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V/0674/2012

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2013

Vorlagen 28.08.2012

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VORBERICHT-Entwurf_1

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VORBERICHT-Entwurf_1

67135 Zeichen

1 
Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf  2013 
Inhalt:  
 
1.        Allgemeine Bemerkungen  
2.        Outputorientierte Darstellung des Haushaltes 
2.1        Produktplan 
2.2        Produktbeschreibungen 
2.3        Steuerung mit Zielen und Zielkennzahlen 
2.4        Erfahrungsbetrieb zur zielorientierten Steuerung 
2.5        Einstieg in das Gender Budgeting 
3.        Haushaltssatzung 2013 
3.1        Festsetzung des Haushaltsplans 
3.2        Kreditermächtigung 
3.3        Verpflichtungsermächtigungen 
3.4        Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage 
3.5        Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 
3.6        Realsteuerhebesätze 
3.7        Sonstiges 
4.        Finanzsituation der Stadt Münster 2013 
4.1        Ergebnisplan 
4.2        Haushaltsausgleich 
4.3        Finanzplan 
4.4        Verschuldung 
5.        Erläuterung der wesentlichen Eckwerte des Haushaltsplans 2013 
5.1        Ergebnisplan 
5.1.1     Gesamtübersicht 
5.1.2     Steuern und ähnliche Abgaben 
5.1.3     Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
5.1.4     Sonstige Transfererträge 
5.1.5     Leistungsentgelte 
5.1.5.1  Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
5.1.5.2  Privatrechtliche Leistungsentgelte 
5.1.6     Kostenerstattungen und sonstige ordentliche Erträge 
5.1.6.1  Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
5.1.6.2  Sonstige ordentliche Erträge 
5.1.7     Aktivierte Eigenleistungen

2 
5.1.8     Personal- und Versorgungsaufwendungen 
5.1.9     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
5.1.10   Bilanzielle Abschreibungen 
5.1.11   Transferaufwendungen 
5.1.12   Sonstige ordentliche Aufwendungen 
5.1.13  Finanzergebnis 
5.2        Finanzplan 
5.2.1     Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 
5.2.2     Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 
5.2.3     Ergebnis Finanzierungstätigkeit 
6.        Abschließende Bemerkungen

3 
1.   Allgemeine Bemerkungen  
 
Im neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) steht de r Ergebnisplan 
 im Mittelpunkt der 
kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle erw arteten Ressourcenzuwächse (Erträge) 
und voraussichtlichen Ressourcenverbräuche (Aufwend ungen), die im Zusammenhang mit 
der kommunalen Leistungserbringung entstehen. 
 
Der Saldo aller Erträge und Aufwendungen wird als J ahresergebnis bezeichnet. Das Jahres- 
ergebnis spiegelt die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Kommune wider. 
Ein positives Jahresergebnis führt zu einem Zuwachs , ein negatives Jahresergebnis zu ei- 
nem Verzehr des Eigenkapitals. An dem Jahresergebni s lässt sich somit ablesen, ob die 
Kommune im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit  nachhaltig wirtschaftet oder, ob sie 
von der Substanz lebt. Daher ist das Jahresergebnis  auch die maßgebliche Größe für den 
Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn das Jahresergebnis keinen negati- 
ven Wert ausweist. 
 
Der Ergebnisplan vermittelt jedoch nicht nur einen Überblick über die haushaltswirtschaftli- 
che Entwicklung im Planungsjahr, sondern gibt durch  die Darstellung der Rechnungsergeb- 
nisse des Vorvorjahres, der Ansätze des Vorjahres und der Positionen für die drei Folgejahre 
zugleich in komprimierter Form Auskunft über die mi ttelfristige haushaltswirtschaftliche Ent- 
wicklung. 
 
Auch die haushaltswirtschaftlichen Effekte von Inve stitionen werden im Ergebnisplan aufge- 
zeigt. Investitionen unterliegen in der Regel einem  Werteverzehr, der durch die Abnutzung 
des Anlagevermögens hervorgerufen wird. Dieser Ress ourcenverbrauch führt zu einem An- 
stieg der bilanziellen Abschreibungen. Diese wirken  sich belastend auf das Jahresergebnis 
aus und erschweren den Haushaltsausgleich. 
 
 
2.   Outputorientierte Darstellung des Haushaltes 
   
Seit dem Jahr 2008 ist der Haushalt der Stadt Münster produktorientiert gegliedert und unter- 
teilt sich in Produktbereiche, Produktgruppen und P rodukte. Teilpläne sind nach Produkt- 
gruppen aufgestellt worden.  
 
Mit dem Produktplan ist allerdings mehr als nur ein e neue Gliederungssystematik für den 
Haushalt entwickelt worden. Ausgangspunkt ist die I dee, nicht nur den Ressourcen- 
verbrauch, sondern vielmehr die Ergebnisse des Verwaltungshandelns in den Mittelpunkt der

4 
kommunalen Steuerung zu stellen. Insofern gilt es z unächst, die Ergebnisse des Verwal- 
tungshandelns so transparent wie möglich zu definie ren und zu strukturieren. Auch diese 
Funktion erfüllt der vorliegende Produktplan.  
 
Alle Produktgruppen und Produkte sind darüber hinau s nach einem einheitlichen Raster be- 
schrieben worden. Somit beinhaltet der Haushalt ein e vollständige und transparente Be- 
schreibung des kommunalen Leistungsspektrums.      
 
Wesentliche Inhalte der einzelnen Beschreibungen si nd Ziele und Zielkennzahlen als Kern- 
elemente zukünftiger kommunaler Steuerungsentscheid ungen. Damit eine zielorientierte 
Steuerung in diesem Sinne funktionieren kann, müsse n die einzelnen Ziele in ein schlüssi- 
ges Zielsystem eingebunden werden. Im Jahre 2009 wu rden innerhalb von zwei Modellpro- 
jekten erste konkrete Ergebnisse erarbeitet und Erk enntnisse dazu gewonnen, wie ein sol- 
ches Zielsystem aussehen könnte. Im Jahr 2010 hat d er Rat die grundsätzliche Struktur ei- 
nes solchen Zielsystems beschlossen.  
 
2.1   Produktplan 
Der Produktplan der Stadt Münster unterteilt die ge setzlich vorgeschriebenen 17 Produktbe- 
reiche in Produktgruppen und Produkte. Im aktuellen Haushalt wurden insgesamt  
 
17 Produktbereiche 
70 Produktgruppen 
   187 Produkte 
 
definiert. Die strukturelle Verteilung der Produktg ruppen auf Produktbereiche und der Pro- 
dukte auf Produktgruppen ist zahlenmäßig sehr unter schiedlich, vor allem, weil die Produkt- 
bereiche vom Landesgesetzgeber vorgeschrieben sind und nicht den örtlichen Gegebenhei- 
ten angepasst werden konnten. 
 
Der vorliegende Produktplan ist nach heutigem Erken ntnisstand eine geeignete Grundlage 
für eine neue, ergebnisorientierte kommunale Steuer ung. Diese Grundlage kann für eine 
Steuerung über Ziele und Zielkennzahlen genutzt wer den und dabei selbstverständlich Ver- 
änderungen erfahren. 
 
Eine neue, ergebnisorientierte Steuerung kann vor a llem dann effizient funktionieren, wenn 
der Produktplan nicht nur die Gliederungssystematik  des städtischen Haushaltes ist. Dient 
der Produktplan auch als Ordnungsprinzip für die Bi ldung von Ausschüssen (Ausschuss- 
struktur und -zuständigkeiten) und die Organisation  der Verwaltung, kann sowohl die politi- 
sche wie die verwaltungsseitige Steuerung weitaus leichter verbessert werden.

5 
2.2   Produktbeschreibungen 
 
Im Haushalt sind alle Produktgruppen und Produkte n ach einem einheitlichen Raster voll- 
ständig beschrieben worden.  
 
Im Einzelnen: 
 
Kopfzeile In der Mitte werden der vollständige Name  der Produktgruppe und – 
unmittelbar darunter – die Ordnungsziffer der Produ ktgruppe wieder- 
gegeben. Auf der linken Seite wird der zuständige F achausschuss ge- 
nannt. Auf der rechten Seite werden das verantwortl iche Dezernat und 
das verantwortliche Amt (Produktverantwortung) genannt. 
Beschreibung  
Mit der textlichen Beschreibung soll der Inhalt der  Produktgruppe 
bzw. des Produktes beschrieben werden. Damit wird teilweise auch die 
mit der Produktgruppe verbundene grundsätzliche Aus richtung bzw. 
Zielsetzung formuliert. 
 
Besonderheiten im Planjahr 
Hier sind kurze Hinweise auf besondere Umstände, er wartete Ereig- 
nisse, etc. im Planjahr enthalten. 
Ziele   
Hier sind in der Regel 1 bis 4 Ziele genannt. Ziele  sind anzustrebende 
Zustände, Ergebnisse, Wirkungen u. ä., die durch kommunale Tätigkei- 
ten realisiert werden sollen. Die Ziele können sich  auf die erwünschte 
Wirkung (Wirkungsziel), auf eine bestimmte Qualität  der eigenen Leis- 
tungen (Qualitätsziel), die angestrebte Wirtschaftl ichkeit des eigenen 
Handelns (Wirtschaftlichkeitsziel) oder im Einzelfall auch auf bestimmte

6 
Vorhaben (Maßnahmenziele) beziehen. Ziele haben in der neuen, er- 
gebnisorientierten Steuerung eine zentrale Funktion.  
Zielkennzahlen 
    Zu jedem formulierten Ziel ist hier mindestens eine Zielkennzahl ange- 
führt. Zielkennzahlen haben eine doppelte Funktion:  Für die zukünfti- 
gen Jahre konkretisieren Zielkennzahlen das Ziel, f ür die vergangenen 
Jahre geben Zielkennzahlen Auskunft über den tatsäc hlichen Grad der 
Zielerreichung. Den mittelfristigen Werten liegen b islang in der Regel 
noch keine qualifizierten Prognosen zugrunde. Die A ngaben sind da- 
her in der Regel noch Fortschreibungen der Werte der Vorjahre .   
Standardkennzahlen  
In den Produktgruppenbeschreibungen (nicht aber in die Produktbe- 
schreibungen) werden durchgehend die gleichen Stand ardkennzahlen 
angegeben. Das „Teilergebnis pro Einwohner/in“ und der „Aufwands- 
deckungsgrad“ sollen helfen, das jeweilige Teilerge bnis (bislang der 
Zuschussbedarf) im Verhältnis zum Output der Produk tgruppe und im 
Verhältnis zu anderen Produktgruppen besser bewerten zu können.   
Leistungsdaten 
Leistungsdaten sind keine Kennzahlen im eigentlichen Sinne.  
Leistungsdaten ergänzen die textliche Beschreibung um Zahlenanga- 
ben, die Auskunft über den Umfang und Struktur der eigenen Leistun- 
gen, der Zielgruppe oder des Arbeitsumfeldes geben.  Leistungsdaten 
haben damit eine beschreibende Funktion.  
 
Enthält eine Produktgruppe nur ein Produkt (z.B. Pe rsonal- und Schwerbehindertenvertre- 
tung), so ist im Haushalt auch nur die Produktgrupp enbeschreibung angegeben, die gleich- 
zeitig als Produktbeschreibung zu verstehen ist.  
 
