Mandari Insight

0813/2021

Baubeschluss für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.1.6

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Lageplan Haltestelle Stommeler Straße

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Lageplan Haltestelle Longerich Friedhof

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung

1702 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz 
besteht eine Verpflichtung, eine 
vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung 
des öffentlichen Personennahverkehrs 
herbeizuführen. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 3_Lageplan Haltestelle Stommeler Straße

3738 Zeichen

VD
II SD
540a
539
VD
541
SDI
542
IISD
II SD
535
Ga
IISD
537
IISD
IIFD
2
Überdachung Tankstelle
1971
752
1874
1873
962
911
847
1872
Flur 95
Gem. Longerich
883
-
Gehw
eg
Tor
Tr.
KVB
-
Gleise (U-
B
ahn Ein-
 u. Ausf.)
Reklam
etafel
Beton
Tr.
L.s.
Reklam
etafel
L.s.
L.s.L.s.
L.s.L.s.
F.s.
(Pfl.)
Rek.ta.
(Pl.)
(Pl.)
Tor
Aral Tankstelle
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/30 5
 0/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Bez5
841 mm 297 mm
                       -
 
20.07.2020
 
 
17.07.2020
 
(664/5) (664/5)
 
23.06.2020
 
Anlage 223.06.2020
06.03.2020
06.03.2020Lageplan5 / Longerich
Linie 127
Stommeler Str.
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
Ausführungsplanung
X X
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
5033/2020
01.07.2020
(per Mail), 01.07.2020
66211
01.07.2020
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
KVB Buskap
662/1 StVO-Anordnungen
665/4 Bauausführung
17.03.2020
06.07.2020
                 -            -
3

Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 4_Lageplan Haltestelle Longerich Friedhof

4442 Zeichen

M
M
M
S
B S
B 0,50/0,20
B
B
an Örtlichkeit
anpassen
Haupteingang
Einfahrtsschwelle
Kleinpflasten
im Schuppenverband
Kleinpflaster, Restmaterial
beim Friedhof abgeben
Betonfahrbahn
WC-Anlage
vorh. Sinkkasten
höhenentspr. angleichen
vorh. Sinkkasten
höhenentspr. angleichen
0.3/5
0.3/5
2*0.2/3
0.2/5
0.3/5
0.2/3
0.25/5
0.3/5
3*0.1/2
0.3/5
0.4/7 0.3/5
0.6/7
0.3/5
2*0.1/3
0.3/5
3*0.3/5
0.3/5
0.25/5
0.3/5
0.4/6 0.4/6
0.4/6
0.4/6 0.2/3
0.3/4
0.7/9
0.3/5
0.2/5
0.3/5
0.2/3
0.4/8
0.5/7
0.3/6
0.1/3
0.1/3
0.3/5
0.4/6
0.3/5
0.4/6
0.3/5
2*0.25/5
0.3/5
0.3/6
Tor
Tor
Weg
Gehweg
Haltebucht
Gleise
Gehweg
Asphalt
Kleinpflaster
Kleinpflaster
Kleinpflaster
1620/247
726
1680
1618/247
VD
I P
I F
I F
VD
SII2
Ga
Ga
I F
Pl. Asph.
Fahrradständer
Asph.
Pfl.
Gehweg
Pfl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pl.
Info
Asph.
Pflaster
Friedhof Longerich
Friedhof Longerich
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
R=3m
R=3m
R=40m
R=40m
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in 
250
Bez5
1189 mm 297 mm
X X
Ausführungsplanung
5 / Longerich Lageplan
Linie 127
Longerich Friedhof
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
12.08.2020 Anlage 3
                       -
 
10.09.2020
 
 
28.08.2020
 
 
01.07.2020
 
(664/5) (664/5)
08.04.2020
08.04.2020
MarottaErgänzung Anmerkungen / Fugenplan Betonfahrbahn 12.08.2020gez. Marotta
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende                
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/30 5
 0/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
n
ehmbar
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________
5051/20
23.09.2020
        
        siehe E-Mail vom 23.09.20
662/1
23.09.2020
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
662/1 StVO-Anoednungen 29.07.2020
KVB Buskap / Warteposition Bus 14.07.2020
672/2 Haupteingang Friedhof 30.07.2020
671/422 Grünflächen 03.08.2020
665/4 Bauausführung 06.07.2020
Rhein Energie Standort Beleuchtung 03.11.2020
4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12781 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
664 
Vorlagen-Nummer 
 0813/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 
im Stadtbezirk Nippes 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von 2 Bushal-
testellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von 218.000 €. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   218.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 184.500      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.360 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   3.690 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 eine 
vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Im 
Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den 
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Men-
schen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bus-
haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Ausstei-
genden pro Tag in der neuen Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 2 - Nahverkehrsplan der Stadt Köln, 
S. 210 ff). 
 
Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden Arbeitspakete gebildet, 
welche den Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 in den jeweiligen Stadtbezirken bein-
halten.  
 
Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstöck-
chen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich. 
Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag).

3 
Die Taktfolgezeiten folgen dem 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6.00 und 9.00 
Uhr und zwischen 13.00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 
10-Minuten-Takt bedient werden.  
Zusätzlich wird die Linie 127, in der Teilstrecke zwischen Ebertplatz und Am Bilderstöckchen, zwi-
schen 6.00 und 19.00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten-Takt im innerstädti-
schen Bereich angeboten wird.  
 
Auf dem Weg der KVB-Linie sind zum heutigen Zeitpunkt insgesamt 16 Haltestellen barrierefrei aus-
zubauen.  
Im aktuellen Arbeitspaket für den Stadtbezirk Nippes sind die Haltestellen Longerich Friedhof und 
Stommeler Straße enthalten. 
 
Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit 
den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz 
von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, 
die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mit-
tels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge 
von 18 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 
 
2. Planung 
2.1 Haltestelle Stommeler Straße 
Die Haltestelle Stommeler Straße befindet sich im Bereich der Longericher Straße in Höhe der Haus-
nummern 542-543 in Köln-Longerich.  
 
Die Haltekante der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Longerich befindet sich zwischen den Ein- und 
Ausfahrten der Aral Tankstelle (Longericher Str. 543). Die Busse halten am Fahrbahnrand. Die Halte-
kante besteht aus einem Hochbord mit einer Höhe von etwa 12 cm. Der barrierefreie Zugang in den 
Bus ist somit nicht gegeben. Die Breite des Gehweges liegt bei etwa 1,80 m. Die Haltestelle ist mit 
einem Haltestellenmast und einem Abfallbehälter ausgestattet.  
 
Die Haltekante in Fahrtrichtung Ebertplatz befindet sich direkt neben der Kindertagesstätte auf der 
Longericher Straße 542. Der Fahrgastwechsel findet ebenfalls am Fahrbahnrand statt. Die Haltekante 
besteht aus einem Hochbord mit einer Höhe von etwa 10 cm bzw. 3 cm und ist ebenfalls nicht barrie-
refrei. Die Breite des Gehweges beläuft sich bei circa 2,00 m. Die Haltestelle ist ebenfalls mit einem 
Haltestellenmast und einem Abfallbehälter ausgestattet.  
 
Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 22 m bzw. 31 m. Aufgrund der aus-
reichenden Fahrbahnbreiten können die Haltekanten mit Buskapbordsteinen um 50 cm bzw. 60 cm 
zur Fahrbahn vorgezogen werden, sodass sich eine 6 m breite Fahrbahn ergibt. Die Haltestellentiefe 
beläuft sich dann auf ca. 2,40 m bzw. 2,60 m. Die Haltekantenlänge wird auf 15 m betragen. Es ist 
vorgesehen, die Bushaltestelle mit einem 1,30 m tiefen Fahrgastunterstand ohne Seitenscheiben und 
einem Abfallbehälter auszustatten. Sofern durch die KVB AG gefordert, besteht die Möglichkeit, die 
Haltestelle durch eine Dynamische Fahrgastinformation zu erweitern. Die taktilen Elemente werden 
nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt.  
 
Um an der östlichen Haltestelle (Fahrtrichtung Ebertplatz) die öffentliche Fläche deutlich von der pri-
vaten Fläche abzugrenzen, ist vorgesehen, eine Läuferreihe in einem Streifenfundament in Verbund-
weise einzubauen. 
 
Die Ausführungsplanung ist dem beigefügten Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen. 
 
2.2 Haltestelle Longerich Friedhof 
Die Haltestelle Longerich Friedhof befindet sich am Alexander-Petöfi-Platz, am Friedhof Longerich, in 
Köln-Longerich.  
 
Bei dieser Haltestelle handelt es sich sowohl um eine Beginn- als auch eine Endhaltestelle, die von 
mehreren Buslinien angefahren wird. Es halten dort die KVB-Linien 121, 127 und 139. Die KVB-Linien 
127 und 139 enden dort.

4 
 
Die Haltestelle ist als Busbucht mit einer Länge von etwa 36 m ausgebaut. Die vorhandene Bordhöhe 
beträgt etwa 9 cm. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht möglich. Die Busbucht wird als 
Warteposition von wendenden Buslinien genutzt. Der Fahrgastwechsel erfolgt, bei voller Belegung 
der Bucht, auf der Fahrbahn.  
 
