Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO – Anpassung einer Beschilderung-Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Aktenzeichen 137/24
Mitteilung BV 0332/2025 vom 04.02.2025
Stand: Am 01.04.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0332/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO – Anpassung einer Beschilderung-Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, Aktenzeichen 137/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver -
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 3. Oktober 2024 21:10 An: 02-7 Poststelle BA Porz <buergeramt-porz@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt' am 03.10.2024 21:10:22 an Sie geschickt Anliegen: Örtlichkeit: 51105 Köln-Poll, Von der Straße "Im Forst" kommend - Einfahrt in den "Baumschulenweg", kurz vor der KVB- Haltestelle, Linie 7, "Baumschulenweg" befinden sich auf der rechten Seite folgende Beschilderungen: - Durchfahrtshöhe 3,30 m (Eisenbahn-Unterführung) - 220 m (bis zur Unterführung) - Durchfahrtverbot für LKW (Verkehrszeichen 253; Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Dieses Verbotszeichen kann ich nicht nachvollziehen. Vor kurzem erwarteten wir die Lieferung eines Sessels - der Fahrer des LKW, über 3,5 t, weigerte sich zunächst, uns die Warenlieferung zuzustellen. Dieses Verkehrsschild befindet sich vermutlich seit einigen Jahrzehnten (!) dort... Ich bitte darum, meine Bemängelung zu überprüfen und mir eine Antwort zukommen zu lassen. Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und grüße herzlich. -
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/1 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 137/24 28.01.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Anpassung einer Beschilderung-Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen“, Aktenzeichen 137/24 B Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.10.2024. Das Amt für Verkehrsmanagement hat nach einer Überprüfung festgestellt, dass das von Ihnen genannte Schild „Durchfahrtverbot für LKW“ (Verkehrszeichen 253; Verbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen) entfernt werden kann. Eine entsprechende Anord- nung wurde bereits an den Bauhof übermittelt. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis weitergegeben. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleitung
Beratungsverlauf
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01.04.2025
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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