2.3   Steuerung mit Zielen und Zielkennzahlen  
Mit der Einführung der Ergebnis- bzw. Outputseite i n den Haushalt soll die Abkehr von der 
reinen Ressourcensteuerung und die Hinwendung zu ei ner neuen, ergebnisorientierten 
kommunalen Steuerung vollzogen werden. Der Haushalt  wird zu einem noch wesentlicheren 
Steuerungsinstrument ganz im Sinne eines jährlichen  „Hauptkontraktes“ zwischen Rat und 
Verwaltung.  
 
Während der Produktplan und die Produktbeschreibung en hierbei weitgehend unterstützen- 
de Funktion haben, sollen Ziele und Zielkennzahlen zu Kernelementen der neuen Steuerung

7 
werden (siehe auch § 4 und § 12 Gemeindehaushaltsve rordnung NRW sowie § 41 t Ge- 
meindeordnung NRW).  
 
Die im Haushalt enthaltenen Ziele und Zielkennzahle n dokumentieren den nunmehr erreich- 
ten Entwicklungsstand. Auf Produktgruppen- und Prod uktebene sind Ziele vollständig abge- 
bildet. Diese haben einen individuellen inhaltlichen Aussagewert und erfüllen in der Regel die 
hohen Anforderungen eines rational-logischen Steuer ungssystems, d.h. sie sind vor allem 
konkret und die Zielerreichung ist objektiv messbar. 
 
Um im Sinne weiterer Entwicklungsschritte darüber h inaus zu Erkenntnissen über ein not- 
wendiges, schlüssiges Zielsystem zu gelangen, soll das bereits in 2010 in seinem methodi- 
schen Aufbau beschlossene Zielsystem in einem mehrj ährigen Erfahrungsbetrieb praktisch 
erprobt und im Detail ausgestaltet werden.   
 
2.4   Erfahrungsbetrieb zur zielorientierten Steuerung  
Aus den Erkenntnissen von 2 vorhergehenden Modellpr ojekten hat die Verwaltung den me- 
thodischen Aufbau eines zukünftigen Zielsystems ent wickelt, dem der Rat in seiner Sitzung 
am 28.04.2010 (Ratsvorlage V/0161/2010 vom 12.04.2010) zugestimmt hat.  
 
Das Zielsystem definiert 5 Ziel- und 2 Steuerungsebenen. Die 5 Zielebenen sind die Ebenen   
 
• der Leitbildziele, 
• der strategischen Ziele, 
• der Produktbereichsziele, 
• der Produktgruppenziele und 
• der Produktziele.  
 
Die 2 Steuerungsebenen sind  
 
• die normativ-strategische und 
• die operative Steuerungsebene.

8 
 
 
 
Wie die oben stehende Grafik verdeutlicht, fasst di e obere, normativ-strategische Steue- 
rungsebene die oberen 3 Zielebenen zusammen. Die in haltlich zu erarbeitenden Leitbildzie- 
le, strategischen Ziele und Produktbereichsziele so llen in einem zentralen „Strategiepapier“ 
zusammengefasst werden, welches jährlich noch vor dem Haushalt 
 als Grundlage desselben 
beschlossen werden sollte.  
 
Die untere, operative Steuerungsebene fasst die unt eren 3 Zielebenen zusammen. In einzel- 
nen „Produktbereichsstrategien“ wird dargestellt werden, wie die Produktbereichsziele kon- 
kret erreicht werden sollen. Die Produktbereichsstr ategien sollen als sogenannte Haushalts- 
begleitpapiere zusammen mit dem jährlichen Haushalt splanentwurf erstellt und beraten wer- 
den.     
 
Dieses Zielsystem soll in einem mindestens dreijähr igen Zielsystem erprobt und im Detail 
ausgestaltet werden.

9 
2.5   Einstieg in das Gender Budgeting 
Am 19.10.2011 hat der Rat der Stadt Münster den Akt ionsplan zur Europäischen Charta für 
die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokal er Ebene beschlossen. Teil dieses Akti- 
onsplans ist die schrittweise Einführung von Gender  Budgeting in den städtischen Haushalt. 
Nach einer ersten Beratung des Themenkomplexes im A usschuss für Gleichstellung und 
einer Auftaktveranstaltung unter Beteiligung der Po litik, der Verwaltung sowie externer Refe- 
renten ist die grundsätzliche Vorgehensweise abgest immt worden. Danach ist zunächst vor- 
gesehen, die Transparenz der im Haushalt dargestell ten Informationen für gendertaugliche 
Bereiche zu erhöhen. Auf dieser Grundlage sind dann  ggf. entsprechende Zielvorgaben hin- 
sichtlich der geschlechterspezifischen Verteilungsg erechtigkeit und des effizienten Einsatzes 
von Finanzmitteln zu formulieren bzw. anzupassen. 
 
Für den Haushaltsplan 2013 bestand das Ziel, möglic hst für alle Verwaltungsbereiche (De- 
zernate) und für jeden Ausschuss des Rates einen ge nderbezogenen Bereich darzustellen. 
Wie der nachstehenden Übersicht zu entnehmen ist, w urde dies im Wesentlichen auch er- 
reicht.  
 
Haushaltsberatender 
Ausschuss Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezerna t IV Dezernat V 
Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und 
Liegenschaften (AFBL) 
Amt für Finanzen 
und Beteiligungen 
Ausschuss für Gleichstellung 
(AGl) Frauenbüro 
Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
(AKJF) 
Amt für Kinder, 
Jugendliche und 
Familien 
Ausschuss für Personal, 
Recht und Ordnung (APRO) 
Pers.-/Org.-amt 
Amt für Bürger- 
angelegenheiten 
Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit und 
Arbeitsförderung (ASGAf) 
Amt für 
Wohnungswesen 
Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft (ASSVW) 
Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung (ASW) 
Amt für Schule 
und Weiterbildung 
Ausschuss für Umweltschutz 
und Bauwesen (AUB) 
Kulturausschuss (KA) Stadtbücherei 
Sportausschuss (SPA) Sportamt 
 
Im Haushaltsplan sind in den entsprechenden Aufgabe nbereichen/Produktgruppen die Da- 
ten, die unter dem Aspekt des Gender Budgeting zusä tzlich aufgenommen wurden, beson- 
ders gekennzeichnet. Dies soll auch dazu dienen, be i der Beratung des Haushaltsplanent- 
wurfs im jeweiligen Fachausschuss möglichst auch de n Aspekt des Gender Budgetings zu 
berücksichtigen.

10  
3.    Haushaltssatzung 2013 
3.1  Festsetzung des Haushaltsplans 
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der d ie für die Erfüllung der Aufgaben der 
Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und en tstehenden Aufwendungen sowie ein- 
gehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlunge n und notwendigen Verpflichtungs- 
ermächtigungen enthält, wird  
im  Ergebnisplan mit 
Gesamtbetrag der Erträge auf                     88 1.501.010 € 
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   945.038.390 € 
im  Finanzplan mit 
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         825.677.220 € 
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf        834.362.750 € 
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und  
der Finanzierungstätigkeit auf                                91.884.608 € 
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und  
der Finanzierungstätigkeit auf                                   102.884.206 € 
festgesetzt. 
 
3.2  Kreditermächtigung 
Der Gesamtbetrag der  Kredite , deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2013 zur Finanzierung von 
Investitionen erforderlich ist, wird auf 
                                      39.948.056 €
 (ohne Umschuldungen) 
festgesetzt. 
 
3.3  Verpflichtungsermächtigungen 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen , der zur Leistung von Investitions- 
auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf  
20.953.000 €
 
festgesetzt.

11  
 
3.4  Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage 
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage  zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 
  
 
63.537.380 €
 
 
festgesetzt. 
 
 
3.5  Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung  
Der Höchstbetrag der Kredite , die zur Liquiditätssicherung  in Anspruch genommen wer- 
den dürfen (Kassenkredite), wird auf  
200.000.000 €
 
festgesetzt. 
 
3.6  Realsteuerhebesätze 
Die  Steuersätze  für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festge- 
setzt: 
Grundsteuer A     =    230  v. H. 
Grundsteuer B     =    460  v. H. 
Gewerbesteuer    =    460  v. H. 
 
3.7  Sonstiges 
Die Haushaltssatzung enthält darüber hinaus Erläute rungen zum Stellenplan sowie Festle- 
gungen bezüglich der Deckungsvermerke und der Übert ragbarkeitsvermerke sowie im § 10 
eine Einschränkung der Ausgabeermächtigung, soweit Zweckzuweisungen von Bund, Land 
oder anderen Gebietskörperschaften nicht oder nicht in der geplanten Höhe gewährt werden.

12  
4.    Finanzsituation der Stadt Münster 2013 
4.1  Ergebnisplan 
 
Die Entwicklung der Steuereinnahmen, insbesondere d er Gewerbesteuer, verläuft nach den 
vorliegenden Erkenntnissen schlechter als noch bei der Aufstellung des Haushaltsplans 
2012 einschließlich der Ergebnisplanung bis 2015 er wartet werden konnte. Auf der Auf- 
wandsseite ergeben sich zudem, trotz aller Sparbemü hungen, zusätzliche Belastungen z.B. 
beim Personalaufwand und in den Bereichen Kinder/Ju gend und Soziales. Einzelheiten wer- 
den später bei der Erläuterung der jeweiligen Haushaltspositionen dargestellt.     
 
Der Haushalt ist somit weiterhin weder im Haushalts jahr 2013 noch in den Jahren der Er- 
gebnis- und Finanzplanung originär ausgeglichen. Im  Haushaltsjahr 2013 übersteigen die 
Aufwendungen die Erträge im Ergebnisplan um rd. 63,5 Mio. €. In den Jahren 2014 bis 2016 
muss nach heutigem Kenntnisstand mit weiteren Defiz iten von insgesamt rd. 92 Mio. € ge- 
rechnet werden.  
 
Die vom Rat der Stadt Münster im Dezember 2009 gefa ssten Grundsatzbeschlüsse zur stra- 
tegischen Haushaltsentwicklung (Vorlage 743/2009), wie die Vermeidung der Haushaltssi- 
cherung, die Begrenzung des strukturellen Defizits bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. € 
sowie ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt spätestens ab 2020 wurden durch den Rat am 
21.06.2012 im Rahmen der Vorlage „Nachhaltige kommu nale Haushaltspolitik - Handlungs- 
programm 2012 – 2017“ (Vorlage Nr. V/0505/2012) noc hmals bekräftigt. Zur Erreichung die- 
ser Zielsetzungen ist es erforderlich, das Haushaltsvolumen deutlich zurückzuführen. Parallel 
zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 wir d die Verwaltung dazu dem Rat ein 
Handlungsprogramm vorlegen. Es wird erwartet, dass hierdurch die Defizite in den nächsten 
Haushaltsjahren deutlich und dauerhaft gesenkt werden.

