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2024/0260

Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH hier: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Magistratsvorlage 29.08.2024

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2024/0260

23314 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.09.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Finanzverwaltung  
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0260 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122420 
Kostenstelle:  032-007-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1224-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH  
hier: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest  
 
Vorlage vom: 29.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zur Finanzierung der verpflichtend durchzuführenden Maßnahmen zur Bekämpfung der 
Afrikanischen Schweinepest werden gemäß § 100 HGO außerplanmäßige Mittel im 
Ergebnishaushalt in Höhe von 2.200.000 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 786.500 € 
bereitgestellt.  
2. Die weiterhin zur Bewältigung der Afrikanischen Schweinepest benötigten Mittel werden 
im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025/2026 bereitgestellt. Die vorläufige erste 
Schätzung beläuft sich auf mind. 3.100.000 € 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.8.2024 
 
 
Am Samstag, den 15.06.2024 wurde der Ausbruch der Afrikanische Schweinepest (ASP) bei 
einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau bestätigt. Diese Seuche tritt seit einigen Jahren in 
Europa auf. In Deutschland sind seit 2020 vor allem die Bundesländer Brandenburg, Sachsen 
und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. 
  
Auf Grund der schnellen Seuchenverbreitung, der sehr langen Überlebensfähigkeit des Virus im 
Boden, der nahezu 100% Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen und der enormen 
finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die diese Seuche für das ganze Land mit sich 
bringt (Deutschland ist einer der größten Schweinefleisch Exporteure), ist gerade durch die 
Randgebiete des Seuchengeschehens eine hohe Mitwirkungspflicht geboten, um die weitere 
Ausbreitung dieser Seuche zu verhindern und perspektivisch eine Tilgung erreichen zu können. 
Die erfolgreiche Bekämpfung mit Tilgung der ASP bei Wildschweinen in Mecklenburg-
Vorpommern und die positive Entwicklung des Geschehens in Brandenburg mit Aufhebung 
weiter Teile der Sperrzonen zeigen, dass dies möglich ist. 
 
Seit den nunmehr knapp zwei Monaten, die seit dem ersten Ausbruch der ASP in Hessen 
vergangen sind, hat sich vieles verändert. Die Maßnahmen müssen permanent an die sich 
dynamisch veränderte Seuchenlage mit neuen Nachweisen von Ausbrüchen bei Haus- und 
Wildschweinen angepasst werden. Der Besuch der EU-VET (Veterinary Emergency Team) der 
Europäischen Kommission hat das Land Hessen mit all den bereits durchgeführten 
Maßnahmen sehr gelobt, aber auch daraufhin gewiesen, dass sich die hessischen Behörden 
auf eine mindestens zweijährige Phase mit kontinuierlichen Anpassungen von Maßnahmen je 
nach Ausbruchgeschehen einstellen sollten. Die ASP-Bekämpfung ist – anders als viele andere 
Seuchengeschehen – eher ein Marathon als ein Sprint. 
 
Im Rahmen der ASP und der damit verbundenen Restriktionen und Maßnahmen wurde für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt noch in der KW 27 eine Allgemeinverfügungen (am 02.08.2024) 
veröffentlicht. 
 
In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal deutlich, dass die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf die Mithilfe und Unterstützung der Jägerschaft der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt dringend angewiesen sind.  
 
Mit In-Kraft-Treten der Allgemeinverfügung vom 02.08.2024 durften Jäger unter anderem die 
erlegten Wildschweine nicht mehr im Wald vor Ort aufbrechen ( → Eröffnen der Körperhöhle 
und Entnahme der Eingeweide = Aufbruch) und die entnommenen Eingeweide vergraben (= 
verlochen), sondern müssten das komplette Tier zunächst zu ihrer eigenen Wildsammelstelle/ 
Kühlkammer auslaufsicher transportieren. Der Aufbruch muss anschließend von der SecAnim 
GmbH (Tierkörperbeseitigungsanstalt in Lampertheim) abgeholt oder vom Jagdausübungs -
berechtigten (JAB) selbst zur Firma Freund (Tierkörpersammelstelle in der Phillip-Reis-Straße 
in Darmstadt) zusätzlich verbracht werden. Weiterhin ist durch den jeweiligen Jagdausübungs-
berechtigten (JAB) von jedem Wildschwein eine Blut- oder Tupferprobe (zur Untersuchung auf 
ASP) und eine Muskelprobe (Untersuchung auf Trichinen) zu entnehmen und in der Veterinär -
abteilung abzugeben. Dieser enorme Mehraufwand (Kosten für die Entsorgung, Zeit, Fahr-
strecke, Desinfektionsmittel zur Reinigung der Kühlkammer etc.) sorgt in der Jägerschaft für 
großen Unmut und schwindende Unterstützung und Mitwirkung. Selbst bei engagierten Jagd -
ausübungsberechtigten werden mittelfristig Motivationsprobleme zu erwarten sein.

- 4 - 
 
Somit würde neben dem Erlassen der Trichinenuntersuchungskosten eine Aufwandsent -
schädigung/Prämie pro erlegtem Wildschwein ein zielführendes Mittel sein, um die Motivation 
und damit auch die Abschusszahlen von Wildschweinen zu erhöhen. Gerade die Erhöhung der 
Abschusszahlen ist ein wesentliches Instrument im Rahmen der ASP-Prävention und 
Bekämpfung. 
 
Die Schwarzwildstrecke der Stadt Darmstadt liegt pro Jagdjahr bei ca. 600 Schweinen. Teile 
der Stadt Darmstadt - insbesondere im Westen - liegen in der sogenannten Sperrzone II (vorher 
„infizierte Zone“), in welcher zurzeit ein absolutes Jagdverbot gilt. In dieser Sperrzone II fliegt 
seit dem 09.07.2024 die Firma Pro Schutz die Gebiete über Nacht mit Drohnen ab und teilt  
der Veterinärabteilung beim Bürger- und Ordnungsamt die Anzahl an lebenden und die Fund-
orte toter Wildschweine mit. Letztere werden anschließend über das Bergeteam zum Kadaver -
sammelplatz nach Wixhausen zur Abholung durch die SecAnim GmbH gefahren. In de r sog. 
Sperrzone I, die die östlichen Stadtteile Darmstadts betraf, wurden die Jäger zu einer 
verstärkten Bejagung der Wildschweine aufgerufen. 
  
Wie bereits oben erwähnt, müssen alle Wildschweine, d.h. unabhängig von der Sperrzone, 
mittels einer Blut- oder Tupferprobe im Hessichen Landeslabor (LHL) auf ASP untersucht 
werden. 
 
