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2025/0242

Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2

Magistratsvorlage 21.08.2025

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269 Zeichen

Punkt 24: Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2 
 (V-Nr. 2025/0242) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

2025/0242

5796 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0242 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  910-020-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt -Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2  
 
Vorlage vom: 21.08.2025  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Gemeinsamen Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt -Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2, mit den Kapiteln Grundlagen, Ziele 
/ Leitbild, Bestandsaufnahme, Anforderungsprofil, Mängelanalyse, Beispiele für 
Prüfaufträge zu Maßnahmen der Angebotskonzeption, Linienbündelung / Teilnetzbildung, 
Vergabestrategie, wird unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit zugestimmt.  
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass erst mi t einer Beschlussfassung separater 
Umsetzungsvorlagen finanzwirtschaftliche Relevanz ausgelöst wird.  
 
 
Anlagen: Anlage Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
den Landkreis Darmstadt -Dieburg 2025ff, Stufe 1 von 2  
(wird nur digital zur Verfügung gestellt)

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz  des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2025 
 
Die Aufstellung und Fortschreibung von Nahverkehrsplänen (NVP) erfolgt auf Grundlage des 
Personenbeförderungsgesetzes (§ 8 Abs. 3 PBefG) und des Gesetzes über den öffentlichen 
Personennahverkehr in Hessen (§ 14 ÖPNVG Hessen). Die Aufgabenträger – in Hessen die 
Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte – haben die Verantwortung zur 
Ausgestaltung und Finanzierung des lokalen ÖPNV gesetzlich übertragen bekommen. Zu den 
Verpflichtungen der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV gehört auch die Festschreibung der 
Rahmenplanung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des ÖPNV, die im NVP ihren 
Ausdruck findet. Die NVP werden durch die Aufgabenträger oder auch die lokalen 
Aufgabenträgerorganisationen aufgestellt.  
 
Das Instrument NVP stellt die wesentliche Grundlage des Aufgabenträgers für die Planung, 
Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV dar. Mi t dem Aufstellen bzw. der Fortschreibung 
des NVP sollen die verkehrlichen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Ziele für die 
weitere Ausrichtung des ÖPNV in den nächsten Jahren definiert werden.  
 
Die Erarbeitung des Gemeinsamen NVP für die Wissensc haftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt -Dieburg 2025 ff. erfolgt in zwei Stufen:  
 
- Stufe 1 enthält die Kapitel Grundlagen, Ziele / Leitbild, Bestandsaufnahme, 
Anforderungsprofil, Mängelanalyse, Beispiele für Prüfaufträge zu Maßnahmen der 
Angebotskonzeption, Linienbündelung / Teilnetzbildung, Vergabestrategie.  
- Stufe 2 beinhaltet die Kapitel Maßnahmen der Angebotskonzeption mit 
Maßnahmenvorschlägen, Maßnahmenwirkung, finanzielle und verkehrliche 
Maßnahmenbewertung.  
 
Mit dieser Vorlage wird die Stufe 1 zur Beschlussfassung vorgelegt.  
 
Für die Erstellung des NVP wurde nach einem Ausschreibungsverfahren im Dezember 2023 
das Büro Cramer Consult, Brannenburg in Oberbayern, durch die DADINA beauftragt. 
Aufgrund einer Aufhebungsvereinbarung führen seit  November 2024 die DADINA und die 
ÖPNV-Koordination die Arbeiten als Eigenleistung fort. Die Erstellung wurde durch einen 
Lenkungskreis mit u. a. den Verkehrsdezernenten beider Gebietskörperschaften gesteuert 
und mit einer vierwöchigen Öffentlichkeitsbetei ligung in Form einer Online -Plattform im 
ersten Quartal 2025 begleitet. Das Anhörungsverfahren gemäß § 14 Abs.7 ÖPNVG Hessen 
wurde im Zeitraum 21.05.2025 – 17.06.2025 durchgeführt und relevante Stellungnahme -
Aspekte wurden eingearbeitet. Die Verbandsversam mlung der DADINA hat am 02.07.2025 
der Stufe 1 des NVP vorbehaltlich der Beschlussfassung der Gremien der beiden 
Gebietskörperschaften zugestimmt.  
 
Die Stufe 2 wird im Laufe des zweiten Halbjahres 2025 erarbeitet und im ersten Quartal 
2026 zur Beschlussfas sung vorgelegt werden.  
 
Inhaltlich sucht der Gemeinsame Nahverkehrsplan den Kompromiss, das Verkehrsangebot 
im ÖPNV im Bedienungsgebiet der beiden Aufgabenträger zu halten und auszubauen sowie 
die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die vorh andene Teilnetzbildung 
wird beibehalten, die Fortsetzung der Inhouse -Vergabe von fünf Linienbündeln an die HEAG 
mobiBus vorgesehen sowie eine weitere Dekarbonisierung der Fahrzeugflotten im ÖPNV 
angestrebt.

- 4 - 
Der NVP ist der Rahmenplan zur Weiterentwicklung  des ÖPNV. Erst mit der 
Beschlussfassung separater Vorlagen zur Umsetzung von Maßnahmen des NVP wird eine 
finanzwirtschaftliche Relevanz ausgelöst.  
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey  
Stadtrat

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Punkt 6: Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2 
 (V-Nr. 2025/0242) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophenschutz und Rettungswesen empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Enthaltung: Die Linke, AfD

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Punkt 20: Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff., Stufe 1 von 2 
 (V-Nr. 2025/0242) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: AfD

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Gemeinsamer 
Nahverkehrsplan 
für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
und den Landkreis Darmstadt Dieburg 
2025 ff. 
Stufe 1 von 2 
mit Synopse 
aus Anhörungsverfahren 
gemäß ÖPNVG Hessen 
Stand: 
31.07.2025

GNVP25 | Stufe 1 von 2 | Gliederung 
1 
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
Darmstadt, 31.07.2025 
Gliederung 
Stufe 1 von 2 
Ka
pitelnummer Thema 
1 Grußworte (in Vorbereitung) 
2 Exzerpt 
3 Beteiligung und Gremien 
4 Bestandsaufnahme 
5 Leitbild 
6 Anforderungsprofil 
6.A Anforderungen an den SPNV 
6.B Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge 
7 Mängelanalyse 
7.A Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans 
8 Linienbündelung, Flottenmanagement und Vergabestrategie Bus 
9 Angebotskonzeption: Beispiele für Prüfaufträge 
Synopse der Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren 
gemäß ÖPNVG Hessen 
Stufe 2 von 2 
9
 Angebotskonzeption (Maßnahmenentwicklung) 
10 Maßnahmenwirkung (Finanzierung und Organisationskonzept) 
11 Maßnahmenbewertung und Priorisierung 
(Umsetzung und Wirkungskontrolle) 
12 Anlagen und Karten 
Gender-Hinweis 
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet und auf 
die Verwendung von m/w/d verzichtet. Die in diesem Dokument verwendeten 
Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.

GNVP25 | Grußworte 
2 
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
Darmstadt, 31.07.2025 
1 Grußworte 
in Vo
rbereitung 
 Vorstandsvorsitzender der DADINA

Geschäftsführer der DADINA

GNVP25 | Exzerpt 
3 
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
Darmstadt, 31.07.2025 
2 Exzerpt 
Folgend ist zusammengefasst wiedergegeben, welche wesentlichen Neue rungen und Änderungen 
ab 2025 in Gegenüberstellung zum Nahverkehrsplan 2019 bis 2024 geplant sind. Diese 
Neuerungen, Änderungen und Ergänzungen sind den einzelnen Kapiteln des hier vorgelegten 
Planwerkes zugeordnet: 
Kapitel 4 – Bestandsaufnahme 
On-Demand-Mobilität 
Während der Gültigkeit des Planwerkes 2019 bis 2024 ist als weitere Säule des ÖPNV im 
DADINA-Gebiet der On-Demand-Verkehr dazu gekommen. Ausschlaggebend war die Teilnahme 
am Sofortprogramm „Saubere Luft“ des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur. 
Ein weiteres Förderprogramm ist die „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DKV)“, über 
das die Förderkulisse abgewickelt wird. 
 On-Demand im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter dem Produktnamen
„HeinerLiner“. Eingeführt im Jahr 2021 bot der HeinerLiner bis Dezember 2024 eine
Ergänzung zum Linien-ÖPNV für die Nahmobilität im Stadtgebiet. Der HeinerLiner wird mit
einem neuen, den Nutzungsgewohnheiten entsprechenden Angebot weitergeführt.
 On-Demand im Landkreis Darmstadt-Dieburg unter dem Produktnamen „DadiLiner“.
Eingeführt im November 2022 bot das Schwesterprodukt bis Dezember 2024 eine
Ergänzung zum Linien-ÖPNV in zwei Bediengebieten: „West“ mit den Kommunen
Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim und Pfungstadt“ sowie „Babenhausen“ im Stadtgebiet
Babenhausen. Der DadiLiner verfolgt seit Dezember 2024 einen sehr innovativen Ansatz,
sowohl ein On-Demand-Angebot als auch eine Kompensation für nachfrageschwachen
Linienverkehr zu leisten. Seine Bediengebiete sind seit Dezember 2024 die Bereiche:
„Modautal/Ober-Ramstadt“, wo er eine Rufbusleistung für die Linie MO4 vorhält; „Groß-
Umstadt/Otzberg“, wo die Rufbusleistung für die Linien GU3 und GU4 erfolgt;
„Babenhausen“, wo eine Rufbusleistung für die Linien BA2, BA3 und BA4 geboten wird.
S-Bahn 
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 übernahm die Linie S6 den Ast nach Darmstadt Hbf von 
der Linie S3. Am Fahrplan änderte sich für das DADINA-Gebiet nichts. 
Straßenbahn 
Das Netzkonzept 2.0 wurde und wird sukzessive umgesetzt. Dies bedeutet neue Linienwege mit 
mehr umsteigefreien Verbindungen zwischen den Linienästen. Die neue Schnelllinie 10 (Griesheim 
– Darmstadt) verkehrte bereits zeitweilig, ist aber zurzeit ausgesetzt.

GNVP25 | Exzerpt 
 
4  
Bus 
 
Stadtverkehr Darmstadt 
 
Auf den Hauptlinien verkehren die Busse nunmehr im Normalverkehr im 10-Minuten-Takt. Eine 
Ausnahme bilden die Linien F/FM und K. Diese verkehrt weiterhin im 15-Minuten-Takt. 
 
Lokaler Verkehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
 Im Bereich der Stadt Babenhausen sowie des Bachgaus wurde mit der Neuvergabe im 
Dezember 2021 ein neues Konzept umgesetzt, das zu einer Verstetigung der Linienwege 
sowie einem übersichtlichen Takt führte. Im Stadtgebiet verkehren die Linie BA1, BA2, BA3 
und BA4. Als neues Angebot wurde die Linie BG1 eingeführt. Diese verkehrt von der S-
Bahn-Station Rodgau-Dudenhofen über Babenhausen, Schaafheim, Großostheim, 
Niedernberg bis Kleinwallstadt. Diese Linie bedient zwei Bundesländer und vier Landkreise, 
zwei davon im benachbarten Bundesland Bayern. 
 
 Im Bereich Darmstadt/Ober-Ramstadt/Reinheim wurden die Linien neu geordnet. Ziel ist, 
auf den Linien, die bis Darmstadt verkehren, Gelenkbusse einzusetzen. Die Linien MO1, 
GB und RH verkehren als Gelenkbusse. Die Abschnitte im Bereich Rohrbach, die bisher 
von der Linie MO1 bedient wurden, werden von der neu eingeführten Linie MO4 
erschlossen. 
 
 Im Bereich Mühltal/Ober-Ramstadt wurden zum Dezember 2024 die Linien neu geordnet 
und der Nachfrage entsprechend ausgestaltet. Die Linie O verkehrt mit Gelenkbussen 
zwischen Darmstadt und Ober-Ramstadt. Die Verbindung bis Modautal wird nunmehr 
bedarfsgerecht mit verbesserten Umsteigemöglichkeiten über die neuen Linien B und MX 
geleistet. Die bisherigen Linien N und NE werden von neugestalteten und übersichtlicheren 
Linien M1, M2 und M3 übernommen. 
 
Regionaler Verkehr im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
 Bei der Neuvergabe im Bereich Darmstadt/Roßdorf/Dieburg wurden  die Linienwege 
übersichtlicher. Die Linie 679 verkehrt als Hauptlinie auf unverändertem Linienweg, wird 
aber zwischen Dieburg und Ober-Roden gestärkt. Hier übernimmt sie die Leistungen der 
Linie 674, die nicht mehr als eigene Linie erscheint. Zudem wurde die X-Linie X74 
aufgewertet und bedient auch Siedlungsschwerpunkte in der Gemeinde Eppertshausen. 
 
 Bei der Neuvergabe im Bereich Darmstadt/Dieburg/Groß-Umstadt w urde das Angebot der 
Linien 671 und X71 neu geordnet. Die Linie X71 verkehrt deutlich häufiger und auch 
verstetigt in beiden Richtungen. Die Linie 671 erhielt mehr Angebot gerade für Dieburg und 
hat einen einheitlichen Endpunkt am Bahnhof Groß-Umstadt Mitte. Die Linie X71 
übernimmt dafür einzelne Fahrten zwischen Groß-Umstadt und Wiebelsbach. Zur 
Entlastung der Odenwaldbahn sowie als neue beschleunigte Verbindung zwischen dem 
Odenwald und der Stadt Darmstadt ist eine neue Linie X69 eingeführt worden, die die 
Regionalbuslinie 693 ergänzt und eine Maßnahme einer erfolgten Machbarkeitsstudie des 
RMV darstellt.

GNVP25 | Exzerpt 
 
5  
Kapitel 5 – Leitbild 
 
 
Herausgelöst aus dem Anforderungsprofil wird das Leitbild als eigenständiges Kapitel aufgestellt. 
Folgende Themen werden behandelt: 
 
 Rolle und Funktion des ÖPNV 
 Fahrgäste im ÖPNV 
 Nachfrage im ÖPNV 
 Siedlungsstrukturen und ÖPNV 
 Wirtschaftlichkeit im ÖPNV 
 Umwelt und ÖPNV 
 Barrierefreiheit im ÖPNV 
 ÖPNV-Organisation 
 Gesundheit und ÖPNV 
 ÖPNV und Daten 
 ÖPNV und Intermodalität 
 
 
Kapitel 6 – Anforderungsprofil 
 
 
Erschließungswirkung 
 
Darmstadt Innenstadt 
 
Die Innenstadt gilt als umsteigefrei vom ÖPNV erschlossen, wenn eine der genannten Haltestellen 
angedient wird: 
 
 Luisenplatz 
 Mathildenplatz 
 Schloss 
 Willy-Brandt-Platz 
 
Ziel der Definition ist, für eine Entlastung des an seiner Leistungsfähigkeit frequentierten 
Luisenplatz zu sorgen, den Betrieb auch bei weiteren Taktverdichtungen sowie 
Angebotserweiterungen in Form von neuen Linien zu gewährleisten und für mehr Stabilität und 
Flexibilität zu sorgen. 
 
Übrige Gebiete 
 
 Die Zuordnung der Einzugsradien mit 300 Metern Luftlinie für B us und Straßenbahn in 
Darmstadt und in den Kernorten der Mittelzentren, Bus und Straßenbahn in allen übrigen 
Bereichen mit 500 Metern und für den SPNV mit 1.000 Metern führt zu 
Erschließungsdefiziten in einigen Bereichen des DADINA-Gebietes. 
 
 Die Vorgabe, dass mit der Bereitstellung einer hochwertigen Ra dverkehrsinfrastruktur die 
Erschließungswirkung auf 2.000 bis 3.000 Meter erhöht werden kann, bietet eine Abhilfe, 
erreicht jedoch nicht alle Fahrgäste. Hierauf wird in der Mängelanalyse vertieft 
eingegangen. Lösungsansätze finden sich in der Angebotskonzeption.

GNVP25 | Exzerpt 
 
6  
Betriebs- und Verkehrszeiten 
 
 Die im Planwerk 2019 bis 2024 neu eingeführte Verkehrszeit „Ne VZ“ als sinnvolle und 
zeitgemäße, weil den Lebensgewohnheiten der Fahrgäste angepasste Lösung hat sich 
bewährt. Die NeVZ liegt im Angebot zwischen der Tagesverkehrszeit und der 
Nachtverkehrszeit, also zwischen dem Grundangebot und der nachfrageschwachen Zeit. 
 
 Im Stadtgebiet Darmstadt zeigt sich, dass während der mittägli ch-nachmittäglichen 
Hauptverkehrszeit teilweise vereinzelt Überkapazitäten bestehen, weil die flexibilisierten 
Arbeitszeiten der Fahrgäste sowie neue Arbeitszeitmodelle, eine Verlagerung von 
Freizeitaktivitäten nicht mehr eine fest definierte Hauptverkehrszeit erkennen lassen. 
 
Pünktlichkeits- und Zuverlässigkeitsleistungen 
 
Die 10-Minuten-Garantie, die zuletzt verbundweit Anwendung fand, ist seit dem 01.02.2024 
aufgehoben. 
 
Haltestellenausbau 
 
 Die Verwirklichung der vom PBefG geforderten vollständigen Bar rierefreiheit soll während 
der Gültigkeit des neuen Planwerks fortgeführt werden. Alle Haltestellen im DADINA-Gebiet 
sollen mit einem Status für den barrierefreien Haltestellenausbau und mit einer Priorität 
versehen werden. 
 
 Ausnahmetatbestände werden eindeutig gekennzeichnet und begrün det. 
 
 Für die Darmstädter Innenstadt soll die Barrierefreiheit ganzh eitlich betrachtet werden, wie 
es auch bei der Erschließungswirkung definiert wird. 
 
 Innovative bauliche, auch provis orische oder experimentelle Vorhaben werden 
Berücksichtigung finden. 
 
 
Kapitel 7 – Mängelanalyse 
 
 
Erschließungsqualität 
 
 Im Stadtgebiet Darmstadt werden Erschließungsmängel im Bereich  Kranichstein / 
bioversum sowie im Steinberg-/Paulusviertel identifiziert. 
 
 Im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden Erschließungsmängel im B ereich der Gemeinde 
Fischbachtal für die Ortsteile Nonrod und Meßbach festgehalten. In der Gemeinde Münster 
werden Erschließungsmängel im Bereich östlich der Kulturhalle sowie am Breitefeld 
identifiziert. In der Gemeinde Seeheim-Jugenheim weist der Bereich am Schulungszentrum 
der Lufthansa ein Erschließungsdefizit auf. 
 
 In Teilbereichen der Mittelzentren Griesheim, Dieburg und Groß -Umstadt ist eine 
gebührende Erschließung noch nicht gesichert. Hierzu sind Prüfaufträge aufzustellen. 
 
Verbindungsqualität 
 
 Die Verbindung der beiden Campi der Hochschule Darmstadt ist z war vertretbar und 
ausreichend mit dem ÖPNV abgebildet, fällt jedoch hinsichtlich eines Reisezeitenvergleichs 
zu bestimmten Zeiten hinter dem MIV zurück. Hierzu ist ein Prüfauftrag aufzustellen.

GNVP25 | Exzerpt 
 
7  
Ausreichende Kapazität und Nachfrageverteilung 
 
 Auf den Hauptkorridoren zwischen Darmstadt Hauptbahnhof und de r Darmstädter 
Innenstadt, insbesondere auf den ÖPNV-Trassen entlang der Rheinstraße ist ein 
Missverhältnis zwischen der Auslastung der Linienbusse und der aufnahmestärkeren 
Straßenbahn festzustellen, zudem ist die Fahrtreihenfolge von Bus und Straßenbahn nicht 
optimal. 
 
 Für die Verbindung zwischen Darmstadt Hbf und der Heimstättens iedlung bestehen zwar 
montags bis freitags mit der verlängerten Linie K zwei Routen, die aber nicht ausgewogen 
nachgefragt werden. 
 
Haltestellenausbau und Barrierefreiheit 
 
 Hier sind die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil sowie die Vo rhaben aus der 
vorgenommenen Prioritätenliste noch nicht vollständig umgesetzt. 
 
Fahrgastinformation 
 
 Nicht aktuelle, ausgefallene und verwirrende Fahrgastinformati onen sowie nicht 
übereinstimmende Auskünfte verschiedener Medien sind noch zu verbessern. Hierzu 
finden bereits Workshops mit der HEAG mobilo zu einem Konzept der Fahrgastinformation 
der Zukunft – „FIZ“ – statt. 
 
 
Kapitel 8 – Linienbündelung, Flottenmanagement und 
Vergabestrategie Bus 
 
 
Mit den planerischen Inhalten der Angebotskonzeption werden die Grundlagen geschaffen, damit die 
Linienverkehre ökonomisch und betrieblich sinnvoll umgesetzt bzw. weiterentwickelt werden können. 
Dies wir durch die verkehrliche Verknüpfung mehrerer Linien im Linienbündel, die im Zusammenspiel 
Synergien erzeugen und bei einer starken Vernetzung Standzeiten und Leerfahrten reduzieren. 
 
 Die Zuordnung einzelner Linien zu ihren Linienbündeln bleibt u nverändert, auch wenn sich 
deren Linienweg ändert. 
 Bei neuen Linien ist zu entscheiden, welchem Linienbündel diese zugewiesen werden. 
 
Es wird unterschieden zwischen der Direktvergabe und der Wettbe werblichen Vergabe. In beiden 
Fällen wird mit dem Verkehrsunternehmen ein Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) geschlossen. 
 
Direktvergabe / ÖDA an HEAG mobiBus 
 Eigenleistung: Einsatz emissionsfreier Busse bei Neubeschaffung 
 Subunternehmerleistung: Einsatz von Fahrzeugen mit alternative n Antrieben, sofern von 
Aufgabenträgern vorgegeben 
 
Wettbewerbliche Vergabe 
 Einsatz des HVO100-Diesels als genereller Mindeststandard 
 Einsatz emissionsfreier Busse – sofern zur Quotenerfüllung erforderlich 
 Sofern nicht zur Quotenerfüllung erforderlich, aber wirtschaft lich tragfähig: Einsatz 
emissionsfreier Busse

GNVP25 | Exzerpt 
 
8  
Direktvergabe / ÖDA an HEAG mobiBus 
Die Laufzeit beträgt 11.12.2016 – 12.12.2026 und ab 13.12.2026 für 15 Jahre: 
 Bergstraße 
 Darmstadt Nord 
 Darmstadt / Vorderer Odenwald 
 Eberstadt / Pfungstadt 
 W e i t e r s t a d t  
 
Wettbewerbliche Vergabe 
Betriebsaufnahme 13.12.2026 
 Darmstadt / Ober-Ramstadt 
 Reinheim 
Betriebsaufnahme 12.12.2027 
 G r o ß - U m s t a d t  
Betriebsaufnahme 09.12.2029 
 Babenhausen 
 Bachgau 
 
 
Kapitel 9 – Angebotskonzeption: Beispiele für Prüfaufträge 
 
 
Die Bearbeitung von Prüfaufträgen und die daraus resultierende Erarbeitung von Maßnahmen der 
Angebotskonzeption erfolgt in der Stufe 2 von 2 dieses Nahverkehrsplans. Beispielhaft sind 
Themenfelder für Prüfaufträge aufgelistet.

GNVP25 | Beteiligung und Gremien 
 
9  
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
 
3 Beteiligung und Gremien 
 
 
 
Kernteam 
(Bestehend aus den Projektteams der DADINA und der ÖPNV-Koordination im Mobilitäts- und 
Tiefbauamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt) 
 
Lenkungskreis 
(Bestehend aus den Projektteams der DADINA, den Vertretern des Mobilitäts- und Tiefbauamtes 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit der ÖPNV-Koordination, den Vorstandsvorsitzenden der 
DADINA und ihren Referaten, der Holding der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der 
Konzernsteuerung des Landkreises Darmstadt-Dieburg, HEAG mobilo, Hessen Mobil, RMV und 
LHO) 
 
24.04.2024  1. Sitzung – Auftakt Kick-Off im Landratsamt mit Vo rstellung ioki 
23.07.2024  2. Sitzung – mit Ergebnispräsentation ioki 
30.01.2025 3. Sitzung – Präsentation der Vorgehensweise, den Na hverkehrsplan im 
Hause DADINA selbst zu erarbeiten 
20.05.2025 4. Sitzung – Ziel Versandfreigabe zur Einleitung des  TÖB-
Anhörungsverfahrens gemäß ÖPNVG Hessen 
 
Beirat 
 
12.06.2025 Sitzung als Videokonferenz mit Charakter einer Infor mationsveranstaltung 
während der Stellungnahmenfrist im Anhörungsverfahren 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Als Onlineplattform von 12.02.2025 bis 12.03.2025 
 
Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen 
Erste Stufe mit Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen 21.05.2025 bis 17.06.2025 
Zweite Stufe voraussichtlich im vierten Quartal 2025 
 
Beschließende Gremien 
 
02.07.2025  Verbandsversammlung der DADINA 
15.09.2025  Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg 
25.09.2025  Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
10  
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
 
4 Bestandsaufnahme 
 
 
4.1 Herausforderungen für den Öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNV) 
 
Der neue Gemeinsame Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis 
Darmstadt-Dieburg hat verschiedene Rahmenbedingungen und Herausforderungen bei der 
Weiterentwicklung des ÖPNV zu berücksichtigen. Zwischen Wachstum (Bevölkerung / 
Arbeitsplätze / Einpendler), Berücksichtigung von Zielen der Nachhaltigkeit, gesetzlichen 
Vorgaben, Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit, Finanzierungsmodalitäten, 
unterschiedlichen Ansprüchen verschiedener Kundengruppen und Raumstrukturen werden 
Handlungsfelder ersichtlich, die nicht konfliktfrei sind. Zudem hat die Nahverkehrsplanung 
zunehmend auf die Flexibilisierung des Mobilitätsverhaltens einzugehen, weshalb neben dem 
klassischen Linien-ÖPNV auch die Vernetzung mit erweiterten Mobilitätsformen eine bedeutsame 
Rolle einnimmt. Entsprechend der beschriebenen Spannungsfelder definiert der Plan Ziele und 
Standards für die Qualität des ÖPNV und dient als Maßstab für dessen Bewertung. Er hat zur 
Aufgabe, die Grundlagen für die Entwicklung des zukünftigen ÖPNV-Angebots ab dem Jahr 2025 
im Plangebiet zu liefern. 
 
4.2 Rahmenbedingungen 
 
4.2.1 Gesetzliche Vorgaben 
 
 EU-Verordnung (EG) 1370/2007 aus dem Jahr 2009 
 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in der novellierten Fassung  von 2013 
 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPN VG) 
 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 
 UN-Behindertenkonvention 
 
 
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 
 
In der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) wird in § 
8 Abs. 3 als Zielsetzung des ÖPNV eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen 
definiert: „Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im 
öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) 
zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des 
Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende 
Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die 
Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, 
für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige 
Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan 
Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche 
Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die 
vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder 
Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und 
Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen 
(…)“. Der Nahverkehrsplan dient somit als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Die Regelungen zur 
Aufstellung von Nahverkehrsplänen sowie die Bestimmung der Aufgabenträger des ÖPNV bleiben den 
Ländern vorbehalten. In der Novellierung des PBefG wird der grundsätzliche Vorrang der

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
11  
eigenwirtschaftlichen Verkehre beibehalten und die Befugnisse der zuständigen Behörden zur Sicherstellung 
einer ausreichenden Verkehrsbedienung festgelegt. Mit der Vorabbekanntmachung, in der der 
Aufgabenträger die Verkehrsleistung bestimmt, beginnt eine dreimonatige Antragsfrist für 
eigenwirtschaftliche Verkehre. Liegen nach dieser Frist keine oder keine genehmigungsfähigen Anträge für 
eigenwirtschaftliche Verkehre vor, ist der Weg für die Vergabe eines Verkehrsvertrags frei. Im PBefG ist 
neben den Genehmigungserfordernissen für Linienverkehrsleistungen auch die Berücksichtigung der 
Nahverkehrspläne festgesetzt. 
 
 
 
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) 
 
Aus § 7 Abs.2 i.V. § 14 Abs. 2 ÖPNVG ergibt sich, dass die lokalen Nahverkehrspläne durch den lokalen 
Aufgabenträger aufzustellen und zu beschließen sind. Das ÖPNVG fordert die Beachtung der Ziele der 
Raumordnung sowie die Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung. Bedeutsame Grundsätze der 
Raumordnung gemäß § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz1 sind insbesondere:  
1 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes 
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist. Gewährleistung der Erreichbarkeit von 
Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, Schaffung der räumlichen 
Voraussetzungen für nachhaltige Mobilität und ein integriertes Verkehrssystem, Verbesserung der 
Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie Schiene und 
Wasserstraße vor allem in verkehrlich hoch belasteten Räumen, Gestaltung der Raumstrukturen so, dass die 
Verkehrsbelastung verringert und zusätzlicher Verkehr vermieden wird. Ferner formuliert das ÖPNVG in §§ 3 
und 4 eine Reihe von Zielen und Anforderungen an den ÖPNV, denen ein NVP entsprechen muss, darunter 
Stärkung des ÖPNV als Teil eines Gesamtverkehrssystems zur Befriedigung der Mobilitätsnachfrage, 
regelmäßige Bedienung, möglichst kurze Reisezeiten, Anschluss- und Übergangssicherheit, Pünktlichkeit, 
Sicherheit, Sauberkeit und aktuelle Fahrgastinformationen, ein leicht zugängliches und transparentes 
Fahrpreis- und Fahrscheinverkaufssystem sowie ausreichende Kapazitäten als wichtigste 
Leistungsmerkmale des ÖPNV, Verknüpfung der verschiedenen Angebote des öffentlichen 
Personennahverkehrs untereinander und mit den Angeboten anderer Verkehrssysteme, besondere 
Beachtung der sozialen Bedeutung des öffentlichen Personennahverkehrs. Das ÖPNVG formuliert in § 14 
(4) Mindestinhalte an einen NVP: Bestandsaufnahme, Analyse und Prognose des Gesamtverkehrs 
einschließlich der Verkehrsinfrastruktur und eine Bewertung, das Strecken- und Liniennetz sowie Vorgaben 
zur Verkehrsabwicklung (Bedienungs- und Verbindungsstandards, Beförderungs- und 
Erschließungsqualität), Finanzierungskonzept (inkl. Kostenabschätzung geplanter Projekte, 
Investitionsprogramm, Organisationskonzept). 
Schließlich fordert das ÖPNVG die Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit. 
 
 
 
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) 
 
Neben dem PBefG und dem ÖPNVG sind im BGG Aussagen zur barrierefreien Gestaltung des ÖPNV 
festgesetzt. Gemäß § 8 Abs. 2 des BGG vom 01. Mai 2002 ist die „Herstellung von Barrierefreiheit in den 
Bereichen Bau und Verkehr“ zu gewährleisten. Dort heißt es: „Sonstige bauliche oder andere Anlagen, 
öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel 
im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes 
barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.“ Barrierefreiheit 
wird im § 4 BGG wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, 
technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle 
Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie 
für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich 
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
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4.2.2 Nationale und internationale Trends 
 
 Digitalisierung 
 Dekarbonisierung 
 Demographischer Wandel 
 24-Stunden-Gesellschaft 
 Langsamverkehr 
 Multimodalität 
 Intermodalität 
 Third-Places 
 Wearables 
 
4.2.3 Relevante übergeordnete Rahmenpläne 
 
 Regionaler Nahverkehrsplan (RNVP) des Rhein-Main-Verkehrsverbu ndes 
 Regionalplan Südhessen 
 Regionaler Flächennutzungsplan 
 Masterplan 2030+ 
 Mobilitätskonzept 2030+ 
 Green City Plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Darmstadt-Di eburg und seine 
Kommunen 
 SUMP für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Dieburg 
 Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Groß-Umstadt 
 
4.2.4 Relevante Studien 
 
 Untersuchungen zur Verkehrsanbindung zwischen Darmstadt und de m Ostkreis 
 Straßenbahn Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern 
 Straßenbahn Weiterstadt 
 Straßenbahn Griesheim West – Riedstadt 
 Straßenbahn Wixhausen 
 Knotenanalyse Innenstadt Darmstadt 
 
4.2.5 Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger 
 
 Kreis Groß-Gerau (LNVG Kreis Groß-Gerau) 
 Kreis Offenbach (kvgOF) 
 Kreis Bergstraße (VRN) 
 Odenwaldkreis (OREG) 
 Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg (AMINA) 
 
4.2.6 Personengruppen im ÖPNV 
 
 Hochmobile Fahrgäste 
o Berufstätige 
o Senioren 
 Gelegenheitsfahrgäste 
o Touristen 
o Senioren 
 
 Fahrgäste die insbesondere auf den ÖPNV angewiesen sind („Capt ive Riders“) 
o Schüler 
o Senioren 
o Personen mit Mobilitätseinschränkungen

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Differenzierung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen, für die sich besondere 
Anforderungen an den ÖPNV stellen: 
 
 Menschen mit Gehbehinderung 
 Blinde bzw. seheingeschränkte Menschen 
 Personen im Rollstuhl 
 Gehörlöse bzw. hörgeminderte Menschen 
 Greifbehinderte Menschen 
 Kleinwüchsige Menschen 
 Menschen mit kognitiven Einschränkungen 
 Menschen mit Gleichgewichtsstörungen 
 Hochbetagte Menschen 
 
 
4.3 Struktur des Untersuchungsraums 
 
Die Raumstruktur und Siedlungsentwicklung findet eine Orientierung an den verkehrlichen 
Hauptachsen. Hier sind die Hauptachsen des Schienenverkehrs benannt. 
 
