A-R/0016/2022
Ökologisch, fair, regional, saisonal und gesund – die Gemeinschaftsverpflegung in Münsteraner Kitas und Schulen
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a-r-0016-2022-Grüne,SPD,Volt-20220329_Ratsantrag_Schulverpflegung
16477 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2022
Münster, 29.03.2022
Ratsantrag
Ökologisch, fair, regional, saisonal und gesund – die Gemeinschaftsverpflegung in
Münsteraner Kitas und Schulen
Der Rat möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster formuliert das klare Ziel, dass die Gemeinschaftsverpflegung in allen
Kindertageseinrichtungen und Schulen im Stadtgebiet bis 2030 zu (nahezu) 100% aus ökologisch
produzierten Lebensmitteln gedeckt werden soll. Gleichzeitig sollen der Einsatz von nicht regionalen und
nicht saisonalen Leb ensmitteln auf ein nötiges Minimum reduziert und der Anteil an fair gehandelten
Importlebensmitteln deutlich gesteigert werden.
2. Um die städtischen Leistungskriterien für die Vergabe in der Gemeinschaftsverpflegung kurzfristig unter
Nachhaltigkeits- und Gesundheitsaspekten zu präzisieren, wird die Verwaltung aufgefordert, zeitnah – d.h.
vor den ersten Ausschreibungen in 2023 – die Kriterien dahingehend zu überarbeiten, dass diese folgenden
Anforderungen genügen:
▪ es dürfen ausschließlich gentechnikfreie Lebe nsmittel und Lebensmittel aus gentechnik -freier
Erzeugung (Fütterung) verwendet werden
▪ es werden, gemäß den Empfehlungen der DGE, maximal ein Fleisch- und maximal ein Fischgericht
pro Woche angeboten. Dies gilt auch für Mischkost-Menüs.
▪ das angebotene Fleisch stammt ausschließlich aus Haltungsformen der Stufe 3 oder 4.
▪ der Anteil an fair gehandelten Produkten soll möglichst groß sein;
Bananen, Orangensaft und Kakao dürfen ausschließlich fair gehandelt sein
▪ es werden bevorzugt saisonale Produkte verwendet
▪ ab dem 01.01. 2023 müssen mindestens 25% der Zutaten (bezogen auf den geldwerten
Wareneinsatz im Monatsdurchschnitt) bio-zertifiziert sein (mind. EG-Öko-Verordnung)
Außerdem sollen die Auftragnehmenden verpflichtet werden, den prozentualen Anteil der zerti fizierten
Bio-Produkte vorerst jedes Jahr um mindestens 2% zu erhöhen. In diesem Zusammenhang prüft die
Verwaltung angemessene (ggf. längere) Vertragslaufzeiten, um die Umstellung für Auftragnehmende
abzusichern und attraktiv zu machen.
3. Um die Gemeinschaf tsverpflegung mittel- bis langfristig im Hinblick auf nachhaltige und gesundheitliche
Aspekte umzustrukturieren, organisiert die Stadt Münster einen Kongress, zu dem alle an der
Gemeinschaftsverpflegung beteiligten Akteur*innen eingeladen werden. Zu nennen sind hier die
entsprechenden Fachämter der Stadtverwaltung (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Schule
und Weiterbildung, Gesundheitsamt, Fachstelle Nachhaltigkeit), freie Träger der Jugendhilfe (Kita und
OGS), Vertretungen der Kindertagesei nrichtungen und Schulen (inkl. Schüler*innen) sowie die in den
Einrichtungen für die Gemeinschaftsverpflegung verantwortlichen Mitarbeitenden, Caterer und
Vertretungen der Elternschaft. Ebenso werden regionale Erzeuger*innen und Lieferant*innen von
Lebensmitteln sowie gesellschaftliche Initiativen, die sich mit dem Thema Ernährung auseinandersetzen,
zum Kongress eingeladen. Nach Möglichkeit soll der Kongress wissenschaftlich begleitet werden, z.B. durch
das Institut für nachhaltige Ernährung (iSuN) der Fachhochschule Münster.
Der Kongress soll sich folgenden grundlegenden Fragestellungen widmen:
• welche Chancen und Möglichkeiten - aber insbesondere auch welche Herausforderungen - liegen
in einer besseren und nachhaltigeren Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen
• welche Strukturen und Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine bessere und
nachhaltigere Gemeinschaftsverpflegung und Ernährungsbildung in den Einrichtungen
gewährleisten zu können
• wie kann die Bildung für nachhaltige und gesunde Ernäh rung in den Einrichtungen sowie in den
Familien gefördert werden, um einen nachhaltigen Mehrwert für Kinder und Familien zu schaffen
Die Ergebnisse des Kongresses werden zusammengetragen und dienen als Grundlage für politische
Folgebeschlüsse auf dem Weg zu einer besseren und nachhaltigeren Gemeinschaftsverpflegung in
Münsteraner Kindertagesstätten und Schulen.
