2022/0368
Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Dezernat V
Dezernat VI
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65 II 51
III 61
IV V 40
VI Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0368
Magistratsbeschluss -Nr.
16
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 03.11.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für alle Gebäude und Liegenschaften zu.
Anlagen: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 11.01.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.11.2022
Vorrangiges Ziel dieser Leitlinien ist es, durch die Entwicklung eines nachhaltigen,
wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Gebäudebestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten und dadurch sicherzustellen,
den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Stadt zu hinterlassen.
Planungshinweise sowie Definition und Vorgabe von Qualitätskriterien dienen als Richtlinie und
Entscheidungshilfe für alle am Planungs- und Bauprozess Beteiligten.
Die verschiedenen Maßnahmen sind je nach Nutzungsanforderungen gegebenenfalls
zueinander abzuwägen. Es geht um deren Wirkung im Gesamtkontext bezogen auf den
kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes.
Die Leitlinien gelten für alle Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der kommunalen
Gebäude und Liegenschaften der Stadt Darmstadt und werden nach Bedarf aktualisiert.
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
André Schellenberg Holger Klötzner Paul Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat Stadtrat
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Punkt 13: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2022/0368) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und AfD
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Punkt 12: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2022/0368) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: FDP, AfD, 1 Stimme aus UWIGA/WGD und Stadtv. Klett
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Punkt 9: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2022/0368) Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke., FDP und AfD
2022/0368
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.12.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat III
Dezernat IV
Dezernat V
Dezernat VI
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0368
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 03.11.2022
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt der Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für alle Gebäude und Liegenschaften zu.
Anlagen: Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.11.2022
Vorrangiges Ziel dieser Leitlinien ist es, durch die Entwicklung eines nachhaltigen,
wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Gebäudebestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten und dadurch sicherzustellen,
den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Stadt zu hinterlassen.
Planungshinweise sowie Definition und Vorgabe von Qualitätskriterien dienen als Richtlinie und
Entscheidungshilfe für alle am Planungs- und Bauprozess Beteiligten.
Die verschiedenen Maßnahmen sind je nach Nutzungsanforderungen gegebenenfalls
zueinander abzuwägen. Es geht um deren Wirkung im Gesamtkontext bezogen auf den
kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes.
Die Leitlinien gelten für alle Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der kommunalen
Gebäude und Liegenschaften der Stadt Darmstadt und werden nach Bedarf aktualisiert.
Dezernat I Dezernat II Dezernat III
Jochen Partsch Barbara Akdeniz Michael Kolmer
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtrat
Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
André Schellenberg Holger Klötzner Paul Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat Stadtrat
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1 I 86 Leitlinie für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt Vorrangiges Ziel dieser Leitlinien ist es, durch di e Entwicklung eines nachhaltigen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Gebäudebestand es in unserer Stadt einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leis ten und dadurch sicherzustellen, dass wir den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Stadt hinterlassen. Planungshinweise sowie Definition und Vorgabe von Q ualitätskriterien dienen als Richtlinie und Entscheidungshilfe für alle am Planu ngs- und Bauprozess Beteiligten. Die verschiedenen Maßnahmen sind je nach Nutzungsan forderungen gegebenenfalls zueinander abzuwägen. Es geht um deren Wirkung im Gesamtkontext bezogen auf den kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes. Gut gestaltete Architektur ist unabdingbar, denn nu r Bauten, die von der Gesellschaft angenommen werden, besitzen eine lange Nutzungsdaue r und dementsprechend einen nachhaltigen Lebenszyklus. Neben der Funktion alität eines Gebäudes sollte immer die zeitlose, ansprechende Gestaltung berücksichtigt werden. Die Leitlinien gelten für alle Neubau-, Umbau- und Sanierungsvorhaben der kommunalen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Dar mstadt und werden nach Bedarf aktualisiert. Schillerschule 2 I 86 INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung ________________________________________ _ 5 1.1 Leitbild klimaneutrale Stadt 5 1.2 Nachhaltiges Bauen 5 2 Umsetzung der Leitlinie ____________________________ 9 2.1 Einhaltung geltender Gesetze und Normen 9 2.2 Planungsprozess 13 2.2.1 Bedarfsklärung 13 2.2.2 Flächenmanagement 13 2.2.3 Aufgabenformulierung und Raumprogramm 14 2.2.4 Prozessqualität 15 2.2.5 Lebenszyklusanalyse 16 2.3 Bauphase 17 2.4 Abnahme und Übergabe 19 2.5 Betrieb des Gebäudes 19 2.6 Ende des Gebäudebedarfs 20 2.6.1 Recycling des Gebäudes/Gebäudeteile 20 3 Hochbau __________________________________________ 21 3.1 Gebäude 21 3.1.1 Ausrichtung und Kubatur 21 3.1.2 Erreichbarkeit 21 3.1.3 Flächen 21 3.1.4 Innere Zonierung 21 3.2 Besonderheiten Gebäudetypologie 23 3.2.1 Bildungsbauten 23 3.2.2 Schulbau 24 3.2.3 Kita 24 3.2.4 Verwaltungsbau / Sonstige Gebäude 24 3.3 Baustoffe 24 3.4 Bauteile 26 3.4.1 Konstruktion und Gebäudehülle 27 3.4.2 Erschließung 28 3.4.3 Dach 29 3.4.4 Außenwand und Fassade 31 3.4.5 Fenster und Verglasung 31 3.4.6 Sonnenschutz 33 3.4.7 Türen 34 3.4.8 Nachtlüftungsöffnungen 36 3.4.9 Decken 36 3 I 86 3.4.10 Innenwände 38 3.4.11 Bodenbeläge 39 3.4.12 Raumausstattung 39 3.4.13 Kunst am Bau 41 4 Haustechnik ______________________________________ 42 4.1 Heizungstechnik 44 4.2 Lüftungstechnik 47 4.3 Klimatechnik 49 4.4 Sanitärtechnik und Entwässerungstechnik 50 4.4.1 Trinkwasseranlage 50 4.4.2 Entwässerungsplanung/Entwässerungsgesuch 53 4.5 Elektrotechnik, Elektrogeräte 55 4.6 Küchentechnik / Küchenausstattung 57 4.6.1 Küche Kita 58 4.6.2 Küche Schule 60 4.7 Maschinelle Anlagen/Aufzug 61 4.8 Kommunikationstechnik 63 4.9 Datennetz 64 4.10 Gefahrenmeldeanlage 64 5 Freianlagen _______________________________________ 66 5.1 Planung 66 5.1.1 Bepflanzung 67 5.1.2 Entwässerung 68 5.1.3 Erschließung 69 5.1.4 Stellplätze 69 5.2 Vergabe 70 5.3 Fertigstellung / Inbetriebnahme 70 6 Ansprechpartner __________________________________ 71 7 Abkürzungsverzeichnis ____________________________ 74 8 Quellenverzeichnis ________________________________ 75 9 Anlagen __________________________________________ 78 9.1 Gebäudebetriebsordner 78 9.2 Gebäuderaumnummern 79 9.3 Zusatzpapier Kindertagesstätten 81 9.4 Entscheidungsvorlage Küchenlüftung 85 4 I 86 9.5 Zusatzpapier Verwaltung und sonstige Gebäude 86 Impressum: Herausgeber Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Eigenbetrieb Immobilienmanagement Stand: 11.08.2022 Bezugsadresse Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Mina-Rees-Straße 12, 64285 Darmstadt E-Mail: immobilienmanagement@darmstadt.de 5 I 86 1 EINLEITUNG 1.1 LEITBILD KLIMANEUTRALE STADT Klimaschutz und der lokale Beitrag zur Erreichung d er Pariser Klimaziele sind zentraler Bestandteil der Darmstädter Kommunalpolit ik. Das Leitbild der klimaneutralen Stadt gilt schon lange. Im September 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung Darmstadts beschlossen, den Klimaschutz ab sofort mit höchster Priorität zu verfolgen (Beschluss Nr. 2019/043 der STAVO vom 19.09.2019) und alle städtischen Vorhaben und Proje kte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Klima und Umwelt hin zu bewerten. Das Immobilienmanagement der Stadt spielt hierbei a us zwei Gründen eine herausragende Rolle: Klimaschutz Angesichts der immer knapper werdenden Ressourcen ( Baustoffe und Fläche) ist das Thema Nachhaltigkeit für den Bausektor elementar ge worden. Allein in Deutschland entfallen rund 40 % des Energieverbrauchs und 30 % der energiebedingten CO2- Emissionen auf den Gebäudesektor und über 50 % des Brutto-Abfallaufkommens entstehen in der Baubranche. 52 Hektar Fläche falle n aktuell durchschnittlich pro Tag dem Bauen zum Opfer (Quellen DGNB, Statistisches Bundesamt) . Ein nachhaltiger Neu- und Umbau des Gebäudebestandes und umweltbewusste Stadt- und Quartiersplanung erweisen sich also als sehr wi rkungsvoller Hebel bei der Einsparung von CO²-Emissionen und Ressourcen von Freiflächen und Baumbeständen. Klimaanpassung Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Städte si ch in besonderem Maße auf die durch den Klimawandel bedingten Änderungen einstell en müssen - und dass die Zeit drängt. Für die Erhaltung lebenswerter Umstände und angenehmer Nutzungsverhältnisse ist es inzwischen essenziell, Gebäude und Außenräume so klimaresilient umzubauen, dass sie zukünftig anhalt enden Hitzewellen und Starkregenereignissen standhalten. Als öffentlicher Auftraggeber sieht sich das Immobi lienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt hier in der Verantwortung. 1.2 NACHHALTIGES BAUEN Nachhaltiges Planen und Bauen bedeutet, die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte eines Projekts ganzheitlich zu betrachten und so z u vereinen, dass heute und zukünftig materielle und immaterielle Wer te sowie Ressourcen und Umwelt geschützt werden. 6 I 86 Hauptziel ist es, mit möglichst geringen Aufwendung en und Umwelteinwirkungen eine hohe Gebäudequalität und Nutzungsqualität zu erreic hen und diese langfristig zu erhalten. Dabei geht es nicht um Einzelmaßnahmen, s ondern um die Wirkung im Gesamtkontext, bezogen auf den kompletten Lebenszyklus eines Gebäudes. Die wesentlichen Parameter des nachhaltigen Bauens sind: Quelle: DGNB Nachhaltig planen, bauen und betreiben Ökologische Qualitäten Schutz der natürlichen Ressourcen und des Ökosystems Bei der ökologischen Betrachtung der Architektur wi rd die Gebäudequalität hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die lokale und globale Umwelt bewertet. Negative Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft und Biodiversität sind zu minimieren. Durch einen sparsamen Umgang mit Ressourcen in Bezu g auf Material und Fläche, das Anstreben einer positiven Energiebilanz, das De nken in Materialkreisläufen und einer Minimierung des Abfallaufkommens, zurückhalte nde Wassernutzung und den Erhalt des Wasserkreislaufs, sowie durch die großzü gige Begrünung geeigneter Flächen soll unser Ökosystem geschont werden. Ökonomische Qualität Minimierung der Lebenszykluskosten, Wirtschaftlichkeit, Wertentwicklung Bei der ökonomischen Betrachtung der Architektur werden über die Investitionskosten hinaus insbesondere auch die Betriebs- und Folgekos ten betrachtet, die über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes anfallen. ‚Nicht billig, sondern wirtschaftlich‘ 7 I 86 lautet dabei der Grundsatz. Ein qualitativ hochwert iges Gebäude führt in der Regel zu deutlich niedrigeren Unterhaltungskosten in der Nut zungsphase. Entsprechend erhöht sind allerdings im Vorfeld der Planungsaufwand und die Investitionskosten. Hohe Flexibilität und die Möglichkeit einer eventuellen späteren Umnutzung tragen ebenso zur ökonomischen Qualität bei. Die Kosten über den gesamten Lebenszyklus (Planung, Realisierung, Betrieb und Nutzung, Sanierung, Rückbau und Entsorgung) sollen minimiert und der Wert des Gebäudes über einen langen Zeitraum erhalten werden. Soziokulturelle und funktionale Qualität Nutzerzufriedenheit und Funktionalität Die soziokulturelle Betrachtung der Architektur ste llt Nutzeraspekte in den Vordergrund. Öffentliche Räume und Gebäude müssen k omplexe Aufgaben und Funktionen erfüllen. Sie haben als Lebensraum, Tref fpunkt und Arbeitsumgebung hohen Einfluss auf die Qualität des zwischenmenschl ichen Zusammenlebens und das Wohlbefinden ihrer Nutzer. Funktionale Architektur berücksichtigt die Bedürfni sse der Nutzer im Einklang mit unterschiedlichen Nutzungskonzepten. Grundrissorgan isation, Lage und Erreichbarkeit (auch Barrierefreiheit) müssen den A nforderungen entsprechen. Durch eine ästhetische Gestaltung und hochwertige Ausführ ung wird große Aufenthaltsqualität und hoher Innenraumkomfort in B ezug auf Wärme, Licht, Luftqualität und Schallschutz angestrebt. So soll maßgeblich zur Zufriedenheit der Nutzer und zu deren Identifikation mit dem Gebäude beigetragen werden. Technische Qualität Die technische Ausstattung des Gebäudes muss sowohl den gängigen aktuellen Normen, als auch dem zeitgemäßen Standard entsprech en und kann diesen im Sinne einer langlebigen, hochwertigen Ausführung gerne üb ererfüllen. Die technische Qualität von Gebäuden bemisst sich anhand folgender Kriterien: Brandschutz, Schallschutz, wärme- und feuchtetechnische Qualität der Gebäudehülle, Instandhaltungsfreundlichkeit und Rückbaubarkeit, bzw. Recyclingfähigkeit. Prozessqualität Für die Qualität unserer gebauten Umwelt ist die Pl anungs- und Bauphase der entscheidende Hebel, der sich direkt auf die Qualität der Immobilie auswirkt. Nachhaltiges Bauen setzt voraus, dass bereits in de n frühen Planungsphasen die Anforderungen an Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit u nd Nutzerkomfort berücksichtigt werden und dass ein kompetentes Planungsteam das Pr ojekt von Anfang an in enger Abstimmung mit Betreibern und Nutzern der Gebäude b etreut. Hierbei hilft uns ein baumaßnahmenbezogenes Projekthandbuch, das die für die Durchführung des 8 I 86 Bauvorhabens organisatorischen Regelungen und struk turierten Prozesse verbindlich festlegt und den jeweils aktuellen Sachstand dokume ntiert. Im Zusammenhang mit diesen Leitlinien werden die Rahmenbedingungen für alle Baumaßnahmen hinsichtlich aller zu berücksichtigen Aspekte abgebildet. Standort Qualität Öffentliche Gebäude sollen grundsätzlich gut erreic hbar, frei zugänglich und an den ÖPNV angebunden sein. Eine hohe Standortqualität is t gegeben, wenn durch das Gebäude ein Nutzen für die Umgebung entsteht und si ch ein Nutzen aus der Umgebung ergibt (z.B. kurze Transportwege). Bei der Wahl neuer Standorte sollen diese Aspekte b erücksichtigt, im Bestand gegebenenfalls nachgebessert werden. Dabei ist spar sam mit verfügbaren Flächen umzugehen. Durch eine vorausschauende Planung, die auch den wirtschaftlichen Betrieb und mögliche spätere Anpassungen berücksichtigt , durch maßvolle Flächennutzung, schonenden Umgang mit endliche n Ressourcen, hohe Energieeffizienz und die Schaffung von Räumen, in denen sich die Nutzer langfristig wohl fühlen, ent stehen dauerhaft werthaltige und zukunftsfähige Gebäude, die die Bedürfnisse des Menschen sowie die Anforderungen an Na tur und Umwelt in Einklang bringen. Das ist unser Ziel. 9 I 86 2 UMSETZUNG DER LEITLINIE Die folgenden Leitlinien dienen als Grundlage für alle zukünftigen Baumaßnahmen und werden Bestandteil aller Architekten- und Ingenieurbeauftragungen. Die Checklisten und Varianten werden kontinuierlich und zeitnah durch das Projektteam im Projekthandbuch fortgeschrieben. Die Ergebnisse werden in der Regel an vier Terminen vorgelegt: 1. zum Abschluss der Vorplanung 2. zum Abschluss der Entwurfsplanung 3. bei der Abnahme 4. nach 2 Jahren Betrieb Damit wird die Übereinstimmung der Planung mit der Leitlinie bestätigt. Die Ergebnisse müssen mit dem Energiemanagement, de n zuständigen Sachgebietsleitungen und der Fachbereichsleitung Ho chbau abgestimmt sein, bevor sie der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement vorgelegt werden. Die Leitlinien sollen zur Planungs- und Prozesssich erheit dienen und geben allen im Verfahren Beteiligten einen Rahmen zum guten Gelingen einer Maßnahme. 2.1 EINHALTUNG GELTENDER GESETZE UND NORMEN Gesetzte und Normen werden in dieser Richtlinie nic ht explizit erwähnt, sondern sind immer Grundlage jeder Planung (Brandschutz, Barrier efreiheit, Arbeitsstättenrichtlinie, Denkmalschutz etc.). Ein e Abstimmung mit der Bauherrenvertretung / IDA im Vorfeld wird vorausgesetzt. Barrierefreiheit Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist als soziale Dime nsion zu verstehen, die sowohl die schwellenlose, stufenfreie Erschließung aller Gebäu de, als auch die generelle Nutzbarkeit des Gebäudes für Menschen allen Alters, unabhängig von Einschränkungen und Behinderungen, meint. Inklusion ist dann gelungen, wenn die Teilhabe eines Jeden möglich ist. Für barrierefreie Konzeptionen eines Gebäudes könne n im Entwurf oft kostengünstige oder kostenneutrale Lösungen gefunden werden, welch e für alle Generationen in jeder Lebensphase gewinnbringend sind, und so das Konzept der Nachhaltigkeit ergänzen. Checkliste zur Barrierefreiheit, Vorlage noch nicht abgestimmt Die spezifischen Anforderungen von Schulen, Kitas, Arbeitsstätten und öffentlich zugänglichen Gebäuden müssen erfüllt werden. Die DI N 18040-1 – „Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ ist einzuhalten. Soweit 10 I 86 in begründeten Einzelfällen davon abgewichen werden soll, wird dies in der Bauvorlage dargestellt. Die DIN 18041 („Hörsamkeit in kleinen und mittleren Räumen“) berücksichtigt auch Personen mit eingeschränktem Hörvermögen. Bei Neu- und Erweiterungsbauten sollen die Sanitärr äume für Behinderte den Vorgaben der AMEV-Richtlinie "Sanitäranlagen 2011“ entsprechen. Der Darmstädter Club Behinderter & ihrer Freunde e.V. (CBF) sollte als Unterstützung beteiligt werden. Ansprechpartner: Herr Müller, CBF, Club Behinderter & ihrer Freunde e. V Pallaswiesenstr. 123a 64293 Darmstadt Tel: (06151) 81 22 – 0 Email: info@cbf-darmstadt.de Brandschutz In der Planung muss der vorbeugende Brandschutz frü hzeitig eingeschaltet werden, um mögliche hohe Kosten zu erkennen und einzuplanen. Für Unterrichtscluster oder gruppenoffene Kita-Konz epte sind Entfluchtungskonzepte zu entwickeln, die möglichst geringe brandschutztec hnische Anforderungen an Erschließungsbereiche stellen, da diese Ausgänge in der Regel auch pädagogisch genutzt werden sollen. Durch geschickte, praxisnahe Gestaltung (z.B. eine Nutzungseinheit pro Brandabschnitt) können kostenintensive RWA, Brandsc hutzklappen, mit Überdruck belüftete Aufzugsvorräume oder motorisch betriebene , besonders im Schul- und Kitabetrieb anfällige, Brandschutztüren verringert werden. Brandmeldeanlage, Aufschaltung bei der Feuerwehr, F euerwehraufstellflächen, Treffpunkte, Löschwasserversorgung/Hydranten im Auß engelände sollen frühzeitig in der Planung aufgenommen und mit der Feuerwehr abgestimmt werden. Die Handlungsempfehlungen zum vorbeugenden Brandschutz Kitas , Brandschutz im Schulbau, neue Konzepte und Empfehlungen sind zu beachten. Ansprechpartner: Berufsfeuerwehr Darmstadt vorbeugender Brandschutz Telefon: 06151 / 7801200, Fax: 06151 / 78 01 209 VB.Feuerwehr@darmstadt.de Informationen über erforderlichen Anschlussbedingungen, Brandfallmatrix, Gebäudefunkanlagen, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrpläne unter: https://www.feuerwehr-darmstadt.de/downloads/vorbeugender-brandschutz/ https://www.feuerwehr-darmstadt.de/feuerwehr/berufsfeuerwehr/vorbeugender- brandschutz/ Das Brandschutzkonzept ist Teil des Bauantrages und mit identischen Plänen abzugeben. Eventuelle Änderungen sind sowohl in den Bauantragsunterlagen als auch im Brandschutz Konzept nachzuführen. 11 I 86 Die stadtinterne Brandschutzbeauftragte steht berat end zur Verfügung und soll bei der Planung von Sonderbauten grundsätzlich einbezogen werden. Nach Inbetriebnahme der Baumaßnahme wird sie mit de r Feuerwehr die turnusmäßigen Begehungen durchführen. stadtinterner Ansprechpartner bei Baumaßnahmen: Email: Brandschutzbeauftragte@darmstadt.de Arbeitsstätten In die Planung ist die stadtinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt Darmstadt frühzeitig mit einzubeziehen. Vor Inbetriebnahme stadtinterner Gebäude ist neben der baurechtlichen Abnahme auch eine Abnahme der Fachkr aft für Arbeitssicherheit der Stadt Darmstadt und Unfallkasse erforderlich. Ansprechpartner: stadtinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit Email: sifa@darmstadt.de Ludwig Schwamb Schule 12 I 86 Denkmalschutz Im Innenstadtkern sind Gebäude meist von Denkmälern unterschiedlicher Zeitgeschichte umgeben, oder sogar selbst denkmalge schützt. Nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) ist eine Prüfung und G enehmigung aller Konzepte zu den Gebäuden und Freiflächen im Einvernehmen mit de m Landesdenkmalschutz- behörde gesetzlich vorgegeben. Bei Umbau, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßn ahmen an Kulturdenkmälern ist nach einer kostengünstigen, barrierefreien Real isierungsmöglichkeit unter Berücksichtigung der zwingenden denkmalpflegerischen Belange zu suchen. Auch für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen, be stehen sinnvolle energetische Ertüchtigungen, die den historischen Wert nicht bee inträchtigen. Dazu gehören im Allgemeinen die Dämmung des Daches und eventuell de r Rückseitenwände und Kellerdecken. In jedem Fall besteht in der Sanierun g der Haustechnik eine effektive Sanierungsvariante. Bei Eingriffen in die Fassade und der Gestaltung der Fenster muss das Amt für Denkmalpflege einbezogen werden. Georg Büchner Schule 13 I 86 2.2 PLANUNGSPROZESS 2.2.1 BEDARFSKLÄRUNG Vor jeder Neubaumaßnahme ist zunächst zu überprüfen, ob sich der Bedarf im Bestand umsetzen lässt. Im Sinne der Ressourcenschonung so ll die Entscheidung für einen Neubau nur im Ausnahmefall und nur dann getro ffen werden, wenn eine Umsetzung im Bestand aus zwingenden Gründen nicht erfolgen kann. Wurde die Entscheidung für eine Sanierung getroffen und es ist keine Generalsanierung geplant, so muss ein Sanierungsfahrplan erstellt werden. In diesem ist, in Rücksprache mit dem Gebäudebetrieb, festzul egen, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge zu berücksichtigen sind (u.a . Fassaden-, Fenster-, Dachanschlüsse). 