 Frankfurt – Darmstadt – Bensheim – Heppenheim – Weinheim – Rhe in/Neckar (S6, RE60, 
RB67, RB68 mit RB66 „Pfungstadtbahn“) 
 Wiesbaden – Mainz – Groß-Gerau – Darmstadt – Dieburg – Babenha usen – Aschaffenburg 
(RB75) 
 Darmstadt – Reinheim – Groß-Umstadt – Erbach – Eberbach (RE80,  RB81, RB82) 
 Groß-Umstadt – Babenhausen – Seligenstadt – Hanau – Frankfurt (RE85, RB86) 
 Dieburg – Münster – Eppertshausen – Ober-Roden – Dreieich – Fr ankfurt (RB61) 
 
4.3.1 Einwohnerdichte / Vergleich zu 2015 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 2015 2024 (30.06.) Veränderung in % 
Mitte 19.760 21.541 9,0 
Nord 31.720 33.321 5,0 
Ost 14.480 14.988 3,50 
West 18.240 22.033 20,8 
Arheilgen 17.480 17.847 2,1 
Bessungen 14.280 16.423 15,0 
Eberstadt 23.340 23.867 2,3 
Kranichstein 11.240 11.843 5,4 
Wixhausen 6.150 6.594 7,2 
Summe 157.390 168.457 +7,0 
Tabelle 4.1 
 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2015 2024 (30.06.) Veränderung in % 
Alsbach-Hähnlein            9.299           9.252  -0,5 
Babenhausen          16.728        17.481  4,5 
Bickenbach            5.777           5.993  3,7 
Dieburg          15.500        15.905  2,6 
Eppertshausen            6.231           6.426  3,1 
Erzhausen            7.864           7.859  -0,1 
Fischbachtal            2.627           2.711  3,2 
Griesheim          26.907        29.345  9,1 
Groß-Bieberau            4.730           4.583  -3,1 
Groß-Umstadt          20.821        21.269  2,2 
Groß-Zimmern          14.069        14.630  4,0 
Messel            3.972           4.235  6,6 
Modautal            5.100           5.084  -0,3

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
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Mühltal          13.753        13.958  1,5 
Münster          14.076        14.808  5,2 
Ober-Ramstadt          15.029        15.137  0,7 
Otzberg            6.360           6.358  0,0 
Pfungstadt          24.548        25.359  3,3 
Reinheim          16.277        16.490  1,3 
Roßdorf          12.250        13.111  7,0 
Schaafheim            9.221           9.092  -1,4 
Seeheim-Jugenheim          16.218        16.442  1,4 
Weiterstadt          25.416        26.486  4,2 
Summe 292.773 302.014 +3,2 
Tabelle 4.2 
 
4.3.2 Arbeitsplatzschwerpunkte im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Kommune Standort 
Alsbach-Hähnlein Pfarrtanne 
Sandwiese 
Babenhausen Continental 
VDO 
Eppertshausen Gewerbegebiete I und II 
Babenhäuser Straße 
Park 45 
Groß-Bieberau Senator 
Groß-Umstadt Kreisklinik 
Sparkasse Dieburg 
Resopal 
EMS Chemie 
 
Mühltal Traisa 
Ruckelshausen 
REA Elektronik 
Ober-Ramstadt DAW 
Gewerbegebiet II 
Reinheim Merz 
Grass 
Roßdorf Haftpflichtkasse Darmstadt 
Enviro 
Envigo 
Autoneum 
Seeheim-Jugenheim Lufthansa-Schulungszentrum 
Weiterstadt Skoda 
Seat 
Loop 5 
Segmüller 
Im Rödling 
Tabelle 4.3

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
15  
4.3.3 Weiterführende Schulen Im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Kommune Name der Schule Schulform 
Alsbach-Hähnlein Melibokusschule Koop. Gesamtschule 
Babenhausen Joachim-Schumann-Schule Integr. Gesamtschule 
Edward-Flanagan-Schule Förderschule 
Bachgauschule Gymn. Oberstufe 
Dieburg Alfred-Delp-Schule Gymn. Oberstufe 
Anne-Frank-Schule Förderschule 
Goetheschule Koop. Gesamtschule 
Gustav-Heinemann-Schule Förderschule 
Landrat-Gruber-Schule Berufliche Schule 
Landrat-Gruber-Schule Abendrealschule 
Eppertshausen Mira-Lobe-Schule Förderschule 
Griesheim Gerhart-Hauptmann-Schule Koop. Gesamtschule 
Albert-Schweitzer-Schule Förderschule 
Schule am Kiefernwäldchen Förderschule 
Groß-Bieberau Albert-Einstein-Schule Koop. Gesamtschule 
Groß-Umstadt Ernst-Reuter-Schule Integr. Gesamtschule 
Max-Planck-Gymnasium Gymnasium 
 
Groß-Zimmern Albert-Schweit zer-Schule Koop. Gesamtschule 
Bischof-Ketteler-Schule Förderschule 
Mühltal Wichernschule Förderschule 
Münster Schule auf der Aue Koop. Gesamtschule 
Ober-Ramstadt G.-Chr.-Lichtenberg-Schule Integr. Gesamtschule 
Otzberg Otzbergschule Gr./H./R. mit Förderstufe 
Pfungstadt Friederich-Ebert-Schule Koop. Gesamtschule 
Schillerschule Förderschule 
Reinheim Dr.-K.-Schumacher-Schule Koop. Gesamtschule 
Roßdorf Justin-Wagner-Schule Koop. Gesamtschule 
Schaafheim Eichwaldschule Gr./H./R. mit Förderstufe 
Seeheim-Jugenheim Schuldorf Bergstraße Koop. Gesamtschule 
Weiterstadt Albrecht-Dürer-Schule Koop. Gesamtschule 
Hessenwaldschule Koop. Gesamtschule 
Tabelle 4.4

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16  
4.3.4 Weiterführende Schulen in der Wissenschaftsstadt Darmstad t 
 
Name der Schule   Schulform 
Christoph-Graupner-Schule Förderschule 
Ernst-Elias-Niebergall-Schule Förderschule 
Herderschule Förderschule 
Mühltalschule Förderschule 
Gutenbergschule Koope rative Gesamtschule 
Stadtteilschule Arheilgen Kooperative Gesamtschule 
Bernhard-Adelung-Schule Integrierte Gesamtschule 
Erich Kästner Schule Integrierte Gesamtschule 
Mornewegschule Integrierte Gesamtschule 
Abendgymnasium Gymnasium 
Bertolt-Brecht-Schule Gymn. Oberstufe 
Eleonorenschule Gymnasium 
Georg-Büchner-Schule Gymnasium 
Justus-Liebig-Schule Gymnasium 
Lichtenbergschule Gymnasium 
Ludwig-Georgs-Gymnasium Gymnasium 
Viktoriaschule Gymnasium 
Alice-Eleonoren-Schule Berufsschule 
Erasmus-Kittler-Schule Berufsschule 
Friedrich-List-Schule Berufsschule 
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule Berufsschule 
Martin-Behaim-Schule Berufsschule 
Peter-Behrens-Schule Berufsschule 
Wilhelm-Leuschner-Schule Haupt- und Realschule 
Tabelle 4.5 
 
4.3.5 Hochschulen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 Technische Universität Darmstadt 
o Campus Innenstadt am Herrngarten / Alexanderstraße 
o Campus Lichtwiese 
o Campus Botanischer Garten 
o Standort Mathildenhöhe 
 
 Hochschule Darmstadt 
 Evangelische Hochschule Darmstadt 
 
 
4.3.6 Hochschulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
 Hochschule Darmstadt – Mediencampus Dieburg

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17  
4.3.7 Sehenswürdigkeiten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (Auswahl) 
 
 Mathildenhöhe (Welterbe) 
 Rosenhöhe 
 Vivarium 
 Botanischer Garten 
 Jagschloss Kranichstein 
 B i o v e r s u m  
 Staatstheater 
 Landesmuseum 
 Kunsthalle 
 
 
4.3.8 Sporteinrichtungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (A uswahl) 
 
 Stadion am Böllenfalltor 
 Jugendstilbad 
 Nordbad 
 Freibad am Woog 
 Freibad Eberstadt 
 Bürgerpark 
 Eissporthalle am Messplatz 
 Steinbrücker Teich am Oberwaldhaus 
 Freibad Grube Prinz von Hessen 
 Arheilger Mühlchen 
 
 
4.3.9 Sehenswürdigkeiten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Landkreis Darmstadt-
Dieburg (Auswahl) 
 
 Burg Frankenstein 
 Alsbacher Schloss 
 Schloss Heiligenberg 
 Schloss Braunshardt 
 Schloss Fechenbach 
 Schloss Lichtenberg 
 Grube Messel 
 Grube Prinz von Hessen 
 Grube Messel (Welterbe) 
 
 
4.3.10 Sporteinrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg (Beisp iele) 
 
 Hallenbad Weiterstadt 
 Freibäder 
 
 
4.3.11 Festveranstaltungen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 Heinerfest 
 Schlossgrabenfest

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18  
4.3.12 Festveranstaltungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
 Fastnachtsumzug Dieburg 
 Bergsträßer Weinlagenwanderung 
 Schlossgartenfest Dieburg 
 Ortskernfest Roßdorf 
 Winzerfest Groß-Umstadt 
 Straßenkerb Pfungstadt 
 Zwiebelmarkt Griesheim 
 Martinsmarkt Dieburg 
 Weihnachtsmarkt Lichtenberg 
 Weihnachtsmarkt Neunkircher Höhe 
 
 
4.3.13 Mobilitätsverhalten / Modal Split (im Vergleich zu ander en Großstädten) 
 
    Fuß % Rad % ÖV % MIV % 
2023 DA 32 27 14 27 
2023 WI 34 8 16 42 
2023 MZ 3 11 33 53 
2018 F 26 20 21 33 
2018 KS 31 11 18 40 
Tabelle 4.6 
Quellen: MiD, SRL 
 
 
 
4.4 ÖPNV-Angebot im Plangebiet 
 
 
4.4.1 SPNV (Regionalzug und S-Bahn) 
 
Main-Neckar-Bahn: S6, RE60, RB67 und RB68 
 Frankfurt – Langen – Darmstadt – Bensheim – Heppenheim – Weinh eim – Rhein/Neckar 
 
Pfungstadtbahn: RB66 
 Darmstadt – Da.-Eberstadt – Pfungstadt 
 
Rhein-Main-Bahn / Hessische Ludwigsbahn: RB75 
 Wiesbaden – Mainz – Groß-Gerau – Weiterstadt – Darmstadt – Mes sel – Dieburg – 
Babenhausen – Aschaffenburg

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Odenwaldbahn: RE80, RB81, RB82; RE85, RB86 
 (Frankfurt -) Darmstadt – Mühltal – Ober-Ramstadt – Reinheim –  Otzberg – Groß-Umstadt 
Wiebelsbach – Michelstadt – Erbach – Eberbach 
 Groß-Umstadt Wiebelsbach – Groß-Umstadt Mitte – Babenhausen – Seligenstadt – Hanau 
(– Frankfurt) 
 
Dreieichbahn: RB61 
 Dieburg – Münster – Eppertshausen – Ober-Roden – Dreieich – Fr ankfurt 
 
 
Abbildung 4.1: Ausschnitt aus dem Regionalen Schienennetzplan des RMV 2025 
 
 
4.4.2 Stadtverkehr Darmstadt 
 
Straßenbahn 
 Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (und gemäß NVK* Linie 10) 
Stadtbus 
 Hauptliniennetz mit den Linien F/FM, G, H, K, L, R, WX 
 Quartiersbusbereiche mit den Linien: A, AH, EB 
 
 
 
*) NVK: Nahverkehrskonzept der Wissenschaftsstadt Darmstadt

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
20  
 
Abbildung 4.2: RMV-Liniennetzplan Stadt Darmstadt 2025

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
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4.4.3 Lokaler Busverkehr im DADINA-Gebiet 
 
Bereich Darmstadt/Ober-Ramstadt/Reinheim 
 Linien GB, MO1, NHX, RH 
 
Bereich Reinheim/Groß-Bieberau/Fischbachtal/Modautal 
 Linien MO2, MO3, MO4 
 
Bereich Darmstadt/Mühltal/Ober-Ramstadt/Modautal 
 Linien B, M1, M2, M3, MX, O 
 
Bereich Groß-Umstadt/Otzberg 
 Linien GA, GU1, GU2, GU3, GU4, MD, ME 
 
Bereich Babenhausen/Bachgau 
 Linien BA1, BA2, BA3, BA4, BG1, BG2, BG3 
 
Bereich Eberstadt/Pfungstadt 
 Linien P, PE, PG 
 
Bereich Bergstraße 
 Linien BE1, BE2, BE3 
 
Bereich Darmstadt/Weiterstadt 
 Linien WE1, WE2, WE3, WE4 
 
Bereich Darmstadt/Flughafen Frankfurt 
 Linie AIR (Airliner)

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
22  
 
Abbildung 4.3: RMV-Liniennetzplan Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 
 
 
4.4.4 Regionaler Busverkehr im DADINA-Gebiet (Linien in Regie d es RMV) 
 
Bereich Darmstadt/Roßdorf/Dieburg (RMV-Linienbündel LDD-DIE) 
 Linien: 672, 673, 679, X74, X78 
 
Bereich Darmstadt/Groß-Umstadt/Odenwald (RMV-Linienbündel LDD-ODW) 
 Linien 671, 693, X69, X71 
 
Bereich Darmstadt-Arheilgen/Kreis Offenbach (RMV-Linienbündel LOF1) 
 Linie 662 
 
Ergänzt wird das Busangebot durch die RMV-Nachtbuslinien n71 und 678, die lokale Buslinie 40 
des Kreises Groß-Gerau und die Linie V86 des Kreises Offenbach. Im südlichen Kreisgebiet ist die 
VRN-Linie 670 von Bedeutung. Im Bereich der Stadt Griesheim findet eine Verknüpfung mit den 
lokalen Buslinien aus dem Kreis Groß-Gerau statt. Dies sind die Linien 44, 45, 46, 52 und 62. 
 
 
4.4.5 On-Demand-Mobilität 
 
Während der Gültigkeit des Planwerks 2019 bis 2024 ist als weitere Säule des ÖPNV im DADINA-
Gebiet der On-Demand-Verkehr dazu gekommen. Ausschlaggebend war die Teilnahme am 
Sofortprogramm „Saubere Luft“ des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur. Ein 
weiteres Förderprogramm ist die „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (DKV)“, über das 
die Förderkulisse abgewickelt wird.

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
23  
 
 On-Demand im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter dem  Produktnamen 
„HeinerLiner“. Eingeführt im Jahr 2021 bot der HeinerLiner bis Dezember 2024 eine 
Ergänzung zum Linien-ÖPNV für die Nahmobilität im Stadtgebiet. Der HeinerLiner wird mit 
einem neuen der Nutzungsgewohnheiten entsprechenden Angebot weitergeführt. 
 
 On-Demand im Landkreis Darmstadt-Dieburg unter dem Produktname n „DadiLiner“. 
Eingeführt im November 2022 bot das Schwesterprodukt bis Dezember 2024 eine 
Ergänzung zum Linien-ÖPNV in zwei Bediengebieten: „West“ mit den Kommunen 
Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim und Pfungstadt“ sowie „Babenhausen“ im Stadtgebiet 
der Stadt Babenhausen. Der DadiLiner verfolgt seit Dezember 2024 einen sehr innovativen 
Ansatz, sowohl ein On-Demand-Angebot als auch eine Kompensation für 
nachfrageschwachen Linienverkehr zu leisten. Seine Bediengebiete sind seit Dezember 
2024 die Bereiche: „Modautal/Ober-Ramstadt“, wo er eine Rufbusleistung für die Linie MO4 
vorhält; „Groß-Umstadt/Otzberg“, wo die Rufbusleistung für die Linien GU3 und GU4 
erfolgt; „Babenhausen“, wo eine Rufbusleistung für die Linien BA2, BA3 und BA4 geboten 
wird. 
 
 
4.5 Tarif 
 
Das Plangebiet ist gemäß des RMV-Tarifsystems in A und A0-Tarifgebiete eingeteilt. 
 Das Tarifgebiet 40 umfasst die Wissenschaftsstadt Darmstadt un d den westlichen 
Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie den an die Großstadt grenzenden nordöstlichen 
Bereich mit der Gemeinde Messel. 
 Das Tarifgebiet 41 umfasst das nordöstliche und östliche Kreis gebiet mit den Städten 
Dieburg, Babenhausen und Groß-Umstadt 
 Das Tarifgebiet 39 umfasst den südlichen Bereich des Landkreis es entlang der Bergstraße 
sowie den Bereich des Odenwaldes. 
 
 
4.6 Fahrzeuge 
 
 Die Fahrzeuge im Untersuchungsgebiet werden durch die regelmäß ige Neuvergabe der 
Linienbündel (i.d.R. alle 8 bis10 Jahre) mit entsprechenden Anforderungen an die 
Fahrzeugausstattung auf modernem Niveau gehalten. Berücksichtigung finden dabei neben 
Umweltstandards insbesondere auch Belange der Barrierefreiheit (z. B. 
Niederflurfahrzeuge mit Sondernutzungsfläche) sowie Fahrgastinformationsausstattung wie 
Haltestellenanzeigen und -ansagen und weitere Qualitätsstandards. 
 Neufahrzeuge verfügen beispielsweise über W-LAN und USB-Buchse n zum Laden von 
mobilen Endgeräten. Neben weiteren technischen Ausstattungen wie Wärmeschutzglas, 
moderner Klimatechnik, akustischen und optischen Haltestelleninformationen erfüllen neue 
Busse die gängigen Emissionsnormen und verbessern die Emissionsstandards der 
Busflotten. 
 Die Erreichung der lokalen Klimaschutzziele wird auch durch di e Reduzierung von 
Emissionen der Busflotte unterstützt. Es wird eine sukzessive Umstellung der 
Busfahrzeuge auf lokal emissionsfreien Betrieb durchgeführt. 
 Auch der Fuhrpark der Straßenbahnen wird erneuert. 
 
 
4.7 Haltestellen 
 
Die Aufenthaltsqualität einer Haltestelle wird im Wesentlichen durch den Komfort der Ausstattung, 
ihr Erscheinungsbild, ihre Lage und das Umfeld bestimmt. Die Haltestellen im Untersuchungsraum 
weisen eine noch unterschiedliche Ausstattungsqualität auf. Während in der Stadt Darmstadt 
zahlreiche Haltestellen über Witterungsschutz und Sitzgelegenheiten verfügen, sind diese im 
Landkreis Darmstadt-Dieburg seltener vorhanden. Während Abfallbehälter an fast allen

GNVP25 | Bestandsaufnahme 
 
24  
Haltestellen zu finden sind, ist ein Witterungsschutz meistens zumindest in einer Fahrtrichtung 
gegeben. Sitzgelegenheiten sind selten vorhanden. Die Haltestellen sind neben den Fahrzeugen 
das Aushängeschild für den ÖPNV. Die visuelle Wahrnehmung der Haltestellen kann durch eine 
einheitliche Gestaltung (Wiedererkennungseffekte) und eine regelmäßige Pflege der 
Ausstattungsmerkmale deutlich verbessert werden. Eine Beschilderung mit Angabe des 
Haltestellennamens, der Linienbezeichnung(en), der diese Haltstellen anfahrenden Linie(n), das 
Fahrtziel sowie das Verkehrsunternehmen ist an allen Haltestellen zusammen mit dem Logo des 
RMV grundsätzlich vorhanden. Die Fahrgastinformation wird durch die Ausstattung mit den 
aktuellen Fahrplänen vorgehalten. Einige Verknüpfungspunkte verfügen über DFI-Anzeigen. 
Störungen der Anzeigen werden i.d.R. umgehend behoben. Weitergehende Informationen, 
beispielsweise Umgebungspläne oder Informationen zu Tarifen, sind mindestens an den 
Verknüpfungspunkten vorzufinden.

GNVP25 | Leitbild 
 
25  
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
 
5 Leitbild 
 
Herausgelöst aus dem Anforderungsprofil wird das Themenfeld zum Leitbild als eigenständiges 
Kapitel aufgestellt und im Folgenden wiedergegeben: 
 
 
5.1 Rolle und Funktion des ÖPNV 
 
Der ÖPNV ist integraler Bestandteil des ganzheitlichen Verkehrssystems im Landkreis 
Darmstadt-Dieburg und in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Er trägt wesentlich dazu bei, die 
Standortqualität zu sichern wie auch zu verbessern und die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen 
in der Region –Einwohner, Ein- und Auspendler wie auch Gäste – zufriedenstellend zu erfüllen. 
 
Zentrale Herausforderungen der kommenden Jahre, die auch das Verkehrssystem betreffen, sind 
die Wirtschaftsstabilität, das Bevölkerungswachstum in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung sowie 
der in zunehmendem Maße der Klima- und Umweltschutz. Der ÖPNV liefert als Teil des so 
genannten „Umweltverbundes“ im Zusammenspiel mit Fußverkehr, Fahrradverkehr und weiteren 
effizienten Mobilitätsangeboten einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung dieser 
Herausforderungen in der Mobilitätswende. 
 
Im Fokus steht dabei das Ziel einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Abwicklung 
des Verkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Der 
Nachhaltigkeitsbegriff hat hier die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in 
unterschiedlichen Lebenssituationen sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor negativen 
Folgewirkungen des Verkehrs sowie einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel und der 
sonstigen Ressourcen, unter Beachtung der nationalen und international geltenden 
Klimaschutzgesetze und –ziele, zu beachten. Der ÖPNV ist Teil und zugleich wesentliches 
Instrument einer integrierten Gesamtverkehrspolitik, die den Landkreis Darmstadt-Dieburg, die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und die angrenzenden Gebietskörperschaften als 
zusammenhängendes Verkehrsgebiet versteht. Der ÖPNV ermöglicht ein nahtloses Reisen in 
diesem Gebiet und unterstützt den Zusammenhalt sowie das weitere Zusammenwachsen der 
gesamten Region, über den Planungsraum hinaus. 
 
Während durch Verkehrsmittel des Individualverkehrs (IV) – Zufußgehen, Fahrradfahren, Kfz – 
eine flächendeckende Erschließung des Planungsraumes und prinzipiell jedwede Verbindung 
gewährleistet werden, kann der ÖPNV diesen Ansprüchen nur bedingt gerecht werden. Die 
Grundversorgung durch den ÖPNV ist im gesamten Bedienungsgebiet unter wirtschaftlichen und 
verkehrlichen Erwägungen zu gewährleisten. Für alle Menschen soll der ÖPNV konsequent in 
seiner Attraktivität gepflegt und verbessert sowie zu einer echten Alternative zum eigenen Kfz 
werden. Sofern Angebotsstandards hierbei mit On-Demand-Angeboten erfüllt werden, darf dies 
nicht zu erschwerten und die Nutzung hemmenden Bedingungen für die Fahrgäste erfolgen. 
Mithilfe neuer, flexibler und bedarfsgesteuerter Mobilitätsformen wie den On-Demand-Verkehr lässt 
sich im ÖPNV die Versorgung verbessern und sichern sowie Fahrgästen auch abseits von 
Hauptkorridoren und zu nachfrageschwachen Zeiten ein gebührendes Maß an Mobilitätsteilhabe 
ermöglichen.

GNVP25 | Leitbild 
 
26  
5.2 Fahrgäste im ÖPNV 
 
Der ÖPNV ist Partner aller Menschen in der Region. Zielführend ist die Integration der 
verschiedenen Verkehrsmittel von der Mikromobilität über Sharingangebote bis zur 
Implementierung zur Verfügung stehender eigener Kfz in eine ganzheitliche Betrachtungsweise 
unter Nutzung aller geeigneten Marketinginstrumente. 
Zentrale Anforderung bei der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots ist die einfache und bequeme 
Nutzbarkeit für alle Fahrgäste. Sie bezieht sich auf Ausstattung und Gestaltung von Haltestellen, 
Bahnhöfen und Fahrzeugen, auf das Tarif- und Vertriebssystem sowie auf individuelle 
Informationen über das Angebot. 
Der Partnerschaftsgedanke im Verkehrsverbund schließt ein, dass Kunden bei Fragen und 
Beschwerden unkompliziert und zügig Hilfe und Antwort erhalten und dass Aufgabenträger und 
Verkehrsunternehmen auf Störungen und Probleme angemessen reagieren. 
 
 
5.3 Nachfrage im ÖPNV 
 
Die Weiterentwicklung und Optimierung des gesamten Verkehrssystems im beschriebenen Sinne 
erfordert zweifelsohne die Steigerung des ÖPNV-Anteils am Modal Split. Der Anteil von 
Fahrten, die im Umweltverbund zurückgelegt werden muss steigen. Im Gegenzug gilt es, Fahrten 
im MIV zu reduzieren. Zum Erreichen der für alle Aktionsebene notwendigen Ziele, insbesondere 
im Klima- und Umweltschutz müssen deutliche Verkehrsmengen auf den ÖPNV verlagert werden. 
 
 
5.4 Siedlungsstrukturen und ÖPNV 
 
Die Attraktivität und die Marktfähigkeit des ÖPNV werden wesentlich von der Siedlungsstruktur 
sowie von der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur bestimmt. Damit der ÖPNV die ihm zugedachte 
Rolle und Funktion erfüllen kann, gewährleisten Kreis- und Stadtentwicklungsplanung, dass bei 
räumlichen Entwicklungsvorhaben ein wirtschaftlicher und attraktiver Einsatz von öffentlichen 
Verkehrsmitteln ermöglicht wird. Siedlungsverdichtung genießt Priorität. Neue Siedlungsflächen 
werden ausschließlich im Einzugsbereich von Haltestellen leistungsfähiger ÖPNV-Achsen 
ausgewiesen bzw. wird der ÖPNV entsprechend leistungsfähig ausgebaut. Städte und Gemeinden 
stimmen im Rahmen der Anhörungsverfahren ihre städtebaulichen und verkehrlichen 
Planungsvorhaben in jedem Einzelfall umfassend mit den entsprechend der gültigen formulierten 
Zielen und Vorgaben des Nahverkehrsplans ab. Dabei stehen die störungsfreie Abwicklung des 
ÖPNV-Betriebs sowie die Effizienz der Erschließung und Anbindung neuer oder veränderter 
Siedlungsflächen im Mittelpunkt. 
 
 
5.5 Wirtschaftlichkeit im ÖPNV 
 
Ziel ist die weitere nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Hinblick auf 
den erforderlichen Finanzierungsbedarf. Wesentliche Strategien sind: 
 
 Konsequenter Einsatz von Investitionen zur Weiterentwicklung des ÖPNV nach den 
Gesichtspunkten der verkehrlichen Wirksamkeit und des Nutzens im ÖPNV-Gesamtsystem 
 Maßnahmen, die eine nennenswerte Zunahme der Nachfrage bzw. Ve rlagerung vom MIV 
erwarten lassen oder einen hohen Verkehrswert gewährleisten, sind dabei generell zu 
bevorzugen 
 Regelmäßiges Monitoring der angebotenen Verkehrsleistungen, des Fahrzeugeinsatzes 
sowie der Bedienungsform im ÖPNV in Bezug zur Effizienz und zu ihrer Marktausrichtung 
(d.h. Markterfolg); hieraus folgernd gezielte Optimierung bzw. Anpassung der 
Bedienungsangebote, die durch eine steigende bzw. zurückgehende Nachfrage und 
Marktakzeptanz gekennzeichnet sind (auch im Sinne von gegensteuernden Maßnahmen 
bei zurückgehender Fahrgastakzeptanz, um diese wieder zu steigern)

GNVP25 | Leitbild 
 
27  
 Steigerung der ÖPNV-Nutzung insbesondere auch außerhalb der de rzeitigen 
Nachfragespitzen und in Bereichen mit nennenswerten Potenzialen außerhalb des Berufs- 
und Schulverkehrs durch zielgruppenspezifische Angebotsgestaltung; Zielgruppen mit 
Zuwachspotenzialen liegen insbesondere im Bereich vom Versorgungs- und 
Einkaufsverkehr sowie im Freizeitverkehr. 
 
Insbesondere in auch Grenzen des Planungsraum überschreitenden Korridoren mit geplanten, teils 
leistungssteigernden Erweiterungen des überörtlichen Straßennetzes muss der ÖPNV erhebliche 
Mengen heutigen Straßenverkehrs aufnehmen, um die begrenzten Investitionsmittel für 
klimaschonende Verkehrsarten einsetzen zu können. 
 
 
5.6 Umwelt und ÖPNV 
 
Die Weiterentwicklung des ÖPNV soll konsequent das Erfüllen der umwelt- und klimapolitischen 
Zielsetzungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
flankieren, insbesondere die Reduktion der Schadstoff- und Treibhausgasbelastungen durch den 
MIV. Hierzu ist der wichtigste Ansatzpunkt die Reduzierung des MIV und die Förderung des 
ÖPNV sowie des Fuß- und Radverkehrs, die Verknüpfung von Verkehrsmitteln sowie Informations- 
und Beratungsleistungen im Sinne der Mobilitätswende. 
Entsprechend muss auch das lokale Tram- und Busangebot deutlich leistungsfähiger werden. Der 
GNVP muss also alle, auch infrastrukturelle, Voraussetzungen hierfür und entsprechende 
Maßnahmen benennen. Zur Stärkung des Vorbildcharakters und zur weiteren Akzeptanz des 
ÖPNV als umweltfreundliches Verkehrsmittel sind die Lärm- und Schadstoff-Emissionen durch 
den ÖPNV schrittweise, soweit wirtschaftlich in angemessenem Umfang realisierbar, durch 
umweltfreundlichere Antriebstechniken nachhaltig zu vermindern. Dies ist durch technische 
Maßnahmen in der bestehenden Fahrzeugflotte, durch die Anschaffung von Neufahrzeugen mit 
neuestem Standard und emissionsarmen Leistungsmerkmalen und Antriebstechniken sowie 
weiterer Maßnahmen (z. B. durch Einsatz emissionsarmer Reifen und Schulung des Fahrpersonals 
für ein emissionsarmes Fahrverhalten) zu erreichen. 
 
 
5.7 Barrierefreiheit im ÖPNV 
 
Eine fortwährende Aufgabe ist die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur behinderten- und 
kundenfreundlichen Ausgestaltung des ÖPNV. Hierunter fallen u.a. der barrierefreie und 
behindertengerechte Ausbau von Haltestellen sowie die Beschaffung und der Einsatz von 
Fahrzeugen, die den Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen entsprechen (siehe 
Kapitel Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen). Durch den Einsatz eines „universellen 
Designs“ kann somit nicht nur mobilitätseingeschränkten, sondern allen Nutzergruppen eine 
einfache Nutzung des ÖPNV ohne Hürden gewährleistet werden. Aufgrund der Novellierung des 
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nimmt das Themenfeld Barrierefreiheit im ÖPNV eine 
zentralere Rolle ein. Für mobilitätseingeschränkte Nutzer des ÖPNV ist die Möglichkeit zur 
eigenständigen, selbstbestimmten, unabhängigen und sicheren Nutzung des ÖPNV zu 
gewährleisten. Der Nahverkehrsplan übernimmt dabei die zentrale Steuerungsfunktion. Er muss 
zur konsequenten Wahrnehmung dieser Funktion aufzeigen, wie und in welchen Zeiträumen die 
Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt werden soll, wo aus welchen Gründen die Barrierefreiheit, als 
Ausnahme, (noch) nicht erreicht werden kann (beispielsweise ist die Zuwegung zu Haltestellen zu 
nennen, welche auch Thema der Nahmobilität ist). 
 
Die Barrierefreiheit im ÖPNV-System wird für die Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen dann 
vollständig sichergestellt, wenn die Wege- und Nutzungskette durchgängig, d. h. ohne Lücken, 
vollständig barrierefrei bezüglich der jeweiligen Mobilitätseinschränkung ist. Daher ist die 
Barrierefreiheit vorrangig an Umsteigehaltestellen, die vom Fahrgast nicht vermieden werden 
können, umzusetzen. Sollte die Barrierefreiheit an bestimmten Umsteigehaltestellen absehbar 
umsetzbar, sollen Planungsalternativen betrachtet werden.

GNVP25 | Leitbild 
 
28  
5.8 ÖPNV-Organisation 
 
Die Attraktivität des ÖPNV-Angebots wird wesentlich von der Qualität bei seiner Planung und 
Durchführung bestimmt. Um das hohe Niveau dieser Prozesse zu sichern und 
weiterzuentwickeln, werden bei baulichen Vorhaben alle Beteiligten eingebunden, arbeiten alle 
Akteure im ÖPNV – Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, ÖPNV-Infrastruktur-Betreiber, 
Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörden, Planungsbehörden, der Fahrgastbeirat und 
sonstige Beteiligte – kooperativ und in effizienten Strukturen zusammen. Es werden alle bei der 
Planung des ÖPNV und bei der Erstellung des ÖPNV-Angebots erforderlichen Prozesse 
hinsichtlich Zuständigkeiten und Prozessschritten einschließlich der Kommunikation zwischen 
den Akteuren klar definiert. Die Prozesse werden angepasst, wenn sie sich in der Praxis nicht 
bewähren sollten oder wenn sich neue Potenziale zu ihrer Verbesserung zeigen. 
 
 
5.9 Gesundheit und ÖPNV 
 
Zu Beginn der Corona-Pandemie stiegen viele Menschen vom ÖPNV auf den MIV um, weil dort 
die Ansteckungsgefahr aufgrund der Mitfahrgäste erhöht war. Diese Gefahr sehen heute sicherlich 
noch Menschen, insbesondere im Herbst und Winter. Obwohl es Studien gibt, welche die 
Ansteckungsgefahr im ÖPNV als überschätzt einstufen, waren sicherlich die Hygienekonzepte im 
Laufe der Pandemie ein wichtiges Mittel, um das Vertrauen der Fahrgäste wieder zu gewinnen. 
Insbesondere eine Belüftung auf hoher Stufe reduzierte laut einer Studie die Ansteckungsgefahr 
auf 0,1 %. Diese Konzepte liegen für künftige Ausnahmezeiten bereit und können zur 
Verbesserung der Qualität auch heute schon teilweise im Regelbetrieb angewendet werden. 
Auch bei der Ausstattung der Fahrzeuge sind Entwicklungen, die sich positiv auf die dortige 
Hygiene auswirken zu berücksichtigen. 
 
 
5.10 ÖPNV und Daten 
 
Der technische Fortschritt ermöglicht zunehmend einfach eine anonyme Erfassung der 
Fahrgastbewegungen, z.B. an den Türen der ÖPNV-Fahrzeuge. Durch dieses Potenzial kann das 
Monitoring und die Planung des ÖPNV-Angebots noch besser auf die tatsächliche Nachfrage 
eingehen. Die Daten dienen der Transparenz und können so auch den Fahrgästen (z.B. Anzeige 
des erwarteten Fahrgastaufkommens) einen Nutzen bieten. Um das Potenzial bestmöglich zu 
nutzen, ist langfristig eine flächendeckende Ausstattung der ÖPNV-Flotten anzustreben und eine 
transparente, auf Standards basierende Datenplattform zu schaffen. Bei dieser sollte der Schutz 
der persönlichen Fahrgastdaten an erster Stelle stehen. 
 
 
5.11 ÖPNV und Intermodalität 
 
Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilität, weil er allen Menschen uneingeschränkt zur Verfügung 
steht. Der ÖPNV ist effektiv gegenüber Individualfahrten und verringert so das 
Gesamtverkehrsaufkommen (positiv für Klima und Freiraumgestaltung / Aufenthaltsqualität). Auf 
dem Mobilitätsmarkt etablieren sich zunehmend Alternativen zum eigenen Pkw, die auch gerade 
im Verbund mit dem ÖPNV eine wichtige Rolle einnehmen. Vorangetrieben durch die 
Digitalisierung verändert sich das Mobilitätssystem. Sharing-Angebote (Pkw, Fahrrad, Pedelec, E-
Scooter etc.) sind bereits im urbanen Raum etabliert und können dort per App gebucht werden. 
Technologien, wie das autonome Fahren, befinden sich bereits in der Erprobung. Fahrgäste 
können auf Ihren Wegen immer leichter Angebote kombinieren (Intermodalität) oder haben mehr 
Auswahl zwischen den Verkehrsmitteln (Multimodalität). Auch die Nutzung privater Verkehrsmittel 
spielt eine wichtige Rolle bei der Inter- oder Multimodalität (B+R, P+R, Fahrgemeinschaften). Bei 
den Fahrrädern werden zunehmend Elektroantriebe genutzt, weshalb hier die Reichweiten 
vergrößert werden und z.B. auch Haltestellen besser erreicht werden, wodurch dort Lade- sowie 
sichere Abstellmöglichkeiten eine größere Rolle einnehmen. Kernprodukt der Pkw-Alternativen 
bleibt der ÖPNV und eine gegenseitige Berücksichtigung in der Planung ist notwendig.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
29  
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
 
6 Anforderungsprofil 
 
 
6.1 Vorbemerkung 
 
Das Anforderungsprofil definiert Ziele und Standards für die Qualität des Öffentlichen 
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Planungsraum des DADINA-Gebietes. Diese Vorgaben 
gelten für den lokalen schienen- und straßengebundenen ÖPNV auf den Gemarkungen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Es dient als 
Maßstab für die Bewertung des bestehenden ÖPNV-Systems und als Grundlage für die 
Herleitung des Angebotskonzepts zur Weiterentwicklung des ÖPNV ab 2025. 
 
 
6.2 Handlungsfelder für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots 
 
Um dem Leitbild (siehe Kapitel 5) zu entsprechen, werden folgende schwerpunktmäßigen 
Handlungsfelder definiert: 
 
 Pflege und Weiterentwicklung bestehender Bedienungsqualitäten unter Beachtung 
wirtschaftlicher Gesichtspunkte 
 Der 10-Minuten-Takt wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt a ls 
gesamtstädtisches Bedienungsangebot in der Haupt- und Tagesverkehrszeit 
konsequent umgesetzt. 
 Auf den Achsen mit starker Nachfrage sowie bei Linienüberlager ung verdichtet sich 
das Angebot. Lediglich in Randbereichen sowie in den Schwachverkehrszeiten 
wird das Bedienungsangebot entsprechend der geringeren Fahrgastnachfrage im 
30-Minuten-Takt vorgehalten. 
 Im Gebiet des Landkreises wird auf den Hauptkorridoren in der Haupt- und 
Tagesverkehrszeit ein 30-Minuten-Takt zum Ziel gesetzt. 
 In den übrigen Verkehrszeiten wird ein 60-Minuten-Takt vorgese hen, der sich 
durch Linienüberlagerungen wiederum verdichtet. 
 Als Grundangebot ist ein 60-Minuten-Takt vorzusehen, der auch über ein On-
Demand-Angebot sichergestellt werden kann. 
 Fokus ist im Linienverkehr die Fortführung und Pflege des vert akteten Angebotes 
zu allen Verkehrszeiten mit für die Fahrgäste leicht zu merkenden Abfahrtszeiten. 
 Taktverdichtungen ergeben sich durch die Verdoppelung der Fahr tenanzahl des 
dünneren Taktes und besitzen somit eine logische Merkbarkeit und sichern 
Anschlussbeziehungen

GNVP25 | Anforderungsprofil 
30  
6.3 Entwicklung der Netzhierarchie 
 
 
6.3.1 Netzkategorisierung für de n Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Wesentliche Grundlage für die Erarbeitung von Qualitätsstandards für das kreisweite 
ÖPNV-Angebot und dessen räumliche Differenzierung ist die Gliederung des 
Kreisgebietes nach einheitlichen raum- und siedlungsstrukturellen Kriterien. Damit wird 
insbesondere die unterschiedliche verkehrliche Bedeutung der Städte und Gemeinden 
und die Beziehungen zwischen diesen Städten und Gemeinden untereinander 
berücksichtigt. 
 
Folgende Kriterien werden bei der Kategorisierung betrachtet: 
 Einwohnergröße und -entwicklung 
 
In Anlehnung an die zentralörtliche Gliederung des Regionalplan Südhessen 2010 und der 
Hessischen Landes- und Raumordnung werden die Städte und Gemeinden in drei 
Gemeindetypen unterteilt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind die Kommunen 
folgendermaßen zugeordnet: 
 Oberzentren (Darmstadt und fürs östliche Kreisgebiet das bayer ische 
Aschaffenburg) 
 Mittelzentren (Dieburg, Groß- Umstadt, Griesheim, Pfungstadt, Weiterstadt) 
 Grundzentren (unterschieden in Unterzentren und Kleinzentren, die übrigen 
kreisangehörigen Kommunen) 
 
Zu gewährleisten ist eine möglichst umsteigefreie Beziehung mit SPNV/ÖPNV aus den 
Kommunen des Landkreises mit einem der genannten Oberzentren. Zudem sind die 
nächstgelegenen Mittelzentren der einzelnen Verkehrsteilräume gut mit dem ÖPNV/SPNV 
anzubinden. 
 
