AN/2402/2021
Einbehaltung von Barbeträgen zur persönlichen Verfügung bei Hilfe zur Pflege
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SPD Anfrage nach § 4
2676 Zeichen
An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 2 46 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.11.2021 AN/2402/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 Einbehaltung von Barbeträgen zur persönlichen Verfügung bei Hilfe zur Pflege Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung am 18.11.2021 aufzunehmen: Die Kölner Seniorenvertretung machte mit einem Schreiben auf die Probleme bei der Auszahlung des sogenannten Taschengeldes für Menschen in Pflegeheimen aufmerksam, die einen Anspruch auf sogenannte „Hilfe zur Pflege“ im Heim haben. Teilweise werde der Barbetrag, der zu kleineren An- schaffungen des täglichen Lebens dient, nur teilweise, verspätet oder gar nicht ausbe- zahlt. Hintergrund ist die häufig längere Bearbeitungsdauer bei der Prüfung der Anspruchsberechti- gung. Die Stadt Köln kennt das Problem und teilte in einer Pressemitteilung im Juli 2019 mit, dass die Bearbeitungszeit der Anträge erheblich gesenkt werden konnte, aber im Durchschnitt immer noch drei bis vier Monate betrage. Nun hat sich auch der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages mit den Problemen bei der Auszahlung der Barbeträge zur persönlichen Verfügung an Senior*innen in Pflege- und Altenhei- men beschäftigt. Nach Feststellung des Petitionsausschusses handelt es sich dabei nicht um ein bun- desweites Problem, da viele Sozialversicherungsträger den Teil der Leistungen in Höhe des Barbetra- ges an die Pflegebedürftigen direkt auszahlen. Eine Verpflichtung zu diesem Vorgehen besteht ge- setzlich zwar nicht, aber auch in Köln ist es möglich, dass Hilfeempfänger*innen den Barbetrag auf direktem Wege durch die Sozialversicherungsträger ausbezahlt bekommen. Wir möchten von der Verwaltung wissen: 1. Wie viele Kölner Senior*innen sind von der Problematik betroffen? 2. Wie stellt sich die aktuelle Situation rund um die Auszahlung der Barbeträge in Köln dar? 3. Wie lange dauert aktuell das Warten auf die Auszahlung des Barbetrages? 4. Wie kann sichergestellt werden, dass bedürftigen Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen di- rekt bei der Aufnahme in die Pflegeeinrichtung der Barbetrag zur Verfügung gestellt wird? Mit freundlichen Grüßen - 2 - gez. Mike Homann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2402/2021
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 15.11.2021
- Erstellt
- 15.11.2021 12:19