13  
Zuschussbedarf je Produktbereich im Jahr 2013  
Erträge Aufwendungen Saldo 
 Mio. €  Mio. €  Mio. € 
01 Innere Verwaltung 87,9 122,6 -35 
02 Sicherheit und Ordnung 23,9 66,2 -42 
03 Schulträgeraufgaben 2,5 68,8 -66 
04 Kultur und Wissenschaft 6,2 43,5 -37 
05 Soziale Leistungen 110,6 202,4 -92 
06 Kinder-, Jugend- und 
Familienhilfe 50,3 159,8 -110 
07 Gesundheitsdienste 1,2 10,7 -9 
08 Sportförderung 1,7 21,6 -20 
09 
Räumliche Planung und 
Entwicklung, 
Geoinformationen 
1,0 12,8 -12 
10 Bauen und Wohnen 3,5 7,8 -4 
11 Ver- und Entsorgung 64,8 40,3 25 
12 Verkehrsflächen und 
–anlagen, ÖPNV 32,4 69,5 -37 
13 Natur- und 
Landschaftspflege 5,2 20,6 -15 
14 Umweltschutz 0,6 3,5 -3 
15 Wirtschaft und Tourismus 38,8 19,0 20 
16 Allgemeine Finanzwirtschaft 512,5 137,3 375 
17 Stiftungen 0,0 0,0 0
943,1 1.006,6 -63,5 
Nr. 
Insgesamt 
Produktbereich 
 
In der vorstehenden Übersicht sind die Erträge und die Aufwendungen sowie der sich daraus 
ergebende Saldo je Produktbereich dargestellt. Hier  wird deutlich, welche Bereiche kaum 
eigene Erträge erzielen und daher besonders auf all gemeine Finanzmittel wie z.B. Steuer- 
einnahmen angewiesen sind. Die Erträge und Aufwendu ngen enthalten auch die internen 
Leistungsbeziehungen. Dies betrifft u. a. die Belas tung der Produktbereiche mit der kalkula- 
torischen Miete, der als Gegenbuchung entsprechende  Erträge im Produktbereich 01 (Pro- 
duktgruppe Immobilienmanagement) gegenüberstehen.

14  
4.2  Haushaltsausgleich 
Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglich en, wenn der Gesamtbetrag der Er- 
träge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt (§ 75 Ge- 
meindeordnung NRW). Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch 
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werd en kann. Die in der Eröffnungsbilanz 
der Stadt Münster zum 01.01.2008 ausgewiesene Ausgl eichsrücklage beträgt rd. 156 Mio. €. 
Bei der voraussichtlichen Entwicklung der Defizite in den nächsten Jahren bedeutet dies, 
dass die Ausgleichsrücklage voraussichtlich im Jahr  2012 aufgezehrt sein wird, und darüber 
hinaus die allgemeine Rücklage als weiterer Teil de s bilanziellen Eigenkapitals zumindest 
teilweise in Anspruch genommen werden muss.  
 
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der folgen den Übersicht dargestellt. Danach werden 
in den Jahren 2009 bis 2016 die Ausgleichsrücklage bzw. die allgemeine Rücklage mit ins- 
gesamt rd. 317 Mio. € buchungstechnisch zum Haushal tsausgleich in Anspruch genommen. 
Das bedeutet, dass das Eigenkapital der Stadt Münst er bis Ende 2016 um diesen Betrag 
bzw. um mehr als ein Drittel verringert wird.     
 
Wenn die Ausgleichsrücklage aufgezehrt ist, ist die  Höhe des Abbaus des weiteren Eigenka- 
pitals (also der sog. allgemeinen Rücklage) von gro ßer Bedeutung für den Haushaltsaus- 
gleich. Der Gesetzgeber hat hier enge Grenzen geset zt. So darf die Verringerung der allge- 
meinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Hausha ltsjahren jeweils nicht mehr als 5 % 
betragen, andernfalls muss bereits für den anstehen den Haushaltsplan ein Haushaltssiche- 
rungskonzept (HSK) erstellt und der Aufsichtsbehörd e zur Genehmigung vorgelegt werden 
(§ 76 GO NRW). Darüber hinaus ist jede Inanspruchna hme der allgemeinen Rücklage zum 
Ausgleich des Haushalts der Aufsichtsbehörde zur Ge nehmigung vorzulegen (§ 75 Abs. 4 
GO NRW). Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.   
 
Diese Vorgabe wird mit dem Entwurf des Haushaltspla ns 2013 grundsätzlich formal ein- 
gehalten. Dennoch sind Verwaltung und Rat aufgeford ert bis, zum Beschluss über den 
Haushalt 2013 entsprechend dem zuvor genannten Hand lungsprogramm 2012 bis 2017 
haushaltsentlastende Maßnahmen vorzubereiten und zu beschließen.

15  
Entwicklung des Eigenkapitals  
Stand/ 
geplante 
Entnahmen 
Allgemeine 
Rücklage 
Ausgleichs- 
rücklage 
voraus- 
sichtliches 
Defizit 
Schwellenwert 
nach § 76 Abs. 
1 Nr. 2 GO NRW 
Entnahme 
Allgemeine 
Rücklage 
%-Satz der 
Allgem. 
Rücklage 
Unter- bzw. 
Überschreitung 
des Schwellen- 
wertes 
5,0% 
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. € 
01.01.2008 676,4 156,0 0
Zuführung 2008 18,5 
Entnahme 2008 0 0 33,8 0,0 0,0 -33,8 
694,9 156,0 
01.01.2009 694,9 156,0 37,8 
Zuführung 2009 4,4 
Entnahme 2009 0 37,8 34,7 0,0 0,0 -34,7 
699,3 118,2 
01.01.2010 699,3 118,2 60,6 
Zuführung 2010 16,5 
Entnahme 2010 0,0 60,6 35,0 0,0 0,0 -35,0 
715,8 57,6 
01.01.2011* 715,8 57,6 45,6 
Entnahme 2011 45,6 35,8 0,0 0,0 -35,8 
Korrektur EB -4,6 
711,2 12,0 
01.01.2012** 711,2 12,0 17,9 
Entnahme 2012 5,9 12,0 35,6 5,9 0,8 -29,7 
705,3 0,0 
01.01.2013 705,3 0,0 63,5 
Entnahme 2013 63,5 0,0 35,3 63,5 9,0 28,2 
641,8 0,0 
01.01.2014 641,8 0,0 30,9 
Entnahme 2014 30,9 0,0 32,1 30,9 4,8 -1,2 
610,9 0,0 
01.01.2015 610,9 0,0 35,3 
Entnahme 2015 35,3 0,0 30,5 35,3 5,8 4,8 
575,6 0,0 
01.01.2016 575,6 0,0 25,5 
Entnahme 2016 25,5 0,0 28,8 25,5 4,4 -3,3 
550,1 0,0 
*  Entwurf Jahresabschluss 2011 
** Haushaltplan 2012

16  
4.3  Finanzplan 
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungs ströme der Haushaltsjahre 2013 bis 
2016 abgebildet. Im Jahr 2013 übersteigen die laufe nden Auszahlungen in Höhe von 834,4  
Mio. € die laufenden Einzahlungen von 825,7 Mio. €.  Der Saldo aus laufender Verwaltungs- 
tätigkeit weist damit einen negativen Wert von – 8, 7 Mio. € aus. Obwohl nach derzeitiger 
Planung in den Jahren 2014 und 2016 mit leichten Üb erschüssen zu rechnen ist, ergibt sich 
insgesamt für den Planungszeitraum 2013 bis 2016 ei n ungedeckter Liquiditätsbedarf aus 
laufender Verwaltungstätigkeit von rd. 5 Mio. €. Di eser ist entweder aus noch vorhandenen 
Mitteln oder über Liquiditätskredite zu finanzieren. Außerdem ergibt sich ein Liquiditätsbedarf 
zur Finanzierung der planmäßigen Tilgung von Invest itionskrediten. Hier sind für die Jahre 
2013 bis 2016 insgesamt rd. 127 Mio. € veranschlagt.    
 
Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufende r Verwaltungstätigkeit und der Tilgung 
von Krediten wird im Finanzplan auch der voraussich tlich notwendige Kreditbedarf für Inves- 
titionen ausgewiesen. Für das Jahr 2013 werden zusä tzliche Kredite von 39,9 Mio. € benö- 
tigt, für die Jahre 2014 bis 2016 sind insgesamt we itere 63,8 Mio. € vorgesehen. Die Höhe 
des Kreditbedarfs für Investitionen ist damit gegen über der bisherigen Finanzplanung gesun- 
ken. Ursächlich hierfür ist eine deutliche Streckun g von Investitionsmaßnahmen über den 
Finanzplanungszeitraum hinaus. Weitere Einzelheiten  zu diesem „Investitionsmoratorium“ 
werden unter Punkt 5.2 beschrieben.      
 
4.4  Verschuldung 
Die Neuverschuldung aufgrund des Kreditbedarfs für Investitionen  wird sich in Folge der 
geplanten Investitionsmaßnahmen voraussichtlich wie folgt entwickeln: 
 
           Entwicklung der Neuverschuldung 
 
2013 2014 2015 2016 Summe  
Mio. € 
Kredite 
-brutto - 
 
39,9 
 
23,3 
 
21,1 
 
19,4 
 
103,7 
 
Tilgung 
 
29,5 
 
31,7 
 
32,4 
 
33,1 
 
126,7 
Kredite 
- netto - 
 
  10,4 
 
- 8,4 
 
- 11,3 
 
- 13,7 
 
-  23,0 
 
Nach den bisherigen Planungen kann die Verschuldung  ab dem Jahr 2014 abgebaut wer- 
den. Insgesamt wird bis Ende 2016 mit einem Rückgan g der Verschuldung aus Investitions- 
krediten um rd. 23 Mio. € gerechnet. Die Gesamtverschuldung entwickelt sich wie folgt:

17  
 
           Entwicklung der Gesamtverschuldung aus I nvestitionskrediten 
 
Verschuldung Schuldenstand  
Ende des Jahres in Mio. € je Einwohner in € 
2011 738,4 2.531 
2012 746,7 2.559 
2013 757,1 2.595 
2014 748,7 2.566 
2015 737,4 2.527 
2016 723,7 2.481 
    
Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften  
Im Rahmen des Neubaus und des Betriebs von drei Dre ifachsporthallen hat die Stadt Müns- 
ter Zins- und Tilgungsverpflichtungen übernommen, d ie sich in den Jahren 2013 – 2016 fol- 
gendermaßen darstellen: 
  2013   =   578.707 € 
   2014   =   567.918 € 
2015   =   557.523 € 
2016   =   546.339 € 
 
 
Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten 
 
 
Neben der herkömmlichen Darstellung des Schuldensta ndes aus Krediten für Investitions- 
maßnahmen zeichnet sich auch für die Stadt Münster ein maßgeblicher Bedarf an Krediten 
zur Liquiditätssicherung ab. 
 
