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4155/2021

Baumfällungen für Schulbauten - Anfrage der Fraktion DieLinke - zu AN/2525/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 05.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.01.2022, TOP 6.1.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6780 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 4155/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.12.2021 
 
Baumfällungen für Schulbauten - Anfrage der Fraktion DieLinke - zu AN/2525/2021 
Text der Anfrage: 
 
Im Rahmen einer Aktuellen Stunde in der BV-Sitzung am 2. September 2021 haben die Vertreterin-
nen der städtischen Gebäudewirtschaft den Planungsstand zu Sanierung und Neubau von sechs 
dringend sanierungsbedürftigen Innenstadtschulen erläutert. Dabei ging es auch um die umstrittenen 
Rodungen auf dem Kitagelände Venloer Wall 13b. Da wir die verwaltungsseitige Informationspolitik 
an der Stelle für ausbaufähig halten und einige unserer Fragen unbeantwortet blieben, bitten wir um 
Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wir hatten explizit nach der verkehrlichen Erschließung des Interim-Standortes gefragt, die ja 
nicht in den Wirkungsbereich des beauftragten General-Unternehmers fällt. Welche konkreten 
Maßnahmen plant die Stadtverwaltung um die zu erwartende Mehrbelastung zufahrts- und 
straßenseitig zu gestalten? Wie soll der zukünftige Bedarf an Park- und Haltemöglichkeiten 
gestaltet werden? Wie ist der diesbezügliche Planungsstand in den zuständigen Fachämtern 
und Dezernaten? 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat auf ihrer Sitzung am 2.9.2021 nicht nur „Planungen zur 
Verbesserung des Mikroklimas in der Kölner Innenstadt“ beschlossen (Vorlage 1641/2021). 
Sie hat auch einstimmig folgenden Grundsatzbeschluss gefasst: 
„Die Standortauswahl für Interimsbauten kommunaler Bau- oder Sanierungsvorhaben wird 
nachvollziehbar daraufhin ausgerichtet, dass dafür Straßenzüge oder versiegelte Grundstücke 
gewählt werden, um so Spiel-, Pausen- und Freiflächen, sowie Parkanlagen und Grünflächen 
nachhaltig zu schützen.“ (Vorlage 1656/2021). 
 
2. Warum hat die Verwaltung nicht bereits vorab umwelt- und klimatechnisch unbedenkliche 
Grundstücke akquiriert? Sind Rodungen und Versiegelungen im Inneren Grüngürtel vertretbar 
oder vermeidbar? Erscheinen die vorgelegten Planungen nicht eher etwas rückwärtsgewandt?  
 
3. In der Mitteilung 3719/2021 stellt die Verwaltung verschiedene baubegleitende Ausgleichs-
maßnahmen in Aussicht (Insektenhotels, Photovoltaik, Fassadenbegrünung). Entsprechen die 
genannten kosmetischen Maßnahmen nicht eher den Standards, die sowieso für städtische 
Neubauten gelten (sollten)? Lassen sich die erwartbaren erheblichen Störungen des ökologi-
schen Gleichgewichts somit auch nur ansatzweise kompensieren?  
 
4. Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE nach Bebauungsplan und Umweltverträglichkeitsprüfun-
gen wird gemäß Vorlage 2490/2021 mit Verweis auf die „gesetzliche Grundlage nach §34 
Landesbauordnung NRW“ abgewiegelt. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich u.a. 
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auch heißt es dort, dass das Ortsbild nicht be-
einträchtigt werden darf. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die geplanten Baukörper 
diesem Anspruch gerecht werden?

