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V/0302/2015

Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten

Vorlagen 16.04.2015

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 28.05.2015, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4170 Zeichen

V/0302/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
 Gewährung eines städtischen Zuschusses für die Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
28.05.2015 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Den Sportvereinen DJK SV Mauritz 1906 e. V., SV Concordia Albachten 1955 e. V. und DJK SV 
Borussia 07 Münster e. V. werden für die Beschaffung von Sportstättenpflegegeräten folgende 
städtische Zuschüsse (= jeweils 50 %) gewährt: 
 
DJK SV Mauritz; Anschaffung Rasenmäher         655,99 € 
SV Concordia Albachten; Anschaffung Scheuersaugmaschine      990,98 € 
DJK SV Borussia; Anschaffung Böschungsrasenmäher       868,24 € 
Gesamt          2.515,21 € 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt veran-
schlagt: 
 
Aufwendungen 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag 
   € 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, 
Sportanlagen und  
-stätten 
2015  
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen   
Insgesamt:  3.798.290,00 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0302/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Schunke 
Ruf: 
492 52 13 
E-Mail: 
SchunkeErnst@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0302/2015 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
Gemäß Ziffer I, 5.5.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster kann Sportvereinen mit vereins-
eigenen Anlagen ein städtischer Zuschuss (bis zu 50%) zu den Erstbeschaffungskosten von Ge-
räten für pflegeintensive Sportflächen gewährt werden. 
 
Aus Gleichbehandlungsgründen fasste der Sportausschuss in seiner Sitzung am 13.08.1980 den 
Beschluss, Sportvereinen, denen kommunale Sportanlagen zur Pflege und Unterhaltung übertra-
gen worden sind, einen städtischen Zuschuss (bis zu 50%) für die Erst- bzw. Ersatzbeschaffung 
von Pflegegeräten zu gewähren (Beschlussvorlage an den Sportausschuss Nr. 13/80); zutreffend 
für die nachfolgenden Ziffer 1 bis 3. 
 
Zu den Vereinsanträgen 
 
1. Der Sportverein DJK SV Mauritz 1906 e. V. beantragt die Gewährung eines städtischen 
Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines SABO-Rasenmähers zur ordnungsgemäßen 
Pflege der überlassenen Sportanlage Coppenrathsweg. 
 
Der alte Rasenmäher ist auf Grund des Alters und der hohen Inanspruchnahme so defekt, 
dass eine erneute umfangreiche Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar 
ist und der Vereinsvorstand sich daher zu einer notwendigen Ersatzbeschaffung ent-
schloss. 
 
Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Agravis auf 
1.311,97 € (städt. Zuschuss = 50 % = 655,99€). 
 
2. Der SV Condordia Albachten 1955 e. V. beantragt die Gewährung eines städtischen Zu-
schusses für die Erstbeschaffung einer Scheuersaugmaschine für die erweiterten Umklei-
deräume und Sanitärräume der überlassenen Sportanlage in Münster-Albachten. 
 
Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Kärcher auf 
1.981,96 € (städt. Zuschuss = 50 % = 990,98 €). 
 
3. Der Sportverein DJK Borussia 07 e. V. Münster beantragt die Gewährung eines städti-
schen Zuschusses für die Ersatzbeschaffung eines Böschungsrasenmähers zur Pflege 
der überlassenen Sportanlage Grevingstraße. 
 
Der alte Böschungsmäher ist auf Grund der hohen Inanspruchnahme bereits mehrfach 
repariert worden. Eine erneute Reparatur ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu vertre-
ten. Der Vereinsvorstand sprach sich für eine entsprechende notwendige Ersatzbeschaf-
fung aus. 
 
Die Gesamtkosten belaufen sich nach dem Kostenvoranschlag der Firma Stavermann auf 
1.736,47 € (städt. Zuschuss = 50 % = 868,24 €).

- 3 - 
V/0302/2015 
Hinweis: 
 
Ein Zuschuss vom Landessportbund NRW e. V. wird für die Beschaffung von Sport- und Pflege-
geräten nicht mehr gewährt. 
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge und empfiehlt den antragstellenden Sportvereinen 
einen städtischen Zuschuss von jeweils 50 % der Anschaffungskosten zu gewähren. 
 
I. V. 
 
gez.  
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

12.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2015 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Coppenrathsweg
  • Grevingstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0302/2015
Typ
Vorlagen
Datum
16.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37