Theoretisch können die negativ auf Trichinen und ASP getesteten Wildschweine aus der Zone I 
innerhalb dieses Gebiets vermarktet werden, jedoch ist die Nachfrage nach Wildschweinfleisc h 
in der Bevölkerung aufgrund des ASP-Ausbruchs zurückgegangen und wird noch weiter abneh-
men. Dadurch fallen den Jägern auch die Einnahmen durch den Verkauf von Wildschwein-
fleisch weg, über die unter anderem auch die Kosten für die Trichinenuntersuchung abgedeckt 
werden. Neben den Verlusten entstehen den Jägern dadurch zusätzliche Kosten und Aufwand, 
obwohl diese Seuche nicht auf den Menschen übertragbar ist und somit keinen Einfluss auf 
den Verbraucher hat. 
 
Mit dem Fund weiterer infizierter Wildschweine hat sich der Sachverhalt, wie er sich zunächst 
ergeben hatte und von der ersten Allgemeinverfügung abgedeckt war, verändert. Aufgrund 
dieser Veränderung wurde eine Anpassung auch der Allgemeinverfügung notwendig. Es ergibt 
sich hieraus, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt laut aktueller Allgemeinverfügung vom 
06.08.2024 in Sperrzone II (ASP bei Wildschweinen) und Sperrzone III (ASP bei Haus -
schweinen) liegt. In diesen beiden Sperrzonen darf momentan nicht gejagt werden, so dass 
hierfür derzeit keine Zahlung von Aufwandsentschädigungen erforderlich ist und Trichinen-
untersuchungskosten zur Zeit nicht anfallen. Da es sich hier um ein dynamisches Geschehen 
handelt, ist jedoch nicht absehbar, ab wann die Jagdausübungsberechtigten hier wieder ver -
stärkt jagen dürfen. Somit könnte es auch kurzfristig wieder zur Aufhebung des Jagdverbotes 
durch die Möglichkeit des Fallenfangs kommen. Evtl. muss in diesem Zusammenhang an eine 
Aufwandsentschädigung im Rahmen der verstärkten Fallwildsuche oder evtl. eine andere Form  
der Entschädigung durch Mithilfe der Entsorgung gedacht werden. Langfristig sind an dieser 
Stelle ebenfalls potentielle Ansprüche über den Wildschadenausgleich der Landwirte zu 
berücksichtigen.

- 5 - 
Inwieweit durch die ASP Kosten auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu kommen, kann zum 
jetzigen Zeitpunkt nur grob geschätzt werden: 
 
Auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt beträgt außerhalb der Wohngebiete die potentielle 
Gesamtfläche für die Drohnensuche und den Einsatz von Kadaversuchhunden 8.6 00 ha (86 
km²). 
 
Die momentan durchgeführte Drohnensuche kostet für ein ¼ der Stadtfläche ca. 45.000, - €. 
  
In der aktuellen Allgemeinverfügung wurde die Sperrzone II auf die gesamte Stadtfläche ausge -
weitet. Die Kosten für die Drohnensuche können somit deutlich ansteigen, auf Schätzungsweise 
bis zu 180.000 EUR. 
 
Nach Vorgabe des Ministeriums soll die Drohnensuche - in Anlehnung an die Inkubationszeit 
(diese liegt zwischen 2 und 14 Tagen) - künftig alle 14 Tage wiederholt werden, um verendete 
Wildschweine schnellstmöglich zu entdecken und diese potentielle Infektionsquelle aus der 
Umgebung zu entfernen. In Anwendung beider Parameter ist somit mit Kosten in Höhe von 
360.000 EUR alle 4 Wochen zu rechnen. 
  
Zudem ist zusätzlich die Hundestaffel mit Kadaversuchhunden, zumindest in den schwer 
einsehbaren Gebieten wie z.B.  bewaldeten Gebieten, einzusetzen. Das Waldgebiet, in denen 
Drohnenflug nicht möglich sein wird, beträgt nach Rücksprache mit dem Grünflächen amt rund 
6.000 ha (=60 km²). Ein Suchhund der Hundestaffel kostet pro Tag ca. 600 € zuzgl. Anfahrt 
und Übernachtungskosten und kann, in Abhängigkeit vom Wetter und Gelände, eine Fläche von 
durchschnittlich ca. 100 ha (=1 km²) pro Tag absuchen. Somit sind allein für die einmalige 
Absuche der genannten Fläche Kosten in Höhe von ca. 36 TEUR (600 EUR je Hundeeinsatz für 
1 km² x 60 km²) für die Hunde zu erwarten. Auch hier greift der Rhythmus von 14 Tagen, 
sodass aller 4 Wochen Kosten in Höhe von ca. 72.000 EUR entstehen. Hinzu kommen Über-
nachtungskosten in Höhe von rund 110 EUR pro Hundeführer/Nacht (Hotelkosten einschl. des 
üblichen Übernachtungszuschlags für Hunde), sofern nicht stadteigene Wohnungen/ 
Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden können oder Wohnungen angemietet werden.  
 
Der Kadaversammelplatz und das Bergeteam sind derzeit soweit ausgestattet, jedoch muss 
Verbrauchsmaterial wie (Einmal-) Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sowie die Desin-
fektionsmatten, Stiefelwaschanlage etc. kontinuierlich nachbeschafft oder umgehend erneuert 
werden, um die Einsatzfähigkeit des Bergeteams und die Nutzung des Kadaversammelplatzes 
jederzeit aufrechtzuerhalten. Für die Gewährleistung dieser Maßnahmen und zur Einhaltung 
der weiteren Anforderungen, die es im Rahmen einer erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung zu 
beachten gibt, werden Kosten in Hohe von monatlich 500 € pro Monat kalkuliert. 
 
Weitere Kosten entstehen durch die Kurierfahrten zum Landeslabor in Gießen. Hier ist zu 
beachten, dass mit Extrafahrten zu rechnen ist, wenn sich die ASP weiter nach Osten, also 
Richtung Darmstadt, aus-breitet oder sich Sachverhalte ergeben, die einer dringenden Ab-
klärung bedürfen und Transporte außerhalb der regulären Kurierfahrten bedingen. Wenn dies 
der Fall ist, müssen Blut- oder Tupferproben von aufgefundenen Wildschweinen umgehend 
nach Gießen transportiert werden und nicht mehr, wie derzeit noch möglich 2 pro Woche. 
Kosten ca 200 Euro je zusätzlicher Fahrt, geschätzt 12 Fahrten pro Monat zusätzlich.  
 
…/6

- 6 - 
Hinzu kommt Öffentlichkeitsarbeit durch Flyer, Plakate, Webseite etc.  in der Stadt Darmstadt, 
erstellen, aufhängen und warten (Druck bisher 200, - € plus Material und Personal pro Monat).  
 
