2019/0016
Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz
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2019/0016
4322 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.01.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0016
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des
Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz
Vorlage vom: 08.01.2019
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme zu.
Anlagen: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt Konsultationsverfahren Amtix
kurz
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.01.2019
Am 30.11.2018 fand im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur möglichen Verlagerung der
Abflugroute AMTIX kurz die vierte und bislang letzte Sitzung der Gruppe der politische n
Entscheidungsträgerinnen und -träger statt, gleichzeitig endete damit auch die Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren. Im ersten Halbjahr 2019 erfolgen nun
abschließende Berechnungen und Untersuchungen zu einzelnen Routenvarianten.
Die Unterlagen und Protokolle der erwähnten Sitzungen, sowie der Termine der Gruppe der
zufallsausgewählten Bürgerinnen und Bürger sind unter https://konsultation.aktiver-
schallschutz.de/termine/ abrufbar.
Derzeit wird ein Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsve rfahren erstellt,
welcher am 30.01.2019 in einer gemeinsamen Sitzung des Forums Flughafen und Region
(FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main (FLK) als Träger des
Konsultationsverfahrens vorgestellt werden soll. Die an der Konsultation bet eiligten Kommunen
können hierzu eine Stellungnahme abgeben. Entsprechend ist der Entwurf der Stellungnahme
der Stadt Darmstadt zur Beschlussfassung als Anlage beigefügt.
Bereits vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte sich der Magistrat aufgrund der
veröffentlichten Berechnungen zu den eindeutigen Entlastungseffekten grundlegend für eine
potentielle Verlagerung der Flugroute nach Norden ausgesprochen. Damit folgt er dem Auftrag
der Stadtverordnetenversammlung, welche mit Beschluss vom 02.02.2018 den Magistrat
beauftragt hatte, sich bei der Umsetzung des 2. Maßnahmenpaketes aktiver Schallschutz für
die Entlastung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger Darmstadts von Fluglärm einzusetzen.
Wie im Entwurf des Berichts zur Öffentlichkeitsbeteiligung festgehalten wird, bringen alle
Varianten einer Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz eine signifikante Entlastung des
Darmstädter Nordens mit sich.
Aus diesem Grund gilt auch weiterhin, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt
grundlegend für eine Verlagerung in Richtung Norden ausspricht.
Aufgrund der offenen Prüfaufträge ist eine abschließende Bewertung der einzelnen
Routenvarianten noch nicht möglich, gleichwohl lassen sich auf Basis der bereits bekannten
Lärmberechnungen bereits jetzt indikative Aussagen treffen. So zeigen diese Berechnungen,
dass die Routenvariante V2 die zahlenmäßig größte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
Darmstadts von Fluglärm bewirken kann. Sollte dies durch die Berechnungen verifiziert
werden, würde die Wissenschaftsstadt Darmstadt diese Variante für die Umsetzung empfehlen.
Seitens des FFR und der FLK ist geplant, dass nach den abschließenden Berechnungen im
ersten Halbjahr 2019 die beteiligten Kommunen sich zur Verlagerung und den einzelnen
Routenvarianten positionieren. Anschließend folgt dann ein Beschluss zur Umsetzung eines
möglichen Probebetriebs der Verlagerung in den Gremien des FFR und in der FLK.
Darmstadt, 08.01.2019
56-ro
Dezernat I Dezernat V
i. V.
