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A-R/0007/2025

Gewalt gegen Frauen* in Münster sichtbar machen - Rote Bank als Mahnmal

Antrag an den Rat 18.02.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 11.3

A-R-0007-2025

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A-R-0007-2025

4515 Zeichen

Münster, 18.02.2025 
Ratsantrag 
zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Gewalt gegen Frauen* in Münster sichtbar machen – Rote Bank als Mahnmal 
Der Rat möge beschließen: 
 Die Stadtverwaltung und der Rat der Stadt Münster setzen ein Zeichen gegen Gewalt an 
Frauen. 
 Zur Umsetzung des Zeichens wird - wohlwissend um die Altstadtsatzung - die Verwaltung der 
Stadt Münster beauftragt, das Mahnmal „Rote Bank“ ab dem 8.3.2025, dem Internationalen 
Frauentag, bis zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2025 vor dem 
Stadthaus I, Klemensstraße aufzustellen bzw. eine dort vorhandene Bank entsprechend 
einzufärben und zu gestalten. 
 Anschließend wird die Bank an andere Orte in der Innenstadt und in den Stadtteilen versetzt. 
Hierfür wird eine entsprechende Planung für die nächsten drei Jahre aufgestellt. 
 Die Verwaltung kooperiert bzgl. der weiteren Umsetzung mit dem Arbeitskreis Rote Bank, 
stimmt temporäre Aktionen oder künstlerische Installationen sowie die Zusammenarbeit mit 
Initiativen vor Ort ab, so dass die Aufstellung der Bank immer mit Informationen gegen Gewalt 
an Frauen verbunden ist.  
 Die Koordination übernimmt das Amt für Gleichstellung in Abstimmung mit Münster 
Marketing und dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Transport und 
technische Erfordernisse werden ebenfalls von der Stadtverwaltung realisiert. 
 Die Verwaltung bemüht sich um ein Sponsoring, um die Bank (z.B. nach dem Vorbild der Roten 
Bank im Kempten) erstellen und gestalten zu lassen. 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2025

Begründung: 
Für viele Frauen und Kinder ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort. Die Gewalt findet hinter 
verschlossenen Türen statt, mitten in unserer Gesellschaft, in allen sozialen Schichten und 
Altersgruppen. Betroffene haben es aktuell noch schwerer, sich Hilfe zu holen oder sich jemandem 
anzuvertrauen. Das erschreckende Ausmaß häuslicher Gewalt ist nach der Pandemie deutlich 
sichtbarer geworden. Das bundesweite Lagebild zur häuslichen Gewalt registrierte 2022 einen Anstieg 
der häuslichen Gewalt um 8,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Unrecht, was Frauen und Mädchen auf 
der ganzen Welt erfahren, ist absolut inakzeptabel. Die Stadt Münster hat sich zur Umsetzung der 
Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene verpflichtet. Die Rote Bank ist ein sichtbares Zeichen 
gegen die Tabuisierung der Gewalt gegen Frauen in der Öffentlichkeit. 
Die Rote Bank ist damit auch als Appell zu verstehen, bei häuslicher Gewalt nicht wegzusehen, sie nicht 
zu verharmlosen und geschlechtsspezifische Gewalt nicht zu tolerieren. Ihre Aufgabe soll es sein, 
Menschen für das Thema geschlechtsspezifische Gewalt zu sensibilisieren. Die Münsteraner 
Bevölkerung ist eingeladen, die Bank zu besuchen, dort zu verweilen und damit ihre Solidarität zu 
bekunden. Durch bewusstes Platznehmen auf der Bank wird den Betroffenen verdeutlicht, dass sie 
nicht alleine sind. Es bedarf neben der qualitativen Stärkung des Opferschutzes immer wieder neuer 
Symbole, um das Thema Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen.  
Die AG Rote Bank engagiert sich in Münster seit Jahren dafür, das Thema Gewalt gegen Frauen stärker 
in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Initiative sollte auch weiterhin eng in die Aktivitäten rund um die 
Rote Bank eingebunden werden, sie kann die Vernetzung mit anderen Initiativen z.B. in den Stadtteilen 
unterstützen und Kontakte ermöglichen. Es wird angestrebt, die Rote Bank dauerhaft und zentral in 
der Innenstadt zu platzieren. Sollte dies nur temporär möglich sein, kann die Rote Bank in Kooperation 
mit Stadtteileinrichtungen flexibel und dezentral in Münster ebenfalls dieses wichtige Thema 
besetzen, um damit zur Aufklärung und Prävention beizutragen. 
Bereits vor Jahren hat der Oberbürgermeister der AG Rote Bank, die sich seit Langem dafür einsetzt, 
dass die Rote Bank in der Altstadt einen Platz findet, versprochen, dass dies umgesetzt wird. 
Leider ist dies in den vergangenen Jahren nicht gelungen, u.a. unter Verweis auf die Altstadtsatzung . 
Unserer Einschätzung nach, ist die temporäre Präsenz der Roten Bank vergleichbar mit anderen 
Aktionen in der Stadt, die in unterschiedlicher Farbigkeit im Straßenraum präsent sind. Angesichts der 
Botschaft der Bank scheint uns diese Betrachtung weder sachgemäß noch angemessen. 
 
 
gez.    gez.    gez. 
Andrea Blome   Lia Kirsch   Helene Goldbeck 
und Fraktion   und Fraktion   Dr. Martin Grewer   
 
 
gez.    gez. 
Jörg Berens   Katharina Geuking 
und Fraktion   und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

26.02.2025 Rat
TOP 11.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße

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Details

Aktenzeichen
A-R/0007/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
18.02.2025
Erstellt
18.02.2025 15:54