Erforderlich sind 2 Beton-Trichinenbriefkästen für die 24/7 Annahme aufstellen, warten und 
entleeren (Gewerbekühlschrank 1.500 € plus Korpus aus Betonwerkstein 1.500 € plus ca. 
6.000 €). 
 
Die entfallenden Einnahmen für die Trichinenuntersuchung belaufen sich auf maximal 8.000, 
- € pro Jagdjahr (durchschnittliche Schwarzwildstrecke bisher 600 Stück bei 7,94 € Unter-
suchungskosten pro Probe plus Puffer (falls durch die Jagd Ruhe die Zahl des Schwarzwilds 
erhöht, da derzeit nichts ge-schossen wurde und eine Vermehrung nicht auszuschließen ist) 
(diese entfallen z.Z. auf Grund der aktuellen Allgemeinverfügung). 
  
Für die Tierkörpersammelstelle (TKBA) fallen schon jetzt Kosten in Höhe von rund 18.000, - € 
pro Jahr an (evtl. Kostensteigerung durch regelmäßige Entleerung durch Steigerung der Anzahl 
insbesondere im Sommer) 
 
Aufgrund der geänderten Restriktionszonen sollten dringend 
Wildschutzzäune als eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen 
die ASP aufgebaut werden. Hierbei fallen nicht nur Kosten für den 
Aufbau, sondern auch für die regelmäßige Wartung, Instand-Setzung und 
evtl. Standby-Verträge (https://www.rs-gruen.de/asp-schutzzaeune/ 
s.Screenshot Zaun unten), für Weidetore, Querungshilfen wie bspw. 
Fuchsröhren, Rolltore, Weidestromgeräte etc. an. Für den Aufbau ist mit 
Kosten in Höhe von 50,- € pro lfd. m. zu rechnen, womit bei 15 km Zaun 
Kosten in Höhe von 750.000, - € anfallen. Hier handelt es sich um durch-
schnittliche Bau- und Materialkosten, die zu differenzieren sind in Ab-
hängigkeit zum Gelände, wie Sonderwege, Querungshilfen, Straßen-
abschnitte, Fuß-/Radwege, sowie Bahnstrecken. Der genaue Bedarf an 
Zaunlänge wird gerade noch mit Hilfe der unterschiedlichen Ämter 
(Vermessungs-, Grünflächen-, und Forst- und Mobilitätsamt) erhoben.  
 
 
Zudem sollten Unter- und Überführungen von Straßen so gesichert werden, dass Wildschweine 
diese möglichst nicht durch- bzw. überqueren können. Hier bietet sich zum einen der Einsatz 
leicht zu öffnender und selbstständig schließender Toren an. So können Radfahrer und Fuß -
gänger weiterhin die üblichen Verkehrswege mit nur geringem Aufwand weiterhin uneinge-
schränkt nutzen. Da Tore stets die Gefahr bergen, dass diese nicht geschlossen werden, kön-
nen alternativ auch sog. Viehgitter eingebaut werden. Die Überquerung dieser wird von Wild -
schweinen i.d.R. vermieden. Gemäß einer telefonischen Angebotseinholung zur Kostenab-
schätzung für die Beschaffung und den Einbau der Viehgitter beläuft sich der zu erwartende 
Finanzrahmen für drei Viehgitter (Beschaffung und Einbau Viehgitter zzgl. Transportkosten) auf 
ca. 25 TEUR. Hinzu kommen Kosten für die erforderliche Anpassung der Zaunführung in Höhe 
von ca. 2.5 TEUR. Die Beschaffung und der Einbau der Viehgitter sind schnellstmöglich erfor -
derlich. Aktuelle ASP-Nachweise auf Landkreis-Seite, die ca. 5 km Luftlinie von der Stadtgrenze 
entfernt sind, verdeutlichen die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Mit Hilfe einer zeitnahen und 
möglichst wildschweinsicheren Umzäunung können argumentativ die Intervalle der Drohnen - 
und Hundesuche vergrößert werden und somit mittelfristig zu Einsparungen führen.

- 7 - 
 
Das Ziel einer nachhaltigen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie eine Reduzierung 
der Infektionen kann insbesondere durch eine massive Reduzierung des Schwarzwildbestandes 
erreicht werden. Derzeit besteht für Darmstadt noch ein Jagdverbot. Es ist allerdings absehbar, 
dass mit einer Fertigstellung der Umzäunung nicht nur eine Fallenjagd, sondern auch das 
Abschießen von Wildschweinen, wahrscheinlich ab September 2024,  wieder erlaubt werden 
wird.  Um die Jagdausübungsberechtigten sodann dazu anzuha lten, Wildschweine konsequent 
zu bejagen, ist eine Prämie von 100 Euro für jedes erlegte Wildschwein, welches anschließend 
in der vorgesehenen Art und Weise beprobt und entsorgt wird, festzusetzen. Der Landkreis 
Darmstadt-Dieburg ist diesen Weg in der KW 35 auch bereits gegangen.  
Die Anzahl der voraussichtlich mit Prämie erlegten Wildschweine kann nur geschätzt werden. 
Eine Orientierungsgröße, die als Berechnungsmaßstab für diese Vorlage zugrunde gelegt wurde, 
stellt die Menge der in den Vorjahren erlegten Wildschweine dar. Diese betrug ca 600 Stück pro 
Jahr. 
 
Personeller Mehraufwand innerhalb der Abteilung durch den Ausbruch der Afrikanischen 
Schweinepest in Hessen mit Sperrzonen und Maßnahmen in Darmstadt:  
 
Zusätzlich zu den Materialkosten und etwaigen Dienstleistern kommen noch Personalkosten, 
da dieser Mehraufwand durch die ASP für die nächsten Jahre bestehen bleibt und nicht mit 
dem bisherigen Personal abgebildet werden kann. 
 