4. Aus Reihen der Mitglieder des Kongresses bildet sich eine "Verpflegungs -Konferenz", in der jede
Institution/jede*r Akteur*in mindestens durch eine Person vertreten ist. Die „Verpflegungs -Konferenz“
soll regelmäßig tagen.
Sie begleitet und kontrolliert die Umsetzung der Ergebnisse des Kongresses und befasst sich tiefergehend
mit der Gemeinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen. Gleichzeitig soll sie als Plattform des
Austausches dienen und allen an der Gemeinschaftsverpflegung beteiligten Akteur*innen für Fragen und
Unterstützung zur Verfügung stehen.
5. Im Rahmen eines Pilotprojektes unterstützt die Stadt Münster Einrichtungen, die ihre
Gemeinschaftsverpflegung kurz- oder mittelfristig für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 100% ökologisch
erzeugte Lebensmittel umstellen möchten.
Die Unterstützung der Stadt Münster erfolgt in erster Linie beim Kompensieren zu erwartender
Mehrkosten durch die Umstellung: entweder durch ein von der Stadt initiiertes Paten-/Spendenprojekt für
die teilnehmenden Einrichtungen oder eine direkte finanzielle Unterstützung der Stadt.
Der Ernährungsrat Münster e.V. wird in das Pilotprojekt eingebunden. Er soll die te ilnehmenden
Einrichtungen begleiten und mit seinen vorhandenen Netzwerkstrukturen sowie der Fachexpertise dabei
unterstützen, Prozesse und Einflussmöglichkeiten in der Gemeinschaftsverpflegung zu optimieren.
6. Die Verwaltung bemüht sich, Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Schulen) sowie Unternehmen,
die direkten Bezug zur Gemeinschaftsverpflegung haben (Caterer oder Lebensmittelhersteller), für das
Projekt „ÖKOPROFIT“ zu gewinnen.
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Sachstandsbericht über die a ktuelle Ausstattung in den
städtischen Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Schulen), die für die Gemeinschaftsverpflegung
zur Verfügung steht, anzufertigen. Der Bericht soll ausdrücklich auch die zur Verfügung stehenden
Räumlichkeiten für die Herstellung und den Verzehr der Mahlzeiten darstellen.
8. Die Erkenntnisse des Kongresses, der „Verpflegungs -Konferenz“ und des Pilotprojektes sollen
kontinuierlich in die Überarbeitung der Leistungskriterien für die Gemeinschaftsverpflegung städtischer
Einrichtungen einfließen, um diese in Bezug auf Nachhaltigkeits- und Gesundheitskriterien nachzubessern.
Für Einrichtungen, die an freie Träger übertragen werden, soll die Vergabe dahingehend überarbeitet
werden, dass die Gemeinschaftsverpflegung einen höheren Stel lenwert einnimmt und
Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend zu erfüllen sind.
Begründung:
Die Stadt Münster hat sich den Zielen verpflichtet, bis 2030 klimaneutral zu werden und zugleich die Natur zu
schützen und die Artenvielfalt zu bewahren. Ein entsch eidender Baustein, um diese Ziele zu erreichen, ist der
gesamte Bereich der Ernährung: von der landwirtschaftlichen Erzeugung von Lebensmitteln über die Zubereitung
bis hin zum Umgang mit Lebensmitteln. Darüber hinaus spielt das Thema Ernährung sowie Besch affung und
Produktion von Nahrungsmitteln auch in der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie 2030 eine wichtige Rolle. Vor
allem zur Erreichung der Ziele „Globale Verantwortung und Eine Welt“ sowie „Konsum und Lebensstile“ spielen
Projekte zur fairen Beschaff ung und regionalen Lebensmittelproduktion eine Schlüsselrolle. Mit dem Beitritt der
Stadt Münster zum Netzwerk der Bio -Städte hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, den ökologischen Landbau, die
Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen und
regionaler Wertschöpfung zu fördern.
Entsprechend muss der Gemeinschaftsverpflegung in den Münsteraner Kindertagesstätten und Schulen, in denen
täglich mehrere tausend Mahlzeiten ausgegeben werden, eine hohe Rele vanz beigemessen werden. Gerade hier
liegt ein entscheidender Schlüssel, um die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln zu erhöhen und
damit die wichtigste Voraussetzung für eine Ausweitung der regionalen Bio -Landwirtschaft im Münsterland zu
schaffen. Gleichzeitig kann eine ökologischere Gemeinschaftsverpflegung dazu beitragen, die Ernährungsbildung in
den Einrichtungen zu stärken und nicht nur dort für gesündere Mahlzeiten sorgen, sondern auch entsprechend im
Kita- und Schulalltag verankert langfristig eine gesündere Ernährungsweise bei Kindern und Jugendlichen fördern.
