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V/0434/2016

Umsetzung des Teilhabegesetzes im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 19.05.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 20

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3251 Zeichen

V/0434/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzung des Teilhabegesetzes im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Si t-
zung vom 06.04.2016 über die am 18.03.2016 getroffene Vereinbarung des Personalausschusses 
des Aufsichtsrates der Stadtwerke Münster GmbH bezüglich des Teilhabegesetzes berichtet wor-
den ist, wonach die Anzahl der Frauen im Aufsichtsrat bis 2017 von einer auf drei (16,6%) und bis 
2018 auf fünf (27,8%) Frauen erhöht werden solle. 
 
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt die Festlegung der Anz ahl der Frauen im Aufsichtsrat der Stadtwerke 
Münster GmbH wie unter Ziffer 1. zu beschließen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
Begründung: 
 
Als drittelmitbestimmtes Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter) ist die Stadtwerke Münster GmbH 
gemäß des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsposit i-
onen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (Teilhabegesetz) vom 01.05.2015 verpflichtet 
Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils u.a. im Aufsichtsrat festzulegen.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 16.09.2015 beschlossen , gemäß der Vorlage V/0689/2015 nach 
erfolgter Vorberatung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster einen Ermächtigungsbeschluss für die 
Gesellschafterversammlung zur Festlegung neuer Quoten und Fristen zu beschließen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0434/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Rothermundt 
Ruf: 
492-2006 
E-Mail: 
Rothermundt@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0434/2016 
Mit Schreiben vom 20.04.2016 teilte Herr Joksch als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stad twerke 
Münster GmbH Herrn Stadtkämmerer Reinkemeier mit, dass der Personalausschuss des Aufsichtsra-
tes der Stadtwerke Münster G mbH in seiner Sitzung vom 18.02.2016 eine Erhöhung der Anzahl der 
Frauen im Aufsichtsrat zwischen den Fraktionen vereinbart habe. Demnach solle die Anzahl der 
Frauen von heute einer (5,6%) bis 2017 auf drei (16,6%) und bis 2018 auf fünf (27,8%) Frauen g e-
steigert werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wurde über die getroffene Vereinba-
rung des Personalausschusses in seiner Sitzung am 06.04.2016 in Kenntnis gesetzt. 
 
Die festgelegten Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsi chtsrat der Stad t-
werke Münster GmbH sowie die Zielerfüllung sind zu veröffentlichen (Lagebericht).  
 
Die Festlegung des Frauenanteils für die beiden oberen Managementebenen der Stadtwerke Münster 
GmbH (die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführu ng) erfolgt gemäß Tei lhabegesetz 
durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Nachrichtlich: In seiner Sitzung vom 11.05.2016 hat der Rat der Stadt Münster mit Katrin Dünzelmann 
eine zweite Frau in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH berufen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0434/2016
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37