Die Schlussbilanz zum 31.12.2011 weist als Bestand an liquiden Mitteln rd. 63 Mio. € aus. 
Dieser wird sich bei planmäßigem Verlauf bis Ende 2 012 auf rd. 20 Mio. € verringern, so 
dass der darüber hinausgehende Liquiditätsbedarf üb er so genannte Kassenkredite zu de- 
cken ist. In der Finanzplanung ist vorgesehen, bis zum Jahr 2016 insgesamt rd. 112 Mio. € 
an Liquiditätskrediten aufzunehmen. Zusammen mit de n bereits aufgenommenen Krediten 
von rd. 35 Mio. € wird der Bestand an Liquiditätskr editen dann Ende 2016 rd. 147 Mio. € 
betragen. Für unterjährige, eigentlich vorübergehen de Kassenkreditaufnahmen sieht die 
Haushaltssatzung (§ 5) für das Haushaltsjahr 2013 e inen Höchstbetrag von 200 Mio. € vor. 
Ob dieser Höchstbetrag, der gegenüber dem bisherige n Wert von 125 Mio. € bereits deutlich 
erhöht wurde, allerdings unter dem Aspekt der zuvor genannten „dauerhaften“ Kassenkredite 
auch noch in den folgenden Jahren ausreicht, ist be i der Aufstellung der nächsten Haushalte 
eingehend zu prüfen.

18  
5.     Erläuterung der wesentlichen Eckwerte des Haushaltsplans 2013 
5.1   Ergebnisplan 
5.1.1 Gesamtübersicht 
 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
01-03 Steuern, Zuwendungen, Transfererträge 586,4 596,8 1, 8 602,5 0,9 608,5 1,0 
04-05 Leistungsentgelte 127,2 126,7 -0,4 126,7 -0,0 127,1 0,3 
06-09 restliche ordentliche Erträge 153,6 153,4 -0,1 153,9  0,3 153,9 0,0 
10 Summe ordentliche Erträge 867,2 876,9 1,1 883,0 0,7 889,5 0,7 
11-12 Personalaufwendungen 239,6 214,8 -10,4 217,8 1,4 220 ,2 1,1 
14 Bilanzielle Abschreibungen 78,4 78,2 -0,2 77,8 -0,5 73,9 -5,0 
13,15-16 restliche ordentliche Aufwendungen 595,6 594,6 -0,2 603,7 1,5 602,2 -0,3 
17 Summe ordentliche Aufwendungen 913,6 887,6 -2,9 899, 4 1,3 896,3 -0,3 
21 Finanzergebnis -17,1 -20,3 18,7 -19,0 -6,1 -18,8 -1,4 
26 Summe Jahresergebnis -63,5 -30,9 -51,4 -35,3 14,4 -2 5,5 -27,8 
Tab 01 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
Summe ordentliche Erträge 
Steuern, Zuw endungen, 
Transfererträge: 
586,4 Mio € ; 67% 
Leistungsentgelte: 
127,2 Mio € ; 15% 
restliche ordentliche 
Erträge: 
 153,6 Mio E ; 18%

19  
Summe ordentliche Aufwendungen 
restliche ordentliche 
Aufw endungen: 
595,6 Mio € ; 65% Bilanzielle 
Abschreibungen: 
78,4 Mio € ; 9% 
Personalaufw endungen: 
239,6 Mio € ; 26% 
 
 
Wie bereits dargestellt, weist der für den Haushalt sausgleich maßgebliche Ergebnisplan für 
das Jahr 2013 eine Unterdeckung von  - 63,5 Mio. € aus, die durch die Inanspruchnahme der 
allgemeinen Rücklage aufgefangen wird.  
 
Auf der Ertragseite bilden die Steuern, die Zuwendu ngen und die Transfererträge mit 586,4 
Mio. € die größte Einnahmequelle, gefolgt von den Leistungsentgelten mit 127,2 Mio. €.  
 
An Personalaufwendungen (einschließlich der Versorg ungsaufwendungen) werden 239,6 
Mio. € ausgewiesen. Die bilanziellen Abschreibungen  belasten die Aufwandsseite mit 78,4 
Mio. €. 
 
Unter den restlichen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind verschiedene Einzelposi- 
tionen zusammengefasst, die später noch näher erläutert werden.

20  
5.1.2 Steuern und ähnliche Abgaben 
 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Grundsteuer 51,3 51,8 1,0 52,3 1,0 52,8 1,0 
Gewerbesteuer 285,0 290,0 1,8 290,0 0,0 290,0 0,0 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 117,0 121,0 3, 4 125,0 3,3 129,0 3,2 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 24,0 24,6 2,5 25, 2 2,4 25,8 2,4 
Leistungen nach dem Familienleistungsausgl. 12,5 13, 0 4,0 13,0 0,0 13,5 3,8 
Leistungen aus d. Umsetz. der Grundsicherung 2,5 2,5  0,0 2,5 0,0 2,5 0,0 
sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 4,1 4,1 0,0 4, 1 0,0 4,1 0,0 
01 Steuern und ähnliche Abgaben 496,3 506,9 2,1 512,0 1,0 517,6 1,1 
Tab 02 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 
Leistungen aus d. Umsetz. 
der Grundsicherung: 
2,5 Mio € ; 1% Leistungen nach dem 
Familienleistungsausgl.: 
12,5 Mio € ; 3% 
sonstige Steuern und 
ähnliche Abgaben: 
4,1 Mio € ; 1% 
Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer: 
24,0 Mio € ; 5% 
Gemeindeanteil an der 
Einkommensteuer: 
117,0 Mio € ; 24% 
Grundsteuer: 
51,3 Mio € ; 10% 
Gew erbesteuer: 
285,0 Mio € ; 56% 
 
 
Grundsteuer 
 
 
Die fortgesetzte Bautätigkeit in den Stadtteilen wird auch in den kommenden Jahren zu einer 
leichten Erhöhung des Steueraufkommens bei der Grundsteuer B führen.   
 
Gewerbesteuer 
 
Die Prognose der Gewerbesteuereinnahmen gestaltet s ich unverändert sehr schwierig. Die 
Entwicklung der Einnahmen im laufenden Haushaltsjah r 2012 sowie die Erwartungen für die 
nächsten Haushaltsjahre führen zu der Erkenntnis, d ass der bisher in der Finanzplanung 
veranschlagte Wert von 300 Mio. € nach unten auf 28 5 Mio. € für 2013 und auf je 290 Mio. € 
für die Folgejahre korrigiert werden muss.

21  
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer  
Die Höhe der Einkommensteuer ist maßgeblich abhängi g von der konjunkturellen Entwick- 
lung sowie von steuerpolitischen Entscheidungen. Es wird für 2013 mit insgesamt 117 Mio. € 
mit steigender Tendenz gerechnet. Der Gemeindeantei l an der Umsatzsteuer beträgt 24,0 
Mio. € mit ebenfalls steigender Tendenz in den Folgejahren (Basis: Mai-Steuerschätzung). 
 
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 
 
Hier ist der Gemeindeanteil an der Kompensationslei stung Familienleistungsausgleich aus- 
gewiesen, den die Städte und Gemeinden seit 1996 al s Ausgleich für die aus der Neurege- 
lung des Familienleistungsausgleichs resultierenden  Steuermindereinnahmen erhalten. Es 
werden 12,5 Mio. € mit leicht steigender Tendenz in den Folgejahren erwartet. 
 
Leistungen aus der Umsetzung der Grundsicherung 
 
Bei dem Ansatz von 2,5 Mio. € handelt es sich um die Erstattung von Aufwendungen für die 
Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende, konkret um die Landesersparnis 
bei den Wohngeldausgaben, die auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt wird. 

Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 
 
Hier handelt es sich insbesondere um die Erträge au s der Vergnügungssteuer, der Hun- 
desteuer und der erstmals ab 2011 erhobenen Zweitwohnungssteuer.   
 
 
5.1.3  Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Schlüsselzuweisungen 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 # DIV/0! 
Zuwendungen und allg. Umlagen der Jugendhilfe 30,8 3 2,1 4,1 32,7 2,0 33,5 2,4 
Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 25,6 25,6  -0,0 25,6 0,0 25,3 0,0 
Erst. aus der Abrechnung des Solidarbeitrags 3,0 2,0  -33,3 2,0 0,0 2,0 0,0 
sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 19,5 19, 0 -2,4 18,9 -0,4 18,9 -0,0 
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 78,9 78,7 -0,3 79,3 0,7 79,7 0,6 
Grundsicherung nach dem SGB II 4,6 4,6 0,0 4,6 0,0 4 ,6 0,0 
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 2,4 2,4 0,0 2,4 0,0 2,4 0,0 
Jugendhilfe 4,2 4,2 0,0 4,2 0,0 4,2 0,0 
sonstige Transfererträge 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0 ,0 #DIV/0! 
03 Sonstige Transfererträge 11,2 11,2 0,0 11,2 0,0 11,2 0,0 
Tab 03 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014

22  
Zuwendungen u. allg. Umlagen 
Aufl. von Sonderposten 
aus Zuw endungen: 
25,6 Mio € ; 32% 
Erst. aus der Abrechnung 
des Solidarbeitrags: 
3,0 Mio € ; 4% 
sonstige Zuw endungen 
und allgemeine Umlagen: 
19,5 Mio € ; 25% 
Schlüsselzuw eisungen: 
0,0 Mio € ; 0% 
Zuw endungen und allg. 
Umlagen der Jugendhilfe: 
30,8 Mio € ; 39% 
 
 
 
Schlüsselzuweisungen 
 
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen wird maßgeblich b eeinflusst von der Steuerkraft in 
Münster im Vergleich zu den anderen Kommunen im Lan d NRW. Bei der Erstellung des 
Haushaltsplanentwurfes wurde davon ausgegangen, das s die Stadt Münster keine Schlüs- 
selzuweisungen erhalten wird.     
 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen der Jugendhilfe 
 
Hier handelt es sich zum größten Teil um Landeszuwe isungen, die sich mit rd. 26,3 Mio. € 
auf den Bereich Kindertagesbetreuung und rd. 4,5 Mi o. € auf den Bereich Kinder- und Ju- 
gendarbeit aufteilen.    
 
Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 
 
Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Schulgebäud e und Schuleinrichtungen, wurde und 
wird in vielen Fällen durch Zuwendungen des Bundes und des Landes entweder als Einzel- 
maßnahme oder als Pauschalförderung (Schul-, Sport- , Brandschutzpauschale) mit finan- 
ziert. In der kommunalen Bilanz sind diese Förderun gen des Anlagevermögens als Sonder- 
posten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdau er des jeweiligen Vermögensge- 
genstandes im Ergebnisplan linear ertragswirksam au fzulösen. Die ebenfalls je Vermögens- 
gegenstand linear durchzuführenden Abschreibungen, die im Ergebnisplan als Aufwand 
auszuweisen sind, werden somit im Ergebnis zum Teil  durch die Erträge aus der Sonderpos- 
tenauflösung kompensiert.

23  
Für das Jahr 2013 werden Erträge aus der Auflösung dieser Sonderposten in Höhe von 25,6  
Mio. € erwartet. Bei den Gesamtaufwendungen aus bil anziellen Abschreibungen von 78,4 
Mio. € sind dies rd. 33 %.   
 
Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeitrags 
 
Die kommunale Verfassungsbeschwerde war erfolgreich , so dass nach Änderung des Ab- 
rechnungsmodus mit einer Rückerstattung gerechnet wird. 
 
Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen 
 
Der Gesamtansatz von 19,5 Mio. € enthält eine Vielz ahl von Einzelzuweisungen seitens des 
Landes. Darüber hinaus enthält der Ansatz den Teil der unmittelbar ertragswirksam zu ver- 
anschlagenden Schul- und Bildungspauschale in Höhe von 9,0 Mio. €  sowie einen Teil der 
Sportpauschale in Höhe von 0,5 Mio. €. 
 
