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2022/0368

Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 03.11.2022

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2594 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Dezernat VI 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
I 65 II 51 
III 61 
IV V 40 
VI Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0368 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
16 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 03.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für alle Gebäude und Liegenschaften zu.  
 
 
 
Anlagen: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 11.01.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  03.11.2022  
 
 
Vorrangiges  Ziel dieser Leitlinien ist es, durch die Entwicklung eines nachhaltigen, 
wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Gebäudebestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten und dadurch sicherzustellen, 
den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Stadt zu hinterlassen. 
 
Planungshinweise sowie Definition und Vorgabe von Qualitätskriterien dienen als Richtlinie und 
Entscheidungshilfe für alle am Planungs- und Bauprozess Beteiligten.  
Die verschiedenen Maßnahmen sind je nach Nutzungsanforderungen gegebenenfalls 
zueinander abzuwägen. Es geht um deren Wirkung im Gesamtkontext bezogen auf den 
kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes.  
 
Die Leitlinien gelten für alle Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der kommunalen 
Gebäude und Liegenschaften der Stadt Darmstadt und werden nach Bedarf aktualisiert. 
 
 
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz  Michael Kolmer 
Oberbürgermeister  Bürgermeisterin  Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V   Dezernat VI 
 
 
 
 
André Schellenberg  Holger Klötzner  Paul Wandrey 
Stadtkämmerer  Stadtrat   Stadtrat

anlage 4

301 Zeichen

Punkt 13: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0368) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und AfD

anlage 5

205 Zeichen

Punkt 12: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0368) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: FDP, AfD, 1 Stimme aus UWIGA/WGD und Stadtv. Klett

anlage 3

293 Zeichen

Punkt 9: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0368) 
 
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und AfD

2022/0368

2509 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.12.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat III 
Dezernat IV 
Dezernat V 
Dezernat VI 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0368 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 03.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat stimmt der Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für alle Gebäude und Liegenschaften zu.  
 
 
 
Anlagen: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  03.11.2022  
 
 
Vorrangiges  Ziel dieser Leitlinien ist es, durch die Entwicklung eines nachhaltigen, 
wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Gebäudebestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten und dadurch sicherzustellen, 
den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Stadt zu hinterlassen. 
 
Planungshinweise sowie Definition und Vorgabe von Qualitätskriterien dienen als Richtlinie und 
Entscheidungshilfe für alle am Planungs- und Bauprozess Beteiligten.  
Die verschiedenen Maßnahmen sind je nach Nutzungsanforderungen gegebenenfalls 
zueinander abzuwägen. Es geht um deren Wirkung im Gesamtkontext bezogen auf den 
kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes.  
 
Die Leitlinien gelten für alle Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der kommunalen 
Gebäude und Liegenschaften der Stadt Darmstadt und werden nach Bedarf aktualisiert.  
 
 
 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Barbara Akdeniz  Michael Kolmer 
Oberbürgermeister  Bürgermeisterin  Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
Dezernat IV   Dezernat V   Dezernat VI 
 
 
 
 
André Schellenberg  Holger Klötzner  Paul Wandrey 
Stadtkämmerer  Stadtrat   Stadtrat

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1 I 86 
Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
Vorrangiges Ziel dieser Leitlinien ist es, durch di e Entwicklung eines nachhaltigen, 
wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Gebäudebestand es in unserer Stadt einen 
aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leis ten und dadurch sicherzustellen, 
dass wir den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Stadt hinterlassen. 
Planungshinweise sowie Definition und Vorgabe von Q ualitätskriterien dienen als 
Richtlinie und Entscheidungshilfe für alle am Planu ngs- und Bauprozess Beteiligten. 
Die verschiedenen Maßnahmen sind je nach Nutzungsan forderungen gegebenenfalls 
zueinander abzuwägen. Es geht um deren Wirkung im Gesamtkontext bezogen auf den 
kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes.  
Gut gestaltete Architektur ist unabdingbar, denn nu r Bauten, die von der Gesellschaft 
angenommen werden, besitzen eine lange Nutzungsdaue r und dementsprechend 
einen nachhaltigen Lebenszyklus. Neben der Funktion alität eines Gebäudes sollte 
immer die zeitlose, ansprechende Gestaltung berücksichtigt werden.  
Die Leitlinien gelten für alle Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der 
kommunalen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Dar mstadt und werden nach 
Bedarf aktualisiert.  
  
Schillerschule

2 I 86 
INHALTSVERZEICHNIS  
1 Einleitung ________________________________________ _ 5  
1.1  Leitbild klimaneutrale Stadt 5 
1.2  Nachhaltiges Bauen 5 
2 Umsetzung der Leitlinie ____________________________ 9  
2.1  Einhaltung geltender Gesetze und Normen 9  
2.2  Planungsprozess 13  
2.2.1  Bedarfsklärung 13  
2.2.2  Flächenmanagement 13  
2.2.3  Aufgabenformulierung und Raumprogramm 14  
2.2.4  Prozessqualität 15  
2.2.5  Lebenszyklusanalyse 16  
2.3  Bauphase 17  
2.4  Abnahme und Übergabe 19  
2.5  Betrieb des Gebäudes 19  
2.6  Ende des Gebäudebedarfs 20  
2.6.1  Recycling des Gebäudes/Gebäudeteile 20  
3 Hochbau __________________________________________ 21  
3.1  Gebäude 21  
3.1.1  Ausrichtung und Kubatur 21  
3.1.2  Erreichbarkeit 21  
3.1.3  Flächen 21  
3.1.4  Innere Zonierung 21  
3.2  Besonderheiten Gebäudetypologie 23  
3.2.1  Bildungsbauten 23  
3.2.2  Schulbau 24  
3.2.3  Kita 24  
3.2.4  Verwaltungsbau / Sonstige Gebäude 24  
3.3  Baustoffe 24  
3.4  Bauteile 26  
3.4.1  Konstruktion und Gebäudehülle 27  
3.4.2  Erschließung 28  
3.4.3  Dach 29  
3.4.4  Außenwand und Fassade 31  
3.4.5  Fenster und Verglasung 31  
3.4.6  Sonnenschutz 33  
3.4.7  Türen 34  
3.4.8  Nachtlüftungsöffnungen 36  
3.4.9  Decken 36

3 I 86 
3.4.10  Innenwände 38  
3.4.11  Bodenbeläge 39  
3.4.12  Raumausstattung 39  
3.4.13  Kunst am Bau 41  
4 Haustechnik ______________________________________ 42  
4.1  Heizungstechnik 44  
4.2  Lüftungstechnik 47  
4.3  Klimatechnik 49  
4.4  Sanitärtechnik und Entwässerungstechnik 50  
4.4.1  Trinkwasseranlage 50  
4.4.2  Entwässerungsplanung/Entwässerungsgesuch 53  
4.5  Elektrotechnik, Elektrogeräte 55  
4.6  Küchentechnik / Küchenausstattung 57  
4.6.1  Küche Kita 58  
4.6.2  Küche Schule 60  
4.7  Maschinelle Anlagen/Aufzug 61  
4.8  Kommunikationstechnik 63  
4.9  Datennetz 64  
4.10  Gefahrenmeldeanlage 64  
5 Freianlagen _______________________________________ 66  
5.1  Planung 66  
5.1.1  Bepflanzung 67  
5.1.2  Entwässerung 68  
5.1.3  Erschließung 69  
5.1.4  Stellplätze 69  
5.2  Vergabe 70  
5.3  Fertigstellung / Inbetriebnahme 70  
6 Ansprechpartner __________________________________ 71  
7 Abkürzungsverzeichnis ____________________________ 74  
8 Quellenverzeichnis ________________________________ 75  
9 Anlagen __________________________________________ 78  
9.1  Gebäudebetriebsordner 78  
9.2  Gebäuderaumnummern 79  
9.3  Zusatzpapier Kindertagesstätten 81  
9.4  Entscheidungsvorlage Küchenlüftung 85

4 I 86 
9.5  Zusatzpapier Verwaltung und sonstige Gebäude 86  
 
 
  
Impressum: 
Herausgeber 
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Stand: 11.08.2022 
Bezugsadresse 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Mina-Rees-Straße 12, 64285 Darmstadt 
E-Mail: 
immobilienmanagement@darmstadt.de

5 I 86 
1 EINLEITUNG 
1.1  LEITBILD KLIMANEUTRALE STADT  
Klimaschutz und der lokale Beitrag zur Erreichung d er Pariser Klimaziele sind 
zentraler Bestandteil der Darmstädter Kommunalpolit ik. Das Leitbild der 
klimaneutralen Stadt  gilt schon lange. Im September 2019 hat die 
Stadtverordnetenversammlung Darmstadts beschlossen,  den Klimaschutz ab sofort 
mit höchster Priorität zu verfolgen (Beschluss Nr. 2019/043 der STAVO vom 
19.09.2019) und alle städtischen Vorhaben und Proje kte hinsichtlich ihrer 
Auswirkungen auf Klima und Umwelt hin zu bewerten.  
Das Immobilienmanagement der Stadt spielt hierbei a us zwei Gründen eine 
herausragende Rolle: 
Klimaschutz 
Angesichts der immer knapper werdenden Ressourcen ( Baustoffe und Fläche) ist das 
Thema Nachhaltigkeit für den Bausektor elementar ge worden. Allein in Deutschland 
entfallen rund 40 % des Energieverbrauchs und 30 % der energiebedingten CO2-
Emissionen auf den Gebäudesektor und über 50 % des Brutto-Abfallaufkommens 
entstehen in der Baubranche. 52 Hektar Fläche falle n aktuell durchschnittlich pro Tag 
dem Bauen zum Opfer (Quellen DGNB, Statistisches Bundesamt) .  
Ein nachhaltiger Neu- und Umbau des Gebäudebestandes und umweltbewusste Stadt- 
und Quartiersplanung erweisen sich also als sehr wi rkungsvoller Hebel bei der 
Einsparung von CO²-Emissionen und Ressourcen von Freiflächen und Baumbeständen. 
Klimaanpassung 
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Städte si ch in besonderem Maße auf die 
durch den Klimawandel bedingten Änderungen einstell en müssen - und dass die Zeit 
drängt. Für die Erhaltung lebenswerter Umstände und  angenehmer 
Nutzungsverhältnisse ist es inzwischen essenziell, Gebäude und Außenräume so 
klimaresilient umzubauen, dass sie zukünftig anhalt enden Hitzewellen und 
Starkregenereignissen standhalten. 
Als öffentlicher Auftraggeber sieht sich das Immobi lienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt hier in der Verantwortung. 
 
1.2  NACHHALTIGES BAUEN  
Nachhaltiges Planen und Bauen bedeutet, die ökologischen,  wirtschaftlichen  und 
sozialen Aspekte  eines Projekts ganzheitlich zu betrachten und so z u vereinen, dass 
heute und zukünftig materielle und immaterielle Wer te sowie Ressourcen und Umwelt 
geschützt werden.

6 I 86 
Hauptziel ist es, mit möglichst geringen Aufwendung en und Umwelteinwirkungen eine 
hohe Gebäudequalität und Nutzungsqualität zu erreic hen und diese langfristig zu 
erhalten. Dabei geht es nicht um Einzelmaßnahmen, s ondern um die Wirkung im 
Gesamtkontext, bezogen auf den kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes. 
Die wesentlichen Parameter des nachhaltigen Bauens sind:  
Quelle: DGNB Nachhaltig planen, bauen und betreiben 
 
 
Ökologische Qualitäten 
Schutz der natürlichen Ressourcen und des Ökosystems 
Bei der ökologischen Betrachtung der Architektur wi rd die Gebäudequalität 
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die lokale und globale Umwelt bewertet. Negative 
Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft und Biodiversität sind zu minimieren. 
Durch einen sparsamen Umgang mit Ressourcen in Bezu g auf Material und Fläche, 
das Anstreben einer positiven Energiebilanz, das De nken in Materialkreisläufen und 
einer Minimierung des Abfallaufkommens, zurückhalte nde Wassernutzung und den 
Erhalt des Wasserkreislaufs, sowie durch die großzü gige Begrünung geeigneter 
Flächen soll unser Ökosystem geschont werden.  
 
Ökonomische Qualität 
Minimierung der Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit, Wertentwicklung   
Bei der ökonomischen Betrachtung der Architektur werden über die Investitionskosten 
hinaus insbesondere auch die Betriebs- und Folgekos ten betrachtet, die über die 
gesamte Lebensdauer eines Gebäudes anfallen. ‚Nicht  billig, sondern wirtschaftlich‘

7 I 86 
lautet dabei der Grundsatz. Ein qualitativ hochwert iges Gebäude führt in der Regel zu 
deutlich niedrigeren Unterhaltungskosten in der Nut zungsphase. Entsprechend erhöht 
sind allerdings im Vorfeld der Planungsaufwand und die Investitionskosten. Hohe 
Flexibilität und die Möglichkeit einer eventuellen späteren Umnutzung tragen ebenso 
zur ökonomischen Qualität bei. 
Die Kosten über den gesamten Lebenszyklus (Planung,  Realisierung, Betrieb und 
Nutzung, Sanierung, Rückbau und Entsorgung) sollen minimiert und der Wert des 
Gebäudes über einen langen Zeitraum erhalten werden.  
 
Soziokulturelle und funktionale Qualität 
Nutzerzufriedenheit und Funktionalität  
Die soziokulturelle Betrachtung der Architektur ste llt Nutzeraspekte in den 
Vordergrund. Öffentliche Räume und Gebäude müssen k omplexe Aufgaben und 
Funktionen erfüllen. Sie haben als Lebensraum, Tref fpunkt und Arbeitsumgebung 
hohen Einfluss auf die Qualität des zwischenmenschl ichen Zusammenlebens und das 
Wohlbefinden ihrer Nutzer.  
Funktionale Architektur berücksichtigt die Bedürfni sse der Nutzer im Einklang mit 
unterschiedlichen Nutzungskonzepten. Grundrissorgan isation, Lage und 
Erreichbarkeit (auch Barrierefreiheit) müssen den A nforderungen entsprechen. Durch 
eine ästhetische Gestaltung und hochwertige Ausführ ung wird große 
Aufenthaltsqualität und hoher Innenraumkomfort in B ezug auf Wärme, Licht, 
Luftqualität und Schallschutz angestrebt.  
So soll maßgeblich zur Zufriedenheit der Nutzer und  zu deren Identifikation mit dem 
Gebäude beigetragen werden. 
 
Technische Qualität 
Die technische Ausstattung des Gebäudes muss sowohl  den gängigen aktuellen 
Normen, als auch dem zeitgemäßen Standard entsprech en und kann diesen im Sinne 
einer langlebigen, hochwertigen Ausführung gerne üb ererfüllen. Die technische 
Qualität von Gebäuden bemisst sich anhand folgender  Kriterien: Brandschutz, 
Schallschutz, wärme- und feuchtetechnische Qualität  der Gebäudehülle, 
Instandhaltungsfreundlichkeit und Rückbaubarkeit, bzw. Recyclingfähigkeit. 
 
Prozessqualität  
Für die Qualität unserer gebauten Umwelt ist die Pl anungs- und Bauphase der 
entscheidende Hebel, der sich direkt auf die Qualität der Immobilie auswirkt. 
Nachhaltiges Bauen setzt voraus, dass bereits in de n frühen Planungsphasen die 
Anforderungen an Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit u nd Nutzerkomfort berücksichtigt 
werden und dass ein kompetentes Planungsteam das Pr ojekt von Anfang an in enger 
Abstimmung mit Betreibern und Nutzern der Gebäude b etreut. Hierbei hilft uns ein 
baumaßnahmenbezogenes Projekthandbuch, das die für die Durchführung des

8 I 86 
Bauvorhabens organisatorischen Regelungen und struk turierten Prozesse verbindlich 
festlegt und den jeweils aktuellen Sachstand dokume ntiert. Im Zusammenhang mit 
diesen Leitlinien werden die Rahmenbedingungen für alle Baumaßnahmen hinsichtlich 
aller zu berücksichtigen Aspekte abgebildet. 
 
Standort Qualität  
Öffentliche Gebäude sollen grundsätzlich gut erreic hbar, frei zugänglich und an den 
ÖPNV angebunden sein. Eine hohe Standortqualität is t gegeben, wenn durch das 
Gebäude ein Nutzen für die Umgebung entsteht und si ch ein Nutzen aus der 
Umgebung ergibt (z.B. kurze Transportwege).  
Bei der Wahl neuer Standorte sollen diese Aspekte b erücksichtigt, im Bestand 
gegebenenfalls nachgebessert werden. Dabei ist spar sam mit verfügbaren Flächen 
umzugehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Durch eine vorausschauende Planung, die auch den wirtschaftlichen 
Betrieb und mögliche spätere Anpassungen berücksichtigt , durch 
maßvolle Flächennutzung, schonenden Umgang mit endliche n 
Ressourcen, hohe Energieeffizienz und die Schaffung von  Räumen, 
in denen sich die Nutzer langfristig wohl fühlen, ent stehen 
dauerhaft werthaltige und zukunftsfähige Gebäude, die  die 
Bedürfnisse des Menschen sowie die Anforderungen an Na tur und 
Umwelt in Einklang bringen.  
Das ist unser Ziel.

9 I 86 
2 UMSETZUNG DER LEITLINIE 
Die folgenden Leitlinien  dienen als Grundlage für alle zukünftigen Baumaßnahmen  
und werden Bestandteil aller Architekten- und Ingenieurbeauftragungen. 
Die Checklisten und Varianten werden kontinuierlich  und zeitnah durch das 
Projektteam im Projekthandbuch fortgeschrieben. Die Ergebnisse werden in der Regel 
an vier Terminen vorgelegt: 
1.  zum Abschluss der Vorplanung  
2.  zum Abschluss der Entwurfsplanung  
3.  bei der Abnahme  
4.  nach 2 Jahren Betrieb  
Damit wird die Übereinstimmung der Planung mit der Leitlinie bestätigt.   
 
Die Ergebnisse müssen mit dem Energiemanagement, de n zuständigen 
Sachgebietsleitungen und der Fachbereichsleitung Ho chbau abgestimmt sein, bevor 
sie der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement vorgelegt werden. 
Die Leitlinien sollen zur Planungs- und Prozesssich erheit dienen und geben allen im 
Verfahren Beteiligten einen Rahmen zum guten Gelingen einer Maßnahme.   
 
2.1  EINHALTUNG GELTENDER GESETZE UND NORMEN  
Gesetzte und Normen werden in dieser Richtlinie nic ht explizit erwähnt, sondern sind 
immer Grundlage jeder Planung (Brandschutz, Barrier efreiheit, 
Arbeitsstättenrichtlinie, Denkmalschutz etc.).  Ein e Abstimmung mit der 
Bauherrenvertretung / IDA im Vorfeld wird vorausgesetzt. 
 
Barrierefreiheit 
Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist als soziale Dime nsion zu verstehen, die sowohl die 
schwellenlose, stufenfreie Erschließung aller Gebäu de, als auch die generelle 
Nutzbarkeit des Gebäudes für Menschen allen Alters,  unabhängig von 
Einschränkungen und Behinderungen, meint. Inklusion  ist dann gelungen, wenn die 
Teilhabe eines Jeden möglich ist.  
Für barrierefreie Konzeptionen eines Gebäudes könne n im Entwurf oft kostengünstige 
oder kostenneutrale Lösungen gefunden werden, welch e für alle Generationen in jeder 
Lebensphase gewinnbringend sind, und so das Konzept der Nachhaltigkeit ergänzen. 
 
Checkliste zur Barrierefreiheit, Vorlage noch nicht abgestimmt  
Die spezifischen Anforderungen von Schulen, Kitas, Arbeitsstätten und öffentlich 
zugänglichen Gebäuden müssen erfüllt werden. Die DI N 18040-1 – 
„Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist einzuhalten. Soweit

10 I 86 
in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden soll, wird dies in der Bauvorlage 
dargestellt. Die DIN 18041 („Hörsamkeit in kleinen und mittleren Räumen“) 
berücksichtigt auch Personen mit eingeschränktem Hörvermögen. 
Bei Neu- und Erweiterungsbauten sollen die Sanitärr äume für Behinderte den 
Vorgaben der AMEV-Richtlinie "Sanitäranlagen 2011“ entsprechen. Der Darmstädter 
Club Behinderter & ihrer Freunde e.V. (CBF) sollte als Unterstützung beteiligt werden. 
Ansprechpartner: Herr Müller, CBF, Club Behinderter & ihrer Freunde e. V 
Pallaswiesenstr. 123a 
64293 Darmstadt 
Tel: (06151) 81 22 – 0 
Email: info@cbf-darmstadt.de 
 
Brandschutz 
In der Planung muss der vorbeugende Brandschutz frü hzeitig eingeschaltet werden, 
um mögliche hohe Kosten zu erkennen und einzuplanen.  
Für Unterrichtscluster oder gruppenoffene Kita-Konz epte sind Entfluchtungskonzepte 
zu entwickeln, die möglichst geringe brandschutztec hnische Anforderungen an 
Erschließungsbereiche stellen, da diese Ausgänge in  der Regel auch pädagogisch 
genutzt werden sollen. 
Durch geschickte, praxisnahe Gestaltung (z.B. eine Nutzungseinheit pro 
Brandabschnitt) können kostenintensive RWA, Brandsc hutzklappen, mit Überdruck 
belüftete Aufzugsvorräume oder motorisch betriebene , besonders im Schul- und 
Kitabetrieb anfällige, Brandschutztüren verringert werden.  
Brandmeldeanlage, Aufschaltung bei der Feuerwehr, F euerwehraufstellflächen, 
Treffpunkte, Löschwasserversorgung/Hydranten im Auß engelände sollen frühzeitig in 
der Planung aufgenommen und mit der Feuerwehr abgestimmt werden. 
Die Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden 
Brandschutz Kitas , Brandschutz im 
Schulbau, neue Konzepte und Empfehlungen  sind zu beachten. 
Ansprechpartner: Berufsfeuerwehr Darmstadt vorbeugender Brandschutz   
Telefon: 06151 / 7801200, Fax: 06151 / 78 01 209  
VB.Feuerwehr@darmstadt.de  
Informationen über erforderlichen Anschlussbedingungen, Brandfallmatrix, 
Gebäudefunkanlagen, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrpläne unter:   
https://www.feuerwehr-darmstadt.de/downloads/vorbeugender-brandschutz/  
https://www.feuerwehr-darmstadt.de/feuerwehr/berufsfeuerwehr/vorbeugender-
brandschutz/ 
Das Brandschutzkonzept ist Teil des Bauantrages und  mit identischen Plänen 
abzugeben. Eventuelle Änderungen sind sowohl in den  Bauantragsunterlagen als auch 
im Brandschutz Konzept nachzuführen.

11 I 86 
Die stadtinterne Brandschutzbeauftragte steht berat end zur Verfügung und soll bei 
der Planung von Sonderbauten grundsätzlich einbezogen werden.  
Nach Inbetriebnahme der Baumaßnahme wird sie mit de r Feuerwehr die 
turnusmäßigen Begehungen durchführen. stadtinterner  Ansprechpartner bei 
Baumaßnahmen: 
 
Email: Brandschutzbeauftragte@darmstadt.de 
 
Arbeitsstätten 
In die Planung ist die stadtinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Darmstadt 
frühzeitig mit einzubeziehen. Vor Inbetriebnahme stadtinterner Gebäude ist neben der 
baurechtlichen Abnahme auch eine Abnahme der Fachkr aft für Arbeitssicherheit der 
Stadt Darmstadt und Unfallkasse  erforderlich. 
 
Ansprechpartner: 
stadtinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit  
Email: 
sifa@darmstadt.de 
  
Ludwig Schwamb Schule

12 I 86 
Denkmalschutz  
Im Innenstadtkern sind Gebäude meist von Denkmälern  unterschiedlicher 
Zeitgeschichte umgeben, oder sogar selbst denkmalge schützt. Nach dem Hessischen 
Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ist eine Prüfung und G enehmigung aller Konzepte zu 
den Gebäuden und Freiflächen im Einvernehmen mit de m Landesdenkmalschutz-
behörde gesetzlich vorgegeben.  
 
Bei Umbau, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßn ahmen an Kulturdenkmälern 
ist nach einer kostengünstigen, barrierefreien Real isierungsmöglichkeit unter 
Berücksichtigung der zwingenden denkmalpflegerischen Belange zu suchen.   
Auch für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen, be stehen sinnvolle energetische 
Ertüchtigungen, die den historischen Wert nicht bee inträchtigen. Dazu gehören im 
Allgemeinen die Dämmung des Daches und eventuell de r Rückseitenwände und 
Kellerdecken. In jedem Fall besteht in der Sanierun g der Haustechnik eine effektive 
Sanierungsvariante. Bei Eingriffen in die Fassade und der Gestaltung der Fenster muss 
das Amt für Denkmalpflege einbezogen werden.  
 
 
 
 
  
Georg Büchner Schule

13 I 86 
2.2  PLANUNGSPROZESS  
2.2.1  BEDARFSKLÄRUNG  
Vor jeder Neubaumaßnahme  ist zunächst zu überprüfen, ob sich der Bedarf im 
Bestand  umsetzen lässt. Im Sinne der Ressourcenschonung so ll die Entscheidung für 
einen Neubau nur im Ausnahmefall und nur dann getro ffen werden, wenn eine 
Umsetzung im Bestand aus zwingenden Gründen nicht erfolgen kann.  
Wurde die Entscheidung für eine Sanierung getroffen  und es ist keine 
Generalsanierung geplant, so muss ein Sanierungsfahrplan  erstellt werden. In diesem 
ist, in Rücksprache mit dem Gebäudebetrieb, festzul egen, welche Sanierungsschritte 
in welcher Reihenfolge zu berücksichtigen sind (u.a . Fassaden-, Fenster-, 
Dachanschlüsse). 
 
2.2.2  FLÄCHENMANAGEMENT  
Bevor Grünflächen für eine Baumaßnahme in Anspruch genommen werden, ist 
zunächst zu prüfen, ob Brachflächen oder bereits ve rsiegelte Flächen genutzt werden 
können ( Flächenrecycling ). Bereits versiegelte Flächen sind grundsätzlich vorzuziehen 
oder als Ausgleichsfläche zu entsiegeln. Sollte die s nicht möglich sein, ist eine 
Eingriffs-Ausgleichsplanung zwingend abzustimmen. 
Bei der Gestaltung von Außenräumen und Freiflächen sind stadtklimatische 
Gesichtspunkte  zu beachten (z.B. Freihalten von Kaltluftschneisen , geringe 
Versiegelung, bzw. Ausgleichsentsiegelung und Verwendung von versickerungsfähigem 
Belag auf allen geeigneten Flächen wie Wegen, Zufahrten und Parkplätzen, großzügige 
Begrünungsmaßnahmen zur Verschattung von Freifläche n, Bepflanzung mit 
heimischen Pflanzenarten).  
Durch eine fortschreitende Freiraumreduzierung, unt erliegen vorhandene 
innerstädtische Grünanlagen  einem hohen Nutzungsdruck. Das vorhandene und 
weiterzuentwickelnde Grünverbundsystem ist daher von besonderer Bedeutung für die 
wohnungsnahe Erholung. 
Grundstücksspezifikationen 
Jedes Baugrundstück weist eigene Besonderheiten auf , die es bei der Entscheidung 
für oder gegen eine Bebauung im Vorfeld und während  der Planung zu beachten gilt. 
Planungsrechtliche Besonderheiten können u.a. sein: 
Bauleitplanung, Abstandsflächen, Baulasten, Satzungen der Gemeinde o.Ä.  
Auch ortsgebundene Besonderheiten z.B.: vorhandene Bepflanzung (insbesondere 
Bäume), Bodenbeschaffenheit, Lärmquellen in der Umg ebung, Lage und Schnitt etc., 
können eine spezielle Planung erfordern. 
Müssen Bäume im Zuge einer Neubaumaßname gefällt we rden, ist die 
Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt  zu berücksichtigen. Mögliche 
zeitliche Verzögerungen, sowie zusätzliche Kosten m üssen frühzeitig mit eingeplant 
werden. (Siehe Baumschutzsatzung vom 05.04.2004 und  Stadtverordnetenbeschluss 
vom 11.01.2020 zur Umpflanzerziehung von Bestandbäumen.)

