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1823/2023

Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 16.06.2023

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4817 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 16.06.2023 
 1823/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 22.08.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023 
 
Umbau der Kreuzung Luxemburger Straße/Eifelwall 
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 
2 KomHVO NRW i. V. m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das 
Haushaltsjahr 2023 
 
Am 13.02.2020 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung mit dem Umbau der Kreuzung Lu-
xemburger Straße/Eifelwall beauftragt (Vorlagen-Nr.: 4397/2019). Hierfür wird die Einmün-
dung des Eifelwalls auf die Luxemburger Straße neugestaltet. Zeitgleich werden auch die Ne-
benanlagen auf der stadteinwärts führenden Seite der Luxemburger Straße auf einer Länge 
von ca. 120 m neugestaltet und geordnet. Hierzu wurde die vorhandene Fahrbahn verbreitert. 
Zusätzlich wurde nördlich des Knotenpunkts die vorhandene Fahrbahndecke der stadtein-
wärts führenden Fahrbahn der Luxemburger Straße auf einer Länge von ca. 120 m erneuert. 
 
Die Maßnahme ist in der Örtlichkeit bereits seit 2022 fertiggestellt. Derzeit erfolgt die Schluss-
abrechnung. 
 
Gemäß dem Beschluss vom 13.02.2020 (Vorlagen-Nr.4397/2019) belaufen sich die Gesamt-
kosten auf rd. 894.200 € inklusive 10.700 € Beleuchtungskosten. 
 
Nach der Submission und einer Anpassung der Kosten liegen die Gesamtkosten nunmehr bei 
rd.1.134.000 € inklusive rd. 10.000 € konsumtiver Beleuchtungskosten. Die investiven Kosten 
in Höhe von rd. 1.124.000 € setzten sich zusammen aus rd. 1.004.000 € für den Straßenbau, 
rd. 15.000 € für die Schlussvermessung, rd. 15.000 € für die Baugrunduntersuchungen, rd. 
33.000 € für bereits finanzierte Ingenieursleistungen, rd. 5.000 € für Begrünung und rd.  
10.000 € für Markierungsarbeiten. Zudem wurden bereits Nachträge in Höhe von rund 
42.000 € verhandelt. Die konsumtiv zu finanzierenden Beleuchtungskosten haben sich in der 
Höhe nicht verändert. 
 
Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 883.500 € um 
240.500 € auf 1.124.000 €.

2 
 
Die Kostensteigerung lässt sich im Wesentlichen auf die derzeit stark gestiegenen Baustoff-
kosten und das allgemein hohe Preisniveau für Bauleistungen zurückführen. Grund für die 
Steigerung der Preise sind die Auswirkungen der Ukraine-Krise. Zudem gab es Änderungen in 
der Verkehrsführung während der Ausführung. Zum Beispiel mussten Arbeiten, die in den Re-
gelarbeitszeiten geplant waren, am Wochenende durchgeführt werden. Darüber hinaus muss-
ten während der Ausführungszeit die Kurvenradien und die Höhen angepasst werden, damit 
eine ordnungsgemäße Entwässrung und Verkehrsführung gewährleistet werden konnte. 
 
Die Umgestaltung des Eifelwalls zwischen der Luxemburger Straße und der Eifelstraße löst 
keine Beitragspflicht nach § 8a KAG aus.  
 
Finanzierung 
 
Von den investiven Gesamtkosten in Höhe von nunmehr 1.124.000 € wurde bisher rd. 
802.962 € verausgabt. Die restlichen in 2023 benötigten investiven Mittel in Höhe von 321.038 
€ stehen in Höhe von 237.796 € im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen 
und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 8 - 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-1-5081, Umgestaltung Lu-
xemburger Str./Eifelwall zur Verfügung. 
 
Die dann noch erforderlichen Restmittel in Höhe von 83.242 € werden im Teilfinanzplan des 
Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze im 
Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung zugunsten Finanzstelle 6601-1201-1-5081, 
Umgestaltung Luxemburger Str./Eifelwall, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigeraus-
zahlungen im gleichen Teilfinanzplan und gleicher Produktgruppe bei Finanzstelle 6601-1201-
4-5044, Oskar-Jäger-Straße, Ausbau, da diese Maßnahme sich verzögert.  
 
Die Erhöhung der investiven Auszahlungen führt auch zu einer Erhöhung der jährlichen Auf-
wendungen für Abschreibungen. Die in den Jahren 2023 und 2024 erforderlichen bilanziellen 
Abschreibungen in Höhe von nunmehr 22.480 € jährlich sind im Hpl. 2023/2024 im Teilergeb-
nisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau (Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, 
Plätze) in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen berücksichtigt. Das Dezernat für 
Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2025 ff. im o. g. Teilergebnisplan in o. g. Produktgruppe (Teilplan-
zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (4)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1823/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
16.06.2023
Erstellt
30.05.2023 10:51