5.1.4  Sonstige Transfererträge 
Hier handelt es sich um den Ersatz von Leistungen d er Grundsicherung nach dem SGB II in 
Höhe von 4,6 Mio. €, um die Erstattung sozialer Lei stungen von 2,4 Mio. € und um den Er- 
satz von Aufwendungen im Rahmen der Jugendhilfe in Höhe von 4,2 Mio. €. 
 
Sonstige Transfererträge 
Übrige soziale Leistungen 
(ohne SGB II): 
2,4 Mio € ; 21% 
Jugendhilfe: 
4,2 Mio € ; 38% 
sonstige Transfererträge: 
0,0 Mio €  ; 0% 
Grundsicherung nach dem 
SGB II: 
4,6 Mio € ; 41%

24  
5.1.5  Leistungsentgelte 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 26,9 26,8 -0,3 2 6,8 0,0 26,8 0,0 
Benutzungsgeb. (gebührenrechnende Bereiche) 56,7 56, 8 0,3 57,3 0,9 57,8 0,9 
Auflösung von Sonderp. Beiträge u. Gebühren 23,0 22, 0 -4,4 21,2 -3,6 21,2 0,0 
sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,9  1,0 3,7 1,0 3,4 1,0 0,0 
04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 107,4 106,5 -0,8 106,3 -0,3 106,8 0,5 
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 13,1 13,1 0,1 13,1 0,0  13,1 0,0 
sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 6,6 7,0 5,8 7,2 3,2 7,2 -0,9 
05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 19,8 20,2 2,0 20,4 1,2 20,3 -0,3 
Tab 04 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
 
 
5.1.5.1  Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
An allgemeinen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren werden im Jahr 2013  26,9 Mio. € 
erwartet. Die Benutzungsgebühren für die sog. gebüh renrechnenden Einrichtungen, die in 
der Regel eine volle Kostendeckung anstreben, werden voraussichtlich 56,7 Mio. € betragen. 
Erfasst sind hier die Gebühren der Bereiche Abwasse rbeseitigung, Gewässerunterhaltung, 
Rettungsdienst, Markt- und Sendwesen sowie das Frie dhofswesen. Die Erträge aus der Auf- 
lösung der Sonderposten aus Beiträgen und Gebühren betragen 23,0 Mio. €. Die Aufnahme 
dieser Sonderposten in die Bilanz und ihre ertragsw irksame Auflösung analog zur Abschrei- 
bung des jeweiligen Anlagevermögens entspricht dem bereits zuvor beschriebenen Verfah- 
ren der Sonderposen aus Zuwendungen. Bezogen auf di e gesamten Abschreibungen betra- 
gen die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten rd. 29,3 %. Die Sonderposten entste- 
hen z.B. aus Erschließungsbeiträgen oder aus Grabnutzungsgebühren im Friedhofsbereich.      
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
Benutzungsgeb. 
(gebührenrechnende 
Bereiche): 
56,7 Mio € ; 53% 
Auflösung von Sonderp. 
Beiträge u. Gebühren: 
23,0 Mio € ; 21% 
sonst. öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte: 
0,9 Mio € ; 1% Verw altungs- und 
Benutzungsgebühren: 
26,9 Mio € ; 25%

25  
 
5.1.5.2  Privatrechtliche Leistungsentgelte 
Neben den Erträgen aus Mieten, Pachten und Erbbauzi nsen von 13,1 Mio. € entfallen von 
den 6,6 Mio. € sonstigen privatrechtlichen Leistung sentgelten rd. 3,5 Mio. € auf Teilnehmer- 
entgelte und 1,3 Mio. € auf Verkaufserlöse.   
Privatrechtliche Leistungsentgelte 
sonstige privatrechtliche 
Leistungsentgelte: 
6,6 Mio € ; 34% 
Mieten, Pachten, 
Erbbauzinsen: 
13,1 Mio € ; 66% 
 
 
 
5.1.6  Kostenerstattungen und sonstige ordentliche Erträge 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Grundsicherung nach dem SGB II 82,7 82,7 0,1 82,8 0, 1 82,8 0,0 
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 16,5 22,0 22 ,4 22,8 
sonst.Kostenerstattungen und Kostenumlagen 8,4 8,1 - 3,5 8,2 0,2 8,2 0,0 
06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 107,6 112,9 4,9 113,3 0,4 113,7 0,4 
Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 5,0 5,0 0,0 5,0 0,0 5,0 0,0 
Konzessionsabgaben 17,7 17,7 0,0 17,7 0,0 17,7 0,0 
Erstattung von Kapitalertragsteuern 7,5 2,1 -71,5 2, 1 0,0 2,1 0,0 
sonstige ordentliche Erträge 13,4 13,4 0,0 13,3 -0,2  12,9 -3,0 
07 
Sonstige ordentliche Erträge 43,6 38,2 -12,3 38,2 -0,1 37,8 -1,0 
08 Aktivierte Eigenleistungen 2,4 2,4 0,0 2,4 0,0 2,4 0 ,0 
09 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
Tab 05 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014

26  
5.1.6.1 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
Diese Position umfasst im Wesentlichen die Bundes- und Landeserstattungen. Die Stadt 
Münster hat ab dem 01.01.2012 die Grundsicherungsle istungen für Arbeitssuchende nach 
dem SGB II in kommunale Trägerschaft übernommen. Di e vielfältigen Auswirkungen auf den 
städtischen Haushalt sind im Wesentlichen bei den E rstattungen des Bundes und des Lan- 
des, den zusätzlichen Personalaufwendungen und den zusätzlichen Transferaufwendungen 
gegeben.  
 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
sonst.Kostenerstattungen 
und Kostenumlagen: 
8,4 Mio € ; 8% 
Übrige soziale Leistungen 
(ohne SGB II): 
16,5 Mio € ; 15% 
Grundsicherung nach dem 
SGB II: 
82,7 Mio € ; 77% 
 
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen für die Gr undsicherung nach dem SGB II betra- 
gen insgesamt 82,7 Mio. €. Hiervon entfallen auf di e Leistungsbeteiligung des Bundes an 
den Unterkunftskosten nach dem SGB II 17,0 Mio. €; dies entspricht einer Beteiligung von 
35,8 %. Hierin ist auch die Finanzierung des sog. B ildungs- und  Teilhabepaketes enthalten. 
Bei den weiteren 65,7 Mio. € handelt es sich um Ers tattungen des Bundes im Zusammen- 
hang mit der Übernahme der SGB II – Leistungen in die kommunale Trägerschaft. 
 
An Erstattungen für weitere Leistungen aus dem Sozi albereich sind rd. 16,5 Mio. € und für 
den Bereich der Jugend- und Familienhilfe sind rd. 3,0 Mio. € veranschlagt. Der Restbetrag 
verteilt sich auf weitere unterschiedliche Produktbereiche des Haushalts.

27  
5.1.6.2  Sonstige ordentliche Erträge 
An Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen werden j ährlich 5,0 Mio. € erwartet. Die Er- 
träge aus den von den Stadtwerken Münster zu zahlen den Konzessionsabgaben belaufen 
sich auf 17,7 Mio. € und die im Zusammenhang mit de r Ausschüttung der städtischen Ge- 
sellschaften einhergehende Erstattung von Kapitaler tragsteuern beträgt im Jahr 2013 7,5 
Mio. € und in den Folgejahren 2,1 Mio. € pro Jahr. Im Jahr 2013 werden als Folge der erhöh- 
ten Sonderausschüttung der Gesellschaften im Jahr 2 012 (+ 20 Mio. €) höhere Erstattungen 
von rd. 7,5 Mio. € erwartet. Die sonstigen ordentli chen Erträge von 13,4 Mio. € enthalten rd. 
5,3 Mio. € an Verwarnungs- und Bußgeldern sowie rd.  4 Mio. € an Erträgen aus Grund- 
stücksverkäufen. 
Sonstige ordentliche Erträge 
Erstattung von 
Kapitalertragsteuern: 
7,5 Mio €; 17% 
sonstige ordentliche 
Erträge: 
13,4 Mio € ; 31% 
Konzessionsabgaben: 
17,7 Mio € ; 41% 
Zinsen für 
Gew erbesteuernachford.: 
5,0 Mio € ; 11% 
 
 
5.1.7  Aktivierte Eigenleistungen  
Die Stadt Münster setzt im Baubereich für vermögens wirksame Maßnahmen zum Teil eige- 
nes Personal z.B. für Planungsleistungen ein. Bei d iesen Leistungen handelt es sich um 
Herstellungskosten, die gemeinsam mit dem gesamten Vermögensgegenstand zu aktivieren, 
d.h. in die Bilanz aufzunehmen und über die Nutzung sdauer abzuschreiben sind. Über die 
Ertragsposition „aktivierte Eigenleistungen“ wird im Ergebnisplan der Ausgleich für die akti- 
vierungspflichtigen Personal- und Sachaufwendungen erreicht.  
 
Es sind jährlich 2,4 Mio. € als aktivierungsfähige Eigenleistungen veranschlagt.

28  
5.1.8  Personal- und Versorgungsaufwendungen 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Dienstaufwendungen etc. 181,2 182,7 0,9 185,4 1,5 18 7,3 1,0 
Zuführung zu Rückstellungen für Beschäftigte 30,1 14 ,8 0,0 14,9 0,6 15,1 1,5 
 sonstige Personalaufwendungen 0,8 0,8 0,0 0,8 0,0 0, 8 0,0 
11 Personalaufwendungen 212,1 198,3 -6,5 201,1 1,4 203,2 1,1 
12 Versorgungsaufwendungen 27,6 16,5 -40,2 16,7 1,5 17,0 1,5 
Tab 06 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
 
Die Personalaufwendungen 
 mussten gegenüber der bisherigen Finanzplanung deu tlich er- 
höht werden. Hauptursache hierfür ist der Tarifabsc hluss für die tariflich Beschäftigten, der 
deutlich über dem bisher eingeplanten Wert lag. In der Berechnung der Haushaltsansätze für 
2013 ff wurde zudem unterstellt, dass dieser Tarifa bschluss grundsätzlich auf die Beamtin- 
nen und Beamten übertragen wird. Neben der entsprec henden Erhöhung der Dienstbezüge 
führt dies im Jahr 2013 zu einem deutlichen Anstieg  bei der Zuführung zu den Pensionsrück- 
stellungen auf 30,1 Mio. €. Hintergrund ist die meh rstufige Erhöhung über den Zeitraum von 
zwei Jahren, die aber rückstellungstechnisch bereit s voll im ersten Jahr (2013) veranschlagt 
werden muss. Darüber hinaus ergibt sich insgesamt a uch ein Mehrbedarf aufgrund neuer, 
unabweisbarer Stellenvermehrungen insbesondere im B ereich Kinder, Jugendliche und Fa- 
milien.   
Personalaufwendungen 
sonstige 
Personalaufw endungen: 
0,8 Mio €  ; 0% 
Zuführung zu 
Rückstellungen für 
Beschäftigte: 
30,1 Mio € ; 14% 
Dienstaufw endungen etc.: 
181,2 Mio € ; 86% 
 
Analog zur Erhöhung der laufenden Dienstbezüge wirk t sich die Tariferhöhung auch auf die 
Versorgungsbezüge aus. Für 2013 muss mit Versorgung saufwendungen  in Höhe von 27,6 
Mio. € gerechnet werden.

