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2019/0016

Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz

Magistratsvorlage 08.01.2019

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2019/0016

4322 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.01.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0016 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des 
Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz  
 
Vorlage vom: 08.01.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme zu.  
 
 
 
Anlagen: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt Konsultationsverfahren Amtix 
kurz 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.01.2019 
 
Am 30.11.2018 fand im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur möglichen Verlagerung der 
Abflugroute AMTIX kurz die vierte und bislang letzte Sitzung der Gruppe der politische n 
Entscheidungsträgerinnen und -träger statt, gleichzeitig endete damit auch die Phase der 
Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren. Im ersten Halbjahr 2019 erfolgen nun 
abschließende Berechnungen und Untersuchungen zu einzelnen Routenvarianten.  
 
Die Unterlagen und Protokolle der erwähnten Sitzungen, sowie der Termine der Gruppe der 
zufallsausgewählten Bürgerinnen und Bürger sind unter https://konsultation.aktiver-
schallschutz.de/termine/ abrufbar.  
 
Derzeit wird ein Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsve rfahren erstellt, 
welcher am 30.01.2019 in einer gemeinsamen Sitzung des Forums Flughafen und Region 
(FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main (FLK) als Träger des 
Konsultationsverfahrens vorgestellt werden soll. Die an der Konsultation bet eiligten Kommunen 
können hierzu eine Stellungnahme abgeben. Entsprechend ist der Entwurf der Stellungnahme 
der Stadt Darmstadt zur Beschlussfassung als Anlage beigefügt.  
 
Bereits vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte sich der Magistrat aufgrund der 
veröffentlichten Berechnungen zu den eindeutigen Entlastungseffekten grundlegend für eine 
potentielle Verlagerung der Flugroute nach Norden ausgesprochen. Damit folgt er dem Auftrag 
der Stadtverordnetenversammlung, welche mit Beschluss vom 02.02.2018 den Magistrat 
beauftragt hatte, sich bei der Umsetzung des 2. Maßnahmenpaketes aktiver Schallschutz für 
die Entlastung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger Darmstadts von Fluglärm einzusetzen. 
Wie im Entwurf des Berichts zur Öffentlichkeitsbeteiligung festgehalten wird, bringen alle 
Varianten einer Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz eine signifikante Entlastung des 
Darmstädter Nordens mit sich.  
 
Aus diesem Grund gilt auch weiterhin, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
grundlegend für eine Verlagerung in Richtung Norden ausspricht.  
 
Aufgrund der offenen Prüfaufträge ist eine abschließende Bewertung der einzelnen 
Routenvarianten noch nicht möglich, gleichwohl lassen sich auf Basis der bereits bekannten 
Lärmberechnungen bereits jetzt indikative Aussagen treffen. So zeigen diese Berechnungen, 
dass die Routenvariante V2 die zahlenmäßig größte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger 
Darmstadts von Fluglärm bewirken kann. Sollte dies durch die Berechnungen verifiziert 
werden, würde die Wissenschaftsstadt Darmstadt diese Variante für die Umsetzung empfehlen.  
 
Seitens des FFR und der FLK ist geplant, dass nach den abschließenden Berechnungen im 
ersten Halbjahr 2019 die beteiligten Kommunen sich zur Verlagerung und den einzelnen 
Routenvarianten positionieren. Anschließend folgt dann ein Beschluss zur Umsetzung eines 
möglichen Probebetriebs der Verlagerung in den Gremien des FFR und in der FLK.  
 
Darmstadt, 08.01.2019 
56-ro 
 
Dezernat I      Dezernat V 
i. V. 
 
 
 
André Schellenberg      Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer      Stadträtin

anlage 1

10408 Zeichen

Entwurf  
 
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des 
Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz 
 
 
Generell begrüßt die Wissenschaftsstadt Darmstadt das Konsultationsverfahren als erstmalige 
Anwendung eines erweiterten Beteiligungsformats bei einer lärmverlagernden 
Schallschutzmaßnahme. 
Aktuell ist bei der Festlegung oder Änderung von Flugverfahren und Flugrouten, über die Beteiligung 
der betroffenen Kommunen in den jeweils zuständigen Fluglärmkommissionen hinaus, keine 
Öffentlichkeitsbeteiligung auf gesetzlicher Basis vorgesehen. Aus Sicht der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ist es eindeutig besser, die sich insbesondere durch lärmverlagernde 
Schallschutzmaßnahmen ergebenden Konflikte und Diskussionen gesteuert und geordnet im Vorfeld 
und nicht erst im Nachgang zu führen.  
Den am Verfahren beteiligten Institutionen und Personen spricht die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für ihren sichtbar hohen Einsatz ihren Dank aus.  
 
Vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte sich der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
aufgrund der bereits veröffentlichten Zahlen, welche die eindeutigen Entlastungseffekte einer 
möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz aufzeigten, grundlegend für eine Verlagerung 
ausgesprochen. Damit folgt er dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, welche mit Beschluss 
vom 02.02.2018 den Magistrat beauftragte, sich unter anderem für eine Umsetzung des 2. 
Maßnahmenpaketes aktiver Schallschutz zur Entlastung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger 
Darmstadts von Fluglärm, sowie für die Umsetzung des Konsultationsverfahrens einzusetzen. 
 
Der zweite Handlungsauftrag wurde auch durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 
vom 30.08.2018 bestärkt, der den Magistrat beauftragt, sich unter anderem dafür einzusetzen, dass 
aktive Schallschutzmaßnahmen mit lärmverteilender oder lärmverschiebender Wirkung nur mit einer 
möglichst früh vorgeschalteten Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen 
umgesetzt werden. 
  
Wie im Entwurf des Berichts zur Öffentlichkeitsbeteiligung festgehalten wird, bringen alle Varianten 
einer Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz eine signifikante Entlastung des Darmstädter Nordens 
mit sich. Aus diesem Grund gilt weiterhin, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt grundlegend 
für eine Verlagerung ausspricht.  
 
Aufgrund der offenen Prüfaufträge ist eine abschließende Bewertung der verschiedenen einzelnen 
Routenvarianten noch nicht möglich, gleichwohl können aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
auf Basis der bereits bekannten Lärmberechnungen bereits jetzt indikative Aussagen zu den 
bekannten Routenvarianten getroffen werden. 
 
So stellen die im Verlauf des Konsultationsverfahrens eingebrachten Routenvarianten V6b und V6unh 
aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine sinnvollen Optionen dar, da diese im Vergleich mit 
den zwischen Wixhausen und Erzhausen verlaufenden Routenvarianten V1 bis V4 eine eindeutig 
geringere Entlastungswirkung für den Darmstädter Norden haben und dem erwähnten Auftrag der 
Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2018 widersprechen. Zudem entsprechen V6b und V6unh 
nicht dem Bewertungskriterium des FFR, mit Schallschutzmaßnahmen eine möglichst substanzielle 
Senkung der Fluglärm-Indizes zu erreichen. Gemäß den aktuell vorliegenden 
Berechnungsergebnissen zu den Werten des Tag- und Nachtindexes, sowie der 55 dB (A)-
Sonderauswertung folgt aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Routenvariante V2 der 
Maßgabe, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Darmstadts von Fluglärm zu entlasten.  
Für eine endgültige Positionierung ist die endgültige Berechnung abzuwarten.  
 
Die für die Stellungnahme zum Bericht der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellten Fragen 
beantwortet die Wissenschaftsstadt Darmstadt wie folgt:

Konnten Sie sich in der Konsultation ein nachvollziehbares Bild davon machen, wie die Empfehlung 
von ExpASS zustande gekommen ist? 
 
Diese Frage kann aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ja beantwortet werden. Die 
Empfehlung des ExpASS für die Routenvariante V4 zu Beginn des Konsultationsverfahrens ist 
hinsichtlich ihrer Entlastungswirkung für die Gesamtregion bei den Werten des Frankfurter 
Fluglärmindexes plausibel und nachvollziehbar. Gleiches gilt für die generelle Empfehlung einer 
Verlagerung der Abflugroute in nördliche Richtung.  
 
Ist den Forderungen nach einer Bereitstellung von Daten, nach Prüfung offener Fragen und nach 
Betrachtung weiterer Varianten in ausreichendem Maße nachgekommen worden?  
 
Diese Frage kann aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ja beantwortet werden. Die durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt eingebrachten Fragen und Anregungen z.B. nach der Auswirkung 
eines möglichst weit im Norden des Korridors verlaufenden Routenvariante wurden im Rahmen der 
Sitzungen beziehungsweise über die auf der Homepage der Konsultation bereitgestellte Fragen- und 
Antwortenliste aufgegriffen. 
 
Mehrere neu oder verändert eingebrachte Routenvarianten bzw. die Streuung der Abflugroute wurden, 
bzw. werden aktuell ohne Vorbehalte untersucht. Eine eventuelle Absage an Prüfaufträge wurde aus 
Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht erteilt.  
 
Im Rahmen der Konsultation wurden auch Themen wie beispielsweise Abflugverfahren (Flach- oder 
Steilstartverfahren) oder Ultrafeinstaub-Emissionen durch startende Flugzeuge angesprochen, welche 
über den Betrachtungsrahmen einer einzelnen Abflugroute weit hinausgehen. Beide Fragen wurden  
bereits in den zuständigen Gremien des FFR und in der FLK aufgegriffen. Insbesondere die 
anstehenden Untersuchungen zur Entstehung, Ausbreitung und Wirkung von Ultrafeinstäuben müssen 
aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt möglichst schnell vorangetrieben werden. 
 