Über den Planungsraum hinaus sind die ebenfalls bedeutsamen Oberzentren der 
benachbarten Verkehrsräume und Verkehrsverbünde zu betrachten: 
 Frankfurt am Main 
 Offenbach am Main 
 Hanau 
 Wiesbaden 
 Mainz 
 Mannheim 
 Heidelberg 
 W o r m s  
 
Folgende weitere Kriterien werden bei der Kategorisierung betrachtet: 
 Pendlerbeziehungen 
 Raumstruktur 
 Bildungs- und Schulstandorte 
Aufgrund der freien Schulwahl in Hessen können keine eindeutigen 
Grenzen für die Einzugsgebiete von Schulen gezogen werden. 
Gemäß dem Prinzip der nächstgelegenen Schule der 
entsprechenden Schulform lassen sich jedoch 
Schülerverkehrsbeziehungen darstellen. 
 Verkehrsnachfrage

GNVP25 | Anforderungsprofil 
31  
6.3.1.1  Definition der Netzkategorien im Landkreis 
 
Netzkategorie 
 
Charakterisierung 
 
Kategorie 0 Relationen zwischen Orten mit ausgeprägter Quell-
Zielbeziehung und in direkter Beziehung zum Oberzentrum 
Darmstadt im Sinne einer Weiterführung städtischer 
Strukturen in den Landkreis 
Kategorie 1 Relationen zwischen Orten mit ausgeprägter 
Quell-/Zielbeziehung 
Verbindungsfunktion steht im Vordergrund; Verbindungen 
können ggf. in angrenzenden Bereichen in Teilabschnitten 
Erschließungsfunktionen übernehmen 
Verbindungen mit erhöhtem Nachfragepotenzial 
Kategorie 2 Relationen zwischen Orten mit bedeutender 
Quell-/Zielbeziehung 
Verbindungsfunktion steht im Vordergrund; Verbindungen 
können ggf. in angrenzenden Bereichen in Teilabschnitten 
Erschließungsfunktion übernehmen 
Verbindungen mit erhöhtem Nachfragepotenzial 
Kategorie 3 Relationen zwischen Orten mit moderater 
Quell-/Zielbeziehung 
Gemeindeübergreifende Verbindungen mit 
Erschließungsfunktion 
Verbindungen mit moderatem Nachfragepotenzial bzw. 
moderater Quell-/Zielbeziehung
Kategorie 4 Relationen zwischen Orten mit geringer 
Quell-/Zielbeziehung 
Gemeindeübergreifende Verbindungen mit 
Erschließungsfunktion 
Verbindungen mit moderatem Nachfragepotenzial bzw. 
moderater Quell-/Zielbeziehung
Ohne Kategorie Relationen begründet durch zeitliche und/oder ör tliche 
Sondernachfrage (bspw. Schulverkehre sowie Arbeits-, 
Schicht- oder Werkverkehre) 
Tabelle 6.1: Definition der Netzkategorien im Landkreis 
 
In Ergänzung zur Definition der Relationen die als Verbindung zwischen unterschiedlichen 
Orten zu sehen sind, bedarf es einer Charakterisierung der verschiedenen 
Siedlungsbereiche, um hierauf aufbauende Aussagen zu den Verkehren mit 
verflechtender bzw. erschließendem Charakter ableiten zu können, worüber letztendlich 
die Verfügbarkeit des ÖPNV in der Fläche beschrieben werden kann.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
32  
6.3.1.2  Definition der Siedlungsbereiche im Landkreis  
 
Netzkategorie 
 
Charakterisierung 
 
Siedlungsbereiche über 
10.000 Einwohner 
Verdichteter, multifunktionaler Kern innerhalb der 
Mittelzentren (hohe Wohn-, Bebauungs- und 
Arbeitsplatzdichte) mit vielfältigen Quell-/Zielbeziehungen in 
der Binnenbeziehung 
Siedlungsbereiche mit 
1.000 bis 10.000 Einwohnern 
Bereiche mit geschlossener und verdichteter Bebauung; 
Innenstadt sowie angrenzende Wohn- und Gewerbegebiete 
mit moderatem Binnenverkehr 
Siedlungsbereiche mit 200 bis 
1.000 Einwohnern 
Siedlungsränder, Siedlungsflächen und Ortsteile mit 
eingeschränkten Versorgungs- und 
Infrastruktureinrichtungen; solitär liegende Gewerbegebiete 
Tabelle 6.2: Siedlungsbereiche im Landkreis 
 
 
Es werden die Relationen zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises 
Darmstadt-Dieburg, der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie mit ausgewählten 
Destinationen außerhalb des Landkreises Darmstadt-Dieburg bewertet und in Kategorien 
gefügt. Im Ergebnis ergibt sich in der folgenden Abbildung die dargestellte 
Kategorisierung: 
 
 
 
 
Abbildung 6.1: Netzkategorien 
 
 
6.3.2 Netzkategorisierung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird für die Netzkategorisierung ein differenziertes 
Vorgehen aufgegriffen. Zu gewährleisten ist die ÖPNV-Bedienung zwischen den 
Stadtteilen und dem Darmstädter Innenstadtbereich sowie den wichtigen 
Verknüpfungspunkten zum SPNV (insbesondere Darmstadt Hauptbahnhof).

GNVP25 | Anforderungsprofil 
33  
Die Erreichbarkeit folgender Ziele ist sicherzustellen: 
 
Darmstädter Innenstadt 
 
Es wird festgesetzt, dass eine ÖPNV-Linie die Innenstadt ausreichend erschließt, wenn 
eine der genannten Haltestellen umsteigefrei erreicht wird: 
 Luisenplatz 
 Schloss 
 Mathildenplatz 
 Willy-Brandt-Platz 
 
Ziele in Darmstadt 
 
 TU-Darmstadt (Innenstadtcampus) 
 Hochschule Darmstadt (Zentralcampus) 
 Darmstadt Hauptbahnhof 
 Darmstadt Nordbahnhof 
 Darmstadt Südbahnhof 
 Darmstadt-Eberstadt Bahnhof 
 Darmstadt-Kranichstein Bahnhof 
 Darmstadt-Arheilgen Bahnhof (S-Bahn) 
 Darmstadt-Wixhausen Bahnhof (S-Bahn) 
 TU Darmstadt (Campus Lichtwiese) 
 
Stadtteilzentren in Darmstadt 
 Arheilgen 
 Eberstadt 
 Kranichstein 
 
Arbeitsplatzschwerpunkte in Darmstadt 
 Pallaswiesenviertel 
 Europaviertel 
 Kavalleriesand / Telekom-Viertel 
 Darmstadt Nord / Merck 
 Wixhausen Ost / GSI 
 Darmstadt West / Grenzbereich Weiterstadt-Riedbahn – Weitersta dt Im Rödling 
 
Weitere Schwerpunktziele für eine ÖPNV-Anbindung sind Zentren der gesundheitlichen 
Versorgung, der schulischen Bildung sowie der Nahversorgung wie auch Fachmärkte für 
den gelegentlichen Bedarf. 
 
Entsprechend der sich ändernden Rahmenbedingungen sind Angebotsausweitungen in 
der Stadt Darmstadt vorzunehmen. Die bestehenden infrastrukturellen Engpässe 
(beispielsweise an den Knotenpunkten Luisenplatz und Hauptbahnhof) können zur 
Herausbildung weiterer tangentialer Korridore führen. Unter Berücksichtigung der 
Anbindung relevanter Ziele im Stadtgebiet ergeben sich Korridore mit den nachfolgenden 
Kategorien:

GNVP25 | Anforderungsprofil 
34  
6.3.2.1 Definition der Netzkategorien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Netzkategorie 
 
Charakterisierung 
 
Kategorie A Relationen zwischen Orten mit ausgeprägter 
Quell-/Zielbeziehung 
Verbindungen mit erhöhtem Nachfragepotenzial 
Verbindungen können in Teilabschnitten 
Erschließungsfunktion in angrenzenden Bereichen 
übernehmen. 
Kategorie B Relationen zwischen Orten mit bedeutender 
Quell-/Zielbeziehung 
Verbindungen mit erhöhtem Nachfragepotenzial 
Verbindungen können in Teilabschnitten 
Erschließungsfunktion in angrenzenden Bereichen 
übernehmen. 
Kategorie C Relationen zwischen Orten mit moderater Quelle-
/Zielbeziehung 
Verbindungen mit moderatem Nachfragepotential 
Gemeindeübergreifende Verbindungen mit 
Erschließungsfunktion 
Weiteres Stadtgebiet (ohne 
Bezug zu Kategorien A bis C) 
Sicherstellung der Erreichbarkeit der Siedlungsgebiete in 
Darmstadt und Anbindung an die Hauptkorridore in 
Darmstadt 
Tabelle 6.3: Netzkategorien 
 
Die Abbildung „Netzkategorisierung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt“ verortet die 
Korridore mit den jeweiligen Kategorien. Die Verbindung zwischen den umliegenden 
Kommunen und der Stadt Darmstadt wird über die am Stadtrand bzw. im Stadtzentrum 
liegenden Verknüpfungspunkte sichergestellt.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
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Abbildung: Netzkategorisierung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
Abbildung 6.2: Netzkategorien

GNVP25 | Anforderungsprofil 
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6.4 Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung der ÖPNV-Angeb ote 
 
Nach §§ 3 und 4 des Hessischen ÖPNV-Gesetzes ist der ÖPNV Teil des 
Gesamtverkehrssystems und trägt dazu bei, die Mobilitätsnachfrage zu befriedigen. Ziel ist 
es, den öffentlichen Personennahverkehr als wichtige Komponente zur Bewältigung des 
Gesamtverkehrsaufkommens zu stärken. Das Angebot des ÖPNV ist leistungsfähig und 
effizient zu gestalten. Eine im öffentlichen Verkehrsinteresse ausreichende 
Verkehrsbedienung ist als Aufgabe der Daseinsvorsorge nach dem Stand und der 
Entwicklung der Mobilitätsnachfrage entsprechend den regionalen und örtlichen 
Gegebenheiten zu gestalten. 
 
Der Nahverkehrsplan soll dazu beitragen, das erreichte Angebotsniveau des ÖPNV im 
Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt zu erhalten, zu pflegen und 
auszubauen. Eine wesentliche Aufgabe des Nahverkehrsplanes ist es daher, die 
Qualitätsziele für das ÖPNV-Angebot konkret festzulegen. Anhand dieser 
Qualitätsstandards soll das ÖPNV-Angebot im Untersuchungsraum im Bestand und in der 
Weiterentwicklung gemessen und bewertet werden. 
 
Die Qualitätsstandards sind bei Neuvergaben für alle im Landkreis Darmstadt-Dieburg und 
in der Stadt Darmstadt in der Ist-Situation und in der Zukunft tätigen Verkehrsunternehmen 
gleichermaßen verbindlich. Gleichzeitig bieten sie den Unternehmen eine verlässliche 
Arbeits- und Entscheidungsgrundlage bezüglich der von den Aufgabenträgern 
angestrebten ÖPNV-Entwicklung. 
 
Übersicht über die Qualitätskriterien 
 
Im Rahmen der Analyse des Nahverkehrsplans wird das bestehende ÖPNV-Angebot im 
Nahverkehrsraum untersucht und bewertet. 
 
 Verkehrsmitteleinsatz 
 Netz- und Fahrplangestaltung 
 Erschließungsqualität 
 Betriebs-/Verkehrszeiten 
 Sonderverkehre 
 Bedienungsqualität 
 Verbindungsqualität (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit), 
Verknüpfung und Anschlüsse 
 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit 
 Qualitätsanforderungen an Haltestellen 
 Qualitätsanforderungen an Fahrzeuge, Hygiene 
 Betrieb, Leitstelle und Störungsmanagement 
 Marketing, Fahrgastinformation, Vertrieb und Tarif 
 Fahrpersonal und soziale Standards 
 Intermodalität an wichtigen Haltestellen

GNVP25 | Anforderungsprofil 
37  
6.4.1 Verkehrsmitteleinsatz 
 
Kriterien für die Wahl des Verkehrssystems und des Fahrzeugeinsatzes sind in der Regel 
das Beförderungsaufkommen und damit einhergehend die erforderliche Bereitstellung von 
Beförderungskapazitäten sowie die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur (Befahrbarkeit der 
Strecken und Wendemöglichkeiten etc.) 
 
Auf nachfragestarken Relationen, die bislang nicht im Schienenverkehr bedient werden, 
sind anhand von Potenzial- und Machbarkeitsstudien Möglichkeiten zu prüfen, den ÖPNV 
auf die Schiene zu bringen. Wo eine Schienenbedienung nicht sinnvoll oder aufgrund 
räumlicher Bedingungen nicht zu verwirklichen ist, soll alternativ eine hochwertige 
Busbedienung (z. B. BRT-Systeme oder Expressbuslinien) geprüft werden. Auch neuen 
Technologien und alternativen Verkehrsträgern, wird offen gegenübergestanden. 
 
In Zeiten und Räumen schwacher Fahrgastnachfrage ist eine Umstellung auf bzw. 
Einrichtung von bedarfsgesteuerte und flexible Bedienungsformen (z. B. AST oder On-
Demand mit erforderlicher Voranmeldung) zu überprüfen, sofern keine Spielräume für 
getaktete Festbedienung mit geringem Aufwand möglich sind. Diese Verkehre müssen als 
Ergänzung zum etablierten ÖPNV-System eingerichtet werden, z. B. in Räumen und 
Zeiten disperser oder schwacher Fahrgastnachfrage in Form von Zubringerverkehren zu 
den Hauptachsen des ÖPNV-Angebotes im Schienen- und Busverkehr. Für 
bedarfsgesteuerte Bedienformen sind genauso wie für den Regelverkehr eine barrierefreie 
Beförderung herzustellen, dazu zählt auch die Bestellung (Buchung per Telefon und 
digital). Sofern Angebotsstandards alleinig mit On-Demand-Angeboten erfüllt werden 
können, darf es keine Mindestbeförderungsstrecke und keine tariflichen Zuschläge geben. 
 
6.4.2 Netz- und Fahrplangestaltung 
 
Linienwege und Streckenführungen sind möglichst einheitlich und systematisch zu 
gestalten. Der Fahrplan einer Linie soll eine möglichst geringe Anzahl unterschiedlicher 
Linienwege aufweisen. Paralleler Verkehr, insbesondere zwischen Bus und SPNV, aber 
auch zwischen verschiedenen Buslinien ist zu vermeiden, sofern die Linien die gleichen 
verkehrlichen Funktionen abdecken. Bei Taktverkehren sollen die Abfahrtszeiten an den 
Haltestellen in allen Bedienungszeiträumen gleich sein. 
 
Ziel ist, ein übersichtliches und leicht zu begreifendes Liniennetz im ÖPNV vorzuhalten, in 
dessen Ausgestaltung auch eine verkehrliche Klassifizierung des Bedienungsangebotes 
deutlich wird, die z. B. durch eine Unterscheidung der Linienbezeichnungen (z. B. für 
Expressbusverbindungen oder Verwendung spezifischer Bezeichnungen) erkennbar wird. 
Diese Differenzierung ist als Bestandteil der Fahrgastinformation auch entsprechend zu 
vermarkten.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
38  
6.4.3 Erschließungsqualität 
 
Die Bewertung der Erschließungsqualität richtet sich nach der räumlichen 
Erschließungswirkung der ÖPNV- Haltestellen. Dabei werden in Anlehnung an die 
Empfehlungen des VDV die nachfolgenden Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche 
(Radius um eine Haltestelle; Luftlinie) herangezogen: 
 
 Bus und Straßenbahn in Darmstadt und in den Kernorten der Mitt elzentren: 300 
Meter 
 Bus und Straßenbahn in allen übrigen Bereichen: 500 Meter 
 SPNV: 1.000 Meter 
 
Mit der Bereitstellung einer hochwertigen Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere von 
Abstellanlagen an ÖPNV-Zugangsstellen, kann die Erschließungswirkung auf 2.000 bis 
3.000 Meter erhöht werden. 
 
Ein Siedlungsbereich gilt als erschlossen, wenn er in dem Einzugsbereich einer Haltestelle 
liegt, von der täglich vertaktete Abfahrten angeboten werden. Dieses Angebot kann auch 
in Form von On-Demand-Bedarfsverkehr ausgestaltet werden, was als gleichwertiger 
ÖPNV zu bewerten ist. Ziel ist eine ausreichende und angemessene Erschließung, bei der 
ebenso auf eine nachhaltige und nachfragegerechte Erfüllung zu achten ist. Diese soll den 
örtlichen Gegebenheiten sowie der tatsächlichen Nachfrage entsprechen. 
 
Abweichungen von den dargestellten Standards können im Einzelfall durch den 
Aufgabenträger in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden sowie den 
Verkehrsunternehmen festgelegt werden. 
 
Als nicht erschlossen gelten Bereiche, die als Teil einer Siedlung mit mehr als 200 
Einwohnern außerhalb der Erschließungsradien liegen. Eine möglichst direkte 
Erschließung ist für folgende Bereiche vorzusehen: 
 
 Stadtzentren und Haupteinkaufbereiche 
 Berufs- und Ausbildungsstandorte sowie 
 Wichtige Infrastruktureinrichtungen mit hoher Bedeutung für de n Publikumsverkehr 
(z. B. Krankenhäuser und Behörden) 
 
6.4.4 Betriebs-/Verkehrszeiten und Sonderverkehre 
 
Der definierte Betriebszeitraum sowie die einzelnen Betriebszeitfenster der Verkehrszeiten 
für den ÖPNV berücksichtigen die typischen Fahrtenanlässe (z. B. Beruf, Ausbildung, 
Einkauf, Freizeit) für bestimmte Zeitabschnitte, die aktuellen Ladenöffnungszeiten sowie 
die Tagesganglinien der Verkehrsnachfrage im MIV und im ÖPNV.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
39  
6.4.4.1  Definition der Verkehrszeiten im Tagesverlauf 
 
Es werden folgende Verkehrszeiten unterschieden: 
 
 
 
Abbildung 6.4: Verkehrszeiten 
 
 Die Ausprägung der HVZ, insbesondere der mittäglich-nachmittäg lichen, kann auf 
einzelnen Achsen in Abhängigkeit der tatsächlich bestehenden Nachfrage auch 
kürzer sein. 
 Das Bedienungsangebot in der abendlichen Neben- und Schwachver kehrszeit 
montags bis samstags ist auch auf den Bedarf der Beschäftigten im 
Einzelhandelsgewerbe sowie Schichtbetriebe z. B. am Flughafen oder im 
Krankenhaus) auszurichten. Zu berücksichtigen sind hierbei Anschlüsse von 
übergeordneten Verkehrsmitteln (SPFV und SPNV), hierbei insbesondere die 
jeweils letzten Anschlüsse an einem Verkehrstag. 
 An den Verkehrstagen Montag bis Freitag besteht für bestimmte Linien bzw. 
Relationen mit ausgeprägter Zubringerfunktion in Richtung arbeitsplatzintensiver 
Zentren bereits vor 6.00 Uhr eine erhöhte Nachfrage. Ein genereller früherer 
Beginn der Hauptverkehrszeit wird aufgrund der häufig lastrichtungsbezogenen 
Bedeutung sowie der fehlenden kreisweiten Allgemeingültigkeit nicht empfohlen. 
Auf den Relationen mit entsprechender Nachfrage ist jedoch der Betriebsbeginn 
der Linien bzw. eine Verstärkung des Angebots analog zur HVZ vorzusehen. 
Insoweit ist bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen an die 
Verkehrszeiten (z. B. Gewerbestandorte, Kliniken) eine flexible Handhabung bei 
der Definition der Verkehrszeiten zu gewährleisten. 
 Bei grundsätzlichen Änderungen der Schulzeiten (z. B. späterer Schulbeginn) sind die 
Zeitfenster entsprechend anzupassen. 
 
 
6.4.5 Bedienungsqualität 
 
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im 
öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dies gilt als 
Mindestanforderung und muss im Einzelfall differenziert betrachtet werden. Für städtische 
Verkehre ergeben sich somit andere Anforderungen als für die ÖPNV- Versorgung in der 
Region. Die Bedienungsqualität beschreibt die zeitliche Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes für 
die Fahrgäste, wobei insbesondere die Kriterien Bedienungshäufigkeit und Regelmäßigkeit von 
Bedeutung sind. 
  
Uhrzei 
t
Mo-Fr 
Sa 
So/ FT 
 
 4 6 89 0

GNVP25 | Anforderungsprofil 
40  
6.4.5.1 Bedienungsstandard im Landkreis Darmstadt-Dieburg, nach  Darmstadt 
sowie zu benachbarten Zentren 
 
Als Richtwerte für die Bedienungsqualität werden Mindestwerte der Bedienungshäufigkeit 
definiert. Für die Bedienungshäufigkeit wird die entwickelte Netzkategorisierung aufgegriffen 
und eine Bedienungshäufigkeit für die einzelnen Kategorien definiert. Im Ergebnis werden die 
Relationen wie folgt den einzelnen Kategorien zugeordnet: 
 
Zuordnung der Relationen in Kategorien 
 
Kategorie 0 
Darmstadt – Weiterstadt Darmstadt - Griesheim 
Kategorie 1 
Darmstadt – Pfungstadt Darmstadt – Groß-Zimmern 
Darmstadt – Mühltal Darmst adt – Alsbach-Hähnlein 
Darmstadt – Ober-Ramstadt Darmstadt – Seeheim-Jugenheim 
Darmstadt – Dieburg Darmstadt – Roßdorf 
Darmstadt - Frankfurt D armstadt – Reinheim 
Kategorie 2 
Darmstadt – Bickenbach Babenhausen – Aschaffenburg 
Darmstadt – Groß-Umstadt Darmstadt – Groß-Gerau 
Darmstadt – Babenhausen Die burg – Groß-Zimmern 
Darmstadt – Langen D armstadt – Münster 
Dieburg – Münster Darmstadt – Erzhausen 
Darmstadt – Groß-Bieberau Dieburg – Groß-Umstadt 
Darmstadt – Messel Groß-Z immern – Groß-Umstadt 
Kategorie 3 
Darmstadt – Schaafheim Darmstadt – Modautal 
Darmstadt – Otzberg Darmstad t – Mörfelden-Walldorf 
Weiterstadt – Griesheim Griesheim – Riedstadt 
Darmstadt – Fischbachtal Weiterstadt – Mörfelden-Walldorf 
Kategorie 4 
Pfungstadt – Riedstadt Als bach-Hähnlein – Bensheim 
Groß-Umstadt – Babenhausen Pfungstadt – Gernsheim 
Groß-Umstadt – Otzberg Eppertshausen – Rödermark 
Pfungstadt – Bickenbach Groß-Umstadt – Schaafheim 
Erzhausen – Langen Pfungstadt – Seeheim-Jugenheim 
Tabelle 6.5: Zuordnung Relationen 
 
 
Verkehrszeiten und Bedienungshäufigkeit für das Angebot im Landkreis Darmstadt-
Dieburg 
 
Kategorie 
 
HVZ TVZ NeVZ SVZ 
Montag- Freitag 6-9 und 12- 20 9-12 5-6, 20-23 23-1.30 
Samstag  9-18 5.30-9 und 18-23 23-1.30 
Sonn- und Feiertag   7-18 18-1.30 
Kategorie 0 T10 T10 T30 T30 
Kategorie 1 T15 T15 T30 T30 
Kategorie 2 T30 T30 T30 T30 
Kategorie 3 T30 T30 T30 T60 
Kategorie 4 T30 T30 T30 T60 
Bereiche>10.000EW T30 T30 T30 T60 
Bereiche>1.000EW T30 T30 T30 T60 
Bereiche>200EW ggf. zuschlagf reies On-Demand-Angebot 
Tabelle 6.6: Zuordnung Bedienungshäufigkeiten

GNVP25 | Anforderungsprofil 
41  
Die Bedienungshäufigkeiten sowie die Umfänge der Betriebszeiten sollen den örtlichen 
Gegebenheiten sowie der tatsächlichen Nachfrage entsprechen. Die in der Tabelle 
genannten Werte sind als Maximalvorgaben zu betrachten, die in den Teilbereichen, 
insbesondere auch nach Unterscheidung von Verdichtungsräumen und ländlicheren 
Räumen als Cluster genaueren Prüfungen zu unterziehen sind. Ergebnisse von 
Fahrgastzählungen sind zu berücksichtigen. Die Angebote sind alternativ zum 
Linienverkehr bei entsprechender Eignung auch als On-Demand-Bedarfsverkehre 
auszugestalten. 
 
Weitere strukturelle Besonderheiten und potenzielles Abweichen vom Qualitätsstandard 
 
Weitere räumlich strukturelle Besonderheiten, die das Abweichen von den festgelegten 
Qualitätsstandards erforderlich machen können, sind: 
 
 Große Gewerbestandorte 
 Neubaugebiete 
 Schulen und weitere Bildungseinrichtungen 
 Einzelziele mit besonderer Bedeutung für Versorgung, Tourismus und Freizeit 
 
Die Erreichbarkeit der relevanten Zeile in der Wissenschaftsstadt Darmstadt von den Städten 
und Gemeinden des Landkreises sowie der benachbarten Verkehrsräume wird über 
Verknüpfungspunkte am Stadtrand bzw. im Stadtzentrum sichergestellt. 
 
In der Nachtverkehrszeit ist in den nachfragestarken Nächten (Nächte Freitag/Samstag, 
Samstag/Sonntag und Nächte vor Feiertagen) ein bedarfsorientiertes (stündliches) Angebot 
vorzusehen. Für das Nachtnetz sollen keine abweichenden Linienverläufe vorgesehen werden, 
sondern eine Bedienung auf ausgewählten Linien (Hauptrelationen) erfolgen. Die 
Verbindungen konzentrieren sich hier auf das Ziel bzw. die Quelle der Darmstädter Innenstadt 
sowie auf weitere ausgewählte freizeitrelevante Ziele im Nachtverkehr. 
 
Bei Großveranstaltungen mit entsprechend zu erwartender Fahrgastnachfrage sollen spezielle 
Bedienungsangebote (Sonder-/ Eventverkehre) eingerichtet werden. Regelmäßig jährlich 
wiederkehrende Sonderverkehre sind im Nahverkehrsplan mit den grundlegenden 
Angebotsparametern darzustellen. 
 
 
6.4.5.2 Bedienungshäufigkeit für das Angebot in der Wissenschaf tsstadt 
Darmstadt 
 
Kategorie 
 
HVZ TVZ NeVZ SVZ 
Montag- Freitag 6-9 und 12- 20 9-12 5-6, 20-23 23-1.30 
Samstag  7-20 5.30-7 und 20-23 23-1.30 
Sonn- und Feiertag   7-18 18-1.30 
Kategorie A T5 bei 
Linienüberlagerung 
T10 T30 T30 
Kategorie B T10/15 T15 T15 T30 
Kategorie C T15 T15 T30 T60 
Mindestbedienung / 
Ergänzungsnetz 
T30 T30 T60 T120 
Tabelle 6.7: Bedienungshäufigkeiten

GNVP25 | Anforderungsprofil 
42  
6.4.6 Verbindungsqualität (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit), Verknüpfung und 
Anschlüsse 
 
Ein weiterer wichtiger Faktor im Hinblick auf die Erreichbarkeit ist die Tür-zu-Tür-Reisezeit. Im 
Nahverkehrsplan werden Richtwerte definiert, innerhalb derer ein Fahrgast die relevanten Ziele 
erreichen kann. 
 
Für Darmstadt werden die Vorgaben aus dem beschlossenen NVK Straßenbahn als 
Mindeststandard übernommen. Diese setzen eine umsteigefreie Verbindung mit dem 
Luisenplatz im 10-Minuten-Takt und eine umsteigefreie Verbindung mit dem Hauptbahnhof im 
20-Minuten-Takt fest. 
 
 
6.4.6.1  Anforderungen an die Erreichbarkeit und Umsteigehäufig keit 
 
Kategorie 
 
Umsteigehäufigkeit Max. Umsteigezeit 
Anbindung aller Orte im Landkreis 
mindestens an das nächste 
Unterzentrum 
Umsteigefreie Verbindung  
Anbindung aller Gemeinden im 
Landkreis an das nächste 
Mittelzentrum, wobei Darmstadt 
diese Funktion für viele 
Kommunen übernimmt 
Möglichst umsteigefreie 
Verbindung, max. ein Umstieg 
25% der Gesamtreisezeit 
Anbindung aller Mittel- und 
Unterzentren an das nächste 
Oberzentrum. 
Möglichst umsteigefreie 
Verbindung, max. ein Umstieg 
25% der Gesamtreisezeit  
Anbindung aller Ober- und 
Mittelzentren im Dadina-Gebiet 
an ihre benachbarten Ober- und 
Mittelzentren benachbarter 
Gebietskörperschaften 
Maximal ein Umsteigevorgang  25% der Gesamtreisezeit 
 
Anbindung aller Ober-Mittel- und 
Unterzentren an die Ober- und 
Mittelzentren benachbarter 
Gebietskörperschaften sowie zum 
Flughafen Frankfurt Rhein-Main 
Maximal zwei Umsteigevorgänge 25% der Gesamtreisezeit 
Tabelle 6.8: Umsteigehäufigkeiten 
 
Da Umsteigen von den Fahrgästen akzeptiert wird, wenn es zuverlässig funktioniert, das 
Umsteigen komfortabel ermöglicht wird und etwaige Wartezeiten geschützt und bequem 
verbracht werden können, haben die Ausstattungsstandards der Haltestellen ebenfalls eine 
hohe Bedeutung für die Verknüpfungspunkte.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
43  
6.4.6.2  Verknüpfungspunkte – Definition von und Anforderungen  
 
Kategorie Taktfolge Übergangszeiten in Min. Anschlusssicherung
Zentrale innerstädtische 
Verknüpfungspunkte in Darmstadt 
< 30 Minuten 5 – 10 (Bus/Strab – SPNV) 
3 – 8 (Bus/Strab – Bus/Strab) 
nein 
> 30 Minuten 5 – 15 (Bus/Strab – SPNV) 
3 – 10 (Bus/Strab – 
Bus/Strab) 
ja 
Verknüpfungspunkte mit besonderer 
Bedeutung im Zulauf auf das Oberzentrum 
Darmstadt 
< 30 Minuten 5 – 10 (Bus/Strab – SPNV) 
3 – 8 (Bus/Strab – Bus/Strab) 
nein 
> 30 Minuten 5 – 10 (Bus/Strab – SPNV) 
3 – 10 (Bus/Strab – 
Bus/Strab)
ja 
Verknüpfungspunkte im Kreisgebiet an 
denen ein systematischer Übergang auf sich 
kreuzende und abzweigende Linienverläufe 
ermöglicht werden soll 
< 30 Minuten 5 – 15 (Bus – SPNV) 
3 – 10 (Bus – Bus) 
nein 
> 30 Minuten 5 – 15 (Bus – SPNV) 
3 – 10 (Bus – Bus) 
ja 
Intermodale Verknüpfungspunkte im Sinne 
einer verbesserten ÖPNV-
Erschließungswirkung 
- - - 
Tabelle 6.9: Verknüpfungspunkte 
 
 
6.4.7 Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln 
 
 Das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im 
Landkreis Darmstadt-Dieburg befindet sich im Wandel. Zunehmend sind Menschen 
multimodal unterwegs, sie nutzen situativ verschiedene Verkehrsmittel für ihre Wege 
oder sie legen ihre Wege intermodal zurück, kombinieren also mehrere Verkehrsmittel 
in einer Wegekette. 
 Bekannte Beispiele sind Bike + Ride (B+R), Park + Ride (P+R) oder die Kombination 
des ÖPNV mit Pkw- oder Fahrrad-Mietsystemen (Carsharing / Bikesharing). 
 Auf die RMV-Maßnahmenpläne Park + Ride sowie Fahrrad und ÖPNV wird 
hingewiesen. 
 In Bereichen, wo über den klassischen ÖPNV keine flächendeckende Erschließung 
bereitgestellt werden kann, vermag das Fahrrad oder der Pkw (eigenes Fahrzeug oder 
Verleihsystem) den Einzugsbereich für die ÖPNV-Korridore erheblich zu erweitern. 
 Für die Mobilitätsplanung resultiert hieraus ein Bedeutungszuwachs einer guten 
Verknüpfung der Verkehrsmittel untereinander. 
 Wettergeschützte B+R-Anlagen sollten grundsätzlich an allen-Haltestellen des 
Schienenverkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im Landkreises bestehen, 
des Weiteren an ausgewählten Straßenbahn- und Bushaltestellen, auf die die 
genannten Potentiale in besonderem Maße zutreffen. Bei der Gestaltung der 
Fahrradabstellanlagen ist neben dem Diebstahl- und Witterungsschutz auch die 
Nutzerfreundlichkeit (Beleuchtung, Handhabung, Zugang) zu berücksichtigen. An 
aufkommensstarken Haltepunkten des Berufspendlerverkehrs sind zusätzlich 
Fahrradboxen anzuordnen. Das Stellplatzangebot ist grundsätzlich am Bedarf zu 
orientieren, wobei auch zukünftige Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen sind.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
44  
 Die Potentiale für P+R liegen aufgrund der größeren Pkw-Reichweite und des 
Flächenbedarfs der Anlagen insbesondere im Landkreis und am Darmstädter 
Stadtrand. Dabei gilt es die mit dem Pkw zurück gelegte Strecke zu minimieren und die 
Wegstrecke mit dem ÖPNV zu maximieren. In Bezug auf die P+R-Anlagen sollten im 
Hinblick auf die Anwohnerverträglichkeit möglichst kleinere, dezentrale Anlagen 
gewählt werden. P+R-Anlagen sind i. d. R. nur an Haltepunkten des Schienenverkehrs 
vorzusehen, insbesondere an solchen mit Bedeutung für den Berufs- und 
Ausbildungsverkehr. 
 Ferner sollten v. a. an Stationen abseits von Siedlungen Kurzzeitparkzonen zum 
Bringen und Abholen von Fahrgästen mit dem Pkw eingerichtet werden (Kiss+Ride-
Anlagen). Die Kapazität von P+R- Plätzen soll regelmäßig überprüft und 
gegebenenfalls angepasst werden. 
 Vermietsysteme (Carsharing, B ikesharing) ergänzen den ÖPNV, wo dieser die 
Mobilitätsbedürfnisse aufgrund vorgegebener Fahrpläne und Linienwege nicht überall 
und zu jeder Zeit befriedigen kann. An zentralen Verknüpfungspunkten und weiteren 
geeigneten Plätzen (z. B. Unternehmens-, Hochschul-, Verwaltungsstandorte) ist die 
Einrichtung von Vermietstationen zu prüfen. Beide sollten möglichst in 
Mobilitätsstationen integriert werden. Geeignete Standorte finden sich auch an 
Bahnhöfen ohne weitere ÖPNV-Verknüpfung. 
 Haltestellen, die über ein sehr gutes ÖPNV-Angebot verfügen und gleichzeitig mit einer 
Vielzahl an intermodalen Ausstattungsmerkmalen ausgestattet sind, sollten im Sinne 
einer Mobilitätsstation weiterentwickelt werden. Hierzu bedarf es neben der baulichen 
Ausstattung einer Ergänzung um die Aspekte Kommunikation und 
Marketinginformation, Service und Aufenthaltsqualität. P+R- und B+R-Anlagen sowie 
Vermietsysteme sind soweit als möglich in das vorhandene Tarif- und Vertriebssystem 
sowie in das Marketing des ÖPNV zu integrieren, um die Durchgängigkeit der 
Verkehrsmittelnutzung aus Kundensicht zu verbessern. 
 
 
6.4.8 Mobilitätsmanagement 
 
Mobilitätsmanagement ist ein strategischer Ansatz zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage 
hin zu einer nachhaltigeren Mobilität. Der Fokus liegt dabei auf den Mobilitätsbedürfnissen der 
Menschen. Mobilitätsmanagement adressiert sich i. d. R. unmittelbar an eine 
„verkehrserzeugende Einrichtung“ (Unternehmen, Verwaltungen, Schulen), an eine konkrete 
Zielgruppe (Schüler, Pendler) und einen konkreten Standort. Es erfordert die Zusammenarbeit 
vieler verschiedener Akteure, koordiniert durch einen definierten Kümmerer. In der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt fungiert die HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleisterin. 
Mobilitätsmanagement stellt eine integrierte Vorgehensweise dar mit Maßnahmen aus den 
Bereichen Verkehrsangebot, Infrastruktur sowie Information, Öffentlichkeitsarbeit und Service. 
Die Durchführung eines Mobilitätsmanagements ist insbesondere für regionalbedeutsame 
Arbeitgeber, Hochschulen und große Verwaltungsstandorte angezeigt. Die Pflege und 
Ausweitung von Projekten des Mobilitätsmanagements sollen im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
sowie in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen. 
 
