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3857/2021

Bearbeitungsstau bei Bürgereingaben- Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion (AN/2302/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 08.11.2021, TOP 5.3.1

Bürgereingaben 2014 bis 2021

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Bürgereingaben 2014 bis 2021

822 Zeichen

bis 31.10.2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014
Gesamtzahl der Bürgereingaben nach § 24 GO 205 228 294 266 190 220 169 130
beraten im AuB oder liegen zur Beratung vor 14 34 38 36 29 23 24 21
beraten in den BVen oder liegen zur Beratung vor 36 41 118 62 39 53 39 36
schriftlich beantwortet 98 85 124 95 79 95 72 61
von Petenten zurückgezogen 3 2 7 10 5 2 2 2
liegen der Fachverwaltung zur Bearbeitung vor und 
werden verfolgt 64 9 9 1 2 1 0 0
zurückgewiesen 10 8 9 10 5 5 5 8
sonstige Beschwerden rd. 750 rd. 700 rd. 1000 rd. 450 rd. 120 rd. 100 rd. 90 rd. 80
Beschwerden beantwortet durch die Fachämter in 2021
Ordnungsamt 171
Ausländeramt 73
Bürgerdienste 68
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 106
insgesamt für die Fachämter rd. 650
Zahlenübersicht Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, Stand 31.10.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2934 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  08.11.2021 
 3857/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021 
 
Bearbeitungsstau bei Bürgereingaben- Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion 
(AN/2302/2021) 
Die Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.10.2021 wird nachfolgend beantwortet: 
1. Wie hat sich die Anzahl der Bürgereingaben seit 2014 bis heute entwickelt (Menge pro 
Jahr)?  
Von 2014 (130) bis 2019 (294) hat sich die Anzahl der Bürgereingaben gemäß § 24 Gemeindeord-
nung mehr als verdoppelt. Nach einem leichten Rückgang im Pandemiejahr 2020 (228) steigt sie 
2021 wieder an. Noch viel deutlicher wuchs die Zahl der „sonstigen Beschwerden“, die keinen Gremi-
enbeschluss nach § 24 GO erfordern, sondern unmittelbar von der Geschäftsstelle bearbeitet werden 
müssen. Sie stieg von 80 im Jahr 2014 auf rd. 1000 im Jahr 2019 und liegt Ende Oktober 2021 be-
reits wieder bei rd. 750. 
Die hier aufgelisteten Beschwerden, die bei der Geschäftsstelle eingehen, geben jedoch nur einen 
kleinen Eindruck davon, was direkt bei den Fachämtern über deren zentrale Postfächer oder die 
„Sag’s-uns“-App eingeht. Allein das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zählt im Jahr rund 
13.000 E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern im Posteingang, das Amt für öffentliche Ordnung etwa 
6.000. 
 
2. Wie viele unbearbeitete Bürgereingaben liegen der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden derzeit vor (Stand November 2021) und mit welchen Themen befassen sich diese?  
Der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden liegen derzeit 64 Bürgereingaben nach § 24 
GO vor, die an die Fachverwaltung weitergeleitet, dort aber noch nicht abschließend bearbeitet wur-
den. Die mit Abstand meisten dieser Eingaben betreffen Verkehrsthemen und liegen bei den Ämtern 
für Straßen und Verkehrsentwicklung bzw. für Verkehrsmanagement. Auch die meisten Eingaben und 
Beschlüsse der Bezirksvertretungen beziehen sich auf Verkehrsthemen. Die anderen Eingaben ver-
teilen sich weitgehend gleichmäßig auf alle anderen Fachbereiche. 
 
3. Wie lange dauert die herkömmliche/durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Bürgerein-
gabe (Vom Eingang bei der Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden bis zur Vorlage im 
Ausschuss)?  
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag 2019 bei 3,9 Monaten und liegt 2021 bei 3,2 Monaten. Um 
die Bearbeitungszeit weiter zu verringern, wurde mit dem Ausschussvorsitzenden vereinbart, dass 
überfällige oder dringende Eingaben auch ohne Verwaltungsvorlage unmittelbar auf die Tagesord-
nung des Ausschusses gesetzt werden können (siehe Niederschrift Sitzung vom 13.9.2021 zu TOP 
6.1.1). Dieses Verfahren wurde bereits in mehreren Fällen auch mit Bezirksbürgermeisterinnen und 
Bezirksbürgermeistern so besprochen und praktiziert. 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 5.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3857/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.11.2021
Erstellt
03.11.2021 13:49