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
10408 Zeichen
Entwurf Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz Generell begrüßt die Wissenschaftsstadt Darmstadt das Konsultationsverfahren als erstmalige Anwendung eines erweiterten Beteiligungsformats bei einer lärmverlagernden Schallschutzmaßnahme. Aktuell ist bei der Festlegung oder Änderung von Flugverfahren und Flugrouten, über die Beteiligung der betroffenen Kommunen in den jeweils zuständigen Fluglärmkommissionen hinaus, keine Öffentlichkeitsbeteiligung auf gesetzlicher Basis vorgesehen. Aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es eindeutig besser, die sich insbesondere durch lärmverlagernde Schallschutzmaßnahmen ergebenden Konflikte und Diskussionen gesteuert und geordnet im Vorfeld und nicht erst im Nachgang zu führen. Den am Verfahren beteiligten Institutionen und Personen spricht die Wissenschaftsstadt Darmstadt für ihren sichtbar hohen Einsatz ihren Dank aus. Vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte sich der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund der bereits veröffentlichten Zahlen, welche die eindeutigen Entlastungseffekte einer möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz aufzeigten, grundlegend für eine Verlagerung ausgesprochen. Damit folgt er dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, welche mit Beschluss vom 02.02.2018 den Magistrat beauftragte, sich unter anderem für eine Umsetzung des 2. Maßnahmenpaketes aktiver Schallschutz zur Entlastung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger Darmstadts von Fluglärm, sowie für die Umsetzung des Konsultationsverfahrens einzusetzen. Der zweite Handlungsauftrag wurde auch durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2018 bestärkt, der den Magistrat beauftragt, sich unter anderem dafür einzusetzen, dass aktive Schallschutzmaßnahmen mit lärmverteilender oder lärmverschiebender Wirkung nur mit einer möglichst früh vorgeschalteten Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen umgesetzt werden. Wie im Entwurf des Berichts zur Öffentlichkeitsbeteiligung festgehalten wird, bringen alle Varianten einer Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz eine signifikante Entlastung des Darmstädter Nordens mit sich. Aus diesem Grund gilt weiterhin, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt grundlegend für eine Verlagerung ausspricht. Aufgrund der offenen Prüfaufträge ist eine abschließende Bewertung der verschiedenen einzelnen Routenvarianten noch nicht möglich, gleichwohl können aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf Basis der bereits bekannten Lärmberechnungen bereits jetzt indikative Aussagen zu den bekannten Routenvarianten getroffen werden. So stellen die im Verlauf des Konsultationsverfahrens eingebrachten Routenvarianten V6b und V6unh aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine sinnvollen Optionen dar, da diese im Vergleich mit den zwischen Wixhausen und Erzhausen verlaufenden Routenvarianten V1 bis V4 eine eindeutig geringere Entlastungswirkung für den Darmstädter Norden haben und dem erwähnten Auftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2018 widersprechen. Zudem entsprechen V6b und V6unh nicht dem Bewertungskriterium des FFR, mit Schallschutzmaßnahmen eine möglichst substanzielle Senkung der Fluglärm-Indizes zu erreichen. Gemäß den aktuell vorliegenden Berechnungsergebnissen zu den Werten des Tag- und Nachtindexes, sowie der 55 dB (A)- Sonderauswertung folgt aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Routenvariante V2 der Maßgabe, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Darmstadts von Fluglärm zu entlasten. Für eine endgültige Positionierung ist die endgültige Berechnung abzuwarten. Die für die Stellungnahme zum Bericht der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellten Fragen beantwortet die Wissenschaftsstadt Darmstadt wie folgt: Konnten Sie sich in der Konsultation ein nachvollziehbares Bild davon machen, wie die Empfehlung von ExpASS zustande gekommen ist? Diese Frage kann aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ja beantwortet werden. Die Empfehlung des ExpASS für die Routenvariante V4 zu Beginn des Konsultationsverfahrens ist hinsichtlich ihrer Entlastungswirkung für die Gesamtregion bei den Werten des Frankfurter Fluglärmindexes plausibel und nachvollziehbar. Gleiches gilt für die generelle Empfehlung einer Verlagerung der Abflugroute in nördliche Richtung. Ist den Forderungen nach einer Bereitstellung von Daten, nach Prüfung offener Fragen und nach Betrachtung weiterer Varianten in ausreichendem Maße nachgekommen worden? Diese Frage kann aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ja beantwortet werden. Die durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt eingebrachten Fragen und Anregungen z.B. nach der Auswirkung eines möglichst weit im Norden des Korridors verlaufenden Routenvariante wurden im Rahmen der Sitzungen beziehungsweise über die auf der Homepage der Konsultation bereitgestellte Fragen- und Antwortenliste aufgegriffen. Mehrere neu oder verändert eingebrachte Routenvarianten bzw. die Streuung der Abflugroute wurden, bzw. werden aktuell ohne Vorbehalte untersucht. Eine eventuelle Absage an Prüfaufträge