2.2.2 FLÄCHENMANAGEMENT Bevor Grünflächen für eine Baumaßnahme in Anspruch genommen werden, ist zunächst zu prüfen, ob Brachflächen oder bereits ve rsiegelte Flächen genutzt werden können ( Flächenrecycling ). Bereits versiegelte Flächen sind grundsätzlich vorzuziehen oder als Ausgleichsfläche zu entsiegeln. Sollte die s nicht möglich sein, ist eine Eingriffs-Ausgleichsplanung zwingend abzustimmen. Bei der Gestaltung von Außenräumen und Freiflächen sind stadtklimatische Gesichtspunkte zu beachten (z.B. Freihalten von Kaltluftschneisen , geringe Versiegelung, bzw. Ausgleichsentsiegelung und Verwendung von versickerungsfähigem Belag auf allen geeigneten Flächen wie Wegen, Zufahrten und Parkplätzen, großzügige Begrünungsmaßnahmen zur Verschattung von Freifläche n, Bepflanzung mit heimischen Pflanzenarten). Durch eine fortschreitende Freiraumreduzierung, unt erliegen vorhandene innerstädtische Grünanlagen einem hohen Nutzungsdruck. Das vorhandene und weiterzuentwickelnde Grünverbundsystem ist daher von besonderer Bedeutung für die wohnungsnahe Erholung. Grundstücksspezifikationen Jedes Baugrundstück weist eigene Besonderheiten auf , die es bei der Entscheidung für oder gegen eine Bebauung im Vorfeld und während der Planung zu beachten gilt. Planungsrechtliche Besonderheiten können u.a. sein: Bauleitplanung, Abstandsflächen, Baulasten, Satzungen der Gemeinde o.Ä. Auch ortsgebundene Besonderheiten z.B.: vorhandene Bepflanzung (insbesondere Bäume), Bodenbeschaffenheit, Lärmquellen in der Umg ebung, Lage und Schnitt etc., können eine spezielle Planung erfordern. Müssen Bäume im Zuge einer Neubaumaßname gefällt we rden, ist die Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu berücksichtigen. Mögliche zeitliche Verzögerungen, sowie zusätzliche Kosten m üssen frühzeitig mit eingeplant werden. (Siehe Baumschutzsatzung vom 05.04.2004 und Stadtverordnetenbeschluss vom 11.01.2020 zur Umpflanzerziehung von Bestandbäumen.) 14 I 86 https://www.darmstadt.de/fileadmin/PDF-Rubriken/Rathaus/satzungen/345.pdf 2.2.3 AUFGABENFORMULIERUNG UND RAUMPROGRAMM Das Raumprogramm wird vom Nutzeramt erstellt und vor Planungsbeginn durch städtische Gremien beschlossen. Hier werden nur die für die Nutzung notwendigen Funktionsflächen berücksichtigt. Im Raumprogramm sollten bereits folgende Nutzungsan forderungen hervorgehen: alle Funktionsflächen (notwendige Nebenräume wie: H auswirtschaft, Putzmittel- und Müllräume, Lagerräume, Fahrrad- oder Kinderwagen Ab stellbereiche etc.), Nutzungsarten, Nutzungsdauer, Nutzungszeiten, Personenzahlen, Küchenanforderung, Anzahl der Essensportionen, Raumluftkonditionen, Ta geslichtbedarf, Anforderung an die Technische Ausstattung (z.B. Schul-IT), Warmwas serbedarf, Wärmeversorgung, Qualitäten, außergewöhnliche Nutzerbedarfe, Baumbes tand und -erhaltung, Außenraumgestaltung (Freiflächen, Bäume, Außenhütte n), evtl. notwendige Interimsunterbringung, Investitionsrahmen. Die Planungsgrundlagen sind in einer sorgfältig abg estimmten Zielvereinbarung im Projekthandbuch niederzulegen, welche im weiteren Planungsverlauf gemeinsam fortgeschrieben wird. Diese Zielvereinbarung soll, neben dem oben genanntem Raumprogramm mit Nutzeranforderungen, mindestens fo lgende weitere Punkte enthalten: Lage, Erschließung und städtebauliche Ei nbindung, Flächenressourcen, Bauart, Fassaden- und Dachbegrünung, Anteilig loses oder festverbautes Mobiliar, angestrebter Energiestandard (falls von dieser Leit linie abweichend), PV-Anlagen, Investitions- und Betriebskostenrahmen, Rahmentermi nplan, Prüfung der Fördermöglichkeiten, Besonderheiten der Planungs- und Bauaufgabe, Inbetriebnahme- Plan, sowie Möglichkeit von Kunst am Bau. Bei der Formulierung der Nutzungsanforderungen sind auch Anforderungen an mögliche künftige Umnutzungen (z.B. im Rahmen demografischer Veränderungen) zu berücksichtigen. Die Zielvereinbarung ist mit genehmigtem Raumprogra mm und Nutzeranforderungen von der Projektleitung dem SG Haushalt und Controll ing vom Immobilienmanagement vorzustellen. Im weiteren Planungsverlauf sind die Quartalsberichte an die entsprechenden IDA-Gremien weiterzuleiten. Ein Farb- und Materialkonzept des Gebäudes ist Bestandteil des Entwurfs. Zur Verwendung vorgeschlagene Materialien, Produkte, Ne ben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente sind hinsichtlich ihrer Eigenschaften m it exakter Produktbezeichnung, Herstellerangaben, technischen Datenblättern und ev tl. technischen Prüfbescheiden zu deklarieren und vor Baubeginn festzulegen. 15 I 86 2.2.4 PROZESSQUALITÄT Bei Architektenwettbewerben sind Nachhaltigkeitsanforderungen neben der städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Q ualität als wichtige Ziele in der Aufgabenstellung zu formulieren. Um diese Ziele zu erreichen, sollten bereits bei der Bearbeitung des Wettbewerbs entsprechende Fachleute hinzugezogen werden. Die Investitionskosten sind zu ermitteln. Wo möglich od er gefordert, sind zu erwartende Betriebs- und Folgekosten zu beurteilen. Auch bei d er Zusammensetzung des Preisgerichtes ist darauf zu achten, dass eine entsprechende Kompetenz vertreten ist. Bei VgV-Verfahren , wie auch bei unterschwelligen Verfahren, sind Erf ahrungen mit wirtschaftlichem, energieeffizientem und nachhaltig em Bauen abzufragen und in die Bewertung miteinzubeziehen. Nachhaltiges Bauen wird insbesondere durch eine sor gfältige, abgestimmte Planung erreicht. Daher wird von der Projektleitung schon z u Beginn der Vorplanung das vollständige Planungsteam bestehend aus dem Bauherrn, den künftigen Gebäudenutzern und dem Betriebspersonal, dem Archit ekten, allen Fachplanern und den entsprechenden Fachstellen im Immobilienmanagem ent und weiterer betroffener Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammengest ellt und ein gemeinsamer Start-Termin organisiert, sowie in regelmäßige Abständen Jour-Fixe. Mögliche Fördermittel spielen bei der Investition einer Maßnahme eine erh ebliche Bedeutung, diese sind dringend mit Planungsbeginn z u prüfen und im Gesamtkontext der Maßnahme zu sehen und zu beantragen. Dabei sind Förderungsbedingungen zu betrachten und abzuwägen, welche sich gegenseitig a usschließen. Vor Allem im Bereich der geförderten Klimaschutzziele sind von B und und Land verschiedene Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen. Dieser Leitlinie beigefügte Checklisten sind vom Bau-Projektteam zu führen. Der Projektstand wird kontinuierlich durch die Projektl eitung im Zwischen- und Quartalsberichten dokumentiert und den Projektbeteiligten kommuniziert. Als ein weiteres Instrument zur Einhaltung der Proj ektziele dienen die schon angesprochenen Meilenstein-Termine. In den Ausschreibungsverfahren (e-HAD) ist zu berüc ksichtigen, dass nicht nur der Preis, sondern auch ökologische Aspekte als Wertungskriterien einbezogen werden. Zur Mitwirkung bei der Vergabe, sind von den Planer n die von IDA vorgegebenen Dateivorlagen zur Vergabeempfehlung zu verwenden. Bei allen wartungsbedürftigen Bauteilen und technis chen Anlagen sind Wartungsverträge gemäß AMEV-Muster mindestens über die Gewährleistungsdauer mit auszuschreiben. Teilweise gibt es für Anlagen v orgegebene Formblätter ( Wartungsvertrag Aufzug, Notbereitschaftsvertrag Aufzug ), welche der Ausschreibung beigefügt werden müssen. Die Beauftragung und Begle itung der Wartungsverträge erfolgt nach Abnahme der Anlage über den Fachbereich Gebäudebetrieb. 16 I 86 2.2.5 LEBENSZYKLUSANALYSE Durch vorgegebene Qualitäten sollen die jährlichen Gesamtkosten (Summe aus Investitionskosten, Betriebskosten und Folgekosten) über den gesamten Lebenszyklus (Planung, Bau, Betrieb, Sanierung, Abriss und Entso rgung) minimiert, sowie die positive Klimabilanz der Bauvorhaben sichtbar gemac ht werden. Für einen kompletten Sanierungszyklus werden in der Regel 50 Jahre angesetzt (BNB) . Einzelne Bauteile und technische Anlagen müssen in kürzeren Zyklen erneuert werden. Für alle Maßnahmen über 2.5 Mio. € brutto ist zu den Meilensteinen zusätzlich eine aktuelle Gesamtkosten -/Lebenszykluskostenberechnung vorzulegen, aus der neben den Investitionskosten auch die Betriebs- und Folge kosten hervorgehen (https://immobilienmanagement.darmstadt.de > Gesamt kostenberechnung ). Dabei sind zur Vorplanung mehrere Varianten zu prüfen (Wirtschaftlichkeitsvergleich nach §12 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), besondere Leistung nach HOAI) Erich Kästner Schule 17 I 86 2.3 BAUPHASE Vor Beginn der Baumaßnahme Vorhandene Bäume müssen in Abstimmung mit dem Grünf lächenamt, siehe Baumpflege während der Baumaßnahme ausreichend geschützt werden. Vor Baubeginn muss mit Feuerwehr, Brandschutzsachve rständigen die Flucht- und Rettungswegsituation, sowie die Feuerwehraufstellfl ächen und Größe der Baustellenlagerflächen, Standorte für Kran, Bau- un d Sanitärcontainern abgestimmt sein. Flucht- und Rettungswegsituationen, sowie die Feuerwehraufstellflächen müssen auch für weitere Gebäude und Nutzungen, welche sich auf dem Grundstück befinden, abgestimmt sein und koordiniert werden. Baustellenz ufahrten oder eine geplante Änderung der Infrastruktur müssen vom Mobilitätsamt freigegeben werden. Zur Vermeidung von Vandalismusschäden sind, neben e iner jederzeit abschließbaren Baustelle, in der Baustelleneinrichtung entsprechen den Baustellensicherungen (nächtliche Kamera-Überwachung) einzuplanen. Baustellenmanagement – Information für die Öffentlichkeit Bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde ein Konz ept entwickelt, das den BürgerInnen und Interessierten ermöglicht, sich übe r laufende Baustellen zu informieren. Informationsmedium können u.a. Banner, Plakate, Fly er oder Schilder an der Baustelle mit einem Corporate Design des Baustellen managements (eigens entworfenes Kampagnenlogo, Icons etc.) sein. Hierzu stehen eine Informations- Präsentation sowie Handbücher zu allgemeinen Gestal tungsvorgaben der Stadt Darmstadt (u.a. Schriftart /-farbe /-größe) zur Verfügung. Bereits in der Projekt-Vorplanung sind in Abstimmun g mit der Fachbereichsleitung (sowie ggf. der Stelle für das Baustellenmanagement ) Umfang und Budget abzustimmen, die in das Projekt mit eingeplant werden müssen. Ansprechpartner für das Baustellenmanagement ist Frau Geschka-Rasbieler Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Standortmarketing/Öffentlichkeitsarbeit Wissenschaftsstadt Darmstadt Im Carree 1 64283 Darmstadt Tel.: 06151-134472 Vor Beginn der Bauphase ist dann mit dem Baustellen management die genaue Umsetzung zu klären, Layout sowie Herstellung der I nformationsmedien obliegt der zuständigen Projektleitung bei IDA. 18 I 86 Bauschild Parallel zum Baustellenmanagement wird auch weiterh in ein übliches Bauschild vorgesehen und im Zuge der Maßnahme aufgestellt. Au ch hier soll sich das Corporate Design des Baustellenmanagements wiederfinden, u.a. bei der Verwendung des Kampagnenlogos sowie vorhandener Icons. Gestaltung/Layout des Bauschilds kann in die Verant wortung des am Bau beteiligten Architekturbüros gegeben werden, Herstellung sowie Montage z.B. im Gewerk Rohbau angesiedelt sein. Wichtig ist eine formlose Freigabe des Bauschilds d urch IDA und das Baustellenmanagement zu Layout sowie den weiteren G estaltungsvorgaben der Stadt Darmstadt. Zusätzlich muss bei geförderten Baumaßnahmen auf de m Bauschild die Benennung des Fördergebers unter Beachtung von dessen Vorgaben Platz finden. 19 I 86 2.4 ABNAHME UND ÜBERGABE Die Projektleitung muss sicherstellen, dass die Pla ner spätestens zur Übergabe an den Nutzer für das Gebäude und die technischen Anla gen einen gemeinsam erarbeiteten, allgemeinverständlichen Gebäudebetriebsordner anfertigen. Dies ist als besondere Leistung zu vereinbaren. Der Gebäudebetri ebsordner ist in Papier und editierbaren Standarddateiformaten (dxf, dwg, doc, xls, pdf, jpg) zu übergeben und muss mindestens folgende Register enthalten, siehe Anlage Punkt 9.1 Weiterhin müssen das Betriebspersonal und der Nutze r bestätigen, dass eine ausführliche und verständliche Einweisung in die Nutzung des Gebäudes und der Technik stattgefunden hat. Die Bestätigung ist durc h den Planer dem Gebäudebetriebsordner beizufügen. Die Einweisungen sind als gesonderte LV-Position in die Ausschreibungen aufzunehmen. Mit Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes oder d er Baumaßnahme sind alle für die spätere Bauunterhaltung wichtigen Bestandsunterlagen zweifach (vor Ort, Archiv) zu übergeben. Die Unterlagen müssen den Stand der t atsächlichen bautechnischen Umsetzung wiedergeben. Bestandsdokumente der ausfüh renden Firmen sind durch die Planer/Fachplaner zu prüfen (besondere Leistung nach HOAI), die Konformität ist durch Unterschrift zu bestätigen. Hinweis: die Weiterführung dieses Ordners, im Fall von Änderungen, nach Abschluss der Sanierungs- oder Neubauphase ist vom FB Gebäude betrieb des jeweiligen Objektes zu pflegen. 2.5 BETRIEB DES GEBÄUDES Im Betrieb sollen folgende Parameter mindestens sti chprobenartig oder bei gegebenem Anlass untersucht werden: Die Zufriedenheit der Gebäudenutzer und des Betriebspersonals soll anhand eines standardisierten Fragebogens erhoben werden. Ziel ist, dass die Nutzer und das Betriebspersonal überwiegend mit ihrem Gebäude zufrieden sind. Die tatsächlichen Betriebskosten (Reinigungs-, Wartungs-, Instandhaltungs-, Energie - und Wasserkosten) sollen mit der Gesamtkostenberech nung verglichen werden. Ziel ist, dass die Werte aus der Gesamtkostenberechnung um nicht mehr als 10 % überschritten werden. 20 I 86 2.6 ENDE DES GEBÄUDEBEDARFS 2.6.1 RECYCLING DES GEBÄUDES /G EBÄUDETEILE Bei Wegfall jeder weiteren Nutzungsmöglichkeit wird die Demontage und ein kontrollierter Rückbau gefordert. Hierbei ist nach Stoffgruppen zur hochwertigen Weiter- und Wiederverwendung zu trennen. Je sortenr einer Materialien getrennt werden können, umso größer ist die Chance, sie wieder einsetzen zu können. Das Bundesministerium für Bau und Heimat (BMI) gibt die Baufachlichen Richtlinien zum Recycling heraus, Arbeitshilfen zum Umgang mit Bau- und Abbr uchabfällen sowie zum Einsatz von Recyclingbaustoffen auf Liegenschaften des Bundes. Für den Bereich Schulen ist ein Schadstoffkataster der Liegenschaften im Immobilienmanagement vorhanden. Eine Ausweitung auf alle städtischen Gebäude ist vorgesehen. Vor Beginn einer Baumaßnahme oder eines (Teil-) Rückbaus ist dieses Kataster zu sichten. Entsorgungen von Sondermüll und schadstoffbelastete m Material sind von Umweltingenieuren zu begleiten, um Arbeitsschutz un d Umweltschutz zu gewährleisten und alle hierzu erforderlichen Genehm igungen einzuholen. Da der Schadstoffrückbau vom konstruktiven Rückbau meist n icht zu trennen ist, sind die Umweltingenieure frühzeitig miteinzubeziehen. Sollte kein Schadstoffkataster für das jeweilige Ge bäude vorliegen, ist ein Entsorgungskonzept von einem Sachverständigen zu er stellen und umzusetzen und die behördlichen Genehmigungen sind einzuholen. Kita Pankratiusstraße 21 I 86 3 HOCHBAU 3.1 GEBÄUDE 3.1.1 AUSRICHTUNG UND KUBATUR Die Gebäudeorientierung soll eine passive Solarenergienutzung im Winter ermöglichen und Überhitzungen im Sommer vermeiden. Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogram m gering zu halten. Eine kompakte Kubatur des Gebäudes vermindert Wärmeverlu ste und ist somit förderlich für ein klimaneutrales Gesamtkonzept. Das subjektive Sicherheitsempfinden soll durch über sichtliche Wegeführung, Vermeidung von Nischen und gute natürliche Ausleuchtung gestärkt werden. 3.1.2 ERREICHBARKEIT Städtische und öffentliche Gebäude und Einrichtunge n sollen im Sinne der CO2- Neutralität gut an den öffentlichen Nahverkehr, sow ie an Car-Sharing-Stationen und Elektroauto-Auflade-Stationen angebunden sein (Vorg aben des Mobilitätsamtes prüfen.) Eine mindestens ausreichende Anzahl an übe rdachten, sowie festmontierten Fahrradabstellplätzen (bei Grundschulen Rollerabstellplätze) ist wünschenswert. 3.1.3 FLÄCHEN Die Summe der projektierten Verkehrsflächen (VF) da rf max. 20%, der Summe der projektierten Nutzflächen (NF) betragen. Die Vorgab en des Nutzeramtes zum Raumprogramm (siehe Raumprogramm und Aufgabenstellu ng), des Gebäudebetriebs und der Küchenplanung sind einzuhalten. Eine Abweichung von dieser Regelung ist zu erläutern und zu begründen und kann nur in Abstimmu ng mit dem Nutzeramt und dem Immobilienmanagement zugelassen werden. 3.1.4 INNERE ZONIERUNG Bei Neu- und Erweiterungsbauten sind vor den Hauptz ugängen ausreichend große unbeheizte Windfänge vorzusehen (Türabstand ≥ 2,5 m ). Räume mit ähnlichen Nutzungskonditionen sind zusammenzufassen (thermisc he Zonierung). Wärmeempfindliche Elektronik (z.B. IT und Gebäudeau tomation) sowie Kaltwasserleitungen sind möglichst nicht in Räumen mit hohen internen Lasten anzuordnen. Räume mit hohen internen Lasten (z.B. H eizungsräume, IT- Schulungsräume, Serverräume, LAN-Verteiler, Küchen) sind möglichst an der Nordfassade oder in natürlich belüfteten, überflutu ngsgeschützten Kellerräumen anzuordnen. 22 I 86 Technikflächen sollen möglichst zentral innerhalb d er versorgten Bereiche angeordnet werden (besonders Lüftungszentralen). In der Volume nbemessung sollen Technikräume an den Vorgaben der VDI 2050 orientier t werden. Hier sind auch die Revisionsunterlagen unterzubringen. Neben den Nutze ranforderungen sind auch die betrieblichen Anforderungen vom Gebäudebetrieb frühzeitig in die Planung einzubinden. Größe, Lage und Wegebeziehungen von Ha usmeisterraum, Abstellräumen, Putzmittelräumen, Putzwagenabstellfl ächen, Ausgussbecken, Umkleidemöglichkeit und Waschmaschinenplatz, Lagerung von Reinigungsmittel, WC- Papier, Kopierpapier und Büromaterialien und Außenh ütten sind in LPH 2 abzustimmen und in der Checkliste zu bestätigen. Lage, Zugang und Größe der Technikräume sind im Ein vernehmen mit der technischen Fachabteilung des FB-Immobilienmanagement einzuplanen. Erweiterungs-Kapazitäten für Nachrüstung von Techn. Anforderungen (z.B. techn. Einheiten zur PV-Anlagen, E-Aufladestationen, IT) Ansprechpartner: Immobilienmanagement, Fachbereich Hochbau, Sachgebiet Heizung-Lüftung-Sanitär und Elektro, und Fachbereichsleitung Gebäudebetrieb, Email: gebäudebetrieb@darmstadt.de, ida-hochbau@darmstadt.de Alle Aufenthaltsräume sollen so angeordnet werden, dass sie gut mit Tageslicht versorgt und neben eventuellen Lüftungsanlagen weit erhin auch natürlich belüftet werden können. Dabei ist es sinnvoll, dass die Raumtiefe nicht mehr als das 2,5-fache der Raumhöhe beträgt, dass die Fensterstürze möglic hst hoch angeordnet, und helle Farbkonzepte vorgesehen werden. Das ist auch für Sa nitärbereiche anzustreben, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. 3.1.5 POTENTIALE ZUR REDUZIERUNG DER GRAUEN ENERGIE Nachfolgend sind weitere Punkte genannt, die zur Re duzierung der grauen Energie beitragen: Reduktion der Raumbereiche im Erdreich: Aushubvolumen und Bauteile im Erdreich reduzieren und vorgesehenes Raumprogramm kritisch prüfen. Einfache Tragstrukturen planen: Tragstruktur so planen, dass Lasten möglichst direkt abgetragen werden können. Zwischendecken mit wirtschaftlichen Spannweiten planen. Die Verwendung von Dachkonstruktionen in Holzbauweise und „leichten“ Dämmstoffen prüfen (Konstruktionen z.B. bei https://informationsdienst- holz.de). Den Installationsgrad der Gebäudetechnik auf das notwendige reduzieren und beispielsweise kurze Leitungsführungen planen. Dies gelingt u.a. durch räumliches zusammenlegen von Funktionsbereichen. Planung von ausreichenden Technikschächten und vorsehen von „Leerrohren“ für spätere Nutzungsanpassungen 23 I 86 3.2 BESONDERHEITEN GEBÄUDETYPOLOGIE 3.2.1 BILDUNGSBAUTEN Alle Kita- und Schulgebäude sind Sonderbauten nach Definition der HBO. Sie sind grundsätzlich so zu konzipieren, dass die erlebbare Architektur im Einklang mit den modernen pädagogischen Konzepten und im Die nst aller Nutzenden (besonders der Kinder und des betreuenden Personals ) stehen, und mit den Klimaschutzstandards im Einklang gebracht werden. Verkehrsflächen Die Flure sollten so breit geplant sein, dass sie a uch Bewegungsmöglichkeiten für Kinder zulassen. In der Gesamtverkehrsfläche sind W indfang und Eingangshalle beinhaltet. Zonierung Ganztagsnutzungen und Inklusion in Kitas und Schule n sollen sich sowohl im pädagogischen als auch im baulichen Bereich widersp iegeln. Gemeinschaftsbereiche, wie Mensa, Foyer, Turnhalle, Außenräume/Freianlagen sollten auch außerhalb der Kita- und Schulöffnungszeiten bürgerschaftlicher Nu tzung offenstehen und unabhängig erreichbar sein. Bau- und Raumakustik Lärm in Schulen und Kitas kann Personal und Kinder enorm belasten. Raumakustische Maßnahmen mindern die Reflektion des Schalls an den Raumbegrenzungsflächen und können so die Lärmbelast ung mindern. Um in Schulen und Kitas Lärm effektiv und nachhaltig zu reduziere n, ist eine Kombination aus bau- und raumakustischen, organisatorischen sowie pädago gischen Maßnahmen erforderlich. Eine Unterstützung durch einen Raumak ustiker zusätzlich zum Bauphysiker ist in der Neugestaltung von Räumlichkeiten notwendig. Grundsätzlich sind für den baulichen Schallschutz d ie Werte aus der DIN 18041 anzusetzen (Wände von Klassen- und Kitaräumen sollt en mindestens mit einem bewerteten Schalldämm-Maß Rw von 47 dB ausgeführt werden). Bei transparenten Konzepten der Clusterbildung in S chul- und Kitabereichen mit offener Lern- und Erlebnislandschaft müssen Entsche idungsvorlagen mit dem Nutzeramt und Nutzer im Planungsprozess zusammen er stellt werden. Transparenz (Glas) bringt Schallschutzeinschränkung mit sich un d hat Einfluss auf das Schalldämm-Maß. Diese Entscheidungsvorlage ist der Checkliste beizufügen. 