Mandari Insight

2019/0085

Antrag des SKV Rot-Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahme hier: Brunnenbau zur Wasserversorgung eigener Sportplätze

Magistratsvorlage 06.03.2019

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4561 Zeichen

52/301-0115

Mitglied

\ im

Antrag auf städtische Förderung im Fee Wissenschaftsstadt
Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich 4 Familie Darmstadt
Sportamt Postfach 111061 Der Magistrat

64225 Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sportamt
Frankfurter Straße 71

64293 Darmstadt

Anmelder bzw. Name des Vereins

SKV Rot-Weiß Darmstadt 1954 e.V.

1. Vorhaben

(Beschreibung in Stichworten, z. B. Neubau bzw. Umbau, Standort, Raumprogramın, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung)

Bau eines Brunnens um die eigenen Sportplätze und Außenanlage mit Wasser zu versorgen,
Die notwendige Bohrgenehmigung bei der unteren Wasserbehörde und die Einleitgenehmigung für
Brunnenwasser in den Kanal wird von der beauftragten Firma Rolig eingeholt.

2. Begründung des Bedarfs

(bitte unbedingt ausfüllen, evtl, gesondertes Blatt verwenden)
Der durch den Klimawandel steigende Wasserbedarf macht den Bau eines eigenen Brunnens sinnv.
Die Investitionskosten werden sıch nach wenigen Jahren amortisieren.

3. Geschätzte Gesamtkosten 50.658,68 €
4. Finanzierungsvorstellungen

a) Eigenleistung des Vereins

Barmittel €

‘Wert der Selbsthilfe €
b) städtische Zuwendung 25.000,00 €
c) Zuwendung des Landes -iessen 10.000,00 €
d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen €
e) sonstige Zuschussgeber €
f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) 15.658,68 €
Gesamt 50.658,68 €

—— 22

„2
Sportamt Telefc=: 06151 13-2971 Sprechzeiten:
Frankfurter Straße 71 Telefax: 06151 13-2940 nach Vereinbarung
4293 Darmstadt E-Mail: info@darmstadt,de

Internet: www.darmstadt,de

5. Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebern gestellt? Dja

Höhe der eventuellen Zusage

Bei Bauvorhaben:

Datum

6. _Angestrebter Baubeginn noch im Frühjahr 2019

nein
€

Bauzeit

und vorgesehene Bauzeit C@. 14 Tage

x Name, Vorname

7. Name des Architekten
PLZ, Ort, Straße, Hausnummer

8. Bauantrag
a) Ist eine Bauvoranfrage gestellt?

"b) Ist der Bauantrag gestellt?
c) Wann wurde der Bauantrag gestellt?

d) amtliche Nummer des Bauantrags

9. Ist die Baugenehmigung erteilt?

Datum des Bauscheins

ODja DJ nein

Dija DO nein

Datum

"Nummer .
ODia O nein

Nummer des Bauscheins

Datum und Unterse
des gesetzliche,

a! der gesetzlichen Vertreterin bzw.
“rtreters des Vereins und Funktion

Als Anlagen sind unbedingt beizufügen:

28.02.2019 A, fh FARO N u

Vereinsstempel

a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekten

b) Lageplan
c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten
d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse)

Der Antrag ist bis jeweils 01.03. eines Jahres einzureichen!

Stand: 01/2015

x

SKV Rot-Weiß Darmstadt 1954 eV ® Winkelschneise 9 @ 64295 Darmstadt

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Sportamtsleiter Martin Westermann
Bad Nauheimer Str. 2

64283 Darmstadt
Vorstand

Darmstadt, den 28.02.2019

Investitionszuschuss: Brunnenbau zur Wasserversorgung eigener Sportplätze

Sehr geehrter Herr Westermann,

hiermit stellen wir den Antrag auf Bezuschussung eines Brunnenbaus auf unserer Sportanlage.
Gleichzeitig bitten wir um die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns.

Seit 2016 haben wir die Bewässerunganlagen unserer Sportplätze fast komplett erneuert und
dabei auch eine qualitative Verbesserung der Wasserversorgung und des Zustandes unserer
Rasenplätze erreicht. Dies hat natürlich auch zu gestiegenen Wasserverbräuchen geführt (über
7.000 m? und meist über 11.000 € im Jahr). Das Jahr 2018 war extrem trocken und hat nahezu
zu einer Verdoppelung unseres Wasserverbrauchs gesorgt. Wir haben 2018 im Außenbereich
fast 14.000 m? Wasser verbraucht, was Kosten von über 20.000 € bedeutet.

