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3695/2022

Politischer Veränderungsnachweis Haushaltsplan 2022 „Masterplan Sauberkeit“, hier Mittelfreigabe

Beschlussvorlage Ausschuss 04.11.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2022, TOP 10.15

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

4270 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3695/2022 
Freigabedatum 
 04.11.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Politischer Veränderungsnachweis Haushaltsplan 2022 „Masterplan Sauberkeit“, hier 
Mittelfreigabe  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln befürwortet das Vorgehen zur Er-
stellung des Masterplans Sauberkeit und bittet die Verwaltung, die Maßnahme vorbehaltlich der 
Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss umzusetzen. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Mittel in Höhe von insgesamt 250.000 EUR im 
Teilergebnisplan 1101 – Ver- und Entsorgung in Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen für die Maßnahme „Masterplan Sauberkeit“. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 24.11.2022 
Finanzausschuss 05.12.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 5. Mai 2022 (AN/0906/2022) die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan 
Sauberkeit zu erarbeiten. 
 
Der Finanzausschuss hat am 4. Oktober 2021 in den Begleitbeschlüssen (politischer Veränderungs-
nachweis) zum Haushaltsplan 2022 (AN/2091/2021) für die Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit und 
erste Umsetzung die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 250.000 Euro entschieden. 
 
Um die Mittel verwenden zu können, ist ein Mittelfreigabebeschluss durch den zuständigen Fachaus-
schuss, dem Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, und den Finanzausschuss er-
forderlich. 
 
Sauberkeit (mit seinen Bezügen zum Thema Sicherheit) bildet eine zentrale Grundlage für das gesell-
schaftliche Zusammenleben und das Wohlbefinden der Menschen in Köln. Es wird bereits auf verschie-
denen Ebenen von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit an diesen Themen gearbeitet bzw. es werden 
Maßnahmen ergriffen und gefordert. Der Masterplan bietet die Chance, die vielfältigen Anforderungen 
und Ansätze im Sinne einer integrierten Leit- oder Rahmenplanung zu bündeln und optimiert auszuge-
stalten, um so konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit (und damit auch Sicherheit) 
abzuleiten. 
 
Der Masterplan Sauberkeit inkl. Status Quo-Bericht zur Sauberkeit wird federführend durch den Abfall-

3 
wirtschaftsbetrieb der Stadt Köln und in enger Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH und externer Begleitung erarbeitet. 
 
Die Verwaltung geht bei der Erarbeitung des Masterplans Sauberkeit grundsätzlich wie folgt vor: 
 
 Status Quo-Bericht zur Sauberkeit bis Ende 2022 erstellen (angelaufen) 
 externe*n Auftragnehmer*in bis Ende 2022 zur Erstellung des Masterplans Sauberkeit beauftra-
gen (Leistungsverzeichnis ist abgestimmt, Ausschreibung in Vorbereitung) 
 Masterplan in 2023 unter Beteiligung der Stadtgesellschaft und wichtiger Stakeholder erarbeiten 
 Zusammenhänge zwischen Sauberkeit und Sicherheit aufgreifen, Abstimmung zwischen den zu 
erarbeitenden Masterplänen Sauberkeit und Sicherheit sicherstellen (erste Abstimmungen sind 
erfolgt) 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
 
Der Masterplan wird auch Ansätze zur Verbesserung der Sauberkeit aufgreifen, die am Abfallverhalten 
der Menschen ansetzen: Abfall, der erst gar nicht entsteht, muss auch nicht im Stadtgebiet entsorgt 
werden und kann auch – im Falle des achtlosen Wegwerfens – nicht das Stadtbild und die Umwelt be-
einträchtigen.

Beratungsverlauf (2)

24.11.2022 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3695/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.11.2022
Erstellt
03.11.2022 11:14