Falls nein, welche zusätzlichen Betrachtungen sollten im Nachgang der Gruppenphase 
noch erfolgen? 
 
Sind die vom FFR angewendeten Bewertungskriterien und –ergebnisse nachvollziehbar dargelegt 
worden und empfinden Sie die Kriterien als objektiv? Sollten zusätzliche Bewertungskriterien 
überprüft werden? 
 
Diese Frage kann aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ja beantwortet werden. Die 
Bewertungskriterien des Frankfurter Fluglärmindexes, ihr Zustandekommen, sowie die Vor- und 
Nachteile haben im Konsultationsverfahren einen breiten Raum eingenommen. Die Wahrnehmung von 
Fluglärm und der von ihm ausgehenden Belastung, bzw. Belästigung ist naturgemäß subjektiv, der 
Frankfurter Fluglärmindex stellt aber ein taugliches Werkzeug zur Objektivierung der Belastung z.B. 
anhand wissenschaftlich erarbeiteter Dosis-Wirkung-Beziehungen dar. Bei einer möglichen 
Überarbeitung des Frankfurter Fluglärmindexes sollten aktuelle Erkenntnisse der 
Lärmwirkungsforschung (z.B. NORAH-Studie) eingearbeitet werden.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt sich zusammen mit vielen anderen betroffenen Kommunen 
in Deutschland und im Einklang mit der Position der Fluglärmkommission Frankfurt dafür ein, dass 
der aktive Schallschutz auf gesetzlicher Ebene deutlich mehr Berücksichtigung erhält und so der 
Schutz der betroffenen Bevölkerung zumindest mit den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens 
und der ihn nutzenden Fluggesellschaften gleichgestellt wird.  
Da dies aktuell nicht der Fall ist, erkennt die Wissenschaftsstadt Darmstadt an, dass die gemeinsame 
Arbeit am aktiven Schallschutz zwischen den Beteiligten im FFR (Luftverkehrswirtschaft, betroffene 
Kommen) derzeit auf freiwilliger Basis erfolgt, da der aktive Schallschutz auf bundesgesetzlicher 
Ebene keine ausreichende Berücksichtigung hat. Aus dieser Sicht ist es faktisch leider so, dass 
Maßnahmen mit kapazitativer Einschränkung durch das Expertengremium Aktiver Schallschutz nicht 
behandelt werden. 
 
Bei der Frage nach der Gewichtung von Entlastung und Neubelastung plädiert die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gemäß des Gleichbehandlungsgrundsatzes dafür, hier keine Ungleichbehandlung 
anzuwenden (wie auch in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes „Bewertung von Flugrouten

unter Lärmwirkungsaspekten“ 
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1/publikationen/2017-01-
11_texte_03-2017_fl_ugrouten-laerm_endbericht.pdf erwähnt). 
 
Die im Konsultationsverfahren zusätzlich erstellten Berechnungen zu den Lärmauswirkungen im 
Gebiet mit einem Dauerschallpegel von größer bzw. gleich 55 dB (A) ist aus Sicht der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ein weiteres geeignetes Kriterium zur Bewertung der einzelnen 
Routenvarianten. Hierfür spricht einerseits die Maßgabe höhere Belastungen in den Fokus zu 
nehmen, als auch, dass das Kriterium 55 dB (A) z.B. bei der Festlegung von Lärmschutzbereichen für 
Flughäfen gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm angewendet wird. 
 
Sollte aus Ihrer Sicht eine Verschiebung der Abflugroute AMTIX-kurz erfolgen? Welche Variante 
würden Sie empfehlen? 
 
Wegen der maßgeblichen Entlastungswirkung für die nördlichen Stadtteile spricht sich die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt grundsätzlich für eine Verlagerung aus. Die größtmögliche Entlastung 
für Darmstadt bringt gemäß den derzeit vorliegenden Berechnungen die Routenvariante V2.  
 
Sind die aus Ihrer Sicht wichtigsten Aspekte im Monitoringkonzept eines möglichen Probebetriebs 
aufgegriffen? Falls nein, welche zusätzlichen Aspekte sollten untersucht werden? 
 
Mit dem geplanten Monitoring der Überflughöhen, sowie der möglichen seitlichen (lateralen) 
Abweichungen von der potentiell verlagerten Abflugroute, sowie den Vorher- und Nachher-Messungen 
der resultierenden Lärmauswirkung sind aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt die 
maßgeblichen Aspekte durch das Monitoring-Konzept abgedeckt.  
 