24 I 86 3.2.2 SCHULBAU Besonderheiten im Schulbau sind die vielen untersch iedlichen Schulformen, angefangen bei der Grundschule bis hin zur Sekundar stufe II oder den Beruflichen Schulen. Die daraus resultierenden Raumprogramme, K üchennutzung, Mensen, Fachklassen, Turnhallen, Schul-IT-Ausstattung, etc. und die Außenbereiche sowie weitere Nutzerbedarfe sind in der jeweiligen Zielve reinbarung des Projekthandbuches individuell zu berücksichtigen und zu formulieren. Planungsgrundlagen sind unter anderem die MSchulhausR und DGUV-Vorgaben, sowie Brandschutz in Schulbauten. 3.2.3 KITA Besonderheiten siehe Anlage: Zusatzpapier Kindertagestätten 9.3 3.2.4 VERWALTUNGSBAU / SONSTIGE GEBÄUDE Besonderheiten siehe Anlage: Zusatzpapier Verwaltung und sonstige Gebäude 9.4 3.3 BAUSTOFFE Grundsätzlich ist die fundierte Beurteilung und Aus wahl von Bauprodukten beim nachhaltigen Bauen eine der Kernaufgaben. Um dieser umfassenden Aufgabe gerecht zu werden, wird die Nutzung von entsprechenden Info rmationsportalen empfohlen. (www.wecobis.de – Baustoffdatenbank www.oekobaudat.de ) Bei der Auswahl der Baustoffe und Materialien wird in der Ausführung besonderer Wert gelegt auf langlebige und unterhaltsfreundliche Materialien schadstoffarme und lösungsmittelarme Materialien Umweltsiegel (z.B. FSC, Blauer Engel…) verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung Nachhaltige Logistik (kurze Transportwege) und Abfalllogistik Recyclingmöglichkeit Allgemeine Grundsätze 1. Die Möglichkeit der Verwendung recycelter Materialien ist immer zu prüfen und bei der Auswahl zu bevorzugen (z.B. bei Sand, Kies, Schotter, Beton, Kunststoff), sofern diese nicht schadstoffbelastet sind. 2. Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und geruchsneutrale Produkte und Materialien verwen det werden. Gebäude müssen mindestens der Kategorie „schadstoffarm“ nac h Anhang C der DIN EN 15251 entsprechen. 25 I 86 3. Schwer trennbare Verbundbaustoffe und -bauteile sind zu vermeiden. 4. Es sollen langlebige Baustoffe mit einem möglichst geringen CO2-Abdruck Verwendung finden. 5. Bei Sanierungsmaßnahmen ist die Weiterverwendung be stehender Konstruktionen (grauer Energie) zu prüfen. 6. Bei der Auswahl der Baumaterialien kann auch die De montierbarkeit ein wichtiges Kriterium darstellen. Hier ist z.B. das m onolithische Mauerwerk mit „Dämmsteinen“, die vorgehängte Fassade oder das 2-s chalige Mauerwerk mit Kerndämmung gegenüber dem WDVS im Vorteil. Holz Alle verwendeten Holz-Baustoffe dürfen ausschließlich aus nachhaltig er Forstwirtschaft stammen (FSC). Es sind solche Baust offe vorzusehen, die mit einem geringstmöglichen Einsatz und Gehalt von Formaldehyd hergestellt sind. Holzprodukte und Holzwerkstoffplatten müssen die Anforderungen d es Blauen Engels (RAL UZ 38 bzw. RAL UZ 76) einhalten. Zum vorbeugenden Holzsch utz sind alle konstruktiven Maßnahmen auszuschöpfen (z.B. Dachüberstand). Der E insatz chemischer Holzschutzmittel ist auf das notwendige Maß zu besc hränken und nur im Außenbereich akzeptiert. Stahlbeton Der Anteil von Stahlbeton im Gebäude ist gering zu halten und nur dort zu verwenden, wo er konstruktiv notwendig ist. Klebstoffe Es sind möglichst lösungsmittelfreie Oberflächenbeh andlungs-, Anstrich- und Klebestoffe zu verwenden (z.B. Pulverlackverfahren, Einbrennverfahren). Müssen lösungsmittelarme Stoffe verwandt werden, sollen di ese ein Umweltzeichen für „schadstoffarm“ (z.B. RAL UZ 102, RAL UZ 12a, RAL U Z 113, www.blauer-engel.de) besitzen (siehe auch 4.2.1.a) Lüftung). Kunststoffe Künstliche Mineralfasern sind gegen die Innenraumlu ft vollständig abzudichten und haben die Freizeichnungskriterien bezogen auf die B iolöslichkeit einzuhalten (RAL GZ 388). Phenolharz- bzw. Resol-Hartschaumplatten sind nur im Außenbereich zulässig. Hier ist der direkte Kontakt mit ungeschützten Meta llen wegen der Korrosionsgefahr zu vermeiden. Kita Pippi Langstrumpf 26 I 86 Folgende Baustoffe dürfen nicht verwendet werden: Bauteile und Baunebenprodukte aus tropischen, subtr opischen oder borealen Hölzern sofern nicht FSC-zertifiziert (www.fsc-deutschland.de) PVC-haltige Bauteile wie Bodenbeläge, Tapeten, Fens ter- und Türprofile Bitumenanstriche und Kleber mit dem Giscode BBP 40-70 (www.gisbau.de) Epoxidharzprodukte mit dem Giscode RE 4-9 Polyurethanharzprodukte mit dem Giscode 20-80 (Ausn ahme: Beanspruchungsklasse B und C (ZDB-Merkblatt Verbundabdichtungen)) DD-Lacke mit dem Giscode DD1 und DD2 Folgende Baustoffe dürfen nicht im Innenbereich verwendet werden: Phenolharz- bzw. Resol-Hartschaumplatten wegen des Gehalts an 2- Chlorpropan Chemische Holzschutzmittel 3.4 BAUTEILE Neubauten sind als EG 40 (Effizienzgebäude 40, Nich twohngebäude) bzw. EH 40 (Effizienzhaus 40, Wohngebäude) gem. den Technische n Mindestanforderungen zum Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ( BEG). Der Zielwert des Heizwärmebedarfs von 25kWh/m²a zu erreichen oder al s Passivhaus gem. den Kriterien des Passivhausinstituts zu errichten. Bei umfangreicher Sanierung im Bestand ist mindeste ns das EG 55 (Effizienzgebäude 55, Nichtwohngebäude) bzw. EH 55 (Effizienzhaus 55 , Wohngebäude) anzustreben, alternativ können die EnerPHit-Kriterien des Passiv hausinstituts herangezogen werden. Bei Einzelmaßnahmen sollen Passivhauskompon enten Anwendung finden bzw. die U-Werte der nachfolgenden Tabelle angestrebt werden. Hinweis: „Bei Einhaltung der EnerPhit-Kriterien (He izwärmebedarf max. 25 kWh/(m²a) können zusätzlich Fördergelder des Landes Hessen im Förderprogramm „Passivhaus im Bestand“ beantragt werden (investive Mehrausgaben werden mit bis zu 50% bezuschusst) , diese sind mit anderen Mitteln (z.B. KfW Bankengruppe) kumulierbar. https://www.energieland.hessen.de/dynasite.cfm?dsmid=502687 Bauteil max. U-Wert (W/m²K) Entspricht i.d.R. mindestens Außenwand (Außendämmung) 0,15 20 cm bei WLG 035 Außenwand (Innendämmung*) 0,24 14 cm bei WLG 045 27 I 86 * Regelquerschnitt, nur bei Sanierungen von architektonisch hochwertigen Gebäuden Stand 2021 **alternativ zum Wert für Fenster/Fenstertüren. *** Regelquerschnitt bei Neubauten, bei Bestandsbauten im Einzelfall max. mögliche Verbesserung einbringen Der g-Wert der Verglasungen sollte über 0,55 liegen, der Psi-Wert des Randverbundes unter 0,035 W/m 2K. Bei allen Neubauten und Dachsanierungen ist die dur ch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren . Im Hinblick auf eine rasche Umsetzung sollten geeignete Dachflächen auch Dritte n, wie z.B. Entega, Energiegenossenschaften und Bürgersolarvereinen, zu r Verfügung gestellt werden. Dabei sind entsprechende städtische Musterverträge zu verwenden. Werden einzelne Vorgaben nicht eingehalten, sind di e Abweichungen zu begründen und die bestmögliche Variante zu wählen. Bei großen Neubau- oder Sanierungsvorhaben ist die Anwendung des Passivhaus- Projektierungspakets (PHPP) als Effizienz-Optimierungstool empfohlen. Der GEG-Nachweis und der Energiebedarfsausweis werd en von der Projektleitung an das Energiemanagement (energiemanagement@darmstadt. de) geschickt und dort zentral in einem Informationssystem abgelegt. 3.4.1 KONSTRUKTION UND GEBÄUDEHÜLLE Die Konstruktion ist so wärmebrückenfrei in der Planung und Ausführung auszuführen, dass der Aufschlag für die Wärmebrücke n auf die U-Werte nach GEG max. 0,05 W/m² beträgt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen ist die Dicht igkeit der Gebäudehülle grundsätzlich durch eine Luftdichtigkeitsmessung im Nutzungszustand nach Verfahren 1 der DIN EN ISO 9972 nachzuweisen (n 50 <= 0,6/h, die Obergrenze des Messtoleranzbereichs darf diese Werte um max. 10 % überschreiten). Evtl. Leckagen Dach 0,13 26 cm bei WLG 035 Oberste Geschossdecke 0,13 26 cm bei WLG 035 Boden/Kellerdecke*** 0,25 12 cm bei WLG 035 Fenster/Fenstertüren 0,80 3-Scheiben Bauteil max. U-Wert (W/m²K) Entspricht i.d.R. mindestens Verglasungen** 0,60 3-Scheiben Rahmen** 0,70 thermisch getrennt Oberlichter 1,00 2-Scheiben Außentüren 1,00 5 cm bei WLG 025 28 I 86 sind z.B. mit Rauchröhrchen oder Thermografieaufnah men zu orten. Dies ist durch einen unabhängigen Fachmann auszuführen. (Blower-Door-Test) Bei der Verbindung von Bauteilen wird eine demontie rbare Verbindung bevorzugt. Es sind möglichst leicht demontierbare Konstruktionen zu verwenden (Schrauben statt Kleben und Nageln). Dies gilt besonders für Griffga rnituren, Fußbodenleisten, Rohre, Kanäle und Leitungen. Im Sinne der Ressourcenschonu ng soll dadurch die weitest gehende Rückbaubarkeit und Wiederverwendung der Baumaterialien nach Beendigung der Nutzungsphase ermöglicht werden. Zur Stabilisierung des Raumklimas im Sommer sind ausreichende thermische Speichermassen (Massivbauweise) anzukoppeln (z.B. E inbau massiver Decken und Innenwände, Zementestrich, mittlere Bauteildichte ≥ 1.000 kg/m³), ausreichende Dachüberstände (mindestens 50 cm), ein wirksamer, a ußenseitiger, variabler Sonnenschutz und Möglichkeiten zur Nachtlüftung vor zusehen. Bei Fassadenbegrünungen ist auf ausreichende Tageslichtversorgung zu achten. Entsprechend den Vorgaben des GEG, nach dem Kennwer tverfahren DIN 4108 T2, ist der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen. Der Sonneneintragskennwert ist auf 0,03 zu begrenzen. Die zulässigen Innentemperaturen nach Kategorie II (normales Maß an Erwartungen) für den Entwurf von Gebäuden oh ne maschinelle Kühlanlagen nach DIN EN 15251 Anhang A.2 sind einzuhalten. Der Nachweis ist durch den Bauphysiker zu führen. 3.4.2 ERSCHLIEßUNG Eingang Wegen künftig heftigerer Starkregenereignisse sind Türen, Fenster und sonstige Öffnungen bei Berücksichtigung der Barrierefreiheit möglichst 20 cm über dem Geländeniveau anzubringen oder vor Überflutung ents prechend zu schützen. Befestigte Außenflächen (Terrassen etc.) sind mit e inem Gefälle vom Gebäude wegzuführen. An allen Schul- und Kita-Eingangstüren im Erdgescho ss und in erdberührenden Bereichen sind außen Abstreifer oder Kratzroste mit einer Tiefe von mindestens 1 m, über die gesamte Türbreite vorzusehen. Innen sind S auberlaufzonen in ausreichender Größe vorzusehen. An den Hauptzugängen beträgt die Tiefe mindestens 4,00 m, an den untergeordneten Eingängen ist diese individuell festzulegen. Treppen In Flucht- und Rettungswegen sind Treppen mit Setzs tufen auszuführen, sie sind barrierefrei zu gestalten. Treppengeländer müssen eine Höhe von mindestens 110 cm haben. In nicht einsehbaren Bereichen von Podesten oder Galerien werden 120 cm Geländerhöhe empfohlen. Handläufe sind aus verzinktem Metall, Edelstahl oder in Holz zu fertigen. Planungsgrundlage ist die HBO sowie die Musterschul baurichtlinie. Für Kitas oder Grundschulen ist mit Blick auf die geringere Körper größe der Hauptnutzer ein zweiter niedriger Handlauf vorzusehen. 29 I 86 Ein einheitlich, verwendetes Orientierungssystem und Raumnummerierung müssen von Beginn an im Projekt eingeführt werden. Siehe Anlage Gebäuderaumnummern 9.2 In Haupteingangsbereichen sind Flucht- und Rettungswegpläne dauerhaft anzubringen. Das in der Schule verwendete Orientier ungssystem und die Raumnummerierung sind zu übernehmen. Die Fluchtwegb eschilderung ist direkt über der Tür, nicht unter der Decke, anzubringen. Auf de r Rauminnenseite der Unterrichts- und Büroräume ist die Tür mit der Nummerierung nach der Dokumentations-Richtlinie gut leserlich zu beschriften . Schließanlagen Die Außenhaut aller Gebäude soll, in Abstimmung mit den Nutzenden mit einem vorgegebenen elektronischen Schließsystem des Immobilienmanagements, Gebäudebetrieb ausgestattet werden. Innentüren könn en nach Vorgaben der Nutzenden ebenfalls in das elektronische Schließsys tem aufgenommen werden, oder eine Schließanlage mit Schlüsseln erhalten. (Personenbezogene Daten der Schlüssel oder Transponderbesitzer dürfen nur in den jeweilig en Einrichtungen hinterlegt, nicht beim Immobilienmanagement hinterlegt werden) Das Konzept des Schließsystems und der Schließfolge n (Zugangsberechtigungen) ist möglichst frühzeitig (LPH5), vor der Ausschreibung, mit den künftig Nutzenden/Betreibenden abzustimmen und zu protokoll ieren. Ebenfalls sind Vorgaben für Schlüsseltresore und die Notbefreiung aus Aufzugsanlagen zu berücksichtigen. Ort und Größe sind mit dem vorbeug enden Brandschutz/Feuerwehr und dem Sicherheitsdienst der Notbefreiung der Aufz üge abzustimmen, zu protokollieren und genaue Positionierung in den Pla nunterlagen einzutragen. Der Gebäudebetrieb (Schließmanagement) ist frühzeitig in die Planung einzubeziehen. 3.4.3 DACH Flachdachflächen und andere geeignete Dachflächen (bis zu einem Neig ungswinkel von 25°) sollten extensiv begrünt werden . Gleichzeitig soll auf allen geeigneten Dachflächen die durch Photovoltaik (PV) größtmöglic h erreichbare Stromerzeugungsleistung installiert werden. Die Kom bination von Begrünung und Photovoltaik ist möglich und sinnvoll. Bei Erneuerung der Dachflächen sind auch andere Pho tovoltaik PV-Deckungen, eventuell PV-Dachfolien und PV-Ziegel zu prüfen und einzusetzen. Als Erlebnisort und Lernort können Dachbegrünungen mit höherer Substratstärke (mind. 10 cm, Entwässerung) bis hin zu Intensivbegrünungen, möglich sein. Flachdächer sollten mit einem Mindestgefälle von 2- 4 % ausgeführt werden. Die Entwässerung ist möglichst außenliegend zu führen. Die in der DIN 18531 genannten Ausnahmen sind zugelassen. 30 I 86 Bei allen Flachdachsanierungen ist eine Notentwässe rungsberechnung zu erstellen. Die Notentwässerung ist vom Architekten zu planen, ein Fachbüro für technische Ausrüstung ist im Hinblick auf die Dimensionierung und Abflussleistung einzubeziehen. Eine Versickerung auf dem Gelände ist satzungsbedingt gefordert. Bei der Sanierung oder dem Neubau eines Flachdachs ist ein System zur Leckageortung einzuplanen (z.B. basierend auf dem Impuls-Messver fahren). Dazu ist die Dachdichtung zoniert umzusetzen. Ein permanent überwachendes Monitoring System ist in der Regel nicht erforderlich. Eine er ste Dichtigkeitsprüfung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Dachabdichtungs arbeiten durchzuführen (Voraussetzung für die Abnahme). Eine zweite Prüfun g ist unmittelbar nach eventuell stattfindenden Dachbegrünungsarbeiten durchzuführen. Ein sicherer Ausstieg sowie das sichere Begehen des Daches für Wartungs- oder Reparatur arbeiten ist vorzusehen. RWAs sind elektronisch zentral zu steuern und im Eingangsbereich mit einem Bedienelement für die Feuerwehr auszustatten. Sie sind in das Nachtlüftungskonzept einzubinden. RWAs sollten möglichst witterungsgeschützt (z.B. vertikal) eingebaut werden (Vermeidung von Wasserschäden). Kita Wixhausen 31 I 86 3.4.4 AUßENWAND UND FASSADE Der Tageslichtquotient (Verhältnis von Beleuchtungsstärke innen zu außen, Berechnung nach DIN 18599-4) soll an allen Stellen ab 300 lux Soll- Beleuchtungsstärke mindestens 5 % und in Fluren und Treppenhäusern mindestens 3 % betragen. Dies wird in der Regel erreicht, wenn die Verglasungsfläche mindestens 15 % der Bodenfläche aufweist, die Raumtiefe maximal 7 m beträgt, Stürze minimiert sind, Oberlichter über Flurtüren eingesetzt werden und in Abhängigkeit von der Raumtiefe eine ausreichende Raumhöhe eingeplant wir d. Oberlichter sind generell zu vermeiden, sie sollten möglichst durch nach Norden orientierte Sheddächer ersetzt werden. Dachfenster und Oberlichter sind durchfalls icher bzw. durchstoßsicher auszuführen. In dicht bebauten, stark versiegelten Stadtbereichen sollen Fassaden nach Möglichkeit begrünt werden. Fassadenbegrünung hat einen günstigen Einfluss im Hinblick auf geringe Ableitung von Niederschlagswasser in die Ka nalisation, den klimatischen Kühlungseffekt und die Förderung der biologischen V ielfalt. Bei der Planung der Fassadenbegrünung muss die Bewässerung aus gesammel tem Niederschlagswasser (Lage und Größe einer Zisterne) mitgeplant werden. Eine Begrünung von mind. 20 % wird empfohlen. Kommt ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) zum Einsatz, ist dieses gegen Beschädigungen (z.B. durch Ballwurf oder Spechte) n ach ETAG 004 dauerhaft zu schützen (z.B. durch Panzerarmierung, diffusionsoff ene Riemchen). Es sollen grundsätzlich mindestens schwer entflammbare Platte n (B1 nach DIN 4102-1) eingesetzt werden. Um Sturmschäden zu vermeiden sin d Wärmedämmverbundsysteme grundsätzlich nach Angaben des Systemherstellers zu verdübeln. Die Entsorgung des WDVS -Materials ist i n die Planung einzubeziehen. Zur Vermeidung von Algen- und Schimmelbildung sind grun dsätzlich mineralische Putze oder Silikatputze (keine Kunstharz- oder Silikonhar zputze) in Verbindung mit reinen Silikatfarben oder Kalkfarben einzusetzen. Auf Altu ntergründen sind Abweichungen möglich. Algizide und Fungizide sind zu vermeiden. Helle Oberflächen verhindern unnötige Aufheizung. Dachüberstände eignen sich zur Verschattung. Wenn eine Außendämmung aus gestalterischen Gründen nicht in Frage kommt, muss bei Innensanierungen die Möglichkeit zur Innendämmung geprüft werden. 3.4.5 FENSTER UND VERGLASUNG Geeignete Blickbeziehungen, gute Tageslichtnutzung, natürliche Belüftung, Wärmeschutz, Kosten für Sonnenschutzmaßnahmen, Rein igungskosten und Absturzsicherungen können durch geschickt Orientier ung der Verglasung optimiert werden. Verglasungen sollten 20-30% nach Norden, 30 -40% nach Ost/West und 40- 50% nach Süden orientiert sein. Fenster sind so an zuordnen und zu gestalten, dass sie ohne Hubsteiger gereinigt, gewartet und instand gesetzt werden können. 32 I 86 Dachfenster und Oberlichter führen im Sommer häufig zu Überhitzungen und sollen sich daher ausschließlich an Belichtungserfordernissen orientieren. Brüstungshöhe Die ideale Brüstungshöhe in einer Kindertagesstätte beträgt 30 – 40 cm. Die innere Fensterbank kann dann gleichzeitig als Sitzbank ode r Spielfläche genutzt werden. Höhere Brüstungen sind mit Rücksicht auf die Blickb eziehung der Kinder jedoch nicht gewünscht. In Schulen muss die Brüstungshöhe, bzw. die abgewic kelte Höhe Fußboden bis Fensterrahmenhöhe in Obergeschossen aus Sicherheits gründen mindesten 1,10 m betragen. Verglasungen unterhalb der Nutzebene trag en nicht zur Belichtung bei und vergrößern die Gefahr von Überhitzung im Sommer. Fensterprofile Im Neubau werden zur Minimierung des Bauunterhaltun gsaufwandes ausschließlich Holzfenster mit Aluverkleidung auf der Außenseite verwendet. (Ausnahmen sind bei Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden mit hoher Gestaltqualität zulässig). Die geforderten Glasqualitäten sind nachzuweisen. Es is t möglichst ein Brüstungsriegel einzubauen. Die Einhaltung des U-Wertes von 1,00 W/m²K ist mit Kämpferprofilen und Sprossen jedoch nicht immer möglich. Die Dämmung des Blendrahmens von Fenstern zum Baukörper ist durch Füllen des Hohlraumes mit geeigneten Dämmstricken, Dämmschnüre n oder vorkomprimierten Dichtungsbändern auszuführen. Das Einschäumen mit M ontageschaum ist nicht zulässig. Die Scheibengröße sollte maximal 2,5 m² betragen, um einen zu aufwendigen Austausch im Schadensfall zu vermeiden. Die Öffnungsflügel sollten zur Entlastung der Besch läge stehende Formate haben und nicht breiter als 80 cm sein und die Klasse (600N) nach DIN EN13115 einhalten. Belüftung Beim Einbau von neuen Fenstern ist ein Lüftungskonz ept in Anlehnung an die DIN 1946-6 zu erstellen, um eine Verschlechterung der R aumluftqualität und Feuchteschäden zu vermeiden. Für die Fensterlüftung sind Öffnungsflügel von mindestens 0,2 m² je Person vorzusehen. Dies gilt gemeinsam mit dem Einsatz von Lüftungsanlagen. Öffenbare Oberlichter sind zu verm eiden. Falls sie für die Querlüftung oder Nachtlüftung benötigt werden, sind sie elektronisch zentral zu steuern. 33 I 86 Für Arbeitsstätten gelten die ASR A3.6 (Technische Regeln für Arbeitsstätten - Lüftung), für Schulen die VDI 6040-2. In Schulen un d Kindertagesstätten sind zur Absturzsicherung die Schulhausrichtlinie (DGUV 81, MSchulbauR ), Handlungsempfehlung zu beachten. Fenstergriffe Fenster- und Türgriffe sind in Edelstahlausführung vorzusehen. Die Fenstergriffe sind in bedienbarer Höhe anzubringen (maximal 1,50 m). M it dem Nutzeramt sind im Einzelfall mögliche, abschließbare Fenstergriffe abzustimmen. Fensterbeschläge Fenster sind einstiegsicher auszubilden, Pilzkopfsicherungen in den Rahmen sind verpflichtend. Öffnungsbegrenzer sind an allen Öffnungsflügeln gedämpft und in stabilster Form vorzusehen. Auf Kippbeschläge ist möglichst zu verzichten. Naturschutz/Vogelschutz Von Verglasung in Bereichen, in denen eine Durchsic ht auf Landschaft möglich ist, geht eine „signifikant erhöhte Tötungs- oder Verlet zungsgefahr“ aus, daher muss im individuellen Einzelfall eine naturschutzfachliche Beurteilung der Gefahrenlage der zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingeholt we rden. Möglich ist eine Verwendung von Vogelschutzglas oder Alternativen. G liederung größerer Glasflächen mittels Sprossen o.