14 I 86 
https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubriken/Rathaus/satzungen/345.pdf  
2.2.3  AUFGABENFORMULIERUNG UND RAUMPROGRAMM  
Das Raumprogramm wird vom Nutzeramt erstellt  und  vor  Planungsbeginn durch 
städtische Gremien beschlossen. Hier werden nur die  für die Nutzung notwendigen 
Funktionsflächen berücksichtigt.  
Im Raumprogramm sollten bereits folgende Nutzungsan forderungen hervorgehen:      
alle Funktionsflächen (notwendige Nebenräume wie: H auswirtschaft, Putzmittel- und 
Müllräume, Lagerräume, Fahrrad- oder Kinderwagen Ab stellbereiche etc.), 
Nutzungsarten, Nutzungsdauer, Nutzungszeiten, Personenzahlen, Küchenanforderung, 
Anzahl der Essensportionen, Raumluftkonditionen, Ta geslichtbedarf, Anforderung an 
die Technische Ausstattung (z.B. Schul-IT), Warmwas serbedarf, Wärmeversorgung, 
Qualitäten, außergewöhnliche Nutzerbedarfe, Baumbes tand und -erhaltung, 
Außenraumgestaltung (Freiflächen, Bäume, Außenhütte n), evtl. notwendige 
Interimsunterbringung, Investitionsrahmen. 
 
Die Planungsgrundlagen sind in einer sorgfältig abg estimmten Zielvereinbarung  im 
Projekthandbuch  niederzulegen, welche im weiteren Planungsverlauf gemeinsam 
fortgeschrieben wird. Diese Zielvereinbarung soll, neben dem oben genanntem 
Raumprogramm mit Nutzeranforderungen, mindestens fo lgende weitere Punkte 
enthalten: Lage, Erschließung und städtebauliche Ei nbindung, Flächenressourcen, 
Bauart, Fassaden- und Dachbegrünung, Anteilig loses  oder festverbautes Mobiliar, 
angestrebter Energiestandard (falls von dieser Leit linie abweichend), PV-Anlagen,  
Investitions- und Betriebskostenrahmen, Rahmentermi nplan, Prüfung der 
Fördermöglichkeiten, Besonderheiten der Planungs- und Bauaufgabe, Inbetriebnahme-
Plan, sowie Möglichkeit von Kunst am Bau. 
Bei der Formulierung der Nutzungsanforderungen sind  auch Anforderungen an 
mögliche künftige Umnutzungen  (z.B. im Rahmen demografischer Veränderungen) zu 
berücksichtigen.  
 
Die Zielvereinbarung ist mit genehmigtem Raumprogra mm und Nutzeranforderungen 
von der Projektleitung dem SG Haushalt und Controll ing vom Immobilienmanagement 
vorzustellen. Im weiteren Planungsverlauf sind die Quartalsberichte an die 
entsprechenden IDA-Gremien weiterzuleiten.  
 
Ein Farb- und Materialkonzept  des Gebäudes ist Bestandteil des Entwurfs. Zur 
Verwendung vorgeschlagene Materialien, Produkte, Ne ben- und Hilfsprodukte sowie 
Bauelemente sind hinsichtlich ihrer Eigenschaften m it exakter Produktbezeichnung, 
Herstellerangaben, technischen Datenblättern und ev tl. technischen Prüfbescheiden 
zu deklarieren und vor Baubeginn festzulegen.

15 I 86 
2.2.4  PROZESSQUALITÄT  
Bei Architektenwettbewerben  sind Nachhaltigkeitsanforderungen neben der 
städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Q ualität als wichtige Ziele in der 
Aufgabenstellung zu formulieren. Um diese Ziele zu erreichen, sollten bereits bei der 
Bearbeitung des Wettbewerbs entsprechende Fachleute  hinzugezogen werden. Die 
Investitionskosten sind zu ermitteln. Wo möglich od er gefordert, sind zu erwartende 
Betriebs- und Folgekosten zu beurteilen. Auch bei d er Zusammensetzung des 
Preisgerichtes ist darauf zu achten, dass eine entsprechende Kompetenz vertreten ist. 
Bei VgV-Verfahren , wie auch bei unterschwelligen Verfahren, sind Erf ahrungen mit 
wirtschaftlichem, energieeffizientem und nachhaltig em Bauen abzufragen und in die 
Bewertung miteinzubeziehen. 
 
Nachhaltiges Bauen wird insbesondere durch eine sor gfältige, abgestimmte Planung 
erreicht. Daher wird von der Projektleitung schon z u Beginn der Vorplanung das 
vollständige Planungsteam  bestehend aus dem Bauherrn, den künftigen 
Gebäudenutzern und dem Betriebspersonal, dem Archit ekten, allen Fachplanern und 
den entsprechenden Fachstellen im Immobilienmanagem ent und weiterer betroffener 
Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammengest ellt und ein gemeinsamer 
Start-Termin organisiert, sowie in regelmäßige Abständen Jour-Fixe.  
 
Mögliche Fördermittel spielen bei der Investition einer Maßnahme eine erh ebliche 
Bedeutung, diese sind dringend mit Planungsbeginn z u prüfen und im Gesamtkontext 
der Maßnahme zu sehen und zu beantragen. Dabei sind  Förderungsbedingungen zu 
betrachten und abzuwägen, welche sich gegenseitig a usschließen. Vor Allem im 
Bereich der geförderten Klimaschutzziele sind von B und und Land verschiedene 
Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen. 
Dieser Leitlinie beigefügte 
Checklisten  sind vom Bau-Projektteam zu führen. Der 
Projektstand wird kontinuierlich durch die Projektl eitung im Zwischen- und 
Quartalsberichten dokumentiert und den Projektbeteiligten kommuniziert. 
Als ein weiteres Instrument zur Einhaltung der Proj ektziele dienen die schon 
angesprochenen Meilenstein-Termine.   
 
In den Ausschreibungsverfahren (e-HAD) ist zu berüc ksichtigen, dass nicht nur der 
Preis, sondern auch ökologische Aspekte als Wertungskriterien einbezogen werden. 
Zur Mitwirkung bei der Vergabe, sind von den Planer n die von IDA vorgegebenen 
Dateivorlagen zur Vergabeempfehlung zu verwenden. 
 
Bei allen wartungsbedürftigen Bauteilen und technis chen Anlagen sind 
Wartungsverträge  gemäß AMEV-Muster mindestens über die Gewährleistungsdauer  
mit auszuschreiben. Teilweise gibt es für Anlagen v orgegebene Formblätter 
(
Wartungsvertrag Aufzug,  Notbereitschaftsvertrag Aufzug ), welche der Ausschreibung 
beigefügt werden müssen. Die Beauftragung und Begle itung der Wartungsverträge 
erfolgt nach Abnahme der Anlage über den Fachbereich Gebäudebetrieb.

16 I 86 
2.2.5  LEBENSZYKLUSANALYSE  
Durch vorgegebene Qualitäten sollen die jährlichen Gesamtkosten (Summe aus 
Investitionskosten, Betriebskosten und Folgekosten) über den gesamten Lebenszyklus 
(Planung, Bau, Betrieb, Sanierung, Abriss und Entso rgung) minimiert, sowie die 
positive Klimabilanz der Bauvorhaben sichtbar gemac ht werden.  Für einen 
kompletten Sanierungszyklus werden in der Regel 50 Jahre  angesetzt (BNB) . Einzelne 
Bauteile und technische Anlagen müssen in kürzeren Zyklen erneuert werden. 
Für alle Maßnahmen über 2.5 Mio. €  brutto ist zu den Meilensteinen zusätzlich eine 
aktuelle Gesamtkosten -/Lebenszykluskostenberechnung  vorzulegen, aus der neben 
den Investitionskosten auch die Betriebs- und Folge kosten hervorgehen 
(https://immobilienmanagement.darmstadt.de > Gesamt kostenberechnung ). Dabei 
sind zur Vorplanung  mehrere Varianten  zu prüfen (Wirtschaftlichkeitsvergleich nach 
§12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), besondere Leistung nach HOAI) 
 
  
Erich Kästner Schule

17 I 86 
2.3  BAUPHASE  
Vor Beginn der Baumaßnahme 
Vorhandene Bäume müssen in Abstimmung mit dem Grünf lächenamt, siehe 
Baumpflege während der Baumaßnahme ausreichend geschützt werden.  
Vor Baubeginn muss mit Feuerwehr, Brandschutzsachve rständigen die Flucht- und 
Rettungswegsituation, sowie die Feuerwehraufstellfl ächen und Größe der 
Baustellenlagerflächen, Standorte für Kran, Bau- un d Sanitärcontainern abgestimmt 
sein.  Flucht- und Rettungswegsituationen, sowie die Feuerwehraufstellflächen müssen 
auch für weitere Gebäude und Nutzungen, welche sich  auf dem Grundstück befinden, 
abgestimmt sein und koordiniert werden. Baustellenz ufahrten oder eine geplante 
Änderung der Infrastruktur müssen vom Mobilitätsamt freigegeben werden. 
Zur Vermeidung von Vandalismusschäden sind, neben e iner jederzeit abschließbaren 
Baustelle, in der Baustelleneinrichtung entsprechen den Baustellensicherungen 
(nächtliche Kamera-Überwachung) einzuplanen. 
 
Baustellenmanagement – Information für die Öffentlichkeit 
Bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde ein Konz ept entwickelt, das den 
BürgerInnen und Interessierten ermöglicht, sich übe r laufende Baustellen zu 
informieren.   
Informationsmedium können u.a. Banner, Plakate, Fly er oder Schilder an der 
Baustelle mit einem Corporate Design des Baustellen managements (eigens 
entworfenes Kampagnenlogo, Icons etc.) sein. Hierzu  stehen eine Informations-
Präsentation sowie Handbücher zu allgemeinen Gestal tungsvorgaben der Stadt 
Darmstadt (u.a. Schriftart /-farbe /-größe) zur Verfügung. 
Bereits in der Projekt-Vorplanung sind in Abstimmun g mit der Fachbereichsleitung 
(sowie ggf. der Stelle für das Baustellenmanagement ) Umfang und Budget 
abzustimmen, die in das Projekt mit eingeplant werden müssen. 
Ansprechpartner für das Baustellenmanagement ist 
Frau Geschka-Rasbieler 
Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Standortmarketing/Öffentlichkeitsarbeit Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Im Carree 1 
64283 Darmstadt 
Tel.: 06151-134472 
 
Vor Beginn der Bauphase ist dann mit dem Baustellen management die genaue 
Umsetzung zu klären, Layout sowie Herstellung der I nformationsmedien obliegt der 
zuständigen Projektleitung bei IDA.

18 I 86 
Bauschild 
Parallel zum Baustellenmanagement wird auch weiterh in ein übliches Bauschild 
vorgesehen und im Zuge der Maßnahme aufgestellt. Au ch hier soll sich das Corporate 
Design des Baustellenmanagements wiederfinden, u.a.  bei der Verwendung des 
Kampagnenlogos sowie vorhandener Icons.  
Gestaltung/Layout des Bauschilds kann in die Verant wortung des am Bau beteiligten 
Architekturbüros gegeben werden, Herstellung sowie Montage z.B. im Gewerk Rohbau 
angesiedelt sein. 
Wichtig ist eine formlose Freigabe des Bauschilds d urch IDA und das 
Baustellenmanagement zu Layout sowie den weiteren G estaltungsvorgaben der Stadt 
Darmstadt. 
Zusätzlich muss bei geförderten Baumaßnahmen auf de m Bauschild die Benennung 
des Fördergebers unter Beachtung von dessen Vorgaben Platz finden.

19 I 86 
2.4  ABNAHME UND ÜBERGABE  
Die Projektleitung muss sicherstellen, dass die Pla ner spätestens zur Übergabe an 
den Nutzer für das Gebäude und die technischen Anla gen einen gemeinsam 
erarbeiteten, allgemeinverständlichen Gebäudebetriebsordner  anfertigen. Dies ist als 
besondere Leistung zu vereinbaren. Der Gebäudebetri ebsordner ist in Papier und 
editierbaren Standarddateiformaten (dxf, dwg, doc, xls, pdf, jpg) zu übergeben und 
muss mindestens folgende Register enthalten, siehe Anlage Punkt 9.1   
Weiterhin müssen das Betriebspersonal und der Nutze r bestätigen, dass eine 
ausführliche und verständliche Einweisung  in die Nutzung des Gebäudes und der 
Technik stattgefunden hat. Die Bestätigung ist durc h den Planer dem 
Gebäudebetriebsordner beizufügen. Die Einweisungen sind als gesonderte LV-Position 
in die Ausschreibungen aufzunehmen.  
Mit Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes oder d er Baumaßnahme sind alle für 
die spätere Bauunterhaltung wichtigen Bestandsunterlagen  zweifach (vor Ort, Archiv) 
zu übergeben. Die Unterlagen müssen den Stand der t atsächlichen bautechnischen 
Umsetzung wiedergeben. Bestandsdokumente der ausfüh renden Firmen sind durch 
die Planer/Fachplaner zu prüfen (besondere Leistung  nach HOAI), die Konformität ist 
durch Unterschrift zu bestätigen.  
Hinweis: die Weiterführung dieses Ordners, im Fall von Änderungen, nach Abschluss 
der Sanierungs- oder Neubauphase ist vom FB Gebäude betrieb des jeweiligen 
Objektes zu pflegen. 
 
2.5  BETRIEB DES GEBÄUDES  
Im Betrieb sollen folgende Parameter mindestens sti chprobenartig oder bei 
gegebenem Anlass untersucht werden: 
Die Zufriedenheit der Gebäudenutzer  und des Betriebspersonals soll anhand eines 
standardisierten Fragebogens  erhoben werden. Ziel ist, dass die Nutzer und das 
Betriebspersonal überwiegend mit ihrem Gebäude zufrieden sind.  
Die tatsächlichen Betriebskosten  (Reinigungs-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Energie - 
und Wasserkosten) sollen mit der Gesamtkostenberech nung verglichen werden. Ziel 
ist, dass die Werte aus der Gesamtkostenberechnung um nicht mehr als 10 % 
überschritten werden.

20 I 86 
2.6  ENDE DES GEBÄUDEBEDARFS  
2.6.1  RECYCLING DES GEBÄUDES /G EBÄUDETEILE  
Bei Wegfall jeder weiteren Nutzungsmöglichkeit wird  die Demontage und ein 
kontrollierter Rückbau gefordert. Hierbei ist nach Stoffgruppen zur hochwertigen 
Weiter- und Wiederverwendung zu trennen. Je sortenr einer Materialien getrennt 
werden können, umso größer ist die Chance, sie wieder einsetzen zu können.  
Das Bundesministerium für Bau und Heimat (BMI) gibt  die Baufachlichen Richtlinien 
zum Recycling  heraus, Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbr uchabfällen sowie 
zum Einsatz von Recyclingbaustoffen auf Liegenschaften des Bundes. 
Für den Bereich Schulen ist ein Schadstoffkataster der Liegenschaften im 
Immobilienmanagement vorhanden. Eine Ausweitung auf  alle städtischen Gebäude ist 
vorgesehen. Vor Beginn einer Baumaßnahme oder eines  (Teil-) Rückbaus ist dieses 
Kataster zu sichten. 
Entsorgungen von Sondermüll und schadstoffbelastete m Material sind von 
Umweltingenieuren zu begleiten, um Arbeitsschutz un d Umweltschutz zu 
gewährleisten und alle hierzu erforderlichen Genehm igungen einzuholen. Da der 
Schadstoffrückbau vom konstruktiven Rückbau meist n icht zu trennen ist, sind die 
Umweltingenieure frühzeitig miteinzubeziehen. 
Sollte kein Schadstoffkataster für das jeweilige Ge bäude vorliegen, ist ein 
Entsorgungskonzept von einem Sachverständigen zu er stellen und umzusetzen und 
die behördlichen Genehmigungen sind einzuholen.  
  
Kita Pankratiusstraße

21 I 86 
3 HOCHBAU 
3.1  GEBÄUDE  
3.1.1  AUSRICHTUNG UND KUBATUR  
Die Gebäudeorientierung soll eine passive Solarenergienutzung im Winter ermöglichen 
und Überhitzungen im Sommer vermeiden. 
Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogram m gering zu halten. Eine 
kompakte Kubatur des Gebäudes vermindert Wärmeverlu ste und ist somit förderlich 
für ein klimaneutrales Gesamtkonzept.  
Das subjektive Sicherheitsempfinden soll durch über sichtliche Wegeführung, 
Vermeidung von Nischen und gute natürliche Ausleuchtung gestärkt werden. 
 
3.1.2  ERREICHBARKEIT  
Städtische und öffentliche Gebäude und Einrichtunge n sollen im Sinne der CO2-
Neutralität gut an den öffentlichen Nahverkehr, sow ie an Car-Sharing-Stationen und 
Elektroauto-Auflade-Stationen angebunden sein (Vorg aben des Mobilitätsamtes 
prüfen.) Eine mindestens ausreichende Anzahl an übe rdachten, sowie festmontierten 
Fahrradabstellplätzen (bei Grundschulen Rollerabstellplätze) ist wünschenswert. 
 
3.1.3  FLÄCHEN  
Die Summe der projektierten Verkehrsflächen (VF) da rf max. 20%, der Summe der 
projektierten Nutzflächen (NF) betragen. Die Vorgab en des Nutzeramtes zum 
Raumprogramm (siehe Raumprogramm und Aufgabenstellu ng), des Gebäudebetriebs 
und der Küchenplanung sind einzuhalten.  Eine Abweichung von dieser Regelung ist zu 
erläutern und zu begründen und kann nur in Abstimmu ng mit dem Nutzeramt und 
dem Immobilienmanagement zugelassen werden. 
 
3.1.4  INNERE ZONIERUNG  
Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind vor den Hauptz ugängen ausreichend große 
unbeheizte Windfänge vorzusehen (Türabstand ≥ 2,5 m ). Räume mit ähnlichen 
Nutzungskonditionen sind zusammenzufassen (thermisc he Zonierung). 
Wärmeempfindliche Elektronik (z.B. IT und Gebäudeau tomation) sowie 
Kaltwasserleitungen sind möglichst nicht in Räumen mit hohen internen Lasten 
anzuordnen. Räume mit hohen internen Lasten (z.B. H eizungsräume, IT-
Schulungsräume, Serverräume, LAN-Verteiler, Küchen)  sind möglichst an der 
Nordfassade oder in natürlich belüfteten, überflutu ngsgeschützten Kellerräumen 
anzuordnen.

22 I 86 
Technikflächen sollen möglichst zentral innerhalb d er versorgten Bereiche angeordnet 
werden (besonders Lüftungszentralen). In der Volume nbemessung sollen 
Technikräume an den Vorgaben der VDI 2050 orientier t werden. Hier sind auch die 
Revisionsunterlagen unterzubringen. Neben den Nutze ranforderungen sind auch die 
betrieblichen Anforderungen vom Gebäudebetrieb  frühzeitig in die Planung 
einzubinden. Größe, Lage und Wegebeziehungen von Ha usmeisterraum, 
Abstellräumen, Putzmittelräumen, Putzwagenabstellfl ächen, Ausgussbecken, 
Umkleidemöglichkeit und Waschmaschinenplatz, Lagerung von Reinigungsmittel, WC-
Papier, Kopierpapier und Büromaterialien und Außenh ütten sind in LPH 2 
abzustimmen und in der Checkliste zu bestätigen. 
Lage, Zugang und Größe der Technikräume sind im Ein vernehmen mit der 
technischen Fachabteilung  des FB-Immobilienmanagement einzuplanen. 
Erweiterungs-Kapazitäten für Nachrüstung von Techn.  Anforderungen (z.B. techn. 
Einheiten zur PV-Anlagen, E-Aufladestationen, IT)   
 
Ansprechpartner: Immobilienmanagement, Fachbereich Hochbau,  
Sachgebiet Heizung-Lüftung-Sanitär und Elektro,  
und Fachbereichsleitung Gebäudebetrieb,  
Email: 
gebäudebetrieb@darmstadt.de,   ida-hochbau@darmstadt.de 
 
Alle Aufenthaltsräume sollen so angeordnet werden, dass sie gut mit Tageslicht 
versorgt und neben eventuellen Lüftungsanlagen weit erhin auch natürlich belüftet 
werden können. Dabei ist es sinnvoll, dass die Raumtiefe nicht mehr als das 2,5-fache 
der Raumhöhe beträgt, dass die Fensterstürze möglic hst hoch angeordnet, und helle 
Farbkonzepte vorgesehen werden. Das ist auch für Sa nitärbereiche anzustreben, 
soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. 
3.1.5  POTENTIALE ZUR REDUZIERUNG DER GRAUEN ENERGIE  
Nachfolgend sind weitere Punkte genannt, die zur Re duzierung der grauen Energie 
beitragen: 
 Reduktion der Raumbereiche im Erdreich: Aushubvolumen und Bauteile im 
Erdreich reduzieren und vorgesehenes Raumprogramm kritisch prüfen.    
 Einfache Tragstrukturen planen: Tragstruktur so planen, dass Lasten möglichst 
direkt abgetragen werden können. 
 Zwischendecken mit wirtschaftlichen Spannweiten planen.  
 Die Verwendung von Dachkonstruktionen in Holzbauweise und „leichten“ 
Dämmstoffen  prüfen (Konstruktionen z.B. bei https://informationsdienst-
holz.de).  
 Den Installationsgrad der Gebäudetechnik auf das notwendige reduzieren und 
beispielsweise kurze Leitungsführungen planen. Dies gelingt u.a. durch 
räumliches zusammenlegen von Funktionsbereichen. Planung von 
ausreichenden Technikschächten und vorsehen von „Leerrohren“ für spätere 
Nutzungsanpassungen

23 I 86 
3.2  BESONDERHEITEN GEBÄUDETYPOLOGIE  
3.2.1  BILDUNGSBAUTEN  
Alle Kita- und Schulgebäude sind Sonderbauten nach Definition der HBO.  
Sie sind grundsätzlich so zu konzipieren, dass die erlebbare Architektur im Einklang 
mit den modernen pädagogischen Konzepten und im Die nst aller Nutzenden 
(besonders der Kinder und des betreuenden Personals ) stehen, und mit den 
Klimaschutzstandards im Einklang gebracht werden.  
Verkehrsflächen 
Die Flure sollten so breit geplant sein, dass sie a uch Bewegungsmöglichkeiten für 
Kinder zulassen. In der Gesamtverkehrsfläche sind W indfang und Eingangshalle 
beinhaltet.  
 
Zonierung 
Ganztagsnutzungen und Inklusion in Kitas und Schule n sollen sich sowohl im 
pädagogischen als auch im baulichen Bereich widersp iegeln. Gemeinschaftsbereiche, 
wie Mensa, Foyer, Turnhalle, Außenräume/Freianlagen  sollten auch außerhalb der 
Kita- und Schulöffnungszeiten bürgerschaftlicher Nu tzung offenstehen und 
unabhängig erreichbar sein. 
 
Bau- und Raumakustik 
Lärm in Schulen und Kitas kann Personal und Kinder enorm belasten. 
Raumakustische Maßnahmen mindern die Reflektion des  Schalls an den 
Raumbegrenzungsflächen und können so die Lärmbelast ung mindern. Um in Schulen 
und Kitas Lärm effektiv und nachhaltig zu reduziere n, ist eine Kombination aus bau- 
und raumakustischen, organisatorischen sowie pädago gischen Maßnahmen 
erforderlich. Eine Unterstützung durch einen Raumak ustiker zusätzlich zum 
Bauphysiker ist in der Neugestaltung von Räumlichkeiten notwendig.   
Grundsätzlich sind für den baulichen Schallschutz d ie Werte aus der DIN 18041 
anzusetzen (Wände von Klassen- und Kitaräumen sollt en mindestens mit einem 
bewerteten Schalldämm-Maß Rw von 47 dB ausgeführt werden). 
 
Bei transparenten Konzepten der Clusterbildung in S chul- und Kitabereichen mit 
offener Lern- und Erlebnislandschaft müssen Entsche idungsvorlagen mit dem 
Nutzeramt und Nutzer im Planungsprozess zusammen er stellt werden. Transparenz 
(Glas) bringt Schallschutzeinschränkung mit sich un d hat Einfluss auf das 
Schalldämm-Maß. Diese Entscheidungsvorlage ist der Checkliste beizufügen.

24 I 86 
3.2.2  SCHULBAU  
Besonderheiten im Schulbau sind die vielen untersch iedlichen Schulformen, 
angefangen bei der Grundschule bis hin zur Sekundar stufe II oder den Beruflichen 
Schulen. Die daraus resultierenden Raumprogramme, K üchennutzung, Mensen, 
Fachklassen, Turnhallen, Schul-IT-Ausstattung, etc.  und die Außenbereiche sowie 
weitere Nutzerbedarfe sind in der jeweiligen Zielve reinbarung des Projekthandbuches 
individuell zu berücksichtigen und zu formulieren.   
 
Planungsgrundlagen sind unter anderem die 
MSchulhausR und DGUV-Vorgaben, sowie 
Brandschutz in Schulbauten.      
 
3.2.3  KITA  
Besonderheiten siehe Anlage: Zusatzpapier Kindertagestätten 9.3 
 
3.2.4  VERWALTUNGSBAU / SONSTIGE GEBÄUDE  
Besonderheiten siehe Anlage: Zusatzpapier Verwaltung und sonstige Gebäude  9.4 
3.3  BAUSTOFFE  
Grundsätzlich ist die fundierte Beurteilung und Aus wahl von Bauprodukten beim 
nachhaltigen Bauen eine der Kernaufgaben. Um dieser  umfassenden Aufgabe gerecht 
zu werden, wird die Nutzung von entsprechenden Info rmationsportalen empfohlen.  
(www.wecobis.de  – Baustoffdatenbank www.oekobaudat.de  ) 
 
Bei der Auswahl der Baustoffe und Materialien wird in der Ausführung besonderer 
Wert gelegt auf  
 langlebige und unterhaltsfreundliche Materialien 
 schadstoffarme und lösungsmittelarme Materialien 
 Umweltsiegel (z.B. FSC, Blauer Engel…) 
 verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung  
 Nachhaltige Logistik (kurze Transportwege) und Abfalllogistik 
 Recyclingmöglichkeit  
 
Allgemeine Grundsätze  
1.  Die Möglichkeit der Verwendung recycelter Materialien ist immer zu prüfen und 
bei der Auswahl zu bevorzugen (z.B. bei Sand, Kies,  Schotter, Beton, 
Kunststoff), sofern diese nicht schadstoffbelastet sind. 
 
2.  Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht  sensibilisierend wirkende 
und geruchsneutrale Produkte und Materialien verwen det werden. Gebäude 
müssen mindestens der Kategorie „schadstoffarm“ nac h Anhang C der DIN EN 
15251 entsprechen.

