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A-R/0016/2022

Ökologisch, fair, regional, saisonal und gesund – die Gemeinschaftsverpflegung in Münsteraner Kitas und Schulen

Antrag an den Rat 29.03.2022

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2022 
             
 
     Münster, 29.03.2022 
 
 
Ratsantrag 
 
Ökologisch, fair, regional, saisonal und gesund – die Gemeinschaftsverpflegung in 
Münsteraner Kitas und Schulen 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster formuliert das klare Ziel, dass die Gemeinschaftsverpflegung in allen 
Kindertageseinrichtungen und Schulen im Stadtgebiet bis 2030 zu (nahezu) 100% aus ökologisch 
produzierten Lebensmitteln gedeckt werden soll. Gleichzeitig sollen der Einsatz von nicht regionalen und 
nicht saisonalen Leb ensmitteln auf ein nötiges Minimum reduziert und der Anteil an fair gehandelten 
Importlebensmitteln deutlich gesteigert werden. 
 
2. Um die städtischen Leistungskriterien für die Vergabe in der Gemeinschaftsverpflegung kurzfristig unter 
Nachhaltigkeits- und Gesundheitsaspekten zu präzisieren, wird die Verwaltung aufgefordert, zeitnah – d.h. 
vor den ersten Ausschreibungen in 2023 – die Kriterien dahingehend zu überarbeiten, dass diese folgenden 
Anforderungen genügen: 
▪ es dürfen ausschließlich gentechnikfreie Lebe nsmittel und Lebensmittel aus gentechnik -freier 
Erzeugung (Fütterung) verwendet werden 
▪ es werden, gemäß den Empfehlungen der DGE, maximal ein Fleisch- und maximal ein Fischgericht 
pro Woche angeboten. Dies gilt auch für Mischkost-Menüs. 
▪ das angebotene Fleisch stammt ausschließlich aus Haltungsformen der Stufe 3 oder 4. 
▪ der Anteil an fair gehandelten Produkten soll möglichst groß sein;  
Bananen, Orangensaft und Kakao dürfen ausschließlich fair gehandelt sein  
▪ es werden bevorzugt saisonale Produkte verwendet 
▪ ab dem 01.01. 2023 müssen mindestens 25% der Zutaten (bezogen auf den geldwerten 
Wareneinsatz im Monatsdurchschnitt) bio-zertifiziert sein (mind. EG-Öko-Verordnung) 
Außerdem sollen die Auftragnehmenden verpflichtet werden, den prozentualen Anteil der zerti fizierten 
Bio-Produkte vorerst jedes Jahr um mindestens 2% zu erhöhen. In diesem Zusammenhang prüft die 
Verwaltung angemessene (ggf. längere) Vertragslaufzeiten, um die Umstellung für Auftragnehmende 
abzusichern und attraktiv zu machen. 
 
3. Um die Gemeinschaf tsverpflegung mittel- bis langfristig im Hinblick auf nachhaltige und gesundheitliche 
Aspekte umzustrukturieren, organisiert die Stadt Münster einen Kongress, zu dem alle an der 
Gemeinschaftsverpflegung beteiligten Akteur*innen eingeladen werden. Zu nennen  sind hier die 
entsprechenden Fachämter der Stadtverwaltung (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Schule 
und Weiterbildung, Gesundheitsamt, Fachstelle Nachhaltigkeit), freie Träger der Jugendhilfe (Kita und 
OGS), Vertretungen der Kindertagesei nrichtungen und Schulen (inkl. Schüler*innen) sowie die in den 
Einrichtungen für die Gemeinschaftsverpflegung verantwortlichen Mitarbeitenden, Caterer und 
Vertretungen der Elternschaft. Ebenso werden regionale Erzeuger*innen und Lieferant*innen von 
Lebensmitteln sowie gesellschaftliche Initiativen, die sich mit dem Thema Ernährung auseinandersetzen, 
zum Kongress eingeladen. Nach Möglichkeit soll der Kongress wissenschaftlich begleitet werden, z.B. durch 
das Institut für nachhaltige Ernährung (iSuN) der Fachhochschule Münster. 
 