ä. Grundlage hierfür § 44 I Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Informationsbroschüre vom Umweltamt, Wissenscha ftsstadt Darmstadt Ansprechpartner: Umweltamt Tel. 06151-133280 Email: umweltamt@darmstadt.de 3.4.6 SONNENSCHUTZ Grundsätzlich ist ein wirksamer außenliegender Sonnenschutz horizontal und vertikal mit einem Abminderungsfaktor Fc ≤ 0,25 nach DIN 4108-2 vorzusehen (z.B. zweiteilig kippbare gut reflektierende und hinter lüftete Lame llenjalousien). Der Sonnenschutz muss so einstellbar sein, dass auch bei voller Schu tzfunktion auf Kunstlicht verzichtet werden kann. Er soll insbesondere in Schulen, Kitas und Jugendhäusern ausreichend robust sein und erst bei Windgeschwindigkeiten von 13 m/s eingefahren werden (feste Führungsschienen). Motorisch betätigte Sonnenschutzanlagen sollen getr ennt je Fassadenorientierung über eine Wetterstation (Temperatursensor, Strahlungssensor + Windwächter) gesteuert werden. Während des Heizbetriebes sollte der Sonnenschutz nicht automatisch betätigt werden (passive Solarenergiege winnung!). Die Sonnenschutzautomatik soll für den Nutzer temporär manuell übersteuerbar sein. (Schlüsselschalter mit Schließanlagezylinder für Bl endschutz oder Verdunkelung vorsehen). 34 I 86 3.4.7 TÜREN Drehkreuz-, Schiebe- und Pendeltüren dürfen nicht eingesetzt werden. Außentüren sind barrierefrei mit gleitgelagerten Obentürschließern auszustatten (ohne Motor und ohne Feststeller, Schließzeit ≤ 5 s). Die maximale Flügelabmessung von Außentüren soll B/H 1,10 m / 2,20 m betragen. Dabei muss insbesondere bei Grundschulen beachtet werden, dass die Türen von Ki ndern alleine bedient werden können. Entsprechend sind aus Gewichtsgründen die G röße der Glasflächen anzupassen. Bei Windfängen kann auf eine Dreifach-Verglasung verzichtet werden. Bei Türbändern (Ausführung in Edelstahl) ist unabhängig vom Flügelgewicht, die höchste Beanspruchungsklasse vorzusehen. Es sind Anschraubbänder zu verwenden. Vertikale Griffstangen über 1,20 m Länge benötigen einen dritten Befestigungspunkt. Außentür- Stopper sind entweder oben und unten oder auf Griff höhe vorzusehen. Im unteren Türbereich bis mind. 20 cm Höhe ist ein Rammschutz vorzusehen (z.B. eine Edelstahlplatte). Beim Sicherheitsstandart RC2 ist das Türelement schwerer als bei RC3 (dickere Verglasung). Der Einbruchsschutz muss daher immer im Zusammenhang mit der barrierefreien Zugänglichkeit geprüft werden, und ob die Türen aufgrund des Gewichtes noch für Nutzende zu öffnen sind. Außentüren welche zur barrierefreier Erschließung dienen, sind als motorisch betriebene Türen zulässig (gemäß HBO Planungskonzep t „Barrierefreies Bauen“). Vom Innenraum sind diese Türen mit Wandtastern zu b edienen, von außen über eine Schlüssel-Transpondergesteuerte Freigabe zu regeln. Kita am See 35 I 86 Fluchttüren/Notausgänge, bei stark frequentierten, zweiflügeligen Türen (z. B. Schulen) sind in Fluchtrichtung am Gehflügel 3-teil ige Teleskop-Pushbars (Pushbarbalken) und am Standflügel Treibriegel mit Hebelbedienung vorzusehen (DIN EN 1125). Abweichungen sind im Zuge des Brandschutz konzeptes, abzustimmen. Bei zweiflügeligen Türen muss deutlich sichtbar sein, w elches der Gehflügel ist. Notausgänge, die im Alltag nicht als Ausgang genutz t werden, sind z.B. durch die Verwendung von Türwächtersystemen zu sichern. Entsprechend dem Brandschutzkonzept sind Türen in F luchtrichtung mit Panikschlössern auszustatten sowie die Barrierefrei heit von allen Fluchttüren zu beachten. Bei Notausgangtüren sind Verglasungen zu vermeiden, auch wegen der aufwändigen Sonnenschutzvorrichtungen. Die Hauptzugangstür bei Kitas muss neben den Funktionen Barrierefreiheit und Fluchtweg zusätzlich von innen mit einer zugelassenen Fluchttürsteuerung ausgestattet sein. Im Außenbereich kann der Zugang mit einem Codeeingabefeld hergestellt werden, welche in Bring- und Abholzeiten nach Codeeingabe die Tür öffnet. Wenn Signaleinrichtungen oder ähnliche Ersatzmaßnahmen (Bspw. Klingel am Eingang) vorgesehen werden, ist bei Kitas ein automatisches Türsystem nach DIN 18040-1/ Ziffer 4.3.3 3 nicht erforderlich. Die Funktionen der Zugangstür müssen mit dem Nutzeramt festgelegt werden. Brand- und Rauchschutztüren in Durchgangsfluren sind detailliert zu planen. Alle Flurtüren müssen leicht zu öffnen sein oder mi t Offenhalteanlagen ausgestattet werden. Türen mit Obertürschließern sind mit starka bfallendem Öffnungsmoment auszuführen. Brandschutztüren sind mit Freilauffunk tion oder mit Offenhalteanlagen, die im Brandfall automatisch schließen, auszustatte n. Alle Türen, die im Brandfall automatisch schließen, müssen auch von Hand zu schließen sein. Innentüren sind vollwandig auszuführen, die Türblätter sind m it HPL-beschichteten Oberflächen vorzusehen. Die Türgröße sollte maximal B/H 1,10 m / 2,20 m betragen. Alle Türkanten sind gerundet und nicht scharfkantig auszuführen. Garnituren und Bänder sind in Edelstahl auszuführen. Alle Türen mit erhöhten Anforderungen erhalten drei Bänder (3-teilige Aufschraubbänder). An allen Türen sind Türstopper vorzusehen. Ganzglastüren sind nicht einzusetzen. Klassen- und Gruppenraumtüren sind dichtschließend mit dreiseitig umlaufender Dichtung auszuführen. Türen von Putzmittelräumen si nd mit einer zeitlichen Offenhaltung auszustatten. Das Schalldämmmaß soll Rw = 30 dB nicht unterschrei ten (Vorgaben/Richtlinien aus Kita und Schulbau beachten). Türzargen mit Schattenfuge und stumpfeinschlagendem Türblatt sind zu vermeiden, Stahlzargen sind zu bevorzugen. In Kitas ist ein Fingerklemmschutz an Tür-Nebenschließkante n entsprechend dem Erlass der Unfallverhütungsvorschriften (GUV-V S2) und dazugehörige Sicherheitsregel (GUV-SR S2) einzubauen. Türen in Kita- Sanitärberei chen sollten mit Glasausschnitt ausgestattet werden, um eine durchgängige Aufsichts pflicht des Personals zu gewährleisten. 36 I 86 3.4.8 NACHTLÜFTUNGSÖFFNUNGEN Zur Verringerung der sommerlichen Überhitzungsersch einungen ist in möglichst allen Aufenthaltsräumen und Räumen eine ausreichend große vertikale Nachtlüftungsöffnung vorzusehen. Diese müssen vor allem dort geplant we rden, wo Räume mit hohen Speichermassen vorgesehen sind., so nst ist die Speichermasse kontraproduktiv. Der freie Querschnitt sollte mindestens 2 % der Raumfläche betragen und die Öffnungen müssen mit einem geeigneten Einbr uch-, Schlagregen- und Insektenschutz ausgestattet sein. Bei automatischer Nachtlüftung sind MSR-Steuereinhe iten vorzusehen (Öffnung außerhalb der Heizperiode bei Innentemperatur > 22° C und Außentemperatur < Innentemperatur – 2 K). Automatische Klappen sollte n nicht mit anderen Funktionen (z.B. Lüftung, Notausgang) kombiniert werden. Zusät zlich ist temporär ein manueller Eingriff vor Ort über einen Schlüsselschalter (aus Zylinder Schließanlage) oder einen Schalter außerhalb der Reichweite von Kindern vorzusehen. Ein Gesamtlüftungskonzept mit Nachlüftungsöffnungen und Lüftungsanlagen ist in der Entwurfsplanung mit den Nutzenden abzustimmen. 3.4.9 DECKEN Deckensysteme und Deckenspiegel sind frühzeitig mit allen Fachplanern und dem Raumakustiker abzustimmen. Sicherheits-, Akustik- B eleuchtungs- und Belüftungssysteme sind passend auszuschreiben. In der Ausführungsplanung sind die Passformen der i n der Decke verbauten Produkte vom Planer abzugleichen, die Deckenspiegel-Ausführu ngsplanung ist vom Elektro- Fachplaner darauf abzustimmen und zu ergänzen. Dies e Pläne sind mit Produktdatenblättern aller ELT-Bauteile an die beteiligten Firmen zu verteilen. Zur akustischen Wirksamkeit der entsprechenden Deck e ist die Mindesthöhe des Deckenhohlraums bereits in der Entwurfsplanung vom Raumakustiker vorzugeben. In Sporthallen und Turnräumen (Mehrzweckräumen) sind keine abgehä ngten Decken, sondern ballwurfsichere Akustikpaneldecken vorzuseh en, je nach Planung sind Deckenstrahlheizungen oder integrierte Decken Systeme vorzusehen. Unterdecken in Außenbereichen sind ballwurfsicher, vandalismussicher und feuchteresistent auszuführen. Abgehängte Decken Abgehängte Decken sollen revisionierbar ausgeführt werden, so dass Nachinstallationen im Deckenbereich störungsfrei mö glich sind. Revisionsöffnungen sind im Deckenspiegel einzutragen und sinnvoll zu positionieren. 37 I 86 Auch eine zirkulationsoffene Ausführung ist gewünsc ht, um eine thermische Aktivierung der Gebäudemasse zu ermöglichen, sofern keine raumakustischen Gründe dem entgegenstehen. Bei akustisch wirksamen Decken sollen Dämmauflagen als eingeschweißte Dämmelemente verbaut werden. Kita Nachtweide 38 I 86 3.4.10 INNENWÄNDE Trockenbauwände sollen in stark beanspruchten Bereichen auf der äu ßersten Lage mit Diamantplatten ausgeführt werden. Sichtbare Inn enflächen auf Trockenbauwänden sind mit Q3-Spachtelung zu versehe n. Gegen Rissbildung ist ein Fugenband in die Stöße ein zu spachteln. Die Breite der Profile in den Trockenbauwänden soll generell 75 mm betragen. Bei Trockenbauwänden an denen Tafeln, Displays oder wandhängendes Mobiliar befestigt werden, beträgt die Breite der Profile 100 mm. In Wänden oder Vorwänden mit dynami scher Lastbeanspruchung (schwerere Türen, WC‘s) müssen UA-Profile, keine CW -Profile, verbaut werden. Bei größeren, wandhängenden Lasten (z.B. Küchenoberschr änke) sind zusätzlich Traversen als Wandverstärkungen (bevorzugt aus Holz werkstoff) an den entsprechenden Stellen in den Wänden vorzusehen. Di e genaue Position ist mit Höhenangabe in die Ausführungsplanung einzutragen. Alle Wand- und Deckenfarben müssen den Anforderungen „schadstoffarm“ nach RAL UZ 102 entsprechen, seidenmatt und abwaschbar sein. Ein Farb- und Materialkonzept des Gebäudes ist Best andteil des Entwurfs. Helle Farbkonzepte sollen vorgesehen werden. Hierbei sind folgende Mindestreflexionsgrade der Innenflächen einzuhalten (sofern die Nutzungsan forderungen dem nicht entgegenstehen): Decke > 0,8, Wände > 0,5, Fußboden > 0,3 (Berechnung nach DIN 5036 Teil 4, AMEV-Beleuchtung 2019). Dies gilt auch für die Möblierung. Ist eine Innendämmung erforderlich, sollen möglichst kapillaraktive Baus toffe zum Einsatz kommen. Anschlussdetails sind von einem Bau physiker zu planen und zu berechnen. Flurwände sind bis in 1,20 m Höhe stoßfest zu beschichten od er zu beplanken und farbig anzulegen (Hellbezugswert max. 50). Zu bevor zugen sind Eck- und Kantenschutzwinkel mit abgerundeten Kanten. Im Sanitärbereichen sollen die Wände aus zementgebundenen Platten herg estellt werden. Im Spritzwasserbereich sind Wandfliesen vo rzusehen. Der Fugenanteil ist dabei gering zu halten. WC-Trennwände sind aus HPL-Platten herzustellen und in einer robusten Ausführung zu wählen. Sie müssen abwaschbar bzw. leicht zu reinigen sein. 39 I 86 3.4.11 BODENBELÄGE Bodenbeläge sollen strapazierfähig, reinigungsfreun dlich und partiell austauschbar sein (Beanspruchungsgruppe und Rutschhemmung gemäß den gültigen Richtlinien und Normen). Grundsätzlich sind schadstoffarme und PVC-freie Bodenbeläge vorzusehen. Klassen- und Gruppenräume, Flure, Verwaltungsräume wischfähige Bahnenware (z.B. Kautschuk, Linoleum), in Einzelfällen auch Teppichboden oder Parkett Küchen, Nass- und Sanitärräume Fliesen Treppenhäuser und Verkehrsflächen Feinsteinzeug- od er in großflächigen Bereichen Terrazzoböden Industrieparkett kann bei sehr hoher Beanspruchung eingesetzt werden. In Kitas mit U3-Betreuung müssen die Bodenbeläge krabbelnden Kin dern gerecht werden und aus warmem und gut zu reinigendem Material (z.B. Parket t) bestehen. Eine Fußbodenheizung ist hier möglich. Die Fugen von gefliesten Böden in Toilettenanlagen sind zu hydrophobieren. Der Fugenanteil ist möglichst klein zu halten. Ist ein Bodenablauf vorgesehen, ist ein ausreichendes Gefälle einzubauen. Alle Wandübergäng e sind mit mindestens 6 cm hohen Sockeln auszubilden, das können z.B. Hohlkehl sockel oder in Riemchen geschnittene Bodenfliesen sein. In Küchen sind zwin gend Hohlkehlsockelfliesen einzubauen. 3.4.12 RAUMAUSSTATTUNG Die Ausstattung, wie Seifen- und Handtuchspender, M üllbehälter in den Sanitärräumen muss frühzeitig mit dem Fachbereich G ebäudebetrieb des Immobilienmanagements abgestimmt werden. Lage und G rößen der Ausstattung muss in die Ausführungspläne aufgenommen werden (z. B. Fliesenspiegel). Weitere Details siehe Punkt 4.5 und 4.6. Gemeinsam mit den Nutzerämtern soll festes Einbaumobiliar und loses Mobiliar, auch Pinnwände e tc. in der Entwurfsplanung festgelegt werden. Wasserspender Hierzu gibt es von Seiten der Nutzerämter verschied ene Einbauvarianten, welche aktuell angefragt werden sollen. Die Einbausituatio n und Art des Wasserspenders muss frühzeitig in der Entwurfsplanung festgelegt w erden, da Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss vorzurüsten sind. Kauf und Wartung d es Wasserspenders ist mit dem Nutzeramt abzustimmen. 40 I 86 Schulen Loses Mobiliar wird vom Planungsreferat des Schulam tes geplant und bestellt. Eine grobe Möblierungsplanung wird durch den Architekten erstellt. Gemeinsame Farbbemusterungen sind erwünscht. Bei der Planung von zum Beispiel Klassenräumen sind Plätze für Mülleimer, Schaufel und Besen zu berücksichtigen. In den Klassenräumen ist eine dreifache Mülltrennung mit drei Mülleimern umzusetzen. Im Bereich der Paus enhalle und dem Außenbereich sind Abfallbehälter stationär einsetzbar mit einzuplanen. Angaben zu Größen der Digitale Boards sind den Vorgaben der Schul-IT zu entnehmen und in die Ausführungsplanung aufzunehmen. Die Lage der Garderobenleisten und Eigentumsfächern sind im Brandschutzkonzept mit Menge, Material und Lage zu beschreiben. Garder oben, die nicht in den Fluren erlaubt sind, sollten andernorts z.B. in Klassenräu men eingeplant werden. Der Platzbedarf für Garderoben von Lehrkräften und Mita rbeitenden ist ebenfalls zu berücksichtigen. Schließfächeranlagen in Schulen werden über einen Leasingvertrag über das Schulamt zur Verfügung gestellt. Sollten diese optisch als E inbaumöbel geplant werden, werden die Kontakte über das Planungsreferat des Schulamte s mit der Leasingfirma hergestellt. Hier ist der Standort unbedingt mit de m vorhandenen Brandschutzkonzept abzustimmen. Für Fachklassenräume, wie Chemie-, oder Bio-, Physi k- Werk- oder Maschinenräume sollte ein geeigneter Fachplaner zur Ausstattung fr ühzeitig in die Entwurfsplanung hinzugezogen werden. Ludwig-Schwamb-Schule 41 I 86 3.4.13 KUNST AM BAU Bei öffentlichen Neubauten und Umbauten in Darmstadt wird ‚Kunst am Bau‘ gerne in die Planung aufgenommen. Hierzu sollten frühzeitig Überlegungen angestellt werden, ob und wenn ja, welche Art von Kunst gewünscht und für die jeweilige Nutzung geeignet ist, erlebbare Kunst oder ein Einzelobjekt . Für Skulpturen ist in der Freiflächengestaltung ein ansprechender Ort zu finden. Lokale Künstler sollen bevorzugt und gefördert werden. Kita Akazienweg 42 I 86 4 HAUSTECHNIK Ansprechpartner Energieversorgung: Fernwärmeversorgung ENTEGA AG Frankfurter Straße 110 64293 Darmstadt Tel. 06151 701-4052 Wasserversorgung / Anschluss e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 24 Tel.: 06151-701 6122 Stromversorgung / Anschluss e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt Tel: 06151 701-8563 oder 8564 Fax: 06151 701-8459 Mobil: 0160 3648722 Planauskunft https://www.e-netz-suedhessen.de/kommunen/planauskunft/ Vorbeugender Brandschutz-Feuerwehr Anfragen zum Brandschutzkonzept, Flucht- und Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen, Löschwasserversorgung, Brandmeldeanlage, Feuerwehrtresor Aufschaltung bei der Feuerwehr, Anschluss der Brandmeldeanlage ist ein Feuerwehrplan in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu erstellen. Ansprechpartner: Berufsfeuerwehr Darmstadt vorbeugender Brandschutz Telefon: 06151 / 7801200, Fax: 06151 / 78 01 209 VB.Feuerwehr@darmstadt.de Informationen über erforderlichen Anschlussbedingungen, Brandfallmatrix, Gebäudefunkanlagen, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrplane finden Sie unter: https://www.feuerwehr-darmstadt.de/downloads/vorbeugender-brandschutz/ https://www.feuerwehr-darmstadt.de/feuerwehr/berufsfeuerwehr/vorbeugender-brandschutz/ Tel: 06151 780 1240 Fax: 06151 / 78 01 20 9 43 I 86 Gebäudeleitplanung Grundsätzlich sind Planungskonzepte, die die Gebäud etechnik und deren Steuerung minimieren, zu bevorzugen ( LowTech zur Verringerung des Betriebs- und Wartungsaufwandes). a) Das Energiemanagement des Immobilienmanagements (ID A) erfasst die monatlichen Verbrauchsdaten für Strom, Heizwärme un d Wasser. In Abstimmung mit dem Energiemanagement ist ein Verbra uchszählerkonzept zu entwickeln. Generell sind Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler zur Erfassung jedes einzelnen Gebäudes mit jährlichen E nergie- und Wasserkosten größer 15.000,- € oder BGF größer 1000 m² vorzusehe n. Für Sondernutzungen (wie Mensen oder Küchen) sind Unterzähler für Strom , Wärme und Wasser vorzusehen. Bei zentraler Warmwasserbereitung ist d er Kaltwasserzulauf und die Wärmemenge zu zählen. Alle Verbrauchskreise erh alten Passstücke für Wärmemengen- bzw. Trinkwasserzähler. b) Es sind möglichst recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu verwenden. Dies gilt besonders für Rohre, Kanäle und Leitungen (Einbau von Leerrohren!). Die Demontage-, Entsorgungs- und Wiederherstellungskosten sind beim Wirtschaftlichkeitsvergleich zu berücksichtigen. c) Elektroleitungen und Verlegematerial aus PVC dürfen nicht verwendet werden. Es sind grundsätzlich halogenfreie Kabel einzusetzen, Ausnahme: Teilsanierung bestehender Anlagen mit PVC-Kabeln und erdverlegte Leitungen. Die abgemantelten Adern von halogenfreien Kabel und Lei tungen dürfen keiner UV- Strahlung ausgesetzt werden (Abdeckung in Leuchtstofflampen). d) Für alle technischen Anlagen ist von den Hersteller n eine Bestätigung abzufordern, dass Ersatzteile über die rechnerische Anlagenlebensdauer lieferbar sind. e) Die Auswertung der Daten erfolgt über eine bei IDA vorhandene Energiecontrolling-Software. In Liegenschaften mit mehr als 30.000,- € jährlichen Energie- und Wasserkosten sollen alle Hauptzähler und Schachtwasserzähler generell und alle Unterzähler m it mehr als 5.000,- € jährlichen Kosten mit automatischer Fernauslesung v orbereitet werden. Die betreffenden Zähler sind M-Bus-fähig auszustatten, ein IP-fähiger Datenlogger ist an geeigneter Stelle vorzusehen. In unmittelbarer Nähe des Datenloggers ist eine Netzwerkdose mit 2 RJ-45-Ports mit Anschluss a n das Techniknetz einzurichten, in Ausnahmefällen kann auch ein GSM-D atenlogger eingesetzt werden. Für die Anbindung der einzelnen M-Bus Zähle r ist eine Dose vorzuse- hen, welche mit einer J-H(St)H 2x2x0,8 mm Leitung auf die Anschlussleiste des Datenloggers aufgelegt wird. Eine Stromversorgung f ür die M-Bus Zähler und den Datenlogger ist vorzusehen. Mit dem Messstellen betreiber bzw. dem Versorgungsunternehmen ist zu klären, ob Messdaten von Hauptzählern elektronisch an IDA übermittelt werden können. Für die zutreffenden Hauptzähler kann die M-Bus-fähige Ausstattung dann entfallen. f) Wartungsverträge sind mit auszuschreiben. g) Dämmung en im Heizraum (Heizung, Lüftung, Sanitär) sind bis in 2,0 m Höhe mit einer Blechummantelung auszuführen. h) Alle technischen Gewerke sind für die Dämmung und Abdichtung von gewerkespezifischen Durchdringungen der thermischen Gebäudehülle verantwortlich. Wenn der Grenzwert der Luftdichtigk eitsmessung nicht erreicht wird, ist entsprechend nachzubessern. Die Kosten ev entuell erforderlicher 44 I 86 Nachmessungen sind von der Schlussrechnung der veru rsachenden Fachfirma abzuziehen. i) Zentrale Versorgungsstationen für den Außenbereich sind in ausreichender Anzahl vorzusehen. j) Für jedes Gebäude ist ein Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 durchzuführen. k) Bei der Abnahme sind Mängel aus nachfolgenden Prüfu ngen (z.B. Luftdichtigkeitsmessung, hydraulischer Abgleich) vo rzubehalten. Schlussrechnungen sind erst dann vollständig anzuwe isen , wenn die Dokumentationsunterlagen und die Sachverständigenpr üfungen vorliegen und alle dort aufgeführten wesentlichen Mängel beseitigt wurden. 