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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Top 9.2.6

Änderungsantrag BV2 (Grüne) AN/0114/2024 vom 21.01.2024

Stand: Am 22.01.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Änderungsantrag (Grüne BV2)

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    Bündnis 9 0 /Die Grünen BV Rodenkirchen Industriestr. 1 61 - Haus 1 – 5 0999 Köln R.109 gruene -bv2@stadt -koeln.de 0 22 1 22192309 Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0114/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Top 9.2.6 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet darum, den folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 3891/2023 auf die TO der Sitzung der BV2 am 22.01.2024 zu setzen: Die Verwaltung wir gebeten, den in der Beschlussvorlage unter Beschlusspunkt 1 genannten Teilaspekt des Rückbaus der Straße „Vor dem Dorf“ für den Abschnitt zwischen "Am M oosberg" und "Claudiusstraße" zunächst zurückzustellen. Die Ent- scheidung, ob dieser Abschnitt entsiegelt wird und wenn, in welchen Umfang, sollte bis zur Festlegung, ob der in Frage stehende Wegeabschnitt in das geplante Netz der Radpendlerroute (hier konkret RPR 5) integriert werden kann, zurückgestellt werden. Davon unabhängig sollte die Straße „Vor dem Dorf “ aber wie vorgesehen mit Inbe- triebnahme der Entflechtungsstraße für den MIV abgebunden werden. Begründung: Der Rückbau der Straße ist grds. zu begrüßen. Sollte das in Frage stehende Teilstück in das Netz der RPR integriert werden können, sollte die Frage des Umfangs der Entsiegelung erst nach Festlegung des Ausbaustandarts der RPR und der Frage der Nutzung im Übrigen Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen (Fußweg etc.) festgelegt werden. Damit soll vermieden werden, dass zu den Kosten der Entsiegelung später zusätzliche Kosten der Wegewiederherstellung kommen. Kommt die RPR dort nicht, kann ein entsprechender Rückbau immer noch erfolgen. gez. Oliver Ismail gez. Inga Krautz

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    Entscheidung.

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