahrgäste, andere Triebwagen mit bis zu 40 m Länge: Kapazität für
mindestens 150 Fahrgäste
6.B.4 Niederflurigkeit
Es sind im Busverkehr ausschließlich Linienfahrzeuge einzusetz en, die der Kategorie
M3 Klasse I gemäß Verordnung (EU) 2018/858 Artikel 4 entsprechen.
Im Regelverkehr müssen ausnahmslos Niederflurbusse mit Kneeling und
ausklappbaren Rampen eingesetzt werden. Die Ruftaste befindet sich in
unmittelbarer Nähe der Türbetätigung von außen bzw. des Rollstuhlplatzes im
Innenraum.
D i e Sondernutzungsflächen messen mindestens 0,9 m in der Tiefe und 2,0 m in der
Breite.
Neue Straßenbahnen sind als Niederflurfahrzeuge zu beschaffen.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge
63
6.B.5 Fahrgastraumtüren
Gelenkbusse: mindestens drei Doppeltüren
Standard-/Solobusse: mindestens zwei Doppeltüren
6.B.6 Technische Ausstattung und Innenraumausstattung
Die Fahrzeuge müssen über folgende Ausstattungen bzw. Systeme verfügen:
Beeinflussung von Lichtsignalanlagen, für die Bereitstellung d er ortsfesten
Infrastruktur sind die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig
Verkauf des RMV-Fahrkartensortiments für Kunden des Gelegenhei tsverkehrs mit
dem Ziel, den Barverkauf durch bargeldlosen Vertrieb zu ersetzen
Abbuchung von Kartenguthaben bei Einsatz von Prepaid-Fahrkarte n bzw.
Guthabenkarten
Identifizierung und Prüfung von elektronischen Tickets nach de m für das
Deutschlandticket festgelegten Standard der Kernapplikation des Verbandes
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV-KA)
Automatisches Fahrgastzählsystem (AFZS) oder alternative Fahrg astzählungen für
mindestens 25 % der Fahrzeugflotte
Videoüberwachung zur Aufklärung und Prävention von Straftaten
Anschluss an die Funk- und Leittechnik der HEAG mobilo GmbH
Fahrerassistenzsysteme auf dem neuesten Stand der Technik zum Zeitpunkt der
Fahrzeugzulassung
Anschlusssicherung an definierten Umsteigehaltestellen zu ausg ewählten
Verkehrslinien
Fahrgastraumbeleuchtung getrennt zuschaltbar für den vorderen und hinteren
Fahrzeugbereich zum Verhindern einer Blendwirkung
Ausleuchtung des Türbereichs bei geöffneten Türen
W - L A N
Farblich kontrastreiche Gestaltung als Orientierungshilfe für Sehbehinderte
Sitze ausgestattet gemäß Abbildung 12 Anhang III zur EU-Richtl inie 2001/85/EG
Waagrechte Decken-Haltestangen längs des Mittelganges im Fahrg astraum
Senkrechte Haltestangen mit Haltewunschtasten an jeder Sitzrei he abwechselnd
links und rechts des Ganges, sowie im Bereich der Türen
Gangseitige Sitze mit gut greifbaren Handgriffen, wenn keine s enkrechten
Haltestangen vorhanden
Taktile Haltestangen an den Türbereichen
Leistungsfähige Heizungs- und Lüftungsanlage
Klimaanlage für Fahrgastraum nach Vorgabe der VDV-Schrift 236 oder 236/1 für
Busse und neu beschaffte Straßenbahnen – umweltfreundliche Kühlmittel
anzustreben
GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge
64
6.B.7 Fahrgastinformation
6.B.7.1 Innen
Akustische Haltestellen- und Umsteigeansage über Sprachspeiche r
Optische Haltestellenanzeige (elektronische Anzeige mindestens der folgenden
Haltestelle und der Liniennummer sowie gut erkennbar das „Wagen hält“) in jedem
starren Fahrzeugteil.
Die Ansteuerung der akustischen und optischen Informationseinr ichtungen im
Fahrzeug erfolgt über Schnittstelle nach Norm VDV 300 durch die Geräte des
Verkehrsmanagementsystems (VMS).
Die Lieferung der Ansage-/Anzeigetexte für das VMS erfolgt dur ch den Unternehmer.
In den Displays der Straßenbahnen zusätzlich Anzeige der folge nden drei
Haltestellen mit Umsteigemöglichkeiten; Bestandsfahrzeuge sollen mit solchen
Displays nachgerüstet werden.
6.B.7.2 Außen
Fahrgastinformation außen gemäß § 33 BOKraft bzw. § 46 BOStrab über zentral vom
VMS über die VDV-300-Schnittstelle steuerbare Anzeigen:
An der Fahrzeugfront darstellbare Schrifthöhe mindestens 200 m m, Sichtfeldbreite
mindestens 1.500 mm
An der Einstiegsseite Möglichkeit zur zweizeiligen Darstellung mit einer Schrifthöhe
von mindestens 60 mm, Sichtfeldbreite mindestens 1.000 mm
Am Fahrzeugheck Schrifthöhe mindestens 150 mm, ausreichende Si chtfeldbreite für
eine Darstellung von mindestens vier alphanumerischen Schriftzeichen
Außenlautsprecher
Beleuchtung der Außenanzeigen bei Dunkelheit
6.B.7.3 Service
Information der Fahrgäste vor und während der Reise mit Inform ationen für die Fahrt
im Regel- sowie im Störfall.
Automatische Anschlusssicherung für ausgewählte Haltestellen m it zu definierender
Verzögerung der Regelabfahrtszeit
Permanente Ermittlung der Echtzeitdaten (Fahrplan-Soll-Ist-Abw eichung) und
Weiterleitung an die RMV-Datendrehscheibe.
Hierfür sowie zur Echtzeitfahrgastinformation an Haltestellen bedient sich das
Verkehrsunternehmen der digitalen Fahrgastinformationssysteme der HEAG mobilo
GmbH.
GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge
65
6.B.8 Umweltstandards
6.B.8.1 Bus
Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entsprechend der zum Zulass ungszeitpunkt
gültigen Euronorm, mindestens Euro VI
Neubeschaffungen ab 2027 lokal emissionsfrei bzw. der in Kapit el 8.2 zum
Flottenmanagement festgelegten Methodik
Ausnahme für die Flotte auf der Linie AIR bis zu einer technis chen Umsetzbarkeit
Vorsehen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben auch bei
Subunternehmerleistungen, sofern von den Aufgabenträgern vorgegeben
6.B.8.2 Straßenbahn
Für 100 % der Fahrplankilometerleistung gilt: Nutzung von Strom ausschließlich aus
regenerativen Quellen.
6.B.9 Fahrzeugalter
Für die Bemessung des maximalen Fahrzeugalters gelten der Zeitpunkt der Erstzulassung
und der Einsatzzeitpunkt.
6.B.9.1 Bus
Das Alter von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor darf im Regelbetrieb maximal
zwölf Jahre betragen.
Für emissionsfreie Fahrzeuge gilt die technische und wirtschaftliche sinnvolle
Nutzungsdauer.
Das Durchschnittsalter der im jeweiligen Linienbündel eingeset zten Busse darf
während der gesamten Vertragslaufzeit höchstens bei zehn Jahren liegen.
Folgende Ausnahme wird zugelassen: 5 % der Gesamtflotte bei Ei nsatz solcher
Fahrzeuge nur in der Hauptverkehrszeit an Schultagen.
6.B.9.2 Straßenbahn
Das Fahrzeugalter soll nicht mehr als 30 Jahre betragen.
Eine grundlegende Erneuerung der fahrgastrelevanten Ausstattun g wird wie eine
Neubeschaffung gewertet.
6.B.10 Berichtspflichten
Zu Beginn der Vertragslaufzeit ist eine Liste mit den Zulassun gsdaten der Fahrzeuge,
deren KFZ-Kennzeichen und der Ausstattung vorzulegen.
Veränderungen während der Vertragslaufzeiten sind den Aufgaben trägern zu
melden.
GNVP25 | Mängelanalyse
66
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
7 Mängelanalyse
In der Mängelanalyse werden die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil dem gegenwärtigen
ÖPNV-Angebot gegenübergestellt. Zudem wird bilanziert, inwieweit die Konzeptionen,
Maßnahmen und Prüfaufträge aus dem vorangegangenen Nahverkehrsplan umgesetzt wurden.
Die Mängelanalyse betrachtet den lokalen ÖPNV im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt und
im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Anregungen zum regionalen ÖPNV werden gesondert
gesammelt und in Form eines Anforderungskataloges wiedergegeben. Hier greift das
Gegenstromprinzip zwischen dem hier vorliegenden lokalen Gemeinsamen Nahverkehrsplan und
dem Regionalen Nahverkehrsplan des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
Mängelkategorien im ÖPNV
Es werden Mängel identifiziert in Bezug auf:
Erschließungsqualität
Verbindungsqualität (einschließlich Pünktlichkeit und Zuverläs sigkeit)
Verhältnis von Reisezeiten im ÖPNV zum MIV
Haltestellenausstattung
Fahrgastinformation
Diese Kategorien werden auf folgende Verkehrsbereiche angewendet:
Mängel auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Mängel auf dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg
GNVP25 | Mängelanalyse
67
7.1 Mängelkategorien im Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
7.1.1 Erschließungsqualität
Stadtteil Kranichstein
Abb. 7.1
Der nordöstliche Bereich des Stadtteils Kranichstein – bioversum sowie Jagdschloss Kranichstein
– ist nicht ausreichend vom städtischen Linienverkehr erschlossen. Es steht einer Verlängerung
der Buslinie H über den Kesselhutweg hinaus entgegen, dass den Busse keine geeignete
Wendemöglichkeit straßenbaulich geschaffen werden kann.
Paulusviertel / Steinbergviertel
Abb. 7.2
Das Wohngebiet zwischen dem Straßenbahnkorridor entlang der Nieder-Ramstädter Straße
(Linien 2, 5 und 9) und dem Straßenbahnkorridor durch Alt-Bessungen (Linien 3 und 7) ist nicht
ausreichend erschlossen. Der Straßenzustand sowie der Charakter als verkehrsberuhigtes
Wohngebiet mit Einzelhausbebauung lässt die Einführung eines Linienbusverkehrs – auch mit
Kleinbussen – als nicht ratsam erscheinen.
Perspektivisch ist dies ein Untersuchungsgebiet für On-Demand als Säule des
Linienverkehrs.
GNVP25 | Mängelanalyse
68
7.1.2 Verbindungs- und Bedienungsqualität
Korridor Darmstadt Hauptbahnhof – Darmstadt Luisenplatz über Rheinstraße
Abb. 7.3
Auf dem genannten Korridor – ÖPNV-Trasse auf der Rheinstraße – wird ein Missverhältnis aus
Fahrten der Straßenbahn und der Stadtbushauptlinien identifiziert. Hintergrund ist der bisherig
favorisierte Komfort, den Fahrgäste umsteigefreie Verbindungen sowohl zum Hauptbahnhof als
auch zum Luisenplatz anzubieten. Jedoch wird ein Missverhältnis bei der Auslastung von
Straßenbahnfahrten (zu gering) und Stadtbusfahrten (zu hoch) festgestellt. Die stark frequentierten
Stadtbusse werden im Fahrgastwechsel verlangsamt, sind verspätungsgefährdet und bremsen
nachfolgende Straßenbahnen aus.
Hauptlastträgerin soll die Straßenbahn sein, die im dichten Takt die Nachfrage auf diesem
Korridor abfedern soll.
Korridor Darmstadt Hauptbahnhof – Darmstadt Luisenplatz über Bismarckstraße
Abb. 7.4
Auf dem genannten Korridor – ÖPNV-Trasse Bismarckstraße – wird ein Missverhältnis aus
Fahrten der Straßenbahn und der Umland- und Regionalbuslinien identifiziert.
Das Verbindungsangebot zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz, Klinikum und
Luisenplatz wird durch hohe Fahrtenzahl der Umlandbuslinien sowie der Regionalbuslinien
deutlich aufgewertet. Diese Buslinien besitzen noch Potenzial, auch als innerstädtische
Verbindungen wahrgenommen und genutzt zu werden. Bei Umsetzung des NVK 2.0 wird
durch die Überlagerung der Straßenbahnlinien 3 und 10 entlang der Bismarckstraße ein 10-
Minuten-Takt vorgehalten. Derzeit leistet die über den Hauptbahnhof hinaus verlängerte
Straßenbahnlinie 1 diese Taktverdichtung.
GNVP25 | Mängelanalyse
69
Korridor Darmstadt Hauptbahnhof – Heimstättensiedlung
Abb. 7.5
Zusätzlich zur traditionellen und leistungsstarken Stadtbuslinie H verkehrt an Werktagen zwischen
Hauptbahnhof und Heimstättensiedlung („Anne-Frank-Straße“) die Stadtbuslinie K und bietet eine
Alternative für Fahrten zwischen der südlichen Heimstättensiedlung und dem Hauptbahnhof unter
Auslassung des Südbahnhofs an. Dabei wird das Telekomviertel von der Heimstättensiedlung
angebunden. Es wird ein Missverhältnis bei der Auslastung der beiden Buslinien identifiziert,
während weiterhin die Linie H die Hauptlast trägt. Die Linie K besitzt noch Kapazitäten.
Korridor Darmstadt Hauptbahnhof – Innenstadt – Alexanderstraße - Kopernikusplatz
Auf dem gemeinsamen Abschnitt der Linien H und K zwischen Darmstadt Hauptbahnhof, der
Innenstadt, der Alexanderstraße bis zum Kopernikusplatz ergibt sich keine mathematisch reine und
merkbare Taktverdichtung durch die beiden Linien. Hintergrund ist, dass die Linie H einen 10-
Minuten-Takt vorweist und die Linie K einen 15-Minuten-Takt.
7.1.3 Tangentialverbindungen
Bis auf die Stadtbuslinie R, die auf einem Dreiviertelring die SPNV-Stationen Nordbahnhof,
Hauptbahnhof und Südbahnhof mit Bessungen, dem Umsteigepunkt „Landskronstraße“ und dem
Verknüpfungspunkt zu Busverkehren in den östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg am
Böllenfalltor verbindet, fehlen Tangentialverbindungen im Linienverkehr. Das Straßenbahn- und
Stadtbusnetz ist ansonsten sternförmig und radial ausgelegt.
Eine weiter außen gelegene Tangentialverbindung als Linienverkehr, die den Fahrgästen
ermöglicht, nicht über die Innenstadt zu fahren, existiert noch nicht.
Bisherige Prüfungen ergaben, dass für Linienverkehr die Nachfrage nicht ausreichend sein
wird, sondern solche Verbindungen besser für ein On-Demand-Angebot geeignet sein
werden.
GNVP25 | Mängelanalyse
70
7.1.4 Verhältnis von Reisezeiten im ÖPNV im Vergleich zum MIV
Aufgrund der fehlenden Tangentialverbindungen leiden die Reisezeiten im ÖPNV, wenn nicht
gewünschte radiale Fahrten vorgenommen werden. Insbesondere bei Fahrten zwischen
benachbarten Bereichen leidet das Verhältnis der Reisezeit im ÖPNV, da in der Regel der Weg
über die Innenstadt gewählt werden muss. Dies schlägt dort vor allem zu Buche, wo direkte
tangentiale Straßenverbindungen vorhanden sind. Als Beispiel sind hier Fahrtrelationen zwischen
Darmstadt-Wixhausen und Weiterstadt – Gräfenhausen bzw. auch Erzhausen zu nennen.
Die aufgrund ihres Linienwegs attraktive Linie R leidet an Verspätungen, die ihre Attraktivität als
Dreiviertelringlinie mit ihrer umsteigefreien Verbindung der Bahnstationen sowie der Knotenpunkte
schwächt.
7.1.5 Haltestellenausstattung
Bushaltestellen ohne Hochbord, Straßenbahnhaltestellen mit Zustieg von der Straße oder in
Kurvenlage erfüllen nicht die Vorgaben der Barrierefreiheit. Insbesondere die Kurvenlage der
Gleisdreieiecke an den zentralen Umsteigepunkten „Willy-Brandt-Platz“ und „Luisenplatz“
ermöglicht gegenwärtig keine barrierefreie Nutzung.
Am „Luisenplatz“ ist eine barrierefreie Umgestaltung aufgrund der als Denkmal geschützten
Mosaikpflasterung sowie der beengten Flächen nicht möglich.
Die Haltestelle „Schloss“ ist vollständig barrierefrei. Nach U mbau der Haltestelle „Willy-
Brandt-Platz“ werden zwei den barrierefreien Standards genügende Innenstadthaltestellen
zur Verfügung stehen. Die Bushaltestelle „Mathildenplatz“ in fußläufiger Entfernung zum
Luisenplatz ist ebenfalls vollständig barrierefrei ausgebaut.