Die Mehrbelastung, die durch die ASP ausgelöst wird, wird sich nach Ausbruch des letzten 
positiven ASP-Befunds über weitere zwei Jahre hinziehen. Da währenddessen das „normale“ 
Alltags-Geschäft weiterläuft und weitere Tierseuchen parallel laufen (z.B. die Geflügelpest und 
die Blauzungenkrankheit); sowie der Verbraucherschutz und Tierschutzanzeigen, können die 
gesamten anfallenden Aufgaben mit dem derzeitigen Personal auf die Dauer nicht bewältigt 
werden. Zu dieser Dauerbelastung zählen die Koordination, die Absprachen mit über- und 
weiter involvierten Behörden über Dienstberatungen, Informationsveranstaltungen, Öffentlich-
keitsarbeit und Webex Konferenzen, sowie Erstellung des Bergeteams (im Schichtplan), Nach -
bestellung (von Verbrauchsmaterial) und Justierung der Abläufe (Drohnenflüge/ 
Hundestaffeln/Kurierfahrten etc.). Diese Mehrbelastung leisten momentan alle Mitarbeiter 
unserer Abteilung im Rahmen eines Sprints. Da die ASP eher einen Marathon-Charakter von 
mindestens 2 Jahren, wahrscheinlich aber darüber hinaus hat, gebietet es die Fürsorge, unsere 
hochmotivierten Mitarbeiter nicht dauerhaft zu überbelasten und auf Verschleiß zu fahren und 
uns als Abteilung einem steigenden Risiko von Erkrankungen und Fluktuation auszusetzen. Aus

- 8 - 
diesem Grund benötigen wir für die kommenden Jahre dringend Unterstützung. Aktuell wird 
der Verwaltungsleiter wegen der regelmäßigen Erstellung/Änderung der Verfügungen und 
Koordination der Beteiligten Mitarbeiter am stärksten eingebunden. Dadurch können seit 
Ausbruch der ASP weder Lebensmittel-, Tierschutz- oder andere Tierseuchenverfahren in dem 
gesetzlich vorgegebenen erforderlichen Umfang durchgeführt oder in angemessenen Fristen 
bearbeitet werden. Zusätzlich zu der Rufbereitschaft, gemeinsam mit dem Landkreis Groß -
Gerau und Darmstadt-Dieburg, findet seit dem 16.06.2024 eine 24/7 Erreichbarkeit der Amts-
tierärzten (ATA’s) über das Tierseuchendiensthandy statt. Diese Erreichbarkeit wird vom 
Ministerium vorausgesetzt. Hintergrund ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit, um kurz -
fristige Abstimmungen im dynamischen Geschehen treffen zu können, aber auch als Kontakt 
für Polizei/ Feuerwehr und den ATA’s der angrenzenden Landkreise sowie zur Sicherstellung  
des Zugriffs auf unseren Stadtjäger, das Bergeteam, die Jagdpächter und der Kadaversammel-
stelle. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigt die Abteilung Veterinärwesen des  
Bürger- und Ordnungsamtes in der Ausführung/dem Außendienst einen weiteren Tiergesund-
heitsaufseher sowie einen zusätzlichen Amtstierarzt. Nur so können die hilfsweise einge-
sprungenen Lebensmittelkontrolleure wieder vollumfänglich im Verbraucherschutz tätig werden 
und Anordnungen, Verfügungen und Durchführung andere Tierseuchenbekämpfungsmaß-
nahmen verwaltungsrechtlich sicher ausgeführt und umgesetzt werden. Diese letztgenannten 
Aufgaben könnte nach guter Einarbeitung auch durch einen weiteren Verwaltungsmitarbeiter 
im gehobenen Dienst übernommen werden. Dieser würde auch die Außendienstmitarbeiter 
durch entsprechende Verwaltungszu- und vorarbeiten entlasten können. Dies wäre auf Grund 
des Nadelöhrs die effektivste Maßnahme im Rahmen der unterschiedlichen zusätzlichen 
Aufgaben. Ohne Personalzuwachs kann die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in den 
Bereichen Lebensmittelüberwachung; Verbraucherschutz, Tierschutz und Tierseuchen nicht im 
erforderlichen Maß gewährleistet werden. Die Personalkosten werden in der vorliegenden 
Vorlage noch nicht berücksichtigt.  
 
 
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeit 
 
Die Zuständigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt sich auf Grund der Delegierten 
Verordnung (EU) 2020/687 und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, in welcher die 
Stadt Darmstadt als Sperrzone II gelistet ist. Die ASP ist eine Kategorie A Seuche gemäß der 
Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law). National wird die ASP über die Verordnung 
zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest -
Verordnung – SchwPestV)) bekämpft.  
 
Die Zuständigkeit dieser Durchführung ist geregelt in der Hessischen ZuständigkeitsVO.  
 
Für den Vollzug der Vorschriften auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüber -
wachung und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge sind in den Landkreisen die Landrätin oder 
der Landrat und in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeisterin oder der Oberb ürgermeister als 
Kreisordnungsbehörde zuständig, soweit nicht in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften 
etwas anderes bestimmt ist. Die Zuständigkeit nach Satz 1 gilt auch für den Vollzug von 
lebensmittelrechtlichen Vorschriften über Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, von Vorschriften 
über kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, von weinrechtlichen Vorschriften sowie von 
Vorschriften zur Information der Öffentlichkeit und von Verbrauchern auf diesen und den in Satz 1 
genannten Gebieten.

- 9 - 
 
Zusammenfassung: 
 
Wie mehrfach ausgeführt lässt sich der erforderliche Aufwand derzeit nur schätzen. 
Perspektivisch gilt die Seuche bis zu einem Jahr nach dem letzten Fund eines infizierten Tieres 
als virulent. In dieser Zeit müssen die erforderlichen und vom Land geforderten Maßnahmen 
aufrecht erhalten bleiben. Deshalb ist mit weiteren entsprechenden Kosten auch mindestens 
im Jahr 2025 zu rechnen. 
 
 
 
Ergebnishaushalt monatlich Voraussichtlicher 
Bedarf in 2024 
Drohnensuche 360.000 € 1.800.000 € 
Hundesuche 72.000 € 360.000 € 
Übernachtung Hundeführer 220 € 1.100 € 
Verbrauchsmaterial Kadaversammelplatz 500 € 2.500 € 
Extrafahrten Landeslabor 2.400 € 11.667 € 
Öffentlichkeitsarbeit Plakate, Flyer 200 € 1.000 € 
Tierkörpersammelstelle 1.500 € 7.500 € 
Abschussprämie pro Wildschwein 100 €  15.000 € 
Summe:  2.198.767 € 
   
Finanzhaushalt  Bedarf in 2024 
Beton-Trichinenbriefkästen  9.000 € 
Wildschutzzäune  750.000 € 
3 Viehgitter  27.500 € 
Summe:  786.500 € 
 
             
Zu Kostenerstattungen durch das Land, den Bund oder die EU gibt es derzeit noch keine 
Erkenntnisse.  
 
