V/0434/2016
Umsetzung des Teilhabegesetzes im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
3251 Zeichen
V/0434/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Umsetzung des Teilhabegesetzes im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner Si t- zung vom 06.04.2016 über die am 18.03.2016 getroffene Vereinbarung des Personalausschusses des Aufsichtsrates der Stadtwerke Münster GmbH bezüglich des Teilhabegesetzes berichtet wor- den ist, wonach die Anzahl der Frauen im Aufsichtsrat bis 2017 von einer auf drei (16,6%) und bis 2018 auf fünf (27,8%) Frauen erhöht werden solle. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt die Festlegung der Anz ahl der Frauen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wie unter Ziffer 1. zu beschließen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Als drittelmitbestimmtes Unternehmen (mehr als 500 Mitarbeiter) ist die Stadtwerke Münster GmbH gemäß des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsposit i- onen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (Teilhabegesetz) vom 01.05.2015 verpflichtet Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils u.a. im Aufsichtsrat festzulegen. Der Rat der Stadt Münster hat am 16.09.2015 beschlossen , gemäß der Vorlage V/0689/2015 nach erfolgter Vorberatung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster einen Ermächtigungsbeschluss für die Gesellschafterversammlung zur Festlegung neuer Quoten und Fristen zu beschließen. Vorlagen-Nr.: V/0434/2016 Auskunft erteilt: Frau Rothermundt Ruf: 492-2006 E-Mail: Rothermundt@stadt-muenster.de Datum: 18.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0434/2016 Mit Schreiben vom 20.04.2016 teilte Herr Joksch als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stad twerke Münster GmbH Herrn Stadtkämmerer Reinkemeier mit, dass der Personalausschuss des Aufsichtsra- tes der Stadtwerke Münster G mbH in seiner Sitzung vom 18.02.2016 eine Erhöhung der Anzahl der Frauen im Aufsichtsrat zwischen den Fraktionen vereinbart habe. Demnach solle die Anzahl der Frauen von heute einer (5,6%) bis 2017 auf drei (16,6%) und bis 2018 auf fünf (27,8%) Frauen g e- steigert werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wurde über die getroffene Vereinba- rung des Personalausschusses in seiner Sitzung am 06.04.2016 in Kenntnis gesetzt. Die festgelegten Zielgrößen und Fristen zur Erhöhung des Frauenanteils im Aufsi chtsrat der Stad t- werke Münster GmbH sowie die Zielerfüllung sind zu veröffentlichen (Lagebericht). Die Festlegung des Frauenanteils für die beiden oberen Managementebenen der Stadtwerke Münster GmbH (die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführu ng) erfolgt gemäß Tei lhabegesetz durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH. Nachrichtlich: In seiner Sitzung vom 11.05.2016 hat der Rat der Stadt Münster mit Katrin Dünzelmann eine zweite Frau in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH berufen. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0434/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37