Mithilfe von temporären Podesten lassen sich bisher als nicht barrierefrei definierte
Haltestellen aufwerten und mindestens barrierearm ausgestalten. präsentiert werden, wie
beispielsweise an den Haltepunkten der Haltestelle „Böllenfalltor“.
7.1.6 Fahrgastinformation
Veraltete DFI unterschiedlicher Hersteller, nicht einheitliche Darstellungsformen, nicht genügend
kontrastreiche Farben der DFI, Ausfälle der Datenversorgung, fehlende oder unzutreffende
Anzeigen stellen Mängel dar. Auch verwirrende Beschilderung und nicht eingängige Wegführung
werden als Mängel wahrgenommen.
Im Konzept „FIZ“ – Fahrgastinformation der Zukunft – werden diese Mängel bereits
bearbeitet und Pilotprojekte wie eine farbige Kennzeichnung von Haltebereichen, eine
leichter verständliche Bezeichnung von Haltepositionen sowie ein neu aufgestelltes und
beständiges Informationssystem für den Straßenbahn-SEV verwirklicht
GNVP25 | Mängelanalyse
71
7.2 Mängelkategorien im Gebiet des
Landkreises Darmstadt-Dieburg
7.2.1 Erschließungsqualität
Fischbachtal
Abb. 7.6
Die Ortsteile Meßbach und Nonrod der Gemeinde Fischbachtal sind nicht bzw. kaum vom ÖPNV
erschlossen. Die räumlichen Gegebenheiten und die nicht gegebene die Befahrbarkeit mit den im
Bereich eingesetzten Linienbussen steht einer möglichen Optimierung im Wege.
GNVP25 | Mängelanalyse
72
Dieburg
Abb. 7.7
Seit Rücknahme der Ortsverbindungsbuslinie MD aus dem Abschnitt zwischen Dieburg Bahnhof
und Dieburg Aubergenviller Allee über das westliche Wohngebiet im Bereich St. Stephan muss
dieser Bereich wieder als nicht vom ÖPNV erschlossen identifiziert werden.
Ebenso werden Neubaugebiete, die außerhalb der Einzugsradien von den bestehenden Buslinien
liegen, als nicht ausreichend erschlossen definiert.
Als städtisches Ergänzungsangebot besteht das Anruf-Sammel-Taxi, Linie DI.
GNVP25 | Mängelanalyse
73
Griesheim
Abb. 7.8
Die nördlichen Versorgungsgebiete sowie die Wohngebiete im Süden, im Südwesten und im
Bereich des ehemaligen Flughafenareals weisen Erschließungsdefizite auf. Alleinig entlang des
leistungsstarken Straßenbahnkorridors entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße (Bundesstraße 26)
gilt als sehr gut erschlossen.
Es fehlt ein ergänzendes Stadtbus-Angebot mit einer Feinerschließung und Ausrichtung auf
die Straßenbahnstationen.
GNVP25 | Mängelanalyse
74
Groß-Umstadt
Abb. 7.9
Im Stadtgebiet Groß-Umstadts werden in einigen Außenbereichen Erschließungsmängel
identifiziert. Zudem ist eine wochentagsdurchgängige Anbindung des Kreiskrankenhauses
verbesserungswürdig.
Eine Stadtbuslinie wäre eine attraktive Ergänzung. Seit 15.12.2024 bietet der On-Demand-
Shuttle DadiLiner eine Ergänzung mit einem attraktiven Free-Floating-System, einem
engen Netz virtueller Haltestellen, frei wählbaren Routen und einem günstigen On-
Demand-Tarif an.
GNVP25 | Mängelanalyse
75
Münster (Hessen)
Abb. 7.10
Der Bereich nordöstlich der Kulturhalle mit dem dortigen Neubaugebiet ist nicht ausreichend
erschlossen. Zudem ist der westliche Ortsteil Breitefeld nicht vom ÖPNV erschlossen.
Die Buslinie MD erreicht zwar die Kulturhalle, verkehrt jedoch nicht am Wochenende.
Seeheim-Jugenheim
Lufthansa-Schulungszentrum
GNVP25 | Mängelanalyse
76
7.2.2 Verbindungsqualität
7.2.2.1 Tangentialverbindungen
Das ÖPNV-Liniennetz ist vorrangig auf die Stadt Darmstadt ausgerichtet und bietet auf den
Hauptkorridoren schnelle, komfortable und konkurrenzfähige Verbindungen – im Taktverkehr und
an allen Verkehrstagen. Tangentialer Linienverkehr fehlt. Eine Ausnahme bildet die
Regionalbuslinie 679, die nicht auf Darmstadt ausgerichtet ist, sondern eine geradlinige
Verbindung zwischen Reinheim, Dieburg, Münster, Eppertshausen und Rödermark-Ober-Roden
bietet.
7.2.2.2 Direktverbindungen
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden auf folgenden Korridoren fehlende Direktverbindungen
identifiziert:
Pfungstadt-Hahn – Eschollbrücken – Darmstadt
Ober-Ramstadt – Rohrbach – Wembach – Reinheim
Groß-Zimmern – Klein-Zimmern – Groß-Umstadt
7.3 Verhältnis von Reisezeiten
im ÖPNV zum MIV
Aufgrund der fehlenden Tangentialverbindungen leiden die Reisezeiten im ÖPNV, wenn nicht
radiale Fahrten vorgenommen werden. Insbesondere bei Fahrten zwischen benachbarten
Kommunen leidet das Verhältnis der Reisezeit im ÖPNV, insbesondere, wenn der MIV von
direkten Straßenverbindungen profitiert.
7.4 Haltestellenausstattung
Bushaltestellen ohne Hochbord, ohne taktile Leitsysteme und ohne Querungshilfen erfüllen noch
nicht die Vorgaben der Barrierefreiheit.
Der vollständig barrierefreie Haltestellenausbau ist noch im Prozess, die Priorisierung ist
bereits vollumfänglich erfolgt. Kriterien für einen Nichtausbau sind örtliche Begebenheiten
sowie ein nicht barrierefreies Haltestellenumfeld.
7.5 Fahrgastinformation
Veraltete DFI unterschiedlicher Hersteller, nicht einheitliche Darstellungsformen, nicht genügend
kontrastreiche Farben der DFI, Ausfälle der Datenversorgung, fehlende oder unzutreffende
Anzeigen stellen Mängel dar. Ebenso finden sich sehr unterschiedliche Qualitätsstandards der
aufgestellten Haltestellenmasten („Paddel“) vor. Zudem ist somit nicht den Vorgaben eines
einheitlichen Erscheinungsbildes nach den RMV-Standards flächendeckend Folge geleistet.
Im Kontext des Haltestellenausbaus wird die Haltestellenmöblierung erneuert und auf den
aktuellen Gestaltungsstand gebracht. Ein Qualitätsmonitoring ist bei der DADINA im
Aufbau.
GNVP25 | Mängelanalyse | Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans
77
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
7.A Bilanzierung des
bisherigen Nahverkehrsplans
M = Maßnahme der Planung
P = Prüfauftrag
Umgesetzt
Umsetzung im Prozess
Planungsphase
Nicht umgesetzt
Wird neuer Prüfauftrag
Maßnahmen und Prüfaufträge in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Straßenbahn
Tabelle 7.A.1
Maßnahme
Beschreibung Umsetzung
DA-M-1 Verlängerung der Linie 2 „Lichtwiesenbahn“ Umgesetzt
DA-M-2 Verlängerung der Linie 3 Busvorlauf ab August 2025,
Straßenbahnbetrieb vsl. ab
2028
DA-P-1 Prüfauftrag: Verlängerung der Straßenbahn bis
Ostbahnhof / Mobilitätsstation B26
Element der Planung
Straßenbahn Roßdorf – Groß-
Zimmern
DA-M-3 Linienkonzept 2018 Umsetzung teilweise,
Fortsetzung sukzessive im
Kontext NVK 2.0 bis 2030
DA-M-4 Ausweitung des Bedienungsangebotes Umsetzung teilweise,
Fortsetzung sukzessive im
Kontext NVK 2.0 bis 2030
Bus und Bedarfsgesteuerter Verkehr
Tabelle 7.A.2
Maßnahme
Beschreibung Umsetzung
DA-M-5 Taktverdichtung Linie H Umgesetzt
DA-M-6 Verlängerung Linie K Umgesetzt
DM-M-7 Durchbindung Linie F/U Umgesetzt als Linie FM
DA-P-2 Brechen Linie R Erneut als Prüfauftrag
DA-P-3 Verbesserung Anbindung Wixhausen Umgesetzt
DA-P-4 New Mobility Pilotprojekt KiRA in der
Entwicklung
DA-P-5 Einführung alternativer Antriebstechnologien im
Linienbusverkehr
Weitgehend umgesetzt, weiter
in Vollendung
DA-P-6 (LK) On-Demand-Verkehr Umgesetzt
GNVP25 | Mängelanalyse | Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans
78
Maßnahmen und Prüfaufträge im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Östliches Kreisgebiet
Tabelle 7.A.3
Maßnahme
Beschreibung Umsetzung
LK-P-1 Verbesserte Anbindung des Ostkreises Angebotsverbesserung im
Regionalbusverkehr
Element der Planung
Straßenbahn Roßdorf – Groß-
Zimmern
LK-P-2 Anpassung städtischer AST in Münster,
Dieburg, Eppertshausen
Nicht umgesetzt
LK-P-3 Verbesserte Anbindung Kreisklinik Groß-
Umstadt
In Prüfung als On-Demand-
Angebot
LK-P-4 Überplanung Linien 671 und X71 Umgesetzt
LK-P-5 Erschließung Harreshausen und Babenhausen
Kaserne
Umgesetzt
LK-P-5a Verbesserung der Verkehre im Bachgau Umgesetzt
Bereich Weiterstadt / Gräfenhausen / Erzhausen
Tabelle 7.A.4
Maßnahme
Beschreibung Umsetzung
LK-P-6 (DA) On-Demand-Verkehr Umgesetzt
LK-P-6 Verbesserung Anbindung Weiterstadt Element der Planung
Straßenbahn Darmstadt -
Weiterstadt
LK-M-1 Neukonzeption Busangebot Weiterstadt Element der Planung
Straßenbahn Darmstadt -
Weiterstadt
Neuordnung Busangebot
vorgesehen für 2027
LK-P-7 Einrichtung AST Wixhausen, Gräfenhausen
und Erzhausen
Umgesetzt als DadiLiner 2022
bis 2024
Neukonzept in Abstimmung
mit den Kommunen
LK-P-8 Anbindung Flughafen T3 In Abstimmung mit RMV und
LNVG-GG
GNVP25 | Mängelanalyse | Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans
79
Bereich Griesheim
Tabelle 7.A.5
Maßnahme
Beschreibung Umsetzung
LK-M-2 Taktverdichtung Linie 4 und Linie 9 Umgesetzt
LK-P-9 Westliche Verlängerung der Straßenbahn Element der Planung
Straßenbahn Griesheim-West
– Riedstadt
LK-P-10 Tangentiale Verbindung Weiterstadt –
Griesheim – Pfungstadt – Seeheim-Jugenheim
Siehe LK-P-7
LK-P-11 Stadtbus Griesheim zurückgestellt
Südliches Kreisgebiet / Bergstraße
Tabelle 7.A.6
Maßnahme
Beschreibung Umsetzung
LK-M-3 Taktverdichtung Darmstadt – Alsbach Umgesetzt
LK-M-4 Neukonzeption im Bereich Pfungstadt/Mühltal Erneut als Prüfauftrag
LK-M-5 Neukonzeption Tangentialverbindung Ober-
Ramstadt – Seeheim-Jugenheim
Erneut als Prüfauftrag
LK-P-12 Direkte Verbindung Pfarrtanne – Bickenbach Erneut als Prüfauftrag
LK-P-13 Bedienangebot am Wochenende zwischen
Pfungstadt und Gernsheim
Erneut als Prüfauftrag
LK-P-14 Verbesserung südliches Kreisgebiet mit Kreis
Bergstraße und Kreis Groß-Gerau
Erneut als Prüfauftrag
LK-P-15 Anbindung Schulungszentrum Lufthansa Nicht umgesetzt
GNVP25 | Linienbündelung
80
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
8 Linienbündelung, Flottenmanagement,
Vergabestrategie Bus
8.1 Linienbündelung
Mit den planerischen Inhalten der Angebotskonzeption werden die Grundlagen geschaffen, damit die
Linienverkehre ökonomisch und betrieblich sinnvoll umgesetzt bzw. weiterentwickelt werden können.
Dies wir durch die verkehrliche Verknüpfung mehrerer Linien im Linienbündel, die im Zusammenspiel
Synergien erzeugen und bei einer starken Vernetzung Standzeiten und Leerfahrten reduzieren.
Der Zuschnitt der Linienbündel im Gültigkeitsbereich des Gemeinsamen Nahverkehrsplans ermöglicht
eine verkehrliche Betrachtung geschlossener Verkehrsräume unter Berücksichtigung wichtige
Bezugspunkte, wie z. B. Ausbildungseinrichtungen oder Umsteigepunkte. Die Sicherung von
Umsteigebeziehungen ist ein weiterer Gesichtspunkt, um im Interesse der Fahrgäste das etablierte
Qualitätsniveau mindestens beizubehalten.
Die Vergabe der Linienbündel erfolgt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Änderungen in Bezugnahme auf das Anforderungsprofil
Die Zuordnung einzelner Linien zu ihren Linienbündeln bleibt unverändert, auch wenn sich
deren Linienweg ändert
Bei neuen Linien ist zu entscheiden, welchem Linienbündel diese zugewiesen werden.
Die diesem Kapitel zugewiesene Tabelle gibt sämtliche Linienbündel wieder. Die Regionalbuslinien
liegen in Verantwortung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und werden von diesem in
Linienbündeln organisiert.
8.2 Flottenstrategie zur Um setzung der CVD-Richtlinie
Es wird unterschieden zwischen der Direktvergabe und der Wettbewerblichen Vergabe. In beiden
Fällen wird mit dem Verkehrsunternehmen ein Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA)
geschlossen. Ein gleichbedeutender Terminus ist der Verkehrsservicevertrag (VSV), der beim Rhein-
Main-Verkehrsverbund angewendet wird.
8.2.1 Direktvergabe / ÖDA an HEAG mobiBus
Eigenleistung: Einsatz emissionsfreier Busse bei Neubeschaffung
Subunternehmerleistung: Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, sofern von
Aufgabenträgern vorgegeben
8.2.2 Wettbewerbliche Vergabe
Einsatz des HVO100-Diesels als genereller Mindeststandard
Einsatz emissionsfreier Busse – sofern zur Quotenerfüllung erforderlich
Sofern nicht zur Quotenerfüllung erforderlich, aber wirtschaftlich tragfähig: Einsatz
emissionsfreier Busse
GNVP25 | Linienbündelung
81
8.3 Vergabestrategi e Linienbündel Bus
8.3.1 Ziele
Sicherung und Stärkung des kommunalen Verkehrsunternehmens
o HEAG mobiBus durch Direktvergabe / ÖDA
Einbindung kleinerer und mittlerer Verkehrsunternehmen in die
o Verkehrsleistungserbringung
8.3.2 Direktvergabe / ÖDA an HEAG mobiBus
Die Laufzeit beträgt 11.12.2016 – 12.12.2026 und ab 13.12.2026 für 15 Jahre:
Bergstraße
Darmstadt Nord
Darmstadt / Vorderer Odenwald
Eberstadt / Pfungstadt
W e i t e r s t a d t
8.3.3 Wettbewerbliche Vergabe
Betriebsaufnahme 13.12.2026
Darmstadt / Ober-Ramstadt
Reinheim
Betriebsaufnahme 12.12.2027
G r o ß - U m s t a d t
Betriebsaufnahme 09.12.2029
Babenhausen
Bachgau
Bei der Definition und dem Zuschnitt der Linienbündel werden nachvollziehbare Kriterien angewandt,
wie zum Beispiel räumliche, verkehrliche und betriebliche Zusammenhänge, Schulstandorte,
Schulwegsrelationen und Schülerbeförderung. Die Leistungsfähigkeit potenzieller
Verkehrsunternehmen, gerade auch wie unter Ziele genannt zur Förderung und Stärkung des
Mittelstands, werden berücksichtigt.
