0525/2026
Beantwortung einer Anfrage zum House of Resources in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/3 162-3 Vorlagen-Nummer 19.03.2026 0525/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Beantwortung einer Anfrage zum House of Resources in Köln Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integra- tion am 24.02.2026 unter AN/0259/2026 um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist „House of Reccources“ eine juristische Person bzw. ein eigetragener Verein? Falls „Ja“ bitte ich um Mitteilung des Vereinsregisternummer. Falls „Nein“, 2. Ist es rechtskonform, die Definition „House of Ressources“ ohne Zusatz „das Projekt“ bzw. „die Projektträger*innen“ in mündlicher und ohne Anführungszeichen in schriftli- cher Sprache zu benutzen? Die Verwaltung antwortet drauf wie folgt: Zu 1.) Die vom Bundesamt für Migration und Flucht geförderten „Ressourcen-Häuser“ unterstützen Migrantenorganisationen, andere integrativ wirkende Organisationen und Ehrenamtliche in ih- rer Arbeit auf lokaler Ebene. In Köln gründeten die vier Träger. Migrafrica gGmbH, Coach e.V. In-Haus e.V. und Jama Nyeta gGmbH einen Verbund, das House of Resources (HoR) in Köln, um Ressourcen zu bündeln und zu teilen. Seit Januar 2021 profitiert das Kölner HoR von der Bundesförderung. Der Verbund ist kein eigener Verein und hat keine eigene Rechtsform. Die Verwaltung hat zum House of Resources in Köln in 2022 (Mitteilung 0505/2022) und 2025 (Mitteilung 1334/2025) informiert: Zu 2.) In der Broschüre, die vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge herausgegeben wird, heißt es: „Mittlerweile wird in jedem Bundesland mindestens ein House of Resources ge- fördert. Damals wie heute ist die Kernidee der Houses of Resources für eine gelungene Integ- rationsarbeit unverzichtbar: Engagierte Personen, Vereine, Migrantenorganisationen und Initi- ativen vor Ort benötigen flexible und auf sie zugeschnittene Unterstützung, damit sie ihre Po- tenziale voll entfalten und ihre Ideen umsetzen können.“ https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Ehrenamt/hor-bro- schuere.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Eine rechtliche Verpflichtung zur Setzung von Anführungszeichen bei Eigennamen ist der Ver- waltung nicht bekannt. Von Seiten des Ministeriums selbst wird teils, wenn nicht von dem Projekt, sondern von ein- zelnen Houses of Resources gesprochen wird, auf die Setzung der Anführungszeichen ver- zichtet, auch wenn die Houses of Resources keine eigene Rechtsform aufweisen. Die Verwaltung folgt der Handhabung des Bundesministeriums. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0525/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.03.2026
- Erstellt
- 24.02.2026 09:07