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A-R/0007/2020

Die Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide

Antrag an den Rat 05.02.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 28.7

a-r-0007-2020-Die Energiewende in MS schaffen -Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide

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6046 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0007/2020  
 
 
 
 
 
 
 
 
Ratsantrag 
 3. Februar 2020 
 
Die Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der 
Bodendeponie Coerheide 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Um die Energiewende und den Klimaschutz in Münst er voranzutreiben, strebt die Stadt 
Münster die Errichtung einer Freiflächen-Photovolta ikanlage auf der Bodendeponie 
Coerheide an, die auf dem Gelände der früheren Stan dortschießanlage am Dortmund-
Ems-Kanal entstehen soll. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den  Stadtwerken Münster GmbH das 
Potential für die unter Punkt 1 genannte Anlage hin sichtlich der Leistung, 
Bruttostromerzeugung und Wirtschaftlichkeit zu ermi tteln. Die Erfahrungen mit der PV-
Anlage auf der benachbarten Zentraldeponie II werden berücksichtigt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Eigentüm erin der Fläche (Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben, BImA) über die liegenschaftliche Verfügbarkeit für die unter Punkt 1 
genannte Anlage zu verhandeln. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung de s Flächennutzungsplans im 
betreffenden Gebiet vorzubereiten, so dass die Erri chtung der Anlage zeitnah nach 
Beendigung der Deponierung stattfinden kann. Erford erliche Planungsschritte im Vorlauf 
der Errichtung sind zu berücksichtigen. 
5. Die PV-Anlage soll einer möglichen Gestaltung vo n Teilen des Areals als 
Naherholungsgebiet nicht im Wege stehen. Sofern die  BImA beabsichtigt, das Gelände 
für die Allgemeinheit freizugeben, sollen Erholungs funktion und PV-Nutzung in Einklang 
gebracht werden. 
 
 
Begründung 
 
Der Rat der Stadt Münster hat im Mai 2019 den Klima notstand ausgerufen. Starkregen, 
Dürre der Kollaps von Gewässern und weitere katastr ophale Folgen des Klimawandels 
lassen keinen Zweifel daran, dass auch Münster jetz t handeln muss. Ziel ist es, mit allen 
möglichen Maßnahmen die CO²-Emissionen schnellstmög lich und deutlich zu reduzieren 
und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. 
 
Eine Maßnahme dabei ist die verstärkte Nutzung der Erneuerbaren Energien, denn hier hat 
Münster trotz vieler Anstrengungen noch einen große n Nachholbedarf. Zurzeit können nur 
10 % des jährlichen Stromverbrauchs aus Erneuerbare n Quellen gedeckt werden 
(Masterplan 100 % Klimaschutz). Insgesamt deckten E rneuerbare im Jahr 2015 nur rd. 5 %

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0007/2020  
 
des gesamten Strom- und Wärmeverbrauchs ab (Klimasc hutzteilkonzept Erneuerbare 
Energien).   
 
Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind vorhanden, vor allem im 
Bereich der Photovoltaik (PV). Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch kleine PV-
Anlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können au ch ausgewählte Freiflächen, für die 
kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder d em Natur- und Landschaftsschutz 
besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit h oher Leistung zur Verfügung stehen. Ein 
Beispiel hierfür ist die Anlage der Stadtwerke Müns ter auf der Zentraldeponie II in Coerde, 
die mit 4500 PV-Modulen eine Leistung von 1,14 Mega watt(peak) und eine 
Bruttostromerzeugung von 1 GWh bietet und damit ein en wesentlichen Beitrag zur 
Erzeugung Erneuerbarer Energien in Münster liefert.   
 
Neben den Deponien der AWM wird in Münsters Norden in den kommenden Jahren mit der 
Bodendeponie Coerheide eine weitere Deponie entsteh en. Zusätzlich zu den bereits in der 
Coerheide befindlichen Bodenmassen, die aus dem Bau  der Schleuse und des Hansa-
Business-Parks stammen, sollen im Bereich der ehema ligen Standortschießanlage weitere 
ca. 500.000 m 
3 Boden aus dem Bau der Umfahrungsstrecke der Kanalü berquerung Ems 
deponiert werden. Die Abladungsarbeiten durch das W asserstraßen Neubauamt (WNA) 
Datteln sollen in den 2020er Jahren stattfinden. So  entsteht eine Fläche, die sich aufgrund 
ihrer Größe und Hanglage hervorragend für die Erric htung einer leistungsstarken PV-Anlage 
eignet. 
 
Freiflächen-Solarenergieanlagen sind entsprechend d en Regelungen des § 35 BauGB, 
anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Die Realisierung von 
Solarenergieanlagen auf Freiflächen setzt daher ein e planungsrechtliche Darstellung als 
"Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO oder "Versor gungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 
BauGB und / oder Fläche für Versorgungsanlagen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB voraus. 
Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom 16.2.2016 
ist die Darstellung von solchen „besonderen Baufläc hen“ für Solarenergieanlagen in 
Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen  zulässig, insbesondere jedoch für 
Halden oder Deponien. 
 
Im Zuge der Diskussion um die Vorlage V/0908/2018, mit der die Stadt Münster der 
Planänderung zur Planfeststellung zur Erweiterung d er Bodendeponie Coerheide 
zugestimmt hat, hat die Verwaltung auf Nachfrage er klärt, dass der Flächennutzungsplan im 
Bereich der Bodendeponie zu Gunsten einer PV-Anlage geändert werden könnte. 
Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzu ngen für eine PV-Anlage sind somit 
gegeben und sollten auch genutzt werden. Der Einric htung eines Naherholungsgebiets auf 
dem Areal, sofern dieses von der BIMA überhaupt für  die allgemeine Nutzung freigegeben 
wird, muss eine PV-Anlage, die sich nur auf einen T eil des Gebiets erstreckt, nicht im Wege 
stehen. 
 
Wenngleich die Ablagerungsarbeiten auf dem Gelände Coerheide seitens des WNA 
voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte der 2020 er Jahre abgeschlossen werden, soll der 
Entschluss, die Fläche für die Erneuerbaren Energien zu nutzen, angesichts der Dringlichkeit 
der Energiewende bereits jetzt getroffen werden. In  Anbetracht der Eignung der Fläche für 
eine PV-Anlage ist es geboten, die liegenschaftlich en und planerischen Vorbereitungen für 
eine solche Nutzung rechtzeitig abzuschließen, so d ass mögliche Investoren 
Planungssicherheit haben und keine weiteren Verzögerungen bei der Errichtung auftreten. 
 
Gez. 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und Fraktion  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

12.02.2020 Rat
TOP 28.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Coerheide

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Details

Aktenzeichen
A-R/0007/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37