4.1 HEIZUNGSTECHNIK Vorplanung a) Generell ist bei Neubau und Sanierung von Heizungsa nlagen durch eine Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob der Einsatz von re generativen Energien möglich ist (LPH 0). Bei der Auswahl von Planern is t auf entsprechende Referenzen zu achten. b) Bei Turn- und Sporthallen ist der Einsatz einer sol aren Brauchwassererwärmung zu prüfen. (Dimensionierung n ach Messwerten oder DIN 18032-1, Ziel: Einsparung von Bereitschaftsverl usten, Pumpenstrom und Wärmeverlusten für die Fernleitung, Vermeiden von häufigem Kesseltakten). c) Bei Freibädern ist die Beckenwassererwärmung (sofer n erforderlich) grundsätzlich mit einer thermischen Solaranlage auszuführen. d) Sowohl bei solarer Energienutzung als auch bei eine r zentralen Warmwassererwärmung sollte die Warmwasserbereitung über Pufferspeicher und Frischwasserstationen erfolgen. Der Einbau der Frischwasserstationen erfolgt verbrauchernah. Bei dezentraler Wasserberei tung kann auf Zirkulationsnetze verzichtet werden. e) Elektrodirektheizungen sind auch bei temporären Bau ten (Containerauslagerungen) wegen des hohen Leistungsb edarfs häufig unwirtschaftlich (Aufheizung in HT-Zeit). Daher ist hier der Anschluss an eine vorhandene Heizzentrale, die Möglichkeit des Einsat zes von mobilen Heizstationen oder Luftwärmepumpen zu prüfen. f) Bei temporären Containeranlagen sind bevorzugt Klim a-Split-Anlagen einzusetzen. g) Vor Festlegung der technischen Konzepte ist die Lei stungsfähigkeit der technischen Infrastruktur (Heizenergie, Elektrotech nik, Wasser, etc.) - auch im Hinblick auf die Budgetkostensicherheit - zu prüfen. Neubauten a) In Passivhäusern soll die Beheizung der Klassen-/Gr uppenräume über möglichst einen Heizkörper pro Raum mit vorzugsweis e hohem Strahlungsanteil erfolgen. Aufgrund der Lüftung mit Wärmerückgewinnung ist 45 I 86 der Betrieb der Heizkörper in der Regel nur notwend ig, wenn keine Nutzer im Raum sind oder längere Kälteperioden auftreten. b) Turnhallen sollten mit Deckenstrahlheizung ausgestattet werden. c) Wenn keine Fernwärme zur Verfügung steht, kann die Beheizung der Gebäude über Wärmepumpen erfolgen. d) Eine Fußbodenheizung sollte nur in Kitas in Betracht gezogen werden. e) Bei der Lüftungsanlage kann in der Regel auf ein Nachheizregister verzichtet werden. Die Zuluft wird im Betrieb nur über den Wär metauscher erwärmt. Der Wärmeverlust der nicht von der WRG kompensiert werd en kann (ca. 10-15%) ist von der Raumheizung (z.B. Heizkörper) zu übernehmen. f) Zur Berechnung der Heizlast sind die Randbedingungen nach Beiblatt 1 vom Juli 2008 der DIN EN 12831 zu verwenden (Norm-Außen temperatur bei Passivhäusern anheben). Der ermittelte Wert soll ni cht überschritten werden, um die Investitionskosten, den Leistungspreis und d ie Bereitschaftsverluste zu minimieren. Bei Neubauten sollte die Heizlast bei m x. 30 W/m² (Zielwert 20 W/m²) liegen g) Damit die Abwärme genutzt werden kann, sollte der Wärmeerzeuger inne rhalb der thermischen Gebäudehülle liegen. h) Bei Wärmepumpenanlagen sind die Systemtemperaturen auf max. 50°C/30°C auszulegen, bei Fernwärme können neue Heizungsanlagen auch mit 60°C/40°C betrieben werden. i) Heizkörper vor Glasflächen sollen grundsätzlich vermieden werden. Sanierungen a) Beim Einbau von neuen Wärmeerzeugern im Bestand ist die gemessene oder über Regression ermittelte b) Bezugsleistung bei Auslegungstemperatur (-12°C), ab züglich der Verluste der alten Wärmeerzeuger zugrunde zu legen. Bei Neubaute n sind die Randbedingungen nach DIN/TS 12831-1 zu verwenden. Der Grenzwert liegt bei 30 W/m², der Zielwert bei 20 W/m². c) Neue Heizungsanlagen sind bei Sanierungen höchstens mit 60°C/40°C auszulegen. Ausnahmen, wie zB denkmalgeschützte Geb äude sind gesondert zu betrachten. Entwurfs- oder Ausführungsplanung a) Da alle Installationen frei zugänglich sein sollen, dürfen die Installationen für wasserführende Medien grundsätzlich nicht im Boden verlegt werden. Im Ausnahmefall darf keine Verbindung, wie zB Pressver bindung von Rohrleitungen im Boden erfolgen. b) Es ist eine Regelung möglichst für jedes Gebäude bzw. nutzungsabhängig vorzu- sehen. Die Aufteilung erfolgt im Regelfall in mindestens zwei Heizkreise (Nord-Ost, Süd-West) und eventuell weitere Heizkreise einzurichten. zB Turnhallen mit Dusch- und Umkleideräumen, Aulen und Verwaltung. c) Bei neuen Heizkörpern ist auf eine sehr niedrige Rü cklauftemperatur mit gutem Hydraulischen Abgleich zu achten. Zur Vereinfachung der Reinigung sind Heizkörper wandhängend zu befestigen. d) Es sollen Heizkörper mit möglichst hohem Strahlungs anteil eingesetzt werden (z.B. Plattenheizkörper, keine Konvektoren, Deckens trahlheizungen mit einem 46 I 86 Strahlungsanteil > 75 % in Hallen > 4 m Höhe). Fußb odenheizungen sind wegen der Trägheit nur in begründeten Ausnahmefällen vorzusehen. e) Es sind grundsätzlich Pumpen der Energieeffizienzklasse A (EEI < 0,23 nach ErP- Richtlinie) einzusetzen. Bei wechselndem Bedarf wer den die Pumpen mit einer Zeitschaltung und Drehzahlregelung versehen (Frostschutz beachten). Die Pumpen sollen untereinander regelungstechnisch vernetzt se in. Die örtlich angemessene Einstellung ist bei der Abnahme/Übergabe zu prüfen. Sofern eine Leittechnik vorhanden ist, ist die Pumpensteuerung auf die GLT aufzuschalten. f) Die Regelung ist mit einer nutzerfreundlichen Nacht-, Wochenend - und Ferien- absenkung auszustatten. Außerhalb der Nutzungszeite n sind oberhalb einer Außentemperatur von 5°C die Kessel- und Heizkreispumpen abzuschalten. g) Die Durchführung und Protokollierung des hydraulischen Abgleichs ist explizit im Leistungsverzeichnis aufzunehmen. h) Im Falle eines Trink-Warmwasserspeichers ist dieser nur für den nachgewiesenen Bedarf auszulegen (keine Sicherheitszuschläge, mögl ichst nur Klein-Anlagen mit max. 400 l nach DVGW-Arbeitsblatt W 551). Im Bestan d sind vorher Messungen zur Ermittlung des Warmwasserbedarfes durchzuführen. i) Wärmeverteilungsleitungen und die in einem Zirkulat ionskreislauf befindlichen Warmwasserleitungen sowie Armaturen sind mindestens wie folgt zu dämmen: Quelle: „Leitlinie zum wirtschaftlichen Bauen 2022“ Stadt Frankfurt Bauausführung und Abnahme (siehe auch Kapitel 2.4) a) Für alle Wärme- und Kältezähler sind Inbetriebnahmeprotokolle nach TR-K09 der PTB vorzulegen. b) Eine Heizungsanlage ist erst abzunehmen, wenn ein a usführliches Protokoll für den hydraulischen Eine Heizungsanlage ist erst abzu nehmen, wenn ein ausführliches Protokoll für den hydraulischen Abgleich vorliegt. c) Begrenzbare Thermostatventile sind einzustellen (Voreinstellung: Max = Solltemperatur, d) Min = Frostsicherung = 5°C). Die Max- und Min-Begre nzung darf nur für das Betriebspersonal einstellbar sein. Das dazu benötig te Werkzeug ist dem Betreiber auszuhändigen. e) Bei der Einregulierung der Anlagen sind während der Nutzungszeit die Start- Temperaturvorgabe n der gültigen AMEV-Richtlinie Heizbetrieb 2001 einzustellen: Büroräume 20°C, Unterrichts- und Grup penräume 19°C, Flure vor Klassenräumen 18°C, Treppenhäuser 12°C, WCs 15°C, T urnhallen 16°C, Umkleide- und Duschräume 22°C),. Flure und Treppenh äuser sind möglichst mit Abluft zu beheizen. Der Toleranzbereich von +/- 1°C darf im Betrieb nur ausnahmsweise verlassen werden. f) Die Regelung der Heizung ist so einzustellen, dass erst bei einer Außentemperatur unter der Heizgrenztemperatur (z. B. ungedämmter Altbau 47 I 86 15°C, Passivhaus 10°C) der Heizbetrieb ermöglicht w ird. (AMEV-Heizbetrieb 2001) g) Bei der Abnahme ist die Aktivierung aller Regelungsfunktionen zu überprüfen. Insbesondere sind die Nutzungszeiten in Abstimmung mit dem Nutzer einzustellen und zu dokumentieren. 4.2 LÜFTUNGSTECHNIK Vorplanung a) Eine Lüftung der Räume ist generell über das Öffnen der Fenster zu ermöglichen. Für intensiv genutzte Gruppenräume ist eine Lüftung sunterstützung sinnvoll, insbesondere in Unterrichts- und Fachräumen sind di e Schadstoffkonzentrationen unter den gesetzlichen Grenzwerten zu halten. b) Ein entsprechendes Lüftungskonzept ist zu entwickeln. c) Es sind grundsätzlich Passivhaus-Komponenten einzusetzen (Lüftung mit Wärmerückgewinnung, effektiver abluftseitig ermittelter Wärmebereitstellungsgrad für trockene Luft > 75 %, StVVB §7502 vom 28.01.201 0). „Lüftungsanlagen sollen mit Wärmerückgewinnung und einem Sommerbypass ausgestattet werden. Es sind grundsätzlich Passivhaus-Komponenten einzusetzen … „ d) Alle Räume sind in das Lüftungskonzept mit einzubin den. Falls Anlagen aufgrund innenliegender Räume auf einen sommerlichen Betrieb ausgelegt sind und eine sinnvolle Kanalführung möglich ist, sind innenliege nde WC-Anlagen an diesen Sommerstrang anzuschließen. Ansonsten sind WCs mit separaten Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung auszustatten. Naturwissensch aftliche Bereiche erhalten eine separate Zuluftanlage. e) Die Lüftungsanlage dient generell nur der Bereitste llung des hygienisch notwendigen Luftwechsels , zeitlich beschränkte Zusatzemissionen sind durch Fensterlüftung abzuführen. Zusätzlicher Heizbedarf soll über statische Heizflächen eingebracht werden. Die Luftmenge und der Außenluft anteil ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (IDA 4 nach DIN EN 13 779 bzw. 15 - 20 m³/h*Pers) f) Die Zulufttemperatur sollte in der Regel 18°C nicht überschreiten. g) Grundsätzlich sollte ein einfaches Konzept mit einfache r Bedienung umgesetzt werden, die Steuerung erfolgt bedarfsgerecht. h) Der Einsatz von CO 2-Sensoren und variablen Volumenstromreglern ist vor zusehen, in dezentral eingesetzten Lüftungsanlagen i) Außerhalb der Heizperiode ist die Lüftungsanlage außer Betrieb zu nehmen, di e notwendige Belüftung erfolgt dann über die öffenbar en Fenster (Einsparung von Energie und Wartungskosten). Innenliegende Räume si nd im Sommerbetrieb mit einem separaten Lüftungsstrang zu betreiben, der au ch für die Nachtlüftung nutzbar ist. j) Ein Konzept zur sommerliche n Nachtlüftung ist vorzulegen, hierbei ist freie Nacht- lüftung über Luftklappen umzusetzen (die geringe Lu ftmenge der Lüftungsanlage ist im Allgemeinen nicht zur Nachtlüftung ausreiche nd). Zur Erhöhung der Effektivität ist möglichst thermischer Auftrieb zu nutzen. k) Abgesehen von der Wärmerückgewinnung und Filterung erfolgt keine Konditionierung der Zuluft. 48 I 86 l) Aus hygienischen Gründen wird keine Wärmerückgewinn ung mit Feuchteübertragung eingesetzt. m) Durch integrierte Planung sind Ausführungen mit hoh em Wartungsaufwand wie z.B. zahlreiche Brandschutzklappen weitgehend zu vermeiden . Das Brandschutzkonzept muss daher schon in der Vorentwu rfsplanung mit ausgearbeitet werden (Kanalführung, Überströmung). Für Sanierungen empfiehlt es sich, die Zu- und Abluft je Klassenraum als Einz elkanal (ggf. zusammen im F90 Schacht) vertikal über die Geschosse zum Zentralgerät zu führen (Reduzierung von Schalldämpfern, Brandschutzklappen, Statikaufwand). Zu prüfen sind auch teildezentrale Lösungen, wo in jedem Brandabschnitt ein oder mehrere Lüftungsanlagen angeordnet werden. n) Schallschutzanforderungen sind zu beachten. Entwurfs- oder Ausführungsplanung a) Revisionsöffnungen sind so anzuordnen, dass das Kanalnetz vollständig pneumatisch abgeglichen, inspiziert und gereinigt werden kann. Auch Konstant- Volumenstromregler müssen zugänglich sein. b) Es sind RLT-Geräte mit der Qualität der Energieeffizienzklasse A+ nach der RLT-Richtlinie 01 einzusetzen. c) Lüftungsanlagen sind in der Regel nach DIN EN 13779 mit den Anforderungen Untergrenze "üblich", mindestens "normal" oder "sta ndard" auszuführen. Das heißt, Anlagen haben in der Zuluft SFP1-2, in der Abluft SFP1 nach DIN EN 13779 einzuhalten. Der Druckverlust des Kanalnetzes nach Tabelle A8 soll normal bis niedrig sein. d) Der spezifische Stromverbrauch für die gesamte Anla ge soll unter 0,45 Wh/m³ liegen. Hierüber ist ein Nachweis zu führen. e) Aus hygienischen Gründen werden in Schulen und Kind ergärten keine Rotationswärmetauscher und kein Umluftbetrieb mit d er Gefahr der Übertragung von Schadstoffen zwischen Zu- und Abluft eingesetzt. f) Luftfilter haben die Energieeffizienzklasse A nach Eurovent einzuhalten und sind auch in den Wartungsverträgen vorzusehen (www.euroventcertification.com) g) Alle Lüftungsanlagen müssen bedarfsgerecht (IDA-C3 nach DIN EN 13779 oder DIN EN 16798-3 oder besser) betrieben werden. In Klassen- und Fachräumen ist ein Betrieb über Zeitprogramm sinnvo ll, in Räumen mit unregelmäßiger Nutzung sind Bedarfstaster mit einer sinnvollen zeitlichen Begrenzung vorzusehen. In Bädern oder Duschräumen s ollte der Betrieb über einen Hygrostaten , bei WCs über Präsenzmelder mit Zeitnachlauf erfolgen. h) Die nach DIN EN 13779 geforderte Lüftung in der bel egungsfreien Zeit erfolgt über ca. 30 Minuten Vorspülen vor der Nutzung. i) Grundsätzlich sind drehzahlgeregelte Hochleistungsventilatoren einzusetzen. j) Es ist eine Strategie zur Vermeidung der Durchfeuchtung des Außenluftfilters vorzulegen. k) Die Thermische Isolierung [U] / Wärmebrückenfaktor [Kb] sollte bei Lüftungsgeräten mindestens T3/TB3, bei Außengeräten mindestens T2/TB2 entsprechen (siehe RLT-Richtlinie 01). l) Lüftungskanäle sind mit halogenfreien Materialien zu dämmen (incl. Schwitzwasserschutz, Alukaschierung reicht nicht au s). Bei WLS 040 sind folgende Dämmstärken einzuhalten: 49 I 86 m) Innerhalb der thermischen Hülle: Außenluft 100 mm, Fortluft 100 mm, n) Außerhalb der thermischen Hülle: Zuluft 100 mm, Abluft 100 mm o) Die Luftleckrate der Kanäle und Rohre darf die Luftdichtheitsklasse C nach DIN EN 1507, Tabelle 1, bzw. DIN EN 12237 Tabelle 2, nicht überschreiten. p) Ein Leerfeld im Lüftungsgerät ist grundsätzlich für ein evtl. z ukünftiges Kühlregister vorzusehen. q) Volumen- und Schallmessprotokolle sind zu führen, am Auslass soll der gemessene Schallpegel 35 dB, in Raummitte 33 dB nic ht überschreiten. Bei Turnhallen bei maximal 40 dB liegen. r) Die Durchführung von Rauchproben ist in die Ausschreibung aufzunehmen. Bauausführung und Abnahme a) Vor der ersten Inbetriebnahme der Lüftungsanlage is t eine Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6022 Blatt 1 durchzuführen und im Gebäudeb etriebsordner zu dokumentieren. b) Bei der Abnahme ist die Aktivierung aller Regelungsfunktionen zu überprüfen. Insbesondere sind die Nutzungszeiten in Abstimmung mit dem Nutzer einzustellen und zu dokumentieren. c) Vor der Abnahme sind Protokolle über die Luftmengenmessung, die Dichtheit, elektrische Leistungsaufnahme und den Geräuschpegel vorzulegen. d) Während der Bauzeit sind alle Öffnungen zu schließen. Die Lüftungsanla ge darf nicht zur Bautrocknung genutzt werden. Die Sauberke it der Anlage ist bei der Abnahme zu überprüfen, bei Bedarf sind die Kanäle v or Inbetriebnahme zu reinigen. Die Kosten der Reinigung kann auf alle Be teiligten umgelegt werden. Revisionsöffnungen sind für spätere Hygieneinspektionen vorzusehen. e) Die geforderte Lüftung in der belegungsfreien Zeit erfolgt über ca. 30 Minuten Spülen vor und nach der Nutzung. Betrieb a) Im Betrieb ist sicherzustellen, dass die Lüftungsan lage außerhalb der Nutzungszeit abgeschaltet wird und die Fensterlüftung bei geeigneter Außentemperatur (20-25 Grad) genutzt wird. b) Bei Lüftungsanlagen ohne Befeuchtung ist gemäß VDI 6022 Blatt 1 alle 3 Jahre eine Hygieneinspektion durchzuführen. 4.3 KLIMATECHNIK Vorplanung a) Aktive Kühltechnik ist wenn möglich zu vermeiden. Ä ußere Kühllasten sind durch bauliche Maßnahmen (Verkleinerung der Glasflä chen, Sonnenschutz, Anordnung von Speichermasse, freie Nachtlüftung, Verlegung von zu kühlenden Einrichtungen in nördlich orientierte Außen- oder K ellerräume), innere Kühllasten durch den Einsatz energieeffizienter Geräte zu minimieren. 50 I 86 b) Eine ausreichende Wärmeabfuhr in der Nacht, möglich st durch freie Nachtlüftung, ist zu gewährleisten. Dies führt glei chzeitig zu einer Reduzierung der relativen Luftfeuchtigkeit. Die Möglichkeit der Querlüftung oder der thermische Auftrieb durch Treppenhaus oder Atrium sind zu nutzen. c) Wenn Kühlung erforderlich ist, sind zunächst die Mö glichkeiten der nächtlichen freien Kühlung (Bypass um den Wärmetauscher!), adia batischen Kühlung (Befeuchtung der Abluft) und sorptionsgestützen Kli matisierung auszuschöpfen. Trinkwasser darf nur zur adiabatisch en Kühlung eingesetzt werden (Beachtung der DIN EN 1717). d) Wenn aktive Kühlung notwendig ist, soll dafür die N utzung erneuerbarer Energien eingeplant werden. e) 5.3.2 Bauausführung und Abnahme (siehe auch 3 …. f) Die Regelung ist so einzustellen, dass die Kältemas chine erst ab einer Raumtemperatur von 26°C in Betrieb gehen kann und d ie Raumtemperatur danach gleitend 3K unter der Außentemperatur bleibt (IT-Räume ohne feste Arbeitsplätze: Solltemperatur 27°C, Toleranz +/- 1°C). 4.4 SANITÄRTECHNIK UND ENTWÄSSERUNGSTECHNIK 4.4.1 TRINKWASSERANLAGE Vorplanung a) ) „Handwaschbecken und Putzräume sind in der Regel nur mit Kaltwasserhähnen auszustatten. Im Einzelnen ist mit dem Bauherrn festzulegen, in welchen Klassenräumen Handwaschbecken vorgesehen werden . b) Warmes Wasser ist in Sanitärräumen von KITAs, Teekü chen und Lehrerzimmern vorzusehen. Wobei die Wassererwärmung dezentral vorzusehen ist. Im Einzelnen ist mit dem Bauherrn festzulegen, ob und wie viele Duschen in Schulgebäuden, Kitas und Turnhallen geplant werden. c) Bei Neu- und Erweiterungsbauten sollte die Ausstatt ung von Sanitärräumen für Behinderte den Vorgaben der AMEV-Richtlinie "Sanitä ranlagen 2011", Kapitel 2.3. entsprechen. d) Für fahrradfahrende Beschäftigte soll eine Möglichk eit zum Umkleiden und Duschen vorgesehen werden. e) Zur Anpassung an den Klimawandel sollte in allen öf fentlichen Gebäuden mindestens ein Trinkbrunnen im Erdgeschoss vorgeseh en werden. Die Anlage muss so konzipiert sein, dass sie ohne Betreuung be dient werden können. Beim Zusatz von Kohlensäure ist die DIN EN 1717 einzuhalten. f) Bei Sanierungen und Änderungen der Installation in Bestandsgebäuden ist eine Gefährdungsanalyse gemäß VDI 6023 Blatt 2 vorzunehmen. g) Die Löschwasserversorgung für das Gelände ist mit d er Feuerwehr und dem Energieversorgerabzustimmen. Eine Trennstation soll geplant werden soweit erforderlich. h) Oberflurhydranten, Hydranten müssen eine Löschwasse rmenge von 800 l/min zur Verfügung stellen. Der Einbau muss der Trinkwas serverordnung genügen. Die Lage der Hydranten ist mit der Feuerwehr abzustimmen. Ansprechpartner: Berufsfeuerwehr Darmstadt vorbeugender Brandschutz 51 I 86 Telefon: 06151 / 7801200, Fax: 06151 / 78 01 209 VB.Feuerwehr@darmstadt.de Informationen über erforderlichen Anschlussbedingun gen, Brandfallmatrix, Gebäudefunkanlagen, Feuerwehrlaufkarten, Feuerwehrplane unter: https://www.feuerwehr-darmstadt.de/downloads/vorbeugender-brandschutz/ https://www.feuerwehr-darmstadt.de/feuerwehr/berufsfeuerwehr/vorbeugender- brandschutz/ Entwurfs- oder Ausführungsplanung a) Installationen für wasserführende Medien sollten wenn möglich nicht im Boden verlegt werden. Ausnahmen nur in Absprache mit IDA. Bei Verwendung von Verbund-Rohren ist eine Verlegung im Boden möglich. b) Enthärtungsanlagen sind möglichst zu vermeiden. Wenn diese erforderlich sind, dann sind diese verbrauchernah anzuordnen und auf d en gemessenen Verbrauch auszulegen. c) Zu- und Abwasserleitungen aus PVC dürfen innerhalb von Gebäuden nicht verwendet werden. Trinkwasserleitungen sind in Edelstahl oder PE auszuführen. d) Trinkwasserleitungen sind als Ringleitung nach VDI 6023 ohne Stichleitung auszuführen. Eine Planung nach der 3-Liter-Regel ist unzulässig. e) Leckage Überwachung soll vorgesehen werden. f) Rohrleitungen sind zur Vereinfachung von Wartung und späterem Au stausch leicht zugänglich zu verlegen. Regenfallrohre sind grundsätzlich lei cht zugänglich an/auf der Außenfassade zu verlegen. g) Für die Entwässerung ist eine Rückstauebene 20 cm über Straßenniveau einzuplanen (wegen künftig heftigerer Starkregenere ignisse). Die Rückstauebene ist beim zuständigen Entsorger zu erfragen. h) Sanitärobjekte sind zur Minimierung der Reinigungsk osten wandhängend auszuführen. i) WC-Sitze sind mit stabiler Befestigung (durchgehende Edelstahl- Scharnierwelle) einzubauen. Keine eckige Ausführung aus Kostengründen. j) Es sind nur Spülkästen mit Stopptaste oder separater Kleinmengentaste und Benutzerhinweis einzubauen. Keine eckige Ausführung aus Kostengründen. k) Für Wasch- und Spülbecken sind Strahlregler einzubauen (3 - max. 5 l/min). l) Es sind Duscharmaturen mit max. 7 l/min . und gleichzeitig fülligem Strahl einzubauen. m) Die Ausstattung der Sanitärräume erfolgt in Absprache mit dem Immobilienmanagement, ein Platz für Seifen- und Han dtuchspender über den Waschbecken ist im Rahmen der Planung vorzuhalten. Ausrüstungsgegenstände in Toilettenanlagen sind an der Wand anzubringen. n) Sanitäranlagen in Schulen (außer Putzräume) sind gr undsätzlich mit Kaltwasser zu versorgen. Ausnahmen bedürfen der Abstimmung. o) Bei Sanitäranlagen in Kindertagesstätten muss geprü ft werden, ob mit Warm- oder Kaltwasser versorgt wird. p) Zur Legionellenprophylaxe sind Frischwasserstationen oder Hochleistungsspeicher mit großer Heizungswasservorl age oder Durchlauferhitzer (siehe DVGW 551, DST-Hinweis Nr. 3.4) einzusetzen. Frisch- 52 I 86 wasserstationen sind zur Vermeidung einer Zirkulati onsleitung verbrauchsnah zu setzen. Eine zentrale Warmwasserbereitung ist zu vermeiden. q) Die Erwärmung von Kaltwasserleitungen über 25 °C durch technische Einflussfaktoren ist zu unterbinden (kleine Quersch nitte, Dämmung separierte Anordnung der Rohrleitungen nach DIN 1988-200 und k eine Anordnung im Fußboden) r) Die Speicher-Ladepumpe und die Zirkulationspumpen s ind in der Energieeffizienzklasse EEI < 0,23 nach ErP-Richtlinie auszuführen Dabei ist das DVGW-Arbeitsblatt 551 zu berücksichtigen. Die Z irkulation ist zu berechnen, der Nachweis über den hydraulischen Abgleich ist zu erbringen. s) Bei entfernten nur gelegentlich genutzten Warmwasse rentnahmestellen sind Durchlauferhitzer in Absprache mit dem Elektroplaner vorzusehen. t) Bei zentraler Warmwasserbereitung ist grundsätzlich ein Unterzähler für die Messung der Warmwassermenge (im Kaltwasserzulauf zu m Warmwasserbereiter) zu setzen. u) Bei entfernten nur gelegentlich genutzten Duschen ( z.B. Sozialbereich Küchen und KTs) sind Durchlauferhitzer (13,5 kW) einzuplanen. v) Untertischspeicher sind wegen trinkwasserhygienischer Unzuträglichkeit nur im Ausnahmefall zu verwenden. Stattdessen sind Klein-D urchlauferhitzer bei ausreichend vorhandener Stromversorgung einzusetzen. w) An Warmwasserentnahmestellen in öffentlich zugängli chen Bereichen ist der Verbrühungsschutz nach DIN EN 806-2 sicherzustellen (Schulen max. 43°C, Kindertagesstätten max. 38°C). x) Die Dämmung der Kaltwasserleitungen ist durchgehend geschlosse nzellig 100% auszuführen. Bei Querung von Brandabschnitten und Fluchtwegen sind die Leitungen zusätzlich mit Mineralwolle, Schmelzp unkt > 1.000 °C zu isolieren. y) Armaturen und Absperreinrichtungen sind an leicht zugänglichen Stellen zu platzieren. z) Die Einbausituation und Art des Wasserspenders (Vorgaben vom Nutzeramt abfragen) muss frühzeitig festgelegt werden, um Was ser-, Abwasser- und Stromanschluss vorzurüsten. 