25 I 86 
3.  Schwer trennbare Verbundbaustoffe und -bauteile sind zu vermeiden. 
 
4.  Es sollen langlebige Baustoffe mit einem möglichst geringen CO2-Abdruck 
Verwendung finden. 
 
5.  Bei Sanierungsmaßnahmen ist die Weiterverwendung be stehender 
Konstruktionen (grauer Energie) zu prüfen. 
 
6.  Bei der Auswahl der Baumaterialien kann auch die De montierbarkeit ein 
wichtiges Kriterium darstellen. Hier ist z.B. das m onolithische Mauerwerk mit 
„Dämmsteinen“, die vorgehängte Fassade oder das 2-s chalige Mauerwerk mit 
Kerndämmung gegenüber dem WDVS im Vorteil. 
 
Holz 
Alle verwendeten  Holz-Baustoffe dürfen ausschließlich aus nachhaltig er 
Forstwirtschaft stammen (FSC). Es sind solche Baust offe vorzusehen, die mit einem 
geringstmöglichen Einsatz und Gehalt von Formaldehyd hergestellt sind. Holzprodukte  
und Holzwerkstoffplatten müssen die Anforderungen d es Blauen Engels (RAL UZ 38 
bzw. RAL UZ 76) einhalten. Zum vorbeugenden Holzsch utz sind alle konstruktiven 
Maßnahmen auszuschöpfen (z.B. Dachüberstand). Der E insatz chemischer 
Holzschutzmittel ist auf das notwendige Maß zu besc hränken und nur im 
Außenbereich akzeptiert. 
Stahlbeton 
Der Anteil von Stahlbeton im Gebäude ist gering zu halten und nur dort zu verwenden, 
wo er konstruktiv notwendig ist. 
 
Klebstoffe 
Es sind möglichst lösungsmittelfreie Oberflächenbeh andlungs-, Anstrich- und 
Klebestoffe zu verwenden (z.B. Pulverlackverfahren,  Einbrennverfahren). Müssen 
lösungsmittelarme Stoffe verwandt werden, sollen di ese ein Umweltzeichen für 
„schadstoffarm“ (z.B. RAL UZ 102, RAL UZ 12a, RAL U Z 113, www.blauer-engel.de) 
besitzen (siehe auch 4.2.1.a) Lüftung). 
 
Kunststoffe 
Künstliche Mineralfasern sind gegen die Innenraumlu ft vollständig abzudichten und 
haben die Freizeichnungskriterien bezogen auf die B iolöslichkeit einzuhalten (RAL GZ 
388). Phenolharz- bzw. Resol-Hartschaumplatten sind  nur im Außenbereich zulässig. 
Hier ist der direkte Kontakt mit ungeschützten Meta llen wegen der Korrosionsgefahr 
zu vermeiden. 
  
Kita Pippi Langstrumpf

26 I 86 
 
Folgende Baustoffe dürfen nicht verwendet werden: 
 Bauteile und Baunebenprodukte aus tropischen, subtr opischen oder borealen 
Hölzern sofern nicht FSC-zertifiziert (www.fsc-deutschland.de)  
 PVC-haltige Bauteile wie Bodenbeläge, Tapeten, Fens ter- und Türprofile 
Bitumenanstriche und Kleber mit dem Giscode BBP 40-70 (www.gisbau.de) 
 Epoxidharzprodukte mit dem Giscode RE 4-9  
 Polyurethanharzprodukte mit dem Giscode 20-80 (Ausn ahme: 
Beanspruchungsklasse B und C (ZDB-Merkblatt Verbundabdichtungen)) 
 DD-Lacke mit dem Giscode DD1 und DD2  
 
Folgende Baustoffe dürfen nicht im Innenbereich verwendet werden: 
 Phenolharz- bzw. Resol-Hartschaumplatten wegen des Gehalts an 2-
Chlorpropan  
 Chemische Holzschutzmittel  
 
3.4  BAUTEILE  
 
Neubauten sind als EG 40 (Effizienzgebäude 40, Nich twohngebäude) bzw. EH 40 
(Effizienzhaus 40, Wohngebäude) gem. den Technische n Mindestanforderungen zum 
Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ( BEG). Der Zielwert des 
Heizwärmebedarfs von 25kWh/m²a zu erreichen oder al s Passivhaus gem. den 
Kriterien des Passivhausinstituts zu errichten.  
Bei umfangreicher Sanierung im Bestand ist mindeste ns das EG 55 (Effizienzgebäude 
55, Nichtwohngebäude) bzw. EH  55 (Effizienzhaus 55 , Wohngebäude) anzustreben, 
alternativ können die EnerPHit-Kriterien des Passiv hausinstituts herangezogen 
werden. Bei Einzelmaßnahmen sollen Passivhauskompon enten Anwendung finden 
bzw. die U-Werte der nachfolgenden Tabelle angestrebt werden. 
Hinweis: „Bei Einhaltung der EnerPhit-Kriterien (He izwärmebedarf max. 25 kWh/(m²a) 
können zusätzlich Fördergelder des Landes Hessen im  Förderprogramm „Passivhaus im 
Bestand“ beantragt werden (investive Mehrausgaben werden mit bis zu 50% bezuschusst) , 
diese sind mit anderen Mitteln  (z.B. KfW Bankengruppe) kumulierbar. 
https://www.energieland.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=502687  
 
Bauteil  max. U-Wert (W/m²K)  Entspricht                      
i.d.R. mindestens  
Außenwand (Außendämmung) 0,15 20 cm bei WLG 035 
Außenwand (Innendämmung*) 0,24 14 cm bei WLG 045

27 I 86 
* Regelquerschnitt, nur bei Sanierungen von architektonisch hochwertigen Gebäuden         Stand 2021 
**alternativ zum Wert für Fenster/Fenstertüren.  
*** Regelquerschnitt bei Neubauten, bei Bestandsbauten im Einzelfall max. mögliche Verbesserung einbringen 
Der g-Wert der Verglasungen sollte über 0,55 liegen, der Psi-Wert des Randverbundes unter 0,035 W/m 
2K. 
 
Bei allen Neubauten und Dachsanierungen ist die dur ch Photovoltaik größtmöglich 
erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren . Im Hinblick auf eine rasche 
Umsetzung sollten geeignete Dachflächen auch Dritte n, wie z.B. Entega, 
Energiegenossenschaften und Bürgersolarvereinen, zu r Verfügung gestellt werden. 
Dabei sind entsprechende städtische Musterverträge zu verwenden. 
Werden einzelne Vorgaben nicht eingehalten, sind di e Abweichungen zu begründen 
und die bestmögliche Variante zu wählen.  
Bei großen Neubau- oder Sanierungsvorhaben ist die Anwendung des Passivhaus-
Projektierungspakets (PHPP) als Effizienz-Optimierungstool empfohlen.  
Der GEG-Nachweis und der Energiebedarfsausweis werd en von der Projektleitung an 
das Energiemanagement (energiemanagement@darmstadt. de) geschickt und dort 
zentral in einem Informationssystem abgelegt. 
 
 
3.4.1  KONSTRUKTION UND GEBÄUDEHÜLLE  
Die Konstruktion ist so wärmebrückenfrei  in der Planung und Ausführung 
auszuführen, dass der Aufschlag für die Wärmebrücke n auf die U-Werte nach GEG 
max. 0,05 W/m² beträgt.  
Bei Neubauten und Komplettsanierungen ist die Dicht igkeit der Gebäudehülle 
grundsätzlich durch eine Luftdichtigkeitsmessung im Nutzungszustand  nach 
Verfahren 1 der DIN EN ISO 9972 nachzuweisen (n 
50  <= 0,6/h, die Obergrenze des 
Messtoleranzbereichs darf diese Werte um max. 10 % überschreiten). Evtl. Leckagen 
Dach 0,13 26 cm bei WLG 035 
Oberste Geschossdecke 0,13 26 cm bei WLG 035 
Boden/Kellerdecke*** 0,25 12 cm bei WLG 035 
Fenster/Fenstertüren 0,80  3-Scheiben 
Bauteil  max. U-Wert (W/m²K)  Entspricht                      
i.d.R. mindestens  
Verglasungen** 0,60 3-Scheiben 
Rahmen** 0,70 thermisch getrennt 
Oberlichter 1,00 2-Scheiben 
Außentüren 1,00 5 cm bei WLG 025

28 I 86 
sind z.B. mit Rauchröhrchen oder Thermografieaufnah men zu orten. Dies ist durch 
einen unabhängigen Fachmann auszuführen. (Blower-Door-Test)  
Bei der Verbindung von Bauteilen wird eine demontie rbare Verbindung bevorzugt. Es 
sind möglichst leicht demontierbare Konstruktionen  zu verwenden (Schrauben statt 
Kleben und Nageln). Dies gilt besonders für Griffga rnituren, Fußbodenleisten, Rohre, 
Kanäle und Leitungen. Im Sinne der Ressourcenschonu ng soll dadurch die weitest 
gehende Rückbaubarkeit und Wiederverwendung der Baumaterialien nach Beendigung 
der Nutzungsphase ermöglicht werden. 
Zur Stabilisierung des Raumklimas im Sommer  sind ausreichende thermische 
Speichermassen (Massivbauweise) anzukoppeln (z.B. E inbau massiver Decken und 
Innenwände, Zementestrich, mittlere Bauteildichte ≥  1.000 kg/m³), ausreichende 
Dachüberstände (mindestens 50 cm), ein wirksamer, a ußenseitiger, variabler 
Sonnenschutz und Möglichkeiten zur Nachtlüftung vor zusehen. Bei 
Fassadenbegrünungen ist auf ausreichende Tageslichtversorgung zu achten. 
Entsprechend den Vorgaben des GEG, nach dem Kennwer tverfahren DIN 4108 T2, ist 
der sommerliche Wärmeschutz  nachzuweisen. Der Sonneneintragskennwert ist auf 
0,03 zu begrenzen. Die zulässigen Innentemperaturen  nach Kategorie II (normales 
Maß an Erwartungen) für den Entwurf von Gebäuden oh ne maschinelle Kühlanlagen 
nach DIN EN 15251 Anhang A.2 sind einzuhalten. Der Nachweis ist durch den 
Bauphysiker zu führen. 
 
3.4.2  ERSCHLIEßUNG  
Eingang  
Wegen künftig heftigerer Starkregenereignisse sind Türen, Fenster und sonstige 
Öffnungen bei Berücksichtigung der Barrierefreiheit  möglichst 20 cm über dem 
Geländeniveau anzubringen oder vor Überflutung ents prechend zu schützen. 
Befestigte Außenflächen (Terrassen etc.) sind mit e inem Gefälle vom Gebäude 
wegzuführen.  
An allen Schul- und Kita-Eingangstüren im Erdgescho ss und in erdberührenden 
Bereichen sind außen Abstreifer oder Kratzroste mit  einer Tiefe von mindestens 1 m, 
über die gesamte Türbreite vorzusehen. Innen sind S auberlaufzonen in ausreichender 
Größe vorzusehen. An den Hauptzugängen beträgt die Tiefe mindestens 4,00 m, an 
den untergeordneten Eingängen ist diese individuell festzulegen. 
 
Treppen   
In Flucht- und Rettungswegen sind Treppen mit Setzs tufen auszuführen, sie sind 
barrierefrei zu gestalten. Treppengeländer müssen eine Höhe von mindestens 110 cm 
haben. In nicht einsehbaren Bereichen von Podesten oder Galerien werden 120 cm 
Geländerhöhe empfohlen.  
 
Handläufe  sind aus verzinktem Metall, Edelstahl oder in Holz  zu fertigen. 
Planungsgrundlage ist die HBO sowie die Musterschul baurichtlinie. Für Kitas oder 
Grundschulen ist mit Blick auf die geringere Körper größe der Hauptnutzer ein zweiter 
niedriger Handlauf vorzusehen.

29 I 86 
Ein einheitlich, verwendetes Orientierungssystem und Raumnummerierung  müssen 
von Beginn an im Projekt eingeführt werden. Siehe Anlage Gebäuderaumnummern 9.2 
In Haupteingangsbereichen sind Flucht- und Rettungswegpläne  dauerhaft 
anzubringen. Das in der Schule verwendete Orientier ungssystem und die 
Raumnummerierung sind zu übernehmen. Die Fluchtwegb eschilderung ist direkt über 
der Tür, nicht unter der Decke, anzubringen. Auf de r Rauminnenseite der Unterrichts- 
und Büroräume ist die Tür mit der Nummerierung nach der Dokumentations-Richtlinie 
gut leserlich zu beschriften . 
 
Schließanlagen 
Die Außenhaut aller Gebäude soll, in Abstimmung mit  den Nutzenden mit einem 
vorgegebenen elektronischen Schließsystem  des Immobilienmanagements, 
Gebäudebetrieb ausgestattet werden. Innentüren könn en nach Vorgaben der 
Nutzenden ebenfalls in das elektronische Schließsys tem aufgenommen werden, oder 
eine Schließanlage mit Schlüsseln  erhalten. (Personenbezogene Daten der Schlüssel 
oder Transponderbesitzer dürfen nur in den jeweilig en Einrichtungen hinterlegt, nicht 
beim Immobilienmanagement hinterlegt werden) 
Das Konzept des Schließsystems und der Schließfolge n (Zugangsberechtigungen) ist 
möglichst frühzeitig (LPH5), vor der Ausschreibung,  mit den künftig 
Nutzenden/Betreibenden abzustimmen und zu protokoll ieren. Ebenfalls sind 
Vorgaben für Schlüsseltresore  und die Notbefreiung aus Aufzugsanlagen zu 
berücksichtigen. Ort und Größe sind mit dem vorbeug enden Brandschutz/Feuerwehr 
und dem Sicherheitsdienst der Notbefreiung der Aufz üge abzustimmen, zu 
protokollieren und genaue Positionierung in den Pla nunterlagen einzutragen. Der 
Gebäudebetrieb (Schließmanagement) ist frühzeitig in die Planung einzubeziehen. 
 
3.4.3  DACH  
 
Flachdachflächen 
 und andere geeignete Dachflächen (bis zu einem Neig ungswinkel 
von 25°)  sollten extensiv begrünt  werden . Gleichzeitig soll auf allen geeigneten 
Dachflächen die durch Photovoltaik (PV) größtmöglic h  erreichbare 
Stromerzeugungsleistung installiert werden. Die Kom bination von Begrünung und 
Photovoltaik ist möglich und sinnvoll. 
 
Bei Erneuerung der Dachflächen sind auch andere Pho tovoltaik PV-Deckungen, 
eventuell PV-Dachfolien und PV-Ziegel zu prüfen und einzusetzen. 
Als Erlebnisort und Lernort  können Dachbegrünungen mit höherer Substratstärke 
(mind. 10 cm, Entwässerung) bis hin zu Intensivbegrünungen, möglich sein. 
Flachdächer sollten mit einem Mindestgefälle von 2- 4 % ausgeführt werden. Die 
Entwässerung ist möglichst außenliegend zu führen. Die in der DIN 18531 genannten 
Ausnahmen sind zugelassen.

30 I 86 
Bei allen Flachdachsanierungen ist eine Notentwässe rungsberechnung zu erstellen. 
Die Notentwässerung ist vom Architekten zu planen, ein Fachbüro für technische 
Ausrüstung ist im Hinblick auf die Dimensionierung und Abflussleistung 
einzubeziehen. Eine Versickerung auf dem Gelände ist satzungsbedingt gefordert.  
Bei der Sanierung oder dem Neubau eines Flachdachs ist ein System zur 
Leckageortung  einzuplanen (z.B. basierend auf dem Impuls-Messver fahren). Dazu ist 
die Dachdichtung zoniert umzusetzen. Ein permanent überwachendes Monitoring 
System ist in der Regel nicht erforderlich. Eine er ste Dichtigkeitsprüfung ist 
unmittelbar nach Fertigstellung der Dachabdichtungs arbeiten durchzuführen 
(Voraussetzung für die Abnahme). Eine zweite Prüfun g ist unmittelbar nach eventuell 
stattfindenden Dachbegrünungsarbeiten durchzuführen.   
Ein sicherer Ausstieg  sowie das sichere Begehen des Daches für Wartungs-  oder 
Reparatur arbeiten ist vorzusehen.  RWAs  sind elektronisch zentral zu steuern und im 
Eingangsbereich mit einem Bedienelement für die Feuerwehr auszustatten. Sie sind in 
das Nachtlüftungskonzept einzubinden. RWAs sollten möglichst witterungsgeschützt 
(z.B. vertikal) eingebaut werden (Vermeidung von Wasserschäden). 
 
  
Kita Wixhausen

31 I 86 
3.4.4  AUßENWAND UND FASSADE  
Der Tageslichtquotient  (Verhältnis von Beleuchtungsstärke innen zu außen,  
Berechnung nach DIN 18599-4) soll an allen Stellen ab 300 lux Soll-
Beleuchtungsstärke mindestens 5 % und in Fluren und  Treppenhäusern mindestens 
3 % betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn die Verglasungsfläche mindestens 
15 % der Bodenfläche aufweist, die Raumtiefe maximal 7 m beträgt, Stürze minimiert 
sind, Oberlichter über Flurtüren eingesetzt werden und in Abhängigkeit von der 
Raumtiefe eine ausreichende Raumhöhe eingeplant wir d. Oberlichter sind generell zu 
vermeiden, sie sollten möglichst durch nach Norden orientierte Sheddächer ersetzt 
werden. Dachfenster und Oberlichter sind durchfalls icher bzw. durchstoßsicher 
auszuführen.  
In dicht bebauten, stark versiegelten Stadtbereichen sollen Fassaden nach Möglichkeit 
begrünt werden. Fassadenbegrünung  hat einen günstigen Einfluss im Hinblick auf 
geringe Ableitung von Niederschlagswasser in die Ka nalisation, den klimatischen 
Kühlungseffekt und die Förderung der biologischen V ielfalt. Bei der Planung der 
Fassadenbegrünung muss die Bewässerung aus gesammel tem Niederschlagswasser 
(Lage und Größe einer Zisterne) mitgeplant werden. Eine Begrünung von mind. 20 %  
wird empfohlen. 
Kommt ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS)  zum Einsatz, ist dieses gegen 
Beschädigungen (z.B. durch Ballwurf oder Spechte) n ach ETAG 004 dauerhaft zu 
schützen (z.B. durch Panzerarmierung, diffusionsoff ene Riemchen). Es sollen 
grundsätzlich mindestens schwer entflammbare Platte n (B1 nach DIN 4102-1) 
eingesetzt werden. Um Sturmschäden zu vermeiden sin d 
Wärmedämmverbundsysteme grundsätzlich nach Angaben des Systemherstellers zu 
verdübeln. Die Entsorgung des WDVS -Materials ist i n die Planung einzubeziehen. Zur 
Vermeidung von Algen- und Schimmelbildung sind grun dsätzlich mineralische Putze 
oder Silikatputze (keine Kunstharz- oder Silikonhar zputze) in Verbindung mit reinen 
Silikatfarben oder Kalkfarben einzusetzen. Auf Altu ntergründen sind Abweichungen 
möglich. Algizide und Fungizide sind zu vermeiden. 
Helle Oberflächen verhindern unnötige Aufheizung. 
Dachüberstände eignen sich zur Verschattung. 
Wenn eine Außendämmung aus gestalterischen Gründen nicht in Frage kommt, muss 
bei Innensanierungen  die Möglichkeit zur Innendämmung  geprüft werden. 
 
3.4.5  FENSTER UND VERGLASUNG  
Geeignete Blickbeziehungen, gute Tageslichtnutzung,  natürliche Belüftung, 
Wärmeschutz, Kosten für Sonnenschutzmaßnahmen, Rein igungskosten und 
Absturzsicherungen können durch geschickt Orientier ung der Verglasung optimiert 
werden. Verglasungen sollten 20-30% nach Norden, 30 -40% nach Ost/West und 40-
50% nach Süden orientiert sein.  Fenster sind so an zuordnen und zu gestalten, dass 
sie ohne Hubsteiger gereinigt, gewartet und instand gesetzt werden können.

32 I 86 
Dachfenster und Oberlichter führen im Sommer häufig  zu Überhitzungen und sollen 
sich daher ausschließlich an Belichtungserfordernissen orientieren.  
Brüstungshöhe   
Die ideale Brüstungshöhe in einer Kindertagesstätte  beträgt 30 – 40 cm. Die innere 
Fensterbank kann dann gleichzeitig als Sitzbank ode r Spielfläche genutzt werden. 
Höhere Brüstungen sind mit Rücksicht auf die Blickb eziehung der Kinder jedoch nicht 
gewünscht.  
In Schulen muss die Brüstungshöhe, bzw. die abgewic kelte Höhe Fußboden bis 
Fensterrahmenhöhe in Obergeschossen aus Sicherheits gründen mindesten 1,10 m 
betragen. Verglasungen unterhalb der Nutzebene trag en nicht zur Belichtung bei und 
vergrößern die Gefahr von Überhitzung im Sommer.  
 
Fensterprofile   
Im Neubau werden zur Minimierung des Bauunterhaltun gsaufwandes ausschließlich 
Holzfenster mit Aluverkleidung  auf der Außenseite verwendet. (Ausnahmen sind bei 
Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden mit hoher  Gestaltqualität zulässig). Die 
geforderten Glasqualitäten sind nachzuweisen. Es is t möglichst ein Brüstungsriegel 
einzubauen. 
Die Einhaltung des U-Wertes von 1,00 W/m²K ist mit Kämpferprofilen und Sprossen 
jedoch nicht immer möglich. 
Die Dämmung des Blendrahmens  von Fenstern zum Baukörper ist durch Füllen des 
Hohlraumes mit geeigneten Dämmstricken, Dämmschnüre n oder vorkomprimierten 
Dichtungsbändern auszuführen. Das Einschäumen mit M ontageschaum ist nicht 
zulässig. 
 
Die  Scheibengröße  sollte maximal 2,5 m² betragen, um einen zu aufwendigen 
Austausch im Schadensfall zu vermeiden.   
 
Die Öffnungsflügel sollten zur Entlastung der Besch läge stehende Formate haben und 
nicht breiter als 80 cm sein und die Klasse (600N) nach DIN EN13115 einhalten.  
 
Belüftung   
Beim Einbau von neuen Fenstern ist ein Lüftungskonz ept in Anlehnung an die DIN 
1946-6 zu erstellen, um eine Verschlechterung der R aumluftqualität und 
Feuchteschäden zu vermeiden. Für die Fensterlüftung  sind Öffnungsflügel  von 
mindestens 0,2 m² je Person vorzusehen. Dies gilt gemeinsam mit dem Einsatz von  
Lüftungsanlagen. Öffenbare Oberlichter sind zu verm eiden. Falls sie für die 
Querlüftung oder Nachtlüftung benötigt werden, sind  sie elektronisch zentral zu 
steuern.

33 I 86 
Für Arbeitsstätten gelten die ASR A3.6 (Technische Regeln für Arbeitsstätten - 
Lüftung), für Schulen die VDI 6040-2. In Schulen un d Kindertagesstätten sind zur 
Absturzsicherung die Schulhausrichtlinie (DGUV 81, MSchulbauR ), 
Handlungsempfehlung zu beachten. 
Fenstergriffe  
Fenster- und Türgriffe sind in Edelstahlausführung vorzusehen. Die Fenstergriffe sind 
in bedienbarer Höhe anzubringen (maximal 1,50 m). M it dem Nutzeramt sind im 
Einzelfall mögliche, abschließbare Fenstergriffe abzustimmen. 
Fensterbeschläge  
Fenster sind einstiegsicher auszubilden, Pilzkopfsicherungen  in den Rahmen sind 
verpflichtend. Öffnungsbegrenzer  sind an allen Öffnungsflügeln gedämpft und in 
stabilster Form vorzusehen. Auf Kippbeschläge ist möglichst zu verzichten.  
 
Naturschutz/Vogelschutz  
Von Verglasung in Bereichen, in denen eine Durchsic ht auf Landschaft möglich ist, 
geht eine „signifikant erhöhte Tötungs- oder Verlet zungsgefahr“ aus, daher muss im 
individuellen Einzelfall eine naturschutzfachliche Beurteilung der Gefahrenlage der 
zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingeholt we rden. Möglich ist eine 
Verwendung von Vogelschutzglas oder Alternativen. G liederung größerer Glasflächen 
mittels Sprossen o.ä. Grundlage hierfür 
§ 44 I Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz  
(BNatSchG)  und Informationsbroschüre vom Umweltamt, Wissenscha ftsstadt 
Darmstadt 
Ansprechpartner: Umweltamt 
Tel. 06151-133280 
Email: 
umweltamt@darmstadt.de 
 
3.4.6  SONNENSCHUTZ 
Grundsätzlich ist ein wirksamer außenliegender Sonnenschutz horizontal und vertikal 
mit einem Abminderungsfaktor Fc ≤ 0,25 nach DIN 4108-2 vorzusehen (z.B. zweiteilig 
kippbare gut reflektierende und hinter lüftete Lame llenjalousien). Der Sonnenschutz 
muss so einstellbar sein, dass auch bei voller Schu tzfunktion auf Kunstlicht verzichtet 
werden kann. Er soll insbesondere in Schulen, Kitas  und Jugendhäusern ausreichend 
robust sein und erst bei Windgeschwindigkeiten von 13 m/s  eingefahren werden (feste 
Führungsschienen).  
Motorisch betätigte Sonnenschutzanlagen sollen getr ennt je Fassadenorientierung 
über eine Wetterstation  (Temperatursensor, Strahlungssensor + Windwächter)  
gesteuert werden. Während des Heizbetriebes sollte der Sonnenschutz nicht 
automatisch betätigt werden (passive Solarenergiege winnung!).  Die 
Sonnenschutzautomatik soll für den Nutzer temporär manuell übersteuerbar  sein. 
(Schlüsselschalter mit Schließanlagezylinder für Bl endschutz oder Verdunkelung 
vorsehen).

34 I 86 
3.4.7  TÜREN  
Drehkreuz-, Schiebe- und Pendeltüren dürfen nicht eingesetzt werden. 
 
Außentüren  sind barrierefrei mit gleitgelagerten Obentürschließern auszustatten (ohne 
Motor und ohne Feststeller, Schließzeit ≤ 5 s). Die  maximale Flügelabmessung von 
Außentüren soll B/H 1,10 m / 2,20 m betragen. Dabei  muss insbesondere bei 
Grundschulen beachtet werden, dass die Türen von Ki ndern alleine bedient werden 
können. Entsprechend sind aus Gewichtsgründen die G röße der Glasflächen 
anzupassen. Bei Windfängen kann auf eine Dreifach-Verglasung verzichtet werden. Bei 
Türbändern (Ausführung in Edelstahl) ist unabhängig  vom Flügelgewicht, die höchste 
Beanspruchungsklasse vorzusehen. Es sind Anschraubbänder zu verwenden. Vertikale 
Griffstangen über 1,20 m Länge benötigen einen dritten Befestigungspunkt. Außentür-
Stopper sind entweder oben und unten oder auf Griff höhe vorzusehen. Im unteren 
Türbereich bis mind. 20 cm Höhe ist ein Rammschutz vorzusehen (z.B. eine 
Edelstahlplatte). Beim Sicherheitsstandart RC2 ist das Türelement schwerer als bei 
RC3 (dickere Verglasung). Der Einbruchsschutz muss daher immer im 
Zusammenhang mit der barrierefreien Zugänglichkeit geprüft werden, und ob die 
Türen aufgrund des Gewichtes noch für Nutzende zu öffnen sind.  
Außentüren welche zur barrierefreier Erschließung  dienen, sind als motorisch 
betriebene Türen zulässig (gemäß HBO Planungskonzep t „Barrierefreies Bauen“). 
Vom Innenraum sind diese Türen mit Wandtastern zu b edienen, von außen über eine 
Schlüssel-Transpondergesteuerte Freigabe zu regeln.  
  