 
6.4.9 Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit 
 
Ein pünktlicher und zuverlässiger ÖPNV-Betrieb ist für die Fahrgäste neben den 
Anforderungen an die Bedienungs- und Verbindungsqualität und dem Tarif ein entscheidendes 
Merkmal für die Beurteilung der Qualität des ÖPNV-Systems. Als verbindliche Abfahrtszeit gilt 
die jeweilige im Fahrplan veröffentlichte Abfahrtszeit an einer Haltestelle. Eine verfrühte 
Haltestellenabfahrt ist absolut unzulässig (aus Fahrgastsicht als Fahrtausfall anzusehen). Die 
Verkehrsunternehmen sind verantwortlich für die Fahrplantreue. Sie haben ihre Linien 
kontinuierlich zu überwachen, müssen Probleme identifizieren und analysieren und müssen auf 
die übrigen Beteiligten zugehen, um Lösungen anzustoßen. können.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
45  
6.4.10 Qualitätsanforderungen an Haltestellen 
 
Die Haltestelle dient als Zugangsstelle zum Mobilitätssystem und ist somit das 
„Aushängeschild“ für den ÖPNV. 
 
Zielsetzung ist es daher, die Haltestellenqualität weiterzuentwickeln. Dazu gehören 
insbesondere die Verbesserung der Information an den Haltestellen, die Ergänzung von Wind- 
und Regenschutz sowie von Sitzgelegenheiten und die verbesserte Nutzbarkeit der 
Haltestellen durch mobilitätseingeschränkte Personen. 
 
Bei der Weiterentwicklung des ÖPNV und beim Infrastrukturausbau sind gemäß dem 
Behindertengleichstellungsgesetz die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zu 
berücksichtigen. Bei dem Aus- und Neubau von öffentlichen Verkehrsanlagen sind diese 
barrierefrei und behindertenfreundlich zu gestalten. 
 
Folgende Aspekte sind für mobilitätseingeschränkte Personen bei der Haltestellengestaltung 
von besonderer Bedeutung, um die Nutzbarkeit der Haltestellen zu optimieren: 
 
 Barrierefreie und übersichtliche Gestaltung des Haltestellenbereichs sowie der 
Zugangswege 
 Kurze und stufenfreie Umsteigewege an Haltestellen mit Verknüpfungsfunktion 
 Kontrastierende, taktile und akustische Leit- und Orientierungssysteme für blinde bzw. 
seh- und hörbehinderte Personen 
 Orientierungshilfen für Menschen mit Lernschwierigkeiten 
 Erhöhung des Einstiegsbereichs, um Reststufenhöhen beziehungsweise 
Neigungswinkel von Rampen möglichst gering zu halten 
 Sitzgelegenheiten, auch für ältere und gehbehinderte Menschen geeignet 
 Witterungsschutz mit ausreichender Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer 
 Ausreichende und blendfreie Beleuchtung 
 Geeignete akustische und visuelle Fahrgastinformation 
 Richtungshaltestellen sollten sich dicht gegenüberliegen, um dem Fahrgast die 
Orientierung zu erleichtern. Im Bereich der Haltestellen an verkehrsreichen Straßen 
sollten, soweit möglich, Querungshilfen angelegt sein. 
 
Für die Darstellung der Standards werden die Straßenbahn- und Bushaltestellen in folgende 
Kategorien gegliedert. Diese Gliederung orientiert sich am Kategorisierungsschema, wie es im 
verbundweiten Nahverkehrsplan für die Region Frankfurt Rhein-Main (Regionaler 
Nahverkehrsplan des RMV, RNVP) dargestellt ist: 
 
 
Kat. A: Zentrale Umsteigehaltestelle 
 Zentrale Verknüpfung im Linien netz: Bus-Bus oder / und Bus-Strab 
 Lage am Fernbahnhof und Nahverk ehrsbahnhof (RE, RB) der Bahn 
 Hohe Anzahl Umsteiger (>1.000) 
 Sehr hohes Fahrgastaufkommen 
 In städtischen Gebi eten, zentrale Lage 
 
Kat. B: Stations-Haltestelle 
 Viele Umsteigeverbindun gen Bahn-Bus (500-1.000) 
 Lage an Nahverkehrsbahnhof ( RE, RB) oder S-Bahnstation 
 Hohes bis mittleres Fahrgastaufkommen 
 In städtischen und l ändlichen Gebieten 
 
Kat. C: Umsteige-Haltestelle inkl. aller weiterer SPNV-Stationen 
 Mittlere Anzahl Umsteigeverbi ndungen Bus-Bus oder Bus-Strab (200-500) 
 Lage an S-Bahnstati on oder an Nahverkehrsbahnhof (RB oder RE) 
 Hohes/mittleres Fahrgastaufkommen 
 In städtischen und l ändlichen Gebieten 
 Stadtkern, Stadtteilz entrum, Gemeindezentrum

GNVP25 | Anforderungsprofil 
46  
 
Kat. D: Haltestelle (ggf. inkl. aller weiterer Haltestellen in Darmstadt – Ausnahme 
außerhalb von zusammenhängenden Siedlungsgebiet) 
 Geringe Anzahl Umsteiger (<200) 
 Mittleres Fahrgastaufkommen 
 Alle Lagen in städtischen und ländlichen Gebieten 
 
Kat. E: Haltepunkt / Bushaltestelle 
 Keine Umsteigebeziehungen 
 Geringes Fahrgastaufkommen 
 in ländlichen Gebieten, Lage: S tadtrand, Ortsteil, außerhalb Siedlungen 
 
Kat. F: AST-Haltepunkt 
 Haltepunkt für Anruf-Sammel-Taxi-Betrieb 
 kein „klassischer" Linienbetrieb 
 in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage 
 in städtischen und l ändlichen Gebieten 
 
 
6.4.10.1 Ausstattungsstandards für Haltestellen

GNVP25 | Anforderungsprofil 
47

GNVP25 | Anforderungsprofil 
48  
 
Tabelle 6.10: Haltestellenausstattung

GNVP25 | Anforderungsprofil 
49  
 Vorzusehen ist ferner die Ausst attung von Endhaltestellen (an denen das Fahrpersonal 
regelmäßig eine längere Wartezeit im Rahmen seiner Dienst- und Wendezeit abhält) 
mit sanitären Anlagen für das Fahrpersonal. 
 Bei der Neueinrichtung einer Haltestelle können zunächst in einer Testphase (max. 
zwei Jahre) die Standards der Kategorie E angewendet werden. Danach sind jedoch 
das tatsächliche Fahrgastaufkommen zu erfassen und die entsprechenden 
Ausstattungsmerkmale zu ergänzen. Für die Einrichtung, den Betrieb und ggf. die 
Auflassung von Haltestellen sind alle erforderlichen Prozesse und die jeweiligen 
Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren, um durch klare und 
transparente Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern. 
 Die Verkehrsunternehmen sind zuständig für die Anbringung und Instandhaltung der 
Fahrplanaushänge und haben die Haltestellen hinsichtlich der Fahrgastinformationen 
auf Vollständigkeit und Beschädigungsfreiheit zu kontrollieren. Fehlende bzw. 
beschädigte Fahrgastinformationen sind unverzüglich durch das Verkehrsunternehmen 
nach Meldung zu ersetzen. 
 Die Kommunen oder von ihnen beauftragte Dritte sind für die Reparatur von 
beschädigten Haltestellenflächen und Unterständen an Bushaltestellen verantwortlich. 
Mängel an Haltestellenflächen und Unterständen sind unverzüglich zu beseitigen. 
 Ebenso sind die Kommunen für die Reinigung der Haltestellenflächen (einschließlich 
Abfallbehälter) zuständig. 
 Bei Haltestellen der Darmstädter Straßenbahn ist die HEAG mobilo zuständig. 
 Bei Haltestellen des SPNV ist dies die DB InfraGO. Das Bahnhofsumfeld befindet sich 
in Zuständigkeit der Kommunen und dessen Instandhaltung ist somit eine kommunale 
Aufgabe. 
 Die Sicherstellung der Sauberkeit der Haltestellen erfolgt durch die Kommunen. 
 Die Verkehrsunternehmen sind fü r die Reinigung der angebrachten 
Kundeninformationen zuständig. Diese sind bedarfsabhängig zu reinigen. Die 
Kommunen sind für die regelmäßige Reinigung der Fahrgastunterstände aus Glas und 
Wartehäuschen zuständig. 
 
 
6.4.10.2 Zielsetzungen für die Umsetzung 
 
Zielsetzung ist ein vollständig barrierefreier ÖPNV in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im 
Landkreis Darmstadt-Dieburg sein. Für den Geltungszeitraum des Nahverkehrsplans wird die 
Zielerreichung für drei Teilzielfelder definiert: 
 
 bei Neubau bzw. umfassendem Um bau von Verkehrsanlagen bzw. bei der 
Neuanschaffung von Fahrzeugen ist die Barrierefreiheit im Sinne des BGG zwingend 
vorzusehen, 
 bei Umbau von Verkehrsanlagen bz w. Fahrzeugen ist die Gewährleistung eines 
stufenfreien Einstiegs bzw. einer stufenfreien Erreichbarkeit des 
Bahnsteigs/Haltestellenkante sowie weitgehend durchgängige Orientierbarkeit für 
Blinde/Sehbehinderte/Gehörlose umzusetzen 
 bei den bestehenden Verkehrsanlagen ist eine Verbesserung der Erreichbarkeit bzw. 
Nutzbarkeit des ÖPNV durch punktuelle/kostengünstige Maßnahmen an der 
vorhandenen Infrastruktur anzustreben.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
50  
6.4.11  Qualitätsanforderungen an Fahrzeuge im lokalen Verkehr 
 
Standards und Vorgaben für den Regionalen Verkehr werden im Regionalen 
Nahverkehrsplan des RMV festgelegt. 
 
Neben der Haltestellenausstattung stellen das wichtigste Definitionsmerkmal für die 
Beförderungsqualität die Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge dar. Sicherzustellen ist 
eine höchstmögliche Qualität im Linienverkehr. Die Qualitätsstandards für die im ÖPNV 
eingesetzten Fahrzeuge in der Wissenschaftstadt Darmstadt als auch im Landkreis 
Darmstadt-Dieburg beschreiben die erforderliche Ausstattung, das Alter, den Zustand und das 
Erscheinungsbild. Dabei spielen die Themen Barrierefreiheit, Komfort, Fahrgastinformation, 
Betrieb, Vertrieb und Sicherheit eine wichtige Rolle. 
Grundsätzlich sind für die Ausstattung von Neufahrzeugen die relevanten Vorschriften und 
Richtlinien der EU, des VDV und die aktuellen Grenzwerte zu Schadstoffemissionen 
einzuhalten. 
 
Die Qualitätsstandards für Fahrzeuge gelten grundsätzlich für alle in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg eingesetzten Fahrzeuge, so dass im Weiteren 
nicht explizit Ausnahmen formuliert werden müssen. Für die Einhaltung der Anforderungen 
sind die jeweiligen Konzessionsinhaber zuständig. 
 
Die Mindestanforderungen an die Ausstattung von Straßenbahnen und Bussen sind im Kapitel 
6.B – „Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge“ aufgeführt. 
 
Die Strategie zum Flottenmanagement ist im Kapitel 8 – „Linienbündelung, Flottenmanagement 
und Vergabestrategie Bus“ unter Punkt 8.2 abgehandelt. 
 
 
6.4.12 Qualitätsanforderungen an Betrieb, Leitstellen und 
Störungsmanagement im lokalen Verkehr 
 
 Die Koordination des Betriebsablaufs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im 
Landkreis Darmstadt-Dieburg erfolgt unter Einbezug des SPNV sowie flexibler 
Bedienungsformen durch ein Betriebsleitsystem. Die Aufgabenträger vereinbaren mit 
den Verkehrsunternehmen und mit dem Betreiber des Betriebsleitsystems 
Rahmenvorgaben zur Nutzung des Betriebsleitsystems, insbesondere zu 
Betriebsabwicklung und Fahrgastinformation im Störungsfall sowie zum Monitoring der 
Betriebsqualität. 
 Die Beschleunigung des ÖPNV z. B. durch separate ÖPNV-Trassen oder die 
Beschleunigung an Lichtsignalanlagen ist mit Hilfe eines Beschleunigungsprogramms 
weiter zu verfolgen. Hierzu gehört auch die leistungsfähige Gestaltung der ÖPNV-
Knotenpunkte in der Innenstadt von Darmstadt sowie – im Rahmen der technischen 
Möglichkeiten – eine Verknüpfung zwischen den in Anwendung befindlichen 
Betriebsleitsystemen. 
 
Bei Störungen ist zwischen geplanten und unvorhersehbaren Störungen zu unterscheiden: 
 
 Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Straßensperrungen aufgrund von Verkehrsunfällen) 
können zu einer einmaligen Abweichung vom Fahrplan führen für die planerisch keine 
Vorsorge getroffen werden kann. Bei etwaigen Ad-hoc-Ereignissen soll das 
Fahrpersonal Störungen an die Leitstelle melden, woraufhin Entscheidungen für den 
Betriebsablauf auch auf weiteren Linien getroffen werden können. So können z. B. bei 
kleineren Fahrplanabweichungen Linien an Verknüpfungspunkten zum Warten 
aufgefordert werden, wodurch Anschlüsse gesichert werden. An einigen 
Verknüpfungspunkten gewähren die Verkehrsunternehmen für definierte Linien 
Anschlussgarantien. Gleichzeitig besteht für Verkehrsunternehmen die Möglichkeit,

GNVP25 | Anforderungsprofil 
51  
Kurzwenden zwecks Verspätungsabbau und Fahrplanstabilisierung vorzunehmen, 
wobei für die betroffenen Fahrgäste ein Umstieg auf das Folgefahrzeug gewährleistet 
wird. 
 Bei unvorhersehbaren Störungen im Betriebsablauf sind möglichst kurzfristig 
umfassende, verständliche und unternehmensübergreifende Informationen über Art 
und voraussichtliche Dauer der Störung sowie ggf. über Reisealternativen an die 
Fahrgäste (im Zwei-Sinne-Prinzip) in den betroffenen Fahrzeugen und an den 
betroffenen Haltestellen weiterzugeben. Diese Informationen sollen auch für Fahrgäste 
nutzbar sein, die sich vor Beginn ihrer Reise über den aktuellen Ist-Fahrplan 
informieren möchten (z. B. im Internet, Information per SMS, App etc.). 
 Die Aufgabenträger wirken auf die Straßenbaulastträger ein, die Straßen in einem 
Zustand zu halten, der den sicheren, komfortablen und pünktlichen Betrieb des ÖPNV 
ermöglicht. Geplante Eingriffe im Straßennetz, die Störungen des Betriebs nach sich 
ziehen werden, sind rechtzeitig dem Aufgabenträger und den Verkehrsunternehmen zu 
melden. 
 Von Städten und Gemeinden initiierte Umleitungen wegen Baustellen und 
Veranstaltungen sind im Vorfeld mit den Unternehmen und dem Aufgabenträger 
abzustimmen, um die Behinderungen für den ÖPNV zu minimieren. 
 Für die Betriebssteuerung und das Störungsmanagement sind alle erforderlichen 
Prozesse und die jeweiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren, 
um durch klare und transparente Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern. 
 
 
6.4.13 Qualitätsanforderungen an Marketing, Information und Vertrieb im 
lokalen Verkehr 
 
6.4.13.1 Marketing 
 
 Die Qualitäten des ÖPNV-Angebot s sind im Rahmen der kontinuierlichen 
Öffentlichkeitsarbeit der Aufgabenträger aktiv und offensiv zu bewerben. Dabei sind – in 
Kooperation mit weiteren Partnern – die integrierten, zielgruppenbezogenen Strategien 
des so genannten Mobilitätsmanagements zu nutzen. Zielrichtung des Marketings ist 
die Etablierung einer nachhaltigen Mobilitätskultur zur Nutzung des Umweltverbundes. 
 
 Bei Änderungen und Neuerungen des ÖPNV-Angebots sind weitreichende und 
umfassende Maßnahmen zur Fahrgastinformation vorzusehen, um bestehenden 
Fahrgästen und potenziellen Neukunden alle individuell relevanten Informationen 
anbieten zu können. Ferner sollen potenzielle Kunden gezielt in Situationen 
angesprochen werden, in denen Entscheidungen über das Mobilitätsverhalten geprägt 
werden (z. B. Neubürger, Arbeitsplatzwechsler, Kinder und Jugendliche). Die 
Aufgabenträger bedienen sich eines gemeinsamen, unternehmensübergreifenden 
Marketings, unter Berücksichtigung der Corporate Identity der einzelnen 
Verkehrsunternehmen. Bei rein betrieblichen Maßnahmen findet die 
Öffentlichkeitsarbeit durch die Verkehrsunternehmen statt. Zwischen Aufgabenträgern 
und Verkehrsunternehmen sind einvernehmlich Regeln und Prozesse zu entwickeln, 
welche die operative Umsetzung des Marketings für alle Beteiligten transparent und 
nachvollziehbar beschreiben. Die Umsetzung vom Corporate Design des RMV wird 
den Verkehrsunternehmen über die mit ihnen geschlossenen Verkehrsserviceverträgen 
vorgegeben. Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen führen kontinuierliche 
Nachfrageermittlungen durch oder veranlassen diese, um umgesetzte Maßnahmen im 
ÖPNV im Sinne einer Erfolgskontrolle bewerten zu können. Sie wirken auf die 
regelmäßige Durchführung von Erhebungen zum Mobilitätsverhalten im Landkreis 
Darmstadt- Dieburg und in der Stadt Darmstadt hin.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
52  
6.4.13.2 Information und Vertrieb 
 
 Öffentlicher Nahverkehr ist insbesondere für Erstnutzer eine erklärungsbedürftige 
Dienstleistung. Daher ist es eine wichtige Aufgabe für den Aufgabenträger sowie für die 
Verkehrsunternehmen, neue Kunden mit den erforderlichen Informationen zu 
versorgen, die für eine Erstnutzung des ÖPNV notwendig sind. 
 Ebenso sind aber auch bestehende Kunden umfangreich und aktuell über das Angebot 
und dessen Veränderungen zu informieren und zu beraten. Nur wenn die notwendigen 
Informationen leicht zu erhalten sind, können potentielle Neukunden dauerhaft für den 
ÖPNV gewonnen werden. 
 Eine aktuelle, umfassende und richtige Information der (potentiellen) Fahrgäste ist 
somit eine entscheidende Voraussetzung für die Nutzung des ÖPNV durch die 
Bürgerinnen und Bürger. Zur Informationsvermittlung sind alle gängigen Medien und 
Informationskanäle zu nutzen. Dies sind gedruckte Informationen, die persönliche 
Auskunft und die Information per Telefon oder Internet bzw. Social Media. Derzeit findet 
unter dem globalen Trend der Digitalisierung eine Verlagerung innerhalb der 
Informationskultur statt. Während Printmedien zunehmend an Bedeutung verlieren, 
gewinnen digitale Informationskanäle auch im Bereich des ÖPNV stetig an Bedeutung. 
Gemeinsam mit stationären Informationseinrichtungen gilt es eine ausgewogene 
Mischung von Informationsquellen bereitzustellen. Die Koordination und Vermarktung 
der Informationsangebote und die Bereitstellung attraktiver Informationskanäle sind 
dabei von Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen und ggf. weiteren Partnern 
voranzutreiben. Unter „Vertrieb“ werden alle Dienstleistungen verstanden, die im 
Zusammenhang mit dem Verkauf von Fahrkarten und der Weitergabe von 
Informationen stehen. Beschrieben werden die Vertriebswege und Vertriebsstätten. 
 
Betrachtet werden folgende Informations- und Vertriebswege: 
 Information- und Buchungsservice über Telefon oder Internet 
 Information und Verkauf in Fahrzeugen der Verkehrsunternehmen 
 Information- und Verkaufsstellen sowie Mobilitätszentralen 
 Vertrieb über stationäre Fahrscheinautomaten 
 Vertrieb über App 
 
Sowohl bei der Beschaffung von Informationen durch den Kunden als auch bei dem Dialog 
zwischen Kunden und Verkehrsunternehmen (Anregungen, Beschwerden) kommt den Medien 
Telefon, Smartphone-App und Internet eine große Bedeutung zu. Das gesamte 
Internetangebot ist barrierefrei auszugestalten. Die Fahrplanauskunft per Internet sowie per 
Apps ist bereitzustellen und laufend zu aktualisieren. Es sind die Fahrpläne aller Linien sowie 
Liniennetzpläne als Download anzubieten. Informationen über kurzfristige Betriebsstörungen 
sind bereitzustellen. Zur individuellen Planung müssen detaillierte und aktuelle Informationen 
über alle barrierefreien ÖPNV- Angebote und Anschlussverbindungen über das Internet 
abrufbar sein. 
 
Für die Buchung von Fahrten bedarfsgesteuerter Angebote (Anruf-Sammel-Taxi) ist eine 
einheitliche, aus dem Festnetz und dem Mobilfunknetz gleichermaßen erreichbare 
Telefonnummer vorzuhalten, die Buchungsmöglichkeit per Internet oder App bzw. Handy-
Ticket ist gleichsam vorzusehen. 
 
 
6.4.13.3 Verkaufsstellen, Mobilitätszentralen und Tarif 
 
In den kommenden Jahren wird nur noch ein eingeschränkter Bartarif, d.h. Einzelfahrkarten 
und Tageskarten auf Papier ausgegeben werden. Alle Zeitkarten (Wochenkarte und aufwärts) 
sind ausschließlich über das Medium Chipkarte (eTicket RheinMain) erhältlich.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
53  
In diesem Zusammenhang ermöglicht die weitere Verbreitung des Elektronischen 
Fahrgeldmanagements in Verbindung mit den internetbasierten Vertriebskanälen in Gestalt des 
Ticketshops und Handy-Tickets eine Konzentration des personenbedienten Vertriebs. 
Einhergehen soll diese Optimierung mit einer qualitativen Steigerung des personenbedienten 
Vertriebs. Mit der Einführung der drei Service Levels ist eine stärkere Profilierung der 
Vertriebsstellen vorzusehen: 
 
 Service Level 1: Mobilitätszentralen (umfassender Verkauf, Beratung und Service) 
 Service Level 2: Agenturen bzw. MobilitätsInfos (vorwiegend Verkauf und Beratung) 
 Service Level 3: Private Vertriebspartner (vorwiegend Verkauf) 
 
 
6.4.14  Qualitätsmanagement 
 
 Die Aufgabenträger prüfen regelmäßig die Einhaltung von Qualitätsstandards im ÖPNV 
mittels Qualitätskontrollen und Zufriedenheitsbefragungen. Das Verfahren und die 
Ergebnisse der Kontrollen werden den Verkehrsunternehmen bekannt gemacht. 
 Die Qualität im ÖPNV im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt Darmstadt wird 
mittels eines Bonus- Malus-Systems bewertet. 
 Mit Hilfe eines Beschwerdemanagementsystems werden die Entgegennahme und 
Bearbeitung von Beschwerden von Fahrgästen und anderen Personen systematisiert 
und erleichtert. 
 Ziele sind dabei die Kundenbindung und die rasche Klärung und Behebung von 
Problemen. 
 
 
6.4.15  Anforderung an die Sicherheit im lokalen Verkehr 
 
Bei der Nutzung des ÖPNV spielt das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste eine große Rolle. 
Damit ein Unsicherheitsgefühl, insbesondere in den Tagesrandlagen sowie in den 
Nachtstunden, nicht zur Nutzung anderer Verkehrsmittel, zu einer Mobilitätseinschränkung 
oder sogar zu einem völligen Mobilitätsverzicht führt, ist es eine vordringliche Aufgabe der 
Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen, dem entgegenzuwirken: 
 
 Sicherer Zugang zum ÖPNV durch Vermeidung bzw. Beseitigung von Angsträumen 
(z. B. ausgeleuchtete, übersichtliche und sichere Zuwege) 
 Gewährleistung der sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum sowohl an Haltestellen 
wie auch im Haltestellenumfeld insbesondere abends (z. B. durch ausreichende 
Beleuchtung, transparente Gestaltung sowie gute Einsehbarkeit des 
Haltestellenbereichs) 
 Bedarfsgerechte Fahrangebote für die unterschiedlichen Nutzerinnengruppen in der 
Schwachverkehrszeit abends und am Wochenende (z. B. Taxi-Ruf beim Fahrer) 
 Bedarfsgerechte Ausstattung der Fahrzeuge (z. B. Stellplätze für Kinderwagen in 
Türnähe und Absenkanlagen gemäß der EU-Richtlinie 2001/85/EG) 
 Sicherheit im Fahrzeug durch höhere Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft von Seiten 
des Fahrpersonals. 
 
Die Nutzung der Multifunktionsbereiche wird folgender Priorität unterworfen, was auch in 
der Fahrgastinformation Widerhall findet. Vorrangig sind die Flächen für Fahrgäste im 
Rollstuhl, Fahrgäste mit Gehhilfe (Rollator) vorbehalten. Es folgen Fahrgäste mit 
Kinderwagen oder Kinderkarren. Werden die Flächen nicht von diesen Personengruppen 
benötigt, so können die Multifunktionsbereiche zur Mitnahme von Fahrrädern genutzt 
werden. Auch haben Personen mit großem Reisegepäck dort bessere Möglichkeiten, sich 
aufzuhalten. Für Fahrgäste der genannten ersten beiden Gruppen (vorrangig Fahrgäste 
mit Handicap, sodann Fahrgäste mit Kinderwägen/Kinderkarren) sind die Bereiche bei 
Notwendigkeit freizumachen.

GNVP25 | Anforderungsprofil 
54  
6.4.16  Anforderungen Fahrpersonal und soziale Standards 
 
Die Qualitätsstandards für das Fahrpersonal dienen dazu, eine einheitlich hohe Qualität im 
Kontakt mit den Fahrgästen herzustellen, da der direkte und persönliche Umgang ein zentrales 
Element der Dienstleistung im öffentlichen Verkehr darstellt. Die Verkehrsunternehmen haben 
daher bei der Auswahl des Personals zu gewährleisten, dass es den Anforderungen und 
Ansprüchen an einen attraktiven Nahverkehr mit umfassender Kundenorientierung entspricht. 
 
6.4.16.1 Anforderungen an das Fahrpersonal 
 
 Beherrschen der deutschen Sprache 
 Kennen und Anwenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV 
 Kennen und Anwenden der rechtlichen Vorgaben (BOKraft, PBefG, StVO, StVZO) 
 Richtigen Fahrpreis für jede gewünschte Fahrtverbindung nennen und verkaufen 
können 
 Über die tariflichen Übergangsgebiete des RMV und über seine verbundweiten 
Sonderangebote (z. B. Kombitickets) jederzeit richtig Auskunft geben können, 
 Linienverlauf kennen (Namen und Reihenfolge der bedienten Haltestellen, sowie 
Kenntnis über sämtliche Verknüpfungspunkte) 
 Die Rampe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sicher bedienen können 
 Sich kundenfreundlich und serviceorientiert verhalten 
 Auskünfte zu den Anschlussmöglichkeiten geben können. 
 Haltestellen, insbesondere solche, die barrierefrei ausgebaut sind, so anfahren, dass 
kein vermeidbarer Spalt entsteht 
 Auf korrekte Ansage und Anzeige der nächsten Haltestelle achten 
 
 
6.4.16.2 Anforderungen an Verkehrsunternehmen  
 
 Die Verkehrsunternehmen dürfen das tarifvertraglich vereinbarte Niveau für das private 
Omnibusgewerbe des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer e. V. (LHO) 
in der jeweils gültigen Fassung nicht unterschreiten. Dieses definiert sich aus den 
Vorgaben der §§ 2 und 3 sowie dem allgemeinen Anhang zu § 3 des LHO 
Lohntarifvertrages ohne Beachtung betriebsinterner Zulagen aus den 
betriebsspezifischen Anlagen 1 bis 5 zu § 3. Die Verkehrsunternehmen werden bei 
Beauftragung von Subunternehmern (im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger) für 
deren beschäftigtes Personal die gleichen vertraglichen Bedingungen nach Absatz 1 
mit den Subunternehmern vereinbaren und auf die Einhaltung derselben achten 
 Regelmäßige Schulung der Fahrzeugführer zum Umgang mit 
mobilitätseingeschränkten Fahrgästen und des Servicepersonals (Mobilitätsberatung) 
 Schulung der Fahrer zum korrekten Anfahren barrierefreier Haltestellen etc. 
 Anreizsystem zur Vergütung guter Fahrerleistung schaffen Anforderungen an die 
Kommunen: Einrichtung von sanitären Anlagen an Linienendpunkten.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV 
55 
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
6.A  Anforderungen an den 
Schienengebundenen 
Personennahverkehr (SPNV) 
 
6.A.1 Vorbemerkung 
 
Hinsichtlich der Zuständigkeiten für den ÖPNV in Hessen ist zu beachten, dass auf der 
Grundlage des § 5 (1) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über den öffentlichen Personen-
nahverkehr in Hessen (ÖPNV-G Hessen) die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV bei den 
Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten in gemeinsamer Aufgabenwahr-
nehmung mit den Verkehrsverbünden liegt. Die Prüfung von Angebotskonzepten im regiona-
len Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist somit auf Grundlage der für das Land Hessen 
getroffenen Aufgabenzuweisungen eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe von der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Zusammenarbeit mit 
dem zuständigen Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). 
Nachfolgend werden die Anforderungen von der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem 
Landkreis Darmstadt-Dieburg im SPNV definiert. Diese sollen im Rahmen des Gegenstrom-
prinzips Eingang finden in die entsprechenden Planungen des RMV und die nächste Fort-
schreibung des verbundweiten Regionalen Nahverkehrsplans des RMV. 
 
6.A.2 Angebot  
6.A.2.1 S-Bahn 
S6: Darmstadt Hauptbahnhof – Da.-Arheilgen – Da.-Wixhausen – Erzhausen – Langen 
– Frankfurt Süd – Frankfurt Hauptwache – Frankfurt Hauptbahnhof (tief) – Frankfurt 
West – Bad Vilbel – Friedberg 
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 fand ein Linientausch statt. Einhergehend mit der 
Aufnahme des neuen Konzeptes auf eigenen Gleisen der S-Bahn zwischen Frankfurt West 
und Bad Vilbel samt der Inbetriebnahme der neuen Umsteigestation „Frankfurt-Ginnheim“ 
erreicht nunmehr die Linie S6 Darmstadt. 
Das Fahrtenangebot bleibt unverändert bei einem 30-Minuten-Takt zwischen Langen und 
Darmstadt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzen 
sich dafür ein, auf diesem Abschnitt einen 15-Minuten-Takt einzuführen, um insbesondere 
den Darmstädter Stadtteilen Wixhausen und Arheilgen ein attraktiveres Angebot auch mit 
der S-Bahn zu schaffen.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV 
56 
Szenario S2 – S-Bahn Dieburg: 
… Dietzenbach Bahnhof – Dietzenbach Süd – Rödermark-Urberach – Rödermark-Ober-
Roden – Eppertshausen – Münster – Dieburg – Messel – Da.-Kranichstein – Da. Nord – 
Darmstadt Hauptbahnhof 
Eine Machbarkeitsstudie des RMV empfiehlt folgendes Szenario mit besonderer Relevanz 
für den nördlichen Kreisbereich im Bereich des Korridors Dieburg – Münster – Eppertshau-
sen – Ober-Roden. Die zurzeit stumpf in „Dietzenbach Bahnhof“ endende S-Bahnlinie S2 soll 
über Dietzenbach Süd auf einer neu zu bauenden Strecke an den Bahnhof Rödermark-Ur-
berach geführt werden und dort auf die Trasse der Dreieichbahn (RB61) schwenken. Sie 
folgt der Route der RB61 bis Dieburg, wechselt dort auf die Route der RB75, sodann auf die 
Main-Neckar-Bahn. 
Szenario S1 – S-Bahn Dieburg: 
… Rödermark-Ober-Roden – Eppertshausen – Münster – Dieburg – Messel – Da.-Kra-
nichstein – Da. Nord – Darmstadt Hauptbahnhof 
Es wird als Alternative angeregt, statt der S2 die Linie S1 über Ober-Roden auf die zu elektri-
fizierende Strecke Ober-Roden – Eppertshausen – Münster – Dieburg bis Darmstadt Haupt-
bahnhof zu verlängern und mit dieser Linie die angestrebte Aufwertung zur S-Bahn umzuset-
zen. 
Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg setzen sich für die Umsetzung 
eines dieser Szenarien ein. 
 
6.A.2.2 Regionalexpress/Regionalbahn 
Grundsätzlich sollen die bestehenden Fahrzeitprofile der Regionalzuglinien im DADINA-Ge-
biet überprüft werden, ob diese noch zeitgemäß sind und auf die mittlerweile auf allen Linien 
eingesetzten beschleunigungsstarken Triebzüge passen. 
Hessische Ludwigsbahn / Rhein-Main-Bahn 
RB75: Wiesbaden – Mainz – Groß-Gerau – Weiterstadt – Darmstadt – Messel – Dieburg 
– Babenhausen – Aschaffenburg 
Auch auf dem Abschnitt Darmstadt – Messel – Dieburg – Babenhausen – Aschaffenburg sol-
len die Züge im 30-Minuten-Takt verkehren. Zudem sollen die Züge an allen Wochentagen 
stets in Doppeltraktion eingesetzt werden (mindestens 6 Waggons). 
Auf dem Abschnitt zwischen Darmstadt und Wiesbaden soll die bereits bestellte Doppeltrak-
tion verbindlich gewährleistet und auch auf die Verkehrszeiten erweitert werden, während 
derer zurzeit noch Einzelgarnituren bestellt sind. Hiermit soll den deutlich gestiegenen Fahr-
gastzahlen insbesondere auch im Freizeitverkehr und den benötigten Flächen für die Abstel-
lung von Fahrrädern entsprochen werden. 
Während der Vollsperrung der Riedbahn werden zahlreiche Fahrten der RB75 mit der RB26 
(„Mittelrheinbahn“) verknüpft und verkehren zwischen Darmstadt und Bingen Hauptbahnhof. 
Diese Relation bewährt sich und ist sehr attraktiv. Denn so bestehen über Mainz hinaus um-
steigefreie Kurse ins Obere Mittelrheintal mit der Anbindung der Kreisstadt Ingelheim sowie 
dem Mittelzentrum Bingen. Diese Verbindung hat auch ein Potenzial für den Freizeitverkehr. 
Es wird daher dafür plädiert, eine solch attraktive Verbindung zwischen Darmstadt und dem 
Oberen Mittelrheintal dauerhaft anzubieten.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV 
57 
Eine Anbindung der Landeshauptstadt Wiesbaden soll in gewohntem Umfang erhalten blei-
ben. Es ist einer Abwägung zu unterziehen, ob alternierend die RB75 auch planmäßig zwi-
schen Mainz-Bischofsheim und Wiesbaden über Mainz-Kastel verkehrt, wie es bei Umleitun-
gen praktiziert wird. Vorteil dieser Streckenführung ist eine kürzere Fahrzeit zwischen Darm-
stadt und Wiesbaden sowie die Bedienung des Wiesbadener Stadtteils Mainz-Kastel. Nach-
teilig ist, dass bei dieser Führung die verkehrsstarken Umsteigepunkte Mainz Römisches 
Theater und Mainz Hauptbahnhof nicht angedient werden können. Es bestehen jedoch in 
Mainz-Bischofsheim Umsteigemöglichkeiten mit der S-Bahnlinie S8 sowie mehreren RE- und 
RB-Linien über Mainz. 
Szenario Hessenexpress: Wallauer Spange 
HE7: Darmstadt – Frankfurt Flughafen Fernbahnhof – Wiesbaden 
Ausschlaggebend für die Einführung dieser Linie des zukünftigen Hessenexpress-netzes ist 
der Ausbau der Wallauer Spange an der bestehenden ICE-Schnellfahrstrecke Rhein-
Main/Rhein-Sieg zu einem vollständigen Gleisdreieck. Mit der genannten Hessenexpress-
Linie entsteht eine neue und schnelle Direktverbindung nicht nur zwischen Darmstadt und 
dem Flughafen, sondern auch zwischen Darmstadt und Wiesbaden. 
Main-Neckar-Bahn 
G60: Frankfurt – Darmstadt – Bickenbach – Hähnlein-Alsbach – Zwingenberg – Bens-
heim – Heppenheim – Weinheim – Ladenburg – Neu-Edingen/Friedrichsfeld – Heidel-
berg / Schwetzingen / Mannheim 
mit 
Pfungstadtbahn 
RB66: Darmstadt – Pfungstadt 
Auf der Pfungstadtbahn soll das Fahrtenangebot auf einen 30-Minuten-Takt verdichtet wer-
den. 
Umsteigefreie Direktverbindungen zwischen Frankfurt über Darmstadt mit Pfungstadt sollen 
vorgesehen werden. Alternativ können nach einer Elektrifizierung der Pfungstadtbahn Flügel-
konzepte mit dem Main-Neckar-Ried-Express untersucht werden. 
Szenario Hessenexpress: Osthessen – Kinzigtal – Frankfurt Süd – Main-Neckar 
HE5: Bebra – Fulda – Gelnhausen – Hanau - Frankfurt 
Es soll bei der Netzgestaltung zum Hessenexpress ein weiteres Szenario geprüft werden. 
Angeregt wird die Verlängerung der vorgesehenen Linie HE5. Untersucht werden soll, diese 
Linie am Frankfurt Süd auf die Trasse der Main-Neckar-Bahn zu führen und über Langen 
und Darmstadt bis ins Rhein-Neckar-Gebiet, bevorzugt Mannheim, zu verlängern. So ergibt 
sich eine umsteigefreie, schnelle Verbindung zwischen Osthessen und Südhessen. Zudem 
wird eine schnelle Verbindung von den südlichen Bereichen in und um Frankfurt mit Darm-
stadt geschaffen. Dies dient zum einen der Entlastung des Frankfurter Hauptbahnhofs und 
schafft eine Ergänzung zur S-Bahn.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV 
58 
Odenwaldbahn 
G80: Frankfurt / Darmstadt – Mühltal – Ober-Ramstadt – Reinheim – Otzberg-Lengfeld 
– 
Groß-Umstadt-Wiebelsbach – Erbach – Michelstadt – Oberzent – Eberbach (RE80, 
RB81, RB82) 
mit 
Odenwaldbahn 
G85: Frankfurt – Hanau – Seligenstadt – Babenhausen – Babenhausen-Langstadt – 
Groß-Umstadt-Klein-Umstadt – Groß-Umstadt Mitte – Groß-Umstadt-Wiebelsbach 
(RE85, RB86) 
Die Planungsansätze der Erbacher Erklärung vom Juni 2020 sind voranzutreiben und umzu-
setzen. Diese sind: 
‐ Verlängerung der Bahnsteige auf 170 Meter (Halten von Triebzüg en in Dreifachtrak-
tion) 
‐ Fahrzeuge mit neuen Antriebstechnologien 
‐ Schaffung von Kreuzungsbahnhöfen in Mühltal und Hetzbach 
Für den G85 ist ein 30-Minuten-Takt auf der gesamten Strecke zwischen Hanau und Groß-
Umstadt-Wiebelsbach anzustreben. 
Dreieichbahn 
RB61: Frankfurt – Dreieich-Buchschlag – Rödermark-Urberach – Rödermark-Ober-Ro-
den – Eppertshausen – Münster - Dieburg 
Die Empfehlung der Machbarkeitsstudie, den Korridor zwischen Rödermark-Ober-Roden und 
Dieburg auszubauen, zu elektrifizieren und in eine S-Bahn zu wandeln, wird unterstrichen. 
Die Schaffung eines S-Bahn-Ringes ist vorzusehen. 
Die DADINA unterstützt die Bestrebungen, die eigentliche Dreieichbahn ebenfalls zu elektrifi-
zieren (Kreis Offenbach, Regie kvgOF). 
 
