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JR24/0002/2014

Zebrastreifen auf der Westhoffstraße

Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO 23.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 9.1

JR-0002-2014

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JR-0002-2014

1252 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice  JR24/0002/2014 
 
 
 
 
Anregung des Jugendrates gemäß § 24 GO NRW 
 
 
 
In der Sitzung des Jugendrates vom 01.09.2014 wurde  folgende Anregung gemäß § 24 GO 
NRW beschlossen: 
 
 
Zebrastreifen für die Westhoffstraße in 48159 Münster 
 
Der Jugendrat der Stadt Münster regt nach einstimmi gem Beschluss (13 Zustimmungen) 
gemäß § 24 GO NRW an, die Realisierung eines Zebras treifens an der Westhoffstraße 110 
in 48159 Münster zu prüfen. 
 
An der Stelle Westhoffstraße 110 (gegen über vom RE WE) wurde eine neue Straßeninsel 
gebaut, die den Fahrradverkehr auf die andere Straß enseite leitet. Nach Einschätzung des 
Jugendrates wäre an dieser Stelle ein Zebrastreifen sinnvoll, da auch viele Fußgänger/innen, 
die zum oder vom REWE gehen/kommen, diese Straße üb erqueren müssen. Diese müssen 
ob des Straßenverkehrs häufig lange (z.T. auf der V erkehrsinseln) warten, so dass die 
Verkehrsinsel häufig überfüllt ist. Außerdem ist da s Überqueren der Straße vor allem für 
junge Fahrradfahrer/innen schwierig, diese stehen h äufig  zusätzlich mit ihren Rädern auf 
der Insel und blockieren diese. Im Allgemeinen würd e ein Zebrastreifen das Überqueren der 
Westhoffstraße sicherer machen und die Situation entzerren.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2014 Rat
TOP 9.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Westhoffstraße 110

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Details

Aktenzeichen
JR24/0002/2014
Typ
Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
Datum
23.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37