Kita am See

35 I 86 
Fluchttüren/Notausgänge, bei stark frequentierten, zweiflügeligen Türen (z. B. 
Schulen) sind in Fluchtrichtung am Gehflügel 3-teil ige Teleskop-Pushbars 
(Pushbarbalken) und am Standflügel Treibriegel mit Hebelbedienung vorzusehen (DIN 
EN 1125). Abweichungen sind im Zuge des Brandschutz konzeptes, abzustimmen. Bei 
zweiflügeligen Türen muss deutlich sichtbar sein, w elches der Gehflügel ist. 
Notausgänge, die im Alltag nicht als Ausgang genutz t werden, sind z.B. durch die 
Verwendung von Türwächtersystemen zu sichern. 
Entsprechend dem Brandschutzkonzept sind Türen in F luchtrichtung mit 
Panikschlössern auszustatten sowie die Barrierefrei heit von allen Fluchttüren zu 
beachten. Bei Notausgangtüren sind Verglasungen zu vermeiden, auch wegen der 
aufwändigen Sonnenschutzvorrichtungen. 
Die  Hauptzugangstür bei Kitas  muss neben den Funktionen Barrierefreiheit und 
Fluchtweg zusätzlich von innen mit einer zugelassenen Fluchttürsteuerung 
ausgestattet sein. Im Außenbereich kann der Zugang mit einem Codeeingabefeld 
hergestellt werden, welche in Bring- und Abholzeiten nach Codeeingabe die Tür öffnet. 
Wenn Signaleinrichtungen oder ähnliche Ersatzmaßnahmen (Bspw. Klingel am 
Eingang) vorgesehen werden, ist bei Kitas ein automatisches Türsystem nach DIN 
18040-1/ Ziffer 4.3.3 3 nicht erforderlich. Die Funktionen der Zugangstür müssen mit 
dem Nutzeramt festgelegt werden.  
Brand- und Rauchschutztüren  in Durchgangsfluren sind detailliert zu planen.  
Alle Flurtüren müssen leicht zu öffnen sein oder mi t Offenhalteanlagen ausgestattet 
werden. Türen mit Obertürschließern sind mit starka bfallendem Öffnungsmoment 
auszuführen. Brandschutztüren sind mit Freilauffunk tion oder mit Offenhalteanlagen, 
die im Brandfall automatisch schließen, auszustatte n. Alle Türen, die im Brandfall 
automatisch schließen, müssen auch von Hand zu schließen sein. 
 
Innentüren  sind vollwandig auszuführen, die Türblätter sind m it HPL-beschichteten 
Oberflächen vorzusehen. Die Türgröße sollte maximal B/H 1,10 m / 2,20 m betragen. 
Alle Türkanten sind gerundet und nicht scharfkantig  auszuführen. Garnituren und 
Bänder sind in Edelstahl auszuführen. Alle Türen mit erhöhten Anforderungen erhalten 
drei Bänder (3-teilige Aufschraubbänder). An allen Türen sind Türstopper vorzusehen. 
Ganzglastüren sind nicht einzusetzen.  
Klassen- und Gruppenraumtüren sind dichtschließend mit dreiseitig umlaufender 
Dichtung auszuführen. Türen von Putzmittelräumen si nd mit einer zeitlichen 
Offenhaltung auszustatten. 
Das Schalldämmmaß soll Rw = 30 dB nicht unterschrei ten (Vorgaben/Richtlinien aus 
Kita und Schulbau beachten).  
Türzargen  mit Schattenfuge und stumpfeinschlagendem Türblatt  sind zu vermeiden, 
Stahlzargen sind zu bevorzugen.  
In Kitas  ist ein Fingerklemmschutz an Tür-Nebenschließkante n entsprechend dem 
Erlass der Unfallverhütungsvorschriften (GUV-V S2) und dazugehörige Sicherheitsregel 
(GUV-SR S2) einzubauen. Türen in Kita- Sanitärberei chen sollten mit Glasausschnitt 
ausgestattet werden, um eine durchgängige Aufsichts pflicht des Personals zu 
gewährleisten.

36 I 86 
3.4.8  NACHTLÜFTUNGSÖFFNUNGEN  
Zur Verringerung der sommerlichen Überhitzungsersch einungen ist in möglichst allen 
Aufenthaltsräumen und Räumen eine ausreichend große  vertikale 
Nachtlüftungsöffnung  vorzusehen. Diese müssen vor allem dort geplant we rden, wo 
Räume mit hohen Speichermassen vorgesehen sind., so nst ist die Speichermasse 
kontraproduktiv. Der freie Querschnitt sollte mindestens 2 % der Raumfläche betragen 
und die Öffnungen müssen mit einem geeigneten Einbr uch-, Schlagregen- und 
Insektenschutz ausgestattet sein. 
Bei automatischer Nachtlüftung sind MSR-Steuereinhe iten vorzusehen (Öffnung 
außerhalb der Heizperiode bei Innentemperatur > 22° C und Außentemperatur < 
Innentemperatur – 2 K). Automatische Klappen sollte n nicht mit anderen Funktionen 
(z.B. Lüftung, Notausgang) kombiniert werden. Zusät zlich ist temporär ein manueller 
Eingriff vor Ort über einen Schlüsselschalter (aus Zylinder Schließanlage) oder einen 
Schalter außerhalb der Reichweite von Kindern vorzusehen.  
Ein Gesamtlüftungskonzept mit Nachlüftungsöffnungen und Lüftungsanlagen ist in der 
Entwurfsplanung mit den Nutzenden abzustimmen. 
 
3.4.9   DECKEN  
Deckensysteme und Deckenspiegel sind frühzeitig mit  allen Fachplanern und dem 
Raumakustiker abzustimmen. Sicherheits-, Akustik- B eleuchtungs- und 
Belüftungssysteme sind passend auszuschreiben.  
In der Ausführungsplanung sind die Passformen der i n der Decke verbauten Produkte 
vom Planer abzugleichen, die Deckenspiegel-Ausführu ngsplanung ist vom Elektro-
Fachplaner darauf abzustimmen und zu ergänzen. Dies e Pläne sind mit 
Produktdatenblättern aller ELT-Bauteile an die beteiligten Firmen zu verteilen. 
Zur akustischen Wirksamkeit der entsprechenden Deck e ist die Mindesthöhe des 
Deckenhohlraums bereits in der Entwurfsplanung vom Raumakustiker vorzugeben. 
 
In Sporthallen  und Turnräumen (Mehrzweckräumen) sind keine abgehä ngten Decken, 
sondern ballwurfsichere Akustikpaneldecken vorzuseh en, je nach Planung sind 
Deckenstrahlheizungen oder integrierte Decken Systeme vorzusehen. 
 
Unterdecken in Außenbereichen  sind ballwurfsicher, vandalismussicher und 
feuchteresistent auszuführen. 
 
 
Abgehängte Decken  
Abgehängte Decken sollen revisionierbar ausgeführt werden, so dass 
Nachinstallationen im Deckenbereich störungsfrei mö glich sind. Revisionsöffnungen 
sind im Deckenspiegel einzutragen und sinnvoll zu positionieren.

37 I 86 
Auch eine zirkulationsoffene Ausführung ist gewünsc ht, um eine thermische 
Aktivierung der Gebäudemasse zu ermöglichen, sofern keine raumakustischen Gründe 
dem entgegenstehen. 
Bei akustisch wirksamen Decken sollen Dämmauflagen als eingeschweißte 
Dämmelemente verbaut werden. 
  
Kita Nachtweide

38 I 86 
3.4.10  INNENWÄNDE  
 
Trockenbauwände  sollen in stark beanspruchten Bereichen auf der äu ßersten Lage 
mit Diamantplatten ausgeführt werden. Sichtbare Inn enflächen auf 
Trockenbauwänden sind mit Q3-Spachtelung zu versehe n. Gegen Rissbildung ist ein 
Fugenband in die Stöße ein zu spachteln. Die Breite  der Profile in den 
Trockenbauwänden soll generell 75 mm betragen. Bei Trockenbauwänden an denen 
Tafeln, Displays oder wandhängendes Mobiliar befestigt werden, beträgt die Breite der 
Profile 100 mm. In Wänden oder Vorwänden mit dynami scher Lastbeanspruchung 
(schwerere Türen, WC‘s) müssen UA-Profile, keine CW -Profile, verbaut werden. Bei 
größeren, wandhängenden Lasten (z.B. Küchenoberschr änke) sind zusätzlich 
Traversen als Wandverstärkungen (bevorzugt aus Holz werkstoff) an den 
entsprechenden Stellen in den Wänden vorzusehen. Di e genaue Position ist mit 
Höhenangabe in die Ausführungsplanung einzutragen.  
 
Alle Wand- und Deckenfarben  müssen den Anforderungen „schadstoffarm“ nach RAL 
UZ 102 entsprechen, seidenmatt und abwaschbar sein.  
Ein Farb- und Materialkonzept des Gebäudes ist Best andteil des Entwurfs. Helle 
Farbkonzepte sollen vorgesehen werden. Hierbei sind folgende Mindestreflexionsgrade 
der Innenflächen einzuhalten (sofern die Nutzungsan forderungen dem nicht 
entgegenstehen):  
 Decke > 0,8,  
 Wände > 0,5,  
 Fußboden > 0,3 (Berechnung nach DIN 5036 Teil 4, AMEV-Beleuchtung 2019).  
Dies gilt auch für die Möblierung. 
 
Ist eine Innendämmung  erforderlich, sollen möglichst kapillaraktive Baus toffe zum 
Einsatz kommen. Anschlussdetails sind von einem Bau physiker zu planen und zu 
berechnen.  
 
Flurwände  sind bis in 1,20 m Höhe stoßfest zu beschichten od er zu beplanken und 
farbig anzulegen (Hellbezugswert max. 50). Zu bevor zugen sind Eck- und 
Kantenschutzwinkel mit abgerundeten Kanten.  
 
Im Sanitärbereichen  sollen die Wände aus zementgebundenen Platten herg estellt 
werden.  Im Spritzwasserbereich sind Wandfliesen vo rzusehen. Der Fugenanteil ist 
dabei gering zu halten. WC-Trennwände sind aus HPL-Platten herzustellen und in einer 
robusten Ausführung zu wählen. Sie müssen abwaschbar bzw. leicht zu reinigen sein.

39 I 86 
3.4.11  BODENBELÄGE  
Bodenbeläge sollen strapazierfähig, reinigungsfreun dlich und partiell austauschbar 
sein (Beanspruchungsgruppe und Rutschhemmung gemäß den gültigen Richtlinien 
und Normen). Grundsätzlich sind schadstoffarme und PVC-freie Bodenbeläge 
vorzusehen.  
 
Klassen- und Gruppenräume,  
Flure, Verwaltungsräume 
 
wischfähige Bahnenware (z.B. 
Kautschuk, Linoleum),  
in Einzelfällen auch Teppichboden oder 
Parkett 
Küchen, Nass- und Sanitärräume Fliesen 
Treppenhäuser und Verkehrsflächen Feinsteinzeug- od er in großflächigen 
Bereichen Terrazzoböden 
 
Industrieparkett kann bei sehr hoher Beanspruchung eingesetzt werden. In Kitas mit 
U3-Betreuung müssen die Bodenbeläge krabbelnden Kin dern gerecht werden und aus 
warmem und gut zu reinigendem Material (z.B. Parket t) bestehen. Eine 
Fußbodenheizung ist hier möglich. 
 
Die Fugen von gefliesten Böden in Toilettenanlagen sind zu hydrophobieren. Der 
Fugenanteil ist möglichst klein zu halten. Ist ein Bodenablauf vorgesehen, ist ein 
ausreichendes Gefälle einzubauen. Alle Wandübergäng e sind mit mindestens 6 cm 
hohen Sockeln auszubilden, das können z.B. Hohlkehl sockel oder in Riemchen 
geschnittene Bodenfliesen sein. In Küchen sind zwin gend Hohlkehlsockelfliesen 
einzubauen. 
 
3.4.12  RAUMAUSSTATTUNG  
Die Ausstattung, wie Seifen- und Handtuchspender, M üllbehälter in den 
Sanitärräumen muss frühzeitig mit dem Fachbereich G ebäudebetrieb des 
Immobilienmanagements abgestimmt werden. Lage und G rößen der Ausstattung 
muss in die Ausführungspläne aufgenommen werden (z. B. Fliesenspiegel). Weitere 
Details siehe Punkt 4.5 und 4.6. Gemeinsam mit den Nutzerämtern soll festes 
Einbaumobiliar und loses Mobiliar, auch Pinnwände e tc. in der Entwurfsplanung 
festgelegt werden.  
 
Wasserspender  
Hierzu gibt es von Seiten der Nutzerämter verschied ene Einbauvarianten, welche 
aktuell angefragt werden sollen. Die Einbausituatio n und Art des Wasserspenders 
muss frühzeitig in der Entwurfsplanung festgelegt w erden, da Wasser-, Abwasser- und 
Stromanschluss vorzurüsten sind. Kauf und Wartung d es Wasserspenders ist mit dem 
Nutzeramt abzustimmen.

40 I 86 
Schulen 
Loses Mobiliar wird vom Planungsreferat des Schulam tes geplant und bestellt. Eine 
grobe Möblierungsplanung wird durch den Architekten  erstellt. Gemeinsame 
Farbbemusterungen sind erwünscht.   
Bei der Planung von zum Beispiel Klassenräumen sind  Plätze für Mülleimer, Schaufel 
und Besen zu berücksichtigen. In den Klassenräumen ist eine dreifache Mülltrennung 
mit drei Mülleimern umzusetzen. Im Bereich der Paus enhalle und dem Außenbereich 
sind Abfallbehälter stationär einsetzbar mit einzuplanen. 
Angaben zu Größen der Digitale Boards sind den Vorgaben der Schul-IT zu entnehmen 
und in die Ausführungsplanung aufzunehmen.  
Die Lage der Garderobenleisten und Eigentumsfächern  sind im Brandschutzkonzept 
mit Menge, Material und Lage zu beschreiben. Garder oben, die nicht in den Fluren 
erlaubt sind, sollten andernorts z.B. in Klassenräu men eingeplant werden. Der 
Platzbedarf für Garderoben von Lehrkräften und Mita rbeitenden ist ebenfalls zu 
berücksichtigen.  
Schließfächeranlagen in Schulen werden über einen Leasingvertrag über das Schulamt 
zur Verfügung gestellt. Sollten diese optisch als E inbaumöbel geplant werden, werden 
die Kontakte über das Planungsreferat des Schulamte s mit der Leasingfirma 
hergestellt. Hier ist der Standort unbedingt mit de m vorhandenen 
Brandschutzkonzept abzustimmen. 
Für Fachklassenräume, wie Chemie-, oder Bio-, Physi k- Werk- oder Maschinenräume 
sollte ein geeigneter Fachplaner zur Ausstattung fr ühzeitig in die Entwurfsplanung 
hinzugezogen werden.  
  
Ludwig-Schwamb-Schule

41 I 86 
3.4.13  KUNST AM BAU  
Bei öffentlichen Neubauten und Umbauten in Darmstadt wird ‚Kunst am Bau‘ gerne in 
die Planung aufgenommen. Hierzu sollten frühzeitig Überlegungen angestellt werden, 
ob und wenn ja, welche Art von Kunst gewünscht und für die jeweilige Nutzung 
geeignet ist, erlebbare Kunst oder ein Einzelobjekt . Für Skulpturen ist in der 
Freiflächengestaltung ein ansprechender Ort zu finden.  
Lokale Künstler sollen bevorzugt und gefördert werden. 
  
Kita Akazienweg

42 I 86 
4 HAUSTECHNIK 
Ansprechpartner Energieversorgung: 
Fernwärmeversorgung  
ENTEGA AG 
Frankfurter Straße 110 
64293 Darmstadt 
Tel. 06151 701-4052 
 
Wasserversorgung / Anschluss 
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG 
Dornheimer Weg 24 
Tel.: 06151-701 6122  
 
Stromversorgung / Anschluss 
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG 
Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt 
Tel: 06151 701-8563 oder 8564 Fax: 06151 701-8459 Mobil: 0160 3648722 
 
Planauskunft 
https://www.e-netz-suedhessen.de/kommunen/planauskunft/ 
 
Vorbeugender Brandschutz-Feuerwehr  
Anfragen zum Brandschutzkonzept, Flucht- und Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen,  
Löschwasserversorgung, Brandmeldeanlage, Feuerwehrtresor 
Aufschaltung bei der Feuerwehr, Anschluss der Brandmeldeanlage ist ein Feuerwehrplan in 
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu erstellen. 
Ansprechpartner: Berufsfeuerwehr Darmstadt vorbeugender Brandschutz   
Telefon: 06151 / 7801200, Fax: 06151 / 78 01 209  
VB.Feuerwehr@darmstadt.de  
Informationen über erforderlichen Anschlussbedingungen, Brandfallmatrix, 
Gebäudefunkanlagen, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrplane finden Sie unter:   
https://www.feuerwehr-darmstadt.de/downloads/vorbeugender-brandschutz/  
https://www.feuerwehr-darmstadt.de/feuerwehr/berufsfeuerwehr/vorbeugender-brandschutz/  
Tel:  06151 780 1240      Fax: 06151 / 78 01 20 9

43 I 86 
Gebäudeleitplanung 
Grundsätzlich sind Planungskonzepte, die die Gebäud etechnik und deren Steuerung 
minimieren, zu bevorzugen ( LowTech  zur Verringerung des Betriebs- und 
Wartungsaufwandes). 
a)  Das Energiemanagement des Immobilienmanagements (ID A) erfasst die 
monatlichen Verbrauchsdaten für Strom, Heizwärme un d Wasser. In 
Abstimmung mit dem Energiemanagement ist ein Verbra uchszählerkonzept zu 
entwickeln. Generell sind Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler zur 
Erfassung jedes einzelnen Gebäudes mit jährlichen E nergie- und Wasserkosten 
größer 15.000,- € oder BGF größer 1000 m² vorzusehe n. Für Sondernutzungen 
(wie Mensen oder Küchen) sind Unterzähler für Strom , Wärme und Wasser 
vorzusehen. Bei zentraler Warmwasserbereitung ist d er Kaltwasserzulauf und 
die Wärmemenge zu zählen. Alle Verbrauchskreise erh alten Passstücke für 
Wärmemengen- bzw. Trinkwasserzähler. 
b)  Es sind möglichst recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen  
zu verwenden. Dies gilt besonders für Rohre, Kanäle und Leitungen (Einbau von 
Leerrohren!). Die Demontage-, Entsorgungs- und Wiederherstellungskosten sind 
beim Wirtschaftlichkeitsvergleich zu berücksichtigen. 
c)  Elektroleitungen und Verlegematerial aus PVC dürfen  nicht verwendet werden. 
Es sind grundsätzlich halogenfreie Kabel einzusetzen, Ausnahme: Teilsanierung 
bestehender Anlagen mit PVC-Kabeln und erdverlegte Leitungen. Die 
abgemantelten Adern von halogenfreien Kabel und Lei tungen dürfen keiner UV-
Strahlung ausgesetzt werden (Abdeckung in Leuchtstofflampen).   
d)  Für alle technischen Anlagen ist von den Hersteller n eine Bestätigung 
abzufordern, dass Ersatzteile über die rechnerische  Anlagenlebensdauer 
lieferbar sind. 
e)  Die Auswertung der Daten erfolgt über eine bei IDA vorhandene 
Energiecontrolling-Software. In Liegenschaften mit mehr als 30.000,- € 
jährlichen Energie- und Wasserkosten  sollen alle Hauptzähler und 
Schachtwasserzähler generell und alle Unterzähler m it mehr als 5.000,- € 
jährlichen Kosten mit automatischer Fernauslesung v orbereitet werden. Die 
betreffenden Zähler sind M-Bus-fähig auszustatten, ein IP-fähiger Datenlogger 
ist an geeigneter Stelle vorzusehen. In unmittelbarer Nähe des Datenloggers ist 
eine Netzwerkdose mit 2 RJ-45-Ports mit Anschluss a n das Techniknetz 
einzurichten, in Ausnahmefällen kann auch ein GSM-D atenlogger eingesetzt 
werden. Für die Anbindung der einzelnen M-Bus Zähle r ist eine Dose vorzuse-
hen, welche mit einer J-H(St)H 2x2x0,8 mm Leitung auf die Anschlussleiste des 
Datenloggers aufgelegt wird. Eine Stromversorgung f ür die M-Bus Zähler und 
den Datenlogger ist vorzusehen. Mit dem Messstellen betreiber  bzw. dem 
Versorgungsunternehmen ist zu klären, ob Messdaten von Hauptzählern 
elektronisch an IDA übermittelt werden können. Für die zutreffenden 
Hauptzähler kann die M-Bus-fähige Ausstattung dann entfallen. 
f)  Wartungsverträge sind mit auszuschreiben. 
g)  Dämmung en im Heizraum (Heizung, Lüftung, Sanitär) sind bis  in 2,0 m Höhe 
mit einer Blechummantelung auszuführen. 
h)  Alle technischen Gewerke sind für die Dämmung und Abdichtung  von 
gewerkespezifischen Durchdringungen der thermischen  Gebäudehülle 
verantwortlich. Wenn der Grenzwert der Luftdichtigk eitsmessung nicht erreicht 
wird, ist entsprechend nachzubessern. Die Kosten ev entuell erforderlicher

44 I 86 
Nachmessungen sind von der Schlussrechnung der veru rsachenden Fachfirma 
abzuziehen. 
i)  Zentrale Versorgungsstationen für den Außenbereich sind in ausreichender 
Anzahl vorzusehen.   
j)  Für jedes Gebäude ist ein Inbetriebnahmemanagement  nach VDI 6039 
durchzuführen.  
k)  Bei der Abnahme sind Mängel aus nachfolgenden Prüfu ngen (z.B. 
Luftdichtigkeitsmessung, hydraulischer Abgleich) vo rzubehalten. 
Schlussrechnungen sind erst dann vollständig anzuwe isen , wenn die 
Dokumentationsunterlagen und die Sachverständigenpr üfungen vorliegen und 
alle dort aufgeführten wesentlichen Mängel beseitigt wurden. 
 
 
4.1  HEIZUNGSTECHNIK  
Vorplanung 
a)  Generell ist bei Neubau und Sanierung von Heizungsa nlagen durch eine 
Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob der Einsatz von re generativen Energien 
möglich ist (LPH 0). Bei der Auswahl von Planern is t auf entsprechende 
Referenzen zu achten. 
b)  Bei Turn- und Sporthallen ist der Einsatz einer sol aren 
Brauchwassererwärmung zu prüfen. (Dimensionierung n ach Messwerten oder 
DIN 18032-1, Ziel: Einsparung von Bereitschaftsverl usten, Pumpenstrom und 
Wärmeverlusten für die Fernleitung, Vermeiden von häufigem Kesseltakten). 
c)  Bei Freibädern ist die Beckenwassererwärmung (sofer n erforderlich) 
grundsätzlich mit einer thermischen Solaranlage auszuführen. 
d)  Sowohl bei solarer Energienutzung als auch bei eine r zentralen 
Warmwassererwärmung sollte die Warmwasserbereitung über Pufferspeicher 
und Frischwasserstationen erfolgen. Der Einbau der Frischwasserstationen 
erfolgt verbrauchernah. Bei dezentraler Wasserberei tung kann auf 
Zirkulationsnetze verzichtet werden. 
e)  Elektrodirektheizungen sind auch bei temporären Bau ten 
(Containerauslagerungen) wegen des hohen Leistungsb edarfs häufig 
unwirtschaftlich (Aufheizung in HT-Zeit). Daher ist  hier der Anschluss an eine 
vorhandene Heizzentrale, die Möglichkeit des Einsat zes von mobilen 
Heizstationen oder Luftwärmepumpen zu prüfen.  
f)  Bei temporären Containeranlagen sind bevorzugt Klim a-Split-Anlagen 
einzusetzen.  
g)  Vor Festlegung der technischen Konzepte ist die Lei stungsfähigkeit der 
technischen Infrastruktur (Heizenergie, Elektrotech nik, Wasser, etc.) - auch im 
Hinblick auf die Budgetkostensicherheit - zu prüfen.  
 
Neubauten 
a)  In Passivhäusern soll die Beheizung der Klassen-/Gr uppenräume über 
möglichst einen Heizkörper pro Raum mit vorzugsweis e hohem 
Strahlungsanteil erfolgen. Aufgrund der Lüftung mit  Wärmerückgewinnung ist

45 I 86 
der Betrieb der Heizkörper in der Regel nur notwend ig, wenn keine Nutzer im 
Raum sind oder längere Kälteperioden auftreten.  
b)  Turnhallen sollten mit Deckenstrahlheizung ausgestattet werden.  
c)  Wenn keine Fernwärme zur Verfügung steht, kann die Beheizung der Gebäude 
über Wärmepumpen erfolgen. 
d)  Eine Fußbodenheizung sollte nur in Kitas in Betracht gezogen werden. 
e)  Bei der Lüftungsanlage kann in der Regel auf ein Nachheizregister  verzichtet 
werden. Die Zuluft wird im Betrieb nur über den Wär metauscher erwärmt. Der 
Wärmeverlust der nicht von der WRG kompensiert werd en kann (ca. 10-15%) 
ist von der Raumheizung (z.B. Heizkörper) zu übernehmen. 
f)  Zur Berechnung  der Heizlast  sind die Randbedingungen nach Beiblatt 1 vom 
Juli 2008 der DIN EN 12831 zu verwenden (Norm-Außen temperatur bei 
Passivhäusern anheben). Der ermittelte Wert soll ni cht überschritten werden, 
um die Investitionskosten, den Leistungspreis und d ie Bereitschaftsverluste zu 
minimieren. Bei Neubauten sollte die Heizlast bei m x. 30 W/m² (Zielwert 20 
W/m²) liegen 
g)  Damit die Abwärme  genutzt werden kann, sollte der Wärmeerzeuger inne rhalb 
der thermischen Gebäudehülle liegen. 
h)  Bei Wärmepumpenanlagen sind die Systemtemperaturen auf max. 50°C/30°C  
auszulegen, bei Fernwärme können neue Heizungsanlagen auch mit 60°C/40°C 
betrieben werden. 
i)  Heizkörper  vor Glasflächen sollen grundsätzlich vermieden werden. 
 
