Mandari Insight

1098/2020

Inklusionstaxen in Köln

Mitteilung Ausschuss 23.04.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.06.2020, TOP 3.5

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

3572 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 23.04.2020 
 1098/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2020 
 
Inklusionstaxen in Köln 
Herr Adolf hatte auf der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga-
be / Internationales am 01.07.2019 gefragt, ob aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich ein Bedarf an 
Inklusionstaxen gesehen wird. 
Die Verwaltung hat sich in der Mitteilung 1956/2019 zu diesem Bedarf geäußert, auf ein Modell des 
Landes Berlin verwiesen und zugesagt, sich dort nach den Erfahrungen zu erkundigen. 
Mit Sachstand von Ende Februar 2020 kann die Verwaltung nun über das Berliner Modellprojekt be-
richten. 
 
Das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt „Inklusionstaxi Berlin“ wird vom SoVD Berlin-Brandenburg 
e.V. koordiniert und durch die Aktion Mensch gefördert. 
Berliner Taxiunternehmen mit einer gültigen Taxi-Konzession können Anträge zur Förderung eines 
Inklusionstaxis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) stellen. Die dazugehörige 
Förderrichtlinie wurde am 9. November 2018 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht. 
Die einmalige Projektförderung für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs oder für die Anschaf-
fung eines Inklusionstaxis beträgt maximal 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Gefördert werden 
Fahrzeuge in der sogenannten Van-Klasse, die in der Lage sind, einen Rollstuhlfahrenden im Roll-
stuhl sitzend zu befördern. 
Durch das Förderprogramm des Landes Berlin soll die Spontanität und die Selbstbestimmung von 
mobilitätseingeschränkten Personen verbessert werden. Berliner Taxiunternehmen können damit 
aktiv einen Anteil an einem inklusiven Berlin leisten. 
Ziel ist es, dass bis Ende 2021 auf den Straßen Berlins 250 barrierefreie und multifunktionale Inklusi-
onstaxis unterwegs sind. Dieses neue gesamtstädtische Mobilitätsangebot steht für alle Bürger*innen 
und Besucher*innen Berlins zur Verfügung. 
Die Besonderheit eines Inklusionstaxis besteht darin, dass dieses über zusätzliche Ausstattungsopti-
onen zur Verbesserung der Mobilität verfügt, jedoch regulär als Taxi genutzt und verwendet wird. Die 
spontane Bestellung eines Taxis mit der Möglichkeit einer sitzenden Beförderung von Rollstuhlfah-
renden ist neben der Geräumigkeit und Multifunktionalität ein wesentlicher Vorteil. 
Bisher sind in 15 Fällen Taxen mit Mitteln des Programms umgebaut oder neu gekauft worden. Fünf 
weitere Anträge befinden sich aktuell im Genehmigungsverfahren.

2 
 
Aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme des Förderungsprogramms ist nicht davon auszugehen, 
dass das für Berlin gesetzte Ziel, bis 2021 über 250 „Inklusionstaxen“ zu verfügen, über die Förder-
schiene auch nur annähernd erreicht werden kann. 
 
Zur Umsetzung eines ausreichenden Angebots an Inklusionstaxen schlägt der SoVD daher eine Än-
derung des Personenbeförderungsgesetzes vor. Die Genehmigungsbehörden sollten gesetzlich ver-
pflichtet werden, bei der Genehmigung des Verkehrs mit Taxen sicherzustellen, dass ein den örtli-
chen Erfordernissen entsprechendes Angebot an multifunktional barrierefreien Taxis (Inklusionstaxis) 
entsteht. 
 
Weitere Informationen stehen im Internet auf der Seite des Berliner Landesamtes für Gesundheit und 
Soziales zur Verfügung: 
https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-
versorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (3)

23.04.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.05.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
23.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1098/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.04.2020
Erstellt
08.04.2020 14:02