6.A.3 Infrastruktur: Stationen 
6.A.3.1 Neubau  
Es wird angeregt, folgende Stationen im Gebiet der DADINA neu zu errichten. Ziel ist eine 
bessere Erschließung und Erreichbarkeit des SPNV an den vorhandenen Strecken. 
 Babenhausen-Sickenhofen (RB75) 
 Groß-Umstadt Nord (RB86) 
 Weiterstadt Ost (RB75) 
6.A.3.2 Gleisbelegung  
Während der Sperrung der Riedbahn werden am Darmstädter Hauptbahnhof vermehrt auch 
die Bahnsteigkanten Gleis 11 und Gleis 12 genutzt. Es wird empfohlen, die Bahnsteigkanten 
am Darmstädter Hauptbahnhof dauerhaft gleichmäßiger auszulasten. Somit können auch die 
Fahrgastrückstaubildungen an den Treppen und Überfüllungen der Bahnsteige verringert 
werden.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV 
59 
6.A.3.3 Barrierefreiheit  
Der barrierefreie Ausbauzustand der SPNV-Stationen im Gebiet der DADINA befindet sich 
bereits auf einem hohen Niveau. 
Auf Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist noch auszubauen: 
 Darmstadt Nord 
Auf Gemarkung des Landkreises Darmstadt-Dieburg sind noch auszubauen: 
 Babenhausen-Hergershausen 
 Groß-Umstadt Wiebelsbach 
(Im Status quo wird für umsteigende Fahrgäste hier eine barrierearme Situation er-
zeugt, indem eine Art Spanische Lösung geschaffen wird. Das Gleis 2 hat Bahnsteig-
kanten an beiden Seiten, so dass Fahrgäste dort einen stehenden Zug durchschrei-
ten können um umzusteigen.) 
 Eppertshausen und Münster 
(Diese Stationen bieten Fahrgästen gegenwärtigen eine barrierearme Situation bei 
Einsatz der Dieseltriebwagen PESA Link. Im Kontext der Elektrifizierung und der Um-
wandlung in einen Streckenabschnitt der verlängerten S-Bahnlinie S2 sind die Station 
vollständig barrierefrei auszugestalten.) 
 
6.A.4 Infrastruktur: Schienenstrecken  
Main-Neckar-Bahn / Odenwaldbahn 
Das Gleisdreieck auf Höhe der Firma Merck soll vollständig ausgebaut werden, um eine bes-
sere und behinderungsfreie Betriebsstabilität zu erzielen und künftig niveaugleiche Zugkreu-
zungen reduzieren zu können. Dies wird insbesondere nach Inbetriebnahme einer neuen 
ICE-Basis im Bereich Da.-Kranichstein wichtig werden. 
Odenwaldbahn 
Die vorgesehene Möglichkeit von Zugkreuzungen in Mühltal wird begrüßt, denn sie erhöht 
die Betriebsstabilität und ermöglicht dichtere Zugfolgen. 
Nachrichtlich: Eine weitere Zugkreuzung in Hetzbach (Stadt Oberzent im Odenwaldkreis, Re-
gie bei der OREG) wird für den Abschnitt südlich von Groß-Umstadt als sinnvoll erachtet. 
Die Herstellung einer Gleisverbindung zwischen Otzberg-Lengfeld und Groß-Umstadt Mitte – 
genannt „Umstädter Kurve“ – soll weiterhin in den Vorhabenkatalogen benannt bleiben. So-
mit entstünde die Möglichkeit, umsteigefrei zwischen Darmstadt und dem wichtigen kern-
stadtnahen Bahnhof „Groß-Umstadt Mitte“ zu verkehren. Zudem ließe sich so ein vollständi-
ges Gleisdreieck zwischen Lengfeld, Groß-Umstadt und Wiebelsbach ausbilden und mehr 
Flexibilität auch bei Streckensperrungen vorhalten. 
Alle Bahnsteige entlang der Odenwaldbahn müssen so verlängert werden, dass sie den vor-
gesehenen und notwendigen Fahrzeugtraktionslängen in Zukunft genügen. 
Pfungstadtbahn 
Der Abschnitt zwischen Da.-Eberstadt und Pfungstadt ist mit Oberleitung zu elektrifizieren. 
Somit werden durchgebundene Fahrten auf der Main-Neckar-Bahn, Zugflügelungen oder 
auch eine Verlängerung der S-Bahn Rhein-Main bis Pfungstadt möglich.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Anforderungen an den SPNV 
60 
Dreieichbahn 
Der Abschnitt zwischen Ober-Roden und Dieburg soll elektrifiziert werden. Dies steht im Zu-
sammenhang mit der Planung, die S-Bahnlinie S2 auf diese Strecke zu verlängern und über 
Dieburg hinaus bis Darmstadt zu führen, siehe hierzu das beschriebene Szenario „S2 – S-
Bahn-Ring“. Nachrichtlich: Eine Elektrifizierung der eigentlichen Dreieichbahn zwischen Drei-
eich-Buchschlag und Rödermark (Kreis Offenbach, Regie der kvgOF) wird begrüßt. 
 
6.A.5 Reaktivierung  
 Darmstadt – Bessunger Forst – Roßdorf – Groß-Zimmern 
 Darmstadt – Griesheim – Wolfskehlen (Kleine Riedbahn) 
Die oben genannten Strecken sind nicht mehr für eine Reaktivierung als Volleisenbahnen 
vorgesehen. Ihre Trassen sind nunmehr Bestandteil von Untersuchungen, die meterspurige 
Darmstädter Straßenbahn auf ihnen in den Landkreis und in die Region zu verlängern. Sie 
werden somit bei Realisierung der Straßenbahnverlängerungen betrieben werden. 
 Reinheim – Groß-Bieberau 
Es soll weiterhin daran festgehalten werden, diesen Abschnitt der Gersprenztalbahn als Voll-
eisenbahn zu reaktivieren und in das Betriebsprogramm der Odenwaldbahn einzufügen. Al-
ternativ zu überlegten Zugflügelungen in Reinheim soll untersucht werden, Angebotsverdich-
tungen zwischen Darmstadt und Reinheim weiter bis Groß-Bieberau zu führen. Ein Bedarf 
von Angebotsverdichtungen besteht vor allem zwischen Darmstadt und Reinheim.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge  
 
61 
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
 
6.B  Qualitätsanforderungen an die 
Fahrzeuge 
 
 
Neben der Haltestellenausstattung stellen die Ausstattung und Ausrüstung der Fahrzeuge 
das wesentlichste Definitionsmerkmal für die Beförderungsqualität dar. Hierbei ist eine 
höchstmögliche Qualität für den Linienverkehr im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
und im Landkreis-Darmstadt-Dieburg anzustreben.  
 
Die Anforderungen an die Ausstattung von Straßenbahnen und Linienbussen sind im 
Folgenden aufgelistet. Ausführungen zur Antriebstechnik von Busfahrzeugen bei der 
Vergabe von Linienbündeln finden sich im Kapitel 8 dieses Nahverkehrsplans unter dem 
Punkt zum Flottenmanagement unter Punkt 8.2. 
 
 
6.B.1  Allgemeines / Verkehrssicherheit 
 
 Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssiche rem Zustand 
befinden. 
 Die Fahrzeuge haben während ihres Betriebes den relevanten ges etzlichen 
nationalen Bestimmungen StVZO, des PBefG und der BOKraft bzw. BOStrab sowie 
den europäischen Direktiven wie der UNECE-Regelung Nr. 107 zu entsprechen. 
 Sonstige einschlägige Rechtsvorschriften und die Unfallverhütu ngsvorschriften sind 
zu befolgen. 
 Die vorgeschriebene Sicherheitsausstattung muss stets funktion sfähig und 
gekennzeichnet sein. 
 Der Unternehmer gewährleistet gem. § 35 StVZO den Einsatz von Kraftfahrzeugen 
mit angemessener Motorleistung entsprechend den topografischen und betrieblichen 
Gegebenheiten sowie den Fahrplanvorgaben. 
 Die Fahrzeuggrößen müssen der Nachfrage während der verschiede nen 
Verkehrszeiten entsprechen. Gibt es auf einer Linie oder auf bestimmten Fahrten 
Auslastungsprobleme, ist dies vom Verkehrsunternehmen mittels geeigneter Daten 
den Aufgabenträgern bekannt zu geben und einvernehmlich für Abhilfe zu sorgen. 
 
6.B.2  Erscheinungsbild der Fahrzeuge 
 
 Die Fahrzeuge sind mit den RMV-Designelementen Dachbanderole, RMV-Heck- und 
-Seitenlogo, sowie RMV-Frontlogo zu bekleben. Die Designelemente (Klebefolien) 
werden vom RMV nach Abforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bei 
Beschädigung sind die Designelemente vom Unternehmer auf seine Kosten zu 
ersetzen.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge  
 
62 
 
 Werbeanbringungen am oder im Fahrzeug sind zulässig, insoweit sie den 
Grundsätzen und Verhaltensregeln des Deutschen Werberates entsprechen. Sie 
dürfen den Zielen des ÖPNV nicht zuwiderlaufen. Die Beklebung von Fensterflächen 
darf die Funktion von Notausstiegsfenstern nicht beeinträchtigen. Nicht überschritten 
werden sollen 20 % der Fensterflächen. 
 Je zehn eingesetzte Busse bzw. je Linienbündel stellt das Verk ehrsunternehmen 
einen Bus zur Außenwerbung für den ÖPNV bzw. die Aufgabenträger zur Verfügung. 
Details werden in den Verkehrsserviceverträgen geregelt. 
 Die Information zum erhöhten Beförderungsentgelt (EBE) ist im Fahrgastraum gut 
sichtbar anzubringen. 
 Die kundenrelevanten Einrichtungen am und im Fahrzeug sind fre i von groben 
Verschmutzungen sowie funktionsfähig und nutzbar zu halten. Die Fahrzeuge haben 
einen sauberen Gesamteindruck zu hinterlassen. 
 
6.B.3  Kapazitäten 
 
 Gelenkbusse mit 18 m bis 18,75 m Länge: Zulassung für mindestens 120 Fahrgäste 
im Linienverkehr nach § 42 PBefG 
 Standard- bzw. Solobusse mit 12 m Länge: Zulassung für mindestens 75 Fahrgäste 
im Linienverkehr nach § 42 PBefG 
 Für Kleinbusse mit maximal acht Fahrgastplätzen, für Midibusse, Großraumbusse 
mit mehr als 18,75 m Länge und für Doppeldecker werden die Sitz- und 
Stehplatzkapazitäten nach den Erfordernissen für die betriebene Linie zwischen den 
Aufgabenträgern und dem Unternehmen abgestimmt.  
 
 Straßenbahnfahrzeuge im Bestand: Zulassung der Triebwagen für mindestens 150 
Fahrgäste, Beiwagen für mindestens 80 Fahrgäste 
 Straßenbahnneufahrzeuge: Triebwagen mit über 40 m Länge: Kapazität für 
mindestens 230 Fahrgäste, andere Triebwagen mit bis zu 40 m Länge: Kapazität für 
mindestens 150 Fahrgäste 
 
6.B.4  Niederflurigkeit 
 
 Es sind im Busverkehr ausschließlich Linienfahrzeuge einzusetz en, die der Kategorie 
M3 Klasse I gemäß Verordnung (EU) 2018/858 Artikel 4 entsprechen. 
 Im Regelverkehr müssen ausnahmslos Niederflurbusse mit Kneeling und 
ausklappbaren Rampen eingesetzt werden. Die Ruftaste befindet sich in 
unmittelbarer Nähe der Türbetätigung von außen bzw. des Rollstuhlplatzes im 
Innenraum. 
 D i e  Sondernutzungsflächen messen mindestens 0,9 m in der Tiefe und 2,0 m in der 
Breite. 
 Neue Straßenbahnen sind als Niederflurfahrzeuge zu beschaffen.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge  
 
63 
 
6.B.5  Fahrgastraumtüren 
 
 Gelenkbusse: mindestens drei Doppeltüren 
 Standard-/Solobusse: mindestens zwei Doppeltüren 
 
6.B.6  Technische Ausstattung und Innenraumausstattung 
 
Die Fahrzeuge müssen über folgende Ausstattungen bzw. Systeme verfügen: 
 
 Beeinflussung von Lichtsignalanlagen, für die Bereitstellung d er ortsfesten 
Infrastruktur sind die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig 
 Verkauf des RMV-Fahrkartensortiments für Kunden des Gelegenhei tsverkehrs mit 
dem Ziel, den Barverkauf durch bargeldlosen Vertrieb zu ersetzen 
 Abbuchung von Kartenguthaben bei Einsatz von Prepaid-Fahrkarte n bzw. 
Guthabenkarten 
 Identifizierung und Prüfung von elektronischen Tickets nach de m für das 
Deutschlandticket festgelegten Standard der Kernapplikation des Verbandes 
Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV-KA) 
 Automatisches Fahrgastzählsystem (AFZS) oder alternative Fahrg astzählungen für 
mindestens 25 % der Fahrzeugflotte 
 Videoüberwachung zur Aufklärung und Prävention von Straftaten 
 Anschluss an die Funk- und Leittechnik der HEAG mobilo GmbH 
 Fahrerassistenzsysteme auf dem neuesten Stand der Technik zum Zeitpunkt der 
Fahrzeugzulassung 
 Anschlusssicherung an definierten Umsteigehaltestellen zu ausg ewählten 
Verkehrslinien 
 Fahrgastraumbeleuchtung getrennt zuschaltbar für den vorderen und hinteren 
Fahrzeugbereich zum Verhindern einer Blendwirkung 
 Ausleuchtung des Türbereichs bei geöffneten Türen 
 W - L A N  
 Farblich kontrastreiche Gestaltung als Orientierungshilfe für Sehbehinderte 
 Sitze ausgestattet gemäß Abbildung 12 Anhang III zur EU-Richtl inie 2001/85/EG 
 Waagrechte Decken-Haltestangen längs des Mittelganges im Fahrg astraum 
 Senkrechte Haltestangen mit Haltewunschtasten an jeder Sitzrei he abwechselnd 
links und rechts des Ganges, sowie im Bereich der Türen 
 Gangseitige Sitze mit gut greifbaren Handgriffen, wenn keine s enkrechten 
Haltestangen vorhanden 
 Taktile Haltestangen an den Türbereichen 
 Leistungsfähige Heizungs- und Lüftungsanlage 
 Klimaanlage für Fahrgastraum nach Vorgabe der VDV-Schrift 236 oder 236/1 für 
Busse und neu beschaffte Straßenbahnen – umweltfreundliche Kühlmittel 
anzustreben

GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge  
 
64 
6.B.7  Fahrgastinformation 
 
6.B.7.1 Innen 
 
 Akustische Haltestellen- und Umsteigeansage über Sprachspeiche r 
 Optische Haltestellenanzeige (elektronische Anzeige mindestens  der folgenden 
Haltestelle und der Liniennummer sowie gut erkennbar das „Wagen hält“) in jedem 
starren Fahrzeugteil. 
 Die Ansteuerung der akustischen und optischen Informationseinr ichtungen im 
Fahrzeug erfolgt über Schnittstelle nach Norm VDV 300 durch die Geräte des 
Verkehrsmanagementsystems (VMS). 
 Die Lieferung der Ansage-/Anzeigetexte für das VMS erfolgt dur ch den Unternehmer.  
 In den Displays der Straßenbahnen zusätzlich Anzeige der folge nden drei 
Haltestellen mit Umsteigemöglichkeiten; Bestandsfahrzeuge sollen mit solchen 
Displays nachgerüstet werden. 
 
6.B.7.2 Außen 
 
 Fahrgastinformation außen gemäß § 33 BOKraft bzw. § 46 BOStrab  über zentral vom 
VMS über die VDV-300-Schnittstelle steuerbare Anzeigen:  
 An der Fahrzeugfront darstellbare Schrifthöhe mindestens 200 m m, Sichtfeldbreite 
mindestens 1.500 mm 
 An der Einstiegsseite Möglichkeit zur zweizeiligen Darstellung  mit einer Schrifthöhe 
von mindestens 60 mm, Sichtfeldbreite mindestens 1.000 mm 
 Am Fahrzeugheck Schrifthöhe mindestens 150 mm, ausreichende Si chtfeldbreite für 
eine Darstellung von mindestens vier alphanumerischen Schriftzeichen 
 Außenlautsprecher 
 Beleuchtung der Außenanzeigen bei Dunkelheit 
 
6.B.7.3 Service 
 
 Information der Fahrgäste vor und während der Reise mit Inform ationen für die Fahrt 
im Regel- sowie im Störfall. 
 Automatische Anschlusssicherung für ausgewählte Haltestellen m it zu definierender 
Verzögerung der Regelabfahrtszeit 
 Permanente Ermittlung der Echtzeitdaten (Fahrplan-Soll-Ist-Abw eichung) und 
Weiterleitung an die RMV-Datendrehscheibe. 
 Hierfür sowie zur Echtzeitfahrgastinformation an Haltestellen bedient sich das 
Verkehrsunternehmen der digitalen Fahrgastinformationssysteme der HEAG mobilo 
GmbH.

GNVP25 | Anforderungsprofil | Qualitätsanforderungen an die Fahrzeuge  
 
65 
6.B.8  Umweltstandards 
 
6.B.8.1 Bus 
 
 Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entsprechend der zum Zulass ungszeitpunkt 
gültigen Euronorm, mindestens Euro VI 
 Neubeschaffungen ab 2027 lokal emissionsfrei bzw. der in Kapit el 8.2 zum 
Flottenmanagement festgelegten Methodik 
 Ausnahme für die Flotte auf der Linie AIR bis zu einer technis chen Umsetzbarkeit 
 Vorsehen von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben auch bei 
Subunternehmerleistungen, sofern von den Aufgabenträgern vorgegeben 
 
6.B.8.2 Straßenbahn 
 
 Für 100 % der Fahrplankilometerleistung gilt: Nutzung von Strom ausschließlich aus 
regenerativen Quellen. 
 
6.B.9  Fahrzeugalter 
 
Für die Bemessung des maximalen Fahrzeugalters gelten der Zeitpunkt der Erstzulassung 
und der Einsatzzeitpunkt. 
 
6.B.9.1 Bus 
 
 Das Alter von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor darf im Regelbetrieb maximal 
zwölf Jahre betragen. 
 Für emissionsfreie Fahrzeuge gilt die technische und wirtschaftliche sinnvolle 
Nutzungsdauer. 
 Das Durchschnittsalter der im jeweiligen Linienbündel eingeset zten Busse darf 
während der gesamten Vertragslaufzeit höchstens bei zehn Jahren liegen. 
 Folgende Ausnahme wird zugelassen: 5 % der Gesamtflotte bei Ei nsatz solcher 
Fahrzeuge nur in der Hauptverkehrszeit an Schultagen. 
 
6.B.9.2 Straßenbahn 
 
 Das Fahrzeugalter soll nicht mehr als 30 Jahre betragen. 
 Eine grundlegende Erneuerung der fahrgastrelevanten Ausstattun g wird wie eine 
Neubeschaffung gewertet.  
 
 
6.B.10 Berichtspflichten 
 
 Zu Beginn der Vertragslaufzeit ist eine Liste mit den Zulassun gsdaten der Fahrzeuge, 
deren KFZ-Kennzeichen und der Ausstattung vorzulegen. 
 Veränderungen während der Vertragslaufzeiten sind den Aufgaben trägern zu 
melden.

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
66  
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
 
7 Mängelanalyse 
 
 
In der Mängelanalyse werden die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil dem gegenwärtigen 
ÖPNV-Angebot gegenübergestellt. Zudem wird bilanziert, inwieweit die Konzeptionen, 
Maßnahmen und Prüfaufträge aus dem vorangegangenen Nahverkehrsplan umgesetzt wurden. 
 
Die Mängelanalyse betrachtet den lokalen ÖPNV im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Anregungen zum regionalen ÖPNV werden gesondert 
gesammelt und in Form eines Anforderungskataloges wiedergegeben. Hier greift das 
Gegenstromprinzip zwischen dem hier vorliegenden lokalen Gemeinsamen Nahverkehrsplan und 
dem Regionalen Nahverkehrsplan des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. 
 
 
Mängelkategorien im ÖPNV 
 
Es werden Mängel identifiziert in Bezug auf: 
 
 Erschließungsqualität 
 Verbindungsqualität (einschließlich Pünktlichkeit und Zuverläs sigkeit) 
 Verhältnis von Reisezeiten im ÖPNV zum MIV 
 Haltestellenausstattung 
 Fahrgastinformation 
 
Diese Kategorien werden auf folgende Verkehrsbereiche angewendet: 
 
 Mängel auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 Mängel auf dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
67  
7.1 Mängelkategorien im Gebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
7.1.1 Erschließungsqualität 
 
Stadtteil Kranichstein 
 
Abb. 7.1 
 
Der nordöstliche Bereich des Stadtteils Kranichstein – bioversum sowie Jagdschloss Kranichstein 
– ist nicht ausreichend vom städtischen Linienverkehr erschlossen. Es steht einer Verlängerung 
der Buslinie H über den Kesselhutweg hinaus entgegen, dass den Busse keine geeignete 
Wendemöglichkeit straßenbaulich geschaffen werden kann. 
 
 
Paulusviertel / Steinbergviertel 
 
Abb. 7.2 
 
 
Das Wohngebiet zwischen dem Straßenbahnkorridor entlang der Nieder-Ramstädter Straße 
(Linien 2, 5 und 9) und dem Straßenbahnkorridor durch Alt-Bessungen (Linien 3 und 7) ist nicht 
ausreichend erschlossen. Der Straßenzustand sowie der Charakter als verkehrsberuhigtes 
Wohngebiet mit Einzelhausbebauung lässt die Einführung eines Linienbusverkehrs – auch mit 
Kleinbussen – als nicht ratsam erscheinen. 
 
Perspektivisch ist dies ein Untersuchungsgebiet für On-Demand als Säule des 
Linienverkehrs.

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
68  
7.1.2  Verbindungs- und Bedienungsqualität 
 
Korridor Darmstadt Hauptbahnhof – Darmstadt Luisenplatz über Rheinstraße 
 
Abb. 7.3 
 
Auf dem genannten Korridor – ÖPNV-Trasse auf der Rheinstraße – wird ein Missverhältnis aus 
Fahrten der Straßenbahn und der Stadtbushauptlinien identifiziert. Hintergrund ist der bisherig 
favorisierte Komfort, den Fahrgäste umsteigefreie Verbindungen sowohl zum Hauptbahnhof als 
auch zum Luisenplatz anzubieten. Jedoch wird ein Missverhältnis bei der Auslastung von 
Straßenbahnfahrten (zu gering) und Stadtbusfahrten (zu hoch) festgestellt. Die stark frequentierten 
Stadtbusse werden im Fahrgastwechsel verlangsamt, sind verspätungsgefährdet und bremsen 
nachfolgende Straßenbahnen aus. 
 
Hauptlastträgerin soll die Straßenbahn sein, die im dichten Takt die Nachfrage auf diesem 
Korridor abfedern soll. 
 
 
Korridor Darmstadt Hauptbahnhof – Darmstadt Luisenplatz über Bismarckstraße 
 
Abb. 7.4 
 
Auf dem genannten Korridor – ÖPNV-Trasse Bismarckstraße – wird ein Missverhältnis aus 
Fahrten der Straßenbahn und der Umland- und Regionalbuslinien identifiziert.  
 
Das Verbindungsangebot zwischen Hauptbahnhof und Willy-Brandt-Platz, Klinikum und 
Luisenplatz wird durch hohe Fahrtenzahl der Umlandbuslinien sowie der Regionalbuslinien 
deutlich aufgewertet. Diese Buslinien besitzen noch Potenzial, auch als innerstädtische 
Verbindungen wahrgenommen und genutzt zu werden. Bei Umsetzung des NVK 2.0 wird 
durch die Überlagerung der Straßenbahnlinien 3 und 10 entlang der Bismarckstraße ein 10-
Minuten-Takt vorgehalten. Derzeit leistet die über den Hauptbahnhof hinaus verlängerte 
Straßenbahnlinie 1 diese Taktverdichtung.

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
69  
Korridor Darmstadt Hauptbahnhof – Heimstättensiedlung 
 
Abb. 7.5 
 
Zusätzlich zur traditionellen und leistungsstarken Stadtbuslinie H verkehrt an Werktagen zwischen 
Hauptbahnhof und Heimstättensiedlung („Anne-Frank-Straße“) die Stadtbuslinie K und bietet eine 
Alternative für Fahrten zwischen der südlichen Heimstättensiedlung und dem Hauptbahnhof unter 
Auslassung des Südbahnhofs an. Dabei wird das Telekomviertel von der Heimstättensiedlung 
angebunden. Es wird ein Missverhältnis bei der Auslastung der beiden Buslinien identifiziert, 
während weiterhin die Linie H die Hauptlast trägt. Die Linie K besitzt noch Kapazitäten.  
 
Korridor Darmstadt Hauptbahnhof – Innenstadt – Alexanderstraße - Kopernikusplatz 
 
Auf dem gemeinsamen Abschnitt der Linien H und K zwischen Darmstadt Hauptbahnhof, der 
Innenstadt, der Alexanderstraße bis zum Kopernikusplatz ergibt sich keine mathematisch reine und 
merkbare Taktverdichtung durch die beiden Linien. Hintergrund ist, dass die Linie H einen 10-
Minuten-Takt vorweist und die Linie K einen 15-Minuten-Takt. 
 
 
7.1.3 Tangentialverbindungen 
 
Bis auf die Stadtbuslinie R, die auf einem Dreiviertelring die SPNV-Stationen Nordbahnhof, 
Hauptbahnhof und Südbahnhof mit Bessungen, dem Umsteigepunkt „Landskronstraße“ und dem 
Verknüpfungspunkt zu Busverkehren in den östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg am 
Böllenfalltor verbindet, fehlen Tangentialverbindungen im Linienverkehr. Das Straßenbahn- und 
Stadtbusnetz ist ansonsten sternförmig und radial ausgelegt. 
 
Eine weiter außen gelegene Tangentialverbindung als Linienverkehr, die den Fahrgästen 
ermöglicht, nicht über die Innenstadt zu fahren, existiert noch nicht. 
 
Bisherige Prüfungen ergaben, dass für Linienverkehr die Nachfrage nicht ausreichend sein 
wird, sondern solche Verbindungen besser für ein On-Demand-Angebot geeignet sein 
werden.

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
70  
7.1.4  Verhältnis von Reisezeiten  im ÖPNV im Vergleich zum MIV 
 
Aufgrund der fehlenden Tangentialverbindungen leiden die Reisezeiten im ÖPNV, wenn nicht 
gewünschte radiale Fahrten vorgenommen werden. Insbesondere bei Fahrten zwischen 
benachbarten Bereichen leidet das Verhältnis der Reisezeit im ÖPNV, da in der Regel der Weg 
über die Innenstadt gewählt werden muss. Dies schlägt dort vor allem zu Buche, wo direkte 
tangentiale Straßenverbindungen vorhanden sind. Als Beispiel sind hier Fahrtrelationen zwischen 
Darmstadt-Wixhausen und Weiterstadt – Gräfenhausen bzw. auch Erzhausen zu nennen. 
 
Die aufgrund ihres Linienwegs attraktive Linie R leidet an Verspätungen, die ihre Attraktivität als 
Dreiviertelringlinie mit ihrer umsteigefreien Verbindung der Bahnstationen sowie der Knotenpunkte 
schwächt. 
 
7.1.5  Haltestellenausstattung 
 
Bushaltestellen ohne Hochbord, Straßenbahnhaltestellen mit Zustieg von der Straße oder in 
Kurvenlage erfüllen nicht die Vorgaben der Barrierefreiheit. Insbesondere die Kurvenlage der 
Gleisdreieiecke an den zentralen Umsteigepunkten „Willy-Brandt-Platz“ und „Luisenplatz“ 
ermöglicht gegenwärtig keine barrierefreie Nutzung. 
Am „Luisenplatz“ ist eine barrierefreie Umgestaltung aufgrund der als Denkmal geschützten 
Mosaikpflasterung sowie der beengten Flächen nicht möglich. 
 
 Die Haltestelle „Schloss“ ist vollständig barrierefrei. Nach U mbau der Haltestelle „Willy-
Brandt-Platz“ werden zwei den barrierefreien Standards genügende Innenstadthaltestellen 
zur Verfügung stehen. Die Bushaltestelle „Mathildenplatz“ in fußläufiger Entfernung zum 
Luisenplatz ist ebenfalls vollständig barrierefrei ausgebaut. 
 Mithilfe von temporären Podesten lassen sich bisher als nicht barrierefrei definierte 
Haltestellen aufwerten und mindestens barrierearm ausgestalten. präsentiert werden, wie 
beispielsweise an den Haltepunkten der Haltestelle „Böllenfalltor“. 
 
 
7.1.6  Fahrgastinformation 
 
Veraltete DFI unterschiedlicher Hersteller, nicht einheitliche Darstellungsformen, nicht genügend 
kontrastreiche Farben der DFI, Ausfälle der Datenversorgung, fehlende oder unzutreffende 
Anzeigen stellen Mängel dar. Auch verwirrende Beschilderung und nicht eingängige Wegführung 
werden als Mängel wahrgenommen. 
 
Im Konzept „FIZ“ – Fahrgastinformation der Zukunft – werden diese Mängel bereits 
bearbeitet und Pilotprojekte wie eine farbige Kennzeichnung von Haltebereichen, eine 
leichter verständliche Bezeichnung von Haltepositionen sowie ein neu aufgestelltes und 
beständiges Informationssystem für den Straßenbahn-SEV verwirklicht

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
71  
7.2 Mängelkategorien im Gebiet des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg 
 
7.2.1 Erschließungsqualität 
 
Fischbachtal 
 
 
Abb. 7.6 
 
 
Die Ortsteile Meßbach und Nonrod der Gemeinde Fischbachtal sind nicht bzw. kaum vom ÖPNV 
erschlossen. Die räumlichen Gegebenheiten und die nicht gegebene die Befahrbarkeit mit den im 
Bereich eingesetzten Linienbussen steht einer möglichen Optimierung im Wege.

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
72  
Dieburg 
 
 
Abb. 7.7 
 
 
Seit Rücknahme der Ortsverbindungsbuslinie MD aus dem Abschnitt zwischen Dieburg Bahnhof 
und Dieburg Aubergenviller Allee über das westliche Wohngebiet im Bereich St. Stephan muss 
dieser Bereich wieder als nicht vom ÖPNV erschlossen identifiziert werden. 
 
Ebenso werden Neubaugebiete, die außerhalb der Einzugsradien von den bestehenden Buslinien 
liegen, als nicht ausreichend erschlossen definiert. 
 
Als städtisches Ergänzungsangebot besteht das Anruf-Sammel-Taxi, Linie DI.

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
73  
Griesheim 
 
 
Abb. 7.8 
 
 
Die nördlichen Versorgungsgebiete sowie die Wohngebiete im Süden, im Südwesten und im 
Bereich des ehemaligen Flughafenareals weisen Erschließungsdefizite auf. Alleinig entlang des 
leistungsstarken Straßenbahnkorridors entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße (Bundesstraße 26) 
gilt als sehr gut erschlossen. 
 
Es fehlt ein ergänzendes Stadtbus-Angebot mit einer Feinerschließung und Ausrichtung auf 
die Straßenbahnstationen.

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
74  
Groß-Umstadt 
 
 
Abb. 7.9 
 
 
Im Stadtgebiet Groß-Umstadts werden in einigen Außenbereichen Erschließungsmängel 
identifiziert. Zudem ist eine wochentagsdurchgängige Anbindung des Kreiskrankenhauses 
verbesserungswürdig. 
 
Eine Stadtbuslinie wäre eine attraktive Ergänzung. Seit 15.12.2024 bietet der On-Demand-
Shuttle DadiLiner eine Ergänzung mit einem attraktiven Free-Floating-System, einem 
engen Netz virtueller Haltestellen, frei wählbaren Routen und einem günstigen On-
Demand-Tarif an.

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
75  
Münster (Hessen) 
 
 
Abb. 7.10 
 
 
Der Bereich nordöstlich der Kulturhalle mit dem dortigen Neubaugebiet ist nicht ausreichend 
erschlossen. Zudem ist der westliche Ortsteil Breitefeld nicht vom ÖPNV erschlossen. 
 
Die Buslinie MD erreicht zwar die Kulturhalle, verkehrt jedoch nicht am Wochenende. 
 
 
Seeheim-Jugenheim 
 
 Lufthansa-Schulungszentrum

GNVP25 | Mängelanalyse 
 
76  
7.2.2  Verbindungsqualität 
 
 
7.2.2.1 Tangentialverbindungen 
 
Das ÖPNV-Liniennetz ist vorrangig auf die Stadt Darmstadt ausgerichtet und bietet auf den 
Hauptkorridoren schnelle, komfortable und konkurrenzfähige Verbindungen – im Taktverkehr und 
an allen Verkehrstagen. Tangentialer Linienverkehr fehlt. Eine Ausnahme bildet die 
Regionalbuslinie 679, die nicht auf Darmstadt ausgerichtet ist, sondern eine geradlinige 
Verbindung zwischen Reinheim, Dieburg, Münster, Eppertshausen und Rödermark-Ober-Roden 
bietet. 
 
7.2.2.2 Direktverbindungen 
 
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden auf folgenden Korridoren fehlende Direktverbindungen 
identifiziert: 
 
 Pfungstadt-Hahn – Eschollbrücken – Darmstadt 
 Ober-Ramstadt – Rohrbach – Wembach – Reinheim 
 Groß-Zimmern – Klein-Zimmern – Groß-Umstadt 
 
 
7.3  Verhältnis von Reisezeiten 
im ÖPNV zum MIV 
 
Aufgrund der fehlenden Tangentialverbindungen leiden die Reisezeiten im ÖPNV, wenn nicht 
radiale Fahrten vorgenommen werden. Insbesondere bei Fahrten zwischen benachbarten 
Kommunen leidet das Verhältnis der Reisezeit im ÖPNV, insbesondere, wenn der MIV von 
direkten Straßenverbindungen profitiert. 
 
 
7.4  Haltestellenausstattung 
 
Bushaltestellen ohne Hochbord, ohne taktile Leitsysteme und ohne Querungshilfen erfüllen noch 
nicht die Vorgaben der Barrierefreiheit. 
 
Der vollständig barrierefreie Haltestellenausbau ist noch im Prozess, die Priorisierung ist 
bereits vollumfänglich erfolgt. Kriterien für einen Nichtausbau sind örtliche Begebenheiten 
sowie ein nicht barrierefreies Haltestellenumfeld. 
 
 
7.5  Fahrgastinformation 
 
Veraltete DFI unterschiedlicher Hersteller, nicht einheitliche Darstellungsformen, nicht genügend 
kontrastreiche Farben der DFI, Ausfälle der Datenversorgung, fehlende oder unzutreffende 
Anzeigen stellen Mängel dar. Ebenso finden sich sehr unterschiedliche Qualitätsstandards der 
aufgestellten Haltestellenmasten („Paddel“) vor. Zudem ist somit nicht den Vorgaben eines 
einheitlichen Erscheinungsbildes nach den RMV-Standards flächendeckend Folge geleistet. 
 