Auch ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus dem „Ernährungsrat Münster“, „Münster isst veggie“ und
„Aktionsbündnis Pestizidfreies Münster“ anerkennt die Notwenigkeit einer ökolog ischeren, fairen, saisonalen und
regionalen Gemeinschaftsverpflegung. Mit umfassenden Forderungen haben sie sich an die Politik gewandt.
Ein Kongress und Beschlusspunkt 3
Bei der Gemeinschaftsverpflegung spielen verschiedenste Akteur*innen eine Rolle. Das Ziel einer nachhaltigen und
gesunden Ernährung teilen in der Regel alle Akteur*innen. Allerdings verfolgen sie häufig auch Interessen, die im
Widerspruch zueinander stehen und damit entscheidende Schritte in Richtung einer besseren
Gemeinschaftsverpflegung blockieren. Um darüber in einen Austausch zu kommen und gemeinsam erste
Handlungsoptionen ausmachen zu können, soll die Stadt Münster einen Kongress organisieren. In ande ren
Kommunen, wie z.B. Freiburg 1, war ein solcher "Kongress" ein erfolgreicher erster Schritt, sich dem gemeinsamen
Ziel einer nachhaltigeren und gesünderen Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen zu nähern.
Beim Kongress soll der Fokus nicht allein auf den Mahlzeiten liegen, sondern das Thema Gemeinschaftsverpflegung
ganzheitlich angegangen werden: auch die Frage, wie Mahlzeiten ressourcenschonender und nachhaltiger
zubereitet werden können, sollen thematisiert werden; ebenso wie Überlegungen zum Auf bau von Netzwerken
und Strukturen für Lebensmittelerzeuger*innen und Lieferanten aus der Region, die Einrichtungen und Caterer mit
frischen, ökologischen Lebensmitteln versorgen können.
Über die Gemeinschaftsverpflegung hinausgehend muss auch das Thema Ern ährungsbildung in den Einrichtungen
gestärkt werden. Der Kongress soll erste Ideen sammeln, wie eine entsprechende Bildungsarbeit in den
Einrichtungen aussehen kann, damit den Kindern, Jugendlichen und deren Familien die Grundzüge und Vorteile
einer gesund en und nachhaltigen Ernährung nähergebracht werden und damit langfristige Effekte – wie eine
gesündere Ernährungsweise oder Wertschätzung nachhaltiger Lebensmittel – erzielt werden können. Neben
erhofften positiven Auswirkungen auf die private Ernährungswe ise von Kindern und Jugendlichen soll dies auch
Akzeptanz und Verständnis für (mögliche) Veränderungen in der Verpflegung in den Einrichtungen fördern.
Sowohl für eine bessere Gemeinschaftsverpflegung als auch für die Ernährungsbildung braucht es eine
angemessene Ausstattung der Einrichtungen. Welche Voraussetzung, wie z.B. Schulküchen und deren Ausstattung,
und Strukturen, wie z.B. Kooperationen mit Landwirt*innen aus der Region, im Konkreten das sein können und
müssen, soll der Kongress ebenfalls andiskutieren.
Eine „Verpflegungs-Konferenz“ soll im weiteren Verlauf als langfristiges und regelmäßig tagendes Arbeitsgremium
fungieren. Dort sollen Ergebnisse des Kongresses konkretisiert werden und notwendige Schritte an die Politik
formuliert werden. Außerdem soll die „Verpflegungs -Konferenz“ Handlungsempfehlungen ausarbeiten, die einer
besseren Gemeinschaftsverpflegung Rechnung tragen und die Träger sowie Caterer in den
Kindertageseinrichtungen und Schulen ohne große Anstrengungen umsetzten können.
Gleichzeitig kann die „Verpflegungs -Konferenz“ als Schnittstelle zwischen und Ansprechpartnerin für alle an der
Gemeinschaftsverpflegung beteiligten Akteur*innen dienen.
Ein Pilotprojekt "Bio für Kinder"2 in Münster
Aktuell werden Einrichtungen häufig von drohenden Mehrkosten abgehalten, den Anteil biologischer Lebensmittel
in der Gemeinschaftsverpflegung deutlich zu erhöhen. Das Projekt "Bio für Kinder" aus München hat gezeigt, dass
eine Umstellung auf 100% biologisch erzeugte Lebensmittel nicht zu einer drastischen Preissteigerung führen muss,
wenn in den Einrichtungen gleichzeitig Optimierungen, wie z.B. eine längerfristige Planung und Umstellung der
Speisepläne, direkte Kooperationen mit Lebensmittelerzeuger*innen aus der Region oder Maßnahmen gegen
Lebensmittelverschwendung, vorgenommen wurden.