Leider müssen wir auch in Zukunft mit trockeneren Wetterlagen rechnen. Diese Entwicklung
zwingt uns die Versorgung von Außenwasser über einen eigenen Brunnen zu planen. Dies isi
bei unserer Grundwassertriefe (ca. bei 45 m) zwar eine kostspielige Investition, allerdings dürite
sich diese bereits nach wenigen Jahren rechnen. Darüber hinaus sollte es bei den trockeneren
Sommern auch im Interesse der städtischen Wasserversorgung sein, wenn wir durch unseren
eigenen Brunnen die zentrale Wasserversorgung entlasten.

Anbei sende ich Ihnen das ausgefüllte Antragsformular und eine Kopie des Angebots der
Firma Rolig, die den Brunnen in unsere vorhandene Zisternenanlage integrieren werden. Die

Bohrgenehmigung und die Genehmigung zur Einleitung des Brunnenwassers in den Kanal
stellt die Firma Rolig (siehe Angebot).

Mit u

z (Vereinsvorsitzender)

— Bun
Geschäftsstelle Bankverbindung
Winkelschneise 9 i Sparkasse Darmstadt
64295 Darmstadt IBAN: DE31 5085 0150 0007 0015 33

www.rot-weiss.darmstadt.de

2019/0085

2746 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
13.03.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Sportamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0085 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 424010 
Kostenstelle:  052-010-1200 Investitionsnummer:   
Kostenträger:  4240-11 Sachkonto: 0358010 
 
Betreff: Antrag des SKV Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige Durchführung der Ma ß-
nahme 
hier: Brunnenbau zur Wasserversorgung eigener Sportplätze  
 
Vorlage vom: 06.03.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Antrag des SKV Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. auf vorzeitige Durchführung der Ma ß-
nahme „Brunnenbau zur Wasserversorgung eigener Sportplätze“ wird zugestimmt.  
 
2. Mit dem Beschluss erfolgt keine grundsätzliche Zusage auf eine Förderung. Dies bleibt den 
weiteren Beratungen der städtischen Gremien vorbehalten.  
 
 
Anlagen: Antrag auf städtische Förderung, SKV Rot -Weiß Darmstadt 1954 e. V. (Brunnen)  
Angebot Rolig GmbH, SKV Rot -Weiß (Brunnen)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.03.2019 
 
 
Der SKV Rot-Weiß Darmstadt 1954 e. V. hat einen Antrag auf Förderung bei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt  eingereicht. Gemäß den Sportförderungsrichtlinien ist der Antrag 
förderungsfähig.  
 
Der Verein hat seit 2016 die Bewässerungsanlagen der Sportplätze fast komplett erneuert 
und dabei auch eine qualitative Verbesserung der Wasserversorgung und des Zustandes der 
Rasenplätze erreicht. Aufgrund des extrem heißen Sommers im Jahr 2018 hat sich der Wa s-
serverbrauch allerdings nahezu verdoppelt. Da auch zukünftig mit trockneren Wetterlagen zu 
rechnen ist, beabsichtigt der Verein einen eigenen Brunnen zu bauen.  
 
Mit dem Sportamt ist die Maßnahme besprochen. Der Antrag des SKV Rot -Weiß Darmstadt 
1954 e. V. ist fach - und sachgerecht eingestuft und dementsprechend befürwortet.  
 
Der Verein hat weiterhin einen Zuschuss beim Land Hessen beantragt. Ob und ggf. in welcher 
Höhe die Maßnahme gefördert wird, kann allerdings zurzeit noch nicht abgesehen werden. 
Eine Bezuschussung durch den Landessportbund Hessen kann nicht erfolgen, da der Verein 
sein Kontingent dort ausgeschöpft hat.  
 
 
Darmstadt, 06.03.2019  
52-kl/hg 
 
Dezernat II 
 
 
 
 
Rafael Reißer 
Bürgermeister

anlage 2

27929 Zeichen

lig GmbH
N GEPRÜFTER Ralig m

5G$S T 65439 Flörsheim am Main
| IH Bu Hafenstraße 6 +9
NE Orion Telefon 06145/5038-0
© Aussientung Telefax 06145/5038-28
SAAR mmmmanmm wurige | Wasser Wärme Strom
. info@rolig.de
Rolig GmbH Hafenstrasse 6+9 * 65439 Flörsheim
Anden " Kreissparkasse Groß-Gerau
Sportverein SKV Rot-Weiß BLZ 508 525 53 Konto 1016708
Herr Distelmann Rüsselsheimer Volksbank
Winkelschneise 9 BLZ 500 930 00 Konto 5060303
D-64295 Darmstadt
Datum 17.01.2019
' Bearbeiter Staskowiak
‚ Fibu-Info 4
Angebot _ Nummer A404329
Seite 1 von 12
s REEETTe T M mn