53 I 86 aa) Abnahme (siehe auch Kapitel 3.7) a) Rohrleitungen und Armaturen sind nach DIN 1988-200 zu kennzeichnen und einer Druckprüfung unter Berücksichtigung der Trink wasserhygiene nach VDI 6023 Blatt 1 zu unterziehen. Vor der Abnahme ist da s gesamte System auf Dichtigkeit zu überprüfen (Kriechmengen an der Wass eruhr). Die Wassermengen und Selbstschlusszeiten sind zu prüfen . Die Prüfungen sind zu protokollieren. b) Für alle Wasserzähler sind Inbetriebnahmeprotokolle nach TR-W19 der PTB vorzulegen. c) Zum Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit des T rinkwassers sind Hygieneuntersuchungen des Trinkwassers gemäß VDI 60 23 Blatt 1 durchzuführen und im Gebäudebetriebsorder zu dokume ntieren. Die Nutzer sind in die Trinkwasseranlage einzuweisen. Über die Einweisung ist ein Protokoll gemäß DVGW 6023 zu erstellen. Mit der Sch lussrechnung ist die Errichter Bescheinigung der ausführenden Firma, das Protokoll gemäß DVGW 6023 über die Einweisung und die Revisionsunterlagen vorzulegen. d) Die Fertigstellung der Trinkwasseranlage ist über d as Immobilienmanagement Gebäudebetrieb bei dem Gesundheitsamt vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Gesundheitsamt für Darmstadt und den Landkreis Darm stadt-Dieburg Niersteiner Straße 3 64295 Darmstadt Email: trinkwasser@gesundheitsamt-dadi.de 4.4.2 ENTWÄSSERUNGSPLANUNG /E NTWÄSSERUNGSGESUCH Vorplanung a) Für die Dachentwässerung soll Regenwasserversickeru ng geplant werden. Notentwässerung ist vorzusehen. Überflutungsnachweis ist zu führen. b) Es muss frühzeitig geklärt werden, wer für die Plan ung und spätere Ausführungsbetreuung der Entwässerungsplanung zustä ndig ist. Alle notwendigen Beteiligten sind frühzeitig in die Planung einzubeziehen. c) Sachverhalte des Entwässerungsgesuchs sind mit dem Mobilitätsamt, Abt. Planung und technische Verwaltung, Sachgebiet Grund stücksentwässerung abzustimmen. Mobilitätsamt Tel.: 06151 / 13-2859 Fax: 06151 / 13-2823 E-Mail: verkehr-tiefbau@darmstadt.de d) Bei einem hohen Bedarf an Brauchwasser (> 60 m³/a o hne Trinkwasseranforderungen) ist die Regenwassernutzung gemäß DIN 1989-1 zu untersuchen. Für die Freiflächenbewässerung (z.B. für Sport- und Grünanlagen) ist die Regenwassernutzung in der Regel wirtschaftl ich. Anlagen mit automatischer Trinkwassernachspeisung sind nach DIN EN 1717 abzusichern und gemäß VDI/DVGW 6023 zu überwachen. Bei Kunstras enplätzen ist Regenwasser wegen der Algenbildung problematisch. B rauchwasserleitungen 54 I 86 sind dauerhaft durch unterschiedliche Leitungsmater ialien oder farblich zu kennzeichnen und zu beschriften. e) Wenn in der Nähe Brauchwasser zur Verfügung steht, so ist auch hier die Möglichkeit der Nutzung zu prüfen. f) Regenwasser, dass nicht genutzt werden kann, soll n ach Möglichkeit auf dem Grundstück Verdunstung oder Versickerung können. Sa chverhalt der Regenwasserversickerung, Regenwasserrückhaltung auf dem Grundstück Überflutungsnachweis sind zu prüfen. Regierungspräsidium Darmstadt Dezernatsleiterin IV/ DA 41.4 - Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz -Wilhelminenstr. 1-3 64283 Darmstadt Tel. 06151 12 3783 Fettabscheider sind vorzugsweise im Außenbereich einzubauen, wenn eine Küche zu Essensversorgung vorgesehen wird. Die Ausw ahl der Normgröße ist nach der Anzahl der ausgegebenen Essen vorzunehmen. Ab einer Anzahl von 100 Essen täglich sind Fettabscheider bei Neubauten verpflichtend. Die Fettabscheider sind mit einem Probennahme Schacht u nd einer Hebeanlage auszuführen. Um Geruchsbelästigung in anderen Gebäu debereichen zu vermeiden, die ggf. Eintrag von Fett und Essensrest en in die Grundleitungen entstehen, sollen Fettabscheider über eine eigene s eparate Leitung entwässert werden. Gebäudeentwässerung im Innenbereich a) Für Fall- und Anschlussleitungen mit Brandschutzklassifizierung: b) Muffenlose, gusseiserne Abflussrohre und Formstücke DIN EN 877 (SML) mit Übereinstimmungszertifizierung CE. c) Für Fall- und Anschlussleitungen ohne Brandschutzklassifizierung: d) HT PPs Rohrsysteme hergestellt nach DIN EN 1451-1, DIN 19560-10 sowie heißwasserbeständig und dauerhaft schwer entflammbar nach DIN 4102 B1. e) Prüfung ob ein Fettabscheider notwendig ist. f) Für fetthaltige Küchenabwässer: g) PE Entwässerungssystem nach DIN 19535 und DIN EN 15 19. Verbindungen sollen durch Steckmuffen, Spiegel- und/oder Elektro -Muffenschweißungen hergestellt werden. h) Die Verlegung ist nach den Herstellerrichtlinien un d unter Einhaltung der DIN EN 12056, DIN 1986-100 und DIN EN 1610 zu gewährleisten. Gebäudeentwässerung Außenbereich und Grundstücksentwässerung a) Für fetthaltige Küchenabwässer und bei Gefahr von Wurzeleinwuchs: b) PE Entwässerungssystem nach DIN 19535 und DIN EN 15 19 sowie für erdverlegte Entwässerungskanäle und -leitungen nach DIN EN 12666. c) Bei sonstigen Einbausituationen: d) Vollwandabwasserrohre und Formstücke aus Polypropylen (PP-MD) gemäß DIN EN 14758-1 mit werksseitig eingelegter patentierter Lippendichtung. Hochlastkanalrohre mit hoher Ringsteifigkeit > 10 k N/m² (durch MPA- Gutachten nach DIN EN ISO 9969 bestätigt) können im Schwerlastbereich (SLW 60) eingesetzt werden. 55 I 86 e) Es ist mit dem Immobilienmanagement Betrieb abzusti mmen, welches Rohrsystem eingesetzt werden soll. Bauausführung und Abnahme a) Die Verlegung erfolgt nach Herstellerrichtlinien un ter Einhaltung der DIN EN 12056, DIN 1986-100, DIN EN 752 und DIN EN 1610. b) Kamerabefahrungen von Grundleitungen sind nach Herstellung der Bodenplatte durchzuführen (mit Errichternachweis auf Kosten des Rohbauers). c) Zuständigkeiten der Fachplanung für die Abnahme der Verlegung der Rohrleitungen im Außenbereichen und unter der Bodenplatte sind festzulegen. 4.5 ELEKTROTECHNIK , ELEKTROGERÄTE Vorplanung Die Stromversorgung sollte auf der Basis von regene rativen Energieträgern oder Kraft- Wärme-Kopplung erfolgen. Bei allen Neubauten und Da chsanierungen ist die durch Photovoltaik größtmöglich erreichbare Stromerzeugungsleistung zu installieren. Entwurfs- und Ausführungsplanung Die hier aufgeführten Punkte sind ein grober Rahmen für Planung der elektrotechnischen Anlagen. Die genaueren technisch en Vorgaben sind im DAGIS (Leitlinie Darmstädter-Gebäude-Installations-Standards ) hinterlegt und anzuwenden. a) Vor der Vergrößerung von Trafostationen oder eines Elektroanschlusses ist zu prüfen, ob der Gleichzeitigkeitsfaktor richtig ange setzt ist und durch Einsparmaßnahmen eine Leistungserhöhung vermieden werden kann. b) Ein besonderes Augenmerk ist auf die Minimierung de r inneren Lasten zu richten, da aktive Kühltechnik zu vermeiden ist. c) Elektroheizwärme ist nach Möglichkeit zu vermeiden . d) Für Fahrrad- und PKW-Stellplätze ist eine Lademöglichkeit für Pedelecs (230-V- Steckdose) bzw. Elektroautos (Fahrzeugkupplung nach DIN EN 62196 Typ 2) vorzusehen. Der Stromverbrauch für Elektromobilität ist über einen separaten Zähler zu erfassen, entsprechend dem GEIG - Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (pdf) e) Die Elektroinstallationen von Neubauten und Komplet tsanierungen sind im KNX-Standard auszuführen. Abweichungen sind nach Rücksprache mi t Immobilienmanagement Darmstadt möglich. Die Steuer ung der Beleuchtung, Sonnenschutzes und die Störungserfassung der sicherheitstechnischen Anlagen erfolgt darüber. Die Projektdatei mit der Programmi erung ist Bestandteil der Bestandsdokumentation und wird bei der Abnahme übergeben. Bei der Ausstattung der Räume mit Leuchten ist dara uf zu achten, dass die Beleuchtungsstärke der DIN EN 12464-1 bzw. DIN EN 1 2193 entspricht. Die Beleuchtngsstärke (E m Erforderlich) wird als Richtwert angesetzt. . Dazu ist für jede Raumart ein rechnerischer Nachweis mit einem g eprüften Programm (z.B. 56 I 86 www.dialux.com , www.relux.de ) zu erbringen Weiter Hinweise sind aus der AMEV-Empfehlung “Beleuchtung 2019 und der 1+2. Ergänzung“ zu entnehmen. f) Alle Leuchten, einschließlich Außenbeleuchtung, sind in LED-Technik zu sind in LED-Technik zu planen, die Lichtausbeute der Leuchte sollte grö ßer 100 Lumen/Watt betragen. Klassenräume und Gruppenräume Kita erhalten Dimmbare Leuchten und werden über DALI angesteuert. Es ist darauf zu achten, dass die Möglichkeit besteht die LED-Module zu wechseln. Der Grenzwert für die elektrische Leistung von Leuchten beträgt einschließlich Vorschaltgerät 2,0 W/m²100lux, der Zielwert sollte möglichst bei 1,0 W/m²100lux liegen. g) Die Sicherheitsbeleuchtung (Rettungswege, Sicherhei tszeichen) sind mit separaten Leuchten in LED-Technik auszuführen. Vorzugsweise sind Zentral oder Brandabschnittsanlagen einzuplanen Einzelbatte rien sind auch möglich. Eine zentrale Überwachung ist immer erforderlich. h) Die Beleuchtung wird grundsätzlich vom Nutzer ein- und ausgeschaltet . Nur die Ausschaltfunktion der Beleuchtung soll zusätzli ch über eine automatische Steuerung erfolgen. Klassen- Gruppenräumen erhalten einen Präsensmelder zur zentrale Abschaltung nach Nutzungsende. i) In jedem Fall kann der Nutzer die Beleuchtung direk t nach dem Ausschalten von Hand wieder einschalten. j) In Klassenräumen ist zu prüfen ob eine zusätzliche Tafelbeleuchtung benötigt wird. k) Räume, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt dienen, (Flure, WC-Räume, Treppenhäuser, Lagerräume, Keller) sind mit Präsenz meldern auszustatten. Bei möglicher Tageslichtnutzung müssen die Bewegungsmelder zusätzlich über einen Lichtsensorverfügen. l) Schulturnhallen werden grundsätzlich mit dimmbaren LED-Leuchten ausgestattet. Es ist für den Schul- und Trainingsbe trieb eine Beleuchtungsstärke von 300 lux vorzusehen. Weitere Beleuchtungsstärken sind Nutzer abhängig. m) Bei größeren Leuchtengruppen (> 1 kW, z.B. Turnhall en) sind zusätzlich zum Hand-Ein/Aus-Taster Präsenzmelder (in tageslichtver sorgten Bereichen mit Lichtsensor) zur automatischen Ausschaltung anzubringen. n) Die Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter un d Schaltuhr (sofern keine Verkehrssicherungspflicht) oder evtl. zusätzl ich über Bewegungsmelder zu schalten. Ist eine Gebäudeautomation vorhanden ü bernimmt diese alle Funktionen o) Auch wenn ein Installationsbussystem eingesetzt wir d, sollen aus Kostengründen möglichst Schalter und Taster konventioneller Bauart eingesetzt werden. Alle Schalter und Taster sind ei nheitlich im Klartext mit der genauen Funktion zu beschriften. Bauausführung und Abnahme Beleuchtungsanlagen sind erst abzunehmen, wenn ein ausführliches Protokoll für die Messung der Beleuchtungsstärken und der elektrische n Leistungsaufnahme vorliegt. Bei Präsenzmeldern sind Empfindlichkeit und der Zei tnachlauf einzustellen und zu protokollieren. Die Punkte sind explizit als Positi onen im Leistungsverzeichnis aufzunehmen. 57 I 86 4.6 KÜCHENTECHNIK / KÜCHENAUSSTATTUNG Die Küchenplanung ist möglichst frühzeitig mit den künftigen Küchenbetreibenden abzustimmen. In vielen städtischen Küchen übernimmt der EAD diese Aufgabe. Ansprechpartner: EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Sensfelderweg 33, 64293 Darmstadt Gemeinschaftsverpflegung, Hauswirtschaft Tel: 06151 – 13 46600 Die Küchenplanung und Nutzerbedingungen sind in der Entwurfsplanung sind dem Veterinäramt vorzustellen und zu protokollieren. Die Protokollesind dem Bauantrag beizulegen. Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz Rheinstraße 67 64295 Darmstadt Tel: 06151-78 58 85 -0 Fax 06151-7 858 85-17 Email avv@darmstadt.de Abnahme Vor Inbetriebnahme des Küchenbetriebes muss durch d as Veterinäramt die 1. Inbetriebnahme-Abnahme beantragt und durchgeführt w erden. Turnusmäßig werden weitere Zustandskontrollen durchführen. 58 I 86 4.6.1 KÜCHE KITA Mit dem Jugendamt und dem Veterinäramt wurde 2019 i n der Kita Friedrich Fröbel Haus eine Musterküche für Kindertagesstätten entwic kelt. Dieser Standard unterliegt selbstverständlich einem Wandel. Das Umdenken zu na chhaltigen Wirtschaftsformen hat voraussichtlich Auswirkungen auf die zukünftige n Küchen. Die Verwendung von regionalen Produkten führt voraussichtlich einem gr ößeren Anteil selbstgekochter Mahlzeiten. Die Herausforderung einen ausgewogenen Kompromiss zwischen einer Gastronomieküche und einer Aufwärmküche, wie sie de rzeit die Regel sind, bleibt weiterhin bestehen. Unabhängig von der Art der Küche sind eine Reihe vo n hygienischen Standards und die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz eine Grundb edingung für eine gut funktionierende Küche. Bei der Planung und Einrichtung von Küchen in der Gemeinschaftsverpflegung ist die BGR111 Grundlage. Dabei hat sich eine strikte Trennung von Koch- und Spülbereich als grundlegendes Konzept etabliert. Dabei genügt es die Bereiche dur ch eine halbhohe Wand voneinander zu trennen. Spülbereich Der Spülbereich ist als Edelstahlküche auszubilden. Arbeitsplatten und Ober- und Unterschränke sind aus Edelstahl entsprechend dem Grundriss passgenau zu fertigen. Dabei ist die Spülmaschine aus ergonomischen Gründe n in Arbeitshöhe anzuordnen und mit einem Dosiersystem auszustatten. Bei der Au sbildung des Arbeitsbereichs ist die Abfolge aus Spülbecken zum Vorspülen des Geschi rrs mit einer Pendelbrause, Spülmaschine, Abtropffläche und einer Geschirraufbe wahrung in der Nähe des Spülbereichs zu berücksichtigen. Bei beengten Platz verhältnissen können hierbei Geschirrwagen zur Hilfe genommen werden. Im Vorspül bereich ist ein Abfallbehälter für Speisereste vorzusehen. Der Einsatz einer Haubenspülmaschine ist in der Reg el nicht angemessen und führt erfahrungsgemäß dazu, dass eine entsprechende Abluf tanlage von Seiten der TGA- Planung gefordert wird. Kochbereich Der Kochbereich kann als einfache Haushaltküche ausgeführt werden. Mittlerweile gibt es Edelstahlarbeitsplatten bei den meisten Anbieter n von Haushaltküchen. Die Ausstattung sollte mit den Nutzern abgestimmt werden. Das Auftauen von Tiefkühlkost erfolgt in einem Konv ektomaten. oberste Schiene < 1,60 m, Untergestell zur Aufnahme von GN-Behältern. In Absp rache mit den Nutzern kann es bei einem hohen Anteil von Zugekochtem/ Selbstgekoc htem sinnvoll sein einen Kombidämpfer anstelle eines Konvektomaten aufzustel len, da dieser neben dem Aufwärmen die Möglichkeit zu Garen mit Dampf bietet . Bei beiden ist durch einen Wrasenabzug auf der Oberseite des Geräts sicherzust ellen, dass beim Öffnen der Tür keine Verbrennungsgefahr durch Dampf besteht, 59 I 86 Kühlen und Lagern In Abhängigkeit von der Art des Betriebs Tiefkühlko st/ Aufwärmen von gelieferten Mahlzeiten / Selbstkochen in die Anzahl von Tiefkühl- und Kühlschränken festzulegen. Es sollten separate Lagerräume ausgebildet werden. Diese sind nicht unbedingt durch eine Tür abzutrennen. Häufig entsteht so das Proble m einer Überhitzung der Räume aufgrund der Heizlast der Kühlschränke. Eine ausreichende Lüftung zum Abführen der Wärmelasten ist dringend empfohlen. Fliesenarbeiten Als Bodenbelag sollten Steinzeugfliesen mit einer R utschfestigkeit von R11 verwendet werden. Der Sockel sollte als Hohlkehlsockel ausgeb ildet werden. Aus Reinigungsgründen sollte der Fugenanteil geringgehalten werden. Die Wandfliesen sind bis an die Decke zu führen. Au ßenecken sind mit Edelstahleckschutzwinkeln auszuführen. Küchenabluft Die der DIN EN 16282- Lüftungsanlagen für gewerblic he Küchen schreibt ab 25 KW Anschlussleistung den Betrieb einer Zu- und Ablufta nlage vor. Im Falle der beispielgebenden Kita Friedrich Fröbel Haus, war de r Einbau einer Lüftungsanlage nicht vorgesehen. In solchen Fällen, bei denen man beispielweise nur eine Küche nachrüstet, sollte bei der Auswahl der Elektrogerät e darauf geachtet werden, dass die 25 KW Anschlussleistung nicht überschritten werden. Gegebenenfalls kann man das Kochen und Backen mit Gas in Erwägung ziehen. Der E insatz einer einfachen Abluftanlage mit den entsprechenden Nachstrommöglic hkeiten ist in jedem Fall vorzusehen. Dabei ist ein Schutz vor Überhitzung de r Küche in den Sommermonaten einzudenken. Hierzu sollte eine einfache manuelle E instellmöglichkeit für den Nutzer vorgesehen werden. Insektenschutz An Fenstern und Dachoberlichtern sind Fliegengitter anzubringen Elektro Not-Aus-Schalter Der Küchenplaner erstellt einen Medienplan, aus dem die erforderlichen Anschlüsse hervorgehen. Abfallbehälter Ausziehbar oder mit Deckel und Fußpedal mind. für d ie Fraktionen Restmüll, Speisereste, Leichtverpackungen, Glas, Papier 60 I 86 Fettabscheider Entsprechend den Vorgaben des genehmigenden Mobilitätsamts Reinigung Rohrleitungen u. ä. zur Staubablagerung geeignete B auteile sollten in abgehängten Decken untergebracht werden. Hauswirtschaftsraum Waschmaschine: Zuladegewicht muss mit der Trockner größe übereinstimmen, Gewerbewaschmaschine mit Starkstromanschluss möglichst auf ca. 30 cm hohe Sockelpodeste zur bess eren Reinigungsmöglichkeit und Beladung Gewerbetrockner mit Starkstromanschluss Sanitäranlage und Umkleidemöglichkeiten (schwarz/weiss) für die Hauswirtschaftskräfte Spinde für MitarbeiterInnen jeweils 1 x schwarz (un rein), 1 x weiss (rein) pro Mitarbeiter Schuhablage (diese dürfen nicht auf dem Boden stehen) Spindkombi für Springer Bei der Grundrissgestaltung außerdem zu berücksichtigen Handwaschbecken Wenn möglich Belieferung der Einrichtung über Zugang von außen. Kühlen von Abfällen (Konfiskatkühler) 4.6.2 KÜCHE SCHULE Bei Schulen gibt es drei unterschiedliche Küchentyp en. Der Küchentyp wird bereits mit dem Raumprogramm festgelegt. 1. Produktionsküche (vor Ort wird für mehrere Schulen gekocht und ausgeliefert) 2. Frisch- und Mischküche (warmes Essen wird angeli efert, ein gewisser Anteil an zusätzlichen Produkten wird aufbereitet, z.B. Beilagen, Salate, etc.) 3. Reine Ausgabeküche (warmes Essen wird angeliefert und ausgegeben) Vorplanung Es soll in der Regel Quartierskonzepte mit einer Ze ntralküche geben. Mit diesem Konzept können lokale Schwankungen in der Anzahl de r warmen Mahlzeiten kompensiert und Synergieeffekte genutzt werden. 61 I 86 Entwurfs- und Ausführungsplanung Bei der Planung einer neuen Küche ist ein Fachplaner einzubeziehen. a) Funktionseinheiten einer Großküchenanlage sind Anli eferungsweg, Anlieferungseingang mit Vordach, Vorratsraum, Kühlraum, Personal Umkleiden und Toiletten, Zubereitung, Ausgabetheke, Spülberei ch, Abfallraum, Abfallbehälter im Außenbereich. Für Großküchen ist ausreichend Raum vorzusehen. b) Ein Versorgungskonzept und Geschirrlaufweg ist aufzustellen. Auf die Trennung von reiner und unreiner Seite ist zu achten. c) Plätze für die Aufstellung von Rollwagen, Rollabfallbehältern, Thermobehältern, Geschirrwagen (Kita-je Gruppe ein Wagen), Tellerwär mer sind vorzusehen. Ergonomische Anforderungen sind zu beachten. d) Kühl-/Gefrierzonen sind von heißen/warmen Bereichen thermisch zu entkoppeln. e) Wenn Türen aus brandschutztechnischen Gründen selbs tschließend sein müssen, sollten sie im Bereich der Küche und des Vo rratsraumes mit Türöffner bzw. Feststelleinrichtungen ausgestattet werden. f) Wenn der Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Zentralkü chen dies ergibt, sollen Küchengeräte wie Herde, Konvektomaten und Kombidämpfer mit Gas betrieben werden. Bei Gasküchen soll ein Herd ein Induktionsherd sein, bei Elektroküchen sollen grundsätzlich Induktionsherde eingesetzt werden. g) Bei Ausgabeküchen und Mischküchen sollen die Anschlusswerte 25 KW nicht überschreiten um den Primärenergieverbrauch zu reduzieren. h) Bei kleineren Küchen sollen Küchengeräte mit Konden sationshaube oder interner WRG eingesetzt werden. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien. i) Wenn Gerätezertifizierungen nicht vorliegen, ist be i Planungen der Verbrauchswert nach DIN 18873 zu berechnen. Kriteri en sind dabei „ENERGY STAR® Guide for Restaurants“ und die Eurovent Certi fication Company ECC für Kälte- und Kühltechnik. 4.7 MASCHINELLE ANLAGEN /A UFZUG Vorplanung Die Personen- und Lastenaufzüge sind überwachungsbe dürftige Anlagen und gemäß den gültigen Verordnungen und Richtlinien in behind ertengereichter Ausführung gemäß DIN EN 81-70 und Sicherheitsaufzüge nach VDI Richtlinie 6017 zu planen. Entwurfs- und Ausführungsplanung a) Aufzüge sollen mit der Energieeffizienzklasse A nac h VDI4707 genügen. Die Kabinenbeleuchtung ist in LED-Technik auszuführt un d soll sich in längeren Nutzungspausen (> 5 min) automatisch abschalten. b) Für alle elektrischen Antriebe sind Energiesparmoto ren (ab 1.000 h/a IE3- Motoren nach DIN EN 60034-30) einzusetzen. c) Ständig offene Schachtbe- und-entlüftungen sowie En trauchungsöffnungen sind wegen der Wärmeverluste zu vermeiden (motorisch betriebene RWA). 62 I 86 d) Elektrischer Seilaufzug: Herstellerneutrale Leistun gsbeschreibung, Antrieb mit Tragseilen, elektrische Triebwerke mit Frequenzrege lung, 60 Fahrten/Std, Geschwindigkeit 0,63 m/s ist ausreichend. Maschinen raumlose Bauweise kann in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Immobilienmanage ment geplant werden. Elektrische Steuerungen und Sicherungen sowie Batte rien und Notsprecheinrichtung sollen in Schaltschränken auße rhalb des Schachts untergebracht werden. Die Schaltschränke sind ggf. F30 Türen auszustatten. e) Elektrische Installation nach VDE DIN 0100 und Musterleitungsanlagenrichtlinie. Brandfallsteuerung ist gemäß Brandschutzkonzept und in Abstimmung mit der Feuerw ehr einzuplanen. Funktionserhalt 30 min. Elektromechanische Verträgl ichkeit nach EMV – Richtlinie, -Gesetz ist einzuhalten. f) Der Fahrkorb ist schwingungsgedämpft. Tragrahmen aus Profilstah l. Innenseitig sind die seitlichen Kabinenwände aus Edelstahl als vorgehängte Paneele auszuführen. Hinter den Paneelen schwarze K unststoffprofile als Schattenfugen. Die Kabinenrückwand ist ab Handlauf als Spiegel auszuführen. Außen sind die Kabinenwände mit Antidröhnmittel zu belegen. g) Einrichtungen für den Fernnotruf gemäß DIN EN 81 1/2 in Verbindung mit DIN EN 81-28 und Betriebssicherheitsverordnung § 12 Abs . 4 und TRBS mit Notstromversorgung und Aufschaltung auf einen Berei tschaftsdienst zur Notbefreiung sind vorzusehen. Notrufweiterleitung m ittels GSM Modem. Notstromversorgung mit Überwachung. Gegensprechanla ge mit einstellbarem Schallpegel von 35 dB(A) bis 65 dB(A). h) Einknopf Sammelsteuerung mit Schlüsselschaltern (Chipschaltern) außen in jedem Stockwerk und auf dem Kabinentableau sind vor zusehen. Kabinentableau in behindertengerechter Höhe mit Tas tern mit Markierungen in Blindenschrift. Optische und akustische Anzeigen na ch DIN EN 81-70 Pkt. 5.4.4. Umlaufender Handlauf und Spiegel. i) Brandfallsteuerung und Evakuierungsfahrt bei Stromausfall sind vorzus ehen. Die Festlegung der Nutzung im Brandfall gemäß VDI 6 017 ist festzulegen. Details einschließlich Schachtentrauchungsanlage da zu sind im mit allen Beteiligten abgestimmten Brandschutzkonzept zu beschreiben. j) Ausführung als Sicherheitsaufzug DIN 6017 B mit verlängerter Betriebszeit. Kriterien Sicherheitsaufzug: Betrieb durch den Nut zer, Weiterbetrieb bei unkritischem Brandereignis, bei kritischem Brandfal lereignis automatische Brandfallsteuerung nach DIN EN 81-73, Feststellung des Nutzungscharakters öffentlich/nichtöffentlich, bauliche Ausstattung: R auchgeschützter Vorbereich fh/RS Anbindung an einen Treppenraum, Technische Au sstattung: BMA Flächendeckend Alarm, Funktionserhalt E 30 nach 5.3 .2.b) MLAR, Sicherheitsstromversorgung nur, sofern im Gebäude g efordert, Festlegung für sicheren Wiederanlauf nach Umschaltung. (Hinweis I nstallation an der Hauseinführung vor der ersten UV muss erwogen werde n. Sprinklerschaltung), Programmierung der Steuerung zur Anfahrt allein der Bestimmungshaltestelle mit Ausgang in Freie sonst keine zusätzliche Ausstattung. k) Schachtentlüftung bzw. Schachtentrauchungsanlage gemäß DIN EN 81-1/2 unter Berücksichtigung der ENEV und der HBO sind vo rzusehen. Die Funktionen Lüftung, Einhaltung der Temperaturen und Rauchableitung sollen in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept umgesetzt wer den. Baumustergeprüfte Bauteile sind einzusetzen. 