Sanierungen 
a)  Beim Einbau von neuen Wärmeerzeugern im Bestand ist  die gemessene oder 
über Regression ermittelte  
b)  Bezugsleistung bei Auslegungstemperatur (-12°C), ab züglich der Verluste der 
alten Wärmeerzeuger zugrunde zu legen. Bei Neubaute n sind die 
Randbedingungen nach DIN/TS 12831-1 zu verwenden. Der Grenzwert liegt bei 
30 W/m², der Zielwert bei 20 W/m². 
c)  Neue Heizungsanlagen sind bei Sanierungen höchstens  mit 60°C/40°C 
auszulegen. Ausnahmen, wie zB denkmalgeschützte Geb äude sind gesondert 
zu betrachten.    
Entwurfs- oder Ausführungsplanung 
a)  Da alle Installationen frei zugänglich  sein sollen, dürfen die Installationen für 
wasserführende Medien grundsätzlich nicht im Boden verlegt werden. Im 
Ausnahmefall darf keine Verbindung, wie zB Pressver bindung von Rohrleitungen 
im Boden erfolgen.   
b)  Es ist eine Regelung  möglichst für jedes Gebäude bzw. nutzungsabhängig vorzu-
sehen. Die Aufteilung erfolgt im Regelfall in mindestens zwei Heizkreise (Nord-Ost, 
Süd-West) und eventuell weitere Heizkreise einzurichten. zB Turnhallen mit Dusch- 
und Umkleideräumen, Aulen und Verwaltung. 
c)  Bei neuen Heizkörpern ist auf eine sehr niedrige Rü cklauftemperatur mit gutem 
Hydraulischen Abgleich zu achten. Zur Vereinfachung  der Reinigung sind 
Heizkörper wandhängend  zu befestigen. 
d)  Es sollen Heizkörper mit möglichst hohem Strahlungs anteil eingesetzt werden 
(z.B. Plattenheizkörper, keine Konvektoren, Deckens trahlheizungen mit einem

46 I 86 
Strahlungsanteil > 75 % in Hallen > 4 m Höhe). Fußb odenheizungen sind wegen 
der Trägheit nur in begründeten Ausnahmefällen vorzusehen. 
e)  Es sind grundsätzlich Pumpen  der Energieeffizienzklasse A  (EEI < 0,23 nach ErP-
Richtlinie) einzusetzen. Bei wechselndem Bedarf wer den die Pumpen mit einer 
Zeitschaltung und Drehzahlregelung versehen (Frostschutz beachten). Die Pumpen 
sollen untereinander regelungstechnisch vernetzt se in. Die örtlich angemessene 
Einstellung ist bei der Abnahme/Übergabe zu prüfen.  Sofern eine Leittechnik 
vorhanden ist, ist die Pumpensteuerung auf die GLT aufzuschalten. 
f)  Die Regelung  ist mit einer nutzerfreundlichen Nacht-, Wochenend - und Ferien-
absenkung auszustatten. Außerhalb der Nutzungszeite n sind oberhalb einer 
Außentemperatur von 5°C die Kessel- und Heizkreispumpen abzuschalten.  
g)  Die Durchführung und Protokollierung des hydraulischen Abgleichs  ist explizit im 
Leistungsverzeichnis aufzunehmen. 
h)  Im Falle eines  Trink-Warmwasserspeichers  ist dieser nur für den nachgewiesenen 
Bedarf auszulegen (keine Sicherheitszuschläge, mögl ichst nur Klein-Anlagen mit 
max. 400 l nach DVGW-Arbeitsblatt W 551). Im Bestan d sind vorher Messungen 
zur Ermittlung des Warmwasserbedarfes durchzuführen.  
i)  Wärmeverteilungsleitungen und die in einem Zirkulat ionskreislauf befindlichen 
Warmwasserleitungen sowie Armaturen sind mindestens wie folgt zu dämmen: 
   Quelle: „Leitlinie zum wirtschaftlichen Bauen 2022“ Stadt Frankfurt 
 
Bauausführung und Abnahme (siehe auch Kapitel 2.4) 
a)  Für alle Wärme- und Kältezähler sind Inbetriebnahmeprotokolle nach TR-K09 
der PTB vorzulegen. 
b)  Eine Heizungsanlage ist erst abzunehmen, wenn ein a usführliches Protokoll für 
den hydraulischen Eine Heizungsanlage ist erst abzu nehmen, wenn ein 
ausführliches Protokoll  für den hydraulischen Abgleich  vorliegt. 
c)  Begrenzbare Thermostatventile  sind einzustellen (Voreinstellung: Max = 
Solltemperatur,  
d)  Min = Frostsicherung = 5°C). Die Max- und Min-Begre nzung darf nur für das 
Betriebspersonal einstellbar sein. Das dazu benötig te Werkzeug ist dem 
Betreiber auszuhändigen. 
e)  Bei der Einregulierung der Anlagen  sind während der Nutzungszeit die Start-
Temperaturvorgabe n der gültigen AMEV-Richtlinie Heizbetrieb 2001 
einzustellen: Büroräume 20°C, Unterrichts- und Grup penräume 19°C, Flure vor 
Klassenräumen 18°C, Treppenhäuser 12°C, WCs 15°C, T urnhallen 16°C, 
Umkleide- und Duschräume 22°C),. Flure und Treppenh äuser sind möglichst 
mit Abluft zu beheizen. Der Toleranzbereich von +/-  1°C darf im Betrieb nur 
ausnahmsweise verlassen werden. 
f)  Die Regelung der Heizung ist so einzustellen, dass erst bei einer 
Außentemperatur unter der Heizgrenztemperatur  (z. B. ungedämmter Altbau

47 I 86 
15°C, Passivhaus 10°C) der Heizbetrieb ermöglicht w ird. (AMEV-Heizbetrieb 
2001) 
g)  Bei der Abnahme ist die Aktivierung aller Regelungsfunktionen  zu überprüfen. 
Insbesondere sind die Nutzungszeiten in Abstimmung mit dem Nutzer 
einzustellen und zu dokumentieren. 
 
4.2  LÜFTUNGSTECHNIK  
Vorplanung 
a)  Eine Lüftung der Räume ist generell über das Öffnen  der Fenster zu ermöglichen. 
Für intensiv genutzte Gruppenräume ist eine Lüftung sunterstützung sinnvoll, 
insbesondere in Unterrichts- und Fachräumen sind di e Schadstoffkonzentrationen 
unter den gesetzlichen Grenzwerten zu halten.  
b)  Ein entsprechendes Lüftungskonzept  ist zu entwickeln.  
c)  Es sind grundsätzlich Passivhaus-Komponenten  einzusetzen (Lüftung mit 
Wärmerückgewinnung, effektiver abluftseitig ermittelter Wärmebereitstellungsgrad  
für trockene Luft > 75 %, StVVB §7502 vom 28.01.201 0). „Lüftungsanlagen sollen 
mit Wärmerückgewinnung und einem Sommerbypass ausgestattet werden. Es sind 
grundsätzlich Passivhaus-Komponenten einzusetzen … „ 
d)  Alle Räume sind in das Lüftungskonzept mit einzubin den. Falls Anlagen aufgrund 
innenliegender Räume auf einen sommerlichen Betrieb  ausgelegt sind und eine 
sinnvolle Kanalführung möglich ist, sind innenliege nde WC-Anlagen an diesen 
Sommerstrang  anzuschließen. Ansonsten sind WCs mit separaten Lüftungsgeräten 
mit Wärmerückgewinnung auszustatten. Naturwissensch aftliche Bereiche erhalten 
eine separate Zuluftanlage. 
e)  Die Lüftungsanlage dient generell nur der Bereitste llung des hygienisch 
notwendigen Luftwechsels , zeitlich beschränkte Zusatzemissionen sind durch 
Fensterlüftung abzuführen. Zusätzlicher Heizbedarf soll über statische Heizflächen 
eingebracht werden. Die Luftmenge und der Außenluft anteil ist auf das unbedingt 
notwendige Maß zu beschränken (IDA 4 nach DIN EN 13 779 bzw. 15 - 20 
m³/h*Pers) 
f)  Die Zulufttemperatur  sollte in der Regel 18°C nicht überschreiten. 
g)  Grundsätzlich sollte ein einfaches Konzept mit einfache r Bedienung  umgesetzt 
werden, die Steuerung erfolgt bedarfsgerecht. 
h)  Der Einsatz von CO 
2-Sensoren und variablen Volumenstromreglern ist vor zusehen, 
in dezentral eingesetzten Lüftungsanlagen 
i)  Außerhalb der Heizperiode  ist die Lüftungsanlage außer Betrieb zu nehmen, di e 
notwendige Belüftung erfolgt dann über die öffenbar en Fenster (Einsparung von 
Energie und Wartungskosten). Innenliegende Räume si nd im Sommerbetrieb mit 
einem separaten Lüftungsstrang zu betreiben, der au ch für die Nachtlüftung 
nutzbar ist.  
j)  Ein Konzept zur sommerliche n Nachtlüftung  ist vorzulegen, hierbei ist freie Nacht-
lüftung über Luftklappen umzusetzen (die geringe Lu ftmenge der Lüftungsanlage 
ist im Allgemeinen nicht zur Nachtlüftung ausreiche nd). Zur Erhöhung der 
Effektivität ist möglichst thermischer Auftrieb zu nutzen. 
k)  Abgesehen von der Wärmerückgewinnung und Filterung erfolgt keine 
Konditionierung  der Zuluft.

48 I 86 
l)  Aus hygienischen Gründen wird keine Wärmerückgewinn ung mit 
Feuchteübertragung eingesetzt.  
m)  Durch integrierte Planung sind Ausführungen mit hoh em Wartungsaufwand wie 
z.B. zahlreiche Brandschutzklappen  weitgehend zu vermeiden . Das 
Brandschutzkonzept muss daher schon in der Vorentwu rfsplanung mit 
ausgearbeitet werden (Kanalführung, Überströmung). Für Sanierungen empfiehlt 
es sich, die Zu- und Abluft je Klassenraum als Einz elkanal (ggf. zusammen im F90 
Schacht) vertikal über die Geschosse zum Zentralgerät zu führen (Reduzierung von 
Schalldämpfern, Brandschutzklappen, Statikaufwand).  Zu prüfen sind auch 
teildezentrale Lösungen, wo in jedem Brandabschnitt  ein oder mehrere 
Lüftungsanlagen angeordnet werden.  
n)  Schallschutzanforderungen  sind zu beachten. 
 
Entwurfs- oder Ausführungsplanung 
a)  Revisionsöffnungen  sind so anzuordnen, dass das Kanalnetz vollständig  
pneumatisch abgeglichen, inspiziert und gereinigt werden kann. Auch Konstant-
Volumenstromregler müssen zugänglich sein.  
b)  Es sind RLT-Geräte  mit der Qualität der Energieeffizienzklasse A+  nach der 
RLT-Richtlinie 01 einzusetzen.  
c)  Lüftungsanlagen sind in der Regel nach DIN EN 13779  mit den Anforderungen 
Untergrenze "üblich", mindestens "normal" oder "sta ndard" auszuführen. Das 
heißt, Anlagen haben in der Zuluft SFP1-2, in der Abluft SFP1  nach DIN EN 
13779 einzuhalten. Der Druckverlust des Kanalnetzes  nach Tabelle A8 soll 
normal bis niedrig sein. 
d)  Der spezifische Stromverbrauch für die gesamte Anla ge soll unter 0,45 Wh/m³  
liegen. Hierüber ist ein Nachweis zu führen.  
e)  Aus hygienischen Gründen werden in Schulen und Kind ergärten keine 
Rotationswärmetauscher und kein Umluftbetrieb mit d er Gefahr der 
Übertragung von Schadstoffen zwischen Zu- und Abluft eingesetzt. 
f)  Luftfilter haben die Energieeffizienzklasse A nach Eurovent einzuhalten und 
sind auch in den Wartungsverträgen vorzusehen 
(www.euroventcertification.com) 
g)  Alle Lüftungsanlagen müssen bedarfsgerecht  (IDA-C3 nach DIN EN 13779  
oder DIN EN 16798-3 oder 
 besser) betrieben werden. In Klassen- und 
Fachräumen ist ein Betrieb über Zeitprogramm sinnvo ll, in Räumen mit 
unregelmäßiger Nutzung sind Bedarfstaster mit einer  sinnvollen zeitlichen 
Begrenzung vorzusehen. In Bädern oder Duschräumen s ollte der Betrieb über 
einen Hygrostaten , bei WCs über Präsenzmelder mit Zeitnachlauf  erfolgen. 
h)  Die nach DIN EN 13779 geforderte Lüftung in der bel egungsfreien Zeit erfolgt 
über ca. 30 Minuten Vorspülen  vor der Nutzung.  
i)  Grundsätzlich sind drehzahlgeregelte Hochleistungsventilatoren  einzusetzen. 
j)  Es ist eine Strategie zur Vermeidung  der Durchfeuchtung  des Außenluftfilters 
vorzulegen.  
k)  Die Thermische Isolierung [U] / Wärmebrückenfaktor [Kb]  sollte bei 
Lüftungsgeräten mindestens T3/TB3, bei Außengeräten  mindestens T2/TB2 
entsprechen (siehe RLT-Richtlinie 01).  
l)  Lüftungskanäle  sind mit halogenfreien  Materialien zu dämmen  (incl. 
Schwitzwasserschutz, Alukaschierung reicht nicht au s). Bei WLS 040 sind 
folgende Dämmstärken einzuhalten:

49 I 86 
m)  Innerhalb der thermischen Hülle: Außenluft 100 mm, Fortluft 100 mm,  
n)  Außerhalb der thermischen Hülle: Zuluft 100 mm, Abluft 100 mm  
o)  Die Luftleckrate der Kanäle und Rohre darf die Luftdichtheitsklasse C nach DIN 
EN 1507, Tabelle 1, bzw. DIN EN 12237 Tabelle 2, nicht überschreiten. 
p)  Ein Leerfeld  im Lüftungsgerät ist grundsätzlich für ein evtl. z ukünftiges 
Kühlregister vorzusehen. 
q)  Volumen- und Schallmessprotokolle  sind zu führen, am Auslass soll der 
gemessene Schallpegel 35 dB, in Raummitte 33 dB nic ht überschreiten. Bei 
Turnhallen bei maximal 40 dB liegen.  
r)  Die Durchführung von Rauchproben  ist in die Ausschreibung aufzunehmen. 
 
Bauausführung und Abnahme  
a)  Vor der ersten Inbetriebnahme der Lüftungsanlage is t eine Hygiene-Erstinspektion 
nach VDI 6022 Blatt 1 durchzuführen und im Gebäudeb etriebsordner zu 
dokumentieren.  
b)  Bei der Abnahme ist die Aktivierung aller Regelungsfunktionen  zu überprüfen. 
Insbesondere sind die Nutzungszeiten in Abstimmung mit dem Nutzer einzustellen 
und zu dokumentieren. 
c)  Vor der Abnahme sind Protokolle  über die Luftmengenmessung, die Dichtheit, 
elektrische Leistungsaufnahme und den Geräuschpegel vorzulegen.  
d)  Während der Bauzeit  sind alle Öffnungen zu schließen. Die Lüftungsanla ge darf 
nicht zur Bautrocknung genutzt werden. Die Sauberke it der Anlage ist bei der 
Abnahme zu überprüfen, bei Bedarf sind die Kanäle v or Inbetriebnahme zu 
reinigen. Die Kosten der Reinigung kann auf alle Be teiligten umgelegt werden. 
Revisionsöffnungen sind für spätere Hygieneinspektionen vorzusehen.  
e)  Die geforderte Lüftung in der belegungsfreien Zeit erfolgt über ca. 30 Minuten 
Spülen vor und nach der Nutzung. 
 
Betrieb  
a)  Im Betrieb ist sicherzustellen, dass die Lüftungsan lage außerhalb der 
Nutzungszeit abgeschaltet  wird und die Fensterlüftung bei geeigneter 
Außentemperatur (20-25 Grad) genutzt wird.  
b)  Bei Lüftungsanlagen ohne Befeuchtung ist gemäß VDI 6022 Blatt 1 alle 3 
Jahre eine Hygieneinspektion  durchzuführen. 
 
4.3  KLIMATECHNIK  
Vorplanung 
a)  Aktive Kühltechnik ist wenn möglich zu vermeiden. Ä ußere Kühllasten sind 
durch bauliche Maßnahmen (Verkleinerung der Glasflä chen, Sonnenschutz, 
Anordnung von Speichermasse, freie Nachtlüftung, Verlegung von zu kühlenden 
Einrichtungen in nördlich orientierte Außen- oder K ellerräume), innere 
Kühllasten durch den Einsatz energieeffizienter Geräte zu minimieren.

50 I 86 
b)  Eine ausreichende Wärmeabfuhr in der Nacht, möglich st durch freie 
Nachtlüftung, ist zu gewährleisten. Dies führt glei chzeitig zu einer Reduzierung 
der relativen Luftfeuchtigkeit. Die Möglichkeit der  Querlüftung oder der 
thermische Auftrieb durch Treppenhaus oder Atrium sind zu nutzen. 
c)  Wenn Kühlung erforderlich ist, sind zunächst die Mö glichkeiten der nächtlichen 
freien Kühlung (Bypass um den Wärmetauscher!), adia batischen Kühlung 
(Befeuchtung der Abluft) und sorptionsgestützen Kli matisierung 
auszuschöpfen. Trinkwasser darf nur zur adiabatisch en Kühlung eingesetzt 
werden (Beachtung der DIN EN 1717).  
d)  Wenn aktive Kühlung notwendig ist, soll dafür die N utzung erneuerbarer 
Energien eingeplant werden.  
e)  5.3.2 Bauausführung und Abnahme (siehe auch 3 …. 
f)  Die Regelung ist so einzustellen, dass die Kältemas chine erst ab einer 
Raumtemperatur von 26°C in Betrieb gehen kann und d ie Raumtemperatur 
danach gleitend 3K unter der Außentemperatur bleibt  (IT-Räume ohne feste 
Arbeitsplätze: Solltemperatur 27°C, Toleranz +/- 1°C). 
 
4.4  SANITÄRTECHNIK UND ENTWÄSSERUNGSTECHNIK  
4.4.1  TRINKWASSERANLAGE  
Vorplanung  
a)  ) „Handwaschbecken und Putzräume sind in der Regel nur mit 
Kaltwasserhähnen auszustatten.  Im Einzelnen ist mit dem Bauherrn 
festzulegen, in welchen Klassenräumen Handwaschbecken vorgesehen werden . 
b)  Warmes Wasser ist in Sanitärräumen von KITAs, Teekü chen und 
Lehrerzimmern vorzusehen. Wobei die Wassererwärmung dezentral vorzusehen 
ist. Im Einzelnen ist mit dem Bauherrn festzulegen, ob und wie viele Duschen in 
Schulgebäuden, Kitas und Turnhallen geplant werden.  
c)  Bei Neu- und Erweiterungsbauten sollte die Ausstatt ung von Sanitärräumen für 
Behinderte den Vorgaben der AMEV-Richtlinie "Sanitä ranlagen 2011", Kapitel 
2.3. entsprechen. 
d)  Für fahrradfahrende Beschäftigte soll eine Möglichk eit zum Umkleiden und 
Duschen vorgesehen werden. 
e)  Zur Anpassung an den Klimawandel sollte in allen öf fentlichen Gebäuden 
mindestens ein Trinkbrunnen im Erdgeschoss vorgeseh en werden. Die Anlage 
muss so konzipiert sein, dass sie ohne Betreuung be dient werden können. 
Beim Zusatz von Kohlensäure ist die DIN EN 1717 einzuhalten.  
f)  Bei Sanierungen und Änderungen der Installation in Bestandsgebäuden ist eine 
Gefährdungsanalyse gemäß VDI 6023 Blatt 2 vorzunehmen. 
g)  Die Löschwasserversorgung für das Gelände ist mit d er Feuerwehr und dem 
Energieversorgerabzustimmen. Eine Trennstation soll  geplant werden soweit 
erforderlich.  
h)  Oberflurhydranten, Hydranten müssen eine Löschwasse rmenge von 800 l/min 
zur Verfügung stellen. Der Einbau muss der Trinkwas serverordnung genügen. 
Die Lage der Hydranten ist mit der Feuerwehr abzustimmen. 
Ansprechpartner: Berufsfeuerwehr Darmstadt vorbeugender Brandschutz

51 I 86 
Telefon: 06151 / 7801200, Fax: 06151 / 78 01 209  
VB.Feuerwehr@darmstadt.de  
Informationen über erforderlichen Anschlussbedingun gen, Brandfallmatrix, 
Gebäudefunkanlagen, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrplane unter:   
https://www.feuerwehr-darmstadt.de/downloads/vorbeugender-brandschutz/  
https://www.feuerwehr-darmstadt.de/feuerwehr/berufsfeuerwehr/vorbeugender-
brandschutz/  
 
Entwurfs- oder Ausführungsplanung 
a)  Installationen für wasserführende Medien sollten wenn möglich nicht im Boden  
verlegt werden. Ausnahmen nur in Absprache mit IDA.  Bei Verwendung von 
Verbund-Rohren ist eine Verlegung im Boden möglich. 
b)  Enthärtungsanlagen sind möglichst zu vermeiden. Wenn diese erforderlich sind, 
dann sind diese verbrauchernah anzuordnen und auf d en gemessenen 
Verbrauch auszulegen. 
c)  Zu- und Abwasserleitungen aus PVC dürfen innerhalb von Gebäuden nicht 
verwendet werden. Trinkwasserleitungen sind in Edelstahl oder PE  
auszuführen. 
d)  Trinkwasserleitungen  sind als Ringleitung  nach VDI 6023 ohne Stichleitung 
auszuführen. Eine Planung nach der 3-Liter-Regel ist unzulässig. 
e)  Leckage Überwachung soll vorgesehen werden. 
f)  Rohrleitungen  sind zur Vereinfachung von Wartung und späterem Au stausch 
leicht zugänglich  zu verlegen. Regenfallrohre sind grundsätzlich lei cht 
zugänglich an/auf der Außenfassade zu verlegen. 
g)  Für die Entwässerung ist eine Rückstauebene  20 cm über Straßenniveau 
einzuplanen (wegen künftig heftigerer Starkregenere ignisse). Die 
Rückstauebene ist beim zuständigen Entsorger zu erfragen. 
h)  Sanitärobjekte sind zur Minimierung der Reinigungsk osten wandhängend  
auszuführen. 
i)  WC-Sitze  sind mit stabiler Befestigung (durchgehende Edelstahl-
Scharnierwelle) 
 einzubauen. Keine eckige Ausführung aus Kostengründen. 
j)  Es sind nur Spülkästen  mit Stopptaste oder separater Kleinmengentaste und 
Benutzerhinweis einzubauen. Keine eckige Ausführung aus Kostengründen. 
k)  Für Wasch- und Spülbecken  sind Strahlregler einzubauen (3 - max. 5 l/min). 
l)  Es sind Duscharmaturen  mit max. 7 l/min . und gleichzeitig fülligem Strahl 
einzubauen. 
m)  Die Ausstattung  der Sanitärräume erfolgt in Absprache mit dem 
Immobilienmanagement, ein Platz für Seifen- und Han dtuchspender über den 
Waschbecken ist im Rahmen der Planung vorzuhalten. 
Ausrüstungsgegenstände in Toilettenanlagen sind an der Wand anzubringen. 
n)  Sanitäranlagen in Schulen (außer Putzräume) sind gr undsätzlich mit 
Kaltwasser zu versorgen. Ausnahmen bedürfen der Abstimmung. 
o)  Bei Sanitäranlagen in Kindertagesstätten muss geprü ft werden, ob mit Warm- 
oder Kaltwasser versorgt wird.  
p)  Zur Legionellenprophylaxe  sind Frischwasserstationen oder 
Hochleistungsspeicher mit großer Heizungswasservorl age  oder 
Durchlauferhitzer (siehe DVGW 551, DST-Hinweis Nr. 3.4) einzusetzen. Frisch-

52 I 86 
wasserstationen sind zur Vermeidung einer Zirkulati onsleitung verbrauchsnah 
zu setzen. Eine zentrale Warmwasserbereitung ist zu vermeiden.  
q)  Die Erwärmung von Kaltwasserleitungen  über 25 °C durch technische 
Einflussfaktoren ist zu unterbinden (kleine Quersch nitte, Dämmung separierte 
Anordnung der Rohrleitungen nach DIN 1988-200 und k eine Anordnung im 
Fußboden) 
r)  Die Speicher-Ladepumpe und die Zirkulationspumpen s ind in der 
Energieeffizienzklasse EEI < 0,23  nach ErP-Richtlinie auszuführen Dabei ist 
das DVGW-Arbeitsblatt 551 zu berücksichtigen. Die Z irkulation ist zu 
berechnen, der Nachweis über den hydraulischen Abgleich ist zu erbringen. 
s)  Bei entfernten nur gelegentlich genutzten Warmwasse rentnahmestellen sind 
Durchlauferhitzer  in Absprache mit dem Elektroplaner vorzusehen. 
t)  Bei zentraler Warmwasserbereitung ist grundsätzlich  ein Unterzähler für die 
Messung der Warmwassermenge (im Kaltwasserzulauf zu m 
Warmwasserbereiter) zu setzen.  
u)  Bei entfernten nur gelegentlich genutzten Duschen ( z.B. Sozialbereich Küchen 
und KTs) sind Durchlauferhitzer (13,5 kW) einzuplanen.  
v)  Untertischspeicher sind wegen trinkwasserhygienischer Unzuträglichkeit nur im 
Ausnahmefall zu verwenden. Stattdessen sind Klein-D urchlauferhitzer bei 
ausreichend vorhandener Stromversorgung einzusetzen.  
w)  An Warmwasserentnahmestellen in öffentlich zugängli chen Bereichen ist der 
Verbrühungsschutz nach DIN EN 806-2 sicherzustellen  (Schulen max. 43°C, 
Kindertagesstätten max. 38°C). 
x)  Die Dämmung  der Kaltwasserleitungen ist durchgehend geschlosse nzellig 
100% auszuführen. Bei Querung von Brandabschnitten und Fluchtwegen sind 
die Leitungen zusätzlich mit Mineralwolle, Schmelzp unkt > 1.000 °C zu 
isolieren. 
y)  Armaturen und Absperreinrichtungen  sind an leicht zugänglichen Stellen zu 
platzieren. 
z)  Die Einbausituation und Art des Wasserspenders (Vorgaben vom Nutzeramt 
abfragen) muss frühzeitig festgelegt werden, um Was ser-, Abwasser- und 
Stromanschluss vorzurüsten.

