V/0302/2015
Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten
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Beschlussvorlage
4170 Zeichen
V/0302/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten Beratungsfolge 12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.05.2015 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Den Sportvereinen DJK SV Mauritz 1906 e. V., SV Concordia Albachten 1955 e. V. und DJK SV Borussia 07 Münster e. V. werden für die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten folgende städtische Zuschüsse (= jeweils 50 %) gewährt: DJK SV Mauritz; Anschaffung Rasenmäher 655,99 € SV Concordia Albachten; Anschaffung Scheuersaugmaschine 990,98 € DJK SV Borussia; Anschaffung Böschungsrasenmäher 868,24 € Gesamt 2.515,21 € II. Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran- schlagt: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 2015 Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen Insgesamt: 3.798.290,00 Vorlagen-Nr.: V/0302/2015 Auskunft erteilt: Herr Schunke Ruf: 492 52 13 E-Mail: SchunkeErnst@stadt-muenster.de Datum: 16.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0302/2015 Begründung: Allgemeines Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereins- eigenen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50%) zu den Erstbeschaffungskosten von Ge- räten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. Aus Gleichbehandlungsgründen fasste der Sportausschuss in seiner Sitzung am 13.08.1980 den Beschluss, Sportvereinen, denen kommunale Sportanlagen zur Pflege und Unterhaltung übertra- gen worden sind, einen städtischen Zuschuss (bis zu 50%) für die Erst- bzw. Ersatzbeschaffung von Pflegegeräten zu gewähren (Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. 13/80); zutreffend für die nachfolgenden Ziffer 1 bis 3. Zu den Vereinsanträgen 1. Der Sportverein DJK SV Mauritz 1906 e. V. beantragt die Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines SABO-Rasenmähers zur ordnungsgemäßen Pflege der überlassenen Sportanlage Coppenrathsweg. Der alte Rasenmäher ist auf Grund des Alters und der hohen Inanspruchnahme so defekt, dass eine erneute umfangreiche Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist und der Vereinsvorstand sich daher zu einer notwendigen Ersatzbeschaffung ent- schloss. Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Agravis auf 1.311,97 € (städt. Zuschuss = 50 % = 655,99€). 2. Der SV Condordia Albachten 1955 e. V. beantragt die Gewährung eines städtischen Zu- schusses für die Erstbeschaffung einer Scheuersaugmaschine für die erweiterten Umklei- deräume und Sanitärräume der überlassenen Sportanlage in Münster-Albachten. Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Kärcher auf 1.981,96 € (städt. Zuschuss = 50 % = 990,98 €). 3. Der Sportverein DJK Borussia 07 e. V. Münster beantragt die Gewährung eines städti- schen Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Böschungsrasenmähers zur Pflege der überlassenen Sportanlage Grevingstraße. Der alte Böschungsmäher ist auf Grund der hohen Inanspruchnahme bereits mehrfach repariert worden. Eine erneute Reparatur ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertre- ten. Der Vereinsvorstand sprach sich für eine entsprechende notwendige Ersatzbeschaf- fung aus. Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Stavermann auf 1.736,47 € (städt. Zuschuss = 50 % = 868,24 €). - 3 - V/0302/2015 Hinweis: Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflege- geräten nicht mehr gewährt. Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und empfiehlt den antragstellenden Sportvereinen einen städtischen Zuschuss von jeweils 50 % der Anschaffungskosten zu gewähren. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Coppenrathsweg
- Grevingstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0302/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37