Baubeschluss für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0813/2021 vom 07.04.2021
Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Gemäß Personenbeförderungsgesetz besteht eine Verpflichtung, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. -
Anlage 3_Lageplan Haltestelle Stommeler Straße
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VD II SD 540a 539 VD 541 SDI 542 IISD II SD 535 Ga IISD 537 IISD IIFD 2 Überdachung Tankstelle 1971 752 1874 1873 962 911 847 1872 Flur 95 Gem. Longerich 883 - Gehw eg Tor Tr. KVB - Gleise (U- B ahn Ein- u. Ausf.) Reklam etafel Beton Tr. L.s. Reklam etafel L.s. L.s.L.s. L.s.L.s. F.s. (Pfl.) Rek.ta. (Pl.) (Pl.) Tor Aral Tankstelle Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/30 5 0/50 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez5 841 mm 297 mm - 20.07.2020 17.07.2020 (664/5) (664/5) 23.06.2020 Anlage 223.06.2020 06.03.2020 06.03.2020Lageplan5 / Longerich Linie 127 Stommeler Str. Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Ausführungsplanung X X Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ 5033/2020 01.07.2020 (per Mail), 01.07.2020 66211 01.07.2020 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum KVB Buskap 662/1 StVO-Anordnungen 665/4 Bauausführung 17.03.2020 06.07.2020 - - 3 -
Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff
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Anlage 2 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 0813/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Ausbau von zwei Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau von 2 Bushal- testellen auf der KVB-Linie 127 im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von 218.000 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 218.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 184.500 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.360 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 3.690 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erreichen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritätenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für möglichst viele Men- schen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bus- haltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 50 Ein- und Ausstei- genden pro Tag in der neuen Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 2 - Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Dabei wurden Arbeitspakete gebildet, welche den Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 in den jeweiligen Stadtbezirken bein- halten. Die KVB-Linie 127 verläuft vom Ebertplatz in Neustadt-Nord über die Stadtteile Nippes, Bilderstöck- chen, Ossendorf, Mengenich und Pesch bis nach Longerich. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4:00 und 1:00 Uhr (nachfolgender Tag). 3 Die Taktfolgezeiten folgen dem 20-Minuten-Takt. In der Hauptverkehrszeit zwischen 6.00 und 9.00 Uhr und zwischen 13.00 und 17:00 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt bedient werden. Zusätzlich wird die Linie 127, in der Teilstrecke zwischen Ebertplatz und Am Bilderstöckchen, zwi- schen 6.00 und 19.00 Uhr verdichtet, so dass ein durchgehender 10-Minuten-Takt im innerstädti- schen Bereich angeboten wird. Auf dem Weg der KVB-Linie sind zum heutigen Zeitpunkt insgesamt 16 Haltestellen barrierefrei aus- zubauen. Im aktuellen Arbeitspaket für den Stadtbezirk Nippes sind die Haltestellen Longerich Friedhof und Stommeler Straße enthalten. Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und Wartebereich wird mit- tels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 2. Planung 2.1 Haltestelle Stommeler Straße Die Haltestelle Stommeler Straße befindet sich im Bereich der Longericher Straße in Höhe der Haus- nummern 542-543 in Köln-Longerich. Die Haltekante der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Longerich befindet sich zwischen den Ein- und Ausfahrten der Aral Tankstelle (Longericher Str. 543). Die Busse halten am Fahrbahnrand. Die Halte- kante besteht aus einem Hochbord mit einer Höhe von etwa 12 cm. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht gegeben. Die Breite des Gehweges liegt bei etwa 1,80 m. Die Haltestelle ist mit einem Haltestellenmast und einem Abfallbehälter ausgestattet. Die Haltekante in Fahrtrichtung Ebertplatz befindet sich direkt neben der Kindertagesstätte auf der Longericher Straße 542. Der Fahrgastwechsel findet ebenfalls am Fahrbahnrand statt. Die Haltekante besteht aus einem Hochbord mit einer Höhe von etwa 10 cm bzw. 3 cm und ist ebenfalls nicht barrie- refrei. Die Breite des Gehweges beläuft sich bei circa 2,00 m. Die Haltestelle ist ebenfalls mit einem Haltestellenmast und einem Abfallbehälter ausgestattet. Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 22 m bzw. 31 m. Aufgrund der aus- reichenden Fahrbahnbreiten können die Haltekanten mit Buskapbordsteinen um 50 cm bzw. 60 cm zur Fahrbahn vorgezogen werden, sodass sich eine 6 m breite Fahrbahn ergibt. Die Haltestellentiefe beläuft sich dann auf ca. 2,40 m bzw. 2,60 m. Die Haltekantenlänge wird auf 15 m betragen. Es ist vorgesehen, die Bushaltestelle mit einem 1,30 m tiefen Fahrgastunterstand ohne Seitenscheiben und einem Abfallbehälter auszustatten. Sofern durch die KVB AG gefordert, besteht die Möglichkeit, die Haltestelle durch eine Dynamische Fahrgastinformation zu erweitern. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Um an der östlichen Haltestelle (Fahrtrichtung Ebertplatz) die öffentliche Fläche deutlich von der pri- vaten Fläche abzugrenzen, ist vorgesehen, eine Läuferreihe in einem Streifenfundament in Verbund- weise einzubauen. Die Ausführungsplanung ist dem beigefügten Lageplan (Anlage 3) zu entnehmen. 2.2 Haltestelle Longerich Friedhof Die Haltestelle Longerich Friedhof befindet sich am Alexander-Petöfi-Platz, am Friedhof Longerich, in Köln-Longerich. Bei dieser Haltestelle handelt es sich sowohl um eine Beginn- als auch eine Endhaltestelle, die von mehreren Buslinien angefahren wird. Es halten dort die KVB-Linien 121, 127 und 139. Die KVB-Linien 127 und 139 enden dort. 4 Die Haltestelle ist als Busbucht mit einer Länge von etwa 36 m ausgebaut. Die vorhandene Bordhöhe beträgt etwa 9 cm. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht möglich. Die Busbucht wird als Warteposition von wendenden Buslinien genutzt. Der Fahrgastwechsel erfolgt, bei voller Belegung der Bucht, auf der Fahrbahn. Die Breite des Gehweges beläuft sich auf ca. 2,50 m. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastunter- stand ohne Seitenscheiben Modell „Traffic“ mit einer Tiefe von 1,60 m und mit einem Abfallbehälter ausgestattet. In der Verlängerung der Bucht sind zusätzlich ein Haltestellenmast und ein Abfallbehäl- ter aufgestellt. An der Haltestelle befindet sich für die Busfahrer ein Toilettenhäuschen. Der Ausbaubereich erstreckt sich über eine Länge von ca. 85 m. Es ist vorgesehen, die vorhandene Busbucht um ca. 16 m vorzuverlegen und zusätzlich zu verlängern. Durch die Vorverlegung kann am Ende der Busbucht ein Buskap mit 18 cm hohen Buskapbordstei- nen gebaut werden. Somit ist ein gerades und barrierefreies Anfahren der Bushaltestelle möglich. Der vorhandene Fahrgastunterstand Modell „Traffic“ ohne Seitenscheiben wird im Bereich des Buskaps wieder eingesetzt. Sofern durch die KVB AG gefordert, kann die Haltestelle mit einer Dynamischen Fahrgastinformation erweitert werden. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Die Gesamtlänge der Haltebucht wird rd. 29 m betragen und mit einer Betonfahrbahn ausgeführt. Die Bordhöhe beträgt 12 cm, da hier kein Fahrgastwechsel erfolgen soll. Zwischen den Buskaps und der Busbucht werden zwei Anlehnbügel gesetzt. Aufgrund der Verlegung der Busbucht ist es erforderlich, den Haupteingang zum Friedhof Longerich zu verkürzen und zu erneuern. Die Gehwegüberfahrt des Einganges erfolgt über Einfahrtsschwellen, die in der Flucht der Busbucht gesetzt werden. Die Einfahrt ist mit Natursteinen im Schuppenverband verlegt. Die Grünanlage wird mit Mutterboden angepasst. Die Ausführungsplanung ist im beigefügten Lageplan dargestellt (Anlage 4). 3. Kosten und Zeitplan Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Stommeler Straße betragen rd. 74.000 €. Vorgesehen ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen, welches die im Rahmen der Bauausführung fälligen Leistungsphasen 6-8 HOAI sowie die örtliche Bauüberwachung übernimmt. Dafür fallen Kosten in Höhe von rd. 5.200 € an. Somit betragen die Gesamtkosten für den Umbau dieser Haltestelle rd. 79.200 € an. Die Kosten für den barrierefreien Umbau der Haltestelle Longerich Friedhof betragen rd. 131.000 €. Wegen nicht ausreichender Personalressourcen soll mit der Durchführung der im Rahmen der Bau- ausführung fälligen Leistungsphasen 6-8 HOAI sowie der örtlichen Bauüberwachung ein Ingenieurbü- ro beauftragt werden. Die Kosten dafür belaufen sich auf rd. 7.800 €. Demnach betragen die Gesamtkosten für den Umbau dieser Haltestelle rd. 138.800 €. Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der 2 Haltestellen auf der KVB-Linie 127 betragen rd. 218.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Es ist vorgesehen, Ende 2021 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Der Umbau erfolgt dann im Jahr 2022. Restarbeiten werden im Jahr 2023 erledigt. 4. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von 218.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haus- haltsjahr 2021 ein Betrag von rd. 2.000 €, auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 63.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 153.000 €. Die im Haushaltsjahr 2021 benötigen investiven Mittel von rd. 2.000 € stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung von Haltestellen 5 an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Die restlichen erforderlichen investiven Finanzmittel für die Jahre 2022 und 2023 sind in der Mittel- fristplanung des Haushaltes 2020/2021 berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird die erforderlichen Veranschlagungen - insbesondere mit Blick auf ggf. notwendige Verpflich- tungsermächtigungen - im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. vorsehen. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2023 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 4.360 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 3.690 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität und Liegenschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanzi- ellen Abschreibungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständige Bewilligungsbehörde hat den barrie- refreien Umbau der Bushaltestellen auf der KVB-Linie 127 als Investitionsmaßnahme in besonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) eingeplant. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wird zeitnah gestellt. Förderfähig sind die Baukosten von 205.000 €. Die im Rahmen der Bauausführung anfallenden Kosten für das externe Ingenieurbüro in Höhe von 13.000 € sind nicht förderfähig. Bei Bewilligung beträgt der Fördersatz 90 %. Demnach kann eine Förderung in Höhe von 184.500 € eingeplant werden. 5. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1: Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff Anlage 3: Lageplan Haltestelle Stommeler Straße Anlage 4: Lageplan Haltestelle Longerich Friedhof -
Anlage 4_Lageplan Haltestelle Longerich Friedhof
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M M M S B S B 0,50/0,20 B B an Örtlichkeit anpassen Haupteingang Einfahrtsschwelle Kleinpflasten im Schuppenverband Kleinpflaster, Restmaterial beim Friedhof abgeben Betonfahrbahn WC-Anlage vorh. Sinkkasten höhenentspr. angleichen vorh. Sinkkasten höhenentspr. angleichen 0.3/5 0.3/5 2*0.2/3 0.2/5 0.3/5 0.2/3 0.25/5 0.3/5 3*0.1/2 0.3/5 0.4/7 0.3/5 0.6/7 0.3/5 2*0.1/3 0.3/5 3*0.3/5 0.3/5 0.25/5 0.3/5 0.4/6 0.4/6 0.4/6 0.4/6 0.2/3 0.3/4 0.7/9 0.3/5 0.2/5 0.3/5 0.2/3 0.4/8 0.5/7 0.3/6 0.1/3 0.1/3 0.3/5 0.4/6 0.3/5 0.4/6 0.3/5 2*0.25/5 0.3/5 0.3/6 Tor Tor Weg Gehweg Haltebucht Gleise Gehweg Asphalt Kleinpflaster Kleinpflaster Kleinpflaster 1620/247 726 1680 1618/247 VD I P I F I F VD SII2 Ga Ga I F Pl. Asph. Fahrradständer Asph. Pfl. Gehweg Pfl. Pfl. Pl. Pfl. Pl. Info Asph. Pflaster Friedhof Longerich Friedhof Longerich Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand Ausbauende Anschluss an Bestand R=3m R=3m R=40m R=40m Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. DatumPos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 Bez5 1189 mm 297 mm X X Ausführungsplanung 5 / Longerich Lageplan Linie 127 Longerich Friedhof Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 12.08.2020 Anlage 3 - 10.09.2020 28.08.2020 01.07.2020 (664/5) (664/5) 08.04.2020 08.04.2020 MarottaErgänzung Anmerkungen / Fugenplan Betonfahrbahn 12.08.2020gez. Marotta Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Kleinpflaster 10/10 Granit, hell Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 30/30 5 0/50 fest- stehend Baum Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbehälter Standort für LSA und Mast Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Katastergrenzen S B Basamentstein 16/16/14 Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- n ehmbar Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt Dynamische Fahrgastinformation (DFI) "optionaler Standort" Fahrgastunterstand Fahrradnadel / Anlehnbügel fußläufiger Hauseingang Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________ 5051/20 23.09.2020 siehe E-Mail vom 23.09.20 662/1 23.09.2020 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 662/1 StVO-Anoednungen 29.07.2020 KVB Buskap / Warteposition Bus 14.07.2020 672/2 Haupteingang Friedhof 30.07.2020 671/422 Grünflächen 03.08.2020 665/4 Bauausführung 06.07.2020 Rhein Energie Standort Beleuchtung 03.11.2020 4
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