Linienbündel Zuordnung Betreiberin Linie Linienweg Laufzeit bis
BA1 Schaafheim - Langstadt - Harpertshausen -Hergershausen - Sic kenhofen
BA2 Babenhausen Bahnhof - Im Erloch - Babenhausen Os t
BA3 Babenhausen Bahnhof - Babenhausen Ost / Harreshause n
BA4 Babenhausen Bahnhof - Kaiser gärten
BG1 Rodgau-Dudenhofen S-Bahnhof - Babenhausen - Schaafheim - Mosbach -
Großostheim - Niedernberg - Kleinwallstadt
BG2 Babenhausen Bahnhof - Schaafheim - Rin gheim - Großostheim - Aschaffenburg
BG3 Babenhausen Bahnhof - Schaafheim - Mosbach - Pflaumheim - Großostheim-
Aschaffenburg
BE1 Bickenbach - Seeheim - Ober-Beerbach - Nieder-Beerbach -
Da.-Eberstadt Wartehalle
BE2 Hähnlein - Sandwiese - Alsbach - Bickenbac h
BE3 Stettbach - Balkhausen - Ju genheim - Seeheim
GA Groß-Umstadt - Richen - Althei m
GU1 Schaafheim - Groß-Umstadt - Len gfeld - Habitzheim - Ober-Klingen
GU2 Diebur g - Semd - Groß-Umstadt - Raibach - Dorndiel - Mömlingen
GU3 Groß-Umstadt - Heubach - Wiebelsbach
GU4 Len gfeld - Hering - Schloss Nauses
MD Diebur g Bahnhof - Münster
ME Münster / Eppertshausen - Althei m
A Arheilgen S-Bahnhof - Kranichstein Steinstraße
AH Arheil gen S-Bahnhof - Ahrheilgen Kornweg
AIR Darmstadt - Ffm Flu ghafen Terminal 1
G Arheil gen Dreieichweg - GSI - Wixhausen S-Bahnhof
H Anne-Frank-Straße - Da. Hauptbahnhof - Luisenplatz - Kranichst ein Kesselhuthweg
R Da. Böllenfalltor - Südbahnhof - Da. Hauptbahnhof - Nordbahnho f
WX Arheilgen Dreieichweg - Wixhausen S-Bahnhof (- Gräfenhausen H essewaldschule)
MO1 Da. Hauptbahnhof - Roßdorf - Ober-Ramstadt - Rohrbach
MO3 Reinheim - Groß-Bieberau - Ernsthofe n
MO4 Webern - Rohrbach - Modau
1 Da.Eberstadt Frankfenstein - Da. Hauptbahnhof - Maulbeerallee (- Arheilgen)
2 Da. Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Campu s
3 Da. Hauptbahnhof - Luisenplatz - Lichtenber gschule
4 Da. Kranichstein Bahnhof - Luisenplatz - Grieshei m
5 Da. Kranichstein Bahnhof - Luisenplatz - Böllenfallto r
6 Alsbach - Da.-Eberstadt - Luisenplatz - Arheil gen (Schnelllinie)
7 Da.-Eberstadt - Luisenplatz - Lichtenber gschule
8 Alsbach - Da.-Eberstadt - Luisenplatz - Arheil gen
9 Da. Böllenfalltor - Luisenplatz - Grieshei m
10 Da. Hauptbahnhof - Griesheim (Schnelllinie) - zurzeit ohne Betrieb
B Brandau - Ernsthofen - Modau - Ober-Ramstad t
F/FM Da. Haasstraße - Hauptbahnhof - Luisenplatz - Oberwaldhaus - Messel - Urberach
K (Da. Anne-Frank-Straße - ) Kleyerstraße - Hauptbahnhof - Luisenplatz - Alfred-Messel-
Weg
L Da. TU-Lichtwiese/Campus - Luisenplatz - Pankratiusstraß e
M1 Da. Böllenfalltor - Nieder-Ramstadt - Modau - Ernsthofe n
M2 Da. Böllenfalltor - Traisa - Nieder-Ramstadt - Da.-Eberstad t
M3 Da. Böllenfalltor - Traisa - Nieder-Ramstadt - Nieder-Beerbac h
MX Da. Böllenfalltor - Modau - Ernsthofen - Brandau
O Da. Böllenfalltor - Ober-Ramstad t
3A Da. Lichtenbergschule - Ludwigshöhviertel
OR1 O.-R. Eichestraße - Bahnhof - St.-André-Str.
OR2 O.-R. Eichestraße - Mia g - St.-André-Str.
EB Da.-Eberstadt - Frankenstein - Pfun gstadt Kaserne
P Da.-Eberstadt - Pfun gstadt Bahnhof - Pfungstadt Südring - Pfungstadt Bahnhof
PE Da.-Eberstadt - Pfun gstadt Bf - Hahn - Eich - Escholbrücken
PG Eberstadt - Pfun gstadt Bahnhof - Hahn - Biebesheim - Gernsheim
RH Darmstadt - Roßdorf - Zeilhardt - Reinheim - Uebera u
NHX Darmstadt - Zeilhardt - Reinheim - Groß-Bieberau - Niedernhausen
GB Darmstadt - Roßdorf - Zeilhardt - Groß-Biebera u
MO2 Reinheim - Groß-Bieberau - Niedernhausen - Brandau - Beedenk irchen - Reichenbach
WE1 Darmstadt Schloss - Weiterstadt - Gräfenhausen - Erzhausen
WE2 Darmstadt Schloss - Weiterstadt - Braunshardt - Worfelden
WE3 Darmstadt Hauptbahnhof - Riedbahn - Weiterstad t
WE4 Darmstadt Hauptbahnhof - Riedbahn - Weiterstadt - Groß-Gera u
875 Silvesterverkehr Darmstadt - Weiterstadt - Worfelden - Gräfe nhausen
671 Darmstadt - Diebur g - Groß-Umstadt (- Schaafheim)
693 Fürth - Reichelsheim - Reinheim (- Darmstadt)
X69 Darmstadt - Groß-Bieberau - Reichelshei m
X71 Darmstadt - Groß-Umstadt - Heubach - Wiebelsbach
678 Darmstadt - Nieder-Ramstadt - Reinheim - Len gfeld - Groß-Umstadt (Spätlinie)
672 Darmstadt - Roßdorf - Groß-Zimmern - Klein-Zimmern - Diebur g
673 Darmstadt - Roßdorf - Gundernhausen Stetterit z
679 Reinheim - Spachbrücken - Groß-Zimmern - Dieburg - Münster - Eppertshausen - Ober-
Roden
X74 Darmstadt - Münster - Eppertshausen - Ober-Rode n
X78 Darmstadt - Groß-Zimmern - Sem d
X14 Darmstadt - Mörfelden - Frankfurt Flu ghafen
X15 Darmstadt - Mörfelden - Walldor f
662 Da.-Arheil gen - Wixhausen - Egelsbach - Langen - Mörfelden
n71 Darmstadt - Lan gen - Frankfurt (Nachtlinie)
DB Regio Bus Mitte DB Regio Bus Mitte GmbH Weiterstadt
FS Omnibus FS Omnibus GmbH & Co. KG Reinheim
HEAG mobiBus HEAG mobiBus GmbH & Co. KG Darmstad t
HEAG mobilo HEAG mobilo GmbH Darmstad t
Jungermann Heinrich Jungermann GmbH Klein-Umstad t
Winzenhöler Omnibusbetrieb Winzenhöler GmbH&Co. KGGroß-Zimmern
82
Darmstadt / Vorderer
Odenwald
Darmstadt / Ober-
Ramstadt
Reinheim FS Omnibus
2026
2041
2026
2026
2026
Eberstadt / Pfungstadt HEAG mobiBus
2029
2029
2026
2027
2026
Winzenhöler
2026
2029
LOF West 1 DB Regio Bus Mitte
regional
regional
LGG Flughafen Süd DB Regio Bus Mitte
2031
2029
2029
Weiterstadt HEAG mobiBus
Darmstadt Straßenbahn HEAG mobilo
LDD Darmstadt/Dieburg
lokal
lokal
regional
regional DB Regio Bus Mitte
HEAG mobiBus
lokal
lokal
lokal
lokal
FS OmnibusOber-Ramstadt
LDD
Darmstadt/Odenwald
Babenhausen Jungermann
Bachgau Jungermann
Bergstraße HEAG mobiBus
lokal
lokal
lokal
JungermannGroß-Umstadt
Darmstadt Nord HEAG mobiBus
FS Omnibus
lokal
lokal
lokal
GNVP25 | Angebotskonzeption: Beispiele für Prüfaufträge
83
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff.
Darmstadt, 31.07.2025
9 Angebotskonzeption:
Beispiele für Prüfaufträge
Die Bearbeitung von Prüfaufträgen und die Erarbeitung von Maßnahmen der Angebotskonzeption
erfolgt in der Stufe 2 von 2 des Nahverkehrsplans.
Beispiele für Prüfaufträge (Themenfelder)
Angebotsgestaltung Straßenbahn in der Wissenschaftsstadt Darms tadt
Angebotsgestaltung Straßenbahn im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Angebotsgestaltung Stadtbusverkehr in der Wissenschaftsstadt D armstadt
Angebotsgestaltung lokaler Busverkehr im interkommunalen Verke hr
Angebotsgestaltung regionaler Busverkehr in der Wissenschaftss tadt Darmstadt
Angebotsgestaltung regionaler Busverkehr im Landkreis Darmstad t-Dieburg
On-Demand-Angebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
On-Demand-Angebote im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Kategorisierung der Angebotsentwicklung im SPNV
Mobilitätsstationen
Fahrgastinformationen
App-Features zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Schulzeitenstaffelung
Dekarbonisierung und Ladeinfrastruktur
Straßenbahndepot
Tarifarische Ergänzungen (Kurzstreckentarif / Stadttarif)
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
lfd. Nr. Eingesandt von: Stellungnahme eingegangen
am: Nr. Kapitel Seitenzahl Inhalt / Thema der Stellungnahme Bewertung DADINA
1 Wir freuen uns, dass z.B. die Schnelllinie 10 weiterhin im Konzept vorgehalten wird, trotz des derzeitigen
Nichtbetriebs oder eine Definition der Innenstadt für umsteigefreien ÖPNV. Kenntnisnahme
1 4 Bestandsaufnahme S. 9 vermissen wir die Linien BE1-BE3 sowie AIR-liner. Berücksichtigung
26 Anforderungsprofil S. 1 10-Minuten-Takt (ist als Durchschnitt zu sehen?) Kenntnisnahme
36 Anforderungsprofil S.17 f fehlen zu den Kennzeichnungen die Erläuterungen bzw. Fußnoten (die Bedeutung
der Zeichen ist nicht ganz klar geworden) Berücksichtigung
46 Anforderungsprofil S.24 Anforderungen an das Fahrpersonal – sehen wir als pauschal an, da die Folgen des
Fachkräftemangels im ÖPNV bei Fahrpersonalen sprachbedingte Einschränkungen mit sich bringen Kenntnisnahme
5 6 Direktverbindungen Pfungstadt-Hahn – Eschollbrücken – Darmsta dt (es handelt sich um Linie DG?) Annahme trifft zu
2 Polizeipräsidium Südhessen 26.05.2025 1 37 Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen Ihren Entwurf des GNVP25,
jedoch ist mir aufgefallen, dass auf Seite 37 bei der Kategorisierung von 0 bis 4 die Stadt Reinheim fehlt. Berücksichtigung
Vorbemerkung: Die in den vorliegenden Entwurf aufgeführten Zielsetzung werden grundsätzlich begrüßt. Kenntnisnahme
1 5.1 Das darstellte Leitbild wird begrüßt. Maßnahmen müssen sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der
Kommunen orientieren. Kenntnisnahme
2 4.3.2 Aufnahme Lufthansa Fortbildun gszentrum Berücksichtigung
36 Anpassung Taktung hat sich bewährt, Wegfall der Zehn-Minuten-Garantie ist nachvollziehbar, Einrichtung
von Sonderfahrten anlässlich Großveranstaltungen wird begrüßt. Kenntnisnahme
4 7 Män gelanalyse - Erschließungsdefizit Lufthansa Schulungszentrum nicht übereinstimmend mit Bilanzierung Berücksichtigung
5 8.4.4 Tangentialverbindung vom Ortsbeirat abschlägig beurteilt bereits Kenntnisnahme
4 Stadt Groß-Bieberau 03.06.2025 Entwidmung der Trasse Gersprenztalbahn Nicht Gegenstand dieses lokalen Nahverkehrsplans
03.06.2025 1 Das Frauenbüro gibt keine Stellungnahme ab. Kenntnisnahme
12.06.2025 2
Ergänzende Anmerkung: Formal möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass wir im Sinne von Gender
Mainstreaming unbedingt eine geschlechtergerechte Schreibweise empfehlen. Aktuell ist der Entwurf
ausschließlich im generischen Maskulinum verfasst und insofern hier anpassungsbedürftig.
Berücksichtigung
6 Stadt Griesheim 12.06.2025 keine Stellungnahme zu dieser Stufe 1 mit den formale n Anforderungen an den Nahverkehrsplan Kenntnisnahme
1
Der ADFC Darmstadt-Dieburg e.V., als Interessenvertretung der Radfahrenden in der Stadt Darmstadt und
dem Landkreis Darmstadt, erinnert hier an die geltende kostenlose (und sehr beliebte) Fahrradmitnahme im
Bereich des RMV ( Protected link to rmv.de ) und fordert von der DADINA hiermit ein, dass in den Kapiteln
4.6 (Seite 21) und 6.4.11 (Seite 45) des NVP 2025 entsprechende Anforderungen an die Fahrzeuge des
ÖPNV (insbesondere ausreichende Mitnahmekapazitäten) hinzugefügt werden.
Berücksichtigung
2
Ferner möchte der ADFC Darmstadt-Dieburg e.V. mit Nachdruck anregen, dass im Schienenersatzverkehr
die Fahrradmitnahme -mindestens zeitweise bei niedrigerem Fahrgastaufkommen- zukünftig ermöglicht
wird.
Nicht Gegenstand dieses lokalen Nahverkehrsplans
9 Stadt Ober-Ramstadt 16.06.2025 1
Die Stadtteile Rohrbach und Wembach-Hahn sollen bei der zukünftigen Planung nicht aus dem Fokus
geraten, was die Linienführung und Taktung angeht. Die Stadtteile haben nach 20 Uhr keine
Direktverbindung mehr nach Darmstadt. Durch die Linie MO1 besteht jedoch ein Ringverkehr als Zubringer
zu den LInien O und B. Aus unserer Sicht bleibt es essenziell, das ÖPNV-Angebot der beiden Stadtteile
weterhin im Aspekt Kosten-Nutzen zu betrachten und zugleich ein gutes Angebot zu machen.-
Kenntnisnahme
1 Tabellen sollten nummeriert sein. Berücksichtigung
2 Auch im Regionalverkehr gibt es entweder keine aktuellen Fahrtinformationen, oder sie stimmen nicht mit
dem tatsächlichen Verlauf / Zeit der Fahrt überein. (Im Bus und auch in der App) Kenntnisnahme
3 Am Samstag und Sonntag ist Niedernhausen nur in einem 2-Stunden-Takt an DA angebunden. Hier ist die
Bedienungshäufigkeit den Maßgaben der Tabelle (S. 36) für Kategorie 3 anzupassen. Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
4 Die Aussagen zur Verbindungsqualität und Anschlusssicherheit begrüßen wir – sie müssen dann tatsächlich
auch kommuniziert und umgesetzt werden. Kenntnisnahme
5 Die Pünktlichkeit der „Odenwaldbahn“ in Reinheim usw. ist zu verbessern. Nicht Gegenstand dieses lokalen Nahverkehrsplans
6 Viele Fahrer können fast gar kein Deutsch. Sie verweigern den Verkauf von Fahrkarten und können keine
Auskunft geben. Kenntnisnahme
7 Maßnahme LK-P-1: Verbesserung der Taktzeiten in Fischbachtal entsprechend den Kategorien in Kap.
6.4.5.1 - Bessere ÖPNV-Versorgung auf dem Land – auch am Wochenende Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
11
Stellungnahmen zum Entwurf des Gemeinsamen Nahverkehrsplans für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. - Stufe 1 von 2
SYNOPSE
1
Verkehrsgesellschaft mbH Untermain
ADFC
10
1
3
7
8
5
1 71 Laufzeiten BG 2 und 3 bitte überprüfen, diese stimmen unsere s Erachtens nicht Berücksichtigung
Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat
Frauenbüro
15.06.2025
HEAG mobilo 23.05.2025
13.06.2025
Gemeinde Seeheim-Jugenheim 03.06.2025
Die Verzahnung zwischen der Regionalbahnen und der Buslinien BE1 und BE2 soll am Bahnhof Bickenbach
soweit optimiert werden, dass die Busse den Fahrgästen genügend Zeit geben nach Ankunft –
insbesondere auf Gleis 2 – den Bus zu erreichen.