 
 
Dezernat IV      Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer     Stadtrat

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217 Zeichen

Punkt 18: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH  
hier: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 
 (V-Nr. 2024/0260) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

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273 Zeichen

Punkt 5: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 
DAH 
hier: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 
 (V-Nr. 2024/0260) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

23401 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.09.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Finanzverwaltung  
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
VI 32 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0260 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
315 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122420 
Kostenstelle:  032-007-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1224-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH  
hier: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest  
 
Vorlage vom: 29.08.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Zur Finanzierung der verpflichtend durchzuführenden Maßnahmen zur Bekämpfung der 
Afrikanischen Schweinepest werden gemäß § 100 HGO außerplanmäßige Mittel im 
Ergebnishaushalt in Höhe von 2.200.000 € und im Finanzhaushalt in Höhe von 786.500 € 
bereitgestellt.  
2. Die weiterhin zur Bewältigung der Afrikanischen Schweinepest benötigten Mittel werden 
im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025/2026 bereitgestellt. Die vorläufige erste 
Schätzung beläuft sich auf mind. 3.100.000 €

- 3 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 18.09.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 29.8.2024  
 
 
Am Samstag, den 15.06.2024 wurde der Ausbruch der Afrikanische Schweinepest (ASP) bei 
einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau bestätigt. Diese Seuche tritt seit einigen Jahren in 
Europa auf. In Deutschland sind seit 2020 vor allem die Bundesländer Brandenburg, Sachsen 
und Mecklenburg-Vorpommern betroffen. 
  
Auf Grund der schnellen Seuchenverbreitung, der sehr langen Überlebensfähigkeit des Virus im 
Boden, der nahezu 100% Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen und der enormen 
finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die diese Seuche für das ganze Land mit sich 
bringt (Deutschland ist einer der größten Schweinefleisch Exporteure), ist gerade durch die 
Randgebiete des Seuchengeschehens eine hohe Mitwirkungspflicht geboten, um die weitere 
Ausbreitung dieser Seuche zu verhindern und perspektivisch eine Tilgung erreichen zu können. 
Die erfolgreiche Bekämpfung mit Tilgung der ASP bei Wildschweinen in Mecklenburg-
Vorpommern und die positive Entwicklung des Geschehens in Brandenburg mit Aufhebung 
weiter Teile der Sperrzonen zeigen, dass dies möglich ist. 
 
Seit den nunmehr knapp zwei Monaten, die seit dem ersten Ausbruch der ASP in Hessen 
vergangen sind, hat sich vieles verändert. Die Maßnahmen müssen permanent an die sich 
dynamisch veränderte Seuchenlage mit neuen Nachweisen von Ausbrüchen bei Haus- und 
Wildschweinen angepasst werden. Der Besuch der EU-VET (Veterinary Emergency Team) der 
Europäischen Kommission hat das Land Hessen mit all den bereits durchgeführten 
Maßnahmen sehr gelobt, aber auch daraufhin gewiesen, dass sich die hessischen Behörden 
auf eine mindestens zweijährige Phase mit kontinuierlichen Anpassungen von Maßnahmen je 
nach Ausbruchgeschehen einstellen sollten. Die ASP-Bekämpfung ist – anders als viele andere 
Seuchengeschehen – eher ein Marathon als ein Sprint. 
 
Im Rahmen der ASP und der damit verbundenen Restriktionen und Maßnahmen wurde für die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt noch in der KW 27 eine Allgemeinverfügungen (am 02.08.2024) 
veröffentlicht. 
 
In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal deutlich, dass die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt auf die Mithilfe und Unterstützung der Jägerschaft der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt dringend angewiesen sind.  
 
Mit In-Kraft-Treten der Allgemeinverfügung vom 02.08.2024 durften Jäger unter anderem die 
erlegten Wildschweine nicht mehr im Wald vor Ort aufbrechen ( → Eröffnen der Körperhöhle 
und Entnahme der Eingeweide = Aufbruch) und die entnommenen Eingeweide vergraben (= 
verlochen), sondern müssten das komplette Tier zunächst zu ihrer eigenen Wildsammelstelle/ 
Kühlkammer auslaufsicher transportieren. Der Aufbruch muss anschließend von der SecAnim 
GmbH (Tierkörperbeseitigungsanstalt in Lampertheim) abgeholt oder vom Jagdausübungs -
berechtigten (JAB) selbst zur Firma Freund (Tierkörpersammelstelle in der Phillip-Reis-Straße 
in Darmstadt) zusätzlich verbracht werden. Weiterhin ist durch den jeweiligen Jagdausübungs -
berechtigten (JAB) von jedem Wildschwein eine Blut- oder Tupferprobe (zur Untersuchung auf 
ASP) und eine Muskelprobe (Untersuchung auf Trichinen) zu entnehmen und in der Veterinär -
abteilung abzugeben. Dieser enorme Mehraufwand (Kosten für die Entsorgung, Zeit, Fahr -
strecke, Desinfektionsmittel zur Reinigung der Kühlkammer etc.) sorgt in der Jägersch aft für

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großen Unmut und schwindende Unterstützung und Mitwirkung. Selbst bei engagierten Jagd -
ausübungsberechtigten werden mittelfristig Motivationsprobleme zu erwarten sein. 
 
Somit würde neben dem Erlassen der Trichinenuntersuchungskosten eine Aufwandsen t-
schädigung/Prämie pro erlegtem Wildschwein ein zielführendes Mittel sein, um die Motivation 
und damit auch die Abschusszahlen von Wildschweinen zu erhöhen. Gerade die Erhöhung der 
Abschusszahlen ist ein wesentliches Instrument im Rahmen der ASP-Prävention und 
Bekämpfung. 
 
Die Schwarzwildstrecke der Stadt Darmstadt liegt pro Jagdjahr bei ca. 600 Schweinen. Teile 
der Stadt Darmstadt - insbesondere im Westen - liegen in der sogenannten Sperrzone II (vorher 
„infizierte Zone“), in welcher zurzeit ein absolutes Jagdverbot gilt. In dieser Sperrzone II fliegt 
seit dem 09.07.2024 die Firma Pro Schutz die Gebiete über Nacht mit Drohnen ab und teilt 
der Veterinärabteilung beim Bürger- und Ordnungsamt die Anzahl an lebenden und die Fund-
orte toter Wildschweine mit. Letztere werden anschließend über das Bergeteam zum Kadaver-
sammelplatz nach Wixhausen zur Abholung durch die SecAnim GmbH gefahren. In der sog. 
Sperrzone I, die die östlichen Stadtteile Darmstadts betraf, wurden die Jäger zu einer 
verstärkten Bejagung der Wildschweine aufgerufen. 
  
Wie bereits oben erwähnt, müssen alle Wildschweine, d.h. unabhängig von der Sperrzone, 
mittels einer Blut- oder Tupferprobe im Hessichen Landeslabor (LHL) auf ASP untersucht 
werden. 
 