Betrifft: Versorgungsbrunnen 300/150
Wir danken für Ihre Anfrage und können Ihnen hiermit folgendes Angebot unterbreiten:

Gemäß unseren umseitigen Geschäftsbedingungen und den Bedingungen der VOB, die Sie gerne in unseren
Geschäftsräumen einsehen können, bieten wir an:

Herstellen einer Aufschlußbohrung mit einer Bohranlage Typ Unimog, Abteufen und Ausbauen der Bohrung mit
Brunnenfiltern und Aufsatzrohren. 5
Dieses Angebot gilt für Böden der Bodenklassen 1+ 4-( kein Festgestein).

Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt
preis ir EUR

An- und Abfahrt

0:.01 1,00 Stück Vorrichten, Ver- und Entladen der erforderlichen 830,32 850,32

Geräte, Werkzeuge und Materialien.

01.02 1,00 Stück An- und Abtransport der gesamter: Bohraniage, 3.654,86 3.654,86
einrichten und räumen der Baustelle sowie
Ve’halten sämtlicher Geräte während der
Boh: arbeiten.

Titelsumme in EUR 4.485,18
Aufschlußbohrung bis max. 350 mm ®
02.01 6,00 ca.lfm Stendrohr bis max. DA 420 in die Bohrung ein- 273,08 1.038,48
ung später wieder ausbauen.
02.02 | 50,00 ca.lfm Bohrmeter Abteufen bis max. 350 mın & 198,83 9.911,50
im Spühlbohrverfahren sowie Entnahme von
Bodenproben.

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot

Nummer A404329
An den Datum 17.01.2019
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 2 von 12
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt
preis in EUR
Übertrag: 11.579,98
02.03 1,00 Std Das Beseitigen von Bohrhindernissen wird in 223,58 Eventual
Lohnarbeit ausgeführt und pro Kolonne je Stunde
wie folgt berechnet:
x Titelsumme in EUR 11.579,98
Ausbau der Bohrung mit Filter- und Aufsatzrohren DN 150
03.01 1,00 Stück PVC Boden DN 150 56,13 56,13
liefern und einbauen
03.02 10,00 ca.lfm PVC Filterrohr DN 150 Sw 0,3 - 1,0 mm 81,48 814,80
nach DIN 4925, liefern und einbauen
03.03 40,00 ca.lfm PVC Aufsatzrohr DN 150 nach DIN 4925, 62,76 2.510,40
liefern und einbauen
03.04 15,00 Stück Filterzentrierungen DN 150 leichte Ausführung 85,86 1.287,90
liefern und einbauen
03.05 45,00 ca.ffm Kiesschüttung ®@419x DN 150 Quarzfilterkies in 80,18 3.608,10
einer Körnung von 0,7 - 5,0 mm & nach DIN 4924
liefern und einbauen
03.06 2,00 ca.lfm Tonabdichtung, Qualität Compactonit 12-13 mm, 267,18 534,36
Liefern und Einbauen.
03.07 1,00 Stück Brunnenkopf mit PVC Klebemuffe , Flansch und 409,20 409,20
‘ Deckel aus PU Anschluss 1 1/4" - 3"
Titelsumme in EUR 9.220,89
Leistungspumpversuch
04.01 1,00 Stück Leistungspumpversuch zur: 1.408,92 1.408,92
- Endsanden
- Leistungsmessung des Brunnens
- Grundwasserstandmesskontrolle in Betrieb
- Aufzeichnen der Fördermenge sowie des
abgesenkten Grundwasserspiegels
- Dokumentation
Herstellen einer Brunnenstube
04.02 1,00 Stück Herstellen einer Brunnenstube aus Betonringen, 2.106,92 2.106,92
mi: einem Durchmesser von 1700 mm, sowie einer
Betonsole und einem zweiteiligem Deckel 40 to
befährbar.
Titelsumme in EUR 3.515,84