29  
5.1.9 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Unterhaltung bebauter Grundstücke 12,6 12,7 1,2 12,7  -0,7 12,7 0,0 
Zuführung Instandhaltungsrückstellung (Gebäude) 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 14,6 14,7 0, 9 14,6 -0,9 14,7 0,9 
Bewirtschaftung bebauter Grundstücke 24,0 24,0 0,2 2 5,1 4,3 26,2 4,6 
Unterhaltung der Grün- und Freiflächen 2,5 2,4 0,0 2 ,5 0,1 2,5 0,0 
Schülerbeförderungskosten 7,9 8,2 3,7 8,6 4,5 8,8 2, 8 
IT-Dienstleistungen 11,7 11,7 0,0 11,7 0,0 11,7 0,0 
sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 35,8 35,6 0,0 35,8 0,5 36,1 0,7 
13 
Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen 109,0 109,5 0,4 110,8 1,2 112,6 1,6 
Tab 07 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sin d wesentlich geprägt durch die Unter- 
haltung (12,6 Mio. €) und die Bewirtschaftung (24,0  Mio. €) der Gebäude.  Bei den Unterhal- 
tungsaufwendungen für das Infrastrukturvermögen (14 ,6 Mio. €) handelt es sich überwie- 
gend um Unterhaltungsmaßnahmen an den Entwässerungs - und Abwasserbeseitigungsan- 
lagen und dem städtischen Straßennetz. Für die Grün - und Freiflächenunterhaltung sind 2,5 
Mio. € vorgesehen. Die Schülerbeförderungskosten sc hlagen mit 7,9 Mio. € zu Buche. Die 
Erstattungen für Dienstleistungen des städtischen I T-Betriebs citeq betragen jährlich 11,7 
Mio. €.  Die übrigen Aufwendungen für Sach- und Die nstleistungen in Höhe von 35,8 Mio. € 
entfallen auf nahezu alle Aufgabenbereiche der Verw altung. Beispielhaft sind hier zu nennen 
die Aufwendungen für Treibstoffe, die Unterhaltung von Maschinen und Fahrzeugen oder der 
Wareneinkauf. 
 
Aufwendungen f. Sach- und Dienstleistungen 
sonst. Aufw endungen Sach- 
und Dienstleistungen: 
35,8 Mio € ; 33% 
IT-Dienstleistungen: 
11,7 Mio € ; 11% 
Schülerbeförderungskosten: 
7,9 Mio €  ; 7% 
Unterhaltung der Grün- und 
Freiflächen: 
2,5 Mio € ; 2% 
Bew irtschaftung bebauter 
Grundstücke: 
24,0 Mio € ; 22% 
Unterhaltung des 
Infrastrukturvermögens: 
14,6 Mio € ; 13% 
Zuführung 
Instandhaltungsrückst. 
(Gebäude): 
0,0 Mio € ; 0% 
Unterhaltung bebauter 
Grundstücke: 
12,6 Mio € ; 12%

30  
 
5.1.10  Bilanzielle Abschreibungen 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Abschreibungen auf bebaute Grundstücke 17,5 17,5 0,0  17,5 0,1 17,5 -0,1 
Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen 47,8 47,8 0 ,0 47,8 0,0 47,6 -0,3 
 sonstige bilanzielle Abschreibungen 13,1 12,9 -1,5 1 2,5 -3,1 8,7 -30,1 
14 Bilanzielle Abschreibungen 78,4 78,2 -0,2 77,8 -0,5 73,9 -5,0 
Tab 08 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
 
Der Haushalt 2013 wird mit Aufwendungen aus bilanzi ellen Abschreibungen von 78,4 Mio. € 
belastet. Diesen Aufwendungen stehen die bereits zu vor beschriebenen ertragswirksamen 
Auflösungen der Sonderposten aus Zuwendungen mit 25 ,6 Mio. € und aus Beiträgen und 
Gebühren mit 23,0 Mio. € gegenüber, so dass sich ei ne Nettobelastung von 29,8 Mio. € oder 
38 % ergibt.  
 
Bilanzielle Abschreibungen 
Abschreibungen auf 
Infrastrukturvermögen: 
47,8 Mio € ; 61% 
sonstige bilanzielle 
Abschreibungen: 
13,1 Mio € ; 17% 
Abschreibungen auf 
bebaute Grundstücke: 
17,5 Mio € ; 22%

31  
5.1.11  Transferaufwendungen 
 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Zuwendung an Beteiligungen 8,6 8,6 0,0 8,6 0,0 8,6 0 ,0 
Zuwendungen an Theater Münster / MM 22,3 22,3 0,0 22 ,3 0,0 22,3 0,0 
Gewerbesteuerumlage 21,7 22,1 1,8 22,1 0,0 22,1 0,0 
Finanzierungsbet. Fonds Deutsche Einheit 21,1 21,4 1 ,4 21,4 0,0 20,8 -2,8 
Landschaftsumlage 60,0 63,0 5,0 64,0 1,6 64,0 0,0 
 Krankenhausumlage 3,1 3,1 0,0 3,1 0,0 3,1 0,0 
Grundsicherung nach dem SGB II 102,5 102,5 0,0 102,5  0,0 102,5 0,0 
Übrige soziale Leistungen (ohne SGB II) 64,3 64,6 0, 5 65,1 0,8 65,6 0,8 
Jugendhilfe 107,5 109,6 2,0 110,5 0,8 111,7 1,1 
sonstige Transferaufwendungen 17,4 14,6 -16,0 19,8 3 5,3 15,2 -23,2 
15 
Transferaufwendungen 428,6 431,9 0,8 439,4 1,7 435,9 -0,8 
Tab 09 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
 
Transferaufwendungen 
Übrige soziale Leistungen 
(ohne SGB II): 
64,3 Mio € ; 15% 
Jugendhilfe: 
107,5 Mio € ; 25% 
sonstige 
Transferaufw endungen: 
17,4 Mio € ; 4% 
Grundsicherung nach dem 
SGB II: 
102,5 Mio € ; 24% 
Krankenhausumlage: 
3,1 Mio € ; 1% 
Landschaftsumlage: 
60,0 Mio € ; 14% 
Finanzierungsbet. Fonds 
Deutsche Einheit: 
21,1 Mio € ; 5% 
Zuw endung an 
Beteiligungen: 
8,6 Mio € ; 2% 
Zuw endungen an Theater 
Münster / MM: 
22,3 Mio € ; 5% 
Gew erbesteuerumlage: 
21,7 Mio € ; 5% 
 
Die Transferaufwendungen stellen mit 428,6 Mio. € o der rd. 47 % der gesamten ordentlichen 
Aufwendungen von 913,6 Mio. € die größte Aufwandsart dar.  
 
Zuwendungen an die  Beteiligungen 
 
Von den Zuwendungen an Beteiligungen entfallen 4,14  Mio. € auf die „Westfälischer Zoolo- 
gischen Garten Münster GmbH“, 2,35 Mio. € auf die „ Wirtschaftsförderung Münster GmbH“,  
1,93 Mio. € auf die „Messe und Congress Centrum Hal le Münsterland GmbH“ und 100 T € 
auf die „Airport Park FMO GmbH“.

32  
Zuwendungen an Theater Münster / Münster Marketing  
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Theater Müns ter“ erhält einen Betriebskostenzu- 
schuss von 19,6 Mio. € und für die eigenbetriebsähn liche Einrichtung „Münster Marketing“ ist 
im Haushaltsplanentwurf 2013 ein Zuschussbetrag von 2,7 Mio. € veranschlagt.          
 
Die Gewerbesteuerumlage 
 und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche  Einheit  
von zusammen 42,8 Mio. € ergeben sich unmittelbar a us dem Betrag der Gewerbesteuer- 
einnahmen (285 Mio. €) und sind an das Land abzuführen.  
 
Bei der Ermittlung der Landschaftsumlage 
 von 60,0 Mio. € wurde von einem stabilen Hebe- 
satz von 16,1 % ausgegangen.  
 
Als Krankenhausumlage 
sind 3,1 Mio. € angesetzt worden. Das Land beteilig t die Kommu- 
nen seit 2002 an den Kosten der Investitionen im Kr ankenhausbereich entsprechend ihrer 
Einwohnerzahl.  
 
Für die Grundsicherung nach dem SGB II 
 werden 102,5 Mio. € an Transferaufwendungen 
veranschlagt. Weitere 33,4 Mio. € sind für allgemei ne Sozialhilfeleistungen zur Sicherung 
des Lebensunterhalts und 30,9 Mio. € auf die Sicher ung besonderer sozialer Bedarfe vorge- 
sehen.     
 
Von den Transferaufwendungen im Jugendhilfebereich 
 in Höhe von 107,5 Mio. € entfallen 
34,5 Mio. € auf Erziehungs- und wirtschaftliche Hil fen für Familien und rd. 7,1 Mio. € auf die 
sonstige Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Da neben sind weitere 65,9 Mio. € an Zu- 
schüssen insbesondere in der Kindertagesbetreuung v orgesehen. Aufgrund des weiteren 
Ausbaus der Kindertagesbetreuung steigt der Finanzbedarf in den folgenden Jahren. So sind 
für das Jahr 2016 bereits 70,4 Mio. € veranschlagt.    
 
Übrige Zuwendungen 
  
Die sonstigen Transferaufwendungen enthalten eine V ielzahl von Einzelzuwendungen. Die 
Verwaltung hat hierzu einen eigenen Zuschussbericht  als Anlage zum Haushaltsplan erstellt, 
so dass an dieser Stelle auf weitere Erläuterungen verzichtet wird.

33  
5.1.12  Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 10,8 10,8 0,0 11,1 0,0  11,1 0,0 
Versicherungen 3,8 3,8 0,0 3,8 0,0 3,8 0,0 
 Zinsen für Gewerbesteuererstattungen 3,0 3,0 0,0 3,0  0,0 3,0 0,0 
sonstige ordentliche Aufwendungen 40,4 35,6 -12,1 35 ,6 0,0 35,7 0,4 
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 58,0 53,2 -8,3 53,5 0,5 53,6 0,3 
Tab 10 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Versicherungen: 
3,8 Mio € ; 7% 
Zinsen für 
Gew erbesteuererst.: 
3,0 Mio € ; 5% sonstige ordentliche 
Aufw endungen: 
40,4 Mio € ; 69% 
Mieten, Pachten, 
Erbbauzinsen: 
10,8 Mio € ; 19% 
 
 
Größere Einzelpositionen bei den sonstigen ordentli chen Aufwendungen bilden die Miet-, 
Pacht- und Erbbauzinsaufwendungen  mit 10,8 Mio. €, gefolgt von den Aufwendungen für 
Versicherungen  wie Gebäudeversicherung, Unfallversicherung etc. m it insgesamt 3,8 Mio. € 
und den Zinsaufwendungen für die Erstattung zuviel gezahlter Gewerbesteuer  mit 3,0 Mio. €.  
 
