3857/2021
Bearbeitungsstau bei Bürgereingaben- Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion (AN/2302/2021)
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Bürgereingaben 2014 bis 2021
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bis 31.10.2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 Gesamtzahl der Bürgereingaben nach § 24 GO 205 228 294 266 190 220 169 130 beraten im AuB oder liegen zur Beratung vor 14 34 38 36 29 23 24 21 beraten in den BVen oder liegen zur Beratung vor 36 41 118 62 39 53 39 36 schriftlich beantwortet 98 85 124 95 79 95 72 61 von Petenten zurückgezogen 3 2 7 10 5 2 2 2 liegen der Fachverwaltung zur Bearbeitung vor und werden verfolgt 64 9 9 1 2 1 0 0 zurückgewiesen 10 8 9 10 5 5 5 8 sonstige Beschwerden rd. 750 rd. 700 rd. 1000 rd. 450 rd. 120 rd. 100 rd. 90 rd. 80 Beschwerden beantwortet durch die Fachämter in 2021 Ordnungsamt 171 Ausländeramt 73 Bürgerdienste 68 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 106 insgesamt für die Fachämter rd. 650 Zahlenübersicht Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden, Stand 31.10.2021
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 08.11.2021 3857/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 08.11.2021 Bearbeitungsstau bei Bürgereingaben- Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion (AN/2302/2021) Die Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.10.2021 wird nachfolgend beantwortet: 1. Wie hat sich die Anzahl der Bürgereingaben seit 2014 bis heute entwickelt (Menge pro Jahr)? Von 2014 (130) bis 2019 (294) hat sich die Anzahl der Bürgereingaben gemäß § 24 Gemeindeord- nung mehr als verdoppelt. Nach einem leichten Rückgang im Pandemiejahr 2020 (228) steigt sie 2021 wieder an. Noch viel deutlicher wuchs die Zahl der „sonstigen Beschwerden“, die keinen Gremi- enbeschluss nach § 24 GO erfordern, sondern unmittelbar von der Geschäftsstelle bearbeitet werden müssen. Sie stieg von 80 im Jahr 2014 auf rd. 1000 im Jahr 2019 und liegt Ende Oktober 2021 be- reits wieder bei rd. 750. Die hier aufgelisteten Beschwerden, die bei der Geschäftsstelle eingehen, geben jedoch nur einen kleinen Eindruck davon, was direkt bei den Fachämtern über deren zentrale Postfächer oder die „Sag’s-uns“-App eingeht. Allein das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zählt im Jahr rund 13.000 E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern im Posteingang, das Amt für öffentliche Ordnung etwa 6.000. 2. Wie viele unbearbeitete Bürgereingaben liegen der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden derzeit vor (Stand November 2021) und mit welchen Themen befassen sich diese? Der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden liegen derzeit 64 Bürgereingaben nach § 24 GO vor, die an die Fachverwaltung weitergeleitet, dort aber noch nicht abschließend bearbeitet wur- den. Die mit Abstand meisten dieser Eingaben betreffen Verkehrsthemen und liegen bei den Ämtern für Straßen und Verkehrsentwicklung bzw. für Verkehrsmanagement. Auch die meisten Eingaben und Beschlüsse der Bezirksvertretungen beziehen sich auf Verkehrsthemen. Die anderen Eingaben ver- teilen sich weitgehend gleichmäßig auf alle anderen Fachbereiche. 3. Wie lange dauert die herkömmliche/durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Bürgerein- gabe (Vom Eingang bei der Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden bis zur Vorlage im Ausschuss)? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag 2019 bei 3,9 Monaten und liegt 2021 bei 3,2 Monaten. Um die Bearbeitungszeit weiter zu verringern, wurde mit dem Ausschussvorsitzenden vereinbart, dass überfällige oder dringende Eingaben auch ohne Verwaltungsvorlage unmittelbar auf die Tagesord- nung des Ausschusses gesetzt werden können (siehe Niederschrift Sitzung vom 13.9.2021 zu TOP 6.1.1). Dieses Verfahren wurde bereits in mehreren Fällen auch mit Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern so besprochen und praktiziert. Gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3857/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.11.2021
- Erstellt
- 03.11.2021 13:49