V/0408/2012
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0012/2012
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Beschlussvorlage
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V/0408/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0012/2012 "Frauenförderpläne in städtischen Gesellschaften" Beratungsfolge 27.06.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt die bisherigen Aktivitäten des Beteiligungsmanagements zur U msetzung der Ziele der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene (am 19.10.2011 vom Rat der Stadt Münster verabschiedet) zur Kenntnis. 2. Die vom Rat der Stadt Münster in die städtischen Gesellschaften entsandten Aufsich tsratsmit- glieder werden gebeten darauf hinzuwirken, dass in den Gesellschaften Frauenförderpläne entsprechend den Vorgaben in § 6 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, die am 19.10.2011 vom Rat der Stadt Münster verabschiedet wurde, aufgestellt werden. 3. Die Beachtung und Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes wird bei einer anstehe n- den Änderung der jeweiligen Gesellschaftsverträge in diese verankert. Bis dahin werden d ie jeweiligen Geschäftsführungen aufgefordert, diesem Antrag bereits zu entsprechen und Fra u- enförderpläne gem. dem § 6 LGG aufzustellen. 4. Der Antrag der SPD Fraktion an den Rat Nr. A-R/0012/2012 (Anlage) ist damit erledigt. Begründung: Am 24.6.2009 ist die Stadt Münster mit einem einstimmigen Beschluss des Rates der „Europä i- schen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene“ beigetreten. Der Rat der Gemeinden Europas hat hierzu eine Reihe konkreter Maßnahmen, Vorhaben und Eckpunkte benannt und für sechs Handlungsfelder, u. a. für das Handlungsfeld „Kommune als Arbeitgeberin“ beschrieben. Mit dem Beitritt in die Europäische Charta hat sich die Stadt Münster verpflichtet, einen Aktion s- plan aufzustellen, der diese sechs Handlungsfelder für Münster konkretisiert. Der erste Aktionsplan Vorlagen-Nr.: V/0408/2012 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 25.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0408/2012 zur Umsetzung dieser Charta für Münster wurde erarbeitet und am 19.10.2011 einstimmig b e- schlossen. Darin verankert ist im Handlungsfeld „Kommune als Arbeitgeberin“ für die städtischen Beteil i- gungsgesellschaften das Ziel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“: „Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden aufgefordert, der Beteiligungsverwaltung r e- gelmäßig über die Personalentwicklung hinsichtlich der Frauenförderung (insbesondere Frauen in Führungspositionen) zu berichten.“ Die Beteiligungsverwaltung hat daraufhin folgende sechs steuerungsrelevante städtische Gesel l- schaften angeschrieben: - Stadtwerke Münster GmbH, - Westf. Bauindustrie GmbH - Wohn- und Stadtbau GmbH - Congresszentrum Halle Münsterland GmbH - Wirtschaftsfördrung Münster GmbH - Westf. Zoologischer Garten GmbH und um regelmäßige Berichterstattung zur Personalentwicklung und dabei insbesondere folgende Punkte gebeten: - Personalentwicklung hinsichtlich der Frauenförderung, insbesondere Frauen in Führungsposi- tionen - Maßnahmen der Gesellschaften zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (generell für Frauen und Männer). Die Gesellschaften wurden um Berichterstattung bis zum 25.09.2012 gebeten. Mit dem Persona l- amt der Stadt Münster wurde vereinbart, dass eine Zusammenfassung dieser Berichte dem Fra u- enförderplan 2013 – 2015 beigefügt wird. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage
A-R/0012/2012
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0012/2012 Antrag 13.03.2012 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Frauenförderpläne in den städtischen Beteiligungsgesellschaften Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Soweit die Stadt Münster Mehrheitsgesellschafter in eines ihrer Beteiligungsunternehmen in Form einer GmbH oder ein es Eigenbetriebes ist, weist sie die jeweilige Geschäftsführung (ggf. über die Gesellschafterversammlung) an, Frauenförderpläne en tsprechend den Vorgaben in § 6 Landesgleichstellungsgesetz und der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, die 19.10.2011 vom Rat der Stadt Münster verabschiedet wurde, aufzustellen. 2. Soweit die Stadt Minderheitsgesellschafterin ist , beauftragt der Rat die von der Stadt und dem Rat entsandten Aufsichts- bzw. Verwal tungsratsmitglieder gemäß § 113 GO NW auf eine Umsetzung der Ziele aus Punkt 1 hinzuwirken. 3. Die Beteiligungsverwaltung erstattet dem Rat übe r Aufstellung, Inhalt und Umsetzungsstand mindestens einmal jährlich Bericht. 