2 
 
 
5. Ob Venloer Wall oder Siegburger Straße, Integrierte Gesamtschule Innenstadt, Barbara-von-
Sell-Berufskolleg, Edith-Stein-Realschule, Dreikönigsymnasium Bickendorf, u.v.m. Derzeit 
werden für Schulbaumaßnahmen massiv Flächen versiegelt und Bäume gefällt. Wir begrüßen, 
dass die Leiterin der Gebäudewirtschaft im Streit um die Bäume in der Stadt nach “kon-
sensualen Lösungen“ sucht, weshalb beispielsweise Umplanungen am Venloer Wall ange-
kündigt werden (Kölner Stadtanzeiger, 19.11.2021). Wir bitten darum, die geplanten Umpla-
nungen zu erläutern. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
Die Erschließung des nördlichen Teils des Grundstückes Venloer Wall 13 soll über die Frantz Hitze 
Straße erfolgen. Die gegebenen Parkregelungen an der Franz Hitze Straße entsprechen nicht mehr 
den gesetzlichen Vorgaben. 
Im Zuge der Baumaßnahme soll die Verkehrssituation neugestaltet werden, hierzu finden zurzeit 
noch verwaltungsinterne Abstimmungen statt. 
 
Die Maßgabe, dass für Interimsbauten Straßenzüge oder versiegelte Grundstücke gewählt werden 
sollen, betrifft gemäß Beschluss der Bezirksvertretung nur laufende Projekte, bei denen noch keine 
Vergabe erfolgt ist. Für den Interimsschulbau auf dem Grundstück Venloer Wall 13 ist eine Vergabe 
bereits erfolgt und ein Totalunternehmer beauftragt.  
 
Zu 2: 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 2. September 2021 wurden die verschiedenen 
Alternativstandorte hinsichtlich ihrer Eignung im Rahmen der Aktuellen Stunde Tagesordnungspunkt 
1.2 vorgestellt. Hierzu wird auf die Niederschrift zur Sitzung verwiesen. Der Rat der Stadt Köln hat 
sich mit Beschluss 1121/2020 in seiner Sitzung am 10. September 2020 für den Standort Venloer 
Wall 13 entschieden, der für den Modulbau zur Auslagerung der sechs dringend sanierungsbedürfti-
gen Schulen in der Innenstadt benötigt wird. Auf Grundlage des Beschlusses ist die Beauftragung des 
Totalunternehmers erfolgt. 
 
Bei dem Standort Venloer Wall 13 handelt es sich um einen Bereich des inneren Grüngürtels, welcher 
nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Eine Bebauung ist hier gemäß § 34 Baugesetz-
buch zulässig. Auf dem Grundstück selbst werden die Eingriffe auf das notwendigste beschränkt. 
Zurzeit wird geprüft, ob auf einige Außenparkplätze verzichtet werden kann und durch Ablösung oder 
standortnahe Parkmöglichkeiten hier die Versiegelung oder das Entfernen von Bäumen und Sträu-
chern vermieden werden kann. 
 
Zu 3: 
Für die Verwaltung nimmt das Thema „Nachhaltigkeit“ insgesamt ein zentrales leitendes Prinzip unse-
rer Verantwortung als Bauherrin ein. Dazu gehört nicht nur, mögliche Eingriffe auf unversiegelte Flä-
chen gering zu halten, sondern auch das Gebäude selbst sowie ihre technischen Einrichtungen. Dies 
gilt insbesondere für Schulbauten, aber auch für alle anderen Gebäude zur dauerhaften Nutzung oder 
als Interim. Auch für Interimsbauten werden Ausgleichsmaßnahmen analog zu den städtischen Neu-
bauten unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten umgesetzt. 
In diesem Fall erfolgen Ausgleichsmaßnahmen, welche über die in der Baumschutzsatzung Baum-
schutzsatzung Köln (BSchS) geforderten hinausgehen. Nach Abschluss der Interimsmaßnahme bie-
tet die Verwaltung eine begleitete Bürger*innenbeteiligung für die Renaturierung des Grundstücks in 
Beteiligung mit der Bezirksvertretung Innenstadt an. 
 
Zu 4: 
Ja, die Verwaltung ist der Auffassung, dass sich der Baukörper in das Ortsbild einfügen wird. Das 
moderne Interim in modularer Bauweise genügt Ansprüchen höchster Qualität. 
 
Zu 5: 
Eine Prüfung aus technischer und planungsrechtlicher Sicht ist bereits erfolgt. Hierzu finden derzeit 
verwaltungsinterne Abstimmungen statt.

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Siegburger Straße
  • Franz-Hitze-Straße
  • Venloer Wall 13b

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Details

Aktenzeichen
4155/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
05.01.2022
Erstellt
25.11.2021 06:14