A-R/0044/2023
Urbane Bepflanzung macht Münster klimaresilient und wassersensibel – Aktionsprogramm Teil I
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A-R-0044-2023-Grüne_SPD_Volt-Urbane Bepflanzung
6590 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0044/2023
Münster, 12. September 2023
Antrag
„Urbane Bepflanzung macht Münster klimaresilient und wassersensibel – Aktionsprogramm
Teil I“
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1) Der Rat bekräftigt, dass fortan verstärkt städtebauliche Maßnahmen ergriffen werden
müssen, welche die Stadt stärker vor Extremwetterereignissen schützt. Dabei soll ein
Fokus darauf gelegt werden, die Bevölkerung besser auf Hitzeperioden vorzubereiten
und die Stadt hydrologisch nach dem Konzept der Schwammstadt auszurichten. Ferner
stellt der Rat fest, dass zu wirksamen Klimaanpassungsmaßnahmen der Stadt
zunehmend ambitionierte Maßnahmen im Bestand umgesetzt werden müssen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, di e Projektion von zukünftigen Hitzeinseln
fortzuschreiben und möglichst detailliert zu gestalten. Daraus sollen stark
hitzegefährdete Straßenzüge, Wohnblöcke und Stadtviertel identifiziert werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Verbindung mit dem Hitzea ktionsplan geeignete
Maßnahmen zur Klimaanpassung vorzunehmen.
3) Die Verwaltung entwickelt zeitnah einen Vorschlag, wie analog zur Vorlage
V/0531/2020 die Festsetzung einer Quote von Fassadenbegrünungen in
Bebauungsplänen realisiert werden kann und übernim mt diese nach
Gremienbeschluss bei der Fortschreibung des Leitfadens zur klimagerechten
Bauleitplanung.
4) Die Verwaltung wird vom Rat beauftragt, in einem Bericht mögliche Instrumente
aufzuzeigen, wie eine Stadtdurchgrünung auch im Bestand realisiert werden kann. Als
Anregung soll die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main
genutzt werden.1
5) Um die Entwicklung urbanen Grüns zu beschleunigen, beauftragt der Rat die
Verwaltung zu folgenden vordringlich zu realisierenden ad-hoc-Maßnahmen:
a. Schnellstmögliche Teilnahme an der Gründach -Bundesliga2 und Prüfung der
Teilnahme oder Ausrichtung von Wettbewerben, welche die Anlage von
Gründächern beschleunigen. Hierzu ist das bestehende städtische
Gründachkataster ggf. sinnvoll durch technische Maß nahmen oder künstliche
Intelligenz zu erweitern.
b. Aufnahme der Fassadenbegrünung in die Förderrichtlinien des
Förderprogramms „Klimafreundliche Wohngebäude“ der Stadt.
c. Prüfung und Realisierung von Entsiegelungsmaßnahmen und
Schwammstadtelementen bei laufenden Baumaßnahmen.
d. Fortsetzung und Erweiterung von Fassadenbegrünung bei Bau - und
Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden.
e. Schaffung von Anreizen für Gastronomen und Gewerbetreibende, sich an der
Stadtbegrünung zu beteiligen. Hierbei sollen die Zusammenarbeit mit Münster
Marketing und dem Zentrenmanagement gesucht werden und die
Maßnahmen ggf. mit INSEK-Maßnahmen verschnitten werden.
Begründung:
Die Klimaerhitzung ist in Münster deutlich zu spüren und wird laut Prognosen die kommenden
Jahrzehnte s ignifikant zunehmen. Die Durchschnittstemperaturen steigen, Niederschläge
fallen regional seltener, aber dafür umso heftiger aus. In den engen Straßen bilden sich
Wärmeinseln und es findet wenig Luftaustausch statt ‒ frische Luft kann nicht in die Stadt
1https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/klimaanpassung/gestaltungssatzung-freiraum-und-klima
2https://www.gebaeudegruen.info/fileadmin/website/gruen/Dachbegruenung/WirkungVorteileFakten/Foerder
ung/2022/Gruendach_Bundesliga.pdf
fließen. Fassaden, Straßen und Plätze heizen sich durch die Sonne auf und geben die Wärme
in der Nacht wieder ab. Dies ein weiterer Faktor, der zur starken Erwärmung in der Stadt
beiträgt.