4. Die Beachtung und Anwendung des Landesgleichstel lungsgesetzes soll in den Gesellschaftsverträgen der einzelnen Beteiligun gsgesellschaften verankert werden (siehe LGG §2, Abs. 3). Dazu wird die Beteiligungsverwaltung gebeten, dem Rat Formulierun gsvorschläge zu unterbreiten. Begründung: Zu 1. Die Frauenförderpläne der städtischen Beteili gungen sind derzeit hinsichtlich der Dokumentation, der Analyse, der Ziele und der g eplanten Maßnahmen hinsichtlich der Differenziertheit und der Verbindl ichkeit sehr unterschiedlich. Um ihrer Aufgabe nach §113 GO, dem LGG und dem Auftrag aus dem Aktionsplan zur Europäischen Charta sachgerecht und verantwortungsv oll nachzukommen, benötigen die vom Rat entsandten Mitglieder in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften entsprechend aufbereitet e und nachvollziehbare Beurteilungskriterien für die Bewertung der jeweili gen Frauenförderpläne und deren Umsetzung. Zu 2. Im Landesgleichstellungsgesetz (LGG, § 2, Abs . 3) heißt es: „Bei der Gründung eines Unternehmens in Rechtsformen des Pri vatrechts durch das Land, eine Gemeinde oder einen Gemeindeverband soll die A nwendung dieses Gesetzes im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden. Gehört d em Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband allein oder gemeinsam mit and eren Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in eine r Rechtsform des privaten Rechts, wirken die Vertreterinnen und Vertreter dar auf hin, dass in dem Unternehmen die Ziele dieses Gesetzes beachtet werden.“ SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 2 Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung a nderer Gesetze vom 9. November 1999 (Landesgleichstellungsgesetz LGG) § 6 Inhalt des Frauenförderplanes (1) Gegenstand des Frauenförderplanes sind Maßnahme n zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Fam ilie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. (2) Grundlagen des Frauenförderplanes sind eine Bes tandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie eine Prognose der z u besetzenden Stellen und der möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen. (3) Der Frauenförderplan enthält für jeweils drei J ahre konkrete Zielvorgaben bezogen auf den Anteil von Frauen bei Einstellungen , Beförderungen und Höhergruppierungen, um den Frauenanteil in den Bere ichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50 vom Hundert zu erhöhen. (4) Im Frauenförderplan ist festzulegen, mit welche n personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen die Zielvorgaben nach A bsatz 3 erreicht werden sollen. Ist absehbar, dass auf Grund personalwirtsc haftlicher Regelungen Stellen gesperrt werden oder entfallen, soll der Frauenförderplan Maßnahmen aufzeigen, die geeignet sind, ein Absinken des Frauenanteils zu ve rhindern. Der Frauenförderplan enthält auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit v on Familie und Beruf, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeits zeitgestaltung und zur Aufwertung von Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen. (5) Wird während der Geltungsdauer des Frauenförder plans erkennbar, dass dessen Ziele nicht erreicht werden, sind ergänzende Maßnahmen zu ergreifen. (6) Wenn die Zielvorgaben des Frauenförderplans im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen von Frauen inn erhalb des vorgesehenen Zeitraumes nicht erfüllt worden sind, ist bis zur E rfüllung der Zielvorgaben bei jeder Einstellung, Beförderung und Höhergruppierung eines Mannes in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, eine besondere Begründung durch die Dienststelle notwendig. Europäische Charta zur Gleichstellung von Männern u nd Frauen auf lokaler Ebene (am 19.10.2011 vom Rat der Stadt Münster verabschiedet): Handlungsfeld „Kommune als Arbeitgeberin“: „3.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf Amt für Finanzen und Beteiligungen Die städtischen Beteiligungsgesellschaften werden a ufgefordert, der Beteiligungsverwaltung regelmäßig über die Personal entwicklung hinsichtlich der Frauenförderung (insbesondere Frauen in Führungspos itionen) zu berichten. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 3 Darüber hinaus werden sie gebeten, über ihre Maßnah men zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (generell für Männer und Frauen) zu berichten." §113 Gemeindeordnung: Vertretung der Gemeinde in Un ternehmen oder Einrichtungen Die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen , Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten …, an d enen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. … Anne Schulze Wintzler Anne Hakenes Thomas Marquardt Petra Seyfferth Ralf Hubert Robert von Olberg Holger Wigger Dr. Michael Jung Kurt Pölli ng Dr. Fritz Baur Marianne Koch Friedhelm Sc hade Thomas Fastermann Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhjalmsson Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Maria W inkel Beanka Ganser Doris Lammert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0408/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37