Theoretisch können die negativ auf Trichinen und ASP getesteten Wildschweine aus der Zone I 
innerhalb dieses Gebiets vermarktet werden, jedoch ist die Nachfrage nach Wildschweinfleisch 
in der Bevölkerung aufgrund des ASP-Ausbruchs zurückgegangen und wird noch weiter abneh-
men. Dadurch fallen den Jägern auch die Einnahmen durch den Verkauf von Wildschwein-
fleisch weg, über die unter anderem auch die Kosten für die Trichinenuntersuchung abgedeckt 
werden. Neben den Verlusten entstehen den Jägern dadurch zusätzliche Kosten und Aufwand, 
obwohl diese Seuche nicht auf den Menschen übertragbar ist und somit keinen Einfluss auf 
den Verbraucher hat. 
 
Mit dem Fund weiterer infizierter Wildschweine hat sich der Sachverhalt, wie er sich zunächst 
ergeben hatte und von der ersten Allgemeinverfügung abgedeckt war, verändert. Aufgrund 
dieser Veränderung wurde eine Anpassung auch der Allgemeinverfügung notwendig. Es ergibt 
sich hieraus, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt laut aktueller Allgemeinverfügung vom 
06.08.2024 in Sperrzone II (ASP bei Wildschweinen) und Sperrzone III (ASP bei Haus-
schweinen) liegt. In diesen beiden Sperrzonen darf momentan nicht gejagt werden, so dass 
hierfür derzeit keine Zahlung von Aufwandsentschädigungen erforderlich ist und Trichinen -
untersuchungskosten zur Zeit nicht anfallen. Da es sich hier um ein dynamisches Geschehen 
handelt, ist jedoch nicht absehbar, ab wann die Jagdausübungsberechtigten hier wieder ver -
stärkt jagen dürfen. Somit könnte es auch kurzfristig wieder zur Aufhebung des Jagd verbotes 
durch die Möglichkeit des Fallenfangs kommen. Evtl. muss in diesem Zusammenhang an eine 
Aufwandsentschädigung im Rahmen der verstärkten Fallwildsuche oder evtl. eine andere Form 
der Entschädigung durch Mithilfe der Entsorgung gedacht werden. Langfristig sind an dieser 
Stelle ebenfalls potentielle Ansprüche über den Wildschadenausgleich der Landwirte zu 
berücksichtigen.

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Inwieweit durch die ASP Kosten auf die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu kommen, kann zum 
jetzigen Zeitpunkt nur grob geschätzt werden: 
 
Auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt beträgt außerhalb der Wohngebiete die potentielle 
Gesamtfläche für die Drohnensuche und den Einsatz von Kadaversuchhunden 8.600 ha (86 
km²). 
 
Die momentan durchgeführte Drohnensuche kostet für ein ¼ der Stadtfläche ca. 45.000, - €. 
  
In der aktuellen Allgemeinverfügung wurde die Sperrzone II auf die gesamte Stadtfläche ausge-
weitet. Die Kosten für die Drohnensuche können somit deutlich ansteigen, auf Schätzungsweise 
bis zu 180.000 EUR. 
 
Nach Vorgabe des Ministeriums soll die Drohnensuche - in Anlehnung an die Inkubationszeit 
(diese liegt zwischen 2 und 14 Tagen) - künftig alle 14 Tage wiederholt werden, um verendete 
Wildschweine schnellstmöglich zu entdecken und diese potentielle Infektionsquelle aus der 
Umgebung zu entfernen. In Anwendung beider Parameter ist somit mit Kosten in Höhe von 
360.000 EUR alle 4 Wochen zu rechnen. 
  
Zudem ist zusätzlich die Hundestaffel mit Kadaversuchhunden, zumindest in den schwer 
einsehbaren Gebieten wie z.B.  bewaldeten Gebieten, einzusetzen. Das Waldgebiet, in denen 
Drohnenflug nicht möglich sein wird, beträgt nach Rücksprache mit dem Grünflächenamt rund 
6.000 ha (=60 km²). Ein Suchhund der Hundestaffel kostet pro Tag ca. 600 € zuzgl. Anfahrt 
und Übernachtungskosten und kann, in Abhängigkeit vom Wetter und Gelände, eine Fläche von 
durchschnittlich ca. 100 ha (=1 km²) pro Tag absuchen. Somit sind allein für die einmalige 
Absuche der genannten Fläche Kosten in Höhe von ca. 36 TEUR (600 EUR je Hundeei nsatz für 
1 km² x 60 km²) für die Hunde zu erwarten. Auch hier greift der Rhythmus von 14 Tagen, 
sodass aller 4 Wochen Kosten in Höhe von ca. 72.000 EUR entstehen. Hinzu kommen Über -
nachtungskosten in Höhe von rund 110 EUR pro Hundeführer/Nacht (Hotelkoste n einschl. des 
üblichen Übernachtungszuschlags für Hunde), sofern nicht stadteigene Wohnungen/ 
Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden können oder Wohnungen angemietet werden.  
 
Der Kadaversammelplatz und das Bergeteam sind derzeit soweit ausgestattet, jedoch muss 
Verbrauchsmaterial wie (Einmal-) Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sowie die Desin-
fektionsmatten, Stiefelwaschanlage etc. kontinuierlich nachbeschafft oder umgehend erneuert 
werden, um die Einsatzfähigkeit des Bergeteams und die Nutzung des Kadaversammelplatzes 
jederzeit aufrechtzuerhalten. Für die Gewährleistung dieser Maßnahmen und zur Einhaltung 
der weiteren Anforderungen, die es im Rahmen einer erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung zu 
beachten gibt, werden Kosten in Hohe von monatlich 500 € pro Monat kalkuliert. 
 
Weitere Kosten entstehen durch die Kurierfahrten zum Landeslabor in Gießen. Hier ist zu 
beachten, dass mit Extrafahrten zu rechnen ist, wenn sich die ASP weiter nach Osten, also 
Richtung Darmstadt, aus-breitet oder sich Sachverhalte ergeben, die einer dringenden Ab-
klärung bedürfen und Transporte außerhalb der regulären Kurierfahrten bedingen. Wenn dies 
der Fall ist, müssen Blut- oder Tupferproben von aufgefundenen Wildschweinen umgehend

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nach Gießen transportiert werden und nicht mehr, wie derzeit noch möglich 2 pro Woche. 
Kosten ca 200 Euro je zusätzlicher Fahrt, geschätzt 12 Fahrten pro Monat zusätzlich.  
 
…/6 
Hinzu kommt Öffentlichkeitsarbeit durch Flyer, Plakate, Webseite etc.  in der Stadt Darmstadt, 
erstellen, aufhängen und warten (Druck bisher 200, - € plus Material und Personal pro Monat).  
 