Der Kongress soll sich folgenden grundlegenden Fragestellungen widmen:  
 
• welche Chancen und Möglichkeiten - aber insbesondere auch welche Herausforderungen - liegen 
in einer besseren und nachhaltigeren Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen

• welche Strukturen und Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um eine bessere und 
nachhaltigere Gemeinschaftsverpflegung und Ernährungsbildung in den Einrichtungen 
gewährleisten zu können 
• wie kann die Bildung für nachhaltige und gesunde Ernäh rung in den Einrichtungen sowie in den 
Familien gefördert werden, um einen nachhaltigen Mehrwert für Kinder und Familien zu schaffen 
 
Die Ergebnisse des Kongresses werden zusammengetragen und dienen als Grundlage für politische 
Folgebeschlüsse auf dem Weg zu einer besseren und nachhaltigeren Gemeinschaftsverpflegung in 
Münsteraner Kindertagesstätten und Schulen. 
 
4. Aus Reihen der Mitglieder des Kongresses bildet sich eine "Verpflegungs -Konferenz", in der jede 
Institution/jede*r Akteur*in mindestens durch eine  Person vertreten ist. Die „Verpflegungs -Konferenz“ 
soll regelmäßig tagen. 
Sie begleitet und kontrolliert die Umsetzung der Ergebnisse des Kongresses und befasst sich tiefergehend 
mit der Gemeinschaftsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen. Gleichzeitig soll sie als Plattform des 
Austausches dienen und allen an der Gemeinschaftsverpflegung beteiligten Akteur*innen für Fragen und 
Unterstützung zur Verfügung stehen. 
 
5. Im Rahmen eines Pilotprojektes unterstützt die Stadt Münster Einrichtungen, die ihre 
Gemeinschaftsverpflegung kurz- oder mittelfristig für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 100% ökologisch 
erzeugte Lebensmittel umstellen möchten. 
Die Unterstützung der Stadt Münster erfolgt in erster Linie beim Kompensieren zu erwartender 
Mehrkosten durch die Umstellung: entweder durch ein von der Stadt initiiertes Paten-/Spendenprojekt für 
die teilnehmenden Einrichtungen oder eine direkte finanzielle Unterstützung der Stadt.  
Der Ernährungsrat Münster e.V. wird in das Pilotprojekt eingebunden. Er soll die te ilnehmenden 
Einrichtungen begleiten und mit seinen vorhandenen Netzwerkstrukturen sowie der Fachexpertise dabei 
unterstützen, Prozesse und Einflussmöglichkeiten in der Gemeinschaftsverpflegung zu optimieren.  
 
6. Die Verwaltung bemüht sich, Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Schulen) sowie Unternehmen, 
die direkten Bezug zur Gemeinschaftsverpflegung haben (Caterer oder Lebensmittelhersteller), für das 
Projekt „ÖKOPROFIT“ zu gewinnen. 
 
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Sachstandsbericht über die a ktuelle Ausstattung in den 
städtischen Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen und Schulen), die für die Gemeinschaftsverpflegung 
zur Verfügung steht, anzufertigen. Der Bericht soll ausdrücklich auch die zur Verfügung stehenden 
Räumlichkeiten für die Herstellung und den Verzehr der Mahlzeiten darstellen. 
 
