4155/2021
Baumfällungen für Schulbauten - Anfrage der Fraktion DieLinke - zu AN/2525/2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 4155/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 Baumfällungen für Schulbauten - Anfrage der Fraktion DieLinke - zu AN/2525/2021 Text der Anfrage: Im Rahmen einer Aktuellen Stunde in der BV-Sitzung am 2. September 2021 haben die Vertreterin- nen der städtischen Gebäudewirtschaft den Planungsstand zu Sanierung und Neubau von sechs dringend sanierungsbedürftigen Innenstadtschulen erläutert. Dabei ging es auch um die umstrittenen Rodungen auf dem Kitagelände Venloer Wall 13b. Da wir die verwaltungsseitige Informationspolitik an der Stelle für ausbaufähig halten und einige unserer Fragen unbeantwortet blieben, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wir hatten explizit nach der verkehrlichen Erschließung des Interim-Standortes gefragt, die ja nicht in den Wirkungsbereich des beauftragten General-Unternehmers fällt. Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadtverwaltung um die zu erwartende Mehrbelastung zufahrts- und straßenseitig zu gestalten? Wie soll der zukünftige Bedarf an Park- und Haltemöglichkeiten gestaltet werden? Wie ist der diesbezügliche Planungsstand in den zuständigen Fachämtern und Dezernaten? Die Bezirksvertretung Innenstadt hat auf ihrer Sitzung am 2.9.2021 nicht nur „Planungen zur Verbesserung des Mikroklimas in der Kölner Innenstadt“ beschlossen (Vorlage 1641/2021). Sie hat auch einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss gefasst: „Die Standortauswahl für Interimsbauten kommunaler Bau- oder Sanierungsvorhaben wird nachvollziehbar daraufhin ausgerichtet, dass dafür Straßenzüge oder versiegelte Grundstücke gewählt werden, um so Spiel-, Pausen- und Freiflächen, sowie Parkanlagen und Grünflächen nachhaltig zu schützen.“ (Vorlage 1656/2021). 2. Warum hat die Verwaltung nicht bereits vorab umwelt- und klimatechnisch unbedenkliche Grundstücke akquiriert? Sind Rodungen und Versiegelungen im Inneren Grüngürtel vertretbar oder vermeidbar? Erscheinen die vorgelegten Planungen nicht eher etwas rückwärtsgewandt? 3. In der Mitteilung 3719/2021 stellt die Verwaltung verschiedene baubegleitende Ausgleichs- maßnahmen in Aussicht (Insektenhotels, Photovoltaik, Fassadenbegrünung). Entsprechen die genannten kosmetischen Maßnahmen nicht eher den Standards, die sowieso für städtische Neubauten gelten (sollten)? Lassen sich die erwartbaren erheblichen Störungen des ökologi- schen Gleichgewichts somit auch nur ansatzweise kompensieren? 4. Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE nach Bebauungsplan und Umweltverträglichkeitsprüfun- gen wird gemäß Vorlage 2490/2021 mit Verweis auf die „gesetzliche Grundlage nach §34 Landesbauordnung NRW“ abgewiegelt. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auch heißt es dort, dass das Ortsbild nicht be- einträchtigt werden darf. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die geplanten Baukörper diesem Anspruch gerecht werden? 2 5. Ob Venloer Wall oder Siegburger Straße, Integrierte Gesamtschule Innenstadt, Barbara-von- Sell-Berufskolleg, Edith-Stein-Realschule, Dreikönigsymnasium Bickendorf, u.v.m. Derzeit werden für Schulbaumaßnahmen massiv Flächen versiegelt und Bäume gefällt. Wir begrüßen, dass die Leiterin der Gebäudewirtschaft im Streit um die Bäume in der Stadt nach “kon- sensualen Lösungen“ sucht, weshalb beispielsweise Umplanungen am Venloer Wall ange- kündigt werden (Kölner Stadtanzeiger, 19.11.2021). Wir bitten darum, die geplanten Umpla- nungen zu erläutern. Antwort der Verwaltung: Zu 1: Die Erschließung des nördlichen Teils des Grundstückes Venloer Wall 13 soll über die Frantz Hitze Straße erfolgen. Die gegebenen Parkregelungen an der Franz Hitze Straße entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Im Zuge der Baumaßnahme soll die Verkehrssituation neugestaltet werden, hierzu finden zurzeit noch verwaltungsinterne Abstimmungen statt. Die Maßgabe, dass für Interimsbauten Straßenzüge oder versiegelte Grundstücke gewählt werden sollen, betrifft gemäß Beschluss der Bezirksvertretung nur laufende Projekte, bei denen noch keine Vergabe erfolgt ist. Für den Interimsschulbau auf dem Grundstück Venloer Wall 13 ist eine Vergabe bereits erfolgt und ein Totalunternehmer beauftragt. Zu 2: In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 2. September 2021 wurden die verschiedenen Alternativstandorte hinsichtlich ihrer Eignung im Rahmen der Aktuellen Stunde Tagesordnungspunkt 1.2 vorgestellt. Hierzu wird auf die Niederschrift zur Sitzung verwiesen. Der Rat der Stadt Köln hat sich mit Beschluss 1121/2020 in seiner Sitzung am 10. September 2020 für den Standort Venloer Wall 13 entschieden, der für den Modulbau zur Auslagerung der sechs dringend sanierungsbedürfti- gen Schulen in der Innenstadt benötigt wird. Auf Grundlage des Beschlusses ist die Beauftragung des Totalunternehmers erfolgt. Bei dem Standort Venloer Wall 13 handelt es sich um einen Bereich des inneren Grüngürtels, welcher nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Eine Bebauung ist hier gemäß § 34 Baugesetz- buch zulässig. Auf dem Grundstück selbst werden die Eingriffe auf das notwendigste beschränkt. Zurzeit wird geprüft, ob auf einige Außenparkplätze verzichtet werden kann und durch Ablösung oder standortnahe Parkmöglichkeiten hier die Versiegelung oder das Entfernen von Bäumen und Sträu- chern vermieden werden kann. Zu 3: Für die Verwaltung nimmt das Thema „Nachhaltigkeit“ insgesamt ein zentrales leitendes Prinzip unse- rer Verantwortung als Bauherrin ein. Dazu gehört nicht nur, mögliche Eingriffe auf unversiegelte Flä- chen gering zu halten, sondern auch das Gebäude selbst sowie ihre technischen Einrichtungen. Dies gilt insbesondere für Schulbauten, aber auch für alle anderen Gebäude zur dauerhaften Nutzung oder als Interim. Auch für Interimsbauten werden Ausgleichsmaßnahmen analog zu den städtischen Neu- bauten unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten umgesetzt. In diesem Fall erfolgen Ausgleichsmaßnahmen, welche über die in der Baumschutzsatzung Baum- schutzsatzung Köln (BSchS) geforderten hinausgehen. Nach Abschluss der Interimsmaßnahme bie- tet die Verwaltung eine begleitete Bürger*innenbeteiligung für die Renaturierung des Grundstücks in Beteiligung mit der Bezirksvertretung Innenstadt an. Zu 4: Ja, die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich der Baukörper in das Ortsbild einfügen wird. Das moderne Interim in modularer Bauweise genügt Ansprüchen höchster Qualität. Zu 5: Eine Prüfung aus technischer und planungsrechtlicher Sicht ist bereits erfolgt. Hierzu finden derzeit verwaltungsinterne Abstimmungen statt.
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Siegburger Straße
- Franz-Hitze-Straße
- Venloer Wall 13b
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Details
- Aktenzeichen
- 4155/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.01.2022
- Erstellt
- 25.11.2021 06:14