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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Fußgängerquerung in der Oberen Lichtenplatzer Straße 222 (Verbindung Kothener Wald und Barmer Anlagen)

Beschlussvorlage VO/0078/24 vom 24.01.2024

Stand: Am 13.02.2024 im Ausschuss für Verkehr ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 13.02.2024

    Ausschuss für Verkehr

    TOP 20, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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