Erforderlich sind 2 Beton-Trichinenbriefkästen für die 24/7 Annahme aufstellen, warten und 
entleeren (Gewerbekühlschrank 1.500 € plus Korpus aus Betonwerkstein 1.500 € plus ca. 
6.000 €). 
 
Die entfallenden Einnahmen für die Trichinenuntersuchung belaufen sich auf maximal 8.000, 
- € pro Jagdjahr (durchschnittliche Schwarzwildstrecke bisher 600 Stück bei 7,94 € Unter-
suchungskosten pro Probe plus Puffer (falls durch die Jagd Ruhe die Zahl des Schwarzwilds 
erhöht, da derzeit nichts ge-schossen wurde und eine Vermehrung nicht auszuschließen ist) 
(diese entfallen z.Z. auf Grund der aktuellen Allgemeinverfügung). 
  
Für die Tierkörpersammelstelle (TKBA) fallen schon jetzt Kosten in Höhe von rund 18.000, - € 
pro Jahr an (evtl. Kostensteigerung durch regelmäßige Entleerung durch Steigerung der Anzahl 
insbesondere im Sommer) 
 
Aufgrund der geänderten Restriktionszonen sollten dringend 
Wildschutzzäune als eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen 
die ASP aufgebaut werden. Hierbei fallen nicht nur Kosten für den 
Aufbau, sondern auch für die regelmäßige Wartung, Instand-Setzung und 
evtl. Standby-Verträge (https://www.rs-gruen.de/asp-schutzzaeune/ 
s.Screenshot Zaun unten), für Weidetore, Querungshilfen wie bspw. 
Fuchsröhren, Rolltore, Weidestromgeräte etc. an. Für den Aufbau ist mit 
Kosten in Höhe von 50,- € pro lfd. m. zu rechnen, womit bei 15 km Zaun 
Kosten in Höhe von 750.000, - € anfallen. Hier handelt es sich um durch-
schnittliche Bau- und Materialkosten, die zu differenzieren sind in Ab-
hängigkeit zum Gelände, wie Sonderwege, Querungshilfen, Straßen-
abschnitte, Fuß-/Radwege, sowie Bahnstrecken. Der genaue Bedarf an 
Zaunlänge wird gerade noch mit Hilfe der unterschiedlichen Ämter 
(Vermessungs-, Grünflächen-, und Forst- und Mobilitätsamt) erhoben.  
 
 
Zudem sollten Unter- und Überführungen von Straßen so gesichert werden, dass Wildschweine 
diese möglichst nicht durch- bzw. überqueren können. Hier bietet sich zum einen der Einsatz 
leicht zu öffnender und selbstständig schließender Toren an. So können Radfahrer und Fuß-
gänger weiterhin die üblichen Verkehrswege mit nur geringem Aufwand weiterhin uneinge -
schränkt nutzen. Da Tore stets die Gefahr bergen, dass diese nicht geschlossen werden, kön-
nen alternativ auch sog. Viehgitter eingebaut werden. Die Überquerung dieser wird von Wild -
schweinen i.d.R. vermieden. Gemäß einer telefonischen Angebotseinholung zur Kostenab -
schätzung für die Beschaffung und den Einbau der Viehgitter beläuft sich der zu erwartende 
Finanzrahmen für drei Viehgitter (Beschaffung und Einbau Viehgitter zzgl. Transportkosten) auf 
ca. 25 TEUR. Hinzu kommen Kosten für die erforderliche Anpassung der Zaunführung in Höhe 
von ca. 2.5 TEUR. Die Beschaffung und der Einbau der Viehgitter sind schnellstmöglich erfor-
derlich. Aktuelle ASP-Nachweise auf Landkreis-Seite, die ca. 5 km Luftlinie von der Stadtgrenze

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entfernt sind, verdeutlichen die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Mit Hilfe einer zeitnahen und 
möglichst wildschweinsicheren Umzäunung können argumentativ die Intervalle der Drohnen- 
und Hundesuche vergrößert werden und somit mittelfristig zu Einsparungen führen.

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Das Ziel einer nachhaltigen Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest sowie eine Reduzierung 
der Infektionen kann insbesondere durch eine massive Reduzierung des Schwarzwildbestandes 
erreicht werden. Derzeit besteht für Darmstadt noch ein Jagdverbot. Es ist allerdings absehbar, 
dass mit einer Fertigstellung der Umzäunung nicht nur eine Fallenjagd, sondern auch das 
Abschießen von Wildschweinen, wahrscheinlich ab September 2024,  wieder erlaubt werden 
wird.  Um die Jagdausübungsberechtigten sodann dazu anzuha lten, Wildschweine konsequent 
zu bejagen, ist eine Prämie von 100 Euro für jedes erlegte Wildschwein, welches anschließend 
in der vorgesehenen Art und Weise beprobt und entsorgt wird, festzusetzen. Der Landkreis 
Darmstadt-Dieburg ist diesen Weg in der KW 35 auch bereits gegangen.  
Die Anzahl der voraussichtlich mit Prämie erlegten Wildschweine kann nur geschätzt werden. 
Eine Orientierungsgröße, die als Berechnungsmaßstab für diese Vorlage zugrunde gelegt wurde, 
stellt die Menge der in den Vorjahren erlegten Wildschweine dar. Diese betrug ca 600 Stück pro 
Jahr. 
 
Personeller Mehraufwand innerhalb der Abteilung durch den Ausbruch der Afrikanischen 
Schweinepest in Hessen mit Sperrzonen und Maßnahmen in Darmstadt:  
 
Zusätzlich zu den Materialkosten und etwaigen Dienstleistern kommen noch Personalkosten, 
da dieser Mehraufwand durch die ASP für die nächsten Jahre bestehen bleibt und nicht mit 
dem bisherigen Personal abgebildet werden kann. 
 
