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V/0593/2015/1

Bahnhofsvorplatz Westseite - Neugestaltung Berliner Platz, Planungs- und Baubeschluss

Vorlagen 10.12.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 21

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

7930 Zeichen

V/0593/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bahnhofsvorplatz Westseite - Neugestaltung Berliner Platz, Planungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt  
1.1. dem vorgelegten Gestaltungskonzept (vgl. Anlage 1) für den Bereic h Berliner Platz - vor 
dem neuen Empfangsgebäude der Deutschen Bahn AG – mit folgenden Änderungen  
zu: 
Das Blindenleitsystem wird vervollständigt und bis zum bestehenden Blindenlei t-
system am Hamburger Tunnel geführt. Die Busstellenhäuschen werden so aufg e-
stellt, dass Menschen mit dem Rollstuhl in Zukunft problemlos in den Bus hinein - 
und hinauskommen können. 
1.2. einer Aufhebung der Durchfahrtmöglichkeit im Hamburger Tunnel für motorisierte Kraf t-
fahrzeuge zu.  
1.3. dem Ausbau des Bahnhofsvorplatzes, der Bahnhofstraße im Abschnitt von der Herwart h-
straße bis zur Urbanstraße und dem Bereich von der Bahnhofstraße bis zum Hamburger 
Tunnel auf der Grundlage der Ausbauplanung “Planung Ausbaubereich für Baubeschluss“ 
(Anlage 2) vom 25.09.2015 zu. Der Baubeschluss bezieht sich auf die in diesem Plan fa r-
big dargestellten Flächen. Der Baubeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die B e-
schlusspunkte 4.1 oder 4.2 bis zum Baubeginn vertraglich geregelt sind. 
1.4. zu, dass die vertragliche Verpflichtung der Deutschen Bahn AG zum Ersatz gef ällter Bäu-
me mit vier Standorten im Bereich des Haupteingangs umgesetzt wird. 
1.5. Die Verwaltung legt, in Abstimmung mit dem städtebaulichen Konzept, weitere 
Standorte für die Pflanzung von Bäumen fest.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
2.1. dass entsprechend den bish erigen Entscheidungen zum Gesamtkonzept „Hauptbahnhof 
Münster“, bestehend aus den Teilen West - und Ostseite, eine Bahnhofsvorfahrt für Re i-
sende und Kunden nur noch über eine entsprechende Einrichtung auf der Ostseite mö g-
lich ist.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0593/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel, Herr Böhme, Herr Grimm 
Ruf: 
492 6180, 492 6156, 492 6600 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de 
Boehme@stadt-muenster.de  
Grimm@stadt-meunster.de   
Datum: 
15.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0593/2015/1 
2.2. dass zukünftig auf beiden Bahnhofsseiten eine eigene Taxenvorfahrt - mit einem Schwer-
punkt auf der Westseite - eingerichtet wird. Im Zuge dieser Entscheidung wird die vorha n-
dene Taxenvorfahrt auf der Westseite baulich und funktional optimiert.  
2.3. dass mit dem vorgelegten Gestaltungskonzept die Anforderungen im Hinblick auf eine bar-
rierefreie Erschließung und Orientierung für den Bereich Berliner Platz vor dem neuen 
Empfangsgebäude erfüllt werden.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
3.1. in Zusammenhang mit dem vorgestellten Gestaltungsko nzept das freie Abstellen von 
Fahrrädern im öffentlichen Raum neu zu ordnen und dem Bedarf entsprechende, verbind-
liche Abstellbereiche auszuweisen. 
3.2. in Zusammenhang mit der Neuausweisung von Flucht - und Rettungswegen vor den G e-
bäuden ein Überwachungs- und Ordnungskonzept zu entwickeln, das  es ermöglicht, die 
abgestellten Fahrräder umzusetzen, sofern diese behindernd abgestellt werden.  
3.3. in Zusammenhang mit der Radverkehrsverbindung Altstadt - Ostviertel über die 
Windthorststraße und den Hamburger Tunnel eine weitere Radwegeverbindung über die 
Herwarthstraße zu attraktivieren und Möglichkeiten für ihre Realisierung aufzuzeigen. 
3.4. in Abstimmung mit den Stadtwerken an allen Haltestellen (auch im Haltestellenb e-
reich B4) Wartehallen aufzustellen. 
 
4. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, 
4.1. mit der Deutschen Bahn Station & Service AG, als Eigentümerin einer Teilfläche des 
Bahnhofsvorplatzes, vertragliche Vereinbarungen zur Unterhaltung, Nutzung und Ve r-
kehrssicherung der Teilfläche zu treffen. Die Fläche ist anschließend öffentlich zu widmen. 
4.2. mit der Deutschen Bahn Station & Service AG optional auch über den Ankauf der Teilfl ä-
che des Bahnhofsvorplatzes zu verhandeln und diese dann - entsprechend ihrer Zwec k-
bestimmung als öffentliche Verkehrsfläche - auch anzukaufen.  
 
5. Die Anregu ng Nr. 2015 -00058 gemäß § 24 GO NRW (vgl. Anlage 3) und der Antrag A -
M/0009/2011 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL in der Bezirksvertretung Münster -Mitte 
(vgl. Anlage 4) sind damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genomm en, dass für den gesamten Umbaubereich Kosten in Höhe von in s-
gesamt ca. 1.600.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 417.000 € 
(Städtebauförderung g em. Aussage im Stadterneuerungs programm 2015) für den westlichen 
Bahnhofsvorplatz und Teilbereiche des Grünstre ifens und von ca. 180.000 € (FöRi Kom-Stra) für 
die östlichen Busspuren in der Bahnhofstraße im Bereich Windthorststraße bis Urbanstraße. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um Ersatzinvestitionen handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4009 Bahnhofstr/Berliner Platz/Umfeld 
Bahnhof 
  Im HH-Plan-
Entwurf 2016 
veranschlagt 
Auszahlungen 
 
  2016 
2017 
2018 
600.000 
350.000 
650.000 
500.000 
500.000 
0

- 3 - 
V/0593/2015/1 
Einzahlungen 
 
  
 
2017 
 
 
2018 
417.000 
 
 
180.000 
40.700 Stadt-
erneuerungs-
programm 2015 
40.000 FöRi-
Kom-Stra 
Saldo 1.003.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2016 bei der 
o. g. Produktgruppe, wie unter Bemerkungen dargestellt, veranschlagt. Es wird zur Kenntnis g e-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2016 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die Ermächtigungen 
bereitstellt. 
Für den die Veranschlagung übersteigenden Betrag von 600.000 € wird ein entsprechendes Ve r-
änderungsblatt gefertigt, welches ebenfalls die höheren Einzahlungen berücksichtigt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Vorlage V /0593/2015 „Bahnhofsvorplatz Westseite – Neugestaltung Berliner Platz, Planungs - 
und Baubeschluss“ wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 09.12.2015 beraten 
und die vorstehenden Änderungen beschlossen.  
 
Dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss, anstelle der anthrazitfarbenen Rippenplatten 
weiße Rippenplatten zu verwenden (analog der Haltestellengestaltung in Münster) möchte 
die Verwaltung aus folgenden Gründen nicht folgen: 
 
Aus stadtgestalterischen Gründen sollen auf der Platzfläche anthrazitfarbene Rippenplatten verlegt 
werden, die sich gut in das System aus grauen Betonplatten und in die Gliederung durch anthrazit-
farbene Lisenen einpassen. Damit kann bei Berücksichtigung des taktilen Leitsystems auch das 
zugrunde liegende Gesamtgestaltungskonzept beibehalten werden.  
Die DB AG verwendet in der Verkehrsstation und im Empfangsgebäude ebenfalls anthrazitfarbene 
Rippenplatten mit grauem Granit als Kontrast. Das städtische System soll hier unmittelbar a n-
schließen.  
Anthrazitfarbene Rippenplatten sind gemäß Aussage der Bundesanstalt für Materialforschung aus-
reichend kontrastreich zu betonfarbenen Gehwegplatten. Zusätzlich sind sie weniger verschmu t-
zungsanfällig und verursachen insgesamt – bei gleicher Nutzungsmöglichk eit - einen geringeren 
Unterhaltungsaufwand.  
Weiße Rippenplatten sind nur für den direkten Einstiegsbereich an den Bushaltestellen – in Kom-
bination mit dem weißen Hochbord, entsprechend dem Münsteraner Standard - vorgesehen.  
 
Die Verwaltung wird nach entsprechender Prüfung Vorschläge für Baumstandorte festlegen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, dem so geänderten Beschlussvorschlag, mit den vorstehenden 
Hinweisen, zu folgen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

16.12.2015 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bahnhofstraße
  • Urbanstraße
  • Windthorststraße
  • Herwarthstraße
  • Berliner Platz

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Details

Aktenzeichen
V/0593/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37