Im Kontext des Haltestellenausbaus wird die Haltestellenmöblierung erneuert und auf den 
aktuellen Gestaltungsstand gebracht. Ein Qualitätsmonitoring ist bei der DADINA im 
Aufbau.

GNVP25 | Mängelanalyse | Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans 
 
77  
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
7.A Bilanzierung des 
bisherigen Nahverkehrsplans 
 
 
M = Maßnahme der Planung 
P = Prüfauftrag 
 
 Umgesetzt 
 Umsetzung im Prozess 
 Planungsphase 
 Nicht umgesetzt 
 Wird neuer Prüfauftrag 
 
 
Maßnahmen und Prüfaufträge in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Straßenbahn 
Tabelle 7.A.1 
Maßnahme 
 
Beschreibung Umsetzung 
DA-M-1 Verlängerung der Linie 2 „Lichtwiesenbahn“ Umgesetzt 
DA-M-2 Verlängerung der Linie 3 Busvorlauf ab August 2025, 
Straßenbahnbetrieb vsl. ab 
2028 
DA-P-1 Prüfauftrag: Verlängerung der Straßenbahn bis 
Ostbahnhof / Mobilitätsstation B26 
Element der Planung 
Straßenbahn Roßdorf – Groß-
Zimmern 
DA-M-3 Linienkonzept 2018 Umsetzung teilweise, 
Fortsetzung sukzessive im 
Kontext NVK 2.0 bis 2030 
DA-M-4 Ausweitung des Bedienungsangebotes Umsetzung teilweise, 
Fortsetzung sukzessive im 
Kontext NVK 2.0 bis 2030 
 
 
Bus und Bedarfsgesteuerter Verkehr 
Tabelle 7.A.2 
Maßnahme 
 
Beschreibung Umsetzung 
DA-M-5 Taktverdichtung Linie H Umgesetzt 
DA-M-6 Verlängerung Linie K Umgesetzt 
DM-M-7 Durchbindung Linie F/U Umgesetzt als Linie FM 
DA-P-2 Brechen Linie R Erneut als Prüfauftrag 
DA-P-3 Verbesserung Anbindung Wixhausen Umgesetzt 
DA-P-4 New Mobility Pilotprojekt KiRA in der 
Entwicklung 
DA-P-5 Einführung alternativer Antriebstechnologien im 
Linienbusverkehr 
Weitgehend umgesetzt, weiter 
in Vollendung 
DA-P-6 (LK) On-Demand-Verkehr Umgesetzt

GNVP25 | Mängelanalyse | Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans 
 
78  
 
Maßnahmen und Prüfaufträge im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 
Östliches Kreisgebiet 
Tabelle 7.A.3 
Maßnahme 
 
Beschreibung Umsetzung 
LK-P-1 Verbesserte Anbindung des Ostkreises Angebotsverbesserung im 
Regionalbusverkehr 
 
Element der Planung 
Straßenbahn Roßdorf – Groß-
Zimmern 
LK-P-2 Anpassung städtischer AST in Münster, 
Dieburg, Eppertshausen 
Nicht umgesetzt 
LK-P-3 Verbesserte Anbindung Kreisklinik Groß-
Umstadt 
In Prüfung als On-Demand-
Angebot 
LK-P-4 Überplanung Linien 671 und X71 Umgesetzt 
LK-P-5 Erschließung Harreshausen und Babenhausen 
Kaserne 
Umgesetzt 
LK-P-5a Verbesserung der Verkehre im Bachgau Umgesetzt 
 
 
Bereich Weiterstadt / Gräfenhausen / Erzhausen 
Tabelle 7.A.4 
Maßnahme 
 
Beschreibung Umsetzung 
LK-P-6 (DA) On-Demand-Verkehr Umgesetzt 
LK-P-6 Verbesserung Anbindung Weiterstadt Element der Planung 
Straßenbahn Darmstadt - 
Weiterstadt 
LK-M-1 Neukonzeption Busangebot Weiterstadt Element der Planung 
Straßenbahn Darmstadt - 
Weiterstadt 
Neuordnung Busangebot 
vorgesehen für 2027 
LK-P-7 Einrichtung AST Wixhausen, Gräfenhausen 
und Erzhausen 
Umgesetzt als DadiLiner 2022 
bis 2024 
Neukonzept in Abstimmung 
mit den Kommunen 
LK-P-8 Anbindung Flughafen T3 In Abstimmung mit RMV und 
LNVG-GG

GNVP25 | Mängelanalyse | Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans 
 
79  
 
 
Bereich Griesheim 
Tabelle 7.A.5 
Maßnahme 
 
Beschreibung Umsetzung 
LK-M-2 Taktverdichtung Linie 4 und Linie 9 Umgesetzt 
LK-P-9 Westliche Verlängerung der Straßenbahn Element der Planung 
Straßenbahn Griesheim-West 
– Riedstadt  
LK-P-10 Tangentiale Verbindung Weiterstadt – 
Griesheim – Pfungstadt – Seeheim-Jugenheim 
Siehe LK-P-7 
LK-P-11 Stadtbus Griesheim zurückgestellt 
 
 
Südliches Kreisgebiet / Bergstraße 
Tabelle 7.A.6 
Maßnahme 
 
Beschreibung Umsetzung 
LK-M-3 Taktverdichtung Darmstadt – Alsbach Umgesetzt 
LK-M-4 Neukonzeption im Bereich Pfungstadt/Mühltal Erneut als Prüfauftrag 
LK-M-5 Neukonzeption Tangentialverbindung Ober-
Ramstadt – Seeheim-Jugenheim 
Erneut als Prüfauftrag 
LK-P-12 Direkte Verbindung Pfarrtanne – Bickenbach Erneut als Prüfauftrag 
LK-P-13 Bedienangebot am Wochenende zwischen 
Pfungstadt und Gernsheim 
Erneut als Prüfauftrag 
LK-P-14 Verbesserung südliches Kreisgebiet mit Kreis 
Bergstraße und Kreis Groß-Gerau 
Erneut als Prüfauftrag 
LK-P-15 Anbindung Schulungszentrum Lufthansa Nicht umgesetzt

GNVP25 | Linienbündelung 
 
80  
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
 
8 Linienbündelung, Flottenmanagement, 
Vergabestrategie Bus 
 
8.1 Linienbündelung 
 
Mit den planerischen Inhalten der Angebotskonzeption werden die Grundlagen geschaffen, damit die 
Linienverkehre ökonomisch und betrieblich sinnvoll umgesetzt bzw. weiterentwickelt werden können. 
Dies wir durch die verkehrliche Verknüpfung mehrerer Linien im Linienbündel, die im Zusammenspiel 
Synergien erzeugen und bei einer starken Vernetzung Standzeiten und Leerfahrten reduzieren. 
 
Der Zuschnitt der Linienbündel im Gültigkeitsbereich des Gemeinsamen Nahverkehrsplans ermöglicht 
eine verkehrliche Betrachtung geschlossener Verkehrsräume unter Berücksichtigung wichtige 
Bezugspunkte, wie z. B. Ausbildungseinrichtungen oder Umsteigepunkte. Die Sicherung von 
Umsteigebeziehungen ist ein weiterer Gesichtspunkt, um im Interesse der Fahrgäste das etablierte 
Qualitätsniveau mindestens beizubehalten. 
 
Die Vergabe der Linienbündel erfolgt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen. 
 
Änderungen in Bezugnahme auf das Anforderungsprofil 
 
 Die Zuordnung einzelner Linien zu ihren Linienbündeln bleibt unverändert, auch wenn sich 
deren Linienweg ändert 
 Bei neuen Linien ist zu entscheiden, welchem Linienbündel diese zugewiesen werden. 
 
Die diesem Kapitel zugewiesene Tabelle gibt sämtliche Linienbündel wieder. Die Regionalbuslinien 
liegen in Verantwortung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und werden von diesem in 
Linienbündeln organisiert. 
 
 
8.2 Flottenstrategie zur Um setzung der CVD-Richtlinie 
 
Es wird unterschieden zwischen der Direktvergabe und der Wettbewerblichen Vergabe. In beiden 
Fällen wird mit dem Verkehrsunternehmen ein Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) 
geschlossen. Ein gleichbedeutender Terminus ist der Verkehrsservicevertrag (VSV), der beim Rhein-
Main-Verkehrsverbund angewendet wird. 
 
8.2.1 Direktvergabe / ÖDA an HEAG mobiBus 
 
 Eigenleistung: Einsatz emissionsfreier Busse bei Neubeschaffung 
 Subunternehmerleistung: Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, sofern von 
Aufgabenträgern vorgegeben 
 
8.2.2 Wettbewerbliche Vergabe 
 
 Einsatz des HVO100-Diesels als genereller Mindeststandard 
 Einsatz emissionsfreier Busse – sofern zur Quotenerfüllung erforderlich 
 Sofern nicht zur Quotenerfüllung erforderlich, aber wirtschaftlich tragfähig: Einsatz 
emissionsfreier Busse

GNVP25 | Linienbündelung 
 
81  
8.3 Vergabestrategi e Linienbündel Bus 
 
 
8.3.1 Ziele 
 
 Sicherung und Stärkung des kommunalen Verkehrsunternehmens 
o HEAG mobiBus durch Direktvergabe / ÖDA 
 Einbindung kleinerer und mittlerer Verkehrsunternehmen in die 
o Verkehrsleistungserbringung 
 
 
8.3.2 Direktvergabe / ÖDA an HEAG mobiBus 
 
Die Laufzeit beträgt 11.12.2016 – 12.12.2026 und ab 13.12.2026 für 15 Jahre: 
 Bergstraße 
 Darmstadt Nord 
 Darmstadt / Vorderer Odenwald 
 Eberstadt / Pfungstadt 
 W e i t e r s t a d t  
 
 
8.3.3 Wettbewerbliche Vergabe 
 
Betriebsaufnahme 13.12.2026 
 Darmstadt / Ober-Ramstadt 
 Reinheim 
 
Betriebsaufnahme 12.12.2027 
 G r o ß - U m s t a d t  
 
Betriebsaufnahme 09.12.2029 
 Babenhausen 
 Bachgau 
 
 
Bei der Definition und dem Zuschnitt der Linienbündel werden nachvollziehbare Kriterien angewandt, 
wie zum Beispiel räumliche, verkehrliche und betriebliche Zusammenhänge, Schulstandorte, 
Schulwegsrelationen und Schülerbeförderung. Die Leistungsfähigkeit potenzieller 
Verkehrsunternehmen, gerade auch wie unter Ziele genannt zur Förderung und Stärkung des 
Mittelstands, werden berücksichtigt.

Linienbündel Zuordnung Betreiberin Linie Linienweg Laufzeit bis
BA1 Schaafheim - Langstadt - Harpertshausen -Hergershausen - Sic kenhofen
BA2 Babenhausen Bahnhof - Im Erloch - Babenhausen Os t
BA3 Babenhausen Bahnhof - Babenhausen Ost / Harreshause n
BA4 Babenhausen Bahnhof - Kaiser gärten
BG1 Rodgau-Dudenhofen S-Bahnhof - Babenhausen - Schaafheim - Mosbach - 
Großostheim - Niedernberg - Kleinwallstadt
BG2 Babenhausen Bahnhof - Schaafheim - Rin gheim - Großostheim - Aschaffenburg
BG3 Babenhausen Bahnhof - Schaafheim - Mosbach - Pflaumheim - Großostheim- 
Aschaffenburg
BE1 Bickenbach - Seeheim - Ober-Beerbach - Nieder-Beerbach -
Da.-Eberstadt Wartehalle
BE2 Hähnlein - Sandwiese - Alsbach - Bickenbac h
BE3 Stettbach - Balkhausen - Ju genheim - Seeheim
GA Groß-Umstadt - Richen - Althei m
GU1 Schaafheim - Groß-Umstadt - Len gfeld - Habitzheim - Ober-Klingen
GU2 Diebur g - Semd - Groß-Umstadt - Raibach - Dorndiel - Mömlingen
GU3 Groß-Umstadt - Heubach - Wiebelsbach
GU4 Len gfeld - Hering - Schloss Nauses
MD Diebur g Bahnhof - Münster
ME Münster / Eppertshausen - Althei m
A Arheilgen S-Bahnhof - Kranichstein Steinstraße
AH Arheil gen S-Bahnhof - Ahrheilgen Kornweg
AIR Darmstadt - Ffm Flu ghafen Terminal 1
G Arheil gen Dreieichweg - GSI - Wixhausen S-Bahnhof
H Anne-Frank-Straße - Da. Hauptbahnhof - Luisenplatz - Kranichst ein Kesselhuthweg
R Da. Böllenfalltor - Südbahnhof - Da. Hauptbahnhof - Nordbahnho f
WX Arheilgen Dreieichweg - Wixhausen S-Bahnhof (- Gräfenhausen H essewaldschule)
MO1 Da. Hauptbahnhof - Roßdorf - Ober-Ramstadt - Rohrbach
MO3 Reinheim - Groß-Bieberau - Ernsthofe n
MO4 Webern - Rohrbach - Modau
1 Da.Eberstadt Frankfenstein - Da. Hauptbahnhof - Maulbeerallee (- Arheilgen)
2 Da. Hauptbahnhof - TU-Lichtwiese/Campu s
3 Da. Hauptbahnhof - Luisenplatz - Lichtenber gschule
4 Da. Kranichstein Bahnhof - Luisenplatz - Grieshei m
5 Da. Kranichstein Bahnhof - Luisenplatz - Böllenfallto r
6 Alsbach - Da.-Eberstadt - Luisenplatz - Arheil gen (Schnelllinie)
7 Da.-Eberstadt - Luisenplatz - Lichtenber gschule
8 Alsbach - Da.-Eberstadt - Luisenplatz - Arheil gen
9 Da. Böllenfalltor - Luisenplatz - Grieshei m
10 Da. Hauptbahnhof - Griesheim (Schnelllinie) - zurzeit ohne Betrieb
B Brandau - Ernsthofen - Modau - Ober-Ramstad t
F/FM Da. Haasstraße - Hauptbahnhof - Luisenplatz - Oberwaldhaus - Messel - Urberach
K (Da. Anne-Frank-Straße - ) Kleyerstraße - Hauptbahnhof - Luisenplatz - Alfred-Messel-
Weg
L Da. TU-Lichtwiese/Campus - Luisenplatz - Pankratiusstraß e
M1 Da. Böllenfalltor - Nieder-Ramstadt - Modau - Ernsthofe n
M2 Da. Böllenfalltor - Traisa - Nieder-Ramstadt - Da.-Eberstad t
M3 Da. Böllenfalltor - Traisa - Nieder-Ramstadt - Nieder-Beerbac h
MX Da. Böllenfalltor - Modau - Ernsthofen - Brandau
O Da. Böllenfalltor - Ober-Ramstad t
3A Da. Lichtenbergschule - Ludwigshöhviertel
OR1 O.-R. Eichestraße - Bahnhof - St.-André-Str.
OR2 O.-R. Eichestraße - Mia g - St.-André-Str.
EB Da.-Eberstadt - Frankenstein - Pfun gstadt Kaserne
P Da.-Eberstadt - Pfun gstadt Bahnhof - Pfungstadt Südring - Pfungstadt Bahnhof
PE Da.-Eberstadt - Pfun gstadt Bf - Hahn - Eich - Escholbrücken
PG Eberstadt - Pfun gstadt Bahnhof - Hahn - Biebesheim - Gernsheim
RH Darmstadt - Roßdorf - Zeilhardt - Reinheim - Uebera u
NHX Darmstadt - Zeilhardt - Reinheim - Groß-Bieberau - Niedernhausen
GB Darmstadt - Roßdorf - Zeilhardt - Groß-Biebera u
MO2 Reinheim - Groß-Bieberau - Niedernhausen - Brandau - Beedenk irchen - Reichenbach
WE1 Darmstadt Schloss - Weiterstadt - Gräfenhausen - Erzhausen
WE2 Darmstadt Schloss - Weiterstadt - Braunshardt - Worfelden
WE3 Darmstadt Hauptbahnhof - Riedbahn - Weiterstad t
WE4 Darmstadt Hauptbahnhof - Riedbahn - Weiterstadt - Groß-Gera u
875 Silvesterverkehr Darmstadt - Weiterstadt - Worfelden - Gräfe nhausen
671 Darmstadt - Diebur g - Groß-Umstadt (- Schaafheim)
693 Fürth - Reichelsheim - Reinheim (- Darmstadt)
X69 Darmstadt - Groß-Bieberau - Reichelshei m
X71 Darmstadt - Groß-Umstadt - Heubach - Wiebelsbach
678 Darmstadt - Nieder-Ramstadt - Reinheim - Len gfeld - Groß-Umstadt (Spätlinie)
672 Darmstadt - Roßdorf - Groß-Zimmern - Klein-Zimmern - Diebur g
673 Darmstadt - Roßdorf - Gundernhausen Stetterit z
679 Reinheim - Spachbrücken - Groß-Zimmern - Dieburg - Münster - Eppertshausen - Ober-
Roden
X74 Darmstadt - Münster - Eppertshausen - Ober-Rode n
X78 Darmstadt - Groß-Zimmern - Sem d
X14 Darmstadt - Mörfelden - Frankfurt Flu ghafen
X15 Darmstadt - Mörfelden - Walldor f
662 Da.-Arheil gen - Wixhausen - Egelsbach - Langen - Mörfelden
n71 Darmstadt - Lan gen - Frankfurt (Nachtlinie)
DB Regio Bus Mitte DB Regio Bus Mitte GmbH Weiterstadt
FS Omnibus FS Omnibus GmbH & Co. KG Reinheim
HEAG mobiBus HEAG mobiBus GmbH & Co. KG Darmstad t
HEAG mobilo HEAG mobilo GmbH Darmstad t
Jungermann Heinrich Jungermann GmbH Klein-Umstad t
Winzenhöler Omnibusbetrieb Winzenhöler GmbH&Co. KGGroß-Zimmern
82
Darmstadt / Vorderer 
Odenwald
Darmstadt / Ober-
Ramstadt
Reinheim FS Omnibus
2026
2041
2026
2026
2026
Eberstadt / Pfungstadt HEAG mobiBus
2029
2029
2026
2027
2026
Winzenhöler
2026
2029
LOF West 1 DB Regio Bus Mitte
regional
regional
LGG Flughafen Süd DB Regio Bus Mitte
2031
2029
2029
Weiterstadt HEAG mobiBus
Darmstadt Straßenbahn HEAG mobilo
LDD Darmstadt/Dieburg
lokal
lokal
regional
regional DB Regio Bus Mitte
HEAG mobiBus 
lokal
lokal
lokal
lokal
FS OmnibusOber-Ramstadt
LDD 
Darmstadt/Odenwald
Babenhausen Jungermann
Bachgau Jungermann
Bergstraße HEAG mobiBus
lokal
lokal
lokal
JungermannGroß-Umstadt
Darmstadt Nord HEAG mobiBus
FS Omnibus
lokal
lokal
lokal

GNVP25 | Angebotskonzeption: Beispiele für Prüfaufträge 
 
83  
Gemeinsamer Nahverkehrsplan für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. 
 
Darmstadt, 31.07.2025 
 
 
9 Angebotskonzeption: 
 Beispiele für Prüfaufträge 
 
 
Die Bearbeitung von Prüfaufträgen und die Erarbeitung von Maßnahmen der Angebotskonzeption 
erfolgt in der Stufe 2 von 2 des Nahverkehrsplans. 
 
 
Beispiele für Prüfaufträge (Themenfelder) 
 
 Angebotsgestaltung Straßenbahn in der Wissenschaftsstadt Darms tadt 
 Angebotsgestaltung Straßenbahn im Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 Angebotsgestaltung Stadtbusverkehr in der Wissenschaftsstadt D armstadt 
 Angebotsgestaltung lokaler Busverkehr im interkommunalen Verke hr 
 Angebotsgestaltung regionaler Busverkehr in der Wissenschaftss tadt Darmstadt
 Angebotsgestaltung regionaler Busverkehr im Landkreis Darmstad t-Dieburg 
 On-Demand-Angebote in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 On-Demand-Angebote im Landkreis Darmstadt-Dieburg
 Kategorisierung der Angebotsentwicklung im SPNV 
 Mobilitätsstationen  
 Fahrgastinformationen  
 App-Features zur Verbesserung der Barrierefreiheit
 Schulzeitenstaffelung  
 Dekarbonisierung und Ladeinfrastruktur
 Straßenbahndepot  
 Tarifarische Ergänzungen (Kurzstreckentarif / Stadttarif)

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
lfd. Nr. Eingesandt von: Stellungnahme eingegangen 
am: Nr. Kapitel Seitenzahl Inhalt / Thema der Stellungnahme Bewertung DADINA
1 Wir freuen uns, dass z.B. die Schnelllinie 10 weiterhin im Konzept vorgehalten wird, trotz des derzeitigen 
Nichtbetriebs oder eine Definition der Innenstadt für umsteigefreien ÖPNV. Kenntnisnahme
1 4 Bestandsaufnahme S. 9 vermissen wir die Linien BE1-BE3 sowie AIR-liner. Berücksichtigung
26 Anforderungsprofil S. 1 10-Minuten-Takt  (ist als Durchschnitt zu sehen?) Kenntnisnahme
36 Anforderungsprofil S.17 f fehlen zu den Kennzeichnungen die Erläuterungen bzw. Fußnoten (die Bedeutung 
der Zeichen ist nicht ganz klar geworden) Berücksichtigung
46 Anforderungsprofil S.24 Anforderungen an das Fahrpersonal – sehen wir als pauschal an, da die Folgen des 
Fachkräftemangels im ÖPNV bei Fahrpersonalen sprachbedingte Einschränkungen mit sich bringen Kenntnisnahme
5 6 Direktverbindungen Pfungstadt-Hahn – Eschollbrücken – Darmsta dt   (es handelt sich um Linie DG?) Annahme trifft zu
2 Polizeipräsidium Südhessen 26.05.2025 1 37 Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen Ihren Entwurf des GNVP25, 
jedoch ist mir aufgefallen, dass auf Seite 37 bei der Kategorisierung von 0 bis 4 die Stadt Reinheim fehlt. Berücksichtigung
Vorbemerkung: Die in den vorliegenden Entwurf aufgeführten Zielsetzung werden grundsätzlich begrüßt. Kenntnisnahme
1 5.1 Das darstellte Leitbild wird begrüßt. Maßnahmen müssen sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der 
Kommunen orientieren. Kenntnisnahme
2 4.3.2 Aufnahme Lufthansa Fortbildun gszentrum Berücksichtigung
36 Anpassung Taktung hat sich bewährt, Wegfall der Zehn-Minuten-Garantie ist nachvollziehbar, Einrichtung 
von Sonderfahrten anlässlich Großveranstaltungen wird begrüßt. Kenntnisnahme
4 7 Män gelanalyse - Erschließungsdefizit Lufthansa Schulungszentrum nicht übereinstimmend mit Bilanzierung Berücksichtigung
5 8.4.4 Tangentialverbindung vom Ortsbeirat abschlägig beurteilt bereits Kenntnisnahme
4 Stadt Groß-Bieberau 03.06.2025 Entwidmung der Trasse Gersprenztalbahn Nicht Gegenstand dieses lokalen Nahverkehrsplans
03.06.2025 1 Das Frauenbüro gibt keine Stellungnahme ab. Kenntnisnahme
12.06.2025 2
Ergänzende Anmerkung: Formal möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass wir im Sinne von Gender 
Mainstreaming unbedingt eine geschlechtergerechte Schreibweise empfehlen. Aktuell ist der Entwurf 
ausschließlich im generischen Maskulinum verfasst und insofern hier anpassungsbedürftig.
Berücksichtigung
6 Stadt Griesheim 12.06.2025 keine Stellungnahme zu dieser Stufe 1 mit den formale n Anforderungen an den Nahverkehrsplan Kenntnisnahme
1
Der ADFC Darmstadt-Dieburg e.V., als Interessenvertretung der Radfahrenden in der Stadt Darmstadt und 
dem Landkreis Darmstadt, erinnert hier an die geltende kostenlose (und sehr beliebte) Fahrradmitnahme im 
Bereich des RMV ( Protected link to rmv.de ) und fordert von der DADINA hiermit ein, dass in den Kapiteln 
4.6 (Seite 21) und 6.4.11 (Seite 45) des NVP 2025 entsprechende Anforderungen an die Fahrzeuge des 
ÖPNV (insbesondere ausreichende Mitnahmekapazitäten) hinzugefügt werden. 
Berücksichtigung
2
Ferner möchte der ADFC Darmstadt-Dieburg e.V. mit Nachdruck anregen, dass im Schienenersatzverkehr 
die Fahrradmitnahme -mindestens zeitweise bei niedrigerem Fahrgastaufkommen- zukünftig ermöglicht 
wird. 
Nicht Gegenstand dieses lokalen Nahverkehrsplans
9 Stadt Ober-Ramstadt 16.06.2025 1
Die Stadtteile Rohrbach und Wembach-Hahn sollen bei der zukünftigen Planung nicht aus dem Fokus 
geraten, was die Linienführung und Taktung angeht. Die Stadtteile haben nach 20 Uhr keine 
Direktverbindung mehr nach Darmstadt. Durch die Linie MO1 besteht jedoch ein Ringverkehr als Zubringer 
zu den LInien O und B. Aus unserer Sicht bleibt es essenziell, das ÖPNV-Angebot der beiden Stadtteile 
weterhin im Aspekt Kosten-Nutzen zu betrachten und zugleich ein gutes Angebot zu machen.-
Kenntnisnahme
1 Tabellen sollten nummeriert sein. Berücksichtigung
2 Auch im Regionalverkehr gibt es entweder keine aktuellen Fahrtinformationen, oder sie stimmen nicht mit 
dem tatsächlichen Verlauf / Zeit der Fahrt überein. (Im Bus und auch in der App) Kenntnisnahme
3 Am Samstag und Sonntag ist Niedernhausen nur in einem 2-Stunden-Takt an DA angebunden. Hier ist die 
Bedienungshäufigkeit den Maßgaben der Tabelle (S. 36) für Kategorie 3 anzupassen. Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
4 Die Aussagen zur Verbindungsqualität und Anschlusssicherheit begrüßen wir – sie müssen dann tatsächlich 
auch kommuniziert und umgesetzt werden. Kenntnisnahme
5 Die Pünktlichkeit der „Odenwaldbahn“ in Reinheim usw. ist zu verbessern. Nicht Gegenstand dieses lokalen Nahverkehrsplans
6 Viele Fahrer können fast gar kein Deutsch. Sie verweigern den Verkauf von Fahrkarten und können keine 
Auskunft geben. Kenntnisnahme
7 Maßnahme LK-P-1: Verbesserung der Taktzeiten in Fischbachtal entsprechend den Kategorien in Kap. 
6.4.5.1 - Bessere ÖPNV-Versorgung auf dem Land – auch am Wochenende Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
11
Stellungnahmen zum Entwurf des Gemeinsamen Nahverkehrsplans für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 2025 ff. - Stufe 1 von 2
SYNOPSE
1
Verkehrsgesellschaft mbH Untermain 
ADFC
10
1
3
7
8
5
1 71 Laufzeiten BG 2 und 3 bitte überprüfen, diese stimmen unsere s Erachtens nicht Berücksichtigung
Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat 
Frauenbüro
15.06.2025
HEAG mobilo 23.05.2025
13.06.2025
Gemeinde Seeheim-Jugenheim 03.06.2025
Die Verzahnung zwischen der Regionalbahnen und der Buslinien BE1 und BE2 soll am Bahnhof Bickenbach 
soweit optimiert werden, dass die Busse den Fahrgästen genügend Zeit geben nach Ankunft – 
insbesondere auf Gleis 2 – den Bus zu erreichen. 
Kenntnisnahme
Gemeinde Fischbachtal 17.06.2025
16.06.2025Gemeinde Bickenbach (Bergstraße)
DADINA 1

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
14 1 1
Inter- und Multimodalität sind nicht nur Trends, sondern können konzeptionell und grundlegend kombinierten 
Verkehr ermöglichen (Hinweise finden auf Seite 38 ff statt),Technologie und Marktoffenheit ermöglichen, in 
der Aufzählung wäre eine Ergänzung und Erklärung der beiden Begriffe möglich. Der Kombinierte Verkehr 
könnte im Nahverkehrsplan als übergordnetes Ziel herausgestellt werden. 
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
24 2 1
Haltestellen-Management mit der Bitte um Prüfung, welche Erweiterungsmöglichkeiten es für neue Formen 
der Mikromobilität geben könnte, wo ein Umbau hin zur Mobilitätsstation sinnvoll sein kann und ob (neue) 
Haltestellen im Sinne der Klimawirksamkeit auch begrünt werden könnten, Sanitäre Anlagen für das 
Fahrpersonal begrüßen wir und unsere Mitgliedsunternehmen haben das gefordert
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
36 4 0 IHK unterstützt weiterhin das Mobilitätsmanagement: Danke für die gute Zusammenarbeit im Netzwerk 
Südhessen effizient mobil Kenntnisnahme
5 6.4. 52 Prüfauftag S2 Dreieichbahn: Hinweis auf Positionspapier der IHK: Elektrifzierung Kenntnisnahme
14 2 1 4.6 Fahrzeuge: Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden Fahrzeuge mit emissionsfreien Betrieb (E-
Busse) eingesetzt. Berücksichtigung
26 2 8 6.3.1.1 Definition der Netzkategorien im Landkreis: Warum ist die Charakterisierung der Kategorien 0 und 1 
identisch und die Kategorie mit moderater Quelle-/Zielbeziehung fehlt im Vergleich zum alten NVP? Berücksichtigung
36 2 9
6.3.1.2 Definition der Siedlungsbereiche im Landkreis: Aufgrund der 5 Kategorien ist es schwer die 
einzelnen Kategorien in der Grafik aufgrund der unterschiedlichen Blautöne zu unterscheiden. Warum 
wurde nicht das Farbkonzept des alten NVP verwendet?
Berücksichtigung
46 3 4
6.4.3 Erschließungsqualität: Im Vergleich zum alten noch bestehenden NVP, wird hier nun die Regelung 
aufgeführt, dass ein Siedlungsbereich erst als erschlossen gilt, wenn in dem Einzugsbereich eine Haltestelle 
liegt, welche täglich mindestens 16 Abfahrten pro Fahrtrichtung hat. Dies ist eine deutliche Erhöhung der 
Voraussetzungen einer Erschließung, wird diese Erhöhung zu einem Rückgang der Erschließungsqualität 
im Bereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg führen?
Berücksichtigung
56 3 8
6.4.6.1 Anforderungen an die Erreichbarkeit und Umsteigehäufigkeit: Dieser Punkt enthält insgesamt eine 
deutliche Erhöhung der Anforderungen. Sind diese realistisch mit den bestehenden Linienplänen 
umsetzbar?
Berücksichtigung
66 4 4 6.4.10.1 Ausstattungstandards für Haltestellen: Der Aufzählungspunkt "Die Kommunen oder …" ist bereits 
im vorgelagerten Punkt enthalten. Berücksichtigung
7 6 44 Zielsetzun gen für die Umsetzung: Hier fehlt im 1. Satz nach Darmstadt- das Wort Dieburg Berücksichtigung
87 6 5
7.5: Dieser Punkt enthält u.a. die Aussage, dass im Kontext des Haltestellenausbaus die 
Haltestellenmöblierung erneuert und auf den aktuellen Gestaltungsstand gebracht wird und ein 
Qualitätsmonitoring bei der DADINA im Aufbau ist. Gehört dieser Punkt zu den satzungsmäßigen Aufgaben 
der DADINA?
Kenntnisnahme
1 Allgemein Ein Abkürzungsverzeichnis würde es Lesenden und Beurteilenden erleichtern sowie potenzielle 
Missverständnisse beseitigen. Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
2 Allgemein Der On-Demand-Verkehr bietet eine attraktive und greifbare Ergänzung zum ÖPNV-Angebot. Ein solches 
Modell sollte weiterverfolgt werden. Kenntnisnahme
3 Allgemein Die S-Bahnverbindung Darmstadt–Weiterstadt–Erzhausen ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil für Pendler, 
welcher klimafreundliches Pendeln greifbarer gestaltet. Kenntnisnahme
4 Nr. 5 und 7 Seite 6 und 24 Der Absatz zur Barrierefreiheit gestaltet sich recht kurz. Die Thematik sollte ganzheitlich betrachtet und 
bewertet werden. Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
5 Nr. 5.6 Seite 24
Die Umweltbelastung durch den ÖPNV zu reduzieren, ist ein guter Ansatz. Was genau wird mit 
umweltfreundlichen Antriebstechniken betitelt? Wird damit gemeint, die E-Busflotte stetig weiter 
auszubauen, oder gibt es bereits Alternativen am Markt? Hierzu wäre eine genauere Definition interessant.
Kenntnisnahme
6 Nr. 6.4.3 Seite 34 
Eine Entfernungsstrecke von 1000 M ist gerade im Bereich der Barrierefreiheit eine Problematik. Die 
Erweiterung auf 2000 bis 3000 Meter durch Radinfrastruktur bzw. Abstellanlagen sollte kritisch inhinblick auf 
die Barrierefreiheit betrachtet werden.
Kenntnisnahme
7 Nr.  6.4.5.1 Seite 37
Der Ausbau bzw. die Andienung ist um den ÖPNV attraktiver zu gestalten, flächendeckend auszurichten. Es 
sollte vermehrt Augenmerk darauf gelegt werden das die Nutzung des ÖPNV sich nicht nur aus Pendlern 
zusammensetzt sondern zu jeglicher Situation attraktiv und nutzbar gestaltet sein sollte.
Kenntnisnahme
8 Nr. 6.4.9 Seite 40 Abstimmung der Abfahrtszeiten zwischen Bussen und S-Bahn sollte stimmig gestaltet werden. Eine 
Anschlusstelle sollte möglichst vor Abfahrt des Anschlussverkehrsmittels erreichbar sein. Kenntnisnahme
9 Nr. 8.3.3 Seite 71 Es ist uns wichtig, dass eine ordentliche Anb indung und eine zentrale Umstiegsmöglichkeit sichergestellt ist. Kenntnisnahme
10 Allgemein
In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um die Barrierefreiheit an Haltestellen 
konsequent umzusetzen. Dennoch ist die Nutzbarkeit des ÖPNV für Personen mit Einschränkungen nur 
dann vollständig gegeben, wenn auch Unterstützungsmöglichkeiten (z. B. Einstiegshilfen, persönliche 
Assistenz, barrierefreie Buchungssysteme, Wege) mitgedacht werden und verfügbar sind.
Kenntnisnahme
11 Forderung
Wir regen an, Weiterstadt im Nahverkehrsplan als positives Beispiel für barrierefreie Infrastruktur 
hervorzuheben. Darüber hinaus bitten wir um Ergänzung entsprechender Maßnahmen zur aktiven 
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, etwa durch ein niedrigschwelliges Angebot (oder 
Unterstützung für vorhandene Angebote), die durch ihre Einschränkungen den regulären Ticketkauf nicht 
nutzen können. Ein Beispiel aus der Vergangenheit war beim DaDiLiner der Kauf von Prepaid-Fahrkarten. 
Dies war ausschließlich in der Darmstädter Innenstadt möglich, die ja ohne den DaDiLiner deutlich 
schwieriger erreichbar war.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
12
13
14
IHK Darmstadt Rhein Main Neckar 17.06.2025
FB 210, Landkreis Darmstadt-Dieburg
Stadt Weiterstadt 17.06.2025
17.06.2025
DADINA 2