Kenntnisnahme
Gemeinde Fischbachtal 17.06.2025
16.06.2025Gemeinde Bickenbach (Bergstraße)
DADINA 1
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
14 1 1
Inter- und Multimodalität sind nicht nur Trends, sondern können konzeptionell und grundlegend kombinierten
Verkehr ermöglichen (Hinweise finden auf Seite 38 ff statt),Technologie und Marktoffenheit ermöglichen, in
der Aufzählung wäre eine Ergänzung und Erklärung der beiden Begriffe möglich. Der Kombinierte Verkehr
könnte im Nahverkehrsplan als übergordnetes Ziel herausgestellt werden.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
24 2 1
Haltestellen-Management mit der Bitte um Prüfung, welche Erweiterungsmöglichkeiten es für neue Formen
der Mikromobilität geben könnte, wo ein Umbau hin zur Mobilitätsstation sinnvoll sein kann und ob (neue)
Haltestellen im Sinne der Klimawirksamkeit auch begrünt werden könnten, Sanitäre Anlagen für das
Fahrpersonal begrüßen wir und unsere Mitgliedsunternehmen haben das gefordert
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
36 4 0 IHK unterstützt weiterhin das Mobilitätsmanagement: Danke für die gute Zusammenarbeit im Netzwerk
Südhessen effizient mobil Kenntnisnahme
5 6.4. 52 Prüfauftag S2 Dreieichbahn: Hinweis auf Positionspapier der IHK: Elektrifzierung Kenntnisnahme
14 2 1 4.6 Fahrzeuge: Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden Fahrzeuge mit emissionsfreien Betrieb (E-
Busse) eingesetzt. Berücksichtigung
26 2 8 6.3.1.1 Definition der Netzkategorien im Landkreis: Warum ist die Charakterisierung der Kategorien 0 und 1
identisch und die Kategorie mit moderater Quelle-/Zielbeziehung fehlt im Vergleich zum alten NVP? Berücksichtigung
36 2 9
6.3.1.2 Definition der Siedlungsbereiche im Landkreis: Aufgrund der 5 Kategorien ist es schwer die
einzelnen Kategorien in der Grafik aufgrund der unterschiedlichen Blautöne zu unterscheiden. Warum
wurde nicht das Farbkonzept des alten NVP verwendet?
Berücksichtigung
46 3 4
6.4.3 Erschließungsqualität: Im Vergleich zum alten noch bestehenden NVP, wird hier nun die Regelung
aufgeführt, dass ein Siedlungsbereich erst als erschlossen gilt, wenn in dem Einzugsbereich eine Haltestelle
liegt, welche täglich mindestens 16 Abfahrten pro Fahrtrichtung hat. Dies ist eine deutliche Erhöhung der
Voraussetzungen einer Erschließung, wird diese Erhöhung zu einem Rückgang der Erschließungsqualität
im Bereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg führen?
Berücksichtigung
56 3 8
6.4.6.1 Anforderungen an die Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit: Dieser Punkt enthält insgesamt eine
deutliche Erhöhung der Anforderungen. Sind diese realistisch mit den bestehenden Linienplänen
umsetzbar?
Berücksichtigung
66 4 4 6.4.10.1 Ausstattungstandards für Haltestellen: Der Aufzählungspunkt "Die Kommunen oder …" ist bereits
im vorgelagerten Punkt enthalten. Berücksichtigung
7 6 44 Zielsetzun gen für die Umsetzung: Hier fehlt im 1. Satz nach Darmstadt- das Wort Dieburg Berücksichtigung
87 6 5
7.5: Dieser Punkt enthält u.a. die Aussage, dass im Kontext des Haltestellenausbaus die
Haltestellenmöblierung erneuert und auf den aktuellen Gestaltungsstand gebracht wird und ein
Qualitätsmonitoring bei der DADINA im Aufbau ist. Gehört dieser Punkt zu den satzungsmäßigen Aufgaben
der DADINA?
Kenntnisnahme
1 Allgemein Ein Abkürzungsverzeichnis würde es Lesenden und Beurteilenden erleichtern sowie potenzielle
Missverständnisse beseitigen. Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
2 Allgemein Der On-Demand-Verkehr bietet eine attraktive und greifbare Ergänzung zum ÖPNV-Angebot. Ein solches
Modell sollte weiterverfolgt werden. Kenntnisnahme
3 Allgemein Die S-Bahnverbindung Darmstadt–Weiterstadt–Erzhausen ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil für Pendler,
welcher klimafreundliches Pendeln greifbarer gestaltet. Kenntnisnahme
4 Nr. 5 und 7 Seite 6 und 24 Der Absatz zur Barrierefreiheit gestaltet sich recht kurz. Die Thematik sollte ganzheitlich betrachtet und
bewertet werden. Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
5 Nr. 5.6 Seite 24
Die Umweltbelastung durch den ÖPNV zu reduzieren, ist ein guter Ansatz. Was genau wird mit
umweltfreundlichen Antriebstechniken betitelt? Wird damit gemeint, die E-Busflotte stetig weiter
auszubauen, oder gibt es bereits Alternativen am Markt? Hierzu wäre eine genauere Definition interessant.
Kenntnisnahme
6 Nr. 6.4.3 Seite 34
Eine Entfernungsstrecke von 1000 M ist gerade im Bereich der Barrierefreiheit eine Problematik. Die
Erweiterung auf 2000 bis 3000 Meter durch Radinfrastruktur bzw. Abstellanlagen sollte kritisch inhinblick auf
die Barrierefreiheit betrachtet werden.
Kenntnisnahme
7 Nr. 6.4.5.1 Seite 37
Der Ausbau bzw. die Andienung ist um den ÖPNV attraktiver zu gestalten, flächendeckend auszurichten. Es
sollte vermehrt Augenmerk darauf gelegt werden das die Nutzung des ÖPNV sich nicht nur aus Pendlern
zusammensetzt sondern zu jeglicher Situation attraktiv und nutzbar gestaltet sein sollte.
Kenntnisnahme
8 Nr. 6.4.9 Seite 40 Abstimmung der Abfahrtszeiten zwischen Bussen und S-Bahn sollte stimmig gestaltet werden. Eine
Anschlusstelle sollte möglichst vor Abfahrt des Anschlussverkehrsmittels erreichbar sein. Kenntnisnahme
9 Nr. 8.3.3 Seite 71 Es ist uns wichtig, dass eine ordentliche Anb indung und eine zentrale Umstiegsmöglichkeit sichergestellt ist. Kenntnisnahme
10 Allgemein
In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um die Barrierefreiheit an Haltestellen
konsequent umzusetzen. Dennoch ist die Nutzbarkeit des ÖPNV für Personen mit Einschränkungen nur
dann vollständig gegeben, wenn auch Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Einstiegshilfen, persönliche
Assistenz, barrierefreie Buchungssysteme, Wege) mitgedacht werden und verfügbar sind.
Kenntnisnahme
11 Forderung
Wir regen an, Weiterstadt im Nahverkehrsplan als positives Beispiel für barrierefreie Infrastruktur
hervorzuheben. Darüber hinaus bitten wir um Ergänzung entsprechender Maßnahmen zur aktiven
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, etwa durch ein niedrigschwelliges Angebot (oder
Unterstützung für vorhandene Angebote), die durch ihre Einschränkungen den regulären Ticketkauf nicht
nutzen können. Ein Beispiel aus der Vergangenheit war beim DaDiLiner der Kauf von Prepaid-Fahrkarten.
Dies war ausschließlich in der Darmstädter Innenstadt möglich, die ja ohne den DaDiLiner deutlich
schwieriger erreichbar war.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
12
13
14
IHK Darmstadt Rhein Main Neckar 17.06.2025
FB 210, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Weiterstadt 17.06.2025
17.06.2025
DADINA 2
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
15 17.06.2025 3 4.2.6 11 Bei "Hochmobile Fahrgäste":
Streichen: "Seniorinnen und Senioren" keine Berücksichtigung
4 4.2.6 12 Bei "Differenzierung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen ...":
Setzen: "Seniorinnen und Senioren" Berücksichtigung
5 4.3.9 15 Neunkircher Höhe (höchster Berg des hessischen Odenwaldes) Berücksichtigung
6 4.4.1 16 Die Bahnstrecke Aschaffenburg - Mainz ist die Main-Rhein-Bahn. Siehe Schriftenreihe des Kreises: Die
Bahn und ihre Geschichte. (1985) https://d-nb.info/881028320 Berücksichtigung
7 4.6 21 Ergänzen:
"An stark frequentierten Haltestellen soll eine Außenansage erfolgen."
Begründung: An stark frequentierten Haltestellen sind behinderte Fahrgäste in größerer Zahl unterwegs,
denen mit Außenansagen die Orientierung deutlich erleichtert wird.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
8 5.1 22 Streichen: "darf dies nicht zu erschwerten und die Nutzung hemmenden Bedingungen für die Fahrgäste
erfolgen."
Setzen: "darf es keine Mindestbeförderungsstrecke und keine Zuschläge für diese geben."
Berücksichtigung - Programm Rufbus
9 5.3 23 Streichen: "erfordert zweifelsohne die Steigerung des ÖPNV-Anteils …'"
Setzen: "erfordert eine deutliche Steigerung des ÖPNV-Anteils …" Kenntnisnahme
10 5.3 23 Ergänzen: "Zum Erreichen der für alle Politikebenen verbindlichen Klimaziele müssen erhebliche, v. a.
überörtliche Verkehrsmengen, die bislang vom MIV bewältigt werden, auf den ÖPNV verlagert werden." Kenntnisnahme
11 5.4 23 Streichen: "Städe und Gemeinden stimmen im Rahmen der Anhörungsverfahren …"
Setzen: "Städte und Gemeinden priorisieren …" Kenntnisnahme
12 5.6 24 Ergänzen: "Auf lokaler und regionaler Ebene müssen sowohl infrastrukturell, personell und finanziell die von
der Bundesregierung am 24.05.23 (Drucksache 20/6944) festgelegten Ziele, welche auch die vorherige
Regierung hatte, ermöglicht und erreicht werden im Vergleich zu 2019:
• die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln.
• den Anteil des Schienengüterverkehrs am Modal Split bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern.
Entsprechend muss auch der Tram- und Busverkehr im Dadina-Gebiet deutlich leistungsfähiger werden; die
Verkehrsleistung ist also bis 2030 zu verdoppeln.
Der Nahverkehrsplan 2025 – 2029 muss also alle - auch infrastrukturellen – Voraussetzungen hierfür und
entsprechende Maßnahmen beinhalten; Finanzierungsvorbehalte dürfen nicht das Anforderungsprofil
und/oder die Vorschläge zu den hieraus folgenden Maßnahmen hemmen. Sollte sich bei Erstellung des
Nahverkehrsplans eine strukturelle Unterfinanzierung des klimapolitisch erforderlichen Angebots
herausstellen, ist diese Unterfinanzierung zu quantifizieren und die Füllung der Finanzlücke bei Land und
Bund einzufordern, sofern sie nicht durch Wissenschaftsstadt und Kreis gedeckt werden kann. Bei den
Maßnahmen ist zu benennen, welche absehbar nur mit deutlich stärkerer Unterstützung von Land und Bund
finanziell umsetzbar sind"
Kenntnisnahme
13 5.7 24 Streichen: "Sollte die Barrierefreiheit an bestimmten Umsteigehaltestellen absehbar umsetzbar, sollen
Planungsalternativen betrachtet werden."
Setzen: "Sollte die Barrierefreiheit an bestimmten Umsteigehaltestellen absehbar nicht bis 2028 umsetzbar
sein, ist das ÖPNV-Netz mit anderen, barrierefreien Linienkonzepten und Umsteigehaltestellen zu planen
und zu betreiben."
Kenntnisnahme
14 5.7 24 Ergänzen: "In Entwicklungs befindliche Orientierungs-Apps werden fürs Dadina-Gebiet eingesetzt. Diese
Apps sollen bundesweit einheitlich einsetzbar sein." Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband
wird dazu in Kürze den VDV anstoßen.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
15 5.12 25 Neuer Punkt: "ÖPNV und subjektiver Sicherheit. - Es sind konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die
subjektive Sicherheit der Fahrgäste deutlich zu erhöhen. Hierzu gehört u. a. ein besonderes Augenmerk auf
gute Beleuchtung im Fahrzeug, an Haltestellen und Bahnhöfen, Ausstattung mit Notrufsäulen bzw.
Sprechstellen in Schienenfahrzeugen. In die Beförderungsbedingungen ist ein Vermummungsverbot
aufzunehmen."
Kenntnisnahme
16 5.8 25 Streichen: "zwischen den Akteuren klar definiert"
Setzen: "zwischen den Akteuren und dem Fahrgastbeirat als Kundenvertretung klar definiert" Kenntnisnahme
17 5.9 25 Ergänzen bei 5.9: "In den Beförderungsbedingungen soll ergänzt werden: Ein Hygienekonzept im ÖPNV
sollte Fahrgästen mit ansteckenden Erkältungs-Symptomen das Tragen einer Schutzmaske dringend
empfehlen."
Nicht Gegenstand dieses lokalen Nahverkehrsplans
18 6.1 26 Ergänzen: "Im Landkreis soll für alle Orte ab mind. 1.000 Einwohner täglich ganztägig mindestens ein
halbstündliches Angebot im Bus- und Bahnverkehr vorgehalten werden, das in den Hauptverkehrszeiten
weiter verdichtet wird (angebotsorientiert entsprechend der von der Bundesregierung versprochenen Ziele).
Auf allen infrastrukturell 2024 vorhandenen Eisenbahnstrecken sind täglich ganztägig im SPNV mind. zwei
Fahrten pro Stunde und Richtung anzubieten. Auf den übrigen Relationen soll an Schul- und Ferientagen in
der Tagesverkehrszeit mindestens ein stündliches Angebot vorhanden sein."
Kenntnisnahme
19 6.1 26 Ergänzen: " Zwischen den Hauptorten bzw. Verwaltungssitzen benachbarter Kommunen mit direkter
Straßenverbindung sind umsteigefreie Verbindungen umzusetzen." Kenntnisnahme
20 6.1 26 Ergänzen: "Benachbarte Mittelzentren im Landkreis sowie in den umliegenden Kreisen sind mindestens im
täglichen ganztägigen Halbstundentakt miteinander zu verbinden; hiervon ist möglichst stündlich eine
umsteigefrei umzusetzen; jedoch mindestens im Zweistundentakt umsteigefrei. Benachbarte Oberzentren
werden wie Mittelzentren behandelt."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
21 6.1 26 Ergänzen: "Prüfung zusätzlicher tangentialer Verkehre in der Stadt Darmstadt und im Landkreis, die Ziele
außerhalb des Innenstadtbereiches von Darmstadt untereinander auf direktem Wege und mit kurzen
Fahrzeiten verbinden, sowie Prüfung des Ausbaus höherwertigerer Verkehrssysteme (z. B. Expressbus bzw.
hochwertige Bussysteme, Straßenbahn, Eisenbahn) in Relationen mit hoher Nachfrage und hohem
Potenzial."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
22 6.1 26 Ergänzen: "Konsequente Weiterführung der Planungen und Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV (z.
B. durch Einrichtung von schnellen Verbindungen, Busspuren, LSA-Vorrangschaltungen) und Umsetzung
weiterer wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit und der Betriebsstabilität (z. B. zur
Reduzierung der Haltestellenaufenthaltszeiten und zur Beschleunigung des Fahrgastwechsels)."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
23 6.1 26 Ergänzen: "Gezielte Verbesserung der Nutzbarkeit des ÖPNV für Mobilitätseingeschränkte mit dem zu
erreichenden Ziel eines „vollständigen barrierefreien ÖPNV“ in der Stadt Darmstadt und im Landkreis
Darmstadt-Dieburg; die bestehenden Programme zur barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen soll
konsequent weitergeführt werden."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Berücksichtigung
DADINA 3
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
24 6.1 26 Ergänzen: "Gezielte Stärkung der Qualität der „Hardware“ entlang der Reisekette: Fahrzeugqualität und
Haltestellenausstattung (einschließlich Bike+Ride- und Park+Ride-Anlagen). An allen SPNV-Stationen sind
in ausreichender Zahl wettergeschützte Radabstellanlagen zu schaffen, ggf. ergänzt um abschließbare
Einrichtungen, inkl. Lademöglichkeit für elektr. unterstützte Fahrräder."