53 I 86 
aa)   
Abnahme (siehe auch Kapitel 3.7) 
a)  Rohrleitungen und Armaturen sind nach DIN 1988-200 zu kennzeichnen und 
einer Druckprüfung unter Berücksichtigung der Trink wasserhygiene nach VDI 
6023 Blatt 1 zu unterziehen. Vor der Abnahme ist da s gesamte System auf 
Dichtigkeit zu überprüfen (Kriechmengen an der Wass eruhr). Die 
Wassermengen und Selbstschlusszeiten sind zu prüfen . Die Prüfungen sind zu 
protokollieren.  
b)  Für alle Wasserzähler sind Inbetriebnahmeprotokolle  nach TR-W19 der PTB 
vorzulegen.  
c)  Zum Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit des T rinkwassers sind 
Hygieneuntersuchungen des Trinkwassers gemäß VDI 60 23 Blatt 1 
durchzuführen und im Gebäudebetriebsorder zu dokume ntieren. Die Nutzer 
sind in die Trinkwasseranlage einzuweisen. Über die  Einweisung ist ein 
Protokoll gemäß DVGW 6023 zu erstellen. Mit der Sch lussrechnung ist die 
Errichter Bescheinigung der ausführenden Firma, das  Protokoll gemäß DVGW 
6023 über die Einweisung und die Revisionsunterlagen vorzulegen.  
d)  Die Fertigstellung der Trinkwasseranlage ist über d as Immobilienmanagement 
Gebäudebetrieb bei dem Gesundheitsamt vor Inbetriebnahme anzuzeigen. 
Gesundheitsamt für Darmstadt und den Landkreis Darm stadt-Dieburg Niersteiner 
Straße 3 64295 Darmstadt 
Email: 
trinkwasser@gesundheitsamt-dadi.de  
 
4.4.2  ENTWÄSSERUNGSPLANUNG /E NTWÄSSERUNGSGESUCH  
Vorplanung  
a)  Für die Dachentwässerung soll Regenwasserversickeru ng geplant werden. 
Notentwässerung ist vorzusehen. Überflutungsnachweis ist zu führen. 
b)  Es muss frühzeitig geklärt werden, wer für die Plan ung und spätere 
Ausführungsbetreuung der Entwässerungsplanung zustä ndig ist. Alle 
notwendigen Beteiligten sind frühzeitig in die Planung einzubeziehen.  
c)  Sachverhalte des Entwässerungsgesuchs sind mit dem Mobilitätsamt, Abt. 
Planung und technische Verwaltung, Sachgebiet Grund stücksentwässerung 
abzustimmen. 
Mobilitätsamt  
Tel.: 06151 / 13-2859 Fax: 06151 / 13-2823 E-Mail: 
verkehr-tiefbau@darmstadt.de  
 
d)  Bei einem hohen Bedarf an Brauchwasser (> 60 m³/a o hne 
Trinkwasseranforderungen) ist die Regenwassernutzung  gemäß DIN 1989-1 zu 
untersuchen. Für die Freiflächenbewässerung (z.B. für Sport- und Grünanlagen) 
ist die Regenwassernutzung in der Regel wirtschaftl ich. Anlagen mit 
automatischer Trinkwassernachspeisung sind nach DIN  EN 1717 abzusichern 
und gemäß VDI/DVGW 6023 zu überwachen. Bei Kunstras enplätzen ist 
Regenwasser wegen der Algenbildung problematisch. B rauchwasserleitungen

54 I 86 
sind dauerhaft durch unterschiedliche Leitungsmater ialien oder farblich zu 
kennzeichnen und zu beschriften.  
e)  Wenn in der Nähe Brauchwasser zur Verfügung  steht, so ist auch hier die 
Möglichkeit der Nutzung zu prüfen.  
f)  Regenwasser, dass nicht genutzt werden kann, soll n ach Möglichkeit auf dem 
Grundstück Verdunstung oder Versickerung können. Sa chverhalt der 
Regenwasserversickerung, Regenwasserrückhaltung auf  dem Grundstück 
Überflutungsnachweis sind zu prüfen.  
Regierungspräsidium Darmstadt Dezernatsleiterin IV/ DA 41.4 - Abwasser, 
anlagenbezogener Gewässerschutz -Wilhelminenstr. 1-3 64283 Darmstadt 
Tel. 06151 12 3783  
Fettabscheider  sind vorzugsweise im Außenbereich einzubauen, wenn  eine 
Küche zu Essensversorgung vorgesehen wird. Die Ausw ahl der Normgröße ist 
nach der Anzahl der ausgegebenen Essen vorzunehmen.  Ab einer Anzahl von 
100 Essen täglich sind Fettabscheider bei Neubauten  verpflichtend. Die 
Fettabscheider sind mit einem Probennahme Schacht u nd einer Hebeanlage 
auszuführen. Um Geruchsbelästigung in anderen Gebäu debereichen zu 
vermeiden, die ggf. Eintrag von Fett und Essensrest en in die Grundleitungen 
entstehen, sollen Fettabscheider über eine eigene s eparate Leitung entwässert 
werden. 
 
Gebäudeentwässerung im Innenbereich 
a)  Für Fall- und Anschlussleitungen mit Brandschutzklassifizierung: 
b)  Muffenlose, gusseiserne Abflussrohre und Formstücke  DIN EN 877 (SML) mit 
Übereinstimmungszertifizierung CE.  
c)  Für Fall- und Anschlussleitungen ohne Brandschutzklassifizierung: 
d)  HT PPs Rohrsysteme hergestellt nach DIN EN 1451-1, DIN 19560-10 sowie 
heißwasserbeständig und dauerhaft schwer entflammbar nach DIN 4102 B1. 
e)  Prüfung ob ein Fettabscheider notwendig ist.  
f)  Für fetthaltige Küchenabwässer: 
g)  PE Entwässerungssystem nach DIN 19535 und DIN EN 15 19. Verbindungen 
sollen durch Steckmuffen, Spiegel- und/oder Elektro -Muffenschweißungen 
hergestellt werden. 
h)   
Die Verlegung ist nach den Herstellerrichtlinien un d unter Einhaltung der DIN 
EN 12056, DIN 1986-100 und DIN EN 1610 zu gewährleisten. 
Gebäudeentwässerung Außenbereich und Grundstücksentwässerung 
a)  Für fetthaltige Küchenabwässer und bei Gefahr von Wurzeleinwuchs: 
b)  PE Entwässerungssystem nach DIN 19535 und DIN EN 15 19 sowie für 
erdverlegte Entwässerungskanäle und -leitungen nach DIN EN 12666.  
c)  Bei sonstigen Einbausituationen: 
d)  Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN 
EN 14758-1 mit werksseitig eingelegter patentierter  Lippendichtung. 
Hochlastkanalrohre mit hoher Ringsteifigkeit > 10 k N/m² (durch MPA-
Gutachten nach DIN EN ISO 9969 bestätigt) können im  Schwerlastbereich 
(SLW 60) eingesetzt werden.

55 I 86 
e)  Es ist mit dem Immobilienmanagement Betrieb abzusti mmen, welches 
Rohrsystem eingesetzt werden soll. 
 
 
Bauausführung und Abnahme 
a)  Die Verlegung erfolgt nach Herstellerrichtlinien un ter Einhaltung der DIN EN 
12056, DIN 1986-100, DIN EN 752 und DIN EN 1610. 
b)  Kamerabefahrungen  von Grundleitungen sind nach Herstellung der 
Bodenplatte durchzuführen (mit Errichternachweis auf Kosten des Rohbauers). 
c)  Zuständigkeiten der Fachplanung für die Abnahme der  Verlegung der 
Rohrleitungen im Außenbereichen und unter der Bodenplatte sind festzulegen.  
 
4.5  ELEKTROTECHNIK , ELEKTROGERÄTE  
Vorplanung 
Die Stromversorgung sollte auf der Basis von regene rativen Energieträgern oder Kraft-
Wärme-Kopplung erfolgen. Bei allen Neubauten und Da chsanierungen ist die durch 
Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren.  
Entwurfs- und Ausführungsplanung  
Die hier aufgeführten Punkte sind ein grober Rahmen  für Planung der 
elektrotechnischen Anlagen. Die genaueren technisch en Vorgaben sind im DAGIS 
(Leitlinie Darmstädter-Gebäude-Installations-Standards 
) hinterlegt und anzuwenden. 
a)  Vor der Vergrößerung von Trafostationen oder eines Elektroanschlusses ist zu 
prüfen, ob der Gleichzeitigkeitsfaktor richtig ange setzt ist und durch 
Einsparmaßnahmen eine Leistungserhöhung vermieden werden kann.  
b)  Ein besonderes Augenmerk ist auf die Minimierung de r inneren Lasten zu 
richten, da aktive Kühltechnik zu vermeiden ist. 
c)  Elektroheizwärme  ist nach Möglichkeit zu vermeiden . 
d)  Für Fahrrad- und PKW-Stellplätze ist eine Lademöglichkeit  für Pedelecs (230-V-
Steckdose) bzw. Elektroautos (Fahrzeugkupplung nach  DIN EN 62196 Typ 2) 
vorzusehen. Der Stromverbrauch für Elektromobilität  ist über einen separaten 
Zähler zu erfassen, entsprechend dem GEIG - Gesetz zum Aufbau einer 
gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur  für die Elektromobilität 
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (pdf) 
e)  Die Elektroinstallationen von Neubauten und Komplet tsanierungen sind im 
KNX-Standard  auszuführen. Abweichungen sind nach Rücksprache mi t 
Immobilienmanagement Darmstadt möglich.  Die Steuer ung der Beleuchtung, 
Sonnenschutzes und die Störungserfassung der sicherheitstechnischen Anlagen 
erfolgt darüber. Die Projektdatei mit der Programmi erung ist Bestandteil der 
Bestandsdokumentation und wird bei der Abnahme übergeben. 
Bei der Ausstattung der Räume mit Leuchten ist dara uf zu achten, dass die 
Beleuchtungsstärke der DIN EN 12464-1 bzw. DIN EN 1 2193 entspricht.  Die 
Beleuchtngsstärke (E m  Erforderlich) wird als Richtwert angesetzt.  . Dazu ist für 
jede Raumart ein rechnerischer Nachweis mit einem g eprüften Programm (z.B.

56 I 86 
www.dialux.com , www.relux.de )  zu erbringen Weiter Hinweise sind aus der 
AMEV-Empfehlung “Beleuchtung 2019 und der 1+2. Ergänzung“ zu entnehmen. 
f)  Alle Leuchten, einschließlich Außenbeleuchtung, sind in LED-Technik zu sind in 
LED-Technik zu planen, die Lichtausbeute der Leuchte sollte grö ßer 100 
Lumen/Watt betragen. Klassenräume und Gruppenräume Kita erhalten 
Dimmbare Leuchten und werden über DALI angesteuert.  Es ist darauf zu 
achten, dass die Möglichkeit besteht die LED-Module  zu wechseln. Der 
Grenzwert für die elektrische Leistung von Leuchten  beträgt einschließlich 
Vorschaltgerät 2,0 W/m²100lux, der Zielwert sollte möglichst bei 1,0 
W/m²100lux liegen. 
g)  Die Sicherheitsbeleuchtung (Rettungswege, Sicherhei tszeichen) sind mit 
separaten  Leuchten in LED-Technik auszuführen. Vorzugsweise sind Zentral 
oder Brandabschnittsanlagen einzuplanen Einzelbatte rien sind auch möglich. 
Eine zentrale Überwachung ist immer erforderlich. 
h)  Die Beleuchtung wird grundsätzlich vom Nutzer ein- und ausgeschaltet . Nur 
die Ausschaltfunktion der Beleuchtung soll zusätzli ch über eine automatische 
Steuerung erfolgen. Klassen- Gruppenräumen erhalten  einen Präsensmelder 
zur zentrale Abschaltung nach Nutzungsende.  
i)  In jedem Fall kann der Nutzer die Beleuchtung direk t nach dem Ausschalten 
von Hand wieder einschalten. 
j)  In Klassenräumen ist zu prüfen ob eine zusätzliche Tafelbeleuchtung benötigt 
wird. 
k)  Räume, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen,  (Flure, WC-Räume, 
Treppenhäuser, Lagerräume, Keller) sind mit Präsenz meldern auszustatten. 
Bei möglicher Tageslichtnutzung müssen die Bewegungsmelder zusätzlich über 
einen Lichtsensorverfügen. 
l)  Schulturnhallen werden grundsätzlich mit dimmbaren LED-Leuchten 
ausgestattet. Es ist für den Schul- und Trainingsbe trieb eine 
Beleuchtungsstärke von 300 lux vorzusehen. Weitere Beleuchtungsstärken sind 
Nutzer abhängig. 
m)  Bei größeren Leuchtengruppen (> 1 kW, z.B. Turnhall en) sind zusätzlich zum 
Hand-Ein/Aus-Taster Präsenzmelder (in tageslichtver sorgten Bereichen mit 
Lichtsensor) zur automatischen Ausschaltung anzubringen.  
n)  Die Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter un d Schaltuhr (sofern 
keine Verkehrssicherungspflicht) oder evtl. zusätzl ich über Bewegungsmelder 
zu schalten. Ist eine Gebäudeautomation vorhanden ü bernimmt diese alle 
Funktionen 
o)  Auch wenn ein Installationsbussystem eingesetzt wir d, sollen aus 
Kostengründen möglichst Schalter und Taster konventioneller Bauart 
eingesetzt werden. Alle Schalter und Taster sind ei nheitlich im Klartext mit der 
genauen Funktion zu beschriften.  
Bauausführung und Abnahme 
Beleuchtungsanlagen sind erst abzunehmen, wenn ein ausführliches Protokoll für die 
Messung der Beleuchtungsstärken und der elektrische n Leistungsaufnahme  vorliegt. 
Bei Präsenzmeldern sind Empfindlichkeit und der Zei tnachlauf einzustellen und zu 
protokollieren. Die Punkte sind explizit als Positi onen im Leistungsverzeichnis 
aufzunehmen.

57 I 86 
4.6  KÜCHENTECHNIK / KÜCHENAUSSTATTUNG  
Die Küchenplanung ist möglichst frühzeitig mit den künftigen Küchenbetreibenden 
abzustimmen. In vielen städtischen Küchen übernimmt der EAD diese Aufgabe. 
Ansprechpartner: 
EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
Sensfelderweg 33, 64293 Darmstadt 
Gemeinschaftsverpflegung, Hauswirtschaft  
Tel: 06151 – 13 46600  
Die Küchenplanung und Nutzerbedingungen sind in der Entwurfsplanung sind dem 
Veterinäramt vorzustellen und zu protokollieren. Die Protokollesind dem Bauantrag 
beizulegen. 
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz 
Rheinstraße 67 64295 Darmstadt  Tel: 06151-78 58 85 -0 Fax 06151-7 858 85-17 
Email 
avv@darmstadt.de 
 
Abnahme  
Vor Inbetriebnahme des Küchenbetriebes muss durch d as Veterinäramt die 1. 
Inbetriebnahme-Abnahme beantragt und durchgeführt w erden. Turnusmäßig werden 
weitere Zustandskontrollen durchführen.

58 I 86 
4.6.1  KÜCHE KITA  
Mit dem Jugendamt und dem Veterinäramt wurde 2019 i n der Kita Friedrich Fröbel 
Haus eine Musterküche für Kindertagesstätten entwic kelt. Dieser Standard unterliegt 
selbstverständlich einem Wandel. Das Umdenken zu na chhaltigen Wirtschaftsformen 
hat voraussichtlich Auswirkungen auf die zukünftige n Küchen. Die Verwendung von 
regionalen Produkten führt voraussichtlich einem gr ößeren Anteil selbstgekochter 
Mahlzeiten. Die Herausforderung einen ausgewogenen Kompromiss zwischen einer 
Gastronomieküche und einer Aufwärmküche, wie sie de rzeit die Regel sind, bleibt 
weiterhin bestehen. 
Unabhängig von der Art der Küche sind eine Reihe vo n hygienischen Standards und 
die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz eine Grundb edingung für eine gut 
funktionierende Küche. 
 Bei der Planung und Einrichtung von Küchen in der 
Gemeinschaftsverpflegung ist die BGR111 Grundlage. 
Dabei hat sich eine strikte Trennung von Koch- und Spülbereich als grundlegendes 
Konzept etabliert. Dabei genügt es die Bereiche dur ch eine halbhohe Wand 
voneinander zu trennen.  
Spülbereich 
Der Spülbereich ist als Edelstahlküche auszubilden.  Arbeitsplatten und Ober- und 
Unterschränke sind aus Edelstahl entsprechend dem Grundriss passgenau zu fertigen. 
Dabei ist die Spülmaschine aus ergonomischen Gründe n in Arbeitshöhe anzuordnen 
und mit einem Dosiersystem auszustatten. Bei der Au sbildung des Arbeitsbereichs ist 
die Abfolge aus Spülbecken zum Vorspülen des Geschi rrs mit einer Pendelbrause, 
Spülmaschine, Abtropffläche und einer Geschirraufbe wahrung in der Nähe des 
Spülbereichs zu berücksichtigen. Bei beengten Platz verhältnissen können hierbei 
Geschirrwagen zur Hilfe genommen werden. Im Vorspül bereich ist ein Abfallbehälter 
für Speisereste vorzusehen. 
Der Einsatz einer Haubenspülmaschine ist in der Reg el nicht angemessen und führt 
erfahrungsgemäß dazu, dass eine entsprechende Abluf tanlage von Seiten der TGA-
Planung gefordert wird. 
Kochbereich 
Der Kochbereich kann als einfache Haushaltküche ausgeführt werden. Mittlerweile gibt 
es Edelstahlarbeitsplatten bei den meisten Anbieter n von Haushaltküchen. Die 
Ausstattung sollte mit den Nutzern abgestimmt werden. 
Das Auftauen von Tiefkühlkost erfolgt in einem Konv ektomaten. oberste Schiene < 
1,60 m,  
Untergestell zur Aufnahme von GN-Behältern. In Absp rache mit den Nutzern kann es 
bei einem hohen Anteil von Zugekochtem/ Selbstgekoc htem sinnvoll sein einen 
Kombidämpfer anstelle eines Konvektomaten aufzustel len, da dieser neben dem 
Aufwärmen die Möglichkeit zu Garen mit Dampf bietet . Bei beiden ist durch einen 
Wrasenabzug auf der Oberseite des Geräts sicherzust ellen, dass beim Öffnen der Tür 
keine Verbrennungsgefahr durch Dampf besteht,

59 I 86 
Kühlen und Lagern 
In Abhängigkeit von der Art des Betriebs Tiefkühlko st/ Aufwärmen von gelieferten 
Mahlzeiten / Selbstkochen in die Anzahl von Tiefkühl- und Kühlschränken festzulegen. 
Es sollten separate Lagerräume ausgebildet werden. Diese sind nicht unbedingt durch 
eine Tür abzutrennen. Häufig entsteht so das Proble m einer Überhitzung der Räume 
aufgrund der Heizlast der Kühlschränke. Eine ausreichende Lüftung zum Abführen der 
Wärmelasten ist dringend empfohlen. 
 
Fliesenarbeiten 
Als Bodenbelag sollten Steinzeugfliesen mit einer R utschfestigkeit von R11 verwendet 
werden. Der Sockel sollte als Hohlkehlsockel ausgeb ildet werden. Aus 
Reinigungsgründen sollte der Fugenanteil geringgehalten werden. 
Die Wandfliesen sind bis an die Decke zu führen. Au ßenecken sind mit 
Edelstahleckschutzwinkeln auszuführen. 
 
Küchenabluft 
Die der DIN EN 16282- Lüftungsanlagen für gewerblic he Küchen schreibt ab 25 KW 
Anschlussleistung den Betrieb einer Zu- und Ablufta nlage vor. Im Falle der 
beispielgebenden Kita Friedrich Fröbel Haus, war de r Einbau einer Lüftungsanlage 
nicht vorgesehen. In solchen Fällen, bei denen man beispielweise nur eine Küche 
nachrüstet, sollte bei der Auswahl der Elektrogerät e darauf geachtet werden, dass die 
25 KW Anschlussleistung nicht überschritten werden.  Gegebenenfalls kann man das 
Kochen und Backen mit Gas in Erwägung ziehen. Der E insatz einer einfachen 
Abluftanlage mit den entsprechenden Nachstrommöglic hkeiten ist in jedem Fall 
vorzusehen. Dabei ist ein Schutz vor Überhitzung de r Küche in den Sommermonaten 
einzudenken. Hierzu sollte eine einfache manuelle E instellmöglichkeit für den Nutzer 
vorgesehen werden.   
Insektenschutz 
An Fenstern und Dachoberlichtern sind Fliegengitter anzubringen 
 
Elektro 
Not-Aus-Schalter 
Der Küchenplaner erstellt einen Medienplan, aus dem  die erforderlichen Anschlüsse 
hervorgehen. 
 
Abfallbehälter 
Ausziehbar oder mit Deckel und Fußpedal mind. für d ie Fraktionen Restmüll, 
Speisereste, Leichtverpackungen, Glas, Papier

60 I 86 
Fettabscheider 
Entsprechend den Vorgaben des genehmigenden Mobilitätsamts 
 
Reinigung 
Rohrleitungen u. ä. zur Staubablagerung geeignete B auteile sollten in abgehängten 
Decken untergebracht werden. 
 
Hauswirtschaftsraum 
Waschmaschine:  Zuladegewicht muss mit der Trockner größe übereinstimmen, 
Gewerbewaschmaschine mit Starkstromanschluss 
möglichst auf ca. 30 cm hohe Sockelpodeste zur bess eren Reinigungsmöglichkeit und 
Beladung 
 Gewerbetrockner mit Starkstromanschluss  
 
Sanitäranlage und Umkleidemöglichkeiten (schwarz/weiss) für die 
Hauswirtschaftskräfte 
Spinde für MitarbeiterInnen jeweils 1 x schwarz (un rein), 1 x weiss (rein) pro 
Mitarbeiter Schuhablage (diese dürfen nicht auf dem  Boden stehen) Spindkombi für 
Springer 
 
Bei der Grundrissgestaltung außerdem zu berücksichtigen 
Handwaschbecken 
Wenn möglich Belieferung der Einrichtung über Zugang von außen. 
Kühlen von Abfällen (Konfiskatkühler) 
 
 
4.6.2  KÜCHE SCHULE  
Bei Schulen gibt es drei unterschiedliche Küchentyp en. Der Küchentyp wird bereits 
mit dem Raumprogramm festgelegt.  
1. Produktionsküche (vor Ort wird für mehrere Schulen gekocht und ausgeliefert) 
2. Frisch- und Mischküche (warmes Essen wird angeli efert, ein gewisser Anteil an 
zusätzlichen Produkten wird aufbereitet, z.B. Beilagen, Salate, etc.) 
3. Reine Ausgabeküche (warmes Essen wird angeliefert und ausgegeben)  
Vorplanung 
Es soll in der Regel Quartierskonzepte mit einer Ze ntralküche geben. Mit diesem 
Konzept können lokale Schwankungen in der Anzahl de r warmen Mahlzeiten 
kompensiert und Synergieeffekte genutzt werden.

61 I 86 
Entwurfs- und Ausführungsplanung 
Bei der Planung einer neuen Küche ist ein Fachplaner einzubeziehen.  
a)  Funktionseinheiten einer Großküchenanlage sind Anli eferungsweg, 
Anlieferungseingang mit Vordach, Vorratsraum, Kühlraum, Personal Umkleiden 
und Toiletten, Zubereitung, Ausgabetheke, Spülberei ch, Abfallraum, 
Abfallbehälter im Außenbereich. Für Großküchen ist ausreichend Raum 
vorzusehen. 
b)  Ein Versorgungskonzept und Geschirrlaufweg ist aufzustellen. Auf die Trennung 
von reiner und unreiner Seite ist zu achten.    
c)  Plätze für die Aufstellung von Rollwagen, Rollabfallbehältern, Thermobehältern, 
Geschirrwagen (Kita-je Gruppe ein Wagen), Tellerwär mer sind vorzusehen. 
Ergonomische Anforderungen sind zu beachten. 
d)  Kühl-/Gefrierzonen sind von heißen/warmen Bereichen  thermisch zu 
entkoppeln. 
e)  Wenn Türen aus brandschutztechnischen Gründen selbs tschließend sein 
müssen, sollten sie im Bereich der Küche und des Vo rratsraumes mit Türöffner 
bzw. Feststelleinrichtungen ausgestattet werden. 
f)  Wenn der Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Zentralkü chen dies ergibt, sollen 
Küchengeräte wie Herde, Konvektomaten und Kombidämpfer mit Gas betrieben 
werden. Bei Gasküchen soll ein Herd ein Induktionsherd sein, bei Elektroküchen 
sollen grundsätzlich Induktionsherde eingesetzt werden.  
g)  Bei Ausgabeküchen und Mischküchen sollen die Anschlusswerte 25 KW  nicht 
überschreiten um den Primärenergieverbrauch zu reduzieren.  
h)  Bei kleineren Küchen sollen Küchengeräte mit Konden sationshaube oder 
interner WRG eingesetzt werden. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur 
Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien.  
i)  Wenn Gerätezertifizierungen nicht vorliegen, ist be i Planungen der 
Verbrauchswert nach DIN 18873 zu berechnen. Kriteri en sind dabei „ENERGY 
STAR® Guide for Restaurants“ und die Eurovent Certi fication Company ECC für 
Kälte- und Kühltechnik. 
 
4.7  MASCHINELLE ANLAGEN /A UFZUG  
Vorplanung 
Die Personen- und Lastenaufzüge sind überwachungsbe dürftige Anlagen und gemäß 
den gültigen Verordnungen und Richtlinien in behind ertengereichter Ausführung 
gemäß DIN EN 81-70 und Sicherheitsaufzüge nach VDI Richtlinie 6017 zu planen.  
Entwurfs- und Ausführungsplanung 
a)  Aufzüge sollen mit der Energieeffizienzklasse A nac h VDI4707 genügen. Die 
Kabinenbeleuchtung ist in LED-Technik auszuführt un d soll sich in längeren 
Nutzungspausen (> 5 min) automatisch abschalten. 
b)  Für alle elektrischen Antriebe sind Energiesparmoto ren (ab 1.000 h/a IE3-
Motoren nach DIN EN 60034-30) einzusetzen. 
c)  Ständig offene Schachtbe- und-entlüftungen sowie En trauchungsöffnungen sind 
wegen der Wärmeverluste zu vermeiden (motorisch betriebene RWA).

62 I 86 
d)  Elektrischer Seilaufzug: Herstellerneutrale Leistun gsbeschreibung, Antrieb mit 
Tragseilen, elektrische Triebwerke mit Frequenzrege lung, 60 Fahrten/Std, 
Geschwindigkeit 0,63 m/s ist ausreichend. Maschinen raumlose Bauweise kann 
in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Immobilienmanage ment geplant werden. 
Elektrische Steuerungen und Sicherungen sowie Batte rien und 
Notsprecheinrichtung sollen in Schaltschränken auße rhalb des Schachts 
untergebracht werden. Die Schaltschränke sind ggf. F30 Türen auszustatten. 
e)  Elektrische Installation nach VDE DIN 0100 und 
Musterleitungsanlagenrichtlinie. Brandfallsteuerung  ist gemäß 
Brandschutzkonzept und in Abstimmung mit der Feuerw ehr einzuplanen. 
Funktionserhalt 30 min. Elektromechanische Verträgl ichkeit nach EMV – 
Richtlinie, -Gesetz ist einzuhalten. 
f)  Der Fahrkorb  ist schwingungsgedämpft. Tragrahmen aus Profilstah l. 
Innenseitig sind die seitlichen Kabinenwände  aus Edelstahl als vorgehängte 
Paneele auszuführen. Hinter den Paneelen schwarze K unststoffprofile als 
Schattenfugen. Die Kabinenrückwand ist ab Handlauf als Spiegel auszuführen. 
Außen sind die Kabinenwände mit Antidröhnmittel zu belegen.  
g)  Einrichtungen für den Fernnotruf gemäß DIN EN 81 1/2 in Verbindung mit DIN 
EN 81-28 und Betriebssicherheitsverordnung § 12 Abs . 4 und TRBS mit 
Notstromversorgung und Aufschaltung auf einen Berei tschaftsdienst zur 
Notbefreiung sind vorzusehen. Notrufweiterleitung m ittels GSM Modem. 
Notstromversorgung mit Überwachung. Gegensprechanla ge mit einstellbarem 
Schallpegel von 35 dB(A) bis 65 dB(A). 
h)  Einknopf Sammelsteuerung  mit Schlüsselschaltern (Chipschaltern) außen in 
jedem Stockwerk und auf dem Kabinentableau sind vor zusehen. 
Kabinentableau in behindertengerechter Höhe mit Tas tern mit Markierungen in 
Blindenschrift. Optische und akustische Anzeigen na ch DIN EN 81-70 Pkt. 
5.4.4. Umlaufender Handlauf und Spiegel.  
i)  Brandfallsteuerung  und Evakuierungsfahrt bei Stromausfall sind vorzus ehen. 
Die Festlegung der Nutzung im Brandfall gemäß VDI 6 017 ist festzulegen. 
Details einschließlich Schachtentrauchungsanlage da zu sind im mit allen 
Beteiligten abgestimmten Brandschutzkonzept zu beschreiben.  
j)  Ausführung als Sicherheitsaufzug DIN 6017 B mit verlängerter Betriebszeit. 
Kriterien Sicherheitsaufzug:  Betrieb durch den Nut zer, Weiterbetrieb bei 
unkritischem Brandereignis, bei kritischem Brandfal lereignis automatische 
Brandfallsteuerung nach DIN EN 81-73, Feststellung des Nutzungscharakters 
öffentlich/nichtöffentlich, bauliche Ausstattung: R auchgeschützter Vorbereich 
fh/RS Anbindung an einen Treppenraum, Technische Au sstattung: BMA 
Flächendeckend Alarm, Funktionserhalt E 30 nach 5.3 .2.b) MLAR, 
Sicherheitsstromversorgung nur, sofern im Gebäude g efordert, Festlegung für 
sicheren Wiederanlauf nach Umschaltung.  (Hinweis I nstallation an der 
Hauseinführung vor der ersten UV muss erwogen werde n. Sprinklerschaltung), 
Programmierung der Steuerung zur Anfahrt allein der  Bestimmungshaltestelle 
mit Ausgang in Freie sonst keine zusätzliche Ausstattung.  
k)  Schachtentlüftung  bzw. Schachtentrauchungsanlage  gemäß DIN EN 81-1/2 
unter Berücksichtigung der ENEV und der HBO sind vo rzusehen. Die 
Funktionen Lüftung, Einhaltung der Temperaturen und Rauchableitung sollen in 
Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept umgesetzt wer den. 
Baumustergeprüfte Bauteile sind einzusetzen.