wurde aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht erteilt. Im Rahmen der Konsultation wurden auch Themen wie beispielsweise Abflugverfahren (Flach- oder Steilstartverfahren) oder Ultrafeinstaub-Emissionen durch startende Flugzeuge angesprochen, welche über den Betrachtungsrahmen einer einzelnen Abflugroute weit hinausgehen. Beide Fragen wurden bereits in den zuständigen Gremien des FFR und in der FLK aufgegriffen. Insbesondere die anstehenden Untersuchungen zur Entstehung, Ausbreitung und Wirkung von Ultrafeinstäuben müssen aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt möglichst schnell vorangetrieben werden. Falls nein, welche zusätzlichen Betrachtungen sollten im Nachgang der Gruppenphase noch erfolgen? Sind die vom FFR angewendeten Bewertungskriterien und –ergebnisse nachvollziehbar dargelegt worden und empfinden Sie die Kriterien als objektiv? Sollten zusätzliche Bewertungskriterien überprüft werden? Diese Frage kann aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit ja beantwortet werden. Die Bewertungskriterien des Frankfurter Fluglärmindexes, ihr Zustandekommen, sowie die Vor- und Nachteile haben im Konsultationsverfahren einen breiten Raum eingenommen. Die Wahrnehmung von Fluglärm und der von ihm ausgehenden Belastung, bzw. Belästigung ist naturgemäß subjektiv, der Frankfurter Fluglärmindex stellt aber ein taugliches Werkzeug zur Objektivierung der Belastung z.B. anhand wissenschaftlich erarbeiteter Dosis-Wirkung-Beziehungen dar. Bei einer möglichen Überarbeitung des Frankfurter Fluglärmindexes sollten aktuelle Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung (z.B. NORAH-Studie) eingearbeitet werden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt setzt sich zusammen mit vielen anderen betroffenen Kommunen in Deutschland und im Einklang mit der Position der Fluglärmkommission Frankfurt dafür ein, dass der aktive Schallschutz auf gesetzlicher Ebene deutlich mehr Berücksichtigung erhält und so der Schutz der betroffenen Bevölkerung zumindest mit den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und der ihn nutzenden Fluggesellschaften gleichgestellt wird. Da dies aktuell nicht der Fall ist, erkennt die Wissenschaftsstadt Darmstadt an, dass die gemeinsame Arbeit am aktiven Schallschutz zwischen den Beteiligten im FFR (Luftverkehrswirtschaft, betroffene Kommen) derzeit auf freiwilliger Basis erfolgt, da der aktive Schallschutz auf bundesgesetzlicher Ebene keine ausreichende Berücksichtigung hat. Aus dieser Sicht ist es faktisch leider so, dass Maßnahmen mit kapazitativer Einschränkung durch das Expertengremium Aktiver Schallschutz nicht behandelt werden. Bei der Frage nach der Gewichtung von Entlastung und Neubelastung plädiert die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß des Gleichbehandlungsgrundsatzes dafür, hier keine Ungleichbehandlung anzuwenden (wie auch in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes „Bewertung von Flugrouten unter Lärmwirkungsaspekten“ https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1/publikationen/2017-01- 11_texte_03-2017_fl_ugrouten-laerm_endbericht.pdf erwähnt). Die im Konsultationsverfahren zusätzlich erstellten Berechnungen zu den Lärmauswirkungen im Gebiet mit einem Dauerschallpegel von größer bzw. gleich 55 dB (A) ist aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein weiteres geeignetes Kriterium zur Bewertung der einzelnen Routenvarianten. Hierfür spricht einerseits die Maßgabe höhere Belastungen in den Fokus zu nehmen, als auch, dass das Kriterium 55 dB (A) z.B. bei der Festlegung von Lärmschutzbereichen für Flughäfen gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm angewendet wird. Sollte aus Ihrer Sicht eine Verschiebung der Abflugroute AMTIX-kurz erfolgen? Welche Variante würden Sie empfehlen? Wegen der maßgeblichen Entlastungswirkung für die nördlichen Stadtteile spricht sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt grundsätzlich für eine Verlagerung aus. Die größtmögliche Entlastung für Darmstadt bringt gemäß den derzeit vorliegenden Berechnungen die Routenvariante V2. Sind die aus Ihrer Sicht wichtigsten Aspekte im Monitoringkonzept eines möglichen Probebetriebs aufgegriffen? Falls nein, welche zusätzlichen Aspekte sollten untersucht werden? Mit dem geplanten Monitoring der Überflughöhen, sowie der möglichen seitlichen (lateralen) Abweichungen von der potentiell verlagerten Abflugroute, sowie den Vorher- und Nachher-Messungen der resultierenden Lärmauswirkung sind aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt die maßgeblichen Aspekte durch das Monitoring-Konzept abgedeckt. Nach Abschluss eines möglichen Probebetriebs sollten angesichts des hohen Informations- bedürfnisses der betroffenen Bevölkerung die Mess- und Monitoringergebnisse aufbereitet werden und beispielsweise in einer Broschüre der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Ggf. könnte anhand von Befragungen eines repräsentativen Querschnitts der betroffenen Bürgerinnen und Bürger (eine solche Befragung wurde beispielsweise bei der Einführung der Lärmpausen am Frankfurter Flughafen durchgeführt) die subjektive Wahrnehmung der Be- und Entlastung festgestellt werden, um diese mit den gemessenen Ergebnissen vergleichen zu können.