Handelsregister‘ Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot Nummer A404329
An den Datum 17.01.2019
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 3 von 12
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt
preis in EUR
Unterwasserpumpe+Steuerung, Zubehör Material zur Zisterne
05.01 65,00 ca. fm Druckrohr PE 80 63x 5.8mm PN 12.5 2" 7,69 499,85
DIN 8074/75 blaue Streifen 100mtr.Ring
05.02 2,00 Stück Plasson Elektroschweiß-Übergangsstück MUN 111,25 222,50
PE-HD / Messing 63 x 2" AG, PE 100, SDR 11,
max. Betriebsdruck 16 bar
05.03 1,00 Stück Plasson Elektroschweiß-Übergangswinkel WUN 120,30 120,30
‘ 45/90° PE-HD / Messing 63 x 2" AG, PE 100,
SDR 11, max. Betriebsdruck 16 bar
05.04 2,00 Stück Plasson Elektroschweiß-Winkel W45/90° d 63 mm 45,15 90,30
PE 100, SDR 11, max. Betriebsdruck 16 bar
05.05 1,00 ST Reduzierstueck Rotguss 2 1/2" x 2" 63,11 63,11
05.06 1,00 ST Doppelnippel Rotguss 2" 32,00 32,00
05.07 1,00 ST KFR-Ventil 2" messing m. Entleerung 148,50 148,50
DIN-DVGW m.steigender Spindel
05.08 1,00 PCE GRUNDFOS Unterwasserpumpe 2.724,85 2.724,85

SP17 Rp2_1/2 4" 3x400V DOL 3kW
Uriterwasserpumpe zur Förderung von
sauberem Wasser. Für den vertikalen oder
horizontalen Einbau, z. B.in Brunnen.
Alle Stahlteile aus
korrosionsbeständigem Edelstahl 1.4301
(AiSI 304). Mit Trinkwasserzulassung.
Die Pumpe ist mit einem 0.37 kW
MS402-Motor mit Sandabweiser,
Lippendichtung, wassergeschmierten

x Lagsrzapfen und volumenausgleichender
Membran ausgerüstet. Robuster,
wirkungsgradoptimierter Unterwässermotor
mit Spaltrohrtopf. Geeignet für
Medientemperaturen bis 40 Grad ©.
Motor ohne Temperaturfühler. Zur
Temperaturüberwachung kanrı ein
Pt‘ J00-Fühler installiert werden.
Einschaltart dss Moters: Direkt (DOL).
Typ: SP 17
Technische‘Daten:
Pumpendrehzahl: 2900 1/min
Nennvolumenstrom: 17 m3/h
Nennförderhöhe: 40 m
Weitlenabdichtung des Motors: HM/CER
Kenniinientoleranz: 1S09906:2012 3B
Werkstoffe:
Pumpe: Nichtrostender Stahl
Pumpe: EN 1.430

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäficführer Bemhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot Nummer A404329

Anden « Datum 17.01.2019
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 4 von 12
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt
u preis in EUR

Übertrag: 3.901,41

Pumpengehäuse: ASTM 304

Laufrad: Edelstahl

Laufrad: EN 1.4301

Laufrad: ASTM 304

Motor: Edelstahl

Motor: DIN W.-Nr. 1.4301

Motor: AISI 304

Installation:

Anschluss Druckstutzen: RP2 1/2
Motordurchmesser: 4 inch
Elektrische Daten:

Bauart des Motors: MS4000
Motorbemessungsleistung P2:3 kW
Motorbemessungsleistung P2:3 kW
Netzfrequenz: 50 Hz

Nennspannung: 3 x 380-400-415 V
Einschaltart: Direkt

Nennstrom: 7,70-7,85-8,10 A
Anlaufstrom: 460-490-500 %
Leistungsfaktor Cos phi: 0,82-0,77-0,73
Nenn-Drehzahl: 2850-2865-2875 1/min
Schutzart (IEC 34-5): IP68
Isolationsklasse (IEC 85): F
Eingebauter Temperaturgeber: Nein
Wicklungen:

Sonstiges:

Mindesteffizienzindex, MEI =: 0.70
Er? status: EuP extern/integriert
Netrogewicht: 26 kg

Bruttogewicht: 28 kg
Versandvolumen: 0.03 m3

05.09 1,00 Stück GRUNDFOS Zubehör für Unterwasserpumpen 279,50 279,50
Kabelkupplung 4x6mm? fertig vergossen

Kabelkupplung Typ: KABELKUPPLUNG 4 polig
zur wasserdichten Verbindung des Motorkabels
mit dem weiterführenden Unterwasserkabel.
Kabelkupplung für GRUNDFOS Unterwasser-
motoren, Typ MS 402, MS 400 (R) und
MS 4000 (R), mit Motorkabel, flach (2 Stecker).
Zum Anschluß an weiterführendes Unter-
wasserkabel bis 4 x 6mm, rund.

s Verbindung zerstörungsfrei lösbar.
Technische Daten
Betriebsdruck : max. 60 bar
Strombelastbarkeit : max. 26 A
Betriebsspannung :max. 500 V
Kontaktwiderstand : max. 30 m Ohm
Zugebelastung :265 N
Max. Außendurchmesser : 31 mm
Für U-Motoren bis : 5.5 kW
fürKabel bis:4x6 mm2
Fertig vergossen.