Damit mögliche Mehrkosten Münsteraner Einrichtung nicht mehr davon abhalten, eine Umstellung auf 100%
ökologische Lebensmittel vorzunehmen, initiiert die Verwaltung das Projekt "Bio für Kinder" oder ein ähnliches
Projekt f ür die Stadt Münster. Für einen Zeitraum von zwei Jahren werden anfallende Mehrkosten durch
Spenden/Paten oder direkt durch die Stadt Münster aufgefangen. Interessierte Einrichtungen sollten benennen,
welche Voraussetzungen sie für die Teilnahme an dem Pilotprojekt mitbringen und sich verpflichten, zum Abschluss
der zweijährigen Pilotphase einen Bericht anzufertigen, aus dem hervorgeht, was sie (oder der Caterer) in ihrer
Einrichtung verändert haben und wie sich die Preise pro Mahlzeit/pro Jahr entwickelt h aben. Der Ernährungsrat
Münster e.V. kann den teilnehmenden Einrichtungen mit seiner Fachexpertise und seinem Netzwerk beratend zur
Seite stehen und die Einrichtungen bei der Umsetzung einzelner Optimierungsvorhaben unterstützen.
Ziel des Pilotprojektes sollte es einerseits sein, dass teilnehmende Einrichtungen nach Abschluss der Pilotphase den
(nahezu) 100% Anteil biologisch erzeugter Lebensmittel beibehalten können, weil sie durch Umstellungen an
anderen Stellen die Kosten für die Mahlzeiten stabil halten konnten; und andererseits, dass die Stadt Münster
Erkenntnisse darüber gewinnt, wie eine Umstellung kostengünstig gelingen kann.
Neben Kindertagesstätten oder Schulen soll es z.B. auch Schulkiosken ermöglicht werden, sich an dem Pilotprojekt
zu beteiligen und ihr Angebot auf 100% biologisch erzeugte Produkte umzustellen.
1Vgl. https://www.freiburg.de/pb/1018985.html
2Vgl. https://www.tollwood.de/wp-content/uploads/2016/08/bio_fuer_kinder_handbuch.pdf
Beschlusspunkt 5
Das Projekt „ÖKOPROFIT“ unterstützt Unternehmen und Einrichtungen dabei, Betriebskosten durch Klima - und
Umweltschutzmaßnahmen einzusparen. Für eine ökologischere und nac hhaltigere Gemeinschaftsverpflegung, die
i.d.R. höhere Kosten verursacht, kann dieses Projekt hilfreich sein. Insbesondere Caterer können dadurch
Mahlzeiten ggf. klima- und umweltfreundlicher herstellen und gleichzeitig durch Einsparungen der Betriebskoste n
ein starkes Ansteigen der Kosten für die Endverbraucher*innen abfangen.
Beschlusspunkt 6
Kindertageseinrichtungen und Schulen können nur dann eine frische und gesunde Gemeinschaftsverpflegung
gewähren, wenn eine entsprechende materielle und räumliche Ausstattung gegeben ist. Besonders wichtig ist dies,
z.B. in Form von Schulküchen, für die Ernährungsbildung in den Einrichtungen.
Ein Bericht über die aktuelle Ausstattung der Einrichtungen hilft, Bedarfe festzustellen und bisherige Standards
anzupassen.
Beschlusspunkt 7
Mit den städtischen Leistungsverzeichnissen kann die Stadt Münster die Gemeinschaftsverpflegung in den eigenen
Einrichtungen direkt beeinflussen. Sämtliche Erkenntnisse aus dem Kongress, der „Verpflegungs -Konferenz“ und
des Pilotprojektes sollen an die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Kriterien – soweit möglich – angepasst
werden.
Kurzfristige Verbesserungen bei den Angeboten der Gemeinschaftsverpflegung sollen durch Anpassungen in den
städtischen Leistungskriterien bereits jetzt erfolgen. Die Auswahl der Speisen sollte sich an den Empfehlungen der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren, die sowohl einen gesunde als auch eine nachhaltige
Ernährungsweise unterstützt. Die DGE empfiehlt ausdrücklich eine pflanzenbasie rte Ernährung, die durch
Molkereiprodukte, Eier, Fisch und Fleisch ergänzt werden sollte. Hierbei empfiehlt sie für Schulessen jeweils 1 -mal
pro Woche Fisch bzw. Fleisch.
gez. gez. gez.
Leon Herbstmann Marius Herwig Tim Pasch
Dr. Leandra Praetzel Hedwig Liekefedt Helene Goldbeck
Christoph Kattentidt Doris Feldmann und Ratsgruppe
Sylvia Rietenberg und Fraktion
Anne Herbermann
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0016/2022
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 29.03.2022
- Erstellt
- 29.03.2022 16:31