63 I 86 l) Türen und Verkleidungen des Fahrkorbs in Edelstahl geprägt Leinenoptik ode r geschliffen. Fußboden, Spiegel, Schrammleisten und Beleuchtung nach Abstimmung mit dem Bauherrn. m) Fahrschachttüren nach DIN 18090, -91 sowie Feuerwiderstandsfähigkeit DIN EN 81-58. Fahrkorbtüren vorzugsweise als kraftbetät igte zweiblättrige Schiebetüren mittig öffnend. Schutzeinrichtung als feines Lichtgitter mit 50 sich kreuzende Strahlen zwischen 25 und 1800 mm wirksam. Vergabe a) EU-Weite, Öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibun g ist vorgesehen. Gewährleistungszeit 4 Jahre nach VOB. Mit der Aussc hreibung ist die Wartung und Notbereitschaft nach VOL auszuschreiben. Der Au sschreibung werden die Standardverträge der Stadt beigelegt. Wertung der A ngebote in 4 Schritten: rechnerische Prüfung, formale Prüfung, Prüfung der Eignung. In die Wertung sind Notbereitschaft-, und Wartungskosten für 4 Jah re einzurechnen, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. b) Nach Auftragserteilung sind von der beauftragten Fi rma die Montage und Werkstattpläne des Aufzugs gemäß VOB Teil C ATV DIN 18385 aufzustellen und dem Immobilienmanagement zu übergeben. Abnahme a) Die Sachverständigenabnahme und sicherheitstechnische Bewertung durch den Sachverständigen des TÜV Hessen ist in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die Frist zur Mängelbeseitigung beginn t mit der mängelfreien TÜV Abnahme. b) Bei der Abnahme gemäß VOB hat der AN das Aufzugsbuc h mit der Konformitätserklärung TÜV Bericht, Sicherheitstechnische Bewertung sowie die Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen nach DIN E N 13015 dem Immobilienmanagement zu übergeben. c) Der bereits im Angebot abgefragte Notbefreiungsvertrag und Wartungsvertrag wird nach Fertigstellung der Anlage im Immobilienma nagement, Gebäudebetrieb separat abgeschlossen. Sämtliche Unt erlagen des Aufzuges und der Sachverständigenabnahme sind hierfür dem Ge bäudebetrieb vorzulegen. 4.8 KOMMUNIKATIONSTECHNIK Vorplanung a) Grundsätzlich sind alle Gewerke so zu planen, dass eine Aufschaltung auf eine gemeinsame Gebäudeleittechnik erfolgen kann. Es sind digitale Regelgeräte einzusetzen, eine Vernetzung muss herstellerunabhän gig möglich sein. Für jedes abgeschlossene Gebäude sind getrennte Zähler (Unterzähler) mit Impulsausgang für Wärme, Strom und Wasser vorzusehe n (siehe 5. Technik). Diese sind gegebenenfalls auf die GLT aufzuschalten. b) Beim Aufbau der Gebäudeleittechnik hat die Bedienerfreundlichkeit oberste Priorität. Lagepläne zum Auffinden der Anlagen soll en vorhanden sein und in den Anlagenschaltbildern müssen Ist- und Sollwerte sowie Trendkurven 64 I 86 eingeblendet sein. Für den Betreiber muss es einfac h möglich sein, Zeitprogramme zu erstellen oder zu verändern. Es is t zu prüfen, ob eine Spitzenlastoptimierung sinnvoll ist. Entwurfs- oder Ausführungsplanung Im Zuge der Entwurfsplanung ist ein mit allen Planu ngsbeteiligten der Gewerke Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Elektro- und MSR-Tech nik abgestimmtes, grobes Sonnenschutz-, Regel- und Steuerungskonzept mit Topologie und Funktionsprogramm zu erarbeiten. a) Während der Ausführungsplanung (vor Erstellung des Leistungsverzeichnisses) ist eine „allgemeine Funktionsbeschreibung “ zu erstellen. Diese beinhaltet ein detailliertes Regel- und Steuerungskonzept, das Nut zungsanforderungen und Betriebszeitenberücksichtigt und mit Immobilienmana gement, Fachbereich Elektro/Planung abzustimmen ist. Ein Regelschema un d eine allgemeinverständliche Beschreibung sind notwendig. b) Alle Datenpunkte sind durchgängig in allen Dokument ationen nach einem einheitlichen Kennzeichnungssystem wie folgt zu bezeichnen. (siehe Pflichtenheft Gebäudeautomation bzw Immobilienmanagement Lastenheft): Bauausführung und Abnahme Es ist eine Anlagendokumentation zu erstellen und fortzuschreiben, die eine kontinuierliche Betriebsoptimierung ermöglicht. Die Anlagendokumentation besteht mindestens aus Regelschema, Regelungsbeschreibung, Einstellwerten und Betriebszeiten. Bei der Abnahme sind alle Anlagensituationen vorzuführen und zu dokumentieren. 4.9 DATENNETZ Für die IT-Verkabelung gilt die von der IT-Abteilun g/IT-Schulamt herausgegebene Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung . Die Entwurfsplanung ist der IT-Schulamt in der Entwurfsplanung vorzustellen, und in weiteren Planungsprozess einzubeziehen . Grundsätzlich wird ein strukturiertes Datennetz in Cat 7 Standard aufgebaut, die Bereichsverteiler werden untereinander mit LWL und Cat-Leitungen verbunden. Ein flächendeckendes WLAN-Netz ist einzuplanen. Die Standards der IT sind zu beachten. a) Geräte mit hoher Wärmelast (Drucker, Kopierer, S erver) sind außerhalb von Aufenthaltsräumen aufzustellen. 4.10 GEFAHRENMELDEANLAGE Meldeeinrichtung Erste Hilfe Notruf. (Telefon) Die Vorgaben der DGUV Information 202-059 sollen umgesetzt werden. Bei Schulen mit weitläufigen Gebäudekomplexen muss zusätzlich in Bereichen mit erhöhter Gefährdung der Schülerinnen und Schüler 65 I 86 (z.B. Sporthallen, naturwissenschaftliche Unterrich tsräume, Räume für Technikunterricht, Fachräume der einzelnen Berufsfe lder in berufsbildenden Schulen) eine den Lehrkräften jederzeit zugängliche Meldeeinrichtung vorhanden sein. 66 I 86 5 FREIANLAGEN Auf Grund des starken Bevölkerungswachstums und der zunehmenden Verdichtung im Stadtkernbereich, ergibt sich eine fortschreitende Freiraumreduzierung. Zum Erhalt der Lebensqualität in der Stadt und zur Verbesserung der klimatischen Bedingungen sind die vorhandenen innerstädtischen G rünanlagen ein wesentlicher Faktor. Sie sind daher unbedingt schützenswert und als Grünverbundsystem weiterzuentwickeln. Jedoch unterliegen die meisten Freianlagen auch ein em hohen Nutzungsdruck und erfordern daher einen verantwortungsvollen und sensiblen Umgang. 5.1 PLANUNG Da die umgebenden Freianlagen maßgeblich entscheidend für die mögliche Bebauung sein können, sollen sie bereits im Planungsprozess mitbedacht werden. Ein frühzeitiges Bodengutachten soll Aufschluss geben, welche Bodenqualitäten und Versickerungsmöglichkeiten gegeben sind. Topographi e, geotechnische Standorteinschätzungen, Tragfähigkeit des Baugrunds, Grundwasser und Versickerung des Niederschlagswassers sind bereits Bestandteil der Vorplanung. Die Betrachtung der Baumerhaltung von Bestandsbäumen ist ebenso maßgebend. Im Entwicklungs- und Zielvereinbarungsprozess sind neben dem Nutzeramt und den Nutzern weitere städtische Ämter zu beteiligen, wie Grünflächenamt, Mobilitätsamt, Umweltamt, Feuerwehr. Über die Ergebnisse sind Ergebnisprotokolle zu führen. Auch externe Ämter, wie Energieversorger und Regier ungspräsidium (bei Wasserrückhaltung oder Kampfmittelsondierung) sind in Leistungsphase 1 einzubeziehen. Freiflächen sollen einen naturnahen Charakter erhalten und als Freibereiche mit hoher Aufenthaltsqualität ausgebildet werden. Eventuell v orhandene Spielflächen oder Spielelemente sind dabei nach Möglichkeit zu erhalten und zu integrieren. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Freiflächen sollen für jede Witterung differenzierte Bereiche angeboten werden (Sonne, Sc hatten, Windschutz, Regenschutz, Sitzmöglichkeiten, Spielgeräte). Kitagelände Die Gestaltung des Außengeländes soll a ufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl Schutz- als auch Freiräume beinh alten. Es werden ca. 20% befahrbare Fläche sowie ca. 10% Ecken und Nischen z ur Sinneswahrnehmung benötigt. Eine naturnahe Gestaltung mit flexiblem Charakter soll forciert werden. Für die Außenspielbereiche von Kitas sind rechneris ch mind. 6 m² je Kind je Kind anzusetzen. U3-Bereiche und Ü3-Bereiche sind vonein ander z.B. durch grüngestalterische Elemente zu trennen. 67 I 86 Eine ausreichende Beschattung ist unerlässlich und hat eine sehr hohe Priorität. Die zum Spielen ausgewiesenen Außenflächen sowie Ob jekte, die zum Spielen, toben und gestalten zur Verfügung gestellt werden, sind hinsichtlich der Gestaltungskriterien und altersgerechten Spielangebote so auszurichten, dass für Kinder nicht kalkulierbare Risiken vermieden werden. Das Spielge lände soll direkt an den Gebäuden angeschlossen sein. Ein Zugang zum Außenbe reich soll möglichst aus jedem Gruppenraum gegeben sein, oder über eine Mats chschleuse (Stiefelgang) erfolgen. Das Außengelände von Kitas ist aus Gründen des Unfallschutzes, durch eine gestaltete Einzäunung in eine Mindesthöhe von 1,50 m abzugrenzen. 5.1.1 BEPFLANZUNG Bei Berührungen mit öffentlichen Grünflächen ist das Grünflächenamt einzubinden. Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung der Wissenschaft sstadt Darmstadt. Ziel ist es, die Bäume möglichst zu erhalten. Der Wurzelschutz kann durch wasserdurchlässige Sitz- oder Liegeflächen geschaff en werden. Bei Überplanung von einzelnen Bäumen ist die Baumschutzsatzung vom 05.0 4.2004 und der Stadtverordnetenbeschluss vom 11.01.2020 zur Umpfla nzerziehung zu beachten. Eine unabhängige gutachterliche Betrachtung ist, ne ben der Einbeziehung von Grünflächen- und Umweltamt, einzuholen. Mit diesen Stellungnahmen kann ein Genehmigungsantrag beim Magistrat eingeholt werden. Eine entsprechende Ersatzpflanzung ist mit Standortangabe vorzusehen, und im Budget der Freiflächenplanung sicherzustellen. Bei der Auswahl der Baumarten sind klimasichere Arten zu verwenden. Bei der Grünflächengestaltung allgemein sind einheimische, regionaltypische Gehölze und Sträucher einzuplanen, um einen Beitrag zum Erhalt der regio naltypischen Biodiversität zu leisten. Wenn einheimische alte O bstsorten und Nussbäume geplant werden, sind diese als Hochstämme zu pflanzen. Hec ken sind möglichst nicht als Formschnitthecken zu planen. Bei der Auswahl der Be pflanzung (Bäume, Sträucher, Saatgutmischungen) steht das Umweltamt der Wissensc haftsstadt Darmstadt den Planern gerne beratend zur Seite. Eine Liste für Be zugsquellen von einheimischen, regionalen Pflanzen und Samenmischungen wird gerne zur Verfügung gestellt. Fassadenbegrünung ist als Bestandteil der Freiflächenplanung möglich st auf mind. 20% der Fassadenfläche vorzusehen. Sie soll neben d em klimatischen Kühlungseffekt auch der Artenvielfalt zu Gute kommen (doppelten In nenentwicklung) und ist in enger Abstimmung mit Projektsteuerung, Architekt, Statike r, Brandschutzplaner und Bauphysiker zu entwickeln. Die Anwachspflege und ei ne gute Pflege der 68 I 86 Fassadenbegrünung während der Nutzungsphase des Geb äudes muss gewährleistet werden. Stützmauern sollen vorzugsweise als Trockenmauern angelegt wer den. Ist das aus statischen Gründen oder wegen anderer Bauvorschrift en nicht möglich, sollen sie begrünt und evtl. mit Nistmöglichkeiten für Vögel und Fledermäusen versehen werden. Bei der Bepflanzung von öffentlichen Spielbereichen sind laut Spielplatz-Norm EN 1176 folgende Giftpflanzen nicht gestattet: Goldreg en, Seidelbast, Stechpalme, Pfaffenhütchen. Ansprechpartner: Umweltamt Bessungerstr. 125, 64295 Darmstadt Unterer Naturschutzbehörde umweltamt@darmstadt.de Ansprechpartner: Grünflächenamt Forsten, Biotopschutz und Stadtbäume Ansprechpartner für Stadtbäume: Tel: 06151-13-2921 gruenflaechenamt@darmstadt.de 5.1.2 ENTWÄSSERUNG Die Freiflächen sollten möglichst unversiegelt bleiben. In die Planung sind Wartungsmöglichkeiten von Dach-, Fassaden-, Freiflä chen- und Innenhofbegrünungen aufzunehmen und der Gebäudebetrieb und das Grünfläc henamt einzubinden. (Planungshilfe, Sicheres Kita-Außengelände, DGUV NRW) Niederschlagswasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Eine entsprechende Versickerung oder Rückhaltung auf dem Gelände ist vorzusehen (z.B. Wasserhaltung über Dachbegrünung, Fassadenbegrünung , Rigolen, Zisternen). Diese sind außerhalb der Feuerwehrzufahrten und Aufstellf läche zu verorten und in der Freiflächenplanung darzustellen. Regenwasserzisternen mit großem Volumen ermöglichen die nachhaltige Bewässerung der vorgesehenen grünen Infrastruktur (u.a. Fassadenbegrünung, Grünflächen) auch in Trockenphasen und werden empfohlen. 69 I 86 5.1.3 ERSCHLIEßUNG Allgemeine Erschließungen , wie Schulwege, Anwohnerparken, Fuß- und Radwegeerschließung sind von Beginn an zu beachten. Zugänge von Schulen und Kitas sind möglichst verkehrsberuhigt zu planen. Zufahrten für die Ver- und Entsorgung sind davon getrennt zu halten. Feuerwehrzufahrten sind in der Regel nur straßenseitig möglich. Bei d er Planung von Feuerwehrzufahrten müssen Breiten und Radien nach d en Vorgaben eingehalten werden. Bewegungsflächen sind in der Größe von mind. 7 x 12 m in der Freiflächengestaltung darzustellen. Eine Feuerwehrz ufahrt kann gerne, gemäß Richtlinie, auch mit Rasengittersteinen ausgestalte t werden, um diese in die Freianlagengestaltung mit einzuordnen. Barrierefreies Bauen gilt für ebenso für Freiflächen auf Schul- und Kit a-Gelände. Die DIN 18040-1 ist einzuhalten . (siehe auch Kapitel 2.1) Schulgelände - Es soll eine räumliche Abgrenzung des Schulgeländ es zu den öffentlichen Verkehrsflächen ausgebildet werden z.B . durch grüngestalterische Elemente, aber möglichst keine Zäune geben. Das Sch ulgelände soll über definierte Stellen zugänglich und außerhalb der Schulzeiten fü r Kinder als Spiel- und Aufenthaltsfläche öffentlich nutzbar sein. Kitagelände - Toranlagen und Zufahrten sind in Lage und Abmess ung so zu gestalten, dass das Zufahren mit 2-achsigen LKWs (Kipper, Hubs teiger) zu den wesentlichen Spielbereichen bzw. Baumbeständen ohne Einschränkung möglich ist. 5.1.4 STELLPLÄTZE Auf den Grundstücken sind gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Darmstadt baurechtlich notwendige Stellplätze für Fahrräder u nd PKW-Stellplätze, Schwerbehinderten Stellplätze nachzuweisen. Diese s ollten gestalterisch zurückhaltend in die Planung integriert werden und mit wasserdurchlässigen, versickerungsfähigen Bodenbelägen (u.a. Rasengitter steine, Rasenfugenpflaster, Schotterrasen) ausgebildet werden. Bei den geplanten Parkflächen sollten Stellplätze m it Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr zur Verfügung gestellt werden. Fahrradstellplätze sind in der Nähe der Eingänge unterzubringen und mö glichst zu 50% überdacht auszuführen. Mögliche E-Bike Ladestationen sind anzudenken. An Grundschulen und Kitas sind außerdem auch Roller-Stellplätze in ausreichender Anzahl vorzusehen. Im Außenbereich ist ein allseits umschlossener und abschließbarer Abstellraum für Außenspielgeräte und Hausmeistermaterial, sowie ein eingehauster Müllabstellplatz (Abstimmung über Mengen, Größe und Transportweg mit dem EAD, Städtischen Abfallentsorger frühzeitig führen) vorzusehen. Farb- und Materialkonzept der Freianlagengestaltung ist Bestandteil des Entwurfs. 70 I 86 5.2 VERGABE EU-Weite, öffentliche bzw. beschränkte Ausschreibun g ist vorgesehen. Gewährleistungszeit 4 Jahre nach VOB. Im Leistungsv erzeichnis der Freiflächenausschreibung wird die Anwachspflege und Spielgerätewartung mit ausgeschrieben. Wertung der Angebote in 4 Schritten : rechnerische Prüfung, formale Prüfung, Prüfung der Eignung. In die Wertung sind d ie Anwachspflege und Spielgerätewartung für 4 Jahre einzurechnen, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. 5.3 FERTIGSTELLUNG / INBETRIEBNAHME Bauabnahmen, Abnahmen durch den TÜV, Inbetriebnahme und Übergabe an die Nutzer sind unterschiedliche Fertigstellungen. Der Übergabetermin an die Nutzer ist meist fixiert. Alle am Bauprozess Beteiligten müssen ihre Übergabe n danach terminieren, und im Bauzeitenplan mit den jeweiligen Abhängigkeiten untereinander koordinieren. Die Anwachspflege und Spielgerätewartung wird beauf tragt und ist vom Landschaftsplanenden in der LPH 9 zu betreuen. Das Außengelände wird vom TÜV abgenommen und jährlich geprüft. 71 I 86 6 ANSPRECHPARTNER Arbeitssicherheit, bei stadtinternen Gebäuden/ stadtinterne Fachkraft für Arbeitssicherheit sifa@darmstadt.de Entwässerungsgesuche (Mobilitätsamt) Tel.: 06151 / 13-2859 Fax: 06151 / 13-2823 E-Mail: verkehr-tiefbau@darmstadt.de Fernwärmeversorgung ENTEGA AG Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt Tel. 06151 701-4052 Feuerwehr Darmstadt Telefon: 06151 / 7801200 Fax: 06151 / 78 01 209 VB.Feuerwehr@darmstadt.de Forsten, Biotopschutz und Stadtbäume Ansprechpartner Stadtbäume: Tel: 06151-13-2921 gruenflaechenamt@darmstadt.de Küchen (städtisch) EAD Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen Sensfelderweg 33, 64293 Darmstadt Gemeinschaftsverpflegung, Hauswirtschaft Tel: 06151 – 13-46600 72 I 86 Mobilitätsamt / öffentlicher Verkehrsbereich email: strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de Leitlinie Fahrradabstellanlagen link Genehmigung Baustellenzufahrt, Tel 06151-13-2273 Schulwegsicherung, Tel 06151-13-2288 Regenwasser Regierungspräsidium Darmstadt Dezernatsleiterin IV/DA 41.4 - Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt Tel. 06151 12 3783 Regierungspräsidium VI 61 Arbeitsschutz Darmstadt, Sprengstoffrecht, Arbeitsschutz-Darmstadt@rpda.hessen.de Stromversorgung / Anschluss e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 24, 64293 Darmstadt Tel: 06151 701-8563 oder 8564 Trinkwasseranlagen Gesundheitsamt für Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg Niersteiner Straße 3, 64295 Darmstadt trinkwasser@gesundheitsamt-dadi.de Umweltamt Bessungerstr. 125, 64295 Darmstadt Unterer Naturschutzbehörde umweltamt@darmstadt.de Veterinäramt Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz 73 I 86 Rheinstraße 67, 64295 Darmstadt Tel: 06151-78 58 85-0 Fax 06151-7 858 85-17 Email avv@darmstadt.de Wasserversorgung / Anschluss e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg 2, 64293 Darmstadt Tel.: 06151-701 6122 Fax: 06151 701-8459 Mobil: 0160 3648722 Planauskunft https://www.e-netz-suedhessen.de/kommunen/planauskunft/ 74 I 86 7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS A annus (lat.) = Jahr ABI Amt für Bau und Immobilien AKS Anlagen-Kennzeichnungs-Schlüssel AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Bauverwaltungen BHKW Blockheizkraftwerk BNB Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes CO Kohlenmonoxid CO2 Kohlendioxid dB(A) Dezibel (A-Bewertung), Maß für den bewerteten Schalldruckpegel DIN Deutsches Institut für Normung DDC direct digital control = dezentrales digitales Regelgerät DVGW Deutscher Verband für Gas- und Wassertechnik EEI Energieeffizienz-Index EN europäische Norm EVU Energie-Versorgungs-Unternehmen FKGB Fachkommission Gebäude- und Betriebstechnik F relative Feuchte Fc Abminderungsfaktor für Sonnenschutz FL Funktionsliste FSC Forest Stewardship Council, Organisation zur Zertifizierung von Holz GA Gebäudeautomation GEG Gebäudeenergiegesetz GEIG Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz h hora (lat.) = Stunde HBO Hessische Bauordnung HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HT Hochtarif IT Informationstechnik K Kelvin, Einheit für die Temperatur kW Kilowatt, Einheit für Leistung kWh Kilowattstunde, Einheit für Arbeit KWK Kraft-Wärme-Kopplung L Liter LAN local area network = lokales Datennetz LED lichtemittierende Diode lm Lumen, Einheit für den Lichtstrom LON herstellerunabhängiges Protokoll zur Datenübertragung lux Einheit für die Beleuchtungsstärke m Meter MBE Management- und Bedieneinheit M-Bus Metering-Bus, Protokoll zur Übertragung von Zählerdaten MDF Mitteldichte Faserplatte N Newton NRF Nettoraumfläche NSHV Niederspannungs-Hauptverteilung P Personenanzahl PE Polyethylen ppm parts per million PTB Physikalisch-technische Bundesanstalt PV Photovoltaik PVC Polyvinylchlorid RAL UZ Umweltzeichen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung RLT Raumlufttechnik RWA Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen s Sekunde SPS Speicherprogrammierbare Steuerung TGA technische Gebäudeausstattung to Tonne U Wärmedurchgangskoeffizient in kWh/m²K USV unterbrechungsfreie Stromversorgung UV ultraviolett VDI Verein Deutscher Ingenieure VoIP Voice over IP (Internet Protocol) VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen WDVS Wärmedämmverbundsystem WLS Wärmeleitfähigkeitsstufe WRG Wärmerückgewinnung a annum (lat.) = Jahr 75 I 86 8 QUELLENVERZEICHNIS Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2021 der Stadt Frankfurt a.M (www.energiemanagement.stadt-frankfurt.de > Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen) AGGB – Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten, Gesundheitliche Bewertung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VVOC, VOC und SVOC) aus Bauprodukten, August 2018. AMEV-Beleuchtung 2019: Hinweise für die Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden, AMEV: 2019, https://amev-online.de/ . AMEV 1. Ergänzung zur Beleuchtung 2019 AMEV 2. Ergänzung zur Beleuchtung 2019 AMEV Wärmeversorgungsanalgen (WVA) – Teil 1: Planung und Bau 2021 AMEV-Heizbetrieb 2001: Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden, AMEV: 2001 https://amev-online.de/ . AMEV-Sanitäranlagen 2021: Planung und Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden, AMEV: 2021, https://amev-online.de/ . ASR A3.6: Technische Regeln für Arbeitsstätten – Lüftung, Januar 2012, https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0:4769836,1.html . AVV-EnEff: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen, Mai 2020, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/avv-eneff.pdf?