63 I 86 
l)  Türen und Verkleidungen  des Fahrkorbs in Edelstahl geprägt Leinenoptik ode r 
geschliffen.  Fußboden, Spiegel, Schrammleisten und  Beleuchtung nach 
Abstimmung mit dem Bauherrn. 
m)  Fahrschachttüren nach DIN 18090, -91 sowie Feuerwiderstandsfähigkeit  DIN 
EN 81-58. Fahrkorbtüren vorzugsweise als kraftbetät igte zweiblättrige 
Schiebetüren mittig öffnend. Schutzeinrichtung als feines Lichtgitter mit 50 
sich kreuzende Strahlen zwischen 25 und 1800 mm wirksam. 
Vergabe  
a)  EU-Weite, Öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibun g ist vorgesehen. 
Gewährleistungszeit 4 Jahre nach VOB. Mit der Aussc hreibung ist die Wartung 
und Notbereitschaft nach VOL auszuschreiben. Der Au sschreibung werden die 
Standardverträge der Stadt beigelegt. Wertung der A ngebote in 4 Schritten: 
rechnerische Prüfung, formale Prüfung, Prüfung der Eignung. In die Wertung 
sind Notbereitschaft-, und Wartungskosten für 4 Jah re einzurechnen, um das 
wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. 
b)  Nach Auftragserteilung sind von der beauftragten Fi rma die Montage und 
Werkstattpläne des Aufzugs gemäß VOB Teil C ATV DIN  18385 aufzustellen 
und dem Immobilienmanagement zu übergeben. 
Abnahme  
a)  Die Sachverständigenabnahme  und sicherheitstechnische Bewertung durch 
den Sachverständigen des TÜV Hessen  ist in das Leistungsverzeichnis 
aufzunehmen. Die Frist zur Mängelbeseitigung beginn t mit der mängelfreien 
TÜV Abnahme. 
b)  Bei der Abnahme gemäß VOB hat der AN das Aufzugsbuc h mit der 
Konformitätserklärung TÜV Bericht, Sicherheitstechnische Bewertung sowie die 
Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen nach DIN E N 13015 dem 
Immobilienmanagement zu übergeben. 
c)  Der bereits im Angebot abgefragte Notbefreiungsvertrag und Wartungsvertrag  
wird nach Fertigstellung der Anlage im Immobilienma nagement, 
Gebäudebetrieb separat abgeschlossen. Sämtliche Unt erlagen des Aufzuges 
und der Sachverständigenabnahme sind hierfür dem Ge bäudebetrieb 
vorzulegen.  
 
4.8  KOMMUNIKATIONSTECHNIK  
Vorplanung  
a)  Grundsätzlich sind alle Gewerke so zu planen, dass eine Aufschaltung auf eine 
gemeinsame Gebäudeleittechnik erfolgen kann. Es sind digitale Regelgeräte 
einzusetzen, eine Vernetzung muss herstellerunabhän gig möglich sein. Für 
jedes abgeschlossene Gebäude sind getrennte Zähler (Unterzähler) mit 
Impulsausgang für Wärme, Strom und Wasser vorzusehe n (siehe 5. Technik). 
Diese sind gegebenenfalls auf die GLT aufzuschalten. 
b)  Beim Aufbau der Gebäudeleittechnik hat die Bedienerfreundlichkeit oberste 
Priorität. Lagepläne zum Auffinden der Anlagen soll en vorhanden sein und in 
den Anlagenschaltbildern müssen Ist- und Sollwerte sowie Trendkurven

64 I 86 
eingeblendet sein. Für den Betreiber muss es einfac h möglich sein, 
Zeitprogramme zu erstellen oder zu verändern. Es is t zu prüfen, ob eine 
Spitzenlastoptimierung sinnvoll ist. 
 
Entwurfs- oder Ausführungsplanung  
Im Zuge der Entwurfsplanung ist ein mit allen Planu ngsbeteiligten der Gewerke 
Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Elektro- und MSR-Tech nik abgestimmtes, grobes 
Sonnenschutz-, Regel- und Steuerungskonzept mit Topologie und 
Funktionsprogramm zu erarbeiten. 
a)  Während der Ausführungsplanung (vor Erstellung des Leistungsverzeichnisses) 
ist eine „allgemeine Funktionsbeschreibung “ zu erstellen. Diese beinhaltet ein 
detailliertes Regel- und Steuerungskonzept, das Nut zungsanforderungen und 
Betriebszeitenberücksichtigt und mit Immobilienmana gement, Fachbereich 
Elektro/Planung abzustimmen ist. Ein Regelschema un d eine 
allgemeinverständliche Beschreibung sind notwendig. 
b)  Alle Datenpunkte sind durchgängig in allen Dokument ationen nach einem 
einheitlichen Kennzeichnungssystem wie folgt zu bezeichnen. (siehe 
Pflichtenheft Gebäudeautomation bzw Immobilienmanagement Lastenheft): 
Bauausführung und Abnahme 
Es ist eine Anlagendokumentation zu erstellen und fortzuschreiben, die eine 
kontinuierliche Betriebsoptimierung ermöglicht. Die  Anlagendokumentation besteht 
mindestens aus Regelschema, Regelungsbeschreibung, Einstellwerten und 
Betriebszeiten. 
Bei der Abnahme sind alle Anlagensituationen vorzuführen und zu dokumentieren. 
 
4.9  DATENNETZ  
Für die IT-Verkabelung gilt die von der IT-Abteilun g/IT-Schulamt herausgegebene 
Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung . Die Entwurfsplanung ist der IT-Schulamt in 
der Entwurfsplanung vorzustellen, und in weiteren Planungsprozess einzubeziehen . 
Grundsätzlich wird ein strukturiertes Datennetz in Cat 7 Standard aufgebaut, die 
Bereichsverteiler werden untereinander mit LWL und Cat-Leitungen verbunden. Ein 
flächendeckendes WLAN-Netz ist einzuplanen. Die Standards der IT sind zu beachten.  
a) Geräte mit hoher Wärmelast (Drucker, Kopierer, S erver) sind außerhalb von 
Aufenthaltsräumen aufzustellen.  
4.10  GEFAHRENMELDEANLAGE  
Meldeeinrichtung Erste Hilfe Notruf. (Telefon) Die Vorgaben der DGUV Information 
202-059 sollen umgesetzt werden.  Bei Schulen mit weitläufigen Gebäudekomplexen 
muss zusätzlich in Bereichen mit  erhöhter Gefährdung der Schülerinnen und Schüler

65 I 86 
(z.B. Sporthallen, naturwissenschaftliche Unterrich tsräume, Räume für 
Technikunterricht, Fachräume der einzelnen Berufsfe lder in berufsbildenden Schulen) 
eine den Lehrkräften jederzeit zugängliche Meldeeinrichtung vorhanden sein.

66 I 86 
5 FREIANLAGEN 
Auf Grund des starken Bevölkerungswachstums und der zunehmenden Verdichtung im  
Stadtkernbereich, ergibt sich eine fortschreitende Freiraumreduzierung.  
Zum Erhalt der Lebensqualität in der Stadt und zur Verbesserung der klimatischen 
Bedingungen sind die vorhandenen innerstädtischen G rünanlagen ein wesentlicher 
Faktor. Sie sind daher unbedingt schützenswert und als Grünverbundsystem 
weiterzuentwickeln.  
Jedoch unterliegen die meisten Freianlagen auch ein em hohen Nutzungsdruck und 
erfordern daher einen verantwortungsvollen und sensiblen Umgang.  
 
5.1  PLANUNG  
Da die umgebenden Freianlagen maßgeblich entscheidend für die mögliche Bebauung 
sein können, sollen sie bereits im Planungsprozess mitbedacht werden. Ein 
frühzeitiges Bodengutachten soll Aufschluss geben, welche Bodenqualitäten und 
Versickerungsmöglichkeiten gegeben sind. Topographi e, geotechnische 
Standorteinschätzungen, Tragfähigkeit des Baugrunds, Grundwasser und Versickerung 
des Niederschlagswassers sind bereits Bestandteil der Vorplanung.  
Die Betrachtung der Baumerhaltung von Bestandsbäumen ist ebenso maßgebend. 
Im Entwicklungs- und Zielvereinbarungsprozess sind neben dem Nutzeramt und den 
Nutzern weitere städtische Ämter zu beteiligen, wie  Grünflächenamt, Mobilitätsamt, 
Umweltamt, Feuerwehr. Über die Ergebnisse sind Ergebnisprotokolle zu führen.  
Auch externe Ämter, wie Energieversorger und Regier ungspräsidium (bei 
Wasserrückhaltung oder Kampfmittelsondierung) sind in Leistungsphase 1 
einzubeziehen.  
Freiflächen sollen einen naturnahen Charakter  erhalten und als Freibereiche mit hoher 
Aufenthaltsqualität ausgebildet werden. Eventuell v orhandene Spielflächen oder 
Spielelemente sind dabei nach Möglichkeit zu erhalten und zu integrieren.  
Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität  von Freiflächen sollen für jede Witterung 
differenzierte Bereiche angeboten werden (Sonne, Sc hatten, Windschutz, 
Regenschutz, Sitzmöglichkeiten, Spielgeräte). 
 
Kitagelände Die Gestaltung des Außengeländes soll a ufgrund der unterschiedlichen 
Bedürfnisse sowohl Schutz- als auch Freiräume beinh alten. Es werden ca. 20% 
befahrbare Fläche sowie ca. 10% Ecken und Nischen z ur Sinneswahrnehmung 
benötigt. Eine naturnahe Gestaltung mit flexiblem Charakter soll forciert werden. 
Für die Außenspielbereiche von Kitas sind rechneris ch mind. 6 m² je Kind je Kind 
anzusetzen. U3-Bereiche und Ü3-Bereiche sind vonein ander z.B. durch 
grüngestalterische Elemente zu trennen.

67 I 86 
 
Eine ausreichende Beschattung ist unerlässlich und hat eine sehr hohe Priorität.   
Die zum Spielen ausgewiesenen Außenflächen sowie Ob jekte, die zum Spielen, toben 
und gestalten zur Verfügung gestellt werden, sind hinsichtlich der Gestaltungskriterien 
und altersgerechten Spielangebote so auszurichten, dass für Kinder nicht 
kalkulierbare Risiken vermieden werden. Das Spielge lände soll direkt an den 
Gebäuden angeschlossen sein. Ein Zugang zum Außenbe reich soll möglichst aus 
jedem Gruppenraum gegeben sein, oder über eine Mats chschleuse (Stiefelgang) 
erfolgen.  
Das Außengelände von Kitas ist aus Gründen des Unfallschutzes, durch eine gestaltete 
Einzäunung in eine Mindesthöhe von 1,50 m abzugrenzen.  
 
5.1.1  BEPFLANZUNG  
 
Bei Berührungen mit öffentlichen Grünflächen ist das Grünflächenamt einzubinden. 
 
Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung der Wissenschaft sstadt Darmstadt. Ziel 
ist es, die Bäume  möglichst  zu erhalten. Der Wurzelschutz kann durch 
wasserdurchlässige Sitz- oder Liegeflächen geschaff en werden. Bei Überplanung von 
einzelnen Bäumen ist die Baumschutzsatzung vom 05.0 4.2004 und der 
Stadtverordnetenbeschluss vom 11.01.2020 zur Umpfla nzerziehung zu beachten. 
Eine unabhängige gutachterliche Betrachtung ist, ne ben der Einbeziehung von 
Grünflächen- und Umweltamt, einzuholen. Mit diesen Stellungnahmen kann ein 
Genehmigungsantrag beim Magistrat eingeholt werden.    Eine entsprechende 
Ersatzpflanzung ist mit Standortangabe vorzusehen, und im Budget der 
Freiflächenplanung sicherzustellen. Bei der Auswahl  der Baumarten sind klimasichere 
Arten zu verwenden.  
 
Bei der Grünflächengestaltung allgemein sind einheimische, regionaltypische Gehölze 
und Sträucher  einzuplanen, um einen Beitrag zum Erhalt der regio naltypischen 
Biodiversität zu leisten.  Wenn einheimische alte O bstsorten und Nussbäume geplant 
werden, sind diese als Hochstämme zu pflanzen.  Hec ken sind möglichst nicht als 
Formschnitthecken zu planen. Bei der Auswahl der Be pflanzung (Bäume, Sträucher, 
Saatgutmischungen) steht das Umweltamt der Wissensc haftsstadt Darmstadt den 
Planern gerne beratend zur Seite. Eine Liste für Be zugsquellen von einheimischen, 
regionalen Pflanzen und Samenmischungen wird gerne zur Verfügung gestellt. 
 
Fassadenbegrünung  ist als Bestandteil der Freiflächenplanung möglich st auf mind.  
20% der Fassadenfläche vorzusehen. Sie soll neben d em klimatischen Kühlungseffekt 
auch der Artenvielfalt zu Gute kommen (doppelten In nenentwicklung) und ist in enger 
Abstimmung mit Projektsteuerung, Architekt, Statike r, Brandschutzplaner und 
Bauphysiker zu entwickeln. Die Anwachspflege und ei ne gute Pflege der

68 I 86 
Fassadenbegrünung während der Nutzungsphase des Geb äudes muss gewährleistet 
werden.  
 
Stützmauern  sollen vorzugsweise als Trockenmauern angelegt wer den. Ist das aus 
statischen Gründen oder wegen anderer Bauvorschrift en nicht möglich, sollen sie 
begrünt und evtl. mit Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäusen versehen werden.   
 
Bei der Bepflanzung von öffentlichen Spielbereichen  sind laut Spielplatz-Norm EN 
1176 folgende Giftpflanzen nicht gestattet: Goldreg en, Seidelbast, Stechpalme, 
Pfaffenhütchen. 
 
Ansprechpartner: Umweltamt  
Bessungerstr. 125, 64295 Darmstadt 
Unterer Naturschutzbehörde 
umweltamt@darmstadt.de 
 
Ansprechpartner: Grünflächenamt 
Forsten, Biotopschutz und 
Stadtbäume  
Ansprechpartner für Stadtbäume:  
Tel: 06151-13-2921 
gruenflaechenamt@darmstadt.de 
 
5.1.2  ENTWÄSSERUNG  
Die Freiflächen  sollten möglichst  unversiegelt bleiben. In die Planung sind 
Wartungsmöglichkeiten von Dach-, Fassaden-, Freiflä chen- und Innenhofbegrünungen 
aufzunehmen und der Gebäudebetrieb und das Grünfläc henamt einzubinden. 
(Planungshilfe, Sicheres Kita-Außengelände, DGUV NRW)  
Niederschlagswasser darf nicht in die Kanalisation  eingeleitet werden. Eine 
entsprechende Versickerung oder Rückhaltung auf dem  Gelände ist vorzusehen (z.B. 
Wasserhaltung über Dachbegrünung, Fassadenbegrünung , Rigolen, Zisternen). Diese 
sind außerhalb der Feuerwehrzufahrten und Aufstellf läche zu verorten und in der 
Freiflächenplanung darzustellen.  
Regenwasserzisternen mit großem Volumen ermöglichen die nachhaltige Bewässerung 
der vorgesehenen grünen Infrastruktur (u.a. Fassadenbegrünung, Grünflächen) auch in 
Trockenphasen und werden empfohlen.

69 I 86 
5.1.3  ERSCHLIEßUNG  
Allgemeine Erschließungen , wie Schulwege, Anwohnerparken, Fuß- und 
Radwegeerschließung sind von Beginn an zu beachten. 
Zugänge  von Schulen und Kitas sind möglichst  verkehrsberuhigt zu planen. Zufahrten 
für die Ver- und Entsorgung sind davon getrennt zu halten.  
Feuerwehrzufahrten  sind in der Regel nur straßenseitig möglich. Bei d er Planung von 
Feuerwehrzufahrten müssen Breiten und Radien nach d en Vorgaben eingehalten 
werden. Bewegungsflächen  sind in der Größe von mind. 7 x 12 m in der 
Freiflächengestaltung darzustellen. Eine Feuerwehrz ufahrt kann gerne, gemäß 
Richtlinie, auch mit Rasengittersteinen ausgestalte t werden, um diese in die 
Freianlagengestaltung mit einzuordnen.  
Barrierefreies Bauen  gilt für ebenso für Freiflächen auf Schul- und Kit a-Gelände. Die 
DIN 18040-1 ist einzuhalten 
. (siehe auch Kapitel 2.1) 
Schulgelände - Es soll eine räumliche Abgrenzung des Schulgeländ es zu den 
öffentlichen Verkehrsflächen ausgebildet werden z.B . durch grüngestalterische 
Elemente, aber möglichst keine Zäune geben. Das Sch ulgelände soll über definierte 
Stellen zugänglich und außerhalb der Schulzeiten fü r Kinder als Spiel- und 
Aufenthaltsfläche öffentlich nutzbar sein.   
Kitagelände  - Toranlagen und Zufahrten sind in Lage und Abmess ung so zu gestalten, 
dass das Zufahren mit 2-achsigen LKWs (Kipper, Hubs teiger) zu den wesentlichen 
Spielbereichen bzw. Baumbeständen ohne Einschränkung möglich ist. 
 
5.1.4  STELLPLÄTZE  
Auf den Grundstücken sind gemäß Stellplatzsatzung  der Stadt Darmstadt 
baurechtlich notwendige Stellplätze für Fahrräder u nd PKW-Stellplätze, 
Schwerbehinderten Stellplätze nachzuweisen. Diese s ollten gestalterisch 
zurückhaltend in die Planung integriert werden und mit wasserdurchlässigen, 
versickerungsfähigen Bodenbelägen (u.a. Rasengitter steine, Rasenfugenpflaster, 
Schotterrasen) ausgebildet werden. 
Bei den geplanten Parkflächen sollten Stellplätze m it Ladeinfrastruktur für den 
motorisierten Individualverkehr zur Verfügung gestellt werden. 
Fahrradstellplätze sind in der Nähe der Eingänge unterzubringen und mö glichst zu 
50% überdacht auszuführen. Mögliche E-Bike Ladestationen sind anzudenken. 
An Grundschulen und Kitas sind außerdem auch Roller-Stellplätze  in ausreichender 
Anzahl vorzusehen.   
Im Außenbereich ist ein allseits umschlossener und abschließbarer Abstellraum  für 
Außenspielgeräte und Hausmeistermaterial, sowie ein  eingehauster Müllabstellplatz 
(Abstimmung über Mengen, Größe und Transportweg mit  dem EAD, Städtischen 
Abfallentsorger frühzeitig führen) vorzusehen. 
Farb- und Materialkonzept der Freianlagengestaltung ist Bestandteil des Entwurfs.

70 I 86 
5.2  VERGABE  
EU-Weite, öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibun g ist vorgesehen. 
Gewährleistungszeit 4 Jahre nach VOB. Im Leistungsv erzeichnis der 
Freiflächenausschreibung wird die Anwachspflege und Spielgerätewartung  mit 
ausgeschrieben. Wertung der Angebote in 4 Schritten : rechnerische Prüfung, formale 
Prüfung, Prüfung der Eignung. In die Wertung sind d ie Anwachspflege und 
Spielgerätewartung für 4 Jahre einzurechnen, um das  wirtschaftlichste Angebot zu 
ermitteln. 
5.3  FERTIGSTELLUNG / INBETRIEBNAHME  
Bauabnahmen, Abnahmen durch den TÜV, Inbetriebnahme  und Übergabe an die 
Nutzer sind unterschiedliche Fertigstellungen. Der Übergabetermin an die Nutzer ist 
meist fixiert. 
Alle am Bauprozess Beteiligten müssen ihre Übergabe n danach terminieren, und im 
Bauzeitenplan mit den jeweiligen Abhängigkeiten untereinander koordinieren.  
Die Anwachspflege und Spielgerätewartung wird beauf tragt und ist vom 
Landschaftsplanenden in der LPH 9 zu betreuen.  
Das Außengelände wird vom TÜV abgenommen und jährlich geprüft.

71 I 86 
6 ANSPRECHPARTNER 
 
Arbeitssicherheit, bei stadtinternen Gebäuden/ 
stadtinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit  
sifa@darmstadt.de 
 
Entwässerungsgesuche (Mobilitätsamt) 
Tel.: 06151 / 13-2859 
Fax: 06151 / 13-2823 
E-Mail: verkehr-tiefbau@darmstadt.de 
 
Fernwärmeversorgung  
ENTEGA AG 
Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt 
Tel. 06151 701-4052 
 
Feuerwehr Darmstadt 
Telefon: 06151 / 7801200 
Fax: 06151 / 78 01 209  
VB.Feuerwehr@darmstadt.de 
 
Forsten, Biotopschutz und Stadtbäume 
Ansprechpartner Stadtbäume:  
Tel: 06151-13-2921 
gruenflaechenamt@darmstadt.de  
 
Küchen (städtisch) 
EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
Sensfelderweg 33, 64293 Darmstadt 
Gemeinschaftsverpflegung, Hauswirtschaft  
Tel: 06151 – 13-46600

72 I 86 
Mobilitätsamt / öffentlicher Verkehrsbereich 
email: strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de 
Leitlinie Fahrradabstellanlagen link 
Genehmigung Baustellenzufahrt, Tel 06151-13-2273 
Schulwegsicherung, Tel 06151-13-2288 
 
Regenwasser 
Regierungspräsidium Darmstadt 
Dezernatsleiterin IV/DA 41.4 - Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt 
Tel. 06151 12 3783  
 
Regierungspräsidium  
VI 61 Arbeitsschutz Darmstadt, Sprengstoffrecht,  
Arbeitsschutz-Darmstadt@rpda.hessen.de  
 
Stromversorgung / Anschluss  
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG 
Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt 
Tel: 06151 701-8563 oder 8564 
 
Trinkwasseranlagen 
Gesundheitsamt für Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg 
Niersteiner Straße 3, 64295 Darmstadt 
trinkwasser@gesundheitsamt-dadi.de 
 
Umweltamt  
Bessungerstr. 125, 64295 Darmstadt 
Unterer Naturschutzbehörde 
umweltamt@darmstadt.de 
 
Veterinäramt  
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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Rheinstraße 67, 64295 Darmstadt 
Tel: 06151-78 58 85-0 
Fax 06151-7 858 85-17 
Email avv@darmstadt.de 
 
Wasserversorgung / Anschluss 
e-netz Südhessen GmbH & Co. KG 
Dornheimer Weg 2, 64293 Darmstadt 
Tel.: 06151-701 6122  
Fax: 06151 701-8459 
Mobil: 0160 3648722 
Planauskunft 
https://www.e-netz-suedhessen.de/kommunen/planauskunft/

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7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
 
A  annus (lat.) = Jahr 
ABI  Amt für Bau und Immobilien 
AKS  Anlagen-Kennzeichnungs-Schlüssel 
AMEV  Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik 
staatlicher und kommunaler 
Bauverwaltungen 
BHKW  Blockheizkraftwerk 
BNB  Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen 
des Bundes 
CO  Kohlenmonoxid 
CO2  Kohlendioxid 
dB(A)  Dezibel (A-Bewertung), Maß für den 
bewerteten Schalldruckpegel 
DIN  Deutsches Institut für Normung 
DDC  direct digital control = dezentrales digitales  
Regelgerät 
DVGW  Deutscher Verband für Gas- und 
Wassertechnik 
EEI  Energieeffizienz-Index 
EN  europäische Norm 
EVU  Energie-Versorgungs-Unternehmen 
FKGB  Fachkommission Gebäude- und 
Betriebstechnik 
F  relative Feuchte 
Fc  Abminderungsfaktor für Sonnenschutz 
FL  Funktionsliste 
FSC  Forest Stewardship Council, Organisation 
zur Zertifizierung von Holz 
GA  Gebäudeautomation 
GEG  Gebäudeenergiegesetz 
GEIG Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-
Gesetz  
h  hora (lat.) = Stunde 
HBO  Hessische Bauordnung 
HOAI  Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure 
HT  Hochtarif 
IT  Informationstechnik 
K  Kelvin, Einheit für die Temperatur 
kW  Kilowatt, Einheit für Leistung 
kWh  Kilowattstunde, Einheit für Arbeit 
KWK  Kraft-Wärme-Kopplung 
L Liter 
LAN  local area network = lokales Datennetz 
LED  lichtemittierende Diode 
lm  Lumen, Einheit für den Lichtstrom 
LON  herstellerunabhängiges Protokoll zur 
Datenübertragung 
lux  Einheit für die Beleuchtungsstärke 
m  Meter 
MBE  Management- und Bedieneinheit 
M-Bus  Metering-Bus, Protokoll zur Übertragung 
von Zählerdaten 
MDF  Mitteldichte Faserplatte 
N  Newton 
NRF  Nettoraumfläche 
NSHV  Niederspannungs-Hauptverteilung 
P  Personenanzahl 
PE  Polyethylen 
ppm  parts per million 
PTB  Physikalisch-technische Bundesanstalt 
PV  Photovoltaik 
PVC  Polyvinylchlorid 
RAL UZ  Umweltzeichen des Deutschen Instituts für 
Gütesicherung und Kennzeichnung 
RLT  Raumlufttechnik 
RWA  Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen 
s  Sekunde 
SPS  Speicherprogrammierbare Steuerung 
TGA  technische Gebäudeausstattung 
to  Tonne 
U  Wärmedurchgangskoeffizient in kWh/m²K 
USV  unterbrechungsfreie Stromversorgung 
UV  ultraviolett 
VDI  Verein Deutscher Ingenieure 
VoIP  Voice over IP (Internet Protocol) 
VOB  Vergabe- und Vertragsordnung für 
Bauleistungen 
WDVS  Wärmedämmverbundsystem 
WLS  Wärmeleitfähigkeitsstufe 
WRG  Wärmerückgewinnung a  
annum  (lat.) = Jahr

75 I 86 
8 QUELLENVERZEICHNIS   
 
 Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2021 der Stadt Frankfurt a.M 
 (www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de > Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen) 
 AGGB – Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, Gesundheitliche Bewertung 
der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VVOC, VOC und SVOC) aus Bauprodukten, 
August 2018. 
 AMEV-Beleuchtung 2019: Hinweise für die Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in 
öffentlichen Gebäuden, AMEV: 2019, https://amev-online.de/ . 
 AMEV 1. Ergänzung zur Beleuchtung 2019 
 AMEV 2. Ergänzung zur Beleuchtung 2019 
 AMEV Wärmeversorgungsanalgen (WVA) – Teil 1: Planung und Bau 2021 
 AMEV-Heizbetrieb 2001: Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in 
öffentlichen Gebäuden, AMEV: 2001 https://amev-online.de/ . 
 AMEV-Sanitäranlagen 2021: Planung und Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in 
öffentlichen Gebäuden, AMEV: 2021, https://amev-online.de/ . 
 ASR A3.6: Technische Regeln für Arbeitsstätten – Lüftung, Januar 2012, 
https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0:4769836,1.html . 
 AVV-EnEff: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen, Mai 2020, 
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/avv-eneff.pdf?__blob=publicationFile&v=8 . 
 BNB: Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und 
 Reaktorsicherheit, Januar 2014, https://www.nachhaltigesbauen.de/ . 
 BuGG: Fachinformation „Solar-Gründach“, Bundesverband GebäudeGrün e.V., August 2020, 
https://www.gebaeudegruen.info/kontakt/prospektanforderung . 
 DAGIS, 
 DIBt-Hinweis WDVS mit EPS-Dämmstoff: Konstruktive Ausbildung von Maßnahmen zur Verbesserung 
des Brandverhaltens von als „schwerentflammbar“ einzustufenden Wärmedämmverbundsysteme mit 
EPS-Dämmstoff, Mai 2015. 
 DIN EN 806-2: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Planung, Juni 2005. 
 DIN EN 1507: Lüftung von Gebäuden, Rechteckige Luftleitungen aus Blech, Anforderungen an 
Festigkeit und Dichtheit, Juli 2006. 
 DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen, August 
2011. 
 DIN 1946-6: Raumlufttechnik - Lüftung von Wohnungen, Dezember 2019. 
 DIN 1988-200: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Planung, Bauteile, Apparate, 
Werkstoffe, Mai 2012. 
 DIN 1989-1: Regenwassernutzungsanlagen, Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung, April 2002. 
 DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Mai 1998. 
 DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Mindestanforderungen an den 
Wärmeschutz, Februar 2013. 
 DIN 5034-1: Tageslicht in Innenräumen – Begriffe und Mindestanforderungen, Dezember 2019. 
 DIN 5036-1: Strahlungsphysikalische und lichttechnische Eigenschaften von Materialien, Juli 1978. 
 DIN EN ISO 7730: Ergonomie der thermischen Umgebung, Mai 2006. 
 DIN EN ISO 9972: Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit 
von Gebäuden - Differenzdruckverfahren, Dezember 2018.