Kenntnisnahme
25 6.1 26 Ergänzen: "Umfassende Koordination des Betriebsablaufes einschließlich laufender Erfassung betrieblicher
und verkehrlicher Qualitäts- und Planungskenngrößen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt
Darmstadt unter Einbeziehung des SPNV und Flexibler Bedienungsformen mit Hilfe eines
Betriebsleitsystems."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
26 6.1 26 Ergänzen: "Verbesserung der Fahrgastinformationen, insbesondere an Haltestellen sowie in Fahrzeugen,
zur aktuellen Betriebslage (Abfahrtszeiten, Verspätungen), zu Störungen und alternativen
Fahrtmöglichkeiten, zu Sonderverkehren sowie zur Orientierung im Haltestellenumfeld. Als
Informationsmedien sind alle Kanäle – Aushänge, Ansagen, dynamische Anzeigen und persönliche
Informationen an Haltestellen sowie Printmedien, mobiles und stationäres Internet – in einem einheitlichen
Erscheinungsbild zu nutzen. Die Reiseauskunft soll die Nutzung eigener Fahrräder im Vor- und Nachlauf
sowie von Fahrradleihsystemen (unter Berücksichtigung freier Räder) optional berücksichtigen. Auch die
Bereitschaft zu günstigen Fußwegen beim Umstieg soll optional möglich sein."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan
Kenntnisnahme
27 6.1 26 Ergänzen: "Ausbau des allgemeinen sowie zielgruppenorientierten Marketings insbesondere durch attraktive
Tarifangebote, leicht zugängliche Mobilitätsinformationen sowie durch die gezielte Ansprache, Beratung und
Unterstützung großer Verkehrserzeuger wie Schulen, Unternehmen und Freizeiteinrichtungen
(Mobilitätsmanagement)."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
28 6.1 26 Ergänzen: "Die früheren Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt (2024), der TUD und HDA zur
Entzerrung der Schulanfangszeiten und des Vorlesungsbeginns sind zügig fortzuführen. Dadurch könnte die
Morgen- und Mittagsspitze im ÖPNV deutlich entspannt werden."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
29 6.1 26 Ergänzen: "Definition und Vereinbarung aller relevanten Planungs-, Betriebs- und Steuerungsprozesse im
ÖPNV insbesondere zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen. Im Fokus stehen dabei das
Haltestellenmanagement, die Fahrgastinformation, das Vertriebssystem und das Qualitätscontrolling."
Kenntnisnahme
30 6.1 26 Ergänzen: "In Ergänzung zu diesen Schwerpunkt-Handlungsfeldern werden die nachfolgenden spezifischen
Zielsetzungen verfolgt:" Kenntnisnahme
31 6.1 26 Ergänzen: "Konsequente Einbindung des Nahverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt
Darmstadt in die umweltpolitischen Zielsetzungen der Gebietskörperschaften zur Verringerung der
Schadstoffemissionen im Verkehr (Weiterentwicklung einer umweltfreundlichen Fahrzeugflotte sowie
Steigerung des Anteils von ÖPNV-Nutzern am gesamten Verkehrsgeschehen)."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
32 6.1 26 Ergänzen: "Die Lärm- und Schadstoffemissionen im ÖPNV sollen bis zum Jahr 2030 deutlich gesenkt
werden. Ziel ist die Verringerung des Feinstaubausstoßes sowie eine Verringerung der CO2- und NOx-
Emissionswerte."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
33 6.1 26 Ergänzen: "Priorisierung der Belange des ÖPNV bei allen verkehrs- und stadtplanerischen Entwicklungen
und Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Erreichbarkeit relevanter Ziele sowie der
Wirtschaftlichkeit des Betriebsablaufs, z. B. bei der Umgestaltung von Straßen/-abschnitten oder bei der
Einrichtung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
34 6.1 26 Ergänzen: "Unmittelbare Bedienung von Stadt- und Gemeindeerweiterungsgebieten und
Gewerbeentwicklungsgebieten sowie der ÖPNV-relevanten Einkaufs- und Freizeitziele, um den dortigen
(potenziellen) Fahrgästen direkt bei Ansiedlung eine attraktive Anbindung an den ÖPNV gewährleisten zu
können; dabei auch Überprüfung der bestmöglichen Bedienungsform im Schienen, Straßenbahn- und
Busverkehr für eine möglichst hochwertige ÖPNV-Qualität in diesen Gebieten."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
35 6.1 26 Ergänzen: "Prüfung von städtebaulichen und weiteren planerischen Entwicklungsvorhaben und deren Ein-
bzw. Anbindung in und an den Schienen- bzw. Busverkehr." Kenntnisnahme
36 6.3.1 27 Ergänzen hinter "genannten Oberzentren): "; Umsteigehaltestellen am Stadtrand (Ausnahme: Hbf) gelten
nicht als umsteigefreie Anbindung." Kenntnisnahme
37 6.3.1.2 28 Ergänzen bei Siedlungsbereiche 200 bis 1.000 Einwohner: "Solitär liegende Gewerbegebiete." Kenntnisnahme
38 6.3.2 29 Ergänzen bei "Darmstädter Innenstadt" nach den Haltestellen: "Die umsteigefreie Erreichbarkeit von
entweder Schloss oder Luisenplatz aus den Umlandkommunen ist im mindestens gleichen Umfang wie zum
Fahrplanstand 31.05.25 zu gewährleisten."
Kenntnisnahme
39 6.4.5.1 35 Ergänzen bei Kategorie 4:
Groß-Umstadt - Bf Obernburg-Elsenfeld und Darmstadt - Dietzenbach. Kenntnisnahme
40 6.4.5.1 36 Streichen: "Die in der Tabelle genannten Werte sind als Maximalvorgaben zu betrachten, die in den
Teilbereichen, insbesondere auch nach Unterscheidung von Verdichtungsräumen und ländlicheren Räumen
als Cluster genaueren Prüfungen zu unterziehen sind."
Begründung: Kategorien und ihre zugeordneten Taktvorgaben sind nur wirksam, wenn diese Vorgaben auch
konkret mit Linien und Takten erfüllt werden. Der zur Streichung vorgeschlagene Satz würde diese Vorgabe
relativieren und entwerten und muss daher entfallen.
keine Berücksichtigung
41 6.4.5.1 37 Ergänzen nach "Die Erreichbarkeit der relevanten Ziele …":
"Dabei sind die folgenden Ziele in der Stadt Darmstadt relevant und sollen möglichst umsteigefrei erreicht
werden:
Innenstadt Darmstadt (Luisenplatz, Willy-Brandt-Platz, Mathildenplatz, Schloss), Hauptbahnhof Darmstadt,
weitere Bahnhöfe (Ostbahnhof (aus den Bereichen Roßdorf und Groß-Zimmern)), Bahnhof DA-Eberstadt
(aus dem Bereich Pfungstadt))"
Begründung: Mit einer Umsteigehaltestelle am Stadtrand (z. B. Böllenfalltor, Bess. Forsthaus) ist Darmstadt
noch nicht erreicht. Dies wird auch fast jeder Autofahrer bestätigen.
keine Berücksichtigung
DADINA 4
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
42 6.4.5.1 37 Ergänzen: "Ein streng vertaktetes Fahrplanangebot mit tagesdurchgängig einheitlichen Ankunfts- und
Abfahrtsminuten zu jeder Stunde ist das Ziel. Nur in Ausnahmefällen z. B. wegen Schulanfang oder
Schulende, Verknüpfung zu anderen Verkehrsmitteln (z. B. unvertaktetes SPNV-Angebot) oder aufgrund
spezieller Fahrgastwünsche soll davon abgewichen werden. Die Anforderungen im Berufs- und
Schulverkehr führen in der Regel zu zusätzlichen Fahrtenangeboten, die das vorhandene Taktangebot
verdichten, um die erforderlichen Kapazitäten anbieten zu können."
Kenntnisnahme
43 6.4.6 37 Streichen: "mit dem Hbf im 20-Minuten-Takt fest."
Setzen: "mit dem Hbf mind. im 30-Minuten-Takt fest."
Begründung: Die Vorgabe des 20-Minuten-Takts ist zu starr. Die SPNV-Linien fahren im 30-Minuten-Raster,
daher kann auch ein 30-Minuten-Takt zum Hbf den Anschlussverkehren perfekt gerecht werden.
Kenntnisnahme
44 6.4.6 37 Ergänzung am Seitenende: "Die Direktverbindung zum Hbf mind. im T30 erfordert eine kurzfristige
Umsetzung für Kranichstein (z. B. mit Verlängerung Linie 2 von Hbf nach Kr). Für Griesheim hat der LADADI
die Umsetzung ausgesetzt."
Kenntnisnahme
45 6.4.5.2 37 Streichen bei Kat. A zur NeVZ: "T30".
Setzen bei Kat. A zur NeVZ: "T15".
Begründung: Offensichtlicher Fehler, da bereits heute ein 15-Min.-Takt auf den Hauptlinien in Darmstadt
angeboten wird.
Berücksichtigung
46 6.4.6.1 38 In der Tabelle ergänzen nach "Maximale Umsteigezeit": "berechnet ohne nötigen Fußweg" Kenntnisnahme
47 6.4.6.1 38 In der Tabelle ergänzen bei "Mittel- und Unterzentren an das nächste Oberzentrum":
"Umsteigehaltestellen am Stadtrand (Ausnahme: Hauptbahnhof) gelten nicht als Anbindung."
Begründung: Beim jeweils nächsten Oberzentrum muss entweder eine der Innenstadt-Haltestellen oder der
Hbf umsteigefrei erreichbar sein.
Kenntnisnahme
48 6.4.6.1 38 Ergänzen: "Auf den Hauptrelationen zu den bedeutendsten Zielen im Stadtgebiet Darmstadt (Innenstadt,
Hauptbahnhof, TU Lichtwiese, Stadtteilzentren Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein für die benachbarten
Bezirke) sollen möglichst umsteigefreie Verbindungen eingerichtet werden. Bei Verbindungen mit
Umsteigenotwendigkeiten sollen die Übergangszeiten auf die erforderlichen Mindestzeiten begrenzt sein.
Bei den Relationen der übrigen Kategorien soll maximal einmal umgestiegen werden, um die übrigen Ziele
in Darmstadt zu erreichen."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
49 6.4.6.2 38 Ergänzen: "Bei Umsteigeverbindungen sind an den Haltestellen bzw. Verknüpfungspunkten zwischen Bus
und Zug oder zwischen Buslinien untereinander Anschlüsse mit möglichst geringen Wartezeiten zu
gewährleisten. Verknüpfungspunkte sind diejenigen Haltestellen, an denen systematisch Anschlüsse /
Übergänge zwischen den verschiedenen Produkten (Bahn, Bus) und Linien geplant und angeboten werden.
In der Regel weisen sie neben umsteigenden Fahrgästen auch aufgrund ihrer zentralen Lage eine
besonders hohe Zahl von Ein- und Aussteigern auf. Wesentliches Kennzeichen der Verknüpfungspunkte ist,
dass Anschlüsse nicht nur geplant, sondern auch in der Praxis weitgehend gesichert werden, z. B. bei
Verspätungen. Für den Geltungsbereich des Nahverkehrsplans des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist zwischen folgenden Oberkategorien der Verknüpfungspunkte zu
unterscheiden."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan
Kenntnisnahme
50 6.4.6.2 38 Ergänzen: "Bei Taktfolgen von 30 Minuten und länger auf mindestens einer der anschlussrelevanten Linien
ist an Verknüpfungspunkten auf den Hauptumsteigerelationen eine Anschlusssicherung zu gewährleisten,
sofern die Fahrplangestaltung dies ohne weitere wesentliche Qualitätseinbußen für den übrigen Fahrweg
zulässt. Bei nicht ausreichender Fahrplansicherheit (z. B. Behinderungen und Störungen durch MIV) sowie
an Verknüpfungspunkten mit längeren Umsteigewegen mit regelmäßigem Auftreten ist ein Zuschlag von bis
zu 5 Minuten zulässig."
Kenntnisnahme
51 6.4.6.2 38 Ergänzungstext nach der Tabelle: "In den Fällen ohne Anschluss-Sicherung sollten wichtige Fahrrelationen
definiert werden und Fahrpersonale in Schulungen auf die Beachtung von "Sichtanschlüssen" sensibilisiert
werden, damit im Fahrbetrieb eine Beachtung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten erfolgt."
Kenntnisnahme
52 6.4.9 40 Ergänzen: "Die RMV Datendrehscheibe stellt den Austausch von Pünktlichkeitsdaten zwischen den
(Betriebsleitsystemen der) verschiedenen Verkehrsunternehmen auf eine gemeinsame Plattform. Die
Versorgung dieser Datendrehscheibe durch die Verkehrsunternehmen bzw. einer von diesen beauftragten
Infrastrukturgesellschaft soll erfolgen, um verkehrsmittel- und aufgabenträgerunabhängig eine
systemübergreifende Anschlusssicherung herstellen zu können."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
53 6.4.9 40 Ergänzen: "Für Bus und Tram im Dadina-Gebiet ist eine lokale 10-Minuten-Garantie einzuführen, die nur für
Inhaber von nicht preisermäßigten Jahreskarten (RMV-Jahreskarten zum Regelpreis sowie
Deutschlandtickets) gilt, die durch von der Dadina beauftragte Stellen vertrieben werden. Nicht hierzu zählen
u. a. Deutschlandtickets, die von Stellen außerhalb des Dadina-Gebiets verkauft werden, Deutschlandtickets
zum ermäßigten Preis (u. a. Jobtickets, Semestertickets, Sozialtickets, Azubitickets)."
Begründung: Die Dadina hebt sich damit von den anderen Verkaufsstellen und LNO im RMV-Gebiet ab und
bietet gleichzeitig einen Anreiz für den Kunden, die Jahreskarte in der Heimat zu kaufen. Mit den
entstehenden Liquiditäts- und Zinsvorteilen können die Kosten der Garantie zumindest teilweise
ausgeglichen werden
keine Berücksichtigung
54 6.4.10.1 42 Witterungsschutz: Streichen: "relevante". Setzen: "alle"
Begründung: Für Haltestellen ab 500 Umsteigern muss es generell einen Wetterschutz geben, unabhängig
von der Halteposition.
keine Berücksichtigung
55 6.4.10.1 42 Witterungsschutz bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird. keine Berücksichtigung
56 6.4.10.1 42 Wegweisung innerhalb sowie zum Umfeld bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf
"erforderliche Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird
bzw. die Nachfrage dies rechtfertigt.
Kenntnisnahme
57 6.4.10.1 42 Dynamische Fahrgastinformation. Ergänzen: "(barrierefrei)" Berücksichtigung
58 6.4.10.1 42 Dynamische Fahrgastinfo bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche
Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird
bzw. die Nachfrage dies rechtfertigt.
Kenntnisnahme
59 6.4.10.1 42 umfassende Informationspakete bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche
Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird
bzw. die Nachfrage dies rechtfertigt.
Kenntnisnahme
DADINA 5
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
60 6.4.10.1 42 In der Tabelle: Erforderliche Ausstattung sollte in Kategorie A der Notruf, in Kategorie C eine DFI erforderlich
sein.
Begründung: Steigerung der subjektiven und objektiven Sicherheit.
Kenntnisnahme
61 6.4.10.1 43 Akustische Fahrgastinfo bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird
bzw. die Nachfrage dies rechtfertigt. Berücksichtigung
62 6.4.10.1 43 Transparente Gestaltung bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche
Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird.
Berücksichtigung
63 6.4.10.1 44 Streichen: "haben die Haltestellen hinsichtlich der Fahrgastinformationen auf Vollständigkeit und
Beschädigungsfreiheit zu kontrollieren."
Setzen: "haben die Haltestellen hinsichtlich der Fahrgastinformationen auf Vollständigkeit und
Beschädigungsfreiheit mindestens zweimal jährlich im Abstand von mind. vier Monaten zu kontrollieren."
Kenntnisnahme
64 6.4.10.1 44 Streichen: "- sein". Berücksichtigung
65 6.4.10.1 44 Ergänzen: "Die Haltestellen der Kategorien A, B und C sind mit Priorität barrierefrei auszubauen. Für die
Haltestellen der weiteren Kategorien sind in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden Prioritätenlisten
zu erstellen. Ausnahmen sind entsprechend zu begründen."
Begründung: Diese Haltestellen haben das höchste Aufkommen.
Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
66 6.4.10.1 44 Ergänzen: "Sofern absehbar bis 2028 kein barrierefreier Umbau der Bushaltestellen an der Umsteigestation
Böllenfalltor erfolgen kann, sind alternative Umsteigepunkte Bus/Bus und Bus/Tram aus den Kommunen
Modautal, Ober-Ramstadt und Mühltal nach Darmstadt und Linienänderungen bis dahin umzusetzen." Kenntnisnahme
67 6.4.11 45 Streichen: "im lokalen Verkehr"
Begründung: Die Qualitätsanforderungen müssen auch für vom RMV dirigierte Verkehre gelten. Der
Fahrgast muss einen einheitlichen Standard vorfinden.
keine Berücksichtigung
68 6.4.12 45 Streichen: "im lokalen Verkehr"
Begründung: Die Qualitätsanforderungen müssen auch für vom RMV dirigierte Verkehre gelten. Der
Fahrgast muss einen einheitlichen Standard vorfinden. Die Linienbusse müssen über eine gemeinsame
Leitstelle verkehrlich disponiert werden. Auch der RMV muss diese Vorgaben beachten, wenn der Dadina-
NVP dies festlegt.
keine Berücksichtigung
69 6.4.12 46 Streichen: "im lokalen Verkehr"
Begründung: Die Qualitätsanforderungen müssen auch für vom RMV dirigierte Verkehre gelten. Der
Fahrgast muss einen einheitlichen Standard vorfinden.
keine Berücksichtigung
70 6.4.13.2 47 Ergänzen: "Die Erreichbarkeit der telefonischen personenbedienten Fahrplan- und Tarifauskunft ist an allen
Wochentagen ganztägig zu gewährleisten." ist über RMV-Callcenter gewährleistet
71 6.4.13.3 48 Ergänzen: "Eine Optimierung der Anzahl und der räumlichen Verteilung der Vertriebsstellen soll
kontinuierlich erfolgen. Die Bedeutung der Mobilitätszentralen und MobilitätsInfos wird zukünftig steigen und
die Anzahl der heutigen Vorverkaufsstellen im Zuge der Digitalisierung wahrscheinlich reduzieren. Neben
dem personenbedienten Vertrieb sind die Fahrkartenautomaten an den Bahnhöfen und an weiteren
nachfragestarken Standorten Teil einer einheitlichen Vertriebsarchitektur.
Voraussetzung für ein attraktives ÖPNV-Angebot ist ein verkehrsmittel- und
verkehrsunternehmerübergreifender einheitlicher Verbundtarif. Im Gebiet der Stadt Darmstadt und des
Landkreises Darmstadt-Dieburg gilt der RMV-Verbundtarif. Die Tarifstruktur orientiert sich an Grenzen der
Gebietskörperschaften. Daher ist der Einfluss der Verkehrsströme und der Verkehrsbedürfnisse auf die
Tarifstruktur nur begrenzt möglich. Die Tarifstruktur soll jedoch so ausgestaltet sein, dass insbesondere
durch günstige Zeit- und Tageskarten Anreiz zum Umstieg vom Privat-Pkw auf den ÖPNV geschaffen
werden. Übergangstarife zu benachbarten Verkehrsverbünden oder Tarifgemeinschaften bis mindestens
zum nächsten Oberzentrum sind sicherzustellen"
Kenntnisnahme
72 6.4.14 48 Streichen: "im lokalen Verkehr"
Begründung: Die Sicherheitsanforderungen müssen auch für vom RMV dirigierte Verkehre gelten. Der
Fahrgast muss einen einheitlichen Standard vorfinden.
keine Berücksichtigung
73 6.4.16.2 49 "Anforderung an die Kommunen…" als eigenen Spiegelpunkt separieren. Berücksichtigung
74 6.A.2 51 Streichen: "Grundsätzlich sollen die bestehenden Fahrzeitprofile der Regionalzuglinien im DADINA-Gebiet
überprüft werden, ob diese noch zeitgemäß sind und auf die mittlerweile auf allen Linien eingesetzten
beschleunigungsstarken
Triebzüge passen."
Begründung: Aufgrund der erfahrungsgemäß störanfälligen Infrastruktur sowie der zunehmenden
Fahrgastnachfrage sollen evtl. bestehende Fahrplanreserven weiterhin genutzt werden, statt die Fahrzeiten
zu verkürzen.
Kenntnisnahme
75 6.A.2 51 Die Bahnstrecke Aschaffenburg - Mainz ist die Main-Rhein-Bahn. Siehe Schriftenreihe des Kreises: Die
Bahn und ihre Geschichte. Kenntnisnahme
76 6.A.2 51 Streichen: "… sollen die Züge im 30-Minuten-Takt …"
Setzen: "… sollen die Züge täglich mindestens im 30-Minuten-Takt …" Kenntnisnahme
77 6.A.2 51 Streichen: "Während der Vollsperrung der Riedbahn …" bis "über Mainz."
Begründung: Die halbstündlich umsteigefreie Fahrt von Darmstadt zum Hbf der benachbarten
Landeshauptstadt Mainz sowie nach Wiesbaden hat einen höheren Verkehrswert als umsteigefreie
Verbindungen nach Bingen oder nach Kastel. Dies gilt besonders auch für die Kommunen im Kreis Groß-
Gerau. Zudem ist die Linke Rheinstrecke auch in Zukunft hoch belastet, damit stark störanfällig, und das soll
nicht auf das sensible Anschlusssystem in Darmstadt Hbf, Babenhausen und Mainz übertragen werden. Mit
einer Realisierung der"Wallauer Spange" ist für die Gültigkeit dieses NVP nicht zu rechnen.
Kenntnisnahme
78 6.A.2 51 Ergänzen: "Noch vor der S 2 oder einer Straßenbahnlinie ins Ried ist eine halbstündliche RB-Linie 77
zwischen Babenhausen, Darmstadt Hbf, GG-Dornberg und Riedstadt-Goddelau einzurichten, welche die
unzweifelhaft große Nachfrage auf der B 26 aus Richtung Osten und Westen nach Darmstadt aufnimmt. Der
Fahrplanvorschlag aus dem Hessischen Schienenkonzept 2030plus inkl. Haltmöglichkeit in Sickenhofen und
Weiterstadt Ost wird unterstützt. Ein Infrastrukturausbau ist hierfür, mit Ausnahme von Blocksignalen, nicht
erforderlich. Link zum Schienenkonzept: https://www.odenwaldbahn.de/230829-schienenkonzept-hessen-
150-s.pdf "
Kenntnisnahme
Fahrgastbeirat in der DADINA
DADINA 6
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
79 6.A.2 52 Streichen: "Umsteigefreie Verbindungen zwischen Frankfurt über Darmstadt mit Pfungstadt sollen
vorgesehen werden. Alternativ können nach einer Elektrifizierung der Pfungstadtbahn Flügelkonzepte mit
dem Main-Neckar-Ried-Express untersucht werden."
Setzen: "Die halbstündliche Verlängerung eines Zugteils der S 6 von Darmstadt Hbf nach Pfungstadt inkl.
Rückfahrt wird geprüft, inkl. der hierfür erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen."
Begründung: Für RB 67 mit RB 68 ist die 2025 bestehende Flügelung in Friedrichsfeld angemessen.
Hingegen ist der RE 60 zu nahezu allen Tageszeiten nahe der Kapazitätsgrenze, sofern nur einteilig
gefahren wird (das 2025 ist der Regelfall.) Für die Gesamtstrecke ist daher eine Doppeltraktion RE 60
vorrangig. Zwischen Eberstadt und Bensheim fahren nur zwei Züge pro Stunde und Richtung, obwohl hier
die Nachfrage größer ist als von Bensheim Richtung Süden. Eine Dreifachtraktion zwischen Eberstadt bzw.
Darmstadt und Frankfurt erscheint wenig realistisch
Kenntnisnahme
80 6.A.2 52 Bei Odenwaldbahn ergänzen:
"Für die Odenwaldbahn ist in der RMV-Untersuchung aus 2020 ein dritter Zug pro Stunde vorgesehen.
Dieser soll statt zum Hbf Darmstadt nach Frankfurt Süd fahren. Taktlage ab Frankfurt Süd Minute 00,
Darmstadt Nord Minute 25, Darmstadt Ost Minute 28/30 wie im RMV-Konzept; Gegenrichtung: Darmstadt
Ost Minute 26/27, Darmstadt Nord Minute 31, Frankfurt Süd Minute 54."
Begründung: Die Züge der Odenwaldbahn erreichen zwischen Darmstadt Nord und Ost ihre höchste
Auslastung. Die Züge werden immer stärker von Fahrgästen aus Darmstadt genutzt, die den Trubel am Hbf
vermeiden möchten. Andererseits nehmen sie den originär Odenwälder Fahrgästen zumindest bei der Fahrt
Richtung Odenwald den Platz weg. Dieser erfreulichen Tatsache ist Rechnung zu tragen, in dem der dritte
stündliche Zug nach Frankfurt Süd geführt wird. Der Hbf Darmstadt mit seinen städtischen Zubringerlinien
wird so entlastet
Kenntnisnahme
81 6.A.2 52 Bei Odenwaldbahn ergänzen:
"Die RB-Linie 82 ist ab Eberbach zweistündlich bis Heilbronn Hbf zu führen. Der Fahrplanvorschlag im
Hessischen Schienenkonzept 2030plus wird unterstützt."
Begründung: Um die Main-Neckar-Bahn von interregionalem Verkehr (u. a. mit Deutschlandticket) zu
entlasten, soll die Strecke in Tradition der bis 2004 jahrzehntelang verkehrenden Odenwald-Neckar-
Eilzügen wiederbelebt werden. Link zum Schienenkonzept: https://www.odenwaldbahn.de/230829-
schienenkonzept-hessen-150-s.pdf
Kenntnisnahme
82 6.A.2 52 Bei Odenwaldbahn ergänzen:
"Kreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt sehen die Teilelektrifizierung für Akkuzüge sowie die
Bahnsteigverlängerung ab Wiebelsbach Richtung Norden auf 170 Meter nur als ersten Schritt. Bei der
Realisierung muss sowohl eine Bahnsteigverlängerung auf 250 Meter auf der Gesamtstrecke bis Eberbach
sowie eine Vollelektrifizierung von Hanau/Darmstadt bis mind. Erbach planerisch berücksichtigt und
freigehalten werden, ebenso weitere partielle Zweigleisigkeiten v. a. zwischen Hainstadt und Seligenstadt
sowie Langstadt und Klein-Umstadt."
Begründung: Die letzteren Abschnitte sind für stündlich schnelle Führung des RE 85 ohne
Kreuzungsaufenthalte, Erreichen aller Über-Eck-Anschlüsse in Wiebelsbach sowie stündliche Halte in
Zellhausen erforderlich. Die in der Erbacher Erklärung 2020 genannten Maßnahmen reichen nicht aus für
eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030
Kenntnisnahme
83 6. A. 2 52 Textkorrektur Zeile 2 unter Szenario Hessenexpress: "… diese Linie in Frankfurt Süd …" Kenntnisnahme
84 6.A.2 53 Ergänzen bei "Darmstadt Nord": "Die DB hat seit 2020 alle Bahnsteige modernisiert. Die Stadt Darmstadt
wird gemeinsam mit der DB bis Ende 2026 eine Einigung über die Form des barrierefreien
Bahnsteigzugangs von der Stadtsseite herbeiführen und bis 2030 die städtischen Haltestellen für Bus und
Tram entsprechend der Einigung barrierefrei umbauen."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
85 6.A.2 53 Ergänzen: "Zwischen der DB-Station Kranichstein und der Tramhaltestelle wird die Stadt Darmstadt bis
2028 eine mit durchgängig mit Asphalt oder Steinen befestigte und mit taktiler Wegeleitung ausgestattete
Fußwegverbindung herstellen, damit die barrierefreien Haltepositionen von Zug und Tram auch barrierefrei
verbunden werden."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
86 6.A.3.1 53 Ergänzen bei Gleisbelegung: "Anschlüsse mit kurzen Übergangszeiten werden vorzugsweise
bahnsteiggleich realisiert. Im Fahrplan 2025 betrifft das u. a. die Relation Aschaffenburg - Darmstadt -
Bensheim."
Kenntnisnahme
87 6.A.3.1 53 Ergänzen: "Die Planungsansätze der Stadt Darmstadt, eine wettergeschützte Fußgängerbrücke mit
Bahnsteigzugang auf der Nordseite zu errichten, werden intensiv weiterverfolgt. Der Straßenbahn-Bahnsteig
vor dem Empfangsgebäude wird als Doppelhaltestelle für ST 15 erweitert. Nach der Realisierung können die
Zugänge zur Radabstellanlage im Gebäude wieder exklusiv für deren Nutzer geöffnet werden."
Begründung: Diese Fußgängerbrücke kann, in Kombination mit einem kurzen Fußweg zu den Bahnsteigen,
den stark frequentierten Zugang über die Haupthalle entlasten. Das ermöglicht die Aufgabe des öffentlichen
Durchgangs durch die Fahrradstation.
Kenntnisnahme
88 6.A.3.2 53 Ergänzen: "Im Darmstädter Nordbahnhof ist die einfache Kreuzungsweiche von der Strecke 3550 zur
Strecke 3557 durch eine doppelte Kreuzungsweiche zu ersetzen, um bei Sperrung der Strecke 3557
zwischen Darmstadt Hbf und Darmstadt Nord über die Strecke 3550 mit Verkehrshalt in Darmstadt Nord
fahren zu können."
Kenntnisnahme
89 6.A.3.2 53 Streichen: "Die Herstellung einer Gleisverbindung zwischen Otzberg-Lengfeld und Groß-Umstadt Mitte …"
Begründung: Mit Einführung der damaligen Schnellbuslinie 5501 (heute X71 bzw. teils 671) im Jahr 1990
wird die schnellstmögliche ÖPNV-Verbindung von Groß-Umstadt nach Darmstadt hergestellt. Die
Investitionskosten für eine Neubaustrecke stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Mit den vom
Fahrgastbeirat geforderten zweigleisigen Abschnitten Hainstadt - Seligenstadt und Langstadt - Klein-
Umstadt werden in Wiebelsbach halbstündlich perfekte Über-Eck-Anschlüsse aus Groß-Umstadt zu den
vom Bus nicht erreichten Stationen Lichtwiese und Nord möglich, ebenso perfekte Anschlüsse aus Otzberg
an den stündlich schnellen RE 85 nach Frankfurt. Der Busverkehr Groß-Umstadt - Darmstadt kann auf einen
lückenfreien 15-Minuten-Takt mit schneller Reisezeit gebracht werden, wenn auf die Bedienung der
Hochschule Dieburg verzichtet wird
Kenntnisnahme
90 6.A.4 54 Reaktivierung
Ergänzen am Schluss: "Sollten auf den Trassen während der Gültigkeit dieses Nahverkehrsplans keine
weiteren Schritte zu Bau oder Reaktivierung erfolgen, sind diese Trassen dennoch freizuhalten."
Kenntnisnahme
91 7 55 Streichen bei "Mängelkategorien": "(einschließlich Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit)"
Setzen: "(einschließlich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Anschluss-Sicherheit)" Berücksichtigung
92 7.1.1 56 Textkorrektur unter Stadtteil Kranichstein, vorletzte Zeile: "… den Bussen" Berücksichtigung
DADINA 7
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
93 7.1.2 57 Korridor Darmstadt Hbf - Luisenplatz via Rheinstraße
Ergänzen nach "Hauptlastträgerin …": Stadtbuslinien sollen vorzugsweise via Bismarckstraße verkehren,
sofern dies die Reisezeit zum Luisenplatz bis zu max. drei Minuten verlängert. Am Hbf beginnende
Umlandbuslinien und Regionalbuslinien können via Rheinstraße geführt werden, sofern ihre Fahrplanlage
zur Entlastung der Tram oder Füllung von Fahrplanlücken beiträgt."
Begründung: Anders als die Stadtbuslinien beginnen die Umland- und Regionalbuslinien am Hbf. Sie bieten
damit zusätzliche Kapazitäten zwischen Hbf und Innenstadt, die in beiden Richtungen genutzt werden kann.
Kenntnisnahme
94 7.1.2 57 Korridor Darmstadt Hbf - Luisenplatz via Rheinstraße
Ergänzen nach "Hauptlastträgerin …": "Stadtbuslinien sollen zwischen Hbf und Innenstadt die Route
wählen, die von der Befahrbarkeit oder Reisezeit vorteilhaft ist."
Begründung: Z. B. befährt die Buslinie H zweimal die hochbelastete Berliner Allee und muss am Hbf eine
mehr oder weniger große Blockumfahrt bewältigen. Die schon von der Heimstättensiedlung hoch
ausgelasteten Busse werden durch die Abfahrt direkt vor dem Empfangsgebäude weiter gefüllt. Mit einer
Führung via Bismarckstraße und Grafenstraße würde die Reisezeit verkürzt, Nachfrage zwischen Hbf und
Innenstadt könnten von weitaus geringer ausgelasteten Regional- bzw. Umlandbuslinien übernommen
werden welche die 6 Trassen pro Stunde auf der Rheinstraße übernehmen könnten "
Kenntnisnahme
95 7.1.2 57 Unter Korridor Rheinstraße, 3. Zeile Textkorrektur: ".., den Fahrgästen umsteigefreie… "
Ergänzen unter dem Pfeil: "Zur Verbesserung der Fahrzeugfolge sind die Fahrplanlagen der Straßenbahnen
und Busse zu prüfen."