Nach Abschluss eines möglichen Probebetriebs sollten angesichts des hohen Informations-
bedürfnisses der betroffenen Bevölkerung die Mess- und Monitoringergebnisse aufbereitet werden 
und beispielsweise in einer Broschüre der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Ggf. könnte 
anhand von Befragungen eines repräsentativen Querschnitts der betroffenen Bürgerinnen und Bürger 
(eine solche Befragung wurde beispielsweise bei der Einführung der Lärmpausen am Frankfurter 
Flughafen durchgeführt) die subjektive Wahrnehmung der Be- und Entlastung festgestellt werden, um 
diese mit den gemessenen Ergebnissen vergleichen zu können.

anlage 2

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
09.01.2019 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Umweltamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I V 56 
 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0016 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
21 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des 
Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz  
 
Vorlage vom: 08.01.2019 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme zu.  
 
 
 
Anlagen: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt Konsultationsverfahren Amtix 
kurz 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.01.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.01.2019  
 
Am 30.11.2018 fand im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur möglichen Verlagerung der 
Abflugroute AMTIX kurz die vierte und bislang letzte Sitzung der Gruppe der politischen 
Entscheidungsträgerinnen und -träger statt, gleichzeitig endete damit auch die Phase der 
Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren. Im ersten Halbjahr 2019 erfolgen nun 
abschließende Berechnungen und Untersuchungen zu einzelnen Routenvarianten.  
 
Die Unterlagen und Protokolle der erwähnten Sitzungen, sowie der Termine der Gruppe der 
zufallsausgewählten Bürgerinnen und Bürger sind unter https://konsultation.aktiver-
schallschutz.de/termine/ abrufbar.  
 
Derzeit wird ein Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren erstellt, 
welcher am 30.01.2019 in einer gemeinsamen Sitzung des Forums Flughafen und Region 
(FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main (FLK) als Träger des 
Konsultationsverfahrens vorgestellt werden soll. Die an der Konsultation beteiligten Kommunen 
können hierzu eine Stellungnahme abgeben. Entsprechend ist der Entwurf der Stellungnahme 
der Stadt Darmstadt zur Beschlussfassung als Anlage beigefügt.  
 
Bereits vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte sich der Magistrat aufgrund der 
veröffentlichten Berechnungen zu den eindeutigen Entlastungseffekten grundlegend für eine 
potentielle Verlagerung der Flugroute nach Norden ausgesprochen. Damit folgt er dem Auftrag 
der Stadtverordnetenversammlung, welche mit Beschluss vom 02.02.2018 den Magistrat 
beauftragt hatte, sich bei der Umsetzung des 2. Maßnahmenpaketes aktiver Schallschutz für 
die Entlastung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger Darmstadts von Fluglärm einzusetzen. 
Wie im Entwurf des Berichts zur Öffentlichkeitsbeteiligung festgehalten wird, bringen alle 
Varianten einer Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz eine signifikante Entlastung des 
Darmstädter Nordens mit sich.  
 
Aus diesem Grund gilt auch weiterhin, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
grundlegend für eine Verlagerung in Richtung Norden ausspricht.  
 
Aufgrund der offenen Prüfaufträge ist eine abschließende Bewertung der einzelnen 
Routenvarianten noch nicht möglich, gleichwohl lassen sich auf Basis der bereits bekannten 
Lärmberechnungen bereits jetzt indikative Aussagen treffen. So zeigen diese Berechnungen, 
dass die Routenvariante V2 die zahlenmäßig größte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger 
Darmstadts von Fluglärm bewirken kann. Sollte dies durch die Berechnungen verifiziert 
werden, würde die Wissenschaftsstadt Darmstadt diese Variante für die Umsetzung empfehlen.  
 
Seitens des FFR und der FLK ist geplant, dass nach den abschließenden Berechnungen im 
ersten Halbjahr 2019 die beteiligten Kommunen sich zur Verlagerung und den einzelnen 
Routenvarianten positionieren. Anschließend folgt dann ein Beschluss zur Umsetzung eines 
möglichen Probebetriebs der Verlagerung in den Gremien des FFR und in der FLK.  
 
Darmstadt, 08.01.2019 
56-ro 
 
Dezernat I      Dezernat V 
i. V. 
 
 
 
André Schellenberg      Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer      Stadträtin

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Punkt 17: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des 
Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz 
 (V-Nr. 2019/0016) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: SPD und Die Linke.

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Punkt 10: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des 
Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz 
 (V-Nr. 2019/0016) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.

Beratungsverlauf (4)

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TOP 17
TOP 17

Details

Vorlagen-Nr.
2019/0016
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.01.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00