JR24/0002/2014
Zebrastreifen auf der Westhoffstraße
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JR-0002-2014
1252 Zeichen
Amt für Bürger- und Ratsservice JR24/0002/2014 Anregung des Jugendrates gemäß § 24 GO NRW In der Sitzung des Jugendrates vom 01.09.2014 wurde folgende Anregung gemäß § 24 GO NRW beschlossen: Zebrastreifen für die Westhoffstraße in 48159 Münster Der Jugendrat der Stadt Münster regt nach einstimmi gem Beschluss (13 Zustimmungen) gemäß § 24 GO NRW an, die Realisierung eines Zebras treifens an der Westhoffstraße 110 in 48159 Münster zu prüfen. An der Stelle Westhoffstraße 110 (gegen über vom RE WE) wurde eine neue Straßeninsel gebaut, die den Fahrradverkehr auf die andere Straß enseite leitet. Nach Einschätzung des Jugendrates wäre an dieser Stelle ein Zebrastreifen sinnvoll, da auch viele Fußgänger/innen, die zum oder vom REWE gehen/kommen, diese Straße üb erqueren müssen. Diese müssen ob des Straßenverkehrs häufig lange (z.T. auf der V erkehrsinseln) warten, so dass die Verkehrsinsel häufig überfüllt ist. Außerdem ist da s Überqueren der Straße vor allem für junge Fahrradfahrer/innen schwierig, diese stehen h äufig zusätzlich mit ihren Rädern auf der Insel und blockieren diese. Im Allgemeinen würd e ein Zebrastreifen das Überqueren der Westhoffstraße sicherer machen und die Situation entzerren.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Westhoffstraße 110
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Details
- Aktenzeichen
- JR24/0002/2014
- Typ
- Anregungen des Jugendrates gem. § 24 GO
- Datum
- 23.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37