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2017/0038

Stützmauersanierung Am Breitwiesenberg im Bereich parallel im Einschnitt verlaufenden Trasse der Odenwaldbahn (Strecke Darmstadt-Wiebelsbach-Heubach) Überplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 100.000 Euro für Stahlbetonmauer

Magistratsvorlage 07.02.2017

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2017/0038

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2017/0038

4376 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.04.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0038 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  15066-6128 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Stützmauersanierung  Am Breitwiesenberg im Bereich parallel im Einschnitt 
verlaufenden Trasse der Odenwaldbahn (Streck e Darmstadt-Wiebelsbach-Heubach)  
Überplanmäßige Auszahlungen gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH 
in Höhe von 100.000 Euro für Stahlbetonmauer  
 
Vorlage vom: 0 1.03.2017 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Bei der Kostenstelle 066 -100-1000, Invest.-Nr. 15066-6128 „Geländeerneuerung Am     
    Breitwiesenberg“ werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000 Euro erforder - 
    lich. Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese überplan - 
    mäßige Auszahlung, für die e in unabweisbares Bedür fnis besteht und die unvorhergesehen ist,  
    gem. § 100 HGO.  
2. Die erforderliche Mehrauszahlung wird den HAR der Kostenstelle 066 -100-1000, 
    Sachkonto 0952 010, Invest -Nr.: 08066-6999 „Straßenbausanierungsprogramm“ entnommen.  
3. Die Mittel sind nach Magistratsbeschluss freizugeben.

- 2 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.03.2017  
 
Mit Beschluss vom 11.11.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0144) hatte der Magistrat, mit Beschluss 
vom 11.02.2016 die Stadtverordnetenversammlung, der Geländererneuerung Am 
Breitwiesenberg zugestimmt. 
Die notwendigen Instandsetzungsarbeiten wurden mit vorgeschaltetem Interessen-
bekundungsverfahren unter 4 Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben und am 08.06.2016 
submittiert. Nach der Prüfung der Angebote wurden die Bauleistungen am 29.06.2016  an die 
Firmen erteilt. 
Im Zuge der Instandsetzungsarbeiten war vorgesehen, den oberen Abschluss der Stützmauer 
aus Sandstein zurückzubauen. Als am nördlichen Ende der Stützmauer die Sandsteine 
abgebrochen wurden, wurde festgestellt, dass unter diesen keine Betonmauer vorhanden war. 
In diesem Abschnitt war nur eine Schwergewichtsmauer aus Bruchsteinen zu erkennen. Diese 
Bruchsteinmauer war teilweise nicht hinterfüllt und bestand größtenteils aus zerfallen Steinen. 
Insgesamt war dieser Mauerabschnitt nicht mehr standsicher. Zudem war eine Befestigung des 
Geländers in diesem Bereich aufgrund des mangelhaften Zustandes der Mauer nicht möglich. 
  
Diese mangelhafte Standsicherheit war im Zuge der Bauwerkserkundung nicht zu erkennen, da 
dieser Mauerabschnitt mit Spritzbeton geschützt war und augenscheinlich keinen Unterschied 
in der Mauer zu erkennen war.  
 
Eventuelle Betonuntersuchungen der Mauer waren im Rahmen der Vorbereitung nicht 
notwendig, da lediglich eine Erneuerung des Stützwandkopfes vorgesehen war und hierzu die 
Betonfestigkeiten der darunter liegen Mauerteile zweitrangig waren. 
  
Zur Herstellung der Verkehrssicherheit der angrenzenden Straße „Am Breitwiesenberg“ und 
der parallel verlaufenden Bahngleise war es erforderlich die Standsicherheit der Mauer wieder 
herzustellen. Aus diesem Grund wurde im Zuge der Maßnahme eine neue Mauer aus 
Stahlbeton ca. 35 m lang und ca. 1,40 m bis 2,50 m hoch errichtet. 
  
Hieraus resultieren im Wesentlichen die Mehrkosten in Höhe von 100.000 Euro für die 
Maßnahme „Erneuerung des Geländers der Stützmauer entlang der Straße „Am 
Breitwiesenberg““. 
 
Die erforderlichen Mehrauszahlungen in Höhe von 100.000,- € (brutto) werden durch 
Haushaltsausgabereste der Kostenstelle 066-100-1000, Sachkonto 0952 010, Invest.-Nr. 
08066-6999 "Straßenbausanierungsprogramm" gedeckt. 
   
Darmstadt, 01.03.2017 
III-66/3/I/nz/to, Nst.: 27 06 
 
Die Dezernentin  III    Der Dezernent IV  
 
Dr. Barbara Boczek    Andrè Schellenberg 
Stadträtin     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 30
TOP 134
TOP 12
TOP 21

Orte (1)

  • Am Breitwiesenberg

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Details

Vorlagen-Nr.
2017/0038
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.02.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00