8. Die Erkenntnisse des Kongresses, der „Verpflegungs -Konferenz“ und des Pilotprojektes sollen 
kontinuierlich in die Überarbeitung der Leistungskriterien für die Gemeinschaftsverpflegung städtischer 
Einrichtungen einfließen, um diese in Bezug auf Nachhaltigkeits- und Gesundheitskriterien nachzubessern. 
Für Einrichtungen, die an freie Träger übertragen werden, soll die Vergabe dahingehend überarbeitet 
werden, dass die Gemeinschaftsverpflegung einen höheren Stel lenwert einnimmt und 
Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend zu erfüllen sind. 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster hat sich den Zielen verpflichtet, bis 2030 klimaneutral zu werden und zugleich die Natur zu 
schützen und die Artenvielfalt zu bewahren. Ein entsch eidender Baustein, um diese Ziele zu erreichen, ist der 
gesamte Bereich der Ernährung: von der landwirtschaftlichen Erzeugung von Lebensmitteln über die Zubereitung 
bis hin zum Umgang mit Lebensmitteln. Darüber hinaus spielt das Thema Ernährung sowie Besch affung und 
Produktion von Nahrungsmitteln auch in der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie 2030 eine wichtige Rolle. Vor 
allem zur Erreichung der Ziele „Globale Verantwortung und Eine Welt“ sowie „Konsum und Lebensstile“ spielen 
Projekte zur fairen Beschaff ung und regionalen Lebensmittelproduktion eine Schlüsselrolle. Mit dem Beitritt der 
Stadt Münster zum Netzwerk der Bio -Städte hat sich die Stadt zum Ziel gesetzt, den ökologischen Landbau, die 
Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen und 
regionaler Wertschöpfung zu fördern. 
Entsprechend muss der Gemeinschaftsverpflegung in den Münsteraner Kindertagesstätten und Schulen, in denen 
täglich mehrere tausend Mahlzeiten ausgegeben werden, eine hohe Rele vanz beigemessen werden. Gerade hier 
liegt ein entscheidender Schlüssel, um die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln zu erhöhen und 
damit die wichtigste Voraussetzung für eine Ausweitung der regionalen Bio -Landwirtschaft im Münsterland zu 
schaffen. Gleichzeitig kann eine ökologischere Gemeinschaftsverpflegung dazu beitragen, die Ernährungsbildung in 
den Einrichtungen zu stärken und nicht nur dort für gesündere Mahlzeiten sorgen, sondern auch entsprechend im 
Kita- und Schulalltag verankert langfristig eine gesündere Ernährungsweise bei Kindern und Jugendlichen fördern.

Auch ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus dem „Ernährungsrat Münster“, „Münster isst veggie“ und 
„Aktionsbündnis Pestizidfreies Münster“ anerkennt die Notwenigkeit einer ökolog ischeren, fairen, saisonalen und 
regionalen Gemeinschaftsverpflegung. Mit umfassenden Forderungen haben sie sich an die Politik gewandt.  
 
Ein Kongress und Beschlusspunkt 3 
Bei der Gemeinschaftsverpflegung spielen verschiedenste Akteur*innen eine Rolle. Das Ziel einer nachhaltigen und 
gesunden Ernährung teilen in der Regel alle Akteur*innen. Allerdings verfolgen sie häufig auch Interessen, die im 
Widerspruch zueinander stehen  und damit entscheidende Schritte in Richtung einer besseren 
Gemeinschaftsverpflegung blockieren. Um darüber in einen Austausch zu kommen und gemeinsam erste 
Handlungsoptionen ausmachen zu können, soll die Stadt Münster einen Kongress organisieren. In ande ren 
Kommunen, wie z.B. Freiburg 1, war ein solcher "Kongress" ein erfolgreicher erster Schritt, sich dem gemeinsamen 
Ziel einer nachhaltigeren und gesünderen Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen zu nähern.  
Beim Kongress soll der Fokus nicht allein auf den Mahlzeiten liegen, sondern das Thema Gemeinschaftsverpflegung 
ganzheitlich angegangen werden: auch die Frage, wie Mahlzeiten ressourcenschonender und nachhaltiger 
zubereitet werden können, sollen thematisiert werden; ebenso wie Überlegungen zum Auf bau von Netzwerken 
und Strukturen für Lebensmittelerzeuger*innen und Lieferanten aus der Region, die Einrichtungen und Caterer mit 
frischen, ökologischen Lebensmitteln versorgen können. 
Über die Gemeinschaftsverpflegung hinausgehend muss auch das Thema Ern ährungsbildung in den Einrichtungen 
gestärkt werden. Der Kongress soll erste Ideen sammeln, wie eine entsprechende Bildungsarbeit in den 
Einrichtungen aussehen kann, damit den Kindern, Jugendlichen und deren Familien die Grundzüge und Vorteile 
einer gesund en und nachhaltigen Ernährung nähergebracht werden und damit langfristige Effekte – wie eine 
gesündere Ernährungsweise oder Wertschätzung nachhaltiger Lebensmittel – erzielt werden können. Neben 
erhofften positiven Auswirkungen auf die private Ernährungswe ise von Kindern und Jugendlichen soll dies auch 
Akzeptanz und Verständnis für (mögliche) Veränderungen in der Verpflegung in den Einrichtungen fördern.  
Sowohl für eine bessere Gemeinschaftsverpflegung als auch für die Ernährungsbildung braucht es eine 
angemessene Ausstattung der Einrichtungen. Welche Voraussetzung, wie z.B. Schulküchen und deren Ausstattung, 
und Strukturen, wie z.B. Kooperationen mit Landwirt*innen aus der Region, im Konkreten das sein können und 
müssen, soll der Kongress ebenfalls andiskutieren. 
 