Die Breite des Gehweges beläuft sich auf ca. 2,50 m. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunter-
stand ohne Seitenscheiben Modell „Traffic“ mit einer Tiefe von 1,60 m und mit einem Abfallbehälter 
ausgestattet. In der Verlängerung der Bucht sind zusätzlich ein Haltestellenmast und ein Abfallbehäl-
ter aufgestellt. An der Haltestelle befindet sich für die Busfahrer ein Toilettenhäuschen.  
 
Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 85 m. Es ist vorgesehen, die vorhandene 
Busbucht um ca. 16 m vorzuverlegen und zusätzlich zu verlängern.  
 
Durch die Vorverlegung kann am Ende der Busbucht ein Buskap mit 18 cm hohen Buskapbordstei-
nen gebaut werden. Somit ist ein gerades und barrierefreies Anfahren der Bushaltestelle möglich. Der 
vorhandene Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ ohne Seitenscheiben wird im Bereich des Buskaps 
wieder eingesetzt. Sofern durch die KVB AG gefordert, kann die Haltestelle mit einer Dynamischen 
Fahrgastinformation erweitert werden. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail 
für Bushaltestellen eingesetzt.  
 
Die Gesamtlänge der Haltebucht wird rd. 29 m betragen und mit einer Betonfahrbahn ausgeführt. Die 
Bordhöhe beträgt 12 cm, da hier kein Fahrgastwechsel erfolgen soll. Zwischen den Buskaps und der 
Busbucht werden zwei Anlehnbügel gesetzt.  
 
Aufgrund der Verlegung der Busbucht ist es erforderlich, den Haupteingang zum Friedhof Longerich 
zu verkürzen und zu erneuern. Die Gehwegüberfahrt des Einganges erfolgt über Einfahrtsschwellen, 
die in der Flucht der Busbucht gesetzt werden. Die Einfahrt ist mit Natursteinen im Schuppenverband 
verlegt. Die Grünanlage wird mit Mutterboden angepasst.  
 
Die Ausführungsplanung ist im beigefügten Lageplan dargestellt (Anlage 4). 
 
3. Kosten und Zeitplan 
Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Stommeler Straße betragen rd. 74.000 €. 
Vorgesehen ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen, welches die im Rahmen der Bauausführung fälligen 
Leistungsphasen 6-8 HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung übernimmt. Dafür fallen Kosten in 
Höhe von rd. 5.200 € an. 
Somit betragen die Gesamtkosten für den Umbau dieser Haltestelle rd. 79.200 € an. 
 
Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Longerich Friedhof betragen rd. 131.000 €. 
Wegen nicht ausreichender Personalressourcen soll mit der Durchführung der im Rahmen der Bau-
ausführung fälligen Leistungsphasen 6-8 HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung ein Ingenieurbü-
ro beauftragt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf rd. 7.800 €. 
Demnach betragen die Gesamtkosten für den Umbau dieser Haltestelle rd. 138.800 €. 
 
Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der 2 Haltestellen auf der KVB-Linie 127 betragen 
rd. 218.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. 
 
Es ist vorgesehen, Ende 2021 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Der Umbau erfolgt dann im 
Jahr 2022. Restarbeiten werden im Jahr 2023 erledigt. 
 
4. Finanzierung 
Die Gesamtkosten in Höhe von 218.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haus-
haltsjahr 2021 ein Betrag von rd. 2.000 €, auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 63.000 € und 
auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 153.000 €. 
 
Die im Haushaltsjahr 2021 benötigen investiven Mittel von rd. 2.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen

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an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. 
 
Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 sind in der Mittel-
fristplanung des Haushaltes 2020/2021 berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften 
wird die erforderlichen Veranschlagungen - insbesondere mit Blick auf ggf. notwendige Verpflich-
tungsermächtigungen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. vorsehen.  
 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz 
in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 
4.360 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der 
Auflösung von Sonderposten in Höhe von 3.690 € berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanzi-
ellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständige Bewilligungsbehörde hat den barrie-
refreien Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 als Investitionsmaßnahme in besonderem 
Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) eingeplant. 
Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird zeitnah gestellt. Förderfähig sind die Baukosten von 
205.000 €. Die im Rahmen der Bauausführung anfallenden Kosten für das externe Ingenieurbüro in 
Höhe von 13.000 € sind nicht förderfähig. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach 
kann eine Förderung in Höhe von 184.500 € eingeplant werden. 
 
5. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff 
Anlage 3: Lageplan Haltestelle Stommeler Straße 
Anlage 4: Lageplan Haltestelle Longerich Friedhof

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Stommeler Straße
  • Longericher Straße 543
  • Ebertplatz
  • Alexander-Petöfi-Platz
  • Am Bilderstöckchen
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
0813/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.04.2021
Erstellt
03.03.2021 13:12