2017/0038
Stützmauersanierung Am Breitwiesenberg im Bereich parallel im Einschnitt verlaufenden Trasse der Odenwaldbahn (Strecke Darmstadt-Wiebelsbach-Heubach) Überplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 100.000 Euro für Stahlbetonmauer
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2017/0038
4376 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.04.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0038
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 15066-6128
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Stützmauersanierung Am Breitwiesenberg im Bereich parallel im Einschnitt
verlaufenden Trasse der Odenwaldbahn (Streck e Darmstadt-Wiebelsbach-Heubach)
Überplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH
in Höhe von 100.000 Euro für Stahlbetonmauer
Vorlage vom: 0 1.03.2017
Beschlussvorschlag :
1. Bei der Kostenstelle 066 -100-1000, Invest.-Nr. 15066-6128 „Geländeerneuerung Am
Breitwiesenberg“ werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000 Euro erforder -
lich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese überplan -
mäßige Auszahlung, für die e in unabweisbares Bedür fnis besteht und die unvorhergesehen ist,
gem. § 100 HGO.
2. Die erforderliche Mehrauszahlung wird den HAR der Kostenstelle 066 -100-1000,
Sachkonto 0952 010, Invest -Nr.: 08066-6999 „Straßenbausanierungsprogramm“ entnommen.
3. Die Mittel sind nach Magistratsbeschluss freizugeben.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.03.2017
Mit Beschluss vom 11.11.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0144) hatte der Magistrat, mit Beschluss
vom 11.02.2016 die Stadtverordnetenversammlung, der Geländererneuerung Am
Breitwiesenberg zugestimmt.
Die notwendigen Instandsetzungsarbeiten wurden mit vorgeschaltetem Interessen-
bekundungsverfahren unter 4 Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben und am 08.06.2016
submittiert. Nach der Prüfung der Angebote wurden die Bauleistungen am 29.06.2016 an die
Firmen erteilt.
Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten war vorgesehen, den oberen Abschluss der Stützmauer
aus Sandstein zurückzubauen. Als am nördlichen Ende der Stützmauer die Sandsteine
abgebrochen wurden, wurde festgestellt, dass unter diesen keine Betonmauer vorhanden war.
In diesem Abschnitt war nur eine Schwergewichtsmauer aus Bruchsteinen zu erkennen. Diese
Bruchsteinmauer war teilweise nicht hinterfüllt und bestand größtenteils aus zerfallen Steinen.
Insgesamt war dieser Mauerabschnitt nicht mehr standsicher. Zudem war eine Befestigung des
Geländers in diesem Bereich aufgrund des mangelhaften Zustandes der Mauer nicht möglich.
Diese mangelhafte Standsicherheit war im Zuge der Bauwerkserkundung nicht zu erkennen, da
dieser Mauerabschnitt mit Spritzbeton geschützt war und augenscheinlich keinen Unterschied
in der Mauer zu erkennen war.
Eventuelle Betonuntersuchungen der Mauer waren im Rahmen der Vorbereitung nicht
notwendig, da lediglich eine Erneuerung des Stützwandkopfes vorgesehen war und hierzu die
Betonfestigkeiten der darunter liegen Mauerteile zweitrangig waren.
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit der angrenzenden Straße „Am Breitwiesenberg“ und
der parallel verlaufenden Bahngleise war es erforderlich die Standsicherheit der Mauer wieder
herzustellen. Aus diesem Grund wurde im Zuge der Maßnahme eine neue Mauer aus
Stahlbeton ca. 35 m lang und ca. 1,40 m bis 2,50 m hoch errichtet.
Hieraus resultieren im Wesentlichen die Mehrkosten in Höhe von 100.000 Euro für die
Maßnahme „Erneuerung des Geländers der Stützmauer entlang der Straße „Am
Breitwiesenberg““.
Die erforderlichen Mehrauszahlungen in Höhe von 100.000,- € (brutto) werden durch
Haushaltsausgabereste der Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 0952 010, Invest.-Nr.
08066-6999 "Straßenbausanierungsprogramm" gedeckt.
Darmstadt, 01.03.2017
III-66/3/I/nz/to, Nst.: 27 06
Die Dezernentin III Der Dezernent IV
Dr. Barbara Boczek Andrè Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Am Breitwiesenberg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0038
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.02.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00