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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Herzogstraße-Entfallen von Parkplätzen (Az.: 02-1600-91/18)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2390/2018 vom 24.07.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 2390/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Herzogstraße-Entfallen von Parkplätzen (Az.: 02-1600- 91/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt die Beibehal- tung und erneute Nutzung der Stellplätze als Kurzzeitparkplätze mit rotem Punkt für das Bewohner- parken nach Beendigung der Baumaßnahme. Alternative: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt den Entfall der Stellplätze nach Beendigung der Baumaßnahme, was Einnahmeverluste von 24.000 Euro jährlich bedeutet und die Parkmöglichkeiten für Bewohner/innen des BWP CITY stark einschränkt. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2018 2 Begründung: Der Petent beantragt, die zur Zeit wegen einer Baumaßnahme nicht nutzbaren Stellplätze in der Her- zogstraße nach Beendigung der Baumaßnahme dauerhaft den Verkehrsteilnehmern zu entziehen. Der Petent argumentiert, dass in den umliegenden Parkhäusern ausreichende Kapazitäten zur Verfü- gung stehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung teilt mit, dass die Herzogstraße zum Bewohnerparkgebiet (BWP) CITY gehört und dass in der Herzogstraße im Abschnitt Brückenstraße bis Streitzeuggasse 13 Stellplätze über einen Parkscheinautomaten (PSA) mit rotem Punkt für das Bewohnerparken bewirtschaftet werden. Be- wohner/innen können auf diesen Stellplätzen mit gültigem Bewohnerparkausweis ohne Gebührenzah- lung und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken. Das BWP City gehört durch seine zentrale Lage in der Kölner Innenstadt zu den Bewohnerparkgebieten, die hohen Parkdruck bei einer ver- gleichsweise geringen Anzahl an Stellplätzen im öffentlichen Straßenland aufweisen. Die Stellplätze in der Herzogstraße decken überwiegend den Parkbedarf der Bewohner/innen in den Nachmittags- und Abendstunden. Durch die Bewirtschaftung dieser Stellplätze nimmt der PSA Parkgebühren von etwa 24.000 Euro jährlich ein. Durch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, Außengastrono- mie auf Stellplätzen und andere politische Beschlüsse wird das öffentliche Stellplatzangebot in der Innenstadt kontinuierlich reduziert. Kurzzeitparkende können in umliegende Parkhäuser verlagert werden. Die monatlichen Mietgebühren für einen privaten Stellplatz im Parkhaus liegen wesentlich höher als die Verwaltungsgebühr für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises von 30 Euro jährlich. Anlage 1. Eingabe
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    Bezirksvertretung Innenstadt Herrn Andreas Hupke Bürgeramtsleiter Herr Ulrich Höver Köln, den 03.03. 2018 Bürgereingabe Herzogstraße Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge einer Baumaßnahme im Kolumbaviertel an der Herzogstraße entfallen zeitweise Autoparkpätze auf dieser Straße. Daher beantrage ich, die Verwaltung aufzufordern, nach Beendigung der Baummaßnahme diesen bewährten Zustand beizubehalten. Diese Anregung ist in Übereinstimmung mit dem preisgekrönten Konzept Gestaltung Kolumbaviertel aus dem Jahre 2007. Der aktuelle Zustand zeigt doch auf, dass diese Parkplätze für Autos nicht gebraucht werden, da sie problemlos entfallen konnten. Und auch keine dramatische Parkplatznot in diesem Viertel entstanden ist. Die umliegenden Parkhäuser haben ausreichend Kapazitäten. Zudem ist es allmählich an der Zeit, den damaligen Beschluss endlich umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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