A-R/0007/2020
Die Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide
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a-r-0007-2020-Die Energiewende in MS schaffen -Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0007/2020 Ratsantrag 3. Februar 2020 Die Energiewende in Münster schaffen: Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Bodendeponie Coerheide Der Rat möge beschließen: 1. Um die Energiewende und den Klimaschutz in Münst er voranzutreiben, strebt die Stadt Münster die Errichtung einer Freiflächen-Photovolta ikanlage auf der Bodendeponie Coerheide an, die auf dem Gelände der früheren Stan dortschießanlage am Dortmund- Ems-Kanal entstehen soll. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken Münster GmbH das Potential für die unter Punkt 1 genannte Anlage hin sichtlich der Leistung, Bruttostromerzeugung und Wirtschaftlichkeit zu ermi tteln. Die Erfahrungen mit der PV- Anlage auf der benachbarten Zentraldeponie II werden berücksichtigt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Eigentüm erin der Fläche (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA) über die liegenschaftliche Verfügbarkeit für die unter Punkt 1 genannte Anlage zu verhandeln. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung de s Flächennutzungsplans im betreffenden Gebiet vorzubereiten, so dass die Erri chtung der Anlage zeitnah nach Beendigung der Deponierung stattfinden kann. Erford erliche Planungsschritte im Vorlauf der Errichtung sind zu berücksichtigen. 5. Die PV-Anlage soll einer möglichen Gestaltung vo n Teilen des Areals als Naherholungsgebiet nicht im Wege stehen. Sofern die BImA beabsichtigt, das Gelände für die Allgemeinheit freizugeben, sollen Erholungs funktion und PV-Nutzung in Einklang gebracht werden. Begründung Der Rat der Stadt Münster hat im Mai 2019 den Klima notstand ausgerufen. Starkregen, Dürre der Kollaps von Gewässern und weitere katastr ophale Folgen des Klimawandels lassen keinen Zweifel daran, dass auch Münster jetz t handeln muss. Ziel ist es, mit allen möglichen Maßnahmen die CO²-Emissionen schnellstmög lich und deutlich zu reduzieren und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Eine Maßnahme dabei ist die verstärkte Nutzung der Erneuerbaren Energien, denn hier hat Münster trotz vieler Anstrengungen noch einen große n Nachholbedarf. Zurzeit können nur 10 % des jährlichen Stromverbrauchs aus Erneuerbare n Quellen gedeckt werden (Masterplan 100 % Klimaschutz). Insgesamt deckten E rneuerbare im Jahr 2015 nur rd. 5 % Antrag an den Rat Nr.: A-R/0007/2020 des gesamten Strom- und Wärmeverbrauchs ab (Klimasc hutzteilkonzept Erneuerbare Energien). Potentiale für die stärkere Nutzung der Erneuerbaren Energien sind vorhanden, vor allem im Bereich der Photovoltaik (PV). Wenngleich das Gros der PV-Leistung durch kleine PV- Anlagen auf Gebäudedächern erbracht wird, können au ch ausgewählte Freiflächen, für die kein Nutzungskonflikt mit der Landwirtschaft oder d em Natur- und Landschaftsschutz besteht, für die Errichtung großer PV-Anlagen mit h oher Leistung zur Verfügung stehen. Ein Beispiel hierfür ist die Anlage der Stadtwerke Müns ter auf der Zentraldeponie II in Coerde, die mit 4500 PV-Modulen eine Leistung von 1,14 Mega watt(peak) und eine Bruttostromerzeugung von 1 GWh bietet und damit ein en wesentlichen Beitrag zur Erzeugung Erneuerbarer Energien in Münster liefert. Neben den Deponien der AWM wird in Münsters Norden in den kommenden Jahren mit der Bodendeponie Coerheide eine weitere Deponie entsteh en. Zusätzlich zu den bereits in der Coerheide befindlichen Bodenmassen, die aus dem Bau der Schleuse und des Hansa- Business-Parks stammen, sollen im Bereich der ehema ligen Standortschießanlage weitere ca. 500.000 m 3 Boden aus dem Bau der Umfahrungsstrecke der Kanalü berquerung Ems deponiert werden. Die Abladungsarbeiten durch das W asserstraßen Neubauamt (WNA) Datteln sollen in den 2020er Jahren stattfinden. So entsteht eine Fläche, die sich aufgrund ihrer Größe und Hanglage hervorragend für die Erric htung einer leistungsstarken PV-Anlage eignet. Freiflächen-Solarenergieanlagen sind entsprechend d en Regelungen des § 35 BauGB, anders als z.B. Windenergieanlagen, im Außenbereich nicht privilegiert. Die Realisierung von Solarenergieanlagen auf Freiflächen setzt daher ein e planungsrechtliche Darstellung als "Sondergebiet" nach § 11 Abs. 2 BauNVO oder "Versor gungsfläche" nach § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB und / oder Fläche für Versorgungsanlagen nach § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB voraus. Gemäß Ziel 8.2 des Regionalplans Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, vom 16.2.2016 ist die Darstellung von solchen „besonderen Baufläc hen“ für Solarenergieanlagen in Flächennutzungsplänen nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig, insbesondere jedoch für Halden oder Deponien. Im Zuge der Diskussion um die Vorlage V/0908/2018, mit der die Stadt Münster der Planänderung zur Planfeststellung zur Erweiterung d er Bodendeponie Coerheide zugestimmt hat, hat die Verwaltung auf Nachfrage er klärt, dass der Flächennutzungsplan im Bereich der Bodendeponie zu Gunsten einer PV-Anlage geändert werden könnte. Die grundsätzlichen planungsrechtlichen Voraussetzu ngen für eine PV-Anlage sind somit gegeben und sollten auch genutzt werden. Der Einric htung eines Naherholungsgebiets auf dem Areal, sofern dieses von der BIMA überhaupt für die allgemeine Nutzung freigegeben wird, muss eine PV-Anlage, die sich nur auf einen T eil des Gebiets erstreckt, nicht im Wege stehen. Wenngleich die Ablagerungsarbeiten auf dem Gelände Coerheide seitens des WNA voraussichtlich erst in der zweiten Hälfte der 2020 er Jahre abgeschlossen werden, soll der Entschluss, die Fläche für die Erneuerbaren Energien zu nutzen, angesichts der Dringlichkeit der Energiewende bereits jetzt getroffen werden. In Anbetracht der Eignung der Fläche für eine PV-Anlage ist es geboten, die liegenschaftlich en und planerischen Vorbereitungen für eine solche Nutzung rechtzeitig abzuschließen, so d ass mögliche Investoren Planungssicherheit haben und keine weiteren Verzögerungen bei der Errichtung auftreten. Gez. Stefan Weber Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Coerheide
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0007/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37