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
15 17.06.2025 3 4.2.6 11 Bei "Hochmobile Fahrgäste": 
Streichen: "Seniorinnen und Senioren" keine Berücksichtigung
4 4.2.6 12 Bei "Differenzierung von Personen mit Mobilitätseinschränkungen ...": 
Setzen: "Seniorinnen und Senioren" Berücksichtigung
5 4.3.9 15 Neunkircher Höhe (höchster Berg des hessischen Odenwaldes) Berücksichtigung
6 4.4.1 16 Die Bahnstrecke Aschaffenburg - Mainz ist die Main-Rhein-Bahn. Siehe Schriftenreihe des Kreises: Die 
Bahn und ihre Geschichte. (1985) https://d-nb.info/881028320 Berücksichtigung
7 4.6 21 Ergänzen:
"An stark frequentierten Haltestellen soll eine Außenansage erfolgen."
Begründung: An stark frequentierten Haltestellen sind behinderte Fahrgäste in größerer Zahl unterwegs, 
denen mit Außenansagen die Orientierung deutlich erleichtert wird.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
8 5.1 22 Streichen: "darf dies nicht zu erschwerten und die Nutzung hemmenden Bedingungen für die Fahrgäste 
erfolgen."
Setzen: "darf es keine Mindestbeförderungsstrecke und keine Zuschläge für diese geben."
Berücksichtigung - Programm Rufbus
9 5.3 23 Streichen: "erfordert zweifelsohne die Steigerung des ÖPNV-Anteils …'"
Setzen: "erfordert eine deutliche Steigerung des ÖPNV-Anteils …" Kenntnisnahme
10 5.3 23 Ergänzen: "Zum Erreichen der für alle Politikebenen verbindlichen Klimaziele müssen erhebliche, v. a. 
überörtliche Verkehrsmengen, die bislang vom MIV bewältigt werden, auf den ÖPNV verlagert werden." Kenntnisnahme
11 5.4 23 Streichen: "Städe und Gemeinden stimmen im Rahmen der Anhörungsverfahren …"
Setzen: "Städte und Gemeinden priorisieren …" Kenntnisnahme
12 5.6 24 Ergänzen: "Auf lokaler und regionaler Ebene müssen sowohl infrastrukturell, personell und finanziell die von 
der Bundesregierung am 24.05.23 (Drucksache 20/6944) festgelegten Ziele, welche auch die vorherige 
Regierung hatte, ermöglicht und erreicht werden im Vergleich zu 2019:
•        die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr bis 2030 zu verdoppeln.
•        den Anteil des Schienengüterverkehrs am Modal Split bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern.
Entsprechend muss auch der Tram- und Busverkehr im Dadina-Gebiet deutlich leistungsfähiger werden; die 
Verkehrsleistung ist also bis 2030 zu verdoppeln.
Der Nahverkehrsplan 2025 – 2029 muss also alle - auch infrastrukturellen – Voraussetzungen hierfür und 
entsprechende Maßnahmen beinhalten; Finanzierungsvorbehalte dürfen nicht das Anforderungsprofil 
und/oder die Vorschläge zu den hieraus folgenden Maßnahmen hemmen. Sollte sich bei Erstellung des 
Nahverkehrsplans eine strukturelle Unterfinanzierung des klimapolitisch erforderlichen Angebots 
herausstellen, ist diese Unterfinanzierung zu quantifizieren und die Füllung der Finanzlücke bei Land und 
Bund einzufordern, sofern sie nicht durch Wissenschaftsstadt und Kreis gedeckt werden kann. Bei den 
Maßnahmen ist zu benennen, welche absehbar nur mit deutlich stärkerer Unterstützung von Land und Bund 
finanziell umsetzbar sind"
Kenntnisnahme
13 5.7 24 Streichen: "Sollte die Barrierefreiheit an bestimmten Umsteigehaltestellen absehbar umsetzbar, sollen 
Planungsalternativen betrachtet werden."
Setzen: "Sollte die Barrierefreiheit an bestimmten Umsteigehaltestellen absehbar nicht bis 2028 umsetzbar 
sein, ist das ÖPNV-Netz mit anderen, barrierefreien Linienkonzepten und Umsteigehaltestellen zu planen 
und zu betreiben."
Kenntnisnahme
14 5.7 24 Ergänzen: "In Entwicklungs befindliche Orientierungs-Apps werden fürs Dadina-Gebiet eingesetzt. Diese 
Apps sollen bundesweit einheitlich einsetzbar sein." Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband 
wird dazu in Kürze den VDV anstoßen.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
15 5.12 25 Neuer Punkt: "ÖPNV und subjektiver Sicherheit. - Es sind konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die 
subjektive Sicherheit der Fahrgäste deutlich zu erhöhen. Hierzu gehört u. a. ein besonderes Augenmerk auf 
gute Beleuchtung im Fahrzeug, an Haltestellen und Bahnhöfen, Ausstattung mit Notrufsäulen bzw. 
Sprechstellen in Schienenfahrzeugen. In die Beförderungsbedingungen ist ein Vermummungsverbot 
aufzunehmen."
Kenntnisnahme
16 5.8 25 Streichen: "zwischen den Akteuren klar definiert"
Setzen: "zwischen den Akteuren und dem Fahrgastbeirat als Kundenvertretung klar definiert" Kenntnisnahme
17 5.9 25 Ergänzen bei 5.9: "In den Beförderungsbedingungen soll ergänzt werden: Ein Hygienekonzept im ÖPNV 
sollte Fahrgästen mit ansteckenden Erkältungs-Symptomen das Tragen einer Schutzmaske dringend 
empfehlen."
Nicht Gegenstand dieses lokalen Nahverkehrsplans
18 6.1 26 Ergänzen: "Im Landkreis soll für alle Orte ab mind. 1.000 Einwohner täglich ganztägig mindestens ein 
halbstündliches Angebot im Bus- und Bahnverkehr vorgehalten werden, das in den Hauptverkehrszeiten 
weiter verdichtet wird (angebotsorientiert entsprechend der von der Bundesregierung versprochenen Ziele). 
Auf allen infrastrukturell 2024 vorhandenen Eisenbahnstrecken sind täglich ganztägig im SPNV mind. zwei 
Fahrten pro Stunde und Richtung anzubieten. Auf den übrigen Relationen soll an Schul- und Ferientagen in 
der Tagesverkehrszeit mindestens ein stündliches Angebot vorhanden sein."
Kenntnisnahme
19 6.1 26 Ergänzen: " Zwischen den Hauptorten bzw. Verwaltungssitzen benachbarter Kommunen mit direkter 
Straßenverbindung sind umsteigefreie Verbindungen umzusetzen." Kenntnisnahme
20 6.1 26 Ergänzen: "Benachbarte Mittelzentren im Landkreis sowie in den umliegenden Kreisen sind mindestens im 
täglichen ganztägigen Halbstundentakt miteinander zu verbinden; hiervon ist möglichst stündlich eine 
umsteigefrei umzusetzen; jedoch mindestens im Zweistundentakt umsteigefrei. Benachbarte Oberzentren 
werden wie Mittelzentren behandelt."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
21 6.1 26 Ergänzen: "Prüfung zusätzlicher tangentialer Verkehre in der Stadt Darmstadt und im Landkreis, die Ziele 
außerhalb des Innenstadtbereiches von Darmstadt untereinander auf direktem Wege und mit kurzen 
Fahrzeiten verbinden, sowie Prüfung des Ausbaus höherwertigerer Verkehrssysteme (z. B. Expressbus bzw. 
hochwertige Bussysteme, Straßenbahn, Eisenbahn) in Relationen mit hoher Nachfrage und hohem 
Potenzial."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
22 6.1 26 Ergänzen: "Konsequente Weiterführung der Planungen und Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV (z. 
B. durch Einrichtung von schnellen Verbindungen, Busspuren, LSA-Vorrangschaltungen) und Umsetzung 
weiterer wirksamer Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit und der Betriebsstabilität (z. B. zur 
Reduzierung der Haltestellenaufenthaltszeiten und zur Beschleunigung des Fahrgastwechsels)."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
23 6.1 26 Ergänzen: "Gezielte Verbesserung der Nutzbarkeit des ÖPNV für Mobilitätseingeschränkte mit dem zu 
erreichenden Ziel eines „vollständigen barrierefreien ÖPNV“ in der Stadt Darmstadt und im Landkreis 
Darmstadt-Dieburg; die bestehenden Programme zur barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen soll 
konsequent weitergeführt werden."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Berücksichtigung
DADINA 3

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
24 6.1 26 Ergänzen: "Gezielte Stärkung der Qualität der „Hardware“ entlang der Reisekette: Fahrzeugqualität und 
Haltestellenausstattung (einschließlich Bike+Ride- und Park+Ride-Anlagen). An allen SPNV-Stationen sind 
in ausreichender Zahl wettergeschützte Radabstellanlagen zu schaffen, ggf. ergänzt um abschließbare 
Einrichtungen, inkl. Lademöglichkeit für elektr. unterstützte Fahrräder."
Kenntnisnahme
25 6.1 26 Ergänzen: "Umfassende Koordination des Betriebsablaufes einschließlich laufender Erfassung betrieblicher 
und verkehrlicher Qualitäts- und Planungskenngrößen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt 
Darmstadt unter Einbeziehung des SPNV und Flexibler Bedienungsformen mit Hilfe eines 
Betriebsleitsystems."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
26 6.1 26 Ergänzen: "Verbesserung der Fahrgastinformationen, insbesondere an Haltestellen sowie in Fahrzeugen, 
zur aktuellen Betriebslage (Abfahrtszeiten, Verspätungen), zu Störungen und alternativen 
Fahrtmöglichkeiten, zu Sonderverkehren sowie zur Orientierung im Haltestellenumfeld. Als 
Informationsmedien sind alle Kanäle – Aushänge, Ansagen, dynamische Anzeigen und persönliche 
Informationen an Haltestellen sowie Printmedien, mobiles und stationäres Internet – in einem einheitlichen 
Erscheinungsbild zu nutzen. Die Reiseauskunft soll die Nutzung eigener Fahrräder im Vor- und Nachlauf 
sowie von Fahrradleihsystemen (unter Berücksichtigung freier Räder) optional berücksichtigen. Auch die 
Bereitschaft zu günstigen Fußwegen beim Umstieg soll optional möglich sein."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan
Kenntnisnahme
27 6.1 26 Ergänzen: "Ausbau des allgemeinen sowie zielgruppenorientierten Marketings insbesondere durch attraktive 
Tarifangebote, leicht zugängliche Mobilitätsinformationen sowie durch die gezielte Ansprache, Beratung und 
Unterstützung großer Verkehrserzeuger wie Schulen, Unternehmen und Freizeiteinrichtungen 
(Mobilitätsmanagement)."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
28 6.1 26 Ergänzen: "Die früheren Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt (2024), der TUD und HDA zur 
Entzerrung der Schulanfangszeiten und des Vorlesungsbeginns sind zügig fortzuführen. Dadurch könnte die 
Morgen- und Mittagsspitze im ÖPNV deutlich entspannt werden."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
29 6.1 26 Ergänzen: "Definition und Vereinbarung aller relevanten Planungs-, Betriebs- und Steuerungsprozesse im 
ÖPNV insbesondere zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen. Im Fokus stehen dabei das 
Haltestellenmanagement, die Fahrgastinformation, das Vertriebssystem und das Qualitätscontrolling."
Kenntnisnahme
30 6.1 26 Ergänzen: "In Ergänzung zu diesen Schwerpunkt-Handlungsfeldern werden die nachfolgenden spezifischen 
Zielsetzungen verfolgt:" Kenntnisnahme
31 6.1 26 Ergänzen: "Konsequente Einbindung des Nahverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in der Stadt 
Darmstadt in die umweltpolitischen Zielsetzungen der Gebietskörperschaften zur Verringerung der 
Schadstoffemissionen im Verkehr (Weiterentwicklung einer umweltfreundlichen Fahrzeugflotte sowie 
Steigerung des Anteils von ÖPNV-Nutzern am gesamten Verkehrsgeschehen)."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
32 6.1 26 Ergänzen: "Die Lärm- und Schadstoffemissionen im ÖPNV sollen bis zum Jahr 2030 deutlich gesenkt 
werden. Ziel ist die Verringerung des Feinstaubausstoßes sowie eine Verringerung der CO2- und NOx-
Emissionswerte."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
33 6.1 26 Ergänzen: "Priorisierung der Belange des ÖPNV bei allen verkehrs- und stadtplanerischen Entwicklungen 
und Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Erreichbarkeit relevanter Ziele sowie der 
Wirtschaftlichkeit des Betriebsablaufs, z. B. bei der Umgestaltung von Straßen/-abschnitten oder bei der 
Einrichtung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
34 6.1 26 Ergänzen: "Unmittelbare Bedienung von Stadt- und Gemeindeerweiterungsgebieten und 
Gewerbeentwicklungsgebieten sowie der ÖPNV-relevanten Einkaufs- und Freizeitziele, um den dortigen 
(potenziellen) Fahrgästen direkt bei Ansiedlung eine attraktive Anbindung an den ÖPNV gewährleisten zu 
können; dabei auch Überprüfung der bestmöglichen Bedienungsform im Schienen, Straßenbahn- und 
Busverkehr für eine möglichst hochwertige ÖPNV-Qualität in diesen Gebieten."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
35 6.1 26 Ergänzen: "Prüfung von städtebaulichen und weiteren planerischen Entwicklungsvorhaben und deren Ein- 
bzw. Anbindung in und an den Schienen- bzw. Busverkehr." Kenntnisnahme
36 6.3.1 27 Ergänzen hinter "genannten Oberzentren): "; Umsteigehaltestellen am Stadtrand (Ausnahme: Hbf) gelten 
nicht als umsteigefreie Anbindung." Kenntnisnahme
37 6.3.1.2 28 Ergänzen bei Siedlungsbereiche 200 bis 1.000 Einwohner: "Solitär liegende Gewerbegebiete." Kenntnisnahme
38 6.3.2 29 Ergänzen bei "Darmstädter Innenstadt" nach den Haltestellen: "Die umsteigefreie Erreichbarkeit von 
entweder Schloss oder Luisenplatz aus den Umlandkommunen ist im mindestens gleichen Umfang wie zum 
Fahrplanstand 31.05.25 zu gewährleisten."
Kenntnisnahme
39 6.4.5.1 35 Ergänzen bei Kategorie 4:
Groß-Umstadt - Bf Obernburg-Elsenfeld und Darmstadt - Dietzenbach. Kenntnisnahme
40 6.4.5.1 36 Streichen: "Die in der Tabelle genannten Werte sind als Maximalvorgaben zu betrachten, die in den 
Teilbereichen, insbesondere auch nach Unterscheidung von Verdichtungsräumen und ländlicheren Räumen 
als Cluster genaueren Prüfungen zu unterziehen sind."
Begründung: Kategorien und ihre zugeordneten Taktvorgaben sind nur wirksam, wenn diese Vorgaben auch 
konkret mit Linien und Takten erfüllt werden. Der zur Streichung vorgeschlagene Satz würde diese Vorgabe 
relativieren und entwerten und muss daher entfallen.
keine Berücksichtigung
41 6.4.5.1 37 Ergänzen nach "Die Erreichbarkeit der relevanten Ziele …":
"Dabei sind die folgenden Ziele in der Stadt Darmstadt relevant und sollen möglichst umsteigefrei erreicht 
werden:
Innenstadt Darmstadt (Luisenplatz, Willy-Brandt-Platz, Mathildenplatz, Schloss), Hauptbahnhof Darmstadt, 
weitere Bahnhöfe (Ostbahnhof (aus den Bereichen Roßdorf und Groß-Zimmern)), Bahnhof DA-Eberstadt 
(aus dem Bereich Pfungstadt))"
Begründung: Mit einer Umsteigehaltestelle am Stadtrand (z. B. Böllenfalltor, Bess. Forsthaus) ist Darmstadt 
noch nicht erreicht. Dies wird auch fast jeder Autofahrer bestätigen.
keine Berücksichtigung
DADINA 4

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
42 6.4.5.1 37 Ergänzen: "Ein streng vertaktetes Fahrplanangebot mit tagesdurchgängig einheitlichen Ankunfts- und 
Abfahrtsminuten zu jeder Stunde ist das Ziel. Nur in Ausnahmefällen z. B. wegen Schulanfang oder 
Schulende, Verknüpfung zu anderen Verkehrsmitteln (z. B. unvertaktetes SPNV-Angebot) oder aufgrund 
spezieller Fahrgastwünsche soll davon abgewichen werden. Die Anforderungen im Berufs- und 
Schulverkehr führen in der Regel zu zusätzlichen Fahrtenangeboten, die das vorhandene Taktangebot 
verdichten, um die erforderlichen Kapazitäten anbieten zu können."
Kenntnisnahme
43 6.4.6 37 Streichen: "mit dem Hbf im 20-Minuten-Takt fest."
Setzen: "mit dem Hbf mind. im 30-Minuten-Takt fest."
Begründung: Die Vorgabe des 20-Minuten-Takts ist zu starr. Die SPNV-Linien fahren im 30-Minuten-Raster, 
daher kann auch ein 30-Minuten-Takt zum Hbf den Anschlussverkehren perfekt gerecht werden.
Kenntnisnahme
44 6.4.6 37 Ergänzung am Seitenende: "Die Direktverbindung zum Hbf mind. im T30 erfordert eine kurzfristige 
Umsetzung für Kranichstein (z. B. mit Verlängerung Linie 2 von Hbf nach Kr). Für Griesheim hat der LADADI 
die Umsetzung ausgesetzt."
Kenntnisnahme
45 6.4.5.2 37 Streichen bei Kat. A zur NeVZ: "T30". 
Setzen bei Kat. A zur NeVZ: "T15".
Begründung: Offensichtlicher Fehler, da bereits heute ein 15-Min.-Takt auf den Hauptlinien in Darmstadt 
angeboten wird.
Berücksichtigung
46 6.4.6.1 38 In der Tabelle ergänzen nach "Maximale Umsteigezeit": "berechnet ohne nötigen Fußweg" Kenntnisnahme
47 6.4.6.1 38 In der Tabelle ergänzen bei "Mittel- und Unterzentren an das nächste Oberzentrum":
"Umsteigehaltestellen am Stadtrand (Ausnahme: Hauptbahnhof) gelten nicht als Anbindung."
Begründung: Beim jeweils nächsten Oberzentrum muss entweder eine der Innenstadt-Haltestellen oder der 
Hbf umsteigefrei erreichbar sein.
Kenntnisnahme
48 6.4.6.1 38 Ergänzen: "Auf den Hauptrelationen zu den bedeutendsten Zielen im Stadtgebiet Darmstadt (Innenstadt, 
Hauptbahnhof, TU Lichtwiese, Stadtteilzentren Arheilgen, Eberstadt, Kranichstein für die benachbarten 
Bezirke) sollen möglichst umsteigefreie Verbindungen eingerichtet werden. Bei Verbindungen mit 
Umsteigenotwendigkeiten sollen die Übergangszeiten auf die erforderlichen Mindestzeiten begrenzt sein. 
Bei den Relationen der übrigen Kategorien soll maximal einmal umgestiegen werden, um die übrigen Ziele 
in Darmstadt zu erreichen."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
49 6.4.6.2 38 Ergänzen: "Bei Umsteigeverbindungen sind an den Haltestellen bzw. Verknüpfungspunkten zwischen Bus 
und Zug oder zwischen Buslinien untereinander Anschlüsse mit möglichst geringen Wartezeiten zu 
gewährleisten. Verknüpfungspunkte sind diejenigen Haltestellen, an denen systematisch Anschlüsse / 
Übergänge zwischen den verschiedenen Produkten (Bahn, Bus) und Linien geplant und angeboten werden. 
In der Regel weisen sie neben umsteigenden Fahrgästen auch aufgrund ihrer zentralen Lage eine 
besonders hohe Zahl von Ein- und Aussteigern auf. Wesentliches Kennzeichen der Verknüpfungspunkte ist, 
dass Anschlüsse nicht nur geplant, sondern auch in der Praxis weitgehend gesichert werden, z. B. bei 
Verspätungen. Für den Geltungsbereich des Nahverkehrsplans des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ist zwischen folgenden Oberkategorien der Verknüpfungspunkte zu 
unterscheiden."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan
Kenntnisnahme
50 6.4.6.2 38 Ergänzen: "Bei Taktfolgen von 30 Minuten und länger auf mindestens einer der anschlussrelevanten Linien 
ist an Verknüpfungspunkten auf den Hauptumsteigerelationen eine Anschlusssicherung zu gewährleisten, 
sofern die Fahrplangestaltung dies ohne weitere wesentliche Qualitätseinbußen für den übrigen Fahrweg 
zulässt. Bei nicht ausreichender Fahrplansicherheit (z. B. Behinderungen und Störungen durch MIV) sowie 
an Verknüpfungspunkten mit längeren Umsteigewegen mit regelmäßigem Auftreten ist ein Zuschlag von bis 
zu 5 Minuten zulässig."
Kenntnisnahme
51 6.4.6.2 38 Ergänzungstext nach der Tabelle: "In den Fällen ohne Anschluss-Sicherung sollten wichtige Fahrrelationen 
definiert werden und Fahrpersonale in Schulungen auf die Beachtung von "Sichtanschlüssen" sensibilisiert 
werden, damit im Fahrbetrieb eine Beachtung im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten erfolgt."
Kenntnisnahme
52 6.4.9 40 Ergänzen: "Die RMV Datendrehscheibe stellt den Austausch von Pünktlichkeitsdaten zwischen den 
(Betriebsleitsystemen der) verschiedenen Verkehrsunternehmen auf eine gemeinsame Plattform. Die 
Versorgung dieser Datendrehscheibe durch die Verkehrsunternehmen bzw. einer von diesen beauftragten 
Infrastrukturgesellschaft soll erfolgen, um verkehrsmittel- und aufgabenträgerunabhängig eine 
systemübergreifende Anschlusssicherung herstellen zu können."
Begründung: Übernahme aus dem bisherigen Nahverkehrsplan.
Kenntnisnahme
53 6.4.9 40 Ergänzen: "Für Bus und Tram im Dadina-Gebiet ist eine lokale 10-Minuten-Garantie einzuführen, die nur für 
Inhaber von nicht preisermäßigten Jahreskarten (RMV-Jahreskarten zum Regelpreis sowie 
Deutschlandtickets) gilt, die durch von der Dadina beauftragte Stellen vertrieben werden. Nicht hierzu zählen 
u. a. Deutschlandtickets, die von Stellen außerhalb des Dadina-Gebiets verkauft werden, Deutschlandtickets 
zum ermäßigten Preis (u. a. Jobtickets, Semestertickets, Sozialtickets, Azubitickets)."
Begründung: Die Dadina hebt sich damit von den anderen Verkaufsstellen und LNO im RMV-Gebiet ab und 
bietet gleichzeitig einen Anreiz für den Kunden, die Jahreskarte in der Heimat zu kaufen. Mit den 
entstehenden Liquiditäts- und Zinsvorteilen können die Kosten der Garantie zumindest teilweise 
ausgeglichen werden
keine Berücksichtigung
54 6.4.10.1 42 Witterungsschutz: Streichen: "relevante". Setzen: "alle"
Begründung: Für Haltestellen ab 500 Umsteigern muss es generell einen Wetterschutz geben, unabhängig 
von der Halteposition.
keine Berücksichtigung
55 6.4.10.1 42 Witterungsschutz bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird. keine Berücksichtigung
56 6.4.10.1 42 Wegweisung innerhalb sowie zum Umfeld bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf 
"erforderliche Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird 
bzw. die Nachfrage dies rechtfertigt.
Kenntnisnahme
57 6.4.10.1 42 Dynamische Fahrgastinformation. Ergänzen: "(barrierefrei)" Berücksichtigung
58 6.4.10.1 42 Dynamische Fahrgastinfo bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche 
Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird 
bzw. die Nachfrage dies rechtfertigt.
Kenntnisnahme
59 6.4.10.1 42 umfassende Informationspakete bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche 
Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird 
bzw. die Nachfrage dies rechtfertigt.
Kenntnisnahme
DADINA 5

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
60 6.4.10.1 42 In der Tabelle: Erforderliche Ausstattung sollte in Kategorie A der Notruf, in Kategorie C eine DFI erforderlich 
sein.
Begründung: Steigerung der subjektiven und objektiven Sicherheit.
Kenntnisnahme
61 6.4.10.1 43 Akustische Fahrgastinfo bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird 
bzw. die Nachfrage dies rechtfertigt. Berücksichtigung
62 6.4.10.1 43 Transparente Gestaltung bei Kat. C ändern von "anzustrebende Ausstattung" auf "erforderliche 
Ausstattung".
Begründung: Haltestelle C liegt an S-Bahn-Station oder Nahverkehrsbahnhof, wo immer umgestiegen wird.
Berücksichtigung
63 6.4.10.1 44 Streichen: "haben die Haltestellen hinsichtlich der Fahrgastinformationen auf Vollständigkeit und 
Beschädigungsfreiheit zu kontrollieren."
Setzen:  "haben die Haltestellen hinsichtlich der Fahrgastinformationen auf Vollständigkeit und 
Beschädigungsfreiheit mindestens zweimal jährlich im Abstand von mind. vier Monaten zu kontrollieren."
Kenntnisnahme
64 6.4.10.1 44 Streichen: "- sein". Berücksichtigung
65 6.4.10.1 44 Ergänzen: "Die Haltestellen der Kategorien A, B und C sind mit Priorität barrierefrei auszubauen. Für die 
Haltestellen der weiteren Kategorien sind in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden Prioritätenlisten 
zu erstellen. Ausnahmen sind entsprechend zu begründen."
Begründung: Diese Haltestellen haben das höchste Aufkommen.
Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
66 6.4.10.1 44 Ergänzen: "Sofern absehbar bis 2028 kein barrierefreier Umbau der Bushaltestellen an der Umsteigestation 
Böllenfalltor erfolgen kann, sind alternative Umsteigepunkte Bus/Bus und Bus/Tram aus den Kommunen 
Modautal, Ober-Ramstadt und Mühltal nach Darmstadt und Linienänderungen bis dahin umzusetzen." Kenntnisnahme
67 6.4.11 45 Streichen: "im lokalen Verkehr"
Begründung: Die Qualitätsanforderungen müssen auch für vom RMV dirigierte Verkehre gelten. Der 
Fahrgast muss einen einheitlichen Standard vorfinden.
keine Berücksichtigung
68 6.4.12 45 Streichen: "im lokalen Verkehr"
Begründung: Die Qualitätsanforderungen müssen auch für vom RMV dirigierte Verkehre gelten. Der 
Fahrgast muss einen einheitlichen Standard vorfinden. Die Linienbusse müssen über eine gemeinsame 
Leitstelle verkehrlich disponiert werden. Auch der RMV muss diese Vorgaben beachten, wenn der Dadina-
NVP dies festlegt.
keine Berücksichtigung
69 6.4.12 46 Streichen: "im lokalen Verkehr"
Begründung: Die Qualitätsanforderungen müssen auch für vom RMV dirigierte Verkehre gelten. Der 
Fahrgast muss einen einheitlichen Standard vorfinden.
keine Berücksichtigung
70 6.4.13.2 47 Ergänzen: "Die Erreichbarkeit der telefonischen personenbedienten Fahrplan- und Tarifauskunft ist an allen 
Wochentagen ganztägig zu gewährleisten." ist über RMV-Callcenter gewährleistet
71 6.4.13.3 48 Ergänzen: "Eine Optimierung der Anzahl und der räumlichen Verteilung der Vertriebsstellen soll 
kontinuierlich erfolgen. Die Bedeutung der Mobilitätszentralen und MobilitätsInfos wird zukünftig steigen und 
die Anzahl der heutigen Vorverkaufsstellen im Zuge der Digitalisierung wahrscheinlich reduzieren. Neben 
dem personenbedienten Vertrieb sind die Fahrkartenautomaten an den Bahnhöfen und an weiteren 
nachfragestarken Standorten Teil einer einheitlichen Vertriebsarchitektur.
Voraussetzung für ein attraktives ÖPNV-Angebot ist ein verkehrsmittel- und 
verkehrsunternehmerübergreifender einheitlicher Verbundtarif. Im Gebiet der Stadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg gilt der RMV-Verbundtarif. Die Tarifstruktur orientiert sich an Grenzen der 
Gebietskörperschaften. Daher ist der Einfluss der Verkehrsströme und der Verkehrsbedürfnisse auf die 
Tarifstruktur nur begrenzt möglich. Die Tarifstruktur soll jedoch so ausgestaltet sein, dass insbesondere 
durch günstige Zeit- und Tageskarten Anreiz zum Umstieg vom Privat-Pkw auf den ÖPNV geschaffen 
werden. Übergangstarife zu benachbarten Verkehrsverbünden oder Tarifgemeinschaften bis mindestens 
zum nächsten Oberzentrum sind sicherzustellen"
Kenntnisnahme
72 6.4.14 48 Streichen: "im lokalen Verkehr"
Begründung: Die Sicherheitsanforderungen müssen auch für vom RMV dirigierte Verkehre gelten. Der 
Fahrgast muss einen einheitlichen Standard vorfinden.
keine Berücksichtigung
73 6.4.16.2 49 "Anforderung an die Kommunen…" als eigenen Spiegelpunkt separieren. Berücksichtigung
74 6.A.2 51 Streichen: "Grundsätzlich sollen die bestehenden Fahrzeitprofile der Regionalzuglinien im DADINA-Gebiet 
überprüft werden, ob diese noch zeitgemäß sind und auf die mittlerweile auf allen Linien eingesetzten 
beschleunigungsstarken
Triebzüge passen."
Begründung: Aufgrund der erfahrungsgemäß störanfälligen Infrastruktur sowie der zunehmenden 
Fahrgastnachfrage sollen evtl. bestehende Fahrplanreserven weiterhin genutzt werden, statt die Fahrzeiten 
zu verkürzen.
Kenntnisnahme
75 6.A.2 51 Die Bahnstrecke Aschaffenburg - Mainz ist die Main-Rhein-Bahn. Siehe Schriftenreihe des Kreises: Die 
Bahn und ihre Geschichte. Kenntnisnahme
76 6.A.2 51 Streichen: "… sollen die Züge im 30-Minuten-Takt …"
Setzen: "… sollen die Züge täglich mindestens im 30-Minuten-Takt …" Kenntnisnahme
77 6.A.2 51 Streichen: "Während der Vollsperrung der Riedbahn …" bis "über Mainz."
Begründung: Die halbstündlich umsteigefreie Fahrt von Darmstadt zum Hbf der benachbarten 
Landeshauptstadt Mainz sowie nach Wiesbaden hat einen höheren Verkehrswert als umsteigefreie 
Verbindungen nach Bingen oder nach Kastel. Dies gilt besonders auch für die Kommunen im Kreis Groß-
Gerau. Zudem ist die Linke Rheinstrecke auch in Zukunft hoch belastet, damit stark störanfällig, und das soll 
nicht auf das sensible Anschlusssystem in Darmstadt Hbf, Babenhausen und Mainz übertragen werden. Mit 
einer Realisierung der"Wallauer Spange" ist für die Gültigkeit dieses NVP nicht zu rechnen.
Kenntnisnahme
78 6.A.2 51 Ergänzen: "Noch vor der S 2 oder einer Straßenbahnlinie ins Ried ist eine halbstündliche RB-Linie 77 
zwischen Babenhausen, Darmstadt Hbf, GG-Dornberg und Riedstadt-Goddelau einzurichten, welche die 
unzweifelhaft große Nachfrage auf der B 26 aus Richtung Osten und Westen nach Darmstadt aufnimmt. Der 
Fahrplanvorschlag aus dem Hessischen Schienenkonzept 2030plus inkl. Haltmöglichkeit in Sickenhofen und 
Weiterstadt Ost wird unterstützt. Ein Infrastrukturausbau ist hierfür, mit Ausnahme von Blocksignalen, nicht 
erforderlich. Link zum Schienenkonzept: https://www.odenwaldbahn.de/230829-schienenkonzept-hessen-
150-s.pdf "
Kenntnisnahme
Fahrgastbeirat in der DADINA
DADINA 6

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
79 6.A.2 52 Streichen: "Umsteigefreie Verbindungen zwischen Frankfurt über Darmstadt mit Pfungstadt sollen 
vorgesehen werden. Alternativ können nach einer Elektrifizierung der Pfungstadtbahn Flügelkonzepte mit 
dem Main-Neckar-Ried-Express untersucht werden."
Setzen: "Die halbstündliche Verlängerung eines Zugteils der S 6 von Darmstadt Hbf nach Pfungstadt inkl. 
Rückfahrt wird geprüft, inkl. der hierfür erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen."
Begründung: Für RB 67 mit RB 68 ist die 2025 bestehende Flügelung in Friedrichsfeld angemessen. 
Hingegen ist der RE 60 zu nahezu allen Tageszeiten nahe der Kapazitätsgrenze, sofern nur einteilig 
gefahren wird (das 2025 ist der Regelfall.) Für die Gesamtstrecke ist daher eine Doppeltraktion RE 60 
vorrangig. Zwischen Eberstadt und Bensheim fahren nur zwei Züge pro Stunde und Richtung, obwohl hier 
die Nachfrage größer ist als von Bensheim Richtung Süden. Eine Dreifachtraktion zwischen Eberstadt bzw. 
Darmstadt und Frankfurt erscheint wenig realistisch
Kenntnisnahme
80 6.A.2 52 Bei Odenwaldbahn ergänzen: 
"Für die Odenwaldbahn ist in der RMV-Untersuchung aus 2020 ein dritter Zug pro Stunde vorgesehen. 
Dieser soll statt zum Hbf Darmstadt nach Frankfurt Süd fahren. Taktlage ab Frankfurt Süd Minute 00, 
Darmstadt Nord Minute 25, Darmstadt Ost Minute 28/30 wie im RMV-Konzept; Gegenrichtung: Darmstadt 
Ost Minute 26/27, Darmstadt Nord Minute 31, Frankfurt Süd Minute 54."
Begründung: Die Züge der Odenwaldbahn erreichen zwischen Darmstadt Nord und Ost ihre höchste 
Auslastung. Die Züge werden immer stärker von Fahrgästen aus Darmstadt genutzt, die den Trubel am Hbf 
vermeiden möchten. Andererseits nehmen sie den originär Odenwälder Fahrgästen zumindest bei der Fahrt 
Richtung Odenwald den Platz weg. Dieser erfreulichen Tatsache ist Rechnung zu tragen, in dem der dritte 
stündliche Zug nach Frankfurt Süd geführt wird. Der Hbf Darmstadt mit seinen städtischen Zubringerlinien 
wird so entlastet
Kenntnisnahme
81 6.A.2 52 Bei Odenwaldbahn ergänzen: 
"Die RB-Linie 82 ist ab Eberbach zweistündlich bis Heilbronn Hbf zu führen. Der Fahrplanvorschlag im 
Hessischen Schienenkonzept 2030plus wird unterstützt."
Begründung: Um die Main-Neckar-Bahn von interregionalem Verkehr (u. a. mit Deutschlandticket) zu 
entlasten, soll die Strecke in Tradition der bis 2004 jahrzehntelang verkehrenden Odenwald-Neckar-
Eilzügen wiederbelebt werden. Link zum Schienenkonzept: https://www.odenwaldbahn.de/230829-
schienenkonzept-hessen-150-s.pdf
Kenntnisnahme
82 6.A.2 52 Bei Odenwaldbahn ergänzen:
"Kreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt sehen die Teilelektrifizierung für Akkuzüge sowie die 
Bahnsteigverlängerung ab Wiebelsbach Richtung Norden auf 170 Meter nur als ersten Schritt. Bei der 
Realisierung muss sowohl eine Bahnsteigverlängerung auf 250 Meter auf der Gesamtstrecke bis Eberbach 
sowie eine Vollelektrifizierung von Hanau/Darmstadt bis mind. Erbach planerisch berücksichtigt und 
freigehalten werden, ebenso weitere partielle Zweigleisigkeiten v. a. zwischen Hainstadt und Seligenstadt 
sowie Langstadt und Klein-Umstadt."
Begründung: Die letzteren Abschnitte sind für stündlich schnelle Führung des RE 85 ohne 
Kreuzungsaufenthalte, Erreichen aller Über-Eck-Anschlüsse in Wiebelsbach sowie stündliche Halte in 
Zellhausen erforderlich. Die in der Erbacher Erklärung 2020 genannten Maßnahmen reichen nicht aus für 
eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030
Kenntnisnahme
83 6. A. 2 52 Textkorrektur Zeile 2 unter Szenario Hessenexpress: "… diese Linie in Frankfurt Süd …" Kenntnisnahme
84 6.A.2 53 Ergänzen bei "Darmstadt Nord": "Die DB hat seit 2020 alle Bahnsteige modernisiert. Die Stadt Darmstadt 
wird gemeinsam mit der DB bis Ende 2026 eine Einigung über die Form des barrierefreien 
Bahnsteigzugangs von der Stadtsseite herbeiführen und bis 2030 die städtischen Haltestellen für Bus und 
Tram entsprechend der Einigung barrierefrei umbauen."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
85 6.A.2 53 Ergänzen: "Zwischen der DB-Station Kranichstein und der Tramhaltestelle wird die Stadt Darmstadt bis 
2028 eine mit durchgängig mit Asphalt oder Steinen befestigte und mit taktiler Wegeleitung ausgestattete 
Fußwegverbindung herstellen, damit die barrierefreien Haltepositionen von Zug und Tram auch barrierefrei 
verbunden werden."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
86 6.A.3.1 53 Ergänzen bei Gleisbelegung: "Anschlüsse mit kurzen Übergangszeiten werden vorzugsweise 
bahnsteiggleich realisiert. Im Fahrplan 2025 betrifft das u. a. die Relation Aschaffenburg - Darmstadt - 
Bensheim."
Kenntnisnahme
87 6.A.3.1 53 Ergänzen: "Die Planungsansätze der Stadt Darmstadt, eine wettergeschützte Fußgängerbrücke mit 
Bahnsteigzugang auf der Nordseite zu errichten, werden intensiv weiterverfolgt. Der Straßenbahn-Bahnsteig 
vor dem Empfangsgebäude wird als Doppelhaltestelle für ST 15 erweitert. Nach der Realisierung können die 
Zugänge zur Radabstellanlage im Gebäude wieder exklusiv für deren Nutzer geöffnet werden."
Begründung: Diese Fußgängerbrücke kann, in Kombination mit einem kurzen Fußweg zu den Bahnsteigen, 
den stark frequentierten Zugang über die Haupthalle entlasten. Das ermöglicht die Aufgabe des öffentlichen 
Durchgangs durch die Fahrradstation.
Kenntnisnahme
88 6.A.3.2 53 Ergänzen: "Im Darmstädter Nordbahnhof ist die einfache Kreuzungsweiche von der Strecke 3550 zur 
Strecke 3557 durch eine doppelte Kreuzungsweiche zu ersetzen, um bei Sperrung der Strecke 3557 
zwischen Darmstadt Hbf und Darmstadt Nord über die Strecke 3550 mit Verkehrshalt in Darmstadt Nord 
fahren zu können."
Kenntnisnahme
89 6.A.3.2 53 Streichen: "Die Herstellung einer Gleisverbindung zwischen Otzberg-Lengfeld und Groß-Umstadt Mitte …"
Begründung: Mit Einführung der damaligen Schnellbuslinie 5501 (heute X71 bzw. teils 671) im Jahr 1990 
wird die schnellstmögliche ÖPNV-Verbindung von Groß-Umstadt nach Darmstadt hergestellt. Die 
Investitionskosten für eine Neubaustrecke stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen. Mit den vom 
Fahrgastbeirat geforderten zweigleisigen Abschnitten Hainstadt - Seligenstadt und Langstadt - Klein-
Umstadt werden in Wiebelsbach halbstündlich perfekte Über-Eck-Anschlüsse aus Groß-Umstadt zu den 
vom Bus nicht erreichten Stationen Lichtwiese und Nord möglich, ebenso perfekte Anschlüsse aus Otzberg 
an den stündlich schnellen RE 85 nach Frankfurt. Der Busverkehr Groß-Umstadt - Darmstadt kann auf einen 
lückenfreien 15-Minuten-Takt mit schneller Reisezeit gebracht werden, wenn auf die Bedienung der 
Hochschule Dieburg verzichtet wird
Kenntnisnahme
90 6.A.4 54 Reaktivierung
Ergänzen am Schluss: "Sollten auf den Trassen während der Gültigkeit dieses Nahverkehrsplans keine 
weiteren Schritte zu Bau oder Reaktivierung erfolgen, sind diese Trassen dennoch freizuhalten."
Kenntnisnahme
91 7 55 Streichen bei "Mängelkategorien": "(einschließlich Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit)"
Setzen: "(einschließlich Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Anschluss-Sicherheit)" Berücksichtigung
92 7.1.1 56 Textkorrektur unter Stadtteil Kranichstein, vorletzte Zeile: "… den Bussen" Berücksichtigung
DADINA 7

