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Nachwahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden im Hauptausschuss gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1323/2019 vom 11.04.2019
Stand: Am 29.04.2019 im Hauptausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 1323/2019 Freigabedatum 11.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Nachwahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden im Hauptausschuss gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW Beschlussorgan Hauptausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte ____________________________ zur / zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Hauptausschuss 29.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Den Vorsitz im Hauptausschuss führt gemäß § 57 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Oberbürgermeisterin. Den oder die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Vorsitzenden wählt der Hauptausschuss gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 GO NRW aus seiner Mitte. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.08.2014 analog der Regelung in den übrigen Aus- schüssen (siehe Ratsbeschluss vom 24.06.2014, TOP 7.9, Vorlage 0366/2014) die Anzahl der Stell- vertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Vorsitzende im Hauptausschuss (Oberbürgermeisterin) auf zwei festgelegt und sodann Herr Martin Börschel zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Herr Bernd Petelkau zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt (Vorlage 1865/2014, TOP B). Herr Christian Joisten wurde in der Ratssitzung am 27.09.2018 zum Nachfolger von Herrn Martin Börschel in den Hauptausschuss gewählt. Herr Börschel hat sein Mandat zum 03.04.2019 niederge- legt. Die Position der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden im Hauptausschuss muss entspre- chend der Gemeindeordnung noch gewählt werden.
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