Eine „Verpflegungs-Konferenz“ soll im weiteren Verlauf als langfristiges und regelmäßig tagendes Arbeitsgremium 
fungieren. Dort sollen Ergebnisse des Kongresses konkretisiert werden und notwendige Schritte an die Politik 
formuliert werden. Außerdem  soll die „Verpflegungs -Konferenz“ Handlungsempfehlungen ausarbeiten, die einer 
besseren Gemeinschaftsverpflegung Rechnung tragen und die Träger sowie Caterer in den 
Kindertageseinrichtungen und Schulen ohne große Anstrengungen umsetzten können.  
Gleichzeitig kann die „Verpflegungs -Konferenz“ als Schnittstelle zwischen und Ansprechpartnerin für alle an der 
Gemeinschaftsverpflegung beteiligten Akteur*innen dienen. 
 
Ein Pilotprojekt "Bio für Kinder"2 in Münster 
Aktuell werden Einrichtungen häufig von drohenden Mehrkosten abgehalten, den Anteil biologischer Lebensmittel 
in der Gemeinschaftsverpflegung deutlich zu erhöhen. Das Projekt "Bio für Kinder" aus München hat gezeigt, dass 
eine Umstellung auf 100% biologisch erzeugte Lebensmittel nicht zu einer drastischen Preissteigerung führen muss, 
wenn in den Einrichtungen gleichzeitig Optimierungen, wie z.B. eine längerfristige Planung und Umstellung der 
Speisepläne, direkte Kooperationen mit Lebensmittelerzeuger*innen aus der Region oder Maßnahmen gegen 
Lebensmittelverschwendung, vorgenommen wurden. 
Damit mögliche Mehrkosten Münsteraner Einrichtung nicht mehr davon abhalten, eine Umstellung auf 100% 
ökologische Lebensmittel vorzunehmen, initiiert die Verwaltung das Projekt "Bio für Kinder" oder ein ähnliches 
Projekt f ür die Stadt Münster. Für einen Zeitraum von zwei Jahren werden anfallende Mehrkosten durch 
Spenden/Paten oder direkt durch die Stadt Münster aufgefangen. Interessierte Einrichtungen sollten benennen, 
welche Voraussetzungen sie für die Teilnahme an dem Pilotprojekt mitbringen und sich verpflichten, zum Abschluss 
der zweijährigen Pilotphase einen Bericht anzufertigen, aus dem hervorgeht, was sie (oder der Caterer) in ihrer 
Einrichtung verändert haben und wie sich die Preise pro Mahlzeit/pro Jahr entwickelt h aben. Der Ernährungsrat 
Münster e.V. kann den teilnehmenden Einrichtungen mit seiner Fachexpertise und seinem Netzwerk beratend zur 
Seite stehen und die Einrichtungen bei der Umsetzung einzelner Optimierungsvorhaben unterstützen.  
Ziel des Pilotprojektes sollte es einerseits sein, dass teilnehmende Einrichtungen nach Abschluss der Pilotphase den 
(nahezu) 100% Anteil biologisch erzeugter Lebensmittel beibehalten können, weil sie durch Umstellungen an 
anderen Stellen die Kosten für die Mahlzeiten stabil halten  konnten; und andererseits, dass die Stadt Münster 
Erkenntnisse darüber gewinnt, wie eine Umstellung kostengünstig gelingen kann.  
Neben Kindertagesstätten oder Schulen soll es z.B. auch Schulkiosken ermöglicht werden, sich an dem Pilotprojekt 
zu beteiligen und ihr Angebot auf 100% biologisch erzeugte Produkte umzustellen.  
                                                      
