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V/0517/2011

Veränderungssperre Nr. 103 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535

Vorlagen 26.07.2011

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V-0517-2011-Anlage-1-Satzungstext

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V-0517-2011-Anlage-2-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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V-0517-2011-Anlage-1-Satzungstext

2127 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0517/2011 
 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 103  
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535:  
Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße  
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW die nachstehende Satzung 
beschlossen:  
§ 1  
Diese Satzung umfasst den Bereich zwischen den Straßen Hansaring / Schillerstraße / 
Hafenweg und Dortmunder Straße. Für diesen Bereich hat der Rat der Stadt Münster am 
07.07.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 535: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg 
/ Dortmunder Straße beschlossen.  
Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster 
Flur 147, Flurstücke 345-350, 352, 354, 356, 360, 361, 364, 367-370, 372-374, 527-530, 532-
535, 623-628, 712, 722, 724-727, 735-738, 809, 812-814, 866, 896-898  
Flur 148, Flurstück 601, Teile der Flurstücke 609, 647 
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
ersichtlich.  
§ 2  
In dem vorbenannten Gebiet dürfen  
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht 
beseitigt werden,  
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen 
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig 
sind, nicht vorgenommen werden.  
§ 3  
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden 
oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten 
und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre 
nicht berührt.  
§ 4  
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald 
und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, 
unter Berücksichtigung einer zurückgestellten Bauvoranfrage spätestens am 18.02.2013. 
Seite 1 von 1

V-0517-2011-Anlage-2-Geltungsbereich

222 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0517/2011
Veränderungssperre Nr. 103Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße
Geltungsbereich Maßstab 1:2500
ST ADT M T ÜNS ER

Beschlussvorlage

3636 Zeichen

V/0517/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 103 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535: Hansaring / 
Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die anliegende 
Satzung  
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 103  
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535:  
Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße  
wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre Nr. 103 keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
Im vom Rat im Februar 2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Müns-
ter ist der Bereich südlich Hansaring, östlich Dortmunder Straße, nördlich Hafenweg, westlich 
ehemaliges OSMO-Gelände als zentraler Versorgungsbereich festgelegt worden. Zielsetzung die-
ser Festlegung ist die Ausgestaltung dieses zentralen Versorgungsbereiches zu einem in die Sied-
lungsstrukturen der östlichen Münsteraner Innenstadt integrierten Stadtbereichszentrum mit mittel-
zentraler Versorgungsfunktion.  
 
Der aktuelle Projektstand wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wirtschaft am 02.06.2010 öffentlich vorgestellt. Darauf hin hat der Ausschuss 
die Verwaltung beauftragt, das Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungs-
plan einzuleiten. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0517/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0517/2011 
 
Der Rat hat am 07.07.2010 mit der Vorlage Nr. V/0463/2010 u. a. den Beschluss zur Aufstellung 
eines vorhabenbezogenen bzw. vertragsgebundenen Bebauungsplans für den Bereich Hansaring / 
Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße gefasst (Bebauungsplan Nr. 535).  
 
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 535 erfasst neben dem reinen Projektstandort 
auch die umliegenden Grundstücke bis zu den umgebenden öffentlichen Straßen. Die endgültige 
(Fein-) Abgrenzung des Bebauungsplangebietes wird sich dann im nächsten Schritt im Rahmen 
der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben und sich an dessen inhaltlich-funktionalen 
und abwägungsrelevanten Inhalten orientieren. 
 
Für das Grundstück Hafenweg 17 / 19 liegt mittlerweile eine Bauvoranfrage für den Neubau von 
Wohn- und Geschäftsgebäuden vor.  
 
Da zu befürchten ist, dass das geplante Vorhaben den Planungszielen der Stadt entgegensteht, 
hat das Bauordnungsamt die Bescheidung der vorgenannten Bauvoranfrage am 18.02.2011 für 
einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemac ht werden, ist nach dem Beschluss zur 
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 535 nun der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 
Baugesetzbuch erforderlich.  
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 103 wird bis zum 18.02.2013 begrenzt, da auf die 
2-Jahresfrist die Dauer der Zurückstellung der Bauvoranfrage anzurechnen ist.  
 
Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich.  
 
 
i. V. 
 
gez.  
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Satzungstext 
2. Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 23.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 28.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schillerstraße
  • Dortmunder Straße
  • Hansaring
  • Hafenweg 17

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0517/2011
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37