Die weiteren sonstigen ordentlichen Aufwendungen 
 in Höhe von 40,4 Mio. € verteilen sich 
über alle Aufgabenbereiche der Verwaltung. Beispiel haft werden hier die Aufwendungen für 
Porto- und Telekommunikationsleistungen von 2,7 Mio . €, für Druckleistungen von 2,6 Mio. 
€, für Büromaterial von 1,0 Mio. €,  für Aus-, Fort bildung und Reisekosten von 1,8 Mio. €, für 
Honorare von 5,1 Mio. € und für ehrenamtliche Tätigkeiten von 2,0 Mio. € genannt.

34  
5.1.13  Finanzergebnis  
 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
Gewinnanteile 11,0 11,2 1,0 11,3 1,3 11,2 -1,2 
sonstige Finanzerträge 3,3 0,6 0,0 0,6 -0,0 0,6 -0,0  
19 Finanzerträge 14,3 11,7 -18,1 11,9 1,2 11,7 -1,2 
Zinsen 31,4 32,0 1,9 30,9 -3,4 30,5 -1,3 
 sonstige Finanzaufwendungen 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 31,4 32,0 1,9  30,9 -3,4 30,5 -1,3 
Tab 11 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Ergeb- 
nisplan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
 
 
Von den Gewinnanteilen
 entfallen auf: 
- Stadtwerke Münster einschl.  WBI =      8,1 Mio. € 
- Wohn + Stadtbau     =      2,5 Mio. € 
- Citeq     =      0,4 Mio. € 
 
 
 
Von den sonstigen Finanzerträgen 
 von 3,3 Mio. € entfallen 0,6 Mio. € auf Zinserträg e aus 
Geldanlagen sowie auf Zinsen für gewährte Darlehen bzw. auf Erträge aus Bürgschaftspro- 
visionen. Bei den restlichen 2,7 Mio. € handelt es sich um die ertragswirksame Auflösung 
(2,3 Mio. €) der Ausschüttung der Sparkasse Münster land Ost bzw. um Steuerzahlungen in 
diesem Zusammenhang. Diesen Erträgen stehen in glei cher Höhe Aufwendungen gegen- 
über. 
 
An Zinsaufwendungen 
 sind in 2013 rd. 31,4 Mio. € veranschlagt. Der Bed arf ergibt sich aus 
den bestehenden Kreditverträgen, der voraussichtlic hen Neuverschuldung und den benötig- 
ten Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite). 
 
 
5.2  Finanzplan 
Die im Finanzplan ausgewiesenen Positionen zu den E inzahlungen und Auszahlungen aus 
laufender Verwaltungstätigkeit sind dem Grunde nach  bereits bei der Erläuterung des Er- 
gebnisplans behandelt worden. Im Folgenden werden daher lediglich die weiteren Positionen 
des Finanzplans beleuchtet.

35  
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation hat de r Rat am 21.06.2012 im Rahmen der 
Vorlage „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 – 2017“ (Vor- 
lage Nr. V/0505/2012) u. a. ein Investitionsmorator ium beschlossen. Danach ist das bisher in 
der Finanzplanung bis zum Jahr 2015 ausgewiesene In vestitionsprogramm bis zum Jahr 
2017 zu strecken. Dies ist nach den hohen Investiti onen der vergangenen Jahre im Rahmen 
des städtischen Konjunkturprogramms und des Konjunk turprogramms des Bundes (KP II)  
durchaus vertretbar. Die Streckung des Investitions programms führt gegenüber der gleich- 
mäßigen Fortschreibung des bisherigen Investitionsp rogramms in den Jahren der Finanzpla- 
nung (2013 – 2016) zu folgenden Reduzierungen: 
 
2013 2014 2015 2016 Summe  
Mio. € 
 
Reduzierung  
 
8,3 
 
10,7 
 
15,0 
 
12,4 
 
46,4 
 
 
5.2.1  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
18 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen 14,3 12,8 -10,5 12,2 -4,7 11,1 -9,0 
19 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 15, 0 15,0 0,0 15,0 0,0 15,0 0,0 
20 Einzahlungen aus d.Veräußerung von Finanzanlagen 0,0  0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
21 Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 4,1 3,9 -4 ,9 3,7 -5,1 3,6 -2,7 
22 Sonstige Investitionseinzahlungen 0,1 0,1 0,0 0,1 0, 0 0,1 0,0 
23 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 33,5 31,8 -5,1 31,0 -2,5 29,8 -3,9 
Tab 12 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Finanz- 
plan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 
Einzahlungen aus 
Zuw endungen für 
Investitionen: 
14,3 Mio € ; 43% 
Einzahlungen aus der 
Veräußerung von 
Sachanlagen: 
15,0 Mio €  ; 45% 
Sonstige 
Investitionseinzahlungen: 
0,1 Mio € ; 0% 
Einzahl. aus d.Veräußerung 
von Finanzanlagen: 
0,0 Mio € ; 0% 
Einzahlungen von Beiträgen 
u.ä. Entgelten: 
4,1 Mio € ; 12%

36  
 
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen 
 
Neben den einzelfallbezogenen Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 
sind hier auch folgende Pauschalzuwendungen veranschlagt: 
 
 - Allgemeine Investitionspauschale   7,00 Mio. € 
 - Schul- und Bildungspauschale       1,00 Mio. €  (von 10,0 Mio. €) 
 - Sportpauschale      0,26 Mio. €  (von 0,76 Mio. €) 
 
Die Schul- und Bildungspauschale beträgt insgesamt 10,0 Mio. €. Neben den hier veran- 
schlagten 1,0 Mio. € für investive Zwecke sind im E rgebnisplan weitere 9,0 Mio. € zur De- 
ckung von laufenden Aufwendungen (z.B. Bauunterhaltung an Schulen) vorgesehen. Ebenso 
ist ein Teil der Sportpauschale in Höhe von 0,5 Mio. € im Ergebnisplan veranschlagt 
.    
 
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen  
Bei den Einzahlungen handelt es sich im Wesentliche n um Verkaufserlöse aus Grundstücks- 
verkäufen und sonstigem Anlagevermögen.    
 
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 
 
Der Gesamtwert von 4,1 Mio. € wird insbesondere dur ch die Einzahlungen aus den 
Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen nach dem KAG  sowie aus den Erschließungsbei- 
trägen nach dem BauGB bestimmt. 
 
Bei den sonstigen Investitionseinzahlungen 
 handelt es sich um Rückflüsse gegebener Dar- 
lehen in Höhe von rd. 0,1 Mio. €.  
 
 
5.2.2  Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 8,5 8,1  -4,7 8,1 0,0 8,1 0,0 
25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 52,2 37,2 -28,7 33,9 - 8,9 32,0 -5,6 
26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem An- 
lagevermögen 7,1 6,5 -8,5 6,7 3,1 5,7 -14,9 
27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 0,0 0, 0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
28 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 5,6 3,3 - 41,1 3,3 0,0 3,3 0,0 
29 Sonstige Investitionsauszahlungen 0,0 0,0 #DIV/0! 0,0  #DIV/0! 0,0 #DIV/0! 
30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 73,4 55 ,1 -24,9 52,0 -5,6 49,1 -5,6 
Tab 13 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Finanz- 
plan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014

37  
Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 
Sonstige 
Investitionsauszahl.: 
0,0 Mio € ; 0% 
Auszahlungen von aktivierb. 
Zuw endungen: 
5,6 Mio € ; 8% Auszahlungen für den 
Erw erb von Finanzanlagen: 
0,0 Mio €  ; 0% 
Auszahlungen für den 
Erw erb von bew egl. 
 Anlagevermögen: 
7,1 Mio € ; 10% 
Auszahl. für den Erw erb 
von Grundstücken: 
8,5 Mio € ; 12% 
Auszahlungen für 
Baumaßnahmen: 
52,2 Mio € ; 70% 
 
 
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 
 
Der Betrag von 8,5 Mio. € ist überwiegend für den a llgemeinen Ankauf  von Grundvermögen 
vorgesehen. 
 
Auszahlungen für Baumaßnahmen 
 
Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen ergibt sich i n den Jahren 2013 bis 2016  insge- 
samt ein Investitionsvolumen von 155,3 Mio. € . Hiervon entfallen 52,2 Mio. € auf das Jahr 
2013. Folgende große Investitionsvorhaben fallen mi t den genannten Beträgen in den Fi- 
nanzplanungszeitraum 2013 - 2016: 
 
Hochbau
  
• Erweiterung Gesamtschule:  13,5 Mio. € 
• Sanierung Schulzentrum Wolbeck:  4,8 Mio. €  
• Neubau Weiterbildungskolleg:  4,5 Mio. €   
• Erweiterung Peter-Wust-Schule:  4,0 Mio. € 
• Einrichtung offene Ganztagsangebote:  1,2 Mio. € 
• Sanierung Schillergymnasium: 0,6 Mio. € 
 
• Baukosten städtische Sportanlagen: 3,4 Mio. € 
• Sanierung Stadion Hammer Straße: 1,0 Mio. €  
 
• Erweiterung Feuerwache 1/ Neubau Leitstelle:  5,2 Mio. €

38  
• Neubau Feuerwache 3:  3,1 Mio. € 
• Feuerwehrgerätehaus Handorf: 1,1 Mio. € 
• Feuerwehrgerätehaus Roxel: 0,8 Mio. € 
• Feuerwehrgerätehaus Kinderhaus: 0,7 Mio. € 
 
• Umbau städtische Kitas – u3-Programm: 2,4 Mio. € 
• Kita Kinderbach: 1,9 Mio. € 
• Kita Dreifaltigkeit: 1,6 Mio. € 
• Erweiterung Kita Berg Fidel: 1,6 Mio. € 
• Kita Josef-Beckmann-Straße.: 1,5 Mio. € 
• Erweiterung Kita Sprakel: 0,8 Mio. € 
    
• Innensanierung Stadthaus 1:  17,2 Mio. € 
 
Tiefbau 
 
Für den Kanal- und Straßenbau sind im Finanzplanung szeitraum 2013 – 2016 Gesamtinves- 
titionen von rd. 71 Mio. €   vorgesehen. Die Investitionsmaßnahmen im Tiefbau w erden zu 
großen Teilen über die Abwassergebühren und über Erschließungsbeiträge refinanziert. 
• Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung (Kanä le, Kläranlagen):   34,3 Mio. € 
• Investitionen im Bereich Verkehrsflächen, -anlagen :  36,9 Mio. € 
 
Natur- und Landschaftspflege  
• Investitionen in den Bereichen Grünflächen, Erholu ng, Wasserschutz 
in den Jahren 2013 - 2016:  5,5 Mio. € 
 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen  
Hierunter fällt u. a. die notwendige Erst- und Ersa tzbeschaffung der Betriebs- und Ge- 
schäftsausstattung z.B. für die zuvor genannten Hoc hbaumaßnahmen. Außerdem ist hier die 
Beschaffung von Fahrzeugen veranschlagt. 
 
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 
 
Investitionszuwendungen an Dritte sind aktivierungs pflichtig, wenn die Stadt mit der Zahlung 
der Zuwendung ein mehrjähriges Recht auf Erbringung  einer Gegenleistung erhält. So sind 
im Investitionszeitraum 2013 – 2016 rd. 14,3 Mio. €  an Baukostenzuschüssen zu Kinderta- 
geseinrichtungen (u3-Ausbau) freier Träger veranschlagt.