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsührer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot Nummer A404329
An den Datum 17.01.2019
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 5 von 12
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt
preis in EUR
Übertrag: 4.180,91
.
05.10 70,00 ca.lfm GRUNDFOS Unterwasserkabel TML-B 4G6mm? 16,01 1.120,70
trinkwassertauglich. Kabelausführung 4 Adern mit
Schutzleiter BAM geprüft.
Kabeldimension :4x6 mm?
Netto Gewicht ca. : 0.50 kg/m
05.11 1,00 Stück GRUNDFOS Zubehör für Unterwasserpumpen 87,51 87,51
Kabelschellen aus 7,5m Gummilochband
Kabelschellen mit Knöpfen bestehend aus 7,5m
Gummilochband und 16 Knöpfen, zum Befestigen
der U-Kabel am Steigrohr. 1 Satz für ca.45 m
Steigrohrlänge.
05.12 1,00 PCE Steuerung für die U-Pumpe 568,37 568,37
GRUNDFOS Zubehör für Unterwasserpumpen
CONTROL OPCL_CS 1x5,5-8A DOL 400V IP54
05.13 1,00 Stück GRUNDFOS Tauch-Schwimmerschalter 108,47 *08,47
Typ REIFA-E aus Polypropylen-Copolymerisate mit
20m Gummikabel. Funktion: Befüllen
(Kontakt offen, wenn Behälter voll ist)
Schaltleistung: max. 8 A bei 230V
Schutzart: IP 68
\ Betriebstemperatur: max. 90°C
Beiriebsdruck: max. 1 bar
Maße (BxLxH) : 88 x 156 x 42 mm
Kzhellänge : 20 m
05.14 1,00 Stück Elektro Kleinmaterial 200,00 200,00
05.15 20,00 ca. fm Kabelschutzrohr PE 110x 6.3mm gerieft 11,20 224,00
im Ring
Titelsumme in EUR’ 6.489,96
Montagezeit + An und Abfahrt
06.01 36,00 ca.Std Arbeitszeit Obermonteur 49,50 1.782,00
Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand,
je angefangene 15 Minuten
06.02 36,00 ca.Std Arbeitszeit Monteur 44,50 1.502,00
Abrechnung erfolgt nach tatsächlichern Aufwand,
je angefangene 15 Minuten
06.03 36,00 ca.Std Arleitszeit Helfer 38,50 1.386,00
Abri:chnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand,
\ je angefangene 15 Minuten
06.04 8,00 ca.Std Maschineneinsatz-Radiader 112 SL 49,08 392,64
06.05 7,00 ca.cbm Aushub unbelastet Abtransportieren und 195,57 1.368,99

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bemhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot Nummer A404329
An den Datum 17.01.2019
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 6 von 12
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt
preis in EUR
Übertrag: 6.531,63
Entsorgen
06.06 2,00 ca.Tonn-Füll- und Abdecksand steinfrei 2209 mit einer 9,90 19,80
Körnung von 0 bis 1 mm
06.07 4,00 ca.StückFahrtkostenpauschale für Zone B 59,00 236,00
06.08 8,00 ca.Std Maschineneinsatz-Bagger KH 35 49,08 392,64
06.09 5,00 ca.Std Wacker Erdverdichter 19,68 98,40
Titelsumme in EUR 7.278,47

Nettosumme in EUR
zuzüglich 19% Umsatzsteuer auf 42.570,32 EUR

Endsumme in EUR

42.570,32

8.088,36

50.658,68

Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Material -bzw. Zeitaufwand. Die Zeitrechnung erfolgt von Werkstatt

zu Werkstatt

Zu den bauseitigen Leistungen gehören:

- Übernahme eventueller Flur- und Gebäudeschäden, welche durch die Bohrarbeiten entstehen können.

- Zur Verfügung stellen eines Containers und Abfuhr von übrig gebliebenem Bohrgut und Erdaushub.