Die Mehrbelastung, die durch die ASP ausgelöst wird, wird sich nach Ausbruch des letzten 
positiven ASP-Befunds über weitere zwei Jahre hinziehen. Da währenddessen das „normale“ 
Alltags-Geschäft weiterläuft und weitere Tierseuchen parallel laufen (z.B. die Geflügelpest und 
die Blauzungenkrankheit); sowie der Verbraucherschutz und Tierschutzanzeigen, können die 
gesamten anfallenden Aufgaben mit dem derzeitigen Personal auf die Dauer nicht bewältigt 
werden. Zu dieser Dauerbelastung zählen die Koordination, die Absprachen mit über- und 
weiter involvierten Behörden über Dienstberatungen, Informationsveranstaltungen, Öffentlich-
keitsarbeit und Webex Konferenzen, sowie Erstellung des Bergeteams (im Schichtplan), Nach -
bestellung (von Verbrauchsmaterial) und Justierung der Abläufe (Drohnenflüge/ 
Hundestaffeln/Kurierfahrten etc.). Diese Mehrbelastung leisten momentan alle Mitarbeiter 
unserer Abteilung im Rahmen eines Sprints. Da die ASP eher einen Marathon-Charakter von 
mindestens 2 Jahren, wahrscheinlich aber darüber hinaus hat, gebietet es die Fürsorge, unsere 
hochmotivierten Mitarbeiter nicht dauerhaft zu überbelasten und auf Verschleiß zu fahren und 
uns als Abteilung einem steigenden Risiko von Erkrankungen und Fluktuation auszusetzen. Aus

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diesem Grund benötigen wir für die kommenden Jahre dringend Unterstützung. Aktuell wird 
der Verwaltungsleiter wegen der regelmäßigen Erstellung/Änderung der Verfügungen und 
Koordination der Beteiligten Mitarbeiter am stärksten eingebunden. Dadurch können seit 
Ausbruch der ASP weder Lebensmittel-, Tierschutz- oder andere Tierseuchenverfahren in dem 
gesetzlich vorgegebenen erforderlichen Umfang durchgeführt oder in angemessenen Fristen 
bearbeitet werden. Zusätzlich zu der Rufbereitschaft, gemeinsam mit dem Landkreis Groß -
Gerau und Darmstadt-Dieburg, findet seit dem 16.06.2024 eine 24/7 Erreichbarkeit der Amts-
tierärzten (ATA’s) über das Tierseuchendiensthandy statt. Diese Erreichbarkeit wird vom 
Ministerium vorausgesetzt. Hintergrund ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit, um kurz -
fristige Abstimmungen im dynamischen Geschehen treffen zu können, aber auch als Kontakt 
für Polizei/ Feuerwehr und den ATA’s der angrenzenden Landkreise sowie zur Sicherstellung  
des Zugriffs auf unseren Stadtjäger, das Bergeteam, die Jagdpächter und der Kadaversammel-
stelle. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, benötigt die Abteilung Veterinärwesen des  
Bürger- und Ordnungsamtes in der Ausführung/dem Außendienst einen weiteren Tiergesund-
heitsaufseher sowie einen zusätzlichen Amtstierarzt. Nur so können die hilfsweise einge -
sprungenen Lebensmittelkontrolleure wieder vollumfänglich im Verbraucherschutz tätig werden 
und Anordnungen, Verfügungen und Durchführung andere Tierseuchenbekämpfungsmaß-
nahmen verwaltungsrechtlich sicher ausgeführt und umgesetzt werden. Diese letztgenannten 
Aufgaben könnte nach guter Einarbeitung auch durch einen weiteren Verwaltungsmitarbeiter 
im gehobenen Dienst übernommen werden. Dieser würde auch die Außendienstmitarbeiter 
durch entsprechende Verwaltungszu- und vorarbeiten entlasten können. Dies wäre auf Grund 
des Nadelöhrs die effektivste Maßnahme im Rahmen der unterschiedlichen zusätzlichen 
Aufgaben. Ohne Personalzuwachs kann die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in den 
Bereichen Lebensmittelüberwachung; Verbraucherschutz, Tierschutz und Tierseuchen nicht im 
erforderlichen Maß gewährleistet werden. Die Personalkosten werden in der vorliegenden 
Vorlage noch nicht berücksichtigt.  
 
 
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeit 
 
Die Zuständigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt sich auf Grund der Delegierten 
Verordnung (EU) 2020/687 und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, in welcher die 
Stadt Darmstadt als Sperrzone II gelistet ist. Die ASP ist eine Kategorie A Seuche gemäß der 
Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law). National wird die ASP über die Verordnung 
zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-
Verordnung – SchwPestV)) bekämpft.  
 
Die Zuständigkeit dieser Durchführung ist geregelt in der Hessischen ZuständigkeitsVO.  
 
Für den Vollzug der Vorschriften auf den Gebieten des Veterinärwesens,  der Lebensmittelüber-
wachung und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge sind in den Landkreisen die Landrätin oder 
der Landrat und in den kreisfreien Städten die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister als 
Kreisordnungsbehörde zuständig, soweit nicht in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften 
etwas anderes bestimmt ist. Die Zuständigkeit nach Satz 1 gilt auch für den Vollzug von 
lebensmittelrechtlichen Vorschriften über Tätowiermittel und Bedarfsgegenstände, von Vorschriften 
über kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse, von weinrechtlichen Vorschriften sowie von 
Vorschriften zur Information der Öffentlichkeit und von Verbrauchern auf diesen und den in Satz 1 
genannten Gebieten.

Zusammenfassung: 
 
Wie mehrfach ausgeführt lässt sich der erforderliche Aufwand derzeit nur schätzen. 
Perspektivisch gilt die Seuche bis zu einem Jahr nach dem letzten Fund eines infizierten Tieres 
als virulent. In dieser Zeit müssen die erforderlichen und vom Land geforderten Maßnahmen 
aufrecht erhalten bleiben. Deshalb ist mit weiteren entsprechenden Kosten auch mindestens 
im Jahr 2025 zu rechnen. 
 
 
 
Ergebnishaushalt monatlich Voraussichtlicher 
Bedarf in 2024 
Drohnensuche 360.000 € 1.800.000 € 
Hundesuche 72.000 € 360.000 € 
Übernachtung Hundeführer 220 € 1.100 € 
Verbrauchsmaterial Kadaversammelplatz 500 € 2.500 € 
Extrafahrten Landeslabor 2.400 € 11.667 € 
Öffentlichkeitsarbeit Plakate, Flyer 200 € 1.000 € 
Tierkörpersammelstelle 1.500 € 7.500 € 
Abschussprämie pro Wildschwein 100 €  15.000 € 
Summe:  2.198.767 € 
   
Finanzhaushalt  Bedarf in 2024 
Beton-Trichinenbriefkästen  9.000 € 
Wildschutzzäune  750.000 € 
3 Viehgitter  27.500 € 
Summe:  786.500 € 
 
             
Zu Kostenerstattungen durch das Land, den Bund oder die EU gibt es derzeit noch keine 
Erkenntnisse.  
 
 
 
Dezernat IV      Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer     Stadtrat

anlage 2

347 Zeichen

Punkt 3: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 
DAH 
hier: Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 
 (V-Nr. 2024/0260) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, 
Ordnungswesen, Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 315
TOP 18
TOP 5

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0260
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.08.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00