Kenntnisnahme
96 7.1.2 57 Unter Korridor Bismarckstraße sollten folgende Aspekte als Textergänzung einfliessen:
Nach dem 2. Satz: "In diesem Zusammenhang sollte auch eine veränderte Andienung von Haltepositionen
überdacht werden."
Am Textende: "Eine Alternative kann die Verlängerung der Linie 2 mind. im T30 über die Bismarckstraße
nach Kranichstein sein.
Die Realisierung der Linie 10 nach Griesheim kann durch eine Verlängerung der Linie 3 vom Hbf nach
Griesheim substituiert werden."
Kenntnisnahme
97 7.1.2 58 Unter Korridor Hbf-Kopernikusplatz am Ende Textergänzung: "Anzustreben ist, beide Linien im T10
verkehren zu lassen." Kenntnisnahme
98 7.1.3 58 Streichen: "Bisherige Prüfungen ergaben, dass für Linienverkehr die Nachfrage nicht ausreichend sein wird,
sondern solche Verbindungen besser für ein On-Demand-Angebot geeignet sein werden."
Setzen: "Um die Reisezeiten nicht-Darmstadt-bezogener Relationen signifikant zu senken und
Umwegfahrten inkl. unnötiger Belastung der Innenstadt-Haltestellen zu vermeiden, ist in Abstimmung auch
mit dem Fahrgastbeirat eine umfassende Prüfung derartiger Relationen durchzuführen, auch weil seit Jan.
25 verbliebene On-Demand-Verkehre nicht vollständig während normaler Betriebszeiten bzw. nicht in oder
zwischen den betroffenen Kommunen angeboten werden."
Beispiele: Im einwohnerstarken Westkreis wurde der Dadiliner eingestellt, so dass von Weiterstadt und
Pfungstadt nach Griesheim über Darmstadt gefahren werden muss. Innerhalb Darmstadts liegt der Versuch
eines Ringschlusses mit einer Buslinie zwischen Böllenfalltor und Lichtwiese mindestens 15 Jahre zurück.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
99 6.A.2 59 Angebot (des SPNV)
Streichen: "Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis setzen sich dafür ein, auf diesem Abschnitt
einen 15-Minuten-Takt einzuführen, um insbesondere in den Darmstädter Stadtteilen Wixhausen und
Arheilgen ein attraktiveres Angebot auch mit der S-Bahn zu schaffen."
Begründung: Die Bedienung von Egelsbach, Erzhausen, Wixhausen und Arheilgen im Halbstundentakt
entspricht der von Kronberg, Schwalbach und Bad Soden, ohne dass bei uns ein vergleichsweise starker
Frankfurt-Bezug besteht. Für den gewünschten 15-Minuten-Takt sind erhebliche Ausbaumaßnahmen
zwischen Arheilgen und Darmstadt Hbf für die kreuzungsfreie Einführung eines zusätzlichen Gleises in den
Hbf Darmstadt erforderlich, die in keinem Maßstab zum Nutzen stehen. Der Fahrgastbeirat schlägt für die
Verdichtung des Verkehrs von Darmstadt nach Frankfurt Süd alternative Fahrplanmaßnahmen ohne
erforderliche Infrastrukturausbauten vor (siehe weitere Punkte zum SPNV)
keine Berücksichtigung
100 7.1.4 59 Am Ende des 1. Absatzes Beispielergänzung: "Innerstädtische Beispiele sind Relationen Kranichstein-
Martins-/ Johannesviertel und Martinsviertel-Woogsviertel sowie entlang der nordöstlichen Kernstadt-
Peripherie."
Kenntnisnahme
101 7.1.5 59 Streichen: "Am Luisenplatz ist eine barrierefreie Umgestaltung aufgrund der als Denkmal geschützten
Mosaikpflasterung sowie der beengten Flächen nicht möglich."
Begründung: Die Darstellung ist nicht belegt. Denkmalschutz ist nicht das Problem. Er scheint vielmehr als
Schutzbehauptung zu dienen, weil ein Umbau angeblich aufwändig und teuer wäre. Allerdings existieren
Vorschläge verschiedener Seiten für Lösungsansätze mit vertretbarem Aufwand, die zumindest eine
punktuelle Barrierefreiheit ermöglichen könnten. Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert keine
technische Lösung für den zentralen Umsteigeknoten in Darmstadt gefunden werden kann.
keine Berücksichtigung
102 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Alle Positionen in Darmstadt Willy-Brandt-Platz werden bis 2029 barrierfrei umgebaut."
Begründung: Die Haltestelle ist ein wichtiger Umsteigepunkt, u. a. für die Relation Arheilgen - Nordbahnhof -
Hbf. Die Fahrgäste haben lang genug gewartet.
Kenntnisnahme
103 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Die Haltestelle Darmstadt Rhönring wird bis 2028 barrierefrei umgebaut."
Begründung: Die Haltestelle ist der Umsteigepunkt von Kranichstein nach Arheilgen. Die dahinter liegenden
Haltestellen Pallaswiesenstraße und Willy-Brandt-Platz dürften zeitlich danach erfolgen.
Kenntnisnahme
104 7.1.5 59 Die Haltestelle Nordbahnhof wird bis 2029 barrierefrei umgebaut und die Haltepositionen Bahn-Bus so
gestaltet, dass kurze Umsteigewege entstehen und ein Warten bei Sichtanschlüssen signaltechnisch
möglich wird. Begründung: Die Haltestelle ist ein Umsteigepunkt von Arheilgen zum Hauptbahnhof und zum
SPNV-Regionalverkehr.
Kenntnisnahme
DADINA 8
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
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105 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Die Haltestelle Eberstadt Wartehalle wird bis 2029 an ihrer letzten Halteposition Richtung Alsbach
barrierefrei umgebaut nach dem Beispiel Messplatz. Sollte der Umbau bis 2029 nicht abgeschlossen
werden, werden die Buslinien aus Mühltal an einer anderen Haltestelle in Eberstadt barrierefrei an die
Straßenbahn angeschlossen."
Kenntnisnahme
106 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Alle Haltepositionen am Darmstädter Ostbahnhof werden bis Ende 2026 provisorisch barrierefrei
umgebaut."
Begründung: Diskussionen über einen Umbau des Ostbahnhof-Vorplatzes gibt es seit den frühen 1990er
Jahren. Als Vorwände für nicht erfolgte Maßnahmen dienten, teils wiederholt, u. a. "städtebauliche
Entwicklung", "die Straßenbahn in den Ostkreis kommt", "Landesgartenschau", "Ostparkweg". Unverändert
gibt es für die meisten Fahrgäste der Odenwaldbahn i. d. R. keinen barrierefreien Umstieg in den
Darmstädter Stadtverkehr, da der Hbf nur von wenigen Zügen, die oft nicht alle Stationen im Kreis bedienen,
angefahren wird
Kenntnisnahme
107 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Die stadtauswärts gelegene Halteposition Darmstadt Windmühle (derzeit viel zu enger Bussteig) wird bis
2029 nach geltenden Vorgaben umgebaut."
Begründung: Die Haltestelle Windmühle ist eine wichtige Umsteigeposition zwischen Umland- und
Stadtverkehr sowie an einer Behinderteneinrichtung gelegen.
Kenntnisnahme
108 7.1.6 59 Ergänzen nach "Farben der DFI": " Instabilität von Laufschriften," Berücksichtigung
109 7. A 66 Die Bilanzierung erscheint in einigen Punkten fragwürdig und/oder veraltet. Bitte aktualisieren. Berücksichtigung
110 8.1 69 Textkorrektur Zeile 3: "Dies wird erreicht durch …" und zweiter Absatz, Zeile 2 rechts: "wichtiger
Bezugspunkte". Berücksichtigung
111 8.3.3 71 Bei Bachgau die Linienabschnitte streichen, die nicht von der wettbewerblichen Vergabe durch die Dadina
betroffen sind, da sie eigenwirtschaftlich erbracht werden. keine Berücksichtigung
112 9 72 Der FBR geht davon aus, dass konkrete Prüfaufträge und Maßnahmen-Vorschläge zur Angebotskonzeption
erst in der zweiten Stufe der Beteiligung erarbeitet bzw. vorgelegt werden sollen. zutreffend
113 9 73 Buslinie R, ergänzen: "Prüfung weiterer Möglichkeiten zur LSA-Bevorrechtigung und zu Busspuren im
gesamten Linienverlauf Nordbahnhof - Böllenfalltor."
Begründung: So können zumindest kleinere Verspätungen reduziert werden.
Berücksichtigung
114 9 73 Buslinie R, ergänzen: "Prüfauftrag: Durchbindung Buslinie R auf Buslinie MX im Takt der letzteren Linie, evtl.
als innerstädtische Expressbuslinie mit reduzierten Halten."
Begründung: Zumindest Mo-Fr sollen so umsteigefreie Verbindungen zwischen Modautal und dem Hbf
Darmstadt hergestellt werden. Damit erhielte auch Mühltal entlang der B 449 eine umsteigefreie Verbindung
zum Hbf, die auf der Odenwaldbahn wegen der vorrangigen Führung der Regionalbahnen nach Frankfurt
kaum mehr besteht. Bei Brechung der Linie R am Hbf erscheint dies durchführbar.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
115 9 73 Buslinie R, ergänzen: "Prüfauftrag: Durchbindung Buslinie R auf eine der Linien M1, M2, M3 im Takt der
letzteren Linien."
Begründung: So können umsteigefreie Verbindungen zwischen Mühltal und dem Hbf Darmstadt hergestellt
werden. Damit erhielten einige der Mühltaler Kern-Ortsteile eine umsteigefreie Verbindung zum Hbf, die auf
der Odenwaldbahn wegen der vorrangigen Führung der Regionalbahnen nach Frankfurt kaum mehr
besteht. Bei Brechung der Linie R am Hbf erscheint dies durchführbar.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
116 9 73 Buslinie R, ergänzen: "Prüfauftrag: Durchbindung Buslinie R auf die Buslinie O im Takt der letzteren Linie"
Begründung: So können umsteigefreie Verbindungen zwischen bahnhofsfernen Ortslagen von Ober-
Ramstadt und dem Hbf Darmstadt hergestellt werden, inkl. Entlastung der Buslinie MO1. Bei Brechung der
Linie R am Hbf erscheint dies durchführbar.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
117 9 75 Prüfauftrag zur neuen Linie Groß-Zimmern - Groß-Umstadt ergänzen:
"Ebenfalls wird die Verlängerung der RMV-Buslinie X78 mindestens im täglichen Stundentakt bis Groß-
Umstadt geprüft; wobei die Buslinie X78 täglich fahren soll."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
118 9 76 Prüfauftrag zur neuen Tarifstruktur: "Sobald die Finanzierung und Einnahmeaufteilung des
Deutschlandtickets dauerhaft gesichert ist, setzt sich die Dadina für die Zusammenführung des RMV- und
NVV-Tarifs zu einem Hessentarif ein, der im Sortiment mindestens Kurzstreckenfahrkarten (für 3-4
innerstädtische Haltestellen ohne Umstieg in Bus und Tram), Einzelfahrkarten, übertragbare Tageskarten,
übertragbare Wochenkarten, übertragbare Monatskarten, übertragbare Jahreskarten enthalten soll.
Für das Stadtgebiet Darmstadt ist eine Zusammenführung zu einem A1-Tarifgebiet zu prüfen."
Begründung: Vgl. TOP 6"Stellungnahme der Dadina-VV zum RNVP des RMV vom 12.05.2020."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
119 9 76 Prüfauftrag zur Tram-Infrastruktur: "Für 2030 ist Planung und Bau eines neuen Straßenbahndepots zu
realisieren, vorzugsweise in der Halle 30 des HIL-Werks in der Starkenburgkaserne."
Begründung: Die zugehörige Depotanbindung kann auch eine Bauvorleistung für die Straßenbahnstrecke
nach Weiterstadt sein.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
DADINA 9
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
1 4 4 Buslinie V86 aufnehmen Berücksichtigung
27 6 M ö gliche Anpassung der Abfahrtszeiten an der Haltestelle Bgm-Rühl-Straße Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
3 4.3.2 13 Continental und VDO sind das gleiche Kenntnisnahme
4 4.4.3 19 Buslinie V86 aufnehmen Berücksichtigung
5 6.a.3.1 53 Bahnhof nicht in Sickenhofen sondern Her gershausen Berücksichtigung
6 7.2.1 60 Erschließun gsqualität in Babenhausen Identifikation nur bei vorhandenen Mängeln
7 7.a 67 Vereinheitlichun g Tarif RB75 über Landesgrenze hinaus Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
8 7.a 67 Verbindun g Babenhausen Ri. Dudenhofen verbessern Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
9 7.a 67 Umfan greiche Anbidnung Wohngebiete an Versorgungsgebiete vorgesehen Kenntnisnahme
10 7.a 67 Zukünftige Stilllegung des südlichen Haltestellensteiges Bgm-Rühl-Straße Kenntnisnahme
1 6.A.2 51
Die KVG Offenbach unterstützt Bestrebungen, infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um die S-
Bahnlinien S1 oder S2 langfristig in den Landkreis Darmstadt-Dieburg und bis nach Darmstadt zu
verlängern. Aus Sicht der Kreises Offenbach ist hier die Verlängerung der Linie S2 deutlich zu priosieren
und insbesondere diese Umsetzung in den Fokus zu nehmen. Eine damit einhergehende, schnelle und
direkte Schienenverbindung nach Darmstadt attraktiviert das ÖPNV-Angebot für Fahrgäste aus den
anliegenden Kommunen.
Kenntnisnahme
2 6.A.2 52
Die KVG Offenbach unterstützt Bestrebungen, die Planungsansätze der Erbacher Erklärung aus dem Jahr
2020 weiter voranzutreiben, um das Verkehrsangebot auf der Odenwaldbahn mittel- und langfristig zu
verbessern. Die KVG steht hierfür einem bilateralen Austausch jederzeit offen gegenüber.
Kenntnisnahme
39 7 2
Gibt es bereits Planungen zur Schaffung von zukünftiger Infrastruktur im Bereich der Elektromobilität? Falls
nicht, könnte hier ein Prüfauftrag aufgenommen werden, der eine mögliche zukünftige Zusammenarbeit der
LNOs DADINA und KVG OF beschreibt, um auf diesem Plangebiet Erfahrungen zu sammeln,
auszutauschen und idealerweise Synergien zu fördern.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
49 7 2
Mit der Bitte um Aufnahme der Linie X96 als Prüfauftrag. Die Linie ist im NVP 2022 ff. des Landkreises
Offenbach als zukünftige, schnelle Direktverbindung zwischen Heusenstamm, Dietzenbach, Dreieich-
Offenthal und Darmstadt (Innenstadt) vorgesehen.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
59 7 2
Generell ist darauf hinzuweisen, dass der gute Austausch beider LNO´en zu den grenzübergreifenden
Verkehren fortgesetzt werden soll und die Verkehre bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Hier ist
insbesondere die Linie V86 im fortgeschriebenen NVP zu erwähnen, welche zum Dezember 2024 seitens
der kvgOF eingeführt wurde und deren Angebot verstetigt und bei entsprechender Nachfrage weiter
ausgebaut werden soll. Ebenso sind die Möglichkeiten grenzübergreifender Verbindungen mittels On-
Demand-Systemen weiterhin zu prüfen und aufeinander abzustimmen.