- Liefern des erforderlichen Bauwassers C-Schlauchanschluß wenn kein großer Wasseranschluß anliegt wird ein

Standrohr von den zuständigen Stadtwerken benötigt.Baustrom 230 V

- Zur Verfügung stellen, notfalls Herstellen einer Zufahrtsmöglichkeit zur Bohrstelle.

- Zur Verfügung stellen eines genügend großen Arbeits- und Lagerplatzes, frei von Hindernissen.
Hierzu gehören auch Kabel, Leitungen etc., sowohl über, als auch unter Geländeoberkante.

- Bei den zuständigen Stadtwerken ist eine Einleitgenehmigung für Brunnenwasser in Kanal/Gewässer zu beantragen!!!

WIRD VON UNS BEANTRAGTII!

" Die Bohrgenehmigung bzw. die allgemeine Meldepflicht für Brunnen muß bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde
beantragt/gemeldet werden. Die Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Ort/Stadtverwaltung.

WIRD VON UNS BEANTRAGTII!

Die Auftragssumme ist zahlbar und fällig:
Bei Auftragserteilung 1/3
Bei Beginn der Arbeiten 1/3

®

Handelsregister Hochheim HRB 18254 * Geschäftsführer Bernhard Rolig * Steuernummer 040 242 60135 UST-ID.DE 11658397

Angebot Nummer A404329

An den Datum 17.01.2019
Sportverein SKV Rot-Weiß Seite 7 von 12
Position Menge ME Bezeichnung Einzel- Gesamt

" preis in EUR

Rest nach Fertigstellung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den kaufmännischen Verkehr

(Verkäufer und Käufer sind Unternehmer)

Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung dieses Auftrags
abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

1. Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von $
310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geitung
zustimmen.

(2) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote der Rolig GmbH
und aller mit ihr geschlossenen Verträge (Werk-, Werklieferungs- und Kaufvertrag), sofern und
soweit nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

(3) Vertragsbestandteil ist ferner die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
Teil B und Teil C, soweit letzterer dem Auftragsgegenstand nach Anwendung findet, in der
jeweils gültigen Fassung (bei Bauleistungen).

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

(1) Angebote der Rolig GmbH sind bis zum Vertragsschluss freibleibend.

(2) Im Bereich des Brunnenbaus bezieht sich das Angebot jeweils auf ein bestimmtes
Bohrverfahren. Wird das Verfahren auf Wunsch des Bestellers gewechselt, so verlieren die
Angebotspreise ihre Gültigkeit.

(3) Angebote der Rolg GmbH setzen voraus, dass der Auftraggeber alle zur
Angebotserarbeitung erforderlichen Angaben gemacht hat. Die Rolig GmbH fragt die für die
Angebotserarbeitung erforderlichen Informationen nur im Rahmen des allgemein Üblichen
nach.

(4) Mit der Bestellung einer Werkleistung oder eines Liefergegenstandes erklärt der Besteller
verbindlich die Auftragserteilung zu den in dem Angebot niedergelegten Konditionen. Die Rolig
GmbH erklärt die Annahme mit der Auftragsbesiätigung.

(5) Eine Bestellung, die ohne ein Angebot der Rolig GmbH erfolgt oder von einem Angebot
derselben abweicht, stellt ein neues Angebot dar, das der Annahme (Auftragsbestätigung)

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durch: die Rolig GmbH bedarf. Die Auftragsbestätigung der Rolig GmbH tritt in diesem Falle als
Vertragsbestandteil an die Stelle des Angebots. Eine Auftragsbestätigung des Bestellers bedarf
bei Abweichung von der Auftragsbestätigung der Rolig GmbH der erneuten Annahme.

(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Rolig GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von der Rolig GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäfts mit ihrem Zulieferer. Der Besteller wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.

3. Preise

(1) Alle Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
ahne Skonto oder sonstige Abzüge.

(2) Die imAngeboten und Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise sind nur dann als
Festpreise zu verstehen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

(3) Sollen vertragliche Leistungen später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden
oder können sie auf Grund von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, erst später als
vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, so ist die Rolig GmbH berechtigt, Lohn-
und Materialpreiserhöhungen an den Besteller weiterzugeben. Das gilt nicht, wenn im Hinblick
auf die Leistungserbringung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss ein Festpreis
vereinbart wurde.

(4) Bei Bohrarbeiten bleiben Bohrgut:und Erdaushub Eigentum das Bestellers. Sie werden: nur
nach Vereinbarung gegen Vergütung von der Rolig GmbH abtransportiert.

