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AN/2402/2021

Einbehaltung von Barbeträgen zur persönlichen Verfügung bei Hilfe zur Pflege

SPD Anfrage nach § 4 15.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 13.01.2022, TOP 10.1.2

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2676 Zeichen

An den Vorsitzenden des Ausschusses  
für Soziales, Seniorinnen und Senioren  
Herrn Daniel Bauer-Dahm  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 2 46 57 
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 15.11.2021 
 
AN/2402/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.11.2021 
 
Einbehaltung von Barbeträgen zur persönlichen Verfügung bei Hilfe zur Pflege 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
  
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung am 18.11.2021 aufzunehmen: 
Die Kölner Seniorenvertretung machte mit einem Schreiben auf die Probleme bei der Auszahlung des 
sogenannten Taschengeldes für Menschen in Pflegeheimen aufmerksam, die einen Anspruch auf 
sogenannte „Hilfe zur Pflege“ im Heim haben. Teilweise werde der Barbetrag, der zu kleineren An-
schaffungen des täglichen Lebens dient, nur teilweise, verspätet oder gar nicht ausbe-
zahlt. Hintergrund ist die häufig längere Bearbeitungsdauer bei der Prüfung der Anspruchsberechti-
gung. Die Stadt Köln kennt das Problem und teilte in einer Pressemitteilung im Juli 2019 mit, dass die 
Bearbeitungszeit der Anträge erheblich gesenkt werden konnte, aber im Durchschnitt immer noch 
drei bis vier Monate betrage.  
Nun hat sich auch der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages mit den Problemen bei 
der Auszahlung der Barbeträge zur persönlichen Verfügung an Senior*innen in Pflege- und Altenhei-
men beschäftigt. Nach Feststellung des Petitionsausschusses handelt es sich dabei nicht um ein bun-
desweites Problem, da viele Sozialversicherungsträger den Teil der Leistungen in Höhe des Barbetra-
ges an die Pflegebedürftigen direkt auszahlen. Eine Verpflichtung zu diesem Vorgehen besteht ge-
setzlich zwar nicht, aber auch in Köln ist es möglich, dass  Hilfeempfänger*innen den Barbetrag auf 
direktem Wege durch die Sozialversicherungsträger ausbezahlt bekommen.  
 
Wir möchten von der Verwaltung wissen: 
1. Wie viele Kölner Senior*innen sind von der Problematik betroffen?  
2. Wie stellt sich die aktuelle Situation rund um die Auszahlung der Barbeträge in Köln dar? 
3. Wie lange dauert aktuell das Warten auf die Auszahlung des Barbetrages?  
4. Wie kann sichergestellt werden, dass bedürftigen Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen di-
rekt bei der Aufnahme in die Pflegeeinrichtung der Barbetrag zur Verfügung gestellt wird? 
 
Mit freundlichen Grüßen

- 2 - 
 
gez. Mike Homann

Beratungsverlauf (1)

13.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2402/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
15.11.2021
Erstellt
15.11.2021 12:19