__blob=publicationFile&v=8 . BNB: Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Januar 2014, https://www.nachhaltigesbauen.de/ . BuGG: Fachinformation „Solar-Gründach“, Bundesverband GebäudeGrün e.V., August 2020, https://www.gebaeudegruen.info/kontakt/prospektanforderung . DAGIS, DIBt-Hinweis WDVS mit EPS-Dämmstoff: Konstruktive Ausbildung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brandverhaltens von als „schwerentflammbar“ einzustufenden Wärmedämmverbundsysteme mit EPS-Dämmstoff, Mai 2015. DIN EN 806-2: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Planung, Juni 2005. DIN EN 1507: Lüftung von Gebäuden, Rechteckige Luftleitungen aus Blech, Anforderungen an Festigkeit und Dichtheit, Juli 2006. DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen, August 2011. DIN 1946-6: Raumlufttechnik - Lüftung von Wohnungen, Dezember 2019. DIN 1988-200: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe, Mai 2012. DIN 1989-1: Regenwassernutzungsanlagen, Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung, April 2002. DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Mai 1998. DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, Februar 2013. DIN 5034-1: Tageslicht in Innenräumen – Begriffe und Mindestanforderungen, Dezember 2019. DIN 5036-1: Strahlungsphysikalische und lichttechnische Eigenschaften von Materialien, Juli 1978. DIN EN ISO 7730: Ergonomie der thermischen Umgebung, Mai 2006. DIN EN ISO 9972: Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden - Differenzdruckverfahren, Dezember 2018. 76 I 86 DIN 12193: Licht und Beleuchtung - Sportstättenbeleuchtung, Juli 2019. DIN EN 12237: Lüftung von Gebäuden, Luftleitungen, Festigkeit und Dichtheit von Luftleitungen mit rundem Querschnitt aus Blech, Juli 2003. DIN EN 12464-1: Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen, November 2021 August 2011. DIN EN 12599: Lüftung von Gebäuden – Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen, Januar 2013. DIN/TS 12831-1: Verfahren zur Berechnung der Raumheizlast, April 2020. DIN EN 13115: Fenster – Klassifizierung mechanischer Eigenschaften, Dezember 2012. DIN EN 15251: Eingangsparameter für das Raumklima – Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik, Dezember 2012. DIN EN 16798-3: Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Nichtwohngebäuden, November 2017. DIN EN ISO 16484-3: Systeme der Gebäudeautomation (GA) - Funktionen, Dezember 2005. DIN 18032-1: Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung - Planung, November 2014. DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Öffentlich zugängliche Gebäude, Oktober 2010. DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung, März 2016. DIN V 18599-1-10, Energetische Bewertung von Gebäuden, September 2018. DIN EN 60034-30, VDE 0530-30: Drehende elektrische Maschinen - Wirkungsgrad-Klassifizierung von Drehstrommotoren, Dezember 2014. DIN EN 62040-3, VDE 0558-530: Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Methoden zum Festlegen der Leistungs- und Prüfungsanforderungen, Dezember 2011. DIN EN 62196-2, VDE 0623-5-2: Stecker, Steckdosen, Fahrzeugkupplungen und Fahrzeugstecker - Konduktives Laden von Elektrofahrzeugen - Teil 2, März 2015. DST Hinweis Ausgabe 3.1, Energieleitlinien – Planungsanweisungen, Deutscher Städtetag, August 2019, https://www.staedtetag.de/themen/klimaschutz-und-energie/hinweise-zum-kommunalen- energiemanagement. DST-Hinweis Ausgabe 3.4, Energieeffiziente und hygienische Warmwasserbereitung, Deutsche Städtetag, August 2006, https://www.staedtetag.de/themen/klimaschutz-und-energie/hinweise-zum- kommunalen-energiemanagement . DVGW 551: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums, April 2004. ErP-Richtlinie (2009/125/EG): EU-Richtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte, November 2009, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009L0125 . ETAG 004: Leitlinie für Europäische Technische Zulassungen für Außenseitig WärmedämmVerbundsysteme mit Putzschicht, Februar 2001. Eurovent: Energieeffizienzklassifizierung von Luftfiltern für Lüftungsanlagen, April 2011 www.euroventcertification.com GEG: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG), August 2020. GemHVO: Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung), Dezember 2012. GISCODE: Produkt-Code des Gefahrstoff-Informationssystems der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. www.gisbau.de . Handlungsempfehlung zum VorbeugendenBrandschutz für den Bau und Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder HBO: Hessische Bauordnung, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Juli 2018. 77 I 86 HessBGG: Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze, Wiesbaden: Dezember 2004. Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2021, Stadt Frankfurt, https://energiemanagement.stadt- frankfurt.de Leitlinien zum nachhaltigen Bauen 2018, DADI, www.ladadi.de Leitlinie Fahrradabstellanlagen MSchulbauR: Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, April 2009. Planungshilfe IT-Räume (Serverräume und dazugehörige Nebenräume) wo finden ???? Planungshilfe IT-Schulamt (Digitale Vernetzung in Schulen)wo finden ???? Orientierungs und Raumnummerierungs-Richtlinie RAL UZ: Umweltzeichen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., https://www.blauer-engel.de/de . RLT-Richtlinie 01: Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte, Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V., Februar 2018, https://rlt-geraete.de/ . SOP Freimessung / Abnahmemessung nach Neubau / Renovierung von Schulen und Kitas, Gesundheitsamt Darmstadt TR-K09: Technische Richtlinie Messgeräte für thermische Energie, Physikalisch Technische Bundesanstalt, Dezember 2014, https://oar.ptb.de/files/download/56d6a9e8ab9f3f76468b4631 . TR-W19: Technische Richtlinie Messgeräte für Wasser, Physikalisch Technische Bundesanstalt, November 2011. UBA: Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden – Teil I: Bildungseinrichtungen, Umweltbundesamt, November 2017, https://www.umweltbundesamt.de/publikationen . VDI 2050 Blatt 1-5: Anforderungen an Technikzentralen, November 2011 – Mai 2019. VDI/GEFMA 3814-1: Gebäudeautomation (GA) – Grundlagen, Januar 2019. VDI 4703: Facility-Management, Lebenszyklusorientierte Ausschreibung, Mai 2015. VDI 4707 Blatt 1: Aufzüge – Energieeffizienz, März 2009. VDI 6017 für Sicherheitsaufzüge VDI 6022 Blatt 1: Raumlufttechnik, Raumluftqualität - Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, Januar 2018. VDI 6022 Blatt 3: Raumlufttechnik, Raumluftqualität, Beurteilung der Raumluftqualität, Juli 2011. VDI 6023 Blatt 1: Hygiene in Trinkwasser-Installationen, Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung, Mai 2020. VDI 6039: Facility-Management, Inbetriebnahmemanagement für Gebäude, Methoden und Vorgehensweisen für gebäudetechnische Anlagen, Juni 2011. VDI 6040 Blatt 1: Raumlufttechnik, Schulen, Anforderungen, Juni 2011. VDI 6040 Blatt 2: Raumlufttechnik, Schulen, Ausführungshinweise, September 2015 ZDB-Merkblatt: Verbundabdichtungen. Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, August 2012. 78 I 86 9 ANLAGEN 9.1 GEBÄUDEBETRIEBSORDNER Der Gebäudebetriebsordner ist in Papier und editier baren Standarddateiformaten (dxf, dwg, doc, xls, pdf, jpg) zu übergeben und muss mind estens folgende Register enthalten: Notrufnummern und Liste der Ansprechpartner beim Im mobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt/Schadensmeldestelle, d en Planungsbüros und den ausführenden Firmen, Lageplan mit eindeutiger Bezeichnung aller Gebäude, Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, Fluchtwegpläne und Brandschutzordnung, Grundrisse mit Raumnummerierung, wenn vorhanden Raumbuch, Liste der Räume mit Flächen, Nutzungsarten, Nutzung szeiten und Sollkonditionen (z.B. Temperatur, Luftmenge, Beleuchtungsstärke) während der Nutzungszeit, Kurzbeschreibung des Gebäudes und aller technischen Anlagen (mit Fotos, ca. 2 Seiten), gewerkeübergreifende Nutzungs- und Betriebsanleitun g, insbesondere wie die Nutzungszeiten und Sollkonditionen eingestellt werden (mit Fotos, ca. 20 Seiten) Reinigungs- und Pflegehinweise Als Anlage sollte beigefügt werden: Zählerkonzept, Heizungsschema, Lüftungsschema, Sani tärschema, Elektroschema, Gebäudeautomationsschema Protokoll über den hydraulischen Abgleich der Heizu ngs- und den pneumatischen Abgleich der Lüftungsanlage, Wartungskalender und Wartungsanleitung für alle war tungsbedürftigen technischen Anlagen. Wartungskalender und Wartungsanleitung für alle war tungsbedürftige baulichen Anlagen. Liste der durchgeführten Wartungen und Hygiene-Insp ektionen einschließlich wiederkehrender Prüfungen (Anlagen-/Betriebsbuch) Liste der Einstellwerte und Betriebszeiten der Mess- und Regeltechnik 79 I 86 9.2 GEBÄUDERAUMNUMMERN 80 I 86 81 I 86 9.3 ZUSATZPAPIER KINDERTAGESSTÄTTEN Als Kernaufgabe übernimmt die Kita den Auftrag der Realisierung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung auf Grundlage des Hessische n Bildungs- und Erziehungsplanes, des KiFöG und der Darmstädter Qualitätsstandards. M it der Kita soll ein Ort geschaffen werden, an dem sich Kinder, Eltern und Fachkräfte w ohl und aufgehoben fühlen, mit einem hohen Identifikationsfaktor. In erster Linie soll die Kita einen Schutzraum und Sicherheit für die Entwicklung der Kinder zu eigenv erantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten bieten. Die U nterstützung und Förderung der Kinder durch die pädagogischen Fachkräfte im Sinne einer Bildungsbegleitung haben dabei einen hohen Stellenwert. Im Vordergrund der pädagogischen Ausrichtung stehen der Respekt und die Achtung der Persönlichkeit eines jeden einzelnen Kindes sowie der Vielfalt der Gemeinschaft. Folgende Anforderungen sollen die Umsetzung der pädagogischen Ziele im Hinblick auf Gebäude und Raumprogramm funktional und flexibel unterstützen: Eingangsbereich: Der Eingangsbereich vermittelt einen ersten Eindruck zur Kita. Er soll Übersicht vermitteln und einen barrierefreien Zugang bieten. U3 Einheiten mit Gruppenraum und Schlafbereich: Die Gruppen im U3-Bereich sind als in sich geschlos sene Einheiten zu sehen. Jedem Gruppenraum wird eine Garderobe sowie ein Sanitär- und Schlafraum angegliedert. Die Schlafräume sind in ruhigen Zonen anzusiedeln. Alle Gruppensollten vorzugsweise mit einer Singleküche (Abstellfläche, Kühlschrank, Wasc hbecken) ausgestattet sein, da die Altersgruppe in den Gruppenräumen die Mahlzeit einn immt. Eine Verbindung soll im gesamten U3-Bereich vorhanden sein. Bodenbeläge müs sen den krabbelnden Kindern gerecht werden und aus warmem und gut zu reinigende m Material (z.B. Parkett) bestehen. Die Zweckmäßigkeit einer Fußbodenheizung muss geprüft werden. Ü3 Gruppen- und Differenzierungsräume: Die Gruppenräume im Ü3-Bereich sollen nach Möglichk eit eine hohe Flexibilität in der Funktionalität aufweisen, um den Bildungsinteressen gerecht zu werden und wachsende Selbständigkeit der Kinder zu fördern. Die Differen zierungsräume sind mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausgestattete Räume zur differenzierten Bildungsarbeit, Kleingruppenarbeit oder Rückzugsmöglichkeiten. U3 Sanitärbereich: Der Wickelbereich in den Sanitärräumen soll großzüg ig und im Sinne von Intimsphäre gestaltet sein. Der Wickeltisch erhält eine Treppe zum selbstständigen Aufsteigen der Kinder. Eine Duschwanne ist unbedingt erforderlich. Die Installation einer Fußbodenheizung ist sinnvoll. Ü3 Sanitärbereich: Der Sanitärbereich kann den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Altersgruppe entsprechend zentral im Gebäude verortet werden. Dieser kann unt er Umständen auch für Wasserspiel und Sinneserfahrungen ausgeweitet werden. 82 I 86 Ausstattung 1-14 Kinder: 1 WC, 1 Waschtisch, 1 Wickelplatz und 1 Duschplatz 15-24 Kinder: 2 WC, 2 Waschbecken, 1 Wickelplatz und 1 Duschplatz empfohlene Einbauhöhe WC 30 cm | WT 45-55 cm | Wickelplatz 80x70 cm | Duschplatz 1,20 x 1,20 cm Flur: Der Flur als Gemeinschaftsbereich und Ort der Begeg nung bedient viele Funktionen. Idealerweise sind Ruhe- und Bewegungszonen integrie rt und durch verschiedene Bodenbeläge gestaltet. Die Garderoben sollen im Ü3- Bereich zentral und im U3-Bereich den Gruppen zugeordnet werden. Die Aufbewahrung von Gummistiefeln und Matschsachen an einem separaten Platz ist empfehlenswert. Für ei ne einladende und den unterschiedlichen Bedürfnissen angemessene Atmosphä re sollen Sitzmöbel in verschiedenen Sitzhöhen sorgen. Dementsprechend sol l der Flur als Spielflur, entsprechend den Handlungsempfehlungen zur HBO, aus gebildet werden. Die ersten Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen direkt in s Freie, sodass keine notwendigen Flure im Sinne der Bauordnung entstehen. Bistro: Das Bistro ist ein zentraler Ort der Kommunikation, Treffpunkt und Bildungsraum zugleich. Er sollte zentral gelegen sein. Hier soll in besonderem Maße auf Lärmschutz geachtet werden. Höhenunterschiede wie z.B. Podeste können für Auflockerung sorgen. Mehrzweckraum: Im Mehrzweckraum ist die Beleuchtung vorzugsweise in der Decke oder den Wänden so zu installieren, dass Ballspiele nicht behindert werde n. Es ist abzustimmen ob der Mehrzweck- und Bewegungsraum auch außerhalb der Bet riebszeiten getrennt vom Gruppenbereich nutzbar sein und mit dem Eingangsbereich verbunden sein soll. Personalraum: Der Personalraum verfügt über Arbeits- und Pausenbe reiche und soll sich nach Möglichkeit in einer ruhigen Zone der Einrichtung b efinden. Spinde für Mitarbeiter sind vorzusehen. Außerdem ist mindestens ein Computerarbeitsplatz im Raum unterzubringen. Büro: Das Büro hat eine zentrale Funktion und ist in der Nähe des Eingangs zu verorten. Sonstige räumliche Anforderungen: - Die Bereiche Flur, Bistro, Mehrzweckraumund Einga ng gelten als Schnittpunkte der U3- und Ü3-Bereiche. Erweiterbare räumliche Optionen z. B. durch faltbare Wände sind an dieser Stelle wünschenswert. Bei der Planung sind d ie nachfolgenden Aspekte zu beachten: - Der Krippenbereich (U3) soll im EG liegen. - Die Gestaltung des Außengeländes soll aufgrund de r unterschiedlichen Bedürfnisse sowohl Schutz- als auch Freiräume beinhalten. Es we rden ca. 20% befahrbare Fläche 83 I 86 sowie ca. 10% Ecken und Nischen zur Sinneswahrnehmu ng benötigt. Eine naturnahe Gestaltung mit flexiblem Charakter soll forciert werden. Barrierefreiheit: Kindertagesstätten sind öffentlich zugängliche Gebä ude entsprechend den Vorgaben zum Barrierefreien Bauen der Landesbauordnung, unabhäng ig vom Betreiber . Barrierefreiheit ist integraler Bestandteil der Kinderbetreuungseinr ichtungen. Für Menschen mit Mobilitäts- oder Sinnesbehinderungen, unterschiedli chen funktionalen oder kognitiven Einschränkungen sollen sämtliche Funktionsbereiche ohne besondere Erschwernisse und Umwege sowie grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Bei der Bemessung der Wege und Aufstellflächen sind die Bewegungsräume eines Rollstuhlfahrers zu berücksichtigen. Abwechslungsre ich gestaltete Flure sollen auch Aufenthaltsqualität und möglichst viel natürliches Licht haben und nicht enger als 1,50m sein (lichte Breite zwischen eventuell erforderlich en Handläufen). Zur Orientierungshilfe sollen die Eingänge zu den Individualbereichen unve rwechselbar gestaltet werden. Informations- und Orientierungssysteme sind nach de m Mehr-Sinne-Prinzip‘ (Sehen, Hören, Fühlen) zu gestalten. Es soll von einer Ramp enneigung von durchgängig max. 5%, dann jedoch ohne Podeste, ausgegangen werden. Für Kinder und Personal sind getrennte Sanitärräume vorzusehen. Ein (Behinderten-)WC für Personal/ Besucher muss der DIN 18040-1 entsprechen. Für Kinder müssen WC-Räume den Gruppenbereichen unm ittelbar zugeordnet sein. Ein Kind mit Fähigkeitseinschränkungen ist meist auf Hi lfe angewiesen. Werden seitliche Trennwände angeordnet, ist auch hier für 1 WC eine Bewegungsfläche von mindestens 80 cm anzuordnen. Flucht- und Rettungswege: Für jeden Aufenthaltsraum müssen in demselben Gesch oss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zur Verfügung stehen. Der erste Rettungsweg von Räumen, die zum Aufenthalt von Kindern dienen, sollte unmittelb ar ins Freie führen. Notwendige Flure sollten im Sinne einer Nutzung als Spielflur vermie den werden. Beide Rettungswege müssen baulich ausgebildet werden. Eine Anleiterung zum Nachweis des zweiten Rettungswegs bei Räumen, die zum Aufenthalt von Kin dern dienen, ist nicht zulässig. Die Brandschutzkonzeption soll auch die Entfluchtung un d Rettung von Personen mit Behinderungen berücksichtigen. Für Personen mit Beh inderungen soll mindestens ein Rettungsweg eigenständig und idealerweise ohne Frem dhilfe genutzt werden können. Die barrierefreie Entfluchtung nichtebenerdiger Geschos se kann über Rampen oder Sicherheitsaufzüge erreicht werden. Sicherheitsaufz üge sind im Wesentlichen Standardaufzüge, die innerhalb eines notwendigen Treppenhauses angeordnet werden und bei denen der Funktionserhalt durch vergleichsweise einfache Maßnahmen sichergestellt wird. Bei Mehrgeschossigkeit kann ein Aufzug als Pl attformlift ohne eigenen Fahrkorb vorgesehen werden. 84 I 86 Gesetzliche Vorgaben: Die gesetzlichen Vorschriften der Unfallkasse Hesse n und Arbeitsstättenrichtlinien sind einzuhalten. Ganztägige Betreuung wird v das Gute-Kita-Gesetz Darüber hinaus ist der Magistratsbeschluss 2015/009 3 (hier insbesondere die Anlagen 9 und 10) der Wissenschaftsstadt Darmstadt bindend. Änderungen immer auch in der Leitlinie unter Punkt 9.3 bzw. im Originaldokument einfügen! 85 I 86 9.4 ENTSCHEIDUNGSVORLAGE KÜCHENLÜFTUNG Die Verordnung DIN EN 16282 bzw. VDI 2052 sagt aus, dass „Küchen mit einer Gesamtanschlussleistung aller wärme- und feuchtigkeitsabgebenden Geräte übe r 25 kW mit einer Zu- und Abluftanlage auszuführen sind. Alle anderen Küchen müssen zumindest mit einem mechanischen Abluftsystem ausgeführt werd en (Luftnachströmung kann akzeptiert werden)". Beurteilung I Empfehlung: Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde durch das ITG Braun darauf hingewiesen, dass der elektrische Anschlusswert mit 36 kW diese Grenz e deutlich übersteigt und, da auch Ausbaureserven für mögliche zusätzliche thermische Kochgeräte berücksichtigt we rden sollen, der Anschlusswert dann über 40 kW steigt. Daher wurde in einer VK am 03.02.2022 diese Situati on mit den Bauherrnvertretern, Herrn Bausch und Herrn Kaufmann, und den Architekten, Herrn Heinze u nd Herrn Müller, erörtert und unterschiedliche Lösungsvorschläge vorgestellt und bewertet. Herr Heurich hat darauf hingewiesen, dass beim vorg egebenen Verpflegungssystem Cook & Chili die Speisen überwiegend aufgewärmt werden (oft verwende te Stichwörter: Aufwärmküche, Relaisküche, Reqenerierküche) und ein „Kochen" in diesen Küchen in einem nur sehr geringen Umfang stattfindet. Weiterhin bietet die Industrie seit einigen Jahren für thermische Geräte, die Wärme und Feuchti gkeit abgeben (Spülmaschinen und Kombidämpfer) sog. Kondensationshauben an, die im Grunde genommen die Funktion der Abzugshauben übernehmen. Der Unterschied besteht le diglich darin, dass die Kondensationshauben die Abluft nicht über Dach abführen, sondern nach dem Prinzip von Umlufthauben die gefilterte Luft wieder in den Raum abgeben. Im Ergebnis kam man zur Überzeugung, dass der erfor derliche Luftwechsel nach Arbeitsstättenverordnung (die Hausanlage ist durch das ITG Braun auf eine ca . 10-fache Luftwechselrate ausgelegt) ausreicht und man die th ermischen Geräte mit Kondensationshauben oder einer gewerblichen Umlufth aube (UltraVent des Herstellers Rational) ausführt. Diese Umlufthauben gewährleiste n, dass die entstehenden Abluftbelastungen abgeschieden werden. Da auf Grund der vorgesehenen Einrichtung und Nutzung nicht mit einer Abluftbelastung nach Abscheidung mittels Umluft- Kondensationshauben zu rechnen ist, kann auf den Ei nsatz einer DIN EN 16282 bzw. VDI 2052 konformen Anlage in Verbindung mit der in der Ausführung vorgesehenen Standardanlage verzichtet werden. Da man in diesem Fall von den entsprechenden Normen abweicht, benötigen die Planer dafür eine Zustimmung bzw. eindeutige Weisung des Bauherrn. Aus anderen, vergleichbaren Projekten liegen Erfahr ungswerte vor, dass bei einem Verzicht auf eine Küchenabluftanlage in Regenerationsküchen unter Ver wendung von Kondensationshaben in Verbindung mit einer normalen Lüftungsanlage und einer ca. 10- fachen Luftwechselrate es zu keinen Schäden an der Bausubstanz gekommen ist. Änderungen immer auch in der Leitlinie unter Punkt 9.4 bzw. im Originaldokument einfügen! 86 I 86 9.5 ZUSATZPAPIER VERWALTUNG UND SONSTIGE GEBÄUDE Sehr heterogener Gebäudebestand Teilweise Bearbeitung im Auftrag der Nutzerämter Vorgaben durch Nutzer bzw. Bedarfsplanung Denkmalschutz Verwaltungsgebäude Raumakustik Schallschutz nach DIN 4109-1 o Büroräume: o Besprechungsräume o Abteilungsleiter-Büros Nutzungseinheiten Vorgaben Büros / pro Achse Betriebsgebäude Toilettenanlagen
Beratungsverlauf (5)
Orte (11)
- Mina-Rees-Straße 12
- Pallaswiesenstraße 123a
- Frankfurter Straße 110
- Wilhelminenstraße 1
- Rheinstraße 67
- Niersteiner Straße 3
- Dornheimer Weg 24
- Sensfelderweg 33
- Pankratiusstraße 21i
- Im Carree 1
- Akazienweg 42i
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0368
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.11.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00