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
93 7.1.2 57 Korridor Darmstadt Hbf - Luisenplatz via Rheinstraße
Ergänzen nach "Hauptlastträgerin …": Stadtbuslinien sollen vorzugsweise via Bismarckstraße verkehren, 
sofern dies die Reisezeit zum Luisenplatz bis zu max. drei Minuten verlängert. Am Hbf beginnende 
Umlandbuslinien und Regionalbuslinien können via Rheinstraße geführt werden, sofern ihre Fahrplanlage 
zur Entlastung der Tram oder Füllung von Fahrplanlücken beiträgt."
Begründung: Anders als die Stadtbuslinien beginnen die Umland- und Regionalbuslinien am Hbf. Sie bieten 
damit zusätzliche Kapazitäten zwischen Hbf und Innenstadt, die in beiden Richtungen genutzt werden kann.
Kenntnisnahme
94 7.1.2 57 Korridor Darmstadt Hbf - Luisenplatz via Rheinstraße
Ergänzen nach "Hauptlastträgerin …": "Stadtbuslinien sollen zwischen Hbf und Innenstadt die Route 
wählen, die von der Befahrbarkeit oder Reisezeit vorteilhaft ist."
Begründung: Z. B. befährt die Buslinie H zweimal die hochbelastete Berliner Allee und muss am Hbf eine 
mehr oder weniger große Blockumfahrt bewältigen. Die schon von der Heimstättensiedlung hoch 
ausgelasteten Busse werden durch die Abfahrt direkt vor dem Empfangsgebäude weiter gefüllt. Mit einer 
Führung via Bismarckstraße und Grafenstraße würde die Reisezeit verkürzt, Nachfrage zwischen Hbf und 
Innenstadt könnten von weitaus geringer ausgelasteten Regional- bzw. Umlandbuslinien übernommen 
werden welche die 6 Trassen pro Stunde auf der Rheinstraße übernehmen könnten "
Kenntnisnahme
95 7.1.2 57 Unter Korridor Rheinstraße, 3. Zeile Textkorrektur: ".., den Fahrgästen umsteigefreie… "
Ergänzen unter dem Pfeil: "Zur Verbesserung der Fahrzeugfolge sind die Fahrplanlagen der Straßenbahnen 
und Busse zu prüfen."
Kenntnisnahme
96 7.1.2 57 Unter Korridor Bismarckstraße sollten folgende Aspekte als Textergänzung einfliessen: 
Nach dem 2. Satz: "In diesem Zusammenhang sollte auch eine veränderte Andienung von Haltepositionen 
überdacht werden." 
Am Textende: "Eine Alternative kann die Verlängerung der Linie 2 mind. im T30 über die Bismarckstraße 
nach Kranichstein sein.
Die Realisierung der Linie 10 nach Griesheim kann durch eine Verlängerung der Linie 3 vom Hbf nach 
Griesheim substituiert werden."
Kenntnisnahme
97 7.1.2 58 Unter Korridor Hbf-Kopernikusplatz am Ende Textergänzung: "Anzustreben ist, beide Linien im T10 
verkehren zu lassen." Kenntnisnahme
98 7.1.3 58 Streichen: "Bisherige Prüfungen ergaben, dass für Linienverkehr die Nachfrage nicht ausreichend sein wird, 
sondern solche Verbindungen besser für ein On-Demand-Angebot geeignet sein werden."
Setzen: "Um die Reisezeiten nicht-Darmstadt-bezogener Relationen signifikant zu senken und 
Umwegfahrten inkl. unnötiger Belastung der Innenstadt-Haltestellen zu vermeiden, ist in Abstimmung auch 
mit dem Fahrgastbeirat eine umfassende Prüfung derartiger Relationen durchzuführen, auch weil seit Jan. 
25 verbliebene On-Demand-Verkehre nicht vollständig während normaler Betriebszeiten bzw. nicht in oder 
zwischen den betroffenen Kommunen angeboten werden."
Beispiele: Im einwohnerstarken Westkreis wurde der Dadiliner eingestellt, so dass von Weiterstadt und 
Pfungstadt nach Griesheim über Darmstadt gefahren werden muss. Innerhalb Darmstadts liegt der Versuch 
eines Ringschlusses mit einer Buslinie zwischen Böllenfalltor und Lichtwiese mindestens 15 Jahre zurück.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
99 6.A.2 59 Angebot (des SPNV)
Streichen: "Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Landkreis setzen sich dafür ein, auf diesem Abschnitt 
einen 15-Minuten-Takt einzuführen, um insbesondere in den Darmstädter Stadtteilen Wixhausen und 
Arheilgen ein attraktiveres Angebot auch mit der S-Bahn zu schaffen."
Begründung: Die Bedienung von Egelsbach, Erzhausen, Wixhausen und Arheilgen im Halbstundentakt 
entspricht der von Kronberg, Schwalbach und Bad Soden, ohne dass bei uns ein vergleichsweise starker 
Frankfurt-Bezug besteht. Für den gewünschten 15-Minuten-Takt sind erhebliche Ausbaumaßnahmen 
zwischen Arheilgen und Darmstadt Hbf für die kreuzungsfreie Einführung eines zusätzlichen Gleises in den 
Hbf Darmstadt erforderlich, die in keinem Maßstab zum Nutzen stehen. Der Fahrgastbeirat schlägt für die 
Verdichtung des Verkehrs von Darmstadt nach Frankfurt Süd alternative Fahrplanmaßnahmen ohne 
erforderliche Infrastrukturausbauten vor (siehe weitere Punkte zum SPNV)
keine Berücksichtigung
100 7.1.4 59 Am Ende des 1. Absatzes Beispielergänzung: "Innerstädtische Beispiele sind Relationen Kranichstein-
Martins-/ Johannesviertel und Martinsviertel-Woogsviertel sowie entlang der nordöstlichen Kernstadt-
Peripherie."
Kenntnisnahme
101 7.1.5 59 Streichen: "Am Luisenplatz ist eine barrierefreie Umgestaltung aufgrund der als Denkmal geschützten 
Mosaikpflasterung sowie der beengten Flächen nicht möglich."
Begründung: Die Darstellung ist nicht belegt. Denkmalschutz ist nicht das Problem. Er scheint vielmehr als 
Schutzbehauptung zu dienen, weil ein Umbau angeblich aufwändig und teuer wäre. Allerdings existieren 
Vorschläge verschiedener Seiten für Lösungsansätze mit vertretbarem Aufwand, die zumindest eine 
punktuelle Barrierefreiheit ermöglichen könnten. Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert keine 
technische Lösung für den zentralen Umsteigeknoten in Darmstadt gefunden werden kann.
keine Berücksichtigung
102 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Alle Positionen in Darmstadt Willy-Brandt-Platz werden bis 2029 barrierfrei umgebaut."
Begründung: Die Haltestelle ist ein wichtiger Umsteigepunkt, u. a. für die Relation Arheilgen - Nordbahnhof - 
Hbf. Die Fahrgäste haben lang genug gewartet.
Kenntnisnahme
103 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Die Haltestelle Darmstadt Rhönring wird bis 2028 barrierefrei umgebaut."
Begründung: Die Haltestelle ist der Umsteigepunkt von Kranichstein nach Arheilgen. Die dahinter liegenden 
Haltestellen Pallaswiesenstraße und Willy-Brandt-Platz dürften zeitlich danach erfolgen. 
Kenntnisnahme
104 7.1.5 59 Die Haltestelle Nordbahnhof wird bis 2029 barrierefrei umgebaut und die Haltepositionen Bahn-Bus so 
gestaltet, dass kurze Umsteigewege entstehen und ein Warten bei Sichtanschlüssen signaltechnisch 
möglich wird. Begründung: Die Haltestelle ist ein Umsteigepunkt von Arheilgen zum Hauptbahnhof und zum 
SPNV-Regionalverkehr.
Kenntnisnahme
DADINA 8

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
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105 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Die Haltestelle Eberstadt Wartehalle wird bis 2029 an ihrer letzten Halteposition Richtung Alsbach 
barrierefrei umgebaut nach dem Beispiel Messplatz. Sollte der Umbau bis 2029 nicht abgeschlossen 
werden, werden die Buslinien aus Mühltal an einer anderen Haltestelle in Eberstadt barrierefrei an die 
Straßenbahn angeschlossen."
Kenntnisnahme
106 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Alle Haltepositionen am Darmstädter Ostbahnhof werden bis Ende 2026 provisorisch barrierefrei 
umgebaut."
Begründung: Diskussionen über einen Umbau des Ostbahnhof-Vorplatzes gibt es seit den frühen 1990er 
Jahren. Als Vorwände für nicht erfolgte Maßnahmen dienten, teils wiederholt, u. a. "städtebauliche 
Entwicklung", "die Straßenbahn in den Ostkreis kommt", "Landesgartenschau", "Ostparkweg". Unverändert 
gibt es für die meisten Fahrgäste der Odenwaldbahn i. d. R. keinen barrierefreien Umstieg in den 
Darmstädter Stadtverkehr, da der Hbf nur von wenigen Zügen, die oft nicht alle Stationen im Kreis bedienen, 
angefahren wird
Kenntnisnahme
107 7.1.5 59 Ergänzen nach Böllenfalltor:
"Die stadtauswärts gelegene Halteposition Darmstadt Windmühle (derzeit viel zu enger Bussteig) wird bis 
2029 nach geltenden Vorgaben umgebaut."
Begründung: Die Haltestelle Windmühle ist eine wichtige Umsteigeposition zwischen Umland- und 
Stadtverkehr sowie an einer Behinderteneinrichtung gelegen.
Kenntnisnahme
108 7.1.6 59 Ergänzen nach "Farben der DFI": " Instabilität von Laufschriften," Berücksichtigung
109 7. A 66 Die Bilanzierung erscheint in einigen Punkten fragwürdig und/oder veraltet. Bitte aktualisieren. Berücksichtigung
110 8.1 69 Textkorrektur Zeile 3: "Dies wird erreicht durch …" und zweiter Absatz, Zeile 2 rechts: "wichtiger 
Bezugspunkte". Berücksichtigung
111 8.3.3 71 Bei Bachgau die Linienabschnitte streichen, die nicht von der wettbewerblichen Vergabe durch die Dadina 
betroffen sind, da sie eigenwirtschaftlich erbracht werden. keine Berücksichtigung
112 9 72 Der FBR geht davon aus, dass konkrete Prüfaufträge und Maßnahmen-Vorschläge zur Angebotskonzeption 
erst in der zweiten Stufe der Beteiligung erarbeitet bzw. vorgelegt werden sollen. zutreffend
113 9 73 Buslinie R, ergänzen: "Prüfung weiterer Möglichkeiten zur LSA-Bevorrechtigung und zu Busspuren im 
gesamten Linienverlauf Nordbahnhof - Böllenfalltor."
Begründung: So können zumindest kleinere Verspätungen reduziert werden.
Berücksichtigung
114 9 73 Buslinie R, ergänzen: "Prüfauftrag: Durchbindung Buslinie R auf Buslinie MX im Takt der letzteren Linie, evtl. 
als innerstädtische Expressbuslinie mit reduzierten Halten."
Begründung: Zumindest Mo-Fr sollen so umsteigefreie Verbindungen zwischen Modautal und dem Hbf 
Darmstadt hergestellt werden. Damit erhielte auch Mühltal entlang der B 449 eine umsteigefreie Verbindung 
zum Hbf, die auf der Odenwaldbahn wegen der vorrangigen Führung der Regionalbahnen nach Frankfurt 
kaum mehr besteht. Bei Brechung der Linie R am Hbf erscheint dies durchführbar.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
115 9 73 Buslinie R, ergänzen: "Prüfauftrag: Durchbindung Buslinie R auf eine der Linien M1, M2, M3 im Takt der 
letzteren Linien."
Begründung: So können umsteigefreie Verbindungen zwischen Mühltal und dem Hbf Darmstadt hergestellt 
werden. Damit erhielten einige der Mühltaler Kern-Ortsteile eine umsteigefreie Verbindung zum Hbf, die auf 
der Odenwaldbahn wegen der vorrangigen Führung der Regionalbahnen nach Frankfurt kaum mehr 
besteht. Bei Brechung der Linie R am Hbf erscheint dies durchführbar.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
116 9 73 Buslinie R, ergänzen: "Prüfauftrag: Durchbindung Buslinie R auf die Buslinie O im Takt der letzteren Linie"
Begründung: So können umsteigefreie Verbindungen zwischen bahnhofsfernen Ortslagen von Ober-
Ramstadt und dem Hbf Darmstadt hergestellt werden, inkl. Entlastung der Buslinie MO1. Bei Brechung der 
Linie R am Hbf erscheint dies durchführbar. 
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
117 9 75 Prüfauftrag zur neuen Linie Groß-Zimmern - Groß-Umstadt ergänzen:
"Ebenfalls wird die Verlängerung der RMV-Buslinie X78 mindestens im täglichen Stundentakt bis Groß-
Umstadt geprüft; wobei die Buslinie X78 täglich fahren soll."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
118 9 76 Prüfauftrag zur neuen Tarifstruktur: "Sobald die Finanzierung und Einnahmeaufteilung des 
Deutschlandtickets dauerhaft gesichert ist, setzt sich die Dadina für die Zusammenführung des RMV- und 
NVV-Tarifs zu einem Hessentarif ein, der im Sortiment mindestens Kurzstreckenfahrkarten (für 3-4 
innerstädtische Haltestellen ohne Umstieg in Bus und Tram), Einzelfahrkarten, übertragbare Tageskarten, 
übertragbare Wochenkarten, übertragbare Monatskarten, übertragbare Jahreskarten enthalten soll.
Für das Stadtgebiet Darmstadt ist eine Zusammenführung zu einem A1-Tarifgebiet zu prüfen."
Begründung: Vgl. TOP 6"Stellungnahme der Dadina-VV zum RNVP des RMV vom 12.05.2020."
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
119 9 76 Prüfauftrag zur Tram-Infrastruktur: "Für 2030 ist Planung und Bau eines neuen Straßenbahndepots zu 
realisieren, vorzugsweise in der Halle 30 des HIL-Werks in der Starkenburgkaserne."
Begründung: Die zugehörige Depotanbindung kann auch eine Bauvorleistung für die Straßenbahnstrecke 
nach Weiterstadt sein.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
DADINA 9

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
1 4 4 Buslinie V86 aufnehmen Berücksichtigung
27 6 M ö gliche Anpassung der Abfahrtszeiten an der Haltestelle Bgm-Rühl-Straße Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
3 4.3.2 13 Continental und VDO sind das gleiche Kenntnisnahme
4 4.4.3 19 Buslinie V86 aufnehmen Berücksichtigung
5 6.a.3.1 53 Bahnhof nicht in Sickenhofen sondern Her gershausen Berücksichtigung
6 7.2.1 60 Erschließun gsqualität in Babenhausen Identifikation nur bei vorhandenen Mängeln
7 7.a 67 Vereinheitlichun g Tarif RB75 über Landesgrenze hinaus Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
8 7.a 67 Verbindun g Babenhausen Ri. Dudenhofen verbessern Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
9 7.a 67 Umfan greiche Anbidnung Wohngebiete an Versorgungsgebiete vorgesehen Kenntnisnahme
10 7.a 67 Zukünftige Stilllegung des südlichen Haltestellensteiges  Bgm-Rühl-Straße Kenntnisnahme
1 6.A.2 51
Die KVG Offenbach unterstützt Bestrebungen, infrastrukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um die S-
Bahnlinien S1 oder S2 langfristig in den Landkreis Darmstadt-Dieburg und bis nach Darmstadt zu 
verlängern. Aus Sicht der Kreises Offenbach ist hier die Verlängerung der Linie S2 deutlich zu priosieren 
und insbesondere diese Umsetzung in den Fokus zu nehmen. Eine damit einhergehende, schnelle und 
direkte Schienenverbindung nach Darmstadt attraktiviert das ÖPNV-Angebot für Fahrgäste aus den 
anliegenden Kommunen.
Kenntnisnahme
2 6.A.2 52
Die KVG Offenbach unterstützt Bestrebungen, die Planungsansätze der Erbacher Erklärung aus dem Jahr 
2020 weiter voranzutreiben, um das Verkehrsangebot auf der Odenwaldbahn mittel- und langfristig zu 
verbessern. Die KVG steht hierfür einem bilateralen Austausch jederzeit offen gegenüber.
Kenntnisnahme
39 7 2
Gibt es bereits Planungen zur Schaffung von zukünftiger Infrastruktur im Bereich der Elektromobilität? Falls 
nicht, könnte hier ein Prüfauftrag aufgenommen werden, der eine mögliche zukünftige Zusammenarbeit der 
LNOs DADINA und KVG OF beschreibt, um auf diesem Plangebiet Erfahrungen zu sammeln, 
auszutauschen und idealerweise Synergien zu fördern.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
49 7 2
Mit der Bitte um Aufnahme der Linie X96 als Prüfauftrag. Die Linie ist im NVP 2022 ff. des Landkreises 
Offenbach als zukünftige, schnelle Direktverbindung zwischen Heusenstamm, Dietzenbach, Dreieich-
Offenthal und Darmstadt (Innenstadt) vorgesehen.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
59 7 2
Generell ist darauf hinzuweisen, dass der gute Austausch beider LNO´en zu den grenzübergreifenden 
Verkehren fortgesetzt werden soll und die Verkehre bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Hier ist 
insbesondere die Linie V86 im fortgeschriebenen NVP zu erwähnen, welche zum Dezember 2024 seitens 
der kvgOF eingeführt wurde und deren Angebot verstetigt und bei entsprechender Nachfrage weiter 
ausgebaut werden soll. Ebenso sind die Möglichkeiten grenzübergreifender Verbindungen mittels On-
Demand-Systemen weiterhin zu prüfen und aufeinander abzustimmen.
Berücksichtigung - Linie wird als Beispiel benannt
17
16 17.06.2025
kvgOF 17.06.2025
Stadt Babenhausen (Hessen)
DADINA 10

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Stufe 1 von 2
31.07.2025
1 4 13 Bei den Arbeitsplatzschwerpunkten sollten die Schulen in Gr oß-Umstadt, die Stadtverwaltung an sich sowie 
die Firma Messer Cutting Systems GmbH mit aufgenommen werden. Berücksichtigung
2 4 15 Sehenswürdigkeiten Landkreis Darmstadt-Dieburg: Hier sollte  für Groß-Umstadt die Innenstadt 
aufgenommen werden, die Weinberg, sowie die kleine Bergstraße in Klein-Umstadt Berücksichtigung
3 4 16 Bei den Sporteinrichtungen im Landkreis Darmstadt Dieburg s ollte für Groß-Umstadt das Freibad, die 
angrenzende Pumptrack, die Heinrich-Klein-Halle ergänzt werden. Berücksichtigung
4 4 16 Bei den Festveranstaltungen im Landkreis Darmstadt Dieburg sollte für Groß-Umstadt noch das 
Johannisfest sowie der Bauernmarkt aufgenommen werden. Berücksichtigung
5
6
35 Für Touristische Zwecke sollten an Sonn- und Feiertagen mindestens die Tagesverkehrszeit angenommen 
werden. Berücksichtigung
6
6
36 Bei der Zuordnung der Relation in Kategorien wäre die Verbindung Darmstadt - Groß-Umstadt in die 
Kategorie 1 aufgenommen werden. Berücksichtigung
7 6 41 die Kategorie D sollte nicht nur die Haltestellen der Stadt Darmstadt umfassen, sondern grundsätzlich alle. Berücksichtigung
8
6
48 Die Mobilitätszentrale in Darmstadt sollte überdacht werden. Die Struktur der Dadina ist dezentral aufgebaut 
vor diesem Hintergrund ist es zu überlegen ob eine Mobilitätszentrale weiterhin betrieben werden muss, 
über eine streichung dieser Zentrale könnten finanzielle Mittel aqueriert werden um den ÖPNV an anderer 
Stelle weiterhin auszubauen und attracktiver zu gestalten.
Kenntnisnahme
6
52 Die Odenwaldbahn stellt nicht nur eine wichtige Verbindung in den Rhein-Main-Raum dar, sondern bietet 
über die Umsteigemöglichkeit in Eberbach auf die S-Bahn Rhein-Neckar auch eine zentrale Schnittstelle in 
Richtung Rhein-Neckar-Region.
• Die Bedeutung der Odenwaldbahn als Verbindung zwischen den beiden Metropolregionen Rhein-Main und 
Rhein-Neckar sollte klar herausgestellt werden.
• Für eine stabile und leistungsfähige Verbindung Richtung Darmstadt/Frankfurt sind die 
Kreuzungsbahnhöfe in Hetzbach und Mühltal von entscheidender Bedeutung.
• Für einen funktionierenden Ringschluss im SPNV – sowohl über die südliche Strecke (Frankfurt – Hanau – 
Seligenstadt – Babenhausen – Groß-Umstadt – Wiebelsbach) als auch über die nördliche Strecke 
(Reinheim – Ober-Ramstadt – Mühltal – Darmstadt – Frankfurt) – wird perspektivisch eine weitere 
Kreuzungsmöglichkeit auf der Strecke zwischen Groß-Umstadt und Babenhausen benötigt.
Kenntnisnahme
9
6
53 Barrierefreiheit Groß-Umstadt Wiebelsbach: Hier sollte der Vorplatz des Bahnhofes mit aufgenommen 
werden in Verbindung mit dem Umstiegspunkt zur Buslinie X71 Berücksichtigung
10
7
63 Grundsätzlich ist die Stadtbuslinie aus dem Nahverkehrsplan zu streichen, viel eher sollte die Erweitung des 
DaDi Liners in Betracht gezogen werden. Ggfs. kann der DaDi Liner ganze Buslinien außerhalb der 
Stoßzeiten abdecken. 
Weiterhin sollte der Waldfriedhof in Groß-Umstadt, die Weinlage im Steingerück sowie die Lage auf dem 
Heerenberg ÖPNV technisch angebunden werden.
Letztlich wäre das neue Gewerbegebiet West sowie der Neubau der Ernst-Reuter-Schule zu 
berücksichtigen. 
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
11
7
67 Östliches Kreisgebiet: LK-P-3, hier sollte nicht nur die Kreisklinik aufgeführt sein, sondern auch die unter 
Punkt 10 genannte Örtlichkeiten. Berücksichtigung
12
7
67 Östliches Kreisgebiet: LK-P-4:
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Buslinie 671 Groß-Umstadt nicht durchgängig bedient. Einige Fahrten 
enden bereits in Dieburg, was zu erheblichen Verzögerungen und Einschränkungen für Fahrgäste führt. 
Zahlreiche Haltestellen in Dieburg werden bedient, was den Nutzen der Linie 671 für die Verbindung 
zwischen Darmstadt und Groß-Umstadt spürbar mindert.
Die Bedeutung dieser Verbindung wird grundsätzlich anerkannt – sowohl für Dieburg als auch für Groß-
Umstadt. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Taktung der Linie X71 zu verdichten. 
Insbesondere in der Mittagszeit sowie am Wochenende sollten bestehende Lücken im Fahrplan 
geschlossen werden, um eine verlässliche und durchgehende Verbindung zwischen Darmstadt und Groß-
Umstadt ohne weiteren Halt zu gewährleisten.
Durch diese Maßnahmen würde die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region 
deutlich gesteigert und ein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität geleistet.
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
13
9
74 Hier sollten die unter 10 genannten Örtlichkeiten aufgenommen werden aufgrund der überregionalen 
Bedeutung. Berücksichtigung
14 9 75 Eine Verlängerung der Linien 672 oder X78 wäre an dieser Stelle ausreichend. Kenntnisnahme
15 9 78 Hier sollte der Bahnhof Wiebelsbach aufgrund seiner Überregin alen Anbindung berücksichtigt werden. Berücksichtigung
Stadt Groß-Umstadt 17.06.202518
DADINA 11

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
1 8.3.3 70f Auf S. 70 steht beim Linienbündel Bachgau "Betriebsauf nahme 09.12.2029", auf S.71 steht jedoch beim 
Linienbündel Bachgau "Laufzeit bis 2026", dies passt nicht zusammen.                                                             
Darüberhinaus möchten wir auf das Protokoll der Besprechung zwischen AMINA und DADINA vom 19.06.24 
verweisen. In dem Protokoll wurde festgehalten, dass die Betriebslaufzeiten der Linien BG2/3 bzw. 53/54 
harmonisiert werden sollen. Zusätzlich wird ab der Neuvergabe eine Durchbindung angestrebt. Die 
eigenwirtschaftliche Genehmigung der Linien 53/54 läuft bis 31.05.2030. Wir bitten Sie hier um eine 
Anpassung der Laufzeit der BG2/3, d.h. Verlängerung bis zum 31.05.2030, damit eine Gesamtvergabe und 
Durchbindung der Linien erfolgen kann.
Berücksichtung
2 8.3.3 71 Laut Protokoll der Besprechungen zwischen AMINA und DAD INA vom 19.06.24 bzw. 27.09.2024 wird für die 
Linie GU2 "eine neue Linienführung von Groß-Umstadt über Mömlingen nach Obernburg Bahnhof und ggf. 
bis Schulzentrum Elsenfeld" angestrebt. Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Berücksichtung
3 Hinweis Falls konkrete Details zu Taktungen der grenzüberschrei tenden Verkehre (DADINA-AMINA) in den DADINA-
NVP aufgenommen werden sollten, dann stimmt die AMINA diesen Taktuneng nicht automtisch zu. Kenntnisnahme
1 4.2.2 Nationale 
und internationale 
Trends
11 "Autonomes Fahren": In der Auflistung der Trends wird das Aut onome Fahren bislang nicht aufgeführt, auch 
taucht der Begriff insgesamt nur einmal auf (S. 25 "Technologien, wie das autonome Fahren, befinden sich 
bereits in der Erprobung"). Es stellt sich generell die Frage, ob angesichts von Problemen bei der Aquise 
von Ersatz für altersbedingt ausscheidendem Fahrpersonal oder zusätzlich benötigtem Fahrpersonal und 
sich teilweise häufenden Fahrtausfällen aufgrund von Ausfall von Fahrpersonal (bspw. aufgrund von 
Krankheitswellen) nicht stärker auf autonomes Fahren gesetzt werden muß. Diesbezügliche Überlegungen 
spiegeln sich im Planwerk bisher nicht wieder. Dazu gehören unseres Erachtens auch technisch-bauliche 
Aspekte wie Überlegungen bzgl. einer "Einhausung" von Fahrtstrecken oder die Prüfung der Nutzung von 
Seilbahnen auf bestimmten Teilstrecken
Kenntnisnahme
2 4.3.3 
Weiterführende 
Schulen Im 
Landkreis 
Darmstadt-
Dieburg
13ff Die Auflistung der Weiterführenden Schulen umfaßt u.a. beru fsbildende Schulen. Neben den 
berufsbildenden Schulen bestehen auch weitere Bildungseinrichtungen, die mit Berufsschulen vergleichbar 
sind. Diese müssen ebenso wie Berufsschulen betrachtet werden. Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-
Main unterhält in Weiterstadt in der Rudolf-Diesel-Straße 30 mit dem Berufsbildungs- und 
Technologiezentrum Weiterstadt eine solche Aus- und Weiterbildungseinrichtung für das Handwerk. Unsere 
Arbeitsschwerpunkte sind die gewerblich/technische Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen 
Ausbildung (ÜLU) sowie die Weiterbildung zum Meister. Das BTZ bietet mit 35 Lehrwerkstätten, zehn 
Lehrsälen und fünf Computerräumen Kapazitäten für ca. 1.100 Teilnehmer. Das Einzugsgebiet ist zum 
einen das südhessische Umland, teilweise werden aber auch Lehrgängen angeboten, deren Kursteilnehmer 
aus dem gesamten Bundesgebiet kommen.
Die ÖPNV-Anbindung (Haltestelle Weiterstadt-Riedbahn R.-Diesel-Straße/BTZ) des BTZs ist nicht 
zufriedenstellend. Insbesondere eine bessere Anbindung an den Darmstädter Hauptbahnhof wäre 
wünschenswert. Die Busse fahren derzeit im Halbstunden-Takt. Dies ist gerade morgens ein Problem für 
unsere Auszubildenden, wenn diese den Bus um wenige Minuten verpasst haben. Unsere Unterrichtszeiten 
in der überbetrieblichen Ausbildung beginnen Montag-Freitag jeweils um 07.15 Uhr. Montag-Donnerstag 
endet die ÜLU um 16.30 Uhr, freitags um 13.30 Uhr. Eine engere und bessere Taktung zu diesen Zeiten 
würden wir sehr begrüßen.
Wünschenswert wäre außerdem ein Schnellbus, welcher vom Darmstädter Hauptbahnhof direkt in das 
Gewerbegebiet Weiterstadt-Riedbahn durchfährt, ohne vorher sämtliche kleineren Darmstädter Haltestellen 
f h dh i i lZ i t l i
Berücksichtigung - wird Prüfauftrag
Handwerkskammer 17.06.2025
AMINA 17.06.202519
20
DADINA 12

Anlage zum GNVP25 - Stufe 1 von 2 Anhörung gemäß ÖPNVG Hessen
Stufe 1 von 2
31.07.2025
Aufgrund des zweistufigen Beteiligungsverfahrens gilt diese Stellungnahme nur für die angehörten Teile des 
NVP: die Bestandsaufnahme, das Leitbild, das Anforderungsprofil mit Anforderungskatalog an den SPNV, 
die Mängelanalyse mit Bilanzierung des bisherigen Nahverkehrsplans sowie die Linienbündelung, 
Flottenmanagement und Vergabestrategie Bus. 
Kenntnisnahme
Es wird angenommen, dass sich nach dem Beschluss des ersten Teils des NVP, für diesen keine 
inhaltlichen Änderungen im Rahmen des zweiten Anhörungsverfahren ergeben, da ansonsten aus Sicht von 
Hessen Mobil ein neues Anhörungsverfahren notwendig wäre.
Kenntnisnahme
Ungeachtet des zweiteiligen Beteiligungsverfahrens empfehlen wir, die Bestandteile des NVP so 
miteinander zu verknüpfen, dass Bezüge zwischen den Kapiteln ersichtlich werden und eine stringente 
Ableitung von Maßnahmen ermöglicht wird (d. h.: Ziele festlegen, dazugehörige Anforderungen definieren, 
Analyse Soll-Ist, Mängel benennen und Maßnahmen zu deren Behebung
Kenntnisnahme
Wir empfehlen, die stichpunktartige Formulierung von Kapiteln nur dort anzuwenden, wo es auch sinnvoll ist. 
Für eine bessere Verständlichkeit empfehlen wir, zumindest erläuternde/einordnende Texte zu ergänzen. Kenntnisnahme
Unklar bleibt, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Entwurf einfließen sollen. Eine 
transparente Darstellung oder eine Synopse wäre zuträglich, um den Entstehungsprozess nachzuvollziehen 
und die Wünsche der Öffentlichkeit besser einordnen zu können. Eine geeignete Einarbeitung in den 
Entwurf wird empfohlen.
Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
Kap. 4.2.6 Personengruppen im ÖPNV, S. 11
Hier könnte zusätzlich die Personengruppe „Studierende“ aufgezählt werden.
Kap. 6.4 Übersicht über die Qualitätskriterien, S. 32
Es bietet sich an, das Thema Barrierefreiheit hier als eigenen Punkt zu untersuchen und zu bewerten, um im 
Anschluss die Anforderungen zu definieren.
Kap. 6.4.10.1, S. 42-44
In der Tabelle „Ausstattungsstandards für Haltestellen“ wird auf Vorgaben von Hessen Mobil verwiesen. Hier 
ist unklar, welche Vorgaben gemeint sind. Sollte der Verweis auf Hessen Mobil fälschlicherweise erfolgen, 
sollte er entfernt werden.
Kap. 6.4.13.2
In diesem Kapitel wird das Thema Barrierefreiheit lediglich für den Internetauftritt beachtet. Es fehlen 
Aussagen, wie mit der Barrierefreiheit bei Apps, Fahrscheinautomaten, Informations- und Verkaufsstellen 
usw. umgegangen werden soll.
Kap. 6.A.3.1 Barrierefreiheit, S. 53
Die Stationen der verlängerten S-Bahnlinie 2 sollen „vollständig barrierefrei“ ausgestaltet werden. Es wird 
jedoch nicht definiert, welche Anforderungen mit dem Begriff „vollständig barrierefrei“ gemeint sind. Es fehlt 
auch eine Aussage, ob weitere Stationen vollständig barrierefrei ausgebaut werden sollen.
Kap. 8.1, S. 69
„Die Vergabe der Linienbündel erfolgt nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen.“ Es bietet sich an, 
eben diese hier zu nennen.
Kap. 8.3, S. 70
Die Datumsangaben der Linienbündel stimmen teilweise nicht mit den Angaben der auf Seite 71 folgenden 
Tabelle überein. Auch gibt es Abweichung bei Datum und Linienbezeichnungen zur „Übersicht auslaufender 
Liniengenehmigungen“ des RP Darmstadt. Hier wird eine Überarbeitung empfohlen.
Anmerkung des Dezernats Verkehr:
Das Dezernat Verkehr möchte von der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg frühzeitig 
eingebunden werden, sollten entlang von klassifizierten Straßen in der Zuständigkeit von Hessen Mobil 
Bushaltestellen, insbesondere im Nahbereich von Lichtsignalanlagen (LSA), neu- oder umgebaut werden. 
Von Hessen Mobil aus findet eine entsprechende Einbindung statt, wenn LSA grundhaft erneuert werden. 
Eine darüber hinausgehende Ertüchtigung von LSA hinsichtlich Busanforderungen, -priorisierungen u. ä. 
kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht gestellt werden.
Anmerkungen des Dezernat Mobilitätsstrategien:
Derzeit befindet sich eine hessische regionale Verkehrsmanagementzentrale für die Region Rhein-Main im 
Aufbau, welche im Jahr 2025 den Regelbetrieb aufnehmen wird. Ziel der regionalen 
Verkehrsmanagementzentrale wird die Überwachung der Qualität des Verkehrs sowie die Einleitung vorab 
abgestimmter Strategien sein, um die negativen Folgen aufgrund kurzfristig eingetretener Störfallsituationen 
im Basisnetz zu minimieren oder gar zu verhindern. Dabei wird ein zuständigkeitsübergreifender, aber auch 
ein verkehrsmittelübergreifender Ansatz verfolgt. Die bisher entwickelten Strategien umschließen bereits die 
Einbindung des ÖPNVs, indem bei Auslastungsproblemen im Verkehrsnetz Empfehlungen zur Nutzung des 
ÖPNVs ausgesprochen werden. Es ist geplant, die Betrachtung auf weitere Verkehrsmittel oder 
Mobilitätsdienste, wie bspw. die Nutzung des privaten Fahrrads, von Sharing-Diensten oder Mitfahrportalen, 
auszuweiten, wodurch die Multimodalität gefördert wird und optimierte Mobilitätslösungen für einzelne 
Verkehrsteilnehmende angeboten werden können. Die ÖPNV-Aufgabenträger sind eingeladen, zusammen 
mit dem Dezernat Mobilitätsstrategien Strategien zu erarbeiten.
21
Berücksichtigung
Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Hessen Mobil 17.06.2025
Berücksichtigung - folgt mit Stufe 2 von 2
Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Berücksichtigung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
DADINA 13

Beratungsverlauf (4)

TOP 6
TOP 20
TOP 294
TOP 24

Orte (21)

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Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0242
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00