4. Termine

(1) Sind bei einem Werkvertrag Ausführungsfristen nicht vereinbart, wird mit den Arbeiten
spätestens zwölf Werktage nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Besteller
begonnen, sofern die notwendigen Unterlagen vom Besteller beigebracht sind, ein
ungehinderter Beginn der Arbeiten an der Baustelle gewährleistet ist, eine vereinbarte
Anzahlung eingegangen ist und weitere nach dem Auftrag erforderliche Mitwirkungshandiungen
erbracht worden sind.

(2) Der Besteller gerät mit den erforderlichen Mitwirkungshandlungen nach Ablauf von 30
Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung in Verzug; falls der Ausführungsbeginn vereinbart
wurde, so tritt ab diesem Zeitpunkt Verzug ein. .

5. Gefahrtragung

(1) Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung des Werkes, die von beiden Teilen nicht
zu vertreten ist, geht auf den Besteller über, wenn die Montage auf dessen Wunsch oder aus
Gründen, die dieser zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn das noch nicht jertig
gestellte Werk einvernehmlich der Obhut des Bestellers übergeben wird oder sich
vertragsgemäß während der Erstellung bei ihm befindet.

(2) Wird dem Besteller eine Sache geliefert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe auf ihn über: im Falle der Versendung gilt dies
bei der Auslieferung der Sache an die Transportperson.

(3) Der Versand von Sachen erfolgt auf Kosten des Bestellers. Eine Versicherung für den

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Versand erfolgt nur auf Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten.

6. Haftung

(1) Die Rolig GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer selbst, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

(2) Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf
den nach Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkung erfasst auch die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

(4) Die Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung.
Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei der Rolig GmbH zurechenbaren Verletzungen
von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers.

(5) Sofern auf Wunsch des Bestellers vorhandene Anlagen und Einrichtungen (zum Beispiel
Pumpenanlagen, Druckkästen ste.) angeschlossen oder verwendet werden sollen, übernimmt
die Rolig GmbH keine Haftung für die Funktionsfähigkeit und die Mangelfreiheit derselben.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Überprüfung der bestehenden Anlagen und
Einrichtungen gemäß Ziffer 2 vereinbart und schriftlich bestätigt wurde.

(6) Die Rolig GmbH haftet nicht dafür, dass an dem Bohrpunkt Wasser aufgefunden wird. Es ist
die Pflicht des Bestellers, die Tauglichkeit des Bohrpunktes zu ermitteln. Der Besteller sichert
ferner zu: dass das Erdreich an dem von ihm bestimmten Bohrpunkt frei von
Versorgungsleitungen, Rohren etc. ist. Für Beschädigungen an Sachen der Rolig GmbH, Dritter
oder des Bestellers selbst, die auf eine unzutreffende Zusicherung zurückzuführen sind, haftet
alleine der Besteller. Er hat die Rolig GmbH im Innenverhältnis von Schadenersatzansprüchen
Dritter insoweit freizustellen.

7. Gewährleistung

a) Werkleistungen

(1) Die Rolig GmbH leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung.

(2) Sofern die Rolig GmbH die Beseitigung des Mangels und die Nacherfüllung wegen
unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehischlägt oder sie dem Besteller
unzumutbar ist, kann er nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz statt der Leistung im
Haftungsrahmen nach Ziffer 6 verlangen.

(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln,
die den Wert oder die Tauglichkeit des Werkes nur unerheblich mindern, steht dem Besteller
jedoch kein Rücktrittsrecht zu. sofern eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist.

(4) Sofern die Rolig GmbH die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten
hat, ist der Besteller nicht zum Rücktritt berechtigt.

(5) Rechte des Bestellers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der
Erbringung von Planungs- und Überwachunggsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in
einem Jahr ab Abnahme des Werkes.

(6) Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn die Rolig GmbH grobes Verschulden trifft sowie
bei ihr zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder. bei dem Verlust des Lebens des
Bestellers. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die

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Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
(8) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung.

b) Lieferung von Sachen

(1) Die Rolig GmbH leistet für Mängel der gelieferten Sache zunächst nach ihrer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen.

(3) Offensichtliche Mängel sind binnen zwei Wochen ab Empfang der gelieferten Sache
schriftlich anzuzeigen, damit der Besteller nicht die Gewährleistungsrechte verliert. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Besteller trifft die volle Beweislast für die
Anspruchsvoraussetzungen, den Zeitpunkt der Mängelfeststellung und die Rechtzeitigkeit der
Rüge.

