V/0517/2011
Veränderungssperre Nr. 103 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535
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V-0517-2011-Anlage-1-Satzungstext
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0517/2011 Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 103 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße Der Rat der Stadt Münster hat am __________ aufgrund der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Diese Satzung umfasst den Bereich zwischen den Straßen Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg und Dortmunder Straße. Für diesen Bereich hat der Rat der Stadt Münster am 07.07.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 535: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße beschlossen. Innerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 147, Flurstücke 345-350, 352, 354, 356, 360, 361, 364, 367-370, 372-374, 527-530, 532- 535, 623-628, 712, 722, 724-727, 735-738, 809, 812-814, 866, 896-898 Flur 148, Flurstück 601, Teile der Flurstücke 609, 647 Die Abgrenzung des Geltungsbereichs dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. § 2 In dem vorbenannten Gebiet dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. § 3 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, unter Berücksichtigung einer zurückgestellten Bauvoranfrage spätestens am 18.02.2013. Seite 1 von 1
V-0517-2011-Anlage-2-Geltungsbereich
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0517/2011 Veränderungssperre Nr. 103Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße Geltungsbereich Maßstab 1:2500 ST ADT M T ÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0517/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Veränderungssperre Nr. 103 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße Beratungsfolge 11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 19.10.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende Satzung der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 103 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Stadt Münster entstehen durch die Veränderungssperre Nr. 103 keine Kosten. Begründung: Im vom Rat im Februar 2009 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Müns- ter ist der Bereich südlich Hansaring, östlich Dortmunder Straße, nördlich Hafenweg, westlich ehemaliges OSMO-Gelände als zentraler Versorgungsbereich festgelegt worden. Zielsetzung die- ser Festlegung ist die Ausgestaltung dieses zentralen Versorgungsbereiches zu einem in die Sied- lungsstrukturen der östlichen Münsteraner Innenstadt integrierten Stadtbereichszentrum mit mittel- zentraler Versorgungsfunktion. Der aktuelle Projektstand wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwick- lung, Verkehr und Wirtschaft am 02.06.2010 öffentlich vorgestellt. Darauf hin hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, das Verfahren mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungs- plan einzuleiten. Vorlagen-Nr.: V/0517/2011 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 18.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0517/2011 Der Rat hat am 07.07.2010 mit der Vorlage Nr. V/0463/2010 u. a. den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen bzw. vertragsgebundenen Bebauungsplans für den Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg / Dortmunder Straße gefasst (Bebauungsplan Nr. 535). Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 535 erfasst neben dem reinen Projektstandort auch die umliegenden Grundstücke bis zu den umgebenden öffentlichen Straßen. Die endgültige (Fein-) Abgrenzung des Bebauungsplangebietes wird sich dann im nächsten Schritt im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben und sich an dessen inhaltlich-funktionalen und abwägungsrelevanten Inhalten orientieren. Für das Grundstück Hafenweg 17 / 19 liegt mittlerweile eine Bauvoranfrage für den Neubau von Wohn- und Geschäftsgebäuden vor. Da zu befürchten ist, dass das geplante Vorhaben den Planungszielen der Stadt entgegensteht, hat das Bauordnungsamt die Bescheidung der vorgenannten Bauvoranfrage am 18.02.2011 für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt. Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemac ht werden, ist nach dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 535 nun der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch erforderlich. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 103 wird bis zum 18.02.2013 begrenzt, da auf die 2-Jahresfrist die Dauer der Zurückstellung der Bauvoranfrage anzurechnen ist. Der Geltungsbereich der Satzung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Satzungstext 2. Geltungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Schillerstraße
- Dortmunder Straße
- Hansaring
- Hafenweg 17
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0517/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37