1Vgl. https://www.freiburg.de/pb/1018985.html 
2Vgl. https://www.tollwood.de/wp-content/uploads/2016/08/bio_fuer_kinder_handbuch.pdf

Beschlusspunkt 5 
Das Projekt „ÖKOPROFIT“ unterstützt Unternehmen und Einrichtungen dabei, Betriebskosten durch Klima - und 
Umweltschutzmaßnahmen einzusparen. Für eine ökologischere und nac hhaltigere Gemeinschaftsverpflegung, die 
i.d.R. höhere Kosten verursacht, kann dieses Projekt hilfreich sein. Insbesondere Caterer können dadurch 
Mahlzeiten ggf. klima- und umweltfreundlicher herstellen und gleichzeitig durch Einsparungen der Betriebskoste n 
ein starkes Ansteigen der Kosten für die Endverbraucher*innen abfangen.  
 
Beschlusspunkt 6 
Kindertageseinrichtungen und Schulen können nur dann eine frische und gesunde Gemeinschaftsverpflegung 
gewähren, wenn eine entsprechende materielle und räumliche Ausstattung gegeben ist. Besonders wichtig ist dies, 
z.B. in Form von Schulküchen, für die Ernährungsbildung in den Einrichtungen.  
Ein Bericht über die aktuelle Ausstattung der Einrichtungen hilft, Bedarfe festzustellen und bisherige Standards 
anzupassen. 
 
Beschlusspunkt 7 
Mit den städtischen Leistungsverzeichnissen kann die Stadt Münster die Gemeinschaftsverpflegung in den eigenen 
Einrichtungen direkt beeinflussen. Sämtliche Erkenntnisse aus dem Kongress, der „Verpflegungs -Konferenz“ und 
des Pilotprojektes sollen an die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Kriterien – soweit möglich – angepasst 
werden. 
 
Kurzfristige Verbesserungen bei den Angeboten der Gemeinschaftsverpflegung sollen durch Anpassungen in den 
städtischen Leistungskriterien bereits jetzt erfolgen. Die Auswahl der Speisen sollte sich an den Empfehlungen der 
Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren, die sowohl einen gesunde als auch eine nachhaltige 
Ernährungsweise unterstützt. Die DGE empfiehlt ausdrücklich eine pflanzenbasie rte Ernährung, die durch 
Molkereiprodukte, Eier, Fisch und Fleisch ergänzt werden sollte. Hierbei empfiehlt sie für Schulessen jeweils 1 -mal 
pro Woche Fisch bzw. Fleisch. 
 
 
 
 
gez.     gez.    gez.   
Leon Herbstmann   Marius Herwig   Tim Pasch   
Dr. Leandra Praetzel   Hedwig Liekefedt  Helene Goldbeck  
Christoph Kattentidt   Doris Feldmann   und Ratsgruppe  
Sylvia Rietenberg   und Fraktion 
Anne Herbermann 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

06.04.2022 Rat
TOP 43.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0016/2022
Typ
Antrag an den Rat
Datum
29.03.2022
Erstellt
29.03.2022 16:31