1823/2023
Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
4817 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 16.06.2023 1823/2023 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 22.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Finanzausschuss 04.09.2023 Rat 07.09.2023 Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2023 Am 13.02.2020 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Lu- xemburger Straße/Eifelwall beauftragt (Vorlagen-Nr.: 4397/2019). Hierfür wird die Einmün- dung des Eifelwalls auf die Luxemburger Straße neugestaltet. Zeitgleich werden auch die Ne- benanlagen auf der stadteinwärts führenden Seite der Luxemburger Straße auf einer Länge von ca. 120 m neugestaltet und geordnet. Hierzu wurde die vorhandene Fahrbahn verbreitert. Zusätzlich wurde nördlich des Knotenpunkts die vorhandene Fahrbahndecke der stadtein- wärts führenden Fahrbahn der Luxemburger Straße auf einer Länge von ca. 120 m erneuert. Die Maßnahme ist in der Örtlichkeit bereits seit 2022 fertiggestellt. Derzeit erfolgt die Schluss- abrechnung. Gemäß dem Beschluss vom 13.02.2020 (Vorlagen-Nr.4397/2019) belaufen sich die Gesamt- kosten auf rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. Nach der Submission und einer Anpassung der Kosten liegen die Gesamtkosten nunmehr bei rd.1.134.000 € inklusive rd. 10.000 € konsumtiver Beleuchtungskosten. Die investiven Kosten in Höhe von rd. 1.124.000 € setzten sich zusammen aus rd. 1.004.000 € für den Straßenbau, rd. 15.000 € für die Schlussvermessung, rd. 15.000 € für die Baugrunduntersuchungen, rd. 33.000 € für bereits finanzierte Ingenieursleistungen, rd. 5.000 € für Begrünung und rd. 10.000 € für Markierungsarbeiten. Zudem wurden bereits Nachträge in Höhe von rund 42.000 € verhandelt. Die konsumtiv zu finanzierenden Beleuchtungskosten haben sich in der Höhe nicht verändert. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 883.500 € um 240.500 € auf 1.124.000 €. 2 Die Kostensteigerung lässt sich im Wesentlichen auf die derzeit stark gestiegenen Baustoff- kosten und das allgemein hohe Preisniveau für Bauleistungen zurückführen. Grund für die Steigerung der Preise sind die Auswirkungen der Ukraine-Krise. Zudem gab es Änderungen in der Verkehrsführung während der Ausführung. Zum Beispiel mussten Arbeiten, die in den Re- gelarbeitszeiten geplant waren, am Wochenende durchgeführt werden. Darüber hinaus muss- ten während der Ausführungszeit die Kurvenradien und die Höhen angepasst werden, damit eine ordnungsgemäße Entwässrung und Verkehrsführung gewährleistet werden konnte. Die Umgestaltung des Eifelwalls zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße löst keine Beitragspflicht nach § 8a KAG aus. Finanzierung Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 1.124.000 € wurde bisher rd. 802.962 € verausgabt. Die restlichen in 2023 benötigten investiven Mittel in Höhe von 321.038 € stehen in Höhe von 237.796 € im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung Lu- xemburger Str./Eifelwall zur Verfügung. Die dann noch erforderlichen Restmittel in Höhe von 83.242 € werden im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraus- zahlungen im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe bei Finanzstelle 6601-1201- 4-5044, Oskar-Jäger-Straße, Ausbau, da diese Maßnahme sich verzögert. Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf- wendungen für Abschreibungen. Die in den Jahren 2023 und 2024 erforderlichen bilanziellen Abschreibungen in Höhe von nunmehr 22.480 € jährlich sind im Hpl. 2023/2024 im Teilergeb- nisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze) in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2025 ff. im o. g. Teilergebnisplan in o. g. Produktgruppe (Teilplan- zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Gez. Reker
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1823/2023
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 16.06.2023
- Erstellt
- 30.05.2023 10:51