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A-R/0050/2014

Arztkosten für Flüchtlinge

Antrag an den Rat 27.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 50.2

Originalantrag

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Originalantrag

2711 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de 
2
7.11.2014 
Ratsantrag – Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung 
des Rates 
Arztkosten für Flüchtlinge
D
er Rat möge beschließen:
Da in vielen Kommunen die medizinische Betreuung von Asylbewerbern steigt, entstehen für 
die Stadt immer höhere Kosten. Die Stadt Münster wird diesbezüglich weder durch den Bund 
noch durch das Land entlastet. Da Asylbewerber erst nach 48 Monaten Aufenthalt die nor-
male Grundversorgung in Anspruch nehmen können, bleibt die Stadt auf den Kosten sitzen. 
Die CDU-Ratsfraktion tritt dafür ein, dass Flüchtlinge in Münster menschenwürdig unterge-
bracht und versorgt werden und fordert die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung nach-
zukommen und den Kommunen ihre Ausgaben zeitnah zu erstatten. 
1.  Wir fordern Bund und Land auf, am Ort der ersten Einreise die ärztliche Grundversor-
gung zu übernehmen, Inkubationszeiten von ca. 21 Tagen einzuhalten und erst dann
die Flüchtlinge längerfristig unterzubringen.
2.  Aufgrund der Traumatisierung vieler Flüchtlinge wird der Kostenaufwand perspekti-
visch weiter steigen, da sie angemessener Behandlung bedürfen. Auch diese Kosten
werden von Bund und Land bis dato nicht mit getragen.
3.  Das Land muss die Ausgaben der Stadt für die Unterbringung und Versorgung, speziell
für die soziale und die psychosoziale Betreuung, für den Schulbesuch der Kinder sowie
die Jugendhilfeausgaben und für alle Gesundheitsaufgaben tragen.
4.  Investitionshilfen für Um- und Neubauten sollen helfen, notwendige Immobilien für ein
menschenwürdiges Leben zur Verfügung zu stellen.
Begründung: 
Die Erstattungen des Bundes und des Landes bleiben weit hinter den tatsächlichen Kosten 
für die Kommunen zurück. Die Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Baustein und muss 
daher auch denjenigen Personenkreisen zugänglich gemacht werden, die sie sich aufgrund 
ihrer Lebenssituation (Armutsverhältnisse) nicht leisten können. Darüber hinaus kann es 
nicht sein, dass Krankenhäuser oder Arztpraxen auf den hohen Kosten sitzen bleiben. 
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel 
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0050/2014

Beratungsverlauf (1)

10.12.2014 Rat
TOP 50.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 7

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Details

Aktenzeichen
A-R/0050/2014
Typ
Antrag an den Rat
Datum
27.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37