Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/0044.091102 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Beschlussvorlage 22/0436 vom 21.10.2022
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22/0436
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