76 I 86 
 DIN 12193: Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung, Juli 2019. 
 DIN EN 12237: Lüftung von Gebäuden, Luftleitungen, Festigkeit und Dichtheit von Luftleitungen mit 
rundem Querschnitt aus Blech, Juli 2003. 
 DIN EN 12464-1: Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 1: Arbeitsstätten in 
Innenräumen, November 2021 August 2011. 
 DIN EN 12599: Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe 
raumlufttechnischer Anlagen, Januar 2013. 
 DIN/TS 12831-1: Verfahren zur Berechnung der Raumheizlast, April 2020. 
 DIN EN 13115: Fenster – Klassifizierung mechanischer Eigenschaften, Dezember 2012. 
 DIN EN 15251: Eingangsparameter für das Raumklima – Raumluftqualität, Temperatur, Licht und 
Akustik, Dezember 2012. 
 DIN EN 16798-3: Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Nichtwohngebäuden, 
November 2017. 
 DIN EN ISO 16484-3: Systeme der Gebäudeautomation (GA) - Funktionen, Dezember 2005. 
 DIN 18032-1: Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung - Planung, November 
2014. 
 DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Öffentlich zugängliche Gebäude, Oktober 
2010. 
 DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung, 
März 2016. 
 DIN V 18599-1-10, Energetische Bewertung von Gebäuden, September 2018. 
 DIN EN 60034-30, VDE 0530-30: Drehende elektrische Maschinen - Wirkungsgrad-Klassifizierung von 
Drehstrommotoren, Dezember 2014. 
 DIN EN 62040-3, VDE 0558-530: Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Methoden 
zum Festlegen der Leistungs- und Prüfungsanforderungen, Dezember 2011. 
 DIN EN 62196-2, VDE 0623-5-2: Stecker, Steckdosen, Fahrzeugkupplungen und Fahrzeugstecker -
Konduktives Laden von Elektrofahrzeugen - Teil 2, März 2015. 
 DST Hinweis Ausgabe 3.1, Energieleitlinien – Planungsanweisungen, Deutscher Städtetag, August 
2019,  https://www.staedtetag.de/themen/klimaschutz-und-energie/hinweise-zum-kommunalen-
energiemanagement. 
 DST-Hinweis Ausgabe 3.4, Energieeffiziente und hygienische Warmwasserbereitung, Deutsche 
Städtetag, August 2006, https://www.staedtetag.de/themen/klimaschutz-und-energie/hinweise-zum-
kommunalen-energiemanagement . 
 DVGW 551: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums, April 2004. 
 ErP-Richtlinie (2009/125/EG): EU-Richtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte, November 
2009, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009L0125 . 
 ETAG 004: Leitlinie für Europäische Technische Zulassungen für Außenseitig 
WärmedämmVerbundsysteme mit Putzschicht, Februar 2001. 
 Eurovent: Energieeffizienzklassifizierung von Luftfiltern für Lüftungsanlagen, April 2011 
www.euroventcertification.com  
 GEG: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und 
Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), August 2020. 
 GemHVO: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden 
(Gemeindehaushaltsverordnung), Dezember 2012. 
 GISCODE: Produkt-Code des Gefahrstoff-Informationssystems der Berufsgenossenschaft der 
Bauwirtschaft. www.gisbau.de . 
 Handlungsempfehlung zum VorbeugendenBrandschutz für den Bau und Betrieb von 
Tageseinrichtungen für Kinder 
 HBO: Hessische Bauordnung, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, 
Juli 2018.

77 I 86 
 HessBGG: Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung 
anderer Gesetze, Wiesbaden: Dezember 2004. 
 Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2021, Stadt Frankfurt, https://energiemanagement.stadt-
frankfurt.de 
 Leitlinien zum nachhaltigen Bauen 2018, DADI, www.ladadi.de  
 Leitlinie Fahrradabstellanlagen  
 MSchulbauR: Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, Hessisches 
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, April 2009. 
 Planungshilfe IT-Räume (Serverräume und dazugehörige Nebenräume) wo finden ???? 
 Planungshilfe IT-Schulamt (Digitale Vernetzung in Schulen)wo finden ???? 
 Orientierungs und Raumnummerierungs-Richtlinie 
 RAL UZ: Umweltzeichen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., 
https://www.blauer-engel.de/de . 
 RLT-Richtlinie 01: Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte, Herstellerverband 
Raumlufttechnische Geräte e.V., Februar 2018, https://rlt-geraete.de/ . 
 SOP Freimessung / Abnahmemessung nach Neubau / Renovierung von Schulen und Kitas, 
Gesundheitsamt Darmstadt 
 TR-K09: Technische Richtlinie Messgeräte für thermische Energie, Physikalisch Technische 
Bundesanstalt, Dezember 2014, https://oar.ptb.de/files/download/56d6a9e8ab9f3f76468b4631 . 
 TR-W19: Technische Richtlinie Messgeräte für Wasser, Physikalisch Technische Bundesanstalt, 
November 2011. 
 UBA: Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden – Teil I: Bildungseinrichtungen, 
Umweltbundesamt, November 2017, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen . 
 VDI 2050 Blatt 1-5: Anforderungen an Technikzentralen, November 2011 – Mai 2019. 
 VDI/GEFMA 3814-1: Gebäudeautomation (GA) – Grundlagen, Januar 2019. 
 VDI 4703: Facility-Management, Lebenszyklusorientierte Ausschreibung, Mai 2015. 
 VDI 4707 Blatt 1: Aufzüge – Energieeffizienz, März 2009. 
 VDI 6017 für Sicherheitsaufzüge 
 VDI 6022 Blatt 1: Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an raumlufttechnische 
 Anlagen und Geräte, Januar 2018. 
 VDI 6022 Blatt 3: Raumlufttechnik, Raumluftqualität, Beurteilung der Raumluftqualität, Juli 2011. 
 VDI 6023 Blatt 1: Hygiene in Trinkwasser-Installationen, Anforderungen an Planung, Ausführung, 
Betrieb und Instandhaltung, Mai 2020. 
 VDI 6039: Facility-Management, Inbetriebnahmemanagement für Gebäude, Methoden und 
Vorgehensweisen für gebäudetechnische Anlagen, Juni 2011. 
 VDI 6040 Blatt 1: Raumlufttechnik, Schulen, Anforderungen, Juni 2011. 
 VDI 6040 Blatt 2: Raumlufttechnik, Schulen, Ausführungshinweise, September 2015 
 ZDB-Merkblatt: Verbundabdichtungen. Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden 
Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten, Zentralverband 
Deutsches Baugewerbe, August 2012.

78 I 86 
9 ANLAGEN 
9.1  GEBÄUDEBETRIEBSORDNER  
Der Gebäudebetriebsordner ist in Papier und editier baren Standarddateiformaten (dxf, 
dwg, doc, xls, pdf, jpg) zu übergeben und muss mind estens folgende Register 
enthalten: 
 Notrufnummern und Liste der Ansprechpartner beim Im mobilienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt/Schadensmeldestelle, d en Planungsbüros und den 
ausführenden Firmen,  
 Lageplan mit eindeutiger Bezeichnung aller Gebäude,  
 Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, 
 Fluchtwegpläne und Brandschutzordnung, 
 Grundrisse mit Raumnummerierung, wenn vorhanden Raumbuch, 
 Liste der Räume mit Flächen, Nutzungsarten, Nutzung szeiten und Sollkonditionen 
(z.B. Temperatur, Luftmenge, Beleuchtungsstärke) während der Nutzungszeit,  
 Kurzbeschreibung des Gebäudes und aller technischen  Anlagen (mit Fotos, ca. 2 
Seiten), 
 gewerkeübergreifende Nutzungs- und Betriebsanleitun g, insbesondere wie die 
Nutzungszeiten und Sollkonditionen eingestellt werden (mit Fotos, ca. 20 Seiten) 
 Reinigungs- und Pflegehinweise 
Als Anlage sollte beigefügt werden:  
 Zählerkonzept, Heizungsschema, Lüftungsschema, Sani tärschema, Elektroschema, 
Gebäudeautomationsschema 
 Protokoll über den hydraulischen Abgleich der Heizu ngs- und den pneumatischen 
Abgleich der Lüftungsanlage, 
 Wartungskalender und Wartungsanleitung für alle war tungsbedürftigen technischen 
Anlagen. 
 Wartungskalender und Wartungsanleitung für alle war tungsbedürftige baulichen 
Anlagen.  
 Liste der durchgeführten Wartungen und Hygiene-Insp ektionen einschließlich 
wiederkehrender Prüfungen (Anlagen-/Betriebsbuch) 
Liste der Einstellwerte und Betriebszeiten der Mess- und Regeltechnik

79 I 86 
9.2  GEBÄUDERAUMNUMMERN

80 I 86

81 I 86 
9.3  ZUSATZPAPIER KINDERTAGESSTÄTTEN  
 
Als Kernaufgabe übernimmt die Kita den Auftrag der Realisierung frühkindlicher Bildung, 
Betreuung und Erziehung auf Grundlage des Hessische n Bildungs- und Erziehungsplanes, 
des KiFöG und der Darmstädter Qualitätsstandards. M it der Kita soll ein Ort geschaffen 
werden, an dem sich Kinder, Eltern und Fachkräfte w ohl und aufgehoben fühlen, mit 
einem hohen Identifikationsfaktor. In erster Linie soll die Kita einen Schutzraum und 
Sicherheit für die Entwicklung der Kinder zu eigenv erantwortlichen und 
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten bieten. Die U nterstützung und Förderung der 
Kinder durch die pädagogischen Fachkräfte im Sinne einer Bildungsbegleitung haben 
dabei einen hohen Stellenwert. Im Vordergrund der pädagogischen Ausrichtung stehen der 
Respekt und die Achtung der Persönlichkeit eines jeden einzelnen Kindes sowie der Vielfalt 
der Gemeinschaft. Folgende Anforderungen sollen die Umsetzung der pädagogischen Ziele 
im Hinblick auf Gebäude und Raumprogramm funktional und flexibel unterstützen: 
Eingangsbereich:  
Der Eingangsbereich vermittelt einen ersten Eindruck zur Kita. Er soll Übersicht vermitteln 
und einen barrierefreien Zugang bieten.  
U3 Einheiten mit Gruppenraum und Schlafbereich:  
Die Gruppen im U3-Bereich sind als in sich geschlos sene Einheiten zu sehen. Jedem 
Gruppenraum wird eine Garderobe sowie ein Sanitär- und Schlafraum angegliedert. Die 
Schlafräume sind in ruhigen Zonen anzusiedeln. Alle  Gruppensollten vorzugsweise mit 
einer Singleküche (Abstellfläche, Kühlschrank, Wasc hbecken) ausgestattet sein, da die 
Altersgruppe in den Gruppenräumen die Mahlzeit einn immt. Eine Verbindung soll im 
gesamten U3-Bereich vorhanden sein. Bodenbeläge müs sen den krabbelnden Kindern 
gerecht werden und aus warmem und gut zu reinigende m Material (z.B. Parkett) 
bestehen. Die Zweckmäßigkeit einer Fußbodenheizung muss geprüft werden. 
Ü3 Gruppen- und Differenzierungsräume: 
Die Gruppenräume im Ü3-Bereich sollen nach Möglichk eit eine hohe Flexibilität in der 
Funktionalität aufweisen, um den Bildungsinteressen  gerecht zu werden und wachsende 
Selbständigkeit der Kinder zu fördern. Die Differen zierungsräume sind mit 
unterschiedlichen Schwerpunkten ausgestattete Räume zur differenzierten Bildungsarbeit, 
Kleingruppenarbeit oder Rückzugsmöglichkeiten. 
U3 Sanitärbereich: 
Der Wickelbereich in den Sanitärräumen soll großzüg ig und im Sinne von Intimsphäre 
gestaltet sein. Der Wickeltisch erhält eine Treppe zum selbstständigen Aufsteigen der 
Kinder. Eine Duschwanne ist unbedingt erforderlich.  Die Installation einer 
Fußbodenheizung ist sinnvoll. 
Ü3 Sanitärbereich: 
Der Sanitärbereich kann den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Altersgruppe entsprechend 
zentral im Gebäude verortet werden. Dieser kann unt er Umständen auch für Wasserspiel 
und Sinneserfahrungen ausgeweitet werden.

82 I 86 
Ausstattung  
  1-14 Kinder: 1 WC, 1 Waschtisch, 1 Wickelplatz und 1 Duschplatz 
15-24 Kinder: 2 WC, 2 Waschbecken, 1 Wickelplatz und 1 Duschplatz 
empfohlene Einbauhöhe 
WC 30 cm | WT 45-55 cm | Wickelplatz 80x70 cm | Duschplatz 1,20 x 1,20 cm 
 
Flur: 
Der Flur als Gemeinschaftsbereich und Ort der Begeg nung bedient viele Funktionen. 
Idealerweise sind Ruhe- und Bewegungszonen integrie rt und durch verschiedene 
Bodenbeläge gestaltet. Die Garderoben sollen im Ü3- Bereich zentral und im U3-Bereich 
den Gruppen zugeordnet werden. Die Aufbewahrung von Gummistiefeln und Matschsachen 
an einem separaten Platz ist empfehlenswert. Für ei ne einladende und den 
unterschiedlichen Bedürfnissen angemessene Atmosphä re sollen Sitzmöbel in 
verschiedenen Sitzhöhen sorgen. Dementsprechend sol l der Flur als Spielflur, 
entsprechend den Handlungsempfehlungen zur HBO, aus gebildet werden. Die ersten 
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen direkt in s Freie, sodass keine notwendigen 
Flure im Sinne der Bauordnung entstehen. 
Bistro: 
Das Bistro ist ein zentraler Ort der Kommunikation,  Treffpunkt und Bildungsraum 
zugleich. Er sollte zentral gelegen sein. Hier soll  in besonderem Maße auf Lärmschutz 
geachtet werden. Höhenunterschiede wie z.B. Podeste können für Auflockerung sorgen.  
Mehrzweckraum: 
Im Mehrzweckraum ist die Beleuchtung vorzugsweise in der Decke oder den Wänden so zu 
installieren, dass Ballspiele nicht behindert werde n. Es ist abzustimmen ob der 
Mehrzweck- und Bewegungsraum auch außerhalb der Bet riebszeiten getrennt vom 
Gruppenbereich nutzbar sein und mit dem Eingangsbereich verbunden sein soll.  
Personalraum: 
Der Personalraum verfügt über Arbeits- und Pausenbe reiche und soll sich nach 
Möglichkeit in einer ruhigen Zone der Einrichtung b efinden. Spinde für Mitarbeiter sind 
vorzusehen. Außerdem ist mindestens ein Computerarbeitsplatz im Raum unterzubringen. 
Büro: 
Das Büro hat eine zentrale Funktion und ist in der Nähe des Eingangs zu verorten.  
Sonstige räumliche Anforderungen: 
- Die Bereiche Flur, Bistro, Mehrzweckraumund Einga ng gelten als Schnittpunkte der U3- 
und Ü3-Bereiche. Erweiterbare räumliche Optionen z. B. durch faltbare Wände sind an 
dieser Stelle wünschenswert. Bei der Planung sind d ie nachfolgenden Aspekte  zu 
beachten: 
- Der Krippenbereich (U3) soll im EG liegen.  
- Die Gestaltung des Außengeländes soll aufgrund de r unterschiedlichen Bedürfnisse 
sowohl Schutz- als auch Freiräume beinhalten. Es we rden ca. 20% befahrbare Fläche

83 I 86 
sowie ca. 10% Ecken und Nischen zur Sinneswahrnehmu ng benötigt. Eine naturnahe 
Gestaltung mit flexiblem Charakter soll forciert werden. 
Barrierefreiheit: 
Kindertagesstätten sind öffentlich zugängliche Gebä ude entsprechend den Vorgaben zum 
Barrierefreien Bauen der Landesbauordnung, unabhäng ig vom Betreiber . Barrierefreiheit 
ist integraler Bestandteil der Kinderbetreuungseinr ichtungen. Für Menschen mit 
Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen, unterschiedli chen funktionalen oder kognitiven 
Einschränkungen sollen sämtliche Funktionsbereiche ohne besondere Erschwernisse und 
Umwege sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sein.  
Bei der Bemessung der Wege und Aufstellflächen sind  die Bewegungsräume eines 
Rollstuhlfahrers zu berücksichtigen. Abwechslungsre ich gestaltete Flure sollen auch 
Aufenthaltsqualität und möglichst viel natürliches Licht haben und nicht enger als 1,50m 
sein (lichte Breite zwischen eventuell erforderlich en Handläufen). Zur Orientierungshilfe 
sollen die Eingänge zu den Individualbereichen unve rwechselbar gestaltet werden. 
Informations- und Orientierungssysteme sind nach de m Mehr-Sinne-Prinzip‘ (Sehen, 
Hören, Fühlen) zu gestalten. Es soll von einer Ramp enneigung von durchgängig max. 5%, 
dann jedoch ohne Podeste, ausgegangen werden. 
Für Kinder und Personal sind getrennte Sanitärräume  vorzusehen. Ein (Behinderten-)WC 
für Personal/ Besucher muss der DIN 18040-1 entsprechen. 
Für Kinder müssen WC-Räume den Gruppenbereichen unm ittelbar zugeordnet sein. Ein 
Kind mit Fähigkeitseinschränkungen ist meist auf Hi lfe angewiesen. Werden seitliche 
Trennwände angeordnet, ist auch hier für 1 WC eine Bewegungsfläche von mindestens 80 
cm anzuordnen. 
 
Flucht- und Rettungswege: 
Für jeden Aufenthaltsraum müssen in demselben Gesch oss mindestens zwei voneinander 
unabhängige Rettungswege zur Verfügung stehen. Der erste Rettungsweg von Räumen, die 
zum Aufenthalt von Kindern dienen, sollte unmittelb ar ins Freie führen. Notwendige Flure 
sollten im Sinne einer Nutzung als Spielflur vermie den werden. Beide Rettungswege 
müssen baulich ausgebildet werden. Eine Anleiterung  zum Nachweis des zweiten 
Rettungswegs bei Räumen, die zum Aufenthalt von Kin dern dienen, ist nicht zulässig. Die 
Brandschutzkonzeption soll auch die Entfluchtung un d Rettung von Personen mit 
Behinderungen berücksichtigen. Für Personen mit Beh inderungen soll mindestens ein 
Rettungsweg eigenständig und idealerweise ohne Frem dhilfe genutzt werden können. Die 
barrierefreie Entfluchtung nichtebenerdiger Geschos se kann über Rampen oder 
Sicherheitsaufzüge erreicht werden. Sicherheitsaufz üge sind im Wesentlichen 
Standardaufzüge, die innerhalb eines notwendigen Treppenhauses angeordnet werden und 
bei denen der Funktionserhalt durch vergleichsweise  einfache Maßnahmen sichergestellt 
wird. Bei Mehrgeschossigkeit kann ein Aufzug als Pl attformlift ohne eigenen Fahrkorb 
vorgesehen werden.

84 I 86 
Gesetzliche Vorgaben: 
Die gesetzlichen Vorschriften der Unfallkasse Hesse n und Arbeitsstättenrichtlinien sind 
einzuhalten. 
Ganztägige Betreuung wird v das Gute-Kita-Gesetz 
Darüber hinaus ist der Magistratsbeschluss 2015/009 3 (hier insbesondere die Anlagen 9 
und 10) der Wissenschaftsstadt Darmstadt bindend. 
 
Änderungen immer auch in der Leitlinie unter Punkt 9.3 bzw. im Originaldokument einfügen!

85 I 86 
9.4  ENTSCHEIDUNGSVORLAGE KÜCHENLÜFTUNG  
 
Die Verordnung DIN EN 16282 bzw. VDI 2052 sagt aus,  dass „Küchen mit einer 
Gesamtanschlussleistung  aller wärme- und feuchtigkeitsabgebenden Geräte übe r 25 kW 
mit einer Zu- und Abluftanlage auszuführen  sind. Alle anderen Küchen müssen zumindest 
mit einem mechanischen Abluftsystem ausgeführt werd en  (Luftnachströmung kann 
akzeptiert werden)". 
Beurteilung 
I Empfehlung:  
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde durch das ITG Braun darauf hingewiesen, dass 
der elektrische Anschlusswert mit 36 kW diese Grenz e deutlich übersteigt und, da auch 
Ausbaureserven für mögliche  zusätzliche thermische Kochgeräte berücksichtigt we rden 
sollen, der Anschlusswert dann über 40 kW steigt. 
Daher wurde in einer VK am 03.02.2022 diese Situati on mit den Bauherrnvertretern, 
Herrn Bausch und 
 Herrn Kaufmann, und den Architekten, Herrn Heinze u nd Herrn Müller, 
erörtert und unterschiedliche  Lösungsvorschläge vorgestellt und bewertet. 
Herr Heurich hat darauf hingewiesen, dass beim vorg egebenen Verpflegungssystem Cook 
& Chili die  Speisen überwiegend aufgewärmt werden (oft verwende te Stichwörter: 
Aufwärmküche, Relaisküche,  Reqenerierküche) und ein „Kochen" in diesen Küchen in 
einem nur sehr geringen Umfang stattfindet.  Weiterhin bietet die Industrie seit einigen 
Jahren für thermische Geräte, die Wärme und Feuchti gkeit  abgeben (Spülmaschinen und 
Kombidämpfer) sog. Kondensationshauben an, die im Grunde genommen die  Funktion der 
Abzugshauben übernehmen. Der Unterschied besteht le diglich darin, dass die 
Kondensationshauben die Abluft nicht über Dach abführen, sondern nach dem Prinzip von 
Umlufthauben die  gefilterte Luft wieder in den Raum abgeben. 
Im Ergebnis kam man zur Überzeugung, dass der erfor derliche Luftwechsel nach 
Arbeitsstättenverordnung  (die Hausanlage ist durch das ITG Braun auf eine ca . 10-fache 
Luftwechselrate ausgelegt) ausreicht und man die th ermischen Geräte mit 
Kondensationshauben oder einer gewerblichen Umlufth aube (UltraVent des  Herstellers 
Rational) ausführt. Diese Umlufthauben gewährleiste n, dass die entstehenden 
Abluftbelastungen abgeschieden werden. Da auf Grund  der vorgesehenen Einrichtung und 
Nutzung nicht mit einer  Abluftbelastung nach Abscheidung mittels Umluft-
Kondensationshauben zu rechnen ist, kann auf den Ei nsatz einer DIN EN 16282 bzw. VDI 
2052 konformen Anlage in Verbindung mit der in der Ausführung  vorgesehenen 
Standardanlage verzichtet werden. 
Da man in diesem Fall von den entsprechenden Normen  abweicht, benötigen die Planer 
dafür eine 
 Zustimmung bzw. eindeutige Weisung des Bauherrn. 
Aus anderen, vergleichbaren Projekten liegen Erfahr ungswerte vor, dass bei einem 
Verzicht auf eine  Küchenabluftanlage in Regenerationsküchen unter Ver wendung von 
Kondensationshaben in Verbindung mit einer normalen  Lüftungsanlage und einer ca. 10-
fachen Luftwechselrate es zu keinen Schäden an der  Bausubstanz gekommen ist. 
Änderungen immer auch in der Leitlinie unter Punkt 9.4 bzw. im Originaldokument einfügen!

86 I 86 
9.5  ZUSATZPAPIER VERWALTUNG UND SONSTIGE GEBÄUDE  
Sehr heterogener Gebäudebestand 
Teilweise Bearbeitung im Auftrag der Nutzerämter 
Vorgaben durch Nutzer bzw. Bedarfsplanung 
Denkmalschutz 
Verwaltungsgebäude 
 Raumakustik 
 Schallschutz nach DIN 4109-1 
o Büroräume: 
o Besprechungsräume 
o Abteilungsleiter-Büros 
 Nutzungseinheiten 
 Vorgaben Büros / pro Achse 
Betriebsgebäude  
Toilettenanlagen

Beratungsverlauf (5)

TOP 16
TOP 13
TOP 12
TOP 9
TOP 11

Orte (11)

  • Mina-Rees-Straße 12
  • Pallaswiesenstraße 123a
  • Frankfurter Straße 110
  • Wilhelminenstraße 1
  • Rheinstraße 67
  • Niersteiner Straße 3
  • Dornheimer Weg 24
  • Sensfelderweg 33
  • Pankratiusstraße 21i
  • Im Carree 1
  • Akazienweg 42i

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0368
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.11.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00