Politischer Veränderungsnachweis Haushaltsplan 2022 „Masterplan Sauberkeit“, hier Mittelfreigabe
Beschlussvorlage Ausschuss 3695/2022 vom 04.11.2022
Stand: Am 05.12.2022 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 3695/2022 Freigabedatum 04.11.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Politischer Veränderungsnachweis Haushaltsplan 2022 „Masterplan Sauberkeit“, hier Mittelfreigabe Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln befürwortet das Vorgehen zur Er- stellung des Masterplans Sauberkeit und bittet die Verwaltung, die Maßnahme vorbehaltlich der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss umzusetzen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von insgesamt 250.000 EUR im Teilergebnisplan 1101 – Ver- und Entsorgung in Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwen- dungen für die Maßnahme „Masterplan Sauberkeit“. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 24.11.2022 Finanzausschuss 05.12.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 (AN/0906/2022) die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Sauberkeit zu erarbeiten. Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Veränderungs- nachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit und erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 250.000 Euro entschieden. Um die Mittel verwenden zu können, ist ein Mittelfreigabebeschluss durch den zuständigen Fachaus- schuss, dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, und den Finanzausschuss er- forderlich. Sauberkeit (mit seinen Bezügen zum Thema Sicherheit) bildet eine zentrale Grundlage für das gesell- schaftliche Zusammenleben und das Wohlbefinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschie- denen Ebenen von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden Maßnahmen ergriffen und gefordert. Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen und Ansätze im Sinne einer integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszuge- stalten, um so konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) abzuleiten. Der Masterplan Sauberkeit inkl. Status Quo-Bericht zur Sauberkeit wird federführend durch den Abfall- 3 wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und in enger Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH und externer Begleitung erarbeitet. Die Verwaltung geht bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit grundsätzlich wie folgt vor: Status Quo-Bericht zur Sauberkeit bis Ende 2022 erstellen (angelaufen) externe*n Auftragnehmer*in bis Ende 2022 zur Erstellung des Masterplans Sauberkeit beauftra- gen (Leistungsverzeichnis ist abgestimmt, Ausschreibung in Vorbereitung) Masterplan in 2023 unter Beteiligung der Stadtgesellschaft und wichtiger Stakeholder erarbeiten Zusammenhänge zwischen Sauberkeit und Sicherheit aufgreifen, Abstimmung zwischen den zu erarbeitenden Masterplänen Sauberkeit und Sicherheit sicherstellen (erste Abstimmungen sind erfolgt) Auswirkungen auf den Klimaschutz: Der Masterplan wird auch Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallverhalten der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadtgebiet entsorgt werden und kann auch – im Falle des achtlosen Wegwerfens – nicht das Stadtbild und die Umwelt be- einträchtigen.
Beratungsverlauf
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24.11.2022
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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