39  
5.2.3  Ergebnis Finanzierungstätigkeit  
 
Mio € % Mio € % Mio € % Mio € %
33 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehn 40,0 23,3 -41,8 21,1 -9,4 19,4 -8,1 
34 Aufn. von Krediten zur Liquiditätssicherung 18,5 48, 8 163,8 83,5 71,1 112,1 34,3 
35 Tilgung und Gewährung von Darlehen 29,5 31,7 7,5 32, 4 2,2 33,1 2,2 
36 Tilgung v. Krediten zur Liquiditässicherung 0,0 18,5  #DIV/0! 48,8 163,8 83,5 71,1 
#DIV/0! #DIV/0! #DIV/0! 
37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 29,0 21,9 -24,5 23,4 6,8 14,9 -36,3 
Tab 14 
Plan 2015 Plan 2016 Zeile 
Finanz- 
plan    
Bezeichnung 
Ansatz 2013 Plan 2014 
 
 
Die Finanzierungslücke bei den Investitionen, die s ich nach Abzug der Einzahlungen aus 
Zuwendungen, den Veräußerungserlösen und den Beiträ gen ergibt, muss durch Kredite ge- 
schlossen werden. Für das Jahr 2013 werden zusätzli che Kredite von rd. 40 Mio. € benötigt, 
für die Jahre 2014 bis 2016 sind insgesamt weitere 63,8 Mio. € vorgesehen. 
 
Die Tilgungsleistungen werden in den nächsten Jahre n von 29,5 Mio. € bis auf 33,1 Mio. € 
kontinuierlich ansteigen, so dass die Verschuldung nach den bisherigen Planungen ab 2014 
abgebaut werden kann (siehe auch Pkt. 4.4). 
 
Der Bedarf an Krediten zur Liquiditätssicherung wir d in den nächsten Jahren deutlich anstei- 
gen und nach derzeitiger Planung im Jahr 2016 insge samt 112,1 Mio. € betragen. Ein- 
schließlich des zurzeit vorhandenen Bestandes an Li quiditätskrediten in Höhe von rd. 35 
Mio. € wird damit Ende 2016 der Betrag von rd. 147 Mio. € erreicht.  
 
 
6.    Abschließende Bemerkungen 
Mit der Darstellung des produktorientierten Haushalts sowie der Formulierung von Zielen und 
Kennzahlen soll neben der reinen Ressourcensteuerun g eine Hinwendung zu einer neuen, 
ergebnisorientierten kommunalen Steuerung erreicht werden. Der Haushalt wird so zu einem 
wesentlichen Steuerungsinstrument im Sinne eines jä hrlichen „Hauptkontraktes“ zwischen 
Rat und Verwaltung.  
 
Die Haushaltslage der Stadt Münster bleibt weiterhi n äußerst angespannt. Die Entwicklung 
der Steuereinnahmen, insbesondere der Gewerbesteuer , verläuft gegenüber der bisherigen 
Planung schlechter. Auf der Aufwandsseite ergeben s ich zudem zusätzliche Belastungen, 
z.B. beim Personalaufwand und in den Bereichen Kind er/Jugend und Soziales. Der Haushalt 
ist somit weder im Haushaltsjahr 2013 noch in den J ahren der Ergebnis- und Finanzplanung 
originär ausgeglichen. Das kumulierte Haushaltsdefi zit in den Jahren 2013 bis 2016 beträgt

40  
insgesamt rd. 155 Mio. €; das Vermögen (Eigenkapita l) der Stadt wird sich also in diesem 
Zeitraum  entsprechend schmälern. 
 
Die vom Rat der Stadt Münster im Dezember 2009 gefa ssten Grundsatzbeschlüsse zur stra- 
tegischen Haushaltsentwicklung (Vorlage 743/2009), wie die Vermeidung der Haushaltssi- 
cherung, die Begrenzung des strukturellen Defizits bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. € 
sowie ein nachhaltig ausgeglichener Haushalt spätestens ab 2020 wurden durch den Rat am 
21.06.2012 im Rahmen der Vorlage „Nachhaltige kommu nale Haushaltspolitik - Handlungs- 
programm 2012 – 2017“ (Vorlage Nr. V/0505/2012) noc hmals bekräftigt. Zur Erreichung die- 
ser Zielsetzungen muss das Haushaltsvolumen deutlic h reduziert werden. Parallel zur Ein- 
bringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 wird die V erwaltung daher dem Rat ein Hand- 
lungsprogramm vorlegen mit dem Ziel, die Defizite i n den nächsten Haushaltsjahren deutlich 
und dauerhaft zu senken.     
 
Die angestrebte Reduzierung der Verschuldung aus In vestitionskrediten wird ab 2014 zwar 
in kleinen Schritten erfolgen, aber der Bestand an Liquiditätskrediten, die grundsätzlich nur 
zur Beseitigung von vorübergehenden Liquiditätsengp ässen vorgesehen sind, wird in den 
nächsten Jahren auf über 100 Mio. € ansteigen. Dies e Entwicklung kann nur gestoppt wer- 
den, wenn es gelingt, aus der laufenden Verwaltungs tätigkeit Liquiditätsüberschüsse zu er- 
zielen. 
 
 
Münster, im August 2012 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beschlussvorlage

5649 Zeichen

V/0674/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2013 
wird z ur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschü ssen zur 
Beratung überwiesen. 
 
Begründung: 
 
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Hau s-
haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß §  80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung 
zuzuleiten. 
 
 
Aktuelle Entwicklung 
 
Das Land NRW hat am 30.08.2012 die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 vorge-
legt. Nach diesen Eckpunkten und der ersten Modellrechnung des Landes kann die Stadt Münster 
für das Jahr 2013 mit Schlüsselzuweisungen in einer Größenordnung von rund 35 Mio. € rechnen. 
 
Die hieraus resultierenden Effekte sind im Haushaltsplanentwurf 2013 bisher nicht berücksichtigt. 
Der voraussichtlichen Erhöhung der Erträge von rd. 35  Mio. € steht allerdings auch eine Aufwand-
serhöhung gegenüber. So werden die Schlüsselzuweisungen bei der Zahlung der Lan dschaftsum-
lage an den Landschaftsverband Westfalen -Lippe berücksichtigt. Bei einem unverände rten Hebe-
satz von 16,1  Prozentpunkten muss die zu zahlend e Landschaftsumlage um etwa 3,4  Mio. € ge-
genüber dem bisherigen Haushaltsansatz 2013 angehoben werden. 
 
Die Stadt Münster erhält 2013 voraussichtlich wieder Schlüsselzuweisungen, da unter anderem die 
eigene Steuerkraft in der für die Zuweisungen gültigen Referenzperiode deutlich niedriger aus ge-
fallen ist. Die Stadt erhält insoweit einen Ausgleich  für ausgebliebene eigene Steuermittel aus der 
Gewerbesteuer. Darüber hinaus ist zurzeit noch nicht absehbar, ob die Stadt Schlüsse lzuweisun-
gen nur im Jahr 2013 oder auch in den Folgejahren erhalten wird. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0674/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0674/2012 
Ergebnisplan 
 
Der für den Haushaltsausgleich wesentliche Ergebnisplan, in dem die Erträge und Aufwendungen 
veranschlagt werden, ist weder im Haushaltsjahr 201 3 noch in den Jahren der Ergebnis - und Fi-
nanzplanung originär ausgeglichen. Im Haushaltsjahr 2 013 übersteigen die Aufwendungen die 
Erträge um rd. 63,5 Mio. €. Das kumulierte Haushaltsdefizit in den Jahren 2013 bis 2016 beträgt 
insgesamt rd. 155 Mio. €. Zum buchungstechnischen Ausgleich des Haushaltsdefizits müssen ent-
sprechende Mittel des bilanziel len Eigenkapitals (allgemeine Rücklage) herangezogen werden. 
Das Vermögen der Stadt Münster wird also um diesen Betrag entsprechend verringert. 
 
Die vom Rat der Stadt Münster im Dezember 2009 gefassten Grundsatzbeschlüsse zur strateg i-
schen Haushaltsentwicklung (Vorlage Nr. V/743/2009), wie die Vermeidung der Haushaltssich e-
rung, die Begrenzung des strukturellen Defizits bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. € sowie ein 
nachhaltig ausgeglichener Haushalt spätestens ab 2020 wurden durch den Rat am 21.06.2012 im 
Rahmen der Vorlage „Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012  –
 2017“ (Vorlage Nr. V/0505/2012) nochmals bekräftigt. Zur Erreichun g dieser Zielsetzungen muss 
das Haushaltsvolumen deutlich reduziert werden. Parallel zur Einbringung des Haushaltsplanen t-
wurfes 2013 legt die Verwaltung daher dem Rat ein Handlungsprogramm vor mit dem Ziel, die 
Defizite in den nächsten Haushaltsjahren deutlich und dauerhaft zu senken. Die erwarteten Effekte 
aus diesem Programm sind im Haushaltsplanentwurf bisher nicht berücksichtigt. 
 
 
Finanzplan 
 
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungsströme der Haushaltsjahre 201 3 bis 201 6 
abgebildet. Im Jahr 2013 übersteigen die laufenden Auszahlungen in Höhe von 834,4  Mio. € die 
laufenden Einzahlungen von 825,7 Mio. €. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit weist d a-
mit einen negativen Wert von – 8,7 Mio. € aus. Obwohl nach derzeitiger Planung in den Jah ren 
2014 und 2016 mit leichten Überschüssen zu rechnen ist, ergibt sich insgesamt für den Planung s-
zeitraum 2013 bis 2016 ein ungedeckter Liquiditätsb edarf aus laufender Verwaltungstätigkeit von 
rd. 5 Mio. €. Außerdem ist die Finanzierung der planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten s i-
cher zu stellen. 
 
Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit und der Tilgung von 
Krediten wird im Finanzplan auch der voraussichtlich notwend ige Kreditbedarf für Inve stitionen 
ausgewiesen. Für das Jahr 2013 werden zusätzliche Kredite von 39,9 Mio. € benötigt, für die Jahre 
2014 bis 2016 sind insgesamt weitere 63,8  Mio. € vorgesehen. Die H öhe des Kreditbedarfs für 
Investitionen ist damit gegenüb er der bisherigen Finanzplanung gesu nken. Ursächlich hierfür ist 
eine deutliche Streckung von Investitionsmaßnahmen über den Finanzplanungszeitraum. 
 
Die angestrebte Reduzierung der Verschuldung aus Investitionskrediten wird voraussichtlich ab 
2014 in klei nen Schritten erfolgen, dem gegenüber wird aber der Bestand an Liquiditätskrediten 
nach der derzeitigen Planung in den nächsten Jahren auf über 100  Mio. € ansteigen. Diese En t-
wicklung kann nur gestoppt werden, wenn es gelingt, aus der laufenden Verwaltungs tätigkeit Li-
quiditätsüberschüsse zu erzielen. 
 
I.V. 
 
Gez. Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen: 
Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2013 (Auszug aus Band 1) 
Haushaltsplanentwurf 2013, Band 1 + 2

Beratungsverlauf (1)

19.09.2012 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Josef-Beckmann-Straße
  • Hammer Straße
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0674/2012
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37