1098/2020
Inklusionstaxen in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 23.04.2020 1098/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 23.04.2020 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.05.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2020 Inklusionstaxen in Köln Herr Adolf hatte auf der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verga- be / Internationales am 01.07.2019 gefragt, ob aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich ein Bedarf an Inklusionstaxen gesehen wird. Die Verwaltung hat sich in der Mitteilung 1956/2019 zu diesem Bedarf geäußert, auf ein Modell des Landes Berlin verwiesen und zugesagt, sich dort nach den Erfahrungen zu erkundigen. Mit Sachstand von Ende Februar 2020 kann die Verwaltung nun über das Berliner Modellprojekt be- richten. Das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt „Inklusionstaxi Berlin“ wird vom SoVD Berlin-Brandenburg e.V. koordiniert und durch die Aktion Mensch gefördert. Berliner Taxiunternehmen mit einer gültigen Taxi-Konzession können Anträge zur Förderung eines Inklusionstaxis beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) stellen. Die dazugehörige Förderrichtlinie wurde am 9. November 2018 im Amtsblatt Berlin veröffentlicht. Die einmalige Projektförderung für den Umbau eines vorhandenen Fahrzeugs oder für die Anschaf- fung eines Inklusionstaxis beträgt maximal 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Gefördert werden Fahrzeuge in der sogenannten Van-Klasse, die in der Lage sind, einen Rollstuhlfahrenden im Roll- stuhl sitzend zu befördern. Durch das Förderprogramm des Landes Berlin soll die Spontanität und die Selbstbestimmung von mobilitätseingeschränkten Personen verbessert werden. Berliner Taxiunternehmen können damit aktiv einen Anteil an einem inklusiven Berlin leisten. Ziel ist es, dass bis Ende 2021 auf den Straßen Berlins 250 barrierefreie und multifunktionale Inklusi- onstaxis unterwegs sind. Dieses neue gesamtstädtische Mobilitätsangebot steht für alle Bürger*innen und Besucher*innen Berlins zur Verfügung. Die Besonderheit eines Inklusionstaxis besteht darin, dass dieses über zusätzliche Ausstattungsopti- onen zur Verbesserung der Mobilität verfügt, jedoch regulär als Taxi genutzt und verwendet wird. Die spontane Bestellung eines Taxis mit der Möglichkeit einer sitzenden Beförderung von Rollstuhlfah- renden ist neben der Geräumigkeit und Multifunktionalität ein wesentlicher Vorteil. Bisher sind in 15 Fällen Taxen mit Mitteln des Programms umgebaut oder neu gekauft worden. Fünf weitere Anträge befinden sich aktuell im Genehmigungsverfahren. 2 Aufgrund der bisherigen Inanspruchnahme des Förderungsprogramms ist nicht davon auszugehen, dass das für Berlin gesetzte Ziel, bis 2021 über 250 „Inklusionstaxen“ zu verfügen, über die Förder- schiene auch nur annähernd erreicht werden kann. Zur Umsetzung eines ausreichenden Angebots an Inklusionstaxen schlägt der SoVD daher eine Än- derung des Personenbeförderungsgesetzes vor. Die Genehmigungsbehörden sollten gesetzlich ver- pflichtet werden, bei der Genehmigung des Verkehrs mit Taxen sicherzustellen, dass ein den örtli- chen Erfordernissen entsprechendes Angebot an multifunktional barrierefreien Taxis (Inklusionstaxis) entsteht. Weitere Informationen stehen im Internet auf der Seite des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales zur Verfügung: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung- versorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ gez. Reker
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1098/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.04.2020
- Erstellt
- 08.04.2020 14:02