anlage 2
4369 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
09.01.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0016
Magistratsbeschluss-Nr.
21
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des
Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz
Vorlage vom: 08.01.2019
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt dem Entwurf der Stellungnahme zu.
Anlagen: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt Konsultationsverfahren Amtix
kurz
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.01.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.01.2019
Am 30.11.2018 fand im Rahmen des Konsultationsverfahrens zur möglichen Verlagerung der
Abflugroute AMTIX kurz die vierte und bislang letzte Sitzung der Gruppe der politischen
Entscheidungsträgerinnen und -träger statt, gleichzeitig endete damit auch die Phase der
Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren. Im ersten Halbjahr 2019 erfolgen nun
abschließende Berechnungen und Untersuchungen zu einzelnen Routenvarianten.
Die Unterlagen und Protokolle der erwähnten Sitzungen, sowie der Termine der Gruppe der
zufallsausgewählten Bürgerinnen und Bürger sind unter https://konsultation.aktiver-
schallschutz.de/termine/ abrufbar.
Derzeit wird ein Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren erstellt,
welcher am 30.01.2019 in einer gemeinsamen Sitzung des Forums Flughafen und Region
(FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main (FLK) als Träger des
Konsultationsverfahrens vorgestellt werden soll. Die an der Konsultation beteiligten Kommunen
können hierzu eine Stellungnahme abgeben. Entsprechend ist der Entwurf der Stellungnahme
der Stadt Darmstadt zur Beschlussfassung als Anlage beigefügt.
Bereits vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte sich der Magistrat aufgrund der
veröffentlichten Berechnungen zu den eindeutigen Entlastungseffekten grundlegend für eine
potentielle Verlagerung der Flugroute nach Norden ausgesprochen. Damit folgt er dem Auftrag
der Stadtverordnetenversammlung, welche mit Beschluss vom 02.02.2018 den Magistrat
beauftragt hatte, sich bei der Umsetzung des 2. Maßnahmenpaketes aktiver Schallschutz für
die Entlastung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger Darmstadts von Fluglärm einzusetzen.
Wie im Entwurf des Berichts zur Öffentlichkeitsbeteiligung festgehalten wird, bringen alle
Varianten einer Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz eine signifikante Entlastung des
Darmstädter Nordens mit sich.
Aus diesem Grund gilt auch weiterhin, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt
grundlegend für eine Verlagerung in Richtung Norden ausspricht.
Aufgrund der offenen Prüfaufträge ist eine abschließende Bewertung der einzelnen
Routenvarianten noch nicht möglich, gleichwohl lassen sich auf Basis der bereits bekannten
Lärmberechnungen bereits jetzt indikative Aussagen treffen. So zeigen diese Berechnungen,
dass die Routenvariante V2 die zahlenmäßig größte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
Darmstadts von Fluglärm bewirken kann. Sollte dies durch die Berechnungen verifiziert
werden, würde die Wissenschaftsstadt Darmstadt diese Variante für die Umsetzung empfehlen.
Seitens des FFR und der FLK ist geplant, dass nach den abschließenden Berechnungen im
ersten Halbjahr 2019 die beteiligten Kommunen sich zur Verlagerung und den einzelnen
Routenvarianten positionieren. Anschließend folgt dann ein Beschluss zur Umsetzung eines
möglichen Probebetriebs der Verlagerung in den Gremien des FFR und in der FLK.
Darmstadt, 08.01.2019
56-ro
Dezernat I Dezernat V
i. V.
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 4
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Punkt 17: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz (V-Nr. 2019/0016) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: SPD und Die Linke.
anlage 3
313 Zeichen
Punkt 10: Stellungnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Öffentlichkeitsbeteiligung des Konsultationsverfahrens Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz (V-Nr. 2019/0016) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0016
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.01.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00