Münster hat sich zur Klimaneutralität bekannt und forciert auch Maßn ahmen zur
Klimaanpassung. Dies gelingt in den Neubaugebieten bereits sehr gut. Im Bestand ist hingegen
bislang zu wenig wirksame Umsetzung zu erkennen. Deswegen soll mit diesem Antrag
Geschwindigkeit in den Prozess gebracht werden.
Die Verwaltung hat bereits eine grafische Darstellung zu zukünftigen Hitzeinseln erstellt. Aus
diesen ggf. zu aktualisierenden Kenntnissen sollen nun effektive Maßnahmen abgeleitet
werden.
Um zukünftig auf diesem Aktionsprogramm I aufbauen zu können, ist es wichtig, dass die
Verwaltung systematisch mögliche Instrumente zur Förderung der Stadtbegrünung und der
wassersensitiven Stadtentwicklung aufzeigt.
Die Gründach -Liga ist ein gutes Instrument, um den Fortschritt der Stadtdurchgrünung in
einem Wettbewerb sichtbar zu machen und z u fördern. Die Aufnahme in das städtische
Förderprogramm kann hier finanzielle Anreize bieten. Entsiegelungen können die
notwendigen Flächen schaffen. Diese können bei ohnehin anstehenden Baumaßnahmen
kostensensitiv umgesetzt werden. Die Fortführung der Be grünung städtischer Gebäude hat
einen Vorbildcharakter. Gastronom*innen und Gewerbetreibende nutzen Außenflächen für
Ihre Geschäfte und haben ein Interesse, sich an der Begrünung der Stadt zur Aufwertung des
Raums zu beteiligen. Allerdings werden sie durch ggf. zusätzlich anfallende
Sondernutzungsgebühren beschränkt. Hier sollte beispielsweise geprüft werden, ob eine
Ermäßigung der Sondernutzungsgebühren möglich ist, und weitere Maßnahmen sollten zur
Unterstützung angestoßen werden. Dazu zählt auch eine wohlwollende Beratung.
Um der Erhitzung entgegenzuwirken, sind Fassadenbegrünungen sinnvoll und wichtig. Viele
Städte haben das erkannt und empfehlen sie als eine der Maßnahmen der „Grünen
Architektur“. Positive Aspekte der Fassadenbegrünung sind die Verschat tung der Fassaden,
die Reflexion des Sonnenlichts und damit eine geminderte Aufheizung des Gebäudes sowie
die Produktion frischer, kühler Luft durch das Verdunsten von Wasser über die Blätter der
Pflanzen. Durch die Isolation der Fassade können Hausbesitzer*innen Kosten für Klimaanlage
und Heizung sparen. Zudem binden die Pflanzen Luftschadstoffe: Stickstoffdioxid bis zu 40
Prozent, Schwefeldioxid, Ozon und Feinstaub sogar bis zu 60 Prozent. Der Regen wäscht die
Schadstoffe später ab und sie werden durch das Substrat unter den Pflanzen aus dem Wasser
gefiltert. Ein weiterer, die Lebensqualität in der Stadt erhöhender Aspekt ist die Reduktion der
Lärmbelastung am Gebäude um bis zu 10 Dezibel. Viele der genannten Effekte treten nur mit
einer vollflächigen Begr ünung auf, es zählt also jeder Quadratmeter. Eine Festsetzung in
Bebauungsplänen ist daher genauso wichtig wie das Schaffen von Anreizen über die
Teilnahme an und die Ausrichtung von Wettbewerben.
gez.
Dr. Leandra Praetzel Hedwig Liekefedt Martin Grewer
und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0044/2023
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 12.09.2023 17:28