(4) Verlangt der Besteller Schadenersatz statt der Leistung, verbleiben die gelieferten Sachen
bei ihm, wenn dies zumutbar !st. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei einer arglistigen
Vertragsverletzung der Rolig GmbH.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Ablieferung der Ware ein Jahr.

(6) Die vertragsgemäße Beschaffenheit der gelieferten Sache richtet sich nur nach den
Produktbeschreibungen des Herstellers, nicht auch nach öffentlichen Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers.

(7) Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung und steht dieser Mangel der
ordnungsgemäßen Montage entgegen, muss die Rolig GmbH lediglich eine mangelfreie
Montageanleitung nachliefern.

(8) Garantien im Rechtssinn erhält der Besteller durch die Rolig GmbH nicht;
Herstellergarantien bleiben unberührt.

8. Vergütung

(1) Der Besteller verpflichtet sich, bei der Lieferung von Sachen die Vergütung spätestens
vierzehn Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung zu entrichten. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.

(2) Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder durch die Rolig GmbH schriftlich anerkannt wurden.

(3) Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
dem selben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Ansprüche der Rolig GmbH auf Werklohn verjähren in fünf Jahren.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Rolig GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten und angelieferten, noch nicht
verbauten Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller ihrer Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Soweit Liefergegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks des Bestellers
geworden sind, verpflichtet sich der Besteller, im Falle der Rückabwicklung des Vertrages den

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Ausbau der Gegenstände zu gestatten, die ohne wesentliche Beeinträchtigungen des
Grundstücks oder der Hauptsache ausgebaut werden können und das Eigentum an den
Gegenständen der Rolig GmbH zurückzuübertragen. Die Ausbaukosten und die sonstigen
Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

(3) Eine Be-/Verarbeitung der von der Rolig GmbH gelieferten Sachen erfolgt für sie als
Hersteller, so dass sie unmittelbar Eigentümerin nach eingebauten Wertanteilen der
entstehenden neuen Sache wird, soweit die Forderung gegenüber dem Besteller noch nicht
getilgt ist: Das Eigentum der Rolig GmbH erlischt, sobald und soweit die Forderung getilgt wird.
(4) Über alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände darf der Besteller nicht
verfügen.

(5) Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen auf seine
Kosten zu warten und zu erhalten; bei zu verbauenden Sachen gilt dies erst ab der Abnahme.
(6) Der Besteller hat einen Wohnsitzwechsel, einen Besitzwechsel, einen Zugriff Dritter (zum
Beispiel Pfändung, Zwangsvollstreckung), die Beschädigung oder den Verlust der Sachen
unverzüglich der Rolig GmbH anzuzeigen.

(7) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
einer Verletzung der vorgenannten Pflichten; ist die Rolig GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Sache herauszuverlangen.

10. Kündigung des Vertrags

Erfolgt eine Kündigung des Werkvertrags gleich aus welchem Grund, ohne dass diese von der
Rolig GmbH zu vertreten ist, so hat die Rolig GmbH das Recht, eine pauschale Vergütung bzw.
einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Kündigung
vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht die Rolig GmbH oder der Besteller im
Einzelfall andere Nachweise erbringen.

11. Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist der Geschäftssitz der Rolig GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ein
anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine
Lücke enthalten, so bleiben aie übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige
Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten
kommt bzw. diese Lücke ausfültt.

Termine zur Ausführung werden nur Telefonisch vom Büro aus vergeben

Bitte senden Sie uns das Angebot bei Auftragserteilung unterschrieben zurück. Die Bindefrist beträgt 12 Wochen.

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Ort, Datum: Unterschrift:

Ich hoffe, das Ihnen mein Angebot zusagt und würde mich freuen, Ihren Auftrag zu erhalten. Bei Auftragserteilung
sichere ich Ihnen eine fach- u. Termin gerechte Ausführung zu. Sollten Sie zu meinem Angebot noch detalierte

Fragen haben,so stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Abteilung für Brunnen, Beregnung, Tiefbau und Gebäudetechnik, Tel.: +49 (0) 6145 / 5038 - 18 Fax.: - 28

e Mail: tiefoau@rolig.de

Mit freundlichen Grüßen

ROLIG

Wasser Wärme Strom

Tobias Staskowiak

GRUNDFOS
AUTORISIERTER
' SERVICE PARTNER

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Beratungsverlauf (1)

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Orte (3)

  • Frankfurter Straße 71
  • Bad Nauheimer Straße 2
  • Winkelschneise 9

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Vorlagen-Nr.
2019/0085
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.03.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00