V/0759/2022
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (institutionelle Förderung 2023
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Anlage A
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Anlage A zur V/0759/2022 Kurzüberblick Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (BKE) entscheidet über die Gewährung von Zuschüssen für entwicklungspolitische Netzwerke auf Grundlage der Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwicklungszusammenarbeit. Ab einer Antrags- summe von 500 € entscheidet der Hauptausschuss über die Zuschussvergabe. Die Zuschuss- empfehlung in der Vorlage hat der BKE am 10.11.2022 beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit soll das entwicklungspolitische Bewusstsein in Münster im Sinne der Agenda 21 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele geför- dert werden. Durch die finanzielle Förderung des entwicklungspolitischen Netzwerkes, das die entwicklungspolitischen Aktivitäten in Münster bündelt, wird dieses Ziel erfüllt. Zielerreichung: Für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit stehen vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates 23.000 € zur Verfügung. Ein Teil der Mittel wird den entwicklungspolitischen Netzwerken zur Verfügung gestellt, die im Rahmen ihres Netzwerkauftrages die Aktivitäten der rund 100 Eine- Welt-Gruppen bündeln und entwicklungspolitisches Engagement unterstützen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepart- nerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0759/2022 V/0759/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Entwicklungszusammenarbeit - Gewährung von Zuschüssen (institutionelle Förderung 2023) Beratungsfolge 14.12.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2023 Mittel für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellt, wird im Rahmen der institutionellen Förderung 2023 folgender Zuschuss bewilligt: Nr. Antragsteller Zuschuss (€) 01/2023 Eine-Welt-Forum Münster e.V. (EWF) 8000 II Finanzielle Auswirkungen: Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaf- ten 2023 8000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen Amt für Bürger - und Ratsservice 28.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0759/2022 Begründung: Dem Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit obliegt es, unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen „Richtlinien der Stadt Münster zur finanziellen Förderung kommunaler Entwick- lungszusammenarbeit“ über Projektanträge und Anträge auf „Institutionelle Förderung“ zu beraten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit be- schließt der Hauptausschuss über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 be- schlossen, dem Hauptausschuss vorbehaltlich der Etatentscheidung des Rates zu empfehlen, über den Zuschussantrag wie aufgelistet zu entscheiden. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0759/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.11.2022
- Erstellt
- 23.11.2022 09:35