Berücksichtigung - Linie wird als Beispiel benannt
17
16 17.06.2025
kvgOF 17.06.2025
Stadt Babenhausen (Hessen)
DADINA 10
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
1 4 13 Bei den Arbeitsplatzschwerpunkten sollten die Schulen in Gr oß-Umstadt, die Stadtverwaltung an sich sowie
die Firma Messer Cutting Systems GmbH mit aufgenommen werden. Berücksichtigung
2 4 15 Sehenswürdigkeiten Landkreis Darmstadt-Dieburg: Hier sollte für Groß-Umstadt die Innenstadt
aufgenommen werden, die Weinberg, sowie die kleine Bergstraße in Klein-Umstadt Berücksichtigung
3 4 16 Bei den Sporteinrichtungen im Landkreis Darmstadt Dieburg s ollte für Groß-Umstadt das Freibad, die
angrenzende Pumptrack, die Heinrich-Klein-Halle ergänzt werden. Berücksichtigung
4 4 16 Bei den Festveranstaltungen im Landkreis Darmstadt Dieburg sollte für Groß-Umstadt noch das
Johannisfest sowie der Bauernmarkt aufgenommen werden. Berücksichtigung
5
6
35 Für Touristische Zwecke sollten an Sonn- und Feiertagen mindestens die Tagesverkehrszeit angenommen
werden. Berücksichtigung
6
6
36 Bei der Zuordnung der Relation in Kategorien wäre die Verbindung Darmstadt - Groß-Umstadt in die
Kategorie 1 aufgenommen werden. Berücksichtigung
7 6 41 die Kategorie D sollte nicht nur die Haltestellen der Stadt Darmstadt umfassen, sondern grundsätzlich alle. Berücksichtigung
8
6
48 Die Mobilitätszentrale in Darmstadt sollte überdacht werden. Die Struktur der Dadina ist dezentral aufgebaut
vor diesem Hintergrund ist es zu überlegen ob eine Mobilitätszentrale weiterhin betrieben werden muss,
über eine streichung dieser Zentrale könnten finanzielle Mittel aqueriert werden um den ÖPNV an anderer
Stelle weiterhin auszubauen und attracktiver zu gestalten.
Kenntnisnahme
6
52 Die Odenwaldbahn stellt nicht nur eine wichtige Verbindung in den Rhein-Main-Raum dar, sondern bietet
über die Umsteigemöglichkeit in Eberbach auf die S-Bahn Rhein-Neckar auch eine zentrale Schnittstelle in
Richtung Rhein-Neckar-Region.
• Die Bedeutung der Odenwaldbahn als Verbindung zwischen den beiden Metropolregionen Rhein-Main und
Rhein-Neckar sollte klar herausgestellt werden.
• Für eine stabile und leistungsfähige Verbindung Richtung Darmstadt/Frankfurt sind die
Kreuzungsbahnhöfe in Hetzbach und Mühltal von entscheidender Bedeutung.
• Für einen funktionierenden Ringschluss im SPNV – sowohl über die südliche Strecke (Frankfurt – Hanau –
Seligenstadt – Babenhausen – Groß-Umstadt – Wiebelsbach) als auch über die nördliche Strecke
(Reinheim – Ober-Ramstadt – Mühltal – Darmstadt – Frankfurt) – wird perspektivisch eine weitere
Kreuzungsmöglichkeit auf der Strecke zwischen Groß-Umstadt und Babenhausen benötigt.
Kenntnisnahme
9
6
53 Barrierefreiheit Groß-Umstadt Wiebelsbach: Hier sollte der Vorplatz des Bahnhofes mit aufgenommen
werden in Verbindung mit dem Umstiegspunkt zur Buslinie X71 Berücksichtigung
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63 Grundsätzlich ist die Stadtbuslinie aus dem Nahverkehrsplan zu streichen, viel eher sollte die Erweitung des
DaDi Liners in Betracht gezogen werden. Ggfs. kann der DaDi Liner ganze Buslinien außerhalb der
Stoßzeiten abdecken.
Weiterhin sollte der Waldfriedhof in Groß-Umstadt, die Weinlage im Steingerück sowie die Lage auf dem
Heerenberg ÖPNV technisch angebunden werden.
Letztlich wäre das neue Gewerbegebiet West sowie der Neubau der Ernst-Reuter-Schule zu
berücksichtigen.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
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7
67 Östliches Kreisgebiet: LK-P-3, hier sollte nicht nur die Kreisklinik aufgeführt sein, sondern auch die unter
Punkt 10 genannte Örtlichkeiten. Berücksichtigung
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67 Östliches Kreisgebiet: LK-P-4:
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Buslinie 671 Groß-Umstadt nicht durchgängig bedient. Einige Fahrten
enden bereits in Dieburg, was zu erheblichen Verzögerungen und Einschränkungen für Fahrgäste führt.
Zahlreiche Haltestellen in Dieburg werden bedient, was den Nutzen der Linie 671 für die Verbindung
zwischen Darmstadt und Groß-Umstadt spürbar mindert.
Die Bedeutung dieser Verbindung wird grundsätzlich anerkannt – sowohl für Dieburg als auch für Groß-
Umstadt. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Taktung der Linie X71 zu verdichten.
Insbesondere in der Mittagszeit sowie am Wochenende sollten bestehende Lücken im Fahrplan
geschlossen werden, um eine verlässliche und durchgehende Verbindung zwischen Darmstadt und Groß-
Umstadt ohne weiteren Halt zu gewährleisten.
Durch diese Maßnahmen würde die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region
deutlich gesteigert und ein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität geleistet.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
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74 Hier sollten die unter 10 genannten Örtlichkeiten aufgenommen werden aufgrund der überregionalen
Bedeutung. Berücksichtigung
14 9 75 Eine Verlängerung der Linien 672 oder X78 wäre an dieser Stelle ausreichend. Kenntnisnahme
15 9 78 Hier sollte der Bahnhof Wiebelsbach aufgrund seiner Überregin alen Anbindung berücksichtigt werden. Berücksichtigung
Stadt Groß-Umstadt 17.06.202518
DADINA 11
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
1 8.3.3 70f Auf S. 70 steht beim Linienbündel Bachgau "Betriebsauf nahme 09.12.2029", auf S.71 steht jedoch beim
Linienbündel Bachgau "Laufzeit bis 2026", dies passt nicht zusammen.
Darüberhinaus möchten wir auf das Protokoll der Besprechung zwischen AMINA und DADINA vom 19.06.24
verweisen. In dem Protokoll wurde festgehalten, dass die Betriebslaufzeiten der Linien BG2/3 bzw. 53/54
harmonisiert werden sollen. Zusätzlich wird ab der Neuvergabe eine Durchbindung angestrebt. Die
eigenwirtschaftliche Genehmigung der Linien 53/54 läuft bis 31.05.2030. Wir bitten Sie hier um eine
Anpassung der Laufzeit der BG2/3, d.h. Verlängerung bis zum 31.05.2030, damit eine Gesamtvergabe und
Durchbindung der Linien erfolgen kann.
Berücksichtung
2 8.3.3 71 Laut Protokoll der Besprechungen zwischen AMINA und DAD INA vom 19.06.24 bzw. 27.09.2024 wird für die
Linie GU2 "eine neue Linienführung von Groß-Umstadt über Mömlingen nach Obernburg Bahnhof und ggf.
bis Schulzentrum Elsenfeld" angestrebt. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Berücksichtung
3 Hinweis Falls konkrete Details zu Taktungen der grenzüberschrei tenden Verkehre (DADINA-AMINA) in den DADINA-
NVP aufgenommen werden sollten, dann stimmt die AMINA diesen Taktuneng nicht automtisch zu. Kenntnisnahme
1 4.2.2 Nationale
und internationale
Trends
11 "Autonomes Fahren": In der Auflistung der Trends wird das Aut onome Fahren bislang nicht aufgeführt, auch
taucht der Begriff insgesamt nur einmal auf (S. 25 "Technologien, wie das autonome Fahren, befinden sich
bereits in der Erprobung"). Es stellt sich generell die Frage, ob angesichts von Problemen bei der Aquise
von Ersatz für altersbedingt ausscheidendem Fahrpersonal oder zusätzlich benötigtem Fahrpersonal und
sich teilweise häufenden Fahrtausfällen aufgrund von Ausfall von Fahrpersonal (bspw. aufgrund von
Krankheitswellen) nicht stärker auf autonomes Fahren gesetzt werden muß. Diesbezügliche Überlegungen
spiegeln sich im Planwerk bisher nicht wieder. Dazu gehören unseres Erachtens auch technisch-bauliche
Aspekte wie Überlegungen bzgl. einer "Einhausung" von Fahrtstrecken oder die Prüfung der Nutzung von
Seilbahnen auf bestimmten Teilstrecken
Kenntnisnahme
2 4.3.3
Weiterführende
Schulen Im
Landkreis
Darmstadt-
Dieburg
13ff Die Auflistung der Weiterführenden Schulen umfaßt u.a. beru fsbildende Schulen. Neben den
berufsbildenden Schulen bestehen auch weitere Bildungseinrichtungen, die mit Berufsschulen vergleichbar
sind. Diese müssen ebenso wie Berufsschulen betrachtet werden. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-
Main unterhält in Weiterstadt in der Rudolf-Diesel-Straße 30 mit dem Berufsbildungs- und
Technologiezentrum Weiterstadt eine solche Aus- und Weiterbildungseinrichtung für das Handwerk. Unsere
Arbeitsschwerpunkte sind die gewerblich/technische Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen
Ausbildung (ÜLU) sowie die Weiterbildung zum Meister. Das BTZ bietet mit 35 Lehrwerkstätten, zehn
Lehrsälen und fünf Computerräumen Kapazitäten für ca. 1.100 Teilnehmer. Das Einzugsgebiet ist zum
einen das südhessische Umland, teilweise werden aber auch Lehrgängen angeboten, deren Kursteilnehmer
aus dem gesamten Bundesgebiet kommen.
Die ÖPNV-Anbindung (Haltestelle Weiterstadt-Riedbahn R.-Diesel-Straße/BTZ) des BTZs ist nicht
zufriedenstellend. Insbesondere eine bessere Anbindung an den Darmstädter Hauptbahnhof wäre
wünschenswert. Die Busse fahren derzeit im Halbstunden-Takt. Dies ist gerade morgens ein Problem für
unsere Auszubildenden, wenn diese den Bus um wenige Minuten verpasst haben. Unsere Unterrichtszeiten
in der überbetrieblichen Ausbildung beginnen Montag-Freitag jeweils um 07.15 Uhr. Montag-Donnerstag
endet die ÜLU um 16.30 Uhr, freitags um 13.30 Uhr. Eine engere und bessere Taktung zu diesen Zeiten
würden wir sehr begrüßen.
Wünschenswert wäre außerdem ein Schnellbus, welcher vom Darmstädter Hauptbahnhof direkt in das
Gewerbegebiet Weiterstadt-Riedbahn durchfährt, ohne vorher sämtliche kleineren Darmstädter Haltestellen
f h dh i i lZ i t l i
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
Handwerkskammer 17.06.2025
AMINA 17.06.202519
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DADINA 12
Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
Aufgrund des zweistufigen Beteiligungsverfahrens gilt diese Stellungnahme nur für die angehörten Teile des
NVP: die Bestandsaufnahme, das Leitbild, das Anforderungsprofil mit Anforderungskatalog an den SPNV,
die Mängelanalyse mit Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans sowie die Linienbündelung,
Flottenmanagement und Vergabestrategie Bus.
Kenntnisnahme
Es wird angenommen, dass sich nach dem Beschluss des ersten Teils des NVP, für diesen keine
inhaltlichen Änderungen im Rahmen des zweiten Anhörungsverfahren ergeben, da ansonsten aus Sicht von
Hessen Mobil ein neues Anhörungsverfahren notwendig wäre.
Kenntnisnahme
Ungeachtet des zweiteiligen Beteiligungsverfahrens empfehlen wir, die Bestandteile des NVP so
miteinander zu verknüpfen, dass Bezüge zwischen den Kapiteln ersichtlich werden und eine stringente
Ableitung von Maßnahmen ermöglicht wird (d. h.: Ziele festlegen, dazugehörige Anforderungen definieren,
Analyse Soll-Ist, Mängel benennen und Maßnahmen zu deren Behebung
Kenntnisnahme
Wir empfehlen, die stichpunktartige Formulierung von Kapiteln nur dort anzuwenden, wo es auch sinnvoll ist.
Für eine bessere Verständlichkeit empfehlen wir, zumindest erläuternde/einordnende Texte zu ergänzen. Kenntnisnahme
Unklar bleibt, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Entwurf einfließen sollen. Eine
transparente Darstellung oder eine Synopse wäre zuträglich, um den Entstehungsprozess nachzuvollziehen
und die Wünsche der Öffentlichkeit besser einordnen zu können. Eine geeignete Einarbeitung in den
Entwurf wird empfohlen.
Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
Kap. 4.2.6 Personengruppen im ÖPNV, S. 11
Hier könnte zusätzlich die Personengruppe „Studierende“ aufgezählt werden.
Kap. 6.4 Übersicht über die Qualitätskriterien, S. 32
Es bietet sich an, das Thema Barrierefreiheit hier als eigenen Punkt zu untersuchen und zu bewerten, um im
Anschluss die Anforderungen zu definieren.
Kap. 6.4.10.1, S. 42-44
In der Tabelle „Ausstattungsstandards für Haltestellen“ wird auf Vorgaben von Hessen Mobil verwiesen. Hier
ist unklar, welche Vorgaben gemeint sind. Sollte der Verweis auf Hessen Mobil fälschlicherweise erfolgen,
sollte er entfernt werden.
Kap. 6.4.13.2
In diesem Kapitel wird das Thema Barrierefreiheit lediglich für den Internetauftritt beachtet. Es fehlen
Aussagen, wie mit der Barrierefreiheit bei Apps, Fahrscheinautomaten, Informations- und Verkaufsstellen
usw. umgegangen werden soll.
Kap. 6.A.3.1 Barrierefreiheit, S. 53
Die Stationen der verlängerten S-Bahnlinie 2 sollen „vollständig barrierefrei“ ausgestaltet werden. Es wird
jedoch nicht definiert, welche Anforderungen mit dem Begriff „vollständig barrierefrei“ gemeint sind. Es fehlt
auch eine Aussage, ob weitere Stationen vollständig barrierefrei ausgebaut werden sollen.
Kap. 8.1, S. 69
„Die Vergabe der Linienbündel erfolgt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen.“ Es bietet sich an,
eben diese hier zu nennen.
Kap. 8.3, S. 70
Die Datumsangaben der Linienbündel stimmen teilweise nicht mit den Angaben der auf Seite 71 folgenden
Tabelle überein. Auch gibt es Abweichung bei Datum und Linienbezeichnungen zur „Übersicht auslaufender
Liniengenehmigungen“ des RP Darmstadt. Hier wird eine Überarbeitung empfohlen.
Anmerkung des Dezernats Verkehr:
Das Dezernat Verkehr möchte von der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg frühzeitig
eingebunden werden, sollten entlang von klassifizierten Straßen in der Zuständigkeit von Hessen Mobil
Bushaltestellen, insbesondere im Nahbereich von Lichtsignalanlagen (LSA), neu- oder umgebaut werden.
Von Hessen Mobil aus findet eine entsprechende Einbindung statt, wenn LSA grundhaft erneuert werden.
Eine darüber hinausgehende Ertüchtigung von LSA hinsichtlich Busanforderungen, -priorisierungen u. ä.
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht gestellt werden.
Anmerkungen des Dezernat Mobilitätsstrategien:
Derzeit befindet sich eine hessische regionale Verkehrsmanagementzentrale für die Region Rhein-Main im
Aufbau, welche im Jahr 2025 den Regelbetrieb aufnehmen wird. Ziel der regionalen
Verkehrsmanagementzentrale wird die Überwachung der Qualität des Verkehrs sowie die Einleitung vorab
abgestimmter Strategien sein, um die negativen Folgen aufgrund kurzfristig eingetretener Störfallsituationen
im Basisnetz zu minimieren oder gar zu verhindern. Dabei wird ein zuständigkeitsübergreifender, aber auch
ein verkehrsmittelübergreifender Ansatz verfolgt. Die bisher entwickelten Strategien umschließen bereits die
Einbindung des ÖPNVs, indem bei Auslastungsproblemen im Verkehrsnetz Empfehlungen zur Nutzung des
ÖPNVs ausgesprochen werden. Es ist geplant, die Betrachtung auf weitere Verkehrsmittel oder
Mobilitätsdienste, wie bspw. die Nutzung des privaten Fahrrads, von Sharing-Diensten oder Mitfahrportalen,
auszuweiten, wodurch die Multimodalität gefördert wird und optimierte Mobilitätslösungen für einzelne
Verkehrsteilnehmende angeboten werden können. Die ÖPNV-Aufgabenträger sind eingeladen, zusammen
mit dem Dezernat Mobilitätsstrategien Strategien zu erarbeiten.
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Berücksichtigung
Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Hessen Mobil 17.06.2025
Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
DADINA 13
Beratungsverlauf (4)
Orte (21)
- Rheinstraße
- Alexanderstraße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Bismarckstraße
- Anne-Frank-Straße
- Landskronstraße
- Wilhelm-Leuschner-Straße
- Maulbeerallee
- Haasstraße
- Kleyerstraße
- Berliner Allee
- Luisenplatz
- Mathildenplatz
- Kesselhutweg
- Dreieichweg
- Alfred-Messel-Weg
- Pallaswiesenstraße
- Steinstraße
- Grafenstraße
- Kornweg
- Rhönring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0242
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00