Pilotprojekt "Parkplatz-App" für Nippes
Mitteilung BV 0326/2018 vom 31.01.2018
Stand: Am 01.02.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 0326/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Pilotprojekt "Parkplatz-App" für Nippes hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes, Sitzung am 23.06.2016, TOP 8.1.9 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen eines Pilotprojekts zur „Klimastraße Nippes“ folgende Maßnahme umzusetzen: 1. Die öffentlich bewirtschafteten Parkplätze im Stadtteil Nippes werden mit einem im Boden installier- ten Sensor oder einer geeigneten technischen Maßnahme so ausgerüstet, dass eine Belegung des jeweiligen Parkplatzes technisch erfasst werden kann. 2. Die so erfassten Daten werden mittels einer Mobilfunk-App den parkplatzsuchenden Autofahrern auf deren Handy oder Navigationsgerät zur Verfügung gestellt, so dass der nächstgelegene freie Parkplatz dem Autofahrer angezeigt wird. 3. Für die technische und/oder finanzielle Umsetzung/Unterstützung werden Seitens der Verwaltung die im Stadtbezirk ansässigen Ford-Werke, Axa u.a. angefragt. Weiterhin ist eine (teilweise) Deckung aus Mitteln der Stellplatzabgabe gem. § 51 Abs. 6 lit a BauO NRW zu prüfen.“ Mitteilung der Verwaltung: An Straßenlaternen auf dem Charles-de-Gaulle-Platz, auf der Neusser Straße sowie dem anliegen- den Kaufhofparkplatz an der Neusser Straße wurden während einer Testphase durch die RheinEner- gie AG Parkraumsensoren installiert und getestet. Die Verwaltung ist aktuell in Gesprächen mit der RheinEnergie AG darüber, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen das Projekt auf weitere Ge- biete in der Stadt ausgedehnt werden kann. Wenn die Bewertung abgeschlossen ist, wird eine Infor- mation an die Bezirksvertretung Nippes erfolgen. Grundsätzlich hat Köln das Ziel, möglichst viel Mobi- lität mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes abzuwickeln. Deswegen stellt sich hier die Grundsatz- frage, ob solche technischen Hilfen für den Autofahrer dieses